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DE102022103057B3 - Verfahren zum Bereitstellen einer Geräuschunterdrückungsfunktion in einem Kraftfahrzeug und Kraftfahrzeug - Google Patents

Verfahren zum Bereitstellen einer Geräuschunterdrückungsfunktion in einem Kraftfahrzeug und Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102022103057B3
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bereitstellen einer Geräuschunterdrückungsfunktion (38) in einem Kraftfahrzeug (1, 2) und das Kraftfahrzeug (1, 2). Das Verfahren weist folgende Schritte auf: Erfassen (S1) von Öffnungsdaten (24), die beschreiben, ob sich zumindest ein Fenster (6), ein Cabrioverdeck (8) und/oder ein Schiebedach (7) eines Kraftfahrzeugs (1, 2) in einer zumindest teilweise geöffneten Stellung befindet; falls die Öffnungsdaten (24) erfasst wurde, Ermitteln (S2) von Geräuschquellendaten (28), die zumindest eine außerhalb des Kraftfahrzeugs (1, 2) angeordnete Geräuschquelle (10) für ein Geräusch in einem Fahrzeuginnenraum (11) des Kraftfahrzeugs (1, 2) beschreiben; und, falls die ermittelten Geräuschquellendaten (28) ein Geräusch beschreiben, dessen Lautstärke im Fahrzeuginnenraum (11) größer oder gleich einem vorgegebenen Lautstärkegrenzwert (37) ist (S3), Aktivieren (S4) einer Geräuschunterdrückungsfunktion (38) im Fahrzeuginnenraum (11), mittels derer die Lautstärke im Fahrzeuginnenraum (11) auf einen Lautstärkewert (36) eingestellt wird, der kleiner als der vorgegebenen Lautstärkegrenzwert (37) ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bereitstellen einer Geräuschunterdrückungsfunktion in einem Kraftfahrzeug. Zudem betrifft die Erfindung ein Kraftfahrzeug, das dazu ausgebildet ist, ein derartiges Verfahren durchzuführen.
  • Bei einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug, das zumindest ein Fenster, Schiebedach und/oder Cabrioverdeck aufweist, das zumindest teilweise offen ist, kann eine externe Geräuschquelle eine erhebliche Lärmbelästigung in einem Fahrzeuginnenraum des Kraftfahrzeugs bewirken. Die erhebliche Lärmbelästigung kann beispielsweise bei einer Einfahrt des Kraftfahrzeugs in einen Tunnel und/oder bei einem Vorbeifahren von einem anderen Verkehrsteilnehmer, dessen Fahrt besonders geräuschintensiv ist, entstehen. Ein geräuschintensiver anderer Verkehrsteilnehmer kann beispielsweise ein Motorrad, ein getuntes Kraftfahrzeug, ein hupendes Fahrzeug und/oder ein Einsatzfahrzeug sein.
  • Bisher ist es üblich, dass ein Benutzer des Kraftfahrzeugs manuell auf die Lärmbelästigung reagiert, beispielsweise bei der Einfahrt in den Tunnel und/oder bei der Vorbeifahrt des geräuschintensiven anderen Verkehrsteilnehmers. Als manuelle Reaktion kann der Benutzer zum Beispiel das offene Fenster, Schiebedach und/oder Cabrioverdeck zumindest teilweise schließen. Hierfür kann er beispielsweise eine automatische Öffnungs- und Verschließeinrichtung des Fensters, Schiebedachs und/oder Cabrioverdecks im Kraftfahrzeug betätigen.
  • Die EP 1 418 572 A1 beschreibt ein Verfahren zur Unterdrückung eines Umgebungsgeräuschs bei Telefongesprächen in einem Kraftfahrzeug. Zur Durchführung des Verfahrens werden Umgebungsgeräusche gemessen und Parameter zur Unterdrückung der Umgebungsgeräusche bestimmt.
  • Die DE 10 2010 014 819 A1 zeigt ein Fahrzeug mit zwei Sätzen von Audiolautsprechern, die außerhalb und innerhalb eines Innenraums des Fahrzeugs positioniert sind. Von dem ersten Satz Lautsprecher kann ein vom Fahrzeug erzeugtes Schallsignal und vom zweiten Satz Lautsprecher ein Unterdrückungssignal ausgesendet werden, um eine Geräuschunterdrückungsfunktion im Kraftfahrzeug bereitstellen zu können.
  • Die DE 10 2020 113 756 A1 zeigt ein System und Verfahren zur akustischen Steuerung eines Fahrzeuginnenraums eines Fahrzeugs. Hierbei können Umgebungsklänge außerhalb des Fahrzeuginnenraums erfasst und eine Lautstärke der Umgebungsklänge innerhalb des Fahrzeuginnenraums unter einen Schwellenwert reduziert werden.
  • Die DE 196 33 188 C1 zeigt eine Einrichtung und ein Verfahren zum Verändern der eingestellten Große einer durchströmbaren Öffnung in der Außenhaut der Fahrzeugkabine eines Kraftfahrzeugs.
  • Die DE 10 2019 114 220 A1 zeigt ein Konzept zur Verbesserung einer Autofahrt mit teilweise oder ganz geöffneten Seitenscheiben oder einem teilweise oder ganz geöffneten Schiebedach. Es wird ein Verfahren zum automatischen Schließen und/oder Öffnen der Fenster vorgeschlagen, um unangenehme akustische/haptische Schwingungen zu vermeiden.
  • Die DE 10 2018 121 025 A1 zeigt ein System zum Aufheben störender Windgeräusche in einer Fahrzeugkabine beinhaltet ein Windgeräusch-Identifikationsmodul konfiguriert zum Empfangen von Daten von einem Mikrofon, das ein in einer Fahrzeugkabine gemessenes Geräusch anzeigt, sowie ein Geräuschunterdrückungsmodul konfiguriert zum Erzeugen einer Geräuschunterdrückungswellenform.
  • Die DE 102 08 323 A1 zeigt ein motorbetriebenes Fenstersystem für ein Fahrzeug, das ein zwischen einer offenen und einer geschlossenen Position bewegliches Fenster umfasst.
  • Die DE 10 2014 017 604 A1 zeigt ein Verfahren zum Ermitteln einer Lärmbelastung eines Streckenabschnitts aus Flottendaten durch eine kraftfahrzeugexterne Datenverarbeitungseinrichtung.
  • Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Lösung bereitzustellen, mittels derer eine Reaktion auf eine externe Lärmbelästigung in einem Fahrzeuginnenraum bereitgestellt werden kann.
  • Die Aufgabe wird durch den Gegenstand des unabhängigen Patentanspruchs sowie den Gegenstand des nebengeordneten Patentanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen, der folgenden Beschreibung und den Figuren angegeben.
  • Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bereitstellen einer Geräuschunterdrückungsfunktion in einem Kraftfahrzeug. Die Geräuschunterdrückungsfunktion kann alternativ als Noise-Cancelling-Funktion für das Kraftfahrzeug bezeichnet werden. Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass eine manuelle Reaktion eines Benutzers eines Kraftfahrzeugs, das zumindest ein offenes Fenster, Schiebedach und/oder Cabrioverdeck aufweist, auf eine Lärmbelästigung durch eine externe Geräuschquelle aufwendig ist und oftmals nur zeitverzögert erfolgen kann. Beispielsweise reagiert der Benutzer typischerweise erst nach einer Einfahrt in den Tunnel und/oder während der Vorbeifahrt eines geräuschintensiven anderen Verkehrsteilnehmers auf diese Geräuschquelle, indem er zum Beispiel manuell eine automatische Öffnungs- und Verschließeinrichtung des Fensters, Schiebedachs und/oder Cabrioverdecks im Kraftfahrzeug betätigt.
  • Die manuelle Maßnahme kann ferner überhaupt nicht möglich sein. Zum Beispiel ist eine automatische Schließfunktion für das offene Cabrioverdeck oftmals nur für Fahrgeschwindigkeiten von kleiner oder gleich 50 Kilometer pro Stunde ausgelegt und somit bei einer größeren Fahrgeschwindigkeit als 50 Kilometer pro Stunde nicht mehr verfügbar. Ferner kann die externe Geräuschquelle weitere Auswirkungen haben, sodass beispielsweise ein Multimediaprogramm im Kraftfahrzeug kurzzeitig nicht mehr oder schlechter als ohne externe Geräuschquelle akustisch hörbar ist, ein schlafender Mitfahrer geweckt wird und/oder ein Gespräch im Kraftfahrzeug unterbrochen werden muss. Es sollten daher gezielte Geräuschreduzierungsmaßnahmen für das Kraftfahrzeug mit dem offenen Fenster, Schiebedach und/oder Cabrioverdeck bereitgestellt werden, die unabhängig von der manuellen Reaktion des Benutzers sind und erfolgreich die Lautstärke der externen Geräuschquelle im Kraftfahrzeug reduzieren können.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren sieht folgende Schritte vor: Es erfolgt ein Erfassen von Öffnungsdaten. Die Öffnungsdaten beschreiben, ob sich zumindest ein Fenster des Kraftfahrzeugs in einer zumindest teilweise geöffneten Stellung befindet. Alternativ oder zusätzlich dazu beschreiben die Öffnungsdaten, ob sich ein Cabrioverdeck des Kraftfahrzeugs in einer zumindest teilweise geöffneten Stellung befindet. Alternativ oder zusätzlich dazu beschreiben die Öffnungsdaten, ob sich ein Schiebedach des Kraftfahrzeugs in einer zumindest teilweise geöffneten Stellung befindet. Es werden also die Öffnungsdaten erfasst, um feststellen zu können, ob wenigstens ein Fenster des Kraftfahrzeugs und/oder das Cabrioverdeck und/oder das Schiebedach zumindest teilweise geöffnet sind. Es kann vorgesehen sein, dass die Öffnungsdaten kontinuierlich und somit stets erfasst werden. Die Öffnungsdaten deuten darauf hin, dass das Kraftfahrzeug zum aktuellen Zeitpunkt eine Öffnung aufweist, die am Ort eines der Fenster, des Cabrioverdecks und/oder des Schiebedachs angeordnet ist, das heißt an einer Seite beziehungsweise an einem Dach des Kraftfahrzeugs. Es kann zwischen einer geschlossenen Stellung, einer vollständig geöffneten Stellung sowie zahlreichen zwischen der geschlossenen und der vollständig geöffneten Stellung angeordneten Zwischenstellungen unterschieden werden. Jede der Zwischenstellungen ist eine zumindest teilweise geöffneten Stellung des Fensters, des Cabrioverdecks und/oder des Schiebedachs. Die teilweise geöffnete Stellung zeichnet sich dadurch aus, dass zumindest eine Öffnung vorliegt, durch die beispielsweise Luft und Geräusche direkt und ungehindert von außerhalb des Kraftfahrzeugs in einen Fahrzeuginnenraum des Kraftfahrzeugs eindringen kann und umgekehrt. Im Zusammenhang mit dem Fenster und dem Schiebedach kann in der teilweise geöffneten Stellung ein Spalt zwischen einer das Fenster beziehungsweise das Schiebedach umgebenden Karosserie des Kraftfahrzeugs und einer Fensterscheibe des Fensters beziehungsweise einem Schiebedachelements des Schiebedachs angeordnet sein. Das Schiebedach kann alternativ als Panoramadachfenster oder Dachfenster des Kraftfahrzeugs bezeichnet werden.
