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Technisches Gebiet
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Aufzugsanlage aufweisend einen Aufzugschacht, einen oberhalb des Aufzugschachts angeordneten Triebwerksraum, einen ersten Fahrkorb und zweiten Fahrkorb, wobei der erste Fahrkorb und der zweite Fahrkorb übereinander in dem Aufzugschacht angeordnet sind.
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Hintergrund der Erfindung
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Bei einer vorgenannten Aufzugsanlage ist es bekannt, dass die wenigstens zwei Fahrkörbe in dem Aufzugschacht unabhängig voneinander bewegt werden können. Derartige Aufzugsanlagen werden von der Anmelderin unter der Bezeichnung „TWIN“ vertrieben. Mit solchen Systemen kann ein einzelner Aufzugschacht gegenüber einem Einkabinensystem effizienter ausgelastet werden, so dass Wartezeiten verkürzt werden.
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Bei bekannten Aufzuganlagen sowohl mit einem einzelnen Fahrkorb als auch mit zwei unabhängig voneinander in einem Aufzugsschacht verfahrbaren Fahrkörben ist es bekannt, dass die Fahrkörbe jeweils über Triebseile mit einem Gegengewicht verbunden sind. Bei Aufzugsanlagen mit zwei Fahrkörben werden die beiden Gegengewichte regelmäßig nebeneinander an der Rückwand des Aufzugsschacht angeordnet. Dabei sind Zugangstüren der Fahrkörbe zumeist an der Vorderwand zugeordneten Seiten der Fahrkörbe angeordnet, wobei entsprechende Zugangstüren auch in der Vorderwand in anfahrbaren Etagen ausgebildet sind. Die Anordnung der Gegengewichte an der Rückwand liegt zum einen darin begründet, dass sich in dem wenigen verfügbare Bauraum in dem Triebwerksraum, wo Seilantriebe, Aufhängungen der Triebseile, Geschwindigkeitsbegrenzer und weitere Komponenten für beide Fahrkörbe untergebracht sind, die genannten Komponenten nicht beliebig anordnen lassen. Zudem wurde bisher angestrebt, die beiden Gegengewichte an der gleichen Wand anzuordnen, um den baulichen Aufwand in dem Aufzugschacht gering zu halten.
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Mit nebeneinander an der Rückwand angeordneten Gegengewichten müssen diese jedoch vergleichsweise schmal ausgebildet sein, so dass die Gegengewichte zum Erreichen eines ausreichenden Gewichts sehr hoch und/oder sehr tief gebaut werden müssen. Eine sehr hohe Bauweise der Gegengewichte erfordert nachteilig ausreichend Platz in der vertikalen Richtung im Aufzugschacht, so dass die Gegengewichte ausreichend hoch bzw. tief verfahren werden können, um mit dem zugeordneten Fahrkorb alle Etagen zu erreichen. Eine besonders tiefe Bauweise schränkt nachteilig die Abmaße des Fahrkorbs und damit den für Passagiere oder Transportgut nutzbaren Raum ein. Insbesondere sind dann Komponenten von Aufzugsanlagen mit nur einem Fahrkorb, die standardisierte Größen aufweisen, mangels ausreichendem Bauraum nicht für solche Aufzugsanlagen mit mehreren Fahrkörben nutzbar.
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Beschreibung der Erfindung
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Ausgehend von dieser Situation ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Aufzugsanlage mit möglichst vielen konstruktiven Freiheiten insbesondere für die Abmaße der Fahrkörbe zu schaffen.
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Die Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale des unabhängigen Hauptanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben. Sofern technisch möglich, können die Lehren der Unteransprüche beliebig mit den Lehren der Haupt- und Unteransprüche kombiniert werden.
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Insbesondere wird die Aufgabe demnach gelöst durch eine Aufzugsanlage aufweisend einen sich in einer vertikalen Richtung erstreckenden Aufzugschacht mit einer Vorderwand, einer Rückwand, einer ersten Seitenwand und einer zweiten Seitenwand, einen oberhalb des Aufzugschachts angeordneten Triebwerksraum, einen ersten in dem Aufzugschacht mittels einem ersten Triebseil verfahrbaren Fahrkorb, wobei dem ersten Fahrkorb ein erster Seilantrieb in dem Triebwerksraum zugeordnet ist, und einen zweiten in dem Aufzugschacht mittels einem zweiten Triebseil verfahrbaren Fahrkorb wobei dem zweiten Fahrkorb ein zweiter Seilantrieb in dem Triebwerksraum zugeordnet ist, wobei der erste Fahrkorb und der zweite Fahrkorb übereinander in dem Aufzugschacht angeordnet sind, wobei der erste Fahrkorb mittels dem ersten Triebseil über den ersten Seilantrieb mit einem an der ersten Seitenwand geführten ersten Gegengewicht verbunden ist, und wobei der zweite Fahrkorb mittels dem zweiten Triebseil über den zweiten Seilantrieb mit einem an einer anderen als der ersten Seitenwand geführten zweiten Gegengewicht verbunden ist.
