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DE102013104341B4 - Rolloanordnung für ein Fahrzeug - Google Patents

Rolloanordnung für ein Fahrzeug Download PDF

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DE102013104341B4
DE102013104341B4 DE102013104341.0A DE102013104341A DE102013104341B4 DE 102013104341 B4 DE102013104341 B4 DE 102013104341B4 DE 102013104341 A DE102013104341 A DE 102013104341A DE 102013104341 B4 DE102013104341 B4 DE 102013104341B4
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    • B60J7/0007Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs moveable head-liners, screens, curtains or blinds for ceilings
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  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)
  • Arrangements Of Lighting Devices For Vehicle Interiors, Mounting And Supporting Thereof, Circuits Therefore (AREA)
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Abstract

Rolloanordnung für ein Fahrzeug (120) mit einer in eine Längsrichtung (L) auf- oder abwickelbaren Rollobahn (101) und mindestens einem elektronischen Leuchtmittel (102), wobei das Leuchtmittel (102) mit der Rollobahn (101) gekoppelt ist und in der Rollobahn (101) mindestens zwei elektrisch leitfähige Fäden (103, 104) vorgesehen sind, die mit dem Leuchtmittel (102) elektrisch gekoppelt sind zur Versorgung des Leuchtmittels (102) mit elektrischer Energie, wobei die Fäden (103, 104) derart ausgebildet sind, dass sie jeweils einen Kunststoffkern (110) und ein elektrisch leitfähiges Material (111) aufweisen und das jeweils elektrisch leitfähige Material (111) den Kunststoffkern (110) zumindest teilweise umgibt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Rolloanordnung für ein Fahrzeug mit einer in eine Längsrichtung auf- oder abwickelbaren Rollobahn, die mindestens ein elektronisches Leuchtmittel aufweist.
  • Rolloanordnungen oder auch Schiebehimmel dienen beispielsweise zur Abschattung in Fahrzeugen, insbesondere wenn die Fahrzeuge mit einem zumindest teilweise transparenten Dach und/oder einem Schiebedach ausgestattet sind. Dabei können in der Rollobahn beispielsweise lichtleitende Fasern oder elektrolumineszente Folien angeordnet sein, um eine Beleuchtung des Fahrzeuginnenraums zu ermöglichen.
  • Insbesondere bei Rolloanordnungen besteht bei lichtleitenden Fasern das Risiko, dass die Fasern brechen, wenn die Rollobahn auf- und abgerollt wird. Zudem muss das Licht von einer externen Lichtquelle in die lichtleitende Faser eingekoppelt werden, wobei Verluste auftreten können.
  • In dem Dokument DE 199 36 537 A1 wird eine Abschirmeinrichtung beschrieben, die geeignet ist, einen durchsichtigen Bereich, wie zum Beispiel ein Fenster eines Kraftfahrzeuges, abzuschirmen. Neben den dazu nötigen Abschirmmitteln weist die Abschirmeinrichtung aktivierbare elektrische Leuchtmittel auf, die an oder in den Abschirmmitteln angeordnet sind und die mittels elektrischer Leitungen mit Energie versorgt werden.
  • In der Druckschrift DE 10 2006 012 606 A1 wird eine Innenraumverkleidung für ein Fahrzeug offenbart, die eine Gewebeschicht umfasst, in oder an der eine flächige Lichtquelle angeordnet ist. Die Lichtquelle ist beispielsweise eine Leuchtkörperschicht, die mittels Verbindungsleitungen mit Spannung versorgt wird.
  • Es ist wünschenswert, eine Rolloanordnung für ein Fahrzeug anzugeben, die ein Leuchtmittel aufweist und die einen verlässlichen Betrieb ermöglicht.
