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DE102020134229A1 - Getränktes Reinigungstuch - Google Patents

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DE102020134229A1
DE102020134229A1 DE102020134229.2A DE102020134229A DE102020134229A1 DE 102020134229 A1 DE102020134229 A1 DE 102020134229A1 DE 102020134229 A DE102020134229 A DE 102020134229A DE 102020134229 A1 DE102020134229 A1 DE 102020134229A1
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Germany
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cleaning
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hand dishwashing
dishwashing detergent
alkyl
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DE102020134229.2A
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Marianne Schmeling
Detlef Buisker
Rainer Sorg
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Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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Publication date
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein mit einer Handgeschirrspülmittelzusammensetzung getränktes Reinigungstuch, die Verwendung desselben zum Reinigen von harten Oberflächen, insbesondere Geschirr, sowie ein Verfahren zum manuellen Reinigen von harten Oberflächen, insbesondere Geschirr unter Verwendung eines derartigen Reinigungstuches.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein mit einer Handgeschirrspülmittelzusammensetzung getränktes Reinigungstuch, die Verwendung desselben zum Reinigen von harten Oberflächen, insbesondere Geschirr, sowie ein Verfahren zum manuellen Reinigen von harten Oberflächen, insbesondere Geschirr unter Verwendung eines derartigen Reinigungstuches.
  • Die Handhabung von Handgeschirrspülmitteln kann umständlich sein, insbesondere die richtige Dosierung aus einem Plastikbehältnis heraus, insbesondere mit feuchten Händen. Generell besteht ein fortwährendes Problem darin, dass Verbraucher zu Überdosierung entsprechender Produkte neigen. Dies führt nicht nur zu einer unnötigen Rohstoffvergeudung, sondern resultiert auch in einer unzeitgemäßen Erzeugung erheblicher Mengen an Plastikmüll.
  • Die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Aufgabe bestand darin, ein Handgeschirrspülmittel bereitzustellen, welches die vorstehend erläuterten Nachteile des Stands der Technik überwinden kann.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein mit einem Handgeschirrspülmittel behandeltes Reinigungstuch. Erfindungsgemäß wird dem Verbraucher somit ein gebrauchsfertiges Kombinationsprodukt zur Verfügung gestellt, welches zur Reinigung von harten Oberflächen, insbesondere zur manuellen Reinigung von Geschirr, Besteck und/oder Kochgut geeignet ist und zu diesem Zwecke verwendet werden kann. Diese erfindungsgemäße gebrauchsfertige Produktkombination erlaubt eine anwenderfreundlichere, handlichere und umweltfreundlichere Anwendung. Überdosierungen können vermieden und die Menge an anfallendem Plastikmüll verringert werden.
  • In einem ersten Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung daher ein Reinigungstuch geeignet zur Reinigung harter Oberflächen, getränkt mit mindestens einer Handgeschirrspülmittelzusammensetzung.
  • In einem weiteren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung ferner die Verwendung eines Reinigungstuchs, wie hierin beschrieben, zum Reinigen von Oberflächen, bevorzugt harten Oberflächen, insbesondere von Geschirr, Besteck und Kochutensilien.
  • Schließlich betrifft die vorliegende Erfindung in einem letzten Aspekt auch ein Verfahren zum manuellen Reinigen von Oberflächen, bevorzugt harten Oberflächen, insbesondere Geschirr, Besteck und Kochutensilien, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens einem Verfahrensschritt ein Reinigungstuch, wie hierin definiert, angewendet wird.
  • Alle Prozentangaben sind, sofern nicht anders angegeben, Gewichts-%. Numerische Bereiche, die in dem Format „von x bis y“ angegeben sind, schließen die genannten Werte ein. Wenn mehrere bevorzugte numerische Bereiche in diesem Format angegeben sind, ist es selbstverständlich, dass alle Bereiche, die durch die Kombination der verschiedenen Endpunkte entstehen, ebenfalls erfasst werden.
  • „Mindestens ein“, wie hierin verwendet, schließt ein, ist aber nicht begrenzt auf 1, 2, 3, 4, 5, 6 und mehr. Bezogen auf einen Inhaltsstoff bezieht sich die Angabe auf die Art des Inhaltsstoffs und nicht auf die absolute Zahl der Moleküle. „Mindestens ein Tensid“ bedeutet somit beispielsweise mindestens eine Art von Tensid, d.h. dass eine Art von Tensid oder eine Mischung mehrerer verschiedener Tenside gemeint sein kann. Zusammen mit Gewichtsangaben bezieht sich die Angabe auf alle Verbindungen der angegebenen Art, die in der Zusammensetzung/Mischung enthalten sind, d.h. dass die Zusammensetzung über die angegebene Menge der entsprechenden Verbindungen hinaus keine weiteren Verbindungen dieser Art enthält.
  • „Ungefähr“, wie hierin in Bezug auf Zahlenwerte verwendet, bedeutet den entsprechenden Wert ±10%, vorzugsweise ±5%.
  • Wenn hierin auf Molmassen Bezug genommen wird, beziehen sich diese Angaben immer auf die zahlenmittlere Molmasse Mn, sofern nicht explizit anders angeben. Das Zahlenmittel der Molmasse kann beispielsweise mittels Gel-Permeations-Chromatographie (GPC) gemäß DIN 55672-1:2007-08 mit THF als Eluent bestimmt werden. Die massenmittlere Molmasse Mw kann ebenfalls mittels GPC bestimmt werden, wie für Mn beschrieben.
  • „Flüssig“, wie hierin verwendet, schließt Flüssigkeiten und Gele sowie auch pastöse Zusammensetzungen ein. Es ist bevorzugt, dass die flüssigen Zusammensetzungen bei Raumtemperatur fließfähig und gießbar sind, es ist aber auch möglich, dass sie eine Fließgrenze aufweisen.
  • „Phosphatfrei“ und „phosphonatfrei“, wie hierin verwendet, bedeutet, dass die betreffende Zusammensetzung im Wesentlichen frei von Phosphaten bzw. Phosphonaten ist, d.h. insbesondere Phosphate bzw. Phosphonate in Mengen kleiner als 0,1 Gew.-%, vorzugsweise kleiner als 0,01 Gew.-%, bezogen auf die jeweilige Zusammensetzung, enthält.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind Reinigungstücher, getränkt mit mindestens einer Handgeschirrspülmittelzusammensetzung. Erfindungsgemäße Reinigungstücher eignen sich zur Reinigung harter Oberflächen. Der Begriff „harte Oberflächen“ schließt Oberflächen wie Metall, Glas, Porzellan, Keramik, Kacheln, Stein, lackierte Oberflächen, Kunststoffe, Holz und Leder ein, bezieht sich jedoch, im Kontext der vorliegenden Erfindung, insbesondere auf Geschirr, Besteck sowie Kochutensilien. Der Begriff „Handgeschirrspülmittel“ bezieht sich, im Kontext der vorliegenden Erfindung, auf Reinigungsmittel, welche zur manuellen Reinigung von Spülgut, wie beispielsweise Geschirr, Besteck und Kochgut, eingesetzt werden können. Dabei schließt der Begriff „Handgeschirrspülmittel“, wie hierin verwendet, beispielsweise und ohne Einschränkung, flüssige Handgeschirrspülmittel, aber auch Handgeschirrspülmittel in fester und/oder kompaktierter Form, wie beispielsweise Geschirrspülpulver und -granulate, ein. Erfindungsgemäße Reinigungsmittel sind mit mindestens einem Handgeschirrspülmittel, wie hierin definiert und beschrieben, behandelt, d.h. getränkt. Entsprechend handelt es sich im Kontext der vorliegenden Erfindung bei dem mindestens einen Handgeschirrspülmittel vorzugsweise um ein flüssiges Handgeschirrspülmittel, wie hierin definiert. Es ist jedoch ebenfalls möglich, eine Lösung oder Suspension, insbesondere eine wässrige Lösung oder Suspension, vorzugsweise eine konzentrierte Lösung oder Suspension, bevorzugt eine wässrige Lösung oder eine, am meisten bevorzugt, wässrige konzentrierte Lösung eines festförmigen Handgeschirrspülmittels zu verwenden, mit welchem das Tuchsubstratmaterial getränkt wird, um so ein erfindungsgemäßes, d.h. mit mindestens einem Handgeschirrspülmittel getränktes Reinigungstuch zu erhalten.
  • Der Begriff „Tuch“ bezieht sich, im Kontext der vorliegenden Erfindung, auf ein Substrat, wie beispielsweise, aber ohne Einschränkung, ein Flächengebilde oder einen Lappen. Um ein erfindungsgemäßes Reinigungstuch zu erhalten, wird ein solches Substrat mit mindestens einem Handgeschirrspülmittel, wie voranstehend definiert und hierin beschrieben, behandelt, um ein mit mindestens einem Handgeschirrspülmittel getränktes Reinigungstuch zu erhalten. Auf diese Weise wird dem Verbraucher ein gebrauchsfertiges Reinigungstuch zur Verfügung gestellt, welches zur Reinigung von harten Oberflächen, insbesondere zur manuellen Reinigung von Geschirr, Besteck und/oder Kochgut geeignet ist und zu diesem Zwecke verwendet werden kann. Die erfindungsgemäße gebrauchsfertige Produktkombination ermöglicht, verglichen mit handelsüblichen Handgeschirrspülmitteln zur Eigendosierung, üblicherweise verwendet in Kombination mit Lappen, Schwämmen oder Bürsten, eine anwenderfreundlichere, handlichere und umweltfreundlichere Anwendung. Besonders vorteilhaft ist die vergleichsweise geringere Menge an anfallendem Plastikmüll sowie die Vermeidung von Handgeschirrspülmittelüberdosierungen.
  • Zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Reinigungstuches, d.h. eines Reinigungstuchs, geeignet zur Reinigung harter Oberflächen, wie voranstehenden definiert, wird das Tuch, d.h. das Substrat, mit der mindestens einen Handgeschirrspülmittelzusammensetzung behandelt, vorzugsweise indem die mindestens eine Handgeschirrspülmittelzusammensetzung auf das Textilsubstrat absorbiert wird, um auf diese Weise ein behandeltes, d.h. getränktes Textilsubstrat herzustellen. Die Behandlung des Tuchs kann das Eintauchen in die mindestens eine Handgeschirrspülmittelzusammensetzung, das Aufsprühen, Auftropfen und/oder Aufgießen der mindestens einen Handgeschirrspülmittelzusammensetzung umfassen.
  • Die erfindungsgemäße Zusammensetzung wird bis zu einer gewünschten Menge durch das Textilsubstrat aufgenommen. Typische Mengen an Handgeschirrspülmittelzusammensetzung betragen, in verschiedenen Ausführungsformen, ungefähr 0,1 bis 50 Gew.-%, vorzugsweise ungefähr 0,2 bis 25 Gew.-%, bevorzugter ungefähr 0,2 bis 15 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Reinigungstuchs.
  • Zur gebrauchsfertigen Aufbewahrung kann ein Stoß Reinigungstücher in einen Behälter verpackt werden, der bei Bedarf geöffnet werden kann und im geschlossenen Zustand vorzugsweise so dicht ist, dass die Verdampfung von Komponenten aus der Handgeschirrspülmittelzusammensetzung bestmöglich verhindert wird.
  • Das Substrat kann aus jeder gewobenen (woven) oder nicht-gewobenen (non-woven) Faser, einem Fasergemisch oder auch einem Schaum von ausreichender Nassfestigkeit und Absorptionsfähigkeit hergestellt sein, um eine effektive Menge der Handgeschirrspülmittelzusammensetzung aufnehmen zu können. In verschiedenen Ausführungsformen handelt es sich bei dem Tuchmaterial um ein gewebtes (woven) oder nicht-gewebtes (non-woven) Textilmaterial. Entsprechend umfasst das Substrat, d.h. das Tuchmaterial, in verschiedenen Ausführungsformen ein gewebtes (woven) oder nicht-gewebtes (non-woven) Textilmaterial oder besteht daraus.
  • Nichteinschränkende Beispiele geeigneter Tuchmaterialien umfassen Fasern aus natürlichen Quellen wie Viskose und Cellulose bzw. Fasern aus natürlichen Quellen umfassend oder bestehend aus Viskose oder Cellulose, wie beispielsweise Baumwolle oder Lyocell, oder Fasern synthetischen Ursprungs wie Polypropylen, Polyethylenterephthalat, Polyester oder Polyamid. Besonders geeignet können weiterhin auch Gemische dieser Materialien wie Viskose/Polyester, Viskose/Polypropylen und Cellulose/Polyester sein.
  • In verschiedenen Ausführungsformen umfasst das Tuchmaterial mindestens ein Material ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Viskose, Cellulose, Polypropylen, Polyester, Polyamid oder Mischungen davon oder besteht daraus. In verschiedenen Ausführungsformen sind Materialien bevorzugt, die mindestens ein Material ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Viskose, Cellulose, Polypropylen und Polyester umfassen oder daraus bestehen, einschließlich Mischungen der vorgenannten, vorzugsweise Materialmischungen ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Viskose/Polyester, Viskose/Polypropylen und Cellulose/Polyester.
  • In verschiedenen Ausführungsformen ist bevorzugt, dass das erfindungsgemäße Reinigungstuch mindestens ein Mikrofasermaterial umfasst. In verschiedenen Ausführungsformen handelt es sich bei dem Substrat des erfindungsgemäßen Reinigungstuches um ein Mikrofasertextilmaterial, vorzugsweise um ein gestricktes, gewirktes oder gewebtes Mikrofasermaterial oder um ein Vliesstoffmikrofasermaterial. Geeignet sind weiterhin Gemische vorgenannter Arten von Mikrofasermaterialien. In verschiedenen Ausführungsformen handelt es sich um ein Polyester-basiertes Mikrofasermaterial, d.h. ein erfindungsgemäßes Tuchsubstrat umfasst mindestens ein Polyester-basiertes Mikrofasermaterial oder besteht daraus.
  • Gegebenenfalls können ein oder mehrere Latexbindemittel zugesetzt werden. Diese Latexbindemittel können typischerweise ein oder mehrere Monomere umfassen, die aus Styrol-2-ethylhexylacrylat, Butylacrylat, Methylmethacrylat, Ethylacrylat, Methylacrylat, Acrylnitril und Vinylacetat ausgewählt sind.
  • Geeignete Materialien können mit im Stand der Technik bekannten Techniken wie Kardieren, Drylaid, Wetlaid, Airlaid und Extrusion zu Geweben verarbeitet werden. Gewebe können mit ebenfalls bekannten Techniken verbunden werden, wie Nadelstanzen, Zusammennähen, Hydroverhakung, chemisches Verbinden, Verbinden durch Wärme, Verbinden durch Spinnen, Spunlacing und Schmelzblasen.
  • Das erfindungsgemäße Reinigungstuch kann eine einlagige Struktur oder eine mehrlagige Struktur aufweisen. Eine mehrlagige Struktur kann aus Lagen der vorgenannten Materialarten gefertigt sein, wobei die einzelnen Lagen gleich oder verschieden voneinander sein können.
