DE10142792B4 - Verfahren zur Ermittlung des Anlegestatus eines Sicherheitsgurts - Google Patents
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Abstract
Verfahren
zur Ermittlung des Anlegestatus eines Sicherheitsgurts in einem
Kraftfahrzeug mit einer Bildverarbeitungseinrichtung, mit welcher
ein Bild eines vorgebbaren Bereichs des Fahrzeuginnenraums erfassbar und
im Hinblick auf den Anlegestatus des Sicherheitsgurtes auswertbar
ist, dadurch gekennzeichnet,
– dass zur Ermittlung des Anlegestatus des Sicherheitsgurts ein Bild des Bereichs zwischen der Schulter eines Insassen (2) und dem Gurtaustrittspunkt (5) ausgewertet wird, und
– mittels des Bildes des Bereichs zwischen der Schulter eines Insassen (2) und dem Gurtaustrittspunkt (5) der Gurtverlauf in diesem Bereich, ermittelt wird, und
– ausschließlich mittels des Gurtverlaufs in diesem Bereich der Anlegestatus des Sicherheitsgurts ermittelt wird.
– dass zur Ermittlung des Anlegestatus des Sicherheitsgurts ein Bild des Bereichs zwischen der Schulter eines Insassen (2) und dem Gurtaustrittspunkt (5) ausgewertet wird, und
– mittels des Bildes des Bereichs zwischen der Schulter eines Insassen (2) und dem Gurtaustrittspunkt (5) der Gurtverlauf in diesem Bereich, ermittelt wird, und
– ausschließlich mittels des Gurtverlaufs in diesem Bereich der Anlegestatus des Sicherheitsgurts ermittelt wird.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ermittlung des Anlegestatus eines Sicherheitsgurts in einem Kraftfahrzeug mit einer Bildverarbeitungseinrichtung, mit welcher das Bild eines vorgebbaren Bereichs des Fahrzeuginnenraums erfassbar und auswertbar ist.
- Eine solche Bildverarbeitungsvorrichtung ist aus der
DE 199 32 520 A1 bekannt. Diese Vorrichtung weist mindestens zwei auf einen Sitz eines Kraftfahrzeugs gerichtete Kameras auf. In einer Auswerteeinheit werden die von den Kameras erfassten Bilder ausgewertet und Ausgangssignale zur Steuerung eines Sicherheitssystems abgeleitet. In einer Ausführungsform der Vorrichtung wird zusätzlich zu dem oberen Teil des Sitzes und dem Kopfbereich auch der Brustbereich des Insassen und der daran anschließende untere Teil des Sitzes und dabei auch der Sicherheitsgurt einer am Sitz angeschnallten Person erfasst. Hierzu befindet sich der Sicherheitsgurt bei einer auf dem Sitz angeschnallten Person zweckmäßigerweise im Sichtfeld der Kamera. Aus den zweidimensionalen Bildern der beiden Kameras wird in der Auswerteeinrichtung ein dreidimensionales Bild ermittelt und aus dieser dreidimensionalen Abbildung wird ermittelt, ob der Insasse angeschnallt ist oder nicht. Der Sicherheitsgurt kann hierbei mit einer Markierung versehen sein. - Aus der
DE 197 49 855 A1 ist ein Verfahren zur Bestimmung des Abstandes zwischen einer angegurteten Person und einer Airbag-Einheit und eine Gurtabwickelmessvorrichtung zur Verwendung in dem Verfahren bekannt. Um den Abwickelzustand des Gurtes ermitteln zu können ist das Gurtband mit einer, Markierung in Form eines vorgebbaren Musters oder mit einem Strichcode versehen. Zur Erfassung der Markierung wird das Gurtband durch ein Lesegerät geführt. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Ermittlung des Anlegestatus eines Sicherheitsgurtes mittels einer Bildverarbeitungsvorrichtung zu verbessern.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
