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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb einer fahrzeugseitigen akustischen Signalerzeugungseinrichtung, welche zur Erzeugung eines akustischen Kompensationssignals zur Kompensation von akustischen Störsignalen, welche aus einem einem eigenen Fahrzeug entgegen kommenden Fahrzeugstrom resultieren, eingerichtet ist.
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Bekanntermaßen entstehen im Fahrbetrieb eines Fahrzeugs, d. h. insbesondere eines Kraftfahrzeugs, durch den dem eigenen Fahrzeug entgegen kommenden Verkehr, d. h. einem dem eigenen Fahrzeug entgegen kommenden Fahrzeugstrom, akustische Störsignale (Störgeräusche), welche von Fahrzeuginsassen regelmäßig als störend empfunden werden können, da sie sich negativ auf die in dem Fahrzeuginnenraum des eigenen Fahrzeugs gegebene akustische Situation auswirken können bzw. auswirken.
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Konkret können entsprechende akustische Störsignale beispielsweise die akustische Wahrnehmung von über eine (kraft)fahrzeugseitige Audioausgabeeinrichtung ausgegebenen Audiosignalen bzw. -inhalten, d. h. z. B. Musik, Sprache, etc., beeinträchtigen, was von Fahrzeuginsassen regelmäßig als störend empfunden wird. In analoger Weise können entsprechende akustische Störsignale jedoch auch deshalb als störend empfunden werden, als sie eine bestimmte akustische Situation, d. h. z. B. eine Ruhesituation, oder eine Unterhaltung eines oder mehrerer Fahrzeuginsassen - hierbei handelt es sich um weitere Beispiele einer gegebenen akustischen Situation in einem Fahrzeuginnenraum - beeinträchtigen können.
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DE 10 2010 006 303 A1 offenbart eine Vorrichtung zur Geräuschkompensation in einem Kraftfahrzeug mit einer Empfangseinrichtung, die auftretende Geräusche erfasst, mit einer Signalerzeugungseinrichtung, die auf der Grundlage der erfassten Geräusche wenigstens ein Signal erzeugt und mit wenigstens einem Lautsprecher, der unter Zugrundelegung des Signals Auslöschungsschallwellen erzeugt und ins Fahrzeuginnere abstrahlt, die gegenüber den Schallwellen der auftretenden Geräusche phasenverschoben sind.
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US 2012/0230504 A1 offenbart eine Vorrichtung zur Geräuschkompensation in einem Innenraum eines Kraftfahrzeugs.
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DE 10 2010 005 802 A1 offenbart eine Vorrichtung zur aktiven Geräuschkompensation eines Störschalls in einem Kraftfahrzeuginnenraum, mit einer Regeleinrichtung zur Erzeugung eines dem Störschall phaseninversen Kompensationssignals, das über einen Lautsprecher als akustisches Gegenschallsignal dem Fahrzeuginnenraum zugeführt wird.
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DE 10 2010 016 653 A1 offenbart ein Verfahren zum Betreiben einer Beleuchtungseinrichtung eines Fahrzeugs mit mindestens einem Fernlicht, wobei ein Automatikmodus zum automatischen Schalten des Fernlichts entsprechend einem Soll-Schaltzustand und ein manueller Modus zum manuellen Schalten des Fernlichts vorgesehen sind, wobei bei einem manuellen Schalten des Fernlichts vom Automatikmodus in den manuellen Modus gewechselt wird.
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Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Betrieb einer (kraft)fahrzeugseitigen akustischen Signalerzeugungseinrichtung anzugeben, welches die beschriebene Beeinträchtigung durch im Fahrbetrieb eines Fahrzeugs durch den dem eigenen Fahrzeug entgegen kommenden Verkehr, d. h. einem dem eigenen Fahrzeug entgegen kommenden Fahrzeugstrom, entstehende akustische Störsignale reduziert.
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Die Aufgabe wird durch ein Verfahren zum Betrieb einer (kraft)fahrzeugseitigen akustischen Signalerzeugungseinrichtung, welche zur Erzeugung eines akustischen Kompensationssignals zur Kompensation von akustischen Störsignalen, welche aus einem einem eigenen Fahrzeug entgegen kommenden Fahrzeugstrom resultieren, eingerichtet ist, gemäß Anspruch 1 gelöst. Die hierzu abhängigen Ansprüche betreffen mögliche Ausführungsformen des Verfahrens.
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Das hierin beschriebene Verfahren richtet sich im Allgemeinen auf die Erzeugung eines akustischen Kompensationssignals zur Kompensation von akustischen Störsignalen, welche aus einem einem eigenen Fahrzeug, d. h. typischerweise einem Kraftfahrzeug, insbesondere in Form eines Personenkraftwagens, typischerweise auf einer Gegenfahrbahn bzw. -spur, entgegen kommenden Fahrzeugstrom, d. h. typischerweise einer entgegen kommenden Fahrzeugkolonne, d. h. einer Mehrzahl kolonnenartig entgegen kommender Fahrzeuge, resultieren. Im Besonderen ist das Verfahren auf den Betrieb einer kraftfahrzeugseitigen akustischen Signalerzeugungseinrichtung („Signalerzeugungseinrichtung“), welche zur Erzeugung eines akustischen Kompensationssignals zur Kompensation von akustischen Störsignalen, welche aus einem einem eigenen Fahrzeug entgegen kommenden Fahrzeugstrom resultieren, eingerichtet ist, gerichtet. Die verfahrensgemäß betriebene hard- und/oder softwaremäßig implementierte Signalerzeugungseinrichtung kann einen funktionellen Bestandteil einer fahrzeugseitigen Audioausgabeeinrichtung, welche zur Ausgabe von Audiosignalen in eine Fahrgastzelle eines mit dieser ausgestatteten Fahrzeugs eingerichtet ist, bilden. Eine entsprechende Audioausgabeeinrichtung kann wiederum einen funktionellen Bestandteil einer fahrzeugseitigen Multimediaausgabeeinrichtung, welche zur Ausgabe von akustischen und optischen Multimediasignalen in die Fahrgastzelle eines mit dieser ausgestatteten Fahrzeugs eingerichtet ist, bilden.
