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Die Erfindung betrifft eine Verpackungsmaschine mit einer
Übergabevorrichtung, mittels der ein Produkt in eine
Verpackung einführbar ist, und mit einer umlaufenden Prospekt-
Fördervorrichtung, die eine Vielzahl von zangenartigen, in
einer Reihe angeordneten Haltern zur Aufnahme jeweils eines
Prospektes aufweist und mit der der Prospekt im Bereich der
Übergabevorrichtung zwischen das Produkt und die Verpackung
bringbar ist, so dass er zusammen mit dem Produkt in die
Verpackung einführbar ist, wobei im Transportweg der Halter
eine Öffnungseinheit mit zumindest einem Anschlag
angeordnet ist, mittels dessen die Halter zur Freigabe des
Prospektes zu öffnen sind, und wobei der Anschlag in
Abhängigkeit von einem Öffnersignal einer Steuervorrichtung
zwischen einer die Halter öffnenden Funktionsstellung und
einer Nicht-Funktionsstellung verstellbar ist, in der die
Halter ohne Freigabe des Prospektes an dem Anschlag
vorbeiläufen.
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Eine Verpackungsmaschine der genannten Art besitzt
üblicherweise eine 1. umlaufende Fördervorrichtung für die
Verpackung, beispielsweise eine sogenannte Faltschachtelkette,
und eine 2. umlaufende Fördervorrichtung für die Produkte,
beispielsweise eine sogenannte Produktkette. Die beiden
Ketten sind derart in ihren Bewegungen synchronisiert, dass
das Produkt quer zur Bewegungsrichtung der Ketten mittels
eines Einschubstößels in die Faltschachtel seitlich
eingeschoben werden kann. Bei bestimmten Produkten,
beispielsweise Medikamenten, ist es notwendig, zusätzlich auch einen
Prospekt oder Beipackzettel in die Verpackung einzubringen.
Es ist deshalb eine weitere umlaufende Fördervorrichtung in
Form einer sogenannten Prospektzangenkette vorgesehen, die
mehrere zangenartige Halter trägt, die jeweils einen
Prospekt aufnehmen und durch Klemmung halten können. Ein in die
Verpackung einzuschiebender Prospekt wird in der
Prospektzangenkette zwischen das Produkt und die Faltschachtel
bewegt und durch die seitliche Einschubbewegung des Produktes
von diesem mitgenommen und in die Faltschachtel eingeführt.
Sobald das Produkt mit dem Prospekt in Anlage kommt, muß
der zangenartige Halter geöffnet werden und den Prospekt
freigeben. Zu diesem Zweck ist im Bereich der
Übergabevorrichtung eine Öffnungseinheit beispielsweise in Form eines
Anschlags oder Öffnerkeils vorgesehen, auf den der
zangenartige Halter bei seiner Förderbewegung aufläuft, wodurch
die Zangenarme öffnen und den Prospekt freigeben.
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Während des Betriebes der Verpackungsmaschine kann es zu
kleineren Unregelmäßigkeiten kommen, wodurch gegebenenfalls
die Zuführung von Faltschachteln zu der Faltschachtelkette
oder die Zuführung von Produkten zu der Produktkette
diskontinuierlich erfolgt, so daß entweder die
Faltschachtelkette in einem oder mehreren Abschnitten nicht mit einer
Faltschachtel oder die Produktkette in einem oder mehreren
Abschnitten nicht mit einem Produkt belegt ist. Das Fehlen
einer Faltschachtel oder eines Produktes wird mittels einer
Sensorik erkannt, woraufhin der Einschub des Produktes
unterbleibt bzw. der Einschubstößel nicht aktiviert wird.
