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DE102021106506A1 - Schlechtgeruchskontrolle in Reinigungsmitteln - Google Patents

Schlechtgeruchskontrolle in Reinigungsmitteln Download PDF

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DE102021106506A1
DE102021106506A1 DE102021106506.2A DE102021106506A DE102021106506A1 DE 102021106506 A1 DE102021106506 A1 DE 102021106506A1 DE 102021106506 A DE102021106506 A DE 102021106506A DE 102021106506 A1 DE102021106506 A1 DE 102021106506A1
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DE
Germany
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cyclodextrin
weight
cleaning agent
acid
cleaning
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102021106506.2A
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English (en)
Inventor
Marianne Schmeling
Marc Weyhe
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Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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Filing date
Publication date
Application filed by Henkel AG and Co KGaA filed Critical Henkel AG and Co KGaA
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • C11ANIMAL OR VEGETABLE OILS, FATS, FATTY SUBSTANCES OR WAXES; FATTY ACIDS THEREFROM; DETERGENTS; CANDLES
    • C11DDETERGENT COMPOSITIONS; USE OF SINGLE SUBSTANCES AS DETERGENTS; SOAP OR SOAP-MAKING; RESIN SOAPS; RECOVERY OF GLYCEROL
    • C11D3/00Other compounding ingredients of detergent compositions covered in group C11D1/00
    • C11D3/16Organic compounds
    • C11D3/20Organic compounds containing oxygen
    • C11D3/22Carbohydrates or derivatives thereof
    • C11D3/222Natural or synthetic polysaccharides, e.g. cellulose, starch, gum, alginic acid or cyclodextrin
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
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    • C11D7/26Organic compounds containing oxygen
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft Reinigungsmittel, welche mindestens ein Cyclodextrin enthalten. Des Weiteren betrifft die Erfindung die Verwendung derartiger Mittel zum Reinigen von harten Oberflächen, ein Verfahren zum Reinigen von harten Oberflächen unter Verwendung eines solchen Mittels sowie die Verwendung derartiger Mittel zur Minderung von Schlechtgerüchen oder Vermeidung des Auftretens von Schlechtgerüchen bei der Reinigung von harten Oberflächen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Reinigungsmittel, welche mindestens ein Cyclodextrin enthalten. Des Weiteren betrifft die Erfindung die Verwendung derartiger Mittel zum Reinigen von harten Oberflächen, ein Verfahren zum Reinigen von harten Oberflächen unter Verwendung eines solchen Mittels sowie die Verwendung derartiger Mittel zur Minderung von Schlechtgerüchen und/oder Vermeidung des Auftretens von Schlechtgerüchen bei der Reinigung von harten Oberflächen.
  • Marktgängige Reinigungsmittel werden in aller Regel parfümiert, da seitens der Verbraucher sowohl eine ausreichende Eigenbeduftung des Produktes als auch eine Überdeckung von „schlechten“ Nebengerüchen gewünscht wird. Schlechtgerüche gehen üblicherweise von Anschmutzungen auf den zu reinigenden Oberflächen selbst aber auch von Abbau- und Zerfallsprodukten von Bestandteilen dieser Anschmutzungen sowie von in der jeweiligen Reinigungsmittelformulierung enthaltenen Bestandteilen aus. Beispielsweise entwickelt ein zu Reinigungszwecken in Kombination mit dem jeweiligen Reinigungsmittel verwendetes Reinigungsutensil, wie ein Schwamm oder ein Tuch, mit voranschreitender Zeit ein unangenehmes Geruchsprofil, welches auf darauf verbliebene Überreste von Schmutz aber auch Reinigungsmittel zurückzuführen ist. Zwar kann der Einsatz von Duft- und Riechstoffen, beispielsweise in Form von Parfümzusammensetzungen, auch in verkapselter Form, zu einem gewissen Grad Abhilfe verschaffen, allerdings lassen sich auftretende Schlechtgerüche und Fehlnoten in der Regel nur unvollständig überdecken und können entsprechend nicht vollständig neutralisiert werden. Darüber hinaus stellen Parfüms vergleichsweise hochpreisige und oftmals schwierig einzuformulierende Reinigungsmittelkomponenten dar, und nicht zuletzt unter gesundheitlichen Aspekten ist von einer Überdosierung derselben grundsätzlich Abstand zu nehmen.
  • Es besteht folglich anhaltender Bedarf an Reinigungsmitteln, welche das Auftreten von Schlechtgerüchen und Fehlnoten verringern oder sogar verhindern.
  • Es wurde nun überraschenderweise gefunden, dass Cyclodextrine in marktüblichen Reinigungsmittelformulierungen eine starke Wirkung gegen Schlechtgerüche aufweisen und so zu einem verbesserten olfaktorischen Eindruck sowohl bei als auch nach der Anwendung des jeweiligen Produktes führen.
  • Ein erster Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher ein Reinigungsmittel, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel mindestens ein Cyclodextrin in einer Menge von 0,01 bis 30 Gew.-% enthält, bezogen auf das Gesamtgewicht des Reinigungsmittels.
  • In einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung auch die Verwendung eines solchen Reinigungsmittels zum Reinigen von harten Oberflächen.
  • Des Weiteren betrifft die Erfindung auch Verfahren zum Reinigen von harten Oberflächen, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens einem Verfahrensschritt ein Reinigungsmittel wie hierin beschrieben angewendet wird.
  • Schließlich betrifft die vorliegenden Erfindung auch die Verwendung eines Reinigungsmittels, wie hierin beschrieben, zur Minderung von Schlechtgerüchen und/oder zur Vermeidung des Auftretens von Schlechtgerüchen bei der Reinigung von harten Oberflächen.
  • Diese und weitere Aspekte, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden für den Fachmann aus dem Studium der folgenden detaillierten Beschreibung und Ansprüche ersichtlich. Dabei kann jedes Merkmal aus einem Aspekt der Erfindung in jedem anderen Aspekt der Erfindung eingesetzt werden. Ferner ist es selbstverständlich, dass die hierin enthaltenen Beispiele die Erfindung beschreiben und veranschaulichen sollen, diese aber nicht einschränken und insbesondere die Erfindung nicht auf diese Beispiele beschränkt ist.
  • Der Begriff „Reinigungsmittel“ meint, im Kontext der vorliegenden Erfindung, alle denkbaren Reinigungsmittelarten, die der Reinigung harter Oberflächen dienen, sowohl Konzentrate als auch unverdünnt anzuwendende Mittel, zum Einsatz im kommerziellen Maßstab, in der Spülmaschine oder bei der manuellen Reinigung. Dazu gehören beispielsweise Geschirrspülmittel für Geschirrspülmaschinen oder manuelle Geschirrspülmittel oder Reiniger für harte Oberflächen wie Metall, Glas, Porzellan, Keramik, Kacheln, Stein, lackierte Oberflächen, Kunststoffe, Holz oder Leder, für die die Bezeichnung Reinigungsmittel verwendet wird, also neben manuellen und maschinellen Geschirrspülmitteln beispielsweise auch Scheuermittel, Glasreiniger, WC-Duftspüler, usw.
  • „Mindestens ein“, wie hierin verwendet, schließt ein, ist aber nicht begrenzt auf 1, 2, 3, 4, 5, 6 und mehr. Bezogen auf einen Inhaltsstoff bezieht sich die Angabe auf die Art des Inhaltsstoffs und nicht auf die absolute Zahl der Moleküle. „Mindestens ein Tensid“ bedeutet somit beispielsweise mindestens eine Art von Tensid, d.h. dass eine Art von Tensid oder eine Mischung mehrerer verschiedener Tenside gemeint sein kann. Zusammen mit Gewichtsangaben bezieht sich die Angabe auf alle Verbindungen der angegebenen Art, die in der Zusammensetzung/Mischung enthalten sind, d.h. dass die Zusammensetzung über die angegebene Menge der entsprechenden Verbindungen hinaus keine weiteren Verbindungen dieser Art enthält.
  • Alle Prozentangaben sind, sofern nicht anders angegeben, Gewichts-%. Numerische Bereiche, die in dem Format „von x bis y“ angegeben sind, schließen die genannten Werte ein. Wenn mehrere bevorzugte numerische Bereiche in diesem Format angegeben sind, ist es selbstverständlich, dass alle Bereiche, die durch die Kombination der verschiedenen Endpunkte entstehen, ebenfalls erfasst werden.
  • „Ungefähr“ oder „ca.“, wie hierin im Zusammenhang mit einem Zahlenwert verwendet bezieht sich auf den Zahlenwert ±10 %, vorzugsweise ±5%.
  • Wenn hierin auf Molmassen Bezug genommen wird, beziehen sich diese Angaben immer auf die zahlenmittlere Molmasse Mn, sofern nicht explizit anders angeben. Das Zahlenmittel der Molmasse kann beispielsweise mittels Gel-Permeations-Chromatographie (GPC) gemäß DIN 55672-1:2007-08 mit THF als Eluent bestimmt werden. Die massenmittlere Molmasse Mw kann ebenfalls mittels GPC bestimmt werden, wie für Mn beschrieben.
  • Wann immer im Folgenden Erdalkalimetalle als Gegenionen für einwertige Anionen genannt sind, so bedeutet das, dass das Erdalkalimetall natürlich nur in der halben - zum Ladungsausgleich ausreichenden - Stoffmenge wie das Anion vorliegt.
  • „Flüssig“, wie im Kontext der vorliegenden Erfindung verwendet, bezeichnet alle fließfähigen Zusammensetzungen (bei 20 °C, 1,013 bar), einschließlich Gelen und Pasten-artigen Zusammensetzungen, sowie des Weiteren Nicht-Newtonschen Flüssigkeiten, die eine Fließgrenze aufweisen.
  • „Festförmig“, wie hierin verwendet, bezeichnet im Kontext der vorliegenden Erfindung eine Pulver-, Granulat-, Extrudat- oder Kompakt-Zusammensetzung.
  • „Phosphatfrei“ und „phosphonatfrei“, wie hierin verwendet, bedeutet, dass die betreffende Zusammensetzung im Wesentlichen frei von Phosphaten bzw. Phosphonaten ist, d.h. insbesondere Phosphate bzw. Phosphonate in Mengen kleiner als 0,1 Gew.-%, vorzugsweise kleiner als 0,01 Gew.-%, bezogen auf die jeweilige Zusammensetzung, enthält.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Mittel kann es sich um ein Einkomponentenmittel oder ein Mehrkomponentenmittel handeln. Der Begriff „Einkomponentenmittel“ bezeichnet im Kontext der vorliegenden Erfindung ein Reinigungsmittel, welches aus nur einer einzigen Komponente besteht. Der Begriff „Mehrkomponentenmittel“, wie hierin verwendet, bezeichnet hingegen ein Reinigungsmittel, welches sich aus mindestens zwei Komponenten zusammensetzt. Dabei ist bevorzugt, dass die einzelnen Komponenten eines erfindungsgemäßen Mehrkomponentenmittels räumlich getrennt voneinander vorliegen.
  • Der Ausdruck „räumlich getrennt“, in Bezug auf die Komponenten des Mittels, wie hierin verwendet, bedeutet, dass die einzelnen Komponenten vor der Verwendung des Mittels nicht miteinander in Kontakt kommen können. Üblicherweise wird das Mittel dazu in einer Mehrkammerverpackung, wie beispielsweise einer Flasche, Tube oder einem Pouch, bereitgestellt, insbesondere einer Zweikammerflasche oder einem Zweikammerpouch, wobei sich eine jeweilige einzelne Komponente getrennt von der/den anderen Komponente(n) in einer separaten Kammer befindet. Durch die räumliche Trennung einzelner Komponenten des Mittels ist es zum einen möglich, nicht kompatible Inhaltsstoffe voneinander zu trennen und zum anderen möglich, mehrere unterschiedliche Komponenten des Mittels in Kombination anzubieten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten zum Einsatz kommen.
  • In diesem Kontext bezeichnet der Begriff „Komponente“ einen Teil des Reinigungsmittels, welcher sich anhand eines oder mehrerer Merkmale, beispielsweise Art und/oder Menge seiner Inhaltsstoffe, physikalische Eigenschaften, äußeres Erscheinungsbild etc., von einer ggf. weiteren Komponente des Mittels unterscheiden lässt. Beispielsweise kann es sich bei dem hierin beschriebenen Reinigungsmittel um ein flüssiges Reinigungsmittel handeln. Dies bedeutet, im Kontext der vorliegenden Erfindung, dass das Mittel mindestens eine flüssige Komponente, wie voranstehend definiert, umfasst, beispielsweine in Form eines Gels oder einer Paste. Gemäß einiger Ausführungsformen der Erfindung können einzelne Komponenten eines erfindungsgemäßen Reinigungsmittels jedoch auch in festförmiger Form vorliegen, beispielsweise in Form eines Pulvers, Granulats oder Extrudats. Umfasst ein erfindungsgemäßes Mittel sowohl flüssige als auch festförmige Komponenten, ist es bevorzugt, dass die flüssige Komponente(n) vorzugsweise räumlich getrennt von der/den festförmigen Komponente(n) vorliegt/vorliegen, beispielsweise in einer separaten Kammer eines Mehrkammerpouches. In diesem Kontext nicht als „Komponente“ gelten hingegen feste Phasen, wie verkapselte Inhaltsstoffe, wie beispielsweise verkapseltes Parfüm und/oder Enzym, aber auch zu dekorativen Zwecken enthaltene „Specks“, welche in einigen Ausführungsformen Bestandteil eines flüssigen Mittels bzw. einer flüssigen Komponente des hierin beschriebenen Mittels sein können.
  • Die erfindungsgemäße Reinigungsmittelzusammensetzung zeichnet sich dadurch aus, dass sie mindestens ein Cyclodextrin umfasst. Dabei beträgt die Menge des mindestens einen Cyclodextrins ungefähr 0,01 % bis 30 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des hierin beschriebenen Mittels. In verschiedenen Ausführungsformen beträgt die Menge an Cyclodextrin ungefähr 0,01 bis 25 Gew.-%, vorzugsweise ungefähr 0,01 bis 5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Reinigungsmittels. Der Begriff „Cyclodextrin“, wie hierin verwendet, schließt jedes der bekannten Cyclodextrine ein, wie substituierte und unsubstituierte Cyclodextrine, die etwa sechs bis etwa zwölf Glukoseeinheiten enthalten, sowie Mischungen davon. Geeignete nicht-einschränkende Beispiele für Cyclodextrine gemäß der vorliegenden Erfindung können Cyclodextrin ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus α-Cyclodextrin, β-Cyclodextrin, γ-Cyclodextrin, alkyliertem α-Cyclodextrin, alkyliertem β-Cyclodextrin, alkyliertem γ-Cyclodextrin, hydroxyalkyliertem α-Cyclodextrin, hydroxyalkyliertem β-Cyclodextrin, hydroxyalkyliertem γ-Cyclodextrin, methyliertem Cyclodextrin und Mischungen davon umfassen, wobei es sich, in einigen Ausführungsformen, bei dem mindestens einen Cyclodextrin um β-Cyclodextrin, hydroxypropyliertes β-Cyclodextrin oder methyliertes β-Cyclodextrin oder Mischungen davon handelt, vorzugsweise um methyliertes β-Cyclodextrin.
  • Erfindungsgemäß liegt das mindestens eine Cyclodextrin, wie voranstehend definiert, in freier Form, d.h. nicht-komplexierter Form in dem hierin beschriebenen Reinigungsmittel vor. Ohne an eine bestimmte Theorie gebunden sein zu wollen, wird vermutet, dass auf diese Weise intensive und schlechtriechende Verbindungen von dem in dem Mittel enthaltenen Cyclodextrin gebunden werden können, weshalb die hierin beschriebenen Mittel eine starke Wirkung gegen Schlechtgerüche, wie sie beispielsweise üblicherweise bei der Reinigung von Geschirr auftreten können, aufweisen. Nichteinschränkende Beispiele für Schlechtgerüche, welche bei der Reinigung von Geschirr aber auch anderen harten Oberflächen, beispielsweise harten Oberflächen in der Küche wie Armaturen und Waschbecken, auftreten können, sind Zwiebel-, Knoblauch- und Fischgeruch. Nicht-einschränkende Beispiele für Moleküle, welche einen üblicherweise negativ bewerteten olfaktorischen Eindruck hinterlassen, sind Amine, wie Diethylamin und Triethylamin; Sulfide, wie Dimethylsulfid und Dimethyltrisulfid; Thiole, wie Methylmercaptan; und organische Säuren, wie Buttersäure, Isovaleriansäure und Capronsäure. Somit kann der Einsatz von Cyclodextrinen, wie voranstehend beschrieben, zu einem gegenüber im Stand der Technik bekannten Reinigungsmitteln verbesserten olfaktorischen Eindruck bei der Anwendung entsprechender Mittel führen. In verschiedenen Ausführungsformen liegen mindestens 60 % des Cyclodextrins in freier Form vor, vorzugsweise mindestens 65 %, noch bevorzugter mindestens 70 %, am meisten bevorzugt mindestens 80 %, wie beispielsweise ungefähr 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99 oder 100 %, jeweils bezogen auf die Gesamtmenge an Cyclodextrin, welche in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung enthalten ist.
