DE102020105589A1 - Selbstschließender Verriegelungsbügel - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Verriegelungsbügel (1) zur reversiblen Verriegelung eines Anbaugehäuses (6) mit einem Steckverbindergehäuse (7), wobei der Verriegelungsbügel (1) eine Rückwand (2) und daran angeformte Seitenteile (3) und einen U-förmigen Querschnitt aufweist, wobei die Seitenteile (3) jeweils eine Lageraufnahme (4) aufweisen, durch welche der Verriegelungsbügel (1) schwenkbar an dem Anbaugehäuse (6) lagerbar ist und wobei die Seitenteile (3, 3') jeweils eine Arretieraufnahme (5) aufweisen, die über einen Arretierzapfen (9) des Steckverbindergehäuses (7) greifbar sind, wobei die Arretieraufnahmen (5) jeweils eine V-förmige Nut (14) aufweisen, so dass beim Steckvorgang die Arretierzapfen (9) des Steckverbindergehäuses (7) in die Arretieraufnahmen (5) des Verriegelungsbügels (1) führbar sind.
Description
- Die Erfindung geht aus von einem Verriegelungsbügel nach dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruchs 1. Die Erfindung bezieht sich weiterhin auf ein System bestehend aus einem Anbaugehäuse mit einem solchen Verriegelungsbügel und einem dazu passenden Steckverbinder gemäß Anspruch 7.
- Derartige Verriegelungsbügel werden zur reversiblen Verriegelung zweier miteinander gesteckter Steckverbinder bzw. Steckverbindergehäuse eingesetzt. Eines dieser Steckverbindergehäuse kann auch ein so genanntes Anbaugehäuse sein. Ein mit Kontakten bestücktes Anbaugehäuse wird auch als Anbauflansch bezeichnet.
- Stand der Technik
- Die
DE 29 15 574 A1 zeigt einen Verriegelungsbügel zum reversiblen Verriegeln eines ersten Steckverbindergehäuses mit einem zweiten Steckverbindergehäuse. Der Verriegelungsbügel ist aus einem federelastischen Draht gefertigt. - Die
DE 10 2004 061 046 B4 zeigt einen Verriegelungsbügel, der aus einem Blechstück ausgestanzt ist und eine federnde Verriegelung zwischen zwei Steckverbindergehäusen bewirkt. - Beide oben genannten Verriegelungsbügel sind an einem Gehäuse eines Steckverbinders schwenkbar gelagert. Die Verriegelungsbügel weisen eine Arretieraufnahme auf, die über einen Verriegelungszapfen eines zweiten Steckverbindergehäuses greifen, wodurch das erste Steckverbindergehäuse und das zweite Steckverbindergehäuse federnd gegeneinandergepresst werden. Die beiden Steckverbindergehäuse sind dann miteinander verriegelt. Bei dem Verriegelungsvorgang unterliegen die Steckverbindergehäuse und die Verriegelungszapfen einem starken Verschleiß, da die Verriegelungsbügel beim Schwenkvorgang gegen die Steckverbindergehäuse und insbesondere gegen dessen Lagerzapfen reiben. Bei einer bestimmten Anzahl an Verriegelungszyklen nimmt die Zuverlässigkeit der Verriegelung daher ab.
- In vielen Fällen werden Steckverbindungen zusammengesteckt ohne die dafür vorgesehenen Verriegelungsbügel, zur reversiblen Verriegelung der Steckverbindung, zu nutzen. Hierdurch können die Steckverbindungen leicht unabsichtlich getrennt werden. Insbesondere bei der Energieeinspeisung von Akkumulatoren kann dies hohe Gefahren mit sich bringen.
- Aufgabenstellung
- Die Aufgabe der Erfindung besteht darin einen einfach bedienbaren und gleichzeitig zuverlässigen Verriegelungsbügel vorzuschlagen.
- Die Aufgabe wird durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Der erfindungsgemäße Verriegelungsbügel ist zur Verriegelung zweier miteinander gesteckter Steckverbindergehäuse oder eines Anbaugehäuses mit einem Steckverbindergehäuse vorgesehen. Der Verriegelungsbügel besteht im Wesentlichen aus einer Rückwand und daran angeformten Seitenteilen, wobei der Verriegelungsbügel dabei einen U-förmigen Querschnitt aufweist. Die Seitenteile weisen jeweils eine Lageraufnahme auf. In der Regel ist die Lageraufnahme als kreisrunde Öffnung ausgestaltet. Die Lageraufnahme greift über einen dazu passenden Lagerzapfen eines Steckverbindergehäuses oder Anbaugehäuses. Durch die Lageraufnahme kann der Verriegelungsbügel schwenkbar an dem Steckverbindergehäuse gelagert werden. Die Seitenteile des Verriegelungsbügels weisen jeweils eine Arretieraufnahme auf, die über einen Arretierzapfen des Gegensteckverbindergehäuses greift, wodurch (in diesem Zustand) das Anbaugehäuse und der Gegensteckverbinder miteinander reversibel verriegelt sind.
