Nothing Special   »   [go: up one dir, main page]

DE102021204369A1 - Beutel, Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Beutels - Google Patents

Beutel, Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Beutels Download PDF

Info

Publication number
DE102021204369A1
DE102021204369A1 DE102021204369.0A DE102021204369A DE102021204369A1 DE 102021204369 A1 DE102021204369 A1 DE 102021204369A1 DE 102021204369 A DE102021204369 A DE 102021204369A DE 102021204369 A1 DE102021204369 A1 DE 102021204369A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
wall
bag
area
closure area
tear
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102021204369.0A
Other languages
English (en)
Inventor
Jörg Christian Thies
Frank Sander
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Windmoeller and Hoelscher KG
Original Assignee
Windmoeller and Hoelscher KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Windmoeller and Hoelscher KG filed Critical Windmoeller and Hoelscher KG
Priority to PCT/EP2021/083030 priority Critical patent/WO2022112431A1/de
Priority to US18/254,281 priority patent/US20240017886A1/en
Priority to EP21823785.7A priority patent/EP4251527A1/de
Publication of DE102021204369A1 publication Critical patent/DE102021204369A1/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Images

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D33/00Details of, or accessories for, sacks or bags
    • B65D33/06Handles
    • B65D33/08Hand holes
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B31MAKING ARTICLES OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER; WORKING PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31BMAKING CONTAINERS OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31B70/00Making flexible containers, e.g. envelopes or bags
    • B31B70/60Uniting opposed surfaces or edges; Taping
    • B31B70/62Uniting opposed surfaces or edges; Taping by adhesives
    • B31B70/628Applying glue on moving webs to form tubular webs
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B31MAKING ARTICLES OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER; WORKING PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31BMAKING CONTAINERS OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31B70/00Making flexible containers, e.g. envelopes or bags
    • B31B70/74Auxiliary operations
    • B31B70/81Forming or attaching accessories, e.g. opening devices, closures or tear strings
    • B31B70/812Applying patches, strips or strings on sheets or webs
    • B31B70/8123Applying strips
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B31MAKING ARTICLES OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER; WORKING PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31BMAKING CONTAINERS OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31B70/00Making flexible containers, e.g. envelopes or bags
    • B31B70/74Auxiliary operations
    • B31B70/86Forming integral handles or mounting separate handles
    • B31B70/874Forming integral handles or mounting separate handles involving punching or cutting
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D33/00Details of, or accessories for, sacks or bags
    • B65D33/16End- or aperture-closing arrangements or devices
    • B65D33/18End- or aperture-closing arrangements or devices using adhesive applied to integral parts, e.g. to flaps
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B31MAKING ARTICLES OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER; WORKING PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31BMAKING CONTAINERS OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31B2155/00Flexible containers made from webs
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B31MAKING ARTICLES OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER; WORKING PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31BMAKING CONTAINERS OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31B2160/00Shape of flexible containers
    • B31B2160/20Shape of flexible containers with structural provision for thickness of contents
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D27/00Envelopes or like essentially-rectangular containers for postal or other purposes having no structural provision for thickness of contents
    • B65D27/32Opening devices incorporated during envelope manufacture
    • B65D27/38Tearing-strings or -strips
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D31/00Bags or like containers made of paper and having structural provision for thickness of contents
    • B65D31/10Bags or like containers made of paper and having structural provision for thickness of contents with gusseted sides
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D33/00Details of, or accessories for, sacks or bags
    • B65D33/02Local reinforcements or stiffening inserts, e.g. wires, strings, strips or frames

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Bag Frames (AREA)
  • Making Paper Articles (AREA)

