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Die Erfindung betrifft eine Baugruppe mit einer Rollobahn für eine Fahrzeugrolloanordnung mit den oberbegrifflichen Merkmalen nach Anspruch 1, und eine Dachanordnung mit den oberbegrifflichen Merkmalen nach Anspruch 13.
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Bei Fahrzeugrolloanordnungen nach dem Stand der Technik kann die Rollobahn zu einem Rollowickel aufgewickelt werden, der in einem vorgegebenen Bereich in dem Fahrzeug angeordnet ist. Der Durchmesser des Rollowickels ist dabei insbesondere von der Dicke der Rollobahn abhängig. Der Durchmesser des Rollowickels kann bei einer entsprechenden Dicke der Rollobahn sehr groß sein. Zwischen der Rollobahn und Teilen des Fahrzeugs kann es zu einem Reibkontakt kommen. Die dabei auftretenden Reibungskräfte sind insbesondere stark von dem Material der Rollobahn abhängig und können deshalb relativ groß sein. Damit können die Kräfte zur Betätigung der Fahrzeugrolloanordnung relativ groß werden.
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DE 44 81 036 T5 beschreibt eine Sonnenschutzvorrichtung für Kraftfahrzeuge. Der Sonnenschutz weist eine Rollobahn auf, die mit Stützelementen gekoppelt ist. Die Stützelemente weisen jeweils Endstücke aus einem Kunststoff auf.
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US 2 248 538 A zeigt ein aufrollbares Autodach, das aus einer Vielzahl von Leisten besteht. Die Leisten weisen Ausnehmungen auf, die mit Zahnrädern zusammenwirken, um das Dach öffnen und schließen zu können.
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DE 42 18 380 C1 beschreibt ein Faltverdeck für Fahrzeuge mit mehreren in Breitenrichtung des Fahrzeugs verlaufenden Gestellgliedern, die bei geschlossenem Verdeck in einem größeren Abstand voneinander angeordnet sind als bei geöffnetem Verdeck, mit einem elastisch zusammendrückbaren Isolierfutter, das zwischen einem Außenbezug und einem Innenbezug des Verdecks gehalten ist.
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DE 10 2007 019 741 A1 zeigt ein Rollo für den Innenhimmel eines Kraftfahrzeugs. Die Rollobahn weist eine obere Lage und eine untere Lage auf, zwischen denen sich Verbindungselemente erstrecken. An den Rändern der oberen Lage und der untere Lage sind jeweils Zugseile angeordnet, die in Führungsschienen verlaufen.
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US 6 186 587 B1 zeigt eine Rollobahn mit Spriegeln. Die Spriegel weisen an ihren Rändern jeweils Gleitschuhe auf, die in Führungsschienen angeordnet sind.
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DE 100 19 644 A1 beschreibt eine Sonnenschutzvorrichtung für ein Fahrzeug, mit einer Rollobahn sowie einer Einrichtung zum Aufwickeln der Rollobahn. Die Rollobahn wird von zwei parallelen flexiblen Lagen gebildet, die mittels quer zu der Aufwickelrichtung verlaufenden flexiblen Streifen verbunden sind, die jeweils mit dem einen quer zu der Aufwickelrichtgung verlaufenden Randbereich an der einen Lage und mit dem anderen quer zu der Aufwickelrichtung verlaufenden Randbereich an der anderen Lage befestigt sind.
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FR 2 879 233 A1 beschreibt ein Rollo, das ein Stützelement aufweist. Das Stützelement weist Gleitschuhe auf. Die Gleitschuhe können in Schienen laufen.
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US 4 143 907 A zeigt ein Rollo mit Stützelementen. Die Rollobahn weist am Rand einen Keder auf.
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DE 198 03 129 A1 zeigt ein Sonnenrollo für Kraftfahrzeug-Heckfenster mit einer unterhalb der Hutablage angeordneten Wickelrolle und einer am freien Ende der Rollobahn befestigten an den Seiten des Heckfensters verschiebbar geführten Zugstange. Die Rollobahn ist durch eine schlitzförmige Ausnehmung in der Hutablage hindurchgeführt. Die schlitzförmige Ausnehmung besitzt einen etwa der Querwölbung im unteren Bereich des Heckfensters angepassten bogenförmigen Verlauf, wodurch in Verbindung mit der ebenfalls in Anpassung an das Heckfenster gekrümmten Zugstange eine Wölbungsanpassung der ausgezogenen Rollobahn an die Heckscheibenwölbung erreicht wird.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Baugruppe mit einer Rollobahn für eine Fahrzeugrolloanordnung, und eine Dachanordnung anzugeben, die einen einfachen Aufbau der Baugruppe bei niedrigen Kosten, die Ausbildung einer dünnen Rollobahn und eine zuverlässige Bedienung der Fahrzeugrolloanordnung erlauben.
