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Es ist bereits eine Handwerkzeugmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt.
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Offenbarung der Erfindung
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Die Erfindung geht aus von einer Handwerkzeugmaschine, insbesondere von einem Trockenbauschrauber, mit einer Antriebseinheit, mit zumindest einer Abtriebsspindel und mit einer Kupplungseinheit, die zumindest teilweise dazu vorgesehen ist, zumindest eine Antriebsbewegung der Antriebseinheit in zumindest einem Betriebszustand auf die zumindest eine Abtriebsspindel zu übertragen und zumindest eine Antriebsbewegung der Antriebseinheit in zumindest einem weiteren Betriebszustand von der zumindest einen Abtriebsspindel zu entkoppeln.
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Es wird vorgeschlagen, dass die Handwerkzeugmaschine eine Drehschlageinheit umfasst, die zumindest teilweise dazu vorgesehen ist, in zumindest einem Betriebszustand einen Impuls auf die Abtriebsspindel zu erzeugen. Der Trockenbauschrauber ist vorzugsweise dazu vorgesehen, in zumindest einem Betriebszustand eine Vielzahl sich, vorzugsweise genau, wiederholender Einschraubvorgänge durchzuführen. Unter einer „Antriebseinheit“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Einheit verstanden werden, die in einem Betriebszustand zumindest teilweise zu einem Antrieb eines mit der Handwerkzeugmaschine gekoppelten Einsatzwerkzeugs vorgesehen ist. Unter „vorgesehen“ soll insbesondere speziell ausgestaltet, ausgelegt und/oder ausgestattet verstanden werden. Die Antriebseinheit umfasst vorzugsweise zumindest einen Elektromotor. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Antriebseinheit zumindest teilweise pneumatisch und/oder auf eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Weise antreibbar ausgebildet ist. Unter einer „Abtriebsspindel“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Bauteil verstanden werden, das zumindest teilweise dazu vorgesehen ist, eine insbesondere rotierende, zumindest teilweise von der Antriebseinheit erzeugte Bewegung vorzugsweise direkt zumindest auf eine Werkzeugaufnahme und ein darin gehaltenes Einsatzwerkzeug zu übertragen. Unter einer „Kupplungseinheit“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Einheit verstanden werden, die zu einer lösbaren Kopplung zwischen der Antriebseinheit und der Abtriebsspindel vorgesehen ist. Unter „lösbar“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere zerstörungsfrei trennbar verstanden werden.
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Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Handwerkzeugmaschine können eine vorteilhaft kompakte und kleine Bauform sowie eine bevorzugt hohe Leistungsfähigkeit erreicht werden. Alternativ wäre es auch denkbar, an einem Drehschlagschrauber einen Tiefenanschlag vorzusehen, um so eine mechanische Begrenzung einer Einschraubtiefe bzw. –länge erreichen zu können und ein Weiterschrauben bei Erreichen der maximalen Einschraubtiefe zu verhindern, wodurch eine bevorzugt kostengünstige, alternative Ausgestaltung erreicht werden kann.
