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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verbinden eines plastisch umformbaren Sandwichbleches, das zwei metallische Deckbleche aufweist, die durch eine elektrisch isolierende oder elektrisch schlecht leitende Zwischenschicht verbunden sind, mit einem metallischen Bauteil, insbesondere einem metallischen Blech, bei dem das Sandwichblech an einem Endabschnitt gefalzt und ein Endabschnitt des metallischen Bauteils in den Falz eingefalzt wird. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Karosserieteil, z. B. eine Tür oder Klappe für ein Fahrzeug, mit einem Außenblech und einem metallischen Bauteil, insbesondere Innenblech, wobei das Außenblech ein Sandwichblech ist, das zwei metallische Deckbleche aufweist, die durch eine elektrisch isolierende oder elektrisch schlecht leitende Zwischenschicht verbunden sind, und wobei das Außenblech an einem Endabschnitt gefalzt und zumindest ein Endabschnitt des metallischen Bauteils (z. B. Innenbleches) in den Falz eingefalzt ist.
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Der Leichtbau gewinnt im Fahrzeugbau zunehmend an Bedeutung, insbesondere um den Kraftstoffverbrauch von Fahrzeugen bzw. den Ausstoß von CO2 zu verringern. Eine bekannte Maßnahme zur Gewichtsreduzierung von Fahrzeugen ist im Karosseriebau die Verwendung von Aluminiumblechen oder Stahl-Kunststoff-Verbundblechen anstelle von konventionellen Stahlblechen.
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Die Anmelderin vertreibt unter der Marke LITECOR® Stahl-Kunststoff-Verbundbleche, die aus zwei dünnen Stahlblechen und einer dazwischen angeordneten Kernschicht aus Kunststoff aufgebaut sind. Die Stahlbleche weisen dabei beispielsweise je eine Dicke im Bereich von 0,2 mm bis 0,3 mm auf, während die Kunststoffkernschicht mit einer Dicke ab ca. 0,3 mm ausgebildet ist. Bauteile aus diesem Sandwichmaterial erreichen annähernd das niedrige Gewicht von Aluminiumlösungen, kosten aber bedeutend weniger. Zudem zeichnet sich dieses Sandwichmaterial durch eine sehr hohe Biege- und Beulsteifigkeit aus. Insbesondere verfügt dieses Sandwichmaterial über die guten Umformeigenschaften konventioneller Stahlbleche und zeigt auch bei extremen Verformungen keine Neigung zur Delamination.
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Grundsätzlich sind solche Stahl-Kunststoff-Verbundbleche für eine kathodische Tauchlackierung geeignet, die im Automobilbau zur Lackierung von Fahrzeugkarosserien üblich ist.
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Auch sind im Automobilbau kombiniert gefalzte und geklebte Verbindungen bei der Fertigung von Türen und Klappen Stand der Technik. Dabei wird das Deckblech (Außenblech) über die innere Struktur (Innenblech) gefalzt und geklebt (siehe z. B. in
DE 10 2009 009 808 A1 die
1 und
3).
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Im Rahmen von Versuchen hat sich allerdings gezeigt, dass Motorhauben mit einem Außenblech aus Stahl-Kunststoff-Verbundblech, das über eine innere Blechstruktur der Motorhaube gefalzt ist, nach kathodischer Tauchlackierung mitunter nicht die gewünschte Lackschichtdicke aufwiesen.
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Die
DE 10 2011 055 654 A1 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung eines Verbundblechteils mit mindestens einem metallischen Bereich aus einer Verbundblechplatine, welche zwei Deckbleche aus Metall und mindestens eine zwischen den Deckblechen angeordnete Kunststoffschicht aufweist. Bei diesem Verfahren wird eine Verbundblechplatine in ein Formwerkzeug eingelegt, wobei mindestens ein ausgewählter Bereich der Verbundblechplatine zuvor oder in dem Formwerkzeug derart erwärmt wird, dass die zwischen den Deckblechen angeordnete Kunststoffschicht erweicht. Unter Verwendung des Formwerkzeugs werden durch Kraftbeaufschlagung auf mindestens eines der Deckbleche die Deckbleche punkt- oder bereichsweise gegeneinander gedrückt, so dass die Kunststoffschicht aus dem beaufschlagten Bereich austritt und ein metallischer Bereich erzeugt wird. Die beiden Deckbleche werden sodann in dem gequetschten Bereich zumindest bereichs- oder punktweise miteinander gefügt, z. B. verschweißt. Das so hergestellte Verbundblechteil wird mit einem weiteren Bauteil verbunden, indem der erzeugte metallische Bereich des Verbundblechteils mit dem Bauteil durch eine Schweiß- oder Falzverbindung verbunden wird.
