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DE102021206462A1 - Wischblatt - Google Patents

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DE102021206462A1
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Nicolaas Gotzen
Christian Wilms
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Robert Bosch GmbH
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Abstract

Es wird ein Wischblatt insbesondere in Flachbalkenbauweise beschrieben mit einer Wischleiste (12), die von einem Tragelement (24) gehalten ist und über ein Anschlusselement (28) mit einem Wischarm gelenkig verbindbar ist, und einer Sprüheinrichtung (46), mittels der ein Reinigungsmedium im Bereich der Wischleiste (12) auf eine zu reinigende Oberfläche (50) aufbringbar ist, wobei die Sprüheinrichtung (46) eine Reinigungsleiste (60) umfasst, welche in einer mit einer zu reinigenden Oberfläche (50) in kontaktbringenden Position am Wischblatt (10) angeordnet ist und durch die hindurch das Reinigungsmedium der Sprüheinrichtung (46) auf die zu reinigende Oberfläche (50) aufbringbar ist.

Description

  • Die Erfindung geht aus von einem Wischblatt und dessen Verwendung gemäß dem Oberbegriff der unabhängigen Patentansprüche.
  • Stand der Technik
  • Aus der DE 103 43 938 A1 ist ein Scheibenwischer mit einem Wischblatt in Flachbalkenbauweise bekannt, in dessen Wischleiste seitlich als Tragelement zwei Federschienen eingebettet sind. An diesen sind ein Anschlusselement zum gelenkigen Verbinden mit einem Wischarm sowie ein Spoiler befestigt. Auf der dem Fahrtwind abgewandten Seite des Spoilers sind zwei Fächerdüsen in Längsrichtung versetzt an einem Gelenkteil des Wischarms vorgesehen, die über einen Wasserkanal mit Waschwasser versorgt werden.
  • Aus der DE 693 03 106 T2 ist ein Wischblatt bekannt, dessen Wischleiste von einem Tragbügelsystem gehalten wird, das gelenkig mit einem Wischarm verbunden werden kann. An dem Tragbügelsystem ist ein Spoiler befestigt, an dessen in Strömungsrichtung des Fahrtwinds liegender Vorderkante eine weiche Kante befestigt ist. Nach einer Ausgestaltung ist die weiche Kante mit einem inneren Längskanal versehen, der mit Öffnungen versehen ist, die gegenüber der zu wischenden Fläche münden, um darauf Wasser aufzuspritzen. Dazu kann der Kanal mit einer Zuleitung für eine Waschflüssigkeit verbunden werden.
  • Aus der EP 1 307 366 B1 ist ein Scheibenwischer mit einer Wischleiste bekannt, deren Wischlippe an der Fahrzeugscheibe anliegt, wobei während eines Wischvorgangs die Wischlippe durch Piezoelemente quer zu ihrer Längsrichtung in Schwingungen mit einer Frequenz im Ultraschallbereich versetzt wird.
  • Weiterhin ist aus der DE 201 14 692 U1 ein Wischblatt bekannt, dass eine zweite Wischlippe umfasst, welche unter anderem durch ein Fasermaterial gebildet sein kann. Darüber hinaus ist aus der DE 10 2013 226 385 A1 ein Wischblatt bekannt, dessen Wischlippe aus einem Fasermaterial gebildet ist. Auch aus der DE 10 2013 226 928 A1 ist ein Wischblatt bekannt, dessen Wischlippe unter anderem ein Fasermaterial aufweisen kann, das mit einer Flüssigkeitsaufnahmevorrichtung in Kontakt steht.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Wischblatt sowie dessen Verwendung mit den kennzeichnenden Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche.
  • Erfindungsgemäß wird ein Wischblatt zur Verfügung gestellt, welches beispielsweise in Form eines Flachbalkenwischers ausgeführt ist. Das Wischblatt ist von einem Tragelement gehalten und mechanisch stabilisiert. Weiterhin ist das Wischblatt über ein Anschlusselement beispielsweise mit einem Wischarm gelenkig verbindbar ausgeführt. Das Wischblatt umfasst eine Sprüheinrichtung, mittels der ein Reinigungsmedium im Bereich der Wischleiste auf eine zu reinigende Oberfläche aufgebracht werden kann. Die Sprüheinrichtung umfasst dabei eine Reinigungsleiste, die am Wischblatt derart angeordnet ist, dass sie in Kontakt mit der zu reinigenden Oberfläche gebracht werden kann und durch die hindurch das Reinigungsmedium der Sprüheinrichtung auf die zu reinigende Oberfläche gelangt.
