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DE102012221462A1 - Verfahren und System zur Fernabfrage von Fahrzeugdaten - Google Patents

Verfahren und System zur Fernabfrage von Fahrzeugdaten Download PDF

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DE102012221462A1
DE102012221462A1 DE102012221462.3A DE102012221462A DE102012221462A1 DE 102012221462 A1 DE102012221462 A1 DE 102012221462A1 DE 102012221462 A DE102012221462 A DE 102012221462A DE 102012221462 A1 DE102012221462 A1 DE 102012221462A1
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Stefan Schneider
Walter Lehle
Rolf Nicodemus
Jean-Luc Augier
Felix Hieronymi
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Robert Bosch GmbH
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Robert Bosch GmbH
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Abstract

Ein Verfahren zum Abfragen von Fahrzeugdaten, insbesondere von Daten, die mit der Laufleistung und/oder dem Verschleiß des Fahrzeugs in Verbindung stehen, weist die folgenden Schritte auf: a) Übertragen eines Fahrzeugidentifikator von einem Endgerät (2) an einen Server (10); b) Aufbau einer drahtlosen Datenverbindung zwischen dem Server (10) und dem durch den Fahrzeugidentifikator identifizierten Fahrzeug (14); c) Übertragen von Daten aus dem Steuergerät (16) des Fahrzeugs (14) an den Server (10); d) ggf. Analysieren der übertragenen Daten; e) Übertragen der Daten und/oder der Analyseergebnisse an das Endgerät (2).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein System zur Fernabfrage von Fahrzeugdaten, insbesondere von Daten eines Kraftfahrzeugs.
  • Stand der Technik
  • Bei Gebrauchtwagen kommt es immer wieder zu Manipulationen am Kilometerstand und anderen Merkmalen (Service-Intervalle, Unfall-Häufigkeit etc.), die mit der Laufleistung in Verbindung stehen. Solche Manipulationen werden insbesondere in betrügerischer Absicht durchgeführt, um beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Privatpersonen einen höheren Preis zu erzielen.
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine einfache Möglichkeit zu schaffen, derartige Manipulationen aufzudecken.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Abfragen von Fahrzeugdaten umfasst die Schritte:
    • – Übertragen eines Fahrzeugidentifikators von einem Endgerät an einen Server;
    • – Aufbau einer drahtlosen Datenverbindung zwischen dem Server und einem durch den Fahrzeugidentifikator identifizierten Fahrzeug;
    • – Übertragen von Daten von dem Fahrzeug an den Server; und
    • – Übertragen von Daten von dem Server an das Endgerät.
  • Bei den Daten kann es sich insbesondere um Diagnosedaten aus einem (Motor-)Steuergerät des Fahrzeugs handeln. Vorzugsweise enthalten die übertragenen Daten insbesondere Daten, aus denen auf die Laufleistung und/oder den Verschleiß des Fahrzeugs geschlossen werden kann und die für den Wert des Fahrzeugs relevant sind, wie z.B. den aktuellen Kilometerstand, die Anzahl Startvorgänge, der Betätigungen der Kupplung und/oder der Bremse usw.
  • Die Daten und/oder die Analyseergebnisse werden auf dem Endgerät angezeigt und können so mit den Angaben des Verkäufers verglichen werden, um mögliche Manipulationen und Betrugsversuche aufzudecken.
  • Die Erfindung umfasst auch einen Server zur Abfrage von Fahrzeugdaten, der ausgebildet ist,
    • – eine drahtlose Verbindung mit einem Steuergerät eines Fahrzeugs aufzubauen;
    • – über die drahtlose Verbindung Daten aus dem Steuergerät auszulesen;
    • – die ausgelesenen Daten ggf. zu auszuwählen, auszuwerten und/oder zu analysieren; und
    • – die ausgelesenen Daten und/oder die Analyseergebnisse an ein Endgerät zu übertragen.
  • Die Erfindung umfasst darüber hinaus ein Steuergerät für ein Kraftfahrzeug, das ausgebildet ist, Daten über ein drahtloses Netzwerk zu übertragen.