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Die
DE 29 38 976 A1 beschreibt ein Verbundblech-Kochgerät und ein Verfahren zur Herstellung solcher Geräte, wie z. B. Kochtöpfe, die aus einem Kernmaterial, wie Aluminium oder Kupfer, aufgebaut sind, das einseitig oder beidseitig mit einer relativ dünnen Lage aus einem stärker korrosionsbeständigem Material, wie z. B. rostbeständiger Stahl, beschichtet ist. Eine Ausführungsform des Kochgerätes ist dadurch gekennzeichnet, dass am oberen Rand des Gerätes der Randteil des Innen- oder Außenbleches über den Randteil des anderen Bleches gefaltet ist, um einen Falzsaum zu bilden.
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Die
DE 44 40 815 A1 offenbart ein Pressenwerkzeug zum Herstellen einer Falzverbindung zweier Fahrzeugbleche, bei welcher der Rand eines Bleches zuerst gebördelt wird, um dann gefalzt zu werden und den Rand des zweiten Bleches zu umgreifen, wobei der Rand des zweiten Bleches beabstandet von der Bördelkante liegt. Das Pressenwerkzeug besteht aus einem Bördelbett, einem Niederhalter und einem Oberwerkzeug, wobei der Niederhalter auf dem zweiten Blech aufsitzt und das Oberwerkzeug zum Falzen dient. Das Oberwerkzeug weist eine Nase auf, die die Bördelkante von außen während des Falzens umfasst. Die Bördelflanschlänge ist dabei derart bemessen, dass ihr freies Ende an dem aufgesetzten Niederhalter anliegt.
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Schließlich offenbart die
DE 10 2010 016 914 A1 ein Biegeverfahren, bei dem durch Zusammenfahren einer eine Biegekante aufweisenden Matrize und eines ein Schwenkelement aufweisenden Biegestempels das Schwenkelement mit einem Halteabschnitt eines zwischen Matrize und Biegestempel angeordneten Bleches in Kontakt gebracht wird, das Schwenkelement durch den Kontakt mit dem Halteabschnitt des Bleches verschwenkt wird und durch das Schwenken des Schwenkelements ein Biegeabschnitt des Bleches um die Biegekante der Matrize gebogen wird. Das Blech kann dabei insbesondere aus einem Verbundblech bestehen, das aus metallischen Deckblechen und einer dazwischen angeordneten Kunststoffschicht aufgebaut ist und durch Falzen unter Anwendung des Biegeverfahrens mit einem Strukturelement verbunden wird.
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Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten Art anzugeben, das hinsichtlich einer Elektrotauchlackierung von Karosserieteilen mit einem äußeren Stahl-Kunststoff-Verbundblech, welches durch eine Falzverbindung an einem metallischen Bauteil (z. B. Innenblech) befestigt ist, auf einfache und kostengünstige Weise eine elektrische Verbindung des metallischen Bauteils mit der Außenseite des Außenbleches sicherstellt.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Weitere bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass die Kante des zu falzenden Endabschnittes des Sandwichbleches vor dem Falzen oder während des Falzens so beschnitten wird, dass die Schnittkante des Deckbleches, welches nach dem Falzen außenseitig angeordnet ist, gegenüber der Schnittkante des zweiten Deckbleches, welches nach dem Falzen innenseitig an dem metallischen Bauteil (z. B. Innenblech) anliegt, um ein Maß vorsteht, das mindestens 75%, vorzugsweise mindestens 80% der Dicke der Zwischenschicht des Sandwichbleches beträgt, und dass beim Falzen die vorstehende Schnittkante des außenseitig angeordneten Deckbleches auf das metallische Bauteil gedrückt wird.
