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DE102020214790A1 - Verfahren zur Haarfärbung mit Naturfarbstoffen und Metallsalz - Google Patents

Verfahren zur Haarfärbung mit Naturfarbstoffen und Metallsalz Download PDF

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DE102020214790A1
DE102020214790A1 DE102020214790.6A DE102020214790A DE102020214790A1 DE 102020214790 A1 DE102020214790 A1 DE 102020214790A1 DE 102020214790 A DE102020214790 A DE 102020214790A DE 102020214790 A1 DE102020214790 A1 DE 102020214790A1
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oil
tannins
iron
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DE102020214790.6A
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Lusine Sargsyan
Hartmut Manneck
Thomas Hippe
Volkmar Vill
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Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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Publication date
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Priority to US18/254,355 priority patent/US20240016714A1/en
Priority to PCT/EP2021/077389 priority patent/WO2022111890A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie ein Kit zur Färbung keratinhaltiger Fasern, insbesondere menschlicher Haare, unter Verwendung ausgewählter Naturfarbstoffe und einem Eisen(ll)-Salz.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie ein Kit zur Färbung keratinhaltiger Fasern, insbesondere menschlicher Haare, unter Verwendung ausgewählter Naturfarbstoffe und einem Eisen(ll)-Salz.
  • Der Wunsch, die eigene Haarfarbe zu verändern, ist ein großes Bedürfnis vieler Verbraucher. Um dieses Bedürfnis zu befriedigen, stellt die kosmetische Industrie eine vielfältige Produktpalette bereit. Haarfärbemittel, die eine besonders langanhaltende Färbung mit hoher Deckkraft erzielen, sind meist Oxidationsfärbemittel. Diese setzen Oxidations- und Alkalisierungsmittel ein, die die Haarstruktur schädigen können. Bestimmte kationische Direktfarbstoffe sind ebenfalls in der Lage, Haarfarbveränderungen mit hervorragenden Echtheitseigenschaften zu ermöglichen. Die genannten Färbemittel enthalten synthetische Farbstoffe.
  • Bei einer wachsenden Zahl an Verbrauchern besteht der Wunsch nach Haarfärbemitteln und Haarfärbeverfahren, die auf Naturfarbstoffen beruhen, auch wenn diese Mittel und Verfahren den vorgenannten Mitteln und Verfahren an Echtheitseigenschaften, Deckkraft und Farbenvielfalt unterlegen sind.
  • Neben dem Färben mit Henna, das aus der Pflanze Lawsonia inermis gewonnen wird, ist auch die Färbung der Haare mit bestimmten Polyphenolen, insbesondere mit Tanninen und Pseudotanninen, bereits seit langem bekannt. Derartige Polyphenole werden aus bestimmten Pflanzenteilen extrahiert. Es ist aber auch möglich, pulverisierte Pflanzenteile mit hohem Polyphenolgehalt im Färbemittel einzusetzen. Daneben ist es möglich, reine Polyphenole, insbesondere Tanninsäure, erfindungsgemäß zu verwenden. Die Haftung des Polyphenol-Farbstoffs auf dem Haar bzw. auf den Keratinfasern und damit die Echtheit der Färbung sowie der erzielte Farbton wie auch die Farbintensität können durch bestimmte zwei- oder dreiwertige Metallsalze positiv beeinflusst werden.
  • Stand der Technik
  • Die Offenlegungsschrift EP327345A2 offenbart eine Zusammensetzung zum Dunkelfärben von Haaren, umfassend eine erste Komponente, die als Shampoo konfektioniert ist und mindestens ein Eisen(ll)-Salz (d. h., ein Beizmittel) enthält, und eine zweite Komponente, die mindestens eine organische Verbindung, z. B. Propylgallat, als Färbemittel enthält. Nach der Applikation der zweiten Komponente wird das Haar dunkel gefärbt infolge der Bildung eines dunkel gefärbten Komplexes aus Eisen(II) und Propylgallat. Die Offenlegungsschrift WO2010094207A1 offenbart ein Verfahren zum Färben von Haaren, bei dem das Haar zunächst mit einem Keratinreduktionsmittel behandelt und dadurch die Haarstruktur aufgebrochen wird, anschließend eine Zusammensetzung, die ein Eisen(ll)-Salz als Beizmittel und ein Antioxidans enthält, und anschließend eine Haarfärbezusammensetzung, die ein Emollient und ein Polyphenol-Färbemittel enthält, auf das Haar aufgetragen werden.
  • Aufgabe
  • Der vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren zur Färbung keratinhaltiger Fasern, insbesondere menschlicher Haare, bereitzustellen, das eine Färbung mit guten Echtheitseigenschaften, insbesondere mit einer hohen Waschechtheit, erzielt.
  • Der vorliegenden Erfindung lag weiterhin die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren zur Färbung keratinhaltiger Fasern, insbesondere menschlicher Haare, unter Verwendung von Naturfarbstoffen bereitzustellen, das eine möglichst geringe Schädigung der Keratinstruktur hervorruft.
  • Eine weitere Aufgabe war es, ein Verfahren zur Färbung keratinhaltiger Fasern, insbesondere menschlicher Haare, unter Verwendung von Naturfarbstoffen bereitzustellen, das eine Färbung mit hoher Farbintensität erzielt.
  • Eine weitere Aufgabe war es, ein Verfahren zur Färbung keratinhaltiger Fasern, insbesondere menschlicher Haare, unter Verwendung von Naturfarbstoffen bereitzustellen, das besonders chromatische Färbungen erzielt.
  • Überraschend wurde gefunden, dass das in den Patentansprüchen beschriebene Färbeverfahren intensive Färbungen mit hoher Waschechtheit erzielt, die vergleichbar sind mit einer demi-permanenten Haarfärbung, also einer oxidativen Haarfärbung unter milden Bedingungen (schwach alkalisches Medium, geringe Wasserstoffperoxid-Konzentration), wobei die Haarstruktur aber nicht geschädigt wird.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur nicht-oxidativen Färbung von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren, mit Naturfarbstoffen, das folgende Verfahrensschritte in der angegebenen Reihenfolge umfasst:
    1. a) Auftragen einer wässrigen Zusammensetzung (T), die einen pH-Wert im Bereich von 4,6 bis 5,6, bevorzugt im Bereich von 4,8 bis 5,2, außerordentlich bevorzugt im Bereich von 4,9 bis 5,0, jeweils gemessen bei 20°C, aufweist, auf die Keratinfasern, wobei die Zusammensetzung (T) Folgendes enthält:
      1. i. mindestens ein Polyphenol, das
        • - auf dem Shikimat-Biosyntheseweg erhältlich ist und
        • - mindestens 2 Hydroxygruppen im Molekül aufweist und
        • - eine Molmasse im Bereich von 170 bis 20.000 g/mol aufweist; weiterhin
      2. ii. ein Puffersystem, ausgewählt aus einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Säure mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Base (bzw. des jeweiligen Salzes) und einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Base mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Säure,
    2. b) Einwirkenlassen für eine Zeit von 30 Sekunden bis 60 Minuten, bevorzugt 5 bis 45 Minuten, besonders bevorzugt 15 bis 30 Minuten,
    3. c) Spülen der Keratinfasern mit Wasser,
    4. d) optional Trocknen der Keratinfasern,
    5. e) direkt anschließend Auftragen einer wässrigen Zusammensetzung (M), die einen pH-Wert im Bereich von 2,5 bis 6,4, bevorzugt im Bereich von 5,2 bis 6,0, besonders bevorzugt im Bereich von 5,4 bis 5,8, jeweils bei 20°C, aufweist, auf die Keratinfasern, wobei die Zusammensetzung (M) Folgendes enthält:
      • iii. mindestens ein Salz des zweiwertigen Eisen-Kations Fe(II) in einer Menge von 0,001 - 3,0 Gew.-%, bevorzugt 0,01 - 2 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 - 1 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,2 - 0,5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (M),
      • iv. optional ein Puffersystem, ausgewählt aus einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Säure mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Base (bzw. des jeweiligen Salzes) und einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Base mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Säure,
    6. f) Einwirkenlassen für eine Zeit von 30 Sekunden bis 60 Minuten, bevorzugt 5 bis 45 Minuten, besonders bevorzugt 15 bis 30 Minuten,
    7. g) Spülen der Keratinfasern mit Wasser,
    8. h) optional Trocknen der Keratinfasern,
    wobei in dem Verfahren kein elementares Eisen, kein Eisenschwamm, keine Kupfersalze und keine Aluminiumsalze eingesetzt werden,
    dadurch gekennzeichnet, dass die keratinischen Fasern in einem Zeitraum von bis zu 7 Tagen vor der Applikation der Zusammensetzung (T) nicht mit einem Oxidationsmittel und nicht mit einem Keratin reduzierenden Mittel behandelt wurden.
  • Um das Haar schonende Potenzial der Naturfarbstoffe zu bewahren, beschränkt sich das beanspruchte Verfahren auf solche Verfahren, bei denen die keratinischen Fasern in einem Zeitraum von bis zu 7 Tagen vor der Applikation der Zusammensetzung (T) nicht mit einem Oxidationsmittel und nicht mit einem Keratin reduzierenden Mittel behandelt wurden.
  • Zu den Oxidationsmitteln, die üblicherweise in der Haarkosmetik zu Einsatz kommen, mit denen aber eben erfindungsgemäß keine Haarbehandlung stattfinden soll, und zwar auch nicht als Vorbehandlung, zählen Wasserstoffperoxid, Persulfate, Perbromate, Percarbonate, Perborate und Percarbamide. Luftsauerstoff stellt im erfindungsgemäßen Kontext kein Oxidationsmittel dar.