  • Neben dem mindestens einen Cyclodextrin, wie voranstehend definiert, enthält das erfindungsgemäße Reinigungsmittel mindestens einen reinigungsaktiven Bestandteil, zu denen beispielsweise Tenside, Enzyme und Chelatoren zählen. In verschiedenen Ausführungsformen enthält ein erfindungsgemäßes Mittel insbesondere mindestens ein Tensid und/oder mindestens ein Enzym. In verschiedenen Ausführungsformen enthält ein erfindungsgemäßes Mittel mindestens ein Tensid und mindesten ein Enzym. In verschiedenen weiteren Ausführungsformen enthält ein erfindungsgemäßes Mittel mindestens ein, vorzugsweise mindestens zwei Tenside und mindestens ein, vorzugsweise mindestens zwei Enzyme, beispielsweise mindestens ein Tensid und mindestens zwei Enzyme, wie beispielsweise mindestens ein Tensid und mindestens drei Enzyme.
  • Im Kontext der vorliegenden Erfindung geeignete Tenside sind im Stand der Technik bekannt und schließen anionische Tenside, kationische Tenside, nichtionische Tenside, zwitterionische, amphotere Tenside und deren Gemische ein.
  • Zur Gruppe geeigneter anionischer Tenside zählen Fettalkoholethersulfate. Fettalkoholethersulfate ermöglichen ein stabiles Schaumvolumen bei Anwesenheit von Schmutz, insbesondere von fetthaltigen Anschmutzungen an den zu reinigenden Oberflächen beziehungsweise in Wasser. Fettalkoholethersulfate sind Produkte von Sulfatierreaktionen an alkoxylierten Alkoholen. Dabei versteht der Fachmann allgemein unter alkoxylierten Alkoholen die Reaktionsprodukte von Alkylenoxid, bevorzugt Ethylenoxid, mit Alkoholen, im Sinne der vorliegenden Erfindung bevorzugt mit längerkettigen Alkoholen, also mit aliphatischen geradkettigen oder ein- oder mehrfach verzweigten, azyklischen oder zyklischen, gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, vorzugsweise geradkettigen, azyklischen, gesättigten Alkoholen mit 6 bis 22, vorzugsweise 8 bis 18, insbesondere 10 bis 16 und besonders bevorzugt 12 bis 14 Kohlenstoffatomen. In der Regel entsteht aus n Molen Ethylenoxid und einem Mol Alkohol, abhängig von den Reaktionsbedingungen, ein komplexes Gemisch von Additionsprodukten unterschiedlicher Ethoxylierungsgrade (n = 1 bis 30, vorzugsweise 1 bis 20, insbesondere 1 bis 10, besonders bevorzugt 2 bis 4).
  • Eine weitere Ausführungsform der Alkoxylierung besteht im Einsatz von Gemischen der Alkylenoxide, bevorzugt das Gemisch von Ethylenoxid und Propylenoxid. Ganz besonders bevorzugt im Sinne der vorliegenden Erfindung sind niederethoxylierte Fettalkohole mit 1 bis 4 Ethylenoxideinheiten (EO), insbesondere 1 bis 2 EO, beispielsweise 2 EO wie Na-C12-C14-Fettalkohole + 2 EO-sulfat.
  • In einigen Ausführungsformen enthält das erfindungsgemäße Mittel ein oder mehrere Fettalkoholethersulfate, wie voranstehend definiert, vorzugsweise in einer Menge von 5 bis 20 Gew.-%, insbesondere von 6 bis 16 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels.
  • Zu den insbesondere in Handgeschirrspülmitteln bevorzugt vorhandenen anionischen Tensiden zählen Alkalisalze des Fettalkoholsulfats. Das erfindungsgemäße Mittel kann vorzugsweise 0,05 bis 5 Gew.-%, insbesondere 0,1 bis 3 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,3 bis 1 Gew.-% des Alkalisalzes eines Fettalkoholsulfats aufweisen, bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels. Dieses kann als Zusatzstoff eingesetzt werden, welcher sich auf das Schaumvolumen auswirkt. Es hat sich gezeigt, dass bei Wasser mit einer Wasserhärte von 16 bis 20° dH, also bei hartem Wasser, ein Anteil von 0,05 Gew.-% und insbesondere ein Anteil von 0,1 Gew.-% ausreichend ist, um ein gegenüber weichem Wasser nur unwesentlich reduziertes Schaumvolumen zu erreichen. Je härter das Wasser ist, umso höher sollte der Anteil des Fettalkoholsulfates sein. Ein Anteil von mehr als 3 Gew.-%, insbesondere von mehr als 5 Gew.-% sorgt jedoch für keine weitere Stabilisierung des Schaums auch bei sehr hartem Wasser mit einer Wasserhärte von 20 bis 32° dH. Es hat sich gezeigt, dass ein Gewichtsanteil von 0,3 bis 1 Gew.-% ausreichend ist, um das gewünschte Schaumvolumen sowohl bei hartem als auch bei sehr hartem Wasser mit einer Wasserhärte von 16 bis 32° dH, insbesondere von 20 bis 32° dH zu erhalten. Eine höhere Dosierung des Alkalisalzes des Fettalkoholsulfates würde daher lediglich zu einer Kostensteigerung, nicht jedoch zu einem deutlich größeren Schaumvolumen führen.
  • Das Fettalkoholsulfat weist erfindungsgemäß vorzugsweise 12 bis 14 C-Atome, insbesondere 13 C-Atome auf. Bei dem Alkalisalz handelt es sich vorzugsweise um ein Natriumsalz. Insbesondere handelt es sich bei dem Alkalisalz des Fettalkoholsulfats um Natriumlaurylsulfat. Dieses kann in technischer Reinheit eingesetzt werden, so dass neben einem Fettalkoholsulfat mit 13 C-Atomen ein Gemisch an Alkylketten mit einer Kettenlänge von vorzugsweise 12 bis 14 C-Atomen vorliegt. Beispielsweise kann ein Natriumlaurylsulfat, welches unter dem Handelsnamen Texapon® LS35 von der Firma BASF vertrieben wird, eingesetzt werden.
  • Zu den insbesondere in Handgeschirrspülmitteln weiterhin bevorzugt vorhandenen anionischen Tensiden zählen ebenfalls Alkylsulfonate. Die Alkylsulfonate (INCI: Sulfonic Acids) weisen üblicherweise einen aliphatischen geradkettigen oder ein- oder mehrfach verzweigten, azyklischen oder zyklischen, gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, vorzugsweise verzweigten, azyklischen, gesättigten Alkylrest mit 6 bis 22, vorzugsweise 9 bis 20, insbesondere 11 bis 18 und besonders bevorzugt 14 bis 17 Kohlenstoffatomen auf.
  • Geeignete Alkylsulfonate sind daher die gesättigte Alkansulfonate, ungesättigte Olefinsulfonate und - sich formal von den auch den Alkylethersulfaten zugrundeliegenden alkoxylierten Alkoholen ableitenden - Ethersulfonate, bei denen man endständige Ethersulfonate (n-Ethersulfonate) mit an die Polyether-Kette gebundener Sulfonat-Funktion und innenständige Ethersulfonate (i-Ethersulfonate) mit mit dem Alkylrest verknüpfter Sulfonat-Funktion unterscheidet. Erfindungsgemäß bevorzugt sind die Alkansulfonate, insbesondere Alkansulfonate mit einem verzweigten, vorzugsweise sekundären Alkylrest, beispielsweise das sekundäre Alkansulfonat sek. Na-C13-C17-Alkansulfonat (INCI: Sodium C14-17 Alkyl Sec Sulfonate).
  • Das Reinigungsmittel kann ebenfalls ein lineares Alkylbenzolsulfonat oder zwei oder mehrere lineare Alkylbenzolsulfonate als weitere anionische(s) Tensid(e) aufweisen. Das erfindungsgemäße Reinigungsmittel kann diese bevorzugt in 0,1 bis 20 Gew.-%, insbesondere 1 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt 2 bis 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels enthalten. Lineare Alkylbenzolsulfonate weisen üblicherweise am Benzolring neben einer Sulfonsäure beziehungsweise Sulfonatgruppe auch eine aliphatische geradkettige oder ein- oder mehrfach verzweigte, azyklische, gesättigte oder ein- oder mehrfach ungesättigte Alkylseitenkette mit 6 bis 22, vorzugsweise 8 bis 20, insbesondere 10 bis 16 und besonders bevorzugt 12 bis 14 Kohlenstoffatomen auf. In bevorzugten Ausführungsformen handelt es sich dabei um die Natriumsalze der linearen Alkylbenzolsulfonate.
  • Weitere mögliche einsetzbare anionische Tenside (Aniontenside) sind dem Fachmann aus dem einschlägigen Stand der Technik zu Wasch- oder Reinigungsmitteln bekannt. Hierzu zählen insbesondere aliphatische Sulfate wie Monoglyceridsulfate sowie Estersulfonate (Sulfofettsäureester), Ligninsulfonate, Fettsäurecyanamide, anionische Sulfobernsteinsäuretenside, Fettsäureisothionate, Acylaminoalkansulfonate (Fettsäuretauride), Fettsäuresarcosinate, Ethercarbonsäuren und Alkyl(ether)phosphate.
  • Weitere geeignete anionische Tenside sind auch anionische Gemini-Tenside mit einer Diphenyloxid-Grundstruktur, 2 Sulfonatgruppen und einem Alkylrest an einem oder beiden Benzolringen gemäß der Formel (II): -O3S(C6H3R)O(C6H3R')SO3 -, in der R für einen Alkylrest mit beispielsweise 6, 10, 12 oder 16 Kohlenstoffatomen und R' für R oder H steht (kommerziell erhältlich als Dowfax® Dry Hydrotrope Powder mit C16-Alkylrest(en); INCI: Natriumhexyldiphenylethersulfonat, Dinatriumdecylphenyletherdisulfonat, Dinatriumlaurylphenyletherdisulfonat, Dinatrimcetylphenyletherdisulfonat) und fluorierte anionische Tenside, insbesondere perfluorierte Alkylsulfonate wie Ammonium-C9/10-Perfluoroalkylsulfonat (kommerziell erhältlich als Fluorad® FC 120) und Perfluoroctansulfonsäure-Kalium-Salz (kommerziell erhältlich als Fluorad® FC 95), wobei es bevorzugt ist, dass keine Fluorverbindungen in den erfindungsgemäßen Mitteln enthalten sind.
  • Besonders bevorzugte weitere optional enthaltene anionische Tenside sind die anionischen Sulfobernsteinsäuretenside Sulfosuccinate, Sulfosuccinamate und Sulfosuccinamide, insbesondere Sulfosuccinate und Sulfosuccinamate, äußerst bevorzugt Sulfosuccinate. Bei den Sulfosuccinaten handelt es sich um die Salze der Mono- und Diester der Sulfobernsteinsäure HOOCCH(S03H)CH2COOH, während man unter den Sulfosuccinamaten die Salze der Monoamide der Sulfobernsteinsäure und unter den Sulfosuccinamiden die Salze der Diamide der Sulfobernsteinsäure versteht. Bei den Salzen handelt es sich bevorzugt um Alkalimetallsalze, Ammoniumsalze sowie Mono-, Di- beziehungsweise Trialkanolammoniumsalze, beispielsweise Mono-, Di- beziehungsweise Triethanolammoniumsalze, insbesondere um Lithium-, Natrium-, Kalium- oder Ammoniumsalze, besonders bevorzugt Natrium- oder Ammoniumsalze, äußerst bevorzugt Natriumsalze.
  • In den Sulfosuccinaten ist eine beziehungsweise sind beide Carboxylgruppen der Sulfobernsteinsäure vorzugsweise mit einem beziehungsweise zwei gleichen oder verschiedenen unverzweigten oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten, azyklischen oder zyklischen, optional alkoxylierten Alkoholen mit 4 bis 22, vorzugsweise 6 bis 20, insbesondere 8 bis 18, besonders bevorzugt 10 bis 16, äußerst bevorzugt 12 bis 14 Kohlenstoffatomen verestert. Besonders bevorzugt sind sie Ester unverzweigter und/oder gesättigter und/oder azyklischer und/oder alkoxylierter Alkohole, insbesondere unverzweigter, gesättigter Fettalkohole und/oder unverzweigter, gesättigter, mit Ethylen- und/oder Propylenoxid, vorzugsweise Ethylenoxid, alkoxylierter Fettalkohole mit einem Alkoxylierungsgrad von 1 bis 20, vorzugsweise 1 bis 15, insbesondere 1 bis 10, besonders bevorzugt 1 bis 6, äußerst bevorzugt 1 bis 4. Die Monoester werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung gegenüber den Diestern bevorzugt. Ein besonders bevorzugtes Sulfosuccinat ist Sulfobernsteinsäurelaurylpolyglykolester-diNatrium-Salz (Lauryl-EO-sulfosuccinat, Di-Na-Salz; INCI: Disodium Laureth Sulfosuccinate). In den Sulfosuccinamaten beziehungsweise Sulfosuccinamiden bildet eine beziehungsweise bilden beide Carboxylgruppen der Sulfobernsteinsäure vorzugsweise mit einem primären oder sekundären Amin, das einen oder zwei gleiche oder verschiedene, unverzweigte oder verzweigte, gesättigte oder ungesättigte, azyklische oder zyklische, optional alkoxylierte Alkylreste mit 4 bis 22, vorzugsweise 6 bis 20, insbesondere 8 bis 18, besonders bevorzugt 10 bis 16, äußerst bevorzugt 12 bis 14 Kohlenstoffatomen trägt, ein Carbonsäureamid. Besonders bevorzugt sind unverzweigte und/oder gesättigte und/oder azyklische Alkylreste, insbesondere unverzweigte, gesättigte Fettalkylreste. Weiterhin geeignet sind beispielsweise die in der WO 2008/046778 A1 offenbarten Sulfosuccinamate und Sulfosuccinamide auf die explizit Bezug genommen wird. Noch ein weiteres geeignetes Sulfosuccinamat ist Dinatrium-C18-20-alkoxypropylensulfosuccinamat.
  • Bevorzugte anionische Sulfobernsteinsäuretenside sind Imidosuccinat, Mono-Na-sulfobernsteinsäure-di-isobutylester (kommerziell erhältlich als Monawet® MB 45), Mono-Na-sulfobernsteinsäure-di-octylester (kommerziell erhältlich als Monawet® MO-84 R2W, Rewopol® SB DO 75), Mono-Na-sulfobernsteinsäure-di-tridecylester (kommerziell erhältlich als Monawet® MT 70), Fettalkoholpolyglykolsulfosuccinat-Na-NH4-Salz (kommerziell erhältlich als Sulfosuccinat S-2), Di-Na-sulfobernsteinsäure-mono-C12/14-3EO-ester (kommerziell erhältlich als Texapon® SB-3), Natriumsulfobernsteinsäurediisooctylester (kommerziell erhältlich als Texin® DOS 75) und Di-Na-Sulfobernsteinsäure-mono-C12/18-ester (kommerziell erhältlich als Texin® 128-P), insbesondere der Mono-Na-sulfobernsteinsäure-di-octylester. In einer besonderen Ausführungsform enthält das erfindungsgemäße Mittel als anionische Sulfobernsteinsäuretenside ein oder mehrere Sulfosuccinate, Sulfosuccinamate und/oder Sulfosuccinamide, vorzugsweise Sulfosuccinate und/oder Sulfosuccinamate, insbesondere Sulfosuccinate, in einer Menge von üblicherweise 0,001 bis 5 Gew - %, vorzugsweise 0,01 bis 4 Gew -%, insbesondere 0,1 bis 3 Gew -%, besonders bevorzugt 0,2 bis 2 Gew -%, äußerst bevorzugt 0,5 bis 1,5 Gew -%, beispielsweise 1 Gew -%.
