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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Überwachung eines Fahrzeuginnenraums eines Fahrzeugs nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art sowie ein Fahrzeug zur Durchführung des Verfahrens.
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Aus dem allgemeinen Stand der Technik sind verschiedene Sensoren zur Überwachung von Personen bekannt. So werden beispielsweise Kameras, Sitzbelegungssensoren, Laserscanner oder dergleichen eingesetzt, um in einem Fahrzeuginnenraum befindliche Personen zu überwachen. Mit Hilfe eines Sitzbelegungssensors lässt sich erkennen, ob eine Person auf einem Fahrzeugsitz Platz genommen hat und eine Warnung ausgeben, wenn die entsprechende Person keinen Gurt angelegt hat. Mit Hilfe von Kameras ist es beispielsweise möglich zu erkennen, ob eine fahrzeugführende Person einem Fahrgeschehen mit ausreichender Aufmerksamkeit folgt und/oder müde ist. Zudem erlauben Laserscanner das Steuern von Fahrzeugfunktionen wie das Eingeben von Bedienhandlungen in ein Infotainmentsystem des Fahrzeugs mittels Gestensteuerung. Ferner sind Telematikeinheiten bekannt, welche ähnlich einer Blackbox im Flugzeug Fahrdaten erfassen, welche nach Bedarf von einem Versicherungsanbieter ausgewertet werden können, um eine sich an die Straßenverkehrsordnung haltenden fahrzeugführenden Person vergünstigte Versicherungstarife anbieten zu können.
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Aus der
DE 10 2018 106 687 A1 ist zudem ein Verfahren zur Überwachung einer Fahrzeugkabine bekannt. Dabei wird ein Fahrzeuginnenraum mittels eines Sensors, insbesondere eines Laserscanners, einem Radar und/oder einer Kamera überwacht, eine Ausrichtung eines Sitzes und eines Insassen bestimmt, woraufhin eine Fahrzeugfunktion in Abhängigkeit der ermittelten Ausrichtung des Sitzes und des Insassen durchgeführt wird. Bei der Fahrzeugfunktion handelt es sich um Straffen eines Sicherheitsgurts, das Verhindern einer Ausbreitung eines Airbags, das Verstellen eines Sitzes, das Verstellen einer Ausblasrichtung eines Lüftungsauslasses und/oder ein Anpassen einer Ausgabe eines über mehrere Lautsprecher ausgegebenen Audiosignals. Zudem können Zubehörteile des Fahrzeugs wie beispielsweise ein Tisch automatisch verstaut werden. Die Fahrzeugfunktionen werden ausgeführt, wenn eine Person in das Fahrzeug ein- oder aussteigt, oder beim Detektieren einer Kollision des Fahrzeugs. So wird insbesondere mittels eines Kollisionssensors erkannt, in welche Vorzugsrichtung bei einem Unfall Kräfte wirken, woraufhin ein von einem Insassen belegter Sitz so bewegt wird, dass der Sitz die in die Vorzugsrichtung wirkenden Kräfte besonders effektiv aufnehmen kann, um den Insassen zu schützen. Die von dem oder den Sensoren erzeugten Sensordaten können dabei gespeichert werden und bei Bedarf später von einem Techniker ausgelesen werden, um einen Unfall zu untersuchen oder Technikverbesserungen des Fahrzeugs bzw. von Fahrzeuguntersystemen durchzuführen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Verfahren zur Überwachung eines Fahrzeuginnenraums eines Fahrzeugs anzugeben, mit dessen Hilfe im Fahrzeuginnenraum vorgefallene Geschehnisse besonders einfach rekonstruiert werden können.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Verfahren zur Überwachung eines Fahrzeuginnenraums mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sowie ein Fahrzeug ergeben sich aus den hiervon abhängigen Ansprüchen.
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Bei einem Verfahren zur Überwachung eines Fahrzeuginnenraums eines Fahrzeugs der eingangs genannten Art wird erfindungsgemäß zur Rekonstruktion von im Fahrzeuginnenraum vorgefallenen Geschehnissen die Abbildung auf das Vorhandensein von Lebewesen und/oder Gegenständen untersucht, wobei wenigstens Dimensionen und ein Aufenthaltsort der Lebewesen und/oder der Gegenstände zumindest im Abschnitt des Fahrzeugsinnenraums bestimmt werden.