  • In verschiedenen Ausführungsformen ist vorgesehen, dass mindestens eine Seite des erfindungsgemäßen Reinigungstuchs eine abrasive Oberfläche aufweist. Dabei kann die komplette Oberfläche der mindestens einen Seite abrasiv sein, oder aber nur ein Teil besagter Oberfläche, beispielsweise nur die Hälfte der Oberfläche der entsprechenden Tuchseite. „Abrasiv“ bezeichnet, im Kontext der vorliegenden Erfindung, eine Oberflächenstruktur, die dem Tuch eine Scheuer- oder Schmirgelwirkung verleiht, vorzugsweise eine leichte Scheuer- oder Schmirgelwirkung, um Schmutz und andere Kontaminanten effektiv aufzubrechen und/oder zu entfernen. Um eine abrasive Wirkung zu erhalten, kann das erfindungsgemäße Substrat beispielsweise eine strukturierte Oberfläche aufweisen, wobei „strukturiert“ in diesem Kontext bedeutet, dass die entsprechende Oberfläche des Substrats Strukturen wie beispielsweise Knötchen und/oder Streifen von darauf aufgebrachtem abschleifendem Material aufweist. Geeignete Materialen schließen ein, sind aber nicht beschränkt auf, Polyolefine, Polyester, Polyvinylchloride und Polyamide. Copolymere oder Gemische aus beliebigen Copolymeren können ebenfalls geeignet sein. Spezifische Beispiele umfassen Polyethylen, Polypropylen, Polybutylen, Polyethylenterephthalat, Poly(ethylen)vinylacetat, Polystyrol, Polyamid, Polymethylmethacrlat und Polyvinylchlorid.
  • Abrasiv wirkende Strukturen, wie beispielsweise Knötchen und/oder Streifen aus abschleifendem Material, wie voranstehend definiert, können auf dem Tuchsubstrat in einem gleichmäßigen Muster (z.B. in einem Tupfenmuster) oder unregelmäßig (z.B. Sprenkel oder Streifen) verteilt sein.
  • Das abrasive Material, aber natürlich auch das übrige Material des Substrats, kann gefärbt oder pigmentiert sein. Vorzugsweise hat das abrasiv wirkende Material eine andere Farbe als das Tuchsubstrat, auf dem es vorliegt, um dem Verbraucher seine Gegenwart auch visuell anzuzeigen. Auf diese Weise kann der Anwender einfach zwischen der nicht-abschleifenden und der abschleifenden Seite des Tuchs unterscheiden.
  • Der Anteil der abrasiven Oberfläche kann typischerweise im Bereich von ungefähr 10 bis 100%, insbesondere 10 bis 100%, vorzugsweise 15 bis 100%, stärker bevorzugt 20 bis 100%, beispielsweise 20, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90 oder 100 %, jeweils bezogen auf die Gesamtfläche der mindestens einen Oberfläche des Tuchs, welche die abrasive Oberflächenbeschaffenheit aufweist, liegen, bestimmt durch visuelle Beurteilung des Tuchs.
  • Das abrasiv wirkende Material, bzw. die abrasiv wirkende Struktur, kann auf unterschiedliche, den Fachleuten bekannte Weise auf das Tuch aufgebracht werden. Beispielsweise kann bei schmelzgeblasenen Tüchern das abschleifende Material unmittelbar nach der Extrusion der zur Herstellung des Tuchs verwendeten Fasern aufgebracht werden. Dann wird das abschleifende Material in der geschmolzenen Oberfläche eingebettet und an Ort und Stelle festgehalten, wenn die Fasern abkühlen.
  • Bei vorgeformten Tuchgeweben auf der Basis verfestigter Fasern wie Spunlace-Tüchern wird das abschleifende Material typischerweise mit einem Klebstoff auf dem Substrat befestigt. Der Klebstoff und das abschleifende Material können durch jedes geeignete Verfahren auf das Tuchsubstrat aufgebracht werden. Sowohl durch Walzbeschichtung als auch durch Siebdrucken erhält man gute Ergebnisse. Alternativ kann eine Lösung oder Dispersion des Klebstoffs, die dispergierte Schleifpartikel enthält, auf das Tuchsubstrat gesprüht und anschließend durch Wärme gehärtet werden.
  • Auf Wunsch können Schleifpartikel auch in situ auf dem Tuchsubstrat gebildet werden, indem man geschmolzenes oder gelöstes Polymer auf das Substrat sprüht oder aufdampft. Ein weiteres geeignetes Verfahren ist in WO 97/81865 beschrieben, nach dem ein abschleifendes faserartiges Vliesgewebematerial dadurch hergestellt wird, dass man zuerst ein nicht-abschleifendes Vorläufergewebe aus faserartigem Vliesmaterial herstellt. Das Vorläufergewebe weist auf einer Oberfläche eine gleichmäßige Verteilung verdünnter schmelzbarer thermoplastischer Fasern wie Polypropylenfasern auf. Das Vorläufergewebe wird dann ausreichend erwärmt, damit die verdünnten thermoplastischen Fasern schrumpfen und knötchenartige Faserreste bilden, die der ebenen Oberfläche des resultierenden Gewebematerials einen aufgerauhten, abschleifenden Charakter verleihen. Weil die Fasern die Knötchen in situ bilden, nachdem sie in das Gewebe integriert wurden, erlaubt dies die Bildung einer einlagigen Struktur.
  • In verschiedenen Ausführungsformen weist das erfindungsgemäße Reinigungstuch eine Dicke im Bereich von ungefähr 0,1mm bis 1,0 cm, vorzugsweise ungefähr 0,2 mm bis 9,0 mm, stärker bevorzugt ungefähr 0,3 bis 0,8 mm auf.
  • Bei dem erfindungsgenmäßen Reinigungstuch kann es sich entweder um ein Reinigungstuch zur einmaligen Verwendung oder um ein Reinigungstuch zur mehrmaligen Verwendung handeln. Vorzugsweise handelt es sich bei einem erfindungsgemäßen Reinigungstuch um ein Reinigungstuch zur mehrmaligen Verwendung.
  • Wie bereits erwähnt, umfasst ein erfindungsgemäßes Reinigungstuch mindestens eine Handgeschirrspülmittelzusammensetzung, vorzugsweise in einer Menge von ungefähr 0,1 bis 50 Gew.-%, vorzugsweise in einer Menge von ungefähr 0,2 bis 25 Gew.-%, bevorzugter in einer Menge von ungefähr 0,2 bis 15 Gew.-% enthält, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Reinigungstuchs. In verschiedenen Ausführungsformen liegt das Gewichtsverhältnis der mindestens einen Handgeschirrspülmittelzusammensetzung zu dem Tuch, d.h. dem Substrat vor Behandlung mit der mindestens einen Handgeschirrspülmittelzusammensetzung, im Bereich von ungefähr 5:1 bis 1:100, vorzugsweise im Bereich von ungefähr 2:1 bis 1:100, noch bevorzugter im Bereich von ungefähr 1:1 bis 1:100, beispielsweise ungefähr 1:1, 1:2, 1:3, 1:4, 1:5, 1:6, 1:7, 1:8, 1:9, 1:19, 1:15, 1:20, 1:25, 1:30, 1:35, 1:40, 1:45, 1:50, 1:55, 1:60, 1:65, 1:70, 1:75, 1:80, 1:85, 1:90, 1:95 oder 1:100.
  • Bei der mindestens einen Handgeschirrspülmittelzusammensetzung, mit welchem ein erfindungsgemäßes Reinigungstuch behandelt, d.h. getränkt, ist, kann es sich um eine beliebige Handgeschirrspülmittelformulierung handeln. Vorzugsweise handelt es sich jedoch um eine flüssige, bevorzugt wässrige Handgeschirrspülmittelzusammensetzung. Besonders geeignet sind Konzentrate.
  • Insbesondere umfasst eine geeignete Handgeschirrspülmittelzusammensetzung mindestens ein Tensid, bevorzugt in einer Menge von ungefähr 4 bis ungefähr 60 Gew.-%, vorzugsweise in einer Menge von ungefähr 5 bis ungefähr 50 Gew.-% enthält, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Handgeschirrspülmittelzusammensetzung.
  • Im Kontext der vorliegenden Erfindung geeignete Tenside sind im Stand der Technik bekannt und schließen anionische Tenside, kationische Tenside, nichtionische Tenside, zwitterionische, amphotere Tenside und deren Gemische ein.
  • Zur Gruppe geeigneter anionischer Tenside zählen Fettalkoholethersulfate. Fettalkoholethersulfate ermöglichen ein stabiles Schaumvolumen bei Anwesenheit von Schmutz, insbesondere von fetthaltigen Anschmutzungen an den zu reinigenden Oberflächen beziehungsweise in Wasser. Fettalkoholethersulfate sind Produkte von Sulfatierreaktionen an alkoxylierten Alkoholen. Dabei versteht der Fachmann allgemein unter alkoxylierten Alkoholen die Reaktionsprodukte von Alkylenoxid, bevorzugt Ethylenoxid, mit Alkoholen, im Sinne der vorliegenden Erfindung bevorzugt mit längerkettigen Alkoholen, also mit aliphatischen geradkettigen oder ein- oder mehrfach verzweigten, azyklischen oder zyklischen, gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, vorzugsweise geradkettigen, azyklischen, gesättigten Alkoholen mit 6 bis 22, vorzugsweise 8 bis 18, insbesondere 10 bis 16 und besonders bevorzugt 12 bis 14 Kohlenstoffatomen. In der Regel entsteht aus n Molen Ethylenoxid und einem Mol Alkohol, abhängig von den Reaktionsbedingungen, ein komplexes Gemisch von Additionsprodukten unterschiedlicher Ethoxylierungsgrade (n = 1 bis 30, vorzugsweise 1 bis 20, insbesondere 1 bis 10, besonders bevorzugt 2 bis 4).
  • Eine weitere Ausführungsform der Alkoxylierung besteht im Einsatz von Gemischen der Alkylenoxide, bevorzugt das Gemisch von Ethylenoxid und Propylenoxid. Ganz besonders bevorzugt im Sinne der vorliegenden Erfindung sind niederethoxylierte Fettalkohole mit 1 bis 4 Ethylenoxideinheiten (EO), insbesondere 1 bis 2 EO, beispielsweise 2 EO wie Na-C12-C14-Fettalkohole + 2 EO-sulfat.
  • In einigen Ausführungsformen enthält das Handgeschirrspülmittel ein oder mehrere Fettalkoholethersulfate, wie voranstehend definiert, vorzugsweise in einer Menge von 5 bis 40 Gew.-%, insbesondere von 6 bis 35 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Handgeschirrspülmittels.
  • Zu den insbesondere in Handgeschirrspülmitteln bevorzugt weiterhin vorhandenen anionischen Tensiden zählen Alkalisalze des Fettalkoholsulfats. Das Handgeschirrspülmittel kann vorzugsweise 0,05 bis 15 Gew.-%, insbesondere 0,1 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,3 bis 5 Gew.-% des Alkalisalzes eines Fettalkoholsulfats aufweisen, bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels. Dieses kann als Zusatzstoff eingesetzt werden, welcher sich auf das Schaumvolumen auswirkt. Es hat sich gezeigt, dass bei Wasser mit einer Wasserhärte von 16 bis 20° dH, also bei hartem Wasser, ein Anteil von 0,05 Gew.-% und insbesondere ein Anteil von 0,1 Gew.-% ausreichend ist, um ein gegenüber weichem Wasser nur unwesentlich reduziertes Schaumvolumen zu erreichen. Je härter das Wasser ist, umso höher sollte der Anteil des Fettalkoholsulfates sein. Ein Anteil von mehr als 3 Gew.-%, insbesondere von mehr als 5 Gew.-% sorgt jedoch für keine weitere Stabilisierung des Schaums auch bei sehr hartem Wasser mit einer Wasserhärte von 20 bis 32° dH. Es hat sich gezeigt, dass ein Gewichtsanteil von 0,3 bis 1 Gew.-% ausreichend ist, um das gewünschte Schaumvolumen sowohl bei hartem als auch bei sehr hartem Wasser mit einer Wasserhärte von 16 bis 32° dH, insbesondere von 20 bis 32° dH zu erhalten. Eine höhere Dosierung des Alkalisalzes des Fettalkoholsulfates würde daher lediglich zu einer Kostensteigerung, nicht jedoch zu einem deutlich größeren Schaumvolumen führen. Das Fettalkoholsulfat weist vorzugsweise 12 bis 14 C-Atome, insbesondere 13 C-Atome auf. Bei dem Alkalisalz handelt es sich vorzugsweise um ein Natriumsalz. Insbesondere handelt es sich bei dem Alkalisalz des Fettalkoholsulfats um Natriumlaurylsulfat. Dieses kann in technischer Reinheit eingesetzt werden, so dass neben einem Fettalkoholsulfat mit 13 C-Atomen ein Gemisch an Alkylketten mit einer Kettenlänge von vorzugsweise 12 bis 14 C-Atomen vorliegt. Beispielsweise kann ein Natriumlaurylsulfat, welches unter dem Handelsnamen Texapon® LS35 von der Firma BASF vertrieben wird, eingesetzt werden.
  • Zu den insbesondere in Handgeschirrspülmitteln weiterhin bevorzugt vorhandenen anionischen Tensiden zählen ebenfalls Alkylsulfonate. Die Alkylsulfonate (INCI: Sulfonic Acids) weisen üblicherweise einen aliphatischen geradkettigen oder ein- oder mehrfach verzweigten, azyklischen oder zyklischen, gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, vorzugsweise verzweigten, azyklischen, gesättigten Alkylrest mit 6 bis 22, vorzugsweise 9 bis 20, insbesondere 11 bis 18 und besonders bevorzugt 14 bis 17 Kohlenstoffatomen auf.
  • Geeignete Alkylsulfonate sind daher die gesättigte Alkansulfonate, ungesättigte Olefinsulfonate und - sich formal von den auch den Alkylethersulfaten zugrundeliegenden alkoxylierten Alkoholen ableitenden - Ethersulfonate, bei denen man endständige Ethersulfonate (n-Ethersulfonate) mit an die Polyether-Kette gebundener Sulfonat-Funktion und innenständige Ethersulfonate (i-Ethersulfonate) mit mit dem Alkylrest verknüpfter Sulfonat-Funktion unterscheidet. Erfindungsgemäß bevorzugt sind die Alkansulfonate, insbesondere Alkansulfonate mit einem verzweigten, vorzugsweise sekundären Alkylrest, beispielsweise das sekundäre Alkansulfonat sek. Na-C13-C17-Alkansulfonat (INCI: Sodium C14-17 Alkyl Sec Sulfonate).
  • Das Handgeschirrspülmittel kann ebenfalls ein lineares Alkylbenzolsulfonat oder zwei oder mehrere lineare Alkylbenzolsulfonate als weitere anionische(s) Tensid(e) aufweisen. Das Mittel kann diese bevorzugt in 0,1 bis 20 Gew.-%, insbesondere 1 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt 2 bis 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels enthalten. Lineare Alkylbenzolsulfonate weisen üblicherweise am Benzolring neben einer Sulfonsäure beziehungsweise Sulfonatgruppe auch eine aliphatische geradkettige oder ein- oder mehrfach verzweigte, azyklische, gesättigte oder ein- oder mehrfach ungesättigte Alkylseitenkette mit 6 bis 22, vorzugsweise 8 bis 20, insbesondere 10 bis 16 und besonders bevorzugt 12 bis 14 Kohlenstoffatomen auf. In bevorzugten Ausführungsformen handelt es sich dabei um die Natriumsalze der linearen Alkylbenzolsulfonate.
  • Weitere mögliche einsetzbare anionische Tenside (Aniontenside) sind dem Fachmann aus dem einschlägigen Stand der Technik zu Wasch- oder Reinigungsmitteln bekannt. Hierzu zählen insbesondere aliphatische Sulfate wie Monoglyceridsulfate sowie Estersulfonate (Sulfofettsäureester), Ligninsulfonate, Fettsäurecyanamide, anionische Sulfobernsteinsäuretenside, Fettsäureisothionate, Acylaminoalkansulfonate (Fettsäuretauride), Fettsäuresarcosinate, Ethercarbonsäuren und Alkyl(ether)phosphate.