  • Zu den Amphotensiden (amphoteren Tensiden, zwitterionischen Tensiden), die erfindungsgemäß eingesetzt werden können, zählen Betaine, Aminoxide, Alkylamidoalkylamine, alkylsubstituierte Aminosäuren und acylierte Aminosäuren beziehungsweise Biotenside.
  • Geeignete Betaine sind die Alkylbetaine, die Alkylamidobetaine, die Imidazoliniumbetaine, die Sulfobetaine (INCI: Sultaines) sowie die Phosphobetaine und genügen vorzugsweise folgender Formel
    • (I): R1-[CO-X-(CH2)n]x-N+(R2)(R3)-(CH2)m-[CH(OH)-CH2]y-Y- (I),

    in der R1 ein gesättigter oder ungesättigter C6-22-Alkylrest, vorzugsweise C8-18-Alkylrest, insbesondere ein gesättigter C10-16-Alkylrest, beispielsweise ein gesättigter C12-14-Alkylrest,
    X NH, NR4 mit dem C1-4-Alkylrest R4, O oder S,
    n eine Zahl von 1 bis 10, vorzugsweise 2 bis 5, insbesondere 3,
    x 0 oder 1, vorzugsweise 1,
    R2, R3 unabhängig voneinander ein C1-4-Alkylrest, ggf. hydroxysubstituiert wie z B ein Hydroxyethylrest, insbesondere aber ein Methylrest,
    m eine Zahl von 1 bis 4, insbesondere 1, 2 oder 3,
    y 0 oder 1 und
    Y COO, SO3, OPO(OR5)O oder P(O)(OR5)O, wobei R5 ein Wasserstoffatom H oder ein C1-4-Alkylrest ist, ist.
  • Die Alkyl- und Alkylamidobetaine, Betaine der Formel I mit einer Carboxylatgruppe (Y- = COO-), heißen auch Carbobetaine.
  • Bevorzugte Betaine sind die Alkylbetaine der Formel (la), die Alkylamidobetaine der Formel (Ib) die Sulfobetaine der Formel (Ic) und die Amidosulfobetaine der Formel (Id), R1-N+(CH3)2-CH2COO- (Ia) R1-CO-NH-(CH2)3-N+(CH3)2-CH2COO- (Ib) R1-N+(CH3)2-CH2CH(OH)CH2SO3 - (Ic) R1-CO-NH-(CH2)3-N+(CH3)2-CH2CH(OH)CH2SO3 - (Id) in denen R1 die gleiche Bedeutung wie in vorstehender Formel (I) hat.
  • Besonders bevorzugte Betaine sind die Carbobetaine, insbesondere die Carbobetaine der Formel (la) und (Ib), äußerst bevorzugt die Alkylamidobetaine der Formel (Ib).
  • Beispiele geeigneter Betaine und Sulfobetaine sind Mandelamidopropyldimethyl-Glycin; 1-Propanaminium, N-(Carboxymethyl)-N,N-Dimethyl-3-[(1-Oxoaprikot)Amino]-, Hydroxid, innere Salze; 1-Propanaminium, 3-Amino-N-(carboxymethyl)-N,N-dimethyl-, N-Avocadoöl-Acylderivate-, innere Salze; 1-Propanaminium, 3-Amino-N-(carboxymethyl)-N,N-dimethyl-,N-Babassuöl-Acylderivate, Hydroxide, innere Salze; 1-Propanaminium, N-Carboxymethyl-N,N-dimethyl-3-[(1-oxodocosanyl)amino]-, Hydroxid, inneres Salz; (Carboxylatomethyl)docosyldimethylammonium; Methanaminium, 1-Carboxy-N,N,N-trimethyl-,Hydroxid, inneres Salz; 1-Propanaminium, 3-Amino-N-(carboxymethyl)-N,N-dimethyl-,Canolaöl-Acylderivate, innere Salze; 2-[3-(Octylamido)-propyl]-N,N-dimethyl-ammonioacetat und 2-[3-(Decylamido)-propyl]-N,N-dimethylammonioacetat; 1-Propanaminium, 3-Carboxy-2-hydroxy-N,N,N-trimethyl-, inneres Salz (R)-; (Carboxylatomethyl)hexadecyldimethylammonium; 1-Ethanaminium, N-(Carboxymethyl)-N,N-dimethyl-2-[(1-oxococoalkyl)amino]-, Hydroxide, inneres Salz; N-Coco-Acylderivate von 3-Amino-N-(carboxymethyl)-N,N-dimethyl-1-Propanaminium; Hydroxide, innere Salze; 1-Propanaminium, N-(3-Aminopropyl)-2-hydroxy-N,N-dimethyl-3-sulfo-,N-Coco-Acylderivate, Hydroxide, Innere Salze; Coco-Alkyldimethyl-Betaine; N-Coco-Acylderivate von N,N-Dimethyl-2-hydroxy-3-sulfo-1-Propanaminum; Hydroxide, innere Salze; N-(gemischte Kokos-Acyl-und 9-Octadecenoyl-)-Derivate von N-Carboxymethyl-N,N-dimethyl-3-amino-1-Propanaminium; Hydroxide, innere Salze; N-Coco-Acylderivate von N,N-Dimethyl-3-Sulfo-1-Propanaminium; Hydroxide, innere Salze; (Carboxymethyl)decyldimethylammoniumhydroxid; 9-Octadecen-1-Aminium, N-(Carboxymethyl)-N,N-bis(-2-hydroxyethyl)-, Hydroxid, inneres Salz; Soja-Alkylaminium, N-Carboxymethyl-N,N-bis(2-hydroxyethyl)-, Hydroxide, innere Salze; (Carboxymethyl)bis(2-hydroxyethyl)octadecylammoniumhydroxid; Talg-Alkylaminium, N-Carboxymethyl-N,N-bis(2-hydroxyethyl)-, Hydroxide, innere Salz; (INCI: Dimethicone Propyl PG-Betaine), 1-Propanaminium, 2-Hydroxy-N,N-dimethyl-N-[3-[(1-oxo-13-docosenyl)amino]propyl]-3-sulfo-, Hydroxid, inneres Salz; Methanaminium, N-Methyl-N-carboxymethyl-N-(gehärtetes Talgalkyl)-; 1-Propanaminium, N-Carboxymethyl-N,N-dimethyl-3-(1-oxoisooctadecylamino)-, Hydroxid, inneres Salz; (Carboxymethyl)dimethyl-3-[(1-oxododecyl)amino]propylammoniumhydroxid; (Carboxylatomethyl)dodecyl-Dimethylammonium; Dodecyl(2-hydroxy-3-sulfonatopropyl)dimethylammonium; Dodecyldimethyl(3-sulfonatopropyl)ammonium; 1-Propanaminium, 3-Amino-N-(carboxymethyl)-N,N-dimethyl-, N-Milchfett-Acylderivate, innere Salze; 1-Propanaminium, N,N-Dimethyl-N-carboxymethyl-3-amino-, N-Nerzöl-Acylderivate, Hydroxide, innere Salze; (Carboxymethyl)dimethyl-3-[(1-oxotetradecyl)amino]propylammoniumhydroxid; (Carboxylatomethyl)dimethyltetradecylammonium; (Z)-(Carboxymethyl)dimethyl-3-[(1-oxo-9-octadecenyl)amino]propylammoniumhydroxid; (Z)-2-Hydroxy-3-sulfonatopropyldimethyl[3-[(1-oxo-9-octadecenyl)amino]propyl]ammonium; (Carboxymethyl)dimethyloleylammoniumhydroxid; 1-Propanaminium, N-Carboxymethyl-N,N-dimethyl-3-amino-, N-Oliven-Acylderivate, Hydroxide, innere Salze; 1-Propanaminium, N-Carboxymethyl-N,N-dimethyl-3-amino-,N-(Palmöl-Acyl)-Derivate, Hydroxide, innere Salze; 1-Propanaminium, N-(Carboxymethyl)-N,N-dimethyl-3-[(1-oxohexadecyl)amino]-, inneres Salz; 1-Propanaminium, 3-Carboxy-2-(1-oxohexadecyloxy)-N,N,N-trimethyl-, Hydroxid, inneres Salz; 1-Propanaminium, N-Carboxymethyl-N,N-dimethyl-3-amino-, Palm-Acylderivate, Hydroxide, innere Salze; Poly(difluoromethylen), a-[2-(Acetyloxy)-3-[(carboxymethyl)dimethyiammonio]propyl]-ω-fluoro-,inneres Salz; 1-Propanaminium, 3-Amino-N-(carboxymethyl)-N,N-dimethyl-,N-Rizinusöl-Acylderivate, Hydroxide, innere Salze; 1-Propanaminium, N-Carboxymethyl-N,N-dimethyl-3-amino-, N-Sesamöl-Acylderivate, Hydroxide, innere Salze; 1-Propanaminium, 3-Amino-N-carboxymethyl-N,N-dimethyl-, N-Sojabohnen-Acylderivate, Hydroxide, innere Salze; (Carboxymethyl)dimethyl-3-[(1-oxooctadecyl)amino]propylammoniumhydroxid; (Carboxylatomethyl)dimethyl(octadecyl)ammonium; 1-Propanaminium, 3-Amino-N-(carboxymethyl)-N,N-dimethyl-, N-Talgacylderivate, Hydroxide, innere Salze; Talg-Amide, N-[3-(Dimethylamino)propyl]-, Alkylierungsprodukte mit Natrium-3-chlor-2-hydroxypropansulfonat; Betaine, Bis(hydroxyethyl)-Talgalkyl; Talg-Alkohole; (Carboxymethyl)dimethyl[3-[(1-oxoundecenyl)amino]propyl]ammoniumhydroxid und 1-Propanaminium, N-Carboxymethyl-N,N-dimethyl-3-amino-, N-Weizenkeim-Acyl-Derivate, Hydroxide, innere Salze. Ein bevorzugtes Betain ist beispielsweise Cocoamidopropylbetain oder Betain, welches unter dem Handelsnamen Tego® Natural Betaine von der Firma Evonik kommerziell erhältlich ist.
  • Zu den geeigneten Aminoxiden gehören Alkylaminoxide, insbesondere Alkyldimethylaminoxide, Alkylamidoaminoxide und Alkoxyalkylaminoxide.
  • Bevorzugte Aminoxide genügen Formel II oder III,
    R6R7R8N+-O- (II) oder
    R6-[CO-NH-(CH2)w]z-N+(R7)(RS)-O" (III) in der
    R6 ein gesättigter oder ungesättigter C6-22-Alkylrest, vorzugsweise C8-18-Alkylrest, insbesondere ein gesättigter C10-16-Alkylrest, beispielsweise ein gesättigter C12-14-Alkylrest, der in den Alkylamidoaminoxiden über eine Carbonylamidoalkylengruppe -CO-NH-(CH2)z- und in den Alkoxyalkylaminoxiden über eine Oxaalkylengruppe -O-(CH2)z- an das Stickstoffatom N gebunden ist, wobei z jeweils für eine Zahl von 1 bis 10, vorzugsweise 2 bis 5, insbesondere 3, steht, wobei w jeweils für eine Zahl von 0 bis 5 steht, vorzugsweise 0 bis 2, insbesondere 0 oder 1, R7, R8 unabhängig voneinander ein C1-4-Alkylrest, ggf. hydroxysubstituiert wie z. B. ein Hydroxyethylrest, insbesondere ein Methylrest, ist.
  • Beispiele geeigneter Aminoxide sind die folgenden Verbindungen: Amide, Mandel,N-[3-(Dimethylamino)-Propyl]-,N-Oxid; Propan,1-Dimethylamino-3-[(1-Oxobabassu)amino]-,N-Oxid; N,N-Dimethyldocosylamin-N-Oxid; Amide, Kokos-,N-[3-(Dimethylamino)propyl]; Amine, Coco-alkyldimethyl,N-Oxid; Morpholin,4-Coco-Alkylderivate,4-Oxid; N,N-Dimethyldecylamin,N-Oxid; 1-Tetradecanamin,2-Decyl-N,N-dimethyl-,N-Oxid; 2,4-Pyrimidindiamin,3-Oxid; Ethanol,2,2'-Iminobis-,N-[3-(C8-C10-Alkyloxy)propyl]-Derivate,N-Oxid; Ethanol,2,2'-lminobis-, N-[3-(C9-C11-Alkyloxy)propyl]-Derivate,N-Oxid; Ethanol,2,2'-Iminobis-,N-[3-(C12-C15-Alkyloxy)propyl]-Derivate,N-Oxid; Ethanol,2,2'-Iminobis-,N-Coco-Alkylderivate,N-Oxid; Dodecylamin,N,N-Bis(2-hydroxethyl)-,N-Oxid; Ethanol,2,2'-(Octadecylimino)bis-,N-Oxid; Ethanol,2,2'-Iminobis-,N-Talg-Alkylderivate,N-Oxid; Amine, (gehärtetes Palmkernöl-Alkyl)Dimethyl,N-Oxid; Amine,(hydrierte Talg-alkyl)dimethyl-,N-Oxid; 1-Propylamin,3-(C12-C15-Alkyloxy)-N-(2-Hydroxyethyl)-N-(3-Hydroxypropyl)-,N-Oxid; Isooctadecanamid,N-[3-(Dimethylamino)propyl]-,N-Oxid; Isooctadecanamid,N-[3-(4-Morpholinyl)propyl]-N-oxid; N-[3-(Dimethylamino)propyl]dodecanamid-N-oxid; Dodecyldimethylaminoxid; 4-Methylmorpholin-4-oxidmonohydrat; Milchfett-Amide, N-[3-(Dimethyloxidoamino)propyl]; 1,3-Propandiamin, N,N-Dimethyl,N'-Nerzöl-Acyl-derivate,N-Oxid; N-[3-(Dimethylamino)propyl]myristamid-N-oxid; N,N-Dimethyltetradecylamin-N-oxid; Amine, N-(C14-C16-Alkyl)-N,N-dimethyl-,N-Oxid; N-[3-(Dimethylamino)propyl]-9-octadecenamid-N-oxid; N,N-Dimethyloleyl-N-oxid; Olivenölamide, N-(3-Dimethylaminopropyl)-,N-Oxid; Hexadecanamid, N-[(3-Dimethylamino)propyl]-,N-Oxid; Hexadecyldimethylamin-N-oxid; α-Hydro-ω-.ω'.-[(dodecyloxidoimino)di-poly(oxy-1,2-ethandiyl), (durchschnittliches Molverhältnis 3 Mol EO); Phosphorsäure, Monoester mit Coco-Alkylbis(2-hydroxyethyl)amin N-Oxiden, Dikaliumalze; Nitrilotris(methanphosphonsäure)-N-oxid, Trikaliumsalz; Sesamöl-Amide,N-(3-dimethylaminopropyl)-,N-Oxid; Soja-Amide, N-[-3-(Dimethylamino)propyl]-,N-Oxid; N-[3-(Dimethylamino)propyl]stearamid-N-oxid; N,N-Dimethyloctadecylamin-N-oxid; Talg-Amide, N-[3-(Dimethylamino)propyl]-,N-Oxid; Amin, Talg-Alkyldimethyl,N-Oxid; 10-Undecenamid,N-[3-(Dimethylamino)propyl]-,N-Oxid und Weizenkeim-Amide, N-(3-Dimethylaminopropyl)-,N-Oxid. Ein bevorzugtes Aminoxid ist beispielsweise Cocamidopropylaminoxid (INCI: Cocoamidopropylamine oxide). Das Aminoxid ist vorzugsweise ausgewählt aus Cocamidopropylaminoxid, N-Kokosalkyl-N,N-dimethylaminoxid, N-Talgalkyl-N,N-dihydroxyethylaminoxid, Myristyl-/Cetyldimethylaminoxid oder Lauryldimethylaminoxid oder Mischungen davon.
