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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Dentalwerkzeugabrichtvorrichtung
gemäß den Merkmalen des
Anspruchs 1.
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Im
Einzelnen bezieht sich die Erfindung auf eine Dentalabrichtvorrichtung
mit einem Grundkörper,
welcher zumindest eine mit abrasiven Partikeln beschichtete Abrichtfläche aufweist.
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Sowohl
in der Zahnmedizin als auch in der Zahntechnik werden Schleifwerkzeuge
verwendet, welche eine keramische Bindung oder eine elastische Bindung
(als Polierer) haben, um Schleifpartikel oder abrasive Partikel
zu halten. Derartige Schleifwerkzeuge müssen in bestimmten Intervallen
abgerichtet werden, um zum einen ihre exakte Passform wiederherzustellen
oder um zum anderen zugesetzte oder verschlissene Oberflächen abzutragen.
Dabei ist zu bemerken, dass derartige Schleifwerkzeuge exakten Formvorgaben
folgen müssen,
beispielsweise hinsichtlich ihrer Konizität, ihrer Arbeitswinkel oder ähnlichem.
Dies ist beispielsweise insbesondere bei der Teleskop- und Konuskronentechnik
wichtig.
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Der
Stand der Technik zeigt Abrichtdiamanten, welche jeweils mit einem
Schaft versehen sind, der in ein tischartiges Halteelement eingesetzt
wird. Der Schaft wird dabei in einem vorgegebenen Winkel in dem
tischartigen Halteelement eingespannt, um den gewünschten
Konuswinkel des Schleifwerkzeuges realisieren zu können. Das
Einsetzen des Abrichtdiamanten muss dabei mit höchster Präzision erfolgen, wobei Fehler
durch die Bedienungsperson nicht ausgeschlossen sind. Weiterhin
muss das Halteelement ebenso wie der Schaft mit hoher Präzision und
geringem Spiel gefertigt werden, um den exakten Abrichtwinkel gewährleisten
zu können.
All dies stellt einen sehr großen
Herstellungs- und Handhabungsaufwand dar, der zudem stark fehlerbehaftet
sein kann.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Dentalwerkzeugabrichtvorrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, welche bei einfachem Aufbau
und einfacher, kostengünstiger
Herstellbarkeit die Nachteile des Standes der Technik vermeidet und
ein exaktes Abrichten von Dentalwerkzeugen ermöglicht.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe durch die Merkmalskombination des Hauptanspruchs gelöst. Die
Unteransprüche
zeigen weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
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Erfindungsgemäß ist somit
vorgesehen, dass der Grundkörper
der Dentalwerkzeugabrichtvorrichtung im Wesentlichen konusförmig oder
pyramidenstumpfförmig
ausgebildet ist und mehrere Abrichtflächen aufweist, welche jeweils
in einem unterschiedlichen Winkel zur Mittelachse oder zur senkrechten
Achse des Grundkörpers
geneigt sind.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zeichnet sich somit durch den entscheidenden Vorteil aus, dass lediglich
eine Vorrichtung mit einem Grundkörper benötigt wird, mittels derer mehrere
unterschiedliche Abrichtwinkel bereitgestellt werden können. Es ist
somit durch den Benutzer (Zahntechniker, Zahnarzt etc.) nicht erforderlich,
zum Abrichten der Schleifwerkzeuge komplizierte Einstell- und Justierschritte
durchzuführen.
Vielmehr ist es lediglich erforderlich, den Grundkörper exakt
zu positionieren. Der gewünschte
Abrichtwinkel ist dabei durch die Ausgestaltung des Grundkörpers mit
den mehreren Abrichtflächen
fest vorgegeben.
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Es
versteht sich, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Abrichten
unterschiedlichster keramischer Schleifer, Schleifwerkzeuge, Trennscheiben, Polierer,
Pinpolierer universell einsetzbar ist. Sämtliche Werkzeuge, die eine
Abrichtung in einem vorgegebenen Winkel zu ihrer Drehachse erfordern,
können
mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
abgerichtet werden. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise Winkel
zwischen 0 Grad und 6 Grad realisierbar, wobei auch ein Winkel von
0 Grad im Rahmen der Erfindung als Winkel angesprochen wird.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
wird üblicherweise
bei einem Fräsgerät verwendet,
wobei sie auf einen Frästisch
aufgesetzt wird. Dabei ist es in besonders günstiger Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen,
dass der Grundkörper
ein Sockelelement aufweist, welches die Montage auf dem Frästische
ermöglicht.