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Nachfolgend werden vorteilige Aspekte der beanspruchten Erfindung erläutert und weiter nachfolgend bevorzugte modifizierte Ausführungsformen der Erfindung beschrieben. Erläuterungen, insbesondere zu Vorteilen und Definitionen von Merkmalen, sind dem Grunde nach beschreibende und bevorzugte, jedoch nicht limitierende Beispiele. Sofern eine Erläuterung limitierend ist, wird dies ausdrücklich erwähnt.
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Soweit Elemente mit Hilfe einer Nummerierung bezeichnet sind, also beispielsweise „erstes Bauteil“, „zweites Bauteil“ und „drittes Bauteil“, so ist diese Nummerierung rein zur Differenzierung in der Bezeichnung vorgesehen und stellt keine Abhängigkeit der Elemente voneinander oder eine zwingende Reihenfolge der Elemente dar. Das heißt insbesondere, dass eine Vorrichtung nicht ein „erstes Bauteil“ aufweisen muss, um ein „zweites Bauteil“ aufweisen zu können. Auch kann die Vorrichtung ein „erstes Bauteil“, sowie ein „drittes Bauteil“ umfassen, ohne aber zwangsläufig ein „zweites Bauteil“ aufzuweisen.
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Ein Aufzugsschacht der Aufzugsanlage erstreckt sich in vertikaler Richtung. Dabei weist der Aufzugschacht einen lichten Querschnitt auf, der durch einen einzelnen Fahrkorb im Wesentlichen ausgefüllt ist, so dass die beiden Fahrkörbe nicht aneinander vorbei gelangen können. Die Fahrkörbe sind dementsprechend jederzeit unter- bzw. übereinander angeordnet. Insbesondere ist durch entsprechende Sicherheitsvorrichtungen sichergestellt, dass die Fahrkörbe nicht miteinander kollidieren können und jederzeit ausreichend voneinander beabstandet sind. Der Aufzugschacht kann ferner oberhalb einer obersten Etage und/oder unterhalb einer untersten Etage eine Ausweichposition oder Parkposition aufweisen, in die der entsprechende obere oder untere Fahrkorb verfahren werden kann, um dem jeweils anderen Fahrkorb Zugang zu der obersten bzw. untersten Etage zu gewähren.
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Der Aufzugschacht ist durch eine Vorderwand, eine Rückwand sowie eine erste und eine zweite Seitenwand definiert, wobei diese Bezeichnung der Wände zu deren Unterscheidung untereinander und der Definition ihrer geometrischen Beziehungen zueinander dient und keine Anordnung des Aufzugschacht in einem Gebäude oder eine Zuordnung einer bestimmten Wand des Aufzugschacht zu einer Gebäudewand oder zu einem Zugangspunkt zu der Aufzugsanlage darstellt. Die Vorderwand liegt der Rückwand gegenüber, wobei die Seitenwände die Rückwand und die Vorderwand jeweils verbinden. Zusammen definieren die Rückwand, die Vorderwand und die Seitenwände den als Aufzugschacht bezeichneten Innenraum, der sich vertikal erstreckt und nach unten durch eine Schachtgrube und nach oben durch einen Schachtkopf räumlich begrenzt ist. Bevorzugt sind alle Wände gerade und bilden so einen im Querschnitt rechteckigen Innenraum aus. Weiterhin bevorzugt sind an der Rückwand oder an den Seitenwänden Führungsmittel, insbesondere Führungsschienen für die Fahrkörbe vorgesehen, die beispielsweise mit Fangrahmen der Fahrkörbe zusammenwirken, um den jeweiligen Fahrkorb beim Verfahren in vertikaler Richtung zu führen.
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In dem Aufzugschacht und an entsprechenden Seiten der Fahrkörbe sind jeweils Zugangstüren angeordnet, die zusammen einen Zugang aus einer Etage zu einem Fahrkorb bilden können. Besonders bevorzugt sind solche Zugangstüren an der Vorderwand ausgebildet. Der Fahrkorb kann auch mehrere Zugangstüren aufweisen, beispielsweise an einer der Vorderwand und einer der Seitenwand zugeordneten Seite, wobei dann an der Vorderwand und der Seitenwand jeweils zumindest in einer Etage ebenfalls eine Zugangstür ausgebildet ist. Insbesondere kann auch an der Rückwand und einer der Rückwand zugeordneten Seite zumindest eines Fahrkorbs jeweils eine Zugangstür vorgesehen sein.