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Hierdurch lässt sich auf einfache und kostengünstige Weise eine elektrische Verbindung zwischen dem metallischen Bauteil, insbesondere einem Innenblech, und dem außenseitig angeordneten Deckblech des Sandwichbleches erzielen.
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Der erfindungsgemäße Beschnitt der Kante des zu falzenden Endabschnittes des Sandwichbleches kann insbesondere – im Querschnitt betrachtet – als schräger Beschnitt ausgeführt werden. Alternativ kann der erfindungsgemäße Beschnitt dieser Kante aber auch – im Querschnitt betrachtet – als schräg-konkaver Beschnitt ausgeführt werden. Wichtig ist jeweils, dass die Schnittkante des Deckbleches, welches nach dem Falzen außenseitig angeordnet ist, gegenüber der Schnittkante des zweiten Deckbleches, welches nach dem Falzen innenseitig an dem metallischen Bauteil (z. B. Innenblech) anliegt, um ein ausreichendes Maß vorsteht, so dass beim Falzprozess die überstehende Schnittkante des äußeren Deckbleches auf das metallische Bauteil gedrückt werden kann und somit ein elektrischer Kontakt entsteht.
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Das Falzen bzw. Niederdrücken der überstehenden Schnittkante des äußeren Deckbleches auf das metallische Bauteil wird vorzugsweise so ausgeführt, dass die Schnittkante nach Abschluss des Falzvorgangs und somit nach Wegfall der zum Falzen bzw. Niederdrücken aufgewendeten Kraft gegen das einfalzte metallische Bauteil (Innenblech) gespannt ist.
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Der schräge oder schräg-konkave Beschnitt der Sandwichblechkante muss sich nicht über den gesamten Umfang bzw. die gesamte Länge des zu falzenden Abschnittes des Sandwichbleches erstrecken. Zur Erzielung eines zuverlässigen elektrischen Kontaktes zwischen dem äußeren Deckblech des Sandwichbleches und dem in den Falz eingefalzten Endabschnitt (Randabschnitt) des metallischen Bauteils kann es auch ausreichen, wenn sich der schräge oder schräg-konkave Beschnitt der Sandwichblechkante über eine oder mehrere Teillängenabschnitte des herzustellenden Falzes erstreckt. Vorzugsweise wird der schräge oder schräg-konkave Beschnitt der Sandwichblechkante aber über den gesamten Umfang bzw. die gesamte Länge des zu falzenden Abschnittes des Sandwichbleches ausgeführt.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass das Beschneiden der Kante des Sandwichbleches so ausgeführt wird, dass die Kante mit der Außenfläche des nach dem Falzen außenseitig angeordneten Deckbleches einen Winkel im Bereich von 30° bis 60°, vorzugsweise 40° bis 50° einschließt. Auf diese Weise wird ein ausreichender Vorsprung der Schnittkante des äußeren Deckbleches gegenüber der Schnittkante des inneren Deckbleches des Sandwichbleches sichergestellt, um anschließend durch Niederdrücken des äußeren Deckbleches eine sehr zuverlässige elektrische Verbindung zwischen dem äußeren Deckblech und dem eingefalzten metallischen Bauteil (z. B. Innenblech) zu erzielen.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird das Aufdrücken (Niederdrücken) der vorstehenden Schnittkante des Sandwichbleches mittels eines einen nasenförmigen Vorsprung aufweisenden maschinellen Falzwerkzeuges durchgeführt. Mit einem solchen Falzwerkzeug kann das Niederdrücken des äußeren Deckbleches des schräg beschnittenen Sandwichbleches auf das eingefalzte metallische Bauteil (Innenteil) schnell und effektiv beim Falzen des entsprechenden Endabschnittes des Sandwichbleches durchgeführt werden. Vorzugsweise wird das Falzwerkzeug dabei mittels eines Roboters relativ zu dem Werkstück bewegt.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass in den zu falzenden Bereich des Sandwichbleches Klebstoff eingebracht wird. Hierdurch lässt sich die Festigkeit der Falzverbindung erhöhen.
