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Die vorliegende Erfindung betrifft eine ophthalmologische Vorrichtung, die äußerst vielfältig einsetzbar ist. Weiterhin betrifft die Erfindung auch ein Verfahren zur Durchführung verschiedener ophthalmologischer Untersuchungen.
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Insbesondere im Bereich der Augenheilkunde, aber auch in anderen Bereichen, beispielsweise in der Neurologie oder der Kinderheilkunde kommen verschiedene Sehtests zum Einsatz, die in erster Linie Aufschluss über das Sehvermögen eines Patienten geben sollen, aber u.a. auch angewendet werden können, um bestimmte Anzeichen einer Krankheit frühzeitig festzustellen, beispielsweise Anzeichen einer Schilddrüsenerkrankung oder einer neurologischen Erkrankung.
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Die Anzahl an bekannten Sehtests ist groß und schließt insbesondere verschiedene perimetrische Untersuchungen, Farbsehtauglichkeitsprüfungen, Testungen auf Metamorphorbsien, Tests zur Augenmotilität, zum Stereosehen oder zum Kontrastsehen ein. Für jeden dieser Sehtests gibt es im Stand der Technik Geräte zu deren Durchführung, die in der Regel nur von medizinischen Fachangestellten bedient werden.
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Zusätzlich zu den vorgenannten Sehtests gibt es auch zahlreiche ophthalmologische Messungen und Untersuchungen, für deren Durchführung weitere Geräte und ebenfalls medizinisches Fachpersonal zu deren Bedienung erforderlich sind. Zu diesen ophthalmologischen Messungen und Untersuchungen zählen dabei insbesondere die Messung des Dämmerungssehens und der Blendempfindlichkeit, die Messung der Augenfixation, die Messung des Nystagmus, die Messung der Pupillendistanz, -größe und -spiel, die Messung der Augenstellung, der Lidstellung und der Brauenstellung, die Messung der Augenposition innerhalb der Augenhöhle, die Untersuchung der Folgebewegung, die Untersuchung der Sakkaden sowie Untersuchungen der Pupillen auf verschiedene Reize.
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Aus dem Stand der Technik bekannte Geräte sind in der Regel für die Durchführung jeweils eines der im Voranstehenden genannten Sehtests bzw. jeweils einer der vorgenannten ophthalmologischen Messungen und Untersuchungen geeignet. So wird beispielsweise ein Nyktometer zur Testung des Dämmerungssehens und der Blendempfindlichkeit und ein Anomaloskop zur Testung der Farbunterscheidung beim Rot-Grün-Sehen eingesetzt, während mit einem Exophthalmometer ein Hervortreten der Augäpfel zur Erkennung einer endokrinen Orbitopathie gemessen wird. Mit einem Perimeter können die Grenzen des Gesichtsfeldes bestimmt werden. Für die Messung der Pupillendistanz im Rahmen einer Brillenanpassung und die Messung der Pupillengröße, -symmetrie und dem Pupillenspiel im Rahmen neuroophthalmologischer Untersuchungen werden bereits zwei verschiedene Pupillometer benötigt.
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Um das ganz Spektrum an bekannten ophthalmologischen Tests, Messungen und Untersuchungen anbieten und durchführen zu können, benötigt ein Arzt bzw. medizinisches Fachpersonal im Stand der Technik also zahlreiche verschiedene Geräte. Dies bringt verschiedene Nachteile mit sich. Zum einen sind die Anschaffungskosten für die Geräte in der Summe sehr hoch. Je nach Art der betreffenden Geräte benötigen diese überdies unterschiedlich viel Platz. Der Platzbedarf eines Anomaloskops oder eines Nyktometers liegt beispielsweise bei jeweils rund 2 m2, während der Platzbedarf eines Perimeters bei ca. 6 m2 liegt. Je mehr Geräte ein Arzt für Untersuchungen bereithält, um seinen Patienten ein möglichst großes Spektrum an ophthalmologischer Diagnostik bieten zu können, desto mehr Platz benötigt er dafür, wobei zusätzlicher Platzbedarf natürlich auch zusätzliche Kosten verursacht.
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Weiterhin ist im Stand der Technik nachteilhaft, dass die meisten bislang bekannten Geräte der ophthalmologischen Diagnostik stationär, d.h. nicht portabel, sind. Ein Patient muss daher für ophthalmologische Untersuchungen zwingend einen Arzt bzw. medizinisches Fachpersonal aufsuchen, der bzw. das aber aufgrund der o.g. hohen Anschaffungskosten sowie des ebenfalls hohen Platzbedarfs der Geräte, der wiederum mit hohen Unterhaltungskosten verbunden ist, möglicherweise gar nicht alle benötigten Geräte zur Verfügung hat.