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Als ein Triebwerksraum wird ein insbesondere von dem Aufzugschacht abgetrennter und separat zugänglicher Raum oberhalb des Aufzugschacht verstanden, der dazu vorgesehen ist, Antriebskomponenten der Aufzugsanlage aufzunehmen. Insbesondere ist in dem Triebwerksraum je Fahrkorb ein Seilantrieb vorgesehen. Ein Seilantrieb ist bevorzugt mit einer Triebwelle gebildet, die durch ein Triebseil reibungsbehaften umschlungen ist, so dass das Triebseil durch die Triebwelle angetrieben werden kann. Beispielsweise ist dazu zumindest eine Triebscheibe an der Triebwelle vorgesehen, in der das Triebseil einliegt. Alternativ kann an der Triebwelle auch eine Reibfläche als Mantelfläche vorgesehen sein, die von einem flachen bandförmigen Triebseil umschlungen ist. Das Triebseil ist insbesondere durch mehrere Seilstränge gebildet, wobei die Seilstränge mit einem runden Querschnitt oder bandförmig ausgebildet sein können. Weiterhin bevorzugt ist ein jeweiliger Seilstrang oder mehrere Seilstränge zusammen mit einem Reibmaterial umhüllt oder durch einen solchen beschichtet.
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Ein jeweiliges Triebseil ist bevorzugt an einer Aufhängung in dem Triebwerksraum oder dem Schachtkopf mit einem ersten Ende befestigt und von dort vertikal zu dem zugeordneten Fahrkorb geführt. Dort wird das Triebseil umgelenkt und wiederum vertikal zu dem zugeordneten Seilantrieb in dem Triebwerksraum geführt, an dem es um die Triebwelle umgelenkt und dabei angetrieben wird. Von dem Seilantrieb verläuft das Triebseil dann wiederum vertikal zu dem zugeordneten Gegengewicht, an dem es mit einem zweiten Ende befestigt ist.
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Ein Gegengewicht wird üblicherweise als flacher Körper, also mit möglichst geringer Tiefe, ausgebildet, der möglichst nah vor einer Wand des Aufzugschachts geführt wird, so dass der verbleibende Querschnitt des Aufzugschachts zum Verfahren der Fahrkörbe verbleibt und die Fahrkörbe entsprechend mit einem möglichst großen Grundriss ausgebildet werden können, um möglichst viele Personen oder sperrige Lasten aufnehmen zu können. Entsprechend wird das Gegengewicht mit vergleichsweise großen Abmaßen in der Höhe und/oder Breite ausgebildet, so dass es eine Masse erreicht, die im Bereich der Leermasse des zugeordneten Fahrkorbs oder darüber liegt.
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Nach dem nunmehr beschriebenen Aspekt der Erfindung ist bei der Aufzugsanlage vorgesehen, dass zumindest eines der beiden Gegengewichte an einer der Seitenwände geführt ist, während das andere Gegengewicht an einer der anderen Wände geführt ist. Dem liegt die Lehre zugrunde, die beiden Gegengewichte voneinander zu separieren und jeweils an unterschiedlichen Wänden des Aufzugschacht anzuordnen, um für jedes Gegengewicht und somit für die gesamte Aufzugsanlage möglichst viele konstruktive Freiheiten zu erlangen. Insbesondere können so gegenüber Aufzugsanlagen, bei denen beide Gegengewichte an der Rückwand geführt sind, die Fahrkorbe mit einer größeren Tiefe, also einer größeren Erstreckung zwischen der Vorderwand und der Rückwand ausgebildet werden, wenn an der Rückwand nur ein oder kein Gegengewicht angeordnet ist, ohne dass dabei die eingangs genannten Nachteile entstehen. Besonders vorteilhaft ist bei einer Aufzugsanlage, bei der das zweite Gegengewicht an einer anderen Wand geführt ist als das erste Gegengewicht jedes Gegengewicht mit Nutzung der gesamten Breite der jeweiligen Wand ausbildbar. Die Gegengewichte können dann entsprechend mit einer verringerten Höhne und/oder Tiefe ausgebildet sein und insofern freier an konstruktive Gegebenheiten angepasst werden. Ferner können auch notwendige Führungen für ein einzelnes Gegengewicht an einer Schachtwand einfacher ausgebildet sein als Führungen zur Aufnahme von zwei Gegengewichten an der gleichen Schachtwand. Insbesondere kann durch eine solche Ausbildung einer Aufzugsanlage ermöglicht werden, dass mehr Standardkomponenten, insbesondere Standardkomponenten, die auch bei Aufzugzugsanlagen mit nur einem Fahrkorb verwendet werden, eingesetzt werden können. In einer Ausführungsform kann beispielsweise ein standardisierter Fahrkorb verwendet werden. Insbesondere können auch die Abmaße des Aufzugsschacht entsprechend den architektonischen Gegebenheiten eines Gebäudes mit mehr Freiheitsgraden ausgebildet sein und beispielsweise mit einer besonders geringen Tiefe zwischen Vorderwand und Rückwand ausgebildet sein, ohne dass dazu ein Fahrkorb mit einer übermäßig geringen Tiefe eingesetzt werden muss.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist der zweite Fahrkorb mittels dem zweiten Triebseil über den zweiten Seilantrieb mit einem an der Rückwand geführten zweiten Gegengewicht verbunden. Das an der Rückwand geführte zweite Gegengewicht weist dann beispielsweise eine Breite auf, die die gesamte Breite der Rückwand nutzt und kann entsprechend besonders flach ausgebildet sein, ohne dass es eine übermäßig große Höhe aufweisen müsste. Auf diese Weise wird die Einschränkung des für die Fahrkörbe nutzbaren Querschnitts des Aufzugschachts durch die Gegengewichte auf die Tiefe zwischen Vorder- und Rückwand und die Breite zwischen den beiden Seitenwänden aufgeteilt.