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In älteren Verpackungsmaschinen ist der Öffnerkeil fest
eingebaut. Dies führt dazu, dass der zangenartige Halter
auch dann öffnet, wenn kein Produkt in eine Faltschachtel
eingeschoben wird. Es hat sich gezeigt, dass sich der in
diesem Fall freigegebene Prospekt unkontrolliert durch die
Verpackungsmaschine bewegen kann, was zu Funktionsstörungen
der Verpackungsmaschine und gegebenenfalls zu deren
zeitweiligem Stillstand führen kann und in der Regel manuell
behoben werden muss, was zeitaufwendig und kostenintensiv
ist. Gemäß der DE 199 18 527 A1 ist zur Behebung dieses
Problems vorgesehen, den Öffnerkeil bei Bedarf aus dem
Transportweg der zangenartigen Halter heraus in eine Nicht-
Funktionsstellung zu bringen. Auf diese Weise ist erreicht,
dass der zangenartige Halter nur dann öffnet und den
Prospekt freigibt, wenn in der Faltschachtelkette tatsächlich
eine Faltschachtel und in der Produktkette ein Produkt
vorhanden sind. Bei nicht vorhandener Faltschachtel oder nicht
vorhandenem Produkt wird der Öffnerkeil aus dem
Transportweg der zangenartigen Halter herausgefahren, so dass der
zangenartige Halter mit dem Prospekt an dem Öffnerkeil
vorbeiläuft und von diesem nicht geöffnet wird. Sodann kehrt
der Öffnerkeil in seine Funktionsstellung zurück, um den
nächsten zangenartigen Halter zu öffnen, sofern die dafür
notwendigen Bedingungen erfüllt sind.
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Die Taktzeiten, die in einer modernen Verpackungsmaschine
für einen Arbeitszyklus zur Verfügung stehen, betragen nur
wenige Millisekunden. In dieser Zeit müssen sowohl die für
die Verstellung des Öffnerkeil notwendigen Bedingungen
zumindest bezüglich des Produkts und der Verpackung
detektiert und ausgewertet als auch die Betätigungseinrichtung
zur Verstellung des Anschlags aktiviert werden. Dabei wird
der Einschubstößel, mittels dessen das Produkt in die
Verpackung eingeführt wird, nur dann aktiviert, wenn ein
Produkt vorhanden ist, wenn ein Prospekt vorhanden ist und
dieser den richtigen Code trägt und wenn eine Verpackung
oder Faltschachtel vorhanden ist. Die entsprechenden
Abfragen bzw. Erfassungen werden in der Verpackungsmaschine
durchgeführt und die entsprechenden Daten liegen in einem
Datenspeicher, dem sogenannten Schieberegister vor und sind
aus diesem abrufbar. Diese Daten bilden auch die Grundlage
für die Entscheidung, ob der zangenartige Halter zur
Freigabe des Prospektes geöffnet wird oder geschlossen bleibt.
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In der Verpackungsmaschine ist für jede Verpackungseinheit,
die das Produkt, die Faltschachtel und den Prospekt
umfasst, ein Datensatz gespeichert, der alle wesentlichen
Zustands- und Steuerungsdaten der Verpackungseinheit enthält.
Da gleichzeitig eine Vielzahl von Verpackungseinheiten in
der Verpackungsmaschine verarbeitet werden und die
Verpackungsmaschine durchlaufen, ist es bekannt, die Datensätze
in einem gemeinsamen Datenspeicher abzulegen. Der
Datenspeicher ist als Schieberegister ausgebildet, wobei die
Datensätze innerhalb des Schieberegisters in getakteter Form
entsprechend dem Arbeitstakt der Maschine, d. h. der sich
ändernden Position der zugeordneten Verpackungseinheit in
der Verpackungsmaschine bis zur Auswurfstation verschleppt,
d. h. verschoben werden. Das Schieberegister wird über einen
Schiebetakt getaktet, der üblicherweise von dem Antrieb der
Produktkette abgegriffen wird.
