Nothing Special   »   [go: up one dir, main page]

DE102020201610B3 - Verfahren zur Ansteuerung einer Heizeinrichtung eines Kochfelds und Kochfeld - Google Patents

Verfahren zur Ansteuerung einer Heizeinrichtung eines Kochfelds und Kochfeld Download PDF

Info

Publication number
DE102020201610B3
DE102020201610B3 DE102020201610.0A DE102020201610A DE102020201610B3 DE 102020201610 B3 DE102020201610 B3 DE 102020201610B3 DE 102020201610 A DE102020201610 A DE 102020201610A DE 102020201610 B3 DE102020201610 B3 DE 102020201610B3
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
heating device
radiant heating
time
hob
radiant
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
Application number
DE102020201610.0A
Other languages
English (en)
Inventor
Christian Egenter
Marcus Frank
Matthias Mangler
Jochen Rickert
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
EGO Elektro Geratebau GmbH
Original Assignee
EGO Elektro Geratebau GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by EGO Elektro Geratebau GmbH filed Critical EGO Elektro Geratebau GmbH
Priority to DE102020201610.0A priority Critical patent/DE102020201610B3/de
Priority to PL21153208.0T priority patent/PL3863372T3/pl
Priority to ES21153208T priority patent/ES2966343T3/es
Priority to EP21153208.0A priority patent/EP3863372B1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE102020201610B3 publication Critical patent/DE102020201610B3/de
Active legal-status Critical Current
Anticipated expiration legal-status Critical

Links

Images

Classifications

    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B1/00Details of electric heating devices
    • H05B1/02Automatic switching arrangements specially adapted to apparatus ; Control of heating devices
    • H05B1/0227Applications
    • H05B1/0252Domestic applications
    • H05B1/0258For cooking
    • H05B1/0261For cooking of food
    • H05B1/0266Cooktops
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B3/00Ohmic-resistance heating
    • H05B3/68Heating arrangements specially adapted for cooking plates or analogous hot-plates
    • H05B3/74Non-metallic plates, e.g. vitroceramic, ceramic or glassceramic hobs, also including power or control circuits
    • H05B3/746Protection, e.g. overheat cutoff, hot plate indicator
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B2213/00Aspects relating both to resistive heating and to induction heating, covered by H05B3/00 and H05B6/00
    • H05B2213/04Heating plates with overheat protection means

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Ceramic Engineering (AREA)
  • Electric Stoves And Ranges (AREA)
  • Control Of Resistance Heating (AREA)

