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Die Erfindung betrifft eine Anzeigeanordnung für ein Fahrzeug, welche eine Tischplatte des Fahrzeugs und eine an der Tischplatte montierte Anzeigevorrichtung mit einem Träger und einem an dem Träger gehaltenen und relativ zu dem Träger zwischen einer Parkposition und einer Arbeitsposition beweglichen Anzeigeschirm umfasst. Ferner betrifft die Erfindung ein Fahrzeug.
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Anzeigeordnungen für ein Fahrzeug gehören in unterschiedlichen Ausgestaltungen zum Stand der Technik und dienen dazu, Insassen eines Fahrzeugs insbesondere eines Personenkraftwagens, informative oder unterhaltsame Anzeigeinhalte visuell wahrnehmbar anzuzeigen. Gewöhnlich ist ein Anzeigeschirm einer solchen Anzeigeanordnung mit einem Infotainmentsystem des Fahrzeugs funktional verbunden und ausgebildet, einen von dem Infotainmentsystem bereitgestellten Anzeigeinhalt anzuzeigen, beispielsweise eine von einem Navigationssystem des Fahrzeugs bereitgestellte digitale Navigationskarte, einen von einer Heckkamera bereitgestellten Videostrom mit einer erfassten rückwärtigen Umgebung des Fahrzeugs oder auch einen Videostrom eines Spielfilms oder eines Computerspiels.
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Der Anzeigeschirm kann hinsichtlich einer implementierten Anzeigetechnik und hinsichtlich einer Anordnung in einem Innenraum des Fahrzeugs und/oder Anbringung an einer Innenausstattung des Fahrzeugs, insbesondere einer Innenverkleidung des Fahrzeugs, unterschiedlich ausgestaltet sein.
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DE 10 2019 323 776 A1 offenbart beispielsweise eine Anzeigeanordnung für ein Fahrzeug mit einem starren Anzeigeschirm, welcher an einem freien Ende eines sich in einer x-Richtung des Fahrzeugs erstreckenden Haltearms um eine sich in einer y-Richtung des Fahrzeugs erstreckende Drehachse schwenkbar gelagert ist. Der Haltearm ist in der x-Richtung an einer Instrumententafel des Fahrzeugs relativ zu der Instrumententafel verschiebbar gehalten und um eine sich in einer z-Richtung des Fahrzeugs erstreckende Drehachse an der Instrumententafel relativ zu der Instrumententafel verschwenkbar gelagert.
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Wie üblich ist die z-Richtung eine Oben-Unten-Richtung des Fahrzeugs, welche sich parallel zu einer Schwerkraftrichtung erstreckt und als eine Vertikale bezeichnet wird. Entsprechend sind die x-Richtung eine Vorne-Hinten-Richtung des Fahrzeugs und die y-Richtung eine Links-Rechts-Richtung des Fahrzeugs und werden als eine Längsrichtung bzw. eine Querrichtung bezeichnet. Die x-Richtung, die y-Richtung und die z-Richtung erstrecken sich paarweise senkrecht zueinander und bilden ein rechtshändiges kartesisches Koordinatensystem.
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Eine weitere Anzeigeanordnung für ein Fahrzeug wird von
EP 1 637 387 A1 offenbart. Die Anzeigeanordnung umfasst eine Instrumententafel des Fahrzeugs bzw. einen Dachhimmel des Fahrzeugs und eine daran jeweils um eine um eine z-Achse Fahrzeugs und um eine y-Achse es Fahrzeugs verschwenkbar gelagerte Anzeigevorrichtung. Die Anzeigevorrichtung umfasst ein zylinderförmiges Gehäuse mit einem Durchlass und einen flexiblen Anzeigeschirm, welcher in einer Parkposition innerhalb des Gehäuses angeordnet ist und in einer Arbeitsposition sich durch den Durchlass erstreckt und aus dem Gehäuse vorsteht. Die Anzeigevorrichtung umfasst ferner ein Scherengitter, welches sich ausgehend von dem Gehäuse zu einer freien Kante des Anzeigeschirms erstreckt.
