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DE102020208861B4 - Überwachungssystem zum Überwachen einer Sicherheitsgurtbetätigung in einem Fahrzeug - Google Patents

Überwachungssystem zum Überwachen einer Sicherheitsgurtbetätigung in einem Fahrzeug Download PDF

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DE102020208861B4
DE102020208861B4 DE102020208861.6A DE102020208861A DE102020208861B4 DE 102020208861 B4 DE102020208861 B4 DE 102020208861B4 DE 102020208861 A DE102020208861 A DE 102020208861A DE 102020208861 B4 DE102020208861 B4 DE 102020208861B4
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Franz Petzoldt
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    • B60R22/48Control systems, alarms, or interlock systems, for the correct application of the belt or harness
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Abstract

Überwachungssystem (100) zum Überwachen einer Sicherheitsgurtbetätigung in einem Fahrzeug (101), aufweisend:mindestens einen Sicherheitsgurt (10)und eine Erkennungseinheit (20) zum Erkennen der Sicherheitsgurtbetätigung,wobei der mindestens eine Sicherheitsgurt (10) mehrere Markierungselemente (12) aufweist,wobei die Markierungselemente (12) dazu ausgeführt sind, einen Auszug (A) des Sicherheitsgurts (10) zu kennzeichnen,und wobei die Erkennungseinheit (20) dazu ausgeführt ist,die Markierungselemente (12) abzutasten, um den Auszug (A) des Sicherheitsgurts (10) zu vermessen, dadurch gekennzeichnet,dass die Markierungselemente (12) eine Größe aufweisen, die von der Erkennungseinheit (20) analysierbar ist, um den Auszug (A) des Sicherheitsgurts (10) zu vermessen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Überwachungssystem zum Überwachen einer Sicherheitsgurtbetätigung in einem Fahrzeug nach dem Oberbegriff des unabhängigen Vorrichtungsanspruches. Ferner betrifft die Erfindung ein Fahrzeug mit einem entsprechenden Überwachungssystem.
  • Die Sicherheitsgurte müssen in vielen Ländern verpflichtend angelegt sein, wenn das Fahrzeug im Betrieb ist. Eine Anlegung des Sicherheitsgurtes kann bspw. durch eine Betätigung des Gurtschlosses und einer entsprechenden Sitzbelegung erkannt werden. Bei einer Nichtanlegung des Sicherheitsgurtes werden zumeist Warnsignale ausgegeben. Um die Warnsignale zu umgehen, gibt es diverse Möglichkeiten, um das Gurtschloss auszutricksen. Zum einem kann sich ein Fahrer auf den Gurt hinsetzen, ohne diesen um den Oberkörper anzulegen. Zum anderen kann das Gurtschloss bspw. ohne Gurt betätigt werden, z. B. mit einem anderen Gurt. Täuschungsversuche einer Sicherheitsgurtbetätigung können heutzutage nicht zuverlässig erkannt werden. Einige Überwachungssysteme analysieren hierzu Kamerabilder von Kameras im Innenraum eines Fahrzeuges, um auf eine Sicherheitsgurtbetätigung zu schließen. Dabei müssen jedoch komplexe Auswertprozesse der Kamerabilder durchgeführt werden. Bekannte Überwachungssysteme sind bspw. in den Schriften DE 11 2018 002 494 T5 und JP 2018-118671 A beschrieben.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Überwachungssystem zum Überwachen einer Sicherheitsgurtbetätigung in einem Fahrzeug bereitzustellen, welches eine sichere, hochauflösbare und zuverlässige Erkennung einer Sicherheitsgurtbetätigung, insbesondere einer korrekten Sicherheitsgurtbetätigung, ermöglicht. Zudem ist es die Aufgabe der Erfindung, ein verbessertes Überwachungssystem zum Überwachen einer Sicherheitsgurtbetätigung in einem Fahrzeug bereitzustellen, welches einfach und kostengünstig ist und welches eine sichere, flexible und zuverlässige Funktionsweise aufweist. Zudem ist es die Aufgabe der Erfindung, ein Fahrzeug mit einem entsprechenden Überwachungssystem zur Verfügung zu stellen.
  • Die erfindungsgemäße Aufgabe wird gelöst durch ein verbessertes Überwachungssystem zum Überwachen einer Sicherheitsgurtbetätigung in einem Fahrzeug mit den Merkmalen des unabhängigen Vorrichtungsanspruches, insbesondere aus dem kennzeichnenden Teil. Zudem wird die erfindungsgemäße Aufgabe gelöst durch ein Fahrzeug mit einem entsprechenden Überwachungssystem. Dabei gelten Merkmale, die im Zusammenhang mit einzelnen Ausführungsformen beschrieben sind, selbstverständlich auch im Zusammenhang mit den anderen Ausführungsformen und jeweils umgekehrt, sodass bezüglich der Offenbarung zu den einzelnen Ausführungsformen stets wechselseitig Bezug genommen wird bzw. werden kann.