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Das Verfahren zeichnet sich durch die im Folgenden näher beschriebenen Verfahrensschritte aus:
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In einem ersten Verfahrensschritt erfolgt ein Erfassen eines einem eigenen Fahrzeug, hierunter ist das Fahrzeug zu verstehen, das mit der verfahrensgemäß betriebenen Signalerzeugungseinrichtung ausgestattet ist, entgegen kommenden Fahrzeugstroms und ein Erzeugen einer wenigstens einen Parameter des entgegen kommenden Fahrzeugstroms beschreibenden Erfassungsinformation. In dem ersten Verfahrensschritt wird sonach ein entgegen kommender Fahrzeugstrom erfasst und eine wenigstens einen Parameter des entgegen kommenden Fahrzeugstroms beschreibende Erfassungsinformation erzeugt. Ein Fahrzeugstrom kann insbesondere als ein solcher erfasst werden, wenn dem eigenen Fahrzeug mehrere, d. h. insbesondere wenigstens drei, Fahrzeuge, insbesondere kolonnenartig, entgegen kommen; bei einem Fahrzeugstrom kann es sich demnach um eine, insbesondere wenigstens drei Fahrzeug umfassende, entgegen kommende Fahrzeugkolonne handeln.
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Bei einem entsprechenden Parameter des entgegen kommenden Fahrzeugstroms kann es sich im Allgemeinen um jedweden den entgegen kommenden Fahrzeugstrom qualitativ oder quantitativ beschreibenden Parameter handeln. Typischerweise handelt es sich hierbei um einen solchen Parameter, aus welchem sich vermittels geeigneter Datenverarbeitungsalgorithmen ein bezogen auf das eigene Fahrzeug aus dem diesem entgegen kommenden Fahrzeugstrom resultierendes akustisches Störsignal ermitteln lässt.
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Die Erfassung des entgegen kommenden Fahrzeugstroms kann durch wenigstens eine geeignete fahrzeugseitige Erfassungseinrichtungen, welche zur Erfassung entsprechender Parameter des entgegen kommenden Fahrzeugstroms eingerichtet ist, erfolgen. Die Erfassung des entgegen kommenden Fahrzeugstroms kann z. B. vermittels einer akustischen, insbesondere Ultraschall-basierten, und/oder einer elektromagnetischen, insbesondere radarbasierten, und/oder einer optischen, insbesondere laserbasierten, Erfassungseinrichtung erfolgen. Es ist möglich, dass zur Erfassung entsprechender Parameter eines entgegen kommenden Fahrzeugstroms gegebenenfalls fahrzeugseitig ohnehin vorhandene Erfassungseinrichtungen, welche z. B. funktionelle Bestandteile fahrzeugseitiger Fahrerassistenzsysteme, d. h. z. B. der (teil)autonomer Längs- und/oder Querführung des Fahrzeugs dienender Längs- und/oder Querführungsassistenzsysteme bilden, verwendet werden. Selbstverständlich ist es möglich, einen entgegen kommenden Fahrzeugstrom durch mehrere unterschiedliche, d. h. auf unterschiedlichen Erfassungsmethoden basierenden, Erfassungseinrichtungen zu erfassen.
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In einem auf den ersten Verfahrensschritt folgenden zweiten Verfahrensschritt erfolgt eine Ermittlung eines aus dem dem eigenen Fahrzeug entgegen kommenden Fahrzeugstrom resultierenden akustischen Störsignals (Störgeräuschs) auf Grundlage der Erfassungsinformation. In dem zweiten Verfahrensschritt wird sonach auf Grundlage der in dem ersten Verfahrensschritt erzeugten Erfassungsinformation bzw. der darin beschriebenen Parameter des dem eigenen Fahrzeug entgegen kommenden Fahrzeugstroms ein aus dem dem eigenen Fahrzeug entgegen kommenden Fahrzeugstrom resultierendes akustisches Störsignal ermittelt. In dem zweiten Verfahrensschritt werden die in dem ersten Verfahrensschritt erfassten und in einer entsprechenden Erfassungsinformation beschriebenen Parameter des entgegen kommenden Fahrzeugstroms sonach im Hinblick auf ein aus dem entgegen kommenden Fahrzeugstrom resultierendes akustisches Störsignal ausgewertet.
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Die Ermittlung des akustischen Störsignals erfolgt, wie erwähnt, vermittels geeigneten Datenverarbeitungsalgorithmen. Entsprechende Datenverarbeitungsalgorithmen können z. B. eingerichtet sein, anhand der erfassten (gemittelten bzw. mittleren) Geschwindigkeit eines dem eigenen Fahrzeug entgegen kommenden Fahrzeugstroms bzw. der erfassten (gemittelten bzw. mittleren) Relativgeschwindigkeit des entgegen kommenden Fahrzeugstroms relativ zu dem eigenen Fahrzeug - bei der Geschwindigkeit bzw. der Relativgeschwindigkeit handelt es sich jeweils um ein Beispiel für einen in dem ersten Verfahrensschritt erfassten Parameter - ein entsprechendes akustisches Störsignal zu ermitteln. Unter Ermittlung eines entsprechenden akustischen Störsignals kann auch eine Abschätzung eines entsprechenden akustischen Störsignals zu verstehen sein.
