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Die Erfindung betrifft eine Dunstabzugshaube nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 mit mindestens einer Beleuchtungseinheit.
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Bei Dunstabzugshauben ist es bekannt an der Dunstabzugshaube eine oder mehrere Beleuchtungseinheiten vorzusehen, mittels derer ein unterhalb der Dunstabzugshaube befindlicher Arbeitsplatz, insbesondere Herd, beleuchtet werden kann. Zu diesem Zweck werden in der Regel in der Sichthaube der Dunstabzugshaube in der Unterseite ein oder mehrere Strahler vorgesehen.
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In der
DE 102 08 488 A1 ist eine Abzugshaube beschrieben, die einen Schirm und eine Beleuchtungseinheit aufweist. Die Beleuchtungseinheit kann in Form eines Halogenstrahlers in den Schirm integriert sein.
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In der
DE 10 2007 061 982 A1 ist eine Dunstabzugsvorrichtung beschrieben, die ein Gehäuse mit einer zur Horizontalen geneigten, benutzerseitig zugewandten Ansaugseite aufweist. An der Ansaugseite ist eine Filtereinrichtung vorgesehen. Gemäß einer Ausführungsform kann die Dunstabzugsvorrichtung eine Beleuchtungseinrichtung aufweisen, die eine langgestreckte, streifenförmige Beleuchtungseinrichtung darstellt. Die Beleuchtungseinrichtung ist vorzugsweise im unteren Bereich der Ansaugseite angeordnet.
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Ein weiteres Beispiel einer solchen Dunstabzugshaube ist in der
EP 2 278 229 A2 beschrieben. Hierbei ist die Befestigungsvorrichtung für mindestens ein Beleuchtungsmodul im hinteren Bereich der Unterseite der Dunstabzugshaube vorgesehen. Ein Nachteil, der sich bei der Anordnung der Beleuchtungseinheit in der Unterseite der Dunstabzugshaube ergibt, ist dass die Beleuchtung gegebenenfalls durch die Dunstabzugshaube selber behindert wird, insbesondere, dass Schatten durch den Teil der Dunstabzugshaube an dem die Beleuchtungseinheit befestigt ist, geworfen werden. Zudem ist die Beleuchtungsrichtung einer nach dem Stand der Technik angeordneten Beleuchtungseinheit auf eine durch die Aufnahme, in der diese Beleuchtungseinheit vorgesehen ist, vorgegebene Richtung beschränkt und ist vorwiegend nach unten gerichtet.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher eine Dunstabzugshaube zu schaffen, bei der eine möglichst flexible und dennoch effiziente Beleuchtung zumindest eines Bereichs um die Dunstabzugshaube möglich ist.
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Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass diese Aufgabe gelöst werden kann, indem die Beleuchtungseinheit zu der Sichthaube und besonders bevorzug zu dem Schirm der Sichthaube nach unten versetzt angeordnet ist.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe daher gelöst durch eine Dunstabzugshaube mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Als Dunstabzugshaube wird erfindungsgemäß vorzugsweise eine Haushaltsdunstabzugshaube zur Anordnung über einem Herd oder einer anderen Kochstelle bezeichnet. Besonders bevorzugt stellt die Dunstabzugshaube eine Esse, insbesondere eine Wandesse dar. Als Esse wird in diesem Zusammenhang eine Dunstabzugshaube bezeichnet, bei der ein Kamin zumindest teilweise von der Sichthaube umgeben ist. In dem Kamin kann der Lüfter der Dunstabzugshaube aufgenommen sein. Zumindest wird aber über den Kamin die in der Dunstabzugshaube gereinigte Luft abtransportiert. In der Sichthaube ist mindestens eine Ansaugöffnung der Dunstabzugshaube vorgesehen.