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Ferner offenbart
EP 1 245 429 A2 eine auch für ein Fahrzeug geeignete Anzeigeanordnung, welche eine Platte und eine Anzeigevorrichtung umfasst. Zu der Anzeigevorrichtung gehört ein flexibler Anzeigeschirm, welcher in einer Arbeitsposition sich durch einen Durchlass der Platte erstreckt und in einem vorbestimmten Winkel relativ zu der Platte von der Platte nach oben vorsteht und in einer Parkposition unterhalb des Gehäuses angeordnet ist. Die Anzeigevorrichtung umfasst ferner ein um eine sich parallel zu der Platte erstreckende Drehachse drehbar gelagertes Antriebszahnrad, welches in eine Rückseite des Anzeigeschirms eingreift und ausgebildet ist, den Anzeigeschirm zwischen der Parkposition und der Arbeitsposition zu verfahren.
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Bekannte Anzeigeanordnungen weisen allerdings hinsichtlich einer Verschwenkbarkeit, eines Raumbedarfs, einer Ergonomie und/oder einer Ästhetik ein Verbesserungspotential auf.
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Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, eine Anzeigeanordnung für ein Fahrzeug bereitzustellen, welche in einer Arbeitsposition eines Anzeigeschirms der Anzeigeanordnung ein Verschwenken relativ zu einer Innenausstattung des Fahrzeugs erlaubt, in einer Parkposition des Anzeigeschirms einen geringen Raumbedarf aufweist, insgesamt eine gute Ergonomie und eine attraktive Ästhetik aufweist. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Fahrzeug bereitzustellen.
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Ein Gegenstand der Erfindung ist eine Anzeigeanordnung für ein Fahrzeug, welche eine Tischplatte des Fahrzeugs und eine an der Tischplatte montierte Anzeigevorrichtung mit einem Träger und einem an dem Träger gehaltenen und relativ zu dem Träger zwischen einer Parkposition und einer Arbeitsposition beweglichen Anzeigeschirm umfasst. Die Anzeigeanordnung eignet sich insbesondere für ein autonomes Fahrzeug, d. h. ein Personenkraftfahrzeug, welches eine autonome Betriebsart aufweist. In der autonomen Betriebsart ist ein Fahrer von einem Steuern des Fahrzeugs entlastet. Aufgrund dessen kann das Fahrzeug einen Tisch mit der Tischplatte umfassen. Der von dem Steuern des Fahrzeugs entlastete Fahrer kann seinen Sitz zu dem Tisch drehen und die Anzeigeanordnung nutzen.
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Die Tischplatte ist allerdings nicht einschränkend zu verstehen, d. h. jede Platte, beispielsweise eine Instrumententafel, eine Mittelkonsole oder eine sonstige Innenverkleidung des Fahrzeugs kann eine Tischplatte im Sinne der Erfindung sein.
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Erfindungsgemäß umfasst der Anzeigeschirm eine flexible Stützschicht und eine auf der flexiblen Stützschicht angeordnete Anzeigeschicht und ist der Träger an der Tischplatte relativ zu der Tischplatte und unabhängig von einer Position des Anzeigeschirms um eine erste Achse verschwenkbar gelagert. Die Verschwenkbarkeit um die erste Achse erhöht eine Ergonomie des Anzeigeschirms. Ein Verschwenken der des Anzeigeschirms um die erste Achse ist idealerweise gedämpft oder gebremst, beispielsweise durch ein Reibmittel oder ein Arretiermittel. Auf diese Weise kann der Anzeigeschirm berührungsempfindlich ausgebildet sein, ohne durch ein berührendes Betätigen verschwenkt zu werden.
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Die flexible Stützschicht ermöglicht einen geringen Raumbedarf des Anzeigeschirms in der Parkposition. Beispielsweise kann der Anzeigeschirm in der Parkposition zumindest teilweise aufgerollt sein.
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Andererseits weist die flexible Stützschicht eine Starrheit auf, welche ein unbeabsichtigtes Verformen des Anzeigeschirms infolge eines berührenden Betätigens verhindert. Auf diese Weise ist eine gute Ergonomie der Anzeigeanordnung gewährleistet.
