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Die Erfindung betrifft ein System mit einer Sicherheitsvorrichtung eines Kraftfahrzeuges, wobei die Sicherheitsvorrichtung in Kommunikation mit einem mobilen Identifikationsgeber setzbar ist. Zudem bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zum Betreiben des genannten Systems.
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In der
DE 103 34 625 A1 ist eine Sicherheitsvorrichtung zum Nachweis einer Berechtigung zum Ver- und Entriegeln eines Kraftfahrzeuges beschrieben, wobei eine kraftfahrzeugseitige Sende- und Empfangseinheit ein Anforderungssignal aussendet und ein beweglicher und insbesondere tragbarer Identifikationsgeber dieses Anforderungssignal empfängt, der wiederum ein Antwortsignal zurücksendet, das kraftfahrzeugseitig ausgewertet wird. Im Fall einer vorliegenden und erkannten Berechtigung des Identifikationsgebers gibt eine Steuereinrichtung in dem Kraftfahrzeug einen Steuerbefehl aus, der beispielsweise ein Entriegeln oder Verriegeln des Kraftfahrzeuges auslöst.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein System sowie ein Verfahren der vorstehend genannten Art weiterzubilden, wobei die Funktionalität erhöht wird.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein System mit sämtlichen Merkmalen des Patentanspruches 1 vorgeschlagen. Zudem wird zur Lösung der oben genannten Aufgabe ein Verfahren mit sämtlichen Merkmalen des Patentanspruches 13 vorgeschlagen. In den abhängigen Patentansprüchen sind bevorzugte Weiterbildungen ausgeführt.
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Erfindungsgemäß ist ein System mit einer Sicherheitsvorrichtung eines Kraftfahrzeuges vorgesehen, die in Kommunikation mit einem mobilen Identifikationsgeber setzbar ist, wobei das System ein Antrieb, der in mechanischer Wirkverbindung mit einem beweglichen Teil des Kraftfahrzeuges bringbar ist oder steht, und die Sicherheitsvorrichtung, mit der eine Authentifizierungsabfrage durchführbar ist, sowie eine Steuereinheit umfasst, mit der bei einem positiven Abfrageergebnis bzgl. der genannten Authentifizierungsabfrage die Sicherheitsvorrichtung von einem Verriegelungsstatus in einen Entriegelungsstatus und/oder umgekehrt schaltbar ist. Zudem erfolgt bei einem positiven Abfrageergebnis ein Ansteuern des Antriebes zur Öffnung des beweglichen Teils. Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung ist, dass eine Steuereinheit für zwei unterschiedliche Aktionen verantwortlich ist, wobei die erste Aktion für die Schaltung von dem Verriegelungsstatus in den Entriegelungsstatus sorgt und die zweite davon unabhängige Aktion ein Ansteuern des Antriebs zur Öffnung des beweglichen Teils sorgt. Vorteilhafterweise kann es sich bei dem beweglichen Teil um eine Tür, eine Heckklappe oder um einen Kofferraumdeckel sowie einen Tankdeckel handeln. Der Verriegelungsstatus und der Entriegelungsstatus kann beispielsweise eine definierte Schaltungsstellung oder ein definierter elektrischer Zustand der Sicherheitsvorrichtung sein. Ebenfalls ist es denkbar, dass der Verriegelungsstatus und der Entriegelungsstatus von einem Positionszustand eines Schlosses abhängt, das am beweglichen Teil, insbesondere an der Kraftfahrzeugtür angeordnet ist. Das Schloss kann z. B. zwischen einer Entriegelungsposition und einer Verriegelungsposition bewegt und/oder angesteuert werden, wobei die Entriegelungsposition des Schlosses den Entriegelungsstatus der Sicherheitsvorrichtung entspricht. Die Verriegelungsposition des Schlosses entspricht hingegen dem Verriegelungsstatus der Sicherheitsvorrichtung. Das Öffnen des beweglichen Teils bedeutet gemäß der vorliegenden Erfindung, dass aktiv das bewegliche Teil geöffnet wird, dass bedeutet, das bewegliche Teil aus der geschlossenen Position am Kraftfahrzeug aktiv in Richtung Öffnungsstellung bewegt wird. Zum Beispiel umfasst die Erfindung die Möglichkeit, dass der Antrieb direkt am beweglichen Teil angreift und/oder über eine Öffnungshilfe angreift, wodurch eine Kraft auf das bewegliche Teil ausgeübt wird, die bewirkt, dass das bewegliche Teil geöffnet wird.