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Einige der bislang bekannten ophthalmologischen Geräte und Tests sind überdies nicht digital. Hierzu zählt beispielsweise das in der endokrinen Orbitopathie eingesetzte Exophthalmometer, dessen Untersuchungsergebnisse sehr stark abhängig von dem die Untersuchung durchführenden Bediener sind. Auch der als Farnsworth-Test bekannte Test zur Bestimmung der Farbsehtauglichkeit ist nicht digital und umfasst eine Vielzahl unterschiedlich gefärbter Farbplättchen, die von der zu testenden Person in bestimmter Reihenfolge anzuordnen sind. Hierbei besteht zum einen die Gefahr, dass Teile verloren gehen können und zum anderen erfordert es einen erhöhten Reinigungsaufwand, da jedes einzelne Farbplättchen nach der Benutzung durch einen Patienten im Rahmen der Durchführung des Tests gereinigt werden muss.
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Aufgabe der Erfindung
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine alternative ophthalmologische Vorrichtung bereitzustellen, die die vorgenannten aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile überwindet und sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass sie zur Durchführung verschiedener ophthalmologischer Untersuchungen / Tests eingerichtet bzw. geeignet ist.
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Eine weitere bevorzugte Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist darin zu sehen, eine ophthalmologische Vorrichtung bereitzustellen, die vorzugsweise digital arbeitet und/oder portabel ist.
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Eine noch weitere bevorzugte Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, den Platzbedarf der ophthalmologischen Vorrichtung im Vergleich zu aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen bei gleicher Anzahl und Art an mit der/den Vorrichtung(en) durchführbaren ophthalmologischen Untersuchungen möglichst gering zu halten, vorzugsweise um ein Vielfaches geringer zu halten.
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Schließlich liegt noch eine weitere bevorzugte Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine ophthalmologische Vorrichtung bereitzustellen, die kostengünstig in der Anschaffung und der Unterhaltung ist, vorzugsweise um ein Vielfaches kostengünstiger als aus dem Stand der Technik bekannte Vorrichtungen, die zur Durchführung der gleichen Anzahl und Art an ophthalmologischen Untersuchungen eingerichtet sind.
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Allgemeine Beschreibung der Erfindung
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Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen der Ansprüche und insbesondere mit einer ophthalmologischen Vorrichtung, die Folgendes umfasst:
- - optional ein Gehäuse mit Sichtfenster;
- - eine erste Linsenanordnung, die eine Vielzahl von ersten Linsenträgern umfasst, wobei jeder der ersten Linsenträger eingerichtet ist, eine Linse aufzunehmen;
- - eine zweite Linsenanordnung, die eine Vielzahl von zweiten Linsenträgern umfasst, wobei jeder der zweiten Linsenträger eingerichtet ist, eine Linse aufzunehmen;
wobei die erste Linsenanordnung und die zweite Linsenanordnung nebeneinander und in einem Abstand zueinander angeordnet sind, und wobei der Abstand zwischen der ersten Linsenanordnung und der zweiten Linsenanordnung veränderbar ist;
und wobei zusätzlich jeder der ersten Linsenträger gemeinsam mit den anderen ersten Linsenträgern oder unabhängig von den anderen ersten Linsenträgern in seiner Position veränderbar ist;
und wobei zusätzlich jeder der zweiten Linsenträger gemeinsam mit den anderen zweiten Linsenträgern oder unabhängig von den anderen zweiten Linsenträgern in seiner Position veränderbar ist; - - einen Bildschirm, vorzugsweise ohne Hintergrundbeleuchtung;
- - eine elektronische Datenverarbeitungseinrichtung, die drahtlos oder kabelgebunden mit einem Speichermedium verbunden ist, auf dem Software zur Durchführung verschiedener ophthalmologischer Tests und/oder Untersuchungen gespeichert ist, wobei die elektronische Datenverarbeitungseinrichtung weiterhin drahtlos oder kabelgebunden mit dem Bildschirm verbunden oder in diesen integriert ist.
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Mit der erfindungsgemäßen ophthalmologischen Vorrichtung können verschiedenste ophthalmologische Tests und Untersuchungen durchgeführt werden, insbesondere Gesichtsfelduntersuchungen, Farbsehtauglichkeitsprüfungen, Testung auf Metamorphorbsien, Testung der Augenmotilität, Testung des Stereosehens, Simpson Test, Testung des Kontrastsehens, Messung des Dämmerungssehens, Messung der Blendempfindlichkeit, Messung der Augenfixation, Messung des Nystagmus, Messung der Pupillendistanz, der Pupillengröße und des Pupillenspiels, Messung der Augenstellung, insbesondere Orthophorie, Orthotropie, Cover-Test, Schober-Test, Messung der Lidstellung, Messung der Brauenstellung, Messung der Augenposition innerhalb der Augenhöhle, Untersuchung der Folgebewegung, Untersuchung der Sakkaden sowie eine Feststellung von Depression durch Pupillenanalyse. Für sämtliche der vorgenannten Tests und Untersuchungen sind daher nicht mehr eine Vielzahl an verschiedenen ophthalmologischen Vorrichtungen nötig, sondern nur noch die erfindungsgemäße ophthalmologische Vorrichtung.
