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DE10223064A1 - Verpackungsmaschine - Google Patents

Verpackungsmaschine

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Publication number
DE10223064A1
DE10223064A1 DE10223064A DE10223064A DE10223064A1 DE 10223064 A1 DE10223064 A1 DE 10223064A1 DE 10223064 A DE10223064 A DE 10223064A DE 10223064 A DE10223064 A DE 10223064A DE 10223064 A1 DE10223064 A1 DE 10223064A1
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DE
Germany
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product
packaging machine
stop
machine according
packaging
Prior art date
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Withdrawn
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DE10223064A
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English (en)
Inventor
Wolfgang Herkel
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IWK Verpackungstechnik GmbH
Original Assignee
IWK Verpackungstechnik GmbH
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Publication date
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Priority to DE50301853T priority patent/DE50301853D1/de
Priority to EP03727272A priority patent/EP1461253B1/de
Priority to AU2003233951A priority patent/AU2003233951A1/en
Priority to PCT/EP2003/003372 priority patent/WO2003099661A1/de
Priority to MXPA04000578A priority patent/MXPA04000578A/es
Priority to AT03727272T priority patent/ATE312020T1/de
Priority to US10/483,681 priority patent/US20040163361A1/en
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B57/00Automatic control, checking, warning, or safety devices
    • B65B57/10Automatic control, checking, warning, or safety devices responsive to absence, presence, abnormal feed, or misplacement of articles or materials to be packaged
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B61/00Auxiliary devices, not otherwise provided for, for operating on sheets, blanks, webs, binding material, containers or packages
    • B65B61/20Auxiliary devices, not otherwise provided for, for operating on sheets, blanks, webs, binding material, containers or packages for adding cards, coupons or other inserts to package contents

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)
  • Supplying Of Containers To The Packaging Station (AREA)

Abstract

In einer Verpackungsmaschine sind eine Übergabevorrichtung, mittels der ein Produkt in eine Verpackung einführbar ist, und eine umlaufende Prospekt-Fördervorrichtung vorgesehen, die eine Vielzahl von zangenartigen, in einer Reihe angeordneten Haltern zur Aufnahme jeweils eines Prospektes aufweist und mit der der Prospekt im Bereich der Übergabevorrichtung zwischen das Produkt und die Verpackung bringbar ist, so dass er zusammen mit dem Produkt in die Verpackung eingeschoben werden kann. Im Transportweg der Halter ist eine Öffnungseinheit mit zumindest einem Anschlag angeordnet, mittels dessen die Halter zur Freigabe des Prospektes zu öffnen sind. Der Anschlag kann in Abhängigkeit von einem Öffnersignal einer Steuervorrichtung zwischen einer die Halter öffnenden Funktionsstellung und einer Nicht-Funktionsstellung verstellt werden, in der die Halter ohne Freigabe des Prospektes an dem Anschlag vorbeilaufen. Dabei ist eine erste Detektorvorrichtung vorgesehen, mittels der die Einschubbewegung des Produktes in die Verpackung erfasst wird und die bei Einschub des Produktes ein entsprechendes Einschubsignal an die Steuervorrichtung abgibt, wobei die Steuervorrichtung das Öffnersignal nur bei vorhandenem Einschubsignal erzeugt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verpackungsmaschine mit einer Übergabevorrichtung, mittels der ein Produkt in eine Verpackung einführbar ist, und mit einer umlaufenden Prospekt- Fördervorrichtung, die eine Vielzahl von zangenartigen, in einer Reihe angeordneten Haltern zur Aufnahme jeweils eines Prospektes aufweist und mit der der Prospekt im Bereich der Übergabevorrichtung zwischen das Produkt und die Verpackung bringbar ist, so dass er zusammen mit dem Produkt in die Verpackung einführbar ist, wobei im Transportweg der Halter eine Öffnungseinheit mit zumindest einem Anschlag angeordnet ist, mittels dessen die Halter zur Freigabe des Prospektes zu öffnen sind, und wobei der Anschlag in Abhängigkeit von einem Öffnersignal einer Steuervorrichtung zwischen einer die Halter öffnenden Funktionsstellung und einer Nicht-Funktionsstellung verstellbar ist, in der die Halter ohne Freigabe des Prospektes an dem Anschlag vorbeiläufen.