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Indem die Dimensionen und ein Aufenthaltsort von Lebewesen wie Fahrzeuginsassen und/oder Tieren sowie von Gegenständen im Fahrzeuginnenraum bestimmt werden, lassen sich im Fahrzeuginnenraum vorgefallene Geschehnisse besonders einfach und zuverlässig rekonstruieren. Als Laserscanner wird hierzu wenigstens ein Lidar eingesetzt. Das Lidar kann einen Oberflächenemitter (VCSEL) umfassen. Mit Hilfe eines Oberflächenemitters lassen sich Tiefeninformationen bei vergleichsweise schlechten Lichtverhältnissen in ausreichender Genauigkeit ermitteln. So lässt sich anhand der Dimensionen eine Aussage darüber treffen, ob es sich um einen Gegenstand wie ein Gepäckstück, ein Smartphone, eine Trinkflasche oder dergleichen oder ein Lebewesen handelt. Zudem lässt sich auch eine Aussage darüber treffen, ob es sich beispielsweise um einen Hund, eine Katze oder ein Kind oder eine erwachsene Person handelt. Zudem wird ermittelt, wo im Fahrzeuginnenraum sich der entsprechende Gegenstand bzw. das entsprechende Lebewesen aufhält, beispielsweise in einem Gepäckraum des Fahrzeugs, auf einer Rückbank sowie einem Fahrer- oder Beifahrersitz.
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Diese Informationen lassen sich nutzen, um Sicherheitseinrichtungen wie Airbags und/oder einen Gurtstraffer eines Sicherheitsgurts gezielt anzusteuern. Hierdurch lässt sich auch ermitteln, ob ein Sitzbelegungssensor von einer Person oder einem Gegenstand ausgelöst wird, um beispielsweise eine unnötigerweise ausgegebene Anschnallwarnung zu unterdrücken. Ferner lässt sich eine Anzahl an im Fahrzeug reisenden Fahrzeuginsassen bestimmen. Eine Information, wie viele Fahrzeuginsassen im Fahrzeuginnenraum anwesend sind, lässt sich beispielsweise an einen Dienstleister wie eine Mautstelle übermitteln, um die Höhe einer personenanzahlabhängigen Mautgebühr zu bestimmen.
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Ferner lässt sich die Fahrzeuginnenraumüberwachung als Alarmsystem nutzen. Kommt es zu einem Einbruch in das Fahrzeug, lässt sich beispielsweise ein unerwünschtes Öffnen einer Fahrzeugtüre, das Zerbrechen einer Fahrzeugscheibe oder dergleichen erkennen, sowie das Bewegen oder Entfernen von Gegenständen aus dem Fahrzeuginnenraum feststellen. Betritt ein Dieb den Fahrzeuginnenraum, so wird ein dreidimensionales Abbild des Diebes erstellt, anhand dessen der Dieb später identifiziert werden kann. Ein solches Alarmsystem lässt sich vorzugsweise in Nutzfahrzeugen wie LKWs oder Transportern vorsehen, um einen Diebstahl von Ladung zu erkennen.
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Kommt es zu einer Beschädigung bzw. zu einem Einbruch in das Fahrzeug, so kann das Fahrzeug auch eine Warnmeldung an einen Fahrzeughalter und/oder an Dritte, beispielsweise eine Polizeibehörde übermitteln. Eine Ausgabe der entsprechenden Warnung kann beispielsweise über eine auf einem mobilen Endgerät ausgeführte Applikation erfolgen.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung des Verfahrens sieht vor, dass eine Analyse der Abbildung vom Fahrzeug durchgeführt wird und/oder von wenigstens einem Laserscanner erzeugte Sensordaten drahtlos an eine fahrzeugexterne zentrale Recheneinheit übermittelt werden und die Abbildung von der fahrzeugexternen zentralen Recheneinheit analysiert wird. Indem die Sensordaten des Laserscanners an die fahrzeugexterne zentrale Recheneinheit, beispielsweise einen Cloud-Server, übermittelt werden, können die Sensordaten besonders schnell und zuverlässig ausgewertet werden. So kann die fahrzeugexterne zentrale Recheneinheit insbesondere leistungsstarke Hardware aufweisen, um die Sensordaten besonders schnell auswerten zu können. Zudem kann die fahrzeugexterne zentrale Recheneinheit mit Dritten in Kommunikationsverbindung stehen. So kann die fahrzeugexterne zentrale Recheneinheit insbesondere die Sensordaten und/oder durch eine Analyse der Sensordaten gewonnene Informationen an Dritte weitergeben. Hierdurch können die Dritten besonders schnell über die im Fahrzeuginnenraum vorgefallenen Geschehnisse informiert werden.