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Erfindungsgemäß weist die Sichthaube der Dunstabzugshaube einen Schirm und einen sich unterhalb des Schirms nach unten erstreckenden Sockel auf. Als Schirm, der auch als Wrasenschirm bezeichnet wird, wird hierbei der Teil der Sichthaube bezeichnet, in dem die mindestens eine Ansaugöffnung vorgesehen ist und über den die Luft zu der Ansaugöffnung geleitet wird. Zudem ist vorzugsweise an der der Ansaugseite abgewandten Seite des Schirms der Haubenkörper der Sichthaube angeordnet. Als Sockel wird ein sich unterhalb des Schirms anschließender Teil der Sichthaube bezeichnet, der beispielsweise zur Anlage an der Montagewand der Dunstabzugshaube dient und über den die Dunstabzugshaube somit außer über den Kamin an der Montagewand befestigt werden kann. Der Sockel kann aber alternativ oder zusätzlich auch weitere Funktionen übernehmen. Insbesondere kann der Sockel als Spritzschutz für die Montagewand, als zusätzliches Luftleitelement zum Leiten von Wrasen zu dem Schirm und/oder als Aufnahme für Komponenten der Dunstabzugshaube, beispielsweise Elektronikkomponenten dienen.
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Erfindungsgemäß ist die Beleuchtungseinheit zumindest bereichsweise zu der Sichthaube nach unten versetzt angeordnet. Nach unten versetzt angeordnet, bedeutet, dass zumindest ein Teil der Beleuchtungseinheit in der Hauptströmungsrichtung der Wrasen und Dünste vor der Sichthaube liegt. Die Hauptströmungsrichtung liegt vorzugsweise in der Vertikalen. Der Teil der Beleuchtungseinheit, der gegenüber der Sichthaube nach unten versetzt ist, stellt vorzugsweise die Lichtaustrittsfläche der Beleuchtungseinheit dar. Besonders bevorzugt ist die Lichtaustrittsfläche gegenüber der Anströmseite des Schirms oder gegenüber die Unterseite des Sockels nach unten versetzt angeordnet.
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Indem die Beleuchtungseinheit und insbesondere die Lichtaustrittsfläche der Beleuchtungseinheit zu der Sichthaube nach unten versetzt angeordnet ist, kann zum einen ein Verschatten der Beleuchtungseinheit durch den Teil der Sichthaube, an der diese vorgesehen ist, verhindert werden. Zum anderen kann durch diese Anordnung auch ein nach oben, das heißt in Richtung auf die Sichthaube gerichteter Lichtstrahl abgegeben werden und dadurch eine indirekte Beleuchtung erzeugt werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist mindestens eine Beleuchtungseinheit an der Unterseite des Sockels angeordnet. Als Unterseite des Sockels wird hierbei das Ende des Sockels bezeichnet, das dem Schirm der Sichthaube abgewandt ist. Durch Anordnung der Beleuchtungseinheit an diesem Ende des Sockels, ist die Beleuchtungseinheit und damit auch deren Lichtaustrittsfläche näher an der Arbeitsfläche, insbesondere dem Herd angeordnet als eine Beleuchtungseinheit, die in dem Schirm vorgesehen ist. Die Lichtintensität, die von der Beleuchtungseinheit abgegeben werden muss, um den Arbeitsplatz auszuleuchten, kann daher geringer sein. Somit kann die Beleuchtungseinheit zumindest zeitweise als eine Arbeitsplatzbeleuchtung verwendet werden. Mit derselben Beleuchtungseinheit oder einer weiteren Beleuchtungseinheit kann bei der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube aber zusätzlich auch ein Umgebungslicht erzeugt werden. Insbesondere kann bei einem dimmbaren Leuchtmittel die Lichtintensität gegenüber der Arbeitplatzbeleuchtung verringert oder bei einem farbigen Leuchtmittel die Farbe des Lichts geändert werden. Auch bei dieser Verwendung der Beleuchtungseinheit ist die Anordnung an der Unterseite der Dunstabzugshaube, insbesondere an der Unterseite des Sockels von Vorteil, da diese zum einen für den Benutzer unmittelbar sichtbar ist und zum anderen den Kontaktpunkt zwischen der Dunstabzugshaube und der Montagewand abdeckt, wodurch sich das optische Erscheinungsbild der Dunstabzugshaube verbessert.