  • Die Erfindung weist eine Rolloanordnung für ein Fahrzeug mit einer in eine Längsrichtung auf- oder abwickelbare Rollobahn und mindestens einem elektronischen Leuchtmittel auf. Das Leuchtmittel ist mit der Rollobahn gekoppelt. Insbesondere ist das Leuchtmittel direkt mit der Rollobahn gekoppelt, so dass das Leuchtmittel mit der Rollobahn in unmittelbarem Kontakt ist. Insbesondere berührt das Leuchtmittel die Rollobahn. In der Rollobahn sind mindestens zwei elektrisch leitfähige Fäden vorgesehen, die mit dem Leuchtmittel elektrisch gekoppelt sind zur Versorgung des Leuchtmittels mit elektrischer Energie. In diesem Zusammenhang sind die Fäden derart ausgebildet, dass sie jeweils einen Kunststoffkern und ein elektrisch leitfähiges Material aufweisen und das jeweils elektrisch leitfähige Material den Kunststoffkern zumindest teilweise umgibt.
  • Die elektrisch leitfähigen Fäden weisen jeweils einen Querschnitt auf, der in Bezug auf die Längsausstreckung der Fäden sehr klein ist. Beispielsweise weisen die Fäden einen Durchmesser zwischen 0,01 mm und 1 mm auf, beispielsweise 0,5 mm, 0,2 mm oder 0,1 mm. Die elektrisch leitfähigen Fäden sind insbesondere so flexibel, so dass sie in die Rollobahn eingewebt, eingestrickt, eingeflochten und/oder eingewirkt werden können. Beispielsweise weisen die Fäden jeweils einen Elastizitätsmodul von kleiner als 50 GPa auf. Gemäß Ausführungsformen weisen die Fäden jeweils einen Kunststoff und ein elektrisch leitfähiges Material auf. Der Kunststoff gibt dabei vorrangig die mechanischen Eigenschaften des Fadens vor und das elektrisch leitfähige Material gibt vorrangig die elektrischen Eigenschaften des Fadens vor. Die elektrisch leitfähigen Fäden sind beispielsweise metallisierte, elektrisch nicht leitfähige Garnfilamente. Die elektrisch leitfähigen Fäden sind beispielsweise galvanisch versilberte Fäden. Beispielsweise ist ein Faden elektro-chemisch mit einem elektrisch leitfähigen Material beschichtet.
  • Gemäß Ausführungsformen der Rolloanordnung sind die Fäden jeweils in die Rollobahn eingewebt. Gemäß weiterer Ausführungsformen sind die Fäden jeweils in die Rollobahn eingestickt. Gemäß weiterer Ausführungsformen sind die Fäden jeweils in die Rollobahn eingestrickt. Gemäß weiterer Ausführungsformen sind die Fäden jeweils in die Rollobahn eingeflochten. Gemäß weiterer Ausführungsformen sind die Fäden in die Rollobahn eingewirkt. Die Fäden sind gemäß weiterer Ausführungsformen mittels einer Kombination der genannten Bearbeitungsformen in die Rollobahn eingearbeitet. Insbesondere sind die Fäden integraler Bestandteil der Rollobahn und werden während des Herstellungsprozesses der Rollobahn in die Rollobahn eingearbeitet.
  • Durch die Verwendung der elektrisch leitfähigen Fäden ist es möglich, die Position des Leuchtmittels an der Rollobahn flexibel vorzugeben. Es ist möglich, das Leuchtmittel an jeder beziehungsweise an nahezu jeder Position an der Rollobahn anzuordnen und mittels der elektrisch leitfähigen Fäden mit einer elektrischen Energieversorgung zu koppeln. Dadurch ist es möglich, auf zusätzliche Lichtleiter, insbesondere auf relativ starre Lichtleiter aus Glas und/oder Plexiglas, zu verzichten. Somit ist die Rollobahn mit einem vergleichsweise kleinen Radius aufrollbar. Gleichzeitig ist der Betrieb der Leuchtmittel auch über einen vergleichsweise langen Lebenszeitraum verlässlich möglich, da die elektrisch leitfähigen Fäden flexibel genug sind, um auch bei einem kleinen Aufrollradius der Rollobahn verlässlich elektrisch leitfähig zu bleiben, um das Leuchtmittel mit elektrischer Energie zu versorgen. Beispielsweise sind die elektrischen Fäden in Betrieb an dem dem Leuchtmittel abgewandten Ende dazu mit einem elektrischen Bordnetz des Fahrzeugs gekoppelt.