  • Eine Verpackungsmaschine der genannten Art besitzt üblicherweise eine 1. umlaufende Fördervorrichtung für die Verpackung, beispielsweise eine sogenannte Faltschachtelkette, und eine 2. umlaufende Fördervorrichtung für die Produkte, beispielsweise eine sogenannte Produktkette. Die beiden Ketten sind derart in ihren Bewegungen synchronisiert, dass das Produkt quer zur Bewegungsrichtung der Ketten mittels eines Einschubstößels in die Faltschachtel seitlich eingeschoben werden kann. Bei bestimmten Produkten, beispielsweise Medikamenten, ist es notwendig, zusätzlich auch einen Prospekt oder Beipackzettel in die Verpackung einzubringen. Es ist deshalb eine weitere umlaufende Fördervorrichtung in Form einer sogenannten Prospektzangenkette vorgesehen, die mehrere zangenartige Halter trägt, die jeweils einen Prospekt aufnehmen und durch Klemmung halten können. Ein in die Verpackung einzuschiebender Prospekt wird in der Prospektzangenkette zwischen das Produkt und die Faltschachtel bewegt und durch die seitliche Einschubbewegung des Produktes von diesem mitgenommen und in die Faltschachtel eingeführt. Sobald das Produkt mit dem Prospekt in Anlage kommt, muß der zangenartige Halter geöffnet werden und den Prospekt freigeben. Zu diesem Zweck ist im Bereich der Übergabevorrichtung eine Öffnungseinheit beispielsweise in Form eines Anschlags oder Öffnerkeils vorgesehen, auf den der zangenartige Halter bei seiner Förderbewegung aufläuft, wodurch die Zangenarme öffnen und den Prospekt freigeben.
  • Während des Betriebes der Verpackungsmaschine kann es zu kleineren Unregelmäßigkeiten kommen, wodurch gegebenenfalls die Zuführung von Faltschachteln zu der Faltschachtelkette oder die Zuführung von Produkten zu der Produktkette diskontinuierlich erfolgt, so daß entweder die Faltschachtelkette in einem oder mehreren Abschnitten nicht mit einer Faltschachtel oder die Produktkette in einem oder mehreren Abschnitten nicht mit einem Produkt belegt ist. Das Fehlen einer Faltschachtel oder eines Produktes wird mittels einer Sensorik erkannt, woraufhin der Einschub des Produktes unterbleibt bzw. der Einschubstößel nicht aktiviert wird.
  • In älteren Verpackungsmaschinen ist der Öffnerkeil fest eingebaut. Dies führt dazu, dass der zangenartige Halter auch dann öffnet, wenn kein Produkt in eine Faltschachtel eingeschoben wird. Es hat sich gezeigt, dass sich der in diesem Fall freigegebene Prospekt unkontrolliert durch die Verpackungsmaschine bewegen kann, was zu Funktionsstörungen der Verpackungsmaschine und gegebenenfalls zu deren zeitweiligem Stillstand führen kann und in der Regel manuell behoben werden muss, was zeitaufwendig und kostenintensiv ist. Gemäß der DE 199 18 527 A1 ist zur Behebung dieses Problems vorgesehen, den Öffnerkeil bei Bedarf aus dem Transportweg der zangenartigen Halter heraus in eine Nicht- Funktionsstellung zu bringen. Auf diese Weise ist erreicht, dass der zangenartige Halter nur dann öffnet und den Prospekt freigibt, wenn in der Faltschachtelkette tatsächlich eine Faltschachtel und in der Produktkette ein Produkt vorhanden sind. Bei nicht vorhandener Faltschachtel oder nicht vorhandenem Produkt wird der Öffnerkeil aus dem Transportweg der zangenartigen Halter herausgefahren, so dass der zangenartige Halter mit dem Prospekt an dem Öffnerkeil vorbeiläuft und von diesem nicht geöffnet wird. Sodann kehrt der Öffnerkeil in seine Funktionsstellung zurück, um den nächsten zangenartigen Halter zu öffnen, sofern die dafür notwendigen Bedingungen erfüllt sind.
