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Stand der Technik
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Aus der
EP 0 779 851 B1 ist bereits eine Schleifmittelvorrichtung bekannt, die ein Substrat aufweist, das als Trägerelement einer zumindest ein Schleifkorn aufnehmenden Binderschicht vorgesehen ist, und die ein am Substrat angeordnetes Befestigungselement zu einer lösbaren Befestigung des Substrats an einer Schleifmittelhandhabungsvorrichtung aufweist. Das Befestigungselement ist hierbei als Klettelement o.dgl. ausgebildet, mittels dessen die Schleifmittelvorrichtung durch eine Klettverbindung lösbar an einer als Schleifteller ausgebildeten Schleifmittelhandhabungsvorrichtung befestigbar ist.
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Offenbarung der Erfindung
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Die Erfindung geht aus von einer Schleifmittelvorrichtung, insbesondere von einer Schaumstoffschleifmittelvorrichtung, mit zumindest einem Substrat, das als Trägerelement einer zumindest ein Schleifkorn aufnehmenden Binderschicht vorgesehen ist, und mit zumindest einem am Substrat angeordneten Befestigungselement zu einer lösbaren Befestigung zumindest des Substrats an einer Schleifmittelhandhabungsvorrichtung.
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Es wird vorgeschlagen, dass das Befestigungselement als Adhäsionsbefestigungselement ausgebildet ist. Die Schleifmittelvorrichtung kann hierbei als Schleifscheibe oder als Schleifband ausgebildet sein. Hierbei ist das Befestigungselement bevorzugt stoffschlüssig mit dem Substrat verbunden. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Befestigungselement zusätzlich oder alternativ mittels einer kraftschlüssigen und/oder mittels einer formschlüssigen Verbindung an dem Substrat fixiert ist. Besonders bevorzugt umfasst die Schleifmittelvorrichtung somit zumindest ein Schleifkorn und zumindest eine Binderschicht, in der das Schleifkorn zumindest teilweise angeordnet ist. Die Binderschicht ist vorzugsweise mittels einer stoffschlüssigen Verbindung an dem Substrat fixiert. Insgesamt umfasst die Schleifmittelvorrichtung bevorzugt eine Vielzahl an Schleifkörner, die zumindest teilweise in der Binderschicht angeordnet sind. Hierzu umfasst die Binderschicht vorzugsweise zumindest einen Grundbinder, der die Schleifkörner stoffschlüssig mit dem Substrat verbindet. Zudem ist es denkbar, dass die Binderschicht zusätzlich zum Grundbinder zumindest einen ersten Deckbinder aufweist, der auf den Grundbinder aufgetragen wird. Ferner ist es ebenfalls denkbar, dass die Binderschicht zusätzlich zum Grundbinder und zum ersten Deckbinder einen zweiten Deckbinder aufweist, der auf den ersten Deckbinder aufgetragen wird. Der Grundbinder, der erste Deckbinder und der zweite Deckbinder können hierbei jegliche, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltungen aufweisen, wie beispielsweise Ausgestaltungen aus Kunstharz (Epoxid, Harnstoffharz, Melaminharz, ungesättigtes Polyesterharz usw.) usw. Ferner können der erste Deckbinder und der zweite Deckbinder weitere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Wirkstoffe und/oder Füllstoffe umfassen.
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Das Schleifkorn oder die Schleifkörner der Schleifmittelvorrichtung können aus einem mineralischen und/oder aus einem keramischen Werkstoff ausgebildet sein, wie beispielsweise aus Diamant, aus Korund, aus Schmirgel, aus Granat, aus Mühlstein, aus Chert, aus Quartz, aus Sandstein, aus Chalzedon, aus Flint, aus Quarzit, aus Silikatmaterial, aus Feldspat, aus Bimsstein, aus Talk, aus Borcarbid, aus kubischen Bornitrid, aus Elektrokorund, aus keramischen Aluminiumoxid, aus Aluminiumzirkoniumoxid, aus Glas, aus Siliciumcarbid, aus Eisenoxid, aus Tantalcarbid, aus Ceroxid, aus Zinnoxid, aus Titancarbid, aus Mangandioxid, aus Zirconiumoxid, aus Siliciumnitrid usw. Hierbei können das Schleifkorn oder die Schleifkörner jegliche, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende geometrische Ausgestaltung aufweisen, wie beispielsweise tetraederförmig, pyramidenstumpfförmig, dreiecksförmig, zylinderförmig usw. Das Schleifkorn oder die Schleifkörner der Schleifmittelvorrichtung werden hierbei vorzugsweise auf eine, einem Fachmann bereits bekannte Art und Weise an und/oder zumindest teilweise in der Binderschicht angeordnet, wie beispielsweise mittels eines elektrostatischen Verfahrens, mittels eines mechanischen (gravimetrischen) Verfahrens usw.