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Zudem wird vorgeschlagen, dass die Drehschlageinheit zumindest ein Schlägerelement umfasst, das in zumindest einem Betriebszustand zu einer Erzeugung eines Drehschlagimpulses auf die Abtriebsspindel ist. Unter einem „Schlägerelement“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Element verstanden werden, das zumindest teilweise zu einer Übertragung eines Schlagimpulses, insbesondere eines Drehschlagimpulses, auf zumindest ein weiteres Bauteil der Handwerkzeugmaschine, insbesondere auf die Abtriebsspindel, vorgesehen ist. Dadurch kann auf vorteilhaft einfache Weise zumindest kurzzeitig ein bevorzugt hohes Abtriebsdrehmoment und somit eine vorteilhaft vielseitig einsetzbare Ausgestaltung der Handwerkzeugmaschine erreicht werden. Zudem kann auf konstruktiv einfache und kostengünstige Weise gegebenenfalls ein niedriges elektrisches Drehmoment der Antriebseinheit ausgeglichen werden.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass die Drehschlageinheit zumindest ein Federelement umfasst, gegen das das zumindest eine Schlägerelement in Axialrichtung verschiebbar gelagert ist. Unter einem „Federelement“ soll insbesondere ein makroskopisches Element verstanden werden, das zumindest eine Erstreckung aufweist, die in einem normalen Betriebszustand um zumindest 10%, insbesondere um wenigstens 20%, vorzugsweise um mindestens 30% und besonders vorteilhaft um zumindest 50% elastisch veränderbar ist, und das insbesondere eine von einer Veränderung der Erstreckung abhängige und vorzugsweise zu der Veränderung proportionale Gegenkraft erzeugt, die der Veränderung entgegenwirkt. Unter einer „Erstreckung“ eines Elements soll insbesondere ein maximaler Abstand zweier Punkte einer senkrechten Projektion des Elements auf eine Ebene verstanden werden. Unter einem „makroskopischen Element“ soll insbesondere ein Element mit einer Erstreckung von zumindest 1 mm, insbesondere von wenigstens 5 mm und vorzugsweise von mindestens 10 mm verstanden werden. In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Schlägerelement durch das Federelement vorgespannt gelagert ist. Dadurch können eine bevorzugt zuverlässige und vorteilhaft kostengünstige Ausgestaltung der Drehschlageinheit der Handwerkzeugmaschine erreicht werden.
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Zudem wird vorgeschlagen, dass die Drehschlageinheit zumindest eine Kulissenführung aufweist, die in zumindest einem Betriebszustand zumindest zu einer Verschiebung des zumindest einen Schlägerelements entgegen des zumindest einen Federelements in Axialrichtung vorgesehen ist. Unter einer „Kulissenführung“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Einheit verstanden werden, die zumindest teilweise dazu vorgesehen ist, eine Drehbewegung, insbesondere der Antriebseinheit, zumindest teilweise zumindest in eine axiale Kraft umzusetzen. In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel weist die Kulissenführung zumindest eine Kulissenbahn auf, die zumindest teilweise zu einer zumindest einseitigen, vorzugsweise beidseitigen, Zwangsführung eines Schaltpins, insbesondere des Schlägerelements, vorgesehen ist. Dadurch kann eine konstruktiv einfache Ausgestaltung der Drehschlageinheit der Handwerkzeugmaschine erreicht werden.
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Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Kupplungseinheit zumindest eine Klauenkupplung umfasst. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Kupplungseinheit zumindest eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende, mechanische Kupplung und/oder zumindest eine elektrische und/oder elektronische Kupplung umfasst. Insbesondere ist es denkbar, dass eine elektrische und/oder elektronische Kupplung wirkungsmäßig mit einem Tiefenanschlag der Handwerkzeugmaschine gekoppelt ausgebildet ist. Dadurch kann eine konstruktiv einfache und vorteilhaft kostengünstige und robuste Ausgestaltung der Handwerkzeugmaschine erreicht werden.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass die Drehschlageinheit zumindest teilweise einstückig mit der Kupplungseinheit ausgebildet ist. Unter „zumindest teilweise einstückig“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass die Kupplungseinheit und die Drehschlageinheit zumindest ein gemeinsames Element, insbesondere zumindest zwei, vorteilhaft zumindest drei gemeinsame Elemente aufweisen, das/die, insbesondere funktionell wichtiger, Bestandteil beider Einheiten ist/sind, und/oder zumindest stoffschlüssig verbunden verstanden werden, beispielsweise durch einen Schweißprozess, einen Klebeprozess, einen Anspritzprozess und/oder einen anderen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Prozess, und/oder vorteilhaft in einem Stück geformt verstanden werden, wie beispielsweise durch eine Herstellung aus einem Guss und/oder durch eine Herstellung in einem Ein- oder Mehrkomponentenspritzverfahren und vorteilhaft aus einem einzelnen Rohling. Dadurch kann eine konstruktiv einfache und vorteilhaft kompakte Ausgestaltung der Handwerkzeugmaschine erreicht werden.