  • Die Erfindung stellt ein Überwachungssystem zum Überwachen einer Sicherheitsgurtbetätigung in einem Fahrzeug bereit, aufweisend: mindestens einen Sicherheitsgurt und eine, insbesondere kontaktlose, bspw. optische und/oder akustische, Erkennungseinheit zum Erkennen der Sicherheitsgurtbetätigung, wobei der mindestens eine Sicherheitsgurt mehrere Markierungselemente aufweist. Hierzu ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Markierungselemente dazu ausgeführt sind, einen Auszug des Sicherheitsgurts zu kennzeichnen, und dass die Erkennungseinheit dazu ausgeführt ist, die Markierungselemente (kontaktlos, insbesondere optisch und/oder akustisch) abzutasten (oder mit anderen Worten zu scannen), um den Auszug des Sicherheitsgurts zu vermessen. Zudem ist es vorgesehen, dass die Markierungselemente eine Größe aufweisen, die von der Erkennungseinheit analysierbar ist, um den Auszug des Sicherheitsgurts zu vermessen.
  • Unter einem Auszug des Sicherheitsgurtes kann insbesondere die Länge des Sicherheitsgurtes verstanden werden, die durch die Betätigung des Sicherheitsgurtes freigelegt wurde.
  • Der erfindungsgemäße Gedanke liegt dabei darin, dass der Auszug des Sicherheitsgurts gezielt vermessen wird. Durch die Vermessung des Auszuges des Sicherheitsgurts kann die Sicherheitsgurtbetätigung sicher, hochaufgelöst und zuverlässig erkannt werden. Vorteilhafterweise kann die Sicherheitsgurtbetätigung nicht nur erkannt, sondern auch ausgewertet werden, um bspw. sicherzustellen, dass die Sicherheitsgurtbetätigung auch korrekt erfolgt ist. Dabei kann erkannt werden, ob der Sicherheitsgurt tatsächlich um den Oberkörper anliegt, ob der Auszug des Sicherheitsgurtes einem erfassten Gewicht und/oder einer erfassten Körpergröße der Person auf dem Sitz entspricht usw.. Die Erkennungseinheit kann dabei selbst den Insassen erkennen und ggf. vermessen und/oder auf die Messdaten einer separaten Sitzbelegungserkennungseinheit zurückgreifen. Eine Kombination der beiden Lösungen ist aber auch denkbar, bspw. zwecks Verifizierung und/oder Verfeinerung der Erkennung der Sitzbelegung, des Gewichts und/oder der Körpergröße des Insassen.
  • Die Erkennungseinheit kann dabei eine Speichereinheit aufweisen, in welcher einer Zuordnungstabelle hinterlegt ist, in welcher eine Sitzbelegung, umfassend vorzugsweise unterschiedliche Gewichtsklassen und/oder Körpergrößen eines Insassen, und ein für die Sitzbelegung erwarteter Auszug des Sicherheitsgurts im Verhältnis zueinander abgebildet sind. Wenn der Auszug des Sicherheitsgurts zuverlässig vermessen und die Sitzbelegung erfasst ist, kann die Erkennungseinheit anhand der Zuordnungstabelle überprüfen, ob die Sicherheitsgurtbetätigung überhaupt erfolgt ist und vorteilhafterweise, ob die Sicherheitsgurtbetätigung für die erfasste Sitzbelegung, ggf. umfassend unterschiedliche Gewichtsklassen und/oder Körpergrößen, korrekt ist. Die Erkennungseinheit kann ferner eine entsprechende Auswertelektronik aufweisen. Die Ergebnisse des Vermessens können an ein Warnsystem des Fahrzeuges übermittelt werden.
  • Die Markierungselemente im Rahmen der Erfindung können auf dem Sicherheitsgurt nach einem bestimmten Muster verteilt werden. Außerdem können die Markierungselemente je nach Auszug des Sicherheitsgurtes mit unterschiedlichen Größen der Markierungselemente vorgesehen sein. Zudem können die Abstände zwischen den Markierungselementen und/oder die Anzahl der Markierungselemente je nach Auszug variieren. Auch können die Markierungselemente an sich bestimmte Informationen für den korrespondierenden Auszug des Sicherheitsgurtes durch eine Kodierung und/oder Kennzeichnung tragen, die durch die Erkennungseinheit abgetastet werden können.
