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DE102006016960B3 - Dentalwerkzeugabrichtvorrichtung - Google Patents

Dentalwerkzeugabrichtvorrichtung Download PDF

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DE102006016960B3
DE102006016960B3 DE200610016960 DE102006016960A DE102006016960B3 DE 102006016960 B3 DE102006016960 B3 DE 102006016960B3 DE 200610016960 DE200610016960 DE 200610016960 DE 102006016960 A DE102006016960 A DE 102006016960A DE 102006016960 B3 DE102006016960 B3 DE 102006016960B3
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Germany
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dressing
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different
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dental
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Karl-Heinz Danger
Bernd Otto
Volker Brinkmann
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Gebrueder Brasseler GmbH and Co KG
Original Assignee
Gebrueder Brasseler GmbH and Co KG
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B53/00Devices or means for dressing or conditioning abrasive surfaces
    • B24B53/12Dressing tools; Holders therefor
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C3/00Dental tools or instruments
    • A61C3/06Tooth grinding or polishing discs; Holders therefor

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Oral & Maxillofacial Surgery (AREA)
  • Dentistry (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
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  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Grinding-Machine Dressing And Accessory Apparatuses (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Dentalwerkzeugabrichtvorrichtung mit einem Grundkörper 1, welcher zumindest eine mit abrasiven Partikeln beschichtete Abrichtfläche aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper 1 im Wesentlichen konusförmig ausgebildet ist, wobei der Grundkörper 1 mehrere Abrichtflächen 2 bis 6 aufweist, welche jeweils in einem unterschiedlichen Winkel zur Mittelachse 7 des Grundkörpers 1 geneigt sind.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Dentalwerkzeugabrichtvorrichtung gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Im Einzelnen bezieht sich die Erfindung auf eine Dentalabrichtvorrichtung mit einem Grundkörper, welcher zumindest eine mit abrasiven Partikeln beschichtete Abrichtfläche aufweist.
  • Sowohl in der Zahnmedizin als auch in der Zahntechnik werden Schleifwerkzeuge verwendet, welche eine keramische Bindung oder eine elastische Bindung (als Polierer) haben, um Schleifpartikel oder abrasive Partikel zu halten. Derartige Schleifwerkzeuge müssen in bestimmten Intervallen abgerichtet werden, um zum einen ihre exakte Passform wiederherzustellen oder um zum anderen zugesetzte oder verschlissene Oberflächen abzutragen. Dabei ist zu bemerken, dass derartige Schleifwerkzeuge exakten Formvorgaben folgen müssen, beispielsweise hinsichtlich ihrer Konizität, ihrer Arbeitswinkel oder ähnlichem. Dies ist beispielsweise insbesondere bei der Teleskop- und Konuskronentechnik wichtig.
  • Der Stand der Technik zeigt Abrichtdiamanten, welche jeweils mit einem Schaft versehen sind, der in ein tischartiges Halteelement eingesetzt wird. Der Schaft wird dabei in einem vorgegebenen Winkel in dem tischartigen Halteelement eingespannt, um den gewünschten Konuswinkel des Schleifwerkzeuges realisieren zu können. Das Einsetzen des Abrichtdiamanten muss dabei mit höchster Präzision erfolgen, wobei Fehler durch die Bedienungsperson nicht ausgeschlossen sind. Weiterhin muss das Halteelement ebenso wie der Schaft mit hoher Präzision und geringem Spiel gefertigt werden, um den exakten Abrichtwinkel gewährleisten zu können. All dies stellt einen sehr großen Herstellungs- und Handhabungsaufwand dar, der zudem stark fehlerbehaftet sein kann.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Dentalwerkzeugabrichtvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, welche bei einfachem Aufbau und einfacher, kostengünstiger Herstellbarkeit die Nachteile des Standes der Technik vermeidet und ein exaktes Abrichten von Dentalwerkzeugen ermöglicht.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmalskombination des Hauptanspruchs gelöst. Die Unteransprüche zeigen weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