- Erfindungsgemäß weisen die Arretieraufnahmen jeweils eine V-förmige Nut auf. Durch die V-förmige Nut wird beim Einführen des Arretierzapfens in die Arretieraufnahmen der Verriegelungsbügel automatisch, d.h. ohne Betätigung des Verriegelungsbügels durch eine Person, in seine verriegelnde Endposition geführt. Dies geschieht mechanisch. Ausgenutzt wird dabei die kinetische Energie des Steckvorgangs.
- In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weisen die Arretierzapfen des Steckverbindergehäuses eine zylindrische Grundform mit einer daran angeformten Kontur auf. Die Kontur ist derart geformt, dass sie passgenau in die V-förmige Nut des Verriegelungsbügels eingreift, diesen beim Steckvorgang mitnimmt und dadurch die Arretieraufnahmen vollständig über die Arretierzapfen geführt werden, so dass eine Endposition bzw. Verriegelungsposition des Verriegelungsbügels erreicht und die Verriegelung der Steckverbindung gewährleistet ist. Der Verriegelungsbügel muss nicht aktiv betätigt werden. Durch diese automatische Verriegelung des Verriegelungsbügels kann daher die Verriegelung der Steckverbindung auch nicht versehentlich vergessen werden.
- Der Verriegelungsbügel besteht aus einer Rückwand mit darin angeformten Seitenteilen. Der Verriegelungsbügel hat einen U-förmigen Querschnitt. Die Seitenteile weisen Lageraufnahmen auf, über die der Verriegelungsbügel an einem Anbaugehäuse schwenkbar gelagert ist. Die Seitenteile weisen Arretieraufnahmen auf, die über Arretierzapfen an einem Steckverbindergehäuse hinübergreifen können.
- Vorzugsweise ist der Verriegelungsbügel als einteiliges Bauteil ausgeführt. Der Verriegelungsbügel ist vorteilhafterweise aus einem elastischen Material gefertigt und kann beispielsweise in einem Stanzbiegeverfahren hergestellt werden. Vorzugsweise besteht der Verriegelungsbügel aus Kunststoff. In dem Fall, dass der Verriegelungsbügel aus Kunststoff hergestellt wird, bietet sich die Fertigung mittels einem Spritzgussverfahren an. Derartige Herstellungsformen sind besonders preisgünstig.
- Der Verriegelungsbügel wird in der Regel in einem System aus einem Anbaugehäuse und einem Steckverbinder bzw. Gegensteckverbinder verwendet. Der Verriegelungsbügel ist dabei schwenkbar über Lagerzapfen am Anbaugehäuse befestigt. In einem Schwenkvorgang kann der Verriegelungsbügel über bzw. an Arretierzapfen, die am Steckverbindergehäuse angeformt sind, hinüber schwenken bzw. befestigt werden. Dadurch können das Anbaugehäuse und das Steckverbindergehäuse miteinander reversibel verriegelt werden.
- Der Kern der Erfindung besteht darin, dass der Verriegelungsbügel automatisch in die arretierende Stellung übergeht, wenn das Steckverbindergehäuse mit dem Anbaugehäuse zusammengeführt wird bzw. wenn ein Steckverbinder in den Anbauflansch eingesteckt wird.
- Vorteilhafterweise bestehen das Anbaugehäuse und das Steckverbindergehäuse aus Kunststoff. Derartige Gehäuse können sehr preisgünstig hergestellt werden.
- Die oben erwähnten Lagerzapfen und/oder die Arretierzapfen weisen vorzugsweise eine zylindrische Grundform auf. Am Steckverbindergehäuse ist eine Kontur angeformt, die in die V-förmige Nut der Arretieraufnahme des Verriegelungsbügels eingreift. Eine solche Kontur kann sehr leicht im Herstellungsprozess des Verriegelungsbügels, vorzugsweise in einem Spritzgussprozess, mit vorgesehen werden. Hierdurch entstehen im Herstellungsprozess kein Mehraufwand und keine Mehrkosten.