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Abgesehen davon kann der Anzeigeschirm in der Parkposition versteckt, d. h. zumindest im Wesentlichen unsichtbar, und nur in der Arbeitsposition sichtbar sein, was einer attraktiven Ästhetik der Anzeigeanordnung zuträglich ist.
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In einer Ausführungsform umfasst der Träger ein Gehäuse mit einem Durchlass umfasst und erstreckt sich die flexible Stützschicht des Anzeigeschirms zumindest in der Arbeitsposition durch den Durchlass des Gehäuses. In der Parkposition ist der Anzeigeschirm in dem Gehäuse angeordnet, d. h. geschützt und versteckt.
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Bevorzugt umfasst die Anzeigevorrichtung einen an dem Gehäuse um eine von der ersten Achse verschiedenen sich parallel zu der Tischplatte erstreckende zweite Achse verschwenkbar gelagerten Betätigungsarm, welcher sich ausgehend von der zweiten Achse zu einer Kante der flexiblen Stützschicht des Anzeigeschirms erstreckt. Der Betätigungsarm ist ausgebildet, den Anzeigeschirm in einer Umfangsrichtung um die zweite Achse zu verschieben. Infolge des Verschiebens wird der Anzeigeschirm abhängig von einer Schwenkrichtung des Betätigungsarms aus dem Gehäuse ausgefahren oder in das Gehäuse eingefahren.
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Das Gehäuse kann bezogen auf eine z-Richtung des Fahrzeugs oberhalb der Tischplatte angeordnet sein, und die erste Achse kann sich senkrecht zu der Tischplatte erstrecken. Dank der Erstreckung der ersten Achse kann der Anzeigeschirm relativ einem Rand der Tischplatte beliebig ausgerichtet werden.
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Das Gehäuse kann bezogen auf eine z-Richtung des Fahrzeugs unterhalb der Tischplatte angeordnet sein, die erste Achse kann sich parallel zu der Tischplatte erstrecken, und die flexible Stützschicht des Anzeigeschirms kann sich zumindest in der Arbeitsposition durch einen Durchlass der Tischplatte erstrecken. Der Durchlass definiert eine Ausrichtung des Anzeigeschirms relativ zu einem Rand der Tischplatte. Dank der Erstreckung der ersten Achse kann eine Neigung einer Ebene des Anzeigeschirms relativ zu einer Ebene der Tischplatte variiert werden.
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In einer alternativen Ausführungsform umfasst der Träger einen Teleskoparm mit einem freien Ende, an welchem die flexible Stützschicht des Anzeigeschirms befestigt ist. Der Teleskoparm unterstützt ein Ausfahren des Anzeigeschirms in die Betriebsposition bzw. ein Einfahren des Anzeigeschirms in die Parkposition.
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Die Anzeigeanordnung kann einen Antriebsmechanismus umfassen, welcher einen Prozessor, einen mit dem Prozessor verbundenen Winkelsensor zum Erfassen eines Schwenkwinkels des Trägers um die erste Achse und einen mit dem Prozessor verbundenen Motor zum Bereitstellen einer Schubkraft zum Verschieben der flexiblen Stützschicht des Anzeigeschirms umfasst und ausgebildet ist, die flexible Stützschicht mittels der bereitgestellten Schubkraft um einen von einem erfassten Schwenkwinkel abhängigen Vorschubweg zu verschieben. Der Antriebsmechanismus ist ausgebildet, den Anzeigeschirm nachzuführen, wenn der Träger der Anzeigevorrichtung verschwenkt wird. Auf diese Weise werden mechanische Spannungen in dem Anzeigeschirm infolge eines Verschwenkens verhindert oder zumindest verringert, was mit einer langen Lebensdauer der Anzeigevorrichtung einhergeht.
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Vorteilhaft kann die Anzeigeanordnung zwei an der Tischplatte montierte Anzeigevorrichtungen umfassen. Auf diese Weise können zwei an der Tischplatte angeordnete Personen gleichzeitig jeweils einen Anzeigeschirm nutzen.