  • Erfindungsgemäß ist somit vorgesehen, dass der Grundkörper der Dentalwerkzeugabrichtvorrichtung im Wesentlichen konusförmig oder pyramidenstumpfförmig ausgebildet ist und mehrere Abrichtflächen aufweist, welche jeweils in einem unterschiedlichen Winkel zur Mittelachse oder zur senkrechten Achse des Grundkörpers geneigt sind.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich somit durch den entscheidenden Vorteil aus, dass lediglich eine Vorrichtung mit einem Grundkörper benötigt wird, mittels derer mehrere unterschiedliche Abrichtwinkel bereitgestellt werden können. Es ist somit durch den Benutzer (Zahntechniker, Zahnarzt etc.) nicht erforderlich, zum Abrichten der Schleifwerkzeuge komplizierte Einstell- und Justierschritte durchzuführen. Vielmehr ist es lediglich erforderlich, den Grundkörper exakt zu positionieren. Der gewünschte Abrichtwinkel ist dabei durch die Ausgestaltung des Grundkörpers mit den mehreren Abrichtflächen fest vorgegeben.
  • Es versteht sich, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Abrichten unterschiedlichster keramischer Schleifer, Schleifwerkzeuge, Trennscheiben, Polierer, Pinpolierer universell einsetzbar ist. Sämtliche Werkzeuge, die eine Abrichtung in einem vorgegebenen Winkel zu ihrer Drehachse erfordern, können mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung abgerichtet werden. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise Winkel zwischen 0 Grad und 6 Grad realisierbar, wobei auch ein Winkel von 0 Grad im Rahmen der Erfindung als Winkel angesprochen wird.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird üblicherweise bei einem Fräsgerät verwendet, wobei sie auf einen Frästisch aufgesetzt wird. Dabei ist es in besonders günstiger Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass der Grundkörper ein Sockelelement aufweist, welches die Montage auf dem Frästische ermöglicht. Das Sockelelement ist in günstiger Ausgestaltung der Erfindung aus einem magnetischen Werkstoff gefertigt. Es ist jedoch auch möglich, den Grundkörper mit einem Montageelement zu versehen, um diesen mechanisch zu befestigen.
  • Erfindungsgemäß ist es besonders günstig, wenn die Anrichtflächen jeweils eben ausgebildet sind. Somit steht eine größere Abrichtfläche zur Verfügung, so dass der Verschleiß der erfindungsgemäßen Vorrichtung gering gehalten werden kann.
  • Die Abrichtfläche kann erfindungsgemäß entweder mit abrasiven Partikeln einer Körnung belegt sein, es ist auch möglich, an der Abrichtfläche mehrere Bereiche vorzusehen, welche jeweils mit unterschiedlichen Körnungen belegt sind. Somit kann der Abrichtvorgang in unterschiedlichen Stufen erfolgen. Es ist jedoch auch möglich, unterschiedliche Fräswerkzeuge etc. abzurichten, die bei gleichem Abrichtwinkel, beispielsweise bedingt durch ihre eigenen Körnungen oder Partikeldurchmesser, unterschiedliche Körnungen der Abrichtfläche erfordern.
  • Um Spitzenbereiche der Schleifwerkzeuge mit einem definierten Radius versehen zu können, ist es besonders günstig, wenn der Grundkörper mit zumindest einem Abrichtradius versehen ist. Der Abrichtradius kann in günstiger Ausgestaltung dadurch gebildet werden, dass an einer oberen Fläche des Grundkörpers ein Ansatz vorgesehen ist, welcher mit einem Radius in die obere Fläche übergeht. Es versteht sich, dass erfindungsgemäß auch unterschiedliche Radien ausgebildet sein können. Als Alternative ist es auch möglich, am Übergang von der Abrichtfläche zu einem Fußbereich den Abrichtradius auszubilden.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Dabei zeigt:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Dentalwerkzeugabrichtvorrichtung,
  • 2 eine Seitenansicht des in 1 gezeigten Ausführungsbeispiels,
  • 3 eine Seitenansicht, analog zu 2, einer weiteren Modifikation des Ausführungsbeispiels,
  • 4 eine Draufsicht auf das Ausführungsbeispiel der 1 und 2,
  • 5 eine perspektivische Ansicht, analog 1, eines weiteren Ausführungsbeispiels,
  • 6 eine weitere perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels, und
  • 7 eine perspektivische Ansicht eines weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltungsbeispiels.
  • Bei den unterschiedlichen Ausführungsbeispielen sind gleiche Teile jeweils mit gleichen Bezugsziffern versehen.