  • In einem weiteren Verfahrensschritt erfolgt ein Ermitteln von Geräuschquellendaten. Das Ermitteln erfolgt beispielsweise mittels einer Steuervorrichtung des Kraftfahrzeugs. Das Ermitteln erfolgt jedoch nur, falls die Öffnungsdaten erfasst wurden, die beschreiben, dass sich das zumindest eine Fenster, das Cabrioverdeck und/oder das Schiebedach in der zumindest teilweise geöffneten Stellung befinden. Das Ermitteln erfolgt also, falls gemäß der erfassten Öffnungsdaten die zumindest teilweise geöffnete Stellung festgestellt wurde. Die Geräuschquellendaten beschreiben zumindest eine außerhalb des Kraftfahrzeugs angeordnete Geräuschquelle für ein Geräusch in einem Fahrzeuginnenraum des Kraftfahrzeugs. Die Geräuschquelle ist somit die Ursache für ein im Fahrzeuginnenraum des Kraftfahrzeugs wahrnehmbares Geräusch. Die Geräuschquelle erzeugt somit ein Geräusch, das im Fahrzeuginnenraum von dem Benutzer gehört werden kann. Die Geräuschquelle ist beispielsweise ein Tunnel, bei dessen Durchfahrt ein Geräusch im Fahrzeuginnenraum erzeugt wird. Ferner kann die Geräuschquelle beispielsweise ein anderer Verkehrsteilnehmer sein, wie beispielsweise ein Motorrad, ein getuntes Kraftfahrzeug, ein hupendes Fahrzeug und/oder ein Einsatzfahrzeug. Letztendlich kann die Geräuschquelle statisch sein, wie der Tunnel, oder dynamisch, wie der andere Verkehrsteilnehmer. Die dynamische Geräuschquelle kann sich relativ zum Kraftfahrzeug bewegen. Die Geräuschquellendaten beschreiben beispielsweise einen Lautstärkewert, der das Geräusch der Geräuschquelle beschreibt, wobei der Lautstärkewert beschreibt, wie laut das Geräusch der Geräuschquelle im Fahrzeuginnenraum ist oder voraussichtlich sein wird.
  • Falls die ermittelten Geräuschquellendaten ein Geräusch beschreiben, dessen Lautstärke im Fahrzeuginnenraum größer als ein vorgegebener Lautstärkegrenzwert oder gleich groß wie der vorgegebene Lautstärkegrenzwert ist, erfolgt ein Aktivieren einer Geräuschunterdrückungsfunktion im Fahrzeuginnenraum, insbesondere mittels der Steuervorrichtung. Das Aktivieren der Geräuschunterdrückungsfunktion erfolgt also, falls die ermittelten Geräuschquellendaten ein Geräusch beschreiben, das mit einer Lautstärke im Fahrzeuginnenraum wahrnehmbar ist, die größer als der vorgegebene Lautstärkegrenzwert oder gleich groß wie der vorgegebene Lautstärkegrenzwert ist. Mittels der Geräuschunterdrückungsfunktion im Fahrzeuginnenraum wird die Lautstärke des Geräuschs im Fahrzeuginnenraum auf einen Lautstärkewert eingestellt, der kleiner als der vorgegebene Lautstärkegrenzwert ist. Die Geräuschunterdrückungsfunktion stellt also eine Noise-Cancelling-Funktion für den Fahrzeuginnenraum bereit. Die Geräuschunterdrückungsfunktion kann hierbei mittels bekannter Methoden der Geräuschunterdrückung realisiert werden, das heißt beispielsweise durch Ausgeben eines Gegenschalls zum Geräusch der Geräuschquelle im Kraftfahrzeug. Hierfür weist das Kraftfahrzeug eine Lautsprechereinrichtung auf, die zumindest einen Lautsprecher aufweist, mittels derer der Gegenschall ausgebbar ist. Der zumindest eine Lautsprecher kann in einem Frontbereich, in Seitenwänden des Kraftfahrzeugs, in einem Deckenbereich und/oder in einem Heckbereich des Fahrzeuginnenraums angeordnet sein. Alternativ oder zusätzlich dazu kann es vorgesehen sein, dass der zumindest eine Lautsprecher in einer A-Säule, einer B-Säule und/oder C-Säule des Kraftfahrzeugs angeordnet ist. Alternativ oder zusätzlich dazu kann der zumindest eine Lautsprecher in einer Kopfstütze eines Fahrzeugsitzes des Kraftfahrzeugs angeordnet sein. Es kann ferner zumindest ein Außenmikrofon und/oder Innenraummikrofon des Kraftfahrzeugs vorgesehen sein, mittels dessen das Geräusch der Geräuschquelle erfasst wird, sodass der Gegenschall mittels zum Beispiel der Steuervorrichtung des Kraftfahrzeugs berechnet und als solcher ausgegeben werden kann.
  • Mit anderen Worten wird durch die Geräuschquellendaten dem von der Geräuschquelle erzeugten Geräuschs im Fahrzeuginnenraum ein Lautstärkewert zugeordnet, sodass dieser Lautstärkewert mit dem vorgegebenen Lautstärkegrenzwert verglichen werden kann. Der Lautstärkegrenzwert kann für das Kraftfahrzeug beliebig festgesetzt werden, beispielsweise vom Benutzer oder in Form einer Vorabeinstellung oder Werkseinstellung des Kraftfahrzeugs. Das Aktivieren der Geräuschunterdrückungsfunktion kann alternativ als Bereitstellen der Geräuschunterdrückungsfunktion im Kraftfahrzeug bezeichnet werden. Es wird durch das Verfahren ermöglicht, dass in einem Kraftfahrzeug mit beispielsweise teilweise geöffnetem Fenster, ohne dass der Benutzer aktiv werden muss, einer externen Lärmbelästigung durch die Geräuschquelle entgegengewirkt wird, da automatisch die Geräuschunterdrückungsfunktion im Kraftfahrzeug für den Fahrzeuginnenraum aktiviert wird. Es wird also eine vorteilhafte Reaktion auf eine externe Lärmbelästigung im Fahrzeuginnenraum bereitgestellt.
  • Die Erfindung sieht vor, dass mittels einer Sensoreinrichtung Umgebungsdaten, die eine Umgebung des Kraftfahrzeugs beschreiben, erfasst und durch Auswerten der Umgebungsdaten, insbesondere mittels der Steuervorrichtung, die Geräuschquellendaten ermittelt werden. Die Sensoreinrichtung ist bevorzugt eine Sensoreinrichtung des Kraftfahrzeugs. Es kann ferner vorgesehen sein, dass die Sensoreinrichtung dem anderen Verkehrsteilnehmer, beispielsweise einem anderen Kraftfahrzeug, und/oder einer Infrastruktureinrichtung zugeordnet ist, wobei beispielsweise über Fahrzeug-zu-Fahrzeug- oder Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation die Umgebungsdaten an das Kraftfahrzeug übermittelt werden. Im Folgenden wird jedoch davon ausgegangen, dass das Kraftfahrzeug selbst mittels einer Sensoreinrichtung die Umgebungsdaten erfasst. Die Umgebung des Kraftfahrzeugs ist hierbei beispielsweise ein Gebiet um das Kraftfahrzeug herum, das innerhalb eines Erfassungsbereichs der Sensoreinrichtung des Kraftfahrzeugs liegt. Ferner kann die Umgebung auf einen festen Radius oder Abstand zum Kraftfahrzeug begrenzt werden, der beispielsweise zwischen größer als 0 Meter und 10 Meter, 50 Meter, 100 Meter, insbesondere 500 Meter beträgt.