  • Weitere geeignete anionische Tenside sind auch anionische Gemini-Tenside mit einer Diphenyloxid-Grundstruktur, 2 Sulfonatgruppen und einem Alkylrest an einem oder beiden Benzolringen gemäß der Formel (II): -O3S(C6H3R)O(C6H3R')SO3 -, in der R für einen Alkylrest mit beispielsweise 6, 10, 12 oder 16 Kohlenstoffatomen und R' für R oder H steht (kommerziell erhältlich als Dowfax® Dry Hydrotrope Powder mit C16-Alkylrest(en); INCI: Natriumhexyldiphenylethersulfonat, Dinatriumdecylphenyletherdisulfonat, Dinatriumlaurylphenyletherdisulfonat, Dinatrimcetylphenyletherdisulfonat) und fluorierte anionische Tenside, insbesondere perfluorierte Alkylsulfonate wie Ammonium-C9/10-Perfluoroalkylsulfonat (kommerziell erhältlich als Fluorad® FC 120) und Perfluoroctansulfonsäure-Kalium-Salz (kommerziell erhältlich als Fluorad® FC 95), wobei es bevorzugt ist, dass keine Fluorverbindungen in den enthalten sind.
  • Besonders bevorzugte weitere optional enthaltene anionische Tenside sind die anionischen Sulfobernsteinsäuretenside Sulfosuccinate, Sulfosuccinamate und Sulfosuccinamide, insbesondere Sulfosuccinate und Sulfosuccinamate, äußerst bevorzugt Sulfosuccinate. Bei den Sulfosuccinaten handelt es sich um die Salze der Mono- und Diester der Sulfobernsteinsäure HOOCCH(SO3H)CH2COOH, während man unter den Sulfosuccinamaten die Salze der Monoamide der Sulfobernsteinsäure und unter den Sulfosuccinamiden die Salze der Diamide der Sulfobernsteinsäure versteht. Bei den Salzen handelt es sich bevorzugt um Alkalimetallsalze, Ammoniumsalze sowie Mono, Di- beziehungsweise Trialkanolammoniumsalze, beispielsweise Mono-, Di- beziehungsweise Triethanolammoniumsalze, insbesondere um Lithium-, Natrium-, Kalium- oder Ammoniumsalze, besonders bevorzugt Natrium- oder Ammoniumsalze, äußerst bevorzugt Natriumsalze.
  • In den Sulfosuccinaten ist eine beziehungsweise sind beide Carboxylgruppen der Sulfobernsteinsäure vorzugsweise mit einem beziehungsweise zwei gleichen oder verschiedenen unverzweigten oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten, azyklischen oder zyklischen, optional alkoxylierten Alkoholen mit 4 bis 22, vorzugsweise 6 bis 20, insbesondere 8 bis 18, besonders bevorzugt 10 bis 16, äußerst bevorzugt 12 bis 14 Kohlenstoffatomen verestert. Besonders bevorzugt sind sie Ester unverzweigter und/oder gesättigter und/oder azyklischer und/oder alkoxylierter Alkohole, insbesondere unverzweigter, gesättigter Fettalkohole und/oder unverzweigter, gesättigter, mit Ethylen- und/oder Propylenoxid, vorzugsweise Ethylenoxid, alkoxylierter Fettalkohole mit einem Alkoxylierungsgrad von 1 bis 20, vorzugsweise 1 bis 15, insbesondere 1 bis 10, besonders bevorzugt 1 bis 6, äußerst bevorzugt 1 bis 4. Die Monoester werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung gegenüber den Diestern bevorzugt. Ein besonders bevorzugtes Sulfosuccinat ist Sulfobernsteinsäurelaurylpolyglykolester-diNatrium-Salz (Lauryl-EO-sulfosuccinat, Di-Na-Salz; INCI: Disodium Laureth Sulfosuccinate). In den Sulfosuccinamaten beziehungsweise Sulfosuccinamiden bildet eine beziehungsweise bilden beide Carboxylgruppen der Sulfobernsteinsäure vorzugsweise mit einem primären oder sekundären Amin, das einen oder zwei gleiche oder verschiedene, unverzweigte oder verzweigte, gesättigte oder ungesättigte, azyklische oder zyklische, optional alkoxylierte Alkylreste mit 4 bis 22, vorzugsweise 6 bis 20, insbesondere 8 bis 18, besonders bevorzugt 10 bis 16, äußerst bevorzugt 12 bis 14 Kohlenstoffatomen trägt, ein Carbonsäureamid. Besonders bevorzugt sind unverzweigte und/oder gesättigte und/oder azyklische Alkylreste, insbesondere unverzweigte, gesättigte Fettalkylreste. Weiterhin geeignet sind beispielsweise die in der WO 2008/046778 A1 offenbarten Sulfosuccinamate und Sulfosuccinamide auf die explizit Bezug genommen wird. Noch ein weiteres geeignetes Sulfosuccinamat ist Dinatrium-C18-20-alkoxypropylensulfosuccinamat.
  • Bevorzugte anionische Sulfobernsteinsäuretenside sind Imidosuccinat, Mono-Na-sulfobernsteinsäure-di-isobutylester (kommerziell erhältlich als Monawet® MB 45), Mono-Na-sulfobernsteinsäure-di-octylester (kommerziell erhältlich als Monawet® MO-84 R2W, Rewopol® SB DO 75), Mono-Na-sulfobernsteinsäure-di-tridecylester (kommerziell erhältlich als Monawet® MT 70), Fettalkoholpolyglykolsulfosuccinat-Na-NH4-Salz (kommerziell erhältlich als Sulfosuccinat S-2), Di-Na-sulfobernsteinsäure-mono-C12/14-3EO-ester (kommerziell erhältlich als Texapon® SB-3), Natriumsulfobernsteinsäurediisooctylester (kommerziell erhältlich als Texin® DOS 75) und Di-Na-Sulfobernsteinsäure-mono-C12/18-ester (kommerziell erhältlich als Texin® 128-P), insbesondere der Mono-Na-sulfobernsteinsäure-di-octylester. In einer besonderen Ausführungsform enthält das Mittel als anionische Sulfobernsteinsäuretenside ein oder mehrere Sulfosuccinate, Sulfosuccinamate und/oder Sulfosuccinamide, vorzugsweise Sulfosuccinate und/oder Sulfosuccinamate, insbesondere Sulfosuccinate, in einer Menge von üblicherweise 0,001 bis 5 Gew -%, vorzugsweise 0,01 bis 4 Gew - %, insbesondere 0,1 bis 3 Gew -%, besonders bevorzugt 0,2 bis 2 Gew -%, äußerst bevorzugt 0,5 bis 1,5 Gew -%, beispielsweise 1 Gew -%.
  • Zu den Amphotensiden (amphoteren Tensiden, zwitterionischen Tensiden), die erfindungsgemäß eingesetzt werden können, zählen Betaine, Aminoxide, Alkylamidoalkylamine, alkylsubstituierte Aminosäuren und acylierte Aminosäuren beziehungsweise Biotenside.
  • Geeignete Betaine sind die Alkylbetaine, die Alkylamidobetaine, die Imidazoliniumbetaine, die Sulfobetaine (INCI: Sultaines) sowie die Phosphobetaine und genügen vorzugsweise Formel I, R1-[CO-X-(CH2)n]x-N+(R2)(R3)-(CH2)m-[CH(OH)-CH2]y-Y- (I) in der
    R1 ein gesättigter oder ungesättigter C6-22-Alkylrest, vorzugsweise C8-18-Alkylrest, insbesondere ein gesättigter C10-16-Alkylrest, beispielsweise ein gesättigter C12-14-Alkylrest,
    X NH, NR4 mit dem C1-4-Alkylrest R4, O oder S,
    n eine Zahl von 1 bis 10, vorzugsweise 2 bis 5, insbesondere 3,
    x 0 oder 1, vorzugsweise 1,
    R2, R3 unabhängig voneinander ein C1-4-Alkylrest, ggf. hydroxysubstituiert wie z B ein Hydroxyethylrest, insbesondere aber ein Methylrest,
    m eine Zahl von 1 bis 4, insbesondere 1, 2 oder 3,
    y 0 oder 1 und
    Y COO, SO3, OPO(OR5)O oder P(O)(OR5)O, wobei R5 ein Wasserstoffatom H oder ein C1-4-Alkylrest ist, ist.
    Die Alkyl- und Alkylamidobetaine, Betaine der Formel I mit einer Carboxylatgruppe (Y- = COO-), heißen auch Carbobetaine.
    Bevorzugte Betaine sind die Alkylbetaine der Formel (la), die Alkylamidobetaine der Formel (Ib) die Sulfobetaine der Formel (Ic) und die Amidosulfobetaine der Formel (Id), R1-N+(CH3)2-CH2COO- (Ia) R1-CO-NH-(CH2)3-N+(CH3)2-CH2COO- (Ib) R1-N+(CH3)2-CH2CH(OH)CH2SO3 - (Ic) R1-CO-NH-(CH2)3-N+(CH3)2-CH2CH(OH)CH2SO3 - (Id) in denen R1 die gleiche Bedeutung wie in Formel I hat.
  • Besonders bevorzugte Betaine sind die Carbobetaine, insbesondere die Carbobetaine der Formel (la) und (Ib), äußerst bevorzugt die Alkylamidobetaine der Formel (Ib).
  • Beispiele geeigneter Betaine und Sulfobetaine sind Mandelamidopropyldimethyl-Glycin; 1-Propanaminium, N-(Carboxymethyl)-N,N-Dimethyl-3-[(1-Oxoaprikot)Amino]-, Hydroxid, innere Salze; 1-Propanaminium, 3-Amino-N-(carboxymethyl)-N,N-dimethyl-, N-Avocadoöl-Acylderivate-, innere Salze; 1-Propanaminium, 3-Amino-N-(carboxymethyl)-N,N-dimethyl-,N-Babassuöl-Acylderivate, Hydroxide, innere Salze; 1-Propanaminium, N-Carboxymethyl-N,N-dimethyl-3-[(1-oxodocosanyl)amino]-, Hydroxid, inneres Salz; (Carboxylatomethyl)docosyldimethylammonium; Methanaminium, 1-Carboxy-N,N,N-trimethyl-,Hydroxid, inneres Salz; 1-Propanaminium, 3-Amino-N-(carboxymethyl)-N,N-dimethyl-,Canolaöl-Acylderivate, innere Salze; 2-[3-(Octylamido)-propyl]-N,N-dimethyl-ammonioacetat und 2-[3-(Decylamido)-propyl]-N,N-dimethylammonioacetat; 1-Propanaminium, 3-Carboxy-2-hydroxy-N,N,N-trimethyl-, inneres Salz (R)-; (Carboxylatomethyl)hexadecyldimethylammonium; 1-Ethanaminium, N-(Carboxymethyl)-N,N-dimethyl-2-[(1-oxococoalkyl)amino]-, Hydroxide, inneres Salz; N-Coco-Acylderivate von 3-Amino-N-(carboxymethyl)-N,N-dimethyl-1-Propanaminium; Hydroxide, innere Salze; 1-Propanaminium, N-(3-Aminopropyl)-2-hydroxy-N,N-dimethyl-3-sulfo-,N-Coco-Acylderivate, Hydroxide, Innere Salze; Coco-Alkyldimethyl-Betaine; N-Coco-Acylderivate von N,N-Dimethyl-2-hydroxy-3-sulfo-1-Propanaminum; Hydroxide, innere Salze; N-(gemischte Kokos-Acyl-und 9-Octadecenoyl-)-Derivate von N-Carboxymethyl-N,N-dimethyl-3-amino-1-Propanaminium; Hydroxide, innere Salze; N-Coco-Acylderivate von N,N-Dimethyl-3-Sulfo-1-Propanaminium; Hydroxide, innere Salze; (Carboxymethyl)decyldimethylammoniumhydroxid; 9-Octadecen-1-Aminium, N-(Carboxymethyl)-N,N-bis(-2-hydroxyethyl)-, Hydroxid, inneres Salz; Soja-Alkylaminium, N-Carboxymethyl-N,N-bis(2-hydroxyethyl)-, Hydroxide, innere Salze; (Carboxymethyl)bis(2-hydroxyethyl)octadecylammoniumhydroxid; Talg-Alkylaminium, N-Carboxymethyl-N,N-bis(2-hydroxyethyl)-, Hydroxide, innere Salz; (INCI: Dimethicone Propyl PG-Betaine), 1-Propanaminium, 2-Hydroxy-N,N-dimethyl-N-[3-[(1-oxo-13-docosenyl)amino]propyl]-3-sulfo-, Hydroxid, inneres Salz; Methanaminium, N-Methyl-N-carboxymethyl-N-(gehärtetes Talgalkyl)-; 1-Propanaminium, N-Carboxymethyl-N,N-dimethyl-3-(1-oxoisooctadecylamino)-, Hydroxid, inneres Salz; (Carboxymethyl)dimethyl-3-[(1-oxododecyl)amino]propylammoniumhydroxid; (Carboxylatomethyl)dodecyl-Dimethylammonium; Dodecyl(2-hydroxy-3-sulfonatopropyl)dimethylammonium; Dodecyldimethyl(3-sulfonatopropyl)ammonium; 1-Propanaminium, 3-Amino-N-(carboxymethyl)-N,N-dimethyl-, N-Milchfett-Acylderivate, innere Salze; 1-Propanaminium, N,N-Dimethyl-N-carboxymethyl-3-amino-, N-Nerzöl-Acylderivate, Hydroxide, innere Salze; (Carboxymethyl)dimethyl-3-[(1-oxotetradecyl)amino]propylammoniumhydroxid; (Carboxylatomethyl)dimethyltetradecylammonium; (Z)-(Carboxymethyl)dimethyl-3-[(1-oxo-9-octadecenyl)amino]propylammoniumhydroxid; (Z)-2-Hydroxy-3-sulfonatopropyldimethyl[3-[(1-oxo-9-octadecenyl)amino]propyl]ammonium; (Carboxymethyl)dimethyloleylammoniumhydroxid; 1-Propanaminium, N-Carboxymethyl-N,N-dimethyl-3-amino-, N-Oliven-Acylderivate, Hydroxide, innere Salze; 1-Propanaminium, N-Carboxymethyl-N,N-dimethyl-3-amino-,N-(Palmöl-Acyl)-Derivate, Hydroxide, innere Salze; 1-Propanaminium, N-(Carboxymethyl)-N,N-dimethyl-3-[(1-oxohexadecyl)amino]-, inneres Salz; 1-Propanaminium, 3-Carboxy-2-(1-oxohexadecyloxy)-N,N,N-trimethyl-, Hydroxid, inneres Salz; 1-Propanaminium, N-Carboxymethyl-N,N-dimethyl-3-amino-, Palm-Acylderivate, Hydroxide, innere Salze; Poly(difluoromethylen), α-[2-(Acetyloxy)-3-[(carboxymethyl)dimethylammonio]propyl]-ω-fluoro-,inneres Salz; 1-Propanaminium, 3-Amino-N-(carboxymethyl)-N,N-dimethyl-,N-Rizinusöl-Acylderivate, Hydroxide, innere Salze; 1-Propanaminium, N-Carboxymethyl-N,N-dimethyl-3-amino-, N-Sesamöl-Acylderivate, Hydroxide, innere Salze; 1-Propanaminium, 3-Amino-N-carboxymethyl-N,N-dimethyl-, N-Sojabohnen-Acylderivate, Hydroxide, innere Salze; (Carboxymethyl)dimethyl-3-[(1-oxooctadecyl)amino]propylammoniumhydroxid; (Carboxylatomethyl)dimethyl(octadecyl)ammonium; 1-Propanaminium, 3-Amino-N-(carboxymethyl)-N,N-dimethyl-, N-Talgacylderivate, Hydroxide, innere Salze; Talg-Amide, N-[3-(Dimethylamino)propyl]-, Alkylierungsprodukte mit Natrium-3-chlor-2-hydroxypropansulfonat; Betaine, Bis(hydroxyethyl)-Talgalkyl; Talg-Alkohole; (Carboxymethyl)dimethyl[3-[(1-oxoundecenyl)amino]propyl]ammoniumhydroxid und 1-Propanaminium, N-Carboxymethyl-N,N-dimethyl-3-amino-, N-Weizenkeim-Acyl-Derivate, Hydroxide, innere Salze. Ein bevorzugtes Betain ist beispielsweise Cocoamidopropylbetain oder Betain, welches unter dem Handelsnamen Tego® Natural Betaine von der Firma Evonik kommerziell erhältlich ist.