Abstract

Ein Kochfeld weist eine Strahlungsheizeinrichtung, eine Kochfeldplatte darüber und einen Sicherheitstemperaturbegrenzer dazwischen auf, der dazu ausgebildet ist, die Strahlungsheizeinrichtung bei Erreichen einer Abschalttemperatur zu deaktivieren. Zur Ansteuerung der Strahlungsheizeinrichtung wird zuerst ein Kochgefäßes auf der Kochfeldplatte über der Strahlungsheizeinrichtung aufgestellt und dann die Strahlungsheizeinrichtung aktiviert, gleichzeitig beginnt ein Erfassen einer Erst-Einschaltzeit. Bei Erreichen einer Abschalttemperatur am Sicherheitstemperaturbegrenzer erfolgt ein Deaktivieren der Strahlungsheizeinrichtung durch diesen. Die bis dahin verstrichene Erst-Einschaltzeit zwischen Aktivieren und Deaktivieren der Strahlungsheizeinrichtung wird erfasst und mit einer vordefinierten Grenz-Einschaltzeit verglichen. Für den Fall, dass die Erst-Einschaltzeit unterhalb der Grenz-Einschaltzeit liegt, wird die Strahlungsheizeinrichtung abgeschaltet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ansteuerung einer Heizeinrichtung eines Kochfelds oder eines Kochgeräts sowie ein entsprechendes Kochfeld bzw. Kochgerät. Dabei weist das Kochfeld eine Strahlungsheizeinrichtung als Heizeinrichtung auf, eine Kochfeldplatte darüber und einen Sicherheitstemperaturbegrenzer zwischen den beiden auf. Ein solcher Sicherheitstemperaturbegrenzer ist als thermomechanische Funktionseinrichtung ausgebildet, um die Strahlungsheizeinrichtung bei Erreichen zu hoher Temperatur bzw. einer Abschalttemperatur zu deaktivieren. Dies dient insbesondere dazu, die Kochfeldplatte vor Beschädigung durch zu hohe Temperatur aufgrund der Heizleistung der Strahlungsheizeinrichtung zu schützen. Derartige Sicherheitstemperaturbegrenzer sind aus dem Stand der Technik bekannt, beispielsweise aus der EP 1 569 257 A1 .
  • Aus der DE 69832329 T2 gehen ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Regelung eines elektrischen Heizelementes, insbesondere einer Strahlungsheizeinrichtung, mit einem sogenannten Stabregler als Sicherheitstemperaturbegrenzer hervor. Der Sicherheitstemperaturbegrenzer schaltet auf übliche Art und Weise bei drohender zu hoher Temperatur die Strahlungsheizeinrichtung aus. Die Temperatur kann in einer ersten Phase und in einer zweiten Phase überwacht werden. Die erste Phase dient dabei vor allem zum schnellen Aufheizen eines über der Strahlungsheizeinrichtung aufgestellten Kochgefäßes.
  • Aus der DE 10129170 A1 ist ein Verfahren bekannt, um eine Leistung einer elektrischen Heizeinrichtung zu steuern. Dazu wird die Heizeinrichtung zu Beginn mit einer übergroßen Leistung betrieben, welche nach einer bestimmten Aufheiz-Zeit reduziert wird. Zur Reduzierung der Leistung kann immer wieder für kurze Zeit der Strom reduziert werden.
  • Aus der DE 102009060125 A1 geht eine Steuerung für ein Kochgerät hervor, welche ohne Sicherheitstemperaturbegrenzer auskommt. Auch dort kann zu Beginn eines Kochvorgangs ein Ankochstoß vorgesehen sein mit kurzzeitig überhöhter Leistung.
  • Nachteilig bei derartigen Sicherheitstemperaturbegrenzern ist, dass sie zwar einerseits sehr zuverlässig funktionieren im Falle einer von ihnen erfassten zu hohen Abschalttemperatur. Andererseits wird ihr Schaltverhalten aber in direkter Weise durch die von ihnen erfasste Temperatur bestimmt, und ein Ändern des Aktivierungszustands der Strahlungsheizeinrichtung aufgrund von Vorgängen in einem Kochgefäß auf der Kochfeldplatte ist bislang nicht möglich.
  • Aufgabe und Lösung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein eingangs genanntes Verfahren sowie ein eingangs genanntes Kochfeld bzw. Kochgerät zu schaffen, mit denen Probleme des Standes der Technik gelöst werden können und es insbesondere möglich ist, ein solches Kochfeld bzw. dessen Strahlungsheizeinrichtung vorteilhaft, vielfältig und praxistauglich zu benutzen, insbesondere einen sicheren Betrieb des Kochfelds zu gewährleisten.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch ein Kochfeld bzw. Kochgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 15. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der weiteren Ansprüche und werden im Folgenden näher erläutert. Dabei werden manche der Merkmale nur für das Verfahren oder nur für das Kochfeld beschrieben. Sie sollen jedoch unabhängig davon sowohl für das Verfahren als auch für das Kochfeld selbständig und unabhängig voneinander gelten können. Der Wortlaut der Ansprüche wird durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
  • Es ist vorgesehen, dass das Kochfeld wie eingangs erläutert ausgebildet ist. Dabei ist der Sicherheitstemperaturbegrenzer vorteilhaft an der Strahlungsheizeinrichtung befestigt bzw. diese weist den Sicherheitstemperaturbegrenzer auf, so dass sie beide eine vorgefertigte Baueinheit bilden können. Besonders vorteilhaft ist dazu der Sicherheitstemperaturbegrenzer in einem oberen Bereich der Strahlungsheizeinrichtung angeordnet, so dass er zumindest mit einem länglichen Temperaturerfassungselement bzw. einer Temperaturerfassungseinrichtung zwischen der Strahlungsheizeinrichtung oder deren Heizleitern sowie der Kochfeldplatte verläuft. Dies ist der Wirkbereich der Strahlungsheizeinrichtung bzw. ihrer Heizleiter nach oben durch die Kochfeldplatte hindurch in ein darauf aufgestelltes Kochgefäß. Das Kochfeld kann noch weitere übliche Schalteinrichtungen aufweisen, insbesondere als Leistungsversorgung für die Strahlungsheizeinrichtung. Diese Möglichkeiten werden nachfolgend noch näher erläutert. Der Sicherheitstemperaturbegrenzer ist dazu ausgebildet, die Strahlungsheizeinrichtung bei Erreichen einer vorbestimmten Abschalttemperaturabzuschalten bzw. zu deaktivieren.
  • Für das Verfahren ist als vorausgehender Schritt vorgesehen, dass ein Kochgefäß auf der Kochfeldplatte über der Strahlungsheizeinrichtung aufgestellt wird, insbesondere wo durch die Strahlungsheizeinrichtung eine sogenannte Kochstelle gebildet wird. Dieses Kochfeld ist mittels der Strahlungsheizeinrichtung zu beheizen, wozu diese aktiviert wird. Für dieses Aktivieren dient vorteilhaft die Leistungsversorgung der Strahlungsheizeinrichtung, beispielsweise durch Relais bzw. elektromechanische Schalter. Mit Beginnen des Aktivierens der Strahlungsheizeinrichtung wird eine Erst-Einschaltzeit erfasst bzw. diese beginnt zu laufen, vorteilhaft in einer Art Timer einer Kochfeld-Steuerung. Diese Erst-Einschaltzeit ist die Zeit bzw. Dauer, für die die Strahlungsheizeinrichtung zum ersten Mal nach Einschalten des Kochfelds betrieben wird bzw. aktiviert wird, insbesondere zumindest bei kühler bzw. nach vorherigem Betrieb abgekühlter Kochfeldplatte.
  • Dann wird die Strahlungsheizeinrichtung aktiviert bzw. mit Leistung versorgt und heizt das aufgestellte Kochgefäß auf. Gleichzeitig wird dadurch auch der Sicherheitstemperaturbegrenzer oder zumindest dessen vorgenannte Temperaturerfassungseinrichtung aufgeheizt, so dass die davon erfasste Temperatur ebenfalls ansteigt. Irgendwann wird die vorgenannte Abschalttemperatur am Sicherheitstemperaturbegrenzer erreicht, was dazu führt, dass die Strahlungsheizeinrichtung durch den Sicherheitstemperaturbegrenzer deaktiviert wird. Insbesondere kann dieses Deaktivieren durch einen direkten Schaltvorgang erfolgen. Gleichzeitig wird die Erst-Einschaltzeit gestoppt bzw. ihr Ende steht damit fest, und sie wird erfasst. Somit gibt die Erst-Einschaltzeit die Dauer zwischen erstem Aktivieren und Deaktivieren der Strahlungsheizeinrichtung an.
  • Abschließend wird die erfasste Erst-Einschaltzeit mit einer vordefinierten Grenz-Einschaltzeit verglichen. Für den Fall, dass die Erst-Einschaltzeit unterhalb der Grenz-Einschaltzeit liegt, wird die Leistung, mit der die Strahlungsheizeinrichtung aktiviert ist und betrieben wird bzw. während des Aktivierens betrieben wird, reduziert. Eine Reduktion kann unterschiedlich stark erfolgen, wie nachfolgend noch näher erläutert wird.
  • Damit kann die Möglichkeit abgedeckt werden, dass ein aufgestelltes Kochgefäß beim Aufheizen zu schnell zu heiß wird, so dass beispielsweise darin enthaltenes Fett odgl. sich entzünden könnte. Die daraus resultierende Unfallgefahr ist sehr groß, weswegen sie möglichst zu vermeiden ist, Fettbrände in der Küche sind sehr gefährlich. Enthält jedoch ein aufgestelltes Kochgefäß ausreichend viel Gargut, das die von der Strahlungsheizeinrichtung durch seine Masse erzeugte Wärme abnimmt oder beispielsweise, weil es weitgehend aus Wasser besteht, durch Verdampfen aufnimmt, so dauert es länger als die vordefinierte Grenz-Einschaltzeit, bis die Strahlungsheizeinrichtung zum ersten Mal durch den Sicherheitstemperaturbegrenzer deaktiviert wird, also ausgeschaltet wird. Die vorgenannte Möglichkeit soll aber vermieden werden.
