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DE102013110819A1 - Elektronikbauteil für einen ID-Geber eines Fahrzeugs - Google Patents

Elektronikbauteil für einen ID-Geber eines Fahrzeugs Download PDF

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DE102013110819A1
DE102013110819A1 DE102013110819.9A DE102013110819A DE102013110819A1 DE 102013110819 A1 DE102013110819 A1 DE 102013110819A1 DE 102013110819 A DE102013110819 A DE 102013110819A DE 102013110819 A1 DE102013110819 A1 DE 102013110819A1
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DE
Germany
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electronic component
near field
communication module
vehicle
field communication
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English (en)
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Jörg Simon
Steffen Damelang
Gianni Uselli
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Huf Huelsbeck and Fuerst GmbH and Co KG
Original Assignee
Huf Huelsbeck and Fuerst GmbH and Co KG
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Priority to EP14755065.1A priority patent/EP3053147A2/de
Priority to CN201480047165.2A priority patent/CN105531744B/zh
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Elektronikbauteil (10) für einen ID-Geber (100) eines Fahrzeugs, aufweisend wenigstens ein Funkmodul (30) für die Kommunikation für eine Berechtigungsabfrage des Fahrzeugs, wobei zumindest ein Nahfeld-Kommunikationsmodul (40) für eine Kommunikation im Nahfeld (12) des Elektronikbauteils (10) vorgesehen ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Elektronikbauteil für einen ID-Geber eines Fahrzeugs nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 sowie einen entsprechenden ID-Geber für ein Fahrzeug mit einem zugehörigen Elektronikbauteil nach dem Oberbegriff von Anspruch 10.
  • Es ist bekannt, dass Fahrzeuge elektronische ID-Geber aufweisen, welche eine mechanische Schlüssel-/ und Zugangsfunktion erfüllen. Solche elektronischen ID-Geber dienen dazu zum Beispiel per Funk eine Berechtigungsanfrage an das Fahrzeug zum Entriegeln der Türen zu senden. In Antwort auf diese Anfrage kommt üblicherweise die Freigabe bzw. eine gesicherte Kommunikationsfolge, um die Berechtigung zu klären und entsprechend die Entriegelung des Fahrzeugs durchzuführen. Beispielsweise kann über eine Kommunikationsfolge mit einer Sicherheitsanfrage und einer Sicherheitsantwort eine entsprechende Berechtigungsabfrage stattfinden. Dies erfolgt üblicherweise per Funk bereits mehrere Meter vom Fahrzeug entfernt.
  • Nachteilhaft bei bekannten Elektronikbauteilen für ID-Geber bzw. entsprechenden ID-Gebern ist es, dass diese ausschließlich die Berechtigungsfunktion erfüllen können. Weitere, zusätzliche Funktionalitäten weisen bekannte ID-Geber nicht oder nur unzureichend auf. Darüber hinaus wäre eine Integration weiterer Funktionalitäten in das Funkmodul mit hohem Aufwand versehen, da in einem solchen Fall die Berechtigungsfunktionalität in ihrer Sicherheit nicht beeinträchtigt werden dürfte.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die voranstehend beschriebenen Nachteile zumindest teilweise zu beheben. Insbesondere ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, in kostengünstiger und einfacher Weise eine größere Funktionsbreite des ID-Gebers zur Verfügung zu stellen.
  • Voranstehende Aufgabe wird gelöst durch ein Elektronikbauteil mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und einen ID-Geber mit den Merkmalen des Anspruchs 10. Weitere Merkmale und Details der Erfindung ergeben sich aus den jeweiligen Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Dabei gelten Merkmale und Details, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Elektronikbauteil beschrieben sind, selbstverständlich auch im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen ID-Geber und jeweils umgekehrt, so dass bezüglich der Offenbarung zu den einzelnen Erfindungsaspekten stets wechselseitig Bezug genommen wird bzw. werden kann.