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Bevorzugt sind die flexiblen Stützschichten der beiden Anzeigevorrichtungen einander zugewandt angeordnet. Auf diese Weise können zwei an gegenüberliegenden Seiten der Tischplatte angeordnete Personen gleichzeitig jeweils einen Anzeigeschirm nutzen.
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Noch ein Gegenstand der Erfindung ist ein Fahrzeug mit einer Anzeigeanordnung. Autonome Fahrzeuge erlauben während einer autonomen Fahrt, d. h. in einer autonomen Betriebsart, auch einem Fahrer ein Nutzen eines Anzeigeschirms.
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Das erfindungsgemäße Fahrzeug umfasst eine Anzeigeanordnung nach einer Ausführungsform der Erfindung. Dank der Anzeigeanordnung weist das Fahrzeug eine gute Ergonomie und eine attraktive Ästhetik auf und stellt das Fahrzeug einen großen Komfort beim Nutzen des Anzeigeschirms bereit. Zudem ist ein Raumbedarf der Anzeigeanordnung in einer Parkposition des Anzeigeschirms gering, was mit einem entsprechend großen Raumangebot bei Nichtnutzung des Anzeigeschirms einhergeht.
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Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Anzeigeanordnung besteht darin, dass sie an einer Tischplatte eines Fahrzeugs montierbar ist, ein Anzeigeschirm der Anzeigeanordnung relativ zu der Tischplatte verschwenkbar ist und in einer Parkposition einen geringen Raumbedarf aufweist. Weitere Vorteile sind ein attraktive Ästhetik und eine gute Ergonomie der Anzeigeanordnung.
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Die Erfindung ist anhand von Ausführungsformen in den Zeichnungen schematisch dargestellt und wird unter Bezugnahme auf die Zeichnungen weiter beschrieben. Es zeigt:
- 1 in einer Querschnittansicht eine Anzeigeanordnung nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung für ein Fahrzeug in einem Anzeigeschirm in einer Parkposition;
- 2 in einer Querschnittansicht die in 1 gezeigte Anzeigeanordnung mit dem Anzeigeschirm in einer Arbeitsposition;
- 3 in einer perspektivischen Ansicht eine Anzeigeanordnung nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung für ein Fahrzeug;
- 4 in einer Querschnittansicht die in 3 gezeigte Anzeigeanordnung mit einem Anzeigeschirm in einer Parkposition;
- 5 in einer Querschnittansicht die in 3 gezeigte Anzeigeanordnung mit dem Anzeigeschirm in einer Arbeitsposition;
- 6 in einer Querschnittansicht eine Anzeigeanordnung nach einer dritten Ausführungsform der Erfindung für ein Fahrzeug mit einem Anzeigeschirm in einer Parkposition;
- 7 in einer Querschnittansicht die in 6 gezeigte Anzeigeanordnung mit dem Anzeigeschirm in einer Arbeitsposition.
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1 zeigt in einer Querschnittansicht eine Anzeigeanordnung 1 nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung für ein Fahrzeug mit einem Anzeigeschirm 110 in einer Parkposition. Die Anzeigeanordnung 1 kann zu einem Fahrzeug gehören, welches dank der Anzeigeanordnung 1 erfindungsgemäß ausgebildet ist.
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Die Anzeigeanordnung 1 umfasst eine Tischplatte 10 des Fahrzeugs und eine an der Tischplatte 10 montierte Anzeigevorrichtung 11. Zu der Anzeigevorrichtung gehören ein Träger 112 und ein an dem Träger 112 gehaltener und relativ zu dem Träger 112 zwischen einer Parkposition und einer Arbeitsposition beweglicher Anzeigeschirm 110.
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Der Anzeigeschirm 110 umfasst eine flexible Stützschicht 1101 und eine auf der flexiblen Stützschicht 1101 angeordnete Anzeigeschicht 1100. Der Träger 112 ist an der Tischplatte 10 relativ zu der Tischplatte 10 und unabhängig von einer Position des Anzeigeschirms 110 um eine erste Achse 1120 verschwenkbar gelagert.
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Der Träger 112 kann ein Gehäuse mit einem Durchlass umfassen, und die flexible Stützschicht 1101 des Anzeigeschirms 110 kann sich zumindest in der Arbeitsposition durch den Durchlass des Gehäuses erstrecken.