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Zudem wird vorgeschlagen, dass die Abtriebsspindel in zumindest einem Betriebszustand eine Drehzahl von zumindest 2500 1/min aufweist. In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel weist die Abtriebsspindel in zumindest einem Betriebszustand 1eine Drehzahl insbesondere von zumindest 3000 1/min, vorzugsweise von zumindest 3500 1/min und besonders bevorzugt von zumindest 4000 1/min auf. Dadurch kann eine vorteilhaft effektive und leistungsstarke Ausgestaltung der Handwerkzeugmaschine erreicht werden.
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Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Abtriebsspindel in zumindest einem Betriebszustand ein Drehmoment von zumindest 3 Nm aufweist. In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel weist die Abtriebsspindel in zumindest einem Betriebszustand ein Drehmoment insbesondere von zumindest 3,5 Nm und besonders bevorzugt von zumindest 4 Nm auf. Dadurch kann eine vorteilhaft effektive und leistungsstarke Ausgestaltung der Handwerkzeugmaschine erreicht werden.
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Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Antriebseinheit einen EC-Motor umfasst. Unter einem „EC-Motor“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein bürstenloser, elektrisch kommutierter Motor verstanden werden. Dadurch kann eine vorteilhaft kompakte und kostengünstige Ausgestaltung der Antriebseinheit der Handwerkzeugmaschine erreicht werden.
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Die erfindungsgemäße Handwerkzeugmaschine soll hierbei nicht auf die oben beschriebene Anwendung und Ausführungsform beschränkt sein. Insbesondere kann die erfindungsgemäße Handwerkzeugmaschine zu einer Erfüllung einer hierin beschriebenen Funktionsweise eine von einer hierin genannten Anzahl von einzelnen Elementen, Bauteilen und Einheiten abweichende Anzahl aufweisen.
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Zeichnung
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Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es zeigen:
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1 eine erfindungsgemäße Handwerkzeugmaschine in einer Schematischen Seitenansicht,
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2 einen Ausschnitt der erfindungsgemäßen Handwerkzeugmaschine in einer Schnittdarstellung und
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3 einen alternativ ausgestalteten Ausschnitt der erfindungsgemäßen Handwerkzeugmaschine in einer Schnittdarstellung.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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1 zeigt eine Handwerkzeugmaschine 10, die einen Akkumulator 28 zu einer Versorgung mit einer elektrischen Spannung der Handwerkzeugmaschine 10 aufweist. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Handwerkzeugmaschine 10 über ein Kabel mit einer Netzspannung verbindbar ist. Die Handwerkzeugmaschine 10 ist von einem Trockenbauschrauber gebildet. Es sind jedoch auch andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltungen der Handwerkzeugmaschine 10, wie beispielsweise als Akkuschrauber, denkbar. Die Handwerkzeugmaschine 10 weist eine Werkzeugaufnahme 30 auf, die dazu vorgesehen ist, ein Einsatzwerkzeug 32 verliersicher zu halten. Die Handwerkzeugmaschine 10 weist ferner einen Tiefenanschlag 60 auf, der dazu vorgesehen ist, eine Einschraubtiefe einer Schraube mittels der Handwerkzeugmaschine 10 zu begrenzen. Die durch den Tiefenanschlag 60 vorgegebene Einschraubtiefe ist manuell verstellbar ausgebildet. Die Handwerkzeugmaschine 10 weist ferner eine schematisch dargestellte Antriebseinheit 12 auf. Die Antriebseinheit 12 umfasst einen nicht näher dargestellten Motor. Der Motor ist von einem Elektromotor gebildet. Der Motor ist von einem EC-Motor gebildet. Die Antriebseinheit 12 ist zu einem Antrieb des in der Werkzeugaufnahme 30 gehaltenen Einsatzwerkzeugs 32 vorgesehen. Das Einsatzwerkzeug 32 wird rotierend angetrieben. Die Antriebseinheit 12 der Handwerkzeugmaschine 10 weist eine Nennspannung von 10,8 V auf.