  • Zu den Keratin reduzierenden Verbindungen, die üblicherweise in der Haarkosmetik zum Einsatz kommen, mit denen aber eben erfindungsgemäß keine Haarbehandlung stattfinden soll, und zwar auch nicht als Vorbehandlung, zählen Thioglykolsäure, Thiomilchsäure, Cystein, N-Acetylcystein, Cysteamin und die Salze der vorgenannten Verbindungen, weiterhin Sulfite, insbesondere Natriumsulfit, Hydrogensulfite, insbesondere Natriumhydrogensulfit, und Metabisulfite, insbesondere Natriummetabisulfit, sowie Mischungen dieser Keratin reduzierenden Verbindungen.
  • Als erster Verfahrensschritt wird auf das zu färbende Haar, das bevorzugt trocken ist, eine wässrige Zusammensetzung (T) appliziert, die mit Hilfe eines Puffersystems, ausgewählt aus einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Säure mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Base (bzw. des jeweiligen Salzes) und einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Base mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Säure, auf einen pH-Wert im Bereich von 4,6 bis 5,6, bevorzugt im Bereich von 4,8 bis 5,2, außerordentlich bevorzugt im Bereich von 4,9 bis 5,0, jeweils gemessen bei 20°C, eingestellt ist und die als Naturfarbstoff mindestens ein Polyphenol enthält, das - gemäß der Definition von Polyphenolen nach Quideau - auf dem Shikimat-Biosyntheseweg erhältlich ist und weiterhin mindestens 2 Hydroxygruppen im Molekül aufweist und dessen Molmasse im Bereich von 170 bis 20.000 g/mol, bevorzugt 290 bis 3000 g/mol, liegt. Erfindungsgemäß bevorzugte Polyphenole weisen mindestens 12 Hydroxygruppen und mindestens fünf Phenylgruppen auf.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i. ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen sowie Mischungen hiervon. Tannine sind phytochemische Produkte des sekundären Stoffwechsels, genauer gesagt, des Shikimat-Biosynthesewegs, in Pflanzen. Sie können aus verschiedenen Pflanzenteilen gewonnen werden, bevorzugt aus dem Holz, insbesondere dem Stammholz, weiterhin aus Rinden, Blättern, Samen, Früchten, Gallen, Schoten, Hülsen oder Wurzeln.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt verwendete Tannine sind ausgewählt aus hydrolysierbaren Tanninen und kondensierten Tanninen.
  • Die hydrolysierbaren Tannine haben das Molekül Gallussäure als Grundbaustein. Gallussäure (170,12 g/mol) selbst wird nicht als Tannin, sondern als Pseudotannin bezeichnet.
  • Die hydrolysierbaren Tannine können in Gallotannine und Ellagitannine unterschieden werden. Gallotannin wird auch als Tanninsäure bezeichnet.
  • Die kondensierten Tannine haben Flavan-3-ole als Grundbaustein. Flavan-3-ole (226,27 g/mol) selbst werden nicht als Tannine, sondern als Pseudotannine bezeichnet. Bevorzugt verwendete kondensierte Tannine sind beispielsweise Proanthocyanidine, Procyanidine, Flavonoide, Propelargonidine, Prodelphinide, Profisetinidine, Proteracacinidine, Proguibourtinidine und Prorobinetidine. Unter den Flavonoiden sind die Catechine erfindungsgemäß besonders bevorzugt. Erfindungsgemäß bevorzugt verwendete Pseudotannine sind neben Gallussäure die Flavan-3-ole sowie die Chlorogensäure.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, aus mindestens einer Pflanze gewonnen ist, die ausgewählt ist aus Camellia sinensis, Acacia spp., insbesondere Acacia mollissima, Acacia negra und Acacia dealbata, Olea europaea (Olivenbaum), Schinopsis lorentzii, Aspidosperma quebracho-blanco, Rubiaceae Coffea arabica L., Rheum spp., insbesondere Rheum palmatum, Pinus spp., Picea spp., Vitis vinifera, Lawsonia inermis (Rot-Henna), Quercus spp. (Eiche), insbesondere Quercus macrolepsis, Curcuma longa, Juglans spp., insbesondere Juglans nigra und Juglans regia, dem Tara-Baum (Tara spinosa, Cesalpinia spinosa, Caesalpinia tinctoria), Kastanie (Castanea sativa), Gerbersumach (Rhus coriaria), dem Perückenbaum (Rhus cotinus, Cotinus coggygria), Haematoxylum brasiletto L. (Brasilianischer Blutholzbaum), Haematoxylum campechianum (Blutholzbaum, Blauholzbaum, Campechebaum), und Maclura tinctoria (Färbermaulbeerbaum) sowie Mischungen hiervon.
  • Weitere erfindungsgemäß bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form von mindestens einem gemahlenen Pflanzenteil vorliegt. Erfindungsgemäß bevorzugte Pflanzenteile, die erfindungsgemäß bevorzugt in gemahlener Form eingesetzt werden können, sind Blätter, Fruchtschalen, Samenschalen, Rhizom (Wurzelstock) und Wurzeln.
  • Weitere erfindungsgemäß bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form von mindestens einem Pflanzenteil-Extrakt vorliegt. Erfindungsgemäß bevorzugte Pflanzenteile, aus denen erfindungsgemäß bevorzugte Extrakte gewonnen werden können, sind das Stammholz, das Kernholz, weiterhin Rinden, Blättern, Samen, Früchten, Gallen, Schoten, Hülsen und Wurzeln. Geeignete Extraktionsmittel sind Wasser, insbesondere heißes Wasser mit einer Temperatur von 45 - 100 °C, weiterhin C1-C4-Alkanole und C2-C4-Polyole, insbesondere Ethanol, Isopropanol, n-Propanol, Ethylenglycol, 1 ,2-Propandiol, Glycerin und 1 ,3-Butylenglycol, sowie Mischungen dieser Extraktionsmittel, insbesondere Mischungen aus Wasser und mindestens einem C1-C4-Alkanol, Mischungen aus Wasser und mindestens einem C2-C4-Polyol, besonders bevorzugt Wasser/Ethanol-Mischungen.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form von Matcha, also dem Pulver aus getrockneten Blättern von Camellia sinensis, eingesetzt wird. Dabei sind erfindungsgemäß außerordentlich bevorzugte Färbeverfahren dadurch gekennzeichnet, dass die wässrige Zusammensetzung (T), jeweils bezogen auf ihr Gewicht, Matcha in einer Menge von 0,3 - 50 Gew.-%, bevorzugt 1 - 20 Gew.-%, besonders bevorzugt 3 - 15 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 8 - 10 Gew.-%, enthält.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form eines Extrakts aus der Rinde von Acacia dealbata, der Rinde von Acacia negra oder der Rinde von Acacia mollissima eingesetzt wird, wobei der Extrakt durch Extraktion mit Wasser, bevorzugt mit Wasser einer Temperatur von 45 - 100 °C erhalten wurde. Der Extrakt selbst wird bevorzugt in Pulverform, erhältlich durch Trocknung, bevorzugt Sprühtrocknung, des wässrigen Extrakts, verwendet.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form eines Extrakts aus der Rinde von Pinus spp. (Pinie) eingesetzt wird, wobei der Extrakt durch Extraktion mit Wasser, bevorzugt mit Wasser einer Temperatur von 45 - 100 °C erhalten wurde. Der Extrakt selbst wird bevorzugt in Pulverform, erhältlich durch Trocknung, bevorzugt Sprühtrocknung, des wässrigen Extrakts, verwendet.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form eines Extrakts aus der Rinde von Picea spp. (Fichte) eingesetzt wird, wobei der Extrakt durch Extraktion mit Wasser, bevorzugt mit Wasser einer Temperatur von 45 - 100 °C erhalten wurde. Der Extrakt selbst wird bevorzugt in Pulverform, erhältlich durch Trocknung, bevorzugt Sprühtrocknung, des wässrigen Extrakts, verwendet.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form eines Extrakts aus den Blättern des Olivenbaums (Olea europea) eingesetzt wird, wobei der Extrakt durch Extraktion mit Wasser, bevorzugt mit Wasser einer Temperatur von 45 - 100 °C, erhalten wurde. Der Extrakt selbst wird bevorzugt in konzentrierter Form, erhältlich durch teilweise Abdestillation des Extraktionsmittels nach der Extraktion, als viskose Flüssigkeit eingesetzt. Andere erfindungsgemäß bevorzugte Extrakte aus Olivenblättern werden in Pulverform, erhältlich durch Trocknung, bevorzugt Sprühtrocknung, des wässrigen Extrakts, verwendet.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form eines Extrakts aus dem Stammholz von Schinopsis lorentzii (roter Quebracho) eingesetzt wird, wobei der Extrakt durch Extraktion mit Wasser, bevorzugt mit Wasser einer Temperatur von 45 - 100 °C, erhalten wurde. Der Extrakt selbst wird bevorzugt in konzentrierter Form, erhältlich durch teilweise Abdestillation des Extraktionsmittels nach der Extraktion, als viskose Flüssigkeit eingesetzt. Andere erfindungsgemäß bevorzugte Extrakte aus dem Stammholz von Schinopsis lorentzii werden in Pulverform, erhältlich durch Trocknung, bevorzugt Sprühtrocknung, des wässrigen Extrakts, verwendet.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form eines Extrakts aus dem Stammholz von Aspidosperma quebracho-blanco (weißer Quebracho) eingesetzt wird, wobei der Extrakt durch Extraktion mit Wasser, bevorzugt mit Wasser einer Temperatur von 45 - 100 °C, erhalten wurde. Der Extrakt selbst wird bevorzugt in konzentrierter Form, erhältlich durch teilweise Abdestillation des Extraktionsmittels nach der Extraktion, als viskose Flüssigkeit eingesetzt. Andere erfindungsgemäß bevorzugte Extrakte aus dem Stammholz von Aspidosperma quebracho-blanco werden in Pulverform, erhältlich durch Trocknung, bevorzugt Sprühtrocknung, des wässrigen Extrakts, verwendet.