  • Die Erkennungseinheit kann bspw. mindestens eine Kamera, z. B. eine Infrarotkamera (vorteilhaft bei Dunkelheit), und ggf. eine Abtasteinheit, z. B. eine Infrarotlichtquelle, aufweisen. Die Infrarotlichtquelle kann die Markierungselemente, bspw. nach Bedarf, beleuchten. Die Kamera kann die beleuchteten oder unbeleuchteten Markierungselemente abtasten und anhand eines bestimmten Musters, anhand von unterschiedlichen Größen und/oder Abständen und/oder Anzahlen sowie anhand von Kodierungen und/oder Kennzeichnungen der Markierungselemente, den genauen Auszug des Sicherheitsgurtes vermessen.
  • Ferner kann die Erfindung bei einem Überwachungssystem vorsehen, dass die Erkennungseinheit als eine kontaktlose (kontaktlos in Bezug auf den Sicherheitsgurt) Erkennungseinheit ausgeführt ist. Somit kann die Erkennungseinheit von der Betätigung des Gurtschlosses und/oder der Kontaktierung des Sicherheitsgurtes entkoppelt werden. Auf diese Weise können Täuschungsversuche des Überwachungssystems wesentlich vermindert werden.
  • Weiterhin kann die Erfindung bei einem Überwachungssystem vorsehen, dass die Erkennungseinheit als eine optische und/oder akustische Erkennungseinheit ausgeführt ist, und/oder dass die Erkennungseinheit beabstandet zum Sicherheitsgurt angeordnet ist. Somit kann die Erkennungseinheit auf eine einfache und kostengünstige Weise kontaktlos in Bezug auf den Sicherheitsgurt ausgeführt sein.
  • Des Weiteren kann die Erfindung bei einem Überwachungssystem vorsehen, dass die Erkennungseinheit mindestens eine Kamera aufweist, wobei insbesondere die mindestens eine Kamera als eine Infrarotkamera ausgeführt sein kann. Somit kann die Erkennungseinheit nicht nur als eine kontaktlose Erkennungseinheit ausgeführt sein, sondern auch eine erweiterte Funktionalität bereitstellen. Die erweiterte Funktionalität einer solchen Erkennungseinheit kann darin liegen, dass die Kamera zur Erkennung der Sitzbelegung genutzt werden kann. Vorteilhafterweise kann mithilfe der Kamera die Person auf dem Sitz erkannt werden und ggf. auf Ihre Körpergröße und/oder ungefähres, schätzbares Gewicht untersucht werden. Somit kann eine solche Erkennungseinheit eine verbesserte, verfeinerte, vorzugsweise hochaufgelöste Sitzbelegung, umfassend ggf. die Zuordnung der erkannten Person auf dem Sitz zu unterschiedlichen Gewichtsklassen und/oder Körpergrößen.
  • Zudem kann die Erfindung bei einem Überwachungssystem vorsehen, dass die Erkennungseinheit mindestens eine Abtasteinheit aufweist, wobei vorzugsweise die mindestens eine Abtasteinheit eine Lichtquelle, bevorzugt eine Infrarotlichtquelle aufweisen kann. Die Abtasteinheit kann den Sicherheitsgurt mit den Markierungselementen mit Wellen einer bestimmten, vorzugsweise einstellbaren, Wellenlänge oder einem bestimmten, vorzugsweise einstellbaren, Wellenlängenbereich „beleuchten“ (denkbar sind dabei optische und/oder akustische Wellen). Die Markierungselemente können diese Wellen reflektieren und die Erkennungseinheit die reflektierten Wellen erfassen. Die Markierungselemente können speziell dazu ausgeführt sein, diese Wellen einer bestimmten, vorzugsweise einstellbaren, Wellenlänge oder einem bestimmten, vorzugsweise einstellbaren, Wellenlängenbereich zu reflektieren.
  • Außerdem kann die Erfindung bei einem Überwachungssystem vorsehen, dass die Markierungselemente mindestens einen Aufkleber aufweisen, der auf dem Sicherheitsgurt angeordnet ist, und/oder dass die Markierungselemente mindestens einen Einleger aufweisen, der in dem Sicherheitsgurt integriert ist, und/oder dass die Markierungselemente mindestens eine Faser und/oder eine Lage und/oder eine Schicht aufweisen, durch die der Sicherheitsgurt gebildet ist. Auf diese Weise können die Markierungselemente auf eine flexible Art und Weise bereitgestellt werden.