  • Es ist vorgesehen, dass die Sensoreinrichtung eine Kameraeinrichtung ist. Die Umgebungsdaten sind dann Bilddaten, die mittels der Kameraeinrichtung erfasst werden. Die Kameraeinrichtung weist zumindest eine Kamera auf, zum Beispiel eine Frontkamera, eine Seitenkamera und/oder eine Heckkamera des Kraftfahrzeugs. Die Kameraeinrichtung ist eine Außenkameraeinrichtung, die Daten bereitstellt, die die Umgebung des Kraftfahrzeugs beschreiben. Beim Auswerten der Umgebungsdaten werden die Geräuschquellendaten festgestellt, gemäß derer das Geräusch ermittelt wurde, dessen Lautstärke im Fahrzeuginnenraum größer oder gleich dem vorgegebenen Lautstärkegrenzwert ist, falls in den Umgebungsdaten, das heißt in den Bilddaten, zumindest ein anderes Fahrzeug erkannt wird, das einer Fahrzeugklasse zugeordnet ist, die in einer vorgegebenen Liste an geräuschintensiven Fahrzeugen gelistet ist. Es wird also beispielsweise erkannt, identifiziert und klassifiziert, welches andere Fahrzeug sich in der Umgebung des Kraftfahrzeugs aktuell befindet. Falls hier beispielsweise ein Motorrad festgestellt wird, das typischerweise als besonders lautstark eingestuft wird, kann das Motorrad in der vorgegebenen Liste gelistet sein, sodass allein das Erkennen des Motorrads in den Bilddaten als anderer Verkehrsteilnehmer und somit als anderes Fahrzeug darauf schließen lasst, dass die Geräuschunterdrückungsfunktion aktiviert werden sollte. Die vorgegebene Liste ist insbesondere in der Steuervorrichtung gespeichert, beispielsweise in einer Speichereinheit der Steuervorrichtung. Die Liste an geräuschintensiven Fahrzeugen kann alternativ als Liste an Fahrzeugen oder einfach nur als Liste bezeichnet werden.
  • Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Liste kein Einsatzfahrzeug aufweist, also beispielsweise keinen Krankenwagen, Feuerwehrwagen, Notarztfahrzeug und/oder Polizeiwagen. Es ist dann möglich, dass trotz der erheblichen Lärmbelästigung durch ein derartiges Einsatzfahrzeug keine Geräuschunterdrückungsfunktion im Fahrzeug aktiviert wird. Der Grund hierfür kann sein, dass der Benutzer des Kraftfahrzeugs das Einsatzfahrzeug hören können sollte, um diesem gegebenenfalls Platz machen zu können. Es kann ferner vorgegeben sein, dass das Einsatzfahrzeug nur dann auf der Liste gelistet ist, falls es sich nicht in einer Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs auf das Kraftfahrzeug zubewegt. Fall sich das Einsatzfahrzeug beispielsweise vom Kraftfahrzeug weg bewegt, kann es als für das Kraftfahrzeug irrelevant eingestuft werden, sodass es als zu unterdrückende Geräuschquelle betrachtet werden kann. Wie sich das Einsatzfahrzeug relativ zum Kraftfahrzeug bewegt, kann mittels der Kameraeinrichtung erfasst werden. Die vorgegebene Liste kann also derart gewählt werden, dass nur die Fahrzeuge von anderen Verkehrsteilnehmern in dieser gelistet werden, deren Geräusch tatsächlich unterdrückt werden sollte, ohne dass hierdurch ein Zweck der Geräuschquelle, wie beispielsweise des Einsatzfahrzeugs, untermauert wird. Insgesamt sind also verschiedene Möglichkeiten gegeben, wie bestimmt werden kann, wann die Geräuschunterdrückungsfunktion aktiviert werden sollte und wann nicht.
  • Alternativ oder zusätzlich sieht es die Erfindung vor, dass das Kraftfahrzeug Fahrzeugdaten empfängt. Die Fahrzeugdaten beschreiben eine Fahrzeugposition und eine Fahrzeugklasse zumindest eines anderen Fahrzeugs, das heißt zumindest eines anderen Verkehrsteilnehmers. Mit anderen Worten können die Fahrzeugdaten Fahrzeugpositionsdaten sowie Fahrzeugklassedaten für das andere Fahrzeug aufweisen. Das Kraftfahrzeug empfängt die Fahrzeugdaten beispielsweise über eine kabellose und somit drahtlose Kommunikationsverbindung. Die Kommunikationsverbindung kann beispielsweise über ein drahtloses lokales Netzwerk (WLAN für Wireless Local Area Network), eine Bluetooth-Verbindung und/oder ein mobiles Datennetzwerk, beispielsweise basierend auf dem Mobilfunkstandard Long Term Evolution (LTE), Long Term Evolution Advanced (LTE-A), Fifth Generation (5G) oder Sixth Generation (6G), vorgesehen sein.
  • Die Geräuschquellendaten werden festgestellt, gemäß derer das Geräusch ermittelt wurde, dessen Lautstärke im Fahrzeuginnenraum größer oder gleich dem vorgegebenen Lautstärkegrenzwert ist, falls ein Abstand zwischen einer aktuellen Position des Kraftfahrzeugs und der empfangenen Fahrzeugposition des anderen Fahrzeugs kleiner als ein vorgegebener Abstandsgrenzwert ist und falls das andere Fahrzeug einer Fahrzeugklasse zugeordnet ist, die in der vorgegebenen Liste von geräuschintensiven Fahrzeugen gelistet ist. Diese beiden Überprüfungsschritte werden insbesondere mittels der Steuervorrichtung durchgeführt. Mit anderen Worten wird der Abstand zwischen den Fahrzeugpositionsdaten und den aktuellen Positionsdaten des Kraftfahrzeugs bestimmt und überprüft, ob das andere Fahrzeug, von dem die Fahrzeugdaten empfangen wurden, in einer räumlichen Nähe, das heißt beispielsweise in einer hörbaren Umgebung des Kraftfahrzeugs, angeordnet ist. Hierdurch wird verhindert, dass beispielsweise die Geräuschunterdrückungsfunktion aktiviert wird, obwohl sich das andere Fahrzeug außerhalb einer Hönnreite des ersten Kraftfahrzeugs befindet, da es beispielsweise über einen Kilometer vom Kraftfahrzeug entfernt ist. Es kann ferner unter Berücksichtigung der Landkarte überprüft werden, ob zwischen dem Kraftfahrzeug und dem anderen Fahrzeug ein Geräusche reduzierendes Objekt angeordnet ist, zum Beispiel eine zwischen dem Kraftfahrzeug und dem die Fahrzeugdaten aussendenden anderen Fahrzeug angeordnete Schallschutzmauer. Die Liste an geräuschintensiven Fahrzeugen entspricht bevorzugt der zuvor genannten Liste an geräuschintensiven Fahrzeugen. Letztendlich kann also ein anderes Fahrzeug als mögliche Geräuschquelle identifiziert werden, falls es sich bei diesem überhaupt um ein als laut eingestuftes Fahrzeug gemäß der Liste handelt. Die Fahrzeugklasse kann beispielsweise eine Information über ein Tuning und/oder eine Art des Fahrzeugs umfassen, also beispielsweise Informationen, ob es sich um ein Motorrad, einen Bus, einen Lastkraftwagen und/oder einen getunten oder nicht getunten Personenkraftwagen handelt. Da hierfür beispielsweise keine aufwendige Auswertung der Kameradaten erfolgen muss, kann besonders schnell auf sich beispielsweise nähernde geräuschintensive andere Fahrzeuge geschlossen werden.
  • Zu der Erfindung gehören auch Weiterbildungen, die im Folgenden als Ausführungsbeispiele bezeichnet werden, durch die sich zusätzliche Vorteile ergeben.
  • Ein Ausführungsbeispiel sieht vor, dass die Öffnungsdaten mittels einer Stellungserfassungseinrichtung erfasst werden. Die Stellungserfassungseinrichtung ist dazu ausgebildet, eine Stellung des jeweiligen Fensters, des Cabrioverdecks und/oder des Schiebedachs zu erfassen. Die Stellungserfassungseinrichtung ist bevorzugt eine Komponente des Kraftfahrzeugs und kann beispielsweise direkt am Fenster, Cabrioverdeck und/oder Schiebedach angeordnet sein. Die Stellungserfassungseinrichtung kann beispielsweise Stellungserfassungsdaten bereitstellen, die die aktuelle Stellung des jeweiligen Fensters, Cabrioverdecks und/oder Schiebedachs beschreiben. Hierdurch ist bekannt, ob das Fenster, Cabrioverdeck und/oder Schiebedach in der geschlossenen Stellung angeordnet ist oder in der zumindest teilweise geöffneten Stellung. Letztendlich kann hierdurch die genaue Stellung, insbesondere die genaue Zwischenstellung, erfasst werden, das heißt, es kann berücksichtigt werden, wie weit das Fenster, Cabrioverdeck und/oder Schiebedach geöffnet ist. Abhängig von der genauen Stellung kann beispielsweise bei einer weit geöffneten Stellung eine größere oder stärkere Geräuschunterdrückungsfunktion aktiviert werden als bei einer im Vergleich dazu weniger weit geöffneten Stellung. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Geräuschunterdrückungsfunktion stets derart gewählt wird, dass der Lautstärkewert kleiner als der Lautstärkegrenzwert eingestellt wird, sodass die tatsächliche Stellung des Fensters, Cabrioverdecks und/oder Schiebedachs stets zumindest indirekt berücksichtigt wird, ohne dass die genaue Stellung mittels der Stellungserfassungsdaten beziffert werden muss.
