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Aus
dem Stand der Technik ist es bekannt Fahrzeuge z.B. mit Fensterrollos
zu versehen. Das Fensterrollo weist eine Wickelwelle auf, die längs einer
Fensterkante verläuft
und innerhalb des Fahrzeugs drehbar gelagert ist. An der Rollowelle
ist eine Rollobahn mit einer Kante befestigt, deren andere Kante
mit einem Zugstab versehen ist. Der Zugstab wird mittels Führungsgliedern
vor der Innenseite des Fensters geführt, um die Rollobahn vor dem
Fenster aufspannen zu können.
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Grundsätzlich ähnlichen
Aufbau weisen rolloähnliche
Abdeckeinrichtungen für
Laderäume
auf. Hierbei befindet sich die Rollowelle in einem Rollogehäuse, das üblicherweise
hinter der Rücksitzbank
im Fahrzeug lösbar
eingesetzt ist. Im ausgezogenen Zustand dient die Rollobahn dazu
den Laderaum von Kombi-Pkws abzudecken.
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Eine
weitere rolloartige Anordnung, die aus dem Stand der Technik bekannt
ist, sind sogenannte Trenngitter. Die Trenngitter bestehen aus einem Netz,
beispielsweise in Gestalt eines Kettengewirks. Mit dem Netz wird
der Laderaum eines Kombi-PKW gegen den Fahrgastraum abgegrenzt,
um zu verhindern, dass bei einem Auffahrunfall Gegenstände aus dem
Laderaum in den Fahrgastraum geschleudert werden und dort Passagiere
verletzen. Um das Trenngitter bequem verstauen zu können, ist
häufig eine
Rollowelle vorgesehen, auf die das Trenngitter bei Nichtgebrauch
aufgewickelt wird.
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Bei
einigen Anordnungen sind die Rollowelle für das Trenngitter und die Rollowelle
für die
Laderaumabdeckung in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht.
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Zumindest
bei jenen Konstruktionen, bei denen die Rollowelle mit Hilfe eines
Federmotors im Aufwickelsinne der jeweiligen Rollobahn vorgespannt
ist, ist die Rollowelle rohrförmig.
Dabei soll unter Rollobahn im Sinne der vorliegenden Anmeldung auch
eine Rollobahn verstanden werden, die aus einem Netz besteht, wie
diese bei Trenngitter üblich
ist.
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Es
versteht sich, dass das Einbauen des Federmotors in die rohrfömige Wickelwelle
nicht unproblematisch ist. Der Federmotor soll eine einigermaßen flache
Federkennlinie zeigen, was zwangsläufig eine Schraubenfeder mit
einer beträchtlichen
Länge bedingt.
Ihr innenliegendes Ende muss innerhalb der Rollowelle drehfest verankert
werden, damit die gewünschte
Mitnahmewirkung zustande kommt.
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Bei
rohrförmigen
Wickelwellen mit innenliegendem Federmotor muss bisher die Montage
von einem Ende her erfolgen, was schwierig ist.
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Ferner
ist es bekannt, für
gekrümmte
Fensterkantenverläufe
einen kegelstumpfförmigen
Wickel der Rollobahnen zu erzeugen. Hierzu wird auf der Rollowelle
ein entsprechender Flecken aufgeklebt, damit die entsprechende gewünschte Verdickung
zustande kommt. Der erforderliche geringfügige Kegelwinkel ist bei normalen
rohrförmigen
Wickelwellen wirtschaftlich anders bisher nicht zu erzeugen. Ein Strangpressen
von konischen Rohren ist nicht möglich.
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Aus
der
US 2,253,519 ist
ein Fensterrollo bekannt, bei dem die Rollobahn aufgerollt vorkonfektioniert
ist. Hierzu ist die Rollobahn im Anlieferungszustand auf ein Rohr
aus zwei Halbschalen aufgewickelt, die durch Gummischnüre zusammengehalten sind.
An einer der Halbschalen ist die Rollobahn mit einer Kante befestigt.
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Die
DE 198 01 367 C2 zeigt
eine Toranordnung in Form eines Rollos. Die Rollobahn wird auf eine
Wickelwelle aufgewickelt, die sich bei geschlossenem Tor, also ausgezogener
Rollobahn, etwa auf halber Höhe
befindet. Die Rollobahn läuft
durch die in Längsrichtung
geteilte Wickelwelle hindurch. Die beiden Teile der Wickelwelle
sind an den Enden über Endstücke miteinander
verbunden, die die Lager der Rollowelle bilden. Beim Öffnen des
Tores wickelt sich die Rollobahn auf diese Wickelwelle auf, und
zwar sowohl der unterhalb als auch der oberhalb der Wickelwelle
befindliche Teil.