  • Ferner kann die Erfindung bei einem Überwachungssystem vorsehen, dass die Markierungselemente in Form von passiven, insbesondere reflektierenden, Elementen ausgeführt sind, und/oder dass die Markierungselemente dazu ausgeführt sind, Wellen mindestens einer bestimmten, vorzugsweise einstellbaren, Wellenlänge von der Erkennungseinheit zu reflektieren. Auf diese Weise können die Markierungselemente einfach und kostengünstig ausgeführt sein.
  • Weiterhin kann die Erfindung bei einem Überwachungssystem vorsehen, dass die Markierungselemente in Form von aktiven, insbesondere ausstrahlenden, Elementen ausgeführt sind, und/oder dass die Markierungselemente, insbesondere in Form von lumineszierenden Elementen, dazu ausgeführt sind, eine Sonnenenergie zwischenzuspeichern und wieder abzugeben, und/oder dass die Markierungselemente, insbesondere in Form von piezobetriebenen Elementen, dazu ausgeführt sind, durch ein Zusammenwirken mit einer Auszugsvorrichtung des Sicherheitsgurtes aktiviert zu werden. Auf diese Weise kann die Erkennungseinheit ohne eine Abtasteinheit zum Beleuchten von Markierungselementen ausgeführt sein und dennoch eine zuverlässige Erkennung des Auszuges des Sicherheitsgurtes erkennen.
  • Des Weiteren kann die Erfindung bei einem Überwachungssystem vorsehen, dass die Markierungselemente ein Muster und eine Größe aufweisen, die von der Erkennungseinheit analysierbar sind, um den Auszug des Sicherheitsgurts zu vermessen. So kann bspw. das Muster überwacht werden, wobei bestimmte Musterverläufe einem bestimmten Auszug des Gurtes zugeordnet werden können. Auch kann die Größe der Markierungselemente den Auszug des Sicherheitsgurts kennzeichnen. Beispielsweise können immer größer werdende Markierungselemente mit einem weiter herausgezogenen Sicherheitsgurt verbunden werden.
  • Außerdem ist es im Rahmen der Erfindung bei einem Überwachungssystem denkbar, dass die Markierungselemente eine Kodierung und/oder eine Kennzeichnung umfassen, die von der Erkennungseinheit auswertbar ist, um den Auszug des Sicherheitsgurts zu vermessen. Auf diese Weise können die Markierungselemente an sich den Auszug des Sicherheitsgurts kennzeichnen. Denkbar ist bspw., dass die Markierungselemente ähnlich wie auf einem Maßband verteilt werden können.
  • Zudem ist es im Rahmen der Erfindung bei einem Überwachungssystem denkbar, dass die Markierungselemente derart auf dem Sicherheitsgurt verteilt sind, dass die Anzahl der zu detektierenden Markierungselemente den Auszug des Sicherheitsgurts kennzeichnen. Auf diese Weise kann eine besonders einfache und kostengünstige Ausführung des Sicherheitsgurtes ermöglicht werden. Zudem kann dadurch eine einfache Abtastung der Markierungselemente sichergestellt werden, die auf einem Kamerabild bspw. einfach gezählt werden können.
  • Darüber hinaus ist es im Rahmen der Erfindung bei einem Überwachungssystem denkbar, dass die Markierungselemente derart auf dem Sicherheitsgurt verteilt sind, dass die Abstände zwischen zu detektierenden Markierungselementen den Auszug des Sicherheitsgurts angeben. Auf diese Weise kann ebenfalls eine einfache Abtastung der Markierungselemente ermöglicht werden, wobei bspw. nur der Abstand zwischen zwei letzten herausgezogenen Markierungselemente überwacht werden muss, der den aktuellen Auszug kennzeichnen kann.
  • Ferner kann die Erfindung bei einem Überwachungssystem vorsehen, dass die Erkennungseinheit dazu ausgeführt ist, eine Sitzbelegung (zumindest eine einfache Sitzbelegung, ohne weitere Personenmerkmale) zu erfassen, wobei die Erkennungseinheit dazu ausgeführt ist, in Abhängigkeit des vermessenen Auszuges des Sicherheitsgurtes und der erfassten Sitzbelegung die Sicherheitsgurtbetätigung zu bestimmen. Weiterhin kann die Erkennungseinheit dazu ausgeführt sein, ein Gewicht und/oder eine Körpergröße eines Insassen (d. h. eine erweiterte Sitzbelegung mit Personenmerkmalen) zu erfassen, wobei die Erkennungseinheit dazu ausgeführt ist, in Abhängigkeit des vermessenen Auszuges des Sicherheitsgurtes und des erfassten Gewichts und/oder der erfassten Körpergröße des Insassen eine korrekte Sicherheitsgurtbetätigung zu bestimmen. Auf diese Weise kann eine erweiterte und vorteilhafte Funktionalität der Erkennungseinheit bereitgestellt werden.
