-
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Duschhocker oder Duschstuhl mit einem Standgestell und einer auf diesem ruhenden Sitzfläche, welche mindestens eine vordere Hygieneaussparung aufweist.
-
Duschhocker und Duschstühle sind aus dem Stand der Technik bekannt und werden insbesondere in der Alten- und Behindertenpflege bei der Körperhygiene von älteren pflegebedürftigen oder behinderten Personen eingesetzt. Der Duschhocker oder Duschstuhl kann in eine Duschtasse oder auch eine Badewanne gestellt werden. Die Person kann auf dem Duschstuhl sicher Platz nehmen und kann dann von einer Pflegeperson gewaschen werden, wobei aufgrund der Hygieneaussparung in der Sitzfläche auch intime Körperregionen bequem zugänglich sind. Derartige Duschhocker werden auch als Hygienehocker bezeichnet.
-
In der
DE 10 2008 037 439 A1 ist ein typischer Duschstuhl mit einer nach vorn hin offenen Hygieneaussparung im vorderen Bereich der Sitzfläche mit den Merkmalen der eingangs genannten Gattung beschrieben. Weist der Duschstuhl Armlehnen und eine Rückenlehne auf, spricht man in der Regel von einem Duschstuhl, während ein einfacher Hocker ohne Arm- und Rückenlehnen auch als Duschhocker oder Hygienehocker bezeichnet wird. Im letztgenannten Fall besteht die Sitzvorrichtung nur aus in der Regel vier Standbeinen und einem auf diesen ruhenden Sitzflächenelement. Ist wie hier nur ein vorderer nach vorn hin offener etwa U-förmiger Hygieneausschnitt vorhanden, dann wird nur das Waschen des Intimbereichs der hilfsbedürftigen Person erleichtert, nicht aber ein Waschen im Gesäß- oder Analbereich.
-
In der
DE 10 2010 015 305 A1 ist ein Waschstuhl zur Körperreinigung in sitzender Position beschrieben, bei dem die Sitzfläche aus zwei getrennten Sitzhälften besteht, die auf dasselbe Rahmengestell montiert sind. Auf diese Weise wird eine Sitzgelegenheit geschaffen, bei der der Unterleib einer bewegungseingeschränkten Person nicht nur im vorderen Intimbereich, sondern über den gesamten Bereich zugänglich ist. Nachteilig an diesem bekannten Hygienehocker ist allerdings, dass dieser vergleichsweise wenig Sitzfläche zur Verfügung stellt und daher der hilfsbedürftigen Person kein ausreichend bequemes und sicheres Sitzen ermöglicht.
-
Aus der
DE 601 12 081 T2 ist schließlich ein Stuhl für behinderte Personen bekannt, bei dem der Sitz wie ein Toilettensitz ausgebildet ist, so dass der Stuhl auch als Nachtstuhl dienen kann, wobei der Sitz in diesem Fall eine einzige etwa mittige ovale Hygieneaussparung hat.
-
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Duschhocker oder Duschstuhl mit den Merkmalen der eingangs genannten Gattung zur Verfügung zu stellen, der beim Waschen eine bessere Zugänglichkeit der Intimregionen einer hilfsbedürftigen Person gewährleistet, dieser Person aber dennoch ein bequemes und sicheres Sitzen ermöglicht.
-
Die Lösung dieser Aufgabe liefert ein Duschhocker oder Duschstuhl der eingangs genannten Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs.
-
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Sitzfläche weiterhin mindestens eine hintere Hygieneaussparung aufweist. Somit sind erfindungsgemäß insgesamt wenigstens zwei Hygieneaussparungen vorhanden, wodurch neben der Intimregion auch der Gesäßbereich/Analbereich der auf dem Hocker/Stuhl sitzenden Person für die Hygiene zugänglich ist, wobei andererseits aber dennoch genügend Sitzfläche verbleibt, so dass die Person bequem und sicher auf dem Hocker/Stuhl sitzt. Dieser Stuhl/Hocker kann beispielsweise für den Hygienevorgang in eine Duschwanne oder Badewanne gestellt werden. Grundsätzlich ist auch eine Ausbildung eines unterseitig mit Rollen versehenen Stuhls (Rollstuhl) mit einer Sitzfläche im Sinne der vorliegenden Erfindung möglich.
