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DE102006053618A1 - Anordnung zum Überwachen eines Fahrzeugs - Google Patents

Anordnung zum Überwachen eines Fahrzeugs Download PDF

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DE102006053618A1
DE102006053618A1 DE102006053618A DE102006053618A DE102006053618A1 DE 102006053618 A1 DE102006053618 A1 DE 102006053618A1 DE 102006053618 A DE102006053618 A DE 102006053618A DE 102006053618 A DE102006053618 A DE 102006053618A DE 102006053618 A1 DE102006053618 A1 DE 102006053618A1
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sensor
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Axel MÜLLER
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Continental Automotive Technologies GmbH
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Abstract

Offenbart ist eine Anordnung zum Überwachen eines Fahrzeugs (FZ). Dabei hat die Anordnung zumindest einen Sensor (MIK, KAM, SE) zum Überwachen einer Fahrgastzelle (FGZ) des Fahrzeugs. Ferner hat die Anordnung eine erste Kommunikationseinrichtung (FSE) zum Aussenden von fahrgastzellenspezifischen Informationen in Abhängigkeit von Sensorsignalen (SA1, SA2, SA3) des zumindest einen Sensors. Schließlich ist der Anordnung eine tragbare Benutzidentifizierungsvorrichtung (BIV) zugeordnet, die eine zweite Kommunikationseinrichtung (BSE) zum Empfangen der fahrgastzellenspezifischen Informationen sowie eine Ausgabeeinrichtung (LS, LQ, FB, DSP) zum Ausgeben von Ausgabesignalen in Abhängigkeit der fahrgastzellenspezifischen Informationen aufweist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anordnung zum Überwachen eines Fahrzeugs, insbesondere Kraftfahrzeugs sowie ein Verfahren zum Überwachen des Fahrzeugs, insbesondere der Fahrgastzelle.
  • Um einen unbefugten Zutritt zu einem Fahrzeug zu verhindern, verwenden moderne Zugangssysteme bzw. Zugangsberechtigungssysteme in Fahrzeugen elektronische Sicherungssysteme, bei denen zur Authentifizierung eines Benutzers eine Datenkommunikation zwischen einer ersten Kommunikationseinrichtung eines Fahrzeugs und einer zweiten Kommunikationseinrichtung in einer tragbaren Benutzidentifizierungsvorrichtung, wie einem Schlüssel oder Schlüsselanhänger erfolgt. Zur Authentifizierung wird dabei – bei einem passiven Zugangssystem durch das Berühren integrierter Näherungs- oder Verriegelungssensoren im Türgriff des Fahrzeugs von der Fahrzeugseite aus – ein Code-Anforderungssignal an die Benutzidentifizierungsvorrichtung gesendet, die nach Empfang des Anorderungssignals den in ihr gespeicherten Code zurück zum Fahrzeug sendet. Im Fahrzeug kann dann eine Prüfung des empfangenen Codes stattfinden und bei positiver bzw. erfolgreicher Prüfung die Verriegelung einer entsprechenden Fahrzeugtüre aufgehoben werden.
  • Stellt ein Benutzer bzw. Fahrer sein Fahrzeug ab und verlässt das Fahrzeug so verriegelt das Zugangssystem des Fahrzeugs das Fahrzeug automatisch oder auf ein Benutzersignal hin. Entfernt sich der Fahrer vom Fahrzeug, und geht beispielsweise in ein Geschäft zum Einkaufen, so ist er nicht mehr in der Lage, sein Fahrzeug bzw. dessen Fahrgastzelle im Auge zu behalten, geschweige denn auf Ereignisse in der Fahrgastzelle zu reagieren.
  • Somit besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine Möglichkeit für einen Fahrer bzw. Benutzer zu schaffen, sein Fahrzeug bzw. dessen Fahrgastzelle auch aus der Entfernung im Auge zu behalten.
  • Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Dabei umfasst eine Anordnung zum Überwachen eines Fahrzeugs, insbesondere Kraftfahrzeug folgende Merkmale. Sie hat zumindest einen Sensor zum Überwachen einer Fahrgastzelle des Fahrzeugs. Der zumindest eine Sensor kann dabei fahrzeugseitig bzw. in dem oder an dem Fahrzeug angebracht werden. Ferner hat die Anordnung eine erste Kommunikationseinrichtung zum Aussenden von fahrgastzellenspezifischen Informationen in Abhängigkeit von Sensorsignalen des zumindest einen Sensors. Die erste Kommunikationseinrichtung kann dabei ebenso fahrzeugseitig bzw. in dem oder an dem Fahrzeug angebracht sein. Außerdem hat die Anordnung eine tragbare Benutzidentifizierungsvorrichtung, beispielsweise in der Form eines Schlüssels oder Schlüsselanhängers, mit einer zweiten (benutzidentifizierungsvorrichtungsseitigen) Kommunikationseinrichtung zum Empfangen der fahrgastzellenspezifischen Informationen, und eine Ausgabeeinrichtung zum Ausgeben von Ausgabesignalen in Abhängigkeit der fahrgastzellenspezifischen Informationen. Aufgrund der Tatsache, dass nun der zumindest eine Sensor Zustände der Fahrgastzelle erfasst und diese über die erste Kommunikationseinrichtung zu einer tragbaren Benutzidentifizierungsvorrichtung senden kann, ist es möglich, dass auch ein vom Fahrzeug entfernter Benutzer bzw. Fahrer, der sich beispielsweise in einem Geschäft beim Einkaufen befindet, über den Zustand in der Fahrgastzelle seines Fahrzeugs informiert werden kann.