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Die Handwerkzeugmaschine 10 weist ferner eine schematisch dargestellte Getriebeeinheit 34 auf. Die Getriebeeinheit 34 ist zwischen der Werkzeugaufnahme 30 und der Antriebseinheit 12 angeordnet. Die Getriebeeinheit 34 ist zu einer Übersetzung der Motordrehzahl zu einer Abtriebsdrehzahl vorgesehen. Die Getriebeeinheit 34 weist eine geringe Übersetzung von der Drehzahl der Antriebseinheit 12 zu einer Abtriebsdrehzahl auf. Die Handwerkzeugmaschine 10 weist eine Abtriebsspindel 14 auf. Die Abtriebsdrehzahl, mit der die Abtriebsspindel 14 in einem Betriebszustand der Handwerkzeugmaschine 10 rotierend angetrieben wird, ist höher als die Motordrehzahl. Die Abtriebsspindel 14 weist in einem Betriebszustand eine Drehzahl von zumindest 2500 1/min auf. Die Abtriebsspindel 14 weist in einem Betriebszustand eine Drehzahl von 4000 1/min auf. Die Abtriebsspindel 14 weist in einem Betriebszustand ein Drehmoment von zumindest 3 Nm auf. Die Abtriebsspindel 14 weist in einem Betriebszustand ein Drehmoment von mehr als 4 Nm auf. Die Abtriebsspindel 14 ist drehfest mit der Werkzeugaufnahme 30 verbunden. Die Handwerkzeugmaschine 10 weist ein Bedienelement 36 auf, mittels welchem die Antriebseinheit 12 durch einen Bediener der Handwerkzeugmaschine 10 aktivierbar ist. Das Bedienelement 36 ist in einem Bereich eines Gehäuses 38 der Handwerkzeugmaschine 10 angeordnet, der einen Handgriffbereich 40 bildet. Das Gehäuse 38 der Handwerkzeugmaschine 10 umschließt die Antriebseinheit 12 und die Getriebeeinheit 34. Die Getriebeeinheit 34 umfasst ein Planetengetriebe. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Getriebeeinheit 34 ein anderes, einem Fachmann als sinnvoll erscheinendes Getriebe wie beispielsweise ein Winkelgetriebe oder ein Stirnradgetriebe aufweist.
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Die Handwerkzeugmaschine 10 umfasst eine Kupplungseinheit 16, die dazu vorgesehen ist, eine Antriebsbewegung der Antriebseinheit 12 in einem Betriebszustand auf die Abtriebsspindel 14 zu übertragen (2). Die Kupplungseinheit 16 ist ferner dazu vorgesehen, in einem weiteren Betriebszustand die Abtriebsspindel 14 von der Antriebseinheit 12 wirkungsmäßig zu trennen. In 2 ist die Kupplungseinheit 16 in einem entkuppelten Zustand dargestellt. In dem weiteren Betriebszustand überträgt die Kupplungseinheit 16 die Antriebsbewegung der Antriebseinheit 12 nicht auf die Abtriebsspindel 14. In dem weiteren Betriebszustand entkoppelt die Kupplungseinheit 16 die Abtriebsspindel 14 von der Antriebseinheit 12. Die Abtriebsspindel 14 ist in Axialrichtung 24 verschiebbar gelagert. Die Abtriebsspindel 14 ist entgegen einer Federkraft eines Federelements 42 der Kupplungseinheit 16 verschiebbar gelagert. Durch das Aufbringen einer Kraft auf die Handwerkzeugmaschine 10 in einem Betriebszustand durch ein Andrücken des in der Werkzeugaufnahme 30 gehaltenen Einsatzwerkzeugs 32 beispielsweise an eine einzuschraubende Schraube wird die Abtriebsspindel 14 entgegen dem Federelement 42 der Kupplungseinheit 16 in Axialrichtung 24 verschoben. Das Federelement 42 der Kupplungseinheit 16 ist von einer Druckfeder gebildet. Das Federelement 42 der Kupplungseinheit 16 ist von einer Spiralfeder gebildet.