- Vorzugsweise stehen die Lagerzapfen und die Arretierzapfen und die ggf. daran angeformten Konturen entlang ihrer Symmetrieachse senkrecht vom jeweiligen Steckverbindergehäuse ab. Dabei sind die Lagerzapfen und die Arretierzapfen jeweils länger als die jeweiligen Konturen.
- Ausführungsbeispiel
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im Folgenden näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Darstellung des Anbauflansches mit einem daran schwenkbar befestigten, erfindungsgemäßen Verriegelungsbügel, -
2 ein Ausschnitt eines Steckverbinders im Bereich dessen Arretieraufnahmen und -
3 eine schematische Darstellung eines Anbaugehäuses und eines damit gesteckten Steckverbinders. - Die Figuren enthalten teilweise vereinfachte, schematische Darstellungen. Zum Teil werden für gleiche, aber gegebenenfalls nicht identische Elemente identische Bezugszeichen verwendet. Verschiedene Ansichten gleicher Elemente könnten unterschiedlich skaliert sein. Richtungsangaben wie beispielsweise „links“, „rechts“, „oben“ und „unten“ sind mit Bezug auf die jeweilige Figur zu verstehen und können in den einzelnen Darstellungen gegenüber dem dargestellten Objekt variieren.
- Die
1 zeigt eine perspektivische Darstellung eines Anbaugehäuses6 an welchem ein erfindungsgemäßer Verriegelungsbügels1 schwenkbar gelagert ist. Das Anbaugehäuse6 weist anbauseitig ein Außengewinde15 auf, mit welchem es an ein Gerät (nicht gezeigt) bzw. an dessen Gerätewand16 fixierbar ist. - Der Verriegelungsbügel
1 besteht aus einer Rückwand2 und zwei daran angeformten Seitenteilen3 , 3'. Der Verriegelungsbügel1 hat einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt. In den Seitenteilen3 , 3` ist jeweils im unteren Bereich eine Öffnung eingebracht, die jeweils als Lageraufnahme4 , 4' dienen. Im oberen Bereich weisen die Seitenteile3 , 3` jeweils eine Ausnehmung aus, die als Arretieraufnahme5 , 5` fungiert. An der Rückwand2 ist im oberen Bereich ein von der Rückwand2 zurückgebogenes Betätigungsmittel11 angeformt. Dieses Betätigungsmittel11 kann von einem Benutzer zur Kraftaufbringung beim Schwenkvorgang, insbesondere zum Lösen der Verriegelung, verwendet werden. - In
2 ist der Arretierbereich des Steckverbindergehäuses7 vergrößert dargestellt. Die Umrandungskontur12 des Arretierbereichs12 des Verriegelungsbügels1 ist in2 eingezeichnet, um die Endposition des Verriegelungszustands zu verdeutlichen. Die Lageraufnahmen4 , 4` des Verriegelungsbügels1 greifen über Lagerzapfen8 des Anbaugehäuses6 über. Dadurch ist der Verriegelungsbügel1 schwenkbar am Anbaugehäuse6 gelagert. An den Schmalseiten des Steckverbindergehäuses7 sind Arretierzapfen9 angeformt. Im verriegelten Zustand greifen die Arretieraufnahmen5 des Verriegelungsbügels1 über die Arretierzapfen9 des Steckverbindergehäuses7 über. Dadurch werden das Anbaugehäuse6 und das Steckverbindergehäuse7 miteinander reversibel verriegelt. - An den Arretierzapfen
9 des Steckverbindergehäuses7 ist eine Kontur10 angeformt. Die Kontur10 hat einen im wesentlichen dreieckigen Querschnitt, wobei der Bereich der Kontur10 , die am Arretierzapfen9 angeformt ist, eine entsprechende kreisförmige Aussparung aufweist. Die Arretierzapfen9 sind länger ausgeführt als die Kontur10 . Das bedeutet die Arretierzapfen9 stehen senkrecht weiter vom Steckverbindergehäuse7 ab als die jeweilige Kontur10 . - In
3 werden das in eine Gerätewand16 eingeschraubte Anbaugehäuse6 und ein damit gestecktes Steckverbindergehäuse7 schematisch dargestellt. Der Verriegelungsbügel1 wird aus darstellerischen Gründen nicht gezeigt. - Die Grundstellung des Verriegelungsbügels