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Wird ein Einbruch bzw. eine Beschädigung des Fahrzeugs festgestellt, können die im Fahrzeug ablaufenden Geschehnisse live, beispielsweise an die Polizei, gestreamt werden. Somit wird die Polizei über das Vergehen informiert und kann eine Lage schnell und zuverlässig einschätzen, um angemessene Gegenmaßnahmen einzuleiten. Eine Weiterleitung der Sensordaten und/oder der aus ihnen gewonnenen Informationen erfolgt dabei vorzugsweise drahtlos, beispielsweise über Mobilfunk. Dabei kann es vorteilhaft sein, wenn eine Auswertung der Sensordaten auch vom Fahrzeug durchgeführt wird, beispielsweise wenn sich das Fahrzeug in einem Funkloch befindet und daher eine Übermittlung an die fahrzeugexterne zentrale Recheneinheit nicht möglich ist. Dabei können die Sensordaten und/oder durch eine Auswertung der Sensordaten gewonnene Informationen auf einer vom Fahrzeug umfassten Recheneinheit bzw. einem von dieser umfassten Speicher gespeichert werden. Dies ermöglicht ein nachträgliches Auslesen der entsprechenden Daten.
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Dabei ist mit Hilfe von Laserscannern wie Lidaren ein besonders datenschutzfreundliches Erstellen der Abbildung des Fahrzeuginnenraums möglich. Während Innenraumkameras bei unsachgemäßer Ausrichtung auch Geschehnisse außerhalb des Fahrzeugs aufzeichnen können, beispielsweise indem sie durch die Scheiben des Fahrzeugs nach Außen blicken, sind Laserscanner ausschließlich dazu in der Lage den Fahrzeuginnenraum zu erfassen. Somit wird ein Risiko gesenkt, dass unbeteiligte Personen erfasst und aufgezeichnet werden.
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Generell kann eine Datenübertragung an die fahrzeugexterne zentrale Recheneinheit auch per Satellitenübertragung oder kabelgebunden erfolgen. Dabei kann eine kabelgebundene Datenübertragung beispielsweise während eines Aufladevorgangs einer Traktionsbatterie eines elektrifizierten Fahrzeugs an einer Ladestation erfolgen. Als Kabel kann hierzu ein Ladekabel verwendet werden.