Abstract

Die Erfindung beschreibt einen Beutel, mit einer ersten Wandung und mit einer zweiten Wandung, welche Papier umfassen und welche über Seitenkanten miteinander verbunden sind, so dass ein Füllraum bereitgestellt ist, wobei die zweite Wandung in Längsrichtung des Beutels gesehen die ersten Wandung überragt, mit zwei Enden, wobei an einem Ende ein Boden angeordnet ist, welcher zumindest einen Umschlagbereich der zweiten Wandung umfasst, wobei der Umschlagbereich um eine erste Falzlinie zumindest auf Teile der ersten Wandung umgeschlagen ist, wobei am anderen Ende eine Öffnung vorgesehen ist, über welche der Füllraum zugänglich ist, wobei eine der Wandungen einen Verschlussbereich umfasst, welcher um eine zweite Falzlinie auf die Außenseite der anderen Wandung umschlagbar und dort mittels eines auf den Verschlussbereich aufgebrachten Haftelements befestigbar ist.Der Verschlussbereich umfasst zwischen der zweiten Falzlinie und dem Haftelement eine Aufreißhilfe, mit welcher der Verschlussbereich zumindest teilweise durchtrennbar ist, um einen erneuten Zugang zum Füllraum zu ermöglichen.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Beutel nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung eines Beutels.
  • Beutel, insbesondere Papierbeutel, sind schon seit Jahrzehnten bekannt und werden täglich in sehr hoher Stückzahl verwendet. Ein bekannter Beutel
    • • mit einer ersten Wandung und einer zweiten Wandung, welche über Seitenkanten miteinander verbunden sind, so dass ein Füllraum bereitgestellt ist, und
    • • mit zwei Enden, wobei an einem Ende ein Boden angeordnet und am anderen Ende eine Öffnung vorgesehen ist, über welche der Füllraum zugänglich ist, wobei der Boden zumindest einen Umschlagbereich der zweiten Wandung umfasst, wobei der Umschlagbereich um eine Falzlinie zumindest auf Teile der ersten Wandung umgeschlagen ist,
    stellt den Ausgangspunkt der vorliegenden Erfindung dar.
  • Die zuvor beschriebenen Beutel eignen sich für vielfältige Anwendungen. So können vom Endverbraucher im Einzelhandel gekaufte Waren in solche Beutel eingefüllt und transportiert werden. Zum Transport von Backwaren wird beispielsweise die Öffnung nach dem Einfüllen der Waren durch ein- oder mehrfaches Umschlagen und/oder Zusammenknüllen verschlossen. Das umgeschlagene Ende, das zuvor die Öffnung dargestellt hat, kann auch fest verschlossen werden, beispielsweise durch Einsatz eines Haftelements, wie etwa einen Klebestreifen.
  • Die DE 10 2007 054 714 A1 beschreibt einen derartigen Beutel, der im Verschlussbereich ein Haftelement umfasst, so dass eine der Wandungen, die am offenen Ende des Beutels die andere Wandung überragt, nach dem Umschlagen auf die andere Wandung an dieser befestigt ist.
  • Solche Beutel eignen sich jedoch nicht für den Versandhandel. Eine Anforderung hierbei ist, dass der Beutel zunächst sicher verschlossen ist. Jedoch können solche Beutel nicht auf einfache Weise geöffnet werden.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen gattungsgemäßen Beutel mit einem Verschluss vorzuschlagen, der sich auf einfache Weise öffnen lässt.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch einen Beutel nach Anspruch 1. Weiterbildungen und vorteilhafte Ausführungen eines erfindungsgemäßen Beutels sind in den Ansprüchen 2 bis 8 und in der folgenden Beschreibung dargestellt.
  • Ein erfindungsgemäßer Beutel, der die oberbegrifflichen Merkmale des Anspruchs 1 umfasst, zeichnet sich dadurch aus, dass
    der Verschlussbereich zwischen der zweiten Falzlinie und dem Haftelement eine Aufreißhilfe umfasst, mit welcher der Verschlussbereich zumindest teilweise durchtrennbar ist, um einen erneuten Zugang zum Füllraum zu ermöglichen. Selbstverständlich kann mit der Aufreißhilfe der Verschlussbereich vollständig durchtrennbar sein, wobei ein abgetrennter Teil des Verschlussbereichs und ein an der einen Wandung verbleibender Teil des Verschlussbereichs entsteht. Insbesondere ein Versandbeutel ist sehr fest verschlossen, damit er sich während des Transports nicht selbstständig aufgrund von äußeren Einflüssen öffnet. Damit ein erfindungsgemäßer Beutel die Anforderungen erfüllt, die oft auch vom Versandhandel an ihn gestellt werden, ist es vorteilhaft, dass dieser doppellagig ausgebildet ist. In diesem Fall ist zumindest jede der Wandungen aus zwei Lagen aufgebaut, so dass eine ausreichende Festigkeit bereitgestellt ist. In dieser vorteilhaften Ausgestaltung wird das Öffnen besonders erleichtert, wenn die erfindungsgemäße Aufreißhilfe zur Verfügung gestellt ist. Durch die Anordnung der Aufreißhilfe zwischen der zweiten Falzlinie und dem Haftelement können das Haftelement und der abgetrennte Teil des Verschlussbereichs am Beutel verbleiben und müssen nicht vom Nutzer entfernt werden. Vorteilhaft ist es, wenn nach dem Nutzen der Aufreißhilfe ein Teil des Verschlussbereichs unbeschädigt bleibt. Dazu kann es vorgesehen sein, dass die Aufreißhilfe derart angeordnet ist, dass der an der einen Wandung verbleibende Teil des Verschlussbereichs zumindest 20 %, insbesondere zumindest 25 % und vorzugsweise zumindest 30 % der Fläche des gesamten Verschlussbereichs umfasst. In diesem Fall ist es möglich, den Beutel nochmals zu verschließen. Ein solcher nochmals verschlossener Beutel kann ein weiteres Mal für den Transport eines Füllguts verwendet werden. Ein Anwendungsbeispiel ist der Rückversand von überzähligen, fehlerhaften oder unpassenden Waren wie etwa Kleidungsstücken.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Aufreißhilfe eine Perforationslinie, welche insbesondere parallel zur zweiten Falzlinie verläuft. Die Perforationslinie kann dabei die seitlichen Ränder des Verschlussbereichs umfassen, so dass das vollständige Aufreißen des Verschlussbereichs vereinfacht ist. Vorteilhaft ist es aber ebenso, dass der Beginn und/oder das Ende der Perforationslinie von den Rändern des Verschlussbereichs beabstandet ist. Diese Maßnahme führt zu einer zuverlässigeren Herstellung des Beutels und wird später näher erläutert werden.
  • Eine Perforationslinie umfasst entlang einer Linie eingebrachte Schnitte, die von Materialstegen unterbrochen sind. Bei dem Aufreißen werden die Materialstege nun durchtrennt, und zwar in der Regel entlang der kürzesten Verbindung zwischen zwei Schnitten. Die Länge der Schnitte kann dabei kürzer sein als die Länge der Materialstege, gemessen entlang der kürzesten Verbindung zwischen den Schnitten. Die eingebrachten Schnitte sind können punktförmig, bogenförmig oder langgestreckt sein. Im Fall von bogenförmigen oder langgestreckten Schnitten müssen diese nicht parallel zu der Linie sein, sondern können vorteilhaft in einem Winkel dazu angeordnet sein. In diesem Fall wird die Stabilität des Verschlussbereichs im Bereich der Aufreißhilfe erhöht, ohne die Bedienbarkeit merklich zu verschlechtern.
  • In einer weiteren, vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Aufreißhilfe zwei im Wesentlichen parallele Perforationslinien, welche insbesondere parallel zur zweiten Falzlinie verlaufen. Diese Ausführungsform vereinfacht das Aufreißen, weil der Nutzer nicht mit einem Hilfsmittel wie etwa einem Finger oder einem Werkzeug die Perforationslinie entlangfahren muss, sondern aufgrund der zwei Perforationslinien einen streifenförmigen Bereich aus dem Verschlussbereich herausreißt. Der streifenförmige Bereich des Verschlussbereichs wird somit von den beiden Perforationslinien seitlich begrenzt. Der Beginn und/oder das Ende des streifenförmigen Bereichs kann zu den Seitenrändern der Verschlussbereichs beabstandet sein. Am Beginn und/oder am Ende des streifenförmigen Bereichs können Öffnungen in dem Verschlussbereich vorgesehen sein, die beispielsweise als Ausstanzungen ausgestaltet sein können. Diese Öffnungen ermöglichen es dem Nutzer, den streifenförmigen Bereich besser zu ergreifen, wodurch das Aufreißen erleichtert wird. In Bezug auf die Ausgestaltung und die Anordnung der Perforationslinien gilt das, was im Zusammenhang mit einer einzigen Perforationslinie beschrieben wurde.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Ausgestaltung der Erfindung kann die Aufreißhilfe wenigstens einen Materialstreifen umfassen, welcher eine größere Festigkeit aufweist als ein Material, insbesondere als das Papier, aus dem der Beutel besteht. Dieser Materialstreifen kann aus Kunststoff oder aus einem beschichteten Papier bestehen und ist zwischen dem Verschlussbereich und der Außenseite der Wandung, auf welcher der Verschlussbereich befestigt ist, angeordnet und ist dort insbesondere befestigt. Damit kann das Aufreißen ebenfalls entlang eines streifenförmigen Bereichs erfolgen. Die größere Festigkeit des Materialstreifens ist dabei wichtig, damit dieser nicht vor oder während des Aufreißvorgangs abreißt. In einer Kombination des Materialstreifens mit einer oder mehrerer Perforationslinien ist unter der Festigkeit des Materials des Beutels die Festigkeit unter Berücksichtigung der Materialschwächung durch die Perforation zu verstehen. In diesem Fall kann die nominelle Festigkeit des Materials des Beutels ohne eine Perforationslinie sogar größer sein als die Festigkeit des Materialstreifens.
  • Ein erfindungsgemäßer Beutel kann zusätzlich dadurch weitergebildet werden, dass zwischen der zweiten Falzlinie und der Aufreißhilfe ein zweites Haftelement angeordnet ist, um einen durchtrennten Verschlussbereich nochmals an der zweiten Wandung befestigen zu können. Der durchtrennte Verschlussbereich ist damit mit dem an der einen Wandung verbleibenden Teil des Verschlussbereichs, der weiter oben bereits beschrieben wurde, gleichzusetzen. Für eine Zweitnutzung des Beutels ist mit dieser Weiterbildung eine Vereinfachung für den Nutzer gegeben, da dieser kein separates Klebemittel mehr benötigt, um den durchtrennten Verschlussbereich auf der Wandung zu befestigen. Der Nutzer kann bei der Befestigung auf die ursprüngliche, zweite Falzlinie zurückgreifen oder eine weitere Falzlinie definieren.
  • Ferner ist es vorteilhaft, wenn das zweite Haftelement mit einem entfernbaren Abdeckelement abgedeckt ist, um das zweite Haftelement nur bei Bedarf aktivieren zu können. Insbesondere wird mit dem Abdeckelement vermieden, dass die Verschlussbereich ebenfalls mit dem zweiten Haftelement auf der Außenseite der anderen Wandung befestigt ist und folglich der Füllraum trotz Aufreißens nicht zugänglich ist.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Aufreißhilfe wenigstens einen Materialstreifen umfasst, welcher eine größere Festigkeit aufweist als ein Material, insbesondere als das Papier, aus dem der Beutel besteht, wobei der Materialstreifen und das Abdeckelement aus demselben Material bestehen und insbesondere einstückig ausgebildet sind. Es ergeben sich dieselben Vorteile, die im Zusammenhang mit den vorherigen Ausführungsformen beschrieben worden sind. Der Materialstreifen und das Abdeckelement können im Fall einer einstückigen Ausgestaltung mit zumindest einer Perforation versehen sein. Diese Perforation kann deckungsgleich mit wenigstens einer Perforationslinie des Verschlussbereichs vorgesehen sein. Insbesondere kann die Perforation des Materials und die Perforationslinie in demselben Arbeitsschritt erzeugt werden, indem der Schritt der Perforation nach dem Schritt des Aufbringens des Materialstreifens und des Abdeckelements durchgeführt wird.
  • Das erste Haftelement kann mit einem zweiten Abdeckelement abgedeckt sein, so dass das erste Haftelement solange inaktiv bleiben kann, bis der Füllraum des Beutels befüllt ist. Das zweite Abdeckelement kann materialgleich und insbesondere einstückig mit dem Materialstreifen und/oder mit dem Abdeckelement, welches das zweite Haftelement abdeckt, ausgestaltet sein. Auch in diesem Fall kann das zweite Abdeckelement und der Materialstreifen mit einer trennenden Perforation versehen sein, welche wiederum Vorteilhafterweise gemeinsam mit einer als Perforationslinie ausgestalteten Aufreißhilfe erzeugt werden kann.
  • Insbesondere können beide Abdeckelemente und der Materialstreifen einstückig ausgestaltet und mit zumindest zwei parallelen Perforationslinien versehen sein. Diese parallelen Perforationslinien sind vorzugsweise unmittelbar an den Perforationslinien des Verschlussbereichs angeordnet und vorzugsweise mit diesen deckungsgleich. Dies kann insbesondere dadurch erreicht werden, dass die vorgenannten Perforationslinien im selben Arbeitsschritt und mit demselben Perforationswerkzeug erzeugt werden.