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Die Kupplungseinheit 16 umfasst eine mechanische Kupplung. Die Kupplungseinheit 16 weist eine Klauenkupplung auf. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Kupplungseinheit 16 eine elektrische, elektronische oder eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Kupplung aufweist. Die Kupplungseinheit 16 ist als Abschaltkupplung ausgebildet. Die Klauenkupplung der Kupplungseinheit 16 umfasst ein erstes Kupplungselement 44 und ein weiteres Kupplungselement 46. Das erste Kupplungselement 44 und das weitere Kupplungselement 46 sind korrespondierend ausgebildet. Das erste Kupplungselement 44 ist mit der Abtriebsspindel 14 verbunden. Das erste Kupplungselement 44 ist drehfest mit der Abtriebsspindel 14 verbunden. Das weitere Kupplungselement 46 ist fest mit einem Schlägerelement 20 einer Drehschlageinheit 18 verbunden. Das weitere Kupplungselement 46 ist drehfest mit dem Schlägerelement 20 der Drehschlageinheit 18 verbunden. Das erste Kupplungselement 44 weist Klauenelemente 48 auf, die in einem eingekuppelten Zustand in Vertiefungen 50 des weiteren Kupplungselements 46 eingreifen. Das weitere Kupplungselement 46 weist Klauenelemente 52 auf, die in einem eingekuppelten Zustand in Vertiefungen 54 des ersten Kupplungselements 44 eingreifen. Das Federelement 42 der Kupplungseinheit 16 ist, in Axialrichtung 24 betrachtet, zwischen dem ersten Kupplungselement 44 und dem weiteren Kupplungselement 46 angeordnet. Das Federelement 42 der Kupplungseinheit 16 drückt das erste Kupplungselement 44 und das weitere Kupplungselement 46 in Axialrichtung 24 auseinander, sodass das erste Kupplungselement 44 und das weitere Kupplungselement 46 in einem unbelasteten Zustand des Federelements 42 voneinander beabstandet angeordnet und ausgekuppelt sind. Die Abtriebsspindel 14 wird in einem Leerlaufzustand der Handwerkzeugmaschine 10 nicht angetrieben und steht still. Das Federelement 42 der Kupplungseinheit 16 trennt in einem unbelasteten Zustand zudem die Abtriebsspindel 14 von der Drehschlageinheit 18.
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Die Handwerkzeugmaschine 10 umfasst ferner die Drehschlageinheit 18, die dazu vorgesehen ist, in einem Betriebszustand einen Impuls auf die Abtriebsspindel 14 zu erzeugen. Die Drehschlageinheit 18 ist, in Axialrichtung 24 von der Werkzeugaufnahme 30 zu der Getriebeeinheit 34 hin betrachtet, nach der Kupplungseinheit 16 angeordnet. Es ist jedoch ebenso denkbar, dass die Drehschlageinheit 18, in Axialrichtung 24 von der Werkzeugaufnahme 30 zu der Getriebeeinheit 34 hin betrachtet, vor der Kupplungseinheit 16 angeordnet ist. Die Drehschlageinheit 18 umfasst das Schlägerelement 20, das in einem Betriebszustand zu einer Erzeugung eines Drehschlagimpulses auf die Abtriebsspindel 14 vorgesehen ist. Die Drehschlageinheit 18 umfasst ferner ein Federelement 22, gegen das das Schlägerelement 20 in Axialrichtung 24 verschiebbar gelagert ist. Die Drehschlageinheit 18 weist zudem eine Kulissenführung 26 auf, die in einem Betriebszustand zu einer Verschiebung des Schlägerelements 20 der Drehschlageinheit 18 entgegen des Federelements 22 der Drehschlageinheit 18 vorgesehen ist. Das Federelement 22 der Drehschlageinheit 18 ist von einer Druckfeder gebildet. Das Federelement 22 der Drehschlageinheit 18 ist von einer Spiralfeder gebildet. Das Federelement 22 der Drehschlageinheit 18 weist eine größere Federkraft auf als das Federelement 42 der Kupplungseinheit 16. Das Schlägerelement 20 der Drehschlageinheit 18 ist mit einer Antriebsspindel 56 der Getriebeeinheit 34 verbunden. Das Schlägerelement 20 der Drehschlageinheit 18 weist eine Führung 58 für die Abtriebsspindel 14 in Rotationsrichtung auf. Die Abtriebsspindel 14 ist zudem in Axialrichtung 24 relativ zu der Antriebsspindel 56 verschiebbar in der Führung 58 gelagert. Das Schlägerelement 20 der Drehschlageinheit 18 ist verdrehbar in Rotationsrichtung und verschiebbar in Axialrichtung 24 auf der Antriebsspindel 56 der Getriebeeinheit 34 gelagert.