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Ausgehend
hiervon, ist es Aufgabe der Erfindung eine rolloartige Anordnung
zu schaffen, bei der die Montage der Wickelwelle vereinfacht ist
bzw., die sich ohne großen
Aufwand mit einem geringen Kegelwinkel konisch herstellen lässt.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
rolloartige Anordnung mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
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Die
neue rolloartige Anordnung, die beispielsweise ein Fensterrollo,
ein Abdeckrollo für
einen Laderaum oder auch ein Trenngitter bilden kann, weist eine
rohrförmige
Wickelwelle auf. Die Wickelwelle ist erfindungsgemäß nicht
mehr einteilig, sondern sie setzt sich aus wenigstens zwei etwa
rinnenförmigen
Elementen zusammen. Jedes rinnenförmige Element erstreckt sich
im Wesentlichen über
die gesamte Länge
der Wickelwelle und wird von zwei Fügeflächen begrenzt, zwischen denen
eine beispielsweise halbzylindrische Nut sich in Längsrichtung
des rinnenförmigen
Elementes erstreckt. Im montierten Zustand bilden die zusammengesetzten rinnenförmigen Elemente,
die paarweise mit ihren Fügeflächen aufeinander
liegen, das Wickelwellenrohr.
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An
der so gestalteten rohrförmigen
Wickelwelle ist mit einer Kante die jeweilige Bahn, die Rollobahn
oder das Trennnetz befestigt. Außerdem weist die rolloartige
Anordnung Lagereinrichtungen auf, die an den Enden der Wickelwelle
angeordnet sind Aufgrund der längs
geteilten Gestalt der Wickelwelle erleichtert sich die Montage des
Federmotors erheblich. Dieser kann bei aufgeklappter Wickelwelle in
dieser montiert werden. Anschließend werden die Hälften zusammengefügt, um die
komplette zylindrische oder konische Wickelwelle zu bilden. Der
Federmotor ist ohne Weiteres im Inneren untergebracht.
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In ähnlicher
Weise gestaltet sich jegliche Montage von innerhalb der Wickelwelle
befindlichen Elementen wie beispielsweise durchführenden Seilen, um in Falle
von Trenngittern die Festigkeit der Anordnung zu erhöhen, wie
dies in der
DE 100
55 949 C2 beschrieben ist.
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Schließlich lässt sich
mit Hilfe der geteilten Wickelwelle sehr einfach eine konische Form
erzeugen. Die die rinnenförmigen
Elemente bildenden Halbschalen können
in einem Werkzeug in der gewünschten
konischen Form gespritzt werden. Da sie frei von Hohlräumen und
Hinterschneidungen sind, lassen sie sich ohne Weiteres ausformen.
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Einfache
montagetechnische Verhältnisse ergeben
sich, wenn die Wickelwelle lediglich aus zwei etwa rinnenförmigen Elementen
besteht. Es ist jedoch auch möglich
mehr als zwei rinnenförmige Elemente
zu verwenden, was insbesondere dann von Vorteil ist, wenn die rinnenförmigen Elemente über Filmscharniere
miteinander verbunden sind.
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Die
rinnenförmigen
Elemente können
im Wesentlichen gleich sein, wodurch sich der Aufwand auf Seiten
des Spritzwerkzeuges wesentlich vereinfacht.
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Unabhängig von
der äußeren Gestalt
der Wickelwelle kann sie einen zylindrischen Innenraum aufweisen,
der eine gute Führung
der Schraubenfeder ermöglicht,
die den Federmotor bildet.
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Die
Montage der rinnenförmigen
Elemente zur kompletten Wickelwelle vereinfacht sich erheblich,
wenn die rinnenförmigen
Elemente längs
einer Kante über
ein Filmscharnier verbunden sind. Das Filmscharnier kann sich über die
gesamte Länge
erstrecken oder abschnittsweise jeweils nur über ein Stück der Wickelwelle.
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Bei
Verwendung eines Filmscharniers wird eine lose Fügestelle vermieden und die
rinnenförmigen
Elemente sind im Bereich des Filmscharniers zwangsläufig in
Quer- und in Längsrichtung
gegeneinander verriegelt. Eine Verriegelung in Längsrichtung kann auch erreicht
werden, wenn ein Paar von Fügeflächen, die
im montierten Zustand von zwei benachbarten rinnenförmigen Elementen
aufeinander liegen, mit jeweils ineinander greifenden Profilen versehen
sind, derart, dass sich zumindest in der Längsrichtung der Wickelwelle
eine formschlüssige
Verriegelung zwischen den benachbarten rinnenförmigen Elementen ergibt. Eine
solche formschlüssige
Verriegelung ist auch von Vorteil, wenn anschließend die Fügestelle verschweißt oder
verklebt wird. Durch die Verwendung der formschlüssigen Verriegelung wird die
lagerichtige Positionierung der rinnenförmigen Elemente zueinander
erheblich erleichtert.
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Es
ist auch möglich
beide Fügeflächen eines rinnenförmigen Elementes
mit einer Profilierung zu versehen, die mit den Fügeflächen angrenzender
rinnenförmiger
Elemente komplementär
ist.
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Wie
bereits erwähnt,
können
die rinnenförmigen
Elemente Formteile sein und zwar Metallformteile oder Kunststoffformteile.