Das Sockelelement ist in günstiger Ausgestaltung
der Erfindung aus einem magnetischen Werkstoff gefertigt. Es ist
jedoch auch möglich, den
Grundkörper
mit einem Montageelement zu versehen, um diesen mechanisch zu befestigen.
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Erfindungsgemäß ist es
besonders günstig, wenn
die Anrichtflächen
jeweils eben ausgebildet sind. Somit steht eine größere Abrichtfläche zur
Verfügung,
so dass der Verschleiß der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
gering gehalten werden kann.
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Die
Abrichtfläche
kann erfindungsgemäß entweder
mit abrasiven Partikeln einer Körnung
belegt sein, es ist auch möglich,
an der Abrichtfläche mehrere
Bereiche vorzusehen, welche jeweils mit unterschiedlichen Körnungen
belegt sind. Somit kann der Abrichtvorgang in unterschiedlichen
Stufen erfolgen. Es ist jedoch auch möglich, unterschiedliche Fräswerkzeuge
etc. abzurichten, die bei gleichem Abrichtwinkel, beispielsweise
bedingt durch ihre eigenen Körnungen
oder Partikeldurchmesser, unterschiedliche Körnungen der Abrichtfläche erfordern.
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Um
Spitzenbereiche der Schleifwerkzeuge mit einem definierten Radius
versehen zu können,
ist es besonders günstig,
wenn der Grundkörper
mit zumindest einem Abrichtradius versehen ist. Der Abrichtradius
kann in günstiger
Ausgestaltung dadurch gebildet werden, dass an einer oberen Fläche des Grundkörpers ein
Ansatz vorgesehen ist, welcher mit einem Radius in die obere Fläche übergeht.
Es versteht sich, dass erfindungsgemäß auch unterschiedliche Radien
ausgebildet sein können.
Als Alternative ist es auch möglich,
am Übergang
von der Abrichtfläche
zu einem Fußbereich
den Abrichtradius auszubilden.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen in Verbindung
mit der Zeichnung beschrieben. Dabei zeigt:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Dentalwerkzeugabrichtvorrichtung,
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2 eine
Seitenansicht des in 1 gezeigten Ausführungsbeispiels,
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3 eine
Seitenansicht, analog zu 2, einer weiteren Modifikation
des Ausführungsbeispiels,
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4 eine
Draufsicht auf das Ausführungsbeispiel
der 1 und 2,
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5 eine
perspektivische Ansicht, analog 1, eines
weiteren Ausführungsbeispiels,
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6 eine
weitere perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels,
und
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7 eine
perspektivische Ansicht eines weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltungsbeispiels.
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Bei
den unterschiedlichen Ausführungsbeispielen
sind gleiche Teile jeweils mit gleichen Bezugsziffern versehen.
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Wie
sich aus den 1 bis 4 ergibt,
umfasst das gezeigte Ausführungsbeispiel
einen Grundkörper 1,
welcher mit einem Sockelelement 8 entweder einstückig oder
mittels mechanischer Verbindung verbunden ist. Der Grundkörper 1 ist
mit mehreren jeweils ebenen Abrichtflächen 2 bis 6 versehen,
die jeweils in einem Winkel zu einer Mittelachse 7 geneigt sind.
Die 4 zeigt beispielsweise Winkel von 0 Grad bis 6
Grad, wobei sich im Rahmen der Erfindung ein Winkel von 0 Grad auch
als Winkel versteht.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
umfasst somit einen konusförmigen
oder pyramidenstumpfförmigen
Grundkörper 1,
der mit einer unterschiedlichen Anzahl von Abrichtflächen 2 bis 6 versehen
sein kann. Die Ausführungsbeispiele
der 1, 6 und 7 zeigen
jeweils fünf
Abrichtflächen,
während
das Ausführungsbeispiel
der 5 sechs Abrichtflächen zeigt.
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An
einer oberen Fläche 12 des
Grundkörpers 1 ist
erfindungsgemäß ein Ansatz 11 ausgebildet, welcher
im Wesentlichen zylindrisch ist und über einen Abrichtradius 10 von
der Umfangsfläche
des Ansatzes 11 in die obere Fläche 12 übergeht.