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Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens wird der Fahrzeuginnenraum zu wenigstens zwei aufeinander folgenden Zeitpunkten abgetastet und entsprechende Abbildungen zu einer Videosequenz zusammengefügt. Indem eine Videosequenz der im Fahrzeuginnenraum vorgefallenen Geschehnisse erstellt wird, lassen sich die Geschehnisse noch einfacher und zuverlässiger rekonstruieren. So lässt sich erkennen, wie sich Gegenstände und/oder Lebewesen innerhalb des Fahrzeuginnenraums bewegen. Hierdurch lassen sich umfangreiche Analysen ableiten, beispielsweise wie sich eine fahrzeugführende Person und/oder eine Fahrzeuginsasse verhalten.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Verfahrens sieht ferner vor, dass eine Trajektorie wenigstens eines im Fahrzeuginnenraum anwesenden Lebewesens und/oder Gegenstands durch Analyse der Videosequenz bestimmt wird. Indem eine Trajektorie von Lebewesen und/oder Gegenständen bestimmt wird, lassen sich die im Fahrzeuginnenraum vorgefallenen Geschehnisse noch aussagekräftiger rekonstruieren. Kommt es beispielsweise zu einer Beschädigung des Fahrzeugs durch im Fahrzeuginnenraum umherfliegende Gegenstände, so lässt sich rekonstruieren, welche Beschädigung durch welchen Gegenstand hervorgerufen wurde. Dies ist insbesondere für Versicherungsanbieter relevant, um beispielsweise nahvollziehen zu können, ob eine Ladung unzureichend gesichert wurde. Ferner können Sicherheitseinrichtungen wie Airbags gezielt angesteuert werden. Kommt es beispielsweise zu einem Unfall, kann durch das Bestimmen der Trajektorie erkannt werden, in welche Richtung eine Fahrzeuginsasse geschleudert wird, um einen in dieser Richtung angeordneten Airbag zum Auffangen der Fahrzeuginsasse auszulösen. Durch das Erkennen eines Auftreffwinkels, einer Bewegungsrichtung und/oder einer Größe eines entsprechenden Gegenstands und/oder Lebewesens lassen sich Sicherungseinrichtungen noch individueller ansprechen, beispielsweise um eine Gurtrückhaltekraft an eine Masse des Lebewesens anzupassen. So kann beispielsweise eine vergleichsweise hohe Rückhaltekraft für eine erwachsene Person gewählt werden und eine vergleichsweise geringe Rückhaltekraft für ein Kind.
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Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens werden eine Zusammenfassung der im Fahrzeuginnenraum vorgefallenen Geschehnisse und/oder von Laserscannern erzeugte Sensordaten Rettungskräften, dem Fahrzeughersteller und/oder einem Versicherungsanbieter zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Informationen können dabei direkt vom Fahrzeug und/oder von der fahrzeugexternen zentralen Recheneinheit zur Verfügung gestellt werden.
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Durch Analyse einer zumindest während oder nach eines Unfalls erstellten Abbildung des Fahrzeuginnenraums sind Rettungskräfte dazu in der Lage, gezielte Maßnahmen zu treffen, um im Fahrzeuginnenraum befindliche Lebewesen zu retten. So können die Rettungskräfte beispielsweise vor Eintreffen an einer Unfallstelle eine Aussage darüber treffen, welche Verletzungen ein entsprechendes Lebewesen aufweist und wie stark die Verletzungen sind. Zudem können die Rettungskräfte erkennen, an welcher Stelle im Fahrzeuginnenraum sich ein entsprechendes Lebewesen befindet. Wird den Rettungskräften eine entsprechende Videosequenz zur Verfügung gestellt, so können die Rettungskräfte ein Unfallgeschehen noch umfangreicher analysieren. Beispielsweise können sie so erkennen, ob eine Fahrzeuginsasse durch einen herumfliegenden Gegenstand am Kopf getroffen wurde. Hierdurch können die Rettungskräfte eine potentielle Verletzung noch besser einschätzen.
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Durch Analyse der Sensordaten und/oder daraus abgeleiteten Informationen kann ein Fahrzeughersteller ein entsprechendes Fahrzeug bzw. Fahrzeuguntersysteme weiterentwickeln. Insbesondere kann der Fahrzeughersteller die entsprechenden Informationen nutzen, um Fahrzeugsicherheitsfunktionen an besonders häufige Unfallarten anzupassen. Zudem lassen sich die entsprechenden Informationen zur Auswertung in Form von Statistiken heranziehen. Auch können durch Analyse der Sensordaten Bedürfnisse von Fahrzeuginsassen ermittelt werden, beispielsweise Vorlieben für eine Sitzeinstellung für ein besonders komfortables Sitzerlebnis. Somit wird es dem Fahrzeughersteller ermöglicht besonders komfortable Sitze zu entwickeln.