  • Der Vorteil dieser Vorgehensweise besteht darin, dass das erfindungsgemäße Wischblatt in der Lage ist, auch hartnäckige Verunreinigungen einer zu reinigenden Oberfläche, wie beispielsweise einer Frontscheibe eines Kraftfahrzeugs wirkungsvoll zu entfernen. Dazu umfasst das Wischblatt neben einer Wischleiste, welche beispielsweise der Entfernung von Flüssigkeit von einer zu reinigenden Oberfläche dient, weiterhin eine Reinigungsleiste, welche zur Entfernung von festen oder zumindest zähflüssigen Verunreinigungen auf der zu reinigenden Oberfläche gedacht ist
  • Da die Reinigungsleiste in fluidleitendem Kontakt mit der Sprüheinrichtung des Wischblatts steht und durch die Reinigungsleiste hindurch ein Reinigungsmedium, das von der Sprüheinrichtung zur Verfügung gestellt wird, auf die zu reinigende Oberfläche gelangt, steht das Reinigungsmedium genau an den Stellen einer zu reinigenden Oberfläche zur Verfügung, auf die zu einem bestimmten Zeitpunkt auch die Reinigungsleiste mit einer nachreinigenden Wirkung einwirkt. Auf diese Weise ist eine ortsgenaue und gleichzeitig wirkungsvolle Reinigung einer zu reinigenden Oberfläche auch in Bezug auf verkrustete, harte oder zähflüssige Verunreinigung möglich.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • So ist es von Vorteil, wenn die Reinigungsleiste des Wischblatts parallel zur Wischleiste des Wischblatts ausgerichtet ist. Der Vorteil dieser Anordnung besteht darin, dass ein Reinigungsvorgang über die Reinigungsleiste einer zu reinigenden Oberfläche zwar örtlich versetzt, jedoch zeitlich parallel mit der eigentlichen Befreiung der betreffenden Oberfläche von Flüssigkeitsresten mittels der Wischleiste erfolgen kann. Ein separater Antrieb der Reinigungsleiste ist somit nicht nötig.
  • Weiterhin ist von Vorteil, wenn die Reinigungsleiste ein Fasermaterial, insbesondere ein Mikrofasermaterial umfasst. Das Vorsehen eines derartigen Materials ermöglicht einen Reinigungsvorgang, bei dem eine zu reinigende Oberfläche wie beispielsweise eine Glasoberfläche mechanisch durch Einwirkung des Fasermaterials zwar gereinigt werden kann, jedoch vor einem Verkratzen bewahrt wird.
  • Um eine vollflächige Reinigung einer zu reinigenden Oberfläche zu ermöglichen, ist die Reinigungsleiste von ihrer Längsausdehnung her im Wesentlichen vergleichbar gestaltet wie die Wischleiste des Wischblatts.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Reinigungsleiste derart ausgebildet, dass eine Reinigungslippe der Reinigungsleiste, welche beispielsweise bei Reinigungsvorgängen in Kontakt mit einer zu reinigenden Oberfläche tritt, näher an dem Tragelement des Wischblatts vorgesehen ist, als eine Wischlippe der Wischleiste, welche der Entfernung von Flüssigkeiten von der zu reinigenden Oberfläche dient. Anders formuliert ist somit die Aufbauhöhe der Reinigungsleiste geringer ausgeführt als die Aufbauhöhe der Wischleiste. Als Konsequenz kommt die Reinigungslippe der Reinigungsleiste nur dann in Kontakt mit einer zu reinigenden Oberfläche, wenn das Wischblatt die zu reinigende Oberfläche überstreicht, die Wischleiste dabei in einem gekippten Zustand über die zu reinigende Oberfläche streicht und diese mittels der Wischlippe reinigt.