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Eine Verpackungsmaschine muss in der Lage sein, sowohl
Produkte und Verpackungen unterschiedlichen Formats als auch
unterschiedliche Prospektformate zu verarbeiten. In
Abhängigkeit von den Produktabmessungen, den
Verpackungsabmessungen und den Prospektabmessungen müssen die einzelnen
Baugruppen der Übergabestation der Verpackungsmaschine
relativ zueinander verstellt werden. Bei einem Formatwechsel
wird üblicherweise auch die Prospektzangenkette mit dem die
Zange öffnenden Öffnerkeil relativ zu der Produktkette
und/oder der Faltschachtelkette verstellt. Dies führt dazu,
dass auch der Zeitpunkt, an dem der Öffnerkeil
gegebenenfalls von seiner Nicht-Funktionsstellung in seine
Funktionsstellung gebracht wird (Öffnerkeilzeitpunkt) relativ
zu dem Schiebezeitpunkt des Schieberegisters verstellt
wird, der den Beginn eines Bearbeitungstaktes der
Verpackungsmaschine definiert. Aufgrund der Verstellung des
Öffnerkeilzeitpunktes relativ zu dem Schiebezeitpunkt des
Schieberegisters kann es zu einer Situation kommen, in der
die beiden Zeitpunkte zusammenfallen oder zumindest so nahe
beieinander liegen, dass sie von der Steuerung nicht als
zwei unabhängige Signale erkannt und verarbeitet werden
können. Aufgrund dieser Situation kann es zu
unverträglichen Abläufen in der Steuerung und zu unzulässigen
Betriebszuständen kommen, aufgrund derer die
Verpackungsmaschine abschaltet und eine Störung signalisiert. Zur
Behebung der Störung müssen die mechanischen und elektronischen
Einstellungen der Verpackungsmaschine und insbesondere der
Prospektzangenkette relativ zur Produktkette verändert
werden, bis ein sicherer Betriebszustand gegeben ist. Eine
derartige Verstellung ist zwar möglich, da bei der Übergabe
des Prospektes aus dem zangenartigen Halter der
Prospektzangenkette eine gewisse zeitliche Toleranz gegeben ist,
jedoch ist die Behebung der Störung aufwendig und
beeinflusst die Leistungsfähigkeit der Verpackungsmaschine
nachteilig.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur
Steuerung einer Verpackungsmaschine genannten Aufbaus zu
schaffen, bei der eine Verstellung des Anschlags oder
Öffnerkeils relativ zu der Produktkette und/oder der
Faltschachtelkette nicht zu einem Konflikt zwischen dem
Schiebezeitpunkt des Schieberegisters und dem
Öffnerkeilzeitpunkt führt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer
Verpackungsmaschine mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1
gelöst.
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Dabei wird von der Grundüberlegung ausgegangen, für die
Initiierung der Öffnungsbewegung des zangenartigen Halters
nicht direkt auf die genannten Daten des Schieberegisters
zuzugreifen, sondern diese nur mittelbar zu verwenden,
indem eine erste Detektorvorrichtung vorgesehen ist, mittels
der die Einschubbewegung des Produktes in die Verpackung
erfasst und ein entsprechendes Einschubsignal an die
Steuervorrichtung abgegeben wird, wenn das Produkt eingeschoben
wird. Die Steuervorrichtung erzeugt nur dann ein
Öffnersignal, auf dessen Grundlage der Öffnerkeil in seine den
zangenartigen Halter öffnende Funktionsstellung gebracht wird,
wenn ein Einschubsignal vorliegt, d. h. das Produkt
tatsächlich eingeschoben wird.
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Eine Einschubbewegung des Produktes tritt nur bei
Initiierung des Einschubstößels auf, die wiederum von der
Einhaltung der oben genannten Bedingungen (Prospekt vorhanden?
Produkt vorhanden? Faltschachtel vorhanden? Prospektcode
korrekt?) abhängig ist. Wenn somit die erste
Detektorvorrichtung feststellt, dass der Einschubstößel bewegt bzw.
das Produkt eingeschoben wird, müssen die oben genannten
Bedingungen sämtlich erfüllt sein. Das Einschubsignal zeigt
somit an, ob der Prospekt durch Öffnen des zugeordneten
zangenartigen Halters freizugeben ist oder nicht.
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Die erste Detektorvorrichtung kann unmittelbar die
Einschubbewegung des Produktes erfassen, alternativ ist es
jedoch auch möglich, dass die erste Detektorvorrichtung die
Einschubbewegung des mit dem Produkt in Anlage tretenden
Einschubstößels erfasst.
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In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass die erste Detektorvorrichtung einen ersten Initiator,
der von jedem vorbeilaufenden Einschubstößel initiierbar
ist, und einen zweiten Initiator umfasst, der nur von einem
das Produkt einschiebenden Einschubstößel initiierbar ist.