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Anordnung ferner eine erste Steuer- und Auswerteeinrichtung zum Auswerten der Sensorsignale des zumindest einen Sensors. Diese erste Steuer- bzw. Auswerteeinrichtung kann dabei wiederum fahrzeugseitig bzw. in oder an dem Fahrzeug angeord net werden. Es ist dabei möglich, dass die erste Steuer- und Auswerteeinrichtung der ersten Kommunikationseinrichtung nur dann fahrgastzellenspezifisch Informationen zum Aussenden bereit stellt, wenn vorbestimmte Kriterien bezüglich der von dem zumindest einen Sensor ausgegebenen Sensorsignale vorliegen. Anders ausgedrückt, nur wenn die vorbestimmten Kriterien bezüglich der Sensorsignale vorliegen, stellt die erste Steuer- und Auswerteeinrichtung die fahrgastzellenspezifischen Informationen der ersten Kommunikationseinrichtung bereit bzw. sendet die erste Kommunikationseinrichtung nur dann die fahrgastzellenspezifischen Informationen aus. Werden die vorbestimmten Kriterien nicht erfüllt, so findet kein Aussenden von fahrgastzellenspezifischen Informationen statt. Das heißt, in dem Fall der dargestellten Ausgestaltung beschränkt die erste Steuer- und Auswerteeinrichtung das Aussenden von Informationen nur auf die Fälle, bei denen die vorbestimmten Kriterien erfüllt sind, um so den Energieverbrauch beim Senden sowie beim Empfangen auf das Nötigste zu reduzieren.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist es möglich, dass der zumindest eine Sensor tatsächlich einer Mehrzahl von Sensoren zum Überwachen der Fahrgastzelle des Fahrzeugs darstellt, wobei die erste Steuer- und Auswerteeinrichtung die Sensorsignale von zumindest einer Auswahl der Sensoren analysiert. Das bedeutet beispielsweise, wenn drei verschiedene Sensoren zum Überwachen der Fahrgastzelle vorgesehen sind, dass für bestimmte "Überwachungsprogramme" oder "Überwachungsmodi" eine bestimmte Auswahl, beispielsweise zwei der drei Sensoren verwendet werden, um auf bestimmte Kriterien untersucht zu werden. Für einen ökonomischen Überwachungsbetrieb kann die erste Steuer- und Auswerteeinrichtung nur bei Vorliegen bestimmter Kriterien der Sensorsignale der Auswahl der Sensoren fahrgastzellenspezifische Informationen an die erste Kommunikationseinrichtung zum Aussenden bereitstellen bzw. kann die erste Kommunikationseinrichtung die fahrgastzellenspezifischen Informationen aussenden. Es ist dabei möglich, dass die Analyse der Sensorsignale der jeweiligen Sensoren (der Auswahl von Sensoren) derart geschieht, dass die jeweiligen Sen sorsignale unabhängig voneinander untersucht werden und bei Vorliegen eines jeweiligen Kriteriums für ein Sensorsignal fahrgastspezifische Informationen in Abhängigkeit dieses Sensorsignals bei der ersten Kommunikationseinrichtung zum Aussenden bereitgestellt werden. Es ist ferner möglich, dass die jeweiligen Sensorsignale der Auswahl von Sensoren miteinander verknüpft werden bzw. in Verbindung zueinander analysiert werden, und nur bei Vorliegen von bestimmten Kriterien der Sensorsignale in Verbindung mit einer die erste Steuer- und Auswerteeinrichtung fahrgastspezifische Informationen an die erste Kommunikationseinrichtung zum Aussenden bereitstellt bzw. letztere die fahrgastzellenspezifischen Informationen aussendet. Somit ist es möglich, komplexe Überwachungsprogramme zu erstellen, bei denen die Kriterien für die jeweiligen Sensorsignale in Abhängigkeit von den Sensorsignalen anderer Sensoren variiert werden können.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung umfasst die Benutzidentifizierungsvorrichtung eine zweite (benutzidentifizierungsvorrichtungsseitige) Steuer- und Auswerteeinrichtung zum Auswerten der fahrgastzellenspezifischen Informationen. Das bedeutet in diesem Fall, ist es möglich, ohne eine Vorfilterung einer ersten fahrzeugseitigen Steuer- und Auswerteeinrichtung die fahrgastzellenspezifischen Informationen an die Benutzidentifizierungsvorrichtung zu senden, wobei dort durch die zweite Steuer- und Auswerteeinrichtung die Analyse dieser Informationen erfolgt. Es ist jedoch auch möglich, dass eine "Vorfilterung" von fahrgastzellenspezifischen Informationen durch die erste Steuer- und Auswerteeinrichtung erfolgt, wobei dann durch die zweite Steuer- und Auswerteeinrichtung eine weitere Analyse durchgeführt wird.