  • Gemäß Ausführungsformen weist das Leuchtmittel eine lichtemittierende Diode (LED) auf. Beispielsweise weist das Leuchtmittel eine organische LED auf. Beispielsweise weist das Leuchtmittel eine anorganische LED auf. Das Leuchtmittel ist somit mit der Rollobahn auf- oder abwickelbar und flexibel positionierbar. Das Leuchtmittel kann auch von einer weiteren Art sein, die ein Auf- und Abwickeln und/oder eine fle-xible Positionierbarkeit ermöglicht.
  • Gemäß weiteren Ausführungsformen ist eine Mehrzahl von Leuchtmitteln vorgesehen. Die Leuchtmittel der Mehrzahl von Leuchtmitteln sind über eine Fläche der Rollobahn verteilt angeordnet. Insbesondere weisen die Leuchtmittel der Mehrzahl von Leuchtmitteln jeweils einen Abstand zueinander auf. Somit ist es möglich, eine große Fläche zu beleuchten.
  • Insbesondere sind mindestens zwei Teilgruppen der Mehrzahl von Leuchtmitteln unabhängig voneinander mit elektrischer Energie versorgbar. Gemäß weiterer Ausführungsformen sind mehr als zwei Teilgruppen unabhängig voneinander mit elektrischer Energie versorgbar. Beispielsweise ist jedes Leuchtmittel der Mehrzahl von Leuchtmitteln unabhängig von den übrigen Leuchtmitteln einzeln zu- und abschaltbar. Die Teilgruppen weisen gemäß Ausführungsformen jeweils ein einziges Leuchtmittel auf. Die Teilgruppen weisen gemäß weiterer Ausführungsformen jeweils mehr als ein Leuchtmittel auf.
  • Beispielsweise ist eine Teilgruppe dem vorderen Bereich des Fahrzeugs zugeordnet und eine Teilgruppe dem hinteren Bereich des Fahrzeugs zugeordnet, wenn die Rolloanordnung mit dem Fahrzeug gekoppelt ist. Somit ist es möglich, den vorderen Bereich des Fahrzeugs unabhängig von dem hinteren Bereich des Fahrzeugs zu beleuchten. Gemäß weiterer Ausführungsformen weisen die Leuchtmittel der Mehrzahl von Leuchtmitteln zumindest teilweise unterschiedliche Farborte des emittierten Lichts auf. Insbesondere sind Leuchtmittel vorgesehen, die während des Betriebs ihren Farbort ändern können. Dadurch ist es möglich, unterschiedliche Beleuchtungsarten für das Fahrzeug zu realisieren, wenn die Rolloanordnung mit dem Fahrzeug gekoppelt ist.
  • Gemäß weiterer Ausführungsformen sind zwei Stromleitungen mit der Rollobahn gekoppelt. Die Stromleitungen sind insbesondere in Längsrichtung der Rollobahn ausgerichtet. Die Fäden sind jeweils zwischen dem Leuchtmittel und einer der Stromleitungen angeordnet, um das Leuchtmittel elektrisch mit jeweils einer der Stromleitungen zu koppeln. Die Stromleitungen dienen insbesondere zur gemeinsamen Kopplung der Fäden jeweils mit dem Bordnetz des Fahrzeugs. Insbesondere sind die Stromleitungen an gegenüberliegenden Rändern der Rollobahn angeordnet. Beispielsweise ist zumindest ein Teil der Mehrzahl von Leuchtmitteln elektrisch in Reihe geschaltet. Beispielsweise ist zumindest ein Teil der Mehrzahl von Leuchtmitteln elektrisch in Serie geschaltet.
  • Gemäß Ausführungsformen weisen die Stromleitungen jeweils Flachbandstahlfedern auf. Die Flachbandstahlfedern sind dazu ausgebildet, die Rollobahn aufgrund ihrer Federkraft aufzuwickeln. Die Stromleitungen dienen gemäß Ausführungsformen sowohl zur elektrischen Kopplung der elektrisch leitfähigen Fäden mit dem Bordnetz als auch als mechanischer Energiespeicher für die Aufwicklung der Rollobahn.