  • Alternativ oder zusätzlich dazu ist es vorgesehen, dass die Öffnungsdaten aus Betätigungsdaten ermittelt werden, die eine Betätigung einer automatischen Öffnungseinrichtung des jeweiligen Fensters, des Cabrioverdecks und/oder des Schiebedachs beschreiben. Die Öffnungseinrichtung ist die zuvor genannte Öffnungs- und Verschließeinrichtung. Es kann darauf geschlossen werden, ob das Fenster, Cabrioverdeck und/oder Schiebedach aktuell geöffnet ist, indem ausgewertet wird, ob die automatische Öffnungseinrichtung betätigt wurde. Die automatische Öffnungseinrichtung ist eine dem Fenster, dem Cabrioverdeck und/oder dem Schiebedach direkt zugeordnete Einrichtung, die erfasst, ob manuell vom Benutzer des Kraftfahrzeugs das Fenster, Cabrioverdeck und/oder Schiebedach geöffnet wurde, das heißt in die teilweise geöffnete Stellung gebracht wurde, oder ob es jeweils in der geschlossenen Stellung angeordnet ist, da beispielsweise die jeweilige Öffnungseinrichtung nicht betätigt wurde. Die Öffnungseinrichtung ist eine automatische Öffnungseinrichtung, da sie durch Betätigung typischerweise eines Knopfs, einer Taste und/oder eines Schalters automatisch das Fenster, Cabrioverdeck und/oder Schiebedach in die teilweise geöffnete Stellung bewegt und somit kein manuelles Öffnen erfolgt, wie es beispielsweise bei einer Kurbelmechanik zum Öffnen des Fensters, Cabrioverdecks und/oder Schiebedachs der Fall sein kann. Letztendlich werden zuverlässig die Öffnungsdaten erfasst, die tatsächlich darauf schließen lassen, ob sich das Fenster, das Cabrioverdeck und/oder das Schiebedach in der zumindest teilweise geöffneten Stellung befindet oder nicht.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die Stellungserfassungseinrichtung und/oder die automatische Öffnungseinrichtung Öffnungsdaten die von ihnen ermittelten Daten der Steuervorrichtung bereitstellen. Die Auswertung der Stellungserfassungsdaten beziehungsweise der Betätigungsdaten kann mittels der Steuervorrichtung erfolgen. In diesem Fall kann die Steuervorrichtung die Öffnungsdaten ermitteln.
  • Gemäß einem zusätzlichen Ausführungsbeispiel ist es vorgesehen, dass in einer im Kraftfahrzeug bereitgestellten Landkarte zumindest eine statische Geräuschquelle eingezeichnet ist. Die statische Geräuschquelle ist beispielsweise der Tunnel. Die Landkarte kann in Form von Landkartendaten bereitgestellt sein, die beispielsweise in einem Navigationssystem des Kraftfahrzeugs gespeichert sind. Ferner werden Positionsdaten, die eine aktuelle Position des Kraftfahrzeugs beschreiben, mittels einer Positionserfassungseinrichtung erfasst. Die Positionserfassungseinrichtung kann ebenfalls vom Navigationssystem umfasst sein. Die Positionserfassungseinrichtung kann beispielsweise die Positionsdaten auf Basis eines globales Navigationssatellitensystems (GNSS für „global navigation satellite system“) ermitteln, zum Beispiel auf Basis des globalen Positionsbestimmungssystems (GPS für „global positioning system“). Die erfassten Positionsdaten liegen beispielsweise in Form von Koordinaten vor, die die absolute Position des Kraftfahrzeugs beschreiben.
  • Die Landkarte und die Positionsdaten werden daraufhin ausgewertet, insbesondere mittels der Steuervorrichtung. Falls beim Auswerten der Landkarte und der Positionsdaten festgestellt wird, dass ein Abstand zwischen der aktuellen Position gemäß der Positionsdaten und der statischen Geräuschquelle gemäß der Landkarte, das heißt ein Abstand zwischen den Positionsdaten und einer in der Landkarte eingezeichneten Position der statischen Geräuschquelle, kleiner als ein vorgegebener Abstandsgrenzwert ist, können die Geräuschquellendaten festgestellt werden, gemäß derer das Geräusch ermittelt wurde, dessen Lautstärke im Fahrzeuginnenraum größer oder gleich dem vorgegebenen Lautstärkegrenzwert ist. Es kann also beispielsweise immer dann, wenn sich das Kraftfahrzeug an die statische Geräuschquelle derart annähert, dass sie nur noch in einem Abstand zu dieser angeordnet ist, der kleiner als der vorgegebene Abstandsgrenzwert ist, automatisch davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzung dafür erfüllt ist, dass die Geräuschunterdrückungsfunktion im Kraftfahrzeuginnenraum aktiviert wird. Der Abstandsgrenzwert kann beispielsweise auf 0 Meter, 0,5 Meter, 1 Meter, 2 Meter, 3 Meter, 5 Meter, 10 Meter, 20 Meter, 50 Meter, 100 Meter, 150 Meter, 250 Meter, 300 Meter, 500 Meter, insbesondere 1 Kilometer festgelegt sein. Ferner kann der Abstandsgrenzwert einen beliebigen Wert zwischen den genannten Grenzwerten einnehmen.
  • Es kann also der Fall sein, dass in der Landkarte zumindest ein geräuschintensives Infrastrukturelement, wie beispielsweise der Tunnel, eingezeichnet ist, sodass auf Basis der bereitgestellten Landkarte festgestellt werden kann, beispielsweise in welchem Bereich entlang einer Fahrroute des Kraftfahrzeugs mit der erhöhten Lärmbelästigung im Kraftfahrzeug zu rechnen ist. Es kann daher zuverlässig in solchen Situationen, in denen sich das Kraftfahrzeug der statischen Geräuschquelle nähert, die Geräuschunterdrückungsfunktion des Kraftfahrzeugs aktiviert werden. Dies ist eine besonders rechensparsame und somit ressourcensparsame Herangehensweise zum Feststellen der Geräuschquellendaten, die das Aktivieren der Geräuschunterdrückungsfunktion bewirken, da auf keine aktive Erfassung einer Umgebung des Kraftfahrzeugs, beispielsweise mittels einer Sensoreinrichtung des Kraftfahrzeugs und deren gegebenenfalls rechenintensive Auswertung, zurückgegriffen werden muss, um zuverlässig die Geräuschquelle ermitteln zu können.
  • Des Weiteren sieht es ein Ausführungsbeispiel vor, dass die Sensoreinrichtung eine Außenmikrofoneinrichtung ist. Dies bewirkt, dass die Umgebungsdaten Audiodaten sind, die mittels der Außenmikrofoneinrichtung erfasst werden. Die Außenmikrofoneinrichtung ist beispielsweise in einer Seitenwand oder einem Heckbereich des Kraftfahrzeugs angeordnet. Die Außenmikrofoneinrichtung weist zumindest ein Mikrofon auf. Es werden zudem mittels einer Fahrzeuginnenraummikrofoneinrichtung, die zumindest ein im Fahrzeuginnenraum angeordnetes Mikrofon umfasst, Fahrzeuginnenraumaudiodaten erfasst. Die Fahrzeuginnenraumaudiodaten beschreiben somit ein Geräusch im Fahrzeuginnenraum. Bei einem Auswerten werden die Umgebungsdaten, das heißt die Audiodaten, mit den Fahrzeuginnenraumaudiodaten verglichen. Hierbei kann beispielsweise festgestellt werden, dass eine besonders starke Lautstärkenerhöhung im Kraftfahrzeug beobachtet wird. Es kann dann das Aktivieren der Geräuschunterdrückungsfunktion ausgelöst werden, indem die Audiodaten und die Fahrzeuginnenraumaudiodaten miteinander in Bezug gesetzt werden. Es kann also eine letztendlich im Fahrzeuginnenraum wahrnehmbare Lautstärkeerhöhung aufgrund der externen Geräuschquelle bestimmt werden.
  • In einem Ausführungsbeispiel ist es vorgesehen, dass während der aktivierten Geräuschunterdrückungsfunktion kontinuierlich weitere Geräuschquellendaten ermittelt werden. Falls die weiteren ermittelten Geräuschquellendaten ein Geräusch beschreiben, dessen Laustärke trotz aktivierter Geräuschunterdrückungsfunktion im Fahrzeuginnenraum größer oder gleich dem vorgegebenen Lautstärkegrenzwert ist, wird eine Stärke der aktivierten Geräuschunterdrückungsfunktion erhöht. Es kann dann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Lautstärke im Fahrzeuginnenraum auf einen Lautstärkewert eingestellt, der kleiner als ein zweiter Lautstärkegrenzwert ist, wobei der zweite Lautstärkegrenzwert kleiner als der zuvor genannte vorgegebene Lautstärkegrenzwert ist. Die Stärke der aktivierten Geräuschunterdrückungsfunktion kann alternativ als Leistung der aktivierten Geräuschunterdrückungsfunktion bezeichnet werden.
  • Das beschriebene Vorgehen ist beispielsweise immer dann interessant, wenn beispielsweise zusätzlich zu einer Fahrt durch einen Tunnel, die bereits zum Aktivieren der Geräuschunterdrückungsfunktion geführt hat, ein lautstarkes anderes Fahrzeug, wie beispielsweise ein Motorrad, sich dem Kraftfahrzeug nähert, sodass die externe Lärmbelästigung, das heißt die im Fahrzeuginnenraum durch die nun zwei Geräuschquellen erzeugte oder wahrnehmbare Lautstärke, so stark erhöht wird, dass die bereits aktivierte Geräuschunterdrückungsfunktion nicht mehr ausreicht, um den Lautstärkewert der Lautstärke im Fahrzeuginnenraum auf den Wert kleiner als den vorgegebenen Lautstärkegrenzwert zu regulieren. Aus diesem Grund werden hier beispielsweise zusätzliche Maßnahmen ergriffen, wie eine Anpassung des Gegenschalls, der mittels des Lautsprechereinrichtung des Kraftfahrzeugs im Fahrzeuginnenraum ausgegeben wird, an die veränderte externe Lärmbelästigung angepasst. Es ist also gegebenenfalls eine Anpassung der Geräuschunterdrückungsfunktion vorzunehmen, insbesondere mittels der Steuervorrichtung, falls dies aufgrund der erfassten weiteren Geräuschquellendaten nötig erscheint.