-
Vorzugsweise sind die vordere Hygieneaussparung und die hintere Hygieneaussparung durch einen etwa in Querrichtung der Sitzfläche verlaufenden Verbindungssteg voneinander getrennt. Durch diesen Verbindungssteg wird mehr Sitzfläche geschaffen. Der erfindungsgemäße Hocker/Stuhl hat vereinfacht gesehen bevorzugt im Grundriss etwa die Form eine großen „H”, wobei Kantenbereiche abgerundet sein können und das „H” auch nicht unbedingt symmetrisch geformt sein muss, denn die beiden Hygieneaussparungen können unterschiedlich groß sein, so dass der quer verlaufende Verbindungssteg nicht in der Mitte zwischen vorderseitiger und rückseitiger Verbindung verlaufen muss.
-
Vorteilhaft ist die hintere Hygieneaussparung zur Rückseite der Sitzfläche hin offen, wodurch sich für die pflegende Person ein besserer Zugang zu den zu reinigenden Körperbereichen ergibt. Auch die vordere Hygieneaussparung kann beispielsweise zur Vorderseite der Sitzfläche hin offen ausgebildet sein, um auch hier einen besseren Zugang zu schaffen.
-
Besonders vorteilhaft ist es gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung, wenn die hintere Hygieneaussparung im Grundriss etwa U-förmig oder V-förmig ausgebildet ist. Der Öffnungswinkel und/oder die Breite der Aussparung und auch deren Tiefe können nach Bedarf variieren. Die genannte Grundrissform der Aussparung hat sich als vorteilhaft gezeigt, da damit der gesamte zu reinigende Körperbereich zugänglich gemacht wird.
-
Dabei sieht eine bevorzugte Variante der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung vor, dass die hintere Hygieneaussparung in der Grundrissfläche größer ausgebildet ist als die vordere Hygieneaussparung, um so an der Rückseite des Duschhockers eine etwas größere Körperregion zugänglich zu machen, als dies an der Vorderseite des Duschhockers bei der vorderen Aussparung notwendig ist. Die hintere Hygieneaussparung kann sich beispielsweise in ihrer Tiefe mindestens etwa bis zur Hälfte der Ausdehnung der Sitzfläche in Tiefenrichtung in die Sitzfläche hinein erstrecken. Da sich dann in Tiefenrichtung gesehen der Quersteg (Verbindungssteg) anschließt, ist die vordere Hygieneaussparung bei dieser Ausführungsvariante zwangsläufig etwas kleiner als die hintere Hygieneaussparung.
-
Bei einer erfindungsgemäß besonders bevorzugten konstruktiven Ausgestaltung umfasst das Standgestell zwei gebogene rohrförmige Streben, von denen jede jeweils die im Gebrauch etwa vertikalen Abschnitte von zwei Standbeinen des Duschhockers/Duschstuhls umfasst. Dies ermöglicht eine einfache Fertigung des Standgestells, für das lediglich zwei rohrförmige Streben in die entsprechende Form gebogen werden müssen. Diese Streben können neben den Standbeinen weiterhin jeweils in einer horizontalen Ebene verlaufende Abschnitte aufweisen, die sich an der Unterseite der Sitzfläche erstrecken.