  • Zu den geeigneten Aminoxiden gehören Alkylaminoxide, insbesondere Alkyldimethylaminoxide, Alkylamidoaminoxide und Alkoxyalkylaminoxide.
  • Bevorzugte Aminoxide genügen Formel II oder III, R6R7R8N+-O- (II) oder R6-[CO-NH-(CH2)W]Z-N+(R7)(R8)-O- (III) in der
    R6 ein gesättigter oder ungesättigter C6-22-Alkylrest, vorzugsweise C8-18-Alkylrest, insbesondere ein gesättigter C10-16-Alkylrest, beispielsweise ein gesättigter C12-14-Alkylrest, der in den Alkylamidoaminoxiden über eine Carbonylamidoalkylengruppe -CO-NH-(CH2)z- und in den Alkoxyalkylaminoxiden über eine Oxaalkylengruppe -O-(CH2)Z- an das Stickstoffatom N gebunden ist, wobei z jeweils für eine Zahl von 1 bis 10, vorzugsweise 2 bis 5, insbesondere 3, steht,
    wobei w jeweils für eine Zahl von 0 bis 5 steht, vorzugsweise 0 bis 2, insbesondere 0 oder 1, R7, R8 unabhängig voneinander ein C1-4-Alkylrest, ggf. hydroxysubstituiert wie z. B. ein Hydroxyethylrest, insbesondere ein Methylrest, ist.
  • Beispiele geeigneter Aminoxide sind die folgenden Verbindungen: Amide, Mandel,N-[3-(Dimethylamino)-Propyl]-,N-Oxid; Propan,1-Dimethylamino-3-[(1-Oxobabassu)amino]-,N-Oxid; N,N-Dimethyldocosylamin-N-Oxid; Amide, Kokos-,N-[3-(Dimethylamino)propyl]; Amine, Coco-alkyldimethyl,N-Oxid; Morpholin,4-Coco-Alkylderivate,4-Oxid; N,N-Dimethyldecylamin,N-Oxid; 1-Tetradecanamin,2-Decyl-N,N-dimethyl-,N-Oxid; 2,4-Pyrimidindiamin,3-Oxid; Ethanol,2,2'-Iminobis-,N-[3-(C8-C10-Alkyloxy)propyl]-Derivate,N-Oxid; Ethanol,2,2'-Iminobis-,N-[3-(C9-C11-Alkyloxy)propyl]-Derivate,N-Oxid; Ethanol,2,2'-Iminobis-,N-[3-(C12-C15-Alkyloxy)propyl]-Derivate,N-Oxid; Ethanol,2,2'-Iminobis-,N-Coco-Alkylderivate,N-Oxid; Dodecylamin,N,N-Bis(2-hydroxethyl)-,N-Oxid; Ethanol,2,2'-(Octadecylimino)bis-,N-Oxid; Ethanol,2,2'-Iminobis-,N-Talg-Alkylderivate,N-Oxid; Amine, (gehärtetes Palmkernöl-Alkyl)Dimethyl,N-Oxid; Amine,(hydrierte Talg-alkyl)dimethyl-,N-Oxid; 1-Propylamin,3-(C12-C15-Alkyloxy)-N-(2-Hydroxyethyl)-N-(3-Hydroxypropyl)-,N-Oxid; Isooctadecanamid,N-[3-(Dimethylamino)propyl]-,N-Oxid; Isooctadecanamid,N-[3-(4-Morpholinyl)propyl]-N-oxid; N-[3-(Dimethylamino)propyl]dodecanamid-N-oxid; Dodecyldimethylaminoxid; 4-Methylmorpholin-4-oxidmonohydrat; Milchfett-Amide, N-[3-(Dimethyloxidoamino)propyl]; 1,3-Propandiamin, N,N-Dimethyl-,N'-Nerzöl-Acyl-derivate,N-Oxid; N-[3-(Dimethylamino)propyl]myristamid-N-oxid; N,N-Dimethyltetradecylamin-N-oxid; Amine, N-(C14-C16-Alkyl)-N,N-dimethyl-,N-Oxid; N-[3-(Dimethylamino)propyl]-9-octadecenamid-N-oxid; N,N-Dimethyloleyl-N-oxid; Olivenölamide, N-(3-Dimethylaminopropyl)-,N-Oxid; Hexadecanamid, N-[(3-Dimethylamino)propyl]-,N-Oxid; Hexadecyldimethylamin-N-oxid; α-Hydro-ω-.ω'.-[(dodecyloxidoimino)di-poly(oxy-1,2-ethandiyl), (durchschnittliches Molverhältnis 3 Mol EO); Phosphorsäure, Monoester mit Coco-Alkylbis(2-hydroxyethyl)amin N-Oxiden, Dikaliumalze; Nitrilotris(methanphosphonsäure)-N-oxid, Trikaliumsalz; Sesamöl-Amide,N-(3-dimethylaminopropyl)-,N-Oxid; Soja-Amide, N-[-3-(Dimethylamino)propyl]-,N-Oxid; N-[3-(Dimethylamino)propyl]stearamid-N-oxid; N,N-Dimethyloctadecylamin-N-oxid; Talg-Amide, N-[3-(Dimethylamino)propyl]-,N-Oxid; Amin, Talg-Alkyldimethyl,N-Oxid; 10-Undecenamid,N-[3-(Dimethylamino)propyl]-,N-Oxid und Weizenkeim-Amide, N-(3-Dimethylaminopropyl)-,N-Oxid. Ein bevorzugtes Aminoxid ist beispielsweise Cocamidopropylaminoxid (INCI: Cocoamidopropylamine oxide). Das Aminoxid ist vorzugsweise ausgewählt aus Cocamidopropylaminoxid, N-Kokosalkyl-N,N-dimethylaminoxid, N-Talgalkyl-N,N-dihydroxyethylaminoxid, Myristyl-/Cetyldimethylaminoxid oder Lauryldimethylaminoxid oder Mischungen davon.
  • Die Alkylamidoalkylamine (INCI: Alkylamido Alkylamines) sind Amphotenside der Formel (III), R9-CO-NR10-(CH2)i-N(R11)-(CH2CH2O)j(CH2)k-[CH(OH)]l-CH2-Z-OM (III) in der
    R9 ein gesättigter oder ungesättigter C6-22-Alkylrest, vorzugsweise C8-18-Alkylrest, insbesondere ein gesättigter C10-16-Alkylrest, beispielsweise ein gesättigter C12-14-Alkylrest,
    R10 ein Wasserstoffatom H oder ein C1-4-Alkylrest, vorzugsweise H,
    i eine Zahl von 1 bis 10, vorzugsweise 2 bis 5, insbesondere 2 oder 3,
    R11 ein Wasserstoffatom H oder CH2COOM (M wie folgt definiert ist),
    j eine Zahl von 1 bis 4, vorzugsweise 1 oder 2, insbesondere 1,
    k eine Zahl von 0 bis 4, vorzugsweise 0 oder 1,
    I 0 oder 1, wobei k = 1 ist, wenn I = 1 ist,
    Z CO, SO2, OPO(OR12) oder P(O)(OR12), wobei R12 ein C1-4-Alkylrest oder M (wie folgt definiert) ist, und
    M ein Wasserstoff, ein Alkalimetall, ein Erdalkalimetall oder ein protoniertes Alkanolamin, z.B. protoniertes Mono-, Di- oder Triethanolamin, ist.
  • Bevorzugte Vertreter genügen den Formeln IIIa bis IIId, R9-CO-NH-(CH2)2-N(R11)-CH2CH2O-CH2-COOM (IIIa) R9-CO-NH-(CH2)2-N(R11)-CH2CH2O-CH2CH2-COOM (IIIb) R9-CO-NH-(CH2)2-N(R11)-CH2CH2O-CH2CH(OH)CH2-SO3M (IIIc) R9-CO-NH-(CH2)2-N(R11)-CH2CH2O-CH2CH(OH)CH2-OPO3HM (IIId) in denen R11 und M die gleiche Bedeutung wie in Formel (III) haben.
  • Beispielhafte geeignete Alkylamidoalkylamine sind z.B. die in der WO 2008/046778 A1 offenbarten, auf die explizit Bezug genommen wird.
  • Ebenfalls geeignete amphotere Tenside sind insbesondere N-2-Hydroxyethyl-N-carboxymethylfettsäureamidoethylamin-Na (kommerziell erhältlich als Rewoteric® AMV) und N-Capryl/Caprinamidoethyl-N-ethyletherpropionat-Na (kommerziell erhältlich als Rewoteric® AMVSF).
  • Erfindungsgemäß bevorzugte alkylsubstituierte Aminosäuren sind monoalkylsubstituierte Aminosäuren gemäß Formel (IV), R13-NH-CH(R14)-(CH2)U-COOM' (IV) in der
    R13 ein gesättigter oder ungesättigter C6-22-Alkylrest, vorzugsweise C8-18-Alkylrest, insbesondere ein gesättigter C10-16-Alkylrest, beispielsweise ein gesättigter C12-14-Alkylrest, R14 ein Wasserstoffatom H oder ein C1-4-Alkylrest, vorzugsweise H,
    u eine Zahl von 0 bis 4, vorzugsweise 0 oder 1, insbesondere 1, und
    M' ein Wasserstoff, ein Alkalimetall, ein Erdalkalimetall oder ein protoniertes Alkanolamin, z.B. protoniertes Mono-, Di- oder Triethanolamin, ist,
    alkylsubstituierte Iminosäuren gemäß Formel (V), R15-N-[(CH2)V-COOM"]2 (V) in der
    R15 ein gesättigter oder ungesättigter C6-22-Alkylrest, vorzugsweise C8-18-Alkylrest, insbesondere ein gesättigter C10-16-Alkylrest, beispielsweise ein gesättigter C12-14-Alkylrest,
    v eine Zahl von 1 bis 5, vorzugsweise 2 oder 3, insbesondere 2, und
    M" ein Wasserstoff, ein Alkalimetall, ein Erdalkalimetall oder ein protoniertes Alkanolamin, z.B. protoniertes Mono-, Di- oder Triethanolamin, wobei M" in den beiden Carboxygruppen die gleiche oder zwei verschiedene Bedeutungen haben kann, z.B. Wasserstoff und Natrium oder zweimal Natrium sein kann, ist,
    und mono- oder dialkylsubstituierte natürliche Aminosäuren gemäß Formel (VI), R16-N(R17)-CH(R18)-COOM"' (VI) in der
    R16 ein gesättigter oder ungesättigter C6-22-Alkylrest, vorzugsweise C8-18-Alkylrest, insbesondere ein gesättigter C10-16-Alkylrest, beispielsweise ein gesättigter C12-14-Alkylrest, R17 ein Wasserstoffatom oder ein C1-4-Alkylrest, ggf. hydroxy- oder aminsubstituiert, z.B. ein Methyl-, Ethyl-, Hydroxyethyl- oder Aminpropylrest,
    R18 den Rest einer der 20 natürlichen α-Aminosäuren H2NCH(R18)COOH, und M''' ein Wasserstoff, ein Alkalimetall, ein Erdalkalimetall oder ein protoniertes Alkanolamin, z.B. protoniertes Mono-, Di- oder Triethanolamin, ist.
  • Besonders bevorzugte alkylsubstituierte Aminosäuren sind die Aminopropionate gemäß Formel (IVa), R13-NH-CH2CH2COOM' (IVa) in der
    R13 und M' die gleiche Bedeutung wie in Formel (IV) haben.
  • Beispielhafte geeignete alkylsubstituierte Aminosäuren sind in der WO 2008/046778 A1 offenbart, auf welche explizit Bezug genommen wird.
  • Acylierte Aminosäuren sind Aminosäuren, insbesondere die 20 natürlichen α-Aminosäuren, die am Aminostickstoffatom den Acylrest R19CO einer gesättigten oder ungesättigten Fettsäure R19COOH tragen, wobei R19 ein gesättigter oder ungesättigter C6-22-Alkylrest, vorzugsweise C8-18-Alkylrest, insbesondere ein gesättigter C10-16-Alkylrest, beispielsweise ein gesättigter C12-14-Alkylrest ist. Die acylierten Aminosäuren können auch als Alkalimetallsalz, Erdalkalimetallsalz oder Alkanolammoniumsalz, z.B. Mono-, Di- oder Triethanolammoniumsalz, eingesetzt werden. Beispielhafte acylierte Aminosäuren sind die gemäß INCI unter Amino Acids zusammengefassten: Acylderivate, z.B. Natriumcocoylglutamat, Lauroylglutaminsäure, Capryloylglycin oder Myristoylmethylalanin.
  • Als nichtionische Tenside werden vorzugsweise alkoxylierte, vorteilhafterweise ethoxylierte, insbesondere primäre Alkohole mit vorzugsweise 8 bis 18 C-Atomen und durchschnittlich 1 bis 12 Mol Ethylenoxid (EO) pro Mol Alkohol eingesetzt, in denen der Alkoholrest linear oder bevorzugt in 2-Stellung methylverzweigt sein kann beziehungsweise lineare und methylverzweigte Reste im Gemisch enthalten kann, so wie sie üblicherweise in Oxoalkoholresten vorliegen. Insbesondere sind jedoch Alkoholethoxylate mit linearen Resten aus Alkoholen nativen Ursprungs mit 12 bis 18 C-Atomen, zum Beispiel aus Kokos-, Palm-, Talgfett- oder Oleylalkohol, und durchschnittlich 2 bis 8 EO pro Mol Alkohol bevorzugt. Zu den bevorzugten ethoxylierten Alkoholen gehören beispielsweise C12-14-Alkohole mit 3 EO, 4 EO oder 7 EO, C9-11-Alkohol mit 7 EO, C13-15-Alkohole mit 3 EO, 5 EO, 7 EO oder 8 EO, C12-18-Alkohole mit 3 EO, 5 EO oder 7 EO und Mischungen aus diesen, wie Mischungen aus C12-14-Alkohol mit 3 EO und C12-18-Alkohol mit 7 EO. Die angegebenen Ethoxylierungsgrade stellen statistische Mittelwerte dar, die für ein spezielles Produkt eine ganze oder eine gebrochene Zahl sein können. Bevorzugte Alkoholethoxylate weisen eine eingeengte Homologenverteilung auf (narrow range ethoxylates, NRE). Zusätzlich zu diesen nichtionischen Tensiden können auch Fettalkohole mit mehr als 12 EO eingesetzt werden. Beispiele hierfür sind Talgfettalkohol mit 14 EO, 25 EO, 30 EO oder 40 EO. Auch nichtionische Tenside, die EO- und PO-Gruppen zusammen im Molekül enthalten, sind erfindungsgemäß einsetzbar. Insbesondere bevorzugt enthält das Reinigungsmittel für harte Oberflächen einen C12-18-Fettalkohol mit 7 EO oder einen C13-15-Oxoalkohol mit 7 EO als nichtionisches Tensid.
  • Diese nichtionischen Tenside weisen in Kombination mit einem Aminoxid eine gute Reinigungsleistung an mit Fett- verschmutzten harten Oberflächen, wie beispielsweise Geschirr, auf.