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form eines Extrakts aus den Samen von Rubiaceae Coffea arabica L. (Kaffeepflanze) eingesetzt wird, wobei der Extrakt durch Extraktion mit einer Wasser/Ethanol-Mischung erhalten wurde. Der Extrakt selbst wird bevorzugt in Pulverform, erhältlich durch Trocknung, bevorzugt Sprühtrocknung, des wässrigen Extrakts, verwendet. Andere erfindungsgemäß bevorzugte Extrakte aus den Samen von Rubiaceae Coffea arabica L. werden bevorzugt in konzentrierter Form, erhältlich durch teilweise Abdestillation des Extraktionsmittels nach der Extraktion, als viskose Flüssigkeit eingesetzt.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form eines Extrakts aus den Wurzelstöcken (Rhizom) von Rheum spp., insbesondere von Rheum palmatum, weiter bevorzugt Rheum palmatum var. Tanguticum, wobei der Extrakt durch Extraktion mit Wasser oder mit einer Wasser/Ethanol-Mischung erhalten wurde.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form eines Extrakts aus den Samen von Vitis vinifera (Weintrauben) eingesetzt wird, wobei der Extrakt durch Extraktion mit Wasser oder mit einer Wasser/Ethanol-Mischung erhalten wurde.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form von Rot-Henna-Pulver, also dem Pulver aus getrockneten Blättern von Lawsonia inermis, eingesetzt wird.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form eines Extrakts aus den Früchten und/oder den Fruchtbechern von Quercus spp. eingesetzt wird, wobei der Extrakt durch Extraktion mit Wasser, bevorzugt mit Wasser einer Temperatur von 45 - 100 °C erhalten wurde. Der Extrakt selbst wird bevorzugt in Pulverform, erhältlich durch Trocknung, bevorzugt Sprühtrocknung, des wässrigen Extrakts, verwendet. Erfindungsgemäß besonders bevorzugt ist die Verwendung von Valonea, dem Extrakt aus den Fruchtbechern und/oder Früchten von Quercus macrolepsis.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form eines Extrakts aus den Wurzelstöcken (Rhizom) von Curcuma longa eingesetzt wird, wobei der Extrakt bevorzugt durch Extraktion mit Wasser oder mit einer Wasser/Ethanol-Mischung erhalten wurde.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form eines Extrakts aus den gemahlenen Fruchtschalen von Juglans spp, insbesondere von Juglans nigra und Juglans regia, eingesetzt wird, wobei der Extrakt bevorzugt durch Extraktion mit Wasser oder mit einer Wasser/Ethanol-Mischung erhalten wurde.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form eines Extrakts aus den Fruchtschoten des Tara-Baums (Cesalpinia spinosa) eingesetzt wird, wobei der Extrakt durch Extraktion mit Wasser, bevorzugt mit Wasser einer Temperatur von 45 - 100 °C erhalten wurde. Der Extrakt selbst wird bevorzugt in Pulverform, erhältlich durch Trocknung, bevorzugt Sprühtrocknung, des wässrigen Extrakts, verwendet.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form eines Extrakts aus Kastanienholz (Castanea sativa) eingesetzt wird, wobei der Extrakt durch Extraktion mit Wasser, bevorzugt mit Wasser einer Temperatur von 45 - 100 °C erhalten wurde. Der Extrakt selbst wird bevorzugt in Pulverform, erhältlich durch Trocknung, bevorzugt Sprühtrocknung, des wässrigen Extrakts, verwendet.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form eines Extrakts aus den Blättern des Gerbersumach (Rhus coriaria) eingesetzt wird, wobei der Extrakt durch Extraktion mit Wasser, bevorzugt mit Wasser einer Temperatur von 45 - 100 °C erhalten wurde. Der Extrakt selbst wird bevorzugt in Pulverform, erhältlich durch Trocknung, bevorzugt Sprühtrocknung, des wässrigen Extrakts, verwendet.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form eines Extrakts aus den Blättern des Perückenbaums (Rhus cotinus, Cotinus coggygria) eingesetzt wird, wobei der Extrakt durch Extraktion mit Wasser, bevorzugt mit Wasser einer Temperatur von 45 - 100 °C erhalten wurde. Der Extrakt selbst wird bevorzugt in Pulverform, erhältlich durch Trocknung, bevorzugt Sprühtrocknung, des wässrigen Extrakts, verwendet.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form eines Extrakts aus dem Kernholz des Brasilianischen Blutholzbaums (Haematoxylum brasiletto L.) eingesetzt wird, wobei der Extrakt durch Extraktion mit Wasser, bevorzugt mit Wasser einer Temperatur von 45 - 100 °C, erhalten wurde. Der Extrakt selbst wird bevorzugt in konzentrierter Form, erhältlich durch teilweise Abdestillation des Extraktionsmittels nach der Extraktion, als viskose Flüssigkeit eingesetzt. Andere erfindungsgemäß bevorzugte Extrakte aus dem Kernholz von Haematoxylum brasiletto L. werden in Pulverform, erhältlich durch Trocknung, bevorzugt Sprühtrocknung, des wässrigen Extrakts, verwendet.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form eines Extrakts aus dem Kernholz des Brasilianischen Blutholzbaums (Haematoxylum campechianum, auch als Blauholzbaum oder Campechebaum bezeichnet) eingesetzt wird, wobei der Extrakt durch Extraktion mit Wasser, bevorzugt mit Wasser einer Temperatur von 45 - 100 °C, erhalten wurde. Der Extrakt selbst wird bevorzugt in konzentrierter Form, erhältlich durch teilweise Abdestillation des Extraktionsmittels nach der Extraktion, als viskose Flüssigkeit eingesetzt. Andere erfindungsgemäß bevorzugte Extrakte aus dem Kernholz von Haematoxylum campechianum werden in Pulverform, erhältlich durch Trocknung, bevorzugt Sprühtrocknung, des wässrigen Extrakts, verwendet.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form eines Extrakts aus dem Kernholz des Färbermaulbeerbaums (Maclura tinctoria, auch Chlorophora tinctoria oder Morus tinctoria) eingesetzt wird, wobei der Extrakt durch Extraktion mit Wasser, bevorzugt mit Wasser einer Temperatur von 45 - 100 °C, erhalten wurde. Der Extrakt selbst wird bevorzugt in konzentrierter Form, erhältlich durch teilweise Abdestillation des Extraktionsmittels nach der Extraktion, als viskose Flüssigkeit eingesetzt. Andere erfindungsgemäß bevorzugte Extrakte aus dem Kernholz von Haematoxylum brasiletto L. werden in Pulverform, erhältlich durch Trocknung, bevorzugt Sprühtrocknung, des wässrigen Extrakts, verwendet.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass die wässrige Zusammensetzung (T), jeweils bezogen auf ihr Gewicht, mindestens ein Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in einer Menge von 0,1 - 20 Gew.-%, bevorzugt 0,2 - 15 Gew.-%, besonders bevorzugt 1 - 10 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 2 - 6 Gew.-%, enthält.
  • Die in erfindungsgemäß bevorzugten Färbeverfahren verwendeten Pflanzenteile und Pflanzenteil-Extrakte, die das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, enthalten, weisen üblicherweise, bezogen auf ihr Gewicht, einen Gesamtgehalt an Polyphenolen i. von 10 - 100 Gew.-%, bevorzugt 15 - 95 Gew.-%, besonders bevorzugt 20 - 80 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 30 - 70 Gew.-%, auf.
  • Erfindungsgemäß außerordentlich bevorzugte Färbeverfahren sind daher dadurch gekennzeichnet, dass die wässrige Zusammensetzung (T), jeweils bezogen auf ihr Gewicht, mindestens ein Pflanzenteil oder Pflanzenteil-Extrakt, das mindestens ein Polyphenol i. enthält, das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in einer Menge von 0,5 - 50 Gew.-%, bevorzugt 1 - 30 Gew.-%, besonders bevorzugt 5 - 20 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 10 - 15 Gew.-%, enthält.
  • Die erfindungsgemäß verwendete wässrige Zusammensetzung (T) enthält weiterhin ein Puffersystem, ausgewählt aus einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Säure mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Base (bzw. des jeweiligen Salzes) und einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Base mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Säure. Erfindungsgemäß bevorzugt geeignete korrespondierende Säure-Base-Paare sind solche, die die erfindungsgemäß verwendete wässrige Zusammensetzung (T) im pH-Wert-Bereich von 4,6 bis 5,6, bevorzugt im Bereich von 4,8 bis 5,2, außerordentlich bevorzugt im Bereich von 4,9 bis 5,0, jeweils gemessen bei 20°C, stabilisieren. Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Puffersysteme sind ausgewählt aus
    • - Mischungen aus Citronensäure und ihren Salzen, insbesondere den Alkalimetallcitraten, insbesondere den Natriumsalzen, insbesondere Trinatriumcitrat,
    • - Mischungen aus Weinsäure und ihren Salzen, insbesondere den Alkalimetalltartraten, insbesondere den Kaliumsalzen, insbesondere Kaliumhydrogentartrat,
    • - Mischungen aus Phthalsäure und ihren Salzen, insbesondere den Kaliumsalzen, insbesondere Kaliumhydrogenphthalat,
    • - Mischungen aus Milchsäure und ihren Salzen, insbesondere Milchsäure/Natriumlactat-Mischungen,
    • - Mischungen aus Gluconsäure und ihren Salzen, insbesondere Gluconsäure/Natriumgluconat-Mischungen,
    • - Mischungen aus Bernsteinsäure und ihren Salzen, insbesondere den Natriumsalzen, insbesondere Natriumhydrogensuccinat und Dinatriumsuccinat, sowie
    • - Mischungen aus Äpfelsäure und ihren Salzen, insbesondere den Natriumsalzen, insbesondere Natriumhydrogenmalat und Dinatriummalat.