-
Es ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung vorteilhaft, wenn ein unterseitig an der Sitzfläche anliegender Abschnitt einer rohrförmigen Strebe im Grundriss etwa V-förmig ausgebildet ist. Auf diese Weise kann die beispielsweise etwa H-förmig geformte Sitzfläche unter vorteilhafter Einleitung der Gewichtskräfte auf der parallel zur Sitzflächenebene unterseitig an der Sitzfläche verlaufenden Strebe abgestützt werden. Die Sitzfläche kann man beispielsweise auch an einer oder zwei solcher rohrförmiger Streben befestigen. Sind die Streben im Grundriss etwa V-förmig, liegt bevorzugt der Scheitelpunkt der V-Form im Bereich des Verbindungsstegs. Bei zwei rohrförmigen Streben können beide Scheitelpunkte dort liegen, quasi einander gegenüber liegend, wobei bei dieser konstruktiven Ausbildung die Kräfte aus dem Verbindungssteg der Sitzfläche und aus den beiden sich in Längsrichtung erstreckenden Sitzflächenhälften, die durch den Verbindungssteg miteinander verbunden werden, in die rohrförmigen Streben und über diese letztlich in die Standbeine des Standgestells eingeleitet werden.
-
Die in den Unteransprüchen genannten Merkmale betreffen bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung. Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung.
-
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben.
-
Dabei zeigen:
-
1 eine perspektivische Ansicht eines Duschhockers gemäß einem möglichen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
-
2 eine Draufsicht des Duschhockers von 1;
-
3 eine Ansicht der Unterseite eines beispielhaften erfindungsgemäßen Duschhockers.
-
Zunächst wird auf die 1 und 2 Bezug genommen und anhand dieser wird ein erstes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung erläutert. Der insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnete Duschhocker umfasst eine im Grundriss in etwa H-förmig geformte Sitzfläche 11 sowie ein Standgestell 12 mit in dem Beispiel vier Standfüßen 12a, 12b, 12c, 12d, auf dem sich die Sitzfläche abstützt. Die Sitzfläche 11 weist eine erste linke Sitzflächenhälfte 11a und eine zweite rechte Sitzflächenhälfte 11b auf, die abgesehen von Rundungen jeweils etwa annähernd eine rechteckige Fläche bilden, die sich jeweils in Längsrichtung, d. h. in Tiefenrichtung des Duschhockers erstrecken und die jeweils einen vertikalen Schenkel der H-Form bilden. Die rechte Sitzflächenhälfte 11b und die linke Sitzflächenhälfte 11a sind in Querrichtung, d. h. quer zur Tiefenrichtung durch einen Verbindungssteg 13 miteinander verbunden, welcher ebenfalls Teil der Sitzfläche ist und welcher den horizontalen Steg der H-Form bildet. Dabei handelt es sich jedoch um eine H-Form, bei der der Verbindungssteg 13 in der Tiefenrichtung gesehen nicht in der Mitte des „H” verläuft.
-
In 1 schaut man perspektivisch von vorn auf den Duschhocker 10, dessen Sitzfläche eine etwas kleinere vordere Hygieneaussparung 14 aufweist, die in der Draufsicht gesehen etwa U-förmig geformt ist und die rückseitig in ihrem Scheitelbereich von dem Verbindungssteg 13 begrenzt wird. Die Vorderseite der Sitzfläche ist in 2 mit 11c bezeichnet, dort befindet sich die vordere nach vorn hin offene Hygieneaussparung 14. Weiterhin weist die Sitzfläche an ihrer Rückseite, die in 2 mit 11d bezeichnet ist, eine hintere Hygieneaussparung 15 auf, die ebenfalls in der Draufsicht in etwa U-förmig ausgebildet ist und die sich in der Tiefenrichtung gesehen etwas weiter in die Sitzfläche hinein erstreckt und somit etwas größer (länger) ist als die vordere Hygieneaussparung. Mit Tiefenrichtung wird die Erstreckung der Sitzfläche 11 zwischen ihrer Vorderseite 11c und ihrer Rückseite 11d (oder umgekehrt) bezeichnet. Die Erstreckung der Sitzfläche zwischen der Außenkante der linken Sitzflächenhälfte 11a und der Außenkante der rechten Sitzflächenhälfte 11b wird als Querrichtung der Sitzfläche angesehen. Beide Hygieneaussparungen 14, 15 sind wie man in 1 sieht jeweils nach außen hin offen ausgebildet und werden jeweils an ihrer Innenseite von dem Verbindungssteg 13 begrenzt. Beide Hygieneaussparungen 14, 15 liegen einander gegenüber, d. h. in Querrichtung der Sitzfläche gesehen liegen sie jeweils in gleicher Höhe und zwar derart, dass ihre jeweiligen Scheitelbereiche der U-Form einander zugewandt sind. Folglich hat der Verbindungssteg 13 eine jeweils nach außen hin sich in einer Bogenlinie verbreiternde Grundrissform.