  • Gemäß einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist es vorgesehen, dass die aktivierte Geräuschunterdrückungsfunktion ein automatisches zumindest teilweises Schließen des jeweiligen Fensters, Cabrioverdecks und/oder Schiebedachs umfasst und somit, insbesondere angesteuert mittels der Steuervorrichtung, vorsieht. Es kann also vorgesehen sein, dass nicht nur durch Erzeugen eines Gegenschalls mittels einer Lautsprechereinrichtung im Kraftfahrzeug die Geräuschunterdrückungsfunktion realisiert wird, sondern dass tatsächlich ein automatisches Schließen des jeweiligen Fensters, Cabrioverdecks und/oder Schiebedachs vorgesehen ist. Hierbei sind typische Einschränkungsfaktoren zu berücksichtigen, das heißt eine derartige Funktion ist nur dann hinsichtlich des Schließens des Cabrioverdecks möglich, wenn das Kraftfahrzeug weniger als typischerweise 50 Kilometer pro Stunde fährt. Es werden also gegebenenfalls bestehende Vorgaben an das automatische Schließen des Fensters, Cabrioverdecks und/oder Schiebedachs berücksichtigt. Das Schließen kann hier ein vollständiges Schließen oder alternativ dazu ein zumindest teilweises Schließen des Fensters, Cabrioverdecks und/oder Schiebedachs umfassen. Es besteht also weiterhin der Vorteil, dass der Benutzer des Kraftfahrzeugs nicht selbst aktiv werden muss, um beispielsweise das geöffnete Fenster zu schließen, sondern dass diese Maßnahme automatisch durchgeführt wird. Das automatische Schließen kann vom Benutzer als besonders komfortabel wahrgenommen werden.
  • Alternativ oder zusätzlich dazu kann die aktivierte Geräuschunterdrückungsfunktion eine Erhöhung einer Ausgabelautstärke einer Multimediaeinrichtung des Kraftfahrzeugs umfassen, insbesondere angesteuert mittels der Steuervorrichtung. Es kann also zusätzlich zur Geräuschunterdrückungsfunktion auch die Ausgabe beispielsweise eines Radios, einer Musikabspieleinrichtung und/oder einer anderen Komponente eines Entertainment-Systems im Kraftfahrzeug automatisch derart angesteuert werden, dass der Benutzer weiterhin in den Genuss der Ausgabe der Multimediaeinrichtung gelangt, obwohl er mit der starken Geräuschquelle in der Umgebung des Kraftfahrzeugs konfrontiert ist. Hierdurch kann beispielsweise weiterhin eine Aufrechterhaltung des Unterhaltungsprogramms im Fahrzeuginnenraum garantiert werden, ohne dass beispielsweise das geöffnete Fenster, Cabriodach und/oder Schiebedach zumindest teilweise automatisch geschlossen werden muss. Dies kann vom Benutzer als besonders komfortabel wahrgenommen werden.
  • Des Weiteren ist es in einem Ausführungsbeispiel vorgesehen, dass nach dem Aktivieren der Geräuschunterdrückungsfunktion kontinuierlich weitere Geräuschquellendaten ermittelt werden, insbesondere mittels der Steuervorrichtung. Sobald die ermittelten Geräuschquellendaten nur noch die außerhalb des Kraftfahrzeugs angeordnete Geräuschquelle für ein Geräusch beschreiben, dessen Lautstärke im Fahrzeuginnenraum des Kraftfahrzeugs kleiner als der vorgegebene Lautstärkegrenzwert ist, wird die Geräuschunterdrückungsfunktion deaktiviert, insbesondere mittels der Steuervorrichtung. Es ist also nicht vorgesehen, dass die Geräuschunterdrückungsfunktion von nun ab immer aktiviert ist, sondern sie wird nur solange im aktivierten Zustand gehalten, wie sie benötigt wird. Sobald eine Auslösesituation, das heißt beispielsweise die Geräuschquelle, nicht mehr in der Umgebung des Kraftfahrzeugs vorhanden ist, wird beispielsweise jegliche Maßnahme der Geräuschunterdrückungsfunktion zurückgenommen. Falls beispielsweise das Fenster, Cabrioverdeck und/oder Schiebedach zumindest teilweise automatisch geschlossen wurde, kann dieses Schließen wieder rückgängig gemacht werden. Außerdem kann gegebenenfalls beispielsweise die Erhöhung der Ausgabelautstärke der Multimediaeinrichtung des Kraftfahrzeugs wieder rückgängig gemacht werden. Vor allem wird der Gegenschall, der durch die Lautsprechereinrichtung des Kraftfahrzeugs ausgegeben wurde, ausgeschaltet. Hat das Kraftfahrzeug beispielsweise den Tunnel wieder verlassen und/oder sich das laute andere Fahrzeug, wie beispielsweise das Motorrad, vom Kraftfahrzeug entfernt, kann die aktivierte Geräuschunterdrückungsfunktion deaktiviert werden. Hierdurch wird zum Beispiel Energie gespart, da die Geräuschunterdrückungsfunktion nicht dann verwendet wird, wenn sie nicht mehr benötigt wird.
  • Darüber hinaus sieht es ein Ausführungsbeispiel vor, dass das Kraftfahrzeug die ermittelten Geräuschquellendaten an eine externe Einrichtung, insbesondere an einen anderen Verkehrsteilnehmer und/oder eine Infrastruktureinrichtung, übermittelt, insbesondere initiiert von der Steuervorrichtung. Der andere Verkehrsteilnehmer ist beispielsweise ein anderes Kraftfahrzeug, das beispielsweise über Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation vom Kraftfahrzeug die ermittelten Geräuschquellendaten empfangen kann. Die Infrastruktureinrichtung ist beispielsweise eine Recheneinrichtung, die Verkehrsinformationen bereitstellt. Die Infrastruktureinrichtung kann ferner eine Verkehrsleitzentrale, eine Polizeistelle und/oder ein Verkehrsüberwachungsserver sein. Hierdurch können also andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig über die Geräuschquelle informiert werden, sodass diese beispielsweise ebenfalls eine entsprechende Geräuschunterdrückungsfunktion aktivieren können.
  • Es ist bevorzugt vorgesehen, dass die übermittelten Geräuschquellendaten, die vom Kraftfahrzeug übertragen werden, Positionsdaten des Kraftfahrzeugs und/oder der Geräuschquelle aufweisen. Mittels der vom Kraftfahrzeug übermittelten Geräuschquellendaten kann somit beispielsweise eine Landkarte optimiert werden, in der eine beispielsweise neu erkannte statische Geräuschquelle eingetragen werden kann. Diese Landkarte kann im Kraftfahrzeug selbst für weitere Fahrten und/oder andere Verkehrsteilnehmer bereitgestellt werden.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug. Das Kraftfahrzeug ist dazu ausgebildet, das oben beschriebene Verfahren durchzuführen. Das Kraftfahrzeug weist eine Steuervorrichtung auf, mittels derer zumindest die Geräuschquellendaten ermittelt und die Geräuschunterdrückungsfunktion aktiviert werden kann. Zu der Erfindung gehören auch Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs, die Merkmale aufweisen, wie sie bereits im Zusammenhang mit den Weiterbildungen, also den Ausführungsbeispielen, des erfindungsgemäßen Verfahrens beschrieben worden sind. Aus diesem Grund sind die entsprechenden Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs hier nicht noch einmal beschrieben.
  • Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug ist bevorzugt als Kraftwagen, insbesondere als Personenkraftwagen oder Lastkraftwagen, oder als Personenbus oder Motorrad ausgestaltet.
  • Zu der Erfindung gehört auch die Steuervorrichtung für das Kraftfahrzeug. Die Steuervorrichtung kann eine Datenverarbeitungsvorrichtung oder eine Prozessoreinrichtung aufweisen, die dazu eingerichtet ist, entsprechende Schritte einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens durchzuführen. Die Prozessoreinrichtung kann hierzu zumindest einen Mikroprozessor und/oder zumindest einen Mikrocontroller und/oder zumindest einen FPGA (Field Programmable Gate Array) und/oder zumindest einen DSP (Digital Signal Processor) aufweisen. Des Weiteren kann die Prozessoreinrichtung Programmcode aufweisen, der dazu eingerichtet ist, bei Ausführen durch die Prozessoreinrichtung die Schritte der Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens durchzuführen. Der Programmcode kann in einem Datenspeicher der Prozessoreinrichtung gespeichert sein.
  • Die Erfindung umfasst auch die Kombinationen der Merkmale der beschriebenen Ausführungsbeispiele. Die Erfindung umfasst also auch Realisierungen, die jeweils eine Kombination der Merkmale mehrerer der beschriebenen Ausführungsbeispiele aufweisen, sofern die Ausführungsbeispiele nicht als sich gegenseitig ausschließend beschrieben wurden.
  • Im Folgenden sind Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben. Hierzu zeigt:
    • 1 eine schematische Darstellung einer Fahrumgebung für ein Kraftfahrzeug mit einer Geräuschunterdrückungsfunktion; und
    • 2 in schematischer Darstellung einen Signalflussgraphen eines Verfahrens zum Bereitstellen einer Geräuschunterdrückungsfunktion in einem Kraftfahrzeug.
  • Bei den im Folgenden erläuterten Ausführungsbeispielen handelt es sich um bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung. Bei den Ausführungsbeispielen stellen die beschriebenen Komponenten der Ausführungsformen jeweils einzelne, unabhängig voneinander zu betrachtende Merkmale der Erfindung dar, welche die Erfindung jeweils auch unabhängig voneinander weiterbilden. Daher soll die Offenbarung auch andere als die dargestellten Kombinationen der Merkmale der Ausführungsformen umfassen. Des Weiteren sind die beschriebenen Ausführungsformen auch durch weitere der bereits beschriebenen Merkmale der Erfindung ergänzbar.
  • In den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen jeweils funktionsgleiche Elemente.