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Durch Analyse der Sensordaten und/oder der aus ihnen gewonnenen Informationen ist ein Versicherungsanbieter dazu in der Lage, Versicherungsbetrug zuverlässiger zu erkennen. So kann der Versicherungsanbieter die im Fahrzeuginnenraum vorgefallenen Geschehnisse rekonstruieren, beispielsweise indem im Fahrzeuginnenraum angeordnete Gegenstände physisch nachgebildet werden, beispielsweise durch 3D-Druck und entsprechend der im Fahrzeuginnenraum vorgefallenen Geschehnisse im Fahrzeuginnenraum bewegt werden. Da mit Hilfe eines Laserscanners eine dreidimensionale Punktwolke generiert wird, können die entsprechenden Gegenstände mit besonders geringem Aufwand rekonstruiert werden. Zudem lässt sich das Verhalten von bestimmten Personen analysieren. Weist eine bestimmte fahrzeugführende Person beispielsweise ein vorbildliches Fahrverhalten auf, beispielsweise weil sie sich generell an Tempolimits hält und ihre Aufmerksamkeit ausreichend einem Fahrgeschehen widmet, so kann der Versicherungsanbieter für die entsprechende Person vergünstigte Versicherungstarife anbieten. Auch kann der Versicherungsanbieter durch Analyse der entsprechenden Informationen erkennen, welche Fahrzeuginsasse zu einem bestimmten Zeitpunkt das Fahrzeug gesteuert hat.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Verfahrens sieht ferner vor, dass zumindest eine im Fahrzeuginnenraum anwesende Person anhand wenigstens eines biometrischen Identifizierungsmerkmals erkannt und der Person basierend auf dem wenigstens einem biometrischen Identifizierungsmerkmals ein Profil zugeordnet wird, insbesondere ein anonymisiertes Profil. Mit Hilfe heutiger Laserscanner lassen sich hochaufgelöste Abbildungen eines abgetasteten Raums erstellen. Dies erlaubt es auch Personen anhand von biometrischen Identifizierungsmerkmalen zu identifizieren. So lassen sich beispielsweise geometrische Abmaße eines Gesichts einer Person bestimmen oder speichern, um die Person nach einem erneuten Scan wiederzuerkennen. Als biometrische Identifizierungsmerkmale kommen verschiedene Merkmale in Frage. Beispielsweise kann eine Person auch anhand weiterer Körperdimensionen, beispielsweise einer Armlänge, oder auch anhand bestimmter Bewegungsmuster erkannt werden. Durch die Zuordnung von Profilen zu Personen lässt sich das Verhalten einer bestimmten Person über einen längeren Zeitraum nachverfolgen. Dies ist insbesondere für Versicherungsanbieter relevant, um beispielsweise zu erkennen, ob eine bestimmte Person ein Verhalten zeigt, welches mit einem erhöhten Unfallpotential einhergeht.
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Mit Hilfe des wenigstens einen Identifizierungsmerkmals lassen sich Personen eindeutig erkennen. Dies lässt sich nutzen um beispielsweise mobile Endgeräte wie Smartphones zu entsperren. So kann das Fahrzeug bei Erkennen der Anwesenheit einer bestimmten Person ein entsprechendes Entsperrungssignal beispielsweise per Bluetooth, NFC oder WIFI an ein mobiles Endgerät der Person übermitteln. Ebenso können aus dem mobilen Endgerät Informationen wie Apps, Entertainment- und/oder Sicherheitseinstellungen oder dergleichen ausgelesen und an das Fahrzeug rückübertragen werden.
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Ebenso lässt sich das Profil als digitaler Fahrzeugschlüssel nutzen. So kann das Starten einer Antriebseinrichtung des Fahrzeugs, beispielsweise durch Betätigen eines Startknopfes, freigeschaltet werden, wenn eine autorisierte Person im Fahrzeuginnenraum erkannt wird. Dies ermöglicht eine komfortable Nutzung eines Poolfahrzeugs. So können verschiedene Personen, beispielsweise Mitarbeiter eines Unternehmens, das selbe Fahrzeug nutzen, ohne einen Fahrzeugschlüssel zwischen den Mitarbeitern austauschen zu müssen. Damit eine Person in den Fahrzeuginnenraum gelangen kann, kann analog eine Türenfreigabe nach Erkennen der autorisierten Person erfolgen. Zur Erkennung von Personen außerhalb des Fahrzeugs können auch beispielsweise Kameras eingesetzt werden. Auch kann es erforderlich sein, dass sowohl ein physischer Fahrzeugschlüssel und eine autorisierte Person vom Fahrzeug erkannt werden muss. Hierdurch kann ein Diebstahl des Fahrzeugs verhindert werden, wenn ein Dieb in Besitz des physischen Fahrzeugschlüssels gekommen ist.