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In einem auf den zweiten Verfahrensschritt folgenden dritten Verfahrensschritt erfolgt eine Erzeugung eines akustischen Kompensationssignals zur Kompensation des aus dem dem eigenen Fahrzeug entgegen kommenden Fahrzeugstrom resultierenden akustischen Störsignals. In dem dritten Verfahrensschritt wird sonach ein der Kompensation - hierunter kann sowohl eine Abschwächung, eine Auslöschung als auch eine (akustische) Maskierung verstanden werden - des aus dem dem eigenen Fahrzeug entgegen kommenden Fahrzeugstrom resultierenden akustischen Störsignals dienendes akustisches Kompensationssignal erzeugt. Das akustische Kompensationssignal wird typischerweise mit eine Abschwächung bzw. Auslöschung bzw. Maskierung des akustischen Störsignals herbeiführenden akustischen Eigenschaften, d. h. z. B. Amplitude, Phase, Frequenz, erzeugt. Die akustischen Eigenschaften des erzeugten Kompensationssignals können sonach derart gewählt sein, dass es, typischerweise aufgrund negativer Interferenz, zu einer Abschwächung bzw. Auslöschung des akustischen Störsignals kommen kann.
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Die Erzeugung des akustischen Kompensationssignals erfolgt vermittels der Signalerzeugungseinrichtung.
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Selbstverständlich erfolgt in einem typischerweise auf den dritten Verfahrensschritt folgenden vierten Verfahrensschritt zur tatsächlichen Kompensation des akustischen Störsignals eine Ausgabe des erzeugten akustischen Kompensationssignals in die Fahrgastzelle des eigenen Fahrzeugs. Das erzeugte akustische Kompensationssignal kann über geeignete Ausgabeeinrichtungen, d. h. z. B. Lautsprechereinrichtungen, welche einen funktionellen Bestandteil einer fahrzeugseitigen Audioausgabe- bzw. Multimediaausgabeeinrichtung bilden können, in die Fahrgastzelle des eigenen Fahrzeugs ausgegeben werden.
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Durch das beschriebene Verfahren ist eine effiziente und zuverlässige Kompensation von akustischen Störsignalen, welche aus einem einem eigenen Fahrzeug entgegen kommenden Fahrzeugstrom resultieren, bzw. ein effizienter und zuverlässiger Betrieb einer (kraft)fahrzeugseitigen akustischen Signalerzeugungseinrichtung, welche zur Erzeugung eines akustischen Kompensationssignals zur Kompensation von akustischen Störsignalen, welche aus einem einem eigenen Fahrzeug entgegen kommenden Fahrzeugstrom resultieren, eingerichtet ist, gegeben.
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Die Ermittlung des akustischen Störsignals kann über eine Korrelation wenigstens eines durch eine entsprechende Erfassungsinformation beschriebenen Parameters des erfassten entgegen kommenden Fahrzeugstroms mit bestimmten Eigenschaften des von dem erfassten Fahrzeugstrom resultierenden akustischen Störsignals erfolgen. Die verfahrensgemäß implementierten Datenverarbeitungsalgorithmen können demnach eingerichtet sein, eine Korrelation zwischen Parametern des erfassten entgegen kommenden Fahrzeugstroms und bestimmten Eigenschaften des von dem erfassten Fahrzeugstrom resultierenden akustischen Störsignals zu ermitteln, sodass auf Grundlage des erfassten entgegen kommenden Fahrzeugstroms bzw. erfasster Parameter des erfassten entgegen kommenden Fahrzeugstroms Rückschlüsse auf das aus dem entgegen kommenden Fahrzeugstrom resultierende akustische Störsignal gezogen werden können.
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Als Beispiele für Parameter des erfassten entgegen kommenden Fahrzeugstroms wurden weiter oben bereits dessen Geschwindigkeit bzw. die Relativgeschwindigkeit relativ zu dem eigenen Fahrzeug genannt. Alternativ oder ergänzend kann es sich bei entsprechenden Parametern jedoch auch um die Anzahl der Fahrzeuge des entgegen kommenden Fahrzeugstroms, die Art der Fahrzeuge, d. h. z. B. Lastkraftwagen, Personenkraftwagen, etc., des entgegen kommenden Fahrzeugstroms, die Reihenfolge der Art der Fahrzeuge des entgegen kommenden Fahrzeugstroms, etc. handeln. Die vorstehende Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend.
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Verfahrensgemäß kann alternativ oder ergänzend auch wenigstens ein den Fahrzustand des eigenen Fahrzeugs beschreibender Fahrparameter erfasst werden, wobei das akustische Kompensationssignal unter Berücksichtigung des wenigstens einen den Fahrzustand des eigenen Fahrzeugs beschreibenden Fahrparameters, insbesondere der Beschleunigung, Geschwindigkeit, etc., des eigenen Fahrzeugs erzeugt wird. Durch eine zusätzliche Berücksichtigung von den Fahrzustand des eigenen Fahrzeugs beschreibenden Fahrparametern kann das akustische Kompensationssignal noch exakter im Hinblick auf eine aktuell gegebene Fahr- bzw. Verkehrssituation angepasst erzeugt werden, da der Erzeugung des akustischen Kompensationssignals ein umfassendes „Abbild“ der aktuell gegebenen Fahr- bzw. Verkehrssituation zugrunde liegt. Die Erfassung von den Fahrzustand des eigenen Fahrzeugs beschreibenden Fahrparametern kann durch geeignete Erfassungseinrichtungen, d. h. z. B. Beschleunigungs- bzw. Geschwindigkeitserfassungseinrichtungen, erfolgen.