  • Schließlich ist es dann möglich, dass nur bei Vorliegen weiterer vorbestimmter Kriterien bezüglich der fahrgastzellenspezifischen Informationen die Ausgabeeinrichtung zum Ausgeben von Ausgabesignalen veranlasst wird. Das bedeutet, erst wenn die fahrgastzellenspezifischen Informationen auch den weiteren vorbestimmten Kriterien der Benutzidentifizierungs vorrichtung genügen, dann erfolgt eine Ausgabe von Ausgabesignalen an einen Benutzer. Im oben dargestellten Fall, bei dem die erste Steuer- und Auswerteeinrichtung bereits eine Analyse der Sensorsignale vornimmt, und bei Vorliegen bestimmter Kriterien die fahrgastzellenspezifischen Informationen zum Aussenden bereitstellt, ist es möglich, dass auch diese fahrgastzellenspezifischen Informationen direkt von der Ausgabeeinrichtung durch entsprechende Ausgabesignale der Ausgabeeinrichtung einem Benutzer mitgeteilt werden, ohne das die zweite Steuer- und Auswerteeinrichtung eine gesonderte Analyse der fahrgastzellenspezifischen Informationen durchführt.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Anordnung kann der zumindest eine Sensor einen Sensor bzw. eine Sensoreinheit zum Erfassen von akustischen Signalen, wie beispielsweise ein Mikrofon, und/oder einen Sensor zum Erfassen von optischen Signalen, wie beispielsweise eine Fotodiode oder ein Kameraelement, und/oder einen Sensor zum Erfassen von Wärmesignalen umfassen. Es sind jedoch auch weitere Arten von Sensoren denkbar, wie beispielsweise Sensoren zum Analysieren der Fahrgastzellenluft.
  • Da eine oben beschriebene Überwachungsfunktion der Fahrgastzelle nicht immer notwendig ist, kann die Benutzidentifizierungsvorrichtung eine Auslöseeinrichtung umfassen, die die zweite Kommunikationseinrichtung dazu veranlasst, ein Aktivierungs- oder Deaktivierungssignal auszusenden, um den zumindest einen Sensor zum Überwachen der Fahrgastzelle und/oder die erste Kommunikationseinrichtung zum Aussenden von fahrgastzellenspezifischen Informationen und/oder die erste Steuer- und Auswerteeinrichtung zum Auswerten der Sensorsignale zu aktivieren oder zu deaktivieren. Somit kann ein Benutzer bzw. Fahrer auf seinen Wunsch die Überwachung der Fahrgastzelle seines Fahrzeugs „scharf schalten" oder wieder aufheben.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist die Benutzidentifizierungsvorrichtung bzw. deren zweite Kommunikationseinrichtung dafür ausgelegt, eine Identifizierungskennung auszusenden und ist die erste Kommunikationseinrichtung dafür ausgelegt, die Identifizierungskennung zu empfangen und auf deren Gültigkeit zu überprüfen. Es ist auch denkbar, dass die erste Kommunikationseinrichtung die empfangene Identifizierungskennung der ersten Steuer- und Auswerteeinrichtung weiterleitet, so dass diese die Identifizierungskennung auf deren Gültigkeit hin überprüft. Bei einer gültigen Identifizierungskennung ist es nun möglich, dass zum einen generell ein Zugang zu einem Fahrzeug gewährt wird, indem beispielsweise Türverriegelungssysteme entriegelt werden, oder dass ein Startsystem eine Wegfahrsperre löst. Es ist jedoch auch möglich, dass zusätzlich zu den gerade beschriebenen Funktionen (d.h. das Lösen der Wegfahrsperre bzw. der Türverriegelung) oder alternativ dazu die Identifizierungskennung dafür verwendet wird, dass überhaupt fahrgastzellenspezifische Informationen ausgesendet werden. Das bedeutet, wenn sich die Benutzidentifizierungsvorrichtung bei der ersten Kommunikationseinrichtung bzw. einer zugeordneten ersten Steuer- und Auswerteeinrichtung authentifiziert hat, dass lediglich in diesem Fall fahrgastzellenspezifische Informationen überhaupt an diese authentifizierten Benutzidentifizierungsvorrichtung gesendet werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung kann die Ausgabeeinrichtung eine akustische Ausgabeeinheit, wie beispielsweise einen Lautsprecher zum Ausgeben von akustischen Signalen und/oder eine mechanische Ausgabeeinheit, wie beispielsweise ein Vibrationselement zum Ausgeben von mechanischen Signalen und/oder eine optische Ausgabeeinheit, wie beispielsweise ein Display oder eine LED (light-emitting diode = Leuchtdiode) zum Ausgeben von optischen Signalen, für eine Kenntnisnahme durch einen Benutzer aufweisen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Fahrzeug geschaffen, dass zumindest einen Sensor zum Überwachen einer Fahrgastzelle des Fahrzeugs und zum Ausgeben von entsprechen den Sensorsignalen aufweist. Ferner hat das Fahrzeug eine erste Kommunikationseinrichtung zum Aussenden von fahrgastzellenspezifischen Informationen in Abhängigkeit von Sensorsignalen des zumindest einen Sensors.