Diese Ausgestaltung ist steuerungstechnisch günstig. Der
erste Initiator liegt vorzugsweise in Transportrichtung vor
dem zweiten Initiator und wird von jedem Einschubstößel
überlaufen und initiiert, d. h. unabhängig davon, ob der
Einschubstößel dann eine das Produkt einschiebende
Einschubbewegung ausführt oder die Einschubbewegung durch
Wegweichen des Einschubstößels unterbleibt. Der den ersten
Initiator überlaufende Einschubstößel setzt einen
Zwischenspeicher bzw. Merker auf einen Wert 0 zurück. Wenn der
Einschubstößel daraufhin eine Einschubbewegung des Produktes
beginnt, überläuft er den zweiten Initiator und initiiert
diesen, wodurch der Zwischenspeicher auf den Wert 1 gesetzt
wird. Nur wenn der Zwischenspeicher den Wert 1 besitzt,
wird ein Einschubsignal an die Steuervorrichtung abgegeben.
Der nächste Einschubstößel setzt den Zwischenspeicher bei
Überlaufen des ersten Initiators wieder auf den Wert 0
zurück.
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In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass die Initiatoren von dem Einschubstößel berührungslos
initiierbar sind, was insbesondere dann gegeben ist, wenn
die Initiatoren von Metalldetektoren, Magnetschaltern oder
Lichtschranken gebildet sind, die jeweils durch den
Einschubstößel ausgelöst bzw. geschaltet werden.
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In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass die erste Detektorvorrichtung und die Öffnungseinheit
zusammen als Einheit in Transportrichtung der
Prospekt-Fördervorrichtung verstellbar sind. Zu diesem Zweck sind die
genannten Bauteile an einem gemeinsamen verstellbaren
Gestell gelagert. Diese Ausgestaltung bringt den Vorteil mit
sich, dass bei einer Verstellung der Öffnungseinheit bei
einem Formatwechsel, beispielsweise bei einer Änderung der
Produktgröße, gleichzeitig auch die erste
Detektorvorrichtung mit den beiden genannten Initiatoren um das gleiche
Maß verschoben wird, so dass die zeitliche Zuordnung
zwischen der ersten Detektorvorrichtung und der
Öffnungseinheit erhalten bleibt.
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Darüber hinaus kann in Weiterbildung der Erfindung eine
zusätzliche zweite Detektorvorrichtung vorgesehen sein,
mittels der die Position des nächsten zu öffnenden Halters
erfasst wird und die ein entsprechendes Haltersignal an die
Steuervorrichtung abgibt. Die zweite Detektorvorrichtung
stellt somit fest, dass ein Halter eine vorbestimmte
Position erreicht hat. In der Steuervorrichtung wird
ausgewertet, ob der zangenartige Halter aufgrund des empfangenden
Einschubsignals zu öffnen ist oder geschlossen bleiben soll
und ob der zu öffnende Halter korrekt ausgerichtet ist.
Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, kann der Anschlag bzw.
Öffnerkeil durch Aktivierung einer Betätigungsvorrichtung
in die Funktionsstellung gebracht bzw. in dieser gehalten
werden, um den von der zweiten Detektorvorrichtung
ermittelten Halter zu öffnen. Wenn die Betätigungsvorrichtung
des Öffnerkeils nicht aktiviert wird, läuft der
zangenartige Halter an der Öffnungseinheit bzw. dem Öffnerkeil
vorbei, ohne geöffnet zu werden. Der Prospekt wird dann an
einer anderen Stelle der Prospekt-Fördervorrichtung
beispielsweise mittels eines weiteren Anschlags aus dem Halter
entnommen und abgeführt bzw. in geeigneter Weise abgelegt.
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Bei einem Formatwechsel wird die zweite Detektorvorrichtung
vorzugsweise zusammen mit der ersten Detektorvorrichtung
und der Öffnungseinheit als Einheit in Transportvorrichtung
der Prospekt-Fördervorrichtung verstellt. Auf diese Weise
bleibt auch die räumliche und somit auch zeitliche
Zuordnung der Baugruppen nach einer Verstellung erhalten.