  • Somit wird im vorgenannten Fall zwar während des ersten Heiztakts der Strahlungsheizeinrichtung bzw. während ihrer ersten Aktivierung mit der vollen eingestellten Leistung geheizt, danach aber nicht mehr. Insbesondere wenn die Strahlungsheizeinrichtung direkt an eine Versorgungsspannung bzw. an eine Netzspannung angeschlossen wird und entweder im angeschlossenen Zustand mit voller Leistung arbeitet oder aber deaktiviert ist, ist die Strahlungsheizeinrichtung also während dieser Erst-Einschaltzeit mit ihrer vollen bzw. maximalen Leistung aktiviert. Ein Reduzieren ihrer Leistung kann dann entweder in einem sehr einfachen Fall dadurch erfolgen, dass für den genannten Fall, dass die Erst-Einschaltzeit unterhalb der Grenz-Einschaltzeit liegt, das Aufheizen also zu schnell erfolgt ist, die Strahlungsheizeinrichtung für eine gewisse Zeit deaktiviert wird, die über der eigentlich für den eingestellten Betrieb bzw. taktenden Betrieb vorgesehenen Zeit des ausgeschalteten Zustands liegt, also länger dauert. Dabei wird vorteilhaft nicht das gesamte Kochfeld abgeschaltet, da davon ausgegangen werden kann, dass kein fataler oder gravierender Störungsfall vorliegt, sondern nur ein Fall einer möglicherweise zu hohen Temperatur oder gefährlich hohen Temperatur an diesem zu beheizenden Kochgefäß über der Strahlungsheizeinrichtung. Ein solches Deaktivieren der Strahlungsheizeinrichtung oder Reduzieren ihrer Leistung kann beispielsweise für einen Zeitraum von 1 min bis 5 min gewählt werden oder vorgegeben sein.
  • Üblicherweise erfolgt ein solches sehr schnelles Aufheizen und somit zu frühes Deaktivieren der Strahlungsheizeinrichtung durch den Sicherheitstemperaturbegrenzer dann, wenn ein aufgestelltes Kochgefäß leer ist oder nur sehr wenig Inhalt aufweist, beispielsweise nur eine geringe Menge von Wasser oder Öl bzw. Fett. Eine geringe Menge an Wasser könnte sehr schnell verdampft sein, und durch das dann erfolgende weitere Aufheizen des Kochgefäßes könnte dieses beschädigt werden, beispielsweise indem es sich stark verformt oder verbiegt. Bei einer geringen Menge von Öl bzw. Fett ist die Gefahr gegeben, dass dieses Temperaturen von knapp 400°C oder darüber erreicht und es sich ab diesen Temperaturen entzünden könnte. Dieses Brandrisiko soll mit der Erfindung möglichst ausgeschlossen werden.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung wird ein Reduzieren der Leistung der Strahlungsheizeinrichtung an eine Bedienperson optisch und/oder akustisch angezeigt in dem genannten Fall. So kann eine Bedienperson auf die damit möglicherweise verbundene Gefahr hingewiesen werden sowie auf die Ursache des Reduzierens der Leistung.
  • Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass eine Bedienperson durch Betätigen eines Bedienelements den Betrieb der Strahlungsheizeinrichtung wie vorgesehen wieder aktivieren kann. Durch diese zwingend bewusste Handlung wird aber zum Einen gezeigt, dass die Bedienperson anwesend ist und somit eine Gefahrensituation schnell erkennen kann und darauf entsprechend reagieren kann. Zum Anderen kann möglicherweise ein solches sehr schnelles Aufheizen gerade gewünscht sein, und wenn dies der Bedienperson bewusst ist, ist ein mögliches Risiko einer unkontrollierbaren Situation auch reduziert bzw. ausgeschlossen.
  • Wie zuvor erläutert, ist der Sicherheitstemperaturbegrenzer vorteilhaft an der Strahlungsheizeinrichtung angeordnet. Er weist besonders vorteilhaft eine Temperaturerfassungseinrichtung auf, die als thermomechanische Temperaturerfassungseinrichtung ausgebildet sein kann. Sie kann aus zwei Materialien mit unterschiedlichem Wärmeausdehnungskoeffizienten bestehen, was bei Erwärmung zu einer Relativbewegung führt. Diese Temperaturerfassungseinrichtung wirkt auf einen Schalter zum Deaktivieren der Strahlungsheizeinrichtung durch Schalten des Schalters, vorzugsweise aufgrund der genannten Relativbewegung. Insbesondere kann dieser Schalter direkt in eine Leistungsversorgung für die Strahlungsheizeinrichtung eingeschleift sein. Dazu ist der Sicherheitstemperaturbegrenzer vorteilhaft in der Nähe von elektrischen Anschlüssen an die Strahlungsheizeinrichtung angeordnet, so dass ein Anschluss vereinfacht wird. Ein Beispiel für eine solche Strahlungsheizeinrichtung ist aus der DE 42 29 375 A1 bekannt, auf die hiermit explizit verwiesen wird. Aus dieser ist auch eine Anordnung eines Sicherheitstemperaturbegrenzers in Form eines sogenannten Stabreglers bekannt. Bezüglich eines solchen Sicherheitstemperaturbegrenzers wird auch noch explizit auf die vorgenannte EP 1 569 257 A1 verwiesen, die dessen genaue Ausbildung sowohl mit einer länglichen thermomechanischen Temperaturerfassungseinrichtung als auch mit zwei Schaltern zeigt.
  • In Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass nur dann bei zu kurzer Erst-Einschaltzeit bis zum Deaktivieren der Strahlungsheizeinrichtung durch den Sicherheitstemperaturbegrenzer die Leistung der Strahlungsheizeinrichtung reduziert wird oder sie ganz deaktiviert wird, wenn sie mit einer Leistung aktiviert werden soll, die über einer vordefinierten Grenz-Leistung liegt. Eine solche Grenz-Leistung kann eine Flächenleistung von mehr als 5 W/cm2 sein, insbesondere mehr als 7 W/cm2, alternativ mehr als 70% einer maximalen Flächenleistung. Dies wären bei einem üblichen Kochfeld beispielsweise Flächenleistungen ab einer Leistungsstufe 7. So kann das Verfahren auf Abprüfen von Fällen beschränkt werden, bei denen aufgrund relativ hoher oder sehr hoher Leistung der Strahlungsheizeinrichtung die eingangs genannte Gefahr überhaupt besteht. Andererseits ist zu sagen, dass bei geringeren Leistungen bzw. Flächenleistungen die Erst-Einschaltzeit ohnehin voraussichtlich deutlich länger sein wird als die vordefinierte Grenz-Einschaltzeit. Das erfindungsgemäße Verfahren würde zwar gestartet, die Grenz-Einschaltzeit aber nicht unterschritten werden. Somit würde das Verfahren als Sicherheitsfunktion nicht eingreifen weil der genannte Fall nicht eintritt. Eine notwendige bzw. maximale Flächenleistung hängt auch von einer Justierung des Sicherheitstemperaturbegrenzers ab. Dies soll heißen je höher die Justierung ist, umso höher ist vorteilhaft auch die Flächenleistung, sonst kann der Sicherheitstemperaturbegrenzer nicht schnell genug schalten um einen Fehlerfall zu erkennen und zu verhindern. Dies kann bevorzugt auch umgekehrt gelten, je höher die Flächenleistung sein soll, umso höher sollte vorteilhaft auch die Justierung sein.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es möglich, dass die vordefinierte Grenz-Einschaltzeit einstellbar ist. Sie kann also nicht nur werksseitig fest vorgegeben werden, sondern möglicherweise durch eine Bedienperson geändert werden. Hierfür kann vorgesehen sein, dass sie nur in einem gesonderten Einstell-Modus am Kochfeld einstellbar ist. Für die Sicherheitsfunktion an sich sollte vorgesehen sein, dass sie, zumindest ab vorgenannten relativ hohen Leistungen für die Strahlungsheizeinrichtung, immer aktiviert ist, also nicht deaktiviert werden kann. So ist die gewünschte Sicherheitsfunktion gewährleistet.
  • In nochmals weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass nach einer bestimmten Abkühl-Zeit, die vorteilhaft vordefiniert sein kann, nach Reduzieren der Leistung an der Strahlungsheizeinrichtung oder deren Deaktivieren die vorher eingestellte Leistung zumindest teilweise wiederhergestellt wird, insbesondere wieder vollständig hergestellt wird. Eine solche Abkühl-Zeit kann zwischen 2 min und 5 min betragen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Kochgefäß wieder zumindest auf eine bestimmte Temperatur erwärmt wird, die gleichzeitig als unkritisch angesehen werden kann. Es kühlt also nicht wieder vollständig ab. Dabei sollte aber, ähnlich wie eingangs erläutert, sichergestellt sein, dass die Sicherheitsfunktion wieder aktiviert ist. Wenn also nach Ablauf der Abkühl-Zeit die Strahlungsheizeinrichtung wieder aktiviert wird, sollte wiederum die Erst-Einschaltzeit neu zu laufen beginnen, und falls sie erneut unterhalb der Grenz-Einschaltzeit liegt, der Sicherheitstemperaturbegrenzer also die Strahlungsheizeinrichtung wiederum relativ schnell deaktivieren sollte, die Leistung, mit der die Strahlungsheizeinrichtung aktiviert ist, wieder reduziert oder abgeschaltet werden. So kann eine erneute Gefährdung ausgeschlossen werden.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es möglich, dass während eines gesamten Betriebs der Strahlungsheizeinrichtung das Schaltverhalten des Sicherheitstemperaturbegrenzers überwacht wird, insbesondere von einer Kochfeld-Steuerung. In dem Fall, dass zwischen zweimaligem Ansprechen des Sicherheitstemperaturbegrenzers hintereinander bzw. aufeinanderfolgend eine Zeit von weniger als 90 sec verstreicht, insbesondere weniger als 60 sec, kann auf ein Leerkochen des von der Strahlungsheizeinrichtung beheizten Kochgefäßes geschlossen werden. Dann wird eine ähnliche Sicherheitsfunktion auch während des fortlaufenden Beheizens des Kochgefäßes erreicht, also nicht nur zu Beginn. Wird auf ein solches Leerkochen oder auf ein zu schnelles Beheizen des Kochgefäßes geschlossen, so wird erneut wie eingangs erläutert die Leistung für diese Strahlungsheizeinrichtung reduziert, insbesondere wird sie deaktiviert. Ein solches Deaktivieren oder ein Reduzieren der Leistung sollte mindestens für die vorgenannte Abkühl-Zeit erfolgen.