  • Vorteile kann es mit sich bringen, wenn das zweite Abdeckelement über zumindest einen Randbereich des Umschlagbereichs hinausragt. Mit anderen Worten sind Bereiche vorgesehen, in denen das zweite Abdeckelement ohne Unterlage ist, die durch den Umschlagbereich gebildet wird. Dieses Merkmal ist sogar vorteilhaft bei Beuteln gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Durch diese Maßnahme wird es für den Benutzer erleichtert, das zweite Abdeckelement zu entfernen und den Beutel zu verschließen.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn das zweite Abdeckelement in Längsrichtung des Beutels den Randbereich des Umschlagbereichs überragt. Dadurch hat der Beutel in seinem unbenutzten Zustand eine größere Länge als ein Beutel ohne dieses Merkmal. In diesem Fall ist es für den Benutzer noch einfacher, das zweite Abdeckelement zu entfernen.
  • Auch das erste Abdeckelement kann über einen Randbereich des Umschlagbereichs hinausragen.
  • Ein erfindungsgemäßer Beutel hat eine Breite, wobei der Verschlussbereich zumindest teilweise eine Breite aufweist, welche kleiner als die Breite des Beutels ist. Vorteile bringt es in dieser Anordnung mit sich, wenn das erste und/oder das zweite Abdeckelement eine Breite, die in Querrichtung des Beutels verläuft, aufweist, die gleich oder größer als die Breite des Beutels ist, so dass das Abdeckelement noch einfacher zu ergreifen und zu entfernen ist.
  • Abdeckelemente können ein Trennpapier umfassen, welches aus einem Grundmaterial besteht, wie beispielsweise ein Papier oder eine Folie. Dieses Grundmaterial ist dann mit einer antihaftenden Substanz getränkt und/oder beschichtet. Als antihaftende Substanzen können insbesondere Silikone, Öle, Fette, Polypropylen und/oder Fluorcarbone vorgesehen sein. Bevorzugt ist ein Trennpapier, welches ein Grundmaterial aus Papier umfasst, welches mit einem Silikon beschichtet und/oder getränkt ist. Vorteilhaft ist dabei, wenn das Trennpapier ein Flächengewicht zwischen 20 und 90 g/qm, bevorzugt zwischen 30 und 60 g/qm, aufweist.
  • Vorteilhaft ist es, wenn der Beutel aus Papier besteht oder im Wesentlichen aus Papier besteht (gegebenenfalls abgesehen von Haftelementen, Materialstreifen und Aufreißhilfen), wobei das Papier ein Flächengewicht von 30 bis 200 g/qm aufweist, insbesondere zwischen 50 und 150 g/qm.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Beutel aus einer Flachbahn gebildet ist, wobei die Ränder der Flachbahn entlang einer parallel zur Längsrichtung verlaufenden Verbindungsnaht miteinander verbunden sind, wobei die Verbindungsnaht von der zweiten Wandung umfasst ist. Diese Ausgestaltung ist dann vorteilhaft, wenn der Verschlussbereich der ersten Wandung zugeordnet ist, so dass der Verschlussbereich frei von der Verbindungsnaht ist. Wäre dieses nicht der Fall, müsste sich die Aufreißhilfe durch die Verbindungsnaht erstrecken, an der sich aber zwei Materiallagen befinden und somit das Aufreißen erschweren würden. Um das zu erreichen, kann vorgesehen sein, die Schlauchbildung derart durchzuführen, dass ausgehend von der Materialbahn die seitlichen Ränder nach unten umgeschlagen werden, so dass die zweite Wandung mit der Verbindungsnaht unterhalb der ersten Wandung liegt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Transportrichtung zumindest zum Teil horizontal ist, so dass sich der Begriff „unten“ auf die Gravitationsrichtung bezieht. Gleichwohl kann die Verbindungsnaht auch von der ersten Wandung umfasst sein, wenn der Beutel so ausgestaltet ist, dass sich die zweite Wandung sowohl am vorderen Ende, dem Bodenende, als auch am hinteren Ende, dem Verschlussende, sich über die erste Wandung hinaus erstreckt. Dies kann in einem herkömmlichen Verfahren dadurch erfolgen, indem am Ende der ersten Wandung ein Materialstück entfernt wird. Diese Vorgehensweise ist in der Patentanmeldung EP 2 268 481 A1 offenbart. Der Inhalt der genannten Patentanmeldung gilt als in diese Patentanmeldung aufgenommen, so dass im Rahmen der vorliegenden Patentanmeldung auf Merkmale der EP 2 268 481 A1 zurückgegriffen werden kann bzw. wird.
  • Die oben genannte Aufgabe wird weiterhin gelöst durch ein Verfahren zur Herstellung eines Beutels, insbesondere eines Beutels gemäß der vorstehenden Beschreibung, wobei Schlauchstücke bereitgestellt werden oder ein Schlauch in Schlauchstücke vereinzelt wird, wobei die Schlauchstücke eine erste Wandung und eine zweite Wandung umfassen, die über Seitenkanten miteinander verbunden sind, so dass ein Füllraum bereitgestellt wird, wobei das Schlauchstück in eine Transportrichtung transportiert wird, wobei in Transportrichtung gesehen am vorderen Ende die zweite Wandung die erste Wandung überragt, wobei ein Teil der zweiten Wandung einen Umschlagbereich ausbildet, wobei an dem Schlauchstück ein Boden geformt wird, wobei der Umschlagbereich entlang einer Falzlinie zumindest auf Teile der ersten Wandung umgeschlagen wird, wobei am in Transportrichtung gesehen hinteren Ende eine der Wandungen die andere Wandung überragt und einen Verschlussbereich ausbildet, wobei eine zweite Falzlinie vorgesehen wird, um welche der Verschlussbereich auf die andere Wandung umschlagbar ist, wobei ein Haftelement auf den Verschlussbereich aufgetragen wird, um den Verschlussbereich auf der anderen Wandung befestigen zu können.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass in oder an dem Verschlussbereich zwischen der zweiten Falzlinie und dem Haftelement eine Aufreißhilfe aufgebracht oder eingebracht wird, mit welcher der Verschlussbereich zumindest teilweise durchtrennbar ist, um einen erneuten Zugang zum Füllraum zu ermöglichen.
  • Mit diesem Verfahren werden die gleichen Vorteile erzielt, die bereits im Zusammenhang mit einem erfindungsgemäßen Beutel beschrieben worden sind.
  • Zudem wird die oben genannte Aufgabe durch ein System zur Herstellung eines Beutels, insbesondere eines Beutels und/oder zur Durchführung des Verfahrens nach der vorstehenden Beschreibung, gelöst, mit einer Einrichtung zur Bereitstellung von Schlauchstücke oder mit einer Einrichtung zur Vereinzelung eines Schlauchs in Schlauchstücke, wobei die Schlauchstücke eine erste Wandung und eine zweite Wandung umfassen, die über Seitenkanten miteinander verbunden sind, so dass ein Füllraum bereitgestellt wird,
    mit einer Transporteinrichtung zum Transport der Schlauchstücke ein eine Transportrichtung, wobei in Transportrichtung gesehen am vorderen Ende die zweite Wandung die erste Wandung überragt,
    mit einer Bodenbildungseinrichtung zum Anformen eines Bodens an das Schlauchstück, wobei ein Umschlagbereich der zweiten Wandung entlang einer Falzlinie zumindest auf Teile der ersten Wandung umschlagbar ist,
    wobei am in Transportrichtung gesehen hinteren Ende eine der Wandungen die andere Wandung überragt und einen Verschlussbereich ausbildet, wobei eine zweite Falzlinie vorgesehen ist, um welche der Verschlussbereich auf die andere Wandung umschlagbar ist, wobei eine Haftmittelauftragseinrichtung vorgesehen ist, mit welcher ein Haftelement auf den Verschlussbereich auftragbar ist, um den Verschlussbereich auf der anderen Wandung befestigen zu können.
  • Das erfindungsgemäße System ist gekennzeichnet durch zumindest eine Einrichtung zum Auf- oder Einbringen einer Aufreißhilfe in oder an dem Verschlussbereich zwischen der zweiten Falzlinie und dem Haftelement, mit welcher der Verschlussbereich zumindest teilweise durchtrennbar ist, um einen erneuten Zugang zum Füllraum zu ermöglichen.
  • Hiermit werden die gleichen Vorteile erzielt, wie sie bereits im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Beutel und/oder dem erfindungsgemäßen Verfahren beschrieben worden sind.
  • In einer Weiterbildung eines erfindungsgemäßen Beutels können Grifföffnungen vorgesehen sein, wobei die Grifföffnung durch die zweite Wandung außerhalb des Umschlagbereichs und durch den Umschlagbereich hindurchreicht.
  • Folglich sind die Grifföffnungen bereits in den fertigen Boden eingebracht, so dass über die verbliebene Öffnung der Beutel besonders bequem zu befüllen ist, ohne dass beim Befüllvorgang die Grifflöcher sich störend auswirken. So kommt es bei der beispielhaften Verwendung der erfindungsgemäßen Beutel im Versandhandel darauf an, diese schnell befüllen zu können. Hierbei ist jegliche Störung zu vermeiden. Anstelle des Begriffs „Umschlagbereich“ wird im Folgenden auch der Begriff „Bodenklappe“ verwendet.
  • Eine Grifföffnung kann an verschiedenen Stellen im Herstellungsverfahren für die Beutel vorgesehen sein. Es können die notwendigen Schritte hierzu durchgeführt werden, wenn als Ausgangsmaterial eine Materialbahn vorliegt, noch bevor aus der Materialbahn ein Schlauch geformt wird, aus welchem die späteren Beutel vereinzelt werden. Dabei sind dann für einen einzelnen Beutel an zwei verschiedenen Stellen die Grifföffnung vorzubereiten, nämlich an dem späteren Umschlagbereich und an der späteren zweiten Wandung außerhalb des Umschlagbereichs.
  • Selbstverständlich kann an dem späteren Umschlagbereich und an der zweiten Wandung außerhalb des Umschlagbereichs die Grifföffnungen eingebracht werden, nachdem zur Bildung des eigentlichen Beutels ein Schlauch zu Schlauchstücken vereinzelt wurde. Insbesondere erfolgt die Vereinzelung, indem am vorderen Ende des Schlauchs entlang einer zuvor eingebrachten Schwächungslinie, insbesondere der Perforation, Schlauchstücke abgerissen wurden. Nach der Vereinzelung liegt ein Schlauchstück vor mit einer ersten Wandung und mit einer zweiten Wandung, welche über Seitenkanten miteinander verbunden sind, wobei die zweite Wandung in Längsrichtung des Beutels gesehen die ersten Wandung überragt. Es ist jedoch noch kein Boden angeformt. In diesem Zustand können wiederum zwei Öffnungen eingebracht werden, die später nach dem Bilden des Bodens übereinander liegen und gemeinsam eine Grifföffnung darstellen.
  • Vorteilhaft ist es jedoch auch, eine Grifföffnung erst nach der vollständigen Fertigstellung des Bodens in diesen eingebracht wird.
  • Zur Erzeugung von Grifföffnungen kann wenigstens eine Stanze vorgesehen sein, mit der Materialstücke aus der zweiten Wandung außerhalb des Umschlagbereichs und/oder aus dem Umschlagbereich heraustrennbar und abführbar sind. Ein Stanzmesser einer solchen Stanze kann dabei eine umlaufende Kontur aufweisen. Alternativ kann die Kontur auch offen sein, so dass die Materialstücke am Boden verbleiben, so dass die vollständige Grifföffnung erst dadurch entsteht, dass ein Nutzer den Beutel durch die Grifföffnung hindurch ergreift. Eine derart vorbereitete, aber noch nicht endgültige Grifföffnung kann auch durch ein Perforiermesser erzeugt werden. Eine damit erzeugte Grifföffnungsperforation hat den Vorteil, dass die Materialstücke über zahlreiche Stege noch mit dem Beutel verbunden sind, so dass beispielsweise eine Störung durch sich umklappende Materialstücke vermieden werden kann.
  • Grifföffnungsperforationen oder Ausstanzungen können auch, insbesondere mithilfe einer Laserschneideinrichtung, kontaktlos erfolgen. Gleiches gilt auch für die Perforationen im Zusammenhang mit einer Aufreißhilfe.
  • Eine Vorrichtung zur Erzeugung von Grifföffnungen kann dem vorstehend beschriebenen Verfahren entsprechend in Produktionsrichtung gesehen zwischen einer Abwickeleinrichtung zum Abwickeln einer Materialbahn und einer Schlauchbildungseinrichtung angeordnet sein. Alternativ oder zusätzlich kann eine solche Vorrichtung zwischen der Schlauchbildungseinrichtung und der Bodenfaltvorrichtung angeordnet sein. Auch ist es möglich, die Vorrichtung zur Erzeugung von Grifföffnungen in Produktionsrichtung gesehen hinter der Bodenfalteinrichtung vorzusehen.