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In dieser Ausführungsform weisen der erste Fahrkorb und der zweite Fahrkorb zumindest an der Vorderwand zugeordneten Seiten Zugangstüren auf. Entsprechend weist der Aufzugschacht in zumindest einer Etage an der Vorderwand eine entsprechende Zugangstür auf. Die Fahrkörbe oder zumindest ein Fahrkorb können auch zusätzlich an einer der zweiten Seitenwand zugeordneten Seite Zugangstüren aufweisen, wobei dann entsprechend auf zumindest einer Etage eine Zugangstür an der Seitenwand vorgesehen ist. Besonders bevorzugt weist der Aufzugschacht in zumindest einer Etage sowohl an der Vorderwand als auch an der zweiten Seitenwand jeweils eine Zugangstür auf.
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In einer alternativen Ausführungsform ist der zweite Fahrkorb mittels dem zweiten Triebseil über den zweiten Seilantrieb mit einem an der zweiten Seitenwand geführten zweiten Gegengewicht verbunden. Das an der zweiten Seitenwand geführte zweite Gegengewicht weist dann beispielsweise eine Breite auf, die die gesamte Breite der zweiten Seitenwand nutzt und kann entsprechend besonders flach ausgebildet sein, ohne dass es eine übermäßig große Höhe aufweisen müsste. Auf diese Weise wird die Einschränkung des für die Fahrkörbe nutzbaren Querschnitts des Aufzugschachts durch die Gegengewichte insbesondere hinsichtlich der Tiefe zwischen Vorder- und Rückwand reduziert. Der Fahrkorb kann also über die gesamte Tiefe des Aufzugschachts ausgebildet sein und entsprechend selbst eine besonders große Tiefe aufweisen. Eine Verteilung der Gegengewichte auf die beiden Seitenwände ermöglicht es zudem, den Aufzugschacht mit einer möglichst geringen Tiefe und entsprechend in die Breite auszubilden, wenn architektonische Gegebenheiten dies erfordern.
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In dieser Ausführungsform weisen der erste Fahrkorb und der zweite Fahrkorb an der Vorderwand zugeordneten Seiten und/oder an der Rückwand zugeordneten Seiten Zugangstüren auf. Entsprechend weist der Aufzugschacht in zumindest einer Etage an der Vorderwand und in zumindest einer Etage an der Rückwand jeweils eine entsprechende Zugangstür auf. Besonders bevorzugt weist der Aufzugschacht in zumindest einer Etage sowohl an der Vorderwand als auch an der Rückwand jeweils eine Zugangstür auf.
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Nach einer Ausführungsform sind der erste Fahrkorb und der zweite Fahrkorb jeweils in zumindest einer Führungsschiene entlang dem Aufzugschacht geführt verfahrbar. Eine solche Führungsschiene ist beispielsweise an der Rückwand oder einer Seitenwand angeordnet. In einer Ausgestaltung sind zwei Führungsschienen insbesondere an einander gegenüberliegenden Wänden des Aufzugschacht vorgesehen, in denen der erste Fahrkorb und der zweite Fahrkorb jeweils geführt verfahrbar sind. Mittels den beiden gegenüberliegenden Führungsschienen sind die Fahrkörbe besonders sicher und stabil geführt. Bevorzugt weisen die Fahrkörbe Fangrahmen auf oder sind in solchen Fangrahmen aufgenommen. Dabei weisen besonders bevorzugt die Fangrahmen Führungsmittel auf, die in die Führungsschienen eingreifen und dort geführt werden. Ein Fangrahmen kann beispielsweise als Rucksackrahmen ausgebildet sein, wobei ein Rücksackrahmen besonders an einer der Rückseite zugewandten Seite eines Fahrkorbs an dem Fahrkorb angeordnet ist. Ein Fangrahmen kann auch als Zentralrahmen ausgebildet sein, der den Fahrkorb umgreift, wobei der Fangrahmen sich insbesondere an den Seitenwänden zugeordneten Seiten des jeweiligen Fahrkorbs erstreckt.