  • Erfindungsgemäß weiterhin optional im Geschirrspülmittel enthaltene Zuckertenside sind bekannte oberflächenaktive Verbindungen, zu denen beispielsweise die Zuckertensidklassen der Alkylglucoseester, Aldobionamide, Gluconamide (Zuckersäureamide), Glycerinamide, Glyceringlykolipide, Polyhydroxyfettsäureamidzuckertenside (Zuckeramide) und Alkylpolyglykoside zählen. Im Rahmen der erfindungsgemäßen Lehre bevorzugte Zuckertenside sind die Alkylpolyglykoside und die Zuckeramide sowie deren Derivate, insbesondere ihre Ether und Ester. Bei den Ethern handelt es sich um die Produkte der Reaktion einer oder mehrerer, vorzugsweise einer Zuckerhydroxygruppe mit einer eine oder mehrere Hydroxygruppen enthaltenden Verbindung, beispielsweise C1-22-Alkoholen oder Glykolen wie Ethylen- und/oder Propylenglykol, wobei die Zuckerhydroxygruppe auch Polyethylenglykol- und/oder Polypropylenglykolreste tragen kann. Die Ester sind die Reaktionsprodukte einer oder mehrerer, vorzugsweise einer, Zuckerhydroxygruppe mit einer Carbonsäure, insbesondere einer C6-22-Fettsäure.
  • Besonders bevorzugte Zuckeramide genügen der Formel R'C(O)N(R")[Z], in der R' für einen linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Acylrest, vorzugsweise einen linearen ungesättigten Acylrest, mit 5 bis 21, vorzugsweise 5 bis 17, insbesondere 7 bis 15, besonders bevorzugt 7 bis 13 Kohlenstoffatomen, R'' für einen linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Alkylrest, vorzugsweise einen linearen ungesättigten Alkylrest, mit 6 bis 22, vorzugsweise 6 bis 18, insbesondere 8 bis 16, besonders bevorzugt 8 bis 14 Kohlenstoffatomen, einen C1-5-Alkylrest, insbesondere einen Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, n-Butyl-, Isobutyl-, tert-Butyl oder n-Pentylrest, oder Wasserstoff und Z für einen Zuckerrest, d h einen Monosaccharidrest, stehen. Besonders bevorzugte Zuckeramide sind die Amide der Glucose, die Glucamide, beispielsweise Lauroyl-methyl-glucamid.
  • Die Alkylpolyglykoside (APG) sind im Rahmen der erfindungsgemäßen Lehre besonders bevorzugte Zuckertenside und genügen vorzugsweise der allgemeinen Formel R')(AO)3[G]x, in der R' für einen linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Alkylrest mit 6 bis 22, vorzugsweise 6 bis 18, insbesondere 8 bis 16, besonders bevorzugt 8 bis 14 Kohlenstoffatomen, [G] für einen glykosidisch verknüpften Zuckerrest und x für eine Zahl von 1 bis 10 sowie AO für eine Alkylenoxygruppe, z.B. eine Ethylenoxy- oder Propylenoxygruppe, und a für den mittleren Alkoxylierungsgrad von 0 bis 20 stehen. Hierbei kann die Gruppe (AO)3 auch verschiedene Alkylenoxyeinheiten enthalten, z.B. Ethylenoxy- oder Propylenoxyeinheiten, wobei es sich dann bei a um den mittleren Gesamtalkoxylierungsgrad, d.h. die Summe aus Ethoxylierungs- und Propoxylierungsgrad, handelt. Soweit nachfolgend nicht näher bzw anders ausgeführt, handelt es sich bei den Alkylresten R' der APG um lineare ungesättigte Reste mit der angegebenen Zahl an Kohlenstoffatomen.
  • APG sind nichtionische Tenside und stellen bekannte Stoffe dar, die nach den einschlägigen Verfahren der präparativen organischen Chemie erhalten werden können. Die Indexzahl x gibt den Oligomerisierungsgrad (DP-Grad) an, d h die Verteilung von Mono- und Oligoglykosiden, und steht für eine Zahl zwischen 1 und 10. Während x in einer gegebenen Verbindung stets ganzzahlig sein muss und hier vor allem die Werte x = 1 bis 6 annehmen kann, ist der Wert x für ein bestimmtes Alkylglykosid eine analytisch ermittelte rechnerische Größe, die meistens eine gebrochene Zahl darstellt. Vorzugsweise werden Alkylglykoside mit einem mittleren Oligomerisierungsgrad x von 1,1 bis 3,0 eingesetzt. Aus anwendungstechnischer Sicht sind solche Alkylglykoside bevorzugt, deren Oligomensierungsgrad kleiner als 1,7 ist und insbesondere zwischen 1,2 und 1,6 liegt. Als glykosidischer Zucker wird vorzugsweise Xylose, insbesondere aber Glucose verwendet. Der Alkyl- bzw. Alkenylrest R' kann sich von primären Alkoholen mit 8 bis 18, vorzugsweise 8 bis 14 Kohlenstoffatomen ableiten. Typische Beispiele sind Capronalkohol, Caprylalkohol, Caprinalkohol und Undecylalkohol sowie deren technische Gemische, wie sie beispielsweise im Verlauf der Hydrierung von technischen Fettsäuremethylestern oder im Verlauf der Hydrierung von Aldehyden aus der ROELENschen Oxosynthese anfallen.
  • Vorzugsweise leitet sich der Alkyl- bzw. Alkenylrest R' aber von Laurylalkohol, Myristylalkohol, Cetylalkohol, Palmoleylalkohol, Stearylalkohol, Isostearylalkohol oder Oleylalkohol ab. Weiterhin sind Elaidylalkohol, Petroselmylalkohol, Arachidylalkohol, Gadoleylalkohol, Behenylalkohol, Erucylalkohol sowie deren technische Gemische zu nennen.
  • Besonders bevorzugte APG sind nicht alkoxyliert (a = 0) und genügen Formel RO[G]x, in der R wie zuvor für einen linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Alkylrest mit 4 bis 22 Kohlenstoffatomen, [G] für einen glykosidisch verknüpften Zuckerrest, vorzugsweise Glucoserest, und x für eine Zahl von 1 bis 10, bevorzugt 1,1 bis 3, insbesondere 1,2 bis 1,6, stehen. Dementsprechend bevorzugte Alkylpolyglykoside sind beispielsweise C8-10- und ein C12-14-Alkylpolyglucosid mit einem DP-Grad von 1,4 oder 1,5, insbesondere C8-10-Alkyl-1,5-glucosid und C12-14-Alkyl-1,4-glucosid.
  • Weitere geeignete nichtionische Tenside sind insbesondere C10-Dimethylaminoxid (kommerziell erhältlich als Ammonyx® DO), C10-14-Fettalkohol+1 ,2PO+6,4EO (kommerziell erhältlich als Dehydol® 980), C12/14-Fettalkohol+6EO (kommerziell erhältlich als Dehydol® LS6), C8-Fettalkohol+1,2PO+9EO (kommerziell erhältlich als Dehydol® O10), C16/20-Guerbetalkohol+8EO, n-Butyl-verschlossen (kommerziell erhältlich als Dehypon® G2084), Gemisch aus mehreren n-Butyl-verschlossenen Niotensiden und C8/10-APG (kommerziell erhältlich als Dehypon® Ke 2555), C8/10-Fettalkohol+1PO+22EO-(2-hydroxydecyl)-ether (kommerziell erhältlich als Dehypon® Ke 3447), C12/14-Fettalkohol+5EO+4PO (kommerziell erhältlich als Dehypon® LS 54 G), C12/14-Fettalkohol+5EO+3PO, methylverschlossen (kommerziell erhältlich als Dehypon® LS 531), C12/14-Fettalkohol+10EO, n-Butyl-verschlossen (kommerziell erhältlich als Dehypon® LS 104 L), C11-Oxoalkohol+8EO (kommerziell erhältlich als Genapol® UD 088), C13-Oxoalkohol+8EO (kommerziell erhältlich als Genapol® X 089), C13/15-Fettalkohol-EO-Addukt, n-Butyl-verschlossen (kommerziell erhältlich als Plurafac® LF 221) und alkoxylierter Fettalkohol (kommerziell erhältlich als Tegotens® EC11).
  • Das erfindungsgemäße Mittel kann zusätzlich ein oder mehrere kationische Tenside (Kationtenside; INCI: Quaternary Ammonium Compounds) enthalten. Bevorzugte kationische Tenside sind die quaternären oberflächenaktiven Verbindungen, insbesondere mit einer Ammonium-, Sulfonium-, Phosphonium-, Jodonium- oder Arsoniumgruppe, die auch als antimikrobielle Wirkstoffe bekannt sind. Durch den Einsatz von quaternären oberflächenaktiven Verbindungen mit antimikrobieller Wirkung kann das Mittel mit einer antimikrobiellen Wirkung ausgestaltet werden beziehungsweise dessen gegebenenfalls aufgrund anderer Inhaltsstoffe bereits vorhandene antimikrobielle Wirkung verbessert werden.
  • Besonders bevorzugte kationische Tenside sind die quaternären Ammoniumverbindungen (QAV, INCI: Quaternary Ammonium Compounds) gemäß der allgemeinen Formel (R')(R'')(R''')(R'V)N+X-, in der R' bis R'v gleiche oder verschiedene C1-22-Alkylreste, C7-28-Aralkylreste oder heterozyklische Reste, wobei zwei oder im Falle einer aromatischen Einbindung wie im Pyridin sogar drei Reste gemeinsam mit dem Stickstoffatom den Heterozyklus, z.B. eine Pyridinium- oder Imidazoliniumverbindung, bilden, darstellen und X- Halogenidionen, Sulfationen, Hydroxidionen oder ähnliche Anionen sind. Für eine optimale antimikrobielle Wirkung weist vorzugsweise wenigstens einer der Reste eine Kettenlänge von 8 bis 18, insbesondere 12 bis 16, C-Atomen auf. QAV sind durch Umsetzung tertiärer Amine mit Alkylierungsmitteln, wie z.B. Methylchlorid, Benzylchlorid, Dimethylsulfat, Dodecylbromid, aber auch Ethylenoxid herstellbar. Die Alkylierung von tertiären Aminen mit einem langen Alkyl-Rest und zwei Methyl-Gruppen gelingt besonders leicht, auch die Quaternierung von tertiären Aminen mit zwei langen Resten und einer Methyl-Gruppe kann mit Hilfe von Methylchlorid unter milden Bedingungen durchgeführt werden. Amine, die über drei lange Alkyl-Reste oder Hydroxy-substituierte Alkyl-Reste verfügen, sind wenig reaktiv und werden bevorzugt mit Dimethylsulfat quaterniert.
  • Geeignete QAV sind beispielsweise Benzalkoniumchlorid (N-Alkyl-N,N-dimethylbenzylammoniumchlorid, CAS Nr. 8001-54-5), Benzalkon B (m,p-Dichlorbenzyl-dimethyl-C12alkylammoniumchlorid, CAS Nr. 58390-78-6), Benzoxoniumchlorid (Benzyl-dodecyl-bis-(2-hydroxyethyl)-ammoniumchlorid), Cetrimoniumbromid (N-Hexadecyl-N,N-trimethyl-ammoniumbromid, CAS Nr. 57-09-0), Benzetoniumchlorid (N,N-Dimethyl-N-[2-[2-[p-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenoxy]ethoxy]ethyl]-benzylammoniumchlorid, CAS Nr. 121-54-0), Dialkyldimethylammoniumchlorid wie Di-n-decyldimethylammoniumchlorid (CAS Nr. 7173-51-5-5), Didecyldimethylammomumbromid (CAS Nr. 2390-68-3), Dioctyl-dimethyl-ammoniumchlorid, 1-Cetylpyridiniumchlorid (CAS Nr. 123-03-5) und Thiazolinjodid (CAS Nr. 15764-48-1) sowie deren Mischungen. Bevorzugte QAV sind die Benzalkoniumchloride mit C8-18-Alkylresten, insbesondere C1214-Alkyl-benzyldimethylammoniumchlorid. Eine besonders bevorzugte QAV ist Kokospentaethoxymethylammoniummethosulfat (INCI: PEG-5 Cocomonium Methosulfate, kommerziell erhältlich als Rewoquat® CPEM).
  • Weitere geeignete kationische Tenside sind insbesondere mit anionischen Tensiden verträgliche kationische Tenside wie quartäre Ammonium-Verbindungen, beispielsweise Kokospentaethoxymethylammoniummethosulfat (INCI: PEG-5 Cocomonium Methosulfate, kommerziell erhältlich als Rewoquat® CPEM).
  • Zur Vermeidung möglicher Inkompatibilitäten der kationischen Tenside mit den vorzugsweise enthaltenen anionischen Tensiden werden möglichst aniontensidverträgliches und/oder möglichst wenig kationisches Tensid eingesetzt oder in einer besonderen Ausführungsform der Erfindung gänzlich auf kationische Tenside verzichtet.
  • In verschiedenen Ausführungsformen enthält ein im Kontext der vorliegenden Erfindung geeignetes Handgeschirrspülmittel als weiteren Bestandteil darüber hinaus Wasser. In entsprechenden Ausführungsformen enthält das Mittel Wasser vorzugsweise in einer Menge von ungefähr 0,01 bis ungefähr 98 Gew.-%, bevorzugt in einer Menge von ungefähr 1 bis ungefähr 95 Gew.-%, noch bevorzugter in einer Menge von ungefähr 5 bis ungefähr 90 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Handgeschirrspülmittelzusammensetzung. Eine erfindungsgemäße flüssige Geschirrspülmittelzusammensetzung enthält beispielsweise bevorzugt ungefähr 50 Gew.-% bis ungefähr 90 Gew.-%, beispielsweise ungefähr 50, 51, 52, 53, 54, 55, 60, 65, 70, 75, 80, 85 oder 90 Gew.-% Wasser, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Handgeschirrspülmittelzusammensetzung.
  • Das erfindungsgemäße Mittel enthält, in einigen Ausführungsformen, zusätzlich zu den vorgenannten Komponenten mindestens einen weiteren Inhaltsstoff, vorzugsweise mindestens zwei weitere Inhaltsstoffe, ausgewählt beispielsweise, aber ohne Einschränkung, aus der Gruppe bestehend aus Enzymen, Gerüststoffen, organischen Lösungsmittel, Parfümen, Duftstoffen, Farbstoffen, Perlglanzmitteln, UV-Stabilisatoren, Korrosionsinhibitoren, Chelatoren, Desinfektionsmitteln, pH-Stellmitteln und Konservierungsmitteln, Additiven zur Verbesserung des Ablauf- und Trocknungsverhaltens, Additiven zur Einstellung der Viskosität und zur Stabilisierung, Hautgefühl-verbessernden und/oder pflegenden Additiven, und Gemischen davon.
  • Die Menge solch weiterer Zusatzstoffe beträgt, in verschiedenen Ausführungsformen, bis zu ungefähr 40 Gew.-%, insbesondere bis zu ungefähr 30 Gew.-%, vorzugsweise bis zu ungefähr 25 Gew.-%, bevorzugter bis zu ungefähr 20 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Handgeschirrspülmittels.
  • Nichteinschränkende Beispiele im Kontext der vorliegenden Erfindung geeigneter Additive und Zusatzstoffe werden im Folgenden aufgeführt.
  • Stoffe, die auch als Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln dienen, werden nachfolgend gegebenenfalls gemäß der International Nomenclature Cosmetic Ingredient (INCI) Nomenklatur bezeichnet. Chemische Verbindungen tragen eine INCI Bezeichnung in englischer Sprache. Im Folgenden sind soweit möglich deren deutsche Übersetzung angegeben und wenn nötig, die englische Bezeichnung in Klammern erhalten. Die INCI Bezeichnung sind dem „International Cosmetic Ingredient Dictionary and Handbook, 7th Edition (1997)“ zu entnehmen, das von The Cosmetic, Toiletry and Fragrance Association (CTFA), Washington D.C. (USA) herausgegeben wird. Die Angabe CAS bedeutet, dass es sich bei der nachfolgenden Zahlenfolge um eine Bezeichnung des Chemical Abstracts Service handelt.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Geschirrspülmittel enthalten ein oder mehrere Enzym(e). Hierzu gehören insbesondere Proteasen, Amylasen, Lipasen, Hemicellulasen, Cellulasen, Perhydrolasen oder Oxidoreduktasen, sowie vorzugsweise deren Gemische. Diese Enzyme sind im Prinzip natürlichen Ursprungs; ausgehend von den natürlichen Molekülen stehen für den Einsatz in Reinigungsmitteln verbesserte Varianten zur Verfügung, die entsprechend bevorzugt eingesetzt werden. Geeignete Reinigungsmittel enthalten Enzyme vorzugsweise in Gesamtmengen von 1 x 10-6 Gew.-% bis 5 Gew.% bezogen auf aktives Protein. Die Proteinkonzentration kann mit Hilfe bekannter Methoden, zum Beispiel dem BCA-Verfahren oder dem Biuret-Verfahren bestimmt werden.