  • Gemäß einer Ausgestaltung hiervon hat das Fahrzeug ferner eine erste Steuer- und Auswerteeinrichtung zum Auswerten der Sensorsignale des zumindest einen Sensors, wobei diese erste Steuer- und Auswerteeinrichtung nur bei Vorliegen bestimmter Kriterien bezüglich der Sensorsignale der ersten Kommunikationseinrichtung fahrgastzellenspezifische Informationen zum Aussenden bereitstellt. Anders ausgedrückt, kann die erste Kommunikationseinrichtung in diesem Fall derart ausgestaltet sein, dass sie auch nur dann Daten bzw. Informationen aussendet, wenn sie Informationen hier die fahrgastzellenspezifischen Informationen von der ersten Steuer- und Auswerteeinrichtung bereitgestellt bekommt. Somit kann ein ökonomischer Sendebetrieb gewährleistet werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist es denkbar, dass das Fahrzeug tatsächlich eine Mehrzahl von Sensoren zum Überwachen der Fahrgastzelle des Fahrzeugs aufweist, wobei die erste Steuer- und Auswerteeinheit die Sensorsignale von zumindest einer Auswahl der Sensoren analysiert, und nur bei Vorliegen bestimmter Kriterien der Sensorsignale der Auswahl der sensorenfahrgastzellenspezifische Informationen an die erste Kommunikationseinrichtung zum Aussenden bereitstellt. Insbesondere kann die Analyse der Sensorsignale der jeweiligen Sensoren der Auswahl von Sensoren in Verbindung zueinander geschehen, so dass nur bei Vorliegen mehrerer vorbestimmter Kriterien von den Sensorsignalen der ersten Kommunikationseinrichtung die fahrgastzellenspezifischen Informationen bereitgestellt werden und diese die Informationen aussendet.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung umfasst der zumindest eine Sensor einen Sensor bzw. eine Sensoreinheit zum Erfassen von akustischen Signalen und/oder einen Sensor zum Erfassen von optischen Signalen (wie Helligkeitswerte, Bewegungen, usw.) und/oder einen Sensor zum Erfassen von Wärmesignalen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt wird ein Verfahren zum Überwachen eines Fahrzeugs mit folgenden Schritten geschaffen:
    Es wird zumindest ein Sensor zum Überwachen einer Fahrgastzelle des Fahrzeugs vorgesehen. Dabei kann der zumindest eine Sensor fahrzeugseitig bzw. in oder an einem Fahrzeug vorgesehen werden. Ferner werden fahrgastzellenspezifische Informationen in Abhängigkeit von den Sensorsignalen des zumindest einen Sensors ausgesendet. Diese fahrgastzellenspezifischen Informationen werden durch eine tragbare Benutzidentifizierungsvorrichtung empfangen und es werden von der tragbaren Benutzidentifizierungsvorrichtung Ausgabesignale in Abhängigkeit der fahrgastzellenspezifischen Informationen ausgegeben. Auf diese Weise kann eine einfache Überwachung der Fahrgastzelle eines Fahrzeugs mittels einer Benutzidentifizierungsvorrichtung, wie beispielsweise in der Form eines Schlüssels oder Schlüsselanhängers, welche auch als Identifizierungsvorrichtung für ein Zugangs- oder Startsystems eines Fahrzeug dienen kann, ermöglicht.
  • Im Folgenden sollen nun beispielhafte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung Bezug nehmend auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert werden. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Identifizierungssystems eines Fahrzeugs, hier in der Ausführung eines passiven Zugangs- und Startsystems, bei dem eine Benutzidentifizierungsvorrichtung mit einem Fahrzeug eine bidirektionale Kommunikationsverbindung aufweist;
  • 2 eine schematische Darstellung des Ablaufs zur Authentifizierung der Benutzervorrichtung sowie der Überwachung einer Fahrgastzelle eines Fahrzeugs.
  • Es sei dabei zunächst auf 1 verwiesen, in der eine schematische Ansicht einer Benutzidentifizierungsvorrichtung BIV und eines Fahrzeugs, hier in der Form eines Kraftfahrzeugs FZ gezeigt ist, wobei die beiden Einheiten über eine drahtlose Kommunikationsverbindung, hier eine bidirektionale Kommunikationsverbindung KV Daten bzw. Informationen austauschen können. Die drahtlose Kommunikationsverbindung KV kann beispielsweise im Rahmen eines ISM (Industrial, Scientific, and Medical)-Band realisiert sein.
  • Es soll nun zunächst das Fahrzeug FZ bzw. deren Komponenten erläutert werden. Das Fahrzeug FZ hat dabei eine Mehrzahl von Sensoren MIK, KAM und SE, die dafür eingerichtet sind eine Fahrgastzelle FGZ des Fahrzeugs zu überwachen. Dabei stellt der Sensor MIK ein Mikrofon zum Erfassen von akustischen Signalen, wie beispielsweise von Geräuschen oder Stimmen von Personen dar. Des Weiteren Stellt der Sensor KAM eine Kameraeinrichtung zum Erfassen eines Bilds der Fahrgastzelle dar. Schließlich steht der Sensor SE für einen weiteren beliebigen Sensor, der beispielsweise als Wärmesensor oder als Luftfeuchtigkeitssensor oder als Temperatursensor usw. ausgebildet sein kann. Die jeweiligen genannten Sensoren sind dabei über jeweilige Sensorleitungen mit einer fahrzeugseitigen Steuer- und Auswerteeinrichtung FST verbunden. Über die jeweiligen Sensorleitungen können Sensorsignale bzw. Sensorausgangssignale SA1, SA2 bzw. SA3 von den Sensoren an die fahrzeugseitige Steuer- und Auswerteeinrichtung FST abgegeben werden. Eine Analyseeinrichtung ANA der Steuer- und Auswerteeinrichtung FST dient nun dazu die Sensorsignale SA1, SA2, SA3 auszuwerten und mit bestimmten jeweiligen Kriterien K1, K2 und K3 zu vergleichen. Entsprechen die erfassten Sensorsignale den jeweiligen Kriterien, oder – gemäß einer weiteren Ausgestaltung – entspricht eines der Sensorsignale einem jeweiligen Kriterium, so kann die Steuer- und Auswerteeinrichtung FST gewisse Aktionen veranlassen. Das bedeutet, neben der separaten Betrachtung der einzelnen Sensorsignale bei der Analyse ist es auch möglich, die jeweiligen Sensorsignale bei der Analyse zu verknüpfen und zu prüfen, ob mehrere Sensorsignale in Verbindung zueinander bestimmte Kriterien erfüllen.