  • Die Taktzeiten, die in einer modernen Verpackungsmaschine für einen Arbeitszyklus zur Verfügung stehen, betragen nur wenige Millisekunden. In dieser Zeit müssen sowohl die für die Verstellung des Öffnerkeil notwendigen Bedingungen zumindest bezüglich des Produkts und der Verpackung detektiert und ausgewertet als auch die Betätigungseinrichtung zur Verstellung des Anschlags aktiviert werden. Dabei wird der Einschubstößel, mittels dessen das Produkt in die Verpackung eingeführt wird, nur dann aktiviert, wenn ein Produkt vorhanden ist, wenn ein Prospekt vorhanden ist und dieser den richtigen Code trägt und wenn eine Verpackung oder Faltschachtel vorhanden ist. Die entsprechenden Abfragen bzw. Erfassungen werden in der Verpackungsmaschine durchgeführt und die entsprechenden Daten liegen in einem Datenspeicher, dem sogenannten Schieberegister vor und sind aus diesem abrufbar. Diese Daten bilden auch die Grundlage für die Entscheidung, ob der zangenartige Halter zur Freigabe des Prospektes geöffnet wird oder geschlossen bleibt.
  • In der Verpackungsmaschine ist für jede Verpackungseinheit, die das Produkt, die Faltschachtel und den Prospekt umfasst, ein Datensatz gespeichert, der alle wesentlichen Zustands- und Steuerungsdaten der Verpackungseinheit enthält. Da gleichzeitig eine Vielzahl von Verpackungseinheiten in der Verpackungsmaschine verarbeitet werden und die Verpackungsmaschine durchlaufen, ist es bekannt, die Datensätze in einem gemeinsamen Datenspeicher abzulegen. Der Datenspeicher ist als Schieberegister ausgebildet, wobei die Datensätze innerhalb des Schieberegisters in getakteter Form entsprechend dem Arbeitstakt der Maschine, d. h. der sich ändernden Position der zugeordneten Verpackungseinheit in der Verpackungsmaschine bis zur Auswurfstation verschleppt, d. h. verschoben werden. Das Schieberegister wird über einen Schiebetakt getaktet, der üblicherweise von dem Antrieb der Produktkette abgegriffen wird.
  • Eine Verpackungsmaschine muss in der Lage sein, sowohl Produkte und Verpackungen unterschiedlichen Formats als auch unterschiedliche Prospektformate zu verarbeiten. In Abhängigkeit von den Produktabmessungen, den Verpackungsabmessungen und den Prospektabmessungen müssen die einzelnen Baugruppen der Übergabestation der Verpackungsmaschine relativ zueinander verstellt werden. Bei einem Formatwechsel wird üblicherweise auch die Prospektzangenkette mit dem die Zange öffnenden Öffnerkeil relativ zu der Produktkette und/oder der Faltschachtelkette verstellt. Dies führt dazu, dass auch der Zeitpunkt, an dem der Öffnerkeil gegebenenfalls von seiner Nicht-Funktionsstellung in seine Funktionsstellung gebracht wird (Öffnerkeilzeitpunkt) relativ zu dem Schiebezeitpunkt des Schieberegisters verstellt wird, der den Beginn eines Bearbeitungstaktes der Verpackungsmaschine