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Mithin ist es möglich, ein akustisches Kompensationssignal überhaupt nur unter bestimmten Bedingungen zu erzeugen. Beispielsweise ist es möglich, dass ein akustisches Kompensationssignal nur erzeugt wird, wenn sich das eigene Fahrzeug oberhalb einer bestimmten Mindestgeschwindigkeit, insbesondere einer Mindestgeschwindigkeit in einem Bereich zwischen 25 und 35 km/h, bewegt. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass entsprechende akustische Störsignale regelmäßig nur oberhalb einer bestimmten, gegebenenfalls fahrzeugspezifischen, Mindestgeschwindigkeit als störend empfunden werden, sodass die Erzeugung eines akustischen Kompensationssignals unterhalb der Mindestgeschwindigkeit nicht notwendigerweise erforderlich ist. Derart kann einerseits der zur Durchführung des Verfahrens, d. h. insbesondere der zur Erzeugung des akustischen Kompensationssignals, erforderliche Rechenaufwand reduziert werden, andererseits kann eine etwaige Beeinflussung der Ausgabe von Audiosignalen bzw. -inhalten in die Fahrgastzelle durch das akustische Kompensationssignal vermieden werden.
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Verfahrensgemäß kann die in der Fahrgastzelle des eigenen Fahrzeugs gegebene akustische Situation erfasst werden, wobei das akustische Kompensationssignal unter Berücksichtigung der in der Fahrgastzelle des eigenen Fahrzeugs gegebenen akustischen Situation erzeugt wird. Durch eine zusätzliche Berücksichtigung der in der Fahrgastzelle gegebenen akustischen Situation, welche z. B. durch in die Fahrgastzelle ausgegebene Audiosignale bzw. -inhalte, d. h. z. B. Musik, Sprache, etc., Gespräche von Fahrzeuginsassen in der Fahrgastzelle, die Beladung der Fahrgastzelle sowie in der Fahrgastzelle herrschende physikalische Parameter, wie z. B. Feuchtigkeit, Druck, Temperatur, beeinflusst wird, kann das akustische Kompensationssignal noch exakter im Hinblick auf die aktuell gegebene akustische Situation in der Fahrgastzelle angepasst erzeugt werden, da der Erzeugung des akustischen Kompensationssignals (auch) ein umfassendes „Abbild“ der aktuell gegebenen akustischen Situation in der Fahrgastzelle zugrunde liegt. Die Erfassung der akustischen Situation in der Fahrgastzelle kann durch geeignete Erfassungseinrichtungen, d. h. z. B. Mikrofoneinrichtungen, erfolgen.
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Dabei ist es möglich, dass das akustische Kompensationssignal mit einem Frequenzbereich, der dem Frequenzbereich der in der Fahrgastzelle des eigenen Fahrzeugs gegebenen akustischen Situation, insbesondere einem in die Fahrgastzelle wiedergegebenen Audiosignals bzw. -inhalts, entspricht, erzeugt wird oder das akustische Kompensationssignal mit einem Frequenzbereich, der einem Teilfrequenzbereich der in der Fahrgastzelle gegebenen akustischen Situation entspricht, erzeugt wird. Das akustische Kompensationssignal kann derart durch die aktuell in der Fahrgastzelle gegebene akustische Situation akustisch maskiert werden, sodass dessen Ausgabe durch einen Fahrzeuginsassen kaum bzw. nicht bemerkt wird.
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Verfahrensgemäß kann alternativ oder ergänzend auch die außerhalb einer Fahrgastzelle des eigenen Fahrzeugs gegebene akustische Situation erfasst werden, wobei das akustische Kompensationssignal unter Berücksichtigung der außerhalb der Fahrgastzelle des eigenen Fahrzeugs gegebenen akustischen Situation erzeugt wird. Durch eine zusätzliche Berücksichtigung der außerhalb der Fahrgastzelle des eigenen Fahrzeugs gegebenen akustischen Situation, welche z. B. durch örtliche und/oder zeitliche Parameter der Umgebung, in welcher sich das eigene Fahrzeug befindet/bewegt - beispielsweise kann sich die akustische Situation außerhalb der Fahrgastzelle für eine Fahrt durch eine städtische Umgebung von einer Fahrt durch eine ländliche Umgebung bzw. für eine Fahrt bei Tag von einer Fahrt bei Nacht unterscheiden - beeinflusst wird, kann das akustische Kompensationssignal noch exakter im Hinblick auf die aktuell gegebene akustische Situation außerhalb der Fahrgastzelle angepasst erzeugt werden, da der Erzeugung des akustischen Kompensationssignals (auch) ein umfassendes „Abbild“ der aktuell gegebenen akustischen Situation außerhalb der Fahrgastzelle zugrunde liegt. Die Erfassung der akustischen Situation außerhalb der Fahrgastzelle kann durch geeignete Erfassungseinrichtungen, d. h. z. B. Mikrofoneinrichtungen, erfolgen.