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Das Gehäuse kann bezogen auf eine z-Richtung 4 des Fahrzeugs unterhalb der Tischplatte 10 angeordnet sein, die erste Achse 1120 kann sich parallel zu der Tischplatte 10 erstrecken, und die flexible Stützschicht 1101 des Anzeigeschirms 110 kann sich zumindest in der Arbeitsposition durch einen Durchlass der Tischplatte 10 erstrecken.
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Die Anzeigevorrichtung 11 umfasst bevorzugt einen an dem Gehäuse um eine von der ersten Achse 1120 verschiedenen sich parallel zu der Tischplatte 10 erstreckende zweite Achse 1110 verschwenkbar gelagerten Betätigungsarm 111, welcher sich ausgehend von der zweiten Achse 1110 zu einer Kante der flexiblen Stützschicht 1101 des Anzeigeschirms 110 erstreckt.
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Lediglich beispielhaft und nicht einschränkend umfasst die Anzeigeanordnung 1 zwei an der Tischplatte 10 montierte Anzeigevorrichtungen 11. Die flexiblen Stützschichten 1101 der beiden Anzeigeschirme 110 sind vorteilhaft einander zugewandt angeordnet. Die Anzeigeanordnung kann alternativ genau eine Anzeigevorrichtung 11 oder mehr als zwei Anzeigevorrichtungen 11 umfassen.
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2 zeigt in einer Querschnittansicht die in 1 gezeigte Anzeigeanordnung 1 mit dem Anzeigeschirm in einer Arbeitsposition.
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3 zeigt in einer perspektivischen Ansicht eine Anzeigeanordnung 2 nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung für ein Fahrzeug. Die Anzeigeanordnung 2 kann zu einem Fahrzeug gehören, welches infolgedessen erfindungsgemäß ausgebildet ist.
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Die Anzeigeanordnung 2 umfasst eine Tischplatte 20 des Fahrzeugs und eine an der Tischplatte 20 montierte Anzeigevorrichtung 21. Zu der Anzeigevorrichtung 21 gehören ein Träger 212 und ein an dem Träger 212 gehaltener und relativ zu dem Träger 212 zwischen einer Parkposition und einer Arbeitsposition beweglicher Anzeigeschirm 210.
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Der Anzeigeschirm 210 umfasst eine flexible Stützschicht 2101 und eine auf der flexiblen Stützschicht 2101 angeordnete Anzeigeschicht 2100. Der Träger 212 ist an der Tischplatte 20 relativ zu der Tischplatte 20 und unabhängig von einer Position des Anzeigeschirms 210 um eine erste Achse 2120 verschwenkbar gelagert.
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Der Träger 212 kann ein Gehäuse mit einem Durchlass umfassen, und die flexible Stützschicht 2101 des Anzeigeschirms 210 kann sich zumindest in der Arbeitsposition durch den Durchlass des Gehäuses erstrecken. Das Gehäuse kann bezogen auf eine z-Richtung 4 des Fahrzeugs oberhalb der Tischplatte 20 angeordnet sein, und die erste Achse 2120 kann sich senkrecht zu der Tischplatte 20 erstrecken.
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Die Anzeigevorrichtung 21 umfasst bevorzugt einen an dem Gehäuse um eine von der ersten Achse 2120 verschiedenen sich parallel zu der Tischplatte 20 erstreckende zweite Achse 2110 verschwenkbar gelagerten Betätigungsarm 211, welcher sich ausgehend von der zweiten Achse 2110 zu einer Kante der flexiblen Stützschicht 2101 des Anzeigeschirms 210 erstreckt.
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4 zeigt in einer Querschnittansicht die in 3 gezeigte Anzeigeanordnung 2 mit einem Anzeigeschirm in einer Parkposition.
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5 zeigt in einer Querschnittansicht die in 3 gezeigte Anzeigeanordnung 2 mit dem Anzeigeschirm in einer Arbeitsposition.