  • Ein erfindungsgemäßes Elektronikbauteil ist für den ID-Geber eines Fahrzeugs ausgebildet. Hierfür weist das Elektronikbauteil wenigstens ein Funkmodul für die Kommunikation für eine Berechtigungsanfrage des Fahrzeugs auf. Ein erfindungsgemäßes Elektronikbauteil zeichnet sich dadurch aus, dass zumindest ein Nahfeld-Kommunikationsmodul für eine Kommunikation im Nahfeld des Elektronikbauteils vorgesehen ist.
  • Erfindungsgemäß baut das Elektronikbauteil also auf bekannten ID-Gebern auf. So verwendet es ein Funkmodul, um in bekannter Weise die Kommunikation für eine Berechtigungsabfrage des Fahrzeugs durchführen zu können. Diese kann in der beschriebenen Funktionalität einer Sicherheitsfrage und einer Sicherheitsantwort erfolgen. Auch andere Funkmethoden für das Durchführen einer Berechtigungsabfrage des Fahrzeugs sind selbstverständlich im vorliegenden Elektronikbauteil verwirklichbar.
  • Zusätzlich zu dem Funkmodul ist erfindungsgemäß nun ein Nahfeld-Kommunikationsmodul vorgesehen. Dieses dient der Kommunikation im Nahfeld des Elektronikbauteils. Unter dem Nahfeld des Elektronikbauteils ist dabei der Bereich um weniger als ca. einen Meter um das Elektronikbauteil herum zu verstehen. Bevorzugt sind geringere Kommunikationsweiten im Nahfeld vorgesehen, so dass das Nahfeld bevorzugt weniger als ca. 50 cm Kommunikationsweite aufweist oder sogar noch geringer ausfällt.
  • Durch das Vorsehen eines erfindungsgemäßen Nahfeld-Kommunikationsmoduls können nun zusätzliche Funktionalitäten im Elektronikbauteil implementiert werden. Diese werden insbesondere auf das Nahfeld-Kommunikationsmodul implementiert, so dass das Funkmodul davon unbeeinträchtigt seine bekannte Funktionalität für die Berechtigungsabfrage durchführen kann. Durch die separate konstruktive Ausgestaltung von Funkmodul einerseits und Nahfeld-Kommunikationsmodul andererseits können für das Funkmodul und vorzugsweise auch für das Nahfeld-Kommunikationsmodul Standardbauteile eingesetzt werden. Diese können z.B. gemeinsam auf einer Leiterplatte oder auf separaten und signalkommunizierend miteinander verbundenen Leiterplatten angeordnet sein. Ein solches Elektronikbauteil wird anschließend in den ID-Geber eines Fahrzeugs eingebaut, um die entsprechenden beiden unterschiedlichen Kommunikationsarten für diesen ID-Geber gewährleisten zu können.
  • Das Nahfeld für die Kommunikation mit dem Nahfeld-Kommunikationsmodul ist insbesondere sogar auf einen Bereich beschränkt, welcher einen Kontakt mit dem Elektronikbauteil bzw. den ID-Geber voraussetzt. Mit anderen Worten kann die Kommunikation im Nahfeld nur dann erfolgen, wenn die entsprechende gegenüberliegende Kommunikationsschnittstelle einen tatsächlichen berührenden Kontakt mit dem ID-Geber aufweist. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass dieser berührende Kontakt kein signalkommunizierender Kontakt ist, sondern vielmehr die Grenze darstellt, ab welchem die zugehörige gegenüberliegende Kommunikationsschnittstelle das Nahfeld zur Kommunikation verlassen würde.