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In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der
Anschlag unter Federvorspannung in seine
Nicht-Funktionsstellung steht, so dass es der Aktivierung der steuerbaren
Betätigungsvorrichtung bedarf, um den Anschlag entgegen
seiner Federvorspannung in die Funktionsstellung zu bringen
oder in dieser zu halten, solange die für das Öffnen des
zangenartigen Halters und die Freigabe des Prospektes
notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Bei der
Betätigungsvorrichtung kann es sich um einen pneumatischen oder
hydraulischen Verstellzylinder handeln. Insbesondere ist
vorgesehen, dass der Anschlag bzw. Öffnerkeil im wesentlichen
senkrecht zur Transport-Fördervorrichtung verstellbar und
insbesondere verschieblich ist.
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Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus
der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter
Bezugnahme auf die Zeichnung ersichtlich, wobei die einzige
Figur eine schematische Darstellung einer
Übergabevorrichtung in einer Verpackungsmaschine zeigt.
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In der Figur ist in schematischer Darstellung eine
Übergabevorrichtung 10 einer Verpackungsmaschine dargestellt, die
eine in Richtung des Pfeils FK verlaufende, nur schematisch
dargestellte Faltschachtelkette 28 zur Aufnahme von
Faltschachteln oder Verpackungen V und eine parallel dazu in
Richtung des Pfeils PK verlaufende Produktkette 29
aufweist, auf der zu verpackende Produkte P aufgenommen sind.
Zur Vereinfachung der Darstellung sind in der Figur nur
eine Verpackung V und ein Produkt P dargestellt. Die
Faltschachtelkette 28 und die Produktkette 29 sind in ihren
Bewegungen so synchronisiert, dass das Produkt P mittels
eines Einschubstößels 11 in der Übergabevorrichtung 10 quer
zur Bewegungsrichtung der Ketten 28 und 29 in die geöffnete
Verpackung V eingeschoben werden kann. Der Einschubstößel
11 folgt dabei einer Einschubkurve EK.
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Zwischen der Faltschachtelkette 28 und der Produktkette 29
verläuft unterhalb und parallel zu diesen eine umlaufende
Prospektzangenkette 27 (Transportweg PZK), die in
regelmäßigen Abständen eine Vielzahl von zangenartigen Haltern 15,
16 trägt, zwischen deren Backen jeweils ein nicht
dargestellter Prospekt in aufrechter Ausrichtung festklemmbar
ist. Der Prospekt ist so geführt, dass er im Bereich der
Übergabevorrichtung 10 zwischen der Verpackung V und dem
Produkt P liegt und beim seitlichen Einschieben des
Produktes P in die Verpackung V von diesem mitgenommen und in die
Verpackung V eingeführt wird. Beim Einführen des Prospektes
in die Verpackung V muss der den Prospekt klemmende Halter
15, 16 geöffnet werden. Zu diesem Zweck ist in der
Übergabevorrichtung 10 eine Öffnungseinheit 12 vorgesehen. Die
Öffnungseinheit umfasst einen verstellbaren Anschlag oder
Öffnerkeil 13, der sich parallel zum Transportweg PZK der
Prospektzangenkette 27 bzw. der zangenartigen Halter 15, 16
erstreckt. Dem Öffnerkeil 13 ist eine
Betätigungsvorrichtung 24 zugeordnet, mittels der der Öffnerkeil 13 im
wesentlichen senkrecht zum Transportweg PZK der zangenartigen
Halter 15, 16 zwischen einer Funktionsstellung und einer
zurückgezogenen Nicht-Funktionsstellung verstellbar ist.
Der Öffnerkeil 13 ist dabei mittels einer nicht
dargestellten Feder in seine Nicht-Funktionsstellung vorgespannt.
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Die an der Prospektzangenkette 27 angebrachten
zangenartigen Halter 15, 16 besitzen bekannterweise Klemmbacken oder
Zangen, um den Prospekt festzuklemmen. Darüber hinaus
besitzt jeder Halter eine quer zum Transportweg PZK
verlaufende Achse, auf der jeweils Rollen 17 bzw. 18 drehbar
gelagert sind, die ein Anschlagteil des Halters 15 bzw. 16
bilden. Das Anschlagteil mit den Rollen 17 bzw. 18 ist so
ausgerichtet, dass diese mit dem Öffnerkeil 13 in Anlage
kommen, wenn sich dieser in seiner Funktionsstellung
befindet.