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Die Beleuchtungseinheit weist vorzugsweise eine Lichtaustrittsfläche auf. Somit kann über die Beleuchtungseinheit eine flächige Beleuchtung erzeugt werden. Vorzugsweise ist die Ausleuchtung der Lichtaustrittsfläche und damit das von der Lichtaustrittsfläche abgegebene Licht über die Lichtaustrittsfläche gleichmäßig verteilt. Besonders bevorzugt wird daher zumindest die Lichtaustrittsfläche durch ein Material gebildet, das Licht streut. Beispielsweise kann die Lichtaustrittsfläche aus einem Kunststoff bestehen. Indem über die Lichtaustrittsfläche Licht flächig abgegeben wird, kann im Gegensatz zu einer punktförmigen Lichtquelle, die beispielsweise durch Strahler, die mit einer Glasscheibe abgedeckt sind, gegeben ist, eine gleichmäßige Ausleuchtung der Arbeitsfläche, beispielsweise des Herdes erfolgen.
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Die Lichtaustrittsfläche der Beleuchtungseinheit kann erfindungsgemäß in der Horizontalen liegen. Vorzugsweise ist die Lichtaustrittsfläche der Beleuchtungseinheit aber zu der Horizontalen geneigt angeordnet. Gemäß einer Ausführungsform ist die Lichtaustrittsfläche hierbei so angeordnet, dass diese von der Sichthaube weg weist. Gemäß einer anderen Ausführungsform ist die Lichtaustrittsfläche so angeordnet, dass diese zu der Innenseite der Sichthaube gerichtet ist. In der letztgenannten Ausführungsform kann die Lichtaustrittsfläche beispielsweise auf der Rückseite einer Frontblende vorgesehen sein, die zumindest zeitweise vor, das heißt unterhalb, der Ansaugöffnung angeordnet ist. Als Rückseite der Frontblende wird hierbei die Seite bezeichnet, die der Ansaugöffnung zugewandt ist. Da bei der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube der Schirm der Sichthaube vorzugsweise zu der Horizontalen geneigt angeordnet ist, sind auch die Ansaugöffnung und parallel zu dieser vorgesehene Frontblenden zu der Horizontalen geneigt angeordnet. Bei der Ausführungsform, bei der die Lichtaustrittsfläche von der Sichthaube weg gerichtet ist, liegt diese vorzugsweise in einem Winkel im Bereich von 5° bis 45°, vorzugsweise bei 30°, zu der Horizontalen. Bei dieser Ausführungsform weist die Lichtaustrittsfläche vorzugsweise nach vorne. Durch diese Anordnung der Lichtaustrittsfläche kann eine zuverlässige und insbesondere gleichmäßige Ausleuchtung des Arbeitsplatzes gewährleistet werden. Bei der Ausführungsform, bei der die Beleuchtungseinheit an der Unterseite des Sockels vorgesehen ist, bildet die Lichtaustrittsfläche hierbei das untere Ende der Dunstabzugshaube. Hierdurch kann ein Verschatten der Lichtaustrittsfläche verhindert werden.