  • Die Erfindung umfasst auch ein System zum Abfragen von Fahrzeugdaten mit einem erfindungsgemäßen Server und einem erfindungsgemäßen Steuergerät.
  • Das mobile Endgerät kann eine mobiles Endgerät, insbesondere ein Mobiltelefon, z.B. eine Smartphone, oder ein Tablett-PC sein.
  • In einer Ausführungsform werden die von dem Fahrzeug empfangenen Daten unverändert an das Endgerät weitergeleitet. Alternativ oder zusätzlich können die von dem Fahrzeug empfangenen Daten ausgewählt, ausgewertet und/oder analysiert und die Ergebnisse dieser Auswahl, Auswertung bzw. Analyse an das Endgerät übertragen werden. Werden nur die Ergebnisse an das Endgerät übertragen, kann die von dem Server an das Endgerät zu übertragene Datenmenge reduziert werden.
  • In einer Ausführungsform des Verfahrens werden die Schritte des Aufbaus einer drahtlosen Verbindung zur Datenübertragung zwischen dem Server und dem durch die Fahrzeugidentifikation identifizierten Fahrzeug und des Übertragens von Daten aus dem Steuergerät des Fahrzeugs an den Server in regelmäßigen zeitlichen Abständen und/oder beim Erreichen vorgegebener Kriterien, wie z.B. eines bestimmten Kilometerstandes, vorgenommen. Auf diese Weise können die Wartezeiten beim Abfragen der Daten durch das Endgerät reduziert werden, da nicht abgewartet werden muss, bis eine Datenverbindung zwischen dem Server und dem Steuergerät im Fahrzeug aufgebaut worden ist und die Daten von Steuergerät an den Server übertragen worden sind.
  • Durch das Abfragen und Speichern der Daten in regelmäßigen Abständen über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs können darüber hinaus Manipulationen der Fahrzeugdaten, insb. des Kilometerstandes, einfach und zuverlässig aufgedeckt werden.
  • In einer Ausführungsform des Verfahrens werden die Schritte des Aufbauens einer drahtlosen Datenverbindung zwischen dem Server und dem durch den Fahrzeugidentifikator identifizierten Fahrzeug und des Übertragens von Daten von dem Steuergerät des Fahrzeugs an den Server nur oder auch bei einer Anforderung von Daten durch das Endgerät vorgenommen. Auf diese Weise können jederzeit die aktuellen Daten aus dem Steuergerät an das Endgerät übertragen werden. Darüber hinaus werden unnötige Datenübertragungen zwischen dem Steuergerät und dem Endgerät vermieden, wenn über einen längeren Zeitraum keine Daten benötigt werden.
  • In einer Ausführungsform werden die übertragenen Daten und/oder die Analyseergebnisse vor der Übertragung an das Endgerät auf Plausibilität geprüft, um Fehler bei der Datenübertragung zu erkennen und die Ausgabe falscher und/oder unsinniger Daten bzw. Ergebnisse, die den Benutzer verwirren oder zu falschen Schlüssen verleiten könnten, zu vermeiden.
  • Die Daten können auch verschlüsselt übertragen werden, um einen unbefugten Zugriff auf die Daten zuverlässig zu verhindern.
  • In einer Ausführungsform ist der Server ausgebildet, die drahtlose Verbindung zum Steuergerät über ein Mobilfunknetz, ein lokales Netzwerk und/oder das Internet aufzubauen. Ein derart ausgebildeter Server ermöglicht es, die Verbindung stets über das in der jeweiligen Situation zur Verfügung stehende und am besten geeignete Netzwerk aufzubauen. Insbesondere ermöglicht es eine Datenübertragung über das Internet, kostengünstig weltweite Datenverbindungen aufzubauen.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beigefügten Figur näher erläutert:
  • Die Figur zeigt eine schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Systems zur Abfrage von Fahrzeugdaten.