  • Die Alkylamidoalkylamine (INCI: Alkylamido Alkylamines) sind Amphotenside der Formel (III), R9-CO-NR10-(CH2)i-N(R11)-(CH2CH2O)j(CH2)k-[CH(OH)]I-CH2-Z-OM (III) in der
    R9 ein gesättigter oder ungesättigter C6-22-Alkylrest, vorzugsweise C8-18-Alkylrest, insbesondere ein gesättigter C10-16-Alkylrest, beispielsweise ein gesättigter C12-14-Alkylrest,
    R10 ein Wasserstoffatom H oder ein C1-4-Alkylrest, vorzugsweise H,
    i eine Zahl von 1 bis 10, vorzugsweise 2 bis 5, insbesondere 2 oder 3,
    R11 ein Wasserstoffatom H oder CH2COOM (M wie folgt definiert ist),
    j eine Zahl von 1 bis 4, vorzugsweise 1 oder 2, insbesondere 1,
    k eine Zahl von 0 bis 4, vorzugsweise 0 oder 1,
    I 0 oder 1, wobei k = 1 ist, wenn I = 1 ist,
    Z CO, SO2, OPO(OR12) oder P(O)(OR12), wobei R12 ein C1-4-Alkylrest oder M (wie folgt definiert) ist, und M ein Wasserstoff, ein Alkalimetall, ein Erdalkalimetall oder ein protoniertes Alkanolamin, z.B. protoniertes Mono-, Di- oder Triethanolamin, ist.
  • Bevorzugte Vertreter genügen den Formeln IIIa bis IIId, R9-CO-NH-(CH2)2-N(R11)-CH2CH2O-CH2-COOM (IIIa) R9-CO-NH-(CH2)2-N(R11)-CH2CH2O-CH2CH2-COOM (IIIb) R9-CO-NH-(CH2)2-N(R")-CH2CH2O-CH2CH(OH)CH2-SO3M (IIIc) R9-CO-NH-(CH2)2-N(R11)-CH2CH2O-CH2CH(OH)CH2-OPO3HM (Illd) in denen R11 und M die gleiche Bedeutung wie in Formel (III) haben.
  • Beispielhafte geeignete Alkylamidoalkylamine sind z.B. die in der WO 2008/046778 A1 offenbarten, auf die explizit Bezug genommen wird.
  • Ebenfalls geeignete amphotere Tenside sind insbesondere N-2-Hydroxyethyl-N-carboxymethylfettsäureamidoethylamin-Na (kommerziell erhältlich als Rewoteric® AMV) und N-Capryl/Caprinamidoethyl-N-ethyletherpropionat-Na (kommerziell erhältlich als Rewoteric® AMVSF).
  • Erfindungsgemäß bevorzugte alkylsubstituierte Aminosäuren sind monoalkylsubstituierte Aminosäuren gemäß Formel (IV), R13-NH-CH(R14)-(CH2)U-COOM' (IV)
    in der
    R13 ein gesättigter oder ungesättigter C6-22-Alkylrest, vorzugsweise C8-18-Alkylrest, insbesondere ein gesättigter C10-16-Alkylrest, beispielsweise ein gesättigter C12-14-Alkylrest, R14 ein Wasserstoffatom H oder ein C1-4-Alkylrest, vorzugsweise H,
    u eine Zahl von 0 bis 4, vorzugsweise 0 oder 1, insbesondere 1, und M' ein Wasserstoff, ein Alkalimetall, ein Erdalkalimetall oder ein protoniertes Alkanolamin, z.B.
    protoniertes Mono-, Di- oder Triethanolamin, ist,
    alkylsubstituierte Iminosäuren gemäß Formel (V), R15-N-[(CH2)V-COOM"]2 (V) in der
    R15 ein gesättigter oder ungesättigter C6-22-Alkylrest, vorzugsweise C8-18-Alkylrest, insbesondere ein gesättigter C10-16-Alkylrest, beispielsweise ein gesättigter C12-14-Alkylrest,
    v eine Zahl von 1 bis 5, vorzugsweise 2 oder 3, insbesondere 2, und
    M" ein Wasserstoff, ein Alkalimetall, ein Erdalkalimetall oder ein protoniertes Alkanolamin, z.B. protoniertes Mono-, Di- oder Triethanolamin, wobei M" in den beiden Carboxygruppen die gleiche oder zwei verschiedene Bedeutungen haben kann, z.B. Wasserstoff und Natrium oder zweimal Natrium sein kann, ist,
    und mono- oder dialkylsubstituierte natürliche Aminosäuren gemäß Formel (VI), R16-N(R17)-CH(R18)-COOM"' (VI)
  • in der
    R16 ein gesättigter oder ungesättigter C6-22-Alkylrest, vorzugsweise C8-18-Alkylrest, insbesondere ein gesättigter C10-16-Alkylrest, beispielsweise ein gesättigter C12-14-Alkylrest, R17 ein Wasserstoffatom oder ein C1-4-Alkylrest, ggf. hydroxy- oder aminsubstituiert, z.B. ein Methyl-, Ethyl-, Hydroxyethyl- oder Aminpropylrest,
    R18 den Rest einer der 20 natürlichen α-Aminosäuren H2NCH(R18)COOH, und M'" ein Wasserstoff, ein Alkalimetall, ein Erdalkalimetall oder ein protoniertes Alkanolamin, z.B. protoniertes Mono-, Di- oder Triethanolamin, ist.
  • Besonders bevorzugte alkylsubstituierte Aminosäuren sind die Aminopropionate gemäß Formel (IVa), R13-NH-CH2CH2COOM' (IVa)
  • in der R13 und M' die gleiche Bedeutung wie in Formel (IV) haben.
  • Beispielhafte geeignete alkylsubstituierte Aminosäuren sind in der WO 2008/046778 A1 offenbart, auf welche explizit Bezug genommen wird.
  • Acylierte Aminosäuren sind Aminosäuren, insbesondere die 20 natürlichen α-Aminosäuren, die am Aminostickstoffatom den Acylrest R19CO einer gesättigten oder ungesättigten Fettsäure R19COOH tragen, wobei R19 ein gesättigter oder ungesättigter C6-22-Alkylrest, vorzugsweise C8-18-Alkylrest, insbesondere ein gesättigter C10-16-Alkylrest, beispielsweise ein gesättigter C12-14-Alkylrest ist. Die acylierten Aminosäuren können auch als Alkalimetallsalz, Erdalkalimetallsalz oder Alkanolammoniumsalz, z.B. Mono-, Di- oder Triethanolammoniumsalz, eingesetzt werden. Beispielhafte acylierte Aminosäuren sind die gemäß INCI unter Amino Acids zusammengefassten: Acylderivate, z.B. Natriumcocoylglutamat, Lauroylglutaminsäure, Capryloylglycin oder Myristoylmethylalanin.
  • Als nichtionische Tenside werden vorzugsweise alkoxylierte, vorteilhafterweise ethoxylierte, insbesondere primäre Alkohole mit vorzugsweise 8 bis 18 C-Atomen und durchschnittlich 1 bis 12 Mol Ethylenoxid (EO) pro Mol Alkohol eingesetzt, in denen der Alkoholrest linear oder bevorzugt in 2-Stellung methylverzweigt sein kann beziehungsweise lineare und methylverzweigte Reste im Gemisch enthalten kann, so wie sie üblicherweise in Oxoalkoholresten vorliegen. Insbesondere sind jedoch Alkoholethoxylate mit linearen Resten aus Alkoholen nativen Ursprungs mit 12 bis 18 C-Atomen, zum Beispiel aus Kokos-, Palm-, Talgfett- oder Oleylalkohol, und durchschnittlich 2 bis 8 EO pro Mol Alkohol bevorzugt. Zu den bevorzugten ethoxylierten Alkoholen gehören beispielsweise C12-14-Alkohole mit 3 EO, 4 EO oder 7 EO, C9-11-Alkohol mit 7 EO, C13-15-Alkohole mit 3 EO, 5 EO, 7 EO oder 8 EO, C12-18-Alkohole mit 3 EO, 5 EO oder 7 EO und Mischungen aus diesen, wie Mischungen aus C12-14-Alkohol mit 3 EO und C12-18-Alkohol mit 7 EO. Die angegebenen Ethoxylierungsgrade stellen statistische Mittelwerte dar, die für ein spezielles Produkt eine ganze oder eine gebrochene Zahl sein können. Bevorzugte Alkoholethoxylate weisen eine eingeengte Homologenverteilung auf (narrow range ethoxylates, NRE). Zusätzlich zu diesen nichtionischen Tensiden können auch Fettalkohole mit mehr als 12 EO eingesetzt werden. Beispiele hierfür sind Talgfettalkohol mit 14 EO, 25 EO, 30 EO oder 40 EO. Auch nichtionische Tenside, die EO- und PO-Gruppen zusammen im Molekül enthalten, sind erfindungsgemäß einsetzbar. Insbesondere bevorzugt enthält das Reinigungsmittel für harte Oberflächen einen C12-18-Fettalkohol mit 7 EO oder einen C13-15-Oxoalkohol mit 7 EO als nichtionisches Tensid.
  • Diese nichtionischen Tenside weisen in Kombination mit einem Aminoxid eine gute Reinigungsleistung an mit Fett- verschmutzten harten Oberflächen, wie beispielsweise Geschirr, auf.
  • Erfindungsgemäß weiterhin optional im Reinigungsmittel enthaltene Zuckertenside sind bekannte oberflächenaktive Verbindungen, zu denen beispielsweise die Zuckertensidklassen der Alkylglucoseester, Aldobionamide, Gluconamide (Zuckersäureamide), Glycerinamide, Glyceringlykolipide, Polyhydroxyfettsäureamidzuckertenside (Zuckeramide) und Alkylpolyglykoside zählen. Im Rahmen der erfindungsgemäßen Lehre bevorzugte Zuckertenside sind die Alkylpolyglykoside und die Zuckeramide sowie deren Derivate, insbesondere ihre Ether und Ester. Bei den Ethern handelt es sich um die Produkte der Reaktion einer oder mehrerer, vorzugsweise einer Zuckerhydroxygruppe mit einer eine oder mehrere Hydroxygruppen enthaltenden Verbindung, beispielsweise C1-22-Alkoholen oder Glykolen wie Ethylen- und/oder Propylenglykol, wobei die Zuckerhydroxygruppe auch Polyethylenglykol- und/oder Polypropylenglykolreste tragen kann. Die Ester sind die Reaktionsprodukte einer oder mehrerer, vorzugsweise einer, Zuckerhydroxygruppe mit einer Carbonsäure, insbesondere einer C6-22-Fettsäure.
  • Besonders bevorzugte Zuckeramide genügen der Formel R'C(O)N(R")[Z], in der R' für einen linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Acylrest, vorzugsweise einen linearen ungesättigten Acylrest, mit 5 bis 21, vorzugsweise 5 bis 17, insbesondere 7 bis 15, besonders bevorzugt 7 bis 13 Kohlenstoffatomen, R" für einen linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Alkylrest, vorzugsweise einen linearen ungesättigten Alkylrest, mit 6 bis 22, vorzugsweise 6 bis 18, insbesondere 8 bis 16, besonders bevorzugt 8 bis 14 Kohlenstoffatomen, einen C1-5-Alkylrest, insbesondere einen Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, n-Butyl-, Isobutyl-, tert-Butyl oder n-Pentylrest, oder Wasserstoff und Z für einen Zuckerrest, d h einen Monosaccharidrest, stehen. Besonders bevorzugte Zuckeramide sind die Amide der Glucose, die Glucamide, beispielsweise Lauroyl-methyl-glucamid.
  • Die Alkylpolyglykoside (APG) sind im Rahmen der erfindungsgemäßen Lehre besonders bevorzugte Zuckertenside und genügen vorzugsweise der allgemeinen Formel R'O(AO)3[G]x, in der R' für einen linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Alkylrest mit 6 bis 22, vorzugsweise 6 bis 18, insbesondere 8 bis 16, besonders bevorzugt 8 bis 14 Kohlenstoffatomen, [G] für einen glykosidisch verknüpften Zuckerrest und x für eine Zahl von 1 bis 10 sowie AO für eine Alkylenoxygruppe, z.B. eine Ethylenoxy- oder Propylenoxygruppe, und a für den mittleren Alkoxylierungsgrad von 0 bis 20 stehen. Hierbei kann die Gruppe (AO)3 auch verschiedene Alkylenoxyeinheiten enthalten, z.B. Ethylenoxy- oder Propylenoxyeinheiten, wobei es sich dann bei a um den mittleren Gesamtalkoxylierungsgrad, d.h. die Summe aus Ethoxylierungs- und Propoxylierungsgrad, handelt. Soweit nachfolgend nicht näher bzw anders ausgeführt, handelt es sich bei den Alkylresten R' der APG um lineare ungesättigte Reste mit der angegebenen Zahl an Kohlenstoffatomen.
  • APG sind nichtionische Tenside und stellen bekannte Stoffe dar, die nach den einschlägigen Verfahren der präparativen organischen Chemie erhalten werden können. Die Indexzahl x gibt den Oligomerisierungsgrad (DP-Grad) an, d h die Verteilung von Mono- und Oligoglykosiden, und steht für eine Zahl zwischen 1 und 10. Während x in einer gegebenen Verbindung stets ganzzahlig sein muss und hier vor allem die Werte x = 1 bis 6 annehmen kann, ist der Wert x für ein bestimmtes Alkylglykosid eine analytisch ermittelte rechnerische Größe, die meistens eine gebrochene Zahl darstellt. Vorzugsweise werden Alkylglykoside mit einem mittleren Oligomerisierungsgrad x von 1,1 bis 3,0 eingesetzt. Aus anwendungstechnischer Sicht sind solche Alkylglykoside bevorzugt, deren Oligomensierungsgrad kleiner als 1,7 ist und insbesondere zwischen 1,2 und 1,6 liegt. Als glykosidischer Zucker wird vorzugsweise Xylose, insbesondere aber Glucose verwendet. Der Alkyl- bzw. Alkenylrest R' kann sich von primären Alkoholen mit 8 bis 18, vorzugsweise 8 bis 14 Kohlenstoffatomen ableiten. Typische Beispiele sind Capronalkohol, Caprylalkohol, Caprinalkohol und Undecylalkohol sowie deren technische Gemische, wie sie beispielsweise im Verlauf der Hydrierung von technischen Fettsäuremethylestern oder im Verlauf der Hydrierung von Aldehyden aus der ROELENschen Oxosynthese anfallen.
  • Vorzugsweise leitet sich der Alkyl- bzw. Alkenylrest R' aber von Laurylalkohol, Myristylalkohol, Cetylalkohol, Palmoleylalkohol, Stearylalkohol, Isostearylalkohol oder Oleylalkohol ab. Weiterhin sind Elaidylalkohol, Petroselmylalkohol, Arachidylalkohol, Gadoleylalkohol, Behenylalkohol, Erucylalkohol sowie deren technische Gemische zu nennen.
  • Besonders bevorzugte APG sind nicht alkoxyliert (a = 0) und genügen Formel RO[G]x, in der R wie zuvor für einen linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Alkylrest mit 4 bis 22 Kohlenstoffatomen, [G] für einen glykosidisch verknüpften Zuckerrest, vorzugsweise Glucoserest, und x für eine Zahl von 1 bis 10, bevorzugt 1,1 bis 3, insbesondere 1,2 bis 1,6, stehen. Dementsprechend bevorzugte Alkylpolyglykoside sind beispielsweise C8-10- und ein C12-14-Alkylpolyglucosid mit einem DP-Grad von 1,4 oder 1,5, insbesondere C8-10-Alkyl-1,5-glucosid und C12-14-Alkyl-1,4-glucosid.
  • Weitere geeignete nichtionische Tenside sind insbesondere C10-Dimethylaminoxid (kommerziell erhältlich als Ammonyx® DO), C10-14-Fettalkohol+1,2PO+6,4EO (kommerziell erhältlich als Dehydol® 980), C12/14-Fettalkohol+6EO (kommerziell erhältlich als Dehydol® LS6), C8-Fettalkohol+1,2PO+9EO (kommerziell erhältlich als Dehydol® O10), C16/20-Guerbetalkohol+8EO, n-Butyl-verschlossen (kommerziell erhältlich als Dehypon® G2084), Gemisch aus mehreren n-Butyl-verschlossenen Niotensiden und C8/10-APG (kommerziell erhältlich als Dehypon® Ke 2555), C8/10-Fettalkohol+1PO+22EO-(2-hydroxydecyl)-ether (kommerziell erhältlich als Dehypon® Ke 3447), C12/14-Fettalkohol+5EO+4PO (kommerziell erhältlich als Dehypon® LS 54 G), C12/14-Fettalkohol+5EO+3PO, methylverschlossen (kommerziell erhältlich als Dehypon® LS 531), C12/14-Fettalkohol+10EO, n-Butyl-verschlossen (kommerziell erhältlich als Dehypon® LS 104 L), C11-Oxoalkohol+8EO (kommerziell erhältlich als Genapol® UD 088), C13-Oxoalkohol+8EO (kommerziell erhältlich als Genapol® X 089), C13/15-Fettalkohol-EO-Addukt, n-Butyl-verschlossen (kommerziell erhältlich als Plurafac® LF 221) und alkoxylierter Fettalkohol (kommerziell erhältlich als Tegotens® EC11).