  • Gemäß weiteren Ausführungsformen weisen die Stromleitungen jeweils Flachbandstahlbänder auf. Die Flachbandstahlbänder dienen zur Führung der Rollobahn in den Führungsschienen. Die Rollobahn wird zusammen mit den Flachbandstahlbändern auf eine Rollowelle aufgewickelt.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Weiterbildungen ergeben sich aus den nachfolgenden in Verbindung mit den Figuren erläuterten Beispielen. Gleiche, gleichartige oder gleichwirkende Elemente können dabei mit den gleichen Bezugszeichen versehen sein. Die dargestellten Elemente und ihre Größenverhältnisse sind nicht maßstabsgerecht.
  • Es zeigen:
    • 1 eine schematische Ansicht eines Teils eines Fahrzeugs gemäß Ausführungsformen,
    • 2 eine schematische Darstellung einer Rolloanordnung gemäß Ausführungsformen,
    • 3 eine schematische Darstellung einer Rolloanordnung gemäß Ausführungsformen, und
    • 4 eine schematische Darstellung eines Querschnitts durch einen elektrisch leitfähigen Faden gemäß Ausführungsformen.
  • 1 zeigt ein Fahrzeug 120, beispielsweise ein Kraftfahrzeug. Das Fahrzeug 120 weist ein Fahrzeugdach 116 auf, das mit einer Dachöffnung 118 versehen ist. Die Dachöffnung 118 ist beispielsweise mittels eines verschiebbaren Schiebedachdeckels wahlweise verschlossen oder zumindest teilweise freigebbar. Gemäß weiteren Ausführungsformen weist das Fahrzeugdach 116 keine Dachöffnung 118 auf. Beispielsweise ist das Fahrzeugdach 116 zumindest teilweise transparent, insbesondere ein sogenanntes Panoramadach. Am Fahrzeugdach 116 ist eine Rolloanordnung 100 angeordnet.
  • An gegenüberliegenden Seiten des Fahrzeugdachs 116 ist jeweils eine Führungsschiene 114 angeordnet. Insbesondere erstrecken sich die Führungsschienen 114 jeweils in Richtung der Längsrichtung L des Fahrzeugs. Die Längsrichtung entspricht gemäß Ausführungsformen der Hauptfahrtrichtung des Fahrzeugs. In den Führungsschienen 114 ist eine flächig ausgedehnte Rollobahn 101 gehalten. Die Rollobahn ist beispielsweise so flächig ausgedehnt, dass die Rollobahn 101 die Dachöffnung 118 vollständig abdecken kann. Die Rollobahn 101 weist eine Fläche 106 auf.
  • Die Rollobahn 101 kann in den Führungsschienen 114 entlang der Längsrichtung L nach vorne verschoben werden und entgegen der Längsrichtung L nach hinten verschoben werden. Beispielsweise ist dazu im vorderen Bereich der Rollobahn 101 ein Zug-spriegel 117 angeordnet. Ist die Rollobahn 101 vollständig nach hinten geschoben, so ist die Dachöffnung 118 vollständig freigegeben. Sonnenlicht und Umgebungsluft können dann ungehindert in den Fahrzeuginnenraum gelangen, wenn beispielsweise das Schiebedach geöffnet ist. Ist die Rollobahn 101 vollständig nach vorne geschoben, so ist die Dachöffnung 118 durch die Rollobahn 101 abgedeckt, so dass direktes Sonnenlicht und Umgebungsluft nur teilweise in den Fahrzeuginnenraum gelangen können. Das Verschieben der Rollobahn 101 kann manuel und/oder mittels eines Motors erfolgen.
  • 2 zeigt eine Rolloanordnung 100 gemäß Ausführungsformen. Die Rolloanordnung 100 umfasst die Rollobahn 101. Die Rollobahn 101 ist aus einem flächig ausgedehnten flexiblen Rollotuch beziehungsweise Rollostoff. Die Rollobahn 101 ist an ihrem hinteren Ende aufrollbar. Um möglichst wenig Bauraum im Fahrzeugdach zu benötigen, ist die Rollobahn 101 mit einem möglichst kleinen Radius aufwickelbar. Beispielsweise ist die Rollobahn 101 auf eine Wickelwelle aufwickelbar. Gemäß weiterer Ausführungsformen ist an den gegenüberliegenden seitlichen Rändern jeweils eine Flachbandstahlfeder 112, 113 angeordnet. Die Flachbandstahlfedern sind jeweils so ausgebildet, dass sie die Rollobahn 101 aufwickeln, wenn die Rollobahn 101 beziehungsweise die Flachbandstahlfedern 112, 113 nicht in den Führungsschienen 114 angeordnet sind. Beispielsweise ist die Rollobahn 101 ohne eine Wickelwelle aufwickelbar.