  • Eine Analyse der Sensorsignale soll anhand des folgenden Beispiels näher erläutert werden. Es wird davon ausgegangen, wie es in 1 gezeigt ist, dass ein Baby BA in der Fahrgastzelle vorgesehen wird. Durch eine Auswahl von Sensoren, hier der Sensoren MIK und KAM soll das Baby von dem angenommen wird, dass es schläft, überwacht werden. Ein erstes Kriterium K1, bei dessen Erfüllen die Steuer- und Auswerteeinrichtung FST eine Aktion einleiten soll, ist ein gewisser Geräuschpegel, den das Baby beim Schreien machen würde. Ein zweites Kriterium K2 ergibt sich aus der Analyse der von dem Kameraelement KAM erfassten Bilder der Fahrgastzelle, insbesondere aus einer erfassten Bewegung oder Bewegungsaktivität (Bewegungsfrequenz) des Babys. Der dritte Sensor SE bleibt bei der Überwachung des Babys BA im folgenden Beispiel außer Betracht. Ferner sei angenommen dass die Analyseeinrichtung ANA einen intelligenten Auswertealgorithmus aufweist, bei dem die beiden Sensorsignalen SA1 und SA2 verknüpft miteinander ausgewertet werden. Das bedeutet, würde der Sensor MIK im Innenraum des Fahrzeugs einen gewissen Lärmpegel erfassen, der das Kriterium K1 bereits erfüllt (beispielsweise aufgrund eines großen Verkehrslärms außerhalb des Fahrzeugs FZ), so würde bei alleiniger Betrachtung de Sensorsignals SA1 eine falsche oder unnötige Aktion durch die Steuer- und Auswerteeinheit ausgelöst werden. Somit wird bei der Analyse das zweite Sensorsignal SA2 mit einbezogen, wobei ferner eine Bewegungshäufigkeit des Babys, beispielsweise eine Anzahl der Armbewegungen des Babys oder die Anzahl der Kopfdrehungen des Babys mit ausgewertet wird. Anders ausgedrückt, wird ein gewisser Geräuschpegel von dem Sensor MIK erfasst und zusätzlich eine hohe Bewegungsaktivität des Babys durch die Kamera KAM, so wird die Analyseeinrichtung ANA bzw. deren intelligenter Algorithmus die Situation als kritisch einstufen, und der Steuer- und Auswerteeinrichtung FST mitteilen, dass die ein entsprechende „Warnaktion" einleitet. Die Steuer- und Auswerteeinrichtung FST wird dann als fahrgastzellenspezifische Informationen entweder eines oder beide Sensorsignale SA1 bzw. SA2 einer fahrzeugseitigen Sende-/Empfangseinrichtung bzw. fahrzeugseitigen Kommunikationseinrichtung FSE bereitstellen, welche die fahrgastzellenspezifischen Informationen über eine Antenne FAN über die Kommunikationsverbindung KV zu der Benutzidentifizierungsvorrichtung sendet. Es ist jedoch auch denkbar, zusätzlich dazu oder alternativ einen entsprechenden Warn-Code an die Benutzidentifizierungsvorrichtung BIV zu schicken, der den Grund für das Aussenden der fahrgastzellenspezifischen Informationen angibt. Beispielsweise kann ein Code in der Art „Kleinkindüberwachung: Baby schreit und braucht Hilfe" über die Kommunikationsverbindung KV zu der Benutzidentifizierungsvorrichtung BIV gesendet werden.
  • Eine Antenne BAN der Benutzidentifizierungsvorrichtung BIV empfängt die fahrgastzellenspezifischen Informationen, leitet sie einer benutzidentifizierungsvorrichtungsseitigen Sende-/Empfangseinrichtung bzw. benutzidentifizierungsvorrichtungsseitigen Kommunikationseinrichtung BSE zu, welche die empfangenen Informationen nach einer eventuellen Aufbereitung einer benutzidentifizierungsvorrichtungsseitigen Steuer- und Auswerteeinrichtung BST zuleitet. Die Steuer- und Auswerteeinrichtung BST wird dann die empfangenen fahrgastzellenspezifischen Informationen (in 2 mit dem Bezugszeichen FGZI bezeichnet) auswerten und entsprechenden Ausgabeeinheiten zuleiten.
  • In dem Fall, in dem die Sensordaten oder Sensorsignale der Sensoren MIK oder KAM an die Benutzidentifizierungsvorrichtung BIV übertragen worden sind, kann die Steuer- und Auswerteeinrichtung BST beispielsweise die akustischen Signale (das Schreien des Babys) einer akustischen Ausgabeeinrichtung in Form des Lautsprechers LS zur Ausgabe zuleiten. Außerdem können die Sensordaten bzw. Sensorsignale SA2 des Kameraelements KAM einem Display DSP zugeleitet werden, damit der Benutzer der Benutzidentifizierungsvorrichtung einen Überblick über den momentanen Fahrgastzellenzustand bekommt. Um die Übertragungsbandbreite der Kommunikationsverbindung KV zu reduzieren und sowohl einen sparsamen Sende- oder Empfangsbetrieb zu gewährleisten, ist es, wie bereits erwähnt, auch möglich, dass die Steuer- und Auswerteeinrichtung FST lediglich ein entsprechendes Warnsignal oder Alarmsignal mit einem die Situation in der Fahrgastzelle beschreibenden Code an die Benutzidentifizierungsvorrichtung weitergibt. In dem in 1 gezeigten Beispiel könnte die benutzidentifizierungsvorrichtungsseitige Steuer- und Auswerteeinheit nach Analyse eines empfangenen Codes (der über das Schreien des Babys im Fahrzeug FZ informiert) beispielsweise eine kurze Ausgabeinformation AI „Baby" auf dem Display DSP darstellen. Des Weiteren könnte ein Alarmton, wie beispielsweise ein Klingeln oder eine Sirene usw., über den Lautsprecher LS ausgegeben werden. In jedem Fall ist es auch möglich, über weitere Ausgabeeinheiten wie eine Vibrationseinrichtung VB ein mechanisches Ausgabesignal an einen Benutzer auszugeben oder über eine Lichtquelle LQ, wie eine LED, ein optisches Signal (z.B. in Form eines periodischen Blinkens) auszugeben, mittels dem die Aufmerksamkeit eines Benutzers der Benutzidentifizierungsvorrichtung geweckt werden kann.