  • Weiterhin kann die Erfindung bei einem Überwachungssystem vorsehen, dass eine Sitzbelegungserkennungseinheit vorgesehen ist, die mit der Erkennungseinheit in einer Kommunikationsverbindung steht, wobei die Erkennungseinheit dazu ausgeführt ist, in Abhängigkeit des vermessenen Auszuges des Sicherheitsgurtes und einer Sitzbelegung die Sicherheitsgurtbetätigung zu bestimmen, und/oder dass eine Sitzbelegungserkennungseinheit vorgesehen ist, die mit der Erkennungseinheit in einer Kommunikationsverbindung steht und die dazu ausgeführt ist, ein Gewicht und/oder eine Körpergröße eines Insassen zu erfassen, wobei die Erkennungseinheit dazu ausgeführt ist, in Abhängigkeit des vermessenen Auszuges des Sicherheitsgurtes und des Gewichts und/oder der Körpergröße des Insassen eine korrekte Sicherheitsgurtbetätigung zu bestimmen. Die Sitzbelegungserkennungseinheit kann anstelle der Erkennungseinheit eine einfache oder eine erweiterte Sitzbelegung durchführen. Zudem ist es denkbar, dass die Sitzbelegungserkennungseinheit und die Erkennungseinheit dazu verwendet werden, um eine einfache oder eine erweiterte Sitzbelegung durchzuführen, um besonders zuverlässige Ergebnisse zu erzielen.
  • Des Weiteren wird die erfindungsgemäße Aufgabe durch ein Fahrzeug mit einem Überwachungssystem gelöst, welches wie oben beschrieben ausgeführt werden kann. Das oben beschrieben Überwachungssystem kann dabei dazu ausgeführt sein, eine Betätigung eines Sicherheitsgurtes in einem Fahrzeug zu überwachen, oder eine Betätigung von mehreren Sicherheitsgurten (zugleich) in einem Fahrzeug zu überwachen. Mithilfe des erfindungsgemäßen Fahrzeuges können die gleichen Vorteile erreicht werden, die oben im Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Überwachungssystem beschrieben wurden. Auf diese Vorteile wird vorliegend vollumfänglich Bezug genommen.
  • Weiterhin wird die Erfindung anhand der Figur näher dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass die Figur nur einen beschreibenden Charakter hat und nicht dazu gedacht ist, die Erfindung in irgendeiner Form einzuschränken.
  • Es zeigt:
    • 1 eine beispielhafte Darstellung eines Überwachungssystems im Sinne der Erfindung.
  • Die 1 zeigt ein Überwachungssystem 100 im Sinne der Erfindung, welches zum Überwachen einer Sicherheitsgurtbetätigung in einem Fahrzeug 101 dient. Ein entsprechendes Fahrzeug 101 stellt ebenfalls einen Aspekt der Erfindung dar. Das erfindungsgemäße Überwachungssystem 100 kann dabei zur Sicherheitsgurtbetätigung nur eines oder mehrerer Sichereinheitsgurte 10 zugleich bzw. einzeln dienen. Denkbar ist somit, dass für jeden Sitz S oder für jede Sitzreihe im Fahrzeug 101 jeweils ein Überwachungssystem 100 vorgesehen sein kann.
  • Das Überwachungssystem 100 weist dabei mindestens einen Sicherheitsgurt 10 und eine, insbesondere kontaktlose bezüglich des Sicherheitsgurtes 10, bspw. optische und/oder akustische, Erkennungseinheit 20 zum Erkennen der Sicherheitsgurtbetätigung auf, wobei der mindestens eine Sicherheitsgurt 10 mehrere Markierungselemente 12 aufweist.
  • Erfindungsgemäß sind die Markierungselemente 12 dazu ausgeführt, einen Auszug A des Sicherheitsgurts 10 zu kennzeichnen. Die Erkennungseinheit 20 ist wiederum dazu ausgeführt, die Markierungselemente 12 kontaktlos abzutasten bzw. zu scannen, um den Auszug A des Sicherheitsgurts 10 zu vermessen. Der Auszug A des Sicherheitsgurtes 10 kann als eine Länge des freigelegten Sicherheitsgurtes 10 bezeichnet werden.