  • Über die Fläche 106 der Rollobahn 101 verteilt ist eine Mehrzahl 105 von Leuchtmitteln 102 angeordnet. Gemäß weiterer Ausführungsformen können weniger Leuchtmittel als dargestellt angeordnet sein, beispielsweise ein einziges Leuchtmittel 102. Gemäß weiterer Ausführungsformen sind mehr Leuchtmittel 102 als in 2 dargestellt angeordnet.
  • Die Leuchtmittel 102 sind elektrisch anregbare Leuchtmittel. Beispielsweise umfassen die Leuchtmittel jeweils eine oder mehrere lichtemittierende Dioden, insbesondere organische oder anorganische lichtemittierende Dioden. Gemäß Ausführungsformen bestehen die Leuchtmittel jeweils aus einer oder mehreren lichtemittierenden Dioden, insbesondere aus organischen oder anorganischen lichtemittierenden Dioden.
  • Gemäß Ausführungsformen sind die elektronischen Leuchtmittel 102 jeweils ausgebildet, im Betrieb Strahlung im sichtbaren Bereich zu emittieren, wenn sie mit elektrischer Energie versorgt werden. Beispielsweise emittieren die elektronischen Leuchtmittel 102 jeweils Licht mit einer Mischung aus Wellenlängen, so dass weißes Licht ausgestrahlt wird. Gemäß weiteren Ausführungsformen sind die Leuchtmittel 102 jeweils eingerichtet, Licht in einem farbigen Wellenlängenbereich zu emittieren, beispielsweise in einem rötlichen oder gelben Wellenlängenbereich. Gemäß weiterer Ausführungsformen sind die Leuchtmittel 102 eingerichtet, die Wellenlänge beziehungsweise das Wellenlängenspektrum ihrer emittierten Strahlung während des Betriebs auf einen vorgegebenen Wert zu verändern.
  • Die elektronischen Leuchtmittel 102 sind so über die Fläche 106 der Rollobahn verteilt, dass zumindest zwei der Leuchtmittel 102 einen Abstand 107 zueinander aufweisen. Die Verteilung der Leuchtmittel 102 über die Fläche 106 der Rollobahn 101 ist flexibel vorgebbar. Beispielsweise sind die Leuchtmittel in mehreren Reihen angeordnet. Es ist jedoch auch möglich, die Leuchtmittel anhand von vorgegebenen Formen oder Schriftzügen anzuordnen.
  • Die Leuchtmittel 102 sind unmittelbar mit der flexiblen Rollobahn 101 gekoppelt. Beispielsweise sind die Leuchtmittel 102 jeweils auf die Rollobahn 101 aufgeklebt und/oder aufgenäht und/oder aufgeschweißt und/oder aufgelötet. Die Leuchtmittel 102 sind so mit der Rollobahn 101 gekoppelt, dass sie mit der Rollobahn 101 auf- oder abwickelbar sind. Die Leuchtmittel 102 sind so mit der Rollobahn 101 gekoppelt, dass die Rollobahn 101 auch quer zur Längsrichtung L gebogen in den Führungsschienen 114 geführt werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Fahrzeugdach 116 gekrümmt ist. Die elektronischen Leuchtmittel 102 emittieren im Betrieb ihre Strahlung unmittelbar in die Umgebung. Es sind insbesondere keine weiteren Lichtleiter vorgesehen. Die Leuchtmittel 102 sind so mit der Rollobahn 101 gekoppelt, dass der Abstand 107, beziehungsweise die weiteren Abständen zwischen den Leuchtmitteln 102, zumindest innerhalb vorgegebener Bereiche während des Betriebs veränderbar ist. Somit ist es möglich, die Rollobahn 101 quer zur Längsrichtung L beispielsweise zu spannen.