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Diese Aufgabe wird gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung durch eine Baugruppe der eingangs genannten Art mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die Baugruppe hat eine Rollobahn für eine Fahrzeugrolloanordnung, wobei die Rollobahn in einer Ausziehrichtung auf- oder abwickelbar ist, und zwei fest mit einem Fahrzeug koppelbare, sich entlang der Ausziehrichtung erstreckende Führungsschienen, wobei die Rollobahn quer zur Ausziehrichtung zwischen den Führungsschienen angeordnet ist. Die Rollobahn ist aus einem Abstandsgewirke gebildet, und in dem Abstandsgewirke ist mindestens eine innere Ausnehmung angeordnet, die sich im Wesentlichen quer zur Ausziehrichtung erstreckt und in der ein Stützelement angeordnet ist. Das Stützelement ist derart ausgebildet, dass die Rollobahn in einem wenigstens teilweise abgewickelten Zustand eine gewölbte Form annimmt. Die Rollobahn weist eine erste Textilschicht und eine zweite Textilschicht auf, und die erste Textilschicht und die zweite Textilschicht erstrecken sich in der Ausziehrichtung. Zwischen der ersten Textilschicht und der zweiten Textilschicht ist eine Verbindungsschicht angeordnet, mittels der die erste Textilschicht und die zweite Textilschicht fest miteinander gekoppelt sind, und die innere Ausnehmung ist wenigstens teilweise in der Verbindungsschicht angeordnet.
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Abstandsgewirke sind doppelflächige Textilien, bei denen gewirkte Decklagen durch eine Abstand haltende Verbundkonstruktion, die insbesondere Verbindungsfäden umfasst, auf Distanz zueinander gehalten werden. Damit handelt es sich bei Abstandsgewirken um Gewirke, die im Gegensatz zu konventionellen Textilbahnen durch die Abstand haltende Verbundkonstruktion auch eine definierte Höhe erreichen können.
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Der Einsatz des Abstandsgewirkes mit den inneren Ausnehmungen für die Stützelemente hat den Vorteil, dass die Rollobahn eine sehr geringe Dicke haben kann. Damit kann der Durchmesser des Wickels der Rollobahn klein gehalten werden. Des Weiteren kann das Gewicht des Wickels der Rollobahn klein gehalten werden. Des Weiteren kann die Rollobahn sehr kostengünstig sein. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Rollobahn auf ihren beiden Seiten ohne Unterbrechungen ausgebildet sein kann. Insbesondere kann die einem Fahrzeuginnenraum zugewandte Seite ohne Unterbrechungen und mit einer einheitlichen Dekorschicht ausgebildet sein. Durch die Ausbildung der inneren Ausnehmung mit dem darin angeordneten Stützelement ist es möglich, dass die Rollobahn auf der einem Fahrzeuginnenraum zugewandten Seite eine gleichmäßige Optik erhält. Insbesondere ist es möglich, dass die Rollobahn auf der einem Fahrzeuginnenraum zugewandten Seite nahtlos und unterbrechungsfrei ausgebildet ist. Damit kann ein einheitliches Design der Rollobahn realisiert werden.
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Dass die Rollobahn die erste Textilschicht und die zweite Textilschicht aufweist und zwischen den Textilschichten die Verbindungsschicht angeordnet ist, hat den Vorteil, dass vermieden werden kann, dass die innere Ausnehmung und damit das Stützelement an Oberflächen der Rollobahn hervortreten. Damit kann die Rollobahn auf der einem Fahrzeuginnenraum zugewandten Seite eine gleichmäßige Optik erhalten. Des Weiteren ist eine geringe Dicke der Rollobahn und damit ein geringer Durchmesser eines Wickels aus der Rollobahn möglich.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform ist die mindestens eine innere Ausnehmung taschenförmig.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform hat die Rollobahn quer zu der Ausziehrichtung eine Breite, und die mindestens eine Ausnehmung und das in der Ausnehmung angeordnete Stützelement erstrecken sich im Wesentlichen über die gesamte Breite der Rollobahn. Dies hat den Vorteil, dass die Formgebung durch das Stützelement über die gesamte Breite der Rollobahn erfolgen kann.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform umfasst das Stützelement ein Material, das ein Metall aufweist. Dies hat den Vorteil, dass das Stützelement besonders stabil und langlebig sein kann.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform umfasst das Stützelement ein Material, das einen Kunststoff aufweist. Dies hat den Vorteil, dass die gewünschten elastischen Eigenschaften des Stützelements besonders genau eingestellt sein können. Des Weiteren kann das Stützelement besonders kostengünstig sein.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform umfasst das Stützelement ein Material, das Glasfasern oder Kohlefasern aufweist. Dies hat den Vorteil, dass das Stützelement besonders stabil und langlebig sein kann.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weisen die Führungsschienen einen oberen und einen unteren Führungsabschnitt auf, mittels denen die Rollobahn geführt ist, und das Stützelement ist teilweise zwischen dem oberen Führungsabschnitt und dem unteren Führungsabschnitt angeordnet. Dies hat den Vorteil, dass ein einfacher Toleranzausgleich der Rollobahn möglich ist. Des Weiteren ist ein besonders einfacher und kostengünstiger Aufbau der Baugruppe mit der Rollobahn möglich.