  • Ein derartiges System umfasst ein mobiles Endgerät 2, das mit einer Dateneingabevorrichtung 4, insbesondere einer Tastatur, und einer Anzeigevorrichtung 6 ausgestattet ist. Die Dateneingabevorrichtung 4 und die Anzeigevorrichtung 6 können auch kombiniert als berührungsempfindlicher Bildschirm („Touchscreen“) ausgebildet sein. Bei dem mobilen Endgerät 2 kann es sich um ein Mobiltelefon, insbesondere um ein Smartphone, handeln.
  • Das Endgerät 2 umfasst eine, in der Figur nicht sichtbare, Datenkommunikationsvorrichtung mit einer Antenne 8, die es dem Endgerät 2 ermöglicht, über ein erstes Netzwerk 12b, insbesondere ein Mobilfunknetzwerk oder ein drahtloses lokales Netzwerk (WLAN), zu kommunizieren.
  • Die Antenne 8 des Endgeräts 2 ist in der Figur zum Zwecke der besseren Darstellung außerhalb des Endgerätes 2 gezeigt. Selbstverständlich kann die Antenne 8 auch innerhalb des Endgerätes 2 angeordnet sein.
  • Das mobile Endgerät 2 kommuniziert über die Antenne 8 mit der Basisstation 12a des ersten Netzwerks 12b, das drahtlos oder drahtgebunden mit einem zentralen Server 10 verbunden ist. Das erste Netzwerk 12b stellt auf diese Weise eine Datenverbindung zwischen dem mobilen Endgerät 2 und dem zentralen Server 10 zur Verfügung.
  • Das System umfasst weiterhin ein Kraftfahrzeug 14, das ein Steuergerät 16 aufweist, wobei das Steuergerät 16 ebenfalls mit einer (in der Figur nicht sichtbaren) Sende- und Empfangseinrichtung und mit einer Antenne 18 ausgestattet ist, die es dem Steuergerät 16 ermöglicht, drahtlos über eine Basisstation 13a eines zweiten Netzwerks 13b, insbesondere eines Mobilfunknetzwerks oder WLANs, mit dem Server 10 zu kommunizieren.
  • Auch die Antenne 18 des Steuergeräts 16 kann, anders als in der Figur dargestellt, innerhalb des Kraftfahrzeug 14 und insbesondere innerhalb des Steuergeräts 16 angeordnet sein.
  • Die Kommunikation des Steuergeräts 16 mit dem zentralen Server 10 kann über das gleiche Netzwerk 13b wie die Kommunikation des Servers 10 mit dem Endgerät 2 erfolgen. In diesem Fall sind das erste Netzwerk 12b und das zweite Netzwerk 13b identisch. Die Kommunikation kann aber auch über zwei oder mehr verschiedene Netzwerke 12b, 13b erfolgen.
  • Zur Abfrage von Fahrzeugdaten durch das Endgerät 2 wird ein eindeutiger Fahrzeugidentifikator, z.B. eine Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), von dem Endgerät 2 über das erste Netzwerk 12b an den Server 10 übertragen.
  • Über das zweite Netzwerk 13b stellt der Server 10 eine Datenverbindung mit dem Steuergerät 16 des Kraftfahrzeugs 14, das durch den Fahrzeugidentifikator identifiziert worden ist, her und bewirkt, dass Daten, insbesondere Diagnosedaten, über das zweite Netzwerk 13b vom dem Steuergerät 16 an den Server 10 übertragen werden.
  • Die Übertragung von Daten von dem Steuergerät 16 an den Server 10 kann über die gesamte Lebensdauer des Kraftfahrzeugs 14 in vorgegebenen zeitlichen Abständen oder zu vorgegebenen Kilometerständen des Kraftfahrzeugs 14 erfolgen.