  • Die Erfindung sieht dabei vor, dass der Auszug A des Sicherheitsgurts 10 gezielt durch die Erkennungseinheit 20 vermessen wird. Der Auszug A des Sicherheitsgurts 10 kann hochaufgelöst, bspw. in Zentimeter oder sogar in Millimeter vermessen werden. Mithilfe der Erfindung kann die Sicherheitsgurtbetätigung nicht nur erkannt, sondern auch anhand des Auszuges A ausgewertet werden. Auf diese Weise kann vorteilhafterweise sichergestellt werden, dass die Sicherheitsgurtbetätigung korrekt erfolgt ist.
  • Die Erkennungseinheit 20 kann dazu dienen, anhand des Auszuges A des Sicherheitsgurtes 10 zu erkennen, ob der Sicherheitsgurt 10 tatsächlich um den Oberkörper eines Insassen anliegt. Zudem kann die Erkennungseinheit 20 dazu dienen, anhand des Auszuges A des Sicherheitsgurtes 10 zu erkennen, ob der Auszug A des Sicherheitsgurtes 10 einem erfassten Gewicht und/oder einer erfassten Körpergröße der Person auf dem Sitz S entspricht.
  • Im Rahmen der Erfindung ist es denkbar, dass die Erkennungseinheit 20 selbst den Insassen erkennen und ggf. vermessen kann und/oder auf die Messdaten einer separaten Sitzbelegungserkennungseinheit 30 zurückgreifen kann. Eine Kombination der beiden Lösungen kann zur Verifizierung und/oder Verfeinerung der Erkennung der Sitzbelegung, des Gewichts und/oder der Körpergröße des Insassen dienen.
  • Die Erkennungseinheit 20 kann bspw. eine (aus Einfachheitsgründen nicht dargestellte) Speichereinheit aufweisen, in welcher einer Zuordnungstabelle hinterlegt sein kann, in welcher eine Sitzbelegung, umfassend vorzugsweise unterschiedliche Gewichtsklassen und/oder Körpergrößen, und ein für die Sitzbelegung erwarteter Auszug A des Sicherheitsgurts 10 im Verhältnis zueinander abgebildet sein können. Wenn der Auszug A des Sicherheitsgurts 10 zuverlässig durch die Erkennungseinheit 20 vermessen und die Sitzbelegung durch die Erkennungseinheit 20 und/oder Sitzbelegungserkennungseinheit 30 erfasst ist, kann die Erkennungseinheit 20 anhand der Zuordnungstabelle überprüfen, ob die Sicherheitsgurtbetätigung überhaupt erfolgt ist und vorteilhafterweise, ob die Sicherheitsgurtbetätigung für die erfasste Sitzbelegung, ggf. umfassend unterschiedliche Gewichtsklassen und/oder Körpergrößen, korrekt erfolgt ist.
  • Die Markierungselemente 12 können im Rahmen der Erfindung auf dem Sicherheitsgurt 10 nach einem bestimmten Muster verteilt werden. Außerdem können die Markierungselemente 12 je nach Auszug A des Sicherheitsgurtes 10 mit unterschiedlichen Größen der Markierungselemente 12 versehen sein. Zudem können die Abstände zwischen den Markierungselementen 12 und/oder die Anzahl der Markierungselemente 12 je nach Auszug A des Sicherheitsgurtes 10 variieren. Auch können die Markierungselemente 12 an sich bestimmte Informationen, z. B. durch eine Kodierung und/oder Kennzeichnung, tragen, die durch die Erkennungseinheit 20 abgetastet werden können.
  • Die Erkennungseinheit 20 kann bspw. mindestens eine Kamera 21, z. B. eine Infrarotkamera (vorteilhaft bei Dunkelheit), und ggf. eine Abtasteinheit 22, z. B. eine Infrarotlichtquelle, aufweisen. Die Abtasteinheit 22 kann die Markierungselemente 12, bspw. nur nach Bedarf, beleuchten. Die Kamera 21 kann die Markierungselemente 12 abtasten und anhand eines bestimmten Musters, anhand von unterschiedlichen Größen und/oder Abständen und/oder Zahlen sowie anhand von Kodierungen und/oder Kennzeichnungen der Markierungselemente 12, den genauen Auszug A des Sicherheitsgurtes 10 vermessen.
  • Die Erkennungseinheit 20 kann dazu ausgeführt sein, bestimmte, gezielt einstellbaren, Wellenlängen abzutasten. Die Markierungselemente 12 können wiederum dazu ausgeführt sein, die bestimmte, gezielt einstellbaren, Wellenlängen zu reflektieren. Die Wellen können dabei optische und/oder akustische Wellen sein, in einem sichtbaren oder unsichtbaren bzw. hörbaren oder unhörbaren Bereich für den Benutzer.