  • Ein Beispiel für die voranstehende Funktionalität ist eine Kommunikation im Inneren des Fahrzeugs. So kann beispielsweise nach dem Entriegeln der Türen der Fahrer die Tür öffnen und in das Fahrzeug einsteigen. Anschließend ist es möglich, dass er den Schlüssel, welcher hier als ID-Geber in erfindungsgemäßer Weise ausgebildet ist, in der Mittelkonsole des Fahrzeugs ablegt. Beim Ablegen gerät der ID-Geber und damit auch das Elektronikbauteil in Kontakt mit der entsprechenden Ablagefläche in der Mittelkonsole des Fahrzeugs. Befindet sich nun in der Mittelkonsole des Fahrzeugs eine entsprechende gegenüberliegende Kommunikationsschnittstelle, so kann diese Kommunikation im Nahfeld nur dann erfolgen, wenn der Schlüssel, also der ID-Geber, tatsächlich in die Mittelkonsole abgelegt worden ist. So kann Missbrauch für die Kommunikation im Nahfeld-Kommunikationsmodul mit größerer Sicherheit verhindert werden. Bei diesem beschriebenen Beispiel kann selbstverständlich auch eine etwas größere Kommunikationsweite für das Nahfeld zugelassen werden. So ist beispielsweise ein Nahfeld im Bereich von ca. 10–20 cm denkbar, so dass der Schlüssel in der beschriebenen Variante auch in der Hosentasche des Fahrers verbleiben kann.
  • Wie aus dem voranstehenden Beispiel deutlich wird, wird durch die Reduktion der Kommunikationsweite des Nahfeld-Kommunikationsmoduls auf ein entsprechend beschränktes Nahfeld eine örtliche Sicherungsfunktion erfüllt. So kann sichergestellt werden, dass der Nutzer nur dann die entsprechende Kommunikation mit dem Nahfeld-Kommunikationsmodul ausführt, wenn er auch in definierter Weise nahe genug an der entsprechenden gegenüberliegenden Kommunikationsschnittstelle örtlich angeordnet ist. Durch diese örtliche Zuordnung zwischen ID-Geber mit Nahfeld-Kommunikationsmodul einerseits und der gegenüberliegenden Kommunikationsschnittstelle andererseits wird ein hoher Grad an Sicherheit erreicht. Ein Abfangen der Daten bzw. eine unerwünschte Kommunikation kann mit großer Sicherheit vermieden werden, so dass zusätzliche Sicherungsfunktionen innerhalb des Nahfeld-Kommunikationsmoduls unterbleiben können. Somit können auch kritische Daten zwischen dem Nahfeld-Kommunikationsmodul und einer entsprechenden gegenüberliegenden Kommunikationsschnittstelle ausgetauscht werden, ohne das ein hoher Sicherheitsfunkstandard wie beim Funkmodul eingehalten werden muss. Auch hier zeigt sich wieder der zusätzliche Vorteil, welcher durch die erfindungsgemäße Kombination von Funkmodul und Nahfeld-Kommunikationsmodul erzielbar wird.
  • Die Kommunikation mit dem Nahfeld-Kommunikationsmodul kann nach unterschiedlichsten Standards erfolgen. Bevorzugt wird der sogenannte NFC-Standard (Nearfield Communication) oder zum Beispiel ein Nearfield-Bluetooth-Verfahren eingesetzt.
  • Durch das Vorsehen einer erfindungsgemäßen Kommunikation im Nahfeld mit Hilfe des Nahfeld-Kommunikationsmoduls können nun eine Vielzahl unterschiedlichster Funktionalitäten dem Elektronikbauteil zusätzlich übertragen werden. So können beispielsweise personalisierbare Einstellungen des Fahrzeugs über die Kommunikation im Nahfeld mit dem Fahrzeug ausgetauscht werden. Dabei es kann sich zum Beispiel um die Einstellung der Außenspiegel oder die Sitzeinstellung handeln. Auch kritischere Parameter, wie z.B. die Abstimmung des Fahrwerks oder die Schaltpunkte eines Automatikgetriebes können auf diese Weise mit erhöhter Sicherheit übertragen werden.