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Das akustische Kompensationssignal kann als definierter Schallimpuls („Boost“) bestimmter akustischer Eigenschaften, d. h. insbesondere einer bestimmten Amplitude, Frequenz und Länge, erzeugt werden. Mithin ist es möglich, das akustische Kompensationssignal impulsartig bzw. -förmig auszugeben, um das akustische Störsignal, wie erwähnt, z. B. durch Abschwächung, Auslöschung oder akustische Maskierung, gezielt zu kompensieren. Zur Erzeugung eines entsprechend impulsartigen bzw. -förmigen akustischen Kompensationssignals kann die Signalerzeugungseinrichtung z. B. als Dekompressoreinrichtung ausgebildet sein bzw. eine solche umfassen.
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Selbstverständlich ist es möglich, einen entsprechenden definierten Schallimpuls unter Berücksichtigung eines, z. B. benutzerseitig, vorgebbaren bzw. vorgegebenen Dynamikgrenzwerts zu erzeugen, sodass der erzeugte Schallimpuls den Dynamikgrenzwert nicht überschreitet. Derart kann eine etwaige Beeinflussung der Ausgabe von Audiosignalen bzw. -inhalten in die Fahrgastzelle durch das akustische Kompensationssignal vermieden werden.
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Die Erfindung betrifft neben dem beschriebenen Verfahren auch eine, typischerweise (kraft)fahrzeugseitig verbaute, Vorrichtung zur Erzeugung eines akustischen Kompensationssignals zur Kompensation von akustischen Störsignalen, welche aus einem einem eigenen Fahrzeug entgegen kommenden Fahrzeugstrom resultieren. Die Vorrichtung umfasst insbesondere:
- - eine hard- und/oder softwaremäßig implementierte Erfassungseinrichtung, welche zur Erfassung eines einem eigenen Fahrzeug entgegen kommenden Fahrzeugstroms und zur Erzeugung einer wenigstens einen Parameter der Fahrzeugstroms beschreibenden Erfassungsinformation eingerichtet ist,
- - eine hard- und/oder softwaremäßig implementierte Ermittlungseinrichtung, welcher zur Ermittlung eines aus dem dem eigenen Fahrzeug entgegen kommenden Fahrzeugstrom resultierenden akustischen Störsignals auf Grundlage der Erfassungsinformation eingerichtet ist,
- - eine hard- und/oder softwaremäßig implementierte Signalerzeugungseinrichtung, welche zur Erzeugung eines akustischen Kompensationssignals zur Kompensation des aus dem dem eigenen Fahrzeug entgegen kommenden Fahrzeugstrom resultierenden akustischen Störsignals eingerichtet ist.
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Überdies betrifft die Erfindung ein eine entsprechende Vorrichtung umfassendes Fahrzeug bzw. Kraftfahrzeug.
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Die Vorrichtung ist zur Durchführung des beschriebenen Verfahrens eingerichtet, sodass sämtliche Ausführungen im Zusammenhang mit dem Verfahren analog für die Vorrichtung und für das Kraftfahrzeug gelten.
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Die Erfindung ist nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen nochmals erläutert. Dabei zeigt:
- 1 eine Prinzipdarstellung einer Vorrichtung zur Erzeugung eines akustischen Kompensationssignals gemäß einem Ausführungsbeispiel;
- 2 eine Prinzipdarstellung eines mit der in 1 gezeigten Vorrichtung ausgestatteten Fahrzeugs in einer bestimmten Verkehrssituation; und
- 3 ein Flussdiagramm zur Veranschaulichung der Verfahrensschritte eines Verfahrens gemäß einem Ausführungsbeispiel.
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1 zeigt eine Prinzipdarstellung einer Vorrichtung 1 zur Erzeugung eines akustischen Kompensationssignals 2 zur Kompensation von akustischen Störsignalen 3, welche aus einem einem eigenen Fahrzeug 4 entgegen kommenden Fahrzeugstrom 5 resultieren, gemäß einem Ausführungsbeispiel.
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Die in einem Fahrzeug 4, d. h. z. B. einem Personenkraftwagen, verbaute Vorrichtung 1 umfasst eine Erfassungseinrichtung 6, eine Ermittlungseinrichtung 7 und eine Signalerzeugungseinrichtung 8.
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Die hard- und/oder softwaremäßig implementierte Erfassungseinrichtung 6 ist zur Erfassung eines de mit der Vorrichtung 1 ausgestatteten Fahrzeug 4 („eignes Fahrzeug“) entgegen kommenden Fahrzeugstroms 5 und zur Erzeugung einer wenigstens einen Parameter der Fahrzeugstroms 5 beschreibenden Erfassungsinformation eingerichtet.
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Die hard- und/oder softwaremäßig implementierte Ermittlungseinrichtung 7 ist zur Ermittlung eines aus dem dem eigenen Fahrzeug 4 entgegen kommenden Fahrzeugstrom 5 resultierenden akustischen Störsignals 3 auf Grundlage der Erfassungsinformation eingerichtet.
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Die hard- und/oder softwaremäßig implementierte akustische Signalerzeugungseinrichtung 8 ist zur Erzeugung eines akustischen Kompensationssignals 2 zur Kompensation des aus dem dem eigenen Fahrzeug 4 entgegen kommenden Fahrzeugstrom 5 resultierenden akustischen Störsignals 3 eingerichtet. Die Signalerzeugungseinrichtung 8 kann einen funktionellen Bestandteil einer fahrzeugseitigen Audioausgabeeinrichtung 11, welche zur Ausgabe von Audiosignalen in die Fahrgastzelle 13 des mit dieser ausgestatteten Fahrzeugs 4 eingerichtet ist, bilden. Die Audioausgabeeinrichtung 11 kann wiederum einen funktionellen Bestandteil einer fahrzeugseitigen Multimediaausgabeeinrichtung 12, welche zur Ausgabe von akustischen und optischen Multimediasignalen in die Fahrgastzelle 13 des mit dieser ausgestatteten Fahrzeugs 4 eingerichtet ist, bilden.