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Ein zentrales Merkmal der erfindungsgemäßen ophthalmologischen Vorrichtung in einer bevorzugten Ausführungsform ist der Bildschirm ohne Hintergrundbeleuchtung oder mit äußerst geringer Hintergrundbeleuchtung, der vorzugsweise von dem Gehäuse umgeben ist. Denn dieser Bildschirm ist vorzugsweise eingerichtet, jeden Pixel einzeln anzusteuern und bei Bedarf vollständig oder nahezu vollständig schwarz zu färben. Besonders bevorzugt ist der Bildschirm dabei ein 4k OLED Bildschirm. Die Möglichkeit der vollständigen oder nahezu vollständigen Schwarzfärbung jedes einzelnen Pixels, die Bildschirme mit normaler Hintergrundbeleuchtung nicht bieten, ermöglicht in diesem Zusammenhang, dass die o.g. Vielzahl an ophthalmologischen Untersuchungen und Tests mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung durchführbar sind.
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Zur Visualisierung von Bildern im Rahmen der ophthalmologischen Untersuchungen und Tests auf dem Bildschirm weist die erfindungsgemäße Vorrichtung eine elektronische Datenverarbeitungseinrichtung auf, die mit einem Speichermedium verbunden ist, auf dem Software zur Durchführung sämtlicher der o.g. ophthalmologischen Tests bzw. Untersuchungen gespeichert ist. Da die elektronische Datenverarbeitungseinrichtung darüber hinaus drahtlos oder kabelgebunden auch mit dem Bildschirm verbunden oder in diesen integriert ist, ist sie eingerichtet, sich einer beliebigen, z.B. auf dem Speichermedium gespeicherten, Software zu bedienen und die zu dieser gehörenden und für die jeweiligen ophthalmologischen Untersuchungen bzw. Tests erforderlichen visuellen Informationen, d.h. Bilder, auf dem Bildschirm abzubilden. Das Speichermedium, auf dem die Software zur Durchführung sämtlicher der o.g. ophthalmologischen Tests bzw. Untersuchungen gespeichert ist, kann optional ein lokaler Datenträger, z.B. eine Festplatte, ein Solid-State-Drive, ein USB-Stick oder eine SD-Karte, oder ein Cloudspeicher sein.
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In Ausführungsformen mit einem Gehäuse kann ein zu testender Patient die auf dem Bildschirm angezeigten Bilder sehen, indem er durch das in dem Gehäuse der erfindungsgemäßen Vorrichtung angeordnete Sichtfenster blickt. Unter „Bildern“ werden im Sinne der vorliegenden Erfindung jede Art von visuellen Informationen verstanden, insbesondere auch Wörter bzw. Text sowie Buchstaben und Symbole, jeweils in Farbe oder in schwarz-weiß. Hinter dem Sichtfenster der erfindungsgemäßen ophthalmologischen Vorrichtung befinden sich zwei Linsenanordnungen, die jeweils eine Vielzahl von Linsenträgern umfassen. Die zwei Linsenanordnungen dienen dabei der Testung bzw. Untersuchung beider Augen eines durch das Sichtfenster auf den Bildschirm blickenden Patienten. Die erste Linsenanordnung, die beispielsweise für die Testung bzw. Untersuchung des linken Auges eines durch das Sichtfenster blickenden Patienten vorgesehen ist, umfasst dabei eine Vielzahl von ersten Linsenträgern, die jeweils zur Aufnahme einer Linse eingerichtet sind. Vorzugsweise umfasst die erste Linsenanordnung vier oder mehr Linsenträger. Die zweite Linsenanordnung, die beispielsweise für die Testung bzw. Untersuchung des rechten Auges eines durch das Sichtfenster blickenden Patienten vorgesehen ist, umfasst analog dazu eine Vielzahl von zweiten Linsenträgern, die jeweils zur Aufnahme einer Linse eingerichtet sind. Dabei umfasst die zweite Linsenanordnung genauso viele Linsenträger wie die erste Linsenanordnung, insbesondere also vier oder mehr Linsenträger.
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Unter einem Linsenträger, beispielsweise einem ersten Linsenträger oder einem zweiten Linsenträger, wird für die Zwecke der vorliegenden Erfindung eine Halterung für eine optische Linse verstanden. Da optische Linsen in der Regel kreisförmig sind, weist eine bevorzugte Form eines Linsenträgers ebenfalls einen kreisförmigen bzw. teilkreisförmigen Umfang auf, sodass eine in einem Linsenträger befindliche Linse an ihren Rändern vollständig oder teilweise von dem Linsenträger umgeben ist.
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Vorzugsweise sind die erste Linsenanordnung und die zweite Linsenanordnung parallel zu dem Bildschirm angeordnet, insbesondere in einem Abstand von etwa 20 cm.
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Vorzugsweise umfasst die erste Linsenanordnung mindestens vier erste Linsenträger, wobei in zwei der ersten Linsenträgern jeweils eine sphärische Linse angeordnet ist und in zwei weiteren ersten Linsenträgern jeweils eine torische Linse angeordnet ist. Analog dazu umfasst die zweite Linsenanordnung mindestens vier zweite Linsenträger, wobei in zwei der zweiten Linsenträgern jeweils eine sphärische Linse angeordnet ist und in zwei weiteren zweiten Linsenträgern jeweils eine torische Linse angeordnet ist.