  • Es ist des Weiteren möglich, ein Verhältnis einer Aktiv-Zeit des Betriebs der Strahlungsheizeinrichtung zur Summe aus dieser Aktiv-Zeit und einer Deaktiv-Zeit, während der die Strahlungsheizeinrichtung nicht betrieben ist, in einer Steuereinrichtung bzw. der Kochfeld-Steuerung abzuspeichern. Dies kann auch im Zusammenhang mit einer für die Strahlungsheizeinrichtung eingestellten Leistungsstufe erfolgen. Dabei kann die Steuereinrichtung oder Kochfeld-Steuerung auch die über der Zeit von der Strahlungsheizeinrichtung erzeugte Leistung überwachen und abspeichern, so dass dies bekannt ist. In weiterer Ausbildung kann vorgesehen sein, dass das vorgenannte Verhältnis einer Aktiv-Zeit zur Summe aus Aktiv-Zeit und Deaktiv-Zeit für einen Energieregler, mit dem die Strahlungsheizeinrichtung mit Leistung versorgt wird, größer ist als das entsprechende Verhältnis für den Sicherheitstemperaturbegrenzer. So ist sichergestellt, dass zumindest bei den hier zu betrachtenden relativ hohen oder maximalen Leistungen für die Strahlungsheizeinrichtung der Sicherheitstemperaturbegrenzer vor dem Energieregler zum ersten Mal schaltet bzw. abschaltet. Dies kann bedeutend sein für die Erfassung des Schaltvorgangs am Sicherheitstemperaturbegrenzer. Ein solcher Energieregler ist beispielsweise aus der DE 36 39 186 A1 bekannt, auf welche diesbezüglich explizit verwiesen wird.
  • In einer Möglichkeit der Erfindung ist vorgesehen, dass ein Erfassen eines Schaltzustands des Sicherheitstemperaturbegrenzers, der mit einem vorgenannten Energieregler zur Leistungsversorgung für die Strahlungsheizeinrichtung in Reihe geschaltet ist, nur an diesem Energieregler erfolgt. Da ein solcher Energieregler üblicherweise entfernt von der Strahlungsheizeinrichtung und nahe an weiteren Steuereinrichtungen oder den anderen Energiereglern angeordnet ist, ist hier eine elektrische Verbindung leichter möglich. Anhand des Stromflusses durch den Energieregler kann dann auf den Schaltzustand am Sicherheitstemperaturbegrenzer geschlossen werden, da bei Stromfluss der Sicherheitstemperaturbegrenzer durchgeschaltet sein muss und somit die Strahlungsheizeinrichtung aktiviert sein muss.
  • Gemäß einer alternativen zweiten Möglichkeit kann am Energieregler nur ein Erfassen von dessen Schaltzustand erfolgen und zusätzlich auch der Schaltzustand am Sicherheitstemperaturbegrenzer erfasst werden. Dann muss der Stromfluss nicht direkt überwacht werden. Dies ist möglich durch Erfassen einer Spannung über der Strahlungsheizeinrichtung, da nur bei geschlossenem Sicherheitstemperaturbegrenzer Strom durch die Strahlungsheizeinrichtung fließt bzw. eine Spannung darüber liegt.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es möglich, ein Leerkochen des Kochgefäßes im weiteren Verlauf des Kochvorgangs, also nach einigen min, dadurch zu erfassen, dass während dieses gesamten Kochvorgangs erfasst wird, wann der Sicherheitstemperaturbegrenzer die Strahlungsheizeinrichtung jeweils aktiviert und deaktiviert. Wenn nach einer Zeit von mehr als 5 min und/oder nach mehr als zehnmaligem Deaktivieren der Strahlungsheizeinrichtung durch den Sicherheitstemperaturbegrenzer festgestellt wird, dass sich die Zeitdauer des Aktivierens der Strahlungsheizeinrichtung verkürzt, insbesondere um mindestens 10 % bis 50 % verkürzt, so bedeutet dies, dass sich das übliche Schaltmuster bzw. Taktmuster des Sicherheitstemperaturbegrenzers geändert hat. Falls keine Änderung der Leistungseinstellung für die Strahlungsheizeinrichtung erfolgt ist, kann ein Verkürzen der Zeitdauer des Aktivierens nur bedeuten, dass das Kochgefäß nun im Vergleich zu vorher deutlich heißer wird bzw. nicht mehr so viel Wärme aufnehmen kann. Dies ist sehr häufig der Fall bei einem vorgenannten Leerkochen des Kochgefäßes. Wird ein solches Leerkochen des Kochgefäßes erkannt oder als erkannt gewertet, wird die Leistung, mit der die Strahlungsheizeinrichtung aktiviert ist und betrieben wird, reduziert bzw. sie wird deaktiviert wie zuvor beschrieben für den Fall des Erkennens des zu schnellen Aufheizens zu Beginn.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung kann eine elektronische Steuereinrichtung des Kochfelds als Kochfeld-Steuerung Schaltelemente aufweisen, vorzugsweise Relais oder Leistungshalbleiter, mit denen die Strahlungsheizeinrichtung aktiviert wird oder deaktiviert wird. Ein solches Aktivieren oder Deaktivieren der Strahlungsheizeinrichtung erfolgt vorteilhaft durch Anschließen an eine Netzspannung, insbesondere direkt an die Netzspannung, oder vollständiges Abtrennen von der Netzspannung. Es erfolgt keine zwischenliegende Umwandlung einer Versorgungsspannung für die Strahlungsheizeinrichtung, wie dies beispielsweise für Induktionsheizeinrichtungen bekannt ist. Als Relais werden hier andere Schalteinrichtungen verstanden wie sie ein vorgenannter Energieregler aufweist. Ein solcher Energieregler ist eben eine thermisch angesteuerte elektromechanische Schalteinrichtung, die aber keine sogenannte Intelligenz erfordert oder beinhaltet. Dabei wird an dem Energieregler ein bestimmtes Taktverhältnis für die Strahlungsheizeinrichtung eingestellt und somit dessen auf Dauer erzeugte Leistung. Dann weist das Kochfeld eine Zusatz-Steuerung auf, um den Schaltzustand des Sicherheitstemperaturbegrenzers zu erfassen, die Erst-Einschaltzeit zu erfassen und das Verfahren durchzuführen. Dabei ist vorteilhaft nur eine einzige Zusatz-Steuerung für sämtliche Kochstellen bzw. sämtliche Strahlungsheizeinrichtungen und elektromechanische Steuereinrichtungen des Kochfelds vorgesehen. Diese Zusatz-Steuerung weist dann entsprechende Erfassungsmittel für die Zeit und beispielsweise einen Mikrocontroller auf.
  • Bei einer genannten elektronischen Steuereinrichtung gibt diese nach Leistungseinstellung durch eine Bedienperson ein Schalten bzw. einen Takt für Relais oder andere Schaltmittel für die Strahlungsheizeinrichtung vor. Die vorgenannten Möglichkeiten der Einflussnahme über eine Steuerung werden durch diese elektronische Steuereinrichtung erfüllt. Es ist keine zusätzliche Steuerung notwendig.
  • In weiterer Ausbildung der Erfindung ist es möglich, dass ein Schaltzustand des Sicherheitstemperaturbegrenzers durch mindestens eine der im Folgenden genannten Möglichkeiten erfasst wird. Gemäß einer ersten Möglichkeit kann eine Spannung über der Strahlungsheizeinrichtung gemessen werden. Eine entsprechende Spannungsmessung kann beispielsweise in einer vorgenannten elektronischen Steuereinrichtung oder einer Zusatz-Steuerung enthalten sein.
  • Gemäß einer zweiten Möglichkeit kann ein Strom gemessen werden, der durch die Strahlungsheizeinrichtung fließt. Eine entsprechende Strommesseinrichtung kann ebenfalls in der vorgenannten elektronischen Steuereinrichtung oder Zusatz-Steuerung enthalten sein.
  • Gemäß einer dritten Möglichkeit kann ein Strom gemessen werden, der parallel zu einer Reihenschaltung aus Sicherheitstemperaturbegrenzer und Strahlungsheizeinrichtung fließt, vorteilhaft vor einem Energieregler oder Schaltmittel hin zum Netzanschluss. Auch diese Möglichkeit ist vorteilhaft direkt in eine elektronische Steuereinrichtung oder Zusatz-Steuerung integriert.
  • Vorteilhaft kann eine Netzstromversorgung für das Kochfeld vorgesehen sein, die einen Anschluss an einen sogenannten Null-Leiter eines Stromnetzes aufweist. Für alle Strahlungsheizeinrichtungen kann entweder ein einziges gemeinsames Trennrelais in diesem Anschluss an den Null-Leiter vorgesehen sein. Alternativ kann für jede Strahlungsheizeinrichtung ein eigenes Trennrelais an den Null-Leiter vorgesehen sein. Damit kann, beispielsweise als Sicherheitsfunktion, mittels des Trennrelais entweder eine einzelne Strahlungsheizeinrichtung oder das gesamte Kochfeld ausgeschaltet werden.
  • Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombination bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften beschränken die unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
  • Figurenliste
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen schematisch dargestellt und werden im Folgenden näher erläutert.
    • 1 eine Schnittdarstellung durch ein erfindungsgemäßes Kochfeld mit einer Strahlungsheizeinrichtung und aufgestelltem Kochgeschirr,
    • 2 eine vereinfachte Darstellung eines Stabreglers als Sicherheitstem peraturbegrenzer,
    • 3 eine Darstellung eines normalen zeitlichen Verlaufs für Leistung und Temperatur mit taktendem Betrieb einer Strahlungsheizeinrichtung des Kochfelds aus 1,
    • 4 der zeitliche Verlauf entsprechend 3 mit Einbeziehung der Erfindung durch Deaktivieren der Strahlungsheizeinrichtung, weil das erste Abschalten durch den Stabregler zu früh erfolgt ist,
    • 5 eine mögliche Verschaltung von vier Strahlungsheizeinrichtungen eines Kochfelds, deren Leistung durch Energieregler eingestellt wird, mit einer Zusatz-Steuerung zur Realisierung der Erfindung,
    • 6 eine Darstellung des Innenaufbaus eines Energiereglers und
    • 7 bis 9 verschiedene vereinfachte Verschaltungen als Möglichkeiten, um ein Deaktivieren der Strahlungsheizeinrichtung durch den Stabregler zu erkennen.
  • Detaillierte Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • In der 1 ist im Schnitt ein erfindungsgemäßes Kochfeld 11 dargestellt mit einer Kochfeldplatte 12. Daran ist eine Kochstelle 14 gebildet, auf der ein Kochgeschirr 13, hier eine Pfanne, aufgestellt ist. Die Kochstelle 14 wird im Wesentlichen definiert durch eine unter der Kochfeldplatte angeordnete Strahlungsheizeinrichtung 16 üblicher Bauart, beispielsweise entsprechend der vorgenannten DE 42 29 375 A1 . Die Strahlungsheizeinrichtung 16 weist eine metallische Aufnahmeschale 17 auf, innerhalb der eine Art dicke Wärmedämmung 18 angeordnet ist, die elektrisch isolierend ist. Auf deren Oberseite ist ein Heizleiter 20 verlegt, der bei Betrieb mit Netzspannung im sichtbaren Bereich glüht und so Strahlungswärme erzeugt. Diese geht nach oben durch die Kochfeldplatte hindurch in den Boden des Kochgeschirrs 13 hinein.