  • Es kann von Vorteil sein, wenn bei einem erfindungsgemäßen Elektronikbauteil das zumindest eine Nahfeld-Kommunikationsmodul mit einer der folgenden Funktionsweisen ausgebildet ist:
    • – NFC (Nearfield Communication)
    • – Nearfield Bluetooth
  • Bei der voranstehenden Aufzählung handelt es sich um eine nicht abschließende Liste. Selbstverständlich können auch andere Funkmöglichkeiten für das Nahfeld-Kommunikationsmodul ausgewählt werden, solange eine entsprechende Beschränkung der Kommunikation auf das Nahfeld definiert möglich ist. Das Verwenden der beiden voranstehenden Standards erlaubt es auf bestehende Standardbauteile zurückzugreifen. Insbesondere kann es sich bei dem Nahfeld-Kommunikationsmodul um ein Standardbauteil handeln, wodurch die Kosten eines erfindungsgemäßen Elektronikbauteils weiter gesenkt werden.
  • Ein weiterer Vorteil ist erzielbar, wenn bei einem erfindungsgemäßen Elektronikbauteil das Nahfeld für die Kommunikation mit dem Nahfeld-Kommunikationsmodul eine Erstreckung von weniger als ca. 10 cm um das Nahfeld-Kommunikationsmodul aufweist, insbesondere auf einen Kontakt zu dem Elektronikbauteil beschränkt ist. Wie bereits mehrfach erläutert worden ist, wird die Reduktion der Kommunikationsweite, also die Definition des Nahfelds, durch die Ausbildung des Nahfeld-Kommunikationsmoduls erreicht. Eine Reduktion der geometrischen Erstreckung des Nahfelds führt zu der beschriebenen örtlichen Sicherheitsfunktion. Bevorzugt sind also Bereiche von weniger als 10 cm, insbesondere von weniger als ca. 5 cm, ca. 3 cm bzw. ca. 1 cm. Ein Kontakt zu dem Elektronikbauteil ist dahin zu verstehen, dass ein berührender Kontakt zu dem Elektronikbauteil bzw. zu dem ID-Geber durch die entsprechende gegenüberliegende Kommunikationsschnittstelle erzeugt wird. Das bedeutet, dass die Kommunikation nur bei einem Dagegenhalten gegen die entsprechende Kommunikationsschnittstelle oder einem Drauflegen stattfinden kann. Dies erhöht die örtliche Sicherheitsfunktion wie sie bereits mehrfach erläutert worden ist.
  • Vorteilhaft ist es ebenfalls, wenn bei einem erfindungsgemäßen Elektronikbauteil ein Näherungssensor, insbesondere im Bereich des Nahfeld-Kommunikationsmoduls vorgesehen ist. Damit wird sichergestellt, dass die Kommunikation des Nahfeld-Kommunikationsmoduls erst dann startet, wenn auch tatsächlich ein entsprechendes Objekt, insbesondere die dazugehörige Kommunikationsschnittstelle in ausreichend naher Umgebung angeordnet ist. Neben der erhöhten Sicherheit kann damit der Energieverbrauch des Elektronikbauteils und insbesondere des Nahfeld-Kommunikationsmoduls reduziert werden. So wird vorzugsweise der Kommunikationsversuch mit dem Nahfeld-Kommunikationsmodul erst gestartet, wenn der Näherungssensor eine ausreichende Wahrscheinlichkeit für die Anordnung einer entsprechenden gegenüberliegenden Kommunikationsschnittstelle abgibt. Beispielsweise weist das Elektronikbauteil eine Kontrolleinheit auf, welche insbesondere als kleine CPU ausgebildet ist und die entsprechende Regelung des Nahfeld-Kommunikationsmoduls bzw. die Verarbeitung der Daten des Näherungssensors vornimmt.
  • Weiter kann es von Vorteil sein, wenn bei einem erfindungsgemäßen Elektronikbauteil das Nahfeld-Kommunikationsmodul ausgebildet ist für die Durchführung wenigstens einer der folgenden Funktionen:
    • – Bezahlfunktion
    • – Sperrfunktion eines Fahrzeugs
    • – Personalisieren eines Fahrzeugs
    • – Personalisieren von Berechtigungsfunktionen eines Fahrzeugs
    • – Berechtigungsfunktion für Zutrittsbereiche.