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Die Lichtaustrittsfläche ist in der Beleuchtungseinheit und vorzugsweise auch in der Dunstabzugshaube starr angeordnet. Als starre Anordnung wird hierbei eine Anordnung bezeichnet, in der die Position der Beleuchtungseinheit nach der Montage der Beleuchtungseinheit und vorzugsweise auch nach der Montage der Beleuchtungseinheit in der Dunstabzugshaube nicht verändert werden kann. Dies weist den Vorteil auf, dass es beispielsweise durch Berühren während der Reinigung der Dunstabzugshaube nicht zu einem Verstellen der Ausrichtung und insbesondere des Winkels der Lichtaustrittsfläche kommen kann und so die zuverlässige Ausleuchtung der Arbeitsfläche gewährleistet werden kann. Bei einer Beleuchtungseinheit, die an der Unterseite des Sockels vorgesehen ist, ist die Lichtaustrittsfläche somit vorzugsweise sowohl bezüglich der Beleuchtungseinheit selber als auch bezüglich der Dunstabzugshaube starr angeordnet. Bei einer Beleuchtungseinheit, deren Lichtaustrittsfläche sich beispielsweise auf der Rückseite einer Frontblende an der Ansaugöffnung befindet, ist die Lichtaustrittsfläche vorzugsweise bezüglich der Beleuchtungseinheit selber starr vorgesehen. Bei dieser Ausführungsform kann aber vorzugsweise die Frontblende oder können die Frontblenden gegenüber der Ansaugöffnung verfahren werden, um die Ansaugöffnung zumindest zeitweise zu verschließen und zeitweise als Randabsaugungselement mit der Ansaugöffnung zusammen zu wirken. Die an einer solchen Frontblende vorgesehene Beleuchtungseinheit und Lichtaustrittsfläche ist somit in der Dunstabzugshaube nicht starr sondern beweglich angeordnet.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform entspricht die Länge der Beleuchtungseinheit und insbesondere die Länge der Lichtaustrittsfläche zumindest der Breite der Ansaugöffnung der Dunstabzugshaube und vorzugsweise der Breite der Sichthaube. Da die Dunstabzugshaube in der Regel eine Breite aufweist, die der Breite eines darunter angeordneten Herdes entspricht oder zumindest nur geringfügig kleiner ist als die Breite des Herdes, kann durch diese bevorzugte Größe der Beleuchtungseinheit und insbesondere der Lichtaustrittsfläche der Beleuchtungseinheit eine zuverlässige Ausleuchtung des Herdes gewährleistet werden. Bei Beleuchtungseinheiten, die an Frontblenden angeordnet sind, entspricht die Breite der Beleuchtungseinheit und damit der Lichtaustrittsfläche der Breite der Ansaugöffnung oder ist nur geringfügig kleiner als diese Breite. Hierdurch kann eine indirekte Beleuchtung zuverlässig über den Rand der Frontblende abgegeben werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform bildet die Lichtaustrittsfläche der Beleuchtungseinheit die gesamte untere Kante des Sockels und vorzugsweise der Dunstabzugshaube. Diese Ausführungsform weist die bereits oben erwähnten Vorteile auf, dass zum einen eine Verschattung der Lichtaustrittsfläche nicht zu befürchten ist und dass aber zum anderen eine zuverlässige Ausleuchtung der gesamten Arbeitsfläche, insbesondere des gesamten Herdes von einer Position aus erfolgen kann, die von der Arbeitsfläche nur wenig beabstandet ist und somit eine geringe Lichtintensität erfordert.
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Erfindungsgemäß ist der Sockel in der Vertikalen angeordnet und der Schirm der Sichthaube ist aus der Vertikalen geneigt, insbesondere aus der Horizontalen nach oben geneigt, angeordnet. Bei dieser Ausführungsform handelt es sich um eine so genannte Schrägesse oder Kopffreiesse. Der Sockel kann hierbei an der Montagewand anliegen oder diese zumindest in dem Bereich unter dem Schirm abdecken. Bei dieser Art der Dunstabzugshaube können die Vorteile der erfindungsgemäßen Anordnung der Beleuchtungseinheit besonders genutzt werden. Insbesondere ist bei dieser Art der Dunstabzugshaube die Anströmseite für den Benutzer sichtbar. Daher ist das vorzugsweise Vorsehen der Beleuchtungseinheit an der Unterseite des Sockels vorteilhaft, da eine Unterbrechung des Materials der Anströmseite des Schirms außer der Ansaugöffnung nicht erforderlich ist. Zudem kann bei dieser Art der Dunstabzugshaube auch die indirekte Beleuchtung mittels auf der Rückseite der Frontblenden vorgesehenen Beleuchtungseinheiten genutzt werden, da die Ansaugöffnung und die davor angeordneten Frontblenden und damit auch eine zwischen den Frontblenden und der Ansaugöffnung erzeugte indirekte Beleuchtung für den Benutzer sichtbar sind.