  • An der Strahlungsheizeinrichtung 16 ist ein Stabregler 23 als erfindungsgemäßer Sicherheitstemperaturbegrenzer angeordnet. Der Stabregler 23 ist in 2 in Vergrößerung dargestellt und weist ein Gehäuse 25 auf, von dem sich ein länglicher Fühler 27 erstreckt, und zwar gemäß 1 über die gesamte Fläche des Heizleiters 20 bzw. zwischen diesem oder der Strahlungsheizeinrichtung 16 und der Kochfeldplatte 12. Somit erfasst der Stabregler 23 mit dem länglichen Fühler 27 als vorgenanntes Temperaturerfassungselement die Temperatur nahe der Unterseite der Kochfeldplatte 12, die üblicherweise aus Glaskeramik besteht. Wie auch in der vorgenannten EP 1 569 257 A1 erläutert ist, schützt dieser Stabregler 23 somit die Kochfeldplatte 12 vor zu starker Erwärmung bzw. zu hohen Temperaturen, da diese ansonsten mechanisch beschädigt werden könnte. Aufgrund der Eigenschaften des häufig dafür verwendeten Glaskeramik-Materials könnte ansonsten auch ein zu starker Anstieg der elektrischen Leitfähigkeit erfolgen, was die Sicherheitsvorschriften nicht zulassen.
  • Beim länglichen Fühler 27 ist ein Fühlerrohr 28 aus Metall vorgesehen, insbesondere aus Stahl. In dem Fühlerrohr 28 verläuft ein länglicher Stab 29 aus Keramikmaterial, der mit seinem einen freien Ende innen am Ende des Fühlerrohrs 28 anschlägt. Bei Erwärmung dehnt sich das metallische Fühlerrohr 28 aus und wird somit länger, während der Stab 29 aus Keramik besteht, die sich nicht ausdehnt. Dadurch bewegt sich der Stab 29, von einer Schraubenfeder im Gehäuse 25 weggedrückt, mit seinem anderen Ende etwas. Dieses andere Ende liegt an einem Schalter 31 an, der hier als einfache Schaltfeder ausgebildet ist, in der Praxis aber vorteilhaft als sogenannte Schnappfeder ausgebildet ist, siehe hierzu auch den vorgenannten Stand der Technik. Ab einem bestimmten Bewegungsweg drückt der Stab 29 nicht mehr so stark gegen den Schalter 31, dass die beiden Schaltkontakte noch aneinander anliegen, sondern sie öffnen sich. Dann ist kein Stromfluss mehr zwischen Schalteranschluss 33 links und Gegenanschluss 34 rechts gegeben, mit denen er in den Stromfluss zur Strahlungsheizeinrichtung 16 geschaltet ist. Der Stabregler 23 ist also geöffnet und unterbricht somit den Stromfluss zur Strahlungsheizeinrichtung 16, wodurch diese deaktiviert wird wie eingangs beschrieben. Die Temperatur, bei der der Schalter 31 geöffnet wird, kann bei einem solchen Stabregler 23 genau justiert werden und somit beispielsweise auch erfindungsgemäß so eingestellt werden, dass bei dem Kochfeld 11 die Kochfeldplatte 12 nicht zu heiß wird aufgrund der vorgenannten Aspekte.
  • In der 3 ist der zeitliche Verlauf für die mittlere Temperatur T am Kochgeschirr 13, nämlich an dessen Boden, sowie die Leistung der Strahlungsheizeinrichtung 16 dargestellt bei einem Aufheizen oder einem Kochvorgang gemäß dem Stand der Technik. Zum Zeitpunkt t=0 wird die Strahlungsheizeinrichtung 16 eingeschaltet bzw. aktiviert, und zwar mit voller Netzspannung, also 230 V. Ihre Leistung P steigt sehr rasch an und bleibt für eine gewisse Zeit nahezu konstant, hier bei etwa 2700 W. In dieser Zeit steigt die Temperatur T deutlich an auf etwa 275°C. Ist der Stabregler 23 auf eine Temperatur von beispielsweise 500°C bis 600°C zum Schalten justiert, schaltet er nach einer Zeit t=2,2 min als Erst-Einschaltzeit tE ab bzw. deaktiviert die Strahlungsheizeinrichtung 16. Der Stabregler hat also seine Abschalttemperatur erreicht durch den Betrieb der Strahlungsheizeinrichtung 16 für eine Dauer von tE=2,2 min. Nach kurzer Zeit, beispielsweise 0,2 min, ist die Temperatur am Stabregler 23 so weit abgefallen, dass er wieder schließt und somit die Strahlungsheizeinrichtung 16 wieder aktiviert, sie heizt also wieder mit der zuvor verwendeten Leistung P. Dadurch steigt die Temperatur T am Kochgeschirr 13 weiter an. Das nächste Abschalten durch den Stabregler 23, weil er wieder seine Abschalttemperatur erreicht hat, erfolgt bedeutend schneller, beispielsweise schon nach etwa 0,5 min. Ab dann erfolgt eine Art Takten mit nochmals jeweils leicht verkürzten Dauern bis zu dem Erreichen einer nahezu konstanten Temperatur von etwa T=460°C ab t=10 min mit einem dann regelmäßigen Takt-Muster.
  • Eine Leistungsversorgung für die Strahlungsheizeinrichtung 16 ist hier so eingestellt, dass sie mit maximaler Leistung arbeiten soll und somit die Leistungsversorgung selbst die Strahlungsheizeinrichtung 16 gar nicht abschaltet. Das Deaktivieren der Strahlungsheizeinrichtung bzw. das Takten erfolgt alleine mit dem Stabregler 23. Hier ist zu sehen, dass die Temperatur T auf Dauer mit etwa 460°C so hoch wäre, dass, wie eingangs erläutert, entweder das Kochgeschirr 13 durch Verziehen beschädigt wird oder aber geringe Mengen an Öl bzw. Fett sich entzünden könnten. Eine mögliche Situation kann diejenige sein, dass eine Bedienperson das Kochgeschirr 13 mit etwas Fett darin auf die Kochstelle 14 aufgestellt hat, die Strahlungsheizeinrichtung 16 mit maximaler Leistung eingestellt und den Betrieb gestartet hat. Dann hat die Bedienperson möglicherweise den Raum verlassen. Anhand der 3 ist erkennbar, dass ab dem Zeitpunkt t=5 min die Temperatur T über 400°C liegt und somit die Gefahr besteht, dass sich das Fett entzünden könnte. Zwar raucht dieses vor einer Entzündung, wenn die Bedienperson aber nicht anwesend ist, so würde sie es nicht bemerken und das eingangs genannte große Gefahrenpotenzial wäre damit gegeben.
  • Es ist mit dem Stabregler 23 offensichtlich nicht möglich, die Temperatur am Kochgeschirr 13 oder an dessen Boden selbst zu erfassen. Bei dem Temperaturverlauf gemäß 3 ist aber zu ersehen, dass der sehr starke Anstieg eben darauf zurückzuführen ist, dass das gemessene Kochgeschirr 13 alleine nicht sehr viel Wärmekapazität aufweist bzw. sehr schnell heiß wird, ansonsten wäre der Anstieg der Temperatur T flacher und würde nicht so schnell bei entsprechend hohen Temperaturen enden oder diese erst gar nicht erreichen. Der Verlauf für die Temperatur wäre bei einer geringen Menge an Fett darin kaum anders. Deswegen geht die Erfindung eben den Weg, der in 4 dargestellt ist. Dabei ist für die Erst-Einschaltzeit tE eine Grenz-Einschaltzeit von 2,3 min vordefiniert. Läuft nun der Betrieb des Kochfelds 11 mit der Strahlungsheizeinrichtung 16 ab wie in 3, so startet deren Betrieb zum Zeitpunkt t=0 mit der vollen Leistung, hier wiederum einer Leistung von P=2700 W. Die Temperatur T am Stabregler 23 steigt schnell an und erreicht die eingestellte Abschalttemperatur zum Zeitpunkt tE als Erst-Einschaltzeit von 2,2 min. Der Stabregler 23 schaltet hier bzw. deaktiviert die Strahlungsheizeinrichtung 16 zum ersten Mal. Dieses erste Abschalten bzw. Deaktivieren wird erfasst zum Zeitpunkt tE als Erst-Einschaltzeit, welches eine Zeitdauer ist. Da diese unter der Grenz-Einschaltzeit 2,3 min liegt, kann gesehen werden, dass sich das Kochgeschirr 13 zu schnell aufheizt. Daraus kann geschlossen werden, dass es leer ist oder nur sehr geringe Mengen an Gargut enthält, möglicherweise potenziell gefährliches Gargut wie etwas Fett oder Öl mit der vorbeschriebenen Gefahr einer Entzündung bei zu hohen Temperaturen. Deswegen wird die Strahlungsheizeinrichtung 16 in ihrer Leistung reduziert, und zwar hier völlig abgeschaltet. Dadurch steigt die Temperatur T leicht weiter auf einen Wert von etwas über 300°C, der unkritisch ist, und fällt dann wieder ab. Gleichzeitig sollte eine vorgenannte Signalisierung an eine Bedienperson gegeben werden, die optisch und/oder akustisch sein kann und auf dieses Abschalten aufmerksam macht. Alternativ zu dem hier dargestellten Abschalten könnte die Leistung der Strahlungsheizeinrichtung auch reduziert werden, beispielsweise halbiert werden, wodurch die vorgenannten kritischen Temperaturen ebenfalls nicht mehr erreicht werden. Sicherer ist aber auf alle Fälle ein Deaktivieren der Strahlungsheizeinrichtung, welches durch eine Bedienperson wieder rückgängig gemacht werden kann durch entsprechende Bedienung bzw. Betätigung eines Bedienelements. Dann ist die Bedienperson aber auch zwingend anwesend und kann eine Gefahrensituation erkennen und beseitigen.
  • Anhand der 4 ist auch leicht vorstellbar, wie bei einem langsameren Anstieg der Temperatur T, der gestrichelt dargestellt ist, eine Temperatur am Kochgeschirr 13 von etwa 280°C erst nach deutlich über 3 min erreicht werden würde. Dies kann an einer größeren Menge an Gargut im Kochgeschirr 13 liegen. Daraus kann geschlossen werden, dass auch am Stabregler 23 die Abschalttemperatur erst später erreicht wird als zuvor erläutert, beispielsweise erst nach deutlich mehr als 2,5 min entsprechend der Grenz-Einschaltzeit. Somit würde hier die Sicherheitsfunktion nicht eingreifen, gleichzeitig kann aber davon ausgegangen werden, dass bei dem gestrichelt dargestellten Temperaturverlauf, wie angedeutet ist, auf lange Sicht eine Temperatur von maximal 330° C erreicht wird. Dabei kann keine Gefahr auftreten, und deswegen wird die Sicherheitsfunktion gemäß der Erfindung nicht benötigt. Des Weiteren kann dazu kommen, dass in der Regel wenn beispielsweise Wasser kocht die Leistung vom Benutzer in der Praxis meistens auch zurückgestellt wird und somit die Vorrichtung bzw. das Kochfeld außer Betrieb ist. Das bedeutet normale Kochvorgänge mit Anwesenheit des Benutzers werden vorteilhaft nicht gestört.