  • Bei einem im Kontext der vorliegenden Erfindung geeigneten Enzym kann es sich um ein beliebiges, im Stand der Technik für die Verwendung in Reinigungsmitteln, insbesondere Geschirrspülmitteln, wie hierin definiert, bekanntes oder zukünftig gebräuchliches Enzym handeln.
  • Das Enzym kann ein hydrolytisches Enzym oder ein anderes Enzym in einer für die Wirksamkeit des Mittels zweckmäßigen erfindungsgemäßen Konzentration sein.
  • Bevorzugt einsetzbar sind alle Enzyme, die in den Mitteln eine katalytische Aktivität entfalten können, insbesondere eine Protease, Lipase, Amylase, Cellulase, Hemicellulase, Mannanase, Tannase, Xylanase, Xanthanase, Xyloglucanase, ß-Glucosidase, Pektinase, Carrageenase, Perhydrolase, Oxidase, oder Oxidoreduktase sowie deren Gemische.
  • Besonders bevorzugt zeigen die Enzyme synergistische Reinigungsleistungen gegenüber bestimmten Anschmutzungen oder Flecken, d.h. die in der Mittelzusammensetzung enthaltenen Enzyme unterstützen sich in ihrer Reinigungsleistung gegenseitig. Ganz besonders bevorzugt liegt ein solcher Synergismus vor zwischen einer Protease und einem weiteren Enzym eines im Kontext der vorliegenden Erfindung geeigneten Mittels, darunter insbesondere zwischen einer Protease und einer Amylase und/oder einer Lipase und/oder einer Mannanase und/oder einer Cellulase und/oder einer Pektinase. Synergistische Effekte können nicht nur zwischen verschiedenen Enzymen, sondern auch zwischen einem oder mehreren Enzymen und weiteren Inhaltsstoffen des Mittels auftreten.
  • Beispiele für Proteasen sind die Subtilisine BPN' aus Bacillus amyloliquefaciens und Carlsberg aus Bacillus licheniformis, die Protease PB92, die Subtilisine 147 und 309, die Protease aus Bacillus lentus, Subtilisin DY und die den Subtilasen, nicht mehr jedoch den Subtilisinen im engeren Sinne zuzuordnenden Enzyme Thermitase, Proteinase K und die Proteasen TW3 und TW7. Subtilisin Carlsberg ist in weiterentwickelter Form unter dem Handelsnamen Alcalase® von dem Unternehmen Novozymes erhältlich. Die Subtilisine 147 und 309 werden unter den Handelsnamen Esperase® bzw. Savinase® von dem Unternehmen Novozymes vertrieben. Von der Protease aus Bacillus lentus DSM 5483 leiten sich die unter der Bezeichnung BLAPⓇ geführten Protease-Varianten ab. Weitere brauchbare Proteasen sind z.B. die unter den Handelsnamen Durazym®, Relase®, Everlase®, Nafizym®, Natalase®, Kannase® und Ovozyme® von dem Unternehmen Novozymes, die unter den Handelsnamen, PurafectO, Purafect® OxP, Purafect® Prime, Excellase® und Properase® von dem Unternehmen Danisco/Genencor, das unter dem Handelsnamen Protosol® von dem Unternehmen Advanced Biochemicals Ltd., das unter dem Handelsnamen Wuxi® von dem Unternehmen Wuxi Snyder Bioproducts Ltd., die unter den Handelsnamen Proleather® und Protease PⓇ von dem Unternehmen Amano Pharmaceuticals Ltd., und das unter der Bezeichnung Proteinase K-16 von dem Unternehmen Kao Corp. erhältlichen Enzyme. Besonders bevorzugt eingesetzt werden auch die Proteasen aus Bacillus gibsonii und Bacillus pumilus, die offenbart sind in den internationalen Patentanmeldungen WO2008086916 und WO2007131656 . Weitere vorteilhaft einsetzbare Proteasen sind offenbart in den Patentanmeldungen WO9102792 , WO2008007319 , WO9318140 , WO0144452 , GB1243784 , WO9634946 , WO2002029024 und WO2003057246 . Weitere verwendbare Proteasen sind diejenigen, die in den Mikroorganismen Stenotrophomonas maltophilia, insbesondere Stenotrophomonas maltophilia K279a, Bacillus intermedius sowie Bacillus sphaericus natürlicherweise vorhanden sind. Besonders geeignet sind Protease-Varianten auf Basis von Bacillus lentus DSM 5483 Protease (BLAP), wie z.B. solche mit der R99E Substitution. Derartige besonders geeignete Proteasen sind beispielsweise in der WO 2016/096714 beschrieben.
  • Beispiele für Amylasen sind die α-Amylasen aus Bacillus licheniformis, Bacillus amyloliquefaciens oder Bacillus stearothermophilus sowie insbesondere auch deren für den Einsatz in Wasch- oder Reinigungsmitteln verbesserte Weiterentwicklungen. Das Enzym aus Bacillus licheniformis ist von dem Unternehmen Novozymes unter dem Namen Termamyl® und von dem Unternehmen Danisco/Genencor unter dem Namen Purastar® ST erhältlich. Weiterentwicklungsprodukte dieser α-Amylase sind von dem Unternehmen Novozymes unter den Handelsnamen Duramyl® und Termamyl® ultra, von dem Unternehmen Danisco/Genencor unter dem Namen Purastar® OxAm und von dem Unternehmen Daiwa Seiko Inc. als Keistase® erhältlich. Die α-Amylase von Bacillus amyloliquefaciens wird von dem Unternehmen Novozymes unter dem Namen BAN® vertrieben, und abgeleitete Varianten von der α-Amylase aus Bacillus stearothermophilus unter den Namen BSG® und NovamylⓇ, ebenfalls von dem Unternehmen Novozymes. Des Weiteren sind für diesen Zweck die α-Amylase aus Bacillus sp. A 7- 7 (DSM 12368) und die Cyclodextrin-Glucanotransferase (CGTase) aus Bacillus agaradherens (DSM 9948) hervorzuheben. Ferner sind die amylolytischen Enzyme einsetzbar, die in den internationalen Patentanmeldungen WO2003002711 , WO2003054177 und WO2007079938 offenbart sind, auf deren Offenbarung daher ausdrücklich verwiesen wird bzw. deren diesbezüglicher Offenbarungsgehalt daher ausdrücklich in die vorliegende Patentanmeldung mit einbezogen wird. Ebenso sind Fusionsprodukte aller genannten Moleküle einsetzbar. Darüber hinaus sind die unter den Handelsnamen Fungamyl® von dem Unternehmen Novozymes erhältlichen Weiterentwicklungen der α-Amylase aus Aspergillus niger und A. oryzae geeignet. Weitere vorteilhaft einsetzbare Handelsprodukte sind z.B. die Amylase-LT® und Stainzyme® oder Stainzyme ultra® bzw. Stainzyme plus® sowie Amplify™ 12L oder Amplify Prime™ 100L, letztere ebenfalls von dem Unternehmen Novozymes. Auch durch Punktmutationen erhältliche Varianten dieser Enzyme können erfindungsgemäß eingesetzt werden.
  • Beispiele für Cellulasen (Endoglucanasen, EG) ist die pilzliche, Endoglucanase(EG)-reiche Cellulase-Präparation bzw. deren Weiterentwicklungen, die von dem Unternehmen Novozymes unter dem Handelsnamen Celluzyme® angeboten wird. Die ebenfalls von dem Unternehmen Novozymes erhältlichen Produkte Endolase® und Carezyme® basieren auf der 50 kD-EG, bzw. der 43 kD-EG aus Humicola insolens DSM 1800. Weitere einsetzbare Handelsprodukte dieses Unternehmens sind Cellusoft®, Renozyme® und Celluclean®. Weiterhin einsetzbar sind z.B. Cellulasen, die von dem Unternehmen AB Enzymes unter den Handelsnamen Ecostone® und Biotouch® erhältlich sind, und die zumindest zum Teil auf der 20 kD-EG aus Melanocarpus basieren. Weitere Cellulasen von dem Unternehmen AB Enzymes sind Econase® und Ecopulp®. Weitere geeignete Cellulasen sind aus Bacillus sp. CBS 670.93 und CBS 669.93, wobei die aus Bacillus sp. CBS 670.93 von dem Unternehmen Danisco/Genencor unter dem Handelsnamen Puradax® erhältlich ist. Weitere verwendbare Handelsprodukte des Unternehmens Danisco/Genencor sind „Genencor detergent cellulase L“ und indiAgeⓇNeutra.
  • Bevorzugt einsetzbar sind z.B. Lipasen oder Cutinasen, insbesondere wegen ihrer Triglyceridspaltenden Aktivitäten, aber auch, um aus geeigneten Vorstufen in situ Persäuren zu erzeugen. Hierzu gehören z.B. die ursprünglich aus Humicola lanuginosa (Thermomyces lanuginosus) erhältlichen bzw. daraus weiterentwickelten Lipasen, insbesondere solche mit einem oder mehreren der folgenden Aminosäureaustausche ausgehend von der genannten Lipase in den Positionen D96L, T213R und/oder N233R, besonders bevorzugt T213R und N233R. Lipasen werden z.B. von dem Unternehmen Novozymes unter den Handelsnamen Lipolase®, Lipolase® Ultra, LipoPrime®, Lipozyme® und Lipex® vertrieben. Eine weitere vorteilhaft einsetzbare Lipase ist unter dem Handelsnamen Lipoclean® von dem Unternehmen Novozymes erhältlich. Des Weiteren sind z.B. die Cutinasen einsetzbar, die ursprünglich aus Fusarium solani pisi und Humicola insolens isoliert worden sind. Ebenso brauchbare Lipasen sind von dem Unternehmen Amano unter den Bezeichnungen Lipase CE®, Lipase P®, Lipase B®, bzw. Lipase CESⓇ, Lipase AKG®, Bacillus sp. Lipase®, Lipase AP®, Lipase M-AP® und Lipase AML® erhältlich. Von dem Unternehmen Danisco/Genencor sind z.B. die Lipasen bzw. Cutinasen einsetzbar, deren Ausgangsenzyme ursprünglich aus Pseudomonas mendocina und Fusarium solanii isoliert worden sind. Als weitere wichtige Handelsprodukte sind die ursprünglich von dem Unternehmen Gist-Brocades (inzwischen Danisco/Genencor) vertriebenen Präparationen M1 Lipase® und Lipomax® und die von dem Unternehmen Meito Sangyo KK unter den Namen Lipase MY-30®, Lipase OF® und Lipase PL® vertriebenen Enzyme zu erwähnen, ferner das Produkt Lumafast® von dem Unternehmen Danisco/Genencor.
  • Zur Erhöhung der bleichenden Wirkung können erfindungsgemäß Oxidoreduktasen, z.B. Oxidasen, Oxygenasen, Katalasen, Peroxidasen, wie Halo-, Chloro-, Bromo-, Lignin-, Glucose- oder Manganperoxidasen, Dioxygenasen oder Laccasen (Phenoloxidasen, Polyphenoloxidasen) eingesetzt werden. Vorteilhafterweise werden zusätzlich vorzugsweise organische, besonders bevorzugt aromatische, mit den Enzymen wechselwirkende Verbindungen zugegeben, um die Aktivität der betreffenden Oxidoreduktasen zu verstärken (Enhancer) oder um bei stark unterschiedlichen Redoxpotentialen zwischen den oxidierenden Enzymen und den Anschmutzungen den Elektronenfluss zu gewährleisten (Mediatoren).
  • Die im Rahmen der vorliegenden Erfindung einzusetzenden Enzyme können z.B. ursprünglich aus Mikroorganismen, etwa der Gattungen Bacillus, Streptomyces, Humicola oder Pseudomonas, stammen und/oder nach an sich bekannten biotechnologischen Verfahren durch geeignete Mikroorganismen produziert werden, etwa durch transgene Expressionswirte, z.B. der Gattungen Escherichia, Bacillus oder durch filamentöse Pilze.
  • Es wird betont, dass es sich auch um technische Enzympräparationen des jeweiligen Enzyms handeln kann, d.h. Begleitstoffe vorliegen können. Daher können die Enzyme zusammen mit Begleitstoffen, etwa aus der Fermentation oder mit weiteren Stabilisatoren, konfektioniert und eingesetzt werden.
  • Darüber hinaus können die Enzyme verkapselt werden, beispielsweise durch Sprühtrocknung oder Extrusion der Enzymlösung zusammen mit einem vorzugsweise natürlichen Polymer oder in Form von Kapseln, beispielsweise solchen, bei denen die Enzyme wie in einem erstarrten Gel eingeschlossen sind oder in solchen vom Kern-Schale-Typ, bei dem ein enzymhaltiger Kern mit einer Wasser-, Luft- und/oder Chemikalien-undurchlässigen Schutzschicht überzogen ist. In aufgelagerten Schichten können zusätzlich weitere Wirkstoffe, beispielsweise Stabilisatoren, Emulgatoren, Pigmente, Bleich- oder Farbstoffe aufgebracht werden. Derartige Kapseln werden nach an sich bekannten Methoden, beispielsweise durch Schüttel- oder Rollgranulation oder in Fluid-bed-Prozessen aufgebracht. Vorteilhafterweise sind derartige Granulate, beispielsweise durch Aufbringen polymerer Filmbildner, staubarm und aufgrund der Beschichtung lagerstabil.
  • Weiterhin ist es möglich, zwei oder mehrere Enzyme zusammen zu konfektionieren, so dass ein einzelnes Granulat mehrere Enzymaktivitäten aufweist.
  • Wie anhand der vorherigen Ausführungen ersichtlich, bildet das Enzym-Protein nur einen Bruchteil des Gesamtgewichts üblicher Enzym-Zubereitungen. Erfindungsgemäß bevorzugt eingesetzte Enzym-Zubereitungen enthalten zwischen 0,1 und 40 Gew.-%, bevorzugt zwischen 0,2 und 30 Gew.-%, besonders bevorzugt zwischen 0,4 und 20 Gew.-% und insbesondere zwischen 0,8 und 10 Gew.-% des Enzymproteins. Bevorzugt werden insbesondere solche Mittel, die, jeweils bezogen auf ihr Gesamtgewicht, 0,05 bis 12 Gew.-%, vorzugsweise 0,2 bis 10 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 8 Gew.-% der jeweiligen Enzym-Zubereitungen enthalten.
  • Ein erfindungsgemäß geeignetes Mittel kann darüber hinaus vorteilhaft einen oder mehrere Enzymstabilisator(en), enthalten. Eine Gruppe von Stabilisatoren sind reversible Proteaseinhibitoren. Häufig werden hierfür Benzamidin- Hydrochlorid, Borax, Borsäuren, Boronsäuren oder deren Salze oder Ester eingesetzt, darunter vor allem Derivate mit aromatischen Gruppen, etwa ortho-, meta- oder parasubstituierte
  • Phenylboronsäuren, insbesondere 4-Formylphenyl-Boronsäure, beziehungsweise die Salze oder Ester der genannten Verbindungen. Auch Peptidaldehyde, das heißt Oligopeptide mit reduziertem C-Terminus, insbesondere solche aus 2 bis 50 Monomeren, oder deren Hydrogensulfitaddukte werden zu diesem Zweck eingesetzt. Zu den peptidischen reversiblen Proteaseinhibitoren gehören unter anderem Ovomucoid und Leupeptin. Auch spezifische, reversible Peptid-Inhibitoren für die Protease Subtilisin sowie Fusionsproteine aus Proteasen und spezifischen Peptid-Inhibitoren sind hierfür geeignet.