  • In diesem Fall tritt die Reinigungslippe der Reinigungsleiste in Kontakt mit der zu reinigenden Oberfläche örtlich gesehen in Bewegungsrichtung des Wischblatts und somit zeitlich gesehen vor der Wischlippe der Wischleiste. In der Konsequenz bedeutet dies, dass ein Punkt auf der zu reinigenden Oberfläche zunächst von der Reinigungslippe der Reinigungsleiste zur Entfernung grober Verunreinigungen überstrichen wird und dann von der Wischlippe der Wischleiste zur Entfernung von Flüssigkeitsresten. Dies gewährleistet eine sorgfältige und gute Reinigung der zu reinigenden Oberfläche.
  • Während der Rückbewegung des Wischblatts in die Ausgangsposition verändert sich die Kipprichtung der Wischleiste und somit wird ein erneutes Inkontakttreten der Reinigungslippe der Reinigungsleiste mit der zu reinigenden Oberfläche im Nachlauf der Wischleiste vermieden, was zu einem unbefriedigenden Reinigungsbild und zu Intransparenzen in der zu reinigenden Oberfläche führen würde.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Wischblatt um seine Längsachse kippbar angeordnet. Der Vorteil dieser Maßnahme besteht darin, dass sich auf diese Weise die Möglichkeit bietet, durch Kippen des Wischblatts um seine Längsachse einen reinigenden Kontakt der Reinigungslippe der Reinigungsleiste mit einer zu reinigenden Oberfläche zu ermöglichen oder je nach Neigungswinkel des Wischblatts auch zu verhindern. Auf diese Weise kann die Wirkung der Reinigungslippe in einem möglichen Reinigungsmodus zu- oder abgeschaltet werden. Dies kann beispielsweise durch einen entsprechenden Aktor im Bereich des Wischblatts oder eines dieses enthaltenden Scheibenwischers durch Verstellung des Neigungswinkels des Wischblatts erfolgen.
  • Das erfindungsgemäße Wischblatt lässt sich in vorteilhafterweise einsetzen zur Reinigung von Frontscheiben von Fahrzeugen, von Sensoroberflächen oder von Gebäudeverglasungen.
  • Figurenliste
  • In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt und in der nachfolgenden Figurenbeschreibung näher erläutert. Es zeigt:
    • 1: Eine schematische Ansicht eines Wischblatt gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung und
    • 2: Eine schematische Schnittdarstellung des Wischblatts gemäß 1 in einem Betriebszustand.
  • Figurenbeschreibung
  • Ein Wischblatt 10 in Flachbalkenbauweise umfasst eine Wischleiste 12, die von einem Tragelement 24 in Form gehalten wird. Die Wischleiste 12 umfasst außerdem eine Wischlippe 14, mit der sie bspw. über eine Fahrzeugscheibe gleitet. Die Wischlippe 14 ist über einen Kippsteg 16 mit einer Kopfleiste 18 verbunden.
  • Etwa im mittleren Bereich des Wischblatts 10 ist ein Anschlusselement 28 mit dem Tragelement 24 verbunden. Es dient zum gelenkigen Verbinden des Wischblatts 10 mit einem nicht dargestellten Wischarm.
  • An dem Tragelement 24 ist zu beiden Seiten des Anschlusselements 28 ein Spoiler 26 befestigt, der an seinen Stirnseiten Endkappen 38 besitzt. Der Spoiler 26 kann auf das Tragelement 24 geklipst oder einstückig an die Wischleiste 12 angeformt sein. Bei einfachen Versionen des Wischblatts 10 können der Spoiler 26 und die Endkappen 38 auch entfallen.
  • Weiterhin umfasst das Wischblatt 10 eine Reinigungsleiste 60. Die Reinigungsleiste 60 dient insbesondere mit ihrer Reinigungslippe 62 der Reinigung einer Oberfläche. Dabei tritt die Reinigungslippe 62 in physischem Kontakt mit der zu reinigenden Oberfläche. Die Reinigungsleiste 60 umfasst beispielsweise ein Fasermaterial, insbesondere ein Mikrofasermaterial. Gemäß einer möglichen Ausführungsform ist die Reinigungsleiste insgesamt aus diesem Fasermaterial ausgeführt. Eine Sprüheinrichtung 46 stellt der Reinigungsleiste 60 eine entsprechende Reinigungslösung zur Verfügung. Diese wird innerhalb der Reinigungsleiste 60 geführt und tritt durch Öffnungen 48 der Reinigungsleiste aus zur Benetzung einer zu reinigenden Oberfläche.