  • In der 5 ist eine vereinfachte Verschaltung für ein Kochfeld 11 dargestellt, um vier Strahlungsheizeinrichtungen bzw. deren eingezeichnete Heizleiter 20 zu betreiben. Die Verschaltung ist an zwei Phasen L1 und L2 sowie einen Neutralleiter eines Stromnetzes angeschlossen. Für die Leiter L1 und L2 sind jeweils zwei Strompfade zu den Heizleitern 20 vorgesehen, wobei in jedem Strompfad zuerst ein vorgenannter Energieregler 42 geschaltet ist, der die Höhe der Dauer-Leistung der Heizleiter 20 bestimmt. Des Weiteren sind jeweils Stabregler 23 für jeden Heizleiter 20 vorgesehen.
  • Es ist eine Zusatz-Steuerung 36 vorgesehen, da bei einem solchen Kochfeld außer den Energiereglern 42 keine Schalter vorgesehen sind oder vorgesehen sein müssen, normalerweise auch keinerlei Steuerung oder Steuerungsintelligenz. Die Zusatz-Steuerung 36 weist einen Mikrocontroller 38 und ein Trennrelais 40 der Heizleiter 20 hin zum Neutralleiter N auf. Die Energieregler 42 und die Stabregler 23 arbeiten sozusagen autark, die Energieregler 42 so, wie sie von einer Bedienperson eingestellt werden. Dies wird nachfolgend noch erläutert. Die Stabregler 23 arbeiten wie zuvor erläutert mit den für sie werksseitig justierten Abschalttemperaturen, und zwar ebenfalls autark.
  • Der Mikrocontroller 38 ist mit den Strompfaden vor und hinter den Stabreglern 23 verbunden, eine Verbindung kann auch anders ausgebildet sein. Dadurch wird, wie nachfolgend noch erläutert wird, der Schaltzustand bzw. der Stromfluss erfasst. Somit weiß der Mikrocontroller 38, wann der Stabregler 23 die Strahlungsheizeinrichtung 16 bzw. den Heizleiter 20 abschaltet bzw. deaktiviert, er kann also auf eingangs beschriebene Art und Weise die Erst-Einschaltzeit erfassen. Somit erfasst er die Dauer ab dem ersten Einschalten oder Aktivieren der Strahlungsheizeinrichtung 16 mit den Heizleitern 20 bis zu ihrem ersten Abschalten bzw. Deaktivieren. Diese erfasste Erst-Einschaltzeit wird dann mit einer in dem Mikrocontroller 38 abgespeicherten Grenz-Einschaltzeit verglichen, wie zuvor erläutert worden ist. Liegt sie darunter, muss die Leistung der Strahlungsheizeinrichtung, die sozusagen zu schnell aufgeheizt hat, reduziert werden. Da die Zusatz-Steuerung 36 bzw. der Mikrocontroller 38 den Energieregler 42 für die entsprechende Strahlungsheizeinrichtung nicht direkt ansteuern können, ebenso den Stabregler 23 nicht ansteuern können, und ansonsten eben nur ein einziges Trennrelais 41 im Strompfad zu jeder Strahlungsheizeinrichtung 16 gemeinsam vorgesehen ist, kann die Zusatz-Steuerung 36 nur das Trennrelais 40 öffnen. Damit wird nicht nur die betreffende Strahlungsheizeinrichtung 16 abgeschaltet, sondern alle Strahlungsheizeinrichtungen 16 werden abgeschaltet. Dies ist hier aber nicht anders möglich, und die Sicherheitsfunktion ist damit auf alle Fälle gewahrt. Alternativ könnte auch für jede der Strahlungsheizeinrichtungen 16 bzw. deren Heizleiter 20 separat ein Trennrelais zum Null-Leiter vorgesehen sein. Der Aufwand wäre dann aber erheblich höher. Das Trennrelais 40 muss auch nicht zwingend in der Zusatz-Steuerung 36 verbaut sein, es kann ein an sich möglicherweise ohnehin vorhandenes Trennrelais sein mit einem zusätzlichen Anschluss an die Zusatz-Steuerung 36 sein.
  • Nicht dargestellt hier in der 5 sind genaue Möglichkeiten zum Erfassen des Aktivierungszustands des Stabreglers 23, diese sind aber leicht vorstellbar, da sie zuvor bereits beschrieben worden sind. Des Weiteren werden in den 7 bis 9 Möglichkeiten beschrieben, die entsprechend auch hier verwendet werden können.
  • In der 6 ist ein Energieregler 42 im Detail dargestellt entsprechend der DE 36 39 186 A1 , auf welche diesbezüglich explizit Bezug genommen wird. Der Energieregler 42 weist einen Geräteschalter 43 auf, der als sogenannter Schnappschalter ausgebildet ist. Auf einer Drehwelle 44, die von einer Bedienperson mittels eines Bedienknebels gedreht werden kann, sitzt eine unrunde Kurvenscheibe 45. An deren Außenrand liegt ein Vorsprung 48 eines Traghebels 47 federbelastet an, wodurch eine Verstelleinrichtung 49 für den Geräteschalter 43 gebildet wird. Der Geräteschalter 43 ist an dem Traghebel 47 befestigt. Er weist eine Schnappfeder 51 mit einem Schaltkontakt 52 am linken Ende auf. Der Schaltkontakt 52 liegt an einem Gegenkontakt 53 an, der Energieregler 42 leitet also Strom, da der Geräteschalter 43 geschlossen ist. Es ist ein Schaltglied 55 aus einem Bimetall vorgesehen, das auf das rechte freie Ende der Schnappfeder 51 drückt. Darüber ist ein Heizelement 56 vorgesehen, das bei geschlossenem Geräteschalter 43 beheizt wird. Dadurch verbiegt sich das Schaltglied 55 im Uhrzeigersinn, also mit dem rechten freien Ende nach unten, und drückt so auf das rechte freie Ende der Schaltfeder 51. Ab einem bestimmten Weg schnappt die Schnappfeder 51 um und öffnet den Geräteschalter 43, der Stromfluss ist also unterbrochen. Dabei wird dann auch das Heizelement 56 nicht mehr beheizt, kühlt wieder ab ebenso wie das Schaltglied 55, das sich wieder zurückbiegt und somit ein erneutes Schließen des Geräteschalters 43 ermöglicht. So wird ein Takten erreicht. Die jeweiligen Dauern können durch Verdrehen der Kurvenscheibe 45 mittels der Drehwelle 44 eingestellt werden. Dies ist eine elektromechanische bzw. elektrothermomechanische Leistungseinstellung für eine Strahlungsheizeinrichtung 16.
  • In der 7 ist vereinfacht dargestellt, wie bei einer elektronischen Kochfeld-Steuerung für das Kochfeld 11 ein Mikrocontroller 38 alleine vorgesehen ist ohne Energieregler odgl., das entsprechende Kochfeld weist also eine eigene Intelligenz auf. Der Mikrocontroller 38 wird von Bedienelementen, beispielsweise üblichen Berührungsschaltern, mit Informationen versorgt, beispielsweise einer Leistungseinstellung durch eine Bedienperson, was beim vorgenannten Beispiel über den Energieregler 42 erfolgt ist. Die Kochfeldsteuerung 35 mit dem Mikrocontroller 38 weist ein Relais 57 auf, um den Heizleiter 20 der Strahlungsheizeinrichtung 16 ebenfalls taktend zu betreiben, ähnlich wie in den 3 und 4 dargestellt ist und wie es auch der Energieregler 42 macht. Dazu ist das Relais 57 mit dem Mikrocontroller 38 verbunden und ersetzt so einen Energieregler. Des Weiteren ist zur Sicherheit ein Trennrelais 40 hin zum Null-Leiter N vorgesehen, beispielsweise ein einziges Trennrelais für alle Strahlungsheizeinrichtungen 16.
  • Zur Erfassung des Schaltzustands des Stabreglers 23 ist hier eine Spannungsmessung mittels eines Spannungsmessgeräts 58 vorgesehen. Dieses ist parallel zum Heizleiter 20 geschaltet. Ist das Relais 57 geschlossen und wird am Spannungsmessgerät 58 eine Spannung erfasst, so muss auch der Stabregler 23 geschlossen sein. Ist das Relais 57 geschlossen, stellt das Spannungsmessgerät 58 jedoch keine Spannung am Heizleiter 20 fest, so hat der Stabregler 23 geöffnet bzw. den Heizleiter 20 deaktiviert. So kann die Erst-Einschaltzeit erfasst werden und dann, wie zuvor zur 5 erläutert, kann der Mikrocontroller 38 den Vergleich mit einer abgespeicherten vorgegebenen Grenz-Einschaltzeit durchführen. Die weiteren Maßnahmen entsprechen denjenigen wie zuvor erläutert.
  • In der 8 ist eine alternative Ausgestaltung der Kochfeldsteuerung 35 dargestellt mit einem Strommessgerät 60, das in den Strompfad zum Heizleiter 20 hinter dem Relais 57 und somit noch innerhalb der Kochfeldsteuerung 35 eingeschleift ist. Das Strommessgerät 60 kann nur dann einen Stromfluss feststellen, wenn sowohl das Relais 57 vom Mikrocontroller 38 geschlossen ist als auch der Stabregler 23 geschlossen ist. Bei geschlossenem Relais 57 bedeutet ein Unterbrechen des Stromflusses zwingend, dass, wenn das Trennrelais 40 ebenfalls geschlossen ist, der Stabregler 23 geöffnet hat. Auch so kann das erste Deaktivieren des Heizleiters 20 bzw. der Strahlungsheizeinrichtung 16 nach der Erst-Einschaltzeit durch den Stabregler 23 erfasst werden.
  • In dem nochmals weiteren Ausführungsbeispiel der 9 ist ein Strommessgerät 60 vom Anschluss des Relais 57 an die Phase L an den Anschluss des Heizleiters 20 an das Trennrelais 40 vorgesehen. Sind Relais 57 und Trennrelais 40 geschlossen, kann so ebenfalls durch Überwachen des Stromflusses erkannt werden, ob der Stabregler 23 geschlossen oder geöffnet ist. Auch so kann der Mikrocontroller 38 die Erst-Einschaltzeit erfassen bzw. ihre Dauer.
  • Nicht dargestellt sind hier die eingangs genannte optische oder akustische Signalisierung an eine Bedienperson, wenn die Leistung für die Strahlungsheizeinrichtung 16 reduziert worden ist oder sie deaktiviert worden ist, also abgeschaltet worden ist. Eine solche Signalisierung kann jeweils von dem Mikrocontroller 38 aber leicht erzeugt werden, dies stellt keinerlei Problem in der Umsetzung dar.