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Übersteigt ein erforderliches Einschraubdrehmoment in einem Betriebszustand der Handwerkzeugmaschine 10, in dem die Klauenkupplung der Kupplungseinheit 16 eingekuppelt ist, einen festgelegten Wert, der durch das Federelement 22 der Drehschlageinheit 18 vorgegeben ist, wird das Schlägerelement 20 mittels der Kulissenführung 26 gegen die Federkraft des Federelements 22 der Drehschlageinheit 18 gespannt. Sobald das Schlägerelement 20 der Drehschlageinheit 18 vollständig gegen die Federkraft des Federelements 22 der Drehschlageinheit 18 gespannt ist, wird das Schlägerelement 20 durch die Kulissenführung 26 an einem definierten Punkt der Kulissenführung 26 freigegeben und von dem Federelement 22 der Drehschlageinheit 18 in Axialrichtung 24 zu der Werkzeugaufnahme 30 hin beschleunigt. Das Schlägerelement 20 führt dadurch eine Drehschlagbewegung aus. Das Schlägerelement 20 überträgt dabei den Drehschlagimpuls bei einem Kontakt mit dem weiteren Kupplungselement 46 der Kupplungseinheit 16. Das weitere Kupplungselement 46 dient als Treibelement zur Übertragung des Drehschlagimpulses auf die Abtriebsspindel 14. Der Drehschlagimpuls wird über die Klauenkupplung an das Einsatzwerkzeug 32 übertragen. Dadurch erhöht sich das Abtriebsdrehmoment kurzfristig, sodass es das erforderliche Einschraubdrehmoment kurzzeitig überschreitet und eine Schraube weiter eingeschraubt wird. Dadurch kann ein hoher Drehmomentimpuls trotz eines geringen elektrischen Drehmoments der Antriebseinheit 12 erreicht werden. Das Abtriebsdrehmoment der Handwerkzeugmaschine 10 ist durch die Drehschlagimpulse höher als ein Drehmoment, das aus einer Summe aus dem elektrischen Drehmoment der Antriebseinheit 12 und der Massenträgheit der Bauteile der Getriebeeinheit 34 resultiert. Dieser Vorgang wiederholt sich solange, bis das erforderliche Einschraubdrehmoment den festgelegten Wert, der durch das Federelement 22 der Drehschlageinheit 18 vorgegeben ist, unterschreitet bzw. bis die Schraube eine durch den Tiefenanschlag 60 vorgegebene Einschraubtiefe erreicht hat und sich die Kupplungseinheit 16 selbsttätig auskoppelt.
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In 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt. Die nachfolgenden Beschreibungen und die Zeichnungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Unterschiede zwischen den Ausführungsbeispielen, wobei bezüglich gleich bezeichneter Bauteile, insbesondere in Bezug auf Bauteile mit gleichen Bezugszeichen, grundsätzlich auch auf die Zeichnungen und/oder die Beschreibung des anderen Ausführungsbeispiels, insbesondere der 2, verwiesen werden kann. Zur Unterscheidung der Ausführungsbeispiele ist den Bezugszeichen des Ausführungsbeispiels in 3 die Ziffer 1 vorangestellt.
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In 3 ist eine weitere Ausgestaltung einer Handwerkzeugmaschine 110 dargestellt. Die Handwerkzeugmaschine 110 entspricht zu einem Großteil der bereits beschriebenen Handwerkzeugmaschine 10. Die Handwerkzeugmaschine 110 umfasst eine Drehschlageinheit 118 und eine Kupplungseinheit 116, die dazu vorgesehen ist, eine Antriebsbewegung einer bereits beschriebenen Antriebseinheit 12 in einem Betriebszustand auf eine bereits beschriebene Abtriebsspindel 14 zu übertragen. Die Kupplungseinheit 116 ist ferner dazu vorgesehen, in einem weiteren Betriebszustand die Abtriebsspindel 14 von der Antriebseinheit 12 wirkungsmäßig zu trennen. In 3 ist die Kupplungseinheit 116 in einem entkuppelten Zustand dargestellt. Die Kupplungseinheit 116 entspricht zu einem Großteil der bereits beschriebenen Kupplungseinheit 16. Die Abtriebsspindel 14 ist entgegen einer Federkraft eines Federelements 42 der Kupplungseinheit 116 verschiebbar gelagert. Durch das Aufbringen einer Kraft auf die Handwerkzeugmaschine 110 in einem Betriebszustand durch ein Andrücken eines in einer Werkzeugaufnahme 30 gehaltenen Einsatzwerkzeugs 32 der Handwerkzeugmaschine 110 beispielsweise an eine einzuschraubende Schraube wird die Abtriebsspindel 14 entgegen dem Federelement 42 der Kupplungseinheit 116 in Axialrichtung 24 verschoben.