Im Falle von Kunststoffformteilen enthalten die rinnenförmigen Elemente vorzugsweise
einen stabilen beispielsweise metallischen Kern. Auch dieser kann
eine rin nenförmige Gestalt
aufweisen. Eine andere Alternative besteht in dem Einlegen von einzelnen
drahtförmigen
Kernen.
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Im
montierten Zustand können
die rinnenförmigen
Elemente zumindest längs
zweier aneinander angrenzender Fügeflächen miteinander
stoffschlüssig
verbunden sein. Die stoffflüssige
Verbindung kann von einer Verklebung oder einer Schweißnaht gebildet
sein. Im Falle von geraden, ebenen Fügeflächen besteht die Möglichkeit
die Elemente miteinander durch Reibschweißen zu verbinden.
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Eine
andere Möglichkeit
die rinnenförmigen Elemente
aneinander zu sichern besteht in der Verwendung eines Verbindungs-
oder Sicherungsglieds. Das Verbindungs- oder Sicherungsglied besteht
im einfachsten Falle aus einem gummielastischen O-Ring, der zur
axialen Sicherung zweckmäßigerweise
in einer Umfangsnut der aneinander gefügten rinnenförmigen Elemente
eingerastet ist.
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Die
aufgewickelte Rollobahn wirkt gleichsam als Bandage und hält die rinnenförmigen Elemente auch
im Mittelbereich ohne Weiteres zusammen. Es genügt, wenn die rinnenförmigen Elemente
mit solchen Fügeflächen ausgerüstet sind,
die ein Verschieben in Richtung parallel zur Längsachse und/oder zum Durchmesser
der Wickelwelle verriegeln.
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Eine
günstige
Verbindung ergibt sich, wenn zwei Sicherungsglieder vorgesehen sind
und zwar an jedem Ende der Wickelwelle je eines.
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Die
Verwendung von zwei rinnenförmigen Elementen
für die
Wickelwelle eröffnet
außerdem
die Möglichkeit
die Rollobahn im Fügespalt
zwischen zwei rinnenförmigen
Elementen zu verankern.
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Die
Antriebseinrichtung der Wickelwelle kann aus einem Federmotor bestehen,
der im Inneren der Wickelwelle angeordnet ist. Bei entsprechend größerem Durchmesser
der Wickelwelle lässt
sich auch ein Elektromotor unterbringen, wobei dessen Montage ebenfalls
durch die längsgeteilte
Form der Wickelwelle erheblich vereinfacht wird.
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Die
geteilte Ausführungsform
der Wickelwelle ermöglicht
ferner, ohne besondere Hilfsmaßnahmen,
drehbare Lagerzapfen in der Wickelwelle axial zu sichern. Hierzu
genügt
es, wenn jedes der rinnenförmigen
Elemente am in Längsrichtung
der Wickelwelle liegenden Ende eine Schulter oder eine Nut enthält, die
zusammen mit der Schulter oder Nut der übrigen rinnenförmigen Elemente
einen radial nach innen vorspringenden Bund bildet oder eine umlaufende
Nut, derart, dass die von dem Bund begrenzte Öffnung kleiner ist als die
lichte Weite der Wickelwelle im Inneren oder bei Verwendung einer
Nut entsprechend größer. Die
Lageranordnung bzw. der Lagerzapfen ist im Falle der Nut mit einem
komplementären
Bund oder im Falle eines Bunds in der Wickelwelle mit einer komplementären Nut
versehen.
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Die
Verankerung des Federmotors vereinfacht sich, wenn wenigstens eines
der rinnenförmigen
Elemente eine Verankerungseinrichtung oder ein Widerlager zum Einhängen des
Federmotors aufweist.
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Je
nach Verwendung der Wickelwelle kann die an der Wickelwelle befestigte
Bahn die Folienbahn eines Fensterrollos oder eines Abdeckrollos sein.
Schließlich
ist es auch möglich
als Rollobahn ein Netz eines Trenngitters zu verwenden.
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Im Übrigen sind
Weiterbildungen der Erfindung Gegenstand von Unteransprüchen. Dabei
sollen auch solche Kombinationen als beansprucht angesehen werden,
auf die kein ausdrückliches
Ausführungsbeispiel
als Ganzes gerichtet ist.
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In
der Zeichnung ist das Ausführungsbeispiel als
Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
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1 ein
Kraftfahrzeug mit einem erfindungsgemäßen Fensterrollo in einer perspektivischen
Darstellung,
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2 die
Wickelwelle des Fensterrollos nach 1, in einer
perspektivischen Explosionsdarstellung,
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3 einen
Ausschnitt der Wickelwelle nach 2, in einem
vergrößerten Maßstab mit
geöffneter Wickelwelle,
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4 den
Aufbau des rinnenförmigen
Elementes für
die Wickelwelle gemäß 2,
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5 ein
weiteres Ausführungsbeispiel
der rinnenförmigen
Elemente in einer Stirnansicht, wobei die rinnenförmigen Elemente über ein
Filmscharnier miteinander verbunden sind,
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6 einen
Ausschnitt aus einer Wickelwelle gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung mit einer profilierten Fügefläche,
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7 ein
erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel
der rinnenförmigen
Elemente in einer Stirnansicht, wobei die rinnenförmigen Elemente über Nieten
miteinander verbunden sind, und
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8 den
hinteren Laderaumbereich eines Kombi-PKW mit einer Kombikassette
für ein
Trenngitter und eine Laderaumabdeckung.