definiert. Aufgrund der Verstellung des Öffnerkeilzeitpunktes relativ zu dem Schiebezeitpunkt des Schieberegisters kann es zu einer Situation kommen, in der die beiden Zeitpunkte zusammenfallen oder zumindest so nahe beieinander liegen, dass sie von der Steuerung nicht als zwei unabhängige Signale erkannt und verarbeitet werden können. Aufgrund dieser Situation kann es zu unverträglichen Abläufen in der Steuerung und zu unzulässigen Betriebszuständen kommen, aufgrund derer die Verpackungsmaschine abschaltet und eine Störung signalisiert. Zur Behebung der Störung müssen die mechanischen und elektronischen Einstellungen der Verpackungsmaschine und insbesondere der Prospektzangenkette relativ zur Produktkette verändert werden, bis ein sicherer Betriebszustand gegeben ist. Eine derartige Verstellung ist zwar möglich, da bei der Übergabe des Prospektes aus dem zangenartigen Halter der Prospektzangenkette eine gewisse zeitliche Toleranz gegeben ist, jedoch ist die Behebung der Störung aufwendig und beeinflusst die Leistungsfähigkeit der Verpackungsmaschine nachteilig.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Steuerung einer Verpackungsmaschine genannten Aufbaus zu schaffen, bei der eine Verstellung des Anschlags oder Öffnerkeils relativ zu der Produktkette und/oder der Faltschachtelkette nicht zu einem Konflikt zwischen dem Schiebezeitpunkt des Schieberegisters und dem Öffnerkeilzeitpunkt führt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer Verpackungsmaschine mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Dabei wird von der Grundüberlegung ausgegangen, für die Initiierung der Öffnungsbewegung des zangenartigen Halters nicht direkt auf die genannten Daten des Schieberegisters zuzugreifen, sondern diese nur mittelbar zu verwenden, indem eine erste Detektorvorrichtung vorgesehen ist, mittels der die Einschubbewegung des Produktes in die Verpackung erfasst und ein entsprechendes Einschubsignal an die Steuervorrichtung abgegeben wird, wenn das Produkt eingeschoben wird. Die Steuervorrichtung erzeugt nur dann ein Öffnersignal, auf dessen Grundlage der Öffnerkeil in seine den zangenartigen Halter öffnende Funktionsstellung gebracht wird, wenn ein Einschubsignal vorliegt, d. h. das Produkt tatsächlich eingeschoben wird.
  • Eine Einschubbewegung des Produktes tritt nur bei Initiierung des Einschubstößels auf, die wiederum von der Einhaltung der oben genannten Bedingungen (Prospekt vorhanden? Produkt vorhanden? Faltschachtel vorhanden? Prospektcode korrekt?) abhängig ist. Wenn somit die erste Detektorvorrichtung feststellt, dass der Einschubstößel bewegt bzw. das Produkt eingeschoben wird, müssen die oben genannten Bedingungen sämtlich erfüllt sein. Das Einschubsignal zeigt somit an, ob der Prospekt durch Öffnen des zugeordneten zangenartigen Halters freizugeben ist oder nicht.
