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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verschließen von pharmazeutischen Behältnissen mittels Verschlüssen nach dem Oberbegriff von Anspruch 1. Zudem betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Verschließen von pharmazeutischen Behältnissen mittels Verschlüssen mit den Merkmalen des Oberbegriffs des nebengeordneten Anspruchs.
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Vorrichtungen bzw. Verfahren der eingangs genannten Art sind aus dem Stand der Technik bekannt, bspw. aus der
US 2018/0370665 A1 . Damit ist ein gleichzeitiges Aufpressen von mehreren Verschlüssen auf mehrere pharmazeutische Behältnisse möglich.
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Allerdings ist bei einem solchen weggesteuerten Verschließen mehrerer pharmazeutischer Behältnisse mit Verschlüssen mittels einer Platte nachteilig, dass aufgrund von Fertigungstoleranzen in der Höhe der pharmazeutischen Behältnisse Glasbruch, beschädigte Verschlüsse oder nicht richtig verschlossene Behältnisse auftreten können. Somit ist ein zuverlässiges Verschließen der Behältnisse nicht in hinreichendem Maße gewährleistet. Daher besteht Optimierungsbedarf.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine demgegenüber verbesserte Vorrichtung bzw. ein verbessertes Verfahren bereitzustellen. Dabei ist es insbesondere wünschenswert, den Verschließvorgang der pharmazeutischen Behältnisse mit einfachen konstruktiven Mitteln zu überwachen.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe durch eine Vorrichtung zum Verschließen von pharmazeutischen Behältnissen mittels Verschlüssen nach Anspruch 1.
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Die Vorrichtung weist eine erste Halteeinrichtung zur Aufnahme mindestens eines pharmazeutischen Behältnisses auf. Eine zweite Halteeinrichtung ist zur Aufnahme mindestens eines Verschlusses zum Verschließen einer Öffnung des pharmazeutischen Behältnisses vorgesehen. Die beiden Halteeinrichtungen sind derart aufeinander ausrichtbar oder aufeinander ausgerichtet, dass der Verschluss und die Öffnung des pharmazeutischen Behältnisses miteinander fluchten.
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Es sind ein (erster) Stempel und ein Gegenelement vorgesehen, wobei der Stempel und/oder das Gegenelement (40) mittels einer Antriebseinrichtung antreibbar und relativ zueinander verfahrbar sind.
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Wenn der Stempel und das Gegenelement bei einem Antrieb der Antriebseinrichtung aufeinander zu verfahren werden, wirkt der Stempel derart auf den Verschluss oder auf das Behältnis ein, dass der Verschluss mit dem Behältnis in Kontakt gelangen und zum Verschließen der Öffnung des Behältnisses durch Zusammenwirken von Stempel und Gegenelement auf das Behältnis aufgepresst werden kann.
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Die Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass ein Kraftsensor vorgesehen ist. Der Kraftsensor kann eine durch das Zusammenwirken von Stempel und Gegenelement beim Aufpressen des Verschlusses auf das pharmazeutische Behältnis aufgebrachte Kraft erfassen.
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Mit der Vorrichtung nach Anspruch 1 ist eine Überwachung eines Schließvorgangs pharmazeutischer Behältnisse möglich. Durch Überwachung des Schließvorgangs mittels Erfassen der Kraft bzw. eines Kraftverlaufs kann festgestellt werden, wenn ein Verschluss bei dessen Bereitstellung verloren geht (Verschluss gelangt nicht bis zum zu verschließenden pharmazeutischen Behältnis). Zudem kann anhand der erfassten Kraft bzw. anhand des erfassten Kraftverlaufs festgestellt werden, ob der Verschließvorgang korrekt erfolgt. Im einfachsten Fall (nur ein Stempel und nur ein Gegenelement vorhanden) wird zu einem Zeitpunkt nur ein pharmazeutisches Behältnis verschlossen. Sollen mehrere pharmazeutische Behältnisse verschlossen werden, kann dies nacheinander erfolgen.
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Bei dem pharmazeutischen Behältnis kann es sich um ein Vial (Injektionsfläschchen), eine Spritze oder eine Karpule handeln.