-
Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf 3 der erfindungsgemäße Duschhocker näher erläutert. 3 zeigt eine Ansicht auf die Unterseite der Sitzfläche, wobei man hier Teile des Standgestells 12 erkennt, welches im Wesentlichen aus zwei rohrförmigen Streben 16, 17 besteht, die jeweils einen horizontalen etwas abgerundeten etwa V-förmigen Abschnitt in einer Ebene parallel zur Ebene der Sitzfläche aufweisen. Diese beiden Abschnitte der rohrförmigen Streben 16, 17 tragen die Sitzfläche und die rohrförmigen Streben können auch über Befestigungselemente 18 wie beispielsweise Schrauben, Nieten oder dergleichen mit der Unterseite der Sitzfläche 11 verbunden sein. Die im Scheitelbereich jeweils etwas abgerundeten V-förmigen Abschnitte der beiden rohrförmigen Streben 16, 17, verlaufen so, dass ihre Scheitelbereiche einander zugewandt sind und jeweils unter dem Verbindungssteg der Sitzfläche 11 verlaufen, wobei sie in ihren Scheitelbereichen eine vergleichsweise geringe Distanz zueinander aufweisen und sie von dort aus in einem Winkel jeweils unter der Sitzfläche schräg nach außen hin verlaufen. Dabei ist der Winkel der hinteren Strebe 17 im Scheitelbereich ein spitzer Winkel, während der Winkel der vorderen Strebe 16 etwas größer als 90° ist, so dass sich dort die beiden Schenkel der V-Anordnung der Strebe weiter öffnen. Dies hängt damit zusammen, dass die vordere Hygieneaussparung 14 weniger tief ist als die hintere Hygieneaussparung 15.
-
Die jeweiligen V-förmigen Abschnitte der beiden rohrförmigen Streben verlaufen bis kurz vor die Kanten der Sitzfläche in Nähe von deren Eckbereichen nach außen in einer Ebene parallel unterhalb zu der Unterseite der Sitzfläche und sind dann jeweils an ihren beiden äußeren Enden um etwa 90° aus dieser Ebene heraus nach unten hin abgewinkelt und gehen somit in die Standfüße 12a, b, c, d über. Da zwei Streben 16, 17, jeweils an ihren äußeren Enden etwa rechtwinklig abgewinkelt sind, ergeben sich insgesamt vier Standfüße, wobei sowohl die beiden horizontalen V-förmigen Abschnitte der Streben, die unterhalb der Sitzfläche 11 verlaufen als auch die vier Standfüße aus insgesamt nur zwei Streben gebogen werden können.
-
Bezugszeichenliste
-
- 10
- Duschhocker
- 11
- Sitzfläche
- 11a
- linke Hälfte der Sitzfläche
- 11b
- rechte Hälfte der Sitzfläche
- 11c
- Vorderseite der Sitzfläche
- 11d
- Rückseite der Sitzfläche
- 12
- Standgestell
- 12a
- Standfuß
- 12b
- Standfuß
- 12c
- Standfuß
- 12d
- Standfuß
- 13
- Verbindungssteg
- 14
- vordere Hygieneaussparung
- 15
- hintere Hygieneaussparung
- 16
- rohrförmige Strebe
- 17
- rohrförmige Strebe
- 18
- Befestigungselemente
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102008037439 A1 [0003]
- DE 102010015305 A1 [0004]
- DE 60112081 T2 [0005]