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Der Ausdruck „lösbar befestigt“ soll hier insbesondere eine Befestigung zumindest zweier Elemente aneinander definieren, die zerstörungsfrei trennbar ist, insbesondere werkzeuglos trennbar ist. Das Befestigungselement ist vorzugsweise rückstandsfrei lösbar von der Schleifmittelhandhabungsvorrichtung. Das als Adhäsionsbefestigungselement ausgebildete Befestigungselement ist bevorzugt als Adhäsionsschicht ausgebildet. Hierbei weist das Befestigungselement zumindest eine Adhäsionsfläche auf, mittels derer eine lösbare Befestigung des Substrats an einer Schleifmittelhandhabungsvorrichtung erreichbar ist. Die Schleifmittelhandhabungsvorrichtung kann hierbei als Schleifteller, als Schleifblock, als Handschleifteller usw. ausgebildet sein. Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung der Schleifmittelvorrichtung kann vorteilhaft eine komfortable Befestigung des Substrats und somit der gesamten Schleifmittelvorrichtung an der Schleifmittelhandhabungsvorrichtung erreicht werden. Zudem kann vorteilhaft ein bedienerfreundliches Austauschen der Schleifmittelvorrichtung erreicht werden. Somit kann ein Bediener vorteilhaft eine Schleifmittelhandhabungsvorrichtung für verschiedene Ausführungen von erfindungsgemäßen Schleifmittelvorrichtungen nutzen.
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Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass das Befestigungselement als Haftklebstoffelement ausgebildet ist. Somit weist das Befestigungselement bevorzugt zumindest eine Haftklebstofffläche auf. Die Haftklebstofffläche erstreckt sich vorzugsweise über eine Gesamtflächenerstreckung des Substrats und/oder des Befestigungselements. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Haftklebstofffläche des Befestigungselements lediglich punktuell am Substrat angeordnet ist. Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann vorteilhaft ein kompaktes Befestigungselement erreicht werden. Zudem kann vorteilhaft ein konstruktiv einfaches Befestigungselement realisiert werden.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass das Befestigungselement als drucksensitives Haftklebstoffelement (PSA) ausgebildet ist. Unter einem „drucksensitiven Haftklebstoffelement“ soll hier insbesondere ein Klebstoffelement verstanden werden, das dazu vorgesehen ist, nach einer Anordnung einer Klebefläche des Klebstoffelements an einem Element und einer anschließenden Druckausübung auf das Klebstoffelement eine Klebeverbindung zu erzeugen. Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Befestigungselements als drucksensitives Haftklebstoffelement kann vorteilhaft eine hohe Widerstandsfähigkeit des Befestigungselements gegenüber einer Scherbelastung erreicht werden. Somit kann vorteilhaft eine sichere Befestigung an einer Schleifmittelhandhabungsvorrichtung erreicht werden.