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Bei der erfindungsgemäßen ophthalmologische Vorrichtung sind die erste Linsenanordnung und die zweite Linsenanordnung nebeneinander und in einem Abstand zueinander angeordnet, wobei der Abstand zwischen der ersten Linsenanordnung und der zweiten Linsenanordnung veränderbar ist. Der veränderliche Abstand zwischen der ersten und der zweiten Linsenanordnung ist erforderlich, da beide Linsenanordnungen im Vorfeld eines durchzuführenden ophthalmologischen Tests oder einer ophthalmologischen Untersuchung entsprechend der Pupillendistanz des zu testenden Patienten eingestellt werden müssen, die nicht bei jedem Patienten identisch ist. Für die exakte Bestimmung der Pupillendistanz weist die erfindungsgemäße Vorrichtung vorzugsweise ein Tiefenkamerasystem auf, das im Gegensatz zu herkömmlichen Kameras nicht nur RGB-Informationen liefert, sondern auch noch zusätzlich die Tiefe, d.h. die exakte Entfernung eines Punktes misst und somit ein 3D-Bild der näheren Umgebung liefern kann. Die von dem Tiefenkamerasystem angefertigten Bilder bzw. die mittels des Tiefenkamerasystems ermittelten Daten werden vorzugsweise von der elektronischen Datenverarbeitungseinrichtung gespeichert und können zu einem späteren Zeitpunkt zu Vergleichszwecken herangezogen werden. So können insbesondere auch kleinste Veränderungen, die Anzeichen einer Krankheit sein können und im Stand der Technik im Rahmen einer ophthalmologischen Untersuchung nicht auffallen würden, mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung entdeckt und analysiert werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen ophthalmologischen Vorrichtung sind die erste Linsenanordnung und die zweite Linsenanordnung über ein horizontales Schienensystem miteinander verbunden, wobei der horizontale Abstand zwischen der ersten Linsenanordnung und der zweiten Linsenanordnung durch horizontales Bewegen der ersten Linsenanordnung und/oder der zweiten Linsenanordnung an dem horizontalen Schienensystem veränderbar ist, beispielsweise nach Messung der Pupillendistanz des zu testenden Patienten mit dem Tiefenkamerasystem.
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Erfindungsgemäß ist jeder der ersten Linsenträger gemeinsam mit den anderen ersten Linsenträgern oder unabhängig von den anderen ersten Linsenträgern in seiner Position veränderbar. Ebenso ist auch jeder zweite Linsenträgern gemeinsam mit den anderen zweiten Linsenträgern oder unabhängig von den anderen zweiten Linsenträgern in seiner Position veränderbar. Auf diese Weise kann sowohl von der ersten Linsenanordnung als auch von der zweiten Linsenanordnung jeweils ein Linsenträger vor dem Sichtfenster des vorzugsweise vorhandenen Gehäuses platziert werden, so dass der Patient beim Blick durch das Sichtfenster in dem Gehäuse der erfindungsgemäßen Vorrichtung durch eine in dem ersten Linsenträger angeordnete Linse und/oder durch eine in dem zweiten Linsenträger angeordnete Linse blickt. Sobald bei der Untersuchung ein Wechsel der Linse erforderlich ist, wird der jeweilige vor dem Sichtfenster befindliche Linsenträger in eine andere Position bewegt und eine andere Linse, die von einem anderen (ersten oder zweiten) Linsenträger gehalten wird, wird vor das Sichtfenster bewegt.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen ophthalmologischen Vorrichtung weist diese eine erste Linsenanordnung mit vier Linsenträgern auf, deren erste Enden an einem gemeinsamen Abschnitt der ersten Linsenanordnung angeordnet sind, wobei die ersten Linsenträger in einem 90° Winkel zueinander angeordnet sind. Analog dazu weist die zweite Linsenanordnung vorzugsweise ebenfalls vier Linsenträgern auf, deren erste Enden an einem gemeinsamen Abschnitt der zweiten Linsenanordnung angeordnet sind, wobei die zweiten Linsenträger in einem 90° Winkel zueinander angeordnet sind.