- Mit einer Vorrichtung zur Bildverarbeitung im Innenraum eines Kraftfahrzeugs ist das Bild eines vorgebbaren Bereichs des Fahrzeuginnenraums erfassbar und im Hinblick auf den Anlegezustand des Sicherheitsgurtes auswertbar. Erfindungsgemäß wird zur Ermittlung des Anlegestatus des Sicherheitsgurts, d.h. zur Ermittlung ob der Sicherheitsgurt angelegt ist oder nicht, ein Bild des Bereichs zwischen der Schulter eines Insassen und dem Gurtaustrittspunkt ausgewertet. In diesem Bereich verläuft das Gurtband bei einem angelegten Sicherheitsgurt üblicherweise frei, also ohne physischen Kontakt zu Fahrzeug und Insasse und zudem in relativ großer Höhe im Fahrzeug. Hierdurch ist das Gurtband in diesem Bereich sehr selten verdeckt und bei einer geeigneten Kameraposition zuverlässig erfassbar. Zudem sind in diesem Bereich weniger Störmuster vorhanden, welche eine Erkennung des Gurtbandes erschweren. Eine Ermittlung des Gurtverlaufs im Brustbereich ist beispielsweise nur unzureichend möglich, da in diesem Bereich ein Hemdmuster, ein Krawattenverlauf oder ein vor einem Insassen befindlicher Gegenstand wie eine Landkarte eine zuverlässige Erkennung eines Gurtbandes verhindern. Um die Zuverlässigkeit der Ermittlung des Anlegestatus eines Gurtbands weiter zu erhöhen können zusätzliche Informationen von anderen Sensoren, wie beispielsweise einem Gurtbandauszugssensor herangezogen werden.
- Es wird auf das Heranziehen zusätzlicher Informationen verzichtet. Mittels des Bildes des Bereichs, welcher zwischen der Schulter eines Insassen und dem Gurtaustrittspunkt liegt, wird der Gurtverlauf in diesem Bereich ermittelt. Ausschließlich aus dem Gurtverlauf in diesem Bereich wird der Anlegestatus des Sicherheitsgurts ermittelt. Vorteil dieser Ausgestaltung ist es, dass die Datenmenge durch die Verwendung eines eng begrenzten Bildausschnitts und durch den Verzicht auf weitere Sensordaten verringert wird. Hierdurch kann die Auflösung bei der Bildverarbeitung und die Verarbeitungsqualität bei gleichbleibendem Gesamtaufwand erhöht werden. Um die Zuverlässigkeit weiter zu erhöhen, können zwei oder mehrere Bilderfassungsvorrichtungen, beispielsweise CCD-Kameras für den optischen oder den nahen Infrarotbereich an verschiedenen Orten im Fahrzeuginnenraum zur Durchführung des Verfahrens angebracht werden.
- Weiterhin wird die Zuverlässigkeit des Verfahrens zur Ermittlung des Anlegestatus eines Sicherheitsgurts durch die Verwendung eines Gurtbands erhöht, in welches zumindest stellenweise eine von der Bildverarbeitungseinrichtung identifizierbare Markierung eingearbeitet ist. Diese Markierung kann so an die Bildverarbeitungsvorrichtung angepasst werden, dass sie von einem Insassen nicht wahrnehmbar ist. Beispielsweise kann bei einer Bildverarbeitung im nahen Infrarot ein Material eingearbeitet sein, welches eine hohe Reflexion in diesem Wellenlängenbereich bewirkt.
- In einer Ausgestaltung kann eine Markierung beispielsweise mittels eines lumineszierenden Materials erfolgen und alternativ oder ergänzend ein Muster aufweisen. Ein solches Muster kann als besonderes Designmerkmal herausgearbeitet und für den Insassen erkennbar sein.
- In einer weiteren Ausgestaltung eines solchen Gurtbandes stellt ein für das Bildverarbeitungssystem erfassbares Muster im Gurt eine zusätzliche Information bereit. Insbesondere ist das Muster zur Erkennung der Länge des ausgezogenen Gurtbandes vorgesehen. Mittels der Information über die Länge des ausgezogenen Gurtbands kann eine Reihe weiterer Rückschlüsse gezogen werden.