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Zudem wird vorgeschlagen, dass die Schleifmittelvorrichtung zumindest die Binderschicht umfasst, die auf einer Seite des Substrats angeordnet ist, die dem Befestigungselement abgewandt ist. Vorzugsweise ist die Binderschicht, betrachtet entlang einer zumindest im Wesentlichen senkrecht zu einer Schleiffläche der Schleifmittelvorrichtung verlaufenden Richtung, auf einer Seite des Substrats angeordnet, die dem Befestigungselement abgewandt ist. Der Ausdruck „im Wesentlichen senkrecht“ soll hier insbesondere eine Ausrichtung einer Richtung relativ zu einer Bezugsrichtung definieren, wobei die Richtung und die Bezugsrichtung, insbesondere in einer Ebene betrachtet, einen Winkel von 90° einschließen und der Winkel eine maximale Abweichung von insbesondere kleiner als 8°, vorteilhaft kleiner als 5° und besonders vorteilhaft kleiner als 2° aufweist. Der Ausdruck „Schleiffläche der Schleifmittelvorrichtung“ soll hier insbesondere eine Fläche, insbesondere eine in einer gedachten und die in und/oder an der Binderschicht angeordneten Schleifkörner schneidende Ebene liegende Fläche, verstanden werden, die während eines Schleifvorgangs eine Werkstückoberfläche eines zu bearbeitenden Werkstücks berührt. Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann eine Fehlmontage der Schleifmittelvorrichtung vorteilhaft verhindert werden.
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Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass das Substrat aus einem Schaumstoff gebildet ist. Hierbei kann das Substrat zumindest teilweise aus Polyurethan Schaumstoff (PUR) oder aus Ethylenvinylacetat Schaumstoff (EVA) gebildet sein. Somit ist die Schleifmittelvorrichtung besonders bevorzugt als Schaumstoffschleifmittelscheibe ausgebildet. Vorzugsweise ist das aus Schaumstoff ausgebildete Substrat flexibel ausgebildet. Es kann hierdurch vorteilhaft eine besonders komfortable Bearbeitung an schwerzugänglichen Teilbereichen von zu bearbeitenden Werkstücken ermöglicht werden. Zudem kann vorteilhaft eine Anpassung einer Form der mit Schleifkörnern versehenen Binderschicht an eine Kontur eines zu bearbeitendes Werkstücks erreicht werden. Somit kann vorteilhaft eine präzise Bearbeitung eines zu bearbeitenden Werkstücks ermöglicht werden.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass das Substrat aus einem offenporigen Schaumstoff gebildet ist. Hierbei ist das Substrat vorzugsweise zumindest teilweise aus Polyurethan Schaumstoff (PUR) gebildet. Hierdurch kann vorteilhaft ein besonders flexibles Substrat realisiert werden. Zudem kann vorteilhaft eine Schleifmittelvorrichtung mit geringem Gewicht realisiert werden.
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Zudem wird vorgeschlagen, dass die Schleifmittelvorrichtung zumindest eine Absaugausnehmung aufweist, die zumindest in das Substrat eingebracht ist. Die Absaugausnehmung weist hierbei, betrachtet entlang einer zumindest im Wesentlichen parallel zur Schleiffläche der Schleifmittelvorrichtung verlaufenden Richtung, eine größere Erstreckung auf, als Poren des aus Schaumstoff gebildeten Substrats. Unter „im Wesentlichen parallel“ soll hier insbesondere eine Ausrichtung einer Richtung relativ zu einer Bezugsrichtung, insbesondere in einer Ebene, verstanden werden, wobei die Richtung gegenüber der Bezugsrichtung eine Abweichung insbesondere kleiner als 8°, vorteilhaft kleiner als 5° und besonders vorteilhaft kleiner als 2° aufweist. Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann vorteilhaft eine Absaugung von abgetragenen Werkstückpartikeln eines zu bearbeitenden Werkstücks ermöglicht werden. Somit kann vorteilhaft ein hoher Bedienkomfort für einen Bediener geschaffen werden.
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Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass sich die Absaugausnehmung durch das Substrat und das Befestigungselement hindurch erstreckt. Bevorzugt erstreckt sich die Absaugausnehmung, betrachtet entlang der zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Schleiffläche verlaufenden Richtung, durch die gesamte Schleifmittelvorrichtung hindurch. Somit erstreckt sich die Absaugausnehmung, betrachtet entlang der zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Schleiffläche verlaufenden Richtung, durch die Binderschicht, das Substrat und das Befestigungselement hindurch. Es kann vorteilhaft eine hohe Absaugleistung von abgetragenen Werkstückpartikeln ermöglicht werden. Somit kann vorteilhaft ein Zusetzen der Schleifkörner mit abgetragenen Werkstückpartikeln vermieden werden.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass das Substrat eine maximale Stärke von mehr als 1 mm aufweist. Bevorzugt weist das Substrat eine maximale Stärke von mehr als 2 mm und besonders bevorzugt von mehr als 5 mm auf. Somit kann vorteilhaft eine stabile Schleifmittelvorrichtung erreicht werden.