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Um Datenschutzrichtlinien gerecht zu werden, können die entsprechenden Profile auch anonymisiert werden. Eine solche Anonymisierung ist insbesondere relevant bei der Weitergabe der Sensorsignale und/oder der aus ihnen gewonnenen Informationen an Dritte. Hierzu zählen beispielsweise die Weitergabe an Rettungskräfte, einen Fahrzeughersteller und/oder einen Versicherungsanbieter.
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Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens wird ein Verhalten der Person analysiert und insbesondere Verhaltensinformationen der Person im Profil der Person gespeichert. Wie bereits erwähnt, ist hierdurch ein Versicherungsanbieter dazu in der Lage, verhaltensabhängige Tarife anzubieten, mit deren Hilfe sich vorbildlich verhaltende Personen Geld sparen können. Die Verhaltensinformationen können dabei beliebig umfangreich sein. Beispielsweise kann ein Profil einer Person leidglich einen Hinweis wie „vorbildlich“, „aufmerksam“, „unaufmerksam“, „aggressiv“ oder dergleichen umfassen. Auch können detaillierte Verhaltensinformationen gespeichert werden, wie beispielsweise eine bestimmte Reaktion einer Person auf bestimmte Ereignisse.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Verfahrens sieht ferner vor, dass in Abhängigkeit der Dimensionen eines Fahrzeuginsassen Hinweise zur optimalen Sitzeinstellung ausgegeben und/oder eine automatische Sitzeinstellung erfolgt. Hierdurch kann ein Komfort des Fahrzeuginsassen gesteigert werden. Durch Analyse der dreidimensionalen Punktwolke wird ein 3D-Modell der Fahrzeuginsasse erstellt durch dessen Analyse eine optimale Sitzeinstellung für die entsprechende Fahrzeuginsasse bestimmt werden kann. Entsprechende Sitzeinstellungen können auf eine Anzeige des Fahrzeugs dargestellt werden, damit die entsprechende Fahrzeuginsasse ihren Sitz selbstständig einstellt. Auch können die Fahrzeugsitze Aktoren aufweisen, um automatisch in eine jeweilige optimale Position zu verfahren. Eine optimale Sitzeinstellung einer bestimmten Fahrzeuginsasse kann dabei im Profil der Person hinterlegt werden. Teilen sich beispielsweise mehrere Personen ein Fahrzeug, so kann beim Betreten einer bestimmten Person des Fahrzeugs die Person anhand biometrischer Identifizierungsmerkmale erkannt werden, das der Person zugeordnete Profil aufgerufen werden und im Profil abgespeicherte Sitzeinstellungen zur Verstellung des entsprechenden Fahrzeugsitzes abgerufen werden.
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Ein solches Profil, beziehungsweise damit verknüpfte Informationen können auch fahrzeugextern abrufbar sein, beispielsweise indem die fahrzeugexterne zentrale Recheneinheit ein solches Profil aus einem Fahrzeug ausliest und/oder das Profil selbst beheimatet. Hierdurch wird es einer bestimmten Person ermöglicht besonders schnell und komfortable bevorzugte Sitzeinstellungen in einem von der Person zum ersten Mal genutzten Fahrzeug, beispielsweise einem Mietwagen, vorzunehmen. So kann sich die Person in dem „neuen“ Fahrzeug identifizieren und die mit ihrem Profil verknüpften Sitzeinstellungen zur Verstellung eines entsprechenden Fahrzeugsitzes von der fahrzeugexternen zentralen Recheneinheit in das „neue“ Fahrzeug übertragen. Dabei kann das Profil mit einem Profil eines Drittanbieters wie Mercedes me ID, Apple ID oder dergleichen verknüpft werden oder von diesem ausgebildet sein. Da zum Bereitstellen des entsprechenden Profils keine Interaktion seitens eines Nutzers notwendig ist, sondern das Profil automatisch beim Betreten des Fahrzeugs drahtlos von einem Backend geladen wird, kann ein Komfort für den Nutzer verbessert werden. Dabei kann der Nutzer auch eine zusätzliche Verifikation, beispielsweise eine Zwei-Faktor-Authentisierung anfordern. Bevor das Fahrzeug das Profil läd, muss der Nutzer dies beispielsweise durch Eingabe einer Bedienhandlung in eine auf seinem Smartphone ausgeführte App bestätigen.