1 im ungesteckten Zustand ist etwa so wie in1 dargestellt. Das Steckverbindergehäuse7 wird in Richtung des Pfeils13 zum Anbaugehäuse6 geführt. Dabei greift die an den Arretierzapfen9 angeformte Kontur10 in die V-förmige Nut14 der zugehörigen Arretieraufnahme5 des Verriegelungsbügels1 ein. Bei diesem Steckvorgang wird die Arretieraufnahme5 automatisch über die Arretierzapfen9 des Steckverbinders1 geführt, wodurch das Steckverbindergehäuse7 am Anbaugehäuse6 fixiert ist. Über das Betätigungsmittel11 können die Arretierzapfen9 wieder aus den Zugriffsbereich der Arretieraufnahmen5 entfernt werden, so dass das Steckverbindergehäuse7 wieder vom Anbaugehäuse6 gelöst werden kann. Das Betätigungsmittel11 ist demnach nur beim Lösen der Steckverbindung von Gebrauch. - Bei dem erfindungsgemäßen Verriegelungsbügel
1 können die Seitenteile3 , 3` im Bereich zwischen Arretieraufnahme5 , 5` und den zugehörigen Arretierzapfen9 Spiel haben, so dass die Arretieraufnahme5 , 5` im verriegelten Zustand nicht über die Oberfläche der Arretierzapfen9 reibt. - Auch wenn in den Figuren verschiedene Aspekte oder Merkmale der Erfindung jeweils in Kombination gezeigt sind, ist für den Fachmann - soweit nicht anders angegeben - ersichtlich, dass die dargestellten und diskutieren Kombinationen nicht die einzig möglichen sind. Insbesondere können einander entsprechende Einheiten oder Merkmalskomplexe aus unterschiedlichen Ausführungsbeispielen miteinander ausgetauscht werden.
- Bezugszeichenliste
-
- 1
- Verriegelungsbügel
- 2
- Rückwand
- 3
- Seitenteil
- 4
- Lageraufnahme
- 5
- Arretieraufnahme
- 6
- Anbaugehäuse
- 7
- Steckverbindergehäuse
- 8
- Lagerzapfen
- 9
- Arretierzapfen
- 10
- Kontur
- 11
- Betätigungsmittel
- 12
- Umrandungskontur des Arretierbereichs des Verriegelungsbügels
- 13
- Pfeil
- 14
- V-förmige Nut
- 15
- Außengewinde
- 16
- Gerätewand
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 2915574 A1 [0003]
- DE 102004061046 B4 [0004]
Claims (9)
- Verriegelungsbügel (1) zur reversiblen Verriegelung eines Anbaugehäuses (6) mit einem Steckverbindergehäuse (7), wobei der Verriegelungsbügel (1) eine Rückwand (2), daran angeformte Seitenteile (3) und einen U-förmigen Querschnitt aufweist, wobei die Seitenteile (3) jeweils eine Lageraufnahme (4) aufweisen, durch welche der Verriegelungsbügel (1) schwenkbar an dem Anbaugehäuse (6) lagerbar ist und wobei die Seitenteile (3, 3') jeweils eine Arretieraufnahme (5) aufweisen, die jeweils über einen Arretierzapfen (9) des Steckverbindergehäuses (7) greifbar sind dadurch gekennzeichnet, dass die Arretieraufnahmen (5) jeweils eine V-förmige Nut (14) aufweisen, so dass beim Steckvorgang die Arretierzapfen (9) des Steckverbindergehäuses (7) in die Arretieraufnahmen (5) des Verriegelungsbügels (1) führbar sind.
- Verriegelungsbügel nach
Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungsbügel (1) aus Kunststoff besteht. - Verriegelungsbügel nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungsbügel (1) einteilig ausgeführt ist.
- System bestehend aus einem Anbaugehäuse (6) mit einem Verriegelungsbügel (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche und einem Steckverbindergehäuse (7).
- System nach vorstehendem Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass das Steckverbindergehäuse (7) Arretierzapfen (9) mit einer daran angeformten Kontur (10) aufweist.
- System nach vorstehendem Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierzapfen (9) eine zylindrische Grundform mit einer daran angeformten Kontur (10) aufweisen.
- System nach einem der beiden vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Kontur (10) einen im wesentlichen dreieckigen Querschnitt mit einer zumindest teilkreisförmigen Aussparung aufweist.
- System nach einem der drei vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Kontur (10) der Arretierzapfen (9) passgenau zur V-förmigen Nut (14) des Verriegelungsbügels (1) geformt ist.
- Verriegelungsbügel nach einem der vier vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierzapfen (9) und die daran angeformte Konturen (10) entlang ihrer Symmetrieachse senkrecht vom Steckverbindergehäuse (7) abstehen und dass die Arretierzapfen (9) über die zugehörigen Konturen (10) hinaus ragen.
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