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Die Vorrichtung 1 ist zur Durchführung eines Verfahrens zum Betrieb einer fahrzeugseitigen akustischen Signalerzeugungseinrichtung 6, welche zur Erzeugung eines akustischen Kompensationssignals 2 zur Kompensation von akustischen Störsignalen 3, welche aus einem einem eigenen Fahrzeug 4 entgegen kommenden Fahrzeugstrom 5 resultieren, eingerichtet ist.
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Die wesentlichen Verfahrensschritte des Verfahrens sind in dem in 3 gezeigten Flussdiagramm dargestellt und werden im Weiteren nochmals näher erläutert.
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Das Verfahren richtet sich im Allgemeinen auf die Erzeugung wenigstens eines akustischen Kompensationssignals 2 zur Kompensation von akustischen Störsignalen 3, welche aus einem einem eigenen Fahrzeug 4, typischerweise auf einer Gegenfahrbahn 9 bzw. -spur, vgl. 2, welche eine Prinzipdarstellung eines mit der in 1 gezeigten Vorrichtung 1 ausgestatteten Fahrzeugs 4 Fahrrichtung durch den in 2 nach oben gerichteten Pfeil dargestellt) in einer bestimmten Verkehrssituation zeigt, entgegen kommenden Fahrzeugstrom 5, d. h. typischerweise einer entgegen kommenden Fahrzeugkolonne, d. h. einer Mehrzahl kolonnenartig entgegen kommender Fahrzeuge 10 (Fahrrichtung durch den in 2 nach unten gerichteten Pfeil dargestellt), resultieren.
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Das Verfahren ist demnach auf den Betrieb der fahrzeugseitigen Signalerzeugungseinrichtung 8, welche, zur Erzeugung eines akustischen Kompensationssignals 2 zur Kompensation von akustischen Störsignalen 3, welche aus dem dem eigenen Fahrzeug 4 entgegen kommenden Fahrzeugstrom 5 resultieren, eingerichtet ist, gerichtet.
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In einem ersten Verfahrensschritt S1, vgl. 3, erfolgt ein Erfassen eines einem eigenen Fahrzeug 4 entgegen kommenden Fahrzeugstroms 5 und ein Erzeugen einer wenigstens einen Parameter des entgegen kommenden Fahrzeugstroms beschreibenden Erfassungsinformation. In dem ersten Verfahrensschritt wird sonach ein entgegen kommender Fahrzeugstrom 5 erfasst und eine wenigstens einen Parameter des entgegen kommenden Fahrzeugstroms 5 beschreibende Erfassungsinformation erzeugt.
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Bei einem entsprechenden Parameter des entgegen kommenden Fahrzeugstroms 5 handelt es sich im Allgemeinen um jedweden den entgegen kommenden Fahrzeugstrom 5 qualitativ oder quantitativ beschreibenden Parameter. Typischerweise handelt es sich hierbei um einen solchen Parameter, aus welchem sich vermittels geeigneter Datenverarbeitungsalgorithmen ein bezogen auf das eigene Fahrzeug 4 aus dem diesem entgegen kommenden Fahrzeugstrom 4 resultierendes akustisches Störsignal 3 ermitteln lässt.
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Die Erfassung des entgegen kommenden Fahrzeugstroms 5 erfolgt vermittels der Erfassungseinrichtung 6, welche zur Erfassung entsprechender Parameter des entgegen kommenden Fahrzeugstroms 5 eingerichtet ist. Bei der Erfassungseinrichtung 6 kann es sich konkret z. B. um eine akustische, insbesondere Ultraschall-basierte, und/oder eine elektromagnetische, insbesondere radarbasierte, und/oder eine optischen, insbesondere laserbasierte, Erfassungseinrichtung 6 handeln.
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In einem auf den ersten Verfahrensschritt S1 folgenden zweiten Verfahrensschritt S2, vgl. 3, erfolgt vermittels der Ermittlungseinrichtung 7 eine Ermittlung eines aus dem dem eigenen Fahrzeug 4 entgegen kommenden Fahrzeugstrom 5 resultierenden akustischen Störsignals 3 auf Grundlage der Erfassungsinformation. In dem zweiten Verfahrensschritt S2 wird sonach auf Grundlage der in dem ersten Verfahrensschritt S1 erzeugten Erfassungsinformation bzw. der darin beschriebenen Parameter des dem eigenen Fahrzeug 4 entgegen kommenden Fahrzeugstroms 5 ein aus dem dem eigenen Fahrzeug 4 entgegen kommenden Fahrzeugstrom 5 resultierendes Störsignal 3 ermittelt. In dem zweiten Verfahrensschritt S2 werden die in dem ersten Verfahrensschritt S1 erfassten und in einer entsprechenden Erfassungsinformation beschriebenen Parameter des entgegen kommenden Fahrzeugstroms 5 sonach im Hinblick auf ein aus dem entgegen kommenden Fahrzeugstrom 5 resultierendes Störsignal 3 ausgewertet.