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Bevorzugt wird eine Stimmung und/oder ein gesundheitliches Befinden zumindest einer im Fahrzeuginnenraum anwesenden Person ermittelt und eine Fahrzeugfunktion in Abhängigkeit der Stimmung und/oder des gesundheitlichen Befindens durchgeführt. Die Stimmung eine Fahrzeuginsasse lässt sich beispielsweise durch Verhaltensanalyse erkennen. Ist ein entsprechender Fahrzeuginsasse beispielsweise müde, so kann eine Fahrzeugbeleuchtung, insbesondere eine Fahrzeuginnenraumbeleuchtung angepasst werden, insbesondere eine Farbtemperatur zu kaltweißem Licht verschoben werden und/oder eine Helligkeit der Beleuchtungseinrichtung erhöht werden. Ist der Fahrzeuginsasse hingegen aufgebracht, kann durch das Erzeugen einer beruhigenden Lichtstimmung und/oder der Widergabe eines Lieblingslieds der Fahrzeuginsasse versucht werden, die Fahrzeuginsasse zu beruhigen.
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Bei einem Fahrzeug mit wenigstens einer Recheneinheit und wenigstens einem Laserscanner, wobei der Laserscanner zumindest einen Abschnitt eines Fahrzeuginnenraums erfasst, ist erfindungsgemäß die Recheneinheit dazu eingerichtet, ein im vorigen beschriebenes Verfahren auszuführen. Bei dem Fahrzeug kann es sich um ein beliebiges Fahrzeug wie einen PKW, LKW, Transporter, Bus oder dergleichen handeln. Das Fahrzeug kann neben einer Ausführung als Straßenfahrzeug beispielsweise auch als Wasserfahrzeug, Schienenfahrzeug oder Luftfahrzeug, insbesondere Flugzeug ausgeführt sein. Bei der Recheneinheit kann es sich um eine separate Recheneinheit, einen zentralen Bordcomputer oder ein Steuergerät eines Fahrzeuguntersystems handeln. Bei dem Laserscanner handelt es sich um ein Lidar. Für eine drahtlose Übertragung der Sensorsignale und/oder von aus den Sensorsignalen abgeleiteten Informationen umfasst das Fahrzeug eine entsprechende drahtlose Kommunikationsschnittstelle.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens und des Fahrzeugs ergeben sich auch aus dem Ausführungsbeispiel, welches nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figur näher beschrieben wird.
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Dabei zeigt die einzige Figur eine schematische Draufsicht auf ein Fahrzeug mit einem Lidar zur Fahrzeuginnenraumüberwachung.
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Die Figur zeigt ein Fahrzeug 2, hier in Form eines PKW. Das Fahrzeug 2 kann jedoch auch als LKW, Transporter, Bus oder dergleichen ausgeführt sein. Das Fahrzeug 2 umfasst wenigstens einen Laserscanner 4, von dem in der Figur zwei Laserscanner 4 gezeigt sind. Die Laserscanner 4 sind so ausgerichtet, dass sie einen Abschnitt 3 eines Fahrzeuginnenraums 1 abtasten können. In dem Beispiel in der Figur ist ein Laserscanner 4 in ein Armaturenbrett 9 des Fahrzeugs 2 integriert und kann somit insbesondere eine nicht dargestellte fahrzeugführende Person sowie einen Beifahrer abtasten. Ein weiterer Laserscanner 4 ist in einem Dachhimmel des Fahrzeugs 2 integriert und kann somit, dank eines Rundumblicks, sowohl Personen auf einem Fahrer- und/oder einem Beifahrersitz des Fahrzeugs 2 sowie Personen in einem Fond des Fahrzeugs 2 erfassen. Der oder die Laserscanner 4 können an einer beliebigen Stelle im Fahrzeuginnenraum 1 angeordnet sein und eine beliebige Ausrichtung aufweisen. Bevorzugt umfasst das Fahrzeug 2 ausreichend viele Laserscanner 4, um den Fahrzeuginnenraum 1 vollständig, das heißt ohne Totenwinkel, zu erfassen.