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1 stellt
den aufgebrochenen, abgeschnitten Fondbereich eines PKW dar. Die
Figur veranschaulicht einen Blick auf die rechte Innenseite, die
zu der nicht veranschaulichten linken Innenseite spiegelbildlich
ist. Die Darstellung ist vereinfacht, so sind beispielsweise Karosserie-Innenstrukturen,
wie Versteifungen und Befestigungsmittel nicht gezeigt, da ihre
Darstellung für
das Verständnis
der Erfindung nicht erforderlich ist.
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Der
veranschaulichte Karosserieabschnitt 1 weist ein Dach 2 auf,
von dem seitlich eine B-Säule 3 nach
unten zu einer nicht gezeigten Bodengruppe führt. Eine entsprechende B-Säule wäre auf der
weggebrochenen Seite des Fahrzeugs zu denken. Das Dach 2 geht
an seiner Hinterkante in eine Heckfensteröffnung 4 über, in
der eine Heckscheibe 5 eingesetzt ist. Seitlich endet die
Heckscheibenöffnung 4 an einer
C-Säule 6,
die sich im Abstand zu der B-Säule 3 befindet.
Zwischen der B-Säule 3 und
der C-Säule 6 ist
an der B-Säule 3 eine
hintere, rechte Seitentür 7 in
der bekannten Weise anscharniert.
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Auf
der Höhe
der hinteren, rechten Seitentür 7 befindet
sich eine Rücksitzbank 8,
zu der eine Sitzfläche 9 sowie
eine Rücksitzlehne 11 gehören. Die Rücksitzfläche 9 liegt
auf einer Sockelfläche 12,
die zu der Bodengruppe gehört
und in der vor der Rücksitzfläche 9 Fußräume 13 ausgebildet
sind.
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Die
dem Innenraum zugekehrte Innenseite der Seitentür 7 ist mit einer
Innenverkleidung 14 versehen, an der ein Türgriff 15 befestigt
ist und in dem eine Betätigungsklinke 17 eingelassen
ist, um das Schloss der Seitentür 7 zu öffnen.
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Die
Seitentür 7 enthält oberhalb
der Innenverkleidung 14 eine Fensteröffnung 18, die durch
einen Zwischensteg 19 in zwei Abschnitte 21 und 22 aufgeteilt
ist. Der Abschnitt 22 hat eine etwa dreieckförmige Gestalt
und wird nach vorne von dem Zwischensteg 19 nach hinten
durch einen hinteren Rahmenabschnitt 23 der Tür sowie
einen unteren Fensterrahmenabschnitt 24 begrenzt. In dem
Seitenfensterausschnitt 22 ist eine Fensterscheibe fest
und unbeweglich eingesetzt.
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Der
Fensterabschnitt 21 hat eine im weitesten Sinne rechteckige
Gestalt. Er wird nach vorne durch einen vorderen Rahmenabschnitt 25,
nach oben durch einen oberen Rahmenabschnitt 26, nach hinten
durch den Zwischensteg 19 und unten durch den bereits erwähnten unteren
Fensterrahmenabschnitt 24 begrenzt. Der vordere Rahmenabschnitt 25 sowie
der Zwischensteg 19 enthalten in bekannter Weise Führungsschienen,
in denen eine Seitenfensterscheibe verschieblich geführt ist.
Der Zwischensteg 19, der von dem oberen Rahmenabschnitt 26 bis zu
dem unteren Fensterrahmenabschnitt 24 reicht, verläuft deswegen
im Wesentlichen parallel zu dem vorderen Rahmenabschnitt 25,
zumindest parallel zu der dort vorhanden Führungsschiene.
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Die
Seitenfensterscheibe ist in der 1 nicht
zu erkennen. Diese Fensterscheibe ist in der bekannten Weise zwischen
der äußeren Blechhaut der
Seitentür
und der inneren Türschale
versenkbar. Es sind ihr auch Antriebsmittel zugeordnet, um die Fensterscheibe
auf- und ab zu bewegen.
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Die
Seitentür 7 ist
mit einem Seitenfensterrollo 30 versehen, dessen Rollobahn 31 in 1 teilweise
ausgefahren ist, um so den Fondbereich der Fahrgastzelle gegen seitliche
Sonneneinstrahlung zu schützen.
Die Rollobahn 31 läuft
durch einen neben oder unterhalb des unteren Fensterrahmenabschnitts 24 vorhandenen
Schlitz 29 heraus, der sich in der Innenverkleidung 14 befindet.
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Die
für das
Verständnis
der Erfindung wesentlichen Teile des Seitenfensterrollos 30 sind
in 2 schematisiert veranschaulicht.
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Zu
dem Seitenfensterrollo 30 gehört eine konische Wickelwelle 32,
die mit Hilfe von ortsfest gehalterten Lagereinrichtungen 33 und 34 in
der Tür drehbar
gelagert ist.