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Die Kupplungseinheit 116 umfasst eine mechanische Kupplung. Die Kupplungseinheit 116 weist eine Klauenkupplung auf. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Kupplungseinheit 116 eine elektrische, elektronische oder eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Kupplung aufweist. Die Kupplungseinheit 116 ist als Abschaltkupplung ausgebildet. Die Klauenkupplung der Kupplungseinheit 116 umfasst ein erstes Kupplungselement 44 und ein weiteres Kupplungselement 146. Das erste Kupplungselement 44 und das weitere Kupplungselement 146 sind korrespondierend ausgebildet. Das erste Kupplungselement 44 ist mit der Abtriebsspindel 14 verbunden. Das erste Kupplungselement 44 ist drehfest mit der Abtriebsspindel 14 verbunden. Das weitere Kupplungselement 146 ist einstückig mit einem Schlägerelement 120 der Drehschlageinheit 118 ausgebildet. Das erste Kupplungselement 44 weist Klauenelemente 48 auf, die in einem eingekuppelten Zustand in Vertiefungen 150 des weiteren Kupplungselements 146 eingreifen. Das weitere Kupplungselement 146 weist Klauenelemente 152 auf, die in einem eingekuppelten Zustand in Vertiefungen 54 des ersten Kupplungselements 44 eingreifen. Die Klauenelemente 152 des weiteren Kupplungselements 146 sind einstückig mit dem Schlägerelement 120 ausgebildet. Die Klauenelemente 152 des weiteren Kupplungselements 146 sind an das Schlägerelement 120 angeformt. Das Federelement 42 der Kupplungseinheit 116 ist, in Axialrichtung 24 betrachtet, zwischen dem ersten Kupplungselement 44 und dem weiteren Kupplungselement 146 angeordnet. Das Federelement 42 der Kupplungseinheit 116 drückt das erste Kupplungselement 44 und das weitere Kupplungselement 146 in Axialrichtung 24 auseinander, sodass das erste Kupplungselement 44 und das weitere Kupplungselement 146 in einem unbelasteten Zustand des Federelements 42 voneinander beabstandet angeordnet und ausgekuppelt sind. Die Abtriebsspindel 14 wird in einem Leerlaufzustand der Handwerkzeugmaschine 110 nicht angetrieben und steht still. Das Federelement 42 der Kupplungseinheit 116 trennt in einem unbelasteten Zustand die Abtriebsspindel 14 von der Drehschlageinheit 118.