  • Das erfindungsgemäße Mittel kann zusätzlich ein oder mehrere kationische Tenside (Kationtenside; INCI: Quaternary Ammonium Compounds) enthalten. Bevorzugte kationische Tenside sind die quaternären oberflächenaktiven Verbindungen, insbesondere mit einer Ammonium-, Sulfonium-, Phosphonium-, Jodonium- oder Arsoniumgruppe, die auch als antimikrobielle Wirkstoffe bekannt sind. Durch den Einsatz von quaternären oberflächenaktiven Verbindungen mit antimikrobieller Wirkung kann das Mittel mit einer antimikrobiellen Wirkung ausgestaltet werden beziehungsweise dessen gegebenenfalls aufgrund anderer Inhaltsstoffe bereits vorhandene antimikrobielle Wirkung verbessert werden.
  • Besonders bevorzugte kationische Tenside sind die quaternären Ammoniumverbindungen (QAV, INCI: Quaternary Ammonium Compounds) gemäß der allgemeinen Formel (R')(R")(R"')(R'V)N+X", in der R' bis R'v gleiche oder verschiedene C1-22-Alkylreste, C7-28-Aralkylreste oder heterozyklische Reste, wobei zwei oder im Falle einer aromatischen Einbindung wie im Pyridin sogar drei Reste gemeinsam mit dem Stickstoffatom den Heterozyklus, z.B. eine Pyridinium- oder Imidazoliniumverbindung, bilden, darstellen und X- Halogenidionen, Sulfationen, Hydroxidionen oder ähnliche Anionen sind. Für eine optimale antimikrobielle Wirkung weist vorzugsweise wenigstens einer der Reste eine Kettenlänge von 8 bis 18, insbesondere 12 bis 16, C-Atomen auf. QAV sind durch Umsetzung tertiärer Amine mit Alkylierungsmitteln, wie z.B. Methylchlorid, Benzylchlorid, Dimethylsulfat, Dodecylbromid, aber auch Ethylenoxid herstellbar. Die Alkylierung von tertiären Aminen mit einem langen Alkyl-Rest und zwei Methyl-Gruppen gelingt besonders leicht, auch die Quaternierung von tertiären Aminen mit zwei langen Resten und einer Methyl-Gruppe kann mit Hilfe von Methylchlorid unter milden Bedingungen durchgeführt werden. Amine, die über drei lange Alkyl-Reste oder Hydroxy-substituierte Alkyl-Reste verfügen, sind wenig reaktiv und werden bevorzugt mit Dimethylsulfat quaterniert.
  • Geeignete QAV sind beispielsweise Benzalkoniumchlorid (N-Alkyl-N,N-dimethylbenzylammoniumchlorid, CAS Nr. 8001-54-5), Benzalkon B (m,p-Dichlorbenzyl-dimethyl-C12alkylammoniumchlorid, CAS Nr. 58390-78-6), Benzoxoniumchlorid (Benzyl-dodecyl-bis-(2-hydroxyethyl)-ammoniumchlorid), Cetrimoniumbromid (N-Hexadecyl-N,N-trimethyl-ammoniumbromid, CAS Nr. 57-09-0), Benzetoniumchlorid (N,N-Dimethyl-N-[2-[2-[p-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenoxy]ethoxy]ethyl]-benzylammoniumchlorid, CAS Nr. 121-54-0), Dialkyldimethylammoniumchlorid wie Di-n-decyldimethylammoniumchlorid (CAS Nr. 7173-51-5-5), Didecyldimethylammomumbromid (CAS Nr. 2390-68-3), Dioctyl-dimethyl-ammoniumchlorid, 1-Cetylpyridiniumchlorid (CAS Nr. 123-03-5) und Thiazolinjodid (CAS Nr. 15764-48-1) sowie deren Mischungen. Bevorzugte QAV sind die Benzalkoniumchloride mit C8-18-Alkylresten, insbesondere C12-14-Alkyl-benzyldimethylammoniumchlorid. Eine besonders bevorzugte QAV ist Kokospentaethoxymethylammoniummethosulfat (INCI: PEG-5 Cocomonium Methosulfate, kommerziell erhältlich als Rewoquat® CPEM).
  • Weitere geeignete kationische Tenside sind insbesondere mit anionischen Tensiden verträgliche kationische Tenside wie quartäre Ammonium-Verbindungen, beispielsweise Kokospentaethoxymethylammoniummethosulfat (INCI: PEG-5 Cocomonium Methosulfate, kommerziell erhältlich als Rewoquat® CPEM).
  • Zur Vermeidung möglicher Inkompatibilitäten der kationischen Tenside mit den vorzugsweise enthaltenen anionischen Tensiden werden möglichst aniontensidverträgliches und/oder möglichst wenig kationisches Tensid eingesetzt oder in einer besonderen Ausführungsform der Erfindung gänzlich auf kationische Tenside verzichtet.
  • Der Gesamttensidgehalt des erfindungsgemäßen Reinigungsmittels beträgt vorzugsweise ungefähr 4 bis ungefähr 65 Gew.-%, vorzugsweise ungefähr 6 bis ungefähr 35 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels.
  • Im Kontext der vorliegenden Erfindung geeignete Enzyme schließen all jene Enzyme ein, welche zur Verwendung in einer erfindungsgemäßen Reinigungsmittelformulierung geeignet sind und welche geläufig in Reinigungsmitteln verwendet werden und entsprechend im Stand der Technik bekannt sind.
  • Ein solches Enzym kann ein hydrolytisches Enzym oder ein anderes Enzym in einer für die Wirksamkeit des jeweiligen Mittels zweckmäßigen Konzentration sein.
  • Bevorzugt einsetzbar sind in diesem Kontext alle Enzyme, die in dem erfindungsgemäßen Mittel eine katalytische Aktivität entfalten können, insbesondere eine Amylase, Lipase, Cutinase, Protease, Cellulase, Hemicellulase, Mannanase, Tannase, Xylanase, Xanthanase, Xyloglucanase, β-Glucosidase, Pektinase, Carrageenase, Perhydrolase, Oxidase, oder Oxidoreduktase, sowie deren Gemische.
  • Ein oder mehrere Enzyme sind in dem Mittel vorteilhafterweise jeweils in einer Menge von 1 x 10-8 bis 5 Gew.-% bezogen auf aktives Protein enthalten, insbesondere in einer Menge von 1 x 10-7 bis 3 Gew.-%, von 0,00001 bis 1 Gew.-%, von 0,00005 bis 0,5 Gew.-%, von 0,0001 bis 0,1 Gew.-% und besonders bevorzugt von 0,0001 bis 0,05 Gew.-%, jeweils basierend auf dem Gesamtgewicht des Mittels und bezogen auf aktives Protein.
  • Die Proteinkonzentration kann mit Hilfe bekannter Methoden, z.B. dem BCA-Verfahren (Bicinchoninsäure; 2,2'-Bichinolyl-4,4'-dicarbonsäure) oder dem Biuret-Verfahren (Gornall et al., 1948, J. Biol. Chem., 177:751-766) bestimmt werden. Die Bestimmung der Aktivproteinkonzentration kann diesbezüglich über eine Titration der aktiven Zentren unter Verwendung eines geeigneten irreversiblen Inhibitors und Bestimmung der Restaktivität (Bender et al., 1966, J. Am. Chem. Soc. 88(24):5890-5913) erfolgen.
  • Besonders bevorzugt zeigen die eingesetzten Enzyme synergistische Reinigungsleistungen gegenüber bestimmten Anschmutzungen oder Flecken, d.h. die in der Mittelzusammensetzung enthaltenen Enzyme unterstützen sich in ihrer Reinigungsleistung gegenseitig. Ganz besonders bevorzugt liegt ein solcher Synergismus vor zwischen einer Protease und einem weiteren Enzym eines erfindungsgemäßen Mittels, darunter insbesondere zwischen einer Protease und einer Amylase und/oder einer Lipase und/oder einer Mannanase und/oder einer Cellulase und/oder einer Pektinase. Synergistische Effekte können nicht nur zwischen verschiedenen Enzymen, sondern auch zwischen einem oder mehreren Enzymen und weiteren Inhaltsstoffen des erfindungsgemäßen Mittels auftreten.
  • Die im Rahmen der vorliegenden Erfindung einzusetzenden Enzyme können z.B. ursprünglich aus Mikroorganismen, etwa der Gattungen Bacillus, Streptomyces, Humicola oder Pseudomonas, stammen und/oder nach an sich bekannten biotechnologischen Verfahren durch geeignete Mikroorganismen produziert werden, etwa durch transgene Expressionswirte, z.B. der Gattungen Escherichia, Bacillus oder durch filamentöse Pilze.
  • Es wird betont, dass es sich insbesondere auch um technische Enzympräparationen des jeweiligen Enzyms handeln kann, d.h. dass Begleitstoffe vorliegen können. Daher können die Enzyme zusammen mit Begleitstoffen, etwa aus der Fermentation oder mit weiteren Stabilisatoren, konfektioniert und eingesetzt werden.
  • Die Enzyme werden in der Regel nicht in Form des reinen Proteins, sondern vielmehr in Form stabilisierter, lager- und transportfähiger Zubereitungen bereitgestellt. Zu diesen vorkonfektionierten Zubereitungen zählen z.B. die durch Granulation, Extrusion oder Lyophilisierung erhaltenen festen Präparationen oder, insbesondere bei flüssigen oder gelförmigen Mitteln, Lösungen der Enzyme, vorteilhafterweise möglichst konzentriert, wasserarm und/oder mit Stabilisatoren oder weiteren Hilfsmitteln versetzt.
  • Alternativ können die Enzyme sowohl für die feste als auch für die flüssige Darreichungsform verkapselt werden, z.B. durch Sprühtrocknung oder Extrusion der Enzymlösung zusammen mit einem vorzugsweise natürlichen Polymer oder in Form von Kapseln, z.B. solchen, bei denen die Enzyme wie in einem erstarrten Gel eingeschlossen sind oder in solchen vom Kern-Schale-Typ, bei dem ein enzymhaltiger Kern mit einer Wasser-, Luft- und/oder Chemikalien-undurchlässigen Schutzschicht überzogen ist. In aufgelagerten Schichten können zusätzlich weitere Wirkstoffe, z.B. Stabilisatoren, Emulgatoren, Pigmente, Bleich- oder Farbstoffe aufgebracht werden. Derartige Kapseln werden nach an sich bekannten Methoden, z.B. durch Schüttel- oder Rollgranulation oder in Fluid-bed-Prozessen aufgebracht. Vorteilhafterweise sind derartige Granulate, z.B. durch Aufbringen polymerer Filmbildner, staubarm und aufgrund der Beschichtung lagerstabil.
  • Weiterhin ist es insbesondere möglich, zwei oder mehrere Enzyme zusammen zu konfektionieren, so dass ein einzelnes Granulat mehrere Enzymaktivitäten aufweist, wie voranstehend erläutert.
  • Eine enzymhaltige Formulierung, wie vorangehend beschrieben, enthält das mindestens eine Enzym, wie voranstehend definiert, üblicherweise in einer Menge von 0,1 bis 50 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 20 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Formulierung.
  • In flüssigen Formulierungen werden die Enzyme bevorzugt als Enzymflüssigformulierung(en) eingesetzt. In verschiedenen Ausführungsformen enthält eine derartige flüssige enzymhaltige Formulierung mindestens ein organisches Lösungsmittel, vorzugsweise ausgewählt aus Alkoholen, besonders bevorzugt mehrwertigen bei Standardbedingungen (20°C, 1013 mbar) flüssigen mehrwertigen Alkoholen, insbesondere Glycerin, 1 ,2-Propandiol und Sorbitol, sowie Mischungen davon. Wenn diese enthalten sind, beträgt die Menge vorzugsweise von 0,1 bis 99,9 Gew.-%, weiter bevorzugt 10 bis 90 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der enzymhaltigen Formulierung.
  • In verschiedenen Ausführungsformen liegt der pH-Wert einer enzymhaltigen Zusammensetzung im Bereich von 5 bis 9, vorzugsweise im Bereich von 5,5 bis 8,5, noch bevorzugter 6,5 bis 8,0, am meisten bevorzugt im Bereich von 7,0 bis 7,5.
  • Ein breites Wirkspektrum kann beispielsweise erzielt werden, indem unterschiedliche Enzyme so miteinander kombiniert werden, dass eine enzymatische Wirksamkeit gegenüber einer Vielzahl unterschiedlicher Anschmutzungsarten gegeben ist, beispielsweise gegenüber Grasflecken, fettigen und stärkehaltigen Anschmutzungen.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel können weitere Inhaltsstoffe, beispielsweise mindestens einen weiteren Bestandteil, vorzugsweise mindestens zwei weitere Bestandteile, enthalten, die die anwendungstechnischen und/oder ästhetischen Eigenschaften des Mittels weiter verbessern. Hierzu zählen beispielsweise insbesondere Additive zur Verbesserung des Ablauf- und Trocknungsverhaltens, zur Einstellung der Viskosität und/oder zur Stabilisierung, sowie weitere in Reinigungsmitteln übliche Hilfs- und Zusatzstoffe, etwa Chelatoren, UV-Stabilisatoren, Duftstoffe (Parfum), Farbstoffe, Perlglanzmittel, Korrosionsinhibitoren, Konservierungsmittel, Bitterstoffe, organische Salze, Desinfektionsmittel, (strukturgebende) Polymere, Entschäumer, verkapselte Inhaltsstoffe (z.B. verkapseltes Parfum), pH-Stellmittel sowie Hautgefühl-verbessernde oder pflegende Additive.
  • Die Menge entsprechend geeigneter Bestandteile richtet sich in erfindungsgemäßen Zusammensetzungen dabei nach dem jeweiligen Verwendungszweck der Zusammensetzung und der geschulte Fachmann ist generell mit geeigneten Dosierungen dieser Bestandteile vertraut bzw. ist in der Lage, entsprechend geeignete Mengenangaben in der Literatur zu finden. In verschiedenen Ausführungsformen beträgt die Menge solcher weiterer Zusatzstoffe bis zu ungefähr 40 Gew.-%, insbesondere bis zu ungefähr 30 Gew.-%, vorzugsweise bis zu ungefähr 25 Gew.-%, bevorzugter bis zu ungefähr 20 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Reinigungsmittels.
  • Beispiele im Kontext der vorliegenden Erfindung geeigneter Additive und Zusatzstoffe werden im Folgenden aufgeführt.
  • Stoffe, die auch als Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln dienen, werden nachfolgend gegebenenfalls gemäß der International Nomenclature Cosmetic Ingredient (INCI) Nomenklatur bezeichnet. Chemische Verbindungen tragen eine INCI Bezeichnung in englischer Sprache. Im Folgenden sind soweit möglich deren deutsche Übersetzung angegeben und wenn nötig, die englische Bezeichnung in Klammern erhalten. Die INCI Bezeichnung sind dem „International Cosmetic Ingredient Dictionary and Handbook, 7th Edition (1997)“ zu entnehmen, das von The Cosmetic, Toiletry and Fragrance Association (CTFA), Washington D.C. (USA) herausgegeben wird. Die Angabe CAS bedeutet, dass es sich bei der nachfolgenden Zahlenfolge um eine Bezeichnung des Chemical Abstracts Service handelt.
  • Ein erfindungsgemäßes Mittel enthält, in einigen Ausführungsformen, mindestens einen wasserlöslichen und/oder wasserunlöslichen, organischen und/oder anorganischen Builder (Gerüststoff).
  • Zu den generell einsetzbaren Gerüststoffen zählen insbesondere die Aminocarbonsäuren und deren Salze, Zeolithe, Silikate, Carbonate, organische (Co)Builder und - wo keine ökologischen Vorurteile gegen ihren Einsatz bestehen - auch die Phosphate. Gemäß bevorzugten Ausführungsformen sind die erfindungsgemäßen Mittel allerdings phosphatfrei.