  • Die erste Detektorvorrichtung kann unmittelbar die Einschubbewegung des Produktes erfassen, alternativ ist es jedoch auch möglich, dass die erste Detektorvorrichtung die Einschubbewegung des mit dem Produkt in Anlage tretenden Einschubstößels erfasst.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die erste Detektorvorrichtung einen ersten Initiator, der von jedem vorbeilaufenden Einschubstößel initiierbar ist, und einen zweiten Initiator umfasst, der nur von einem das Produkt einschiebenden Einschubstößel initiierbar ist. Diese Ausgestaltung ist steuerungstechnisch günstig. Der erste Initiator liegt vorzugsweise in Transportrichtung vor dem zweiten Initiator und wird von jedem Einschubstößel überlaufen und initiiert, d. h. unabhängig davon, ob der Einschubstößel dann eine das Produkt einschiebende Einschubbewegung ausführt oder die Einschubbewegung durch Wegweichen des Einschubstößels unterbleibt. Der den ersten Initiator überlaufende Einschubstößel setzt einen Zwischenspeicher bzw. Merker auf einen Wert 0 zurück. Wenn der Einschubstößel daraufhin eine Einschubbewegung des Produktes beginnt, überläuft er den zweiten Initiator und initiiert diesen, wodurch der Zwischenspeicher auf den Wert 1 gesetzt wird. Nur wenn der Zwischenspeicher den Wert 1 besitzt, wird ein Einschubsignal an die Steuervorrichtung abgegeben. Der nächste Einschubstößel setzt den Zwischenspeicher bei Überlaufen des ersten Initiators wieder auf den Wert 0 zurück.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Initiatoren von dem Einschubstößel berührungslos initiierbar sind, was insbesondere dann gegeben ist, wenn die Initiatoren von Metalldetektoren, Magnetschaltern oder Lichtschranken gebildet sind, die jeweils durch den Einschubstößel ausgelöst bzw. geschaltet werden.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die erste Detektorvorrichtung und die Öffnungseinheit zusammen als Einheit in Transportrichtung der Prospekt-Fördervorrichtung verstellbar sind. Zu diesem Zweck sind die genannten Bauteile an einem gemeinsamen verstellbaren Gestell gelagert. Diese Ausgestaltung bringt den Vorteil mit sich, dass bei einer Verstellung der Öffnungseinheit bei einem Formatwechsel, beispielsweise bei einer Änderung der Produktgröße, gleichzeitig auch die erste Detektorvorrichtung mit den beiden genannten Initiatoren um das gleiche Maß verschoben wird, so dass die zeitliche Zuordnung zwischen der ersten Detektorvorrichtung und der Öffnungseinheit erhalten bleibt.
  • Darüber hinaus kann in Weiterbildung der Erfindung eine zusätzliche zweite Detektorvorrichtung vorgesehen sein, mittels der die Position des nächsten zu öffnenden Halters erfasst wird und die ein entsprechendes Haltersignal an die Steuervorrichtung abgibt. Die zweite Detektorvorrichtung stellt somit fest, dass ein Halter eine vorbestimmte Position erreicht hat. In der Steuervorrichtung wird ausgewertet, ob der zangenartige Halter aufgrund des empfangenden Einschubsignals zu öffnen ist oder geschlossen bleiben soll und ob der zu öffnende Halter korrekt ausgerichtet ist. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, kann der Anschlag bzw. Öffnerkeil durch Aktivierung einer Betätigungsvorrichtung in die Funktionsstellung gebracht bzw. in dieser gehalten werden, um den von der zweiten Detektorvorrichtung ermittelten Halter zu öffnen. Wenn die Betätigungsvorrichtung des Öffnerkeils nicht aktiviert wird, läuft der zangenartige Halter an der Öffnungseinheit bzw. dem Öffnerkeil vorbei, ohne geöffnet zu werden. Der Prospekt wird dann an einer anderen Stelle der Prospekt-Fördervorrichtung beispielsweise mittels eines weiteren Anschlags aus dem Halter entnommen und abgeführt bzw. in geeigneter Weise abgelegt.
  • Bei einem Formatwechsel wird die zweite Detektorvorrichtung vorzugsweise zusammen mit der ersten Detektorvorrichtung und der Öffnungseinheit als Einheit in Transportvorrichtung der Prospekt-Fördervorrichtung verstellt. Auf diese Weise bleibt auch die räumliche und somit auch zeitliche Zuordnung der Baugruppen nach einer Verstellung erhalten.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Anschlag unter Federvorspannung in seine Nicht-Funktionsstellung steht, so dass es der Aktivierung der steuerbaren Betätigungsvorrichtung bedarf, um den Anschlag entgegen seiner Federvorspannung in die Funktionsstellung zu bringen oder in dieser zu halten, solange die für das Öffnen des zangenartigen Halters und die Freigabe des Prospektes notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Bei der Betätigungsvorrichtung kann es sich um einen pneumatischen oder hydraulischen Verstellzylinder handeln. Insbesondere ist vorgesehen, dass der Anschlag bzw. Öffnerkeil im wesentlichen senkrecht zur Transport-Fördervorrichtung verstellbar und insbesondere verschieblich ist.
  • Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung ersichtlich, wobei die einzige Figur eine schematische Darstellung einer Übergabevorrichtung in einer Verpackungsmaschine zeigt.
  • In der Figur ist in schematischer Darstellung eine Übergabevorrichtung 10 einer Verpackungsmaschine dargestellt, die eine in Richtung des Pfeils FK verlaufende, nur schematisch dargestellte Faltschachtelkette 28 zur Aufnahme von Faltschachteln oder Verpackungen V und eine parallel dazu in Richtung des Pfeils PK verlaufende Produktkette 29 aufweist, auf der zu verpackende Produkte P aufgenommen sind. Zur Vereinfachung der Darstellung sind in der Figur nur eine Verpackung V und ein Produkt P dargestellt. Die Faltschachtelkette 28 und die Produktkette 29 sind in ihren Bewegungen so synchronisiert, dass das Produkt P mittels eines Einschubstößels 11 in der Übergabevorrichtung 10 quer zur Bewegungsrichtung der Ketten 28 und 29 in die geöffnete Verpackung V eingeschoben werden kann. Der Einschubstößel 11 folgt dabei einer Einschubkurve EK.
  • Zwischen der Faltschachtelkette 28 und der Produktkette 29 verläuft unterhalb und parallel zu diesen eine umlaufende Prospektzangenkette 27 (Transportweg PZK), die in regelmäßigen Abständen eine Vielzahl von zangenartigen Haltern 15, 16 trägt, zwischen deren Backen jeweils ein nicht dargestellter Prospekt in aufrechter Ausrichtung festklemmbar ist. Der Prospekt ist so geführt, dass er im Bereich der Übergabevorrichtung 10 zwischen der Verpackung V und dem Produkt P liegt und beim seitlichen Einschieben des Produktes P in die Verpackung V von diesem mitgenommen und in die Verpackung V eingeführt wird. Beim Einführen des Prospektes in die Verpackung V muss der den Prospekt klemmende Halter 15, 16 geöffnet werden. Zu diesem Zweck ist in der Übergabevorrichtung 10 eine Öffnungseinheit 12 vorgesehen. Die Öffnungseinheit umfasst einen verstellbaren Anschlag oder Öffnerkeil 13, der sich parallel zum Transportweg PZK der Prospektzangenkette 27 bzw. der zangenartigen Halter 15, 16 erstreckt. Dem Öffnerkeil 13 ist eine Betätigungsvorrichtung 24 zugeordnet, mittels der der Öffnerkeil 13 im wesentlichen senkrecht zum Transportweg PZK der zangenartigen Halter 15, 16 zwischen einer Funktionsstellung und einer zurückgezogenen Nicht-Funktionsstellung verstellbar ist. Der Öffnerkeil 13 ist dabei mittels einer nicht dargestellten Feder in seine Nicht-Funktionsstellung vorgespannt.
  • Die an der Prospektzangenkette 27 angebrachten zangenartigen Halter 15, 16 besitzen bekannterweise Klemmbacken oder Zangen, um den Prospekt festzuklemmen. Darüber hinaus besitzt jeder Halter eine quer zum Transportweg PZK verlaufende Achse, auf der jeweils Rollen 17 bzw. 18 drehbar gelagert sind, die ein Anschlagteil des Halters 15 bzw. 16 bilden. Das Anschlagteil mit den Rollen 17 bzw. 18 ist so ausgerichtet, dass diese mit dem Öffnerkeil 13 in Anlage kommen, wenn sich dieser in seiner Funktionsstellung befindet.