  • Unter den Begriffen „erste Wandung“ bzw. „zweite Wandung“ ist keine Richtungszuordnung zu verstehen. Das bedeutet, dass die erste Wandung im Herstellungsprozess beispielsweise oben oder unten angeordnet sein kann. Ein erfindungsgemäßer Beutel umfasst Papier oder besteht vollständig aus Papier.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung des Beutels ist vorgesehen, dass der Umschlagbereich mittels einer ersten Verbindungsfläche mit der ersten Wandung verbunden ist, wobei der Umschlagbereich mit einer zweiten Verbindungsfläche mit einem Teil der dem Füllraum zugewandten Seite der zweiten Wandung verbunden ist. Insbesondere ist dieser Teil der dem Füllraum zugewandten Seite der zweiten Wandung von der ersten Wandung frei, d.h. von dieser nicht bedeckt. Damit ist es möglich, dass der Umschlagbereich sowohl mit der ersten Wandung als auch mit der zweiten Wandung verbunden ist. Insbesondere die Verbindung mit der zweiten Wandung dient dazu, dass ein in dem Füllraum sich befindendes Füllgut nicht durch die Grifföffnungen in die Umgebung gelangen kann.
  • Eine Verbindungsfläche wird durch die Fläche definiert, innerhalb der die vorgenannten Komponenten, insbesondere die erste Wandung, die zweite Wandung und der Umschlagbereich, jeweils miteinander verbunden sind. Die Verbindung kann durch einen Auftrag von Klebstoffen und das anschließende in Kontaktbringen jeweils zweier Komponenten erzeugt werden. Ein Klebstoff kann ein Kaltleim, insbesondere ein Leim auf Stärkebasis, ein Hotmelt, also ein durch Wärmezufuhr aktivierbarer Klebstoff, oder auch doppelseitig klebende Etiketten sein. Für den Auftrag des Klebstoffs ist ein Beleimungsaggregat vorgesehen, welches beispielsweise auf einem rotierbaren Element ein der Verbindungsfläche entsprechendes Formatstück, welches insbesondere elastisch ist, trägt. Ein solches Formatstück wird oft auch als Klischee bezeichnet. Alternativ kann ein Beleimungsaggregat eine Düsenbeleimungseinrichtung umfassen. Diese Düsenbeleimungseinrichtung umfasst mehrere Düsen, deren Leimdurchfluss mittels Ventile hergestellt oder unterbrochen werden kann. Es ist eine Düsenreihe in Querrichtung der Transportrichtung der Beutel denkbar, wobei die Ventile beim Durchlauf eines Beutels der gewünschten Fläche entsprechend geöffnet oder geschlossen werden.
  • Vorteilhaft ist es weiterhin, wenn die zweite Verbindungsfläche die Grifföffnung vollständig umschließt. Bevorzugt ist es dabei, wenn die Verbindungsfläche direkt am Rand der Grifföffnung anschließt. Bei einer vollständig umschlossenen Grifföffnung wird vermieden, dass sich bei dem späteren Beutel die beiden Lagen der Grifföffnung, die durch die zweite Wandung außerhalb des Umschlagbereichs und durch die zweite Wandung gebildet ist, voneinander entfernen, was zu einem schwierigeren Ergreifen des Beutels durch den Benutzer führen kann.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung ist vorgesehen, dass die erste und die zweite Verbindungsfläche eine gemeinsame Verbindungsfläche ausbilden, wobei der Umschlagbereich der zweiten Wandung sowohl mit der ersten Wandung als auch mit der zweiten Wandung verbunden ist. Insbesondere, wenn im Beleimungsaggregat ein Klischee zum Beleimen der Verbindungsfläche vorgesehen ist, reicht die Bereitstellung eines einzelnen Klischees, was die die Komplexität und/oder Kosten reduziert.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Beutel aus einer Flachbahn gebildet ist, wobei die Ränder der Flachbahn entlang einer parallel zur Längsrichtung verlaufenden Verbindungsnaht miteinander verbunden sind, wobei die Verbindungsnaht von der zweiten Wandung umfasst ist. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist entsprechend vorgesehen, dass die Verbindungsnaht an der zweiten Wandung angeordnet wird. Das bedeutet, dass eine Flachbahn zumindest entlang zweier Längskanten umgeschlagen wird, wobei sich die Ränder der Bahn auf der zweiten Wandung überlappen und dort miteinander verbunden werden. In einem erfindungsgemäßen System zur Herstellung eines Beutels kann zu diesem Zweck eine bekannte Schlauchbildungseinrichtung vorgesehen sein, welcher eine Wendestation nachgeordnet ist. Folglich kann bei einem solchen System die Längsnaht beispielsweise zunächst der Oberseite des Schlauchs zugeordnet sein und nach dem Wenden der Unterseite, welche bei den vereinzelten Schlauchstücken dann die zweite Wandung darstellt.
  • Anstelle des Vorsehens einer Wendestation kann es vorgesehen, die Schlauchbildung so durchzuführen, dass die Ränder der Materialbahn nach unten umgeschlagen werden, so dass diese sich unterhalb der ersten Wandung überlappen. Diese Alternative eignet sich als bevorzugte Lösung, sollte die Erfindung jedoch für eine vorhandene Maschine genutzt werden, so eignet sich das Vorsehen einer Wendestation, da diese nachgerüstet werden kann.
  • Der Vorteil bei dieser vorgenannten Vorgehensweise ist, dass insbesondere durch die Einwirkung eines Klischees zum Beleimen der ersten Wandung oft an den Rändern und Kanten die Verbindungsnaht durch ein Anhaften am Klischee wieder aufgezogen wird, so dass eine ordnungsgemäßen Bodenbildung nicht immer erzielt wird. Dieser Umstand wird durch die vorgenannte Ausgestaltung des Beutels vermieden.
  • Grundsätzlich kann der Beutel dabei aus einem von einer Flachbahn vereinzelten Flachbahnstück geformt sein. Denkbar ist auch, dass die Flachbahn zunächst zu einem Schlauch verarbeitet wird, von dem dann Schlauchstücke vereinzelt werden.
  • In einer weiteren, vorteilhaften Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Beutels ist vorgesehen, dass zwischen der zweiten Wandung und dem Umschlagbereich ein um die Grifföffnung herumlaufendes Verstärkungselement angeordnet ist. Auf diese Weise kann ein Griffelement verstärkt werden, so dass der Beutel auch bei schwereren Traglasten sicher einsetzbar ist und die Gefahr, dass die Grifföffnung reißt, verringert ist. Dieses Verstärkungselement, das beispielsweise als Zettel, welcher insbesondere Papier umfasst, ausgestaltet sein kann, wird vor dem Verschließen des Bodens auf die zweite Wandung und/oder den Umschlagbereich aufgelegt und verbunden. Besonders bevorzugt erfolgt dieser Schritt noch vor dem Bilden eines Schlauches aus einer Flachbahn, da hier die vorgenannten Bereiche besonders einfach zugänglich sind. Zur Durchführung dieses Schrittes kann ein Applikator vorgesehen sein, welches bevorzugt mit einer Walze in gleichmäßigen Abständen die Verstärkungselemente auf den vorgenannten Bereichen ablegt. Der Applikator kann dabei eine Vereinzelungseinrichtung umfassen, mit welcher aus einer weiteren Materialbahn Verstärkungselemente vereinzelbar sind.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren kann dadurch weitergebildet werden, dass zumindest eine Grifföffnung eingebracht wird, welche durch die zweite Wandung außerhalb des Umschlagbereich und durch den Umschlagbereich hindurchreicht.
  • Mit diesem Verfahren werden die gleichen weiteren Vorteile erzielt, die bereits im Zusammenhang mit einem erfindungsgemäßen Beutel beschrieben worden sind.
  • Ein erfindungsgemäßes System umfasst in einer weiteren Ausgestaltung zumindest eine Einrichtung zum Einbringen zumindest einer Grifföffnung, welche durch die zweite Wandung außerhalb des Umschlagbereich und durch den Umschlagbereich hindurchreicht.
  • Hiermit werden die gleichen Vorteile erzielt, wie sie bereits im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Beutel und/oder dem erfindungsgemäßen Verfahren beschrieben worden sind.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung hervor, in der unter Bezugnahme auf die Figuren verschiedene Ausführungsbeispiele im Einzelnen erläutert sind. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder beliebige Kombinationen erwähnter Merkmale erfindungswesentlich sein. Im Rahmen der gesamten Offenbarung gelten Merkmale und Einzelheiten, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Beutel beschrieben sind, selbstverständlich auch im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren und/oder mit dem erfindungsgemäßen System und jeweils umgekehrt, so dass bezüglich der Offenbarung zu den einzelnen Aspekten der Erfindung stets wechselseitig Bezug genommen wird beziehungsweise werden kann. Die einzelnen Figuren zeigen:
    • 1 Eine Materialbahn für die Herstellung erfindungsgemäßer Beutel.
    • 2 Ein Schlauchstück, welches nach der Schlauchbildung vom Schlauch abgetrennt wurde.
    • 3 Draufsicht auf einen fertiggestellten Beutel.
    • 4 Draufsicht auf einen fertiggestellten Beutel gemäß 3, der jedoch verschlossen ist.
    • 5 Draufsicht auf einen fertiggestellten Beutel gemäß 4, der jedoch mittels der Aufreißhilfe wieder geöffnet wurde.
    • 6 Draufsicht auf einen fertiggestellten Beutel gemäß 5, der wiederverschlossen ist.
    • 7 Ablaufdiagramm eines Verfahrens zur Herstellung der erfindungsgemäßen Beutel.
    • 8 Eine Vorrichtung zur Herstellung der erfindungsgemäßen Beutel
    • 9 Eine Materialbahn für die Herstellung erfindungsgemäßer Beutel
    • 10 Ein Schlauchstück, welche nach der Schlauchbildung vom Schlauch abgetrennt wurde
    • 11 Draufsicht auf das Schlauchstück gemäß 10 nach dem Flachlegen und dem Auftragen einer Klebstofffläche
    • 12 Ein aus dem Schlauchstück gemäß 11 fertiggestellter Beutel
    • 13 Draufsicht auf das Schlauchstück gemäß 10 nach dem Flachlegen und dem Auftragen einer Klebstofffläche, jedoch ohne eingebrachte Grifföffnungen
    • 14 Ein aus dem Schlauchstück gemäß 13 fertiggestellter Beutel, jedoch ohne eingebrachte Grifföffnungen
    • 15 Ein fertiggestellter Beutel gemäß 14 mit zusätzlich eingebrachten Grifföffnungen
    • 16 Draufsicht auf das Schlauchstück gemäß 15 nach dem Flachlegen und dem Auftragen einer Klebstofffläche, jedoch ohne eingebrachte Grifföffnungen
    • 17 Ein aus dem Schlauchstück gemäß 16 fertiggestellter Beutel, jedoch ohne eingebrachte Grifföffnungen
    • 18 Ein fertiggestellter Beutel gemäß 17 mit zusätzlich eingebrachten Grifföffnungen
    • 19 Ablaufdiagramm eines Verfahrens zur Herstellung der erfindungsgemäßen Beutel.
    • 20 Eine Vorrichtung zur Herstellung der erfindungsgemäßen Beutel
    • 21 Eine Materialbahn in einer Abwandlung der Materialbahn in 1
    • 22 Eine im Vergleich zur 3 abgewandelten Ausführungsform
    • 23 Abwandlung eines Beutels
    • 24 Schritte eines Herstellungsverfahrens insbesondere für Beutel nach den 22 und 23
  • Die 1 zeigt eine Materialbahn 100, aus welcher mehrere erfindungsgemäße Beutel herstellbar sind bzw. hergestellt werden. Der Bahnabschnitt 101, aus welchem der zur Herstellung eines Beutels notwendige Schlauchabschnitt erzeugt wird, ist durch dicke, strichpunktierte Linien 102, welche teilwiese quer zur Transportrichtung T der Flachbahn 100 verlaufen, gekennzeichnet. Die Linien 102 stellen somit Trennlinien dar und können durch Perforation gebildet werden. Die Linien 102 haben teilweise auch Richtungskomponenten in Richtung der Transportrichtung T, was zur Folge hat, dass nach dem späteren Abreißen einzelner Schlauchstücke die beiden Wandungen gestaffelt zueinander angeordnet sind, was im Zusammenhang mit der 2 noch näher erläutert werden wird. Der gegenüber der Transportrichtung zurückspringende Bereich der Linie 102 auf dem Flächenbereich 111 führt zu dem späteren Verschlussbereich.
  • Die Darstellung der Flachbahn ist bevorzugt ein Blick auf die Außenflächen der späteren Wandungen des Beutels. Der Bahnabschnitt 101 unterteilt sich in den Flächenbereich 110, der den überwiegenden Teil der späteren zweiten Wandung oder vollständig die zweite Wandung bildet, und in den Flächenbereich 111, der die spätere erste Wandung bildet. Die Flächenbereiche 110 und 111 werden durch die nächstliegenden, unterbrochenen Linien 103 oder durch die Linien 104 begrenzt. Deren Bedeutung wird nachfolgend beschrieben.
  • Die unterbrochenen Linien 103 und die strichpunktierten Linien 104 kennzeichnen die optionalen Seitenfalten, wobei die Linien 103 die Außenkanten einer Seitenfalte und die strichpunktierten Linien 104 die Innenkante einer Seitenfalte bilden. Bei Beuteln ohne Seitenfalten entfallen die Linien 103, und die Linien 104 bilden die äußeren Längskanten des Beutels. Die Bereiche 105 und 105` an den Längsrändern der Flachbahn 100 die diejenigen Bereiche, die sich nach der Schlauchbildung überlappen und aneinander, beispielsweise durch Verklebung, haften.