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Die Ermittlung des Störsignals 3 erfolgt, wie erwähnt, vermittels der Ermittlungseinrichtung 7 bzw. in dieser hinterlegten Datenverarbeitungsalgorithmen. Entsprechende Datenverarbeitungsalgorithmen können z. B. eingerichtet sein, anhand der erfassten (mittleren) Geschwindigkeit des dem eigenen Fahrzeug 4 entgegen kommenden Fahrzeugstroms 5 bzw. der erfassten (mittleren) Relativgeschwindigkeit des entgegen kommenden Fahrzeugstroms 5 relativ zu dem eigenen Fahrzeug 4 - bei der Geschwindigkeit bzw. der Relativgeschwindigkeit handelt es sich jeweils um ein Beispiel für einen in dem ersten Verfahrensschritt S1 erfassten Parameter - ein entsprechendes Störsignal 3 zu ermitteln.
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In einem auf den zweiten Verfahrensschritt S2 folgenden dritten Verfahrensschritt S3, vgl. 3, erfolgt vermittels der Signalerzeugungseinrichtung 8 eine Erzeugung eines akustischen Kompensationssignals 2 zur Kompensation des Störsignals 3. In dem dritten Verfahrensschritt S3 wird sonach ein der Kompensation - hierunter kann sowohl eine Abschwächung, eine Auslöschung als auch eine (akustische) Maskierung verstanden werden - des Störsignals 3 dienendes Kompensationssignal 2 erzeugt. Das Kompensationssignal 2 wird typischerweise mit eine Abschwächung bzw. Auslöschung bzw. Maskierung des Störsignals 3 herbeiführenden akustischen Eigenschaften, d. h. z. B. Amplitude, Phase, Frequenz, erzeugt. Die akustischen Eigenschaften des erzeugten Kompensationssignals 2 können sonach derart gewählt sein, dass es, typischerweise aufgrund negativer Interferenz, zu einer Abschwächung bzw. Auslöschung des Störsignals 3 kommen kann.
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In einem auf den dritten Verfahrensschritt S3 folgenden vierten Verfahrensschritt S4, vgl. 3, erfolgt zur tatsächlichen Kompensation des Störsignals 3 eine Ausgabe des erzeugten Kompensationssignals 2 in die Fahrgastzelle 13 des eigenen Fahrzeugs 4. Das erzeugte Kompensationssignal 2 kann über geeignete Ausgabeeinrichtungen 14, d. h. z. B. Lautsprechereinrichtungen, welche einen funktionellen Bestandteil der fahrzeugseitigen Audioausgabe- bzw. Multimediaausgabeeinrichtung 11, 12 bilden können, in die Fahrgastzelle 13 des eigenen Fahrzeugs 4 ausgegeben werden.
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Die Ermittlung des Störsignals 3 kann über eine Korrelation wenigstens eines durch eine entsprechende Erfassungsinformation beschriebenen Parameters des erfassten entgegen kommenden Fahrzeugstroms 5 mit bestimmten Eigenschaften des von dem erfassten Fahrzeugstrom 5 resultierenden Störsignals 3 erfolgen. Die Datenverarbeitungsalgorithmen können demnach eingerichtet sein, eine Korrelation zwischen Parametern des erfassten Fahrzeugstroms 5 und bestimmten Eigenschaften des von dem erfassten Fahrzeugstrom 5 resultierenden Störsignals 3 zu ermitteln, sodass auf Grundlage des erfassten Fahrzeugstroms 5 bzw. erfasster Parameter des Fahrzeugstroms 5 Rückschlüsse auf das aus dem Fahrzeugstrom 5 resultierende Störsignal 3 gezogen werden können.
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Als Beispiele für Parameter des erfassten Fahrzeugstroms 5 wurden weiter oben bereits dessen Geschwindigkeit bzw. die Relativgeschwindigkeit relativ zu dem eigenen Fahrzeug 4 genannt. Alternativ oder ergänzend kann es sich bei entsprechenden Parametern jedoch auch um die Anzahl der Fahrzeuge 10 des Fahrzeugstroms 5, die Art der Fahrzeuge 10, d. h. z. B. Lastkraftwagen, Personenkraftwagen, etc., des Fahrzeugstroms 5, die Reihenfolge der Art der Fahrzeuge 10 des Fahrzeugstroms 5, etc. handeln.
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Verfahrensgemäß kann auch wenigstens ein den Fahrzustand des eigenen Fahrzeugs 4 beschreibender Fahrparameter erfasst werden, wobei das Kompensationssignal 2 unter Berücksichtigung des wenigstens einen den Fahrzustand des eigenen Fahrzeugs 4 beschreibenden Fahrparameters, insbesondere der Beschleunigung, Geschwindigkeit, etc., des eigenen Fahrzeugs 4 erzeugt wird. Durch eine zusätzliche Berücksichtigung von den Fahrzustand des eigenen Fahrzeugs 4 beschreibenden Fahrparametern kann das Kompensationssignal 2 noch exakter im Hinblick auf eine aktuell gegebene Fahr- bzw. Verkehrssituation angepasst erzeugt werden, da der Erzeugung des Kompensationssignals 2 ein umfassendes „Abbild“ der aktuell gegebenen Fahr- bzw. Verkehrssituation zugrunde liegt. Die Erfassung von den Fahrzustand des eigenen Fahrzeugs 4 beschreibenden Fahrparametern kann durch geeignete Erfassungseinrichtungen (nicht gezeigt), d. h. z. B. Beschleunigungs- bzw. Geschwindigkeitserfassungseinrichtungen, erfolgen.