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Wie die Figur zeigt, ist dem Einschubstößel 11 eine erste
Detektorvorrichtung 19 zugeordnet, mittels der erfasst
werden kann, ob der Einschubstößel verschoben wird und somit
das Produkt P einschiebt. Die erste Detektorvorrichtung 19
umfasst einen ersten Initiator 19a, der von jedem
vorbeilaufenden Einschubstößel 11 initiiert bzw. bedämpft wird,
sowie einen in Transportrichtung PZK hinter dem ersten
Initiator 19a angeordneten zweiten Initiator 19b, der nur von
einem Einschubstößel 11 initiiert wird, der das Produkt P
einschiebt. Der erste Initiator 19a setzt einen
Zwischenspeicher bzw. Merker auf den Wert 0 zurück, sobald ein
Einschubstößel 11 passiert oder über ihn hinwegläuft. Wenn der
Einschubstößel 11 über eine aus dem Schieberegister
gesteuerte Weiche der Einschubkurve EK folgt und somit das
Produkt P einschiebt, passiert er auch den zweiten Initiator
19b, wodurch der Zwischenspeicher bzw. Merker auf den Wert
1 gesetzt wird. Die erste Detektorvorrichtung 19 mit dem
beiden Initiatoren 19a und 19b ist auf einer Platte 14
angeordnet, die konstruktiv mit der Öffnungseinheit 12
verbunden ist. Wenn der Zwischenspeicher den Wert 1 besitzt,
gibt die erste Detektorvorrichtung 19 über eine
Datenleitung L ein entsprechendes Einschubsignal an eine
Steuervorrichtung 26.
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Darüber hinaus ist nahe der Prospektzangenkette 27 vor der
Öffnungseinheit 12 eine zweite Detektorvorrichtung 20
vorgesehen, mittels der festgestellt wird, dass der nächste zu
öffnende zangenartige Halter eine vorbestimmte Position
erreicht hat. Die zweite Detektorvorrichtung 20 gibt ein
entsprechendes Haltersignal an die Steuervorrichtung 26 ab. In
der Steuervorrichtung 26 werden die Signale verarbeitet.
Wenn die erste Detektorvorrichtung 19 festgestellt hat,
dass das Produkt P eingeschoben wird, und wenn die zweite
Detektorvorrichtung 20 feststellt, dass der nächste Halter
seine Soll-Position erreicht hat, bedeutet dies, das alle
notwendigen Bedingungen für die Freigabe des Prospektes aus
dem zangenartigen Halter 15 bzw. 16 erfüllt sind. Die
Steuervorrichtung 26 steuert die Betätigungseinrichtung 24 des
Öffnerkelis 13 an, so dass dieser in seine
Funktionsstellung gebracht wird. Der auf den Öffnerkeil 13
auflaufende Halter 15 wird somit geöffnet, wodurch der
Prospekt freigegeben ist, so dass er von dem Produkt P bei
dessen Einschubbewegung mitgenommen und in die Verpackung V
eingeführt werden kann.
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Wenn die erste Detektorvorrichtung 19 feststellt, dass das
Produkt P nicht eingeschoben wird, bedeutet dies, dass
nicht alle für eine ordnungsgemäße Übergabe des Produktes P
notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Der zweite Initiator
19b wird nicht initiiert und setzt den Zwischenspeicher
nicht auf den Wert 1, so dass kein Einschubsignal an die
Steuervorrichtung 26 erzeugt wird. Die Steuervorrichtung 26
erkennt somit, dass der Öffnerkeil für den nächsten
zangenartigen Halter in die Nicht-Funktionsstellung zu bringen
ist, damit der Halter nicht auf den Öffnerkeil aufläuft und
dementsprechend nicht geöffnet wird. Der Prospekt verbleibt
somit in dem zangenartigen Halter und wird von einer
anderen Stelle der Prospektzangenkette entnommen und
abgeleitet.
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Bei einer Verstellung der Verpackungsmaschine auf ein
anderes Produktformat werden die erste Detektorvorrichtung 19,
die zweite Detektorvorrichtung 20 und die Öffnungseinheit
12 gemeinsam als Einheit in Transportrichtung PZK der
Transport-Fördervorrichtung 27 verstellt, wobei sie ihre
gegenseitige Ausrichtung beibehalten.