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Nach einer weiteren Ausführungsform weist die Aufzugsanlage einen dem ersten Fahrkorb zugeordneten ersten Geschwindigkeitsbegrenzer und einen dem zweiten Fahrkorb zugeordneten zweiten Geschwindigkeitsbegrenzer auf, wobei der erste Geschwindigkeitsbegrenzer und/oder der zweite Geschwindigkeitsbegrenzer in dem Aufzugschacht angeordnet sind. Insbesondere sind die Geschwindigkeitsbegrenzer in einem Schachtkopf und/oder einer Schachtgrube angeordnet. Solche Geschwindigkeitsbegrenzer sind dazu vorgesehen, eine unbeabsichtigte Übergeschwindigkeit eines Fahrkorbs zu erkennen und daraufhin eine Notbremsung auszulösen. Üblicherweise ist dazu eine Schlinge eines mit dem jeweiligen Fahrkorb verbundenen Fangseils um Umlenkrollen an einem oberen Ende und einem unteren Ende des Aufzugschachts geführt, wobei eine Übergeschwindigkeit anhand der an einer Umlenkrolle auftretenden Fliehkräfte detektiert wird. Durch die Anordnung des ersten und/oder zweiten Geschwindigkeitsbegrenzers in dem Aufzugschacht ist es nicht notwendig, den jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzer bzw. Komponenten davon in dem Triebwerksraum anzuordnen. In dem Triebwerksraum wird auf diese Weise Platz gewonnen, um Seilantriebe und Aufhängungen entsprechend freier anzuordnen. Insbesondere wird durch diese freiere Anordnung eine günstige Positionierung der Seilantriebe und der Aufhängungen entsprechend den Positionen der Gegengewichte und der Seilführungen an den Fahrkörben ermöglicht. So kann beispielsweise die Seilführung zwischen Aufhängung, Fahrkorb, Seilantrieb und Gegengewicht möglichst einfach gewählt werden, etwa durch Ausrichten von Komponenten in Flucht miteinander, so dass zusätzliche Umlenkungen und Führungen der Triebseile verzichtbar sind.
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In einer Ausführungsform der Aufzugsanlage ist vorgesehen, dass der erste Fahrkorb einen ersten Fangrahmen aufweist, wobei das erste Triebseil an dem ersten Fangrahmen zwischen zwei Führungsrollen in einer ersten Querrichtung horizontal geführt ist und wobei das erste Triebseil von einer der Führungsrollen vertikal zu einer ersten Aufhängung und von der anderen der Führungsrollen vertikal zu dem ersten Seilantrieb geführt ist. Auf diese Weise kann das Triebseil dezentral zu der Mitte des Fahrkorbs an diesem befestigt und entsprechend dezentral von dem Seilantrieb zu dem Fahrkorb in vertikaler Richtung geführt sein. Zudem ist eine weitere Führung für den Fahrkorb geschaffen, da der Fahrkorb sich nicht gegenüber dem Triebseil verdrehen kann.
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In einer entsprechenden Ausführungsform ist vorgesehen, dass der zweite Fahrkorb einen zweiten Fangrahmen aufweist, wobei das zweite Triebseil an dem zweiten Fangrahmen zwischen zwei Führungsrollen in einer zweiten Querrichtung horizontal geführt ist und wobei das zweite Triebseil von einer der Führungsrollen vertikal zu einer zweiten Aufhängung und von der anderen der Führungsrollen vertikal zu dem zweiten Seilantrieb geführt ist. Auf diese Weise entstehen an dem zweiten Fahrkorb die gleichen Vorteile wie bei einer vorbeschriebenen Anordnung an dem ersten Fahrkorb. Besonders bevorzugt kann durch die Querführung zwischen zwei Führungsrollen an dem unteren der beiden Fahrkörbe erreicht werden, dass das Triebseil des unteren Fahrkorb derart dezentral vertikal geführt ist, dass es an dem oberen Fahrkorb seitlich entlang verläuft.
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Bei einer Ausführungsform mit der vorbeschriebenen Gestaltung sowohl des ersten Fahrkorbs als auch des zweiten Fahrkorbs ist es besonders bevorzugt vorgesehen, dass die erste Querrichtung und die zweite Querrichtung zueinander einen Winkel bilden. Auf diese Weise verlaufen das erste Triebseil und das zweite Triebseil beabstandet zueinander in dem Aufzugschacht vertikal. Entsprechend sind auch in dem Triebwerksraum die einem jeweiligen Fahrkorb zugeordneten Komponenten voneinander beabstandet, so dass diese günstig angeordnet werden können. Dabei ist je Fahrkorb die Aufhängung und der Seilantrieb in dem Triebwerksraum entsprechend der Querrichtung an dem Fangrahmen des Fahrkorbs angeordnet.