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Generell kann das Fahrzeug 2 noch weitere Laserscanner 4 sowie weitere Sensoren, beispielsweise Kameras aufweisen, um den Fahrzeuginnenraum 1 zu überwachen. Das Vorsehen von unterschiedlichen Sensortypen erlaubt es Sensordaten verschiedener Sensoren zu fusionieren, um eine Fahrzeuginsasse noch umfangreicher zu untersuchen. So kann beispielsweise eine nicht dargestellte Kamera als Wärmebildkamera ausgeführt sein, mit deren Hilfe eine Hauttemperatur eines Fahrzeuginsassen erfasst werden kann, um eine Aussage über einen Gesundheitszustand der Fahrzeuginsasse machen zu können.
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Von dem Laserscanner 4 erzeugte Sensordaten werden an eine Recheneinheit 7 übermittelt. Dort werden die Sensordaten ausgewertet und/oder über eine drahtlose Kommunikationsschnittstelle 8 zur Auswertung an eine fahrzeugexterne zentrale Recheneinheit 5 übermittelt. Die Datenübertragung kann über eine beliebige Funktechnologie, beispielsweise Mobilfunk oder WiFi erfolgen. Der Laserscanner 4, insbesondere ein Lidar, erzeugt eine digitale Abbildung wenigstens des Abschnitts 3 des Fahrzeuginnenraums 1 in Form einer dreidimensionalen Punktwolke. Durch Analyse dieser dreidimensionalen Punktwolke lassen sich im Fahrzeuginnenraum 1 vorgefallene Geschehnisse rekonstruieren.
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Insbesondere wird der Fahrzeuginnenraum 1 bzw. der Abschnitt 3 zu mehreren hintereinander folgenden Zeitpunkten von dem oder den Laserscannern 4 abgetastet, um die im Fahrzeuginnenraum 1 vorfallenden Geschehnisse in Form einer Videosequenz zu erfassen. Hierdurch sind noch aussagekräftigere Rekonstruktionen der im Fahrzeuginnenraum 1 vorgefallenen Geschehnisse möglich, da somit auch eine Trajektorie von im Fahrzeuginnenraum 1 angeordneten Gegenständen und/oder Lebewesen nachvollzogen werden kann.
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Die von dem Laserscanner 4 erzeugten Sensordaten und/oder aus den Sensordaten gewonnene Informationen werden von der Recheneinheit 7 und/oder von der fahrzeugexternen zentralen Recheneinheit 5 an Dritte, hier in Form eines Rettungsdienstes 6.1, eines Fahrzeugherstellers 6.2 und/oder eines Versicherungsanbieters 6.3 übermittelt. Durch eine Analyse der im Fahrzeuginnenraum 1 vorgefallenen Geschehnisse können die Rettungskräfte 6.1 bei einem potentiellen Unfall zielgerichtet operieren, um verletzte Fahrzeuginsassen zu bergen. Der Fahrzeughersteller 6.2 kann das Verhalten von Fahrzeuginsassen analysieren, um das Fahrzeug 2 mit Hinblick auf Komfort- und Sicherheitsfunktionen weiterzuentwickeln. Der Versicherungsanbieter 6.3 kann an das Verhalten der Fahrzeuginsassen angepasste Versicherungstarife anbieten.
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Auch ist es möglich, in Abhängigkeit der erfassten Fahrzeuginsassen Komfortfunktionen zu steuern, beispielsweise einen Sitz 10, auf dem eine Fahrzeuginsasse Platz genommen hat in Abhängigkeit gescannter Dimensionen der Fahrzeuginsasse so einzustellen, dass der entsprechende Fahrzeuginsasse optimal auf dem Sitz 10 positioniert ist. Die mittels der Laserscanner 4 durchgeführte Überwachung des Fahrzeuginnenraums 1 kann auch zur Detektion eines Einbruchs und/oder einer Beschädigung des Fahrzeugs 2 verwendet werden.
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Bevorzugt werden Informationen über in einer Abbildung des Fahrzeuginnenraums 1 erkannter Personen anonymisiert.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102018106687 A1 [0003]