  • Wie die Figur zeigt, ist dem Einschubstößel 11 eine erste Detektorvorrichtung 19 zugeordnet, mittels der erfasst werden kann, ob der Einschubstößel verschoben wird und somit das Produkt P einschiebt. Die erste Detektorvorrichtung 19 umfasst einen ersten Initiator 19a, der von jedem vorbeilaufenden Einschubstößel 11 initiiert bzw. bedämpft wird, sowie einen in Transportrichtung PZK hinter dem ersten Initiator 19a angeordneten zweiten Initiator 19b, der nur von einem Einschubstößel 11 initiiert wird, der das Produkt P einschiebt. Der erste Initiator 19a setzt einen Zwischenspeicher bzw. Merker auf den Wert 0 zurück, sobald ein Einschubstößel 11 passiert oder über ihn hinwegläuft. Wenn der Einschubstößel 11 über eine aus dem Schieberegister gesteuerte Weiche der Einschubkurve EK folgt und somit das Produkt P einschiebt, passiert er auch den zweiten Initiator 19b, wodurch der Zwischenspeicher bzw. Merker auf den Wert 1 gesetzt wird. Die erste Detektorvorrichtung 19 mit dem beiden Initiatoren 19a und 19b ist auf einer Platte 14 angeordnet, die konstruktiv mit der Öffnungseinheit 12 verbunden ist. Wenn der Zwischenspeicher den Wert 1 besitzt, gibt die erste Detektorvorrichtung 19 über eine Datenleitung L ein entsprechendes Einschubsignal an eine Steuervorrichtung 26.
  • Darüber hinaus ist nahe der Prospektzangenkette 27 vor der Öffnungseinheit 12 eine zweite Detektorvorrichtung 20 vorgesehen, mittels der festgestellt wird, dass der nächste zu öffnende zangenartige Halter eine vorbestimmte Position erreicht hat. Die zweite Detektorvorrichtung 20 gibt ein entsprechendes Haltersignal an die Steuervorrichtung 26 ab. In der Steuervorrichtung 26 werden die Signale verarbeitet. Wenn die erste Detektorvorrichtung 19 festgestellt hat, dass das Produkt P eingeschoben wird, und wenn die zweite Detektorvorrichtung 20 feststellt, dass der nächste Halter seine Soll-Position erreicht hat, bedeutet dies, das alle notwendigen Bedingungen für die Freigabe des Prospektes aus dem zangenartigen Halter 15 bzw. 16 erfüllt sind. Die Steuervorrichtung 26 steuert die Betätigungseinrichtung 24 des Öffnerkelis 13 an, so dass dieser in seine Funktionsstellung gebracht wird. Der auf den Öffnerkeil 13 auflaufende Halter 15 wird somit geöffnet, wodurch der Prospekt freigegeben ist, so dass er von dem Produkt P bei dessen Einschubbewegung mitgenommen und in die Verpackung V eingeführt werden kann.
  • Wenn die erste Detektorvorrichtung 19 feststellt, dass das Produkt P nicht eingeschoben wird, bedeutet dies, dass nicht alle für eine ordnungsgemäße Übergabe des Produktes P notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Der zweite Initiator 19b wird nicht initiiert und setzt den Zwischenspeicher nicht auf den Wert 1, so dass kein Einschubsignal an die Steuervorrichtung 26 erzeugt wird. Die Steuervorrichtung 26 erkennt somit, dass der Öffnerkeil für den nächsten zangenartigen Halter in die Nicht-Funktionsstellung zu bringen ist, damit der Halter nicht auf den Öffnerkeil aufläuft und dementsprechend nicht geöffnet wird. Der Prospekt verbleibt somit in dem zangenartigen Halter und wird von einer anderen Stelle der Prospektzangenkette entnommen und abgeleitet.
  • Bei einer Verstellung der Verpackungsmaschine auf ein anderes Produktformat werden die erste Detektorvorrichtung 19, die zweite Detektorvorrichtung 20 und die Öffnungseinheit 12 gemeinsam als Einheit in Transportrichtung PZK der Transport-Fördervorrichtung 27 verstellt, wobei sie ihre gegenseitige Ausrichtung beibehalten.