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Erfindungsgemäß werden der Schirm und die Sockelfront durch eine durchgehende Frontscheibe gebildet. Als durchgehende Frontscheibe wird hierbei eine Scheibe bezeichnet, in der insbesondere an dem Übergang zwischen Schirm und Sockel keine Unterbrechung vorgesehen ist. Als Frontscheibe wird erfindungsgemäß vorzugsweise eine Glasscheibe verwendet. Als Sockelfront wird die Vorderseite des Sockels bezeichnet. Diese Ausführungsform weist den Vorteil auf, dass zum einen die Herstellung vereinfacht ist, da die Teileanzahl gegenüber separat vorgesehenen Frontabdeckungen für den Schirm und den Sockel verringert ist. Zum anderen ist die Verwendung einer durchgehenden Frontscheibe bei der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube möglich, da die Beleuchtungseinheit nicht in diese Scheibe eingebracht werden muss, sondern zu dieser nach unten versetzt, beispielsweise unterhalb der Unterkante der Frontscheibe vorgesehen ist. Das Vorsehen separater Aussparungen in der Frontscheibe für die Beleuchtungseinheit ist daher nicht erforderlich.
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Erfindungsgemäß erstreckt sich zumindest die Lichtaustrittsfläche der Beleuchtungseinheit über die Unterkante der Frontscheibe nach unten. Diese Anordnung der Beleuchtungseinheit ist vorteilhaft, da es insbesondere bei einer Glasscheibe schwierig ist Öffnungen oder Aussparungen in diese einzubringen. Bei der bevorzugten Anordnung der Lichtaustrittsfläche kann bei einer Glasscheibe die Glasscheibe auf einem Teil der Beleuchtungseinheit aufsitzen und nur die Lichtaustrittsfläche ragt über die Unterkante der Frontscheibe hervor.
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Gemäß einer Ausführungsform umfasst die Beleuchtungseinrichtung einen Lichtleiter, der an einer Seite einem Leuchtmittel der Beleuchtungseinrichtung, vorzugsweise zumindest einer Leuchtdiode, zugewandt ist und zumindest eine weitere Seite die Lichtaustrittsfläche darstellt. Durch Verwendung eines Lichtleiters kann das Leuchtmittel beabstandet zu der Lichtaustrittsfläche angeordnet sein. Insbesondere kann das Leuchtmittel hinter einer Frontscheibe angeordnet sein und die Lichtaustrittsfläche dennoch unterhalb der Frontscheibe liegen. Durch eine solche Anordnung und insbesondere durch Verwendung eines Lichtleiters kann ein Blenden des Benutzers der Dunstabzugshaube durch das Leuchtmittel verhindert werden.