  • Weitere Enzymstabilisatoren sind Aminoalkohole wie Mono-, Di-, Triethanol- und -Propanolamin und deren Mischungen, aliphatische Carbonsäuren bis zu C12, wie beispielsweise Bernsteinsäure, andere Dicarbonsäuren oder Salze der genannten Säuren. Auch endgruppenverschlossene Fettsäureamidalkoxylate sind für diesen Zweck geeignet. Weitere Enzymstabilisatoren sind dem Fachmann aus dem Stand der Technik bekannt.
  • Als Gerüststoffe, welche in einem erfindungsgemäß geeigneten Geschirrspülmittel enthalten sein können, eignen sich beispielsweise polymere Polycarboxylate. Dies sind beispielsweise die Alkalimetallsalze der Polyacrylsäure oder der Polymethacrylsäure, zum Beispiel solche mit einem zahlenmittleren Molekulargewicht von 600 bis 750.000 g/mol. Geeignete Polymere sind insbesondere Polyacrylate, bevorzugt mit einem zahlenmittleren Molekulargewicht von 1.000 bis 15.000 g/mol. Aufgrund ihrer überlegenen Löslichkeit können aus dieser Gruppe wiederum die kurzkettigen Polyacrylate, mit einem zahlenmittleren Molekulargewicht von 1.000 bis 10.000 g / mol, und besonders bevorzugt von 1.000 bis 5.000 g/mol, bevorzugt sein.
  • Geeignet sind weiterhin copolymere Polycarboxylate, insbesondere solche der Acrylsäure mit Methacrylsäure und der Acrylsäure oder Methacrylsäure mit Maleinsäure. Zur Verbesserung der Wasserlöslichkeit können die Polymere auch Allylsulfonsäuren, wie Allyloxybenzolsulfonsäure und Methallylsulfonsäure, als Monomer enthalten.
  • In verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung enthält die Zusammensetzung außer den oben genannten Gerüststoffen aus der Gruppe der Polycarboxylate keine weiteren Gerüststoffe oder Builder. In manchen Ausführungsformen kann die Zusammensetzung auch frei von Gerüststoffen/Buildern sein. In verschiedenen Ausführungsformen sind die Handgeschirrspülmittelzusammensetzungen vorzugsweise frei von Bleiche, wie sie beispielsweise in Maschinengeschirrspülmitteln eingesetzt wird.
  • Gegebenenfalls kann ein organisches Lösungsmittel vorhanden sein. Das Lösungsmittel wird im Rahmen der erfindungsgemäßen Lehre nach Bedarf insbesondere als Hydrotropikum, Viskositätsregulator und/ oder zusätzlicher Kältestabilisator eingesetzt. Es wirkt lösungsvermittelnd insbesondere für Tenside und optional vorhandene Elektrolyte sowie Parfüm und Farbstoff und trägt so zu deren Einarbeitung bei.
  • Bevorzugte organische Lösungsmittel stammen aus der Gruppe ein- oder mehrwertigen Alkohole, Alkanolamine oder Glykolether. Vorzugsweise werden die Lösungsmittel ausgewählt aus Ethanol, n- oder i-Propanol, Butanol, Glykol, Propan- oder Butandiol, Glycerin, Diglykol, Propyl- oder Butyldiglykol, Hexylenglycol, Ethylenglykolmethylether, Ethylenglykolethylether, Ethylenglykolpropylether, Ethylenglykolmono-n-butylether, Diethylenglykolmethylether, Diethylenglykolethylether, Propylenglykolmethyl-, -ethyl- oder -propylether, Dipropylenglykolmethyl-, oder -ethylether, Methoxy-, Ethoxy- oder Butoxytriglykol, 1-Butoxyethoxy-2-propanol, 3-Methyl-3-methoxybutanol, Propylen-glykolt-butylether sowie Mischungen dieser Lösungsmittel. Der Gewichtsanteil dieser organischen Lösungsmittel am Gesamtgewicht geeigneter Mittel beträgt vorzugsweise 0,1 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,2 bis 8,0 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 7,0 Gew.-%.
  • Ein besonders bevorzugtes und in Bezug auf die Stabilisierung von enzamhaltigen Reinigungsmitteln besonders wirksames organisches Lösungsmittel ist Glycerin sowie 1,2 Propylenglykol.
  • Geeignete organische Lösungsmittel sind beispielsweise auch gesättigte oder ungesättigte, vorzugsweise gesättigte, verzweigte oder unverzweigte C1-20-Kohlenwasserstoffe, bevorzugt C2-15-Kohlenwasserstoffe, mit mindestens einer Hydroxygruppe und gegebenenfalls einer oder mehreren Etherfunktionen C-O-C, das heißt die Kohlenstoffatomkette unterbrechenden Sauerstoffatomen.
  • Bevorzugte organische Lösungsmittel sind die - gegebenenfalls einseitig mit einem C1-6-Alkanol veretherten - C2-6-Alkylenglykole und Poly-C2-3-alkylenglykolether mit durchschnittlich 1 bis 9 gleichen oder verschiedenen, vorzugsweise gleichen, Alkylenglykolgruppen pro Molekül wie auch die C1-6-Alkohole, vorzugsweise Ethanol, n-Propanol oder iso-Propanol, insbesondere Ethanol.
  • Besonders bevorzugte Lösungsmittel sind die einseitig mit einem C1-6-Alkanol veretherten Poly-C2-3alkylenglykolether mit durchschnittlich 1 bis 9, vorzugsweise 2 bis 3, Ethylen- oder Propylenglykolgruppen, beispielsweise PPG-2 Methyl Ether (Dipropylenglykolmonomethylether).
  • Als Lösungsvermittler insbesondere für optional enthaltene Parfüm und Farbstoffe können außer den zuvor beschriebenen Lösungsmitteln beispielsweise auch Alkanolamine eingesetzt werden.
  • Als Additive geeignete Polymere sind insbesondere Maleinsäure-Acrylsäure-Copolymer-Na-Salz (beispielsweise das kommerziell erhältliche Sokalan® CP 5 der Firma BASF, Ludwigshafen (Deutschland)), modifiziertes Polyacrylsäure-Na-Salz (beispielsweise das kommerziell erhältliche Sokalan® CP 10 der Firma BASF, Ludwigshafen (Deutschland)), modifiziertes Polycarboxylat-Na-Salz (beispielsweise das kommerziell erhältliche Sokalan® HP 25 der Firma BASF, Ludwigshafen (Deutschland)), Polyalkylenoxid, modifiziertes Heptamethyltrisiloxan (beispielsweise das kommerziell erhältliche Silwet® L-77 der Firma BASF, Ludwigshafen (Deutschland)), Polyalkylenoxid, modifiziertes Heptamethyltrisiloxan (beispielsweise das kommerziell erhältliche Silwet® L-7608 der Firma BASF, Ludwigshafen (Deutschland)) sowie Polyethersiloxane (Copolymere von Polymethylsiloxanen mit Ethylenoxid-/Propylenoxidsegmenten (Polyetherblöcken)), vorzugsweise wasserlösliche lineare Polyethersiloxane mit terminalen Polyetherblöcken wie die kommerziell erhältlichen Verbindungen Tegopren® 5840, Tegopren® 5843, Tegopren® 5847, Tegopren® 5851, Tegopren® 5863 oder Tegopren® 5878 der Firma Evonik, Essen (Deutschland). In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird auf die genannten Polymere verzichtet.
  • Polymere Verdickungsmittel, welche in dem Geschirrspülmittel ferner enthalten sein können, sind die als Polyelektrolyte verdickend wirkenden Polycarboxylate, vorzugsweise Homo- und Copolymerisate der Acrylsäure, insbesondere Acrylsäure-Copolymere wie Acrylsäure-Methacrylsäure-Copolymere, und die Polysaccharide, insbesondere Heteropolysaccharide, sowie andere übliche verdickende Polymere. Geeignete Polysaccharide beziehungsweise Heteropolysaccharide sind die Polysaccharidgummen, beispielsweise Gummi arabicum, Agar, Alginate, Carrageene und ihre Salze, Guar, Guaran, Tragacant, Gellan, Ramsan, Dextran oder Xanthan und ihre Derivate, beispielsweise propoxyliertes Guar, sowie ihre Mischungen. Andere Polysaccharidverdicker, wie Stärken oder Cellulosederivate, können alternativ, vorzugsweise aber zusätzlich zu einem Polysaccharidgummi eingesetzt werden, beispielsweise Stärken verschiedensten Ursprungs und Stärkederivate, beispielsweise Hydroxyethylstärke, Stärkephosphatester oder Stärkeacetate, oder Carboxymethylcellulose beziehungsweise ihr Natriumsalz, Methyl-, Ethyl-, Hydroxyethyl-, Hydroxypropyl-, Hydroxypropylmethyl- oder Hydroxyethyl-methylcellulose oder Celluloseacetat.
  • Ein bevorzugtes polymeres Verdickungsmittel ist das mikrobielle anionische Heteropolysaccharid Xanthan Gum, das von Xanthomonas campestris und einigen anderen Species unter aeroben Bedingungen mit einem Molekulargewicht von 2 - 15 × 106 produziert wird und beispielsweise von der Fa. Kelco unter dem Handelsnamen Keltrol® erhältlich ist, beispielsweise als cremefarbenes Pulver Keltrol® T (Transparent) oder als weißes Granulat Keltrol® RD (Readily Dispersable).
  • Als polymere Verdickungsmittel geeignete Acrylsäure-Polymere sind beispielsweise hochmolekulare mit einem Polyalkenylpolyether, insbesondere einem Allylether von Saccharose, Pentaerythrit oder Propylen, vernetzte Homopolymere der Acrylsäure (INCI: Carbomer), die auch als Carboxyvinylpolymere bezeichnet werden. Solche Polyacrylsäuren sind u.a. von der Fa. BFGoodrich unter dem Handelsnamen Carbopol® erhältlich, beispielsweise Carbopol® 940 (Molekulargewicht Mw ca. 4.000.000 g/mol), Carbopol® 941 (Molekulargewicht Mw ca. 1.250.000 g/mol) oder Carbopol® 934 (Molekulargewicht Mw ca. 3.000.000 g/mol).
  • Besonders geeignete polymere Verdickungsmittel sind aber folgende Acrylsäure-Copolymere: (i) Copolymere von zwei oder mehr Monomeren aus der Gruppe der Acrylsäure, Methacrylsäure und ihrer einfachen, vorzugsweise mit C1-4-Alkanolen gebildeten, Ester (INCI: Acrylates Copolymer), zu denen etwa die Copolymere von Methacrylsäure, Butylacrylat und Methylmethacrylat (CAS 25035-69-2) oder von Butylacrylat und Methylmethacrylat (CAS 25852-37-3) gehören und die beispielsweise von der Fa. Rohm & Haas unter den Handelsnamen Aculyn® und Acusol® erhältlich sind, beispielsweise die anionischen nicht-assoziativen Polymere Aculyn® 33 (vernetzt), Acusol® 810 und Acusol® 830 (CAS 25852-37-3); (ii) vernetzte hochmolekulare Acrylsäurecopolymere, zu denen etwa die mit einem Allylether der Saccharose oder des Pentaerythrits vernetzten Copolymere von C10-30-Alkylacrylaten mit einem oder mehreren Monomeren aus der Gruppe der Acrylsäure, Methacrylsäure und ihrer einfachen, vorzugsweise mit C1-4-Alkanolen gebildeten, Ester (INCI Acrylates/C10-30 Alkyl Acrylate Crosspolymer) gehören und die beispielsweise von der Fa. BFGoodrich unter dem Handelsnamen Carbopol® erhältlich sind, beispielsweise das hydrophobierte Carbopol® ETD2623 und Carbopol® 1382 (INCI: Acrylates/C1030 Alkyl Acrylate Crosspolymer) sowie Carbopol® AQUA 30 (früher Carbopol® EX 473).
  • Der Gehalt an polymerem Verdickungsmittel beträgt üblicherweise nicht mehr als 8 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 0,1 und 7 Gew.-%, besonders bevorzugt zwischen 0,5 und 6 Gew.-%. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Reinigungsmittel frei von polymeren Verdickungsmitteln.
  • Die hierin beschriebenen Mittel können zur Absenkung der Viskosität ein oder mehrere wasserlösliche Salze enthalten. Es kann sich dabei um anorganische und/oder organische Salze handeln, in einer bevorzugten Ausführungsform enthält das Mittel dabei mindestens ein anorganisches Salz.
  • Erfindungsgemäß einsetzbare anorganische Salze sind dabei vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe umfassend farblose wasserlösliche Halogenide, Sulfate, Sulfite, Carbonate, Hydrogencarbonate, Nitrate, Nitrite, Phosphate und/oder Oxide der Alkalimetalle, der Erdalkalimetalle, des Aluminiums und/oder der Übergangsmetalle; weiterhin sind Ammoniumsalze einsetzbar. Besonders bevorzugt sind dabei Halogenide und Sulfate der Alkalimetalle; vorzugsweise ist das anorganische Salz daher ausgewählt aus der Gruppe umfassend Natriumchlorid, Kaliumchlorid, Natriumsulfat, Kaliumsulfat sowie Gemische derselben. Insbesondere bevorzugt ist Natriumchlorid.
  • In bevorzugten Ausführungsformen sind die Handgeschirrspülmittel phosphat- und/oder phosphonatfrei.
  • Bei den erfindungsgemäß einsetzbaren organischen Salzen handelt es sich insbesondere um farblose wasserlösliche Alkalimetall-, Erdalkalimetall-, Ammonium-, Aluminium- und/oder Übergangsmetallsalze der Carbonsäuren, einschließlich der Dicarbonsäuren. Vorzugsweise sind die Salze ausgewählt aus der Gruppe umfassend Formiat, Acetat, Propionat, Citrat, Malat, Maleat, Tartrat, Succinat, Malonat, Oxalat, Lactat, Fumarat, Adipat, Succinat, Glutarat, Methylglycindiessigsäuretrinatriumsalz sowie Gemische derselben.
  • Erfindungsgemäß geeignete Spülmittel können 1 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 2 bis 8 Gew.-%, mindestens eines wasserlöslichen Salzes enthalten. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform werden dabei ausschließlich anorganische Salze eingesetzt, insbesondere Natriumchlorid oder Magnesiumsulfat.
  • Weitere in Handgeschirrspülmitteln übliche Zusatzstoffe schließen insbesondere UV-Stabilisatoren, Parfüm, Perlglanzmittel (INCI: Opacifying Agents; beispielsweise Glykoldistearat, beispielsweise das kommerziell erhältliche Cutina® AGS der Fa. Cognis, beziehungsweise dieses enthaltende Mischungen, beispielsweise die kommerziell erhätlichen Euperlane® der Fa. Cognis), Farbstoffe, Korrosionsinhibitoren, Konservierungsmittel (beispielsweise das technische auch als Bronopol bezeichnete 2-Brom-2-nitropropan-1,3-diol (CAS 52-51-7), das beispielsweise als Myacide® BT oder als Boots Bronopol BT von der Firma Boots kommerziell erhältlich ist), Desinfektionsmittel, pH-Stellmittel, insbesondere NaOH, KOH und Puffersubstanzen, sowie Hautgefühlverbessernde oder pflegende Additive (beispielsweise dermatologisch wirksame Substanzen wie Vitamin A, Vitamin B2, Vitamin B12, Vitamin C, Vitamin E, D-Panthenol, Sericerin, Collagen-Partial-Hydrolysat, verschiedene pflanzliche Protein-Partial-Hydrolysate, Proteinhydrolysat-Fettsäure-Kondensate, Liposome, Cholesterin, pflanzliche und tierische Öle wie beispielsweise Lecithin, Sojaöl, usw., Pflanzenextrakte wie beispielsweise Aloe Vera, Azulen, Hamamelisextrakte, Algenextrakte, usw., Allantoin, A.H.A.-Komplexe) ein. Die vorgenannten Zusatzstoffe können in Mengen von bis zu 10 Gew.-%, üblicherweise nicht mehr als 5 Gew.-% in geeigneten Handgeschirrspülmitteln enthalten sein.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform enthält das Mittel mindestens ein Parfüm und/oder mindestens einen Duftstoff. Es können alle dem Fachmann bekannten Parfüms und/oder Duftstoffe eingesetzt werden, mit der Maßgabe, dass sie die Eigenschaften des Spülmittels im Wesentlichen nicht negativ beeinflussen.