  • Denkbar ist es im Rahmen der Erfindung, dass die Markierungselemente 12 als Aufkleber, Einleger, einzelne Fasern und/oder Lagen und/oder Schichten auf dem und/oder in dem Sicherheitsgurt 10 ausgebildet sein können.
  • Die Markierungselemente 12 können im Rahmen der Erfindung als passive, bspw. reflektierende, oder aktive, bspw. ausstrahlende, Elemente ausgeführt sein. Letztere können z. B. in Form von lumineszierenden Elementen ausgeführt sein, um eine Sonnenenergie zwischenzuspeichern und nach Bedarf wieder abzugeben, oder in Form von piezobetriebenen Elementen, die durch ein Zusammenwirken mit einer Auszugsvorrichtung 11 des Sicherheitsgurtes 10 aktiviert werden können. Auf diese Weise kann die Erkennungseinheit 20 auch ohne eine Abtasteinheit 22 zum Abtasten von Markierungselementen 12 ausgeführt sein und dennoch eine zuverlässige Erkennung des Auszuges des Sicherheitsgurtes 10 erkennen.
  • Die Erkennungseinheit 20 kann bspw. eine (aus Einfachheitsgründen nicht dargestellte) Auswertelektronik aufweisen. Die Auswertelektronik kann bspw. als eine separate Steuereinheit ausgeführt sein und in einer zentralen Steuereinheit des Fahrzeuges 101 implementiert sein. Im letzteren Falle kann die Erkennungseinheit 20 die Ergebnisse des Abtastens der Markierungselemente 12 an die zentrale Steuereinheit des Fahrzeuges 101 drahtlos oder per einer Datenleitung übermitteln.
  • Die Auswertelektronik kann wiederum mit einem Warnsystem des Fahrzeuges 101 für die Sicherheitsgurtbetätigung in einer Kommunikationsverbindung stehen.
  • Zudem kann die Auswertelektronik mit der oben beschriebenen Speichereinheit kommunizieren, in welcher einer Zuordnungstabelle hinterlegt sein kann, in welcher eine Sitzbelegung, umfassend vorzugsweise unterschiedliche Gewichtsklassen und/oder Körpergrößen des Insassen, und ein für die Sitzbelegung erwarteter Auszug A des Sicherheitsgurts 10 im Verhältnis zueinander abgebildet sein können.
  • Die voranstehende Beschreibung der Figur beschreibt die vorliegende Erfindung ausschließlich im Rahmen von Beispielen. Selbstverständlich können einzelne Merkmale der Ausführungsformen, sofern es technisch sinnvoll ist, frei miteinander kombiniert werden, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • Bezugszeichenliste
  • 100
    Überwachungssystem
    101
    Fahrzeug
    10
    Sicherheitsgurt
    11
    Auszugsvorrichtung
    12
    Markierungselemente
    20
    Erkennungseinheit
    21
    Kamera
    22
    Abtasteinheit
    30
    Sitzbelegungserkennungseinheit
    A
    Auszug
    S
    Sitz

Claims (10)

  1. Überwachungssystem (100) zum Überwachen einer Sicherheitsgurtbetätigung in einem Fahrzeug (101), aufweisend: mindestens einen Sicherheitsgurt (10) und eine Erkennungseinheit (20) zum Erkennen der Sicherheitsgurtbetätigung, wobei der mindestens eine Sicherheitsgurt (10) mehrere Markierungselemente (12) aufweist, wobei die Markierungselemente (12) dazu ausgeführt sind, einen Auszug (A) des Sicherheitsgurts (10) zu kennzeichnen, und wobei die Erkennungseinheit (20) dazu ausgeführt ist, die Markierungselemente (12) abzutasten, um den Auszug (A) des Sicherheitsgurts (10) zu vermessen, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungselemente (12) eine Größe aufweisen, die von der Erkennungseinheit (20) analysierbar ist, um den Auszug (A) des Sicherheitsgurts (10) zu vermessen.
  2. Überwachungssystem (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Erkennungseinheit (20) als eine kontaktlose Erkennungseinheit (20) ausgeführt ist, und/oder dass die Erkennungseinheit als eine optische und/oder akustische Erkennungseinheit (20) ausgeführt ist, und/oder dass die Erkennungseinheit (20) beabstandet zum Sicherheitsgurt (10) angeordnet ist.