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Für die verschiedenen pharmazeutischen Behältnisse sind passende Verschlüsse vorgesehen. Bei den Verschlüssen kann es sich um Aufpresskappen (Kappen mit integrierten Gummistopfen), Gummistopfen mit Alu-Bördelkappen, Vialstopfen, Spritzenstopfen oder Karpulenstopfen handeln.
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Ein Fluchten des Verschlusses und der Öffnung des pharmazeutischen Behältnisses meint eine Anordnung derart, dass der Verschluss auf das Behältnis passt, so dass die Öffnung verschlossen werden kann. Für ein Fluchten kann vorgesehen sein, dass die Mittellängsrichtungen von Verschluss und pharmazeutischen Behältnis zusammenfallen.
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Des Weiteren sind der Stempel und/oder das Gegenelement mittels der Antriebseinrichtung insbesondere entlang der Mittellängsachse des Stempels bzw. des Gegenelements verlagerbar. Mittels der Antriebseinrichtung können der Stempel, das Gegenelement oder der Stempel und das Gegenelement verfahrbar ausgebildet sein.
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Für eine konstruktiv einfache Ausgestaltung kann das Gegenelement feststehend ausgebildet sein und der Stempel kann relativ zum Gegenelement verfahren werden. Wird der Stempel auf das Gegenelement zu verfahren, kann, wenn zwischen Stempel und Gegenelement zumindest ein Verschluss und zumindest ein Behältnis angeordnet sind, der Verschluss auf das Behältnis aufgepresst werden.
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Der Stempel kann entlang der Schwerkraftrichtung sowohl unterhalb als auch oberhalb von Behältnis und Verschluss angeordnet sein. Bei einer Anordnung des Stempels oberhalb von Behältnis und Verschluss (Gegenelement unterhalb) kann der Stempel bspw. auf den Verschluss wirken und somit den Verschluss auf das Behältnis aufpressen. Bei einer Anordnung des Stempels unterhalb von Behältnis und Verschluss (Gegenelement oberhalb) kann der Stempel auf das Behältnis wirken und somit durch Einwirken auf das Behältnis den Verschluss auf das Behältnis aufpressen. Andere Ausführungen, bspw. mit antreibbarem Gegenelement, sind ebenfalls denkbar.
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Der (erste) Stempel kann, insbesondere wenn der Verschließvorgang des Behältnisses durch den Verschluss vom (ersten) Stempel ausgeht, als Verschlussstempel bezeichnet werden.
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Bei der Mittellängsachse des Stempels bzw. des Gegenelements kann es sich um die z-Achse handeln, die den Normalenvektor einer x-y Ebene bildet.
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Die x-y Ebene kann insbesondere orthogonal zur Mittellängsachse des Gegenelements orientiert sein.
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In vorteilhafter Weise kann der Kraftsensor am Stempel oder am Gegenelement angeordnet sein. Dies erlaubt eine flexible Positionierung des Kraftsensors. So kann die auf das Behältnis aufgebrachte Kraft direkt am die Kraft aufbringenden (ersten) Stempel oder am Gegenelement erfolgen.
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Von Vorteil kann sein, wenn der Stempel und das Gegenelement relativ zur ersten Halteeinrichtung entlang einer Ebene verfahrbar ausgebildet sind, die orthogonal zur Mittellängsachse des Gegenelements orientiert ist. Indem der Stempel und das Gegenelememt relativ zur ersten Haltevorrichtung verfahrbar sind, können der Stempel und das Gegenelement relativ zur ersten Halteeinrichtung entlang der Ebene aufeinander ausgerichtet werden. Dies ist bei Neubestückung der Vorrichtung mit neuen pharmazeutischen Behältnissen und Verschlüssen oder auch dann von Vorteil, wenn mehrere pharmazeutische Behältnisse bzw. Verschlüsse in den Halteeinrichtungen angeordnet sind. Der Verfahrbereich des Stempels und des Gegenelements ist, insbesondere wenn die Vorrichtung nur einen Stempel und nur ein Gegenelement aufweist, derart dimensioniert, dass jeweils alle in den Halteeinrichtungen angeordneten pharmazeutischen Behältnisse bzw. Verschlüsse erreicht werden können.