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist das Stützelement derart ausgebildet und stützt sich gegenüber den oberen Führungsabschnitten und den unteren Führungsabschnitten der Führungsschienen derart ab, dass das Stützelement mittels der Führungsschienen eine gewölbte Form annimmt. Dies hat den Vorteil, dass ein einfacher Toleranzausgleich der Rollobahn unabhängig von deren Dicke möglich ist.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist das Stützelement mit mindestens einem der Führungsabschnitte der Führungsschienen formschlüssig gekoppelt. Dies hat den Vorteil, dass ein einfacher Toleranzausgleich der Rollobahn unabhängig von deren Dicke möglich ist. Des Weiteren ist eine gute konstruktive Einstellbarkeit der Rollobahn gegenüber den Führungsschienen möglich. Darüber hinaus kann eine derartige Baugruppe mit der Rollobahn auch bei hohen Windlasten sehr stabil sein.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist das Stützelement mit mindestens einem der Führungsabschnitte der Führungsschienen mittels einer Nut-/Federverbindung gekoppelt. Dies hat den Vorteil, dass das Stützelement in einfacher Weise mit den Führungsschienen formschlüssig gekoppelt sein kann.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weisen die Führungsschienen laterale Führungsabschnitte auf, und das Stützelement stützt sich derart an den lateralen Führungsabschnitten der Führungsschienen ab, dass das Stützelement mittels der Führungsschienen eine gewölbte Form annimmt. Dies hat den Vorteil, dass das Stützelement in einfacher Weise von der Führungsschiene gestützt werden kann.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weisen die Führungsschienen Federelemente auf, die derart mit den lateralen Führungsabschnitten der Führungsschienen gekoppelt sind, dass die lateralen Führungsabschnitte eine Bewegung quer zur Ausziehrichtung ausführen können. Dies hat den Vorteil, dass ein einfacher Toleranzausgleich der Rollobahn unabhängig von deren Dicke möglich ist.
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Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung hat eine Dachanordnung eine Dachöffnung, einen Dachöffnungsrahmen, der die Dachöffnung begrenzt, und eine Baugruppe gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung. Die Baugruppe ist in der Dachöffnung angeordnet und mit dem Dachöffnungsrahmen mechanisch gekoppelt. Die Vorteile des zweiten Aspekts der Erfindung entsprechen denen des ersten Aspekts der Erfindung.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:
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1 eine schematische Ansicht einer Dachanordnung eines Fahrzeugs,
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2 eine schematische Ansicht einer Baugruppe mit einer Rollobahn,
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3 eine Querschnittsansicht der Rollobahn,
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4A bis 4E jeweils eine schematische Ansicht eines Teils der Baugruppe, und
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5 eine Querschnittsansicht eines Teils der Baugruppe.
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Elemente gleicher Konstruktion oder Funktion sind figurenübergreifend mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
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1 zeigt ein Fahrzeug 10, mit einem Fahrzeugdach 12, das mit einer Dachöffnung 14 versehen ist, die wahlweise verschlossen oder zumindest teilweise freigebbar ist.
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Die Dachöffnung 14 wird von einem am Fahrzeugdach 12 ausgebildeten Dachöffnungsrahmen 16 begrenzt. Der Dachöffnungsrahmen 16 hat vorzugsweise beidseitig angeordnete Führungsschienen 18, in denen unterhalb des verschiebbaren Schiebedachdeckels eine Fahrzeugrolloanordnung 20 angeordnet ist, die in den 2 bis 5 detailliert dargestellt ist. Als Material für die Führungsschienen 18 kommt insbesondere ein Metall, vorzugsweise Aluminium in Betracht. Alternativ kommt als Material für die Führungsschienen 18 ein Kunststoff in Betracht.
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Die Fahrzeugrolloanordnung 20 weist mindestens eine Rollobahn 22 auf, die, bezogen auf das Fahrzeug 10, in einer Ausziehrichtung R nach vorne und entgegengesetzt der Ausziehrichtung R nach hinten verschoben werden kann. Ist die Rollobahn 22 vollständig nach hinten geschoben, so ist die Dachöffnung 14 vollständig freigegeben. Sonnenlicht und gegebenenfalls Umgebungsluft können dann ungehindert in den Fahrzeuginnenraum gelangen. Ist die Rollobahn 22 dagegen vollständig nach vorne geschoben, so ist die Dachöffnung 14 durch die Rollobahn 22 abgedeckt, so dass direktes Sonnenlicht und Umgebungsluft nur teilweise in den Fahrzeuginnenraum gelangen können. In weiteren Ausführungsformen weist die Fahrzeugrolloanordnung 20 zwei oder mehr Rollobahnen auf, die gleich- oder gegensinnig zum Freigeben oder Abdecken der Dachöffnung 14 bezüglich des Fahrzeugs nach vorne und hinten verschoben werden können.