- Beispielsweise kann damit der Gurtanlegestatus verifiziert werden, da dies nur innerhalb eines vorgebbaren Längenbereichs des ausgezogenen Gurtbades möglich ist. Mittels der besonderen Markierung hat man also ein weiteres Kriterium dafür, ob der Sicherheitsgurt ordnungsgemäß angelegt ist. Hierzu können weitere Größen herangezogen werden, welche auf die ausgezogene Gurtlänge einen Einfluss haben, wie beispielsweise das Insassengewicht und die Sitzstellung.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert:
Die einzige Figur zeigt eine Darstellung eines Fahrzeuginnenraums mit den wesentlichen Komponenten zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Ermittlung des Anlegestatus eines Sicherheitsgurts. In einem Fahrzeug mit der Fahrzeuginnenraumbegrenzung1 sitzt ein Insasse2 . Im Fahrzeuginnenraum, beispielsweise in oder an einer B-Säule ist ein Gurtaufroller3 angebracht aus dem das Gurtband4 am Gurtaustrittspunkt5 austritt und zum Anlegen an den Insassen2 abgewickelt werden kann. Zur Erfassung eines Bildes ist eine Bildverarbeitungseinrichtung6 und zur Auswertung der Bildinformation eine Auswertevorrichtung7 vorhanden. Die Bilderfassungsvorrichtung6 erfasst die Bildinformation aus einem vorgebbaren Erfassungsbereich8 , übermittelt diese Bildinformation an die Auswertevorrichtung7 , und diese wertet die Bildinformation aus dem Erfassungsbereich8 oder einem Teilbereich davon aus. Zur Auswertung der Bildinformation im Hinblick auf die Ermittlung des Anlegestatus eines Sicherheitsgurts4 wird als Erfassungsbereich8 oder als Teilbereich hiervon der Bereich zwischen der Schulter des Insassen2 und dem Gurtaustrittspunkt5 herangezogen. Vorzugsweise ist der Erfassungsbereich8 gleich dem Auswertebereich. Zur Verbesserung der Erkennungsleistung der Bildverarbeitungseinrichtung ist das Gurtband mit einer Markierung9 versehen. Dies führt zu einer Erhöhung der Zuverlässigkeit bei der Ermittlung des Anlegestatus des Sicherheitsgurts4 . Insbesondere gilt dies, wenn sich die Markierung9 von möglichen Störmustern eindeutig unterscheidet, beispielsweise durch ein spezielles Material oder ein spezielles Muster. Die Markierung9 ist in der Figur als Barcode dargestellt, mit welchem sich die Länge des von der Aufwickelrolle3 abgewickelten Gurtbandes4 ermitteln lässt. Im Ausführungsbeispiel geschieht dies mittels der Anzahl der Balken je Barcode, wobei die Barcodes in regelmäßigem Abstand angeordnet sind.
Claims (6)
- Verfahren zur Ermittlung des Anlegestatus eines Sicherheitsgurts in einem Kraftfahrzeug mit einer Bildverarbeitungseinrichtung, mit welcher ein Bild eines vorgebbaren Bereichs des Fahrzeuginnenraums erfassbar und im Hinblick auf den Anlegestatus des Sicherheitsgurtes auswertbar ist, dadurch gekennzeichnet, – dass zur Ermittlung des Anlegestatus des Sicherheitsgurts ein Bild des Bereichs zwischen der Schulter eines Insassen (
2 ) und dem Gurtaustrittspunkt (5 ) ausgewertet wird, und – mittels des Bildes des Bereichs zwischen der Schulter eines Insassen (2 ) und dem Gurtaustrittspunkt (5 ) der Gurtverlauf in diesem Bereich, ermittelt wird, und – ausschließlich mittels des Gurtverlaufs in diesem Bereich der Anlegestatus des Sicherheitsgurts ermittelt wird. - Gurtband (
4 ) eines Sicherheitsgurts zur Verwendung in dem Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in das Gurtband (4 ) zumindest stellenweise eine von der Bildverarbeitungseinrichtung identifizierbare Markierung (9 ) eingearbeitet ist. - Gurtband (
4 ) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die eingearbeitete Markierung (9 ) ein lumineszierendes Material umfasst. - Gurtband (
4 ) nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gurtband (4 ) als Markierung (9 ) ein vorgebbares Muster aufweist. - Gurtband (
4 ) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Muster zur Erkennung der Länge des ausgezogenen Gurtbandes (4 ) vorgesehen ist. - Gurtband (
4 ) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Muster ein Strichcode ist.
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