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Mit anderen Worten ist die Mittellängsachse des Gegenelements der Normalenvektor einer Ebene. Die Ebene ist eine X-Y-Ebene, d.h. Halteeinrichtungen, Stempel und Gegenelement sind entlang der X-Achse und entlang der Y-Achse relativ zueinander verfahrbar. Die Antriebseinrichtung des Stempels kann derart eingerichtet sein, dass der Stempel nicht nur entlang seiner Mittellängsachse, sondern auch in einer dazu orthogonalen Ebene verfahrbar ist.
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In zweckmäßiger Weise kann das Gegenelement und/oder die erste Halteeinrichtung jeweils mittels einer weiteren Antriebseinrichtung verfahrbar sein. Das Gegenelement und/oder die erste Halteeinrichtung können jeweils insbesondere entlang der Mittellängsachse des Gegenelements oder entlang der Mittellängsachse des Gegenelements und entlang einer orthogonal zur Mittellängsachse ausgerichteten Ebene verfahrbar sein.
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Die zweite Halteeinrichtung kann, wenn diese separat zum Stempel bzw. zum Gegenelement ausgebildet ist, manuell oder mittels einer antreibbaren Handhabungseinrichtung von einer Bereitstellungsposition zur ersten Halteeinrichtung verlagert werden, um einen oder mehrere Verschlüsse an den pharmazeutischen Behältnissen bereitzustellen. Durch die Verwendung einer Handhabungseinrichtung kann sichergestellt werden, dass keine Kontamination der pharmazeutischen Behältnisse erfolgt und es kann ein präzises Ausrichten der zweiten Halteeinrichtung an der ersten Halteeinrichtung erreicht werden. Die antreibbare Handhabungseinrichtung kann bspw. als Roboter ausgebildet sein.
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Die Vorrichtung kann eine Steuerung zur Ansteuerung der Antriebseinrichtung, bspw. der Antriebseinrichtung des Stempels aufweisen. Die Steuerung ist hierbei eingerichtet, um die Antriebseinrichtung derart anzusteuern, dass ein Aufpressen des Verschlusses auf das pharmazeutische Behältnis mittels einer Kraftsteuerung oder einer Kraft-Weg-Steuerung erfolgt. Kraft bzw. Kraft und Weg können beim Aufpressen erfasst und somit überwacht werden. Die Steuerung kann mit dem Kraftsensor elektrisch bzw. elektronisch gekoppelt sein, d.h. ein Ausgangssignal des Kraftsensors geht als Eingangssignal in die Steuerung ein. Es kann, insbesondere am Verschlussstempel ein Wegsensor vorgesehen sein, dessen Ausgangssignal als ein weiteres Eingangssignal in die Steuerung eingeht. Die Steuerung kann auch mit weiteren Antriebseinrichtungen der ersten Halteeinrichtung oder des Gegenelements gekoppelt sein, um diese anzusteuern.
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Alternativ hierzu kann ein federndes Element vorgesehen sein, mittels dem die beim Verschließen aufgebrachte Kraft gesteuert werden kann bzw. gesteuert wird. Somit kann die aufgebrachte Kraft für den Verschließvorgang über ein federndes Element gesteuert werden. Eine Steuerung kann in diesem Fall entfallen.
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In vorteilhafter Weise können die erste Halteeinrichtung und/oder die zweite Halteeinrichtung jeweils als ein Halteabschnitt ausgebildet sein, der am Stempel oder am Gegenelement befestigt ist. Somit sind die Halteeinrichtungen jeweils direkt am Stempel bzw. Gegenelement ausgebildet bzw. in diese integriert. Dadurch können ein Verschluss bzw. ein Behältnis direkt in eine zugehörige Halteeinrichtung eingesetzt bzw. mit dieser gekoppelt werden, wobei die Halteeinrichtung am Stempel oder am Gegenelement befestigt ist. Dies erlaubt eine konstruktiv besonders einfache Ausgestaltung der Vorrichtung, bspw. zum einzelnen Verschließen eines Behältnisses mit einem Verschluss.