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Bei
dem in den 1, 2 und 4 gezeigten
Ausführungsbeispiel
weisen die Abrichtflächen 2 bis 6 jeweils
für sich
die gleiche Körnung
auf. Es versteht sich, dass die Körnungen der abrasiven Partikel,
mit denen die Abrichtflächen 2 bis 6 belegt sind,
auch jeweils unterschiedlich für
die einzelnen Abrichtflächen 2 bis 6 gewählt werden
können.
Erfindungsgemäß sind die
abrasiven Partikel beispielsweise durch galvanische Belegung verankert.
Es kann sich um feines, mittleres oder grobes Diamantkorn oder um
CBN-Korn, Edelkorund-Korn oder Siliziumkarbid-Korn handeln.
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Das
Ausführungsbeispiel
der 3 zeigt eine Variante, bei welcher eine oder mehrere
der Abrichtflächen 2 bis 6 in
einzelne Bereiche 14, 15 unterteilt sind, die
wiederum mit unterschiedlichen Körnungen
belegt sein können.
So ist es möglich,
den Bereich 14 mit einer feineren Körnung zu belegen als den Bereich 15.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
der 5 ist jeweils die Hälfte des Grundkörpers 1 mit
einer unterschiedlichen Körnung
belegt, als die andere Hälfte. Die 5 zeigt
dies in schematischer Weise. Es ergeben sich somit drei Abrichtflächen mit
grober Körnung
und drei Abrichtflächen
mit feiner Körnung. Auch
der Ansatz 11 ist jeweils hälftig mit gröberer oder
feinerer Körnung
von abrasiven Materialien belegt, so dass sich auch der Abrichtradius 10 einmal mit
gröberer
und einmal mit feinerer Körnung
ergibt.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
der 6 ist an Stelle des Sockelelements ein Montageelement 9 vorgesehen,
welches zapfenförmig
ausgebildet sein kann, um die erfindungsgemäße Vorrichtung beispielsweise
auf einem Frästisch
oder einer ähnlichen Vorrichtung
zu befestigen.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
der 7 ist der Abrichtradius 10 jeweils an
einem Übergang
von der Abrichtfläche 2 bis 6 zu
einem Fußbereich 13 des Grundkörpers 1 ausgebildet.
Der Fußbereich 13 weist
dabei, analog der oberen Fläche 12,
ebenfalls eine Belegung mit abrasiven Partikeln auf, um auch eine
Stirnseite eines Fräswerkzeuges
abrichten zu können.
Zu diesem Zwecke kann jedoch auch die obere Fläche 12 oder die Oberfläche des
Ansatzes 11 verwendet werden.
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Durch
die Verwendung der oben beschriebenen Belegung mit unterschiedlichen
Körnungen
von abrasiven Mitteln ist es somit möglich, zunächst einen Grobabtrag oder
eine Grobabrichtung vorzusehen und anschließend eine Oberflächenfeinbearbeitung
eines Schleifwerkzeugs oder Polierers durchzuführen, ohne die erfindungsgemäße Vorrichtung wechseln
oder anders montieren zu müssen.
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Hinsichtlich
der unterschiedlichen Winkel und der Anzahl der Abrichtflächen versteht
es sich, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung
an die jeweiligen Anforderungen anpassbar ist. Durch die mögliche Ausgestaltung
der einzelnen Abrichtflächen
und deren winkelmäßige Neigung
ergibt sich, dass der Grundkörper
regelmäßig oder
unregelmäßig ausgebildet
sein kann (hinsichtlich seiner Gestaltung als Pyramidenstumpf oder
Konuskörper).
Dabei ist es erfindungsgemäß auch möglich, die
Abrichtflächen selbst
unterschiedlich groß auszubilden,
abhängig von
dem sich jeweils ergebenden Abrichtbedarf und Anwendungszweck.
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- 1
- Grundkörper
- 2–6
- Abrichtfläche
- 7
- Mittelachse
- 8
- Sockelelement
- 9
- Montageelement
- 10
- Abrichtradius
- 11
- Ansatz
- 12
- obere
Fläche
- 13
- Fußbereich
- 14
- Bereich
- 15
- Bereich