  • Es können beispielsweise kristalline schichtförmige Silikate der allgemeinen Formel NaMSixO2x+1 · y H2O eingesetzt werden, worin M Natrium oder Wasserstoff darstellt, x eine Zahl von 1,9 bis 22, vorzugsweise von 1,9 bis 4, wobei besonders bevorzugte Werte für x 2, 3 oder 4 sind, und y für eine Zahl von 0 bis 33, vorzugsweise von 0 bis 20 steht. Die kristallinen schichtförmigen Silikate der Formel NaMSixO2x+1 · y H2O werden beispielsweise von der Firma Clariant GmbH (Deutschland) unter dem Handelsnamen Na-SKS vertrieben. Beispiele für diese Silikate sind Na-SKS-1 (Na2Si22O46 · x H2O, Kenyait), Na-SKS-2 (Na2Si14O29 · x H2O, Magadiit), Na-SKS-3 (Na2Si8O17 · x H2O) oder Na-SKS-4 (Na2Si4O9 · x H2O, Makatit). Für die Zwecke der vorliegenden Erfindung besonders geeignet sind kristalline Schichtsilikate der Formel NaMSixO2x+1 · y H2O, in denen x für 2 steht. Insbesondere sind sowohl β- als auch δ-Natriumdisilikate Na2Si2O5 · y H2O sowie weiterhin vor allem Na-SKS-5 (α-Na2Si2O5), Na-SKS-7 (β-Na2Si2O5, Natrosilit), Na-SKS-9 (NaHSi2O5 H2O), Na-SKS-10 (NaHSi2O6 · 3 H2O, Kanemit), Na-SKS-11 (t-Na2Si2O6) und Na-SKS-13 (NaHSi2O6), insbesondere aber Na-SKS-6 (δ-Na2Si2O5) bevorzugt.
  • Einsetzbar sind auch amorphe Natriumsilikate mit einem Modul Na2O:SiO2 von 1:2 bis 1:3,3, vorzugsweise von 1:2 bis 1:2,8 und insbesondere von 1:2 bis 1:2,6, welche vorzugsweise löseverzögert sind und Sekundärwascheigenschaften aufweisen. Die Löseverzögerung gegenüber herkömmlichen amorphen Natriumsilikaten kann dabei auf verschiedene Weise, beispielsweise durch Oberflächenbehandlung, Compoundierung, Kompaktierung/Verdichtung oder durch Übertrocknung hervorgerufen worden sein. Im Rahmen dieser Erfindung wird unter dem Begriff „amorph“ verstanden, dass die Silikate bei Röntgenbeugungsexperimenten keine scharfen Röntgenreflexe liefern, wie sie für kristalline Substanzen typisch sind, sondern allenfalls ein oder mehrere Maxima der gestreuten Röntgenstrahlung, die eine Breite von mehreren Gradeinheiten des Beugungswinkels aufweisen, hervorrufen.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist es bevorzugt, dass diese(s) Silikat(e), vorzugsweise Alkalisilikate, besonders bevorzugt kristalline oder amorphe Alkalidisilikate, in den Mitteln in Mengen von 1 bis 40 Gew.-%, vorzugsweise von 2 bis 35 Gew.-% jeweils bezogen auf das Gewicht des Mittels, enthalten sind.
  • Die Mittel können als weiteren Gerüststoff insbesondere auch Phosphonate enthalten. Als Phosphonat-Verbindung wird vorzugsweise ein Hydroxyalkan- und/oder Aminoalkanphosphonat eingesetzt. Unter den Hydroxyalkanphosphonaten ist das 1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonat (HEDP) von besonderer Bedeutung. Als Aminoalkanphosphonate kommen vorzugsweise Ethylendiamintetramethylenphosphonat (EDTMP), Diethylentriaminpentamethylenphosphonat (DTPMP) sowie deren höhere Homologe in Frage. Phosphonate sind in den Mitteln vorzugsweise in Mengen von 0,1 bis 10 Gew.-%, insbesondere in Mengen von 0,5 bis 8 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Geschirrspülmittels, enthalten.
  • Weitere Gerüststoffe sind die Alkaliträger. Als Alkaliträger gelten beispielsweise Alkalimetallhydroxide, Alkalimetallcarbonate, Alkalimetallhydrogencarbonate, Alkalimetallsesquicarbonate, die genannten Alkalisilikate, Alkalimetasilikate, und Mischungen der vorgenannten Stoffe, wobei im Sinne dieser Erfindung bevorzugt die Alkalicarbonate, insbesondere Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat oder Natriumsesquicarbonat eingesetzt werden können. Aufgrund ihrer im Vergleich mit anderen Buildersubstanzen geringen chemischen Kompatibilität mit manchen anderen Inhaltsstoffen von Wasch- und Reinigungsmitteln, werden die optionalen Alkalimetallhydroxide bevorzugt nur in geringen Mengen, vorzugsweise in Mengen unterhalb 10 Gew.-%, bevorzugt unterhalb 6 Gew.-%, besonders bevorzugt unterhalb 4 Gew.-% und insbesondere unterhalb 2 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels, eingesetzt. Besonders bevorzugt werden Mittel, welche bezogen auf ihr Gesamtgewicht weniger als 0,5 Gew.-% und insbesondere keine Alkalimetallhydroxide enthalten.
  • Besonders bevorzugt ist der Einsatz von Carbonat(en) und/oder Hydrogencarbonat(en), vorzugsweise Alkalicarbonat(en), besonders bevorzugt Natriumcarbonat, in Mengen von 2 bis 50 Gew.-%, vorzugsweise von 5 bis 40 Gew.-% und insbesondere von 7,5 bis 30 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Mittels. Besonders bevorzugt werden Mittel, welche bezogen auf das Gewicht des Mittels weniger als 20 Gew.-%, vorzugsweise weniger als 17 Gew.-%, bevorzugt weniger als 13 Gew.-% und insbesondere weniger als 9 Gew.-% Carbonat(e) und/oder Hydrogencarbonat(e), vorzugsweise Alkalicarbonat(e), besonders bevorzugt Natriumcarbonat enthalten.
  • Als organische Gerüststoffe sind insbesondere Polycarboxylate / Polycarbonsäuren, polymere Polycarboxylate, Asparaginsäure, Polyacetale, Dextrine, weitere organische Cobuilder sowie die bereits oben als Gerüststoffe genannten Phosphonate zu nennen. Diese Stoffklassen werden nachfolgend beschrieben.
  • Brauchbare organische Gerüstsubstanzen sind beispielsweise die in Form der freien Säure und/oder ihrer Natriumsalze einsetzbaren Polycarbonsäuren, wobei unter Polycarbonsäuren solche Carbonsäuren verstanden werden, die mehr als eine Säurefunktion tragen. Beispielsweise sind dies Citronensäure, Adipinsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Äpfelsäure, Weinsäure, Maleinsäure, Fumarsäure, Zuckersäuren, Nitrilotriessigsäure (NTA), sofern ein derartiger Einsatz aus ökologischen Gründen nicht zu beanstanden ist, sowie Mischungen aus diesen. Die freien Säuren besitzen neben ihrer Builderwirkung typischerweise auch die Eigenschaft einer Säuerungskomponente und dienen somit auch zur Einstellung eines niedrigeren und milderen pH-Wertes. Insbesondere sind hierbei Citronensäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Adipinsäure, Gluconsäure und beliebige Mischungen aus diesen zu nennen.
  • Als besonders vorteilhaft für die Reinigungs- und Klarspülleistung der hierin beschriebenen Mittel hat sich der Einsatz von Citronensäure und/oder Citraten in diesen Mitteln erwiesen. Bevorzugt werden daher maschinelle Geschirrspülmittel, dadurch gekennzeichnet, dass das maschinelle Geschirrspülmittel Citronensäure oder ein Salz der Citronensäure enthält.
  • Eine weitere bedeutende Klasse der phosphatfreien Gerüststoffe stellen Aminocarbonsäuren und/oder ihre Salze dar. Besonders bevorzugte Vertreter dieser Klasse sind Methylglycindiessigsäure (MGDA) oder ihre Salze sowie Glutamindiessigsäure (GLDA) oder ihre Salze oder Ethylendiamindiessigsäure oder ihre Salze (EDDS). Ebenfalls geeignet sind Iminodibernsteinsäure (IDS) und Iminodiessigsäure (IDA). Der Gehalt an diesen Aminocarbonsäuren bzw. ihren Salzen kann beispielsweise zwischen 0,1 und 30 Gew.-% bevorzugt zwischen 1 und 25 Gew.-% und insbesondere zwischen 5 und 20 Gew.-% ausmachen. Aminocarbonsäuren und ihre Salze können zusammen mit den vorgenannten Gerüststoffen eingesetzt werden.
  • In verschiedenen Ausführungsformen ist der mindestens eine Gerüststoff ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Methylglycindiessigsäure (MGDA), Glutamindiessigsäure (GLDA) und 1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonat (HEDP).
  • In einigen Ausführungsformen können erfindungsgemäße Mittel oder einzelne Komponenten eines erfindungsgemäßen Mittels Wasser als Hauptlösungsmittel enthalten, d.h. es handelt sich um ein wässriges Mittel bzw. um eine wässrige Komponente. Der Wassergehalt eines wässrigen Mittels bzw. einer wässrigen Komponente beträgt üblicherweise 15 bis 70 Gew.-%, vorzugsweise 20 bis 60 Gew.-%. In verschiedenen Ausführungsformen beträgt der Wassergehalt mehr als 5 Gew.-%, bevorzugt mehr als 15 Gew.-% und insbesondere bevorzugt mehr als 50 Gew.-%, jeweils bezogen auf die Gesamtmenge des wässrigen Mittels bzw. der wässrigen Komponente.
  • Daneben können nichtwässrige Lösungsmittel zugesetzt werden. Geeignete nichtwässrige Lösungsmittel umfassen ein- oder mehrwertige Alkohole, Alkanolamine oder Glykolether, sofern sie im angegebenen Konzentrationsbereich mit Wasser mischbar sind. Vorzugsweise werden die Lösungsmittel ausgewählt aus Ethanol, n-Propanol, i-Propanol, Butanolen, Glykol, Propandiol, Butandiol, Methylpropandiol, Glycerin, Diglykol, Propyldiglycol, Butyldiglykol, Hexylenglycol, Ethylenglykolmethylether, Ethylenglykolethylether, Ethylenglykolpropylether, Ethylenglykolmono-n-butylether, Diethylenglykolmethylether, Diethylenglykolethylether, Propylenglykolmethylether, Propylenglykolethylether, Propylenglykolpropylether, Dipropylenglykolmonomethylether, Dipropylenglykolmonoethylether, Methoxytriglykol, Ethoxytriglykol, Butoxytriglykol, 1-Butoxyethoxy-2-propanol, 3-Methyl-3-methoxybutanol, Propylen-glykol-t-butylether, Di-n-octylether sowie Mischungen dieser Lösungsmittel.
  • Das eine oder die mehreren nichtwässrigen Lösungsmittel ist/sind üblicherweise in einer Menge von 0,1 bis 60 Gew.-%, vorzugsweise 5 bis 60 Gew.-%, noch bevorzugter 10-30 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des wässrigen Mittels bzw. der wässrigen Komponente, enthalten.
  • Generell kann der pH-Wert der erfindungsgemäßen Mittel mittels üblicher pH-Regulatoren eingestellt werden. In verschiedenen Ausführungsformen liegt pH-Wert erfindungsgemäßer Mittel in einem Bereich von 6,5 bis 12, vorzugsweise 7,0 bis 11,5, bevorzugt größer als 7, insbesondere 7,5 bis 10,5. Als pH-Stellmittel dienen Säuren und/oder Alkalien, vorzugsweise Alkalien. Geeignete Säuren sind insbesondere organische Säuren wie die Essigsäure, Zitronensäure, Glycolsäure, Milchsäure, Bernsteinsäure, Adipinsäure, Äpfelsäure, Weinsäure und Gluconsäure oder auch Amidosulfonsäure.
  • Daneben können aber auch die Mineralsäuren Salzsäure, Schwefelsäure und Salpetersäure bzw. deren Mischungen eingesetzt werden. Geeignete Basen stammen aus der Gruppe der Alkali- und Erdalkalimetallhydroxide und -carbonate, insbesondere der Alkalimetallhydroxide, von denen Kaliumhydroxid bevorzugt ist. Besonders bevorzugt wird zur Einstellung des pH-Werts die oben beschriebene Alkaliquelle verwendet. Auch wenn flüchtiges Alkali, beispielsweise in Form von Ammoniak und/oder Alkanolaminen, die bis zu 9 C-Atome im Molekül enthalten können, zur Einstellung des pH-Werts verwendet werden können, wobei das Alkanolamin hierbei ausgewählt werden kann aus der Gruppe bestehend aus Mono-, Di-, Triethanol- und -Propanolamin und deren Mischungen, wird vorzugsweise auf solche flüchtigen Alkaliquellen, insbesondere Ethanolamine, verzichtet. In verschiedenen Ausführungsformen enthalten die erfindungsgemäßen Mittel daher weniger als 1,75 Gew.-% Alkanolamin, insbesondere Monoethanolamin, ganz besonders bevorzugt sind sie frei davon.
  • Zur Einstellung und/oder Stabilisierung des pH-Werts kann ein erfindungsgemäßes Mittel weiterhin ein oder mehrere Puffersubstanzen (INCI Buffering Agents) enthalten, üblicherweise in Mengen von 0,001 bis 5 Gew.-%. Bevorzugt sind Puffersubstanzen, die zugleich Komplexbildner oder sogar Chelatbildner (Chelatoren, INCI Chelating Agents) sind. Besonders bevorzugte Puffersubstanzen sind die Citronensäure bzw. die Citrate, insbesondere die Natrium- und Kaliumcitrate, beispielsweise Trinatriumcitrat2·H2O und Trikaliumcitrat·H2O.
  • Als Additive geeignete Polymere sind insbesondere Maleinsäure-Acrylsäure-Copolymer-Na-Salz (beispielsweise das kommerziell erhältliche Sokalan® CP 5 der Firma BASF, Ludwigshafen (Deutschland)), modifiziertes Polyacrylsäure-Na-Salz (beispielsweise das kommerziell erhältliche Sokalan® CP 10 der Firma BASF, Ludwigshafen (Deutschland)), modifiziertes Polycarboxylat-Na-Salz (beispielsweise das kommerziell erhältliche Sokalan® HP 25 der Firma BASF, Ludwigshafen (Deutschland)), Polyalkylenoxid, modifiziertes Heptamethyltrisiloxan (beispielsweise das kommerziell erhältliche Silwet® L-77 der Firma BASF, Ludwigshafen (Deutschland)), Polyalkylenoxid, modifiziertes Heptamethyltrisiloxan (beispielsweise das kommerziell erhältliche Silwet® L-7608 der Firma BASF, Ludwigshafen (Deutschland)) sowie Polyethersiloxane (Copolymere von Polymethylsiloxanen mit Ethylenoxid-/Propylenoxidsegmenten (Polyetherblöcken)), vorzugsweise wasserlösliche lineare Polyethersiloxane mit terminalen Polyetherblöcken wie die kommerziell erhältlichen Verbindungen Tegopren® 5840, Tegopren® 5843, Tegopren® 5847, Tegopren® 5851, Tegopren® 5863 oder Tegopren® 5878 der Firma Evonik, Essen (Deutschland). In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird auf die genannten Polymere verzichtet.
  • Polymere Verdickungsmittel, welche in dem Reinigungsmittel ferner enthalten sein können, sind die als Polyelektrolyte verdickend wirkenden Polycarboxylate, vorzugsweise Homo- und Copolymerisate der Acrylsäure, insbesondere Acrylsäure-Copolymere wie Acrylsäure-Methacrylsäure-Copolymere, und die Polysaccharide, insbesondere Heteropolysaccharide, sowie andere übliche verdickende Polymere.
  • Geeignete Polysaccharide beziehungsweise Heteropolysaccharide sind die Polysaccharidgummen, beispielsweise Gummi arabicum, Agar, Alginate, Carrageene und ihre Salze, Guar, Guaran, Tragacant, Gellan, Ramsan, Dextran oder Xanthan und ihre Derivate, beispielsweise propoxyliertes Guar, sowie ihre Mischungen. Andere Polysaccharidverdicker, wie Stärken oder Cellulosederivate, können alternativ, vorzugsweise aber zusätzlich zu einem Polysaccharidgummi eingesetzt werden, beispielsweise Stärken verschiedensten Ursprungs und Stärkederivate, beispielsweise Hydroxyethylstärke, Stärkephosphatester oder Stärkeacetate, oder Carboxymethylcellulose beziehungsweise ihr Natriumsalz, Methyl-, Ethyl-, Hydroxyethyl-, Hydroxypropyl-, Hydroxypropylmethyl- oder Hydroxyethyl-methylcellulose oder Celluloseacetat.