Claims (11)

1. Verpackungsmaschine mit einer Übergabevorrichtung, mittels der ein Produkt (P) in eine Verpackung (V) einführbar ist, und mit einer umlaufenden Prospekt- Fördervorrichtung (27), die eine Vielzahl von zangenartigen, in einer Reihe angeordneten Haltern (15, 16) zur Aufnahme jeweils eines Prospektes aufweist und mit der der Prospekt im Bereich der Übergabevorrichtung zwischen das Produkt (P) und die Verpackung (V) bringbar ist, so dass er zusammen mit dem Produkt (P) in die Verpackung (V) einführbar ist, wobei im Transportweg der Halter (15, 16) eine Öffnungseinheit (12) mit zumindest einem Anschlag (13) angeordnet ist, mittels dessen die Halter (15, 16) zur Freigabe des Prospektes zu öffnen sind, und wobei der Anschlag (13) in Abhängigkeit von einem Öffnersignal einer Steuervorrichtung (26) zwischen einer die Halter (15, 16) öffnenden Funktionsstellung und einer Nicht-Funktionsstellung verstellbar ist, in der die Halter (15, 16) ohne Freigabe des Prospektes an dem Anschlag (13) vorbeilaufen, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Detektorvorrichtung (19) vorgesehen ist, mittels der die Einschubbewegung des Produktes (P) in die Verpackung (V) erfassbar ist und die bei Einschub des Produktes (P) ein entsprechendes Einschubsignal an die Steuervorrichtung (26) abgibt, wobei die Steuervorrichtung (26) ein Öffnersignal nur bei vorhandenem Einschubsignal erzeugt.
2. Verpackungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Detektorvorrichtung (19) die Einschubbewegung eines mit dem Produkt (P) in Anlage tretenden Einschubstößels (11) erfasst.
3. Verpackungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Detektorvorrichtung (19) einen ersten Initiator (19a), der von jedem vorbeilaufenden Einschubstößel (11) initiierbar ist, und einen zweiten Initiator (19b) umfasst, der nur von einem das Produkt (P) einschiebenden Einschubstößel (11) initiierbar ist.
4. Verpackungsmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Initiator (19a) einen zwischenspeicher auf den Wert 0 zurücksetzt und der zweite Initiator (19b), der in Transportrichtung hinter dem ersten Initiator (19a) angeordnet ist, den Zwischenspeicher im Falle seiner Initiierung auf den Wert 1 setzt, wobei nur dann das Einschubsignal an die Steuervorrichtung (16) abgegeben wird, wenn der Zwischenspeicher den Wert 1 besitzt.
5. Verpackungsmaschine nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Initiatoren (19a, 19b) von dem Einschubstößel (11) berührungslos initiierbar sind.
6. Verpackungsmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Initiatoren (19a, 19b) von Metalldetektoren, Magnetschaltern oder Lichtschranken gebildet sind.
7. Verpackungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Detektorvorrichtung (19) und die Öffnungseinheit (12) als Einheit in Transportrichtung (PZK) der Prospekt-Fördervorrichtung (27) verstellbar sind.
8. Verpackungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch eine zweite Detektorvorrichtung (20), mittels der die Position des nächsten zu öffnenden Halters (15, 16) erfassbar ist und die ein entsprechendes Haltersignal an die Steuervorrichtung (26) abgibt.
9. Verpackungsmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (13) in Abhängigkeit von dem Einschubsignal und dem Haltersignal in die Funktionsstellung bringbar ist.
10. Verpackungsmaschine nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Detektorvorrichtung (20) zusammen mit der ersten Detektorvorrichtung (19) und der Öffnungseinheit (12) als Einheit in Transportrichtung (PZK) der Prospekt-Fördervorrichtung (27) verstellbar ist.
11. Verpackungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (13) unter Federvorspannung in seine Nicht-Funktionsstellung steht und dass dem Anschlag (13) eine steuerbare Betätigungsvorrichtung (24) zugeordnet ist, mit der der Anschlag (13) entgegen der Federvorspannung in die Funktionsstellung bringbar ist.
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