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Ebenfalls umfasst die vorliegende Erfindung, dass über eine Positionsveränderung des Schlosses, an dem der Antrieb oder ein weiterer Antrieb angreifen kann, die Öffnungsbewegung des beweglichen Teils eingeleitet wird. Es ist denkbar, dass in der Entriegelungsposition des Schlosses ein Öffnungsvorgang des beweglichen Teils noch ausgeschlossen ist. Erst wenn sich das Schloss in einer Öffnungsposition befindet, die sich von der Entriegelungsposition unterscheidet, kann über den Antrieb eine Öffnungsbewegung des beweglichen Teils erfolgen.
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In einer die Erfindung verbessernden Maßnahme kann vorgesehen sein, dass die Steuereinheit am Antrieb und/oder am Schloss angeordnet ist und/oder in einem Türaußengriff der Tür integriert ist, insbesondere dass ein Schalter am Türaußengriff angeordnet ist, um die Steuereinheit anzusteuern, wodurch bei einem positiven Abfrageergebnis die Sicherheitsvorrichtung von einen Verriegelungsstatus in einen Entriegelungsstatus schaltbar ist und der Antrieb zur Öffnung des beweglichen Teils ansteuerbar ist.
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Weiterhin kann ein Vorteil der Erfindung sein, dass ein Kommunikationselement vorgesehen ist, über das eine Datenkommunikation mit dem mobilen Identifikationsgeber aufbaubar ist, um eine Authentifizierungsabfrage durchzuführen, insbesondere dass die Steuereinheit das Kommunikationselement aufweist. Auch der mobile Identifikationsgeber kann ein Kommunikationselement aufweisen, um eine Datenkommunikation mit dem kraftfahrzeugseitigen Kommunikationselement zu ermöglichen. Das eine oder das andere Kommunikationselement kann beispielsweise als Spule ausgebildet sein. Die Spule kann ihre Funktionsweise als Antenne, Transponder, etc. haben. Beispielsweise kann die Spule kreisförmig, spiralförmig, oval oder drei- und viereckig ausgebildet sein. Das Kommunikationselement kann die Form einer Leiterschleife aus gewickeltem Draht aufweisen oder als gedruckte Schaltung mit mindestens einer leitfähigen Schicht eines Leiterplattenmaterials oder dergleichen ausgeführt sein.
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Vorteilhafterweise kann über das Kommunikationselement ein elektromagnetisches Feld aufbaubar sein, insbesondere kann das elektromagnetische Feld durch Induktion erzeugbar sein. Das bedeutet z. B., dass eine Leistungsversorgung vom Kraftfahrzeug in den mobilen Identifikationsgeber induktiv erfolgen kann.
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Weiterhin kann ein Vorteil der Erfindung sein, dass das Kommunikationselement derart ausgeführt ist, dass das elektromagnetische Feld eine Reichweite von weniger als 12 cm hat, insbesondere dass Daten über das elektromagnetische Feld gemäß eines NFC-Protokolls übertragbar sind. Bei der Near-Field-Communication erfolgt im Nahbereich eine Datenkommunikation, insbesondere ein Austausch von Daten, wobei der mobile Identifikationsgeber kontaktlos und beabstandet zum Kommunikationselement der Steuereinheit sich befindet. Die Kommunikation kann kryptographisch, insbesondere verschlüsselt erfolgen.