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Mithin ist es möglich, das Kompensationssignal 2 überhaupt nur unter bestimmten Bedingungen zu erzeugen. Beispielsweise ist es möglich, dass ein Kompensationssignal 2 nur erzeugt wird, wenn sich das eigene Fahrzeug 4 oberhalb einer bestimmten Mindestgeschwindigkeit, insbesondere einer Mindestgeschwindigkeit in einem Bereich zwischen 25 und 35 km/h, bewegt. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass entsprechende Störsignale 3 regelmäßig nur oberhalb einer bestimmten, gegebenenfalls fahrzeugspezifischen, Mindestgeschwindigkeit als störend empfunden werden, sodass die Erzeugung eines Kompensationssignals 2 unterhalb der Mindestgeschwindigkeit nicht notwendigerweise erforderlich ist.
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Verfahrensgemäß kann die in der Fahrgastzelle 13 des eigenen Fahrzeugs 4 gegebene akustische Situation erfasst werden, wobei das Kompensationssignal 2 unter Berücksichtigung der in der Fahrgastzelle 13 des eigenen Fahrzeugs 4 gegebenen akustischen Situation erzeugt wird. Durch eine zusätzliche Berücksichtigung der in der Fahrgastzelle 13 des eigenen Fahrzeugs 4 gegebenen akustischen Situation, welche z. B. durch in die Fahrgastzelle 13 ausgegebene Audiosignale bzw. -inhalte, d. h. z. B. Musik, Sprache, etc., Gespräche von Fahrzeuginsassen in der Fahrgastzelle 13, die Beladung der Fahrgastzelle 13 sowie in der Fahrgastzelle 13 herrschende physikalische Parameter, wie z. B. Feuchtigkeit, Druck, Temperatur, beeinflusst wird, kann das Kompensationssignal 2 noch exakter im Hinblick auf die aktuell gegebene akustische Situation in der Fahrgastzelle 13 angepasst erzeugt werden, da der Erzeugung des Kompensationssignals 2 (auch) ein umfassendes „Abbild“ der aktuell gegebenen akustischen Situation in der Fahrgastzelle 13 zugrunde liegt. Die Erfassung der akustischen Situation in der Fahrgastzelle 13 kann durch geeignete Erfassungseinrichtungen (nicht gezeigt), d. h. z. B. Mikrofoneinrichtungen, erfolgen.
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Dabei ist es möglich, dass das Kompensationssignal 2 mit einem Frequenzbereich, der dem Frequenzbereich der in der Fahrgastzelle 13 des eigenen Fahrzeugs 4 gegebenen akustischen Situation, insbesondere einem in die Fahrgastzelle 13 wiedergegebenen Audiosignals bzw. -inhalts, entspricht, erzeugt wird oder das Kompensationssignal 2 mit einem Frequenzbereich, der einem Teilfrequenzbereich der in der Fahrgastzelle 13 des eigenen Fahrzeugs 4 gegebenen akustischen Situation entspricht, erzeugt wird. Das Kompensationssignal 2 kann derart durch die aktuell in der Fahrgastzelle 13 des Fahrzeugs 4 gegebene akustische Situation akustisch maskiert werden, sodass dessen Ausgabe durch einen Fahrzeuginsassen kaum bzw. nicht bemerkt wird.
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Verfahrensgemäß kann alternativ oder ergänzend auch die außerhalb der Fahrgastzelle 13 des Fahrzeugs 4 gegebene akustische Situation erfasst werden, wobei das Kompensationssignal 2 unter Berücksichtigung der außerhalb der Fahrgastzelle 13 gegebenen akustischen Situation erzeugt wird. Durch eine zusätzliche Berücksichtigung der außerhalb der Fahrgastzelle 13 gegebenen akustischen Situation, welche z. B. durch örtliche und/oder zeitliche Parameter der Umgebung, in welcher sich das eigene Fahrzeug 4 befindet/bewegt, beeinflusst wird, kann das Kompensationssignal 2 noch exakter im Hinblick auf die aktuell gegebene akustische Situation außerhalb der Fahrgastzelle 13 angepasst erzeugt werden, da der Erzeugung des Kompensationssignals 2 (auch) ein umfassendes „Abbild“ der aktuell gegebenen akustischen Situation außerhalb der Fahrgastzelle 13 zugrunde liegt. Die Erfassung der akustischen Situation außerhalb der Fahrgastzelle 13 kann durch geeignete Erfassungseinrichtungen (nicht gezeigt), d. h. z. B. Mikrofoneinrichtungen, erfolgen.
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Das Kompensationssignal 2 kann als definierter Schallimpuls („Boost“) bestimmter akustischer Eigenschaften, d. h. insbesondere einer bestimmten Amplitude, Frequenz und Länge, erzeugt werden. Mithin ist es möglich, das Kompensationssignal 2 impulsartig bzw. -förmig auszugeben, um das Störsignal 3, wie erwähnt, z. B. durch Abschwächung, Auslöschung oder akustische Maskierung, gezielt zu kompensieren. Zur Erzeugung eines entsprechend impulsartigen bzw. -förmigen Kompensationssignals 2 kann die Signalerzeugungseinrichtung 8 z. B. als Dekompressoreinrichtung ausgebildet sein bzw. eine solche umfassen.
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Selbstverständlich ist es möglich, einen entsprechenden definierten Schallimpuls unter Berücksichtigung eines, z. B. benutzerseitig, vorgebbaren bzw. vorgegebenen Dynamikgrenzwerts zu erzeugen, sodass der erzeugte Schallimpuls den Dynamikgrenzwert nicht überschreitet. Derart kann eine etwaige Beeinflussung der Ausgabe von Audiosignalen bzw. -inhalten in den Fahrgastzelle 13 durch das Kompensationssignal 2 vermieden werden.