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Die Handwerkzeugmaschine 110 umfasst ferner die Drehschlageinheit 118, die dazu vorgesehen ist, in einem Betriebszustand einen Impuls auf die Abtriebsspindel 14 zu erzeugen. Die Drehschlageinheit 118 entspricht zu einem Großteil der bereits beschriebenen Drehschlageinheit 18. Die Drehschlageinheit 118 ist teilweise einstückig mit der Kupplungseinheit 116 ausgebildet. Die Drehschlageinheit 118 umfasst das Schlägerelement 120, das in einem Betriebszustand zu einer Erzeugung eines Drehschlagimpulses auf die Abtriebsspindel 14 vorgesehen ist. Die Drehschlageinheit 118 umfasst ferner ein Federelement 22, gegen das das Schlägerelement 120 in Axialrichtung 24 verschiebbar gelagert ist. Das Federelement 22 der Drehschlageinheit 118 weist eine größere Federkraft auf als das Federelement 42 der Kupplungseinheit 116. Die Drehschlageinheit 118 weist zudem eine Kulissenführung 26 auf, die in einem Betriebszustand zu einer Verschiebung des Schlägerelements 120 der Drehschlageinheit 118 entgegen des Federelements 22 der Drehschlageinheit 118 vorgesehen ist. Das Schlägerelement 120 der Drehschlageinheit 118 ist mit einer Antriebsspindel 156 der Getriebeeinheit 34 verbunden. Das Schlägerelement 120 der Drehschlageinheit 118 ist in Axialrichtung 24 über ein Gehäuse 38 der Handwerkzeugmaschine 110 gelagert. Es ist jedoch auch denkbar, dass sich das Schlägerelement 120 in Axialrichtung 24 an der Antriebsspindel 156 der Getriebeeinheit 34 abstützt. Die Antriebsspindel 156 der Getriebeeinheit 34 weist eine Führung 158 für die Abtriebsspindel 14 in Rotationsrichtung auf. Die Abtriebsspindel 14 ist zudem in Axialrichtung 24 relativ zu der Antriebsspindel 156 verschiebbar in der Führung 158 gelagert. Das Schlägerelement 120 der Drehschlageinheit 118 ist verdrehbar in Rotationsrichtung und verschiebbar in Axialrichtung 24 auf der Antriebsspindel 156 der Getriebeeinheit 34 gelagert.
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Übersteigt ein erforderliches Einschraubdrehmoment in einem Betriebszustand der Handwerkzeugmaschine 110, in dem die Klauenkupplung der Kupplungseinheit 116 eingekuppelt ist, einen festgelegten Wert, der durch das Federelement 22 der Drehschlageinheit 118 vorgegeben ist, wird das Schlägerelement 120 mittels der Kulissenführung 26 gegen die Federkraft des Federelements 22 der Drehschlageinheit 118 gespannt. Sobald das Schlägerelement 120 der Drehschlageinheit 118 vollständig gegen die Federkraft des Federelements 22 der Drehschlageinheit 118 gespannt ist, wird das Schlägerelement 120 durch die Kulissenführung 26 an einem definierten Punkt der Kulissenführung 26 freigegeben und von dem Federelement 22 der Drehschlageinheit 118 in Axialrichtung 24 zu der Werkzeugaufnahme 30 hin beschleunigt. Das Schlägerelement 120 führt dadurch eine Drehschlagbewegung aus. Das Schlägerelement 120 überträgt dabei den Drehschlagimpuls über die Klauenelemente 152 des weiteren Kupplungselements 146, die einstückig mit dem Schlägerelement 120 ausgeführt sind, bei einem Kontakt mit den Klauenelementen 48 des ersten Kupplungselements 44 der Kupplungseinheit 116. Die Übertragung des Drehschlagimpulses von der Drehschlageinheit 118 auf die Kupplungseinheit 116 und damit auf die Abtriebsspindel 14 erfolgt direkt. Der Drehschlagimpuls wird über die Klauenkupplung an die Abtriebsspindel 14 und das Einsatzwerkzeug 32 übertragen. Dadurch erhöht sich das Abtriebsdrehmoment kurzfristig, sodass es das erforderliche Einschraubdrehmoment kurzzeitig überschreitet und eine Schraube weiter eingeschraubt wird. Dadurch kann ein hoher Drehmomentimpuls trotz eines geringen elektrischen Drehmoments der Antriebseinheit 12 erreicht werden. Das Abtriebsdrehmoment der Handwerkzeugmaschine 110 ist durch die Drehschlagimpulse höher als ein Drehmoment, das aus einer Summe aus dem elektrischen Drehmoment der Antriebseinheit 12 und der Massenträgheit der Bauteile der Getriebeeinheit 34 resultiert. Dieser Vorgang wiederholt sich solange, bis das erforderliche Einschraubdrehmoment den festgelegten Wert, der durch das Federelement 22 der Drehschlageinheit 118 vorgegeben ist, unterschreitet bzw. bis die Schraube eine durch den Tiefenanschlag 60 vorgegebene Einschraubtiefe erreicht hat und sich die Kupplungseinheit 116 selbsttätig auskoppelt.