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Vorteilhafterweise erfolgt die Datenkommunikation zwischen dem mobilen Identifikationsgeber und dem ersten Kommunikationselement in einem Frequenzbereich von 13,56 MHz, wobei die Datenübertragungsraten von 424 Kilobit und mehr pro Sekunde sein können. Vorteilhafterweise zeichnet sich die NFC-Kommunikation durch ihre Schnelligkeit bei der Energieübertragung aus, wobei gleichzeitig die einzelnen Kommunikationselemente wenig Bauraum benötigen und zusätzlich in ihrer Funktionsweise eine geringe Störanfälligkeit aufweisen. Aufgrund der geringen Reichweite des elektromagnetischen Feldes kann nahezu ein unerwünschtes Mitlesen der Datenkommunikation ausgeschlossen werden. Des Weiteren schließt die Erfindung mit ein, dass ein Näherungssensor vorgesehen ist, der elektronisch mit dem Kommunikationselement in Datenverbindung bringbar ist, insbesondere dass die Steuereinheit den Näherungssensor aufweist. Ein Vorteil des Einsatzes des Näherungssensors ist, dass das erfindungsgemäße System zur Authentifizierungsabfrage getriggert und/oder „geweckt“ werden kann, um insbesondere vom Kommunikationselement der Steuereinheit ein elektromagnetisches Feld aufzubauen, wodurch eine Datenkommunikation mit dem mobilen Identifikationsgeber möglich ist. Der Näherungssensor kann z. B. ein kapazitiver Sensor sein. Der Identifikationsgeber kann erfindungsgemäß ein Mobiltelefon oder ein elektronischer Kraftfahrzeugschlüssel oder eine Chipkarte oder eine Uhr sein.
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Ebenfalls ist es denkbar, dass ein mit dem Kraftfahrzeug verbindbares Bussystem mit der Steuereinheit in Datenkommunikation bringbar ist, wodurch Kraftfahrzeugdaten in die Steuereinheit einlesbar sind. Die Kraftfahrzeugdaten können z. B. hinreichende oder notwendige Bedingungen sein, damit eine Überprüfung einer möglichen Annäherung eines Benutzers an das Kraftfahrzeug und/oder eine Durchführung einer Authentifizierungsabfrage zwischen der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung und dem mobilen Identifikationsgeber gestartet wird. Zum Beispiel kann es Sinn machen, dass ein Kraftfahrzeugdatensatz die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges definiert, sodass erst bei einer Fahrzeuggeschwindigkeit von ungefähr 0 km pro Stunde eine Überprüfung einer möglichen Annäherung eines Benutzers und/oder eine Authentifizierungsabfrage gestartet wird.
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Erfindungsgemäß wird bei der Authentifizierungsabfrage überprüft, inwieweit der Benutzer für einen Zugang ins Kraftfahrzeug berechtigt ist, insbesondere berechtigt ist, dass Kraftfahrzeug zu Ver- und/oder Entriegeln und/oder zu starten. Während dieser Datenkommunikation erfolgt eine Codeabfrage, wobei vorteilhafterweise der Berechtigungscode vom mobilen Identifikationsgeber über das elektromagnetische Feld zur kraftfahrzeugseitigen Sicherheitsvorrichtung, insbesondere Steuereinheit übergeht. Die Überprüfung der Berechtigung erfolgt kraftfahrzeugseitig in der Sicherheitsvorrichtung, beispielsweise in der Bordelektronik des Kraftfahrzeuges, die mit der Steuereinheit in Verbindung steht.
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Die Steuereinheit kann vorteilhafterweise an einem Trägerelement innerhalb des Kraftfahrzeuges, insbesondere der Kraftfahrzeugtür angeordnet sein. Das Trägerelement kann z. B. innerhalb der Kraftfahrzeugtürverkleidung verlaufen. Zudem ist es denkbar, dass das Trägerelement ein Bestandteil einer Handhabe eines Kraftfahrzeuges ist, die einen von außen zugänglichen Türgriff und einen Montageträger (=Trägerelement) aufweist, an dem der Türgriff innenseitig der Kraftfahrzeugtür befestigt ist. Die Steuereinheit und/oder das Kommunikationselement der Steuereinheit und/oder der Näherungssensor und/oder der Schalter der Steuereinheit können beispielsweise am Montageträger befestigt sein, beispielsweise über eine Rastverbindung, Clippsverbindung oder form- und/oder kraft- und/oder stoffschlüssige Verbindung.