  • Ein bevorzugtes polymeres Verdickungsmittel ist das mikrobielle anionische Heteropolysaccharid Xanthan Gum, das von Xanthomonas campestris und einigen anderen Species unter aeroben Bedingungen mit einem Molekulargewicht von 2 - 15 × 106 produziert wird und beispielsweise von der Fa. Kelco unter dem Handelsnamen Keltrol® erhältlich ist, beispielsweise als cremefarbenes Pulver Keltrol® T (Transparent) oder als weißes Granulat Keltrol® RD (Readily Dispersable).
  • Als polymere Verdickungsmittel geeignete Acrylsäure-Polymere sind beispielsweise hochmolekulare mit einem Polyalkenylpolyether, insbesondere einem Allylether von Saccharose, Pentaerythrit oder Propylen, vernetzte Homopolymere der Acrylsäure (INCI: Carbomer), die auch als Carboxyvinylpolymere bezeichnet werden. Solche Polyacrylsäuren sind u.a. von der Fa. BFGoodrich unter dem Handelsnamen Carbopol® erhältlich, beispielsweise Carbopol® 940 (Molekulargewicht Mw ca. 4.000.000 g/mol), Carbopol® 941 (Molekulargewicht Mw ca. 1.250.000 g/mol) oder Carbopol® 934 (Molekulargewicht Mw ca. 3.000.000 g/mol).
  • Besonders geeignete polymere Verdickungsmittel sind aber folgende Acrylsäure-Copolymere: (i) Copolymere von zwei oder mehr Monomeren aus der Gruppe der Acrylsäure, Methacrylsäure und ihrer einfachen, vorzugsweise mit C1-4-Alkanolen gebildeten, Ester (INCI: Acrylates Copolymer), zu denen etwa die Copolymere von Methacrylsäure, Butylacrylat und Methylmethacrylat (CAS 25035-69-2) oder von Butylacrylat und Methylmethacrylat (CAS 25852-37-3) gehören und die beispielsweise von der Fa. Rohm & Haas unter den Handelsnamen Aculyn® und Acusol® erhältlich sind, beispielsweise die anionischen nicht-assoziativen Polymere Aculyn® 33 (vernetzt), Acusol® 810 und Acusol® 830 (CAS 25852-37-3); (ii) vernetzte hochmolekulare Acrylsäurecopolymere, zu denen etwa die mit einem Allylether der Saccharose oder des Pentaerythrits vernetzten Copolymere von C10-30-Alkylacrylaten mit einem oder mehreren Monomeren aus der Gruppe der Acrylsäure, Methacrylsäure und ihrer einfachen, vorzugsweise mit C1-4-Alkanolen gebildeten, Ester (INCI Acrylates/C10-30 Alkyl Acrylate Crosspolymer) gehören und die beispielsweise von der Fa. BFGoodrich unter dem Handelsnamen Carbopol® erhältlich sind, beispielsweise das hydrophobierte Carbopol® ETD2623 und Carbopol® 1382 (INCI: Acrylates/C10-30 Alkyl Acrylate Crosspolymer) sowie Carbopol® AQUA 30 (früher Carbopol® EX 473).
  • Der Gehalt an polymerem Verdickungsmittel beträgt üblicherweise nicht mehr als 8 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 0,1 und 7 Gew.-%, besonders bevorzugt zwischen 0,5 und 6 Gew.-%, insbesondere zwischen 1 und 5 Gew.-% und äußerst bevorzugt zwischen 1,5 und 4 Gew.-%, beispielsweise zwischen 2 und 2,5 Gew.-%. In verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung ist das Reinigungsmittel frei von polymeren Verdickungsmitteln.
  • Das erfindungsgemäße Mittel kann zur Absenkung der Viskosität, ein oder mehrere wasserlösliche Salze enthalten. Es kann sich dabei um anorganische und/oder organische Salze handeln, in einer bevorzugten Ausführungsform enthält das Mittel dabei mindestens ein anorganisches Salz.
  • Erfindungsgemäß einsetzbare anorganische Salze sind dabei vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe umfassend farblose wasserlösliche Halogenide, Sulfate, Sulfite, Carbonate, Hydrogencarbonate, Nitrate, Nitrite, Phosphate und/oder Oxide der Alkalimetalle, der Erdalkalimetalle, des Aluminiums und/oder der Übergangsmetalle; weiterhin sind Ammoniumsalze einsetzbar. Besonders bevorzugt sind dabei Halogenide und Sulfate der Alkalimetalle; vorzugsweise ist das anorganische Salz daher ausgewählt aus der Gruppe umfassend Natriumchlorid, Kaliumchlorid, Natriumsulfat, Kaliumsulfat sowie Gemische derselben. Insbesondere bevorzugt ist Natriumchlorid.
  • In bevorzugten Ausführungsformen sind die erfindungsgemäßen Reinigungsmittel phosphat- und/oder phosphonatfrei.
  • Bei den erfindungsgemäß einsetzbaren organischen Salzen handelt es sich insbesondere um farblose wasserlösliche Alkalimetall-, Erdalkalimetall-, Ammonium-, Aluminium- und/oder Übergangsmetallsalze der Carbonsäuren, einschließlich der Dicarbonsäuren. Vorzugsweise sind die Salze ausgewählt aus der Gruppe umfassend Formiat, Acetat, Propionat, Citrat, Malat, Maleat, Tartrat, Succinat, Malonat, Oxalat, Lactat, Fumarat, Adipat, Succinat, Glutarat, Methylglycindiessigsäuretrinatriumsalz sowie Gemische derselben.
  • In verschiedenen Ausführungsformen liegt die Viskosität eines erfindungsgemäßen flüssigen Mittels vorzugsweise über 230 mPa*s-1 (Brookfieldlnstrument LVDV II+, Spindel 31, 30 rpm, 20°C), insbesondere zwischen 240 mPa*s-1 und 1000 mPa*s-1, bevorzugt zwischen 250 mPa*s-1 und 1000 mPa*s-1 und zwischen 250 mPa*s-1 und 350 mPa*s-1.
  • Weitere in Reinigungsmitteln übliche Zusatzstoffe schließen vor Allem UV-Stabilisatoren, Parfüm, Perlglanzmittel (INCI: Opacifying Agents; beispielsweise Glykoldistearat, beispielsweise das kommerziell erhältliche Cutina® AGS der Fa. Cognis, beziehungsweise dieses enthaltende Mischungen, beispielsweise die kommerziell erhätlichen Euperlane® der Fa. Cognis), Farbstoffe, Korrosionsinhibitoren, Konservierungsmittel (beispielsweise das technische auch als Bronopol bezeichnete 2-Brom-2-nitropropan-1,3-diol (CAS 52-51-7), das beispielsweise als Myacide® BT oder als Boots Bronopol BT von der Firma Boots kommerziell erhältlich ist), Desinfektionsmittel, pH-Stellmittel, insbesondere NaOH, KOH und Puffersubstanzen, sowie Hautgefühlverbessernde oder pflegende Additive (beispielsweise dermatologisch wirksame Substanzen wie Vitamin A, Vitamin B2, Vitamin B12, Vitamin C, Vitamin E, D-Panthenol, Sericerin, Collagen-Partial-Hydrolysat, verschiedene pflanzliche Protein-Partial-Hydrolysate, Proteinhydrolysat-Fettsäure-Kondensate, Liposome, Cholesterin, pflanzliche und tierische Öle wie beispielsweise Lecithin, Sojaöl, usw., Pflanzenextrakte wie beispielsweise Aloe Vera, Azulen, Hamamelisextrakte, Algenextrakte, usw., Allantoin, A.H.A.-Komplexe) ein. Die vorgenannten Zusatzstoffe können in Mengen von bis zu 10 Gew.-%, üblicherweise nicht mehr als 5 Gew.-% in erfindungsgemäßen Reinigungsmitteln enthalten sein.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform enthält das erfindungsgemäße Mittel mindestens ein Parfüm und/oder mindestens einen Duftstoff. Es können alle dem Fachmann bekannten Parfüms und/oder Duftstoffe eingesetzt werden, mit der Maßgabe, dass sie die Eigenschaften des Mittels im Wesentlichen nicht negativ beeinflussen.
  • Es kann wünschenswert sein, die das Hautgefühl positiv beeinflussende Wirkstoffe oder auch andere empfindliche Wirkstoffe, etwa Parfüms, bis zur Anwendung räumlich getrennt vom eigentlichen Mittel zu halten. Eine elegante Methode zur Einarbeitung solcher empfindlicher, chemisch oder physikalisch inkompatibler oder flüchtiger Inhaltsstoffe besteht im Einsatz von Mikrokapseln, in denen diese Inhaltsstoffe lager- und transportstabil eingeschlossen sind und aus denen sie zur bzw. bei der Anwendung mechanisch, chemisch, thermisch oder enzymatisch freigesetzt werden. In einer bevorzugten Ausführungsform ist daher einer oder mehrere der das Hautgefühl positiv beeinflussenden Wirkstoffe und/oder Parfüms und/oder Duftstoffe ganz oder teilweise in Mikrokapseln eingearbeitet.
  • Mikrokapseln sind mit filmbildenden Polymeren umhüllte feindisperse flüssige oder feste Phasen, bei deren Herstellung sich die Polymere nach Emulgierung und Koazervation oder Grenzflächenpolymerisation auf dem einzuhüllenden Material (Wirkstoff) niederschlagen. Hierbei wird der Wirkstoff von einer festen Membran schalenartig umhüllt (Mikrokapsel im engeren Sinne) oder von einer Matrix eingeschlossen (Mikrosphäre oder Sphäre). Im Folgenden wird für beide Varianten der Begriff Mikrokapsel im zusammenfassenden Sinne verwendet. Solche Kapseln sind meist mikroskopisch klein (< 50 µm) und werden gelegentlich auch als Nanokapseln oder Nanosphären bezeichnet, sie lassen sich wie Pulver trocknen. Weiterhin können aber auch größere, mit dem bloßen Auge sichtbare Kapseln oder Perlen (> 0,5 mm), gefüllt mit Wirkstoffen, hergestellt werden. Diese bieten, in das erfindungsgemäße Mittel eingearbeitet, einen zusätzlichen optischen Reiz, wenn die Kapseln im Mittel verteilt stabil suspendiert sind, was sich durch die Auswahl geeigneter Tenside und Verdickungsmittel und die Einstellung einer geeigneten Viskosität verwirklichen lässt.
  • Als Mikrokapseln lassen sich sämtliche auf dem Markt angebotenen tensidstabilen Kapseln und Kapselmaterialien bzw. Sphären und Sphärenmaterialien einsetzen, wie z.B. die kommerziell erhältlichen Primasphere® (Chitosan und Agar oder Carboxymethylcellulose) und Primasponge® (Alginat, Chitosan, Agar) der Firma BASF, Hallcrest Microcapsules® (Gelatine, Gummi Arabicum) der Firma Hallcrest, Inc. (US), Coletica Thalaspheres® (maritimes Collagen) der Firma Coletica (FR), Lipotec Millicapseln® (Alginsäure, Agar-Agar) der Firma Lipotec S.A. (ES), Induchem Unispheres® (Lactose, mikrokristalline Cellulose, Hydroxypropylmethylcellulose) und Unicerin® C30 (Lactose, mikrokristalline Cellulose, Hydroxypropylmethylcellulose) der Firma Induchem AG (CH), Kobo Glycospheres (modifizierte Stärke, Fettsäureester, Phospholipide) und Softspheres@ (modifiziertes Agar-Agar) der Firma Kobo (US) sowie Kuhs Probiol Nanospheres (Phospholipide) der Firma Kuhs (DE) und andere. Die Mikrokapseln können im herstellungsbedingten Rahmen eine beliebige Form aufweisen, sie sind jedoch bevorzugt eiförmig bzw. ellipsoid geformt oder insbesondere näherungsweise kugelförmig. Der Durchmesser entlang ihrer größten räumlichen Ausdehnung kann je nach Wirkstoff und Anwendung im Mittel zwischen 100 nm (visuell nicht als Kapsel erkennbar) und 10 mm liegen. Der bevorzugte mittlere Durchmesser liegt im Bereich zwischen 0,1 mm und 7 mm, besonders bevorzugt sind Mikrokapseln mit einem mittleren Durchmesser zwischen 0,4 mm und 5 mm. Zur Verbesserung des Erscheinungsbildes können zudem Farbstoffe, Farbpigmente oder Perlglanzkomponenten beigemischt werden.
  • Die Freisetzung des Wirkstoffes aus den Mikrokapseln kann mechanisch sowohl durch Zerreiben der Mikrokapseln während des Reinigungsprozesses als auch durch Aufbrechen mittels einer geeigneten Dosiereinrichtung erfolgen. Weitere Möglichkeiten sind die Freisetzung des Wirkstoffes durch Veränderung der Temperatur (Einbringen in warme Spülflotte), durch Verschiebung des pH-Wertes, Veränderung des Elektrolytgehaltes, usw.
  • Werden Mikrokapseln eingesetzt, so beträgt ihr Gehalt üblicherweise von 0,01 bis 10 Gew -%, vorzugsweise von 0,1 bis 5 Gew -%, insbesondere von 0,2 bis 3 Gew -% und äußerst bevorzugt von 0,3 bis 2 Gew -%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels, wobei das erfindungsgemäße Mittel ausschließlich gleichartige Mikrokapseln oder aber auch Mischungen verschiedenartiger Mikrokapseln enthalten kann.
  • In einigen Ausführungsformen liegt ein erfindungsgemäßes Reinigungsmittel in Form eines Reinigungsmittelkonzentrats vor. Wasch- und Reinigungsmittelkonzentrate sind im Stand der Technik bekannt und fallen ausdrücklich unter den Gegenstand der vorliegenden Erfindung. Geeignete Konzentrate können insbesondere in Form einer gelförmigen oder pastösen, vorzugsweise wasserarmen oder im Wesentlichen wasserfreien Formulierung vorliegen.
  • Die hierin beschriebenen Reinigungsmittel können, in verschiedenen Ausführungsformen, zu Dosiereinheiten vorkonfektioniert werden. Diese Dosiereinheiten umfassen vorzugsweise die für einen Reinigungsgang notwendige Menge an reinigungsaktiven Substanzen. In einigen Ausführungsformen weisen geeignete Dosiereinheiten beispielsweise ein Gewicht zwischen 12 und 30 g auf. Das Volumen der vorgenannten Dosiereinheiten sowie deren Raumform sind mit besonderem Vorzug so gewählt, dass eine Dosierbarkeit der vorkonfektionierten Einheiten über die Dosierkammer einer Wasch- oder Geschirrspülmaschine gewährleistet ist. Das Volumen der Dosiereinheit beträgt daher bevorzugt zwischen 10 und 35 ml, vorzugsweise zwischen 12 und 30 ml.
  • Die Reinigungsmittel, insbesondere die vorgefertigten Dosiereinheiten, können eine wasserlösliche Umhüllung aufweisen. In einigen Ausführungsformen liegt ein wie hierin beschriebenes Mittel in Form einer Einheitsdosis vor, wie vorangehend beschrieben. In bevorzugten derartigen Ausführungsformen liegt ein solches Mittel insbesondere umhüllt von einer wasserlöslichen Folie vor.
  • Die wasserlösliche Umhüllung wird vorzugsweise aus einem wasserlöslichen Folienmaterial, welches ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus Polymeren oder Polymergemischen, gebildet. Die Umhüllung kann aus einer oder aus zwei oder mehr Lagen aus dem wasserlöslichen Folienmaterial gebildet werden. Das wasserlösliche Folienmaterial der ersten Lage und der weiteren Lagen, falls vorhanden, kann gleich oder unterschiedlich sein. Besonders bevorzugt sind Folien, die beispielsweise zu Verpackungen wie Schläuchen oder Kissen verklebt und/oder versiegelt werden können, nachdem sie mit einem Mittel befüllt wurden. In verschiedenen Ausführungsformen haben die Folien die Form von Mehrkammerpouches.
  • Es ist bevorzugt, dass die wasserlösliche Umhüllung Polyvinylalkohol oder ein Polyvinylalkoholcopolymer enthält. Wasserlösliche Umhüllungen, die Polyvinylalkohol oder ein Polyvinylalkoholcopolymer enthalten, weisen eine gute Stabilität bei einer ausreichend hohen Wasserlöslichkeit, insbesondere Kaltwasserlöslichkeit, auf.