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Damit keine Flüssigkeit in den hergestellten Falz eindringen kann, sieht eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens vor, dass nach dem Einfalzen des metallischen Bauteils in das Sandwichblech ein Abdichtstoff auf die Naht an der Falzaußenseite aufgebracht wird.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass als Abdichtstoff ein elektrisch leitfähiger Abdichtstoff aufgebracht wird. Hierdurch wird die elektrische Verbindung des äußeren Deckbleches des Sandwichbleches mit dem metallischen Bauteil (z. B. Innenblech) weiter optimiert.
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Ein erfindungsgemäß hergestelltes Karosserieteil, insbesondere eine Tür oder Klappe für ein Fahrzeug, mit einem Außenblech und einem metallischen Bauteil, insbesondere Innenblech, wobei das Außenblech ein Sandwichblech ist, das zwei metallische Deckbleche aufweist, die durch eine elektrisch isolierende oder elektrisch schlecht leitende Zwischenschicht verbunden sind, und wobei das Außenblech an einem Endabschnitt gefalzt und zumindest ein Endabschnitt des metallischen Bauteils in den Falz eingefalzt ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Kante des Sandwichbleches so beschnitten ist, dass die Schnittkante des Deckbleches, welches nach dem Falzen außenseitig angeordnet ist, gegenüber der Schnittkante des zweiten Deckblechs, welches nach dem Falzen innenseitig an dem metallischen Bauteil anliegt, um ein Maß vorsteht, das mindestens 75% der Dicke der Zwischenschicht des Sandwichbleches beträgt, und dass die vorstehende Schnittkante des außenseitig angeordneten Deckbleches in Richtung des metallischen Bauteil gebogen ist und an demselben elektrisch leitend anliegt.
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Wenn gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung in den Falz des Sandwichbleches Klebstoff eingebracht wird, um die Festigkeit der Falzverbindung zu erhöhen, dann wird der Klebstoff so eingebracht, dass nach Niederdrücken der vorstehenden Schnittkante des außenseitig angeordneten Deckbleches der Kontaktbereich, in welchem diese Schnittkante an dem metallischen Bauteil (z. B. Innenblech) elektrisch leitend anliegt, im Wesentlichen frei von Klebstoff ist.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Karosserieteils ist auf die Naht an der Falzaußenseite Abdichtstoff aufgebracht, um ein Eindringen von Flüssigkeit in den inneren Bereich des Falzes zu verhindern. Um die elektrische Verbindung zwischen dem Innenblech und der niedergedrückten Schnittkante des außenseitig angeordneten Deckbleches des Sandwichbleches zu optimieren, ist der auf die Naht aufgebrachte Abdichtstoff vorzugsweise als elektrisch leitfähiger Abdichtstoff ausgebildet. Hierzu enthält der Abdichtstoff beispielsweise metallische Pigmente, Kohlenstoffpartikel (z. B. Nanocarbonpartikel), elektrisch leitfähiges Polymer oder Mischungen dieser elektrisch leitfähigen Bestandteile.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer mehrere Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen schematisch:
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1 einen Schnitt durch eine Verbindungsstelle eines Sandwichbleches an einem metallischen Bauteil (z. B. Innenblech), in einem Falzprozess, der noch nicht abgeschlossen ist;
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2 den Schnitt durch die Verbindungsstelle der 1, wobei mittels eines Falzwerkzeuges das äußere Deckblech an der schräg beschnittenen Kante des Sandwichblechs auf das metallische Bauteil niedergedrückt wird;
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3 den Schnitt durch die Verbindungsstelle der 1 nach Abschluss des Falzprozesses;
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4 einen Schnitt durch eine Verbindungsstelle eines Sandwichbleches an einem metallischen Bauteil (z. B. Innenblech), in einem noch nicht abgeschlossenen Falzprozess, gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel; und
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5 den Schnitt durch die Verbindungsstelle der 3 nach Abschluss des Falzprozesses und nach Auftrag eines Abdichtstoffes auf die Naht an der Falzaußenseite.