  • Bei der voranstehenden Aufzählung handelt es sich um eine nicht abschließende Liste. Selbstverständlich können auch weitere Funktionen eine entsprechende Zusatzfunktionalität für das Elektronikteil zur Verfügung stellen. Bei der Bezahlfunktion kann z.B. ein Bezahlen in Restaurants zur Verfügung gestellt werden. Jedoch können auch innerhalb des Fahrzeugs Zusatzdienste aktiviert werden, welche vom Fahrzeughersteller mit Kosten beaufschlagt werden. Durch den ID-Geber kann der Bezahlvorgang dem Inhaber des zugehörigen ID-Gebers zugewiesen werden, so dass eine entsprechende Bezahlfunktion zur Verfügung gestellt ist. Auch die Sperrfunktion des Fahrzeugs kann auf diese Weise gewährleistet werden, wenn z.B. durch Dagegenhalten an einer definierten Außenfläche des Fahrzeugs die Entriegelung des Fahrzeugs durchgeführt wird. Das Personalisieren einzelner Funktionen des Fahrzeugs kann z.B. auf eine Sperrfreigabe für den Kofferraum ausgelegt sein. So kann z.B. nur mit Hilfe des ID-Gebers der Kofferraum geöffnet werden. Für die Abgabe in der Werkstatt kann über das Nahfeld-Kommunikationsmodul z.B. die Sperrfreigabe für den Kofferraum reduziert werden oder z.B. eine maximale Geschwindigkeit von ca. 100 km/h für das Fahrzeug gesetzt werden. Selbstverständlich kann die Berechtigungsfunktionalität auch fahrzeugferne Bereiche umfassen, also z.B. als Zutrittsfunktion in einem Unternehmen dienen.
  • Vorteilhaft ist es weiter, wenn bei einem erfindungsgemäßen Elektronikbauteil das Funkmodul mit dem Nahfeld-Kommunikationsmodul insbesondere über eine dafür vorgesehene Kontrolleinheit gekoppelt ist, so dass insbesondere die Kommunikation mit dem Nahfeld-Kommunikationsmodul erst freigegeben wird, wenn eine Bestätigung der Berechtigungskommunikation mit dem Funkmodul erfolgt ist. Das bedeutet, dass eine zusätzliche Sicherungsfunktion für die Kommunikation mit dem Nahfeld-Kommunikationsmodul eingeführt wird. Diese muss jedoch nicht separat im Nahfeld-Kommunikationsmodul implementiert werden. Vielmehr wird bereits die bestehende Sicherheit durch das Funkmodul verwendet, und durch die Nachschaltung bzw. Abhängigkeit der Kommunikation des Nahfeld-Kommunikationsmoduls auf dieses zusätzlich übertragen. Damit wird eine weitere Reduktion der Kosten bei Erhöhung der Sicherheit möglich.
  • Ein weiterer Vorteil wird erzielbar, wenn bei einem erfindungsgemäßen Elektronikbauteil das Funkmodul wenigstens eine Spule, insbesondere zwei Spulen, bevorzugt drei zueinander im Wesentlichen rechtwinklig ausgerichtete Spulen aufweist. Damit wird hinsichtlich der Ausrichtung des Elektronikbauteils während der Funkverbindung eine Unabhängigkeit von der tatsächlichen örtlichen Positionierung erreicht. Es entsteht also eine sogenannte 3D-Spule, die durch die rechtwinklige Ausrichtung der einzelnen Spulen zueinander in bekannter Weise eine optimierte Funkverbindung zum Fahrzeug herstellen kann.