  • Wie sich aus den 1 bis 4 ergibt, umfasst das gezeigte Ausführungsbeispiel einen Grundkörper 1, welcher mit einem Sockelelement 8 entweder einstückig oder mittels mechanischer Verbindung verbunden ist. Der Grundkörper 1 ist mit mehreren jeweils ebenen Abrichtflächen 2 bis 6 versehen, die jeweils in einem Winkel zu einer Mittelachse 7 geneigt sind. Die 4 zeigt beispielsweise Winkel von 0 Grad bis 6 Grad, wobei sich im Rahmen der Erfindung ein Winkel von 0 Grad auch als Winkel versteht.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst somit einen konusförmigen oder pyramidenstumpfförmigen Grundkörper 1, der mit einer unterschiedlichen Anzahl von Abrichtflächen 2 bis 6 versehen sein kann. Die Ausführungsbeispiele der 1, 6 und 7 zeigen jeweils fünf Abrichtflächen, während das Ausführungsbeispiel der 5 sechs Abrichtflächen zeigt.
  • An einer oberen Fläche 12 des Grundkörpers 1 ist erfindungsgemäß ein Ansatz 11 ausgebildet, welcher im Wesentlichen zylindrisch ist und über einen Abrichtradius 10 von der Umfangsfläche des Ansatzes 11 in die obere Fläche 12 übergeht.
  • Bei dem in den 1, 2 und 4 gezeigten Ausführungsbeispiel weisen die Abrichtflächen 2 bis 6 jeweils für sich die gleiche Körnung auf. Es versteht sich, dass die Körnungen der abrasiven Partikel, mit denen die Abrichtflächen 2 bis 6 belegt sind, auch jeweils unterschiedlich für die einzelnen Abrichtflächen 2 bis 6 gewählt werden können. Erfindungsgemäß sind die abrasiven Partikel beispielsweise durch galvanische Belegung verankert. Es kann sich um feines, mittleres oder grobes Diamantkorn oder um CBN-Korn, Edelkorund-Korn oder Siliziumkarbid-Korn handeln.
  • Das Ausführungsbeispiel der 3 zeigt eine Variante, bei welcher eine oder mehrere der Abrichtflächen 2 bis 6 in einzelne Bereiche 14, 15 unterteilt sind, die wiederum mit unterschiedlichen Körnungen belegt sein können. So ist es möglich, den Bereich 14 mit einer feineren Körnung zu belegen als den Bereich 15.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel der 5 ist jeweils die Hälfte des Grundkörpers 1 mit einer unterschiedlichen Körnung belegt, als die andere Hälfte. Die 5 zeigt dies in schematischer Weise. Es ergeben sich somit drei Abrichtflächen mit grober Körnung und drei Abrichtflächen mit feiner Körnung. Auch der Ansatz 11 ist jeweils hälftig mit gröberer oder feinerer Körnung von abrasiven Materialien belegt, so dass sich auch der Abrichtradius 10 einmal mit gröberer und einmal mit feinerer Körnung ergibt.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel der 6 ist an Stelle des Sockelelements ein Montageelement 9 vorgesehen, welches zapfenförmig ausgebildet sein kann, um die erfindungsgemäße Vorrichtung beispielsweise auf einem Frästisch oder einer ähnlichen Vorrichtung zu befestigen.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel der 7 ist der Abrichtradius 10 jeweils an einem Übergang von der Abrichtfläche 2 bis 6 zu einem Fußbereich 13 des Grundkörpers 1 ausgebildet. Der Fußbereich 13 weist dabei, analog der oberen Fläche 12, ebenfalls eine Belegung mit abrasiven Partikeln auf, um auch eine Stirnseite eines Fräswerkzeuges abrichten zu können. Zu diesem Zwecke kann jedoch auch die obere Fläche 12 oder die Oberfläche des Ansatzes 11 verwendet werden.
  • Durch die Verwendung der oben beschriebenen Belegung mit unterschiedlichen Körnungen von abrasiven Mitteln ist es somit möglich, zunächst einen Grobabtrag oder eine Grobabrichtung vorzusehen und anschließend eine Oberflächenfeinbearbeitung eines Schleifwerkzeugs oder Polierers durchzuführen, ohne die erfindungsgemäße Vorrichtung wechseln oder anders montieren zu müssen.
  • Hinsichtlich der unterschiedlichen Winkel und der Anzahl der Abrichtflächen versteht es sich, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung an die jeweiligen Anforderungen anpassbar ist. Durch die mögliche Ausgestaltung der einzelnen Abrichtflächen und deren winkelmäßige Neigung ergibt sich, dass der Grundkörper regelmäßig oder unregelmäßig ausgebildet sein kann (hinsichtlich seiner Gestaltung als Pyramidenstumpf oder Konuskörper). Dabei ist es erfindungsgemäß auch möglich, die Abrichtflächen selbst unterschiedlich groß auszubilden, abhängig von dem sich jeweils ergebenden Abrichtbedarf und Anwendungszweck.
  • 1
    Grundkörper
    2–6
    Abrichtfläche
    7
    Mittelachse
    8
    Sockelelement
    9
    Montageelement
    10
    Abrichtradius
    11
    Ansatz
    12
    obere Fläche
    13
    Fußbereich
    14
    Bereich
    15
    Bereich