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Wie zuvor bereits angedeutet, können die Halteeinrichtungen alternativ separat zum Stempel bzw. zum Gegenelement ausgebildet sein. Im Rahmen einer solchen separaten Ausgestaltung ist denkbar, dass der Stempel bei einem Antrieb der Antriebseinrichtung durch einen in der zweiten Halteeinrichtung ausgebildeten Durchgang dringen kann, um mit dem Verschluss in Kontakt zu gelangen. Das Gegenelement kann, wenn dieses als weiterer Stempel ausgebildet ist, durch einen in der ersten Halteeinrichtung ausgebildeten weiteren Durchgang dringen, um am von der Öffnung abgewandten Ende des Behältnisses mit dem Behältnis in Kontakt zu gelangen. Somit können der Stempel bzw. das Gegenelement direkt auf den Verschluss bzw. das Behältnis einwirken. Dies trägt zu einem präzisen Verschließvorgang bei.
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In vorteilhafter Weise können die erste Halteeinrichtung und das Gegenelement (bei separater Ausgestaltung der Halteeinrichtungen) entlang einer Mittellängsachse des Gegenelements relativ zueinander verfahrbar ausgebildet sein. Dadurch kann ein in der ersten Halteeinrichtung angeordnetes pharmazeutisches Behältnis relativ zur Halteeinrichtung angehoben werden. Somit kann das pharmazeutische Behältnis für eine Kraftmessung kurz vor oder bei einem Schließvorgang angehoben werden. Dies trägt zu einer präzisen Kraftmessung bei, da die Krafteinleitung beim Aufpressen bzw. Verschließen des Verschlusses auf das Behältnis in den Stempel bzw. das Gegenelement und damit direkt in den Kraftsensor und nicht in die erste Halteeinrichtung erfolgt.
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In vorteilhafter Weise können die erste Halteeinrichtung und/oder die zweite Halteeinrichtung mehrere Halteabschnitte aufweisen. In jedem Halteabschnitt der ersten Halteeinrichtung kann jeweils ein pharmazeutisches Behältnis aufgenommen werden und in jedem Halteabschnitt der zweiten Halteeinrichtung kann jeweils ein Verschluss aufgenommen werden. Folglich können die Halteeinrichtungen jeweils mit mehreren pharmazeutischen Behältnissen bzw. mit mehreren Verschlüssen bestückt werden. Dies begünstigt ein zeiteffizientes Verschließen der pharmazeutischen Behältnisse, da nicht nach jedem Verschließen neu bestückt werden muss. Die Halteabschnitte in den Halteeinrichtungen können jeweils in einer Reihe oder Spalte zueinander benachbart angeordnet sein. Auch eine Anordnung in mehreren Reihen und Spalten ist jeweils denkbar. Bei den Halteeinrichtungen kann es sich jeweils um ein Nest zur Aufnahme einer Vielzahl von pharmazeutischen Behältnissen bzw. Verschlüssen handeln.
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In zweckmäßiger Weise können das Gegenelement als eine ggf. feststehende Platte oder als ein weiterer Stempel (Gegenstempel) ausgebildet sein. Eine Ausführung des Gegenelements als feststehende Platte trägt zu einer konstruktiv einfachen Ausgestaltung der Vorrichtung bei. Eine Ausführung des Gegenelements als weiterer Stempel trägt zu einer gezielten Betätigung von einzelnen Behältnissen bzw. Verschlüssen bei. Der weitere Stempel kann feststehend oder optional verfahrbar ausgebildet sein.
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Im Konkreten kann die Vorrichtung mehrere Stempel und mehrere Gegenelemente, insbesondere mehrere weitere Stempel mit Kraftsensor, aufweisen. Somit können mehrere pharmazeutische Behältnisse parallel bzw. gleichzeitig verschlossen und beim Verschließen mittels Kraftsensor überwacht werden. Folglich ergibt sich eine geringere Durchlaufzeit für eine definierte Anzahl an pharmazeutischen Behältnissen als in einer Ausführungsform der Vorrichtung mit nur einem Verschlussstempel und einem Gegenstempel.