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Zudem geht die Erfindung aus von einem Verfahren zu einer Herstellung der erfindungsgemäßen Schleifmittelvorrichtung. Mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens kann vorteilhaft eine kostengünstige Schleifmittelvorrichtung realisiert werden, die komfortabel an einer Schleifmittelhandhabungsvorrichtung befestigbar ist.
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Die erfindungsgemäße Schleifmittelvorrichtung und/oder das erfindungsgemäße Verfahren soll/sollen hierbei nicht auf die oben beschriebene Anwendung und Ausführungsform beschränkt sein. Insbesondere können/kann die erfindungsgemäße Schleifmittelvorrichtung und/oder das erfindungsgemäße Verfahren zu einer Erfüllung einer hierin beschriebenen Funktionsweise eine von einer hierin genannten Anzahl von einzelnen Elementen, Bauteilen und Einheiten sowie Verfahrensschritten abweichende Anzahl aufweisen.
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Zeichnung
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Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es zeigt:
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1 eine Detailansicht eines Teilbereichs einer erfindungsgemäßen Schleifmittelvorrichtung in einer schematischen Darstellung.
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Beschreibung des Ausführungsbeispiels
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1 zeigt eine Schleifmittelvorrichtung 10, die zumindest ein Substrat 12 aufweist, das als Trägerelement einer zumindest ein Schleifkorn 14 zumindest teilweise aufnehmenden Binderschicht 16 vorgesehen ist. Das Substrat 12 ist aus einem Schaumstoff gebildet. Hierbei ist das Substrat 12 aus einem offenporigen Schaumstoff gebildet ist, wie beispielsweise aus einem Polyurethan Schaumstoff (PUR). Es ist jedoch auch denkbar, dass das Substrat 12 in einer alternativen, hier nicht dargestellten Ausgestaltung aus einem geschlossenporigem Schaumstoff gebildet ist, wie beispielsweise aus einem Ethylenvinylacetat Schaumstoff (EVA). Das aus Schaumstoff gebildete Substrat 12 umfasst somit Poren 24, die innerhalb des Schaumstoffs angeordnet sind. Die Poren 24 sind hierbei als Lufteinschlüsse innerhalb des Substrats 12 ausgebildet. Die Schleifmittelvorrichtung 10 ist somit als Schaumstoffschleifmittelvorrichtung ausgebildet, die ein Kunststoffsubstratträgerelement aufweist, an dem zumindest die zumindest ein Schleifkorn 14 zumindest teilweise aufnehmende Binderschicht 16 angeordnet ist. Das Substrat 12 weist eine scheibenförmige Ausgestaltung auf. Somit ist die Schleifmittelvorrichtung 10 als Schaumstoffschleifscheibenvorrichtung ausgebildet. Das Substrat 12 weist ferner, betrachtet entlang einer zumindest im Wesentlichen senkrecht zu einer Schleiffläche der Schleifmittelvorrichtung 10 verlaufenden Richtung, eine maximale Stärke von mehr als 1 mm auf. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Substrat 12 eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende geometrische Form aufweist, wie beispielsweise eine polygonale Form, eine elliptische Form, eine kreissegmentartige Form usw., die eine von einer Stärke größer als 1 mm abweichende Stärke aufweist.