  • Vorzugsweise am Flächenbereich 111, insbesondere im Bereich des zurückspringen Teils der Linie 102, werden und/oder sind wenigstens zwei Haftelemente 120 und 121 angeordnet, welche beispielsweise aus Haftschmelzkleberstreifen oder aus doppelseitig klebenden Streifen gebildet sind. Diese Haftelemente 120 und 121 sind in Transportrichtung T gesehen voneinander beabstandet. Zwischen diesen Haftelementen 120 und 121 ist wenigstens eine Perforation 122 und wenigstens eine optionale Perforation 122' vorgesehen, welche beispielsweise gleichzeitig mit der Linie 102 eingebracht werden kann. Es ist jedoch auch möglich die Perforation 122 und/oder die Perforation 122' vor oder nach der Linie 102 einzubringen. Der 1 ist weiterhin zu entnehmen, dass die in Transportrichtung T weiter stromabwärts die Haftelemente 120 und 121 mit wenigstens einem Abdeckelement 123 belegt sind. Auch dieses Abdeckelement 123 ist vorzugsweise mit Perforationen versehen, die insbesondere deckungsgleich mit den Perforationen 122, 122' sind.
  • Auch wenn das Ausführungsbeispiel der 1 einen bestimmten Verfahrensablauf hinsichtlich der Anbringung der Perforationen, der Haftelemente und des Abdeckelements suggeriert, so ist die Reihenfolge beliebig. Es kann beispielsweise vorteilhaft sein, die Haftelemente zunächst mit einem Abdeckelement zu verbinden und beides dann mittels eines Applikators auf die Materialbahn 100 aufzutragen. Anschließend können die Perforationen 122, 122' und 102 in einem Arbeitsschritt eingefügt werden. Jedoch kann das Einbringen einer Perforation 102 auch vor dem Applizieren der Haftelemente und/oder des Abdeckblatts erfolgen und anschließend das Einbringen der Perforationen 122, 122'.
  • Vorteilhaft ist es, wenn die Perforationen 122, 122' eine größere Festigkeit aufweisen als die Perforation 102. Die kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die Perforationen 122, 122' mit einem Abstand zur Perforation 102 angeordnet sind. Auch kann das Verhältnis der Steglänge zur Schnittlänge in den Perforationen 122, 122' größer sein als in der Perforation 102. Diese Ausführungsform ist vorteilhaft, um beim Vereinzeln von Schlauchstücken vom Schlauch einen sicheren Abriss entlang der Linie 102 hervorzurufen und einen Abriss oder Anriss entlang der Perforationen 122 und/oder 122' zu vermeiden.
  • Die gekrümmten Pfeile 106 und 107 deuten nun an, dass aus der Materialbahn 100 ein Schlauch gebildet wird. Zusammen mit der Schlauchbildung können optional auch Seitenfalten eingefügt werden, da das Bilden aller Faltungen, die in Transportrichtung T verlaufen, innerhalb einer einzigen Station effizient ist.
  • Die 2 zeigt nun ein Schlauchstück 200, welches aus der in 1 gezeigten Materialbahn durch die Schritte der Schlauchbildung und der Vereinzelung, bei der durch Aufprägen einer Kraft in Richtung T auf das jeweils vordere Ende des Schlauches und durch ein Halten des Schlauches hinter der jeweils ersten Trennlinie 102, das jeweils vordere Schlauchstück entlang der Trennlinie 102 abgerissen wird. Die Bereiche 105 und 105` sind überlappend angeordnet und miteinander, insbesondere durch Verwendung von Klebstoff, durch eine Verbindung miteinander verbunden. Die Linien 103 und 104 sind ebenfalls zu erkennen. Verdeckte Linien oder Linienbereiche sind durch unterbrochene oder strichpunktierte Linien dargestellt.
  • Es ist zu erkennen, dass der hintere Bereich der ersten Wandung 111, nämlich der Verschlussbereich 125, an dem die Perforationen 122, 122', die Haftelemente 120, 121 und das Abdeckelement 123 angeordnet sind, von der zweiten Wandung 110 unbedeckt sind. Der die zweite Wandung 110 überragende Teil 125 der ersten Wandung 111 wird oft auch als Verschlussklappe oder Verschlusslasche bezeichnet.
  • Die 3 stellt einen Beutel 200 dar, der dadurch fertig gestellt wurde, dass zumindest der Bereich der Wandung 110 um eine Falzkante umgeschlagen und auf der Wandung 111 befestigt wurde. Der Beutel ist mit Blick auf die Wandung 110 dargestellt, so dass nun die Perforationen 122, 122' und das Abdeckblatt 123 sichtbar sind. Die Haftelemente 120 und 121 sind weiterhin nicht sichtbar und mit unterbrochenen Linien dargestellt. Der Rand der Zugangsöffnung 201 zum Füllraum des Beutels 200 ist nun sichtbar. Anhand des Ausführungsbeispiels der 3 wird eine zusätzliche Öffnung 126 offenbart, die jedoch nicht auf dieses Ausführungsbeispiel beschränkt ist. Diese Öffnung kann beispielsweise durch eine Ausstanzung und/oder durch eine Perforation seiner Ränder erfolgen, so dass ein Ergreifen der Aufreißhilfe, die am Beispiel der Perforationen 122, 122' gezeigt ist, erleichtert.
  • Die 4 zeigt nun den Beutel 200 aus der 3 in einem verschlossenen Zustand. Um diesen Zustand zu erreichen kann der Nutzer den das Haftelement 120 abdeckenden Teil des Abdeckelements 123 entlang der Perforation 122, die sich auch in das Abdeckblatt erstreckt, abreißen. Ist das Abdeckblatt jedoch nicht einstückig für alle erläuterten Bereiche, sondern deckt das Haftelement 120 separat ab, so kann dieses Abdeckblatt einfach abgezogen werden. Sodann erfolgt ein Umschlagen des Verschlussbereichs 125 um eine Falzlinie und ein Befestigen des Verschlussbereichs auf der Wandung 110.
  • In der 5 ist der Beutel 200 erkennbar, der durch Aufreißen geöffnet wurde. Das Aufreißen erfolgt durch den Nutzer dadurch, dass der Materialbereich zwischen den Perforationen 122, 122' den Verschlussbereich 125 in einen ersten Teil und in einen zweiten Teil 127 trennt. Insbesondere auch der zwischen diesen Perforationen 122, 122' liegende Bereich des Abdeckelement wird mit abgerissen. Der Füllraum ist nun wieder zugänglich. Das Haftelement 121, welches am zweiten Teil des Verschlussbereichs angeordnet ist, ist weiterhin mit dem verbliebenen Teil des Abdeckelements abgedeckt.
  • Die 6 stellt schließlich den Beutel 200 in wiederverschlossenem Zustand dar. Dazu wurde das Abdeckelement vom Haftelement 121 entfernt und der zweite Teil 127 des Verschlussbereichs auf der Wandung 110 befestigt.
  • Die 7 stellt den Ablauf eines bevorzugten Verfahrens zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Beutels dar. Im Schritt 600 wird zunächst eine Materialbahn 100 bereitgestellt. In diese Materialbahn werden im Schritt 601 die Haftelemente 120, 121, das Abdeckelement 123 und/oder die Aufreißhilfe, hier als Perforationen 122, 122' ausgeführt, auf- bzw. eingebracht. Im optionalen Schritt 602, der kurz vor, kurz nach oder zeitgleich mit dem Schritt 601 erfolgt, werden Querperforationen in die Materialbahn eingebracht, welche die späteren Perforationen 102 festlegen. Insbesondere können die Querperforation und das Einbringen von Perforationen 122, 122' in derselben Station einer Vorrichtung zur Herstellung von erfindungsgemäßen Beuteln angeordnet sein. So ist es beispielsweise denkbar, dass ein Querperforationsmesser für die Perforationen 102 und weitere Querperforationsmesser für die Perforationen 122, 122' gemeinsam auf einem rotierenden Element, beispielsweise einer Messerwalze, angeordnet sind. Im optionalen Schritt 603 erfolgt das Applizieren von Abdeckblättern, beispielsweise durch eine entsprechende Applikationseinheit in der Vorrichtung. Nachfolgend wird im Schritt 604 der Schlauch gebildet, insbesondere unter gleichzeitiger Einfaltung von Seitenfalten. Im darauffolgenden Schritt 605 erfolgt das Vereinzeln des Schlauches in Schlauchstücke. Sodann folgen im Schritt 606 Auftragen einer Klebstofffläche und im Schritt 607 das Umfalten und das Befestigen des Bodens auf die bzw. auf der ersten Wandung des Beutels. Damit ist der Beutel fertiggestellt. Soweit keine Haftelemente, Abdeckelemente und/oder Aufreißhilfen auf- bzw. eingebracht worden sind, können diese in einem optionalen Schritt 608 an den fertiggestellten Boden angefügt werden. Dieser Schritt 608 kann auch zwischen den Schritten 605 und 606 erfolgen.
  • Die 8 zeigt eine Vorrichtung 1 zur Herstellung von Beuteln. In dieser Figur sind die wesentlichen Bestandteile dieser Vorrichtung schematisch gezeigt. Die Vorrichtung 1 umfasst eine Abwickeleinrichtung 2, welcher die Materialbahn 100 in Form eines Wickels 4 zugeführt wird. Von diesem Wickel 4 ausgehend wird die Materialbahn 100 über Leitwalzen 5 der Querschneidestation 6 beziehungsweise Perforierstation 6 zugeführt. Diese Station 6 kann ein oder mehrere nicht näher dargestellte Querschneid- oder Querperforiermesser umfassen, welches auf einer Walze 7 umläuft. Gleichzeitig oder stattdessen können auch Perforationselemente zum Einbringen der Perforationen 122, 122' in dieser Station angeordnet sein und/oder ebenfalls auf der Walze 7 umlaufen. Die Materialbahn 100 läuft in dieser Station 6 über eine Gegendruckwalze 8, die vor allem den Zweck hat, den für den Schneid- oder Perforiervorgang notwendigen Gegendruck bereitzustellen. Bei diesem Schneid- oder Perforiervorgang wird die Bahn nicht durchtrennt, sondern es kann die Materialbahn 100 mit Schwächungsschnitten oder -perforationen 102 versehen werden, entlang welcher später der zu bildende Schlauch zur Vereinzelung in Schlauchstücke reißt.
  • Anschließend durchläuft die Materialbahn 100 einen Walzenspalt, der von einer weiteren Leitwalze 5 und einer als Längsleimung 26 ausgebildeten Walze. Diese trägt Leim auf einen Seitenbereich der Materialbahn 3 auf, damit beide Seitenbereiche nach der Schlauchbildung, die im Folgenden beschrieben wird, dauerhaft miteinander verbunden sind.
  • In der nachfolgenden Schlauchbildungsstation 9 wird aus der Materialbahn 100 ein Schlauch 10 gebildet, indem die Materialbahn 100 mittels Führungselementen, wie beispielsweise Führungsblechen, seitlich eingeschlagen wird, so dass sich die Ränder der Materialbahn anschließend überlappen. Die sich anschließend überlappenden Bereiche wurden bereits mittels der Längsleimung 26 mit einem geeigneten Klebstoff versehen. Während des Einschlagens der Papierbahn können auch Seitenfalten eingelegt werden. Das Einlegen der Seitenfalten kann aber auch nach der Schlauchbildung erfolgen. Der Schlauch 10 wird nun meist in der Transportrichtung T weitergeführt.
  • Nachdem der Schlauch 10 erzeugt wurde, wird dieser in der Abreißstation 11 zu Schlauchstücken 12 vereinzelt. Dazu wird der Schlauch 10 durch den Walzenspalt eines ersten Walzenpaares 13 geführt. Während des weiteren Vorschubs des Schlauches gelangt dieser in den Walzenspalt eines zweiten Walzenpaares 14. Die Walzen des zweiten Walzenpaares haben ständig oder zumindest temporär eine größere Umfangsgeschwindigkeit als die Walzen des ersten Walzenpaares 13, deren Umfangsgeschwindigkeit vorteilhafterweise mit der Transportgeschwindigkeit des Schlauches 10 übereinstimmt. Wenn die von dem vorauslaufenden Ende des Schlauches gesehen nächste Perforation den Walzenspalt des ersten Walzenpaares 13 passiert hat, greift das zweite Walzenpaar 14 an den Schlauch 10 an. Dieses kann erfolgen, indem das vorauslaufende Ende des Schlauches in den Walzenspalt des zweiten Walzenpaares einläuft. Die Walzen des zweiten Walzenspaltes 14 können aber auch relativ, beispielsweise senkrecht, zum Schlauch 10 bewegt werden und an den Schlauch angelegt werden. Wenn die Walzen des zweiten Walzenspaltes 14 an den Schlauch anliegen, reißt der Schlauch entlang des Schnittes bzw. der Perforation, der oder die in der Station 6 in die Bahn eingebracht wurde.
  • Eine der Walzen des ersten Walzenpaares 13 kann auch ein Schneidmesser tragen, mit dem der Schlauch mittels so genannter Glattschnitte in einzelne Schlauchstücke 101 vereinzelbar ist. In diesem Fall kann die Perforation der Flachbahn innerhalb der Station 6 entfallen. Vorteilhaft ist in diesem Fall, dass der obere Rand des Beutels einen ansehnlichen Rand aufweist, der nicht zerfasert oder ausgefranst ist, wie es bei einem Abriss von Schlauchstücken der Fall ist.
  • Das vom Schlauch abgerissene Schlauchstück 200 gelangt nun in die Bodenbeleimungs- und Bodenumklappstation 15. Dazu wird das Schlauchstück 200 auf dem Bodenmacherzylinder 16 festgehalten. Durch ein geeignetes Element, beispielsweise durch eine Stange, wird das vorauslaufende Ende des Schlauchstücks umgeklappt, so dass Teile der unteren (zweiten) Wandung zusammen mit Teilen der oberen (ersten) Wandung zurückgeklappt werden, so dass Teile der oberen Wandung und durch die Öffnungen hindurch auch Teile der unteren Wandung auf der oberen Lage aufliegen. Zuvor wird die Lasche und/oder der Bereich der Außenseite der oberen Wandung, auf dem die Lasche nach dem Umklappen aufliegt, mit einem Klebstoff, beispielsweise mit Leim, versehen. Dazu dient die Leimauftragseinrichtung, die in der 12 durch den Leimzylinder 17 symbolisiert wird.
  • Nach der Fertigstellung des Beutels wird dieser mittels des Bodenmacherzylinders 16 auf einen Tisch 18 abgestellt. Dabei werden die Beutel in der Regel senkrecht stehend angeordnet. Von diesem Tisch 18 können die Beutel dann stapelweise auf eine geeignete Weise entnommen werden.