  • Ein weiterer Vorteil kann es sein, wenn bei einem erfindungsgemäßen Elektronikbauteil das Nahfeld-Kommunikationsmodul zumindest eine Nahfeldspule, bevorzugt zwei Nahfeldspulen, insbesondere drei Nahfeldspulen aufweist. Die Nahfeldspulen können ebenfalls zueinander rechtwinklig ausgebildet sein. Wie auch für das Funkmodul kann damit das Nahfeld-Kommunikationsmodul eine Ausrichtungsunabhängigkeit zur Verfügung stellen, die unabhängig von der tatsächlichen Lage des Elektronikbauteils die gewünschte Kommunikation im Nahfeld zur Verfügung stellen kann. Bevorzugt sind die jeweiligen Nahfeldspulen mit ca. 10 oder mehr Wicklungen versehen.
  • Bei der Ausführungsform der voranstehenden beiden Absätze kann es von Vorteil sein, wenn die wenigstens eine Spule des Funkmoduls und die wenigstens eine Nahfeldspule des Kommunikationsmoduls gemeinsam gewickelt sind. Darunter ist zu verstehen, dass bei der Wicklung dieselbe um einen gemeinsamen Spulenkern erfolgt. Dabei können die Spule und die Nahfeldspule zumindest abschnittsweise parallel zueinander gewickelt sein. Bevorzugt sind die Wicklungen um eine gemeinsame parallel zueinander ausgerichtete Achse ausgerichtet. Auch ist es auf diese Weise möglich die Kompaktheit des Elektronikbauteils weiter zu verbessern und zu erhöhen. So kann es vorteilhaft sein, wenn bei dem Elektronikbauteil die kompakte Ausbildung einer gemeinsamen Wicklung aller Spulen des Funkmoduls und aller Nahfeldspulen des Nahfeld-Kommunikationsmoduls vorliegt. So kann z.B. durch Softwareaktivierung oder entsprechendes Anlöten an separaten Lötstellen die Funktionalität durch das Nahfeld-Kommunikationsmodul einzeln und damit gezielt zur Verfügung gestellt werden.
  • Ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein ID-Geber für ein Fahrzeug mit einem Elektronikbauteil, aufweisend wenigstens ein Funkmodul für die Kommunikation für eine Berechtigungsabfrage des Fahrzeugs. Ein erfindungsgemäßer ID-Geber zeichnet sich dadurch aus, dass zumindest ein Nahfeld-Kommunikationsmodul vorgesehen ist für eine Kommunikation im Nahfeld des Elektronikbauteils. Dabei ist das Elektronikbauteil vorzugsweise in erfindungsgemäßer Weise ausgebildet. Damit bringt der erfindungsgemäße ID-Geber die gleichen Vorteile mit sich, wie sie ausführlich mit Bezug auf ein erfindungsgemäßes Elektronikbauteil erläutert worden sind.
  • Ein erfindungsgemäßer ID-Geber lässt sich dahingehend weiterbilden, dass ein Gehäuse vorgesehen ist, wobei sich das Nahfeld-Kommunikationsmodul zumindest abschnittsweise entlang des Gehäuses erstreckt. Damit wird insbesondere die beschriebene Möglichkeit des berührenden Kontaktes als Beschränkung für die Kommunikation mit dem Nahfeld-Kommunikationsmodul erleichtert. So kann eine sehr starke Reduktion des tatsächlich vorhandenen Nahfelds durchgeführt werden, wodurch auch die notwendige Sendeleistung des Nahfeld-Kommunikationsmoduls und damit einhergehend der notwendige Stromverbrauch reduziert werden.
  • Auch Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist ein Sicherheitssystem für ein Fahrzeug, aufweisend wenigstens eine Funkschnittstelle und wenigstens eine Nahfeld-Kommunikationsschnittstelle, welche in entsprechender Weise mit dem Funkmodul bzw. dem Nahfeld-Kommunikationsmodul eines erfindungsgemäßen ID-Gebers bzw. eines erfindungsgemäßen Elektronikbauteils kommunizieren können. Damit werden für das Sicherheitssystem die gleichen Vorteile erzielt, wie sie ausführlich mit Bezug auf einen erfindungsgemäßen ID-Geber und ein erfindungsgemäßes Elektronikbauteil erläutert worden sind.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen, Ausführungsbeispiele der Erfindung im Einzelnen beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. Es zeigen schematisch:
  • 1 eine erste Ausführungsform eines ID-Gebers mit einem erfindungsgemäßen Elektronikbauteil,
  • 2 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen ID-Gebers mit einem erfindungsgemäßen Elektronikbauteil,
  • 3 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Elektronikbauteils und
  • 4 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Elektronikbauteils.