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In noch einer weiteren Ausführungsform der Aufzugsanlage sind der erste Fahrkorb und/oder der zweite Fahrkorb dazu eingerichtet, mit bis zu 3 m/s in dem Aufzugschacht verfahren zu werden. Unterhalb dieser Geschwindigkeit ist der jeweilige Fahrkorb stabil mittels dem Triebseil und den Führungsschienen verfahrbar, wobei das Tragseil zwischen Fahrkorb und Gegengewicht jederzeit ausreichend Spannung beibehält. Mit darüber hinaus zunehmender Geschwindigkeit, wenn also der erste Fahrkorb und/oder der zweite Fahrkorb in einer alternativen Ausführungsform dazu eingerichtet sind, mit mehr als 3 m/s in dem Aufzugschacht verfahren zu werden, kann an dem jeweiligen Fahrkorb eine Unterseilspannvorrichtung vorgesehen werden, um eine zusätzliche Stabilisierung für den Fahrkorb zu schaffen. Eine Unterseilspannvorrichtung verbindet den Fahrkorb mittels einem gespannten Unterseil mit dem Gegengewicht, wobei das Unterseil zum Spannen über eine unterhalb des Fahrkorbs, beispielsweise in der Schachtgrube, liegende Spannrolle umgelenkt wird, so dass zwischen Fahrkorb und Gegengewicht sowohl in Aufwärts- als auch in Abwärtsrichtung jeweils eine Zugkraft besteht und jederzeit zumindest eins aus Tragseil und Unterseil ausreichend gespannt ist. An dem oberen Fahrkorb kann eine Befestigung eines Unterseils an dem Fahrkorb nach außen geführt sein, beispielsweise über an dem Fangrahmen angeordnete Führungsrollen, so dass das Unterseil an dem unteren Fahrkorb seitlich vorbei geführt wird, so wie auch das Tragseil des unteren Fahrkorbs an dem oberen Fahrkorb vorbei geführt wird.
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Bei der vorbeschriebene Aufzugsanlage können bevorzugt durch die flexible Raumaufteilung zwischen Tiefe und Breite des Aufzugschachts möglichst viele Standardkomponenten verwendet werden. In einer Ausführungsform wird dabei ein standardisierter Fahrkorb verwendet. Besonders bevorzugt weist ein solcher Fahrkorb eine Tiefe von zumindest 2100 mm, insbesondere von genau 2100 mm, auf. Derartige Standardteile bieten den Vorteil einer standardisierten Fertigung, eines verringerten Planungsaufwands für eine Aufzugsanlage und entsprechend geringen Kosten.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Die Formulierung Figur ist in den Zeichnungen mit Fig. abgekürzt.
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In den Zeichnungen zeigen
- 1 eine schematische Ansicht einer Aufzugsanlage gemäß einem ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel;
- 2a eine schematische Draufsicht auf den Aufzugschacht bei einer Aufzugsanlage gemäß einem zweiten bevorzugten Ausführungsbeispiel;
- 2b eine schematische Draufsicht auf den Triebwerksraum bei einer Aufzugsanlage gemäß dem zweiten bevorzugten Ausführungsbeispiel;
- 3a eine schematische Draufsicht auf den Aufzugschacht bei einer Aufzugsanlage gemäß einem dritten bevorzugten Ausführungsbeispiel;
- 3b eine schematische Draufsicht auf den Triebwerksraum bei einer Aufzugsanlage gemäß dem dritten bevorzugten Ausführungsbeispiel;
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Detaillierte Beschreibung der Ausführungsbespiele
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Die beschriebenen Ausführungsbeispiele sind lediglich Beispiele, die im Rahmen der Ansprüche auf vielfältige Weise modifiziert und/oder ergänzt werden können. Jedes Merkmal, das für ein bestimmtes Ausführungsbeispiel beschrieben wird, kann eigenständig oder in Kombination mit anderen Merkmalen in einem beliebigen anderen Ausführungsbeispiel genutzt werden. Jedes Merkmal, das für ein Ausführungsbeispiel einer bestimmten Anspruchskategorie beschrieben wird, kann auch in entsprechender Weise in einem Ausführungsbeispiel einer anderen Anspruchskategorie eingesetzt werden.