  • Applikationsstationen zum Aufbringen der Haftelemente 120, 121 und/oder zum Aufbringen von Abdeckelementen 123 und/oder zum Auftragen einer Aufreißhilfe sind bevorzugt der Schlauchbildungsstation 9 vorgeordnet und können insbesondere der Perforierstation 6 vorgeordnet sein. Letzteres ist vorteilhaft, wenn die Aufreißhilfe in Form einer oder mehrere Perforationen ausgestaltet ist. Applikationsstationen zum Aufbringen der Haftelemente 120, 121 und/oder zum Aufbringen von Abdeckelementen 123 und/oder zum Auftragen oder Einbringen einer Aufreißhilfe können jedoch auch der Abreißstation 11 nachgeordnet sein. Dabei können sie der Bodenbeleimungs- und Bodenumklappstation 15 vorgeordnet sein. In diesem Bereich werden die Schlauchstücke von einer Transporteinrichtung geführt, so dass die Elemente 120, 121, 122, 122' und 123 in korrekter Lage angebracht werden können.
  • Die 9 ist analog zur 1 und zeigt eine Materialbahn 100, aus welcher mehrere erfindungsgemäße Beutel herstellbar sind bzw. hergestellt werden.
  • In Ergänzung zur Ausführungsform gemäß 1 können in die Materialbahn Grifföffnungen eingebracht werden, die beispielhaft als Grifflöcher ausgebildet sind. Hierbei sind für jeden späteren Schlauchabschnitt zwei Grifföffnungen 109, 109` vorgesehen, so dass diese beiden Grifföffnungen 109, 109` nach dem Schritt des Umfaltens der Bodenklappe übereinander liegen und zusammen eine Grifföffnung bilden.
  • Die gekrümmten Pfeile 106 und 107 deuten nun an, dass auch der Materialbahn 100 ein Schlauch gebildet wird. Zusammen mit der Schlauchbildung können optional auch Seitenfalten eingefügt werden, da das Bilden aller Faltungen, die in Transportrichtung T verlaufen, innerhalb einer einzigen Station effizient ist.
  • Die 10 zeigt nun ein Schlauchstück 200 gemäß 2. Jedoch ist zusätzlich zu erkennen, dass der Bereich der zweiten Wandung 110, in dem die Grifföffnungen 109, 109` angeordnet sind, von der ersten Wandung 111 unbedeckt sind. Die erste Wandung 111 erstreckt sich jedoch am in Transportrichtung T gesehen hinteren Ende des Schlauchstücks 200 über die zweite Wandung 110 hinaus. Der die zweite Wandung 110 überragende Teil der ersten Wandung 111 wird oft auch als Verschlussklappe bezeichnet.
  • Die 11 stellt nun den Schlauchabschnitt 200 in der Draufsicht dar. Es sind weiterhin die einzelnen, bereits im Zusammenhang mit den 1, 2. 10 und 11 beschriebenen Merkmale vorhanden. Die spätere Falzlinie 201, um die die Bodenklappe 202 umgeschlagen wird, ist zu erkennen. Eine Klebstofffläche 203 wurde in einem weiteren Schritt auf das Schlauchstück aufgebracht, wobei diese Klebstofffläche 203 sowohl auf der ersten Wandung also auch auf der zweiten Wandung aufgetragen ist. Die Klebstofffläche 203 weist rechts und links abgewinkelte Bereiche auf und reicht nahe an die Falzkante 201 heran. Damit wird erreicht, dass die Bodenklappe 202 sowohl mit der Außenseite der ersten Wandung 111 als auch mit der Innenseite der zweiten Wandung 110 verbunden ist. Weiterhin wird erreicht, dass später der Bereich der zweiten Wandung, in dem die Grifföffnungen 109 und 109` angeordnet sind, durch die Verbindungsfläche von dem Innenraum des späteren Beutels abgetrennt ist, so dass ein Zugriff in den Innenraum durch die Grifföffnungen hindurch verhindert wird. Im Vergleich zur 3 erfolgt in der 11 eine Draufsicht auf die Wandung 111, so dass Haftelemente 120, 121 und Abdeckelemente 123 nicht sichtbar und daher mit unterbrochenen Linien dargestellt sind. In den nachfolgenden Figuren wird auf die Darstellung dieser Merkmale verzichtet.
  • Die 12 zeigt nun den fertiggestellten Beutel 300. Im Vergleich zur 11 war nur noch die Bodenklappe 202 um die Falzlinie 201 auf die erste Wandung 111 umzuschlagen und vorzugsweise zu verpressen. Das Füllgut kann nun im Bereich der Verschlussklappe in den Innenraum eingeführt werden. Nach dem Verschließen des Beutels, wobei die Verschlussklappe auf die zweite Wandung 110 umgeschlagen und dort befestigt wird. Anschließend kann der Beutel durch einen Nutzer über die Grifföffnung getragen werden.
  • Die 13 zeigt nun eine Variante eines Schlauchabschnitts 400 zur Herstellung erfindungsgemäßer Beutel. Dieser Schlauchabschnitt ist ähnlich wie der in der 3 gezeigt Schlauchabschnitt ausgestaltet. Daher wird auf die Angabe zahlreicher Merkmale verzichtet und auf die 11 und die zugehörige Beschreibung verwiesen. Auf die Unterschiede wird im Folgenden eingegangen. Zunächst ist vorteilhaft, aber nicht zwingend vorgesehen, dass keine Grifflöcher in die Materialbahn 100 eingebracht werden. Des Weiteren unterscheidet sich die Klebstofffläche 401 von der Klebstofffläche 203 insoweit, als das ihre Form davon abweicht und vorzugsweise rechteckig ausgestaltet ist, so dass insbesondere die Bodenklappe 402 nach dem Umfalten möglichst ganzflächig mit der Innenseite der zweiten Wandung und mit der Außenseite der ersten Wandung verbunden, insbesondere verklebt ist.
  • Nach dem Durchführen des Schritts des Umfaltens der Bodenklappe 402 ist der Beutel einendig verschlossen, was in der 14 dargestellt ist.
  • Um einen erfindungsgemäßen Beutel 500 zu erhalten, wird nun eine Grifföffnung 403 in den Beutelboden eingebracht, wobei die Grifföffnung vollständig in dem Bereich angeordnet ist, in dem die Bodenklappe 402 direkt mit der Innenseite der zweiten Wandung 110 verbunden ist. Dieser Sachverhalt ist in der 15 zu erkennen.
  • Das Einbringen der Grifföffnung kann auch vor dem Umfalten der Bodenklappe 402 erfolgen. Genauso kann das Einbringen der Grifföffnung nach dem Umfalten der Bodenklappe mit den Ausführungsformen gemäß der 1 bis 4 und der zugehörigen Beschreibung kombiniert werden. Genauso kann in den Ausführungsformen, die im Zusammenhang mit den 5 bis 7 beschrieben worden sind, die Klebstofffläche analog zu derjenigen, die in der 3 gezeigt ist, ausgestaltet werden. Die Abfolge zur Herstellung eines solchen Beutels ist anhand der 16, 17 und 18 zu erkennen. Die Bezugszeichen haben dabei dieselben Bedeutungen, wie sie im Zusammenhang mit den vorherigen 1 bis 7 beschrieben worden sind.
  • Die 19 stellt den Ablauf eines bevorzugten Verfahrens zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Beutels dar. Hierbei sind im Vergleich zur 8 gleiche Verfahrensschritte identisch beschrieben. Verfahrensschritte, die abweichend zur Aufführungsform der 8 beschrieben sind, können mit der genannten Ausführungsform kombiniert werden.
  • Im Schritt 600 wird zunächst eine Materialbahn 100 bereitgestellt. In diese Materialbahn werden im Schritt 601 die Grifföffnungen 109, 109` eingebracht. Im optionalen Schritt 602, der kurz vor, kurz nach oder zeitgleich mit dem Schritt 601 erfolgt, werden Querperforationen in die Materialbahn eingebracht, welche die späteren Trennkanten 102 festlegen. Insbesondere können die Querperforation und das Einbringen der Öffnungen in derselben Station einer Vorrichtung zur Herstellung von erfindungsgemäßen Beuteln angeordnet sein. So ist es beispielsweise denkbar, dass ein Querperforationsmesser und Stanzen zum Einbringen der Öffnungen gemeinsam auf einem rotierenden Element, beispielsweise einer Messerwalze, angeordnet sein können. Im optionalen Schritt 603 erfolgt das Applizieren von Verstärkungsblättern, beispielsweise durch eine entsprechende Applikationseinheit in der Vorrichtung. Nachfolgend wird im Schritt 604 der Schlauch gebildet, insbesondere unter gleichzeitiger Einfaltung von Seitenfalten. Im darauffolgenden Schritt 605 erfolgt das Vereinzeln des Schlauches in Schlauchstücke. Sodann folgen im Schritt 606 das Auftragen einer Klebstofffläche und im Schritt 607 das Umfalten und das Befestigen des Bodens auf die bzw. auf der ersten Wandung des Beutels. Damit ist der Beutel fertiggestellt. Soweit keine Grifföffnungen eingebracht worden sind, können in einem optionalen Schritt 608 diese Grifföffnungen in den fertiggestellten Boden eingebracht werden. Dieser Schritt 608 kann auch zwischen den Schritten 605 und 606 erfolgen.
  • Die 20 zeigt wiederum eine Vorrichtung 1 zur Herstellung von Beuteln mit gleichen Elementen wie die 8. In Kombination mit der dort gezeigten Ausführungsform kann die Station 6 zusätzlich oder statt der Perforiermesser auch Stanzelemente zum Einbringen der Grifföffnungen 109, 109` in dieser Station angeordnet sein und/oder ebenfalls auf der Walze 7 umlaufen. Selbstverständlich kann einer Stanzvorrichtung auch vor oder hinter der Station 6 angeordnet sein.
  • Die 21 zeigt eine Materialbahn, die der in der 1 gezeigten Materialbahn entspricht. Daher sind auch im Vergleich zur 1 dieselben Elemente auch mit denselben Bezugszeichen versehen worden. In dieser 21 sind jedoch die Abschnitte der Perforation 102, die zumindest teilweise auch in Transportrichtung verlaufen, mit dem Bezugszeichen 112 gekennzeichnet. Bevorzugt verlaufen diese Abschnitte 112 in einem Winkel zur Transportrichtung T, wobei der Betrag des Winkels zwischen 0 und 30 Grad liegt, vorzugsweise zwischen 5 und 20 Grad. Diese beiden Abschnitte 112 sowie der zwischen ihnen liegende Abschnitt, welcher quer zur Transportrichtung verläuft, liegen bevorzugt innerhalb des Flächenbereichs 111, welcher eine Breite B des späteren Beutels definiert. Das Abdeckelement 123 weist nun die Besonderheit auf, dass es sich in Richtung der Breite B über zumindest einen der Abschnitte 112 hinaus erstreckt, so dass dieser sich dieser besonders einfach ergreifen lässt. Dieser Sachverhalt ist in der 22 nochmals dargestellt, welche eine Abwandlung des in der 3 dargestellten Beutels 200 zeigt.
  • Die 23 stellt eine weitere Abwandlung eines Beutels 200 dar, bei der das Abdeckelement 123 den unteren Rand des Verschlussbereichs überragt. In Transportrichtung T gesehen überragt das Abdeckelement also das hintere Ende des später vereinzelten Schlauchabschnitts. Die Ausführungsformen, die im Zusammenhang mit den 22 und 23 erläutert worden sind, können selbstverständlich miteinander kombiniert werden.
  • Anhand der 24 werden nun Schritte eines Herstellverfahrens, insbesondere für die Beutel nach den 22 und 23, erläutert. In einem ersten Schritt werden mit einer ersten Perforiereinrichtung zumindest ein Abschnitt 112 und/oder der zwischen diesen Abschnitten auf dem Flächenbereich 111 liegende Querabschnitt der Perforationslinie 102 in das Bahnmaterial eingebracht. Zuvor, zeitgleich oder danach werden die Haftelemente 120, 121 und/oder die Perforationen 122, 122' aufgetragen bzw. eingebracht. In einem Nachfolgeschritt erfolgt das Applizieren des Abdeckelements 123 und/oder das Vervollständigen der Perforationslinie 102 über die gesamte Breite der Materialbahn. Das Vervollständigen der Perforationslinie 102 erfolgt mit einer zweiten Perforiereinrichtung.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Vorrichtung zur Herstellung von Beuteln
    2
    Abwickeleinrichtung
    3
    Materialbahn
    4
    Wickel
    5
    Leitwalzen
    6
    Querschneidestation/Perforierstation
    7
    Walze
    8
    Gegendruckwalze
    9
    Schlauchbildungsstation
    10
    Schlauch
    11
    Abreißstation
    12
    Schlauchstück
    13
    Walzenpaar
    14
    Walzenpaar
    15
    Bodenbeleimungs- und Bodenumklappstation
    16
    Bodenmacherzylinder
    17
    Leimzylinder
    18
    Tisch
    26
    Als Längsleimung ausgebildete Walze
    100
    Materialbahn
    101
    Bahnabschnitt
    102
    Linien
    103
    Linien
    104
    Linien
    105
    Bereich
    105' 106
    Gekrümmter Pfeil
    107
    Gekrümmter Pfeil
    109
    Grifföffnung
    109'
    120
    Haftelement
    122
    Perforation
    122'
    Optionale Perforation
    123
    Abdeckelement
    125
    Verschlussbereich erster Teil
    126
    Zusätzliche Öffnung
    127
    Verschlussbereich zweiter Teil
    200
    Beutel
    201
    Zugangsöffnung
    202
    Bodenklappe
    203
    Klebstofffläche
    300
    Beutel
    400
    Schlauchabschnitt
    401
    Klebstofffläche
    402
    Bodenklappe
    403
    Grifföffnung
    500
    Beutel
    600
    Schritt
    601
    Schritt
    602
    Schritt
    603
    Schritt
    604
    Schritt
    605
    Schritt
    606
    Schritt
    607
    Schritt
    608
    Schritt
    T
    Transportrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102007054714 A1 [0004]
    • EP 2268481 A1 [0024]