  • Ein erfindungsgemäß besonders bevorzugtes Puffersystem ist aus Citronensäure und mindestens einem Natriumsalz der Citronensäure gebildet; außerordentlich bevorzugt sind Mischungen aus Citronensäure und Trinatriumcitrat.
  • Andere Puffersysteme, z.B. Essigsäure/Natriumacetat, sind prinzipiell ebenfalls erfindungsgemäß geeignet. Aufgrund des Essiggeruchs ist ein solcher Puffer allerdings nicht für die Herstellung eines kosmetischen Marktproduktes akzeptabel.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass die wässrige Zusammensetzung (T), jeweils bezogen auf ihr Gewicht, ein Puffersystem in einer Menge von 0,5 - 5 Gew.-%, bevorzugt 0,8 - 4,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,5 - 3,5 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 2,1 - 3,0 Gew.-%, enthält.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass die wässrige Zusammensetzung (T), jeweils bezogen auf ihr Gewicht, als Puffersystem 0,2 - 1,5 Gew.-%, bevorzugt 0,3 - 1,4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 - 1,1 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,6 - 0,9 Gew.-% Citronensäure und 0,3 - 3,5 Gew.-%, bevorzugt 0,5 - 3,1 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,0 - 2,4 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 1,5 - 2,1 Gew.-% Trinatriumcitrat enthält.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass die wässrige Zusammensetzung (T), jeweils bezogen auf ihr Gewicht, als Puffersystem 0,2 - 1,5 Gew.-%, bevorzugt 0,3 - 1,4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 - 1,1 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,6 - 0,9 Gew.-% Gluconsäure und 0,3 - 3,5 Gew.-%, bevorzugt 0,5 - 3,1 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,0 - 2,4 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 1,5 - 2,1 Gew.-% Natriumgluconat enthält.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass die wässrige Zusammensetzung (T), jeweils bezogen auf ihr Gewicht, als Puffersystem 0,2 - 1,5 Gew.-%, bevorzugt 0,3 - 1,4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 - 1,1 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,6 - 0,9 Gew.-% Milchsäure und 0,3 - 3,5 Gew.-%, bevorzugt 0,5 - 3,1 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,0 - 2,4 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 1,5 - 2,1 Gew.-% Natriumlactat enthält.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass die wässrige Zusammensetzung (T), jeweils bezogen auf ihr Gewicht, als Puffersystem 0,2 - 1,5 Gew.-%, bevorzugt 0,3 - 1,4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 - 1,1 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,6 - 0,9 Gew.-% Bernsteinsäure und 0,3 - 3,5 Gew.-%, bevorzugt 0,5 - 3,1 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,0 - 2,4 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 1,5 - 2,1 Gew.-% Dinatriumsuccinat enthält.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass die wässrige Zusammensetzung (T), jeweils bezogen auf ihr Gewicht, als Puffersystem 0,2 - 1,5 Gew.-%, bevorzugt 0,3 - 1,4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 - 1,1 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,6 - 0,9 Gew.-% Bernsteinsäure und 0,3 - 3,5 Gew.-%, bevorzugt 0,5 - 3,1 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,0 - 2,4 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 1,5 - 2,1 Gew.-% Natriumhydrogensuccinat enthält.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass die wässrige Zusammensetzung (T), jeweils bezogen auf ihr Gewicht, als Puffersystem 0,2 - 1,5 Gew.-%, bevorzugt 0,3 - 1,4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 - 1,1 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,6 - 0,9 Gew.-% Äpfelsäure und 0,3 - 3,5 Gew.-%, bevorzugt 0,5 - 3,1 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,0 - 2,4 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 1,5 - 2,1 Gew.-% Dinatriummalat enthält.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass die wässrige Zusammensetzung (T), jeweils bezogen auf ihr Gewicht, als Puffersystem 0,2 - 1,5 Gew.-%, bevorzugt 0,3 - 1,4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 - 1,1 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,6 - 0,9 Gew.-% Äpfelsäure und 0,3 - 3,5 Gew.-%, bevorzugt 0,5 - 3,1 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,0 - 2,4 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 1,5 - 2,1 Gew.-% Natriumhydrogenmalat enthält.
  • In erfindungsgemäß bevorzugt verwendeten Zusammensetzungen (T) beträgt der Wassergehalt 40 - 95 Gew.-%, bevorzugt 50 - 90 Gew.-%, besonders bevorzugt 60 - 85 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (T).
  • Ein weiteres Merkmal des erfindungsgemäßen Färbeverfahrens ist, dass man die Zusammensetzung (T) nach der Applikation auf die Keratinfasern dort für eine Zeit von 30 Sekunden bis 60 Minuten, bevorzugt 5 bis 45 Minuten, besonders bevorzugt 15 bis 30 Minuten einwirken lässt. Nach Ablauf der Einwirkzeit für die Zusammensetzung (T) werden die Keratinfasern mit Wasser gespült, um die Zusammensetzung (T) auszuwaschen.
  • Optional können die Keratinfasern nach diesem Spülschritt getrocknet werden. Das Trocknen kann mit einem saugfähigen Tuch, beispielsweise einem Handtuch erfolgen. Das handtuchtrockene Haar kann optional auch noch teilweise oder komplett mit einem Föhn oder einem anderen Wärmespender getrocknet werden. Auch das Trocknen lassen der Keratinfasern an der Luft ist möglich.
  • Ein weiteres Merkmal des erfindungsgemäßen Färbeverfahrens ist, dass man direkt anschließend an das Ausspülen der Zusammensetzung (T) und ggf. direkt anschließend an den optionalen Trocknungsschritt eine wässrige Zusammensetzung (M) auf die Keratinfasern aufträgt, die einen pH-Wert im Bereich von 2,5 bis 6,4, bevorzugt im Bereich von 5,2 bis 6,0, besonders bevorzugt im Bereich von 5,4 bis 5,8, jeweils bei 20°C, aufweist (Verfahrensschritt e)).
  • Die Angabe „direkt anschließend“ meint hierbei vor allem, dass zwischen den obligatorischen Verfahrensschritten c) und e) keine weitere Zusammensetzung auf die Keratinfasern appliziert wird. Die Angabe „direkt anschließend“ meint weiterhin einen Zeitraum von 1 Sekunde bis maximal 4 Stunden, bevorzugt von 1 Sekunde bis 1,5 Stunden.
  • Die erfindungsgemäß verwendete Zusammensetzung (M) weist einen pH-Wert im Bereich von 2,5 bis 6,4, bevorzugt im Bereich von 5,2 bis 6,0, besonders bevorzugt im Bereich von 5,4 bis 5,8, jeweils bei 20°C, auf und enthält Folgendes:
    • iii. mindestens ein Salz des zweiwertigen Eisen-Kations Fe(II) in einer Menge von 0,001 - 3,0 Gew.%, bevorzugt 0,01 - 2 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 - 1 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,2 - 0,5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (M),
    • iv. optional ein Puffersystem, ausgewählt aus einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Säure mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Base (bzw. des jeweiligen Salzes) und einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Base mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Säure.
  • Ein weiterer wesentlicher Inhaltsstoff des erfindungsgemäßen Färbeverfahrens ist das mindestens eine Salz des zweiwertigen Eisen-Kations Fe(II) in einer Menge von 0,001 - 3,0 Gew.-%, bevorzugt 0,01 - 2 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 - 1 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,2 - 0,5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (M), wobei im gesamten Verfahren keine Kupfersalze und keine Aluminiumsalze verwendet werden. Durch die sequenzielle Applikation des erfindungsgemäß verwendeten Fe(ll)-Salzes wird die Haltbarkeit des Farbstoffes auf den Keratinfasern und damit die Echtheit, insbesondere die Waschechtheit, der Färbung verbessert. Erfindungsgemäß ist unter „zweiwertig“ ein Eisensalz zu verstehen, dessen kationischer Anteil Eisen mit der Oxidationsstufe „zwei“ umfasst.
  • Als anionisches Gegenion für das mindestens eine Fe(ll)-Salz sind erfindungsgemäß solche Anionen bevorzugt, die physiologisch verträglich sind. Hierzu zählen bevorzugt Halogenide, besonders bevorzugt Chloride, Sulfate sowie die Anionen von C1-C6-Carbonsäuren, außerordentlich bevorzugt von Milchsäure, Gluconsäure, Citronensäure, Essigsäure, Propionsäure, Oxalsäure, Malonsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Galactarsäure (Schleimsäure), Weinsäure und Äpfelsäure, sowie Mischungen dieser Anionen.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Färbeverfahren sind daher dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung (M) als Fe(ll)-Salz mindestens eine Verbindung, ausgewählt aus Eisen(II)lactat, Eisen(ll)gluconat, Eisen(ll)citrat, Eisen(ll)chlorid, Eisen(ll)sulfat, Eisen(ll)acetat, Eisen(ll)propionat, Eisen(ll)oxalat, Eisen(ll)malonat, Eisen(ll)succinat, Eisen(ll)glutarat, Eisen(ll)galactarat, Eisen(ll)-tartrat und Eisen(ll)malat sowie aus Mischungen dieser Salze in einer Menge von 0,001 - 3,0 Gew.-%, bevorzugt 0,01 - 2 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 - 1 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,2 - 0,5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (M), enthält.