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Des Weiteren umfasst die Schleifmittelvorrichtung 10 zumindest ein Befestigungselement 18 zu einer lösbaren Befestigung zumindest des Substrats 12 an einer Schleifmittelhandhabungsvorrichtung (hier nicht näher dargestellt). Die Schleifmittelhandhabungsvorrichtung kann hierbei als ein an einer Werkzeugaufnahme einer tragbaren Werkzeugmaschine (hier nicht näher dargestellt) angeordneter Schleifteller, als Schleifblock, als Handschleifteller usw. ausgebildet sein. Das Befestigungselement 18 ist mittels einer stoffschlüssigen Verbindung am Substrat 12 fixiert. Hierbei ist das Befestigungselement 18 mittels eines Klebeverfahrens stoffschlüssig am Substrat 12 fixiert. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Befestigungselement 18 mittels eines anderen, einem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Verfahrens stoffschlüssig am Substrat 12 fixiert ist.
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Die Schleifmittelvorrichtung 10 umfasst ferner zumindest die Binderschicht 16 und eine Vielzahl in und/oder an der Binderschicht angeordnete Schleifkörner 14. Die Binderschicht 16 ist mittels einer stoffschlüssigen Verbindung an dem Substrat 12 fixiert. Hierbei ist die Binderschicht 16, betrachtet entlang der zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Schleiffläche der Schleifmittelvorrichtung 10 verlaufenden Richtung, auf einer Seite 20 des Substrats 12 angeordnet, die dem Befestigungselement 18 abgewandt ist. Die Schleifkörner 14 sind mittels eines Grundbinders der Binderschicht 16 auf eine, einem Fachmann bereits bekannte Art und Weise stoffschlüssig in und/oder an der Binderschicht 16 fixiert. Hierbei ragen Teilbereiche der Schleifkörner 14 zu einem Materialabtrag während eines Schleifvorgangs auf eine, einem Fachmann bereits bekannte Art und Weise aus der Binderschicht 16 heraus. Zudem umfasst die Binderschicht 16 zusätzlich zum Grundbinder zumindest einen ersten Deckbinder, der auf den Grundbinder aufgetragen wird. Ferner ist es ebenfalls denkbar, dass die Binderschicht 16 zusätzlich zum Grundbinder und zum ersten Deckbinder einen zweiten Deckbinder aufweist, der auf den ersten Deckbinder aufgetragen wird. Hierbei sind der Grundbinder, der erste Deckbinder und der zweite Deckbinder ausgehend von dem Substrat 12, in eine vom Substrat 12 weg gerichtete Richtung betrachtet, in folgender Reihenfolge angeordnet: Direkt angrenzend an das Substrat 12 ist der Grundbinder angeordnet, anschließend folgt der erste Deckbinder und daraufhin folgt der zweite Deckbinder. Der Grundbinder, der erste Deckbinder und der zweite Deckbinder sind jeweils stoffschlüssig miteinander verbunden. Weitere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Binder bzw. Inhaltstoffe der Binderschicht sind ebenfalls denkbar. Mittels der Binderschicht 16 werden die Schleifkörner 14 somit mittels einer stoffschlüssigen Verbindung am Substrat 12 fixiert.
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Zu einer Ermöglichung einer Absaugung von abgetragenen Werkstückpartikeln während eines Schleifvorgangs weist die Schleifmittelvorrichtung 10 zumindest eine Absaugausnehmung 22 (in 1 gestrichelt dargestellt) auf, die zumindest in das Substrat 12 eingebracht ist. Die Absaugausnehmung 22 erstreckt sich zumindest durch das Substrat 12 und das Befestigungselement 18 hindurch. Hierbei erstreckt sich die Absaugausnehmung 22, betrachtet entlang der zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Schleiffläche der Schleifmittelvorrichtung 10 verlaufenden Richtung, bis zu einer die Binderschicht 16 abschließende Umgebungsgrenzschicht. Insgesamt umfasst die Schleifmittelvorrichtung 10 eine Vielzahl an Absaugausnehmungen 22, die dazu vorgesehen sind, bei einer Anordnung der Schleifmittelvorrichtung 10 an einem mit einer Werkzeugaufnahme einer tragbaren Werkzeugmaschine verbundenen Schleifteller oder an einem Schleifbock, die oder der mit einer Absaugeinheit (hier nicht näher dargestellt) verbunden ist, eine Absaugung von abgetragenen Werkstückpartikeln zu ermöglichen.