  • In den Figuren werden für die gleichen technischen Merkmale auch für unterschiedliche Weiterbildungen sowie Ausführungsbeispiele der Erfindung die identischen Bezugszeichen verwendet.
  • In 1 ist schematisch eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen ID-Gebers 100 dargestellt. Innerhalb eines Gehäuses 110 ist ein Elektronikbauteil 10 in erfindungsgemäßer Weise ausgebildet, welches ein Nahfeld 12 für die Kommunikation mit einem Nahfeld-Kommunikationsmodul 40 (nicht in 1 dargestellt) erlaubt. Die entsprechende Definition des Nahfelds 12 lässt sich auch auf die weiteren 2 bis 4 übertragen.
  • 2 zeigt einen Querschnitt durch eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen ID-Gebers 100. Auch hier ist ein Elektronikbauteil 10 in erfindungsgemäßer Weise vorgesehen, welches bei dieser Ausführungsform eine gemeinsame Leiterplatte 20 aufweist. Auf dieser Leiterplatte 20 sind ein Nahfeld-Kommunikationsmodul 40 und ein Funkmodul 30 angeordnet. Über eine Kontrolleinheit 50 erfolgt eine signalkommunizierende Verbindung zum Funkmodul 30 und zum Nahfeld-Kommunikationsmodul 40. Weiter ist ein Näherungssensor 22 am Rand des Gehäuses 110 vorgesehen, um die Kommunikationsmöglichkeit mit dem Nahfeld-Kommunikationsmodul 40 erst dann einzuschalten, wenn sich eine entsprechende gegenüberliegende Kommunikationsschnittstelle nahe genug daran befindet und durch den Näherungssensor 22 erkannt wird.
  • 3 zeigt eine Möglichkeit der Ausbildung von einem Nahfeld-Kommunikationsmodul 40 und Funkmodul 30. Hier weisen beide Module Spulen 32 und 42 auf, wobei die Spulen 32 des Funkmoduls 30 und die Nahfeldspulen 42 des Nahfeld-Kommunikationsmoduls 40 gemeinsam um eine im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtete Achse gewickelt sind. Die Wicklung folgt um einen gemeinsamen Spulenkern 34.
  • 4 zeigt eine Weiterbildung der Ausführungsform der 3, wobei aus Übersichtlichkeitsgründen für jede Wicklungsrichtung nur eine einzige Wicklung für die Spule 32 und die Nahfeldspule 42 dargestellt ist. Hier ist gut zu erkennen, dass um die unterschiedlichen Wicklungsachsen um den Spulenkern 34 Nahfeldspulen 42a, 42b und 42c sowie Spulen 32a, 32b und 32c gewickelt sind, die zumindest teilweise rechtwinklig zueinander ausgerichtet sein können. Die Wicklung erfolgt jeweils vorzugsweise gemeinsam, so dass für beide Module, also das Funkmodul 30 und das Nahfeld-Kommunikationsmodul 40 eine dreidimensionale Funktionalität entsteht, die die örtliche Ausrichtung des Elektronikbauteils 10 und des ID-Gebers 100 unerheblich für die tatsächliche Kommunikation macht.