  • Es kann wünschenswert sein, die das Hautgefühl positiv beeinflussende Wirkstoffe oder auch andere empfindliche Wirkstoffe, etwa Parfüms, bis zur Anwendung räumlich getrennt vom eigentlichen Mittel zu halten. Eine elegante Methode zur Einarbeitung solcher empfindlicher, chemisch oder physikalisch inkompatibler oder flüchtiger Inhaltsstoffe besteht im Einsatz von Mikrokapseln, in denen diese Inhaltsstoffe lager- und transportstabil eingeschlossen sind und aus denen sie zur bzw. bei der Anwendung mechanisch, chemisch, thermisch oder enzymatisch freigesetzt werden. In einer bevorzugten Ausführungsform ist daher einer oder mehrere der das Hautgefühl positiv beeinflussenden Wirkstoffe und/oder Parfüms und/oder Duftstoffe ganz oder teilweise in Mikrokapseln eingearbeitet.
  • Mikrokapseln sind mit filmbildenden Polymeren umhüllte feindisperse flüssige oder feste Phasen, bei deren Herstellung sich die Polymere nach Emulgierung und Koazervation oder Grenzflächenpolymerisation auf dem einzuhüllenden Material (Wirkstoff) niederschlagen. Hierbei wird der Wirkstoff von einer festen Membran schalenartig umhüllt (Mikrokapsel im engeren Sinne) oder von einer Matrix eingeschlossen (Mikrosphäre oder Sphäre). Im Folgenden wird für beide Varianten der Begriff Mikrokapsel im zusammenfassenden Sinne verwendet. Solche Kapseln sind meist mikroskopisch klein (< 50 µm) und werden gelegentlich auch als Nanokapseln oder Nanosphären bezeichnet, sie lassen sich wie Pulver trocknen. Weiterhin können aber auch größere, mit dem bloßen Auge sichtbare Kapseln oder Perlen (> 0,5 mm), gefüllt mit Wirkstoffen, hergestellt werden.
  • Als Mikrokapseln lassen sich sämtliche auf dem Markt angebotenen tensidstabilen Kapseln und Kapselmaterialien bzw. Sphären und Sphärenmaterialien einsetzen, wie z.B. die kommerziell erhältlichen Primasphere® (Chitosan und Agar oder Carboxymethylcellulose) und Primasponge® (Alginat, Chitosan, Agar) der Firma BASF, Hallcrest Microcapsules® (Gelatine, Gummi Arabicum) der Firma Hallcrest, Inc. (US), Coletica Thalaspheres® (maritimes Collagen) der Firma Coletica (FR), Lipotec Millicapseln® (Alginsäure, Agar-Agar) der Firma Lipotec S.A. (ES), Induchem Unispheres® (Lactose, mikrokristalline Cellulose, Hydroxypropylmethylcellulose) und Unicerin® C30 (Lactose, mikrokristalline Cellulose, Hydroxypropylmethylcellulose) der Firma Induchem AG (CH), Kobo Glycospheres (modifizierte Stärke, Fettsäureester, Phospholipide) und SoftspheresⓇ (modifiziertes Agar-Agar) der Firma Kobo (US) sowie Kuhs Probiol Nanospheres (Phospholipide) der Firma Kuhs (DE) und andere. Die Mikrokapseln können im herstellungsbedingten Rahmen eine beliebige Form aufweisen, sie sind jedoch bevorzugt eiförmig bzw. ellipsoid geformt oder insbesondere näherungsweise kugelförmig. Der Durchmesser entlang ihrer größten räumlichen Ausdehnung kann je nach Wirkstoff und Anwendung im Mittel zwischen 100 nm (visuell nicht als Kapsel erkennbar) und 10 mm liegen. Der bevorzugte mittlere Durchmesser liegt im Bereich zwischen 0,1 mm und 7 mm, besonders bevorzugt sind Mikrokapseln mit einem mittleren Durchmesser zwischen 0,4 mm und 5 mm. Zur Verbesserung des Erscheinungsbildes können zudem Farbstoffe, Farbpigmente oder Perlglanzkomponenten beigemischt werden.
  • Die Freisetzung des Wirkstoffes aus den Mikrokapseln kann mechanisch sowohl durch Zerreiben der Mikrokapseln während des Reinigungsprozesses als auch durch Aufbrechen mittels einer geeigneten Dosiereinrichtung erfolgen. Weitere Möglichkeiten sind die Freisetzung des Wirkstoffes durch Veränderung der Temperatur (Einbringen in warme Spülflotte), durch Verschiebung des pH-Wertes, Veränderung des Elektrolytgehaltes, usw.
  • Werden derartige Mikrokapseln eingesetzt, so beträgt ihr Gehalt üblicherweise von 0,01 bis 10 Gew - %, vorzugsweise von 0,1 bis 5 Gew -%, insbesondere von 0,2 bis 3 Gew -% und äußerst bevorzugt von 0,3 bis 2 Gew -%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Handgeschirrspülmittelzusammensetzung, wobei das Mittel ausschließlich gleichartige Mikrokapseln oder aber auch Mischungen verschiedenartiger Mikrokapseln enthalten kann.
  • Der pH-Wert des erfindungsgemäß geeigneten Handgeschirrspülmittels kann mittels üblicher pH-Regulatoren, beispielsweise Säuren wie Mineralsäuren oder Citronensäure und/oder Alkalien wie Natrium- oder Kaliumhydroxid, eingestellt werden, wobei insbesondere ein Bereich von ungefähr 4 bis ungefähr 9, vorzugsweise ungefähr 5 bis ungefähr 8,5, insbesondere ungefähr 5,5 bis ungefähr 8,0, bevorzugt ist. Zur Einstellung und/ oder Stabilisierung des pH-Werts kann das erfindungsgemäße Mittel ein oder mehrere Puffer-Substanzen (INCI: Buffering Agents) enthalten, üblicherweise in Mengen von 0,001 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,005 bis 3 Gew.-%, insbesondere 0,01 bis 2 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 1 Gew.-%, äußerst bevorzugt 0,1 bis 0,5 Gew.-%, beispielsweise 0,2 Gew.-%. Bevorzugt sind Puffer-Substanzen, die zugleich Komplexbildner oder sogar Chelatbildner (Chelatoren, INCI: Chelating Agents) sind.
  • Das Handgeschirrspülmittel, wie voranstehend beschrieben, kann mittels des erfindungsgemäßen Reinigungstuchs entweder direkt, d.h. unverdünnt, oder als wässrige Verdünnung, d.h. durch Verwendung des erfindungsgemäßen Reinigungstuchs in Kombination mit Wasser, auf die zu reinigende Oberfläche aufgebracht, ggf. einwirken gelassen und anschließend mit Wasser wieder entfernt werden. Das Reinigungstuch gemäß der vorliegenden Erfindung wird zum Reinigen von Oberflächen, bevorzugt harten Oberflächen, insbesondere Geschirr, Besteck und Kochutensilien verwendet.
  • Einen weiteren Gegenstand der vorliegenden Erfindung stellen demgemäß auch Verfahren zum manuellen Reinigen von Oberflächen, bevorzugt harten Oberflächen, insbesondere Geschirr, Besteck und Kochutensilien dar, bei denen in wenigstens einem Verfahrensschritt ein erfindungsgemäßes Reinigungstuch angewendet wird.
  • Des Weiteren erfasst die Erfindung auch die Verwendung des hierin beschriebenen Reinigungstuchs zur Entfernung von Anschmutzungen auf harten Oberflächen, insbesondere auf Geschirr, Besteck und/oder Kochutensilien, insbesondere Anschmutzungen basierend auf Lebensmittelresten, inklusive eingebrannten Lebensmittelresten, aber auch solchen basierend auf Lippenstift, Hautfett, Cremes und ähnlichem.
  • Alle Sachverhalte, Gegenstände und Ausführungsformen, die für erfindungsgemäße Reinigungstücher beschrieben sind, sind auch auf die erfindungsgemäße Verwendung und entsprechende Verfahren anwendbar. Daher wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Offenbarung an entsprechender Stelle verwiesen mit dem Hinweis, dass diese Offenbarung auch für die erfindungsgemäßen Verwendungen gilt.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Beispielen illustriert, ist aber nicht auf diese beschränkt.
  • Beispiele
  • Beispiel 1: Erfindungsgemäße Reinigungstücher (beladen mit einem Reinigungsmittelmasterbatch, 50 % Aktivstoffgehalt) Tabelle 1
    Tuch (Hersteller: Norafin)
    SL (Einzelschicht), mit 60g/m2 Tuchgewicht SL, 90g/m2 SL, 75g/m2 NP (needle punch), 200g/m2 SL, 55g/m2
    70% Viscose / 30% Polyester grün, 100% Viscose gelb 100% LYOCELL 85% VIS, 15% PET 80% VIS / 20% PP 70% VIS / 30% PET
    Gesamteinsatzgewicht (Tuch + Reinigungsmittel) in g 0,74 0,92 0,94 1,03 1,03
    Menge an Reinigungsmittel in g 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6
    gespülte Teller 21 23 22 23 22
    Gesamteinsatzgewicht (Tuch + Reinigungsmittel) in g 0,74 0,92 0,94 1,03 1,08
    Menge an Reinigungsmittel in g 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6
    gespülte Teller 20 23 23 22 23
  • Es wurde nach der IKW Methode in Doppelbestimmung gespült. Die Lappen wurden in der Spülschüssel positioniert. Durch das Einfüllen des Wassers wurde der Schaum erzeugt. Das Geschirr wurde solange gespült, bis die Schaumdecke für mehr als 15 sec aufgerissen war. Der Lappen blieb während des gesamten Spülvorganges in der Schüssel. Die Tuchgröße wurde anhand der mitgelieferten Herstellerdaten ermittelt, so dass eine Menge von jeweils 0,6 g des 50 %-igen Reinigungsmittelmasterbatches auf dem Tuch vorhanden war. Dies wurde im Vergleich zu einer Vergleichsformulierung „F52“ (verwendet wurden statt 3 g einer 10 %-igen Vergleichsformulierung 2,5 g einer 12 %-igen Vergleichsformulierung) gespült. Der Standard (IKW Referenz-Spülmittel, beschrieben in der IKW Methode SÖFW Journal, 128. Jahrgang, 5-2000) wurde auch mitgespült, um sicher zu gehen, dass der Schmutz in Ordnung war.
  • Zusammensetzung des jeweilig verwendeten Handgeschirrspülmittels:
  • Tabelle 2
    Inhaltsstoff Einsatzkonzentration des Rohstoffs [%] Aktivgehalt [%]
    Cocoamidopropyl-Betaine, sauer (Tego Betaine C 60) 46 14,2922
    Wasser, weich 100 12,18
    Natriumchlorid fein-medium 99,8 0,5988
    Wasser, weich 100 1,8
    Na-Cumolsulfonat 40% 40 0,64
    Ethanol 96 Vol% MEK 93 0,9858
    FAEOS-Na C12-14 2EO 70% 70 35,707
    Weißer Alkoholessig 13% 13 0,0702
    Denatoniumbenzoat (Bitrex) 2.5% in H2O 2,5 0,0035
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
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Claims (13)

  1. Reinigungstuch geeignet zur Reinigung harter Oberflächen, getränkt mit mindestens einer Handgeschirrspülmittelzusammensetzung.
  2. Das Reinigungstuch gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Seite des Reinigungstuchs eine abrasive Oberfläche aufweist.
  3. Das Reinigungstuch gemäß Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Reinigungstuch die Handgeschirrspülmittelzusammensetzung in einer Menge von ungefähr 0,1 bis 50 Gew.-%, vorzugsweise in einer Menge von ungefähr 0,2 bis 25 Gew.-%, bevorzugter in einer Menge von ungefähr 0,2 bis 15 Gew.-% enthält, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Reinigungstuchs.
  4. Das Reinigungstuch gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tuchmaterial ein gewebtes (woven) oder nicht-gewebtes (non-woven) Textilmaterial umfasst oder daraus besteht.
  5. Das Reinigungstuch gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tuchmaterial mindestens ein Material ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Viskose, Cellulose, Polypropylen, Polyester, Polyamid oder Mischungen davon umfasst oder daraus besteht.
  6. Das Reinigungstuch gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich um ein einlagiges oder mehrlagiges Tuch handelt.
  7. Das Reinigungstuch gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tuch eine Dicke im Bereich von ungefähr 0,1mm bis 1,0 cm, vorzugsweise ungefähr 0,2 mm bis 9,0 mm, stärker bevorzugt ungefähr 0,3 bis 0,8 mm aufweist.
  8. Das Reinigungstuch gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Handgeschirrspülmittelzusammensetzung mindestens ein Tensid in einer Menge von ungefähr 4 bis ungefähr 60 Gew.-%, vorzugsweise in einer Menge von ungefähr 5 bis ungefähr 50 Gew.-% enthält, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Handgeschirrspülmittelzusammensetzung.
  9. Das Reinigungstuch gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Handgeschirrspülmittelzusammensetzung Wasser enthält, vorzugsweise in einer Menge von ungefähr 0,01 bis ungefähr 98 Gew.-%, bevorzugt in einer Menge von ungefähr 1 bis ungefähr 95 Gew.-%, noch bevorzugter in einer Menge von ungefähr 5 bis ungefähr 90 Gew.-%, am meisten bevorzugt in einer Menge von ungefähr 10 bis ungefähr 87 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Handgeschirrspülmittelzusammensetzung.
  10. Das Reinigungstuch gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Handgeschirrspülmittelzusammensetzung mindestens einen weiteren Inhaltsstoff ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Enzymen, Gerüststoffen, organischen Lösungsmittel, Parfümen, Duftstoffen, Farbstoffen, Perlglanzmitteln, UV-Stabilisatoren, Korrosionsinhibitoren, Chelatoren, Desinfektionsmitteln, pH-Stellmitteln und Konservierungsmitteln, Additiven zur Verbesserung des Ablauf- und Trocknungsverhaltens, Additiven zur Einstellung der Viskosität und zur Stabilisierung, Hautgefühl-verbessernden und/oder pflegenden Additiven, und Gemischen davon enthält.
  11. Das Reinigungstuch gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Handgeschirrspülmittelzusammensetzung einen pH-Wert von ungefähr 4 bis ungefähr 9, vorzugsweise ungefähr 5 bis ungefähr 8,5, insbesondere ungefähr 5,5 bis ungefähr 8,0 aufweist.
  12. Verwendung eines Reinigungstuchs gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11 zum Reinigen von Oberflächen, bevorzugt harten Oberflächen, insbesondere von Geschirr, Besteck und Kochutensilien.
  13. Verfahren zum manuellen Reinigen von Oberflächen, bevorzugt harten Oberflächen, insbesondere Geschirr, Besteck und Kochutensilien, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens einem Verfahrensschritt ein Reinigungstuch gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11 angewendet wird.
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