  • Sofern die Zusammensetzung (M) mehrere Fe(ll)-Salze enthält, beträgt deren Gesamtmenge 0,001 - 3,0 Gew.-%, bevorzugt 0,01 - 2 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 - 1 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,2 - 0,5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (M).
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung (M) als Fe(ll)-Salz Eisen(ll)lactat in einer Menge von 0,001 - 3,0 Gew.-%, bevorzugt 0,01 - 2 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 - 1 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,2 - 0,5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (M), enthält.
  • Optional kann die erfindungsgemäß verwendete Zusammensetzung (M) ein Puffersystem enthalten, wie es vorstehend für die Zusammensetzung (T) beschrieben wurde.
  • In erfindungsgemäß bevorzugt verwendeten Zusammensetzungen (M) beträgt der Wassergehalt 40 - 98 Gew.-%, bevorzugt 50 - 97 Gew.-%, besonders bevorzugt 60 - 90 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (M).
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass im Verfahren keine basischen Aminosäuren eingesetzt werden. Überraschend wurde festgestellt, dass die Anwesenheit von basischen Aminosäuren, wie insbesondere Arginin, Lysin, Histidin oder Ornithin, das Färbeergebnis beeinträchtigen kann.
  • Die erfindungsgemäß verwendete Zusammensetzung (M) ist frei von Polyphenolen, die
    • - auf dem Shikimat-Biosyntheseweg erhältlich sind und
    • - mindestens 2 Hydroxygruppen im Molekül aufweisen und
    • - eine Molmasse im Bereich von 170 bis 20.000 g/mol aufweisen.
  • Die erfindungsgemäß verwendeten und erfindungsgemäß bevorzugt verwendeten Zusammensetzungen (T) und Zusammensetzungen (M) können optional weitere Zusatzstoffe, um die Anwendungseigenschaften dieser Zusammensetzungen zu optimieren. Bevorzugte Zusatzstoffe sind insbesondere Verdickungsmittel, die dafür sorgen, dass die Zusammensetzungen (T) und Zusammensetzungen (M) während der Anwendung besser auf dem Haar verbleiben.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugt verwendete Zusammensetzungen (T) und Zusammensetzungen (M) enthalten mindestens einen oder mehrere hydrophile Verdicker, der bevorzugt ausgewählt ist aus Polysacchariden, die chemisch und/oder physikalisch modifiziert sein können. Als hydrophile Verdicker sind Verbindungen aus der Gruppe der Polysaccharide erfindungsgemäß besonders bevorzugt, da die Grundgerüste der Polysaccharide natürlichen Ursprungs und biologisch abbaubar sind. Bevorzugte hydrophile Polysaccharid-Verdickungsmittel sind ausgewählt aus Cellulosen, Celluloseethern von C1-C4-Alkoholen, Celluloseestern, Xanthan Gum, Alginsäuren (sowie ihren entsprechenden physiologisch verträglichen Salzen, den Alginaten), Agar Agar (mit dem in Agar Agar als Hauptbestandteil vorhandenen Polysaccharid Agarose), Stärke-Fraktionen und Stärke-Derivaten wie Amylose, Amylopektin und Dextrinen, Karaya-Gummi, Johannisbrotkernmehl, Gummi Arabicum, Pektinen, Dextranen und Guar Gum sowie Mischungen hiervon. Erfindungsgemäß bevorzugte Celluloseether von C1-C4-Alkoholen und Celluloseester sind ausgewählt aus Methylcellulosen, Ethylcellulosen, Hydroxyalkylcellulosen (wie beispielsweise Hydroxyethylcellulose), Methylhydroxyalkylcellulosen und Carboxymethylcellulosen (wie beispielsweise solche mit der INCI-Bezeichnung Cellulose Gum) sowie ihre physiologisch verträglichen Salze.
  • In bevorzugten Ausführungsformen ist im Hinblick auf eine zuverlässige Viskositätseinstellung und rückstandsfreie Anwendung auf Keratinfasern und der Kopfhaut als hydrophiler Verdicker Xanthan Gum enthalten. In weiteren bevorzugten Ausführungsformen ist im Hinblick auf eine zuverlässige Viskositätseinstellung und rückstandsfreie Anwendung auf Keratinfasern und der Kopfhaut als hydrophiler Verdicker Carboxymethylcellulose (vorzugsweise Carboxymethylcellulose mit der INCI-Bezeichnung Cellulose Gum) enthalten. Carboxymethylcellulose kann in einer bevorzugten Ausführungsform als einziger hydrophiler Verdicker enthalten sein. Besonders bevorzugt ist eine Kombination von Carboxymethylcellulose und Hydroxyethylcellulose.
  • Auch eine Kombination von Carboxymethylcellulose und Xanthan (vorzugsweise Xanthan mit der INCI-Bezeichnung Xanthan Gum) kann erfindungsgemäß bevorzugt sein.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Zusammensetzungen (T) und Zusammensetzungen (M) enthalten unabhängig voneinander mindestens einen hydrophilen Verdicker in einer Gesamtmenge von 0,1 bis 5 Gew.-%, bevorzugt von 0,5 bis 4 Gew.-%, weiter bevorzugt von 1 bis 3,5 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt von 1,2 bis 2 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der jeweiligen Zusammensetzung (T) oder Zusammensetzung (M).
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthalten die erfindungsgemäß verwendeten Zusammensetzungen (T) und Zusammensetzungen (M), jeweils bezogen auf ihr Gewicht, unabhängig voneinander 0,1 bis 3 Gew.-%, bevorzugt 0,5 bis 2,5 Gew.%, weiter bevorzugt 1,2 bis 2,0 Gew.-%, Xanthan Gum.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthalten die erfindungsgemäß verwendeten Zusammensetzungen (T) und Zusammensetzungen (M), jeweils bezogen auf ihr Gewicht, unabhängig voneinander 0,1 bis 4 Gew.-%, bevorzugt 1 bis 2,8 Gew.-%, Carboxymethylcellulose.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthalten die erfindungsgemäß verwendeten Zusammensetzungen (T) und Zusammensetzungen (M), jeweils bezogen auf ihr Gewicht, unabhängig voneinander 0,1 bis 3 Gew.-%, bevorzugt 0,5 bis 2,5 Gew.%, weiter bevorzugt 1,2 bis 2,0 Gew.-%, Hydroxyethylcellulose.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Zusammensetzungen (T) und Zusammensetzungen (M) enthalten unabhängig voneinander mindestens ein organisches Lösemittel, das eine Phenylgruppe im Molekül aufweist. Bevorzugt ist dieses Lösemittel ausgewählt aus Phenoxyethanol, Benzylalkohol sowie Mischungen hiervon. Überraschend wurde festgestellt, dass sich derartige aromatische Lösemittel positiv auf die Färbeergebnisse des erfindungsgemäßen Färbeverfahrens auswirken können; dies wurde insbesondere beobachtet, wenn die Zusammensetzung (T) ein derartiges aromatisches Lösemittel enthält.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthalten die erfindungsgemäß verwendeten Zusammensetzungen (T) und Zusammensetzungen (M), jeweils bezogen auf ihr Gewicht, unabhängig voneinander 0,1 bis 3 Gew.-%, bevorzugt 0,5 bis 2,5 Gew.%, weiter bevorzugt 0,8 bis 1,0 Gew.-%, mindestens eines organischen Lösemittels, das eine Phenylgruppe im Molekül aufweist. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthalten die erfindungsgemäß verwendeten Zusammensetzungen (T) und Zusammensetzungen (M), jeweils bezogen auf ihr Gewicht, unabhängig voneinander 0,1 bis 3 Gew.-%, bevorzugt 0,5 bis 2,5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,8 bis 1,0 Gew.-%, mindestens eines organischen Lösemittels, ausgewählt aus Phenoxyethanol, Benzylalkohol sowie Mischungen hiervon.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Zusammensetzung (T) oder Zusammensetzung (M) unabhängig voneinander mindestens ein aliphatisches Lösemittel, ausgewählt aus C1-C4-Alkanolen und C2-C4-Polyolen, enthält, insbesondere ausgewählt aus Ethanol, Isopropanol, n-Propanol, Ethylenglycol, 1,2-Propandiol, Glycerin und 1,3-Butylenglycol, sowie Mischungen dieser Lösemittel, allerdings nur in einer Gesamtmenge von 0,01 - 8 Gew.-%, bevorzugt 0,1 - 6 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 - 4 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (T) bzw. der Zusammensetzung (M).
  • Andere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass weder die Zusammensetzung (T) noch die Zusammensetzung (M) ein aliphatisches Lösemittel, ausgewählt aus C1-C4-Alkanolen und C2-C4-Polyolen, enthalten.
  • Um die erfindungsgemäß verwendeten Zusammensetzungen (T) und (M) für den Anwender auch sensorisch attraktiv zu gestalten, sind weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Färbeverfahren dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Zusammensetzungen (T) oder Zusammensetzungen (M) unabhängig voneinander mindestens ein Parfümöl enthält, das mindestens eine Duftstoffverbindung bzw. Riechstoffverbindung enthält.