  • Auf diese Weise ist es nun möglich, die Fahrgastzelle FGZ eines Fahrzeugs auch von einem entfernten Standort zum Fahrzeug zu überwachen und auf Ereignisse in der Fahrgastzelle zu reagieren. Obwohl im beschriebenen Beispiel die Überwachung eines Kleinkinds beschrieben worden ist, können verschiedene Überwachungsszenarien realisiert werden. Beispielsweise ist es auch möglich, ein Überwachungsszenario bezüglich eines Einbruchs in die Fahrgastzelle zu realisieren, in dem wiederum beispielsweise der Geräuschpegel bzw. eine bestimmte Geräuschart (wie das Zerbrechen eines Fensters) oder eine Bewegungsaktivität in der Fahrgastzelle erfasst werden und nach entsprechender intelligenter Auswertung ein entsprechendes Warnsignal (veranlasst durch die Steuer- und Auswerteeinrichtung FST) zu der der Benutzidentifizierungsvorrichtung gesendet wird.
  • Es sei nun auf 2 verwiesen, in der nach einem Ablauf zum Authentifizieren der Benutzidentifizierungsvorrichtung bei dem Fahrzeug FZ auch noch mal kurz der Ablauf der Überwa chung der Fahrgastzelle FGZ des Fahrzeugs erläutert werden wird. Es wird dabei vorausgesetzt, dass das Fahrzeug FZ ein passives Zugangs- und Startsystem hat, welches unter anderem durch eine schematisch dargestellte Verriegelungseinrichtung VR sowie eine Wegfahrsperre WFS dargestellt ist. Dabei sendet in einem ersten Schritt das Fahrzeug (genauer gesagt die Steuer- und Auswerteeinrichtung FST) über die Kommunikationseinrichtung FSE und die Antenne FAN ein Codeabfragesignal CAS an die Benutzidentifizierungsvorrichtung BIV. Nach Empfang dieses Codeabfragesignals über die Antenne BAN und die Kommunikationseinrichtung BSE liest die Steuer- und Auswerteeinrichtung BST den Code ID aus einem entsprechenden Code Speicher SID aus und sendet ihn in einem zweiten Schritt im Rahmen eines Codeübermittlungssignals CUS zurück zum Fahrzeug FZ. Dort überprüft die Steuereinrichtung FST den Code und sendet nach erfolgreicher Überprüfung in einem dritten Schritt ein Bestätigungssignal CBS zurück zur Benutzidentifizierungsvorrichtung. Durch dieses Bestätigungssignal CBS weis nun die Benutzidentifizierungsvorrichtung BIV dass sie erfolgreich beim Fahrzeug FZ registriert wurde, und nun die Möglichkeit besitzt, eine Überwachungsfunktion der Fahrgastzelle FGZ auszulösen bzw. zu starten. Des Weiteren kann je nach Situation durch die erfolgreiche Registrierung beim Fahrzeug FZ die Verriegelung VR, beispielsweise von Türen des Fahrzeugs aufgehoben werden oder wenn ein Fahrer den Motor seines Fahrzeugs starten möchte, um wegzufahren, eine Wegfahrsperre WFS gelöst werden.
  • Der Fahrer kann wie in dem in 1 gezeigten Beispiel nun beispielsweise ein Baby in der Fahrgastzelle unterbringen und durch Drücken einer Taste US (siehe 1) seiner Benutzidentifizierungsvorrichtung BIV über die Steuer- und Auswerteeinrichtung BST veranlassen, dass diese ein entsprechendes Überwachungsaktivierungssignal UAS an das Fahrzeug FZ gemäß Schritt 4 sendet. Nach Empfang des Überwachungsaktivierungssignals über die Antenne FAN bzw. Kommunikationseinrichtung FSE wird die Steuer- und Auswerteeinrichtung FST die jeweiligen Sensoren MIK, KAM und SE aktivieren, jeweilige Sensorsig nale auszugeben, wobei ferner die Analyseeinrichtung ANA aktiviert wird, die jeweiligen Sensorsignale zu analysieren. Eine Sensorsignalanalyse gemäß Schritt 5 kann dabei durchgeführt werden, wie es oben bezüglich der Überwachung des Kleinkinds bzw. Babys BA bereits erläutert worden ist.