  • Die Leuchtmittel 102 beziehungsweise beispielsweise zwei Teilgruppen 108 und 109 mit jeweils einer Mehrzahl der Leuchtmittel 102 sind unabhängig voneinander betreibbar. Gemäß weiterer Ausführungsformen sind mehr als zwei Teilgruppen vorgesehen, beispielsweise drei Teilgruppen oder mehr. Somit ist es möglich, dass Leuchtmittel 102 der Mehrzahl 105 von Leuchtmitteln unterschiedliche Wellenlängen und/oder unterschiedlich intensive Strahlung emittieren. Beispielsweise ist es auch möglich, dass die Teilgruppen 108 und 109 in Antwort auf unterschiedliche vorgegebene Ereignisse reagieren. Beispielsweise werden die Leuchtmittel 102 der Teilgruppe 109, die im hinteren Bereich des Fahrzeugs 120 angeordnet sind, aktiviert, wenn eine der hinteren Türen des Fahrzeugs geöffnet wird. Gleichzeitig kann bei geschlossenen Vordertüren die Teilgruppe 108 ausgeschaltet bleiben, die im vorderen Bereich des Fahrzeugs 120 angeordnet ist. Entsprechend ist es möglich, dass wenn lediglich eine der vorderen Türen geöffnet wird und die hinteren Türen verschlossen bleiben, lediglich die Leuchtmittel 102 der Teilgruppe 108 aktiviert werden und die Leuchtmittel 102 der Teilgruppe 109 ausgeschaltet bleiben. Es ist auch möglich, dass die Teilgruppen 108 und 109 auf eine andere Art auf Ereignisse reagieren, beispielsweise durch Veränderung ihrer emittierten Wellenlänge und/oder durch Veränderung ihrer emittierten Intensität. Beispielsweise werden die Leuchtmittel 102 jeweils so aktiviert, dass diejenigen Leuchtmittel 102, die am aufgewickelten Teil der Rollobahn 101 angeordnet sind, keine Strahlung emittieren und die Leuchtmittel 102, die am abgewickelten Teil der Rollobahn 101 angeordnet sind, mit elektrischer Energie versorgt werden und Strahlung ins Innere des Fahrzeugs emittieren.
  • Die elektrische Kontaktierung der Leuchtmittel 102 ist gemäß Ausführungsformen schematisch in 3 dargestellt. In die Rollobahn sind elektrische Fäden 103 und 104 eingearbeitet. Beispielsweise sind die elektrischen Fäden während der Herstellung der Rollobahn 101 in die Rollobahn eingewebt, eingestickt, eingestrickt, eingeflochten und/oder eingewirkt.
  • Die elektrisch leitfähigen Fäden 103 und 104 sind schematisch in 4 im Querschnitt quer zur Längsausdehnung gemäß einer Ausführungsform dargestellt. Die elektrisch leitfähigen Fäden 103, 104 weisen beispielsweise einen Kern aus einem Kunststoff 110 auf. Der Kunststoffkern 110 ist zumindest teilweise oder vollständig mit einem elektrisch leitfähigen Material 111 umgeben beziehungsweise ummantelt. Der Kunststoff 110 umfasst beispielsweise ein Polyamid und/oder ein Polyester und/oder einen weiteren flexiblen und/oder elastischen Kunststoff, der als Faden ausgebildet werden kann. Das elektrisch leitfähige Material 111 umfasst beispielsweise Silber und/oder leitfähige Ruße. Die elektrisch leitfähigen Fäden 103, 104 weisen jeweils einen elektrischen Leitwert von kleiner als 5 × 10-5 Siemens/cm auf, insbesondere kleiner als 2 × 10-5 Siemens/cm. Beispielsweise weisen die elektrisch leitfähigen Fäden 103, 104 jeweils einen elektrischen Widerstand auf von kleiner als 100 Ohm/Meter oder kleiner als 40 Ohm/Meter, beispielsweise 20 Ohm/Meter plus/minus 10 Ohm/Meter. Beispielsweise weisen die Fäden 103 und 104 jeweils einen Elastizitätsmodul von kleiner als 100 GPa auf, insbesondere kleiner als 80 GPa, insbesondere kleiner als 50 GPa, insbesondere kleiner als 40 GPa, beispielsweise kleiner als 30 GPa oder kleiner als 15 GPa. Die elektrisch leitfähigen Fäden 103, 104 weisen jeweils einen Durchmesser von weniger als 1 Millimeter auf, beispielsweise weniger als 0,87 Millimeter. Die elektrisch leitfähigen Fäden 103, 104 weisen jeweils beispielsweise eine Endfeinheit von weniger als 500 dtex auf. Die elektrisch leitfähigen Fäden 103, 104 weisen jeweils eine Höchstzugkraft von mehr als 2,50 N auf, insbesondere von mehr als 7,00 N.