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Die Aufgabe der eingangs genannten Art wird auch durch ein Verfahren mit den Merkmalen des nebengeordneten Anspruchs gelöst. Hinsichtlich der erzielbaren Vorteile sei auf die diesbezüglichen Ausführungen zur Vorrichtung verwiesen.
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Das Verfahren zum Verschließen von pharmazeutischen Behältnissen, bei welchem insbesondere eine Vorrichtung wie oben beschrieben eingesetzt werden kann, umfasst mindestens die folgenden Schritte: Bereitstellen, Ausrichten und Aufpressen.
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Im ersten Schritt werden mindestens ein pharmazeutisches Behältnis und mindestens ein Verschluss zum Verschließen einer Öffnung des pharmazeutischen Behältnisses bereitgestellt. Eine solche Bereitstellung kann bspw. mittels einer ersten Halteeinrichtung zur Aufnahme mindestens eines pharmazeutischen Behältnisses und/oder mittels einer zweiten Halteeinrichtung zur Aufnahme mindestens eines Verschlusses zum Verschließen einer Öffnung des pharmazeutischen Behältnisses erfolgen, wie oben beschrieben.
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Nachfolgend werden das pharmazeutische Behältnis und der Verschluss relativ zueinander ausgerichtet, so dass der Verschluss und die Öffnung des pharmazeutischen Behältnisses miteinander fluchten. Mit anderen Worten sollen Behältnis und Verschluss derart aufeinander ausgerichtet werden, dass der Verschluss auf das Behältnis passt. Das pharmazeutische Behältnis und der Verschluss können insbesondere derart ausgerichtet werden, dass die Mittellängsrichtungen von Verschluss und pharmazeutischem Behältnis zusammenfallen. Dies kann bspw. durch Antreiben von Antriebseinrichtungen der ersten Halteeinrichtung und/oder des Gegenelements und/oder des (ersten) Stempels erfolgen.
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Anschließend wird der Verschluss auf das pharmazeutische Behältnis aufgepresst, um die Öffnung des pharmazeutischen Behältnisses zu verschließen.
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Der Verschließvorgangs wird überwacht. Hierzu wird beim Aufpressen des Verschlusses die auf das pharmazeutische Behältnis aufgebrachte Kraft erfasst, insbesondere in Form eines Kraftverlaufs oder eines Kraft-Weg-Verlaufs.
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In vorteilhafter Weise kann das Aufpressen des Verschlusses auf das pharmazeutische Behältnis kraftgesteuert oder kraft-weg-gesteuert erfolgen. Dies begünstigt ein besonders präzises Aufpressen des Verschlusses auf das Behältnis.
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Das Aufpressen des Verschlusses kann durch einen antreibbaren Stempel erfolgen. Der Stempel kann sich an der Seite des pharmazeutischen Behältnisses befinden, an der dessen Öffnung angeordnet ist. Das Erfassen der auf das pharmazeutische Behältnis aufgebrachten Kraft kann durch einen Kraftsensor erfolgen, der an dem Stempel oder an einem Gegenelement angeordnet sein kann, welches an einer von der ersten Seite abgewandten zweiten Seite des Behältnisses angeordnet ist, bspw.an der von der Öffnung abgewandten Seite des pharmazeutischen Behältnisses. Dadurch kann die durch den Stempel auf den Verschluss aufgebrachte Kraft mittels eines Kraftsensors erfasst werden.
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Vorteilhaft kann das Anheben des pharmazeutischen Behältnisses kurz vor oder bei einem Aufpressen des Verschlusses sein. Das pharmazeutische Behältnis kann insbesondere durch Verfahren des Gegenelements und einer ersten Haltevorrichtung, die das pharmazeutische Behältnis aufnimmt, angehoben werden. Dabei verfahren das Gegenelement und eine erste Haltevorrichtung relativ zueinander entlang der Mittellängsachse des Gegenelements.