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Zudem wird die oben genannte Aufgabe durch ein Verfahren zum Betreiben eines Systems mit einer Sicherheitsvorrichtung eines Kraftfahrzeuges gelöst, die in Kommunikation mit einem mobilen Identifikationsgeber setzbar ist, wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist:
- a) Überprüfung einer möglichen Annäherung eines Benutzers an ein bewegliches Teil des Kraftfahrzeuges durch die Sicherheitsvorrichtung,
- b) bei einem Vorliegen einer positiven Annäherung: Durchführung einer Authentifizierungsabfrage, bei der ein vom mobilen Identifikationsgeber gesendeter Code durch die Sicherheitsvorrichtung ausgewertet wird,
- c) bei einem Vorliegen eines positiven Abfrageergebnis: Ansteuerung einer Steuereinheit, die
i. die Sicherheitsvorrichtung von einem Verriegelungsstatus in einem Entriegelungsstatus schaltet und
ii. einen Antrieb zur Öffnung des beweglichen Teils ansteuert.
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Bei einem positiven Abfrageergebnis kann z. B. bewirkt werden, dass die Sicherheitsvorrichtung eine Ent- und/oder Verriegelung eines beweglichen Teils des Kraftfahrzeuges, insbesondere der Kraftfahrzeugtür, der Heckklappe, der Kofferraumheckklappe oder eines Tankdeckels vornimmt.
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Ebenfalls umfasst die Erfindung, dass ein Kommunikationselement kraftfahrzeugseitig und/oder ein Kommunikationselement im Identifikationsgeber vorgesehen ist, um Schritt b) auszuführen. Die Erfindung schließt mit ein, dass eine Kommunikation während des Schrittes a) und/oder des Schrittes b) denkbar ist, bei der sich der mobile Identifikationsgeber zur Sicherheitsvorrichtung in einem größeren Abstand, insbesondere größer als 0,5 m befindet. Ebenfalls schließt die Erfindung mit ein, dass die soeben genannte Kommunikation zwischen dem mobilen Identifikationsgeber und dem Kraftfahrzeug im nahen Bereich, insbesondere über eine Near-Field-Communikation erfolgt.
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Zudem umfasst die Erfindung den Gedanken, dass über das Kommunikationselement ein elektromagnetisches Feld aufgebaut wird, insbesondere dass das elektromagnetische Feld durch Induktion erzeugt wird. Vorteilhafterweise kann die Steuereinheit eine Schaltung aufweisen, die in einem aktiven Modus derart geschaltet ist, dass in definierten Zeitabständen das elektromagnetische Feld aufgebaut und abgebaut wird. Ebenfalls ist es möglich, dass eine Schaltung vorgesehen ist, die in einem Passivmodus derart geschaltet ist, dass das elektromagnetische Feld erst dann aufgebaut wird, wenn ein Näherungssensor eine Annäherung an das Kraftfahrzeug sensiert hat, insbesondere dass die Annäherung kapazitiv erfolgt.
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Ferner umfasst die Erfindung, dass während des Schrittes a) und/oder b) die Steuereinheit ein elektromagnetisches Feld erzeugt, wobei der mobile Identifikationsgeber, der in das elektromagnetische Feld geführt wird, das elektromagnetische Feld moduliert, wodurch Schritt b) realisierbar ist. Das bedeutet, dass das elektromagnetische Feld, erzeugt durch die Steuereinheit, insbesondere das Kommunikationselement der Steuereinheit, durch den mobilen Identifikationsgeber verändert und/oder geschwächt und/oder gedämpft wird, welches im Sinne dieser Erfindung als Modulation definiert ist. Hierdurch lässt sich ein passiv moduliertes Signal erzeugen, wodurch eine Datenkommunikation zwischen dem mobilen Identifikationsgeber und der Steuereinheit sich realisieren lässt. Eine Datenverschlüsselung ist ebenfalls im Rahmen der genannten Modulation denkbar.