  3. Überwachungssystem (100) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Erkennungseinheit (20) mindestens eine Kamera (21) aufweist, wobei insbesondere die mindestens eine Kamera (21) als eine Infrarotkamera ausgeführt ist, und/oder dass die Erkennungseinheit (20) mindestens eine Abtasteinheit (22) aufweist, wobei vorzugsweise die mindestens eine Abtasteinheit (22) eine Lichtquelle, bevorzugt eine Infrarotlichtquelle, aufweist.
  4. Überwachungssystem (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungselemente (12) mindestens einen Aufkleber aufweisen, der auf dem Sicherheitsgurt (10) angeordnet ist, und/oder dass die Markierungselemente (12) mindestens einen Einleger aufweisen, der in dem Sicherheitsgurt (10) integriert ist, und/oder dass die Markierungselemente (12) mindestens eine Faser und/oder eine Lage und/oder eine Schicht aufweisen, durch die der Sicherheitsgurt (10) gebildet ist.
  5. Überwachungssystem (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungselemente (12) in Form von passiven, insbesondere reflektierenden, Elementen ausgeführt sind, und/oder dass die Markierungselemente (12) dazu ausgeführt sind, Wellen mindestens einer bestimmten Wellenlänge von der Erkennungseinheit (20) zu reflektieren.
  6. Überwachungssystem (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungselemente (12) in Form von aktiven, insbesondere ausstrahlenden, Elementen ausgeführt sind, und/oder dass die Markierungselemente (12), insbesondere in Form von lumineszierenden Elementen, dazu ausgeführt sind, eine Sonnenenergie zwischenzuspeichern und wieder abzugeben, und/oder dass die Markierungselemente (12), insbesondere in Form von piezobetriebenen Elementen, dazu ausgeführt sind, durch ein Zusammenwirken mit einer Auszugsvorrichtung (11) des Sicherheitsgurtes (10) aktiviert zu werden.
  7. Überwachungssystem (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungselemente (12) ein Muster und eine Größe aufweisen, die von der Erkennungseinheit (20) analysierbar sind, um den Auszug (A) des Sicherheitsgurts (10) zu vermessen, und/oder dass die Markierungselemente (12) eine Kodierung und/oder eine Kennzeichnung aufweisen, die von der Erkennungseinheit (20) auswertbar ist, um den Auszug (A) des Sicherheitsgurts (10) zu vermessen.
  8. Überwachungssystem (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungselemente (12) derart auf dem Sicherheitsgurt (10) verteilt sind, dass die Anzahl der zu detektierenden Markierungselemente (12) den Auszug (A) des Sicherheitsgurts (10) angeben, und/oder dass die Markierungselemente (12) derart auf dem Sicherheitsgurt (10) verteilt sind, dass die Abstände zwischen zu detektierenden Markierungselementen (12) den Auszug (A) des Sicherheitsgurts (10) angeben.
  9. Überwachungssystem (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erkennungseinheit (20) dazu ausgeführt ist, eine Sitzbelegung zu erfassen, wobei die Erkennungseinheit (20) dazu ausgeführt ist, in Abhängigkeit des vermessenen Auszuges (A) des Sicherheitsgurtes (10) und der erfassten Sitzbelegung die Sicherheitsgurtbetätigung zu bestimmen, und/oder die Erkennungseinheit (20) dazu ausgeführt ist, ein Gewicht und/oder eine Körpergröße eines Insassen zu erfassen, wobei die Erkennungseinheit (20) dazu ausgeführt ist, in Abhängigkeit des vermessenen Auszuges (A) des Sicherheitsgurtes (10) und des erfassten Gewichts und/oder der erfassten Körpergröße des Insassen eine korrekte Sicherheitsgurtbetätigung zu bestimmen.
  10. Überwachungssystem (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Sitzbelegungserkennungseinheit (30) vorgesehen ist, die mit der Erkennungseinheit (20) in einer Kommunikationsverbindung steht, wobei die Erkennungseinheit (20) dazu ausgeführt ist, in Abhängigkeit des vermessenen Auszuges (A) des Sicherheitsgurtes (10) und einer Sitzbelegung die Sicherheitsgurtbetätigung zu bestimmen, und/oder dass eine Sitzbelegungserkennungseinheit (30) vorgesehen ist, die mit der Erkennungseinheit (20) in einer Kommunikationsverbindung steht und die dazu ausgeführt ist, ein Gewicht und/oder eine Körpergröße eines Insassen zu erfassen, wobei die Erkennungseinheit (20) dazu ausgeführt ist, in Abhängigkeit des vermessenen Auszuges (A) des Sicherheitsgurtes (10) und des Gewicht und/oder der Körpergröße des Insassen eine korrekte Sicherheitsgurtbetätigung zu bestimmen.
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