  • In 1 sind zwei Kraftfahrzeuge 1, 2 skizziert. Die beiden Kraftfahrzeug 1, 2 fahren auf einer Straße 3 in einer gleichen Fahrtrichtung 4. In Fahrtrichtung 4 vor den Kraftfahrzeugen 1, 2 befindet sich ein Tunnel 5. Auf der Straße 3 fährt zudem ein weiteres Fahrzeug 9, das hier exemplarisch als Motorrad ausgebildet ist. Das weitere Fahrzeug 9 ist somit ein typischerweise besonders lautstarker Verkehrsteilnehmer und kann daher als Geräuschquelle 10 bezeichnet werden. Der Tunnel 5 stellt ebenfalls eine Geräuschquelle 10 in der Umgebung der Kraftfahrzeuge 1, 2 dar.
  • Das Kraftfahrzeug 1 weist ein offenes Fenster 6 auf, das hier zumindest teilweise geöffnet ist, das heißt in einer zumindest teilweise geöffneten Stellung angeordnet ist. Ferner weist das Kraftfahrzeug 1 ein zumindest teilweise geöffnetes Schiebedach 7 auf. Das Kraftfahrzeug 2 ist ein Cabriolet, das ein geöffnetes Cabrioverdeck 8 aufweist. Das Fenster 6, das Schiebedach 7 sowie das Cabrioverdeck 8 befinden sich somit alle in einer zumindest teilweise geöffneten Stellung.
  • Das Kraftfahrzeug 1 weist einen Fahrzeuginnenraum 11 auf, in dem hier mindestens zwei Benutzer, das heißt Insassen, des Kraftfahrzeugs 1 angeordnet sind. Ein Fahrzeuginnenraum 11 des Kraftfahrzeugs 2 weist zumindest einen Benutzer, hier einen Fahrer des Kraftfahrzeugs 2, auf.
  • Für das Kraftfahrzeug 1 sind exemplarisch weitere Komponenten skizziert: Das Kraftfahrzeug 1 kann eine Stellungserfassungseinrichtung 12, die dazu ausgebildet ist, eine Stellung des Fensters 6, des Cabrioverdecks 8 und/oder des Schiebedachs 7 zu erfassen, und/oder eine Öffnungseinrichtung 13, die dazu ausgebildet ist, automatisch das Fenster 6, das Cabrioverdeck 8 und/oder das Schiebedach 7 zu öffnen, aufweisen. Ferner kann das Kraftfahrzeug 1 eine Positionserfassungseinrichtung 14 aufweisen, die dazu ausgebildet ist, eine aktuelle Position des Kraftfahrzeugs 1 zu erfassen. Im Kraftfahrzeug 1 kann zudem eine Landkarte 15 hinterlegt sein, die beispielsweise einem Navigationssystem des Kraftfahrzeugs 1 zugeordnet sein kann. Das Kraftfahrzeug 1 kann außerdem eine Sensoreinrichtung 16 aufweisen, die eine Außenmikrofoneinrichtung 17 und/oder eine Kameraeinrichtung 19, hier als Frontkamera des Kraftfahrzeugs 1 skizziert, aufweisen kann. Das Kraftfahrzeug 1 kann des Weiteren eine Fahrzeuginnenraummikrofoneinrichtung 18 im Fahrzeuginnenraum 11 und/oder eine Kommunikationsschnittstelle 20 aufweisen, über die beispielsweise Daten vom Kraftfahrzeug 1 ausgesendet und/oder empfangen werden können.
  • Das Kraftfahrzeug 1 weist eine Steuervorrichtung 21 auf, die beispielsweise eine Recheneinrichtung ist, das heißt zumindest einen Mikroprozessor und/oder Mikrocontroller aufweisen kann und beispielsweise Berechnungs- und Auswertungsschritte durchführen kann. Die Landkarte 15 kann in der Steuervorrichtung 21 gespeichert sein oder die Steuervorrichtung 21 kann auf die Landkarte 15 zugreifen, falls diese zum Beispiel im Navigationssystem gespeichert ist. Ferner kann die Landkarte 15 über die Kommunikationsschnittstelle 20 empfangen und der Steuervorrichtung 21 bereitgestellt werden.
  • Das Kraftfahrzeug 1 kann des Weiteren eine Multimediaeinrichtung 22 aufweisen, mittels derer beispielsweise Musik im Kraftfahrzeug 1 ausgegeben werden kann. Die Multimediaeinrichtung 22 kann beispielsweise ein Radio, ein CD-Abspielgerät (CD für „compact disc“) und/oder ein Filmabspielgerät sein. Die Multimediaeinrichtung 22 kann zumindest einen Lautsprecher aufweisen, der zumindest zum Ausgeben des Multimediainhalts im Fahrzeuginnenraum 11 ausgebildet ist.
  • In 1 ist ferner eine externe Einrichtung 23 skizziert, die als Infrastruktureinrichtung bezeichnet werden kann und beispielsweise als Server, Backend und/oder Cloud ausgestaltet ist. Die externe Einrichtung 23 kann ebenfalls die Kommunikationsschnittstelle 20 aufweisen und beispielsweise Daten vom Kraftfahrzeug 1 empfangen und/oder Daten an das Kraftfahrzeug 1 übermitteln.
  • Das Kraftfahrzeug 2 weist bevorzugt ebenfalls zumindest teilweise die verschiedenen Komponenten auf, die für das Kraftfahrzeug 1 im Detail erläutert wurden (hier nicht skizziert).
  • 2 zeigt ein Verfahren für das Kraftfahrzeug 1, 2. Im Folgenden wird das Verfahren bezogen auf das Kraftfahrzeug 1 exemplarisch beschrieben. Das Verfahren kann jedoch analog für das Kraftfahrzeug 2 durchgeführt werden.
  • In einem ersten Verfahrensschritt S1 werden mittels der Stellungserfassungseinrichtung 12 und/oder der Öffnungseinrichtung 13 Öffnungsdaten 24 bereitgestellt. Hierbei ist die Stellungserfassungseinrichtung 12 dazu ausgebildet, die Stellung des jeweiligen Fensters 6, des Cabrioverdecks 8 und/oder des Schiebedachs 7 zu erfassen. Die Öffnungseinrichtung 13 kann Betätigungsdaten bereitstellen, die eine Betätigung der automatischen Öffnungseinrichtung 13 für das jeweilige Fenster 6, das Cabrioverdeck 8 und/oder das Schiebedach 7 beschreiben. Die Öffnungsdaten 24 beschreiben, ob sich zumindest das Fenster 6, das Cabrioverdeck 8 und/oder Schiebedach 7 des Kraftfahrzeugs 1 in einer zumindest teilweise geöffneten Stellung befinden. Falls dies der Fall ist, das heißt, falls das Fenster 6, das Cabrioverdeck 8 und/oder das Schiebedach 7 zumindest teilweise geöffnet sind, wird ein Verfahrensschritt S2 durchgeführt.
  • Der Verfahrensschritt S2 sieht vor, dass Geräuschquellendaten 28 ermittelt werden. Die Geräuschquellendaten 28 beschreiben zumindest eine außerhalb des Kraftfahrzeugs 1 angeordnete Geräuschquelle 10, die ein Geräusch im Fahrzeuginnenraum 11 des Kraftfahrzeugs 1 erzeugt, insbesondere ein im Fahrzeuginnenraum 11 des Kraftfahrzeugs 1 wahrnehmbares Geräusch erzeugt. Die Geräuschquelle 10 ist also eine Geräuschquelle 10 für das im Fahrzeuginnenraum 11 des Kraftfahrzeugs 1 hörbare Geräusch.
  • Es sind nun vier exemplarische Möglichkeiten skizziert, wie die Geräuschquellendaten 28 bereitgestellt werden können. Die vier Möglichkeiten können jeweils alternativ oder zusätzlich zueinander vorgesehen sein, um die Geräuschquellendaten 28 zu ermitteln.
  • Es ist beispielsweise möglich, dass die im Kraftfahrzeug 1 bereitgestellte Landkarte 15 berücksichtigt wird, in der zumindest eine statische Geräuschquelle 10, wie beispielsweise der Tunnel 5, eingezeichnet ist. Ferner werden mittels der Positionserfassungseinrichtung 14 Positionsdaten 25 erfasst, die die aktuelle Position des Kraftfahrzeugs 1 beschreiben. Falls bei einem Auswerten der Landkarte 15 und der Positionsdaten 25 festgestellt wird, dass ein Abstand 26 zwischen der aktuellen Position des Kraftfahrzeugs 1 und der statischen Geräuschquelle 10 kleiner als ein vorgegebener Abstandsgrenzwert 27 ist, werden Geräuschquellendaten 28 festgestellt, gemäß derer das Geräusch derart ausgestaltet ist, dass eine Lautstärke im Fahrzeuginnenraum 11 größer oder gleich einem vorgegebenen Lautstärkegrenzwert 37 ist.
  • Alternativ oder zusätzlich dazu können die Geräuschquellendaten 28 auf Basis von Umgebungsdaten festgestellt werden, die mittels der Sensoreinrichtung 16 des Kraftfahrzeugs 1 erfasst werden und die eine Umgebung des Kraftfahrzeugs 1 beschreiben. Durch Auswerten dieser Umgebungsdaten können die Geräuschquellendaten 28 ermittelt werden. Die Sensoreinrichtung 16 kann die Außenmikrofoneinrichtung 17 sein, so dass die Umgebungsdaten Audiodaten 29 sind. Zudem können mittels der Fahrzeuginnenraummikrofoneinrichtung 18 Fahrzeuginnenraumaudiodaten 30 erfasst werden. Die Audiodaten 29 werden nun mit den Fahrzeuginnenraumaudiodaten 30 verglichen, um die Geräuschquellendaten 28 bereitstellen zu können. Alternativ oder zusätzlich dazu kann die Sensoreinrichtung 16 die Kameraeinrichtung 19 sein, sodass die Umgebungsdaten Bilddaten 31 sind, die mittels der Kameraeinrichtung 19 bereitgestellt werden. Beim Auswerten der Bilddaten 31 kann festgestellt werden, dass in den Umgebungsdaten zumindest ein anderes Fahrzeug 9 erkannt wird, das einer Fahrzeugklasse zugeordnet ist, die in einer vorgegebenen Liste 32 von geräuschintensiven Fahrzeugen 9 gelistet ist. Falls dies der Fall ist, werden Geräuschquellendaten 28 festgestellt, gemäß derer ein Geräusch ermittelt wurde, dessen Lautstärke gemäß einem die Lautstärke beziffernden Lautstärkewerts 36 im Fahrzeuginnenraum 11 größer oder gleich einem vorgegebenen Lautstärkegrenzwert 37 ist. Die Liste 32 kann der Steuervorrichtung 21 bereitgestellt werden, wobei sie entweder in der Steuervorrichtung 21 gespeichert sein kann oder über die Kommunikationsschnittstelle 20 empfangen und der Steuervorrichtung 21 bereitgestellt werden kann.