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Der
Kegelwinkel der Wickelwelle 32 ist übertrieben dargestellt, um
ihn in der Figur erkennen zu können.
Der Grund für
die nicht zylindrische Ausführung
der Wickelwelle 32 besteht darin, einen nicht geraden Verlauf
einer Fensterkante zu kompensieren.
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Die
Wickelwelle 32 ist ein rohrförmiges Gebilde, das sich aus
zwei rinnenförmigen
länglichen Elementen 35 und 36 zusammensetzt.
Die beiden rinnenförmigen
Elemente 35 und 36 liegen im Bereich einer Stoßfuge 37 sowie
einer diametral gegenüberliegenden
Stoßfuge 38 satt
aufeinander. In zusam mengefügten
Zustand bilden die beiden rinnenförmigen Teile 35 und 36 ein
Rohr mit einem zylindrischen Innenraum 39 und einer kegelstumpfförmigen Außenoberfläche.
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An
der Außenoberfläche der
Wickelwelle 32 ist die Rollobahn 31 befestigt.
An ihrer von der Wickelwelle 32 abliegenden Kante ist ein
Zugstab 41 angebracht, der endseitig mit Führungsgliedern 42 versehen
sein kann, die in nicht weiter gezeigten Führungsschienen laufen.
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Um
die beiden rinnenförmigen
Elemente 35 und 36 in der gezeigten Stellung zusammenzuhalten, sind
endseitig ringförmige
umlaufende Nuten 43 und 44 vorhanden, die der
Aufnahme eines geeigneten gummilastischen O-Rings 45 oder 46 dienen.
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Es
versteht sich, dass hierbei die Ringnuten 43 und 44 in
den entsprechenden ringförmigen
Elementen 35 und 36 ausgebildet sind und zwar über den
entsprechenden freien Umfang des jeweiligen ringförmigen Elementes 35 oder 36.
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Zur
Erläuterung
der Lagerung der Wickelwelle 32 wird nunmehr zusätzlich auf
die 3 Bezug genommen.
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Wie
die Explosionszeichnung nach 3 erkennen
lässt,
bildet das rinnenförmige
Element 35 zwei in Längsrichtung
verlaufende Fügeflächen 47, die
ebene, gerade Flächen
sind. Die beiden Fügeflächen 45 liegen
auf einem Durchmesser der Wickelwelle 32. Die Fügeflächen 47 sind
komplementär
zu nicht weiter erkennbaren Fügeflächen des
oberen rinnenförmigen
Elementes 36, das dieselbe Gestalt hat wie das rinnenförmige Element 35.
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In
der Nähe
eines axialen Endes trägt
das untere rinnenförmige
Element 35 einen radial nach innen vorstehenden Bund 48.
Der Bund 48 lässt
zusammen mit einem komplementären
gleichgestalteten Bund in dem oberen rinnenförmigen Element 36 einen
ringförmigen
Bund entstehen, innerhalb dessen eine Bohrung 49 definiert
ist. Der Durchmesser der Bohrung 49 ist kleiner als der
Innenraum 39 der Wickelwelle jenseits des Bunds 48.
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Die
Lageranordnung 33 weist einen Befestigungsflansch 51 auf,
der die Gestalt einer quadratischen Platte hat. Auf einer Flachseite
steht ein zylindrischer Zapfen 52 vor, der in der Nähe der Flanschplatte 51 mit
einer im Querschnitt rechteckigen Ringnut 53 versehen ist.
Die Abmessungen der Ringnut 53 sind derart gewählt, dass
mit geringem Spiel der Bund 49 in die Ringnut 53 passt.
Auf diese Weise wird der Zapfen 52 in axialer Richtung
in der montierten Wickelwelle 32 festgelegt, während gleichzeitig die
Wickelwelle 32 um den Zapfen 52 drehbar bleibt.
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Auf
der anderen Seite der Flanschplatte 51 ist ein Befestigungsvierkant 54 vorhanden,
mit dem die Lageranordnung 33 in entsprechenden Haltern, die
karosseriefest sind, aufzunehmen ist.
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Die
Lageranordnung 34 hat im Grunde genommen dieselbe Gestalt
wie die Lageranordnung 33. Das dieser Lageranordnung benachbarte
Ende der Wickelwelle 32 hat grundsätzlich dieselbe Gestalt wie
das in 3 gezeigte Ende, insofern als auch am anderen
Ende der radial nach innen vorkragende Bund 48 vorhanden
ist. Für
die Lageranordnung 34 sind deswegen für die Bauelemente, wie sie
an der Lageranordnung 33 auftreten, dieselben Bezugszeichen
verwendet.
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Der
einzige Unterschied betrifft einen Fortsatz des Lagerzapfens 52 an
dem von der Flanschplatte 51 abliegenden Ende. Hier befindet
sich eine Hakenanordnung 56, in die ein entsprechendes
Federende 57 einer Schraubenfeder 58 einzuhängen ist.