  • Die voranstehende Erläuterung der Ausführungsformen beschreibt die vorliegende Erfindung ausschließlich im Rahmen von Beispielen. Selbstverständlich können einzelne Merkmale der Ausführungsformen, sofern technisch sinnvoll, frei miteinander kombiniert werden, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Elektronikbauteil
    12
    Nahfeld
    20
    Leiterplatte
    22
    Näherungssensor
    30
    Funkmodul
    32
    Spule
    32a
    Spule
    32b
    Spule
    32c
    Spule
    34
    Spulenkern
    40
    Nahfeld-Kommunikationsmodul
    42
    Nahfeldspule
    42a
    Nahfeldspule
    42b
    Nahfeldspule
    42c
    Nahfeldspule
    50
    Kontrolleinheit
    100
    ID-Geber
    110
    Gehäuse

Claims (12)

  1. Elektronikbauteil (10) für einen ID-Geber (100) eines Fahrzeugs, aufweisend wenigstens ein Funkmodul (30) für die Kommunikation für eine Berechtigungsabfrage des Fahrzeugs, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Nahfeld-Kommunikationsmodul (40) für eine Kommunikation im Nahfeld (12) des Elektronikbauteils (10) vorgesehen ist.
  2. Elektronikbauteil (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest ein Nahfeld-Kommunikationsmodul (40) ausgebildet ist mit einer der folgenden Funktionsweisen: • NFC (Nearfield Communication) • Nearfield Bluetototh
  3. Elektronikbauteil (10) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Nahfeld (12) für die Kommunikation mit dem Nahfeld-Kommunikationsmodul (40) eine Erstreckung von weniger als ca. 10 cm um das Nahfeld-Kommunikationsmodul (40) aufweist, insbesondere auf einen Kontakt zu dem Elektronikbauteil (10) beschränkt ist.
  4. Elektronikbauteil (10) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Näherungssensor (22), insbesondere im Bereich des Nahfeld-Kommunikationsmoduls (40), vorgesehen ist.
  5. Elektronikbauteil (10) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Nahfeld-Kommunikationsmodul (40) ausgebildet ist für die Durchführung wenigstes einer der folgenden Funktionen: • Bezahlfunktion • Sperrfunktion eines Fahrzeugs • Personalisieren eines Fahrzeugs • Personalisieren von Berechtigungsfunktionen eines Fahrzeugs • Berechtigungsfunktion für Zutrittsbereiche
  6. Elektronikbauteil (10) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Funkmodul (30) mit dem Nahfeld-Kommunikationsmodul (40) insbesondere über eine dafür vorgesehene Kontrolleinheit (50) gekoppelt ist, so dass insbesondere die Kommunikation mit dem Nahfeld-Kommunikationsmodul (40) erst freigegeben wird, wenn eine Bestätigung der Berechtigungskommunikation mit dem Funkmodul (30) erfolgt ist.
  7. Elektronikbauteil (10) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Funkmodul (30) wenigstens eine Spule (32), bevorzugt zwei, insbesondere drei zueinander im Wesentlichen rechtwinklig ausgerichtete Spulen (32), aufweist.
  8. Elektronikbauteil (10) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Nahfeld-Kommunikationsmodul (40) zumindest eine Nahfeldspule (42), bevorzugt zwei Nahfeldspulen (42), insbesondere drei Nahfeldspulen (42) aufweist.
  9. Elektronikbauteil (10) nach einem der Ansprüche 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Spule (32) des Funkmoduls (30) und die wenigstens eine Nahfeldspule (42) des Nahfeld-Kommunikationsmoduls (40) gemeinsam gewickelt sind.
  10. ID-Geber (100) für ein Fahrzeug mit einem Elektronikbauteil (10), aufweisend wenigstens ein Funkmodul (30) für die Kommunikation für eine Berechtigungsabfrage des Fahrzeugs, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Nahfeld-Kommunikationsmodul (20) vorgesehen ist für eine Kommunikation im Nahfeld (12) des Elektronikbauteils (10).
  11. ID-Geber (100) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Elektronikbauteil (10) die Merkmale eines der Ansprüche 1 bis 9 aufweist.
  12. ID-Geber (100) nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gehäuse (110) vorgesehen ist, wobei sich das Nahfeld-Kommunikationsmodul (40) zumindest abschnittsweise entlang des Gehäuses (110) erstreckt.
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