  • Alternativ oder zusätzlich dazu kann das Kraftfahrzeug 1 Fahrzeugdaten 33 empfangen, die eine Fahrzeugposition und eine Fahrzeugklasse des zumindest einen anderen Fahrzeugs 9 beschreiben. Die Fahrzeugdaten 33 können also Fahrzeugpositionsdaten 34 für das andere Fahrzeug 9 sowie Fahrzeugklassedaten 35 für das andere Fahrzeug 9 umfassen. Es werden nun Geräuschquellendaten 28 festgestellt, gemäß derer das Geräusch ermittelt wurde, dessen Lautstärke gemäß dem Lautstärkewert 36 im Fahrzeuginnenraum 11 größer oder gleich dem vorgegebenen Lautstärkegrenzwert 37 ist, falls ein Abstand 26 zwischen einer aktuellen Position des Kraftfahrzeugs 1 und der empfangenen Fahrzeugposition des anderen Fahrzeugs 9, das heißt der Abstand 26 zwischen den Positionsdaten 25 und den Fahrzeugpositionsdaten 34, kleiner als ein vorgegebener Abstandsgrenzwert 27 ist. Zudem muss das andere Fahrzeug 9 gemäß seiner Fahrzeugklassedaten 35 der vorgegebenen Liste 32 an geräuschintensiven Fahrzeugen 9 zugeordnet sein, das heißt es muss der Liste 32 entnehmbar sein.
  • Es kann nun in einem Verfahrensschritt S3 überprüft werden, ob die ermittelten Geräuschquellendaten 28 ein Geräusch beschreiben, dessen Lautstärke im Fahrzeuginnenraum 11 größer oder gleich dem vorgegebenen Lautstärkegrenzwert 37 ist. Die Lautstärke im Fahrzeuginnenraum 11 wird durch den Lautstärkewert 36 beschrieben. Es wird also überprüft, ob der Lautstärkewert 36 größer als der Lautstärkegrenzwert 37 ist. Das Überprüfen in Verfahrensschritt S3 kann bereits als erfüllt gegeben sein, falls beispielsweise die Geräuschquellendaten 28 unter Berücksichtigung der Umgebungsdaten der Kameraeinrichtung 19, auf Basis der Landkarte 15 und/oder aus den Fahrzeugdaten 33 ermittelt wurden.
  • Falls das Überprüfen in Verfahrensschritt S3 nicht erfolgreich ist, das heißt falls der Lautstärkewert 36 kleiner als der Lautstärkegrenzwert 37 ist, wird der Verfahrensschritt S1 erneut durchgeführt.
  • Falls das Überprüfen in Verfahrensschritt S3 erfolgreich ist, erfolgt in einem Verfahrensschritt S4 ein Aktivieren einer Geräuschunterdrückungsfunktion 38 im Fahrzeuginnenraum 11 des Kraftfahrzeugs 1. Durch die Geräuschunterdrückungsfunktion 38 wird die Lautstärke im Fahrzeuginnenraum 11 auf einen Lautstärkewert 36 eingestellt, der kleiner als der vorgegebene Lautstärkegrenzwert 37 ist. Für die Geräuschunterdrückungsfunktion 38 kann auf typische Methoden der Geräuschunterdrückung, das heißt des Noise-Cancelling, zurückgegriffen werden, sodass beispielsweise mittels des Lautsprechers im Fahrzeuginnenraum 11 ein Gegenschall zu den empfangenen Audiodaten, die beispielsweise mittels der Audiodaten 29 bereitgestellt werden, erzeugt werden kann.
  • In einem Verfahrensschritt S5 können während der aktivierten Geräuschunterdrückungsfunktion 38 kontinuierlich weitere Geräuschquellendaten 28` ermittelt werden. Falls nun bei einem Überprüfen festgestellt wird, dass die weiteren ermittelten Geräuschquellendaten 28' ein Geräusch beschreiben, das trotz aktivierter Geräuschunterdrückungsfunktion 38 eine Lautstärke mit einem Lautstärkewert 36 im Fahrzeuginnenraum 11 aufweist, die größer oder gleich dem vorgegebenen Lautstärkegrenzwert 37 ist, kann eine Stärke der aktivierten Geräuschunterdrückungsfunktion 38 derart erhöht werden, dass eine alternative Geräuschunterdrückungsfunktion 38` in einem Verfahrensschritt S6 bereitgestellt wird. Diese kann sich beispielsweise dadurch auszeichnen, dass ein automatisches Schließen des Fensters 6, des Cabrioverdecks 8 und/oder des Schiebedachs 7 durchgeführt wird. Alternativ oder zusätzlich dazu kann eine Ausgabelautstärke der Multimediaeinrichtung 22 des Kraftfahrzeugs 1 erhöht werden. Die beiden genannten Maßnahmen können jedoch auch bei der bereits beschriebenen und nicht in ihrer Stärke erhöhten aktivierten Geräuschunterdrückungsfunktion 38 ergriffen werden.
  • Ferner werden bei aktivierter Geräuschunterdrückungsfunktion 38 kontinuierlich weiter die Geräuschquellendaten 28` ermittelt. Sobald die ermittelten weiteren Geräuschquellendaten 28` nur noch die außerhalb des Kraftfahrzeugs 1 angeordnete Geräuschquelle 10 für ein Geräusch beschreiben, dessen Lautstärke im Fahrzeuginnenraum 11 des Kraftfahrzeugs 1 kleiner als der vorgegebene Lautstärkegrenzwert 37 ist, kann in einem Verfahrensschritt S7 die Geräuschunterdrückungsfunktion 38 deaktiviert werden. Falls also das Überprüfen im Verfahrensschritt S5 nicht erfolgreich ist, wird im Verfahrensschritt S7 die aktivierte Geräuschunterdrückungsfunktion 38 deaktiviert.
  • Es kann ferner ein Verfahrensschritt S8 vorgesehen sein, bei dem die ermittelten Geräuschquellendaten 28 direkt an einen anderen Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise das andere Fahrzeug 9, und/oder an die externe Einrichtung 23 übermittelt werden. Die übermittelten Geräuschquellendaten 28 können die Positionsdaten 25 für das Kraftfahrzeug 1 sowie gegebenenfalls Positionsdaten 25 für die Geräuschquelle 10 aufweisen.
  • Zumindest die Verfahrensschritte S2 bis S8 und die Auswertungen, die für Verfahrensschritt S1 benötigt werden, können mittels der Steuervorrichtung 21 durchgeführt werden, insbesondere zumindest teilweise.
  • Insgesamt zeigen die Beispiele eine funktionsintelligente Steuerung von Noise-Cancellation-Ansätzen, das heißt der Geräuschunterdrückungsfunktion 38, im Fahrzeuginnenraum 11. Sofern das Cabrioverdeck 8, das Schiebedach 7 und/oder das Fenster 6 geöffnet sind, wird eine Analysefunktion aktiviert, das heißt, es erfolgt das Ermitteln der Geräuschquellendaten 28. Die Analysefunktion betrachtet mögliche Auslösesituationen für ein intelligentes Noise-Cancellation im Fahrzeuginnenraum 11. Als Auslösesituationen sind beispielhaft zu nennen: statische Merkmale (zum Beispiel Tunneleinfahrt und -ausfahrt, die hier mit Hilfe der Landkarte 15 erfasst werden können) und/oder dynamische Merkmale (zum Beispiel laut vorbeifahrende Fahrzeuge 9, wie Motorräder, getunte Fahrzeuge, hupende Fahrzeuge, Einsatzfahrzeuge). Datenquellen hierfür, das heißt für die Geräuschquellendaten 28, sind die digitale Landkarte 15 mit Informationen zu lautstärkerelevanten Ereignissen, das Mikrofon im Innen- und Außenbereich des Kraftfahrzeugs (Außenmikrofoneinrichtung 17 und Fahrzeuginnenraummikrofoneinrichtung 18 im Fahrzeuginnenraum 11), eine kamerabasierte Identifikation (mittels der Kameraeinrichtung 19), eine Klassifikation von Fahrzeugen 9 in die Fahrzeugumgebung (mittels der Liste 32), oder andere Fahrzeuge 9 melden ihre eigene Position über Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Technologie (Empfangen der Fahrzeugdaten 33).
  • Sofern mindestens eine der genannten Auslösesituationen detektiert wird, wird ein Noise-Cancellation für den Fahrzeuginnenraum 11 aktiviert, sodass plötzliche, erhebliche Lautstärkespitzen vermieden werden können. Es wird also die Geräuschunterdrückungsfunktion 38 im Fahrzeuginnenraum 11 aktiviert. Gegebenenfalls ist eine Anpassung der Noise-Cancellation aktiv vorzunehmen, wenn beispielsweise in einem Tunnel 5 zusätzlich ein Motorrad überholt oder überholt wird (siehe Verfahrensschritt S5). Sobald keine der oben genannten Auslösesituationen mehr detektiert wird, wird das Noise-Cancellation deaktiviert (siehe Verfahrensschritt S7).