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1 zeigt eine Aufzugsanlage 100 in einer ersten Ausführungsform in Ansicht aus Richtung einer Vorderwand. Die Aufzugsanlage 100 weist einen Aufzugschacht 1 auf, der sich in einer vertikalen Richtung V erstreckt und eine erste Seitenwand 1.1, eine zweite Seitenwand 1.2, eine Rückwand 1.3 und eine nicht dargestellte Vorderwand 1.4 aufweist. Der Aufzugschacht 1 ist durch eine Schachtgrube 1.5 sowie einen Schachtkopf 1.6 in der vertikalen Richtung V abgeschlossen. In dem Aufzugschacht 1 sind ein erster Fahrkorb 2.1 und ein zweiten Fahrkorb 2.2 angeordnet, wobei der erste Fahrkorb 2.1 oberhalb des zweiten Fahrkorbs 2.2 angeordnet ist. Ein jeweiliger Fahrkorb 2.1, 2.2 weist eine Zugangstür 3.1, 3.2 auf und ist in einem Fangrahmen 4.1, 4.2 gehalten. Die Fangrahmen 4.1, 4.2 greifen jeweils mit nicht näher dargestellten Führungsmitteln in Führungsschienen 5.1, 5.2 ein und sind entlang den Führungsschienen 5.1, 5.2 in dem Aufzugschacht 1 geführt. Oberhalb des Aufzugschachts 1 ist ein Triebwerksraum 6 angeordnet.
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Zum Verfahren der Fahrkörbe 2.1, 2.2 in dem Aufzugschacht 1 in vertikaler Richtung V werden die Fahrkörbe 2.1, 2.2 über Triebseile 7.1, 7.2 angetrieben. Ein entsprechendes erstes Triebseil 7 ist zur Veranschaulichung für den ersten Fahrkorb 2.1 gänzlich dargestellt, wobei ein zweites, dem zweiten Fahrkorb 2.2 zugeordnetes Triebseil 7.2 zur besseren Übersicht nur teilweise dargestellt ist.
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Das erste Triebseil 7.1 ist mit einem ersten Ende an einer in dem Triebwerksraum 6 angeordneten ersten Aufhängung 8.1 befestigt. Von der ersten Aufhängung 8.1 ist das erste Triebseil 7.1 in vertikaler Richtung V abwärts zu dem ersten Fahrkorb 2.1 geführt. An dem ersten Fangrahmen 4.1 sind Führungsrollen 9.1, 9.2 angeordnet, wobei das erste Triebseil 7.1 von der ersten Aufhängung 8.1 kommend an der ersten Führungsrolle 9.1 in die horizontale Richtung H umgelenkt wird und zur zweiten Führungsrolle 9.2 quer geführt ist. An der zweiten Führungsrolle 9.2 wird das erste Triebseil 7.1 wiederum in die vertikale Richtung V umgelenkt und zu einem ersten Seilantrieb 10.1 geführt. Das erste Triebseil 7.1 umschlingt den ersten Seilantrieb 10.1 so, dass es an diesem reibschlüssig anliegt und durch diesen angetrieben werden kann. Von dem ersten Seilantrieb 10.1 wird das erste Triebseil 7.1 dann wiederum zu einem ersten Gegengewicht 11.1 geführt, wobei das erste Gegengewicht 11.1 an der ersten Seitenwand 1.1 geführt ist. In gleicher Weise wie das erste Triebseil 7.1 verbindet ein zweites Triebseil 7.2 den zweiten Fahrkorb 2.2 über einen zweiten Seilantrieb 10.2 mit einem zweiten Gegengewicht 11.2, wobei hier lediglich die Verbindung zwischen zweiten Seilantrieb 10.2 und zweitem Gegengewicht 11.2 dargestellt ist. Das zweite Gegengewicht 11.2 ist an der Rückwand 1.3 des Aufzugsschachts 1 geführt.
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2a zeigt eine Draufsicht auf den Aufzugschacht 1 einer Aufzugsanlage 200 in einer zweiten Ausführungsform. In dem Aufzugschacht 1 ist der zweite Fahrkorb 2.2, der hier der obere Fahrkorb ist, dargestellt, wobei der zweite Fahrkorb 2.2 an einer der Vorderwand 1.4 zugewandten Seite die zweite Zugangstür 3.2 aufweist. An der Vorderwand 1.4 ist eine mit der zweiten Zugangstür 3.2 zusammen einen Zugang bildende Zugangstür 12 ausgebildet.