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Die
Schraubenfeder 58 bildet einen Federmotor mit dessen Hilfe
die Wickelwelle 32 im Aufwickelsinne der Rollobahn 31 vorgespannt
ist. Die Schraubenfeder 58 befindet sich in dem Innenraum 39 der
Wickelwelle 32 und sie weist einen zweiten Haken 59 auf,
der dazu eingerichtet ist an einem Widerlager 61 eingehängt zu werden,
das von der Innenwand des rinnenförmigen Elements 35 radial nach
innen vorsteht. Dessen Höhe
ist so gering, dass es nicht über
eine Ebene übersteht,
die von den beiden Fügeflächen 47 definiert
ist.
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Die
Montage und die Wirkungsweise des gezeigten Seitenfensterrollos
ist wie folgt:
Die beiden rinnenförmigen Elemente 35 und 36 werden
mit ein und demselben Spritzwerkzeug als Kunststoffformteile gespritzt.
Da sie praktisch keinerlei Hinterschneidungen oder Rücksprünge aufweisen,
ist das Ausformen einfach. Obendrein ist es jederzeit möglich die
gewünschte
konische oder kegelstumpfförmige
Gestalt mit dem geringen Kegelwinkel zu erzeugen.
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Bei
der Montage wird eines der rinnenförmigen Elemente, beispielsweise
das Element 35 mit der offenen Seite nach oben, auf einen
Montagetisch gelegt. An dem einen Ende wird die Lageranordnung 33 mit
dem Zapfen voraus in das rinnenförmige
Element eingelegt, und zwar so, dass der Bund 49 in der
Nut 53 zu liegen kommt. In der gleichen Weise wird am anderen
Ende die andere Lageranordnung 34 eingefügt, wobei
zuvor der Federhaken 57 in die komplementäre Widerlageranordnung 56 eingehängt wurde. Nach
dem Einsetzen der beiden Lageranordnungen 33 und 34 wird
auch der innere Haken 59 an dem Widerlager 61 eingehängt. Sodann
wird das obere rinnenförmige
Element 36 aufgelegt, wobei die Fügeflächen 47 stumpf aneinander
liegen.
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Weil
das rinnenförmige
Element mit dem rinnenförmigen
Element 35 identisch ist, kommt ein Bund, der dem Bund 49 entspricht
in der Nut 53 zu liegen, und zwar an beiden Enden der Wickelwelle 32.
Nach dem Schließen
der Wickelwelle 32 werden auf den beiden Enden die O-Ringe 45 und 46 aufgesetzt,
um die beiden rinnenförmigen
Elemente 35 und 36 lagerichtig zusammenzuhalten.
Ein Verrutschen in axialer Richtung wird durch das Zusammenwirken der
Nut 53 mit dem Bund 49 verhindert. Insoweit brauchen
die beiden O-Ringe 45 und 46 keine Kräfte zu übertragen.
In Richtung parallel zu der durch die Fügeflächen 47 definierten
Ebene sind die O-Ringe kräftefrei.
Ein Verschieben in dieser Richtung wird durch den zylindrischen
Abschnitt der Nut 43 verhindert, in Verbindung wiederum
mit dem Bund 49, der bei montierter Wickelwelle 32 geschlossen
um die Achse des Zapfens 52 herumführt.
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Es
kann nun in bekannter Weise die Rollobahn 31 an der Außenseite
der Wickelwelle 32 befestigt werden.
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Damit
die Rollobahn 31 durch die O-Ringe 45, 46 nicht
beschädig
wird, ist die Breite der Rollobahn 31 etwas geringer als
der Abstand der Nuten 43 und 44 voneinander, in
denen die beiden O-ringe 45 und 46 sitzen.
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Auch
im mittleren Bereich wird bei einer langen Wickelwelle 32 ein
Verschieben der beiden rinnenförmigen
Elemente 35 und 36 gegeneinander verhindert, weil
die Rollobahn 31 gleichsam eine Bandage bildet, die auch
in diesem Bereich ein Aufspringen verhindert.
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Anstelle
der Sicherung der beiden rinnenförmigen
Elemente 35 und 36 aneinander mit Hilfe der gummielastischen
O-Ringe 45 und 46 kann die Wickelwelle 32 auch
längs der
Stoßfuge 37 durch
Kleben miteinander verbunden werden. Eine weitere Befestigungsart
ist Schweißen.
Entweder werden mit Hilfe eines Laserstrahls die Kunststoffformteile
längs der
Stoßfuge 37 miteinander
verschweißt,
oder eine andere Möglichkeit
besteht im Ultraschallschweißen oder
im Reibschweißen.
Im letzteren Fall muss dafür gesorgt
werden, dass das Axialspiel des Bunds 49 in der Nut 53 ausreichend
groß ist.
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Verschweißen hat
gegenüber
Kleben den Vorteil, dass die Qualität der stoffschlüssigen Verbindung
zuverlässiger
gewährleistet
werden kann.