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Zudem umfasst die Erfindung den Gedanken, dass während des Schrittes a) und/oder b) die Steuereinheit ein elektromagnetisches Feld erzeugt, wobei der mobile Identifikationsgeber, der in das elektromagnetische Feld geführt wird, ein elektromagnetisches Feld erzeugt, das der Steuereinheit gesendet wird, wodurch Schritt b) realisierbar ist. Folglich ist es denkbar, dass eine aktive Modulation gestartet wird, bei der der Identifikationsgeber ein „eigenes“ elektromagnetisches Feld in Richtung der Steuereinheit erzeugt, wodurch eine Datenkommunikation zwischen der Sicherheitsvorrichtung und dem Identifikationsgeber entsteht, einschließlich der Überprüfung des Codes.
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Zudem ist es denkbar, dass der mobile Identifikationsgeber über das elektromagnetische Feld – erzeugt durch die kraftfahrzeugseitige Sicherheitsvorrichtung – die Energie erhält, sein eigenes elektromagnetisches Feld aufzubauen. Ebenfalls ist es denkbar, dass der Identifikationsgeber eine eigene Leistungsversorgung aufweist, die dafür sorgt, dass ausgehend vom Identifikationsgeber ein eigenes elektromagnetisches Feld erzeugt werden kann.
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Sowohl bei der passiven Modulation als auch bei der aktiven Modulation kann es vorteilhaft sein, dass das jeweilige elektromagnetische Feld induziert wird.
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Zudem umfasst die Erfindung die Ausführungsform, dass die Sicherheitsvorrichtung und/oder die Steuereinheit derart geschaltet ist, dass in definierten Zeitabständen Schritt a) durchgeführt wird. Bei dieser Ausführungsform ist ein elektronisches Bauteil, insbesondere ein Näherungssensor nicht notwendig um eine Annäherung zu sensieren, wodurch wiederum eine Kommunikation zwischen dem mobilen Identifikationsgeber und der Sicherheitsvorrichtung, insbesondere zur Authentifizierungsabfrage gestartet wird.
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Ferner umfasst die Erfindung die Möglichkeit, dass ein vom Benutzer zu aktivierender Schalter am beweglichen Teil angeordnet ist, wobei insbesondere der Schritt c) ii) erst dann durchgeführt wird, wenn der Schalter betätigt wird. Der zu aktivierende Schalter kann z. B. durch eine Berührung und/oder eine Annäherung und/oder durch ein aktives Ziehen an einem Kraftfahrzeugbauteil, wie z. B. am Türgriff aktiviert werden. Über die Aktivierung des Schalters kann der Schritt c) ii) und/oder der Schritt c) i) und/oder der Schritt a) gestartet und/oder getriggert werden.
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Zudem kann erfindungsgemäß die Steuereinheit mit einer Schaltung vorgesehen sein, die in einem aktiven Modus derart geschaltet ist, dass in definierten Zeitabständen das elektromagnetische Feld aufgebaut und abgebaut wird. Erfolgt eine Bewegung des mobilen Identifikationsgebers in das elektromagnetische Feld, wird eine Datenkommunikation zwischen dem mobilen Identifikationsgeber und dem kraftfahrzeugseitigen Kommunikationselement zur Authentifizierungsabfrage gestartet.