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Der zweite Fahrkorb 2.2 weist an seinem zweiten Fangrahmen 4.1 eine erste Führungsrolle 9.1 und eine zweite Führungsrolle 9.2 auf, zwischen denen das zweite Triebseil 7.2 in einer zweite Querrichtung Q.2 entsprechend der bezüglich 1 beschriebenen Triebseilführung quer geführt ist. Es ist weiterhin ein Teil des ersten Fangrahmens 4.1 des unteren ersten Fahrkorbs 2.1, der eigentlich durch den zweiten Fahrkorb 2.2 verdeckt ist, dargestellt. Auch der erste Fangrahmen 4.1 weist eine erste Führungsrolle 9.1 und eine zweite Führungsrolle 9.2 auf, zwischen denen das erste Triebseil 7.1 in einer ersten Querrichtung Q.1 entsprechend der bezüglich 1 beschriebenen Triebseilführung quer geführt ist. Dabei sind die an dem ersten Fangrahmen 4.1 angeordneten Führungsrollen 9.1, 9.2 ausreichend weit außen platziert, so dass das von dort vertikal nach oben laufende erste Triebseil 7.1 an dem zweiten Fahrkorb 2.2 vorbeigeführt wird. Die erste Querrichtung Q.1 und die zweite Querrichtung Q.2 bilden zueinander einen Winkel W.
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Der erste Fahrkorb 2.1 ist mit einem an der ersten Seitenwand 1.1 geführten ersten Gegengewicht 11.1 verbunden, während der zweite Fahrkorb 2.2 mit einem an der Rückwand 1.3 geführten zweiten Gegengewicht 11.2 verbunden ist. 2b zeigt eine Draufsicht auf den Triebwerksraum 6 der Aufzugsanlage 200. In dem Triebwerksraum 6 ist eine erste Aufhängung 8.1 über der ersten Führungsrolle 9.1 des ersten Fangrahmens 4.1 angeordnet. Weiterhin ist ein erster Seilantrieb 10.1 über der zweiten Führungsrolle des ersten Fangrahmens 4.1 und im Bereich der ersten Seitenwand 1.1 über dem ersten Gegengewicht 11.1 angeordnet. Entsprechend sind über den Führungsrollen 9.1, 9.2 des zweiten Fangrahmens 4.2 eine zweite Aufhängung 8.2 und ein zweiter Seilantrieb 10.2 angeordnet. Durch den Winkel W zwischen den Fangrahmen 4.1, 4.2 ergibt sich in dem Triebwerksraum 6 eine Anordnung der Aufhängungen 8.1, 8.2 und der Seilantriebe 10.1, 10.2, die ein Unterbringen aller Komponenten nebeneinander erlaubt.
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Die 3a und 3b zeigen Darstellungen einer Aufzugsanlage 300 in einer dritten Ausführungsform, die den Darstellungen in den 2a, 2b entsprechen und daher lediglich bezüglich der Unterschiede zu der Aufzugsanlage 200 beschrieben werden. Das erste Gegengewicht 11.1 ist an der ersten Seitenwand 1.1 angeordnet und das zweite Gegengewicht 11.2 an der zweiten Seitenwand 1.2. Der zweite Fahrkorb 2.2 erstreckt sich über die gesamte Tiefe zwischen Vorderwand 1.4 und Rückwand 1.3 und weist neben der zweiten Zugangstür 3.2 an der der Vorderwand 1.4 zugewandten Seite eine dritte Zugangstür 3.3 an der der Rückwand 1.3 zugewandten Seite auf, die mit einer Zugangstür 13 in der Rückwand 1.3 einen Zugang zu dem zweiten Fahrkorb 2.2 bildet.
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In dem Triebwerksraum 6 der Aufzugsanlage 300 ist die erste Aufhängung 8.1 unterhalb des erhöht angeordneten zweiten Seilantriebs 10.2 und die zweite Aufhängung 8.2 unterhalb des erhöht angeordneten erste Seilantriebs 10.1 angeordnet.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Aufzugschacht
- 1.1
- erste Seitenwand
- 1.2
- zweite Seitenwand
- 1.3
- Rückwand
- 1.4
- Vorderwand
- 1.5
- Schachtgrube
- 1.6
- Schachtkopf
- 2.1
- erster Fahrkorb
- 2.2
- zweiter Fahrkorb
- 3.1
- erste Zugangstür
- 3.2
- zweite Zugangstür
- 3.3
- dritte Zugangstür
- 4.1
- erster Fangrahmen
- 4.2
- zweiter Fangrahmen
- 5.1
- erste Führungsschiene
- 5.2
- zweite Führungsschiene
- 6
- Triebwerksraum
- 7.1
- erstes Triebseil
- 7.2
- zweites Triebseil
- 8.1
- erste Aufhängung
- 8.2
- zweite Aufhängung
- 9.1
- erste Führungsrolle
- 9.2
- zweite Führungsrolle
- 10.1
- erster Seilantrieb
- 10.2
- zweiter Seilantrieb
- 11.1
- erstes Gegengewicht
- 11.2
- zweites Gegengewicht
- 12
- Zugangstür
- 13
- Zugangstür
- 100
- Aufzugsanlage
- 200
- Aufzugsanlage
- 300
- Aufzugsanlage
- H
- horizontale Richtung
- Q.1
- erste Querrichtung
- Q.2
- zweite Querrichtung
- V
- vertikale Richtung
- W
- Winkel