Claims (18)

  1. Verfahren zur Ansteuerung einer Heizeinrichtung eines Kochfelds (11), wobei das Kochfeld (11) aufweist: - Mindestens eine Strahlungsheizeinrichtung (16) als Heizeinrichtung, - eine Kochfeldplatte (12), unter der die Strahlungsheizeinrichtung (16) angeordnet ist, - einen Sicherheitstemperaturbegrenzer (23), der als thermomechanische Funktionseinrichtung ausgebildet ist und der zwischen der Strahlungsheizeinrichtung (16) und der Kochfeldplatte (12) angeordnet ist, wobei der Sicherheitstemperaturbegrenzer (23) dazu ausgebildet ist, die Strahlungsheizeinrichtung (16) bei Erreichen einer Abschalttemperatur zu deaktivieren, mit den Schritten: - Aufstellen eines Kochgefäßes (13) auf der Kochfeldplatte (12) über der Strahlungsheizeinrichtung (16), - Aktivieren der Strahlungsheizeinrichtung (16) und gleichzeitiges Beginnen des Erfassens einer Erst-Einschaltzeit, - Erfassen eines Deaktivierens der Strahlungsheizeinrichtung (16) durch den Sicherheitstemperaturbegrenzer (23) bei Erreichen einer Abschalttemperatur am Sicherheitstemperaturbegrenzer und Erfassen der bis dahin verstrichenen Erst-Einschaltzeit zwischen Aktivieren und Deaktivieren der Strahlungsheizeinrichtung (16), - Vergleichen der erfassten Erst-Einschaltzeit mit einer vordefinierten Grenz-Einschaltzeit, wobei für den Fall, dass die Erst-Einschaltzeit unterhalb der Grenz-Einschaltzeit liegt, die Leistung, mit der die Strahlungsheizeinrichtung (16) aktiviert ist und betrieben wird, reduziert wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für den Fall, dass die Erst-Einschaltzeit unterhalb der Grenz-Einschaltzeit liegt, die Strahlungsheizeinrichtung (16) deaktiviert wird, wobei vorzugsweise nicht das gesamte Kochfeld (11) abgeschaltet wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Reduzieren der Leistung der Strahlungsheizeinrichtung (16), weil die Erst-Einschaltzeit unterhalb der Grenz-Einschaltzeit liegt, an eine Bedienperson optisch und/oder akustisch angezeigt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherheitstemperaturbegrenzer (23) an der Strahlungsheizeinrichtung (16) angeordnet ist, wobei der Sicherheitstemperaturbegrenzer (23) eine Temperaturerfassungseinrichtung (27) aufweist, insbesondere eine thermomechanisch ausgebildete Temperaturerfassungseinrichtung, die auf einen Schalter (31) zum Deaktivieren der Strahlungsheizeinrichtung wirkt zum Schalten, wobei insbesondere der Sicherheitstemperaturbegrenzer als Stabregler (23) ausgebildet ist.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nur dann die Strahlungsheizeinrichtung (16) deaktiviert wird oder ihre Leistung reduziert wird, wenn eine Leistung, mit der die Strahlungsheizeinrichtung (16) aktiviert werden soll, über einer vordefinierten Grenz-Leistung liegt, vorzugsweise mit einer Flächenleistung von mehr als 5 W/cm2, insbesondere mehr als 7 W/cm2.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vordefinierte Grenz-Einschaltzeit einstellbar ist, vorzugsweise durch eine Bedienperson in einem gesonderten Einstell-Modus einstellbar ist.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nach einer bestimmten Abkühl-Zeit, die vorzugsweise vordefiniert ist, nach Reduzieren der Leistung an der Strahlungsheizeinrichtung (16) oder deren Deaktivieren die vorher eingestellte Leistung zumindest teilweise wieder hergestellt wird, wobei vorzugsweise diese Abkühl-Zeit zwischen 2 min und 5 min beträgt.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass während eines gesamten Betriebs der Strahlungsheizeinrichtung (16) das Schaltverhalten des Sicherheitstemperaturbegrenzers (23) überwacht wird, wobei in dem Fall, dass zwischen zweimaligem Ansprechen des Sicherheitstemperaturbegrenzers (23) hintereinander eine Zeit von weniger als 90 sec verstreicht, insbesondere weniger als 60 sec, auf ein Leerkochen des von der Strahlungsheizeinrichtung (16) beheizten Kochgefäßes (13) geschlossen wird und daraufhin die Leistung für diese Strahlungsheizeinrichtung (16) reduziert wird, insbesondere diese Strahlungsheizeinrichtung (16) deaktiviert wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verhältnis einer Aktivzeit zur Summe aus Aktivzeit und Deaktivzeit für die Strahlungsheizeinrichtung (16) in einer Steuereinrichtung (38) abgespeichert ist, insbesondere im Zusammenhang mit einer eingestellten Leistungsstufe, wobei vorzugsweise die Steuereinrichtung (38) auch die über der Zeit von der Strahlungsheizeinrichtung (16) erzeugte Leistung überwacht und speichert.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis einer Aktivzeit zur Summe aus Aktivzeit und Deaktivzeit eines Energiereglers (42) zur Leistungsversorgung der Strahlungsheizeinrichtung (16) größer ist als das Verhältnis einer Aktivzeit zur Summe aus Aktivzeit und Deaktivzeit für den Sicherheitstemperaturbegrenzer (23).
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Erfassen eines Schaltzustands und eines Stromflusses nur an einem Energieregler (42) zur Leistungsversorgung der Strahlungsheizeinrichtung (16) erfolgt.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Erfassen eines Schaltzustands an einem Energieregler (42) zur Leistungsversorgung der Strahlungsheizeinrichtung (16) erfolgt und zusätzlich an dem Sicherheitstemperaturbegrenzer (23) erfolgt.
  13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schaltzustand des Sicherheitstemperaturbegrenzers (23) erfasst wird durch mindestens eine der folgenden Möglichkeiten: - Messen einer Spannung über der Strahlungsheizeinrichtung (16), - Messen eines Stroms, der durch die Strahlungsheizeinrichtung (16) fließt, - Messen eines Stroms, der parallel zu einer Reihenschaltung aus Sicherheitstemperaturbegrenzer (23) und Strahlungsheizeinrichtung (16) fließt.
  14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass während eines gesamten Kochvorgangs mit dem Kochgefäß (13) auf der Kochfeldplatte (12) über der Strahlungsheizeinrichtung (16) erfasst wird, wann der Sicherheitstemperaturbegrenzer (23) die Strahlungsheizeinrichtung (16) aktiviert und deaktiviert, um nach einer Zeit von mehr als 5 min und/oder nach mehr als zehnmaligem Deaktivieren der Strahlungsheizeinrichtung (16) durch den Sicherheitstemperaturbegrenzer (23) ein Verkürzen der Zeitdauer des Aktivierens der Strahlungsheizeinrichtung (16), insbesondere ein Verkürzen um mindestens 10% bis 50% der Zeitdauer, als Leerkochen des Kochgefäßes (13) gewertet wird und daraufhin die Leistung, mit der die Strahlungsheizeinrichtung (16) aktiviert ist und betrieben wird, reduziert wird oder die Strahlungsheizeinrichtung deaktiviert wird.
  15. Kochfeld (11) zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Kochfeld (11) aufweist: - eine Strahlungsheizeinrichtung (16), - eine Kochfeldplatte (12), unter der die Strahlungsheizeinrichtung (16) angeordnet ist, - einen Sicherheitstemperaturbegrenzer (23), der als thermomechanische Funktionseinrichtung ausgebildet ist und der zwischen der Strahlungsheizeinrichtung (16) und der Kochfeldplatte (12) angeordnet ist, wobei der Sicherheitstemperaturbegrenzer (23) dazu ausgebildet ist, die Strahlungsheizeinrichtung (16) zu deaktivieren, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlungsheizeinrichtung (16) den Sicherheitstemperaturbegrenzer (23) aufweist, vorzugsweise in ihrem oberen Bereich bzw. zwischen einem Heizleiter (20) der Strahlungsheizeinrichtung (16) und der Kochfeldplatte (12).
  16. Kochfeld nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass es eine elektronische Steuereinrichtung (38) aufweist, insbesondere mit Berührungsschaltern als Bedienelementen, wobei die Steuereinrichtung (38) über Schaltelemente, insbesondere über Relais (57) oder Leistungshalbleiter, die Strahlungsheizeinrichtung (16) aktiviert oder deaktiviert, insbesondere durch Anschließen an eine Netzspannung (L, N) oder vollständiges Abtrennen von der Netzspannung.
  17. Kochfeld nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einstellung der Leistung für die Strahlungsheizeinrichtung (16) mittels einer elektromechanischen Steuereinrichtung (42) erfolgt, wobei das Kochfeld (11) eine Zusatz-Steuerung (36) aufweist zur Erfassung des Schaltzustandes des Sicherheitstemperaturbegrenzers (23), wobei vorzugsweise nur eine einzige Zusatz-Steuerung (36) für sämtliche Kochstellen (14) bzw. Strahlungsheizeinrichtungen (16) des Kochfelds (11) vorgesehen ist.
  18. Kochfeld nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Netzstromversorgung (L, N) aufweist mit einem Anschluss an einen Null-Leiter (N), wobei für alle Strahlungsheizeinrichtungen (16) entweder ein einziges gemeinsames Trennrelais (40) in dem Anschluss an den Null-Leiter (N) vorgesehen ist oder dass für jede Strahlungsheizeinrichtung ein eigenes Trennrelais in dem Anschluss an den Null-Leiter (N) vorgesehen ist.
DE102020201610.0A 2020-02-10 2020-02-10 Verfahren zur Ansteuerung einer Heizeinrichtung eines Kochfelds und Kochfeld Active DE102020201610B3 (de)