  • Wie es ferner oben bereits beschrieben wurde, ist es dabei möglich, dass die jeweiligen Sensorsignale für sich allein ausgewertet werden können und bei dem Erfüllen eines einzigen Kriteriums eine Warn-Aktion ausgelöst werden kann, oder dass eine Analyse derart vorgenommen wird, dass die Sensorsignale in Verbindung zueinander analysiert werden. Es wird nun davon ausgegangen, dass eine Überwachung des Kleinkinds BA gewünscht wird, bei der eine verknüpfte Analyse der Sensorsignale gewünscht ist. Ergibt nun gemäß Schritt 5 die Analyse durch die Analyseeinrichtung ANA, dass die Sensorsignale, insbesondere der Auswahl der Sensoren MIK und KAM, ihre Kriterien in Verbindung miteinander erfüllen (das Baby BA schreit und bewegt sich) so gibt die Steuer- und Auswerteeinrichtung FST gemäß Schritt 6 ein Warnsignal WAS mit fahrgastzellenspezifischen Informationen FGZI über die entsprechenden Sendeeinrichtungen und die Kommunikationsverbindung KV zu der Benutzidentifizierungsvorrichtung ab. Nach Erhalt des Warnsignals WAS wird dann die Steuer- und Auswerteeinrichtung BST gemäß Schritt 7 entsprechende Ausgabeeinheiten wie den Lautsprecher LS oder das Display DSP dazu veranlassen, entsprechende Ausgabesignale auszugeben, die darauf hindeuten, dass das Baby BA schreit und Hilfe braucht.
  • Es ist nun ferner denkbar, dass die Benutzeridentifizierungsvorrichtung BV oder der dieser zugeordnete Benutzer ein Feedback bzw. eine Reaktion auf das erhaltene Warnsignal durchführen möchte. Dazu kann der Benutzer beispielsweise eine Taste FBT an seiner Benutzeridentifizierungsvorrichtung drücken, woraufhin in Schritt 8 die Steuer- und Auswerteeinheit BST über die Kommunikationseinrichtung BSE und die Antenne BAN ein Feedback-Signal (bzw. Reaktionssignal) FBS an das Fahrzeug sendet, bei dem es von der Kommunikationseinrichtung FSE empfangen und der fahrzeugseitigen Steuer- und Auswerteeinheit FST weitergeleitet wird. Diese kann dann ansprechend auf das Feedback-Signal FBS gemäß Schritt 9 eine Funktionseinrichtung FUE zum Durchführen einer Fahrzeugfunktion ansteuern. Die Funktionseinrichtung kann dabei beispielsweise eine Klimaanlage des Fahrzeugs umfassen, welche die Temperatur der Fahrgastzelle nun auf einen vorbestimmten Wert einstellt (beispielsweise abkühlt, wenn das Fahrzeug zu lange in der Sonne gestanden hat). In diesem Fall kann das Feedback-Signal auch als ein „Temperatur-Regel-Signal" interpretiert werden. Diese Temperatur-Regelung kann dann zur Beruhigung eines in der Fahrgastzelle untergebrachten Kleinkinds oder auch Tieres dienen.
  • Es ist ferner denkbar, dass die Funktionseinrichtung FUE einen Lautsprecher umfasst, den die fahrzeugseitige Steuer- und Auswerteeinheit FST dann derart ansteuert, eine Musik oder eine Sprachnachricht auszugeben, beispielsweise mit dem Inhalt „komme gleich", damit ein in der Fahrgastzelle untergebrachtes Kleinkind beruhigt werden kann.
  • Es sei ferner bemerkt, dass es auch möglich ist, dass mit Empfangen des Überwachungssignals die fahrzeugseitige Steuer- und Auswerteeinheit FST auch dafür eingestellt werden kann, selbständig bei Erfassen bestimmter Sensorsignale bzw. von bestimmten Kriterien bzgl. Der Sensorsignale (vgl. Schritt 5) die Funktionseinrichtung anzusteuern. Beispielsweise kann die fahrzeugseitige Steuer- und Auswerteeinheit FST nach deren Aktivierung bzw. „Scharf-Stellen" für die Innenraumüberwachung die Temperatur der Fahrgastzelle mittels des Sensors SE messen und bei überschreiten eines vorbestimmten Temperaturwerts die Funktionseinrichtung FUE bzw. zugeordnete Klimaanlage ansteuern, um die Fahrgastzelle wieder auf eine angenehme Temperatur einzustellen bzw. abzukühlen.

Claims (17)

  1. Anordnung zum Überwachen eines Fahrzeugs (FZ) mit folgenden Merkmalen: – zumindest einem Sensor (MIK, KAM, SE) zum Überwachen einer Fahrgastzelle (FGZ) des Fahrzeugs; – einer ersten Kommunikationseinrichtung (FSE) zum Aussenden von fahrgastzellenspezifischen Informationen (FGZI) in Abhängigkeit von Sensorsignalen (SA1, SA2, SA3) des zumindest einen Sensors; – einer tragbaren Benutzidentifizierungsvorrichtung (BIV) mit: – einer zweiten Kommunikationseinrichtung (BSE) zum Empfangen der fahrgastzellenspezifischen Informationen; – einer Ausgabeeinrichtung (LS, VB, LQ, DSP) zum Ausgeben von Ausgabesignalen (AI) in Abhängigkeit der fahrgastzellenspezifischen Informationen.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, die ferner eine erste Steuer- und Auswerteeinrichtung (FST) zum Auswerten der Sensorsignale des zumindest eines Sensors aufweist, und nur bei Vorliegen vorbestimmter Kriterien (K1, K2, K3) bezüglich der Sensorsignale der ersten Kommunikationseinrichtung fahrgastzellenspezifische Informationen zum Aussenden bereitstellt.
  3. Anordnung nach Anspruch 2, die eine Mehrzahl von Sensoren zum Überwachen der Fahrgastzelle des Fahrzeugs aufweist, wobei die erste Steuer- und Auswerteeinrichtung die Sensorsignale von zumindest einer Auswahl der Sensoren analysiert und nur bei Vorliegen bestimmter Kriterien der Sensorsignale der Auswahl der Sensoren fahrgastzellenspezifische Informationen an die erste Kommunikationseinrichtung zum Aussenden bereitstellt.