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Ebenfalls ist es denkbar, dass erfindungsgemäß eine Schaltung in der Steuereinheit vorgesehen ist, die in einem Passivmodus derart geschaltet ist, dass das elektromagnetische Feld erst dann aufgebaut ist, wenn ein kraftfahrzeugseitiger Näherungssensor eine Annäherung an das Kraftfahrzeug sensiert hat. Das bedeutet, dass die Steuereinheit so lange „schläft“ bis der Näherungssensor eine Annäherung an das Kraftfahrzeug detektiert hat. Ebenfalls ist es im Rahmen dieser Ausführungsvariante denkbar, dass anstelle des Näherungssensor der Schalter zum Einsatz kommt, der die Steuereinheit bei einer Betätigung „weckt“. Sowohl bzgl. des Schalters als auch bzgl. des Näherungssensors wird anschließend über ein entsprechendes Signal die Schaltung derart angesteuert, dass das Kommunikationselement der Steuereinheit ein elektromagnetisches Feld aufbaut, um eine entsprechende Datenkommunikation mit dem mobilen Identifikationsgeber für die Authentifizierungsabfrage zu ermöglichen und zwar dann, wenn sich der mobile Identifikationsgeber in dem elektromagnetischen Feld befindet.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung im Einzelnen beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung eines Kraftfahrzeuges mit einem System einschließlich Sicherheitsvorrichtung, die mit einem mobilen Identifikationsgeber in Datenkommunikation für eine Authentifizierungsabfrage bringbar ist,
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2 eine schematische Ansicht einer möglichen Sicherheitsvorrichtung gemäß 1,
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3 eine weitere schematische Ansicht eines Teilbereiches der Sicherheitsvorrichtung gemäß 2,
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4 eine weitere Ausführungsvariante eines Teilbereiches einer Sicherheitsvorrichtung gemäß 2,
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5 ein Ablaufdiagramm zum Betreiben eines Systems mit einer Sicherheitsvorrichtung gemäß 1,
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6 eine weitere Alternative zum Betreiben eines Systems mit einer Sicherheitsvorrichtung gemäß 1,
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7 ein weiteres Ausführungsbeispiel zum Betreiben eines Systems mit einer Sicherheitsvorrichtung gemäß 1 und
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8 ein noch weiteres Ausführungsbeispiel zum Betreiben eines Systems mit einer Sicherheitsvorrichtung gemäß 1.
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In 1 ist ein Kraftfahrzeug 2 dargestellt, welches eine Sicherheitsvorrichtung 1 aufweist, die eine Authentifizierungsabfrage durchführen kann, bei der überprüft wird, inwieweit der Benutzer, der einen mobilen Identifikationsgeber 50 bei sich trägt, berechtigt ist, sich in das Kraftfahrzeug 2 zu begeben, insbesondere eine Entriegelung und/oder Verriegelung des Kraftfahrzeuges 2 auszulösen und/oder das Kraftfahrzeug 2 zu starten. Ebenfalls ist die Sicherheitsvorrichtung 1 dazu ausgelegt, bei einer positiven Authentifizierungsabfrage einen Antrieb 20 anzusteuern, um die Kraftfahrzeugtür 3 zu bewegen, und zwar aus einem geschlossenen Zustand in Richtung eines Öffnungszustandes. Somit ist die Sicherheitsvorrichtung 1 in der Lage, das Kraftfahrzeug 2 sowohl aus einem Verriegelungsstatus in einen Entriegelungsstatus zu schalten als auch eine Öffnungshilfe der Kraftfahrzeugtür 3 für den Benutzer zu schaffen.
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Die Sicherheitsvorrichtung 1 weist eine Steuereinheit 10 auf, die exemplarisch in 2 gezeigt ist, die bei einem positiven Abfrageergebnis der Authentifizierungsabfrage die Sicherheitsvorrichtung 1 von einem Verriegelungsstatus in einen Entriegelungsstatus schaltet sowie den Antrieb 20 zur Öffnung der Tür 3 ansteuert. Die Sicherheitsvorrichtung 1 gemäß 2 weist ein Kommunikationselement 11 auf, über das eine Datenkommunikation mit dem mobilen Identifikationsgeber 50 aufbaubar ist, um eine Authentifizierungsabfrage durchzuführen. Der mobile Identifikationsgeber 50 weist hierzu ebenfalls ein Kommunikationselement 51 auf, das wie das Kommunikationselement 11 als Sende- und/oder Empfangseinheit funktioniert.
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Die Steuereinheit 10 ist mit einem Schloss 21 in Signalverbindung, das wiederum auf eine Tür 3 wirken kann, um diese aus einem Schließzustand in einen Öffnungszustand zumindest teilweise zu bewegen. Zwischen dem Antrieb 20 und der Steuereinheit 10 ist ein Treiber 23 zwischengeschaltet, der einen entsprechenden Steuerimpuls von der Steuereinheit 10 zum Antrieb 20 übermittelt.