Claims (11)

  1. Dentalwerkzeugabrichtvorrichtung mit einem Grundkörper (1), welcher zumindest eine mit abrasiven Partikeln beschichtete Abrichtfläche aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (1) im Wesentlichen konusförmig ausgebildet ist, wobei der Grundkörper (1) mehrere Abrichtflächen (26) aufweist, welche jeweils in einem unterschiedlichen Winkel zur Mittelachse (7) des Grundkörpers (1) geneigt sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrichtflächen (26) jeweils eben ausgebildet sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrichtfläche (26) jeweils mit abrasiven Partikeln einer Körnung belegt ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrichtfläche (26) zumindest zwei Bereiche umfasst, welche jeweils mit abrasiven Partikeln unterschiedlicher Körnung belegt sind.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (1) mit einem Sockelelement (8) verbunden ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Sockelelement (8) aus einem magnetischen Werkstoff gefertigt ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (1) mit einem Montageelement (9) verbunden ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (1) mit zumindest einem Abrichtradius (10) versehen ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (1) mit einem Ansatz (11) versehen ist, welcher unter Bildung des zumindest einen Abrichtradius (10) in eine obere Fläche (12) des Grundkörpers (1) übergeht.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper 1 am Übergang von der Abrichtfläche (26) zu einem Fußbereich (13) mit dem zumindest einen Abrichtradius (10) versehen ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrichtflächen (26) in Winkelwerten von 0 Grad, 1 Grad, 2 Grad, 4 Grad und/oder 6 Grad geneigt sind.
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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0530646A1 (de) * 1991-08-30 1993-03-10 Minnesota Mining And Manufacturing Company Zahnärztlicher Schleifkörper
DE19916336C2 (de) * 1999-04-12 2001-03-01 Edenta Ag, Au Rotierendes Werkzeug zur spanabhebenden Bearbeitung von Werkstücken
DE102005006617A1 (de) * 2005-02-14 2006-08-17 Gebr. Brasseler Gmbh & Co. Kg Dentalwerkzeug

Patent Citations (3)

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