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Gemäß einer Ausführungsform stellt der Lichtleiter einen Körper dar, der zumindest einen Absatz zur Auflage der Unterseite der Sockelfront aufweist. In dieser Ausführungsform kann ein weicher Übergang zwischen der Sockelfront und der Lichtaustrittsfläche, die vorzugsweise aus der Vertikalen geneigt ist, erzeugt werden. Beispielsweise kann von dem Absatz zu der Lichtaustrittsfläche, die vorzugsweise eben gestaltet ist, eine Krümmung vorgesehen sein. Die Vorderseite der Sockelfront, die vorzugsweise durch die Vorderseite einer Frontscheibe gebildet wird, ist vorzugsweise bündig mit der Vorderseite des Lichtleiters.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist die Dunstabzugshaube eine Seitenblende auf, die sich zumindest entlang des Sockels vorzugsweise entlang des Sockels und des Schirms erstreckt. Durch das Vorsehen einer Seitenblende kann ein Abstrahlen von Licht von Leuchtmitteln, die hinter der Sockelfront angeordnet sind, verhindert werden. Zudem wird durch das Vorsehen einer Seitenblende das optische Erscheinungsbild der Dunstabzugshaube verbessert. Weiterhin können durch eine Seitenblende in dem Bereich des Sockels auch Komponenten, wie beispielsweise elektronische Komponenten der Beleuchtungseinheit, die hinter der Sockelfront angeordnet sind, zu den Seiten abgedeckt werden und sind somit für den Benutzer nicht sichtbar.
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Gemäß einer Ausführungsform ist zumindest eine Beleuchtungseinheit im Bereich der mindestens einen Ansaugöffnung, vorzugsweise auf der Rückseite mindestens einer Frontblende der Absaugöffnung, angeordnet. Durch diese Beleuchtungseinheit(en) kann eine indirekte Beleuchtung erzielt werden.
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Die Erfindung wird im Folgenden erneut unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen erläutert. Hierbei zeigen:
- 1: eine schematische perspektivische Seitenansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube;
- 2: eine schematische perspektivische Frontansicht der Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube nach 1;
- 3: eine schematische Detailansicht der Dunstabzugshaube nach 1 im Bereich des Sockels ohne Seitenblende; und
- 4: eine schematische Schnittansicht einer Ausführungsform des Lichtleiters der Beleuchtungseinheit der Dunstabzugshaube nach 1.
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Richtungsangaben, wie oben, unten, vorne und hinten beziehen sich, soweit nicht anders angegeben auf die Richtungen an einer an einer Montagewand montierten Dunstabzugshaube.
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In 1 ist eine schematische perspektivische Seitenansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube 1 gezeigt. Die Dunstabzugshaube 1 besteht aus einer Sichthaube 10 und einem sich oberhalb der Sichthaube 10 erstreckenden Kamin 12. In der dargestellten Ausführungsform besteht die Sichthaube 10 aus einem Schirm 103, der auch als Wrasenschirm bezeichnet wird, an dessen Rückseite der Haubenkörper 11 angeordnet ist. Der Wrasenschirm 103 geht in der dargestellten Ausführungsform an dessen Unterseite in einen Sockel 100 über. Wie sich aus 2 ergibt, sind in dem Wrasenschirm 103 Ansaugöffnungen 106 vorgesehen, hinter denen Filterelemente 108, insbesondere in Form von Streckmetallfiltern, angeordnet sind. Vor den Ansaugöffnungen 106 sind Frontblenden 107 zu der Anströmseite 101 des Schirms 103 beabstandet angeordnet. Diese dienen in dem gezeigten Zustand, in dem diese sich unterhalb der Ansaugöffnungen 106, das heißt in einem Abstand zu den Ansaugöffnungen 106 befinden, zusammen mit den Ansaugöffnungen 106 als Randabsaugelemente. Die Frontblenden 107 können von der gezeigten beabstandeten Position auch in eine geschlossene Position verfahren werden, in der diese in den Ansaugöffnungen 106 aufgenommen sind. Hierzu und für die bessere Luftleitung im ausgefahrenen Zustand, sind an den Rändern der Ansaugöffnungen 106 und an den Rändern der Frontblenden 107 jeweils Fasen vorgesehen.