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Gemäß einer Ausführungsform weist die erfindungsgemäße ophthalmologische Vorrichtung weiterhin eine auf das Sichtfenster gerichtete Kamera („Eye-Tracking-Kamera“) auf, die mit der elektronischen Datenverarbeitungseinrichtung verbunden und eingerichtet ist, die Pupillenstellung eines Auges oder beider Augen eines durch das Sichtfenster blickenden Patienten zu erfassen. Die elektronische Datenverarbeitungseinrichtung ist dabei eingerichtet, die von der Kamera erfasste Pupillenstellung mit einer idealen Pupillenstellung zu vergleichen und beim Feststellen einer einen vorgegebenen Grenzwert überschreitenden Abweichung der von der Kamera erfassten Pupillenstellung von der idealen Pupillenstellung ein Warnsignal abzugeben. Dadurch, dass die Eye-Tracking-Kamera die tatsächliche Pupillenstellung des Patienten während der ophthalmologischen Untersuchung ermittelt und die elektronische Datenverarbeitungseinrichtung diese tatsächliche Pupillenstellung mit einer idealen Pupillenstellung vergleicht, kann frühzeitig festgestellt werden, wenn der Patient bei einer ophthalmologischen Untersuchung seinen Blick nicht richtig fokussiert hat. Dadurch erhaltene verfälschte Untersuchungsergebnisse können auf diese Weise vermieden werden.
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Ein besonderer Vorteil gemäß einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen ophthalmologischen Vorrichtung ist, dass diese portabel und daher ortsungebunden einsetzbar ist. Dafür ist an der Vorrichtung, beispielsweise an dem Gehäuse, vorteilhafterweise ein Griff angeordnet, an dem die gesamte Vorrichtung ergriffen werden kann. Auf diese Weise ist auch ein Einsatz der Vorrichtung beim Patienten ohne Probleme möglich.
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Der Platzbedarf der erfindungsgemäßen ophthalmologischen Vorrichtung liegt darüber hinaus bei maximal 2 m2, d.h. die erfindungsgemäße Vorrichtung ist äußert kompakt. Dies ist ebenfalls vorteilhaft für einen Einsatz beim Patienten, da diesem mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch außerhalb der Arztpraxis das gesamte Spektrum an ophthalmologischer Diagnostik geboten werden kann, was mit aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen aufgrund der Vielzahl an benötigten Vorrichtungen, die größtenteils auch nicht portabel sind, schlichtweg unmöglich wäre.
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Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Verfahren zur Durchführung einer ophthalmologischen Untersuchung bzw. eines ophthalmologischen Tests, umfassend die folgenden Schritte:
- - Bereitstellen einer erfindungsgemäßen ophthalmologischen Vorrichtung;
- - Platzieren eines Patienten vor der ophthalmologischen Vorrichtung, wobei dieser mit einem Auge oder mit beiden Augen vorzugsweise durch das Sichtfenster an dem Gehäuse auf den Bildschirm blickt, wobei der Patient dabei durch eine in dem ersten Linsenträger angeordnete Linse und/oder durch eine in dem zweiten Linsenträger angeordnete Linse blickt;
- - Abrufen von Bildern aus dem Speichermedium durch die elektronische Datenverarbeitungseinrichtung und Anzeigen der Bilder auf dem Bildschirm zur Durchführung eines ophthalmologischen Tests bzw. einer ophthalmologischen Untersuchung;
- - Auswertung des ophthalmologischen Tests bzw. der ophthalmologischen Untersuchung anhand einer Reaktion des Patienten auf die auf dem Bildschirm angezeigten Bilder.
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Die in dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendete ophthalmologische Vorrichtung weist vorzugsweise alle Merkmale auf, die im Voranstehenden in Bezug auf die ophthalmologische Vorrichtung als solche beschrieben wurden. Die Beschreibung der Vorrichtung soll daher auch zur näheren Charakterisierung der in dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendeten ophthalmologischen Vorrichtung gelten und herangezogen werden können.
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In dem erfindungsgemäßen Verfahren wird vor der Durchführung des ophthalmologischen Tests bzw. der ophthalmologischen Untersuchung vorzugsweise zunächst die Pupillendistanz des zu testenden Patienten mit einem Tiefenkamerasystem bestimmt. Dazu wird die Distanz zwischen den Pupillen des vorzugsweise durch das Sichtfenster an dem Gehäuse blickenden Patienten mit einem Tiefenkamerasystem gemessen, wobei der Abstand zwischen der ersten Linsenanordnung und der zweiten Linsenanordnung in Abhängigkeit der gemessenen Pupillendistanz verändert wird.
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Für die Durchführung des eigentlichen ophthalmologischen Tests bzw. der eigentlichen ophthalmologischen Untersuchung werden in dem erfindungsgemäßen Verfahren Bilder, z.B. Buchstaben, Symbole, Wörter, Texte, aus dem Speichermedium durch die elektronische Datenverarbeitungseinrichtung abgerufen und auf dem Bildschirm angezeigt, wobei die Bilder einer Software zur Durchführung eines konkreten ophthalmologischen Tests bzw. einer konkreten ophthalmologischen Untersuchung angehören.