Claims (12)

  1. Beutel, • mit einer ersten Wandung und mit einer zweiten Wandung, welche Papier umfassen und welche über Seitenkanten miteinander verbunden sind, so dass ein Füllraum bereitgestellt ist, wobei die zweite Wandung in Längsrichtung des Beutels gesehen die ersten Wandung überragt, • mit zwei Enden, wobei an einem Ende ein Boden angeordnet ist, welcher zumindest einen Umschlagbereich der zweiten Wandung umfasst, wobei der Umschlagbereich um eine erste Falzlinie zumindest auf Teile der ersten Wandung umgeschlagen ist, wobei am anderen Ende eine Öffnung vorgesehen ist, über welche der Füllraum zugänglich ist, wobei eine der Wandungen einen Verschlussbereich umfasst, welcher um eine zweite Falzlinie auf die Außenseite der anderen Wandung umschlagbar und dort mittels eines auf den Verschlussbereich aufgebrachten Haftelements befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussbereich zwischen der zweiten Falzlinie und dem Haftelement eine Aufreißhilfe umfasst, mit welcher der Verschlussbereich zumindest teilweise durchtrennbar ist, um einen erneuten Zugang zum Füllraum zu ermöglichen.
  2. Beutel nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreißhilfe eine Perforationslinie umfasst, welche insbesondere parallel zur zweiten Falzlinie verläuft.
  3. Beutel nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreißhilfe zwei im Wesentlichen parallele Perforationslinien umfasst, welche insbesondere parallel zur zweiten Falzlinie verlaufen.
  4. Beutel nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreißhilfe wenigstens einen Materialstreifen umfasst, welcher eine größere Festigkeit aufweist als ein Material, insbesondere als das Papier, aus dem der Beutel besteht.
  5. Beutel nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der zweiten Falzlinie und der Aufreißhilfe ein zweites Haftelement angeordnet ist, um einen durchtrennten Verschlussbereich nochmals an der zweiten Wandung befestigen zu können.
  6. Beutel nach dem vorstehenden Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Haftelement mit einem entfernbaren Abdeckelement abgedeckt ist, um das zweite Haftelement nur bei Bedarf aktivieren zu können.
  7. Beutel nach einem der beiden vorstehenden Ansprüchen dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreißhilfe wenigstens einen Materialstreifen umfasst, welcher eine größere Festigkeit aufweist als ein Material, insbesondere als das Papier, aus dem der Beutel besteht, wobei der Materialstreifen und das Abdeckelement aus demselben Material bestehen und insbesondere einstückig ausgebildet sind.
  8. Beutel nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Beutel aus einer Flachbahn gebildet ist, wobei die Ränder der Flachbahn entlang einer parallel zur Längsrichtung verlaufenden Verbindungsnaht miteinander verbunden sind, wobei die Verbindungsnaht von der zweiten Wandung umfasst ist.
  9. Verfahren zur Herstellung eines Beutels, insbesondere eines Beutels gemäß der Ansprüche 1 bis 8, wobei Schlauchstücke bereitgestellt werden oder ein Schlauch in Schlauchstücke vereinzelt wird, wobei die Schlauchstücke eine erste Wandung und eine zweite Wandung umfassen, die über Seitenkanten miteinander verbunden sind, so dass ein Füllraum bereitgestellt wird, wobei das Schlauchstück in eine Transportrichtung transportiert wird, wobei in Transportrichtung gesehen am vorderen Ende die zweite Wandung die erste Wandung überragt, wobei ein Teil der zweiten Wandung einen Umschlagbereich ausbildet, wobei an dem Schlauchstück ein Boden geformt wird, wobei der Umschlagbereich entlang einer Falzlinie zumindest auf Teile der ersten Wandung umgeschlagen wird, wobei am in Transportrichtung gesehen hinteren Ende eine der Wandungen die andere Wandung überragt und einen Verschlussbereich ausbildet, wobei eine zweite Falzlinie vorgesehen wird, um welche der Verschlussbereich auf die andere Wandung umschlagbar ist, wobei ein Haftelement auf den Verschlussbereich aufgetragen wird, um den Verschlussbereich auf der anderen Wandung befestigen zu können, dadurch gekennzeichnet, dass in oder an dem Verschlussbereich zwischen der zweiten Falzlinie und dem Haftelement eine Aufreißhilfe aufgebracht oder eingebracht wird, mit welcher der Verschlussbereich zumindest teilweise durchtrennbar ist, um einen erneuten Zugang zum Füllraum zu ermöglichen.
  10. Verfahren nach Anspruch 9 dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreißhilfe als Perforationslinie insbesondere mit einem Perforationswerkzeug in den Verschlussbereich eingebracht wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10 dadurch gekennzeichnet, dass ein Materialstreifen, welcher eine größere Festigkeit aufweist als ein Material, insbesondere als das Papier, aus dem der Beutel besteht, mittels einer Applikationseinrichtung als Aufreißhilfe auf den Verschlussbereich aufgebracht wird.
  12. System zur Herstellung eines Beutels, insbesondere eines Beutels gemäß der Ansprüche 1 bis 8 und/oder zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 9 bis 11, mit einer Einrichtung zur Bereitstellung von Schlauchstücke oder mit einer Einrichtung zur Vereinzelung eines Schlauchs in Schlauchstücke, wobei die Schlauchstücke eine erste Wandung und eine zweite Wandung umfassen, die über Seitenkanten miteinander verbunden sind, so dass ein Füllraum bereitgestellt wird, mit einer Transporteinrichtung zum Transport der Schlauchstücke ein eine Transportrichtung, wobei in Transportrichtung gesehen am vorderen Ende die zweite Wandung die erste Wandung überragt, mit einer Bodenbildungseinrichtung zum Anformen eines Bodens an das Schlauchstück, wobei ein Umschlagbereich der zweiten Wandung entlang einer Falzlinie zumindest auf Teile der ersten Wandung umschlagbar ist, wobei am in Transportrichtung gesehen hinteren Ende eine der Wandungen die andere Wandung überragt und einen Verschlussbereich ausbildet, wobei eine zweite Falzlinie vorgesehen ist, um welche der Verschlussbereich auf die andere Wandung umschlagbar ist, wobei eine Haftmittelauftragseinrichtung vorgesehen ist, mit welcher ein Haftelement auf den Verschlussbereich auftragbar ist, um den Verschlussbereich auf der anderen Wandung befestigen zu können, gekennzeichnet durch zumindest eine Einrichtung zum Auf- oder Einbringen einer Aufreißhilfe in oder an dem Verschlussbereich zwischen der zweiten Falzlinie und dem Haftelement, mit welcher der Verschlussbereich zumindest teilweise durchtrennbar ist, um einen erneuten Zugang zum Füllraum zu ermöglichen.
DE102021204369.0A 2020-11-27 2021-04-30 Beutel, Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Beutels Pending DE102021204369A1 (de)