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Gemäß 2 ist ein vom Benutzer zu aktivierender Schalter 40 angeordnet sowie ein Näherungssensor 30. Über den Näherungssensor 30 wird eine Annäherung des Benutzers an die Kraftfahrzeugtür 3 detektiert. Erst wenn der Näherungssensor 30 den Benutzer detektiert hat, erfolgt eine Kommunikation zwischen dem Kommunikationselement 11 und dem mobilen Identifikationsgeber 50 zur Authentifizierungsabfrage. Über eine Betätigung des Schalters 40 erfolgt ein Signal für die Steuereinheit 10, um den Antrieb 20 zum Öffnen der Tür 3 zu betätigen.
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Zwischen der kraftfahrzeugseitigen Elektronik und der Steuereinheit 10 ist ein Bussystem 60 vorgesehen. Über das Bussystem 60 können Kraftfahrzeugdaten der Steuereinheit 10 übermittelt werden, um beispielsweise gewisse Funktionen der Steuereinheit 10 zu beeinflussen. Beispielsweise ist es denkbar, dass ein Kraftfahrzeugdatensatz die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges definiert. Falls die Geschwindigkeit null sein sollte, ist eine Authentifizierungsabfrage und/oder ein Öffnungsvorgang der Tür 3 ausgeschlossen. Des Weiteren ist ein Spannungsregler 61 vor der Steuereinheit 10 vorgeschaltet.
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Gemäß 3 ist eine weitere Ausgestaltung der Sicherheitsvorrichtung 1 gezeigt, bei der der Antrieb 20, der gemäß der Ausführungsbeispiele als Elektromotor ausgestaltet sein kann, ein Schloss 21 antreiben kann, welches eine Entriegelungsposition 24 oder eine Verriegelungsposition 25 oder eine Öffnungsposition 26 einnehmen kann. Der Antrieb 20 wird gemäß 2 über die Steuereinheit 10 angesteuert. Bei einer Überführung des Schlosses 21 in die Öffnungsposition 26, kann das Schloss 21 auf die Tür 3 derart wirken, dass ein aktiver Öffnungsvorgang der Tür 3 bewirkt wird.
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Gemäß 4 ist schematisch dargestellt, dass eine Öffnungshilfe 22 vorgesehen sein kann, die direkt auf die Tür 3 wirkt. Über den Antrieb 20 kann die Öffnungshilfe 22 angetrieben werden, um einen Öffnungsvorgang der Tür 3 zu erreichen. Ein Schließvorgang der Tür 3 ist ebenfalls denkbar, welches über den Antrieb 20 gesteuert werden kann.
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Gemäß 5 ist das erfindungsgemäße Verfahren schematisch gezeigt, bei dem in einem ersten Schritt 100 eine Überprüfung einer möglichen Annäherung eines Benutzers an der Tür 3 des Kraftfahrzeuges 2 durch die Sicherheitsvorrichtung 1, insbesondere durch die Steuereinheit 10 erfolgt. Liegt eine Annäherung vor, erfolgt eine Kommunikation zwischen dem mobilen Identifikationsgeber 50 und der Steuereinheit 10 im Schritt 101. Hierbei erfolgt eine Authentifizierungsabfrage, bei der ein vom mobilen Identifikationsgeber 50 gesendeter Code durch die Sicherheitsvorrichtung 1 ausgewertet wird. Bei einem Vorliegen eines positiven Abfrageergebnisses wird die Steuereinheit 10 im Schritt 102 angesteuert, wobei im Schritt 103 die Sicherheitsvorrichtung 1 von einem Verriegelungsstatus in einen Entriegelungsstatus schaltet und in einem weiteren Schritt 104 den Antrieb 20 zur Öffnung der Tür 3 ansteuert. Beide Schritte 103 und 104 können alternativ auch parallel, insbesondere gleichzeitig erfolgen. Diese Alternative bezieht sich ebenfalls auf die Ausführungsbeispiele gemäß 6 bis 8, worauf im Folgenden noch eingegangen wird.