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Wie sich aus 3 ergibt, ist im unteren Bereich des Sockels 100 eine Beleuchtungseinheit 105 vorgesehen. Diese Beleuchtungseinheit umfasst zumindest ein Leuchtmittel 1053, das in der dargestellten Ausführungsform als LED-Band dargestellt ist, und einen Lichtleiter 1054. Der Querschnitt des Lichtleiters 1054 ist in 4 genauer gezeigt. Der Lichtleiter 1054 stellt einen Körper dar, an dessen Unterseite eine Lichtaustrittsfläche 1050 gebildet ist. In der dargestellten Ausführungsform erstreckt sich die Lichtaustrittsfläche 1050 nicht über die gesamte Unterseite des Lichtleiters 1054. Vielmehr ist in der dargestellten Ausführungsform an der Rückseite noch eine Unterkante 1052 gebildet, die horizontal verläuft. Die Lichtaustrittsfläche 1050 liegt zu der Horizontalen in einem Winkel von 30° und verläuft von der Unterkante 1052 aus zu der Vorderseite des Lichtleiters 1054 nach oben. An der Vorderseite des Lichtleiters 1054 geht die Lichtaustrittsfläche 1050 in eine Krümmung über, an die sich ein nach hinten gerichteter Absatz 1051 anschließt. Der Absatz 1051 erstreckt sich bis zur Oberseite des Lichtleiters 1054. Die Oberseite 1055 des Lichtleiters 1054 kann an dem oder den Leuchtmitteln 1053 anliegen. Dies ist in 3 durch die gestrichelten Linien angedeutet. Alternativ ist es aber auch möglich, dass das Leuchtmittel 1053, wie in 3 gezeigt, auf dem Absatz 1051 aufliegt.
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Wie sich aus 3 weiter entnehmen lässt, ist der Lichtleiter 1054 so in dem Sockel 100 angeordnet, dass die Unterkante 1020 der Frontscheibe 102 auf dem Absatz 1051 aufliegt. Die Krümmung und die Lichtaustrittsfläche 1050 ragen daher über die Unterkante 1020 der Frontscheibe 102 nach unten hinaus. Die Tiefe des Absatzes 1051 ist so gewählt, dass die Vorderseite des Absatzes mit der Vorderseite der Frontscheibe 102 bündig ist. Die Tiefe des Absatzes 1051 entspricht damit der Dicke der Frontscheibe 102 oder ist geringfügig kleiner als diese Dicke.
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Entlang der Seite der Frontscheibe 102 ist eine Seitenblende 104 vorgesehen. Diese weist im Bereich des Schirms 103 eine Breite auf, die der Dicke der Frontscheibe 102 entspricht. Im Bereich des Sockels 100 ist die Breite der Seitenblende 104 vergrößert. Die Vorderseite der Seitenblende 104 liegt in der Ebene der Vorderseite der durch den unteren Bereich der Frontscheibe 102 gebildeten Sockelfront 1001. Die Rückseite der Seitenblende 104 ragt über die Rückseite der Sockelfront 1001 hinaus und bildet somit mit der Sockelfront 1001 und dem Lichtleiter 1054 einen zu den Seiten, nach vorne und nach unten geschlossenen Raum. In diesem Raum können die elektrischen Komponenten für die Beleuchtungseinheit 105 aufgenommen werden.
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Die Erfindung ist nicht auf die dargestellte Ausführungsform beschränkt.
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Bevorzugte Ausführungsformen der Dunstabzugshaube lassen sich wie folgt zusammenfassen. Die Dunstabzugshaube besteht aus einer durchlaufenden gebogenen Glasscheibe, die über die hinten sitzenden Volumina herausragt. Als Leuchtmittel dient ein schmaler, dimmbare LED-Streifen. Dieser kann auf der Unterkante der Glasscheibe aufgesetzt sein oder hinter der Glasscheibe angeordnet sein. Als LEDs können beispielsweise RGB-LEDs verwendet werden, wodurch ein angenehmes Umgebungslicht geschaffen werden kann, das beispielsweise in dem Zustand der Dunstabzugshaube, in dem diese nicht benutzt wird zur Verbesserung des optischen Erscheinungsbildes beiträgt. Zusätzlich zu der Beleuchtungseinheit an der Unterseite der Glasscheibe können an der Dunstabzugshaube weitere Beleuchtungseinheiten vorgesehen sein. Da die Ausleuchtung des Arbeitsbereiches aber bereits durch die untere Beleuchtungseinheit erfolgt, sind die Anforderungen an diese weiteren Beleuchtungseinheiten gesenkt. Die weiteren Beleuchtungseinheiten können beispielsweise an der Innenseite von Frontblenden, die auch als Blenden bezeichnet werden können und die die Ansaugöffnungen der Dunstabzugshaube zumindest zeitweise verschließen, vorgesehen sein.