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In 1 ist eine Verbindungsstelle eines Sandwichbleches 1 mit einem metallischen Bauteil 2, z. B. einem Innenblech 2 dargestellt. Das Sandwichblech 1 und das metallische Bauteil 2 sind Bestandteile eines nicht näher dargestellten Karosserieteils, bei dem es sich beispielsweise um eine Motorhaube, eine Fahrzeugtür, eine Heckklappe oder einen Kofferraumdeckel handelt. Das Sandwichblech 1 ist vorzugsweise als Stahl-Polymer-Verbundblech ausgeführt. Seine Deckbleche 1.1, 1.2 bestehen aus dünnem Stahlblech, das beispielsweise eine Dicke im Bereich von 0,05 bis 0,8 mm, vorzugsweise 0,2 bis 0,3 mm aufweist. Die Deckbleche 1.1, 1.2 sind durch eine elektrisch isolierende oder elektrisch schlecht leitende Zwischenschicht (Kernschicht) 1.3 aus Kunststoff stoffschlüssig miteinander verbunden. Die Dicke d der Kernschicht 1.3 liegt beispielsweise im Bereich von 0,2 bis 3,0 mm, vorzugsweise im Bereich von 0,3 bis 1,0 mm. Zumindest die Außenseite der Deckbleche 1.1, 1.2 ist vorzugsweise mit einer metallischen Korrosionsschutzbeschichtung, z. B. einer Zinkschicht versehen.
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Das Sandwichblech 1 dient beispielsweise als Außenblech des nicht näher dargestellten Karosserieteils. Das Blech 1 ist an einem Endabschnitt (Randabschnitt) gefalzt. Ein Endabschnitt (Randabschnitt) des metallischen Bauteils 2 wird in diesen Falz eingefalzt. Das metallische Bauteil (Innenteil) 2 ist in diesem Ausführungsbeispiel als einlagiges metallisches Blech ausgeführt; es besteht vorzugsweise aus Stahl und ist ein- oder beidseitig mit einer metallischen Korrosionsschutzbeschichtung, z. B. einer Zinkschicht versehen.
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Die Kante 3 des zu falzenden Endabschnittes des Sandwichbleches 1 wird vor dem Falzen oder während des Falzens so beschnitten, dass die Schnittkante 1.11 des Deckbleches 1.1, welches nach dem Falzen außenseitig angeordnet ist, gegenüber der 1.21 Schnittkante des zweiten Deckblechs 1.2, welches nach dem Falzen innenseitig an dem metallischen Bauteil (Innenteil) 2 anliegt, um ein Maß vorsteht, das mindestens 75%, vorzugsweise mindestens 80% der Dicke d der Zwischenschicht 1.3 des Sandwichbleches 1 beträgt.
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Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel wird oder ist der Beschnitt des Sandwichbleches 1 so ausgeführt, dass dessen Kante 3 mit der Außenfläche des äußeren Deckbleches 1.1 einen Winkel im Bereich von 30° bis 60°, vorzugsweise im Bereich 40° bis 50°, beispielsweise einen Winkel von ca. 45° einschließt. Der Beschnitt erfolgt hier somit im Querschnitt betrachtet als schräger Beschnitt, derart, dass die Schnittkante 1.11 des äußeren Deckbleches 1.1 deutlich gegenüber der Schnittkante 1.21 des innen liegenden Deckbleches 1.2 vorsteht.
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Die vorstehende Schnittkante 1.11 des äußeren Deckblechs 1.1 wird dann beim Falzen bzw. bei Fortsetzung des Falzvorgangs auf das metallische Bauteil (Innenteil) 2 gedrückt. Das Niederdrücken der vorstehenden Schnittkante 1.11 wird mittels eines einen nasenförmigen Vorsprung 4.1 aufweisenden Falzwerkzeuges 4 durchgeführt, beispielsweise mittels einer von einem Roboterarm bewegten Falzrolle (vgl. 2).