  • Die Definition eines Riechstoffs im Sinne der vorliegenden Anmeldung entspricht der fachmännisch üblichen Definition, wie sie dem RÖMPP Chemie Lexikon, Stand Dezember 2007, entnommen werden kann. Danach ist ein Riechstoff eine chemische Verbindung mit Geruch und/oder Geschmack, der die Rezeptoren der Haarzellen des olfaktorischen Systems erregt (adäquater Reiz). Die hierzu notwendigen physikalischen und chemischen Eigenschaften sind eine niedrige Molmasse von maximal 300 g/mol, ein hoher Dampfdruck, minimale Wasser- und hohe Lipidlöslichkeit sowie schwache Polarität und das Vorliegen mindestens einer osmophoren Gruppe im Molekül. Um flüchtige, niedermolekulare Substanzen, die üblicherweise und auch im Sinne der vorliegenden Anmeldung nicht als Riechstoff, sondern vornehmlich als Lösemittel angesehen und verwendet werden, wie beispielsweise Ethanol, Propanol, Isopropanol und Aceton, von erfindungsgemäßen Riechstoffen abzugrenzen, weisen erfindungsgemäße Riechstoffe eine Molmasse von 74 bis 300 g/mol auf, enthalten mindestens eine osmophore Gruppe im Molekül und weisen einen Geruch und/oder Geschmack auf, das heißt, sie erregen die Rezeptoren der Haarzellen des olfaktorischen Systems. Beispiele für Duft- und Riechstoffverbindungen vom Typ der Ester sind Benzylacetat, Phenoxyethylisobutyrat, p-tert.-Butylcyclohexylacetat, Linalylacetat, Dimethylbenzylcarbinylacetat (DMBCA), Phenylethylacetat, Benzylacetat, Ethylmethylphenylglycinat, Allylcyclohexylpropionat, Styrallylpropionat, Benzylsalicylat, Cyclohexylsalicylat, Floramat, Melusat und Jasmecyclat. Beispiele für Duft- und Riechstoffverbindungen vom Typ der Ether sind Benzylethylether und Ambroxan, Beispiele für Duft- und Riechstoffverbindungen vom Typ der Aldehyde sind die linearen Alkanale mit 8 - 18 C-Atomen, Citral, Citronellal, Citronellyloxy-acetaldehyd, Cyclamenaldehyd, Lilial und Bourgeonal, Beispiele für Duft- und Riechstoffverbindungen vom Typ der Ketone sind die Jonone, alpha-Isomethylionon und Methylcedrylketon, Beispiele für Duft- und Riechstoffverbindungen vom Typ der Alkohole sind Anethol, Citronellol, Eugenol, Geraniol, Linalool, Phenylethylalkohol und Terpineol, Beispiele für Duft- und Riechstoffverbindungen vom Typ der Terpene sind Limonen und Pinen. Beispiele für Duft- und Riechstoffverbindungen sind Pine-, Citrus-, Jasmin-, Patchouly-, Rosen-, Ylang-Ylang-ÖI, Muskateller-Salbeiöl, Kamillenöl, Nelkenöl, Minzöl, Zimtblätteröl, Lindenblütenöl, Wacholderbeeröl, Vetiveröl, Olibanumöl, Galbanumöl, Labdanumöl, Orangenblütenöl, Neroliöl, Orangenschalenöl und Sandelholzöl, weiterhin die ätherischen Öle wie Angelikawurzelöl, Anisöl, Arnikablütenöl, Basilikumöl, Bayöl, Bergamottöl, Champacablütenöl, Edeltannenöl, Edeltannenzapfenöl, Elemiöl, Eukalyptusöl, Fenchelöl, Fichtennadelöl, Geraniumöl, Gingergrasöl, Guajakholzöl, Gurjunbalsamöl, Helichrysumöl, Ho-Öl, Ingweröl, Irisöl, Kajeputöl, Kalmusöl, Kamillenöl, Kampferöl, Kanagaöl, Kardamomenöl, Kassiaöl, Kiefernnadelöl, Kopaïvabalsamöl, Korianderöl, Krauseminzeöl, Kümmelöl, Kuminöl, Lavendelöl, Lemongrasöl, Limetteöl, Mandarinenöl, Melissenöl, Moschuskörneröl, Myrrhenöl, Nelkenöl, Niaouliöl, Orangenöl, Origanumöl, Palmarosaöl, Patschuliöl, Perubalsamöl, Petitgrainöl, Pfefferöl, Pfefferminzöl, Pimentöl, Pine-Öl, Rosenöl, Rosmarinöl, Sandelholzöl, Sellerieöl, Spiköl, Sternanisöl, Terpentinöl, Thujaöl, Thymianöl, Verbenaöl, Wacholderbeeröl, Wermutöl, Wintergrünöl, Ysop-Öl, Zimtöl, Zitronellöl, Zitronenöl und Zypressenöl. Weitere Duft- und Riechstoffverbindungen sind Ambrettolid, α-Amylzimtaldehyd, Anethol, Anisaldehyd, Anisalkohol, Anisol, Anthranilsäuremethylester, Acetophenon, Benzylaceton, Benzaldehyd, Benzoesäureethylester, Benzophenon, Benzylalkohol, Benzylacetat, Benzylbenzoat, Benzylformiat, Benzylvalerianat, Borneol, Bornylacetat, α-Bromstyrol, n-Decylaldehyd, n-Dodecylaldehyd, Eugenol, Eugenolmethylether, Eukalyptol, Farnesol, Fenchon, Fenchylacetat, Geranylacetat, Geranylformiat, Heliotropin, Heptincarbonsäuremethylester, Heptaldehyd, Hydrochinon-Dimethylether, Hydroxyzimtaldehyd, Hydroxyzimtalkohol, Indol, Iron, Isoeugenol, Isoeugenolmethylether, Isosafrol, Jasmon, Kampfer, Karvakrol, Karvon, p-Kresolmethylether, Cumarin, p-Methoxyacetophenon, Methyl-n-amylketon, Methylanthranilsäuremethylester, p-Methylacetophenon, Methylchavikol, p-Methylchinolin, Methyl-β-naphthylketon, Methyl-n-nonylacetaldehyd, Methyl-n-nonylketon, Muskon, β-Naphtholethylether, β-Naphtholmethylether, Nerol, Nitrobenzol, n-Nonylaldehyd, Nonylakohol, n-Octylaldehyd, p-Oxy-Acetophenon, Pentadecanolid, β-Phenylethylakohol, Phenylacetaldehyd-Dimethyacetal, Phenylessigsäure, Pulegon, Safrol, Salicylsäureisoamylester, Salicylsäuremethylester, Salicylsäurehexylester, Salicylsäurecyclohexylester, Santalol, Skatol, Terpineol, Thymen, Thymol, γ-Undecatacton, Vanillin, Veratrumaldehyd, Zimtaldehyd, Zimtalkohol, Zimtsäure, Zimtsäureethylester und Zimtsäurebenzylester.
  • Weitere (leichter flüchtige) Riechstoffe sind Alkylisothiocyanate (Alkylsenföle), Butandion, Limonen, Linalool, Linaylacetat und -propionat, Menthol, Menthon, Methyl-n-heptenon, Phellandren, Phenylacetaldehyd, Terpinylacetat, Zitral und Zitronellal.
  • Bevorzugt werden Mischungen verschiedener Duftstoffe verwendet, die gemeinsam eine ansprechende Duftnote erzeugen.
  • Geeignete Parfümöle können auch natürliche Riechstoffgemische enthalten, wie sie aus pflanzlichen oder tierischen Quellen zugänglich sind, z.B. Pinien-, Citrus-, Jasmin-, Rosen-, Lilien- oder Ylang-Ylang-Öl. Auch ätherische Öle geringerer Flüchtigkeit, die meist als Aromakomponenten verwendet werden, eignen sich als Parfümöle, z.B. Salbeiöl, Kamillenöl, Melissenöl, Minzenöl, Zimtblätteröl, Lindenblütenöl, Wacholderbeerenöl, Vetiveröl, Olibanöl, Galbanumöl, Laudanumöl, Gewürznelkenöl, iso-Eugenol, Thymianöl, Bergamotteöl, Geraniumöl und Rosenöl. Erfindungsgemäß außerordentlich bevorzugt verwendete Zusammensetzungen (T) und (M) sind dadurch gekennzeichnet, dass sie unabhängig voneinander mindestens einen Duftstoff in einer Gesamtmenge von 0,01 - 5 Gew.-%, bevorzugt 0,1 - 3 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 - 2 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 1 - 1,5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (T) bzw. der Zusammensetzung (M), enthalten.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Kit zur nicht-oxidativen Färbung von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren, mit Naturfarbstoffen, umfassend
    1. a) eine wässrige Zusammensetzung (T), die einen pH-Wert im Bereich von 4,6 bis 5,6, bevorzugt im Bereich von 4,8 bis 5,2, jeweils gemessen bei 20°C, aufweist, wobei die Zusammensetzung (T) Folgendes enthält:
      1. i. mindestens ein Polyphenol, das
        • - auf dem Shikimat-Biosyntheseweg erhältlich ist und
        • - mindestens 2 Hydroxygruppen im Molekül aufweist und
        • - eine Molmasse im Bereich von 170 bis 20.000 g/mol aufweist; weiterhin
      2. ii. ein Puffersystem, ausgewählt aus einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Säure mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Base (bzw. des jeweiligen Salzes) und einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Base mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Säure, und
    2. b) eine wässrige Zusammensetzung (M), die einen pH-Wert im Bereich von 2,5 bis 6,4, bevorzugt im Bereich von 5,2 bis 6,0, besonders bevorzugt im Bereich von 5,4 bis 5,8, jeweils bei 20°C, aufweist, wobei die Zusammensetzung (M) Folgendes enthält:
      • iii. mindestens ein Salz des zweiwertigen Eisen-Kations Fe(II) in einer Menge von 0,001 - 3,0 Gew.-%, bevorzugt 0,01 - 2 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 - 1 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,2 - 0,5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (M),
      • iv. optional ein Puffersystem, ausgewählt aus einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Säure mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Base (bzw. des jeweiligen Salzes) und einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Base mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Säure,
    wobei keine der Komponenten des Kits elementares Eisen, Eisenschwamm, Kupfersalze oder Aluminiumsalze enthält.