  • Ein Leuchtmittel 102 der Mehrzahl 105 ist jeweils mit einem elektrisch leitfähigen Faden 103 und einem elektrisch leitfähigen Faden 104 gekoppelt. Die elektrisch leitfähigen Fäden 103 und 104 sind jeweils mit gegenseitigen Polen eines Bordnetzes 115 des Fahrzeugs 120 verbunden. Mit einem elektrisch leitfähigen Faden 103 beziehungsweise 104 sind gemäß Ausführungsformen mehr als ein einziges Leuchtmittel 102 elektrisch verbunden, beispielsweise zwei oder mehr elektronische Leuchtmittel.
  • Zur elektrischen Kopplung mit dem Bordnetz 115 sind die elektrisch leitfähigen Fäden 103 beispielsweise 104 mit einer Stromleitung 112 gekoppelt. Die Stromleitung 112 ist beispielsweise über eine Steuerungsvorrichtung 119 mit dem Bordnetz 115, insbesondere der Fahrzeugbatterie und/oder der Lichtmaschine des Fahrzeugs 120 elektrisch gekoppelt. Die Fäden 104 sind beispielsweise über eine weitere Stromleitung 113 mit dem Bordnetz 115 gekoppelt. Beispielsweise ist die Stromleitung 112 mit dem Pluspol und die Stromleitung 113 mit dem Minuspol des Bordnetzes 115 elektrisch gekoppelt. Natürlich ist auch eine gegenteilige Kopplung mit Plus- und Minuspol möglich. Gemäß Ausführungsformen erfüllen die Flachbandstahlfedern, die sich in Längsrichtung L am Rand entlang der Rollobahn 101 erstrecken, die Funktion der Stromleitungen 112, 113. Gemäß Ausführungsformen sind die Stromleitungen 112, 113 jeweils in zwei oder mehr Stromleitungen unterteilt, insbesondere um die Teilgruppen 108 und 109 unabhängig voneinander ansteuern zu können.
  • Die Fäden 103 und 104 erstrecken sich gemäß Ausführungsformen jeweils quer zur Längsrichtung L. Somit ist eine hohe Flexibilität für die Positionierung der Leuchtmittel 102 auf der Fläche 106 der Rollobahn 101 möglich. Insbesondere reichen die elektrisch leitfähigen Fäden 103 von der Stromleitung 102 quer zur Längsrichtung L über die gesamte Breite der Rollobahn 101, ohne jedoch mit der Stromleitung 113 elektrisch gekoppelt zu sein. Beispielsweise reichen die elektrisch leitfähigen Fäden 104 jeweils von der Stromleitung 113 quer zur Längsrichtung L über die gesamte Breite der Rollobahn 101, ohne jedoch mit der Stromleitung 112 elektrisch gekoppelt zu sein. Gemäß weiterer Ausführungsformen reichen die Stromleitungen 103 beziehungsweise 104 lediglich über einen Teilbereich der Breite der Rollobahn 101, beispielsweise bis zur Mitte der Rollobahn 101 oder bis zu einem Drittel der Breite der Rollobahn 101. Die elektrisch leitfähigen Fäden 103 und 104 sind jeweils flexibel und elastisch genug, dass die Rollobahn 101 zu einem möglichst kompakten Wickel aufgewickelt werden kann, wenn sie nicht in den Führungsschienen 114 geführt ist.
  • Die leitfähigen Fäden 103 und 104 sind gemäß weiterer Ausführungsformen in Längsrichtung L in die Rollobahn 101 eingearbeitet. Durch die hohe Flexibilität ist es möglich, die in Längsrichtung L ausgerichteten Fäden 103 und 104 mit der Rollobahn 101 mit einem kleinen Radius aufzuwickeln.