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Bei
langen schlanken Wellen empfiehlt es sich gemäß 4 die rinnenförmigen Elemente 35 und 36 auszuführen. Wie
zu ersehen ist, besteht das rinnenförmige Element 35, 36 nach 4 wiederum aus
einem Kunststoffformteil 62, in das ein rinnenförmiger Kern 63 beispielsweise
aus Metall eingelegt ist. Damit die beiden Teile, die sich radial
innerhalb und außerhalb
des Kerns 63 befinden, gut miteinander verbunden sind,
enthält
der rinnenförmige
Kern 63 Durchgangsöffnungen 64,
durch die beim Spritzen das Kunststoffmaterial des Formteils 62 hindurchfließt.
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Der
rinnenförmige
Kern 63 weist eine teilzylindrische Gestalt auf, ebenso
wie der Innenraum 39, d.h. mit dem Kern 63 des
anderen rinnenförmigen Elementes
entsteht bei montierter Wickelwelle 32 ein exakt zylindrisches
Gebilde.
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Eine
eventuelle Konizität
beschränkt
sich ausschließlich
auf die radial äußere Lage
außerhalb des
Metallkerns 63.
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Anstelle
eines rinnenförmigen
Kerns 63 können
auch eingelegte Stahldrähte
verwendet werden, um die gewünschte
Biegefestigkeit zu erzielen.
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Bei
den zuvor erläuterten
Ausführungsbeispielen
wurde davon ausgegangen, dass die rinnenförmigen Elemente voneinander
vollkommen getrennt sind. Sie werden nacheinander in ein und demselben
Spritzgusswerkzeug produziert.
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5 zeigt
eine Ausführungsform,
bei der die beiden rinnenförmigen
Elemente 35 und 36 gemeinsam gespritzt werden.
Längs der
radial außen liegenden
Kante einer der beiden Fügeflächen 47 sind
die beiden rinnenförmigen
Elemente 35 und 36 durch ein Filmscharnier 65 miteinander
einstückig verbunden.
Das Filmscharnier ist in der 5 praktisch
nicht erkennbar. Beim Montieren werden die beiden rinnenförmigen Elemente 35 und 36 längs dem
Filmscharnier 35 aufeinander zugeklappt, ähnlich wie
ein belegtes Brot.
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Das
Filmscharnier, das sich über
die gesamte Länge
der beiden rinnenförmigen
Teile 35 und 36, und zwar an deren Außenseite
erstreckt, bleibt auch nach der Montage unversehrt. Aufgrund des
Filmscharniers 65 sind die beiden rinnenförmigen Teile 35 und 36 ohne
weitere Maßnahmen
in Längsrichtung gegeneinander
gesichert und darüber
hinaus sind sie auch in Querrichtung gesichert, so dass es auf die Fixierung
bzw. Sicherung durch die Nut 53 und den Bund 59 nicht
mehr ankommt. Es können
damit auch andere Lageranordnungen verwendet werden, die beispielsweise
nachträglich
eingesetzt werden und ohne Hinterschneidung in der Wickelwelle 32 auskommen.
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Um
die beiden rinnenförmigen
Teile 35 und 36 in der geschlossenen Stellung
aneinander zu sichern, sind gemäß dem Ausführungsbeispiel
nach den 2 bis 3 gummielastische
O-Ringe 45 und 46 vorgesehen. Die Funktion der
O-Ringe 45 und 46 kann auch mit Hilfe eines verrastbaren
Fortsatzes 66 und eine komplementären Ausnehmung 67 bewerkstelligt
werden. Der verrastbare Fortsatz 66 ist in 5 auf
der Fügefläche 47 des
rinnenförmigen
Elementes 35 gezeigt, die von dem Filmscharnier 65 abliegt.
Die Fügefläche 47 des
anderen rinnenförmigen Elementes 36,
die ebenfalls von dem Filmscharnier 65 abliegt, enthält die hinterschnittene
Ausnehmung 67, in der der Rastfortsatz 66 zu verrasten
ist.
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Der
verrastbare Fortsatz 66 kann sich als Leiste über die
gesamte axiale Länge
der Fügefläche 47 erstrecken
oder auf diskrete Stücke
begrenzt sein, die mit Abstand voneinander längs der Fügefläche 47 vorhanden sind.
Sinngemäß das Gleiche
gilt für
die hinterschnittene Nut 47, in der der Rastfortsatz 66 in montiertem
Zustand einrastet.
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Falls
kein Filmscharnier 65 verwendet wird, kann jedes der rinnenförmigen Elemente 35 und 36 auf
der einen Fügefläche einen
Rastfortsatz 66 oder eine Rastleiste 66 und auf
der anderen Fügefläche 57 eine
hinterschnittene Rastnut 67 enthalten. Auf diese Weise
können
beide rinnenförmige
Elemente 35 und 36 mit ein und demselben Spritzwerkzeug hergestellt
werden.
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Bei
der Verwendung einer durchgehenden Rastleiste 66 in einer
durchgehenden Rastnut 67 besteht die Verriegelung zwischen
den beiden rinnenförmigen
Elementen 35 und 36 lediglich in Richtung parallel
zum Durchmesser. In Längsrichtung
der Wickelwelle 32 ist keine Verriegelung vorhanden. Um die
Verriegelung in Längsrichtung
dennoch zu erreichen, kann eine Anordnung verwendet werden, wie sie
in 6 gezeigt ist.