Priority Applications (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
PCT/EP2021/083030 WO2022112431A1 (de) 2020-11-27 2021-11-25 Beutel, verfahren und vorrichtung zur herstellung eines beutels
US18/254,281 US20240017886A1 (en) 2020-11-27 2021-11-25 Bag, method and device for producing a bag
EP21823785.7A EP4251527A1 (de) 2020-11-27 2021-11-25 Beutel, verfahren und vorrichtung zur herstellung eines beutels

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102020214985 2020-11-27
DE102020214985.2 2020-11-27

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE102021204369A1 true DE102021204369A1 (de) 2022-06-02

Family

ID=81585886

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE102021204369.0A Pending DE102021204369A1 (de) 2020-11-27 2021-04-30 Beutel, Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Beutels

Country Status (4)

Country Link
US (1) US20240017886A1 (de)
EP (1) EP4251527A1 (de)
DE (1) DE102021204369A1 (de)
WO (1) WO2022112431A1 (de)

Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102007054714A1 (de) 2007-11-14 2009-05-28 Windmöller & Hölscher Kg Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung eines Beutels aus Papier sowie Papierbeutel
EP2268481A1 (de) 2008-04-07 2011-01-05 Windmöller & Hölscher KG Vorrichtung und verfahren zur herstellung von beuteln

Family Cites Families (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2017099240A1 (ja) * 2015-12-11 2017-06-15 凸版印刷株式会社 包装袋
EP3336002B1 (de) * 2016-12-13 2019-04-03 Shih-Fong Lin Wiederverwendbare versiegelungsvorrichtung für kunststoffkuriertasche
EP3530585A1 (de) * 2018-02-23 2019-08-28 BillerudKorsnäs AB Beutel und verfahren zur herstellung eines beutels
EP3556679B1 (de) * 2018-04-18 2021-02-24 BillerudKorsnäs AB Beutel, verfahren und anlage zur beutelherstellung
WO2019211641A1 (en) * 2018-05-04 2019-11-07 Bong Sas Mailable handheld transport bag

Patent Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102007054714A1 (de) 2007-11-14 2009-05-28 Windmöller & Hölscher Kg Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung eines Beutels aus Papier sowie Papierbeutel
EP2268481A1 (de) 2008-04-07 2011-01-05 Windmöller & Hölscher KG Vorrichtung und verfahren zur herstellung von beuteln

Also Published As

Publication number Publication date
EP4251527A1 (de) 2023-10-04
WO2022112431A1 (de) 2022-06-02
US20240017886A1 (en) 2024-01-18

Similar Documents

Publication Publication Date Title
EP0274514B1 (de) Packung zum verpacken von stückigem verpackungsgut, sowie verfahren zum herstellen solcher packungen
EP2192052B1 (de) Beutelpackung sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen derselben
DE102011080462A1 (de) Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen, Befüllen und Verschließen von Säcken sowie ein Sack
DE3835721A1 (de) Verfahren zum herstellen von wiederverschliessbaren verpackungs-beuteln sowie danach hergestellte verpackungs-beutel
EP3954535A1 (de) Verfahren zum herstellen eines verpackungssacks, verpackungssack sowie verwendung eines verpackungssacks
DE3878275T2 (de) Behaelter sowie verfahren und vorrichtung zu seiner herstellung.
DE102007054714B4 (de) Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung eines Beutels aus Papier sowie Papierbeutel
EP0556475A1 (de) Traggriff für Säcke oder Beutel mit flächigen Böden sowie Verfahren und Vorrichtung zu deren Herstellung
DE102007037397A1 (de) Beutel
DE9217023U1 (de) Verpackungsbeutel aus Papier oder Kunststoff
DE102021204369A1 (de) Beutel, Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Beutels
DE102020214975B4 (de) Beutel, Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Beutels
EP1227991A1 (de) Verfahren zum verpacken von gegenstäden und bahnförmiges verpackungsmaterial
EP1269948B1 (de) Absorbierendes Hygieneprodukt sowie Verfahren und Vorrichtung zu seiner Herstellung
EP3024625B1 (de) Verfahren und vorrichtung zur herstellung von säcken aus einem gewebe
EP4045419B1 (de) Beutel, verfahren und vorrichtung zur herstellung eines beutels
DE4217878A1 (de) Lätzchen
EP1897817A2 (de) Beutel mit Tragegriff und Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung des Beutels
EP4308473A1 (de) Beutel aus papier sowie ein verfahren und eine vorrichtung zur herstellung eines beutels aus papier
DE102015221722A1 (de) Klebeband, Verfahren zur Herstellung und Verfahren zur Betätigung des Klebebands
DE202014105630U1 (de) Verpackungsfolie sowie Vorrichtung zur Herstellung einer solchen
DE2752123A1 (de) Verfahren zum herstellen von drucksachentaschen
DE1511022A1 (de) Verpackungssack sowie Verfahren und Vorrichtung zu seiner Herstellung
EP0671337A1 (de) Briefumschlag oder Versandtasche sowie Verfahren zur Herstellung solcher Umschläge
DE102019110053A1 (de) Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Seitenfaltenbeutels