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6 bis 8 entsprechen im Wesentlichen dem Verfahren gemäß 5, wobei kleinere Variationen enthalten sind, auf die im Folgenden eingegangen wird.
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Gemäß 6 entsprechen die Schritte 100 bis 103 dem Ausführungsbeispiel gemäß 5. Gemäß 6 folgt nach dem Schritt 103 eine Aktivierung des Schalters 40, welches im Bezugszeichen 105 wiedergegeben ist. Erst wenn der Schalter 40 gemäß Schritt 105 betätigt wird, erfolgt der Schritt 104, dass bedeutet, dass erst dann der Öffnungsvorgang der Tür 3 über eine Ansteuerung des Antriebes 20 gestartet wird.
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Gemäß 7 erfolgt zunächst Schritt 100, bei dem eine Überprüfung einer möglichen Annäherung eines Benutzers an die Kraftfahrzeugtür 3 durch die Sicherheitsvorrichtung 1 erfolgt. Bei einem Vorliegen einer positiven Annäherung erfolgt anschließend im Schritt 101 die Authentifizierungsabfrage. Bei einem Vorliegen eines positiven Abfrageergebnisses ist es nötig den Schalter 40 zu betätigen (Schritt 105), um die Steuereinheit 10 anzusteuern (Schritt 102), sodass die Schritte 103 sowie 104 folgen können.
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Gemäß 8 erfolgt zunächst Schritt 105, bei dem der Schalter 40 zu aktivieren ist. Anschließend erfolgt im Schritt 100 bzw. 101 eine Überprüfung einer möglichen Annäherung eines Benutzers an die Tür 3 des Kraftfahrzeuges 2 durch die Sicherheitsvorrichtung 1, wobei bei einem Vorliegen einer positiven Annäherung die Authentifizierungsabfrage gestartet wird, bei der ein vom mobilen Identifikationsgeber 50 gesendeter Code durch die Sicherheitsvorrichtung 1 ausgewertet wird. Bei einem Vorliegen eines positiven Abfrageergebnisses wird im Schritt 102 die Steuereinheit 10 angesteuert, wobei anschließend die Schritte 103 und 104 folgen.
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Gemäß der Ausführungsbeispiele kann die Tür 3 ein jegliches bewegliches Teil am Kraftfahrzeug 2 sein, wie beispielsweise die Heckklappe, der Kofferraumdeckel oder der Tankdeckel.
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Die Steuereinheit 10 kann im Türaußengriff 4 des Kraftfahrzeuges integriert sein. Ebenfalls ist es denkbar, dass die Steuereinheit 10 am Antrieb 20 oder am Schloss 21 angeordnet ist. Die Kommunikation zwischen dem Kommunikationselement 11 und dem mobilen Identifikationsgeber 50 kann über ein elektromagnetisches Feld, insbesondere gemäß eines NFC-Protokolls übertragen werden. Der mobile Identifikationsgeber 50 kann ein Mobiltelefon oder ein elektronischer Kraftfahrzeugschlüssel, eine Chipkarte oder sogar eine Uhr sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Sicherheitsvorrichtung
- 2
- Kraftfahrzeug
- 3
- bewegliches Teil, Tür, Heckklappe, Tankdeckel
- 4
- Türaußengriff
- 10
- Steuereinheit
- 11
- Kommunikationselement
- 20
- Antrieb, Motor
- 21
- Schloss
- 22
- Öffnungshilfe
- 23
- Treiber
- 24
- Entriegelungsposition
- 25
- Verriegelungsposition
- 26
- Öffnungsposition
- 30
- Näherungssensor
- 40
- Schalter
- 50
- mobiler Identifikationsgeber
- 51
- Kommunikationselement
- 60
- Bussystem
- 61
- Spannungsregler
- 100
- Schritt a) des Patentanspruches 13
- 101
- Schritt b) des Patentanspruches 13
- 102
- Schritt c) des Patentanspruches 13
- 103
- Schritt c) i) des Patentanspruches 13
- 104
- Schritt c) ii) des Patentanspruches 13
- 105
- Schritt: Schalter aktivieren
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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