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Die Schleifmittelvorrichtung 10 ist hierbei lösbar an der Schleifmittelhandhabungsvorrichtung anordenbar. Hierzu ist das Befestigungselement 18 als Adhäsionsbefestigungselement ausgebildet. Das Befestigungselement 18 ist als Haftklebstoffelement ausgebildet. Hierbei ist das Befestigungselement 18 als drucksensitives Haftklebstoffelement ausgebildet. Das Befestigungselement 18 weist zumindest eine Haftklebstofffläche 30 auf, mittels derer das Befestigungselement 18 und somit die Schleifmittelvorrichtung 10 lösbar an der Schleifmittelhandhabungsvorrichtung anordenbar ist. Somit kann die Schleifmittelvorrichtung 10 nach einem Gebrauch von der Schleifmittelhandhabungsvorrichtung abgezogen werden, insbesondere zumindest im Wesentlichen rückstandsfrei abgezogen werden. Das Befestigungselement 18 ist, betrachtet entlang der zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Schleiffläche der Schleifmittelvorrichtung 10 verlaufenden Richtung, auf einer der Binderschicht 16 abgewandten Seite 26 des Substrats 12 am Substrat 12 angeordnet. Hierbei ist das Befestigungselement 18 als eine Haftklebstoffschicht ausgebildet, die sich über die gesamte der Binderschicht abgewandten Seite 26 des Substrats 12 erstreckt. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Befestigungselement 18 punktuell verteilt an der der Binderschicht abgewandten Seite 26 des Substrats 12 angeordnet ist. Zu einem Schutz des Befestigungselements 18 vor Verschmutzungen vor einem Gebrauch weist die Schleifmittelvorrichtung 10 zumindest ein Schutzelement 28 auf. Das Schutzelement 28 ist als Schutzfolie ausgebildet, die auf das Befestigungselement 18 aufgebracht ist. Somit wird das Schutzelement 28 vor einer Anordnung der Schleifmittelvorrichtung 10 an einer Schleifmittelhandhabungsvorrichtung von einem Bediener von dem Befestigungselement 18 abgezogen, um ein Ankleben des Befestigungselements 18 und somit der Schleifmittelvorrichtung 10 an einer Schleifmittelhandhabungsvorrichtung zu ermöglichen.
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Zu einer Herstellung der Schleifmittelvorrichtung 10 wird in einem Verfahrensschritt eines Verfahrens zu einer Herstellung der Schleifmittelvorrichtung 10 die Binderschicht 16 mit dem Substrat verbunden. Hierbei wird eine Grundbinderschicht der Binderschicht auf das Substrat 12 aufgebracht. In einem weiteren Verfahrensschritt des Verfahrens werden die Schleifkörner 14 auf und/oder in die Binderschicht 16 auf- und/oder eingebracht. Hierbei ist es in einem weiteren Verfahrensschritt des Verfahrens möglich, dass ein erster Deckbinder auf die in und/oder an der Binderschicht 16 angeordneten Schleifkörner 14 aufgetragen wird. Zudem ist es denkbar, dass in einem weiteren Verfahrensschritt des Verfahrens ein zweiter Deckbinder aufgetragen wird.
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Des Weiteren wird in einem weiteren Verfahrensschritt das Befestigungselement 18 auf die der Binderschicht 16 abgewandten Seite 26 des Substrats 12 aufgebracht. Nachdem das Befestigungselement 18 auf das Substrat 12 aufgebracht wurde, wird das Schutzelement 28 mit dem Befestigungselement 18 verbunden. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Schutzelement 28 bereits vor einem Aufbringen des Befestigungselements 18 auf die der Binderschicht 16 abgewandten Seite 26 des Substrats 12 an dem Befestigungselement 18 angeordnet ist. Das Befestigungselement 18 kann hierbei als flüssiger Film auf das Substrat 12 aufgebracht werden, der sich nach einem Trocknungsvorgang zumindest teilweise verfestigt oder das Befestigungselement 18 ist als flexible Haftklebstofffolie ausgebildet, die mittels eines Klebeprozesses an dem Substrat fixiert wird. Weitere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltungen des Befestigungselements 18 sind ebenfalls denkbar.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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