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In der bevorzugten Ausführungsform stellt die erfindungsgemäße Dunstabzugshaube eine so genannte Schrägesse dar, die auch als Kopffreiesse bezeichnet wird. Bei diesen Essen ist die Sichthaube und insbesondere der Wrasenschirm, der auch als Schirm bezeichnet werden kann, aus der Horizontalen nach oben heraus geneigt. Besonders bevorzugt handelt es sich bei der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube um eine Glasschrägesse, bei der die durchlaufende Glasscheibe im unteren Bereich gebogen ist. Die Kanten auf der rechten und der linken Seite der Glasscheibe sind mit dünnen Seitenblenden, insbesondere in Form von Edelstahl-Lisenen, abgedeckt. In einer Ausführungsform sind an der Dunstabzugshaube drei längliche Frontblenden vorgesehen, deren Längserstreckung in der Horizontalen liegt. Die Frontblenden können auch als Randabsaugungselemente bezeichnet werden. Diese Randabsaugungselemente sind vorzugsweise herausfahrbar ausgestaltet. Die Kanten dieser Randabsaugungselemente sind mit Fasen versehen, die auch in der durchlaufenden Glasscheibe wieder zu finden sind. So fahren die beweglichen Randabsaugungselemente weich in die Glasscheibe hinein. Hinter diesen verfahrbaren Glaselementen liegen starr in der Dunstabzugshaube befestigte Streckmetallfilter, die zum Reinigen herausgenommen werden können. Die Ausfahrbarkeit der Randabsaugelemente ist erfindungsgemäß nicht zwingend erforderlich. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Glaselemente starr mit Abstand zu der Glasfläche montiert sind.
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Ein Vorteil der Verwendung von LEDs als Leuchtmitteln in der Beleuchtungseinheit besteht in der geringen Größe der LEDs. Somit kann eine schmale Lichtleiste an der Unterkante der Glasscheibe realisiert werden. Ein Lichtleiter, der auch als Kunststoffstreifen bezeichnet werden kann und der mit einer Schräge, die die Lichtaustrittsfläche darstellt, zum Kochfeld hin versehen ist, über den der Abstrahlwinkel des Lichts gesteuert wird, fungiert als Streuscheibe, um die Lichtkraft der dahinter sitzenden LEDs gleichmäßig zu verteilen.
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Die Bedienung der Dunstabzugshaube kann erfindungsgemäß über Touch-Screen-Bedienelemente erfolgen, so dass die durchlaufende Glasscheibe dadurch nicht gestört wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Dunstabzugshaube
- 10
- Sichthaube
- 100
- Sockel
- 1001
- Sockelfront
- 101
- Anströmseite
- 102
- Frontscheibe
- 1020
- Unterkante
- 103
- Schirm
- 104
- Seitenblende
- 105
- Beleuchtungseinheit
- 1050
- Lichtaustrittsfläche
- 1051
- Absatz
- 1052
- Unterkante
- 1053
- Leuchtmittel
- 1054
- Lichtleiter
- 1055
- Oberseite
- 106
- Ansaugöffnung
- 107
- Frontblende
- 108
- Filterelement
- 11
- Haubenkörper
- 12
- Kamin
- M
- Montagewand