  • Geeignete wasserlösliche Folien zur Herstellung der wasserlöslichen Umhüllung basieren bevorzugt auf einem Polyvinylalkohol oder einem Polyvinylalkoholcopolymer, dessen Molekulargewicht im Bereich von 10.000 bis 1.000.000 gmol-1, vorzugsweise von 20.000 bis 500.000 gmol-1, besonders bevorzugt von 30.000 bis 100.000 gmol-1 und insbesondere von 40.000 bis 80.000 gmol-1 liegt.
  • Die Herstellung von Polyvinylalkohol geschieht üblicherweise durch Hydrolyse von Polyvinylacetat, da der direkte Syntheseweg nicht möglich ist. Ähnliches gilt für Polyvinylalkoholcopolymere, die aus entsprechend aus Polyvinylacetatcopolymeren hergestellt werden. Bevorzugt ist, wenn wenigstens eine Lage der wasserlöslichen Umhüllung einen Polyvinylalkohol umfasst, dessen Hydrolysegrad 70 bis 100 Mol-%, vorzugsweise 80 bis 90 Mol-%, besonders bevorzugt 81 bis 89 Mol-% und insbesondere 82 bis 88 Mol-% ausmacht.
  • Einem zur Herstellung der wasserlöslichen Umhüllung geeignetem Polyvinylalkohol-enthaltendem Folienmaterial kann zusätzlich ein Polymer ausgewählt aus der Gruppe umfassend (Meth)Acrylsäurehaltige (Co)Polymere, Polyacrylamide, Oxazolin-Polymere, Polystyrolsulfonate, Polyurethane, Polyester, Polyether, Polymilchsäure oder Mischungen der vorstehenden Polymere zugesetzt sein. Ein bevorzugtes zusätzliches Polymer sind Polymilchsäuren.
  • Bevorzugte Polyvinylalkoholcopolymere umfassen neben Vinylalkohol Dicarbonsäuren als weitere Monomere. Geeignete Dicarbonsäuren sind Itaconsäure, Malonsäure, Bernsteinsäure und Mischungen daraus, wobei Itaconsäure bevorzugt ist.
  • Ebenfalls bevorzugte Polyvinylalkoholcopolymere umfassen neben Vinylalkohol eine ethylenisch ungesättige Carbonsäure, deren Salz oder deren Ester. Besonders bevorzugt enthalten solche Polyvinylalkoholcopolymere neben Vinylalkohol Acrylsäure, Methacrylsäure, Acrylsäureester, Methacrylsäureester oder Mischungen daraus.
  • Es kann bevorzugt sein, dass das Folienmaterial weitere Zusatzstoffe enthält. Das Folienmaterial kann beispielsweise Weichmacher wie Dipropylenglycol, Ethylenglycol, Diethylenglycol, Propylenglycol, Glycerin, Sorbitol, Mannitol oder Mischungen daraus enthalten. Weitere Zusatzstoffe umfassen beispielsweise Freisetzungshilfen, Füllmittel, Vernetzungsmittel, Tenside, Antioxidationsmittel, UV-Absorber, Antiblockmittel, Antiklebemittel oder Mischungen daraus.
  • Geeignete wasserlösliche Folien zum Einsatz in den wasserlöslichen Umhüllungen der wasserlöslichen Verpackungen gemäß der Erfindung sind Folien, die von der Firma MonoSol LLC beispielsweise unter der Bezeichnung M8630, C8400 oder M8900 vertrieben werden. Andere geeignete Folien umfassen Folien mit der Bezeichnung Solublon® PT, Solublon® GA, Solublon® KC oder Solublon® KL von der Aicello Chemical Europe GmbH oder die Folien VF-HP von Kuraray.
  • In verschiedenen Ausführungsformen handelt es sich bei dem erfindungsgemäßen Reinigungsmittel insbesondere um ein Geschirrspülmittel, besonders bevorzugt um ein Handgeschirrspülmittel.
  • Die Verwendung der erfindungsgemäßen Mittel zum Reinigen von harten Oberflächen, wie hierin definiert, ist ebenfalls Gegenstand der Erfindung.
  • Ein weiterer Erfindungsgegenstand ist ein Verfahren zum Reinigen von harten Oberflächen, das dadurch gekennzeichnet ist, dass in mindestens einem Verfahrensschritt ein erfindungsgemäßes Mittel angewendet wird.
  • Das Reinigungsmittel kann unverdünnt oder als wässrige Verdünnung entweder direkt oder beispielsweise mittels eines Tuches, eines Schwammes oder einer Bürste auf die zu reinigende Oberfläche aufgebracht, ggf. einwirken gelassen und anschließend mit Wasser wieder entfernt werden. Das Mittel gemäß der vorliegenden Erfindung wird zum Reinigen von Oberflächen, bevorzugt harten Oberflächen, insbesondere Geschirr, Besteck und Kochutensilien verwendet.
  • Einen weiteren Gegenstand der vorliegenden Erfindung stellen demgemäß auch Verfahren zum manuellen Reinigen von Oberflächen, bevorzugt harten Oberflächen, insbesondere Geschirr, Besteck und Kochutensilien dar, bei denen in wenigstens einem Verfahrensschritt ein erfindungsgemäßes Mittel angewendet wird.
  • Prinzipiell sind auch solche manuellen Verfahren angedacht, in denen die Verpackung bzw. Darreichungsform eines erfindungsgemäßen Reinigungsmittels, beispielsweise in Form eines Konzentrats, so gewählt wird, dass ein Hautkontakt bei der Anwendung weitgehend vermieden werden kann. Eine in dieser Hinsicht vorteilhafte Darreichungsform kann beispielsweise die Auftragung des Mittels aus einer Tube heraus beinhalten, wobei die Tubenöffnung weiterhin wahlweise mit einem die Auftragung des Mittels auf die zu reinigende oder behandelnde Oberfläche erleichternden Aufsatz, beispielsweise in Pinsel- oder Lamellenform, versehen sein kann. Hautkontakt kann ebenfalls weitgehen vermieden werden, wenn ein erfindungsgemäßes Mittel in einer wasserlöslichen Umhüllung vorportioniert vorliegt und beispielsweise verwendet wird, um damit eine wässrige Verdünnung des Mittels zur Verwendung in erfindungsgemäßen Reinigungsverfahren herzustellen.
  • In einem weiteren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung auch die Verwendung eines Reinigungsmittels, wie hierin beschrieben, zur Minderung von Schlechtgerüchen und/oder Vermeidung des Auftretens von Schlechtgerüchen bei der Reinigung von harten Oberflächen, insbesondere zur Minderung von zeitbedingt auftretenden Schlechtgerüchen und/oder zur Vermeidung des zeitbedingten Auftretens von Schlechtgerüchen bei der Reinigung harter Oberflächen. Wie hierin verendet bezeichnet der Ausdruck „zeitbedingtes Auftreten von Schlechtgerüchen“ das Auftreten von Schlechtgerüchen, welche nicht unmittelbar bei der Reinigung von harten Oberflächen auftreten, sondern sich erst mit voranschreitender Zeit entwickeln und beispielsweise ausgehen können von Reinigungshilfsmitteln wie Schwämmen, Bürsten, Tüchern oder Ähnlichen, welche bei der Reinigung zum Einsatz kommen und Restfeuchte sowie des Weiteren sowohl Reste an Reinigungsmittel als auch Anschmutzungen, welche damit zumindest teilweise von den Oberflächen entfernt worden sind, aufweisen. Entsprechend entfaltet das ein erfindungsgemäßes Reinigungsmittel auch noch nach der eigentlichen Anwendung vorteilhafte Wirkungen.
    In einem weiteren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung deshalb auch die Verwendung eines Reinigungsmittels, wie hierin beschrieben, zur Minderung von Schlechtgerüchen und/oder Vermeidung des Auftretens von Schlechtgerüchen nach der Reinigung von harten Oberflächen.
  • Im Kontext der vorliegenden Erfindung sind nichteinschränkende Beispiele harter Oberflächen Geschirr, Besteck und Kochutensilien, wie Töpfe und Pfannen, Küchenoberflächen wie Waschbecken und Armaturen, sowie Badezimmeroberflächen wie Waschbecken, WC und Dusche sowie Armaturen, sowie harte Boden- aber auch Wandbeläge wie Fliesen und Kacheln.
  • Alle Sachverhalte, Gegenstände und Ausführungsformen, die für erfindungsgemäßen Mittel beschrieben sind, sind auch auf diesen Erfindungsgegenstand anwendbar. Daher wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Offenbarung an entsprechender Stelle verwiesen mit dem Hinweis, dass diese Offenbarung auch für die vorstehenden erfindungsgemäßen Verfahren gilt.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Beispielen illustriert, ist aber nicht auf diese beschränkt.
  • Beispiele
  • Beispiel 1: Schlechtgeruchsbeurteilung
  • Anhand einer standardisierten Realstoffmischung, die den Schmutz in einem Spülvorgang für Handgeschirrspülmittel simuliert, wurden Versuche in einer Schwammapplikationsform durchgeführt, die die Realstoffmischung für den Schlechtgeruchstest enthielt. Pro Versuch wurde ein Schwamm verwendet und wie nachfolgend beschrieben untersucht.
  • Realstoffmischung
  • 50 Gew.-% flüssiger Ballastschmutz
    6,67 Gew.-% Zwiebeln (frisch)
    3,33 Gew.-% Knoblauch (frisch)
    23,33 Gew.-% Sardellenpaste (Hersteller: Dittmann)
    16,67 Gew.-% Harzer Käse (Hersteller: Loose)
  • Ballastschmutz
  • 71,14 Gew.-% Leitungswasser
    5,08 Gew.-% H-Milch 1,5 % Fett
    2,54 Gew.-% Tomatenketchup (Hersteller: Kühne)
    2,54 Gew.-% Senf (Löwensenf extra)
    2,54 Gew.-% Bratensoße (Hersteller: Knorr)
    0,51 Gew.-% Kartoffelstärke (Hersteller: Emsland)
    0,41 Gew.-% Benzoesäure
    10,16 Gew.-% Margarine (Hersteller: Risso)
    5,08 Gew.-% Eigelb (Wiesenhof Eifix)
  • Durch die Reste des Testschmutzes der Realstoffmischung und die Restfeuchte im Schwamm entstand ein Schlechtgeruchsprofil. Die im Spülvorgang verwendeten Schwämme wurden in einen Versuchsbehälter von 27 I Rauminhalt, der eine Öffnung (ca. 10x20 cm) aufwies, eingebracht, um eine olfaktorische Kontrolle der darin befindlichen Atmosphäre und damit des von den Schwämmen ausgehenden Schlechtgeruchsprofils zu gestatten. Zehn olfaktorisch geschulte Personen beurteilten die verwendeten Spülschwämme nach einem Tag (Tabelle 1) und nach zwei Tagen (Tabelle 2) durch Abriechen. Die Intensität des Schlechtgeruchs wurde auf einer Skala von 1 bis 10 (1 = nicht mehr wahrnehmbar; 10 = extrem, stark) bewertet. Tabelle 1
    Probe Schlechtgeruchsintensität
    Handgeschirrspülmittel* 5
    Handgeschirrspülmittel + 0,1 Gew.-% Cyclodextrin 1** 2
    Handgeschirrspülmittel + 0,1 Gew.-% Cyclodextrin 2*** 3

    *Pril Kraft Gel Ultra Plus
    *methyliertes beta-Cyclodextrin
    **hydroxypropyliertes beta-Cyclodextrin Tabelle 2
    Probe Schlechtgeruchsintensität
    Handgeschirrspülmittel 7
    Handgeschirrspülmittel + 0,1 Gew.-% Cyclodextrin 1** 2
    Handgeschirrspülmittel + 0,1 Gew.-% Cyclodextrin 2*** 4

    *Pril Kraft Gel Ultra Plus
    **methyliertes beta-Cyclodextrin
    ***hydroxypropyliertes beta-Cyclodextrin
  • Beispiel 2: Handgeschirrspülmittelformulierungen (Mengenangaben in Gew.-%)
  • Tabelle 3
    Inhaltsstoffe Formulierung 1 Formulierung 2 Formulierung 3 Formulierung 4
    Wasser, demin. ad 100 ad 100 ad 100 ad 100
    Anionisches Tensid 4-25 4-35 4-32 8-30
    Nichtionisches Tensid 1 -6,5 - 0,1-8 -
    Amphoteres Tensid 1,5-10 1 - 10 - -
    Enzym 1 0-0,6 0-0,6 0-0,6 0-0,6
    Enzym 2 0-0,6 0-0,6 0-0,6 0-0,6
    Lösungsmittel 0,5-10 0,5-10 0,5 - 10 0,5-10
    Verdickungsmittel * * * *
    Zitronensäure / Natriumhydroxid ** ** ** **
    Konservierungsmittel 0,1 -1 0,1-1 0,1-1 0,1-1
    Parfüm 0,1-0,5 0,1-0,5 0,1-0,5 0,1-0,5
    Farbstoff 0,00001 -0,2 0,00001 -0,2 0,00001 -0,2 0,00001 -0,2

    *Anpassen auf eine Viskosität von 1000 - 7000 mPas·s
    **Anpassen auf einen pH-Wert von 4 - 9
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2008/046778 A1 [0037, 0050, 0056]

Claims (12)

  1. Reinigungsmittel, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel mindestens ein Cyclodextrin in einer Menge von 0,01 bis 30 Gew.-% enthält, bezogen auf das Gesamtgewicht des Reinigungsmittels.
  2. Das Reinigungsmittel gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es des Weiteren mindestens ein Tensid und/oder mindestens ein Enzym enthält, vorzugsweise mindestens ein Tensid und mindestens ein Enzym.
  3. Das Reinigungsmittel gemäß Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Cyclodextrin in einer Menge von 0,01 bis 25 Gew.-%, bevorzugter in einer Menge von 0,01 bis 5 Gew.-% enthalten ist, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels.
  4. Das Reinigungsmittel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Cyclodextrin ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus α-Cyclodextrin, β-Cyclodextrin, γ-Cyclodextrin, alkyliertem α-Cyclodextrin, alkyliertem β-Cyclodextrin, alkyliertem γ-Cyclodextrin, hydroxyalkyliertem α-Cyclodextrin, hydroxyalkyliertem β-Cyclodextrin, hydroxyalkyliertem γ-Cyclodextrin, methyliertem Cyclodextrin und Mischungen davon.
  5. Das Reinigungsmittel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Cyclodextrin ausgewählt ist aus β-Cyclodextrin, hydroxypropyliertem β-Cyclodextrin, methyliertem β-Cyclodextrin und Mischungen davon.
  6. Das Reinigungsmittel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Cyclodextrin methyliertes β-Cyclodextrin oder hydroxypropyliertes β-Cyclodextrin oder eine Mischung davon ist.
  7. Das Reinigungsmittel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Cyclodextrin methyliertes β-Cyclodextrin ist.
  8. Das Reinigungsmittel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel mindestens einen weiteren Bestandteil, vorzugsweise mindestens zwei weitere Bestandteile, ausgewählt aus der Gruppe bestehend Additiven zur Verbesserung des Ablauf- und Trocknungsverhaltens, zur Einstellung der Viskosität und/oder zur Stabilisierung, Chelatoren, UV-Stabilisatoren, Duftstoffen (Parfum), Farbstoffen, Perlglanzmitteln, Korrosionsinhibitoren, Konservierungsmitteln, Bitterstoffen, organischen Salzen, Desinfektionsmitteln, (strukturgebenden) Polymeren, Entschäumern, verkapselten Inhaltsstoffen (z.B. verkapseltes Parfum), pH-Stellmitteln sowie Hautgefühl-verbessernden oder pflegenden Additiven enthält.
  9. Das flüssige Wasch- oder Reinigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel - in Form eines Reinigungsmittelkonzentrats vorliegt; und/oder - in Form einer Einheitsdosis, vorzugsweise umhüllt von einer wasserlöslichen Folie, vorliegt; und/oder - phosphatfrei ist.
  10. Verwendung des Wasch- oder Reinigungsmittels gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9 zum Reinigen von harten Oberflächen.
  11. Verfahren zum Reinigen von harten Oberflächen, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens einem Verfahrensschritt ein Reinigungsmittel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9 angewendet wird.
  12. Verwendung eines Reinigungsmittels gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9 zur Minderung von Schlechtgerüchen und/oder zur Vermeidung des Auftretens von Schlechtgerüchen bei der Reinigung von harten Oberflächen.
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