  • Auf diese Weise verfügt der Server 10 immer über relativ aktuelle Daten und kann diese auf Anforderung sofort an das Endgerät 2 übertragen, ohne dass zunächst ein Datenverbindung zwischen dem Server 10 und dem Steuergerät 16 des Kraftfahrzeugs 14 hergestellt werden muss. Wartezeiten beim Abfragen der Daten durch das Endgerät 2 werden so verringert bzw. vermieden. Durch das Abfragen und Speichern der Daten in regelmäßigen Abständen über die gesamte Lebensdauer des Kraftfahrzeugs 14 können auch Manipulationen, z.B. des Kilometerstandes, zuverlässig aufgedeckt werden.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die Übertragung von Daten vom Steuergerät 16 an den Server 10 immer dann gestartet werden, wenn eine Datenabfrage durch ein Endgerät 2 erfolgt. Auf diese Weise können jederzeit die aktuellsten Daten von dem Steuergerät 16 an das Endgerät 2 übertragen werden. Wird eine Datenübertragung vom Steuergerät 16 an den Server 10 nur auf Anfrage durch das Endgerät 2 ausgelöst, können eine Belastung des zweiten Netzwerkes 13b durch unnötige Datenübertragungen und die damit verbundenen Kosten vermieden werden. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die Daten aus dem Steuergerät 16 nur selten abgefragt werden.
  • Die von dem Steuergerät 16 über das Netzwerk 13b an den Server 10 übertragenen Daten können unverändert über das Netzwerk 12b an das Steuergerät 2 übertragen werden, um dort auf der Anzeigevorrichtung 6 angezeigt zu werden.
  • Alternativ oder zusätzlich können die von dem Steuergerät 16 übertragenen Daten in dem Server 10 verarbeitet, insbesondere ausgewählt, analysiert und/oder ausgewertet werden, und die Ergebnisse der Datenverarbeitung können über das erste Netzwerk 12b an das Endgerät 2 übertragen und auf der Anzeigevorrichtung 6 angezeigt werden. Wenn nur die Ergebnisse an das Endgerät 2 übertragen werden, kann die Menge der über das erste Netzwerk 12b zu übertragenen Daten durch eine derartige Datenverarbeitung im Server 10 reduziert werden. Dadurch kann das erste Netzwerk 12b entlastet werden. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die Kosten für die Nutzung des ersten Netzwerks 12b an das Volumen der übertragenen Daten gekoppelt sind. Darüber hinaus können die Geschwindigkeit der Datenübertragung erhöht und Wartezeiten reduziert werden.
  • Die Auswertung der übertragenen Daten kann alternativ oder zusätzlich auch in dem Endgerät 2 erfolgen.
  • Um einen Missbrauch von Daten zu verhindern, können die Daten verschlüsselt übertragen werden.
  • Darüber hinaus kann das System so eingerichtet sein, dass eine Datenübertragung zwischen dem Endgerät 2 und dem Server 10 bzw. zwischen dem Server 10 und dem Steuergerät 16 des Kraftfahrzeugs 14 nur möglich ist, nachdem sich das Endgerät 2 bzw. sein Benutzer gegenüber dem Server 10 identifiziert haben und/oder sich der Server 10 seinerseits gegenüber dem Steuergerät 16 identifiziert hat. Die Identifizierung kann beispielsweise durch die Übertragung eines verschlüsselten Zugangscodes und/oder die Eingabe eines Passworts bzw. einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erfolgen.
  • Wenn es sich bei dem Endgerät 2 um ein Mobiltelefon, insbesondere um ein Smartphone handelt, kann auf dem Endgerät 2 eine Applikation ("App") installiert sein, die auf einfache und bequeme Weise eine erfindungsgemäße Abfrage der Fahrzeugdaten aus dem Steuergerät 16 ermöglicht. Bei Bedarf können verschiedene Applikationen zur Verfügung gestellt werden, die jeweils einen unterschiedlichen Funktionsumfang und/oder unterschiedliche Recht zur Datenabfrage haben. Auf diese Weise kann es beispielsweise autorisiertem Werkstatt- oder Servicepersonal ermöglicht werden, mehr Daten abzufragen als einem einfachen Benutzer.
  • Erfindungsgemäß können die Fahrzeugdaten z.B. von einem bzw. für einen potentiellen Käufer des Kraftfahrzeugs 14 abgefragt und ausgewertet werden, um ggf. Manipulationen am Kilometerstand oder andere Veränderungen am Kraftfahrzeug 14 aufzudecken.