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In zweckmäßiger Weise kann das Verfahren vorsehen, dass wenn beim Aufpressen des Verschlusses auf das pharmazeutische Behältnis keine oder keine hinreichend große Kraft erfasst wird, das Bereitstellen, Ausrichten und/oder Aufpressen des Verschlusses auf das pharmazeutische Behältnis wiederholt wird. Alternativ kann das pharmazeutische Behältnis und/oder der Verschluss als „Schlechtbehältnis“ erkannt und aussortiert werden. Bspw. kann die Steuerung mit einem Kraftsensor und/oder einem Wegsensor gekoppelt sein, die als Eingangssignale in die Steuerung eingehen, wie oben beschrieben. Die Steuerung kann die Antriebseinrichtung des Stempels und optional auch weitere Antriebseinrichtungen des Gegenelements und der Halteeinrichtung entsprechend ansteuern.
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Wird bspw. mittels des Kraftsensors eine hinreichend große Kraft oder ein entsprechender Kraftverlauf erfasst, wird das pharmazeutische Behältnis als zuverlässig verschlossen erkannt. Sind Kraft bzw. Kraftverlauf nicht erfassbar oder nicht hinreichend groß, können die pharmazeutischen Behältnisse nachgearbeitet oder aussortiert werden. Ebenfalls kann bei mehrteilig ausgebildeten Verschlüssen (bspw. Gummistopfen und Alu-Bördelkappe) beim Aufbringen einer zweiten Komponente des Verschlusses erfasst werden, ob die erste Komponente des Verschlusses noch vorhanden ist bzw. an oder auf der Öffnung sitzt.
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Zur weiteren Ausgestaltung des Verfahrens können die im Zusammenhang mit der Vorrichtung beschriebenen oder die nachfolgend noch erläuterten Maßnahmen dienen.
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Die Erfindung wird Folgenden anhand der Figur erläutert, wobei gleiche oder funktional gleiche Elemente mit identischen Bezugszeichen versehen sind, ggf. jedoch lediglich einmal. Es zeigen:
- 1 eine Ausführungsform einer Vorrichtung zum Verschließen von pharmazeutischen Behältnissen in einer schematischen, teilweise geschnittenen Seitenansicht.
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1 zeigt eine Vorrichtung zum Verschließen von pharmazeutischen Behältnissen, wobei die Vorrichtung insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet ist.
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Die Vorrichtung 10 weist eine erste Halteeinrichtung 12 und eine zweite Halteeinrichtung 14 auf.
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Die erste Halteeinrichtung 12 weist mehrere Halteabschnitte 16 auf. Die Halteabschnitte 16 dienen zur Aufnahme von pharmazeutischen Behältnissen 18. Jedes pharmazeutische Behältnis 18 weist eine Öffnung 24 auf. Ein Durchgang 20 ist jeweils in jedem Halteabschnitt 16 gegenüberliegend zur Öffnung 24 der pharmazeutischen Behältnisse 18 an der ersten Haltevorrichtung 12 ausgebildet.
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Die zweite Halteeinrichtung 14 dient zur Aufnahme mindestens eines Verschlusses 22 zum Verschließen einer Öffnung 24 des pharmazeutischen Behältnisses 18. Der Verschluss 22 umfasst eine Kappe 26 und einen Gummistopfen 28. Die zweite Halteeinrichtung 14 weist in 1 mehrere Halteabschnitte 30 für Verschlüsse 22 auf. An den Halteabschnitten 30 ist jeweils angrenzend an die Verschlüsse 22 ein Durchgang 32 an der zweiten Haltevorrichtung 14 ausgebildet.
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Die Vorrichtung der 1 umfasst einen ersten Stempel 34 mit einer Antriebseinrichtung 36 und einem hier beispielhaft am Stempel 34 angeordneten Wegsensor 38. Der Stempel 34 wird im Beispiel nachfolgend als Verschlussstempel 34 bezeichnet. Der Verschlussstempel 34 befindet sich im Beispiel an einer Seite 35 des pharmazeutischen Behältnisses 18, der die Öffnung 24 zugewandt ist (Anordnung des Verschlussstempels 34 entlang der Schwerkraftrichtung oberhalb von Behältnis 18 und Verschluss 22).