  • In 2 ist ein Wischblatt gemäß 1 im Betrieb näher dargestellt. Es bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche Bauteilkomponenten wie in 1.
  • In 2 ist das Wischblatt 10 während einer Wischbewegung in Bewegungsrichtung 54 über eine zu reinigende Oberfläche 50 in Form einer Fahrzeugscheibe abgebildet. Aufgrund des Neigungswinkels des Wischblatts 10 kommt die Reinigungsleiste 60 mit ihrer Reinigungslippe 62 in physischen Kontakt mit der zu reinigenden Oberfläche. Gleichzeitig wird über die Sprühvorrichtung 46 bzw. die Reinigungsleiste 60 eine Reinigungslösung auf die zu reinigende Oberfläche 50 aufgetragen. Aufgrund der Faserbestandteile der Reinigungsleiste 60 kommt es zu einem verbesserten reinigenden Kontakt mit der zu reinigenden Oberfläche 50. Durch den nachgelagerten Wischvorgang mittels der Wischlippe 14 wird eine auf die Oberfläche 50 aufgebrachte Reinigungslösung und darin gelöste Verschmutzungsbestandteile von der Oberfläche 50 mittels der Wischlippe 14 entfernt.
  • Auf diese Weise unterbleibt jegliche zusätzliche Sichtbeeinträchtigung durch die Oberfläche 50 hindurch bspw. durch Auftrag der Reinigungslösung. Erfolgt eine Wischbewegung des Wischblatts 10 in einer entgegengesetzten Richtung zur Bewegungsrichtung 54, kommt vorzugsweise die Reinigungsleiste 60 nicht in physischen Kontakt mit der Oberfläche 50 und es kommt somit zu keiner Sichtbeeinträchtigung durch den Reinigungsvorgang mittels der Reinigungsleiste 60. Auf diese Weise kann ohne zusätzliche Sichtbehinderung im Bedarfsfall eine wirkungsvolle Reinigung der zu reinigenden Oberfläche in Form der Fahrzeugscheibe 50 erfolgen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10343938 A1 [0002]
    • DE 69303106 T2 [0003]
    • EP 1307366 B1 [0004]
    • DE 20114692 U1 [0005]
    • DE 102013226385 A1 [0005]
    • DE 102013226928 A1 [0005]

Claims (8)

  1. Wischblatt, insbesondere in Flachbalkenbauweise, mit einer Wischleiste (12), die von einem Tragelement (24) gehalten ist und über ein Anschlusselement (28) mit einem Wischarm gelenkig verbindbar ist, und einer Sprüheinrichtung (46), mittels der ein Reinigungsmedium im Bereich der Wischleiste (12) auf eine zu reinigende Oberfläche (50) aufbringbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Sprüheinrichtung (46) eine Reinigungsleiste (60) umfasst, welche in einer mit einer zu reinigenden Oberfläche (50) in kontaktbringenden Position am Wischblatt (10) angeordnet ist und durch die hindurch das Reinigungsmedium der Sprüheinrichtung (46) auf die zu reinigende Oberfläche (50) aufbringbar ist.
  2. Wischblatt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsleiste (60) parallel zur Wischleiste (12) angeordnet ist.
  3. Wischblatt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsleiste (60) ein Fasermaterial, insbesondere ein Mikrofasermaterial aufweist.
  4. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsleiste (60) eine vergleichbare Länge aufweist wie die Wischleiste (12).
  5. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüchen dadurch gekennzeichnet, dass eine mit einer zu reinigenden Oberfläche in Kontakt tretende Reinigungslippe (62) der Reinigungsleiste (60) näher am Tragelement (28) positioniert ist, als eine die zu reinigende Oberfläche kontaktierende Wischlippe (14) der Wischleiste (12).
  6. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sprüheinrichtung (46) mehrere Öffnungen (48) über die Länge des Wischblatts (10) verteilt umfasst, die als Düsen ausgebildet sind, welche in Längsrichtung des Wischblatts (10) Fächerstrahlen (44) erzeugen.
  7. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Wischblatt (10) um seine Längsachse kippbar ist.
  8. Verwendung eines Wischblatts nach einem der vorhergehenden Ansprüche zur Reinigung von Frontscheiben von Fahrzeugen, zur Reinigung von Sensoroberflächen oder zur Reinigung von Gebäudeverglasungen.
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