  4. Anordnung nach Anspruch 3, bei der die erste Steuer- und Auswerteeinrichtung (FST) die Sensorsignale der jeweili gen Sensoren der Auswahl von Sensoren in Verbindung zueinander analysiert und nach vorbestimmten Kriterien bewertet.
  5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der die Benutzidentifizierungsvorrichtung (BIV) eine zweite Steuer- und Auswerteeinrichtung (BST) zum Auswerten der fahrgastzellenspezifischen Informationen aufweist, und nur bei Vorliegen weiterer vorbestimmter Kriterien bezüglich der fahrgastzellenspezifischen Informationen die Ausgabeeinrichtung zum Ausgeben von Ausgabesignalen veranlasst.
  6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei der der zumindest eine Sensor einen Sensor (MIK) zum Erfassen von akustischen Signalen und/oder einen Sensor (KAM) zum Erfassen von optischen Signalen und/oder einen Sensor (SE) zum Erfassen von Wärmesignalen umfasst.
  7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei der die Benutzidentifizierungsvorrichtung (BIV) eine Auslöseeinrichtung (US) umfasst, die die zweite Kommunikationseinrichtung (BSE) dazu veranlasst, ein Aktivierungs- oder Deaktivierungssignal (UAS) auszusenden, um den zumindest einen Sensor zum Überwachen einer Fahrgastzelle und/oder die erste Kommunikationseinrichtung zum Aussenden von fahrgastzellenspezifischen Informationen und/oder die erste Steuer- und Auswerteeinrichtung zum Auswerten der Sensorsignale zu aktivieren oder zu deaktivieren.
  8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei der die Benutzidentifizierungsvorrichtung (BIV) dafür ausgelegt ist, eine Identifizierungskennung (ID) auszusenden und die erste Kommunikationseinrichtung dafür ausgelegt ist, die Identifizierungskennung zu empfangen.
  9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei der die Ausgabesignale der Ausgabeeinrichtung akustische und/oder optische und/oder mechanische Signale umfassen.
  10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei der die zweite Kommunikationsanordnung (BSE) ferner dafür ausgelegt ist, ein Steuer-Signal (FBS), insbesondere als Reaktion auf den Empfang von fahrgastzellenspezifischen Informationen für eine fahrzeugseitige Funktionseinrichtung (FUE), auzusenden.
  11. Anordnung nach Anspruch 10, bei der die erste Kommunikationseinrichtung (FSE) dafür eingerichtet ist, das Steuer-Signal (FBS) zu empfangen, durch das eine fahrzeugseitige Funktionseinrichtung (FUE) ansteuerbar ist.
  12. Fahrzeug (FZ) mit folgenden Merkmalen: – zumindest einen Sensor (MIK, KAM, SE) zum Überwachen einer Fahrgastzelle (FGZ) des Fahrzeugs; – einer ersten Kommunikationseinrichtung (FSE) zum Aussenden von fahrgastzellenspezifischen Informationen (FGZI) in Abhängigkeit von Sensorsignalen (SA1, SA2, SA3) des zumindest eines Sensors.
  13. Fahrzeug nach Anspruch 12, das ferner eine erste Steuer- und Auswerteeinrichtung (FST) zum Auswerten der Sensorsignale des zumindest einen Sensors aufweist, und nur bei Vorliegen vorbestimmter Kriterien (K1, K2, K3) bezüglich der Sensorsignale der ersten Kommunikationseinrichtung fahrgastzellenspezifische Informationen zum Aussenden bereitstellt.
  14. Fahrzeug nach Anspruch 13, das eine Mehrzahl von Sensoren zum Überwachen der Fahrgastzelle des Fahrzeugs aufweist, wobei die erste Steuer- und Auswerteeinrichtung die Sensorsignale von zumindest einer Auswahl der Sensoren analysiert und bei Vorliegen vorbestimmter Kriterien der Sensorsignale der Auswahl der Sensoren fahrgastzellenspezifische Informationen an die erste Kommunikationseinrichtung zum Aussenden bereitstellt.
  15. Fahrzeug nach Anspruch 14, bei der die erste Steuer- und Auswerteeinrichtung die Sensorsignale der jeweiligen Sensoren der Auswahl von Sensoren in Verbindung zueinander analysiert und nach vorbestimmten Kriterien bewertet.
  16. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 12 bis 15, bei der der zumindest eine Sensor einen Sensor (MIK) zum Erfassen von akustischen Signalen und/oder einen Sensor (KAM) zum Erfassen von optischen Signalen und/oder einen Sensor (SE) zum Erfassen von Wärmesignalen umfasst.
  17. Verfahren zum Überwachen eines Fahrzeugs (FZ) mit folgenden Schritten: – vorsehen von zumindest einem Sensor (MIK, KAM, SE) zum Überwachen einer Fahrgastzelle (FGZ) des Fahrzeugs; – Aussenden von fahrgastzellenspezifischen Informationen (FGZI) in Abhängigkeit von Sensorsignalen (SA1, SA2, SA3) des zumindest einen Sensors; – Empfangen der fahrgastzellenspezifischen Informationen durch eine tragbare Benutzidentifizierungsvorrichtung (BIV); – Ausgeben von Ausgabesignalen (AI) in Abhängigkeit der fahrgastzellenspezifischen Informationen durch die tragbare Benutzidentifizierungsvorrichtung.
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