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Bei
dieser Anordnung nach 6 ist die Fügefläche 47 nicht mehr
eine gerade ebene Fläche.
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6 zeigt
einen kurzen Ausschnitt aus einer montierten Wickelwelle 32.
Wie dort zu erkennen ist, ist der Verlauf der Fügefläche 47 zahnförmig, wobei
die entstehenden Zähne 68 des
einen rinnenförmigen
Elements in komplementäre
Zahnlücken 69 des
anderen rinnenförmigen
Elements passen.
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Hierbei
können
beide rinnenförmige
Elemente auch wiederum aus ein und demselben Werkzeug stammen. Da
die Zahnlücken 69 und
die Zähne 68 zueinander
komplementär
sind, genügt
es, wenn die Zähne 68 an
den beiden Fügeflächen 47 eines
rinnenförmigen
Elementes 35, 36 jeweils um eine halbe Teilung
gegeneinander versetzt sind.
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7 veranschaulicht
eine Verbindung zwischen den beiden rinnenförmigen Elementen 35 und 36 mit
Hilfe von Nieten 71.
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Das
rinnenförmige
Element 35 enthält
im Bereich der rechten Fügefläche 47 eine
tangentiale Stufenbohrung 72, die nach außen führt. An
der Stelle, an der das rinnenför mige
Element 35 mit der Stufenbohrung 72 versehen ist,
ist die andere Fügefläche 47 des
rinnenförmigen
Elementes 36 mit einem Zapfen 73 versehen. Bei
der Montage wird der Zapfen 73 in die Stufenbohrung 72 eingeführt und
anschließend mit
Hilfe eines auf Schmelztemperatur aufgeheizten Werkzeugs mit einem
Schließkopf 74 versehen.
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Da
wiederum die beiden rinnenförmigen
Elemente 35 und 36 aus ein und demselben Werkzeug stammen,
besteht dieselbe soeben beschriebene Anordnung auf der anderen Seite
wie dies 7 erkennen lässt. Der einzige Unterschied
besteht darin, dass der Schließkopf 74 auf
der linken Seite nach oben zeigt.
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Die
Nieten 71 und zugehörigen
Stufenbohrungen 72 dieser Anordnung können entweder längs der
Erstreckung der Fügefläche 47 verteilt
angeordnet sein oder sie können
sich auf die Endbereiche beschränken,
d.h. neben jedem stirnseitigen Ende der Wickelwelle 32 sind
nur zwei Nieten 71 enthalten. In den Zwischenbereichen
dagegen erfolgt die Verriegelung beispielsweise mit Hilfe des Zahnprofils
gemäß 6.
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Die
erfindungsgemäße Gestaltung
der Wickelwelle 32 beschränkt sich nicht auf die Verwendung
bei Seitenfensterrollos.
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8 zeigt
den hinteren Laderaumbereich 77 eines Kombi-PKW 78.
An der Rückseite
der Oberkante einer Rücksitzlehne 79 befindet
sich ein kassettenförmiges
Gehäuse 81,
in der zwei Wickelwellen parallel zueinander drehbar gelagert sind,
die gemäß einer
der vorherigen Ausführungsbeispiele
aufgeführt
sind. An einer der Wickelwellen ist eine Rollobahn 82 befestigt,
die ausgezogen den Laderaum 77 abdeckt.
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Eine
zweite parallel dazu gelagerte Wickelwelle, die sich ebenfalls in
dem kassettenförmigen Gehäuse 81 befindet,
ist mit einem Trenngitter 82 verbunden und das Trenngitter 82 besteht
aus einem textilen Kettengewirk aus hochfesten Fasern.
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An
der freien Kante befindet sich ein Zugstab 84, der endseitig
mit Verankerungsgliedern 85 versehen ist, die in karosseriefeste
Aufnahmetaschen 86 einzuhängen sind.
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Eine
erneute Darstellung der verwendeten Wickelwellen erübrigt sich.
Sie unterscheiden sich von der ausführlich erläuterten Wickelwelle 32 lediglich
im Durchmesser, der Länge
der Festigkeit und dem Umstand, dass sie in jedem Falle eine zylindrische
Außenoberfläche haben.
Die zylindrische Außenoberfläche tritt
im Übrigen
auch bei allen solchen Seitenfensterrollos 31 auf, bei
denen ein gerader Auslauf der Rollobahn 3 gewünscht ist.
Insoweit stellt die konische Form eine Sonderform dar.
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Eine
rolloartige Anordnung ist mit einer Wickelwelle versehen, die in
Längsrichtung
geteilt ist. Auf diese Weise besteht die Wickelwelle aus zwei oder
mehr rinnenförmigen
Elemente, die an zwei oder mehr Stoßfugen, die sich über die
Länge der
Wickelwelle erstrecken, aneinander anliegen und die rohrförmige Gestalt
der Wickelwelle ergeben.