  • In Erweiterung können schließlich die Positionsdaten 25 der statischen Auslösesituation gespeichert und diese Information an den Backendserver (externe Einrichtung 23), beispielsweise über Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Technologie, weitergegeben werden. Das Kraftfahrzeug 1 kann also die im Verfahrensschritt S8 ermittelten Geräuschquellendaten 28 bereitstellen. Hierdurch können diese Informationen in digitalen Karten, das heißt Landkarten 15, hinterlegt werden. In einer weiteren Erweiterung können die detektierten lärmauslösenden dynamischen Bedingungen, wie beispielsweise das Motorrad, an andere Fahrzeuge 9 der Umgebung der eigenen Position übertragen werden, beispielsweise über Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Technologie. Die anderen Verkehrsteilnehmer können somit rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Lärmspitzen einleiten. Gegebenenfalls können diese Informationen auch an Verkehrsleitzentralen, Polizei oder Ähnliches gemeldet werden, um mögliche Maßnahmen der Ahndung von nicht zulässiger Lärmbelästigung anzustoßen.
  • Es kann zusätzlich zur Noise-Cancellation, das heißt zur Geräuschunterdrückungsfunktion 38, auch eine Erhöhung der Ausgabelautstärke von möglichen Informations- und Entertainmenteinheiten, das heißt von der Multimediaeinrichtung 22 im Kraftfahrzeug 1, gesteuert werden, sobald eine oder mehrere der oben genannten Auslösesituationen vorliegen.
  • Das beschriebene Verfahren kann sowohl benutzerinitiiert, das heißt der Benutzer aktiviert eine entsprechende Funktion, zum Beispiel über eine Anzeige- und Bedieneinheit im Fahrzeuginnenraum 11, als auch systeminitiiert, das heißt als automatische Aktivierung, sobald die Auslösesituationen vorliegen, ausgelöst werden.
  • Durch die Kombination der Detektion von statistischen und/oder dynamischen Auslösebedingungen möglicher Lärmspitzen im Fahrzeuginnenraum 11 aufgrund eines offenen Cabrioverdecks 8, Schiebedachs 7 und/oder offenen Fensters 6 wird eine intelligente Steuerung von Noise-Cancellation-Ansätzen im Fahrzeugkontext möglich. Durch die oben genannten Erweiterungen können diese strategischen und dynamischen Informationen auch über Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Technologie an Dritte übertragen werden. Der Insassenkomfort wird bei Fahrt mit offenem Cabrioverdeck 8, Schiebedach 7 und/oder Fenster 6 erhöht.

Claims (9)

  1. Verfahren zum Bereitstellen einer Geräuschunterdrückungsfunktion (38) in einem Kraftfahrzeug (1, 2), wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist: - Erfassen (S1) von Öffnungsdaten (24), die beschreiben, ob sich zumindest ein Fenster (6), ein Cabrioverdeck (8) und/oder ein Schiebedach (7) eines Kraftfahrzeugs (1, 2) in einer zumindest teilweise geöffneten Stellung befindet; - falls gemäß der erfassten Öffnungsdaten (24) die zumindest teilweise geöffnete Stellung festgestellt wurde, Ermitteln (S2) von Geräuschquellendaten (28), die zumindest eine außerhalb des Kraftfahrzeugs (1, 2) angeordnete Geräuschquelle (10) für ein Geräusch in einem Fahrzeuginnenraum (11) des Kraftfahrzeugs (1, 2) beschreiben; und - falls die ermittelten Geräuschquellendaten (28) ein Geräusch beschreiben, dessen Lautstärke im Fahrzeuginnenraum (11) größer oder gleich einem vorgegebenen Lautstärkegrenzwert (37) ist (S3), Aktivieren (S4) einer Geräuschunterdrückungsfunktion (38) im Fahrzeuginnenraum (11), mittels derer die Lautstärke im Fahrzeuginnenraum (11) auf einen Lautstärkewert (36) eingestellt wird, der kleiner als der vorgegebene Lautstärkegrenzwert (37) ist; dadurch gekennzeichnet, dass - mittels einer Sensoreinrichtung (16) Umgebungsdaten, die eine Umgebung des Kraftfahrzeugs (1, 2) beschreiben, erfasst und durch Auswerten der Umgebungsdaten die Geräuschquellendaten (28) ermittelt werden, wobei die Sensoreinrichtung (16) eine Kameraeinrichtung (19) umfasst, sodass die Umgebungsdaten Bilddaten (31) sind, und beim Auswerten der Umgebungsdaten die Geräuschquellendaten (28) festgestellt werden, gemäß derer das Geräusch ermittelt wurde, dessen Lautstärke im Fahrzeuginnenraum (11) größer oder gleich dem vorgegebenen Lautstärkegrenzwert (37) ist, falls in den Umgebungsdaten zumindest ein anderes Fahrzeug erkannt wird, das einer Fahrzeugklasse zugeordnet ist, die in einer vorgegebenen Liste (32) an geräuschintensiven Fahrzeugen (9) gelistet ist; und/oder - das Kraftfahrzeug (1, 2) Fahrzeugdaten (33), die eine Fahrzeugposition und eine Fahrzeugklasse zumindest eines anderen Fahrzeugs (9) beschreiben, empfängt und die Geräuschquellendaten (28) festgestellt werden, gemäß derer das Geräusch ermittelt wurde, dessen Lautstärke im Fahrzeuginnenraum (11) größer oder gleich dem vorgegebenen Lautstärkegrenzwert (37) ist, falls ein Abstand (26) zwischen einer aktuellen Position des Kraftfahrzeugs (1, 2) und der empfangenen Fahrzeugposition des anderen Fahrzeugs (9) kleiner als ein vorgegebener Abstandsgrenzwert (27) ist und das andere Fahrzeug (9) einer Fahrzeugklasse zugeordnet ist, die in der vorgegebenen Liste (32) an geräuschintensiven Fahrzeugen (9) gelistet ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Öffnungsdaten (24) mittels einer Stellungserfassungseinrichtung (12) erfasst werden, die dazu ausgebildet ist, eine Stellung des jeweiligen Fensters (6), des Cabrioverdecks (8) und/oder des Schiebedachs (7) zu erfassen, und/oder aus Betätigungsdaten ermittelt werden, die eine Betätigung einer automatischen Öffnungseinrichtung (13) des jeweiligen Fensters (6), des Cabrioverdecks (8) und/oder des Schiebedachs (7) beschreiben.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei in einer im Kraftfahrzeug (1, 2) bereitgestellten Landkarte (15) zumindest eine statische Geräuschquelle (10) eingezeichnet ist, Positionsdaten (25), die eine aktuelle Position des Kraftfahrzeugs (1, 2) beschreiben, mittels einer Positionserfassungseinrichtung (14) erfasst werden und, falls bei einem Auswerten der Landkarte (15) und der Positionsdaten (25) festgestellt wird, dass ein Abstand (26) zwischen der aktuellen Position und der statischen Geräuschquelle (10) kleiner als ein vorgegebener Abstandsgrenzwert (27) ist, die Geräuschquellendaten (28) festgestellt werden, gemäß derer das Geräusch ermittelt wurde, dessen Lautstärke im Fahrzeuginnenraum (11) größer oder gleich dem vorgegebenen Lautstärkegrenzwert (37) ist.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Sensoreinrichtung (16) eine Außenmikrofoneinrichtung (17) umfasst, sodass die Umgebungsdaten Audiodaten (29) sind, mittels einer Fahrzeuginnenraummikrofoneinrichtung (18) des Kraftfahrzeugs (1, 2) Fahrzeuginnenraumaudiodaten (30) erfasst werden und beim Auswerten die Umgebungsdaten mit den Fahrzeuginnenraumaudiodaten (30) verglichen werden.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei während der aktivierten Geräuschunterdrückungsfunktion (38) kontinuierlich weitere Geräuschquellendaten (28`) ermittelt werden, wobei, falls die weiteren ermittelten Geräuschquellendaten (28`) ein Geräusch beschreiben, das trotz aktivierter Geräuschunterdrückungsfunktion (38) die Lautstärke im Fahrzeuginnenraum (11) aufweist, die größer oder gleich dem vorgegebenen Lautstärkegrenzwert (37) ist (S5), eine Stärke der aktivierten Geräuschunterdrückungsfunktion (38) erhöht wird (S6).
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die aktivierte Geräuschunterdrückungsfunktion (38) ein automatisches zumindest teilweises Schließen des jeweiligen Fensters (6), Cabrioverdecks (8) und/oder Schiebedachs (7) einerseits und/oder eine Erhöhung einer Ausgabelautstärke einer Multimediaeinrichtung (22) des Kraftfahrzeugs (1, 2) andererseits umfasst.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei nach dem Aktivieren der Geräuschunterdrückungsfunktion (38) kontinuierlich weitere Geräuschquellendaten (28`) ermittelt werden, wobei sobald die ermittelten Geräuschquellendaten (28`) nur noch die außerhalb des Kraftfahrzeugs (1, 2) angeordnete Geräuschquelle (10) für ein Geräusch beschreiben, dessen Lautstärke im Fahrzeuginnenraum (11) des Kraftfahrzeugs (1, 2) kleiner als der vorgegebene Lautstärkegrenzwert (37) ist, die Geräuschunterdrückungsfunktion (38) deaktiviert wird (S7).
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Kraftfahrzeug (1, 2) die ermittelten Geräuschquellendaten (28) an eine externe Einrichtung (23), insbesondere an einen anderen Verkehrsteilnehmer und/oder eine Infrastruktureinrichtung, übermittelt (S8).
  9. Kraftfahrzeug (1, 2), das dazu ausgebildet ist, ein Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche durchzuführen.
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