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6 zeigt in einer Querschnittansicht eine Anzeigeanordnung 3 nach einer dritten Ausführungsform der Erfindung für ein Fahrzeug mit einem Anzeigeschirm in einer Parkposition. Die Anzeigeanordnung 3 kann zu einem Fahrzeug gehören, welches infolgedessen erfindungsgemäß ausgebildet ist.
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Die Anzeigeanordnung 3 umfasst eine Tischplatte 30 des Fahrzeugs und eine an der Tischplatte 30 montierte Anzeigevorrichtung 31. Die Tischplatte 30 kann auch als eine Instrumententafel, eine Mittelkonsole oder eine sonstige Innenverkleidung des Fahrzeugs ausgebildet sein. Zu der Anzeigevorrichtung 31 gehören ein Träger 312 und ein an dem Träger 312 gehaltener und relativ zu dem Träger 312 zwischen einer Parkposition und einer Arbeitsposition beweglicher Anzeigeschirm 310.
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Der Träger 312 kann einen Teleskoparm mit einem freien Ende umfassen, an welchem die flexible Stützschicht 3101 des Anzeigeschirms 310 befestigt ist.
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Der Anzeigeschirm 310 umfasst eine flexible Stützschicht 3101 und eine auf der flexiblen Stützschicht 3101 angeordnete Anzeigeschicht 3100. Der Träger 312 ist an der Tischplatte 30 relativ zu der Tischplatte 30 und unabhängig von einer Position des Anzeigeschirms 310 um eine erste Achse 3120 verschwenkbar gelagert.
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Die Anzeigevorrichtung 31 umfasst bevorzugt einen um eine von der ersten Achse 3120 verschiedenen sich parallel zu der Tischplatte 30 erstreckende zweite Achse 3110 verschwenkbar gelagerten Betätigungsarm 311, welcher sich ausgehend von der zweiten Achse 3110 zu einer Kante der flexiblen Stützschicht 3101 des Anzeigeschirms 310 erstreckt.
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Zu der Anzeigeanordnung 3 gehört vorteilhaft ein Antriebsmechanismus. Der Antriebsmechanismus umfasst einen Prozessor 313, einen mit dem Prozessor 131 verbundenen Winkelsensor zum Erfassen eines Schwenkwinkels 3121 des Trägers 312 um die erste Achse 3120 und einen mit dem Prozessor 131 verbundenen Motor zum Bereitstellen einer Schubkraft 314 zum Verschieben der flexiblen Stützschicht 3101 des Anzeigeschirms 310 und ist ausgebildet, die flexible Stützschicht 3101 mittels der bereitgestellten Schubkraft 314 um einen von einem erfassten Schwenkwinkel 3121 abhängigen Vorschubweg 315 zu verschieben.
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7 zeigt in einer Querschnittansicht die in 6 gezeigte Anzeigeanordnung 3 mit dem Anzeigeschirm in einer Arbeitsposition.
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BEZUGSZEICHENLISTE:
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- 1
- Anzeigeanordnung
- 10
- Tischplatte
- 11
- Anzeigevorrichtung
- 110
- Anzeigeschirm
- 1100
- Anzeigeschicht
- 1101
- flexible Stützschicht
- 111
- Betätigungsarm
- 1110
- zweite Achse
- 112
- Träger
- 1120
- erste Achse
- 2
- Anzeigeanordnung
- 20
- Tischplatte
- 21
- Anzeigevorrichtung
- 210
- Anzeigeschirm
- 2100
- Anzeigeschicht
- 2101
- flexible Stützschicht
- 211
- Betätigungsarm
- 2110
- zweite Achse
- 212
- Träger
- 2120
- erste Achse
- 3
- Anzeigeanordnung
- 30
- Tischplatte
- 31
- Anzeigevorrichtung
- 310
- Anzeigeschirm
- 3100
- Anzeigeschicht
- 3101
- flexible Stützschicht
- 311
- Betätigungsarm
- 312
- Träger
- 3120
- erste Achse
- 3121
- Schwenkwinkel
- 313
- Prozessor
- 314
- Schubkraft
- 315
- Vorschubweg
- 4
- z-Richtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102019323776 A1 [0004]
- EP 1637387 A1 [0006]
- EP 1245429 A2 [0007]