Priority Applications (4)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102020201610.0A DE102020201610B3 (de) 2020-02-10 2020-02-10 Verfahren zur Ansteuerung einer Heizeinrichtung eines Kochfelds und Kochfeld
PL21153208.0T PL3863372T3 (pl) 2020-02-10 2021-01-25 Sposób sterowania urządzeniem grzewczym płyty kuchennej i płyta kuchenna
ES21153208T ES2966343T3 (es) 2020-02-10 2021-01-25 Método para controlar un dispositivo de calentamiento de una encimera de cocción y encimera de cocción
EP21153208.0A EP3863372B1 (de) 2020-02-10 2021-01-25 Verfahren zur ansteuerung einer heizeinrichtung eines kochfelds und kochfeld

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102020201610.0A DE102020201610B3 (de) 2020-02-10 2020-02-10 Verfahren zur Ansteuerung einer Heizeinrichtung eines Kochfelds und Kochfeld

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE102020201610B3 true DE102020201610B3 (de) 2021-05-12

Family

ID=74236038

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE102020201610.0A Active DE102020201610B3 (de) 2020-02-10 2020-02-10 Verfahren zur Ansteuerung einer Heizeinrichtung eines Kochfelds und Kochfeld

Country Status (4)

Country Link
EP (1) EP3863372B1 (de)
DE (1) DE102020201610B3 (de)
ES (1) ES2966343T3 (de)
PL (1) PL3863372T3 (de)

Citations (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3639186A1 (de) * 1986-11-15 1988-05-26 Ego Elektro Blanc & Fischer Elektro-schaltgeraet, insbesondere zur leistungssteuerung
DE4229375A1 (de) * 1992-09-03 1994-03-10 Ego Elektro Blanc & Fischer Strahlungs-Heizer
DE10129170A1 (de) * 2001-06-12 2002-12-19 Ego Elektro Geraetebau Gmbh Verfahren zur Steuerung der Leistung einer elektrischen Heizeinrichtung
EP1569257A1 (de) * 2004-02-24 2005-08-31 Electrovac Fabrikation Elektrotechnischer Spezialartikel Gesellschaft M.B.H. Temperaturfühler
DE69832329T2 (de) * 1997-05-22 2006-07-13 Ceramaspeed Ltd., Droitwich Verfahren und Vorrichtung zur Regelung eines elektrischen Heizelementes
DE102009060125A1 (de) * 2009-12-17 2011-06-22 E.G.O. Elektro-Gerätebau GmbH, 75038 Elektronische Steuerung für ein Kochgerät und Steuerverfahren

Family Cites Families (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2652172B1 (fr) * 1989-09-15 1996-06-28 Europ Equip Menager Dispositif et procede de regulation d'appareil de cuisson.
GB0313831D0 (en) * 2003-06-16 2003-07-23 Ceramaspeed Ltd Apparatus and method for detecting abnormal temperature rise associated with a cooking arrangement
US7786410B2 (en) * 2005-09-10 2010-08-31 Mohan Zhang Method of controlling electric kettle for “dry” burn prevention
DE102008014268A1 (de) * 2008-03-04 2009-09-17 E.G.O. Elektro-Gerätebau GmbH Verfahren und Vorrichtung zur Steuerung eines Kochfeldes
DE102010064294A1 (de) * 2010-12-29 2012-07-05 BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH Kochfeld und Verfahren zur Steuerung einer Energiezufuhr an ein Heizelement eines Kochfeldes

Patent Citations (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3639186A1 (de) * 1986-11-15 1988-05-26 Ego Elektro Blanc & Fischer Elektro-schaltgeraet, insbesondere zur leistungssteuerung
DE4229375A1 (de) * 1992-09-03 1994-03-10 Ego Elektro Blanc & Fischer Strahlungs-Heizer
DE69832329T2 (de) * 1997-05-22 2006-07-13 Ceramaspeed Ltd., Droitwich Verfahren und Vorrichtung zur Regelung eines elektrischen Heizelementes
DE10129170A1 (de) * 2001-06-12 2002-12-19 Ego Elektro Geraetebau Gmbh Verfahren zur Steuerung der Leistung einer elektrischen Heizeinrichtung
EP1569257A1 (de) * 2004-02-24 2005-08-31 Electrovac Fabrikation Elektrotechnischer Spezialartikel Gesellschaft M.B.H. Temperaturfühler
DE102009060125A1 (de) * 2009-12-17 2011-06-22 E.G.O. Elektro-Gerätebau GmbH, 75038 Elektronische Steuerung für ein Kochgerät und Steuerverfahren

Also Published As

Publication number Publication date
EP3863372B1 (de) 2023-10-18
PL3863372T3 (pl) 2024-03-25
ES2966343T3 (es) 2024-04-22
EP3863372A1 (de) 2021-08-11

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE69832329T2 (de) Verfahren und Vorrichtung zur Regelung eines elektrischen Heizelementes
EP2998654B1 (de) Verfahren zur topferkennung und gaskochfeld
EP2444726A2 (de) Gasbrenner für ein Gaskochfeld und Gaskochfeld sowie Verfahren zum Betrieb eines solchen Gaskochfeldes
EP3267113B1 (de) Verfahren zum betrieb eines kochfelds
EP2863128A1 (de) Verfahren zur Topferkennung und Gaskochfeld
DE10122427A1 (de) Verfahren und Vorrichtung zur Begrenzung und/oder Steuerung der Oberflächentemperatur eines Kochfelds
EP0186097B1 (de) Elektrische Kaffeemaschine mit Warmhalteplatte
DE102006032698A1 (de) Vorrichtung und Verfahren zur Steuerung und Absicherung eines Heizelements
DE102020201610B3 (de) Verfahren zur Ansteuerung einer Heizeinrichtung eines Kochfelds und Kochfeld
EP2837890A2 (de) Verfahren zum Betrieb eines Gasbackofens und Gasbackofen
DE60301123T2 (de) Vorrichtung und verfahren zur steuerung eines elektrischen aufbaus
DE19811848B4 (de) Elektrisches Koch- und Grillgerät
DE2343833A1 (de) Elektrokochgeraet
DE3737712C2 (de)
EP1774831B1 (de) Vorrichtung zum schalten von mehreren heizeinrichtungen eines kochgerätes sowie kochgerät mit einer solchen vorrichtung
EP3267114B1 (de) Verfahren zur steuerung eines backofens und backofen
DE102016219758B3 (de) Verfahren zur Steuerung eines Backofens
EP1382289A1 (de) Sicherheitseinrichtung für eine Vorrichtung mit einem Heizelement
EP2337424A2 (de) Elektronische Steuerung für ein Kochgerät und Steuerverfahren
EP3307019A1 (de) Verfahren zum betrieb eines induktionskochfelds und induktionskochfeld
WO2008017397A1 (de) Schalteinrichtung für eine heizeinrichtung sowie heizeinrichtung
DE2758465C2 (de)
EP2983449B1 (de) Verfahren zum beschleunigen eines kochvorgangs, steuereinrichtung sowie gargerät hierfür
DE102008060455A1 (de) Vorrichtung zur Erwärmung von Speisen mittels wenigstens einer Gaskochstelle
EP2001267B1 (de) Verfahren zur Steuerung eines Kochfelds und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens

Legal Events

Date Code Title Description
R012 Request for examination validly filed
R016 Response to examination communication
R018 Grant decision by examination section/examining division
R020 Patent grant now final