  • Bezüglich weiterer bevorzugter Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Kits gilt mutatis mutandis das zu den erfindungsgemäßen Verfahren und das zu den erfindungsgemäß verwendeten Zusammensetzungen (T) und (M) Gesagte.
  • Ausführungsbeispiele
  • Die nachstehend dargestellten Ausführungsbeispiele sollen den Gegenstand der Erfindung näher erläutern, ohne ihn hierauf zu beschränken.
  • Versuche zur Waschechtheit der erfindungsgemäß erzielten Färbung im Vergleich zu einer oxidativen Haartönung
  • Herstellung erfindungsgemäß gefärbter Haarsträhnen
  • Als Beispiel für das erfindungsgemäße Färbeverfahren wurden folgende Zusammensetzung (T) und folgende Zusammensetzung (M) hergestellt (alle Angaben in Gew.-%):
    • erfindungsgemäße Zusammensetzung (T)
    Matcha * 10,00
    Xanthan Gum 1,20
    Trinatriumcitrat (wasserfrei) 1,68
    Citronensäure (wasserfrei) 0,68
    Phenoxyethanol 0,95
    Wasser, entmineralisiert 85,49
    Gesamt 100,00
    pH-Wert (20°C) 5,0

    * Japan Matcha Kakegawa, Bio / Organic; Polyphenolgehalt: 29,1 Gew.-%, darin 17,1 Gew.-% Catechine und 12 Gew.-% Tannine; Bezugsquelle: The Tea Company GmbH & Co. KG, DE-21629 Neu Wulmstorf
    • erfindungsgemäße Zusammensetzung (M)
    Eisen(ll)lactat (wasserfrei) 1,00
    Xanthan Gum 2,00
    Wasser, entmineralisiert 97,00
    Gesamt 100,00
    pH-Wert (20°C) 5,6
  • Alle Ausfärbungen wurden auf Strähnen vom Typ vollständig unpigmentiertes kaukasisches Haar der Firma Kerling International Haarfabrik GmbH (Backnang, Deutschland) durchgeführt. Die Strähnen waren 10 cm lang, wovon 8 cm für die Färbung zur Verfügung standen. Die übrigen 2 cm am oberen Ende der Strähnen dienen der Befestigung. Jede Strähne wog 0,45±0,05 Gramm.
  • Die Haarsträhnen wurden 30 Minuten lang in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung (T) (100 ml / g Strähne) behandelt und dann eine Minute lang unter fließendem entionisiertem Wasser unter 20-maligem Kämmen gespült.
  • Danach wurden die Haarsträhnen mit einem handelsüblichen Haartrockner in einem definierten Abstand (d = 10 cm) und einer definierten Temperatur (T = 80 ± 5 °C) unter 20-fachem Kämmen getrocknet.
  • Unverzüglich nach Beendigung des Trocknungsvorgangs wurden die Haarsträhnen 30 Minuten lang in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung (M) (100 ml / g Strähne) behandelt und dann eine Minute lang unter fließendem entionisiertem Wasser unter 20-maligem Kämmen gespült. Danach wurden die Haarsträhnen mit einem handelsüblichen Haartrockner in einem definierten Abstand (d = 10 cm) und einer definierten Temperatur (T = 80 ± 5 °C) unter 20-fachem Kämmen getrocknet.
  • Herstellung nicht erfindungsgemäß, oxidativ getönter Haarsträhnen
  • Bei der Auswahl des oxidativen Haartönungsmittels (siehe unten) wurde darauf geachtet, dass der erzielte Farbton möglichst gut mit dem erzielten Farbton des erfindungsgemäßen Färbeverfahrens übereinstimmt.
  • Färbecreme für oxidative Haartönung (alle Mengenangaben in Gew.-%):
    Propandiol-1,2 6,000
    Cetearylalkohol 9,000
    Ceteareth-20 2,400
    Steareth-100 0,600
    Paraffinum Liquidum 2,500
    Glycerylstearat 0,500
    D-Biotin 0,009
    Natriumsulfit (wasserfrei) 1,000
    Na4-EDTA 0,500
    Bis-Diisopropanolamino-PG-Propyl-Dimethicone / Bis-Isobutyl PEG-14 Copolymer 1,000
    Marine Hydrolyzed Collagen 0,002
    Ascorbinsäure 0,050
    Ammoniumsulfat 1,000
    Ammoniak (25 Gew.-%) 0,500
    Parfüm 0,400
    p-Toluylendiaminsulfat 0,125
    N,N-Bis(2-Hydroxyethyl)-para-phenylendiaminsulfat 0,250
    m-Aminophenol 0,050
    Resorcin 0,075
    2,7-Dihydroxynaphthalin 0,050
    Wasser, entmineralisiert 73,989
    Gesamt 100,000
  • Wasserstoffperoxid-Entwickler für die vorstehend aufgeführte Färbecreme (alle Mengenangaben in Gew.-%):
    Wasserstoffperoxid 3,02
    Cetearylalkohol 3,60
    Paraffinum Liquidum 2,00
    Ceteareth-20 1,20
    Propandiol-1,2 0,50
    Etidronsäure 0,15
    2,6-Dicarboxypyridin 0,10
    Dinatriumpyrophosphat 0,10
    Kaliumhydroxid 0,10
    Natriumbenzoat 0,04
    Wasser, entmineralisiert 89,19
    Gesamt 100,00
  • Die vorstehend aufgeführte Färbecreme wurde mit dem vorstehend aufgeführten Wasserstoffperoxid-Entwickler im Gewichtsverhältnis 1:1 vermischt und auf unbehandelte, trockene Kerling-Strähnen (wie oben erwähnt, unpigmentiert, kaukasisch) appliziert (9 Gramm anwendungsbereite Färbemischung pro Strähne).
  • Die Einwirkzeit betrug 20 Minuten. Anschließend wurde das Färbemittel aus den Strähnen gespült, und die Strähnen wurden, wie oben beschrieben, standardisiert getrocknet.
  • Bestimmung der Waschechtheit der Färbungen
  • Die erfindungsgemäß und nicht erfindungsgemäß gefärbten Haarsträhnen wurden unter entionisiertem fließendem Wasser mit einem Volumenstrom von V = 40 ± 20 ml / s (T = 33 ± 2 ° C) eine Minute lang gewaschen, um zuerst grobe Verunreinigungen zu entfernen. Anschließend wurden die nassen Strähnen bis zu 30 Mal von Hand mit 0,5 ± 0,02 g / g Haar handelsüblichem Shampoo (Schauma 7 Kräuter, Schwarzkopf pH 4,5 ± 0,2, 12 ± 0,5 Gew.-% Natriumlaurethsulfat (SLS)) gewaschen. Das 7-Kräuter-Shampoo wurde 10 Mal mit einer 5-fachen Kreisbewegung mit Daumen und Zeigefinger und konstantem Druck von der Klebeverbindung bis zur Haarspitze massiert. Nach dem Einarbeiten des Shampoos wurden die Haarsträhnen unter fließendem entionisiertem Wasser unter entionisiertem fließendem Wasser mit einem Volumenstrom von V = 40 ± 20 ml / s (T = 33 ± 2 ° C) 1 Minute lang ausgespült. Nach dem Spülen wurden die Haarsträhnen durch 20-maliges Kämmen von der Klebeverbindung bis zur Haarspitze entwirrt. Nach dem Reinigen und Kämmen wurden die Haarsträhnen mit einem handelsüblichen Haartrockner in einem definierten Abstand (d = 10 cm) und einer definierten Temperatur (T = 80 ± 5 ° C) getrocknet. Dieser Vorgang wurde bis zu 30 Haarwäschen wiederholt.
  • Spektrophotometrische Messung des Farbverlustes beim Waschen
  • Jeweils nach 6, 12, 18, 24 und 30 Shampoo-Wäschen wurden die Haarsträhnen im Luftstrom getrocknet und farbmetrisch vermessen.
  • Alle farbmetrischen Messungen wurden mit dem Farbmetrik-Gerät Spectraflash SF 600 von der Firma Datacolor durchgeführt.
  • Für die Spektrophotometermessungen wurden ein D65-Leuchtmittel und eine diffuse / 8 ° optische Konfiguration verwendet. Die spektralen Reflexionsdaten für jede Probe von 380 nm bis 700 nm wurden unter Verwendung der DCI Color-Software in kolorimetrische Daten umgewandelt. Reflexionsmessungen wurden für jede Haarprobe bestimmt, wobei jeweils der Mittelwert aus 4 Messungen aufgezeichnet wurde.
  • Der Farbabstand (ΔE) zwischen gefärbter, unshampoonierter Strähne und gefärbter, shampoonierter Strähne wurde gemäß der nachfolgenden Formel berechnet: Δ E = ( L v L n ) 2 + ( a v a n ) 2 + ( b v b n ) 2 ,
    Figure DE102020214790A1_0001
    mit
    Lv, av, bv: Farbmetrikwerte vor der Shampoo-Wäsche
    Ln, an, bn: Farbmetrikwerte nach 6, 12, 18, 24 oder 30 Shampoo-Wäschen
  • Je geringer der Farbabstand ΔE zwischen gefärbter, ungewaschener Strähne und gefärbter, gewaschener Strähne ist, desto höher ist die Waschechtheit der Färbung.
  • Überraschend hat sich gezeigt, dass mit dem erfindungsgemäßen Färbeverfahren nach bis zu 24 Haarwäschen ein geringerer Farbabstand ΔE zwischen gefärbter, ungewaschener Strähne und gefärbter, gewaschener Strähne erzielt werden konnte als mit der oxidativen Haartönung. Erst nach 30 Haarwäschen zeigte sich bei beiden Färbeverfahren ein annähernd gleicher Grad an Farbverlust; der Wert für ΔΔE beträgt nur noch - 0,3.