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Nach Abschluss des Falzvorgangs befindet sich die Schnittkante 1.11 des äußeren Deckbleches 1.1 in elektrisch leitendem Kontakt mit dem metallischen Innenteil 2 (vgl. 3). Das Falzen bzw. Niederdrücken der vorstehenden Schnittkante 1.11 des äußeren Deckbleches auf das metallische Bauteil 2 wird vorzugsweise so ausgeführt, dass die 1.11 Schnittkante nach Abschluss des Falzvorgangs gegen das eingefalzte Bauteil 2 gespannt ist.
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Die spitz abgeschrägte Schnittkante 3 des Sandwichbleches 1 muss im Querschnitt betrachtet nicht absolut gerade verlaufen. Sie kann im Querschnitt betrachtet auch leicht bogenförmig, wellenförmig, gezackt oder stufenförmig verlaufen. Wichtig ist jedoch, dass nach dem Beschnitt des Sandwichbleches 1 die Schnittkante 1.11 des äußeren Deckbleches 1.1 ausreichend weit gegenüber der Schnittkante 1.21 des inneren Deckbleches 1.2 und vorzugsweise auch gegenüber der Schnittkante 1.31 der elektrisch nicht oder schlecht leitenden Kernschicht 1.3 vorsteht.
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Um die Fixierung des Sandwichbleches 1 an dem Innenteil 2 zu verbessern, kann in den Falzbereich Klebstoff eingebracht werden. Der Klebstoff wird dann so in den Falz des Sandwichbleches 1 eingebracht, dass der spätere Kontaktbereich 5, in welchem die vorstehende Schnittkante 1.11 des äußeren Deckbleches 1.1 an dem Innenteil 2 elektrisch leitend anliegt, im Wesentlichen frei von Klebstoff bleibt.
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Das in 4 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel dadurch, dass die Kante des zu falzenden Endabschnitts (Randes) des Sandwichbleches 1 mit einer im Querschnitt betrachtet konkav ausgebildeten Schnittkante 3' versehen wurde. Auch hier steht die Schnittkante 1.11 des äußeren Deckbleches 1.1 ausreichend weit gegenüber der Schnittkante 1.21 des inneren Deckbleches 1.2 sowie der Schnittkante 1.31 der elektrisch nicht oder schlecht leitenden Kernschicht 1.3 vor.
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Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung ist in 5 gezeigt. In diesem Ausführungsbeispiel wird nach dem Niederdrücken der Schnittkante 1.11 des äußeren Deckbleches 1.1 auf das metallische Innenteil 2, also nach Abschluss des Einfalzens, auf die Naht an der Falzaußenseite ein Abdichtstoff 6 aufgebracht. Der Abdichtstoff 6 basiert beispielsweise auf Polyvinylchlorid oder einem anderen lackierfähigen, hitzebeständigen Kunststoff und verhindert ein Eindringen von Flüssigkeit in das Innere des Falzes.
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Um den elektrischen Kontakt zwischen dem äußeren Deckblech 1.1 und dem metallischen Innenteil 2 zu optimieren, wird als Abdichtstoff 6 vorzugsweise ein elektrisch leitfähiger Abdichtstoff verwendet. Der Abdichtstoff 6 enthält hierzu beispielsweise metallische Pigmente, Kohlenstoffpartikel, elektrisch leitfähiges Polymer oder Mischungen dieser elektrisch leitfähigen Bestandteile.
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Die Ausführung der Erfindung ist nicht auf die in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr sind weitere Varianten denkbar, die auch bei gegenüber den gezeigten Ausführungsbeispielen abgewandelter Ausgestaltung von der in den beiliegenden Ansprüchen angegebenen Erfindung Gebrauch machen. So kann das erfindungsgemäße Verfahren beispielsweise auch bei der Verbindung zweier Bleche angewandt werden, die beide als Sandwichbleche ausgeführt sind. Das Innenteil 2 kann somit gegebenenfalls auch als Sandwichblech, insbesondere als Stahl-Polymer-Verbundblech ausgeführt sein. Ferner kann die Erfindung auch bei geklebten Falzverbindungen angewandt werden.