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Des Weiteren weist die Vorrichtung ein Gegenelement 40 mit einer Antriebseinrichtung 42 auf. Das Gegenelement 40 ist im Beispiel als weiterer Stempel bzw. als Gegenstempel 40 ausgebildet. Zudem ist ein Kraftsensor 44 vorgesehen, der im Beispiel am Gegenstempel 40 angeordnet ist. Der Gegenstempel 40 ist im Beispiel an der von der Öffnung 24 abgewandten Seite 41 des pharmazeutischen Behältnisses 18 angeordnet (Anordnung des Gegenstempels 40 in Schwerkraftrichtung unterhalb von Behältnis 18 und Verschluss 22).
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Es ist eine Steuerung 46 zur Ansteuerung der Antriebseinheit 36 vorgesehen. Dabei ist die Steuerung 46 elektrisch mit dem Kraftsensor 44 und dem Wegsensor 38 verbunden. Die Ausgangssignale von Wegsensor 38 und Kraftsensor 44 gehen somit als Eingangssignale in die Steuerung 46 ein.
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Im Beispiel sind die erste und zweite Halteeinrichtung 12, 14 jeweils separat zum Verschlussstempel 34 bzw. zum Gegenstempel 40 ausgebildet. Die erste und zweite Halteeinrichtung 12, 14 sind aufeinander ausgerichtet, so dass der Verschluss 22 und die Öffnung 24 des pharmazeutischen Behältnisses 18 miteinander fluchten.
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Der Verschlussstempel 34 und der Gegenstempel 40 sind relativ zur ersten Halteeinrichtung 12 entlang einer x-y Ebene verfahrbar ausgebildet. Die x-y Ebene ist orthogonal zur Mittellängsachse 52 des Gegenstempels 40 orientiert. Die Mittellängsachse 50 des Verschlussstempels 34 bildet eine z-Achse. Der Verschlussstempel 34 und der Gegenstempel 40 sind derart verfahrbar, dass sie jede Position eines zu verschließenden pharmazeutischen Behältnisses 18 erreichen. Dabei werden der Verschlussstempel 34 und der Gegenstempel 40 an der Mittelachse 48 des pharmazeutischen Behältnisses 18 ausgerichtet, so dass die Mittelachsen 48 des pharmazeutischen Behältnisses 18, die Mittelachse 50 des Verschlussstempels und die Mittelachse 52 des Gegenstempels 40 miteinander fluchten.
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Der Gegenstempel 40 kann durch Antrieb der Antriebseinheit 42 durch den Durchgang 20 dringen und in Kontakt mit dem pharmazeutischen Behältnis 18 kommen. Das pharmazeutische Behältnis 18 wird durch den Gegenstempel 40 entlang seiner Mittellängsachse 48 relativ zur ersten Halteeinrichtung 12 angehoben.
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Der Verschlussstempel 34 kann durch Antrieb einer Antriebseinheit 36 durch den Durchgang 32 in der zweiten Halteeinrichtung 14 dringen und gelangt dabei mit dem Verschluss 22 in Kontakt und presst diesen zum Verschließen der Öffnung 24 des pharmazeutischen Behältnisses auf das pharmazeutische Behältnis 18 auf.
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Die Vorrichtung 10 umfasst eine Kraft-Weg gesteuerte Überwachung des Verschließvorgangs.
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Hierbei erfasst der Kraftsensor 44 des Gegenstempels 40 eine durch den Verschlussstempel 34 beim Aufpressen des Verschlusses 22 auf das pharmazeutische Behältnis 18 aufgebrachte Kraft. Die Erfassung der Kraft erfolgt am bzw. über das Behältnis 18.
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Der Wegsensor 38 des Verschlussstempels 34 erfasst den Verfahrweg des Verschlussstempels 34 beim Aufpressen des Verschlusses 22 auf das pharmazeutische Behältnis 18.
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Die Steuerung 46 ist mit dem Kraftsensor 44 und dem Wegsensor 38 elektrisch gekoppelt, so dass die Ausgangssignale der Sensoren in die Steuerung 46 eingehen. Die Steuerung 46 ist dabei zusätzlich mit den Antriebseinrichtungen 36, 42 des Verschlussstempels und des Gegenstempels gekoppelt und steuert diese.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 2018/0370665 A1 [0002]