  • Die Rolloanordnung 100 mit der Rollobahn 101, die die elektrisch leitfähigen Fäden 103, 104 und die Mehrzahl 105 von elektronischen Leuchtmitteln 102 aufweist, ist auch über einen langen Betriebszeitraum verlässlich betreibbar und weist eine gute Effizienz auf. Verluste durch die Übergabe des Lichts beispielsweise in lichtleitende Fasern werden vermieden. Die elektrisch leitfähigen Fäden 103 und 104 können nicht wie Lichtwellenleiter brechen. Die Rollobahn 101 ist flexibel gestaltbar, beispielsweise ohne Querverstrebungen, die herkömmlich beispielsweise als Lichtleiter dienen können. Zudem ist das Material für die Rollobahn 101 flexibel auswählbar. Die Anordnung der Leuchtmittel 102 an der Fläche 106 der Rollobahn 101 ist flexibel vorgebbar. Es können einfach verschiedenfarbige Leuchtmittel 102 verwendet werden. Eine Ansteuerung der Leuchtmittel 102 beziehungsweise von Teilgruppen 108, 109 unabhängig voneinander ist einfach realisierbar.

Claims (10)

  1. Rolloanordnung für ein Fahrzeug (120) mit einer in eine Längsrichtung (L) auf- oder abwickelbaren Rollobahn (101) und mindestens einem elektronischen Leuchtmittel (102), wobei das Leuchtmittel (102) mit der Rollobahn (101) gekoppelt ist und in der Rollobahn (101) mindestens zwei elektrisch leitfähige Fäden (103, 104) vorgesehen sind, die mit dem Leuchtmittel (102) elektrisch gekoppelt sind zur Versorgung des Leuchtmittels (102) mit elektrischer Energie, wobei die Fäden (103, 104) derart ausgebildet sind, dass sie jeweils einen Kunststoffkern (110) und ein elektrisch leitfähiges Material (111) aufweisen und das jeweils elektrisch leitfähige Material (111) den Kunststoffkern (110) zumindest teilweise umgibt.
  2. Rolloanordnung nach Anspruch 1, bei der das Leuchtmittel (102) eine organische oder anorganische lichtemittierende Diode umfasst.
  3. Rolloanordnung nach Anspruch 1 oder 2, bei der eine Mehrzahl (105) von Leuchtmitteln (102) vorgesehen ist, wobei die Leuchtmittel (102) über eine Fläche (106) der Rollobahn (101) verteilt in einem Abstand (107) zueinander angeordnet sind.
  4. Rolloanordnung nach Anspruch 3, bei der die Leuchtmittel (102) der Mehrzahl (105) von Leuchtmitteln (102) so mit den Fäden (103, 104) elektrisch gekoppelt sind, dass mindestens zwei zueinander unterschiedliche Teilgruppen (108, 109) der Mehrzahl (105) von Leuchtmittel (102) unabhängig voneinander mit elektrischer Energie versorgbar sind.
  5. Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der die Fäden (103, 104) jeweils quer zur Längsrichtung (L) verlaufen.
  6. Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei der die Fäden (103, 104) jeweils in die Rollobahn (101) eingewebt, eingestickt, eingestrickt, eingeflochten und/oder eingewirkt sind.
  7. Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei der die Fäden (103, 104) jeweils einen Elastizitätsmodul von kleiner als 50 GPa aufweisen.
  8. Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, umfassend mindestens zwei Stromleitungen (112, 113), die mit der Rollobahn (101) gekoppelt sind und die in Längsrichtung (L) der Rollobahn ausgerichtet sind, wobei die Fäden (103, 104) jeweils zwischen dem Leuchtmittel (102) und einer der Stromleitungen (112, 113) angeordnet sind, um das Leuchtmittel (102) elektrisch mit jeweils einer der Stromleitungen (112, 113) zu koppeln.
  9. Rolloanordnung nach Anspruch 8, bei der die Stromleitungen (112, 113) jeweils als Flachband-Stahlfeder ausgebildet sind.
  10. Rolloanordnung nach Anspruch 8, bei der die Stromleitungen (112, 113) jeweils als Flachband-Stahlbänder ausgebildet sind.
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