  • In Verbindung mit einem mit dem Steuergerät 16 verbundenen GPS-Empfänger kann ein erfindungsgemäßes System auch aktuelle Positionsdaten des Kraftfahrzeugs 14 übermitteln, die ein leichtes ein Wiederauffinden eines abhandengekommenen, insbesondere gestohlenen Kraftfahrzeugs 14 ermöglichen.
  • Bei den Netzwerken 12b, 13b kann es sich um Mobilfunknetzwerke, das Internet und/oder ein lokales, zumindest teilweise drahtloses, Netzwerk (WLAN), z.B. auf einem Firmengelände handeln.

Claims (10)

  1. Verfahren zum Abfragen von Fahrzeugdaten, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es die folgenden Schritte aufweist: a) Übertragen eines Fahrzeugidentifikators von einem Endgerät (2) an einen Server (10); b) Aufbau einer drahtlosen Datenverbindung zwischen dem Server (10) und einem durch den Fahrzeugidentifikator identifizierten Fahrzeug (14); c) Übertragen von Daten von dem Fahrzeug (14) an den Server (10), wobei die Daten insbesondere Daten umfassen, die mit der Laufleistung und/oder dem Verschleiß des Fahrzeugs in Verbindung stehen; und d) Übertragen von Daten von dem Server (10) an das Endgerät (2).
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Schritte b) und c) in regelmäßigen zeitlichen Abständen und/oder nach der Anforderung von Daten durch das Endgerät (2) vorgenommen werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei die von dem Fahrzeug (14) an den Server (10) Daten im Server (10) verarbeitet, insbesondere ausgewählt, ausgewertet und/oder analysiert werden, und die Ergebnisse der Datenverarbeitung von dem Server (10) an das Endgerät (2) übertragen werden.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die übertragenen Daten und/oder die Analyseergebnisse vor der Übertragung an das Endgerät (2) auf Plausibilität geprüft werden.
  5. Server (10) zur Abfrage von Fahrzeugdaten, dadurch gekennzeichnet, dass er ausgebildet ist, a) eine drahtlose Verbindung zu einem Steuergerät (16) eines Fahrzeugs (14) aufzubauen; b) über die drahtlose Verbindung Daten aus dem Steuergerät (16) auszulesen, wobei die Daten insbesondere Daten umfassen, die mit der Laufleistung und/oder dem Verschleiß des Fahrzeugs in Verbindung stehen; c) die ausgelesenen Daten ggf. zu bearbeiten; und d) die ausgelesenen Daten und/oder die Ergebnisse der Bearbeitung an ein Endgerät (2) zu übertragen.
  6. Server (10) nach Anspruch 5, der ausgebildet ist, die drahtlose Verbindung zum Fahrzeug (14) über ein Mobilfunknetz (12b, 13b), ein lokales drahtloses Netzwerk (12b, 13b) und/oder das Internet aufzubauen.
  7. Server (10) nach Anspruch 5 oder 6, der ausgebildet ist, die Schritte b) und c) in regelmäßigen zeitlichen Abständen vorzunehmen und/oder die Schritte b) und c) nach Anforderung von Daten durch das Endgerät (2) vorzunehmen.
  8. Steuergerät (16) für ein Kraftfahrzeug (14), das ausgebildet ist, Daten, insbesondere Daten, die mit der Laufleistung und/oder dem Verschleiß des Fahrzeugs in Verbindung stehen, über ein drahtloses Netzwerk (12b, 13b) zu übertragen.
  9. System zum Abfragen von Fahrzeugdaten dadurch gekennzeichnet, dass es aufweist: einen Server (10) nach einem der Ansprüche 5 bis 7, ein Steuergerät (16) nach Anspruch 8, und ein Endgerät (2), das ausgebildet ist, einen Fahrzeugidentifikator an den Server (10) zu übertragen und Fahrzeugdaten von dem Server (10) zu empfangen.
  10. System nach Anspruch 9, wobei das Endgerät (2) ein mobiles Endgerät (2), insbesondere ein Mobiltelefon ist.
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