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Der ophthalmologische Test bzw. die ophthalmologische Untersuchung ist dabei insbesondere ausgewählt aus der Gruppe, die die folgenden Tests bzw. Untersuchungen umfasst: Gesichtsfelduntersuchungen, Farbsehtauglichkeitsprüfungen, Testung auf Metamorphorbsien, Testung der Augenmotilität, Testung des Stereosehens, Simpson Test, Testung des Kontrastsehens, Messung des Dämmerungssehens, Messung der Blendempfindlichkeit, Messung der Augenfixation, Messung des Nystagmus, Messung der Pupillendistanz, der Pupillengröße und des Pupillenspiels, Messung der Augenstellung, insbesondere Orthophorie, Orthotropie, Cover-Test, Schober-Test, Messung der Lidstellung, Messung der Brauenstellung, Messung der Augenposition innerhalb der Augenhöhle, Untersuchung der Folgebewegung, Untersuchung der Sakkaden, Feststellung von Depression durch Pupillenanalyse.
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Die Auswertung des ophthalmologischen Tests bzw. der ophthalmologischen Untersuchung erfolgt erfindungsgemäß anhand einer Reaktion des Patienten auf die auf dem Bildschirm angezeigten Bilder. Die Reaktion kann dabei beispielsweise ein akustisches oder ein motorisches Signal sein. Beispielsweise kann der Patient einfach durch Sprache Angaben zu auf dem Bildschirm angezeigten Bildern machen. Alternativ kann er jedoch auch durch Handzeichen Signale geben, ein Eingabegerät oder vorzugsweise einen Controller bzw. Joystick betätigen. Ein mögliches Eingabegerät für diese Zwecke kann ein Tablet sein.
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In einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt der Schritt des Abrufens von Bildern aus dem Speichermedium durch die elektronische Datenverarbeitungseinrichtung und das Anzeigen der Bilder auf dem Bildschirm automatisiert oder weitgehend automatisiert. Optional weist die erfindungsgemäße Vorrichtung dazu eine vorzugsweise multilinguale Sprach- und/oder Hörassistenz auf, über die dem Patienten z.B. Anweisungen im Rahmen der Durchführung eines ophthalmologischen Tests bzw. einer ophthalmologischen Untersuchung gegeben werden. Die Anweisungen zur Durchführung der Tests/Untersuchungen kann der Patient optional über ein Tablet erhalten, das die erfindungsgemäße Vorrichtung vorzugsweise umfasst. Vorzugsweise erhält der Patient die Anweisungen zur Durchführung der Tests/Untersuchungen visuell über den Bildschirm und/oder akustisch über einen Lautsprecher, den die erfindungsgemäße Vorrichtung vorzugsweise ebenfalls aufweist.
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Die Auswertung des ophthalmologischen Tests bzw. der ophthalmologischen Untersuchung umfasst gemäß einer bevorzugten Ausführungsform einen Schritt des Abgleichens von persönlichen Daten des Patienten mit in einer Datenbank gespeicherten anonymisierten Daten anderer Patienten durch die elektronische Datenverarbeitungseinrichtung, wobei die Datenbank weiterhin eine Zuordnung der anonymisierten Daten zu Wahrscheinlichkeiten bestimmter Diagnosen beinhaltet und wobei anhand des Abgleichs der persönlichen Daten des Patienten mit den gespeicherten anonymisierten Daten anderer Patienten und den diesen zugeordneten Wahrscheinlichkeiten bestimmter Diagnosen ein Diagnosevorschlag von der elektronischen Datenverarbeitungseinrichtung ermittelt wird.
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Bei den in der Datenbank gespeicherten anonymisierten Daten anderer Patienten kann es sich insbesondere um das Alter, das Geschlecht, das Gewicht, Vorerkrankungen und Angaben zum Nikotin- und Alkoholkonsum handeln. Bestimmte Kombinationen dieser Daten, beispielsweise ein konkretes Geschlecht in Kombination mit einer bestimmten Vorerkrankung und regelmäßigem Nikotinkonsum, sind in der Datenbank vorzugsweise zu Profilen zusammengefasst, denen wiederum die Wahrscheinlichkeit einer bestimmten Diagnose zugeordnet ist. Die entsprechenden Daten des zu testenden Patienten werden in dem erfindungsgemäßen Verfahren vorzugsweise ebenfalls zu einem Profil zusammengefasst und mit den in der Datenbank vorhandenen anonymisierten Profilen verglichen. Bei einer vollständigen oder teilweisen Übereinstimmung des Profils des zu testenden Patienten mit einem in der Datenbank enthaltenen Profil wird dem behandelnden Arzt, Optiker, Apotheker bzw. Fachpersonal die diesem Profil zugeordnete Wahrscheinlichkeit einer Diagnose als Diagnosevorschlag, ggf. in Kombination mit einem Behandlungsvorschlag angezeigt. Dies soll natürlich nicht das Stellen einer Diagnose und die Ermittlung einer geeigneten Behandlung durch einen Arzt oder eine der vorgenannten Personen ersetzen, sondern diese lediglich in ihrer Arbeit unterstützen.
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Genaue Beschreibung der Erfindung
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Die Erfindung wird nun genauer anhand eines Ausführungsbeispiels und mit Bezug auf die Figuren beschrieben, die schematisch
- - in der 1 eine erste und eine zweite Linsenanordnung zeigen;
- - in der 2 vor einem Bildschirm angeordnete erste und zweite Linsenanordnungen zeigen;
- - in der 3 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in Schnittansicht zeigen; und
- - in der 4 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in perspektivischer Ansicht zeigen.