  • Jeweils Mittelwert aus 5 Strähnen (4 Messungen pro Strähne)
    Anzahl an Haarwäschen Farbabstand ΔE Erfindung Farbabstand ΔE Vergleich ΔΔE
    6 4,4±1,6 5,9±0,4 -1,5
    12 7,3±1,6 10,2±0,8 -2,9
    18 8,4±1,1 10,5±1,1 -2,1
    24 9,3±1,3 11,0±0,6 -1,7
    30 10,9±1,3 11 ,2±1,0 -0,3
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 327345 A2 [0005]
    • WO 2010094207 A1 [0005]

Claims (15)

  1. Verfahren zur nicht-oxidativen Färbung von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren, mit Naturfarbstoffen, das folgende Verfahrensschritte in der angegebenen Reihenfolge umfasst: a) Auftragen einer wässrigen Zusammensetzung (T), die einen pH-Wert im Bereich von 4,6 bis 5,6, bevorzugt im Bereich von 4,8 bis 5,2, jeweils gemessen bei 20°C, aufweist, auf die Keratinfasern, wobei die Zusammensetzung (T) Folgendes enthält: i. mindestens ein Polyphenol, das - auf dem Shikimat-Biosyntheseweg erhältlich ist und - mindestens 2 Hydroxygruppen im Molekül aufweist und - eine Molmasse im Bereich von 170 bis 20.000 g/mol aufweist; weiterhin ii. ein Puffersystem, ausgewählt aus einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Säure mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Base (bzw. des jeweiligen Salzes) und einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Base mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Säure, b) Einwirkenlassen für eine Zeit von 30 Sekunden bis 60 Minuten, bevorzugt 5 bis 45 Minuten, besonders bevorzugt 15 bis 30 Minuten, c) Spülen der Keratinfasern mit Wasser, d) optional Trocknen der Keratinfasern, e) direkt anschließend Auftragen einer wässrigen Zusammensetzung (M), die einen pH-Wert im Bereich von 2,5 bis 6,4, bevorzugt im Bereich von 5,2 bis 6,0, besonders bevorzugt im Bereich von 5,4 bis 5,8, jeweils bei 20°C, aufweist, auf die Keratinfasern, wobei die Zusammensetzung (M) Folgendes enthält: iii. mindestens ein Salz des zweiwertigen Eisen-Kations Fe(II) in einer Menge von 0,001 - 3,0 Gew.-%, bevorzugt 0,01 - 2 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 - 1 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,2 - 0,5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (M), iv. optional ein Puffersystem, ausgewählt aus einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Säure mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Base (bzw. des jeweiligen Salzes) und einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Base mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Säure, f) Einwirkenlassen für eine Zeit von 30 Sekunden bis 60 Minuten, bevorzugt 5 bis 45 Minuten, besonders bevorzugt 15 bis 30 Minuten, g) Spülen der Keratinfasern mit Wasser, h) optional Trocknen der Keratinfasern, wobei in dem Verfahren kein elementares Eisen, kein Eisenschwamm, keine Kupfersalze und keine Aluminiumsalze eingesetzt werden, dadurch gekennzeichnet, dass die keratinischen Fasern in einem Zeitraum von bis zu 7 Tagen vor der Applikation der Zusammensetzung (T) nicht mit einem Oxidationsmittel und nicht mit einem Keratin reduzierenden Mittel behandelt wurden.
  2. Färbeverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i. ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen sowie Mischungen hiervon.
  3. Färbeverfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Tannin ausgewählt ist aus hydrolysierbaren Tanninen und kondensierten Tanninen.
  4. Färbeverfahren nach Anspruch einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, aus mindestens einer Pflanze gewonnen ist, die ausgewählt ist aus Camellia sinensis, Acacia spp., insbesondere Acacia mollissima, Acacia negra und Acacia dealbata, Olea europaea (Olivenbaum), Schinopsis lorentzii, Aspidosperma quebracho-blanco, Rubiaceae Coffea arabica L., Rheum spp., insbesondere Rheum palmatum, Pinus spp., Picea spp., Vitis vinifera, Lawsonia inermis (Rot-Henna), Quercus spp. (Eiche), insbesondere Quercus macrolepsis, Curcuma longa, Juglans spp., insbesondere Juglans nigra und Juglans regia, dem Tara-Baum (Tara spinosa, Cesalpinia spinosa, Caesalpinia tinctoria), Kastanie (Castanea sativa), Gerbersumach (Rhus coriaria), dem Perückenbaum (Rhus cotinus, Cotinus coggygria), Haematoxyium brasiletto L. (Brasilianischer Blutholzbaum), Haematoxyium campechianum (Blutholzbaum, Blauholzbaum, Campechebaum), und Maclura tinctoria (Färbermaulbeerbaum) sowie Mischungen hiervon.
  5. Färbeverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form von mindestens einem gemahlenen Pflanzenteil vorliegt.
  6. Färbeverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in Form von mindestens einem Pflanzenteil-Extrakt vorliegt.
  7. Färbeverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, Matcha (Pulver aus den Blättern von Camellia sinensis) ist.
  8. Färbeverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die wässrige Zusammensetzung (T), jeweils bezogen auf ihr Gewicht, mindestens ein Polyphenol i., das bevorzugt ausgewählt ist aus Tanninen und Pseudotanninen, in einer Menge von 0,1 - 20 Gew.-%, bevorzugt 0,2 - 15 Gew.-%, besonders bevorzugt 1 - 10 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 2 - 6 Gew.-%, enthält.
  9. Färbeverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die wässrige Zusammensetzung (T), jeweils bezogen auf ihr Gewicht, Matcha in einer Menge von 0,3 - 50 Gew.-%, bevorzugt 1 - 20 Gew.-%, besonders bevorzugt 3 - 15 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 8 - 10 Gew.-%, enthält.
  10. Färbeverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das in Schritt e) auf die Keratinfasern aufgetragene mindestens eine Salz des zweiwertigen Eisen-Kations Fe(II) ausgewählt ist aus Eisen(II)lactat, Eisen(ll)gluconat, Eisen(II)citrat, Eisen(ll)-chlorid, Eisen(ll)sulfat, Eisen(II)acetat, Eisen(II)propionat, Eisen(II)oxalat, Eisen(ll)malonat, Eisen(II)succinat, Eisen(ll)glutarat, Eisen(ll)galactarat, Eisen(ll)tartrat, Eisen(ll)malat, sowie aus Mischungen dieser Salze.
  11. Färbeverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die wässrige Zusammensetzung (T), jeweils bezogen auf ihr Gewicht, als Puffersystem 0,2 - 1,5 Gew.%, bevorzugt 0,3 - 1,4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 - 1,1 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,6 - 0,9 Gew.-% Citronensäure und 0,3 - 3,5 Gew.-%, bevorzugt 0,5 - 3,1 Gew.%, besonders bevorzugt 1,0 - 2,4 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 1,5 - 2,1 Gew.-% Trinatriumcitrat enthält.
  12. Färbeverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass im Verfahren keine basischen Aminosäuren eingesetzt werden.
  13. Färbeverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Zusammensetzung (T) oder Zusammensetzung (M) unabhängig voneinander mindestens ein aliphatisches Lösemittel enthält, das ausgewählt ist aus C1-C4-Alkanolen und C2-C4-Polyolen, insbesondere Ethanol, Isopropanol, n-Propanol, Ethylenglycol, 1,2-Propandiol, Glycerin und 1 ,3-Butylenglycol, sowie Mischungen dieser Lösemittel, in einer Gesamtmenge von 0,01 - 8 Gew.-%, bevorzugt 0,1 - 6 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 - 4 Gew.%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (T) bzw. das Gewicht der Zusammensetzung (M).
  14. Kit zur nicht-oxidativen Färbung von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren, mit Naturfarbstoffen, umfassend a) eine wässrige Zusammensetzung (T), die einen pH-Wert im Bereich von 4,6 bis 5,6, bevorzugt im Bereich von 4,8 bis 5,2, jeweils gemessen bei 20°C, aufweist, wobei die Zusammensetzung (T) Folgendes enthält: i. mindestens ein Polyphenol, das - auf dem Shikimat-Biosyntheseweg erhältlich ist und - mindestens 2 Hydroxygruppen im Molekül aufweist und - eine Molmasse im Bereich von 170 bis 20.000 g/mol aufweist; weiterhin ii. ein Puffersystem, ausgewählt aus einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Säure mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Base (bzw. des jeweiligen Salzes) und einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Base mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Säure, und b) eine wässrige Zusammensetzung (M), die einen pH-Wert im Bereich von 2,5 bis 6,4, bevorzugt im Bereich von 5,2 bis 6,0, besonders bevorzugt im Bereich von 5,4 bis 5,8, jeweils bei 20°C, aufweist, wobei die Zusammensetzung (M) Folgendes enthält: iii. mindestens ein Salz des zweiwertigen Eisen-Kations Fe(II) in einer Menge von 0,001 - 3,0 Gew.-%, bevorzugt 0,01 - 2 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 - 1 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,2 - 0,5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (M), iv. optional ein Puffersystem, ausgewählt aus einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Säure mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Base (bzw. des jeweiligen Salzes) und einer Mischung aus einer mittelstarken oder schwachen Base mit ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Säure, wobei keine der Komponenten des Kits elementares Eisen, Eisenschwamm, Kupfersalze oder Aluminiumsalze enthält.
  15. Kit nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die wässrige Zusammensetzung (T) und die wässrige Zusammensetzung (M) wie in einem der Ansprüche 2-13 ausgestaltet sind.
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