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In der 1 sind schematisch eine erste Linsenanordnung 4 und eine zweite Linsenanordnung 6, die Bestandteile einer erfindungsgemäßen ophthalmologischen Vorrichtung 1 sind, gezeigt. Die erste Linsenanordnung 4 weist vier erste Linsenträger 5 auf, die durch ihre Form jeweils eingerichtet sind, eine Linse aufzunehmen. Denn die Form der ersten Linsenträger 5 entspricht jeweils einem Zylinderteilausschnitt, in den eine kreisförmige Linse eingebracht, z.B. eingeklemmt, werden kann. Eine analoge Form weisen auch die vier zweiten Linsenträger 7 auf, die die zweite Linsenanordnung 6 aufweist. Die ersten Linsenträger 5 und auch die zweiten Linsenträger 7 erstrecken sich jeweils in einer Ebene, wobei jeder erste Linsenträger 5 und jeder zweite Linsenträger 7 in einem 90° Winkel zu zwei benachbarten Linsenträgern 5, 7 angeordnet ist. Vorzugsweise ist die erste Linsenanordnung 4 mit den vier ersten Linsenträgern 5 einstückig und besonders bevorzugt rotationssymmetrisch ausgebildet. Analog dazu ist die zweite Linsenanordnung 6 mit den vier zweiten Linsenträgern 7 ebenfalls einstückig und besonders bevorzugt rotationssymmetrisch ausgebildet.
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In der gezeigten Ausführungsform sind die erste Linsenanordnung 4 und die zweite Linsenanordnung 6 jeweils an Halterungen angeordnet, mit denen sie nur an ihren Rotationsachsen verbunden sind.
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Bevorzugt werden die Linsenanordnungen 4, 6 jeweils von einem Motor angetrieben, der eingerichtet ist, jeweils einen ersten Linsenträger 5 und/oder jeweils einen zweiten Linsenträger 7 vor dem Sichtfenster 3 der ophthalmologischen Vorrichtung 1 zu positionieren. Dazu ist der Motor insbesondere eingerichtet, die erste Linsenanordnung 4 und die zweite Linsenanordnung 6 jeweils in 90°-Abständen um Ihre Rotationsachse zu drehen, sodass bei jeder Drehung der jeweilige vor dem Sichtfenster 3 positionierte erste Linsenträger 5 bzw. zweite Linsenträger 7 durch einen anderen ersten Linsenträger 5 bzw. zweiten Linsenträger 7 ausgetauscht wird. Die Drehrichtung der ersten Linsenanordnung 4 und der zweiten Linsenanordnung 6 kann dabei wahlweise identisch oder entgegengesetzt sein.
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Die 2 zeigt schematisch die in der 1 gezeigte erste Linsenanordnung 4 und zweite Linsenanordnung 6, die vor einem Bildschirm 8 angeordnet sind, der ebenfalls Bestandteil der erfindungsgemäßen ophthalmologischen Vorrichtung 1 ist. Bei dem Bildschirm 8 handelt es sich um einen Bildschirm ohne Hintergrundbeleuchtung, der vorzugsweise eingerichtet ist, jeden Pixel einzeln anzusteuern und bei Bedarf vollständig schwarz zu färben. Besonders bevorzugt ist der Bildschirm 8 ein 4k OLED Bildschirm.
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Gemäß der bevorzugten Ausführungsform sind die erste Linsenanordnung 4 und die zweite Linsenanordnung 6 über ein horizontales Schienensystem 12 miteinander verbunden, wobei der horizontale Abstand zwischen der ersten Linsenanordnung 4 und der zweiten Linsenanordnung 6 durch horizontales Bewegen der ersten Linsenanordnung 4 und/oder der zweiten Linsenanordnung 6 an dem horizontalen Schienensystem 12 veränderbar ist. Die erste Linsenanordnung 4 und die zweite Linsenanordnung 6 können somit nach Messung des Pupillenabstandes eines Patienten durch Verschieben zumindest einer der beiden Linsenanordnungen 4, 6 entlang des horizontalen Schienensystems 12 auf den korrekten Abstand voneinander gebracht werden.
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In der 3 ist eine erfindungsgemäße ophthalmologischen Vorrichtung 1 in einer schematischen Schnittansicht abgebildet. Die ophthalmologische Vorrichtung 1 umfasst dabei die gleichen Bestandteile, die bereits in der 2 abgebildet sind, d.h. die erste Linsenanordnung 4 mit den ersten Linsenträgern 5 (in der Ansicht nicht erkennbar), die zweite Linsenanordnung 6 mit den zweiten Linsenträgern 7 und den Bildschirm 8, wobei die erste Linsenanordnung 4 und die zweite Linsenanordnung 6 über das horizontale Schienensystem 12 miteinander verbunden sind. Die erste Linsenanordnung 4 und die zweite Linsenanordnung 6 sind in einer Ebene parallel zu und etwa mittig vor dem Bildschirm 8 angeordnet. Die vorgenannten Bestandteile der ophthalmologischen Vorrichtung 1 sind von einem Gehäuse 2 umgeben. An dem Gehäuse 2 ist eine Auflage 11, die in der gezeigten Ausführungsform eine Stirnauflage ist, angeordnet. Oberhalb der Auflage 11 weist die ophthalmologische Vorrichtung 1 ein Tiefenkamerasystem 14 zur Messung der Pupillendistanz des durch das Sichtfenster 3 an dem Gehäuse 2 blickenden Patienten auf. In Abhängigkeit des gemessenen Pupillenabstandes ist der Abstand zwischen der ersten Linsenanordnung 4 und der zweiten Linsenanordnung 6 vor der Durchführung von ophthalmologischen Tests bzw. Untersuchungen einstellbar.
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Die 4 zeigt die gleiche Vorrichtung wie die 3 in einer perspektivischen Ansicht, in der auch das Sichtfenster 3 erkennbar ist. Dieses ist in der gezeigten Ausführungsform von der Auflage 11 umgeben. Die Seitenwand des Gehäuses 2 wurde nur zu Anschauungszwecken in der Darstellung weggelassen. Tatsächlich ist das Gehäuse 2 jedoch mit Ausnahme des Bereichs des Sichtfensters 3 geschlossen, was zur Durchführung der ophthalmologischen Tests bzw. Untersuchungen, bei denen der Bereich vor dem Bildschirm 8 dunkel sein sollte, erforderlich ist.
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Beispiel 1: Al-Unterstützung bei der Auswertung der Ergebnisse von ophthalmologischen Tests bzw. Untersuchungen
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Durchführung einer ophthalmologischen Untersuchung bzw. eines ophthalmologischen Tests weist dieses einen Schritt des Abgleichens von persönlichen Daten eines Patienten mit in einer Datenbank gespeicherten anonymisierten Daten anderer Patienten durch eine elektronische Datenverarbeitungseinrichtung auf.
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Gemäß einem Beispiel weist der zu untersuchende Patient die folgenden persönlichen Daten auf, die im Rahmen der im Vorfeld der ophthalmologischen Untersuchung bzw. des ophthalmologischen Tests durchgeführten Anamnese erfragt bzw. ermittelt werden:
- Geschlecht: männlich,
- Alter: 41 Jahre
- Größe: 174 cm
- Gewicht: 120 kg
- Raucher: ja
- RA (rechtes Auge): +2,0 -2,0 132°
- LA (linkes Auge): +1,5 -1,5 124°
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Es wird ermittelt, dass der Patient eine Hyperopie sowie einen BMI (Body mass index) von 39 aufweist.
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Mit dem Patienten werden nun ophthalmologische Tests bzw. Untersuchungen durchgeführt. Bei einer Untersuchung des Gesichtsfeldes des rechten Auges wird eine rechtsseitige untere horizontale Hemianopsie festgestellt. Dieser Befund wird zusammen mit den o.g. persönlichen Daten des Patienten, die im Rahmen der Anamnese festgestellt wurden, in ein Datenverarbeitungsprogramm eingegeben und von einer elektronischen Datenverarbeitungseinrichtung wird ein Abgleich dieser Daten mit gespeicherten anonymisierten Daten anderer Patienten vorgenommen. Die anonymisierten Daten anderer Patienten enthalten dabei vorzugsweise auch statistische Angaben, insbesondere zur Häufigkeit des generellen Auftretens von bestimmten Symptomen oder Krankheiten bei Patienten mit bestimmten Kombinationen von Anamnese- und/oder Befunddaten. Im Rahmen dieses Abgleichs wird von der elektronischen Datenverarbeitungseinrichtung eine Wahrscheinlichkeit für eine bestimmte Diagnose sowie optional Wahrscheinlichkeiten für eine oder mehrere Differentialdiagnosen ermittelt, wobei die jeweiligen ermittelten Diagnosen bzw. Differentialdiagnosen und die diesen zugeordneten Wahrscheinlichkeiten als Verdachtsdiagnose angezeigt werden. Auf analoge Weise können vorläufige Behandlungsempfehlungen unter Verwendung der Anamnesedaten, der Befunddaten und der ermittelten Diagnosen bzw. Differentialdiagnosen durch die elektronische Datenverarbeitungseinrichtung ermittelt und vorgeschlagen werden.
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Die in der vorstehenden Beschreibung, in dem Beispiel, in der Figur sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Ophthalmologische Vorrichtung
- 2
- Gehäuse
- 3
- Sichtfenster
- 4
- erste Linsenanordnung
- 5
- erster Linsenträger
- 6
- zweite Linsenanordnung
- 7
- zweiter Linsenträger
- 8
- Bildschirm
- 9
- elektronische Datenverarbeitungseinrichtung
- 10
- Speichermedium
- 11
- Auflage
- 12
- horizontales Schienensystem
- 13
- Kamera
- 14
- Tiefenkamerasystem