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An einem Ende 24 der Rollobahn 22, das bezüglich der Fahrzeuglängsrichtung das vordere Ende der Rollobahn 22 ist, ist ein Zugspriegel 26 angeordnet, den der Fahrzeuginsasse insbesondere manuell betätigen kann, um so die Rollobahn 22 nach vorne oder nach hinten zu schieben. In den seitlich der Dachöffnung 14 angeordneten Führungsschienen 18 sind die Längsränder der Rollobahn 22, also der rechte und der linke Rand der Rollobahn 22, angeordnet. Alternativ kann die Rollobahn auch durch eine elektrische Vorrichtung betätigt werden. An einem weiteren Ende der Rollobahn 22, das bezüglich der Fahrzeuglängsrichtung das hintere Ende der Rollobahn 22 ist, kann die Rollobahn 22 vollständig aufgewickelt sein. In einem Bereich des hinteren Endes der Dachöffnung 14 ist eine Wickelvorrichtung 30 angeordnet, mittels der die Rollobahn 22 zu einem Rollowickel aufgewickelt werden kann.
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2 zeigt eine Ausführungsform einer Baugruppe 100 mit den Führungsschienen 18 und der Fahrzeugrolloanordnung 20. Die Baugruppe 100 hat eine Kopplungseinheit 28, die fest mit dem Zugspriegel 26 gekoppelt ist. Des Weiteren ist die Kopplungseinheit 28 mit Antriebskabeln verbunden, mittels denen der Zugspiegel 26 in Fahrzeugslängsrichtung verschiebbar ist.
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Die Baugruppe 100 weist weiter eine Rolloablaufkante 31 mit einer Rampe auf, mittels der die Rollobahn 22 aufgestellt werden kann. Die Rollobahn 22 kann so aus einer flachen Form, wie sie zum Aufwickeln auf der Wickelvorrichtung 30 vorliegt, in eine nach oben gewölbte Form überführt werden. Durch die gewölbte Form wird ein Durchhängen der Rollobahn verhindert beziehungsweise verringert.
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Die Rollobahn 22 ist aus einem Abstandsgewirke gebildet. Wie in 3 dargestellt, hat die Rollobahn 22 eine erste Textilschicht 32, eine Verbindungsschicht 34 und eine zweite Textilschicht 36. Die erste Textilschicht 32 und die zweite Textilschicht 36 erstrecken sich in der Ausziehrichtung R. Die erste Textilschicht 32 und die zweite Textilschicht 36 bilden vorzugsweise jeweils eine gewirkte Decklage, die durch die Verbindungsschicht 34, auf Distanz zueinander gehalten werden. Die Verbindungsschicht 34 umfasst insbesondere Verbindungsfäden, die als sogenannte Polfäden ausgebildet sind, und die dazu dienen, die beiden Textilschichten 32, 36 auf Abstand zueinander zu halten. Die Verbindungsschicht 34 kann auch eine Klebstoffschicht oder eine Schweißnaht aufweisen.
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In der als Abstandsgewirke ausgebildeten Rollobahn 22 ist eine innere Ausnehmung 38 angeordnet, die sich im Wesentlichen quer zu der Ausziehrichtung R erstreckt. Die innere Ausnehmung 38 ist insbesondere derart ausgebildet, dass sie die Außenflächen der ersten Textilschicht 32 und der zweiten Textilschicht 36 nicht durch Öffnungen unterbricht.
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In der inneren Ausnehmung 38 ist ein Stützelement 40 angeordnet, mittels dem die Rollobahn 22 in einem ganz oder teilweise abgewickelten Zustand eine gewölbte Form annimmt. Besteht das Stützelement 40 beispielsweise aus einem steifen Material, so kann das Stützelement 40 in Verbindung mit den Führungsschienen 18 in dem abgewickelten Zustand der Rollobahn 22 eine gewölbte Form annehmen. Hat das Stützelement 40 eine gebogene Form, so kann es im aufgerollten Zustand der Rollobahn 22 flach gedrückt werden. Die Rollobahn 22 hat quer zu der Ausziehrichtung R eine Breite B im aufgerollten Zustand der Rollobahn 22 beziehungsweise eine Breite B 1 im abgewickelten Zustand der Rollobahn 22, wobei die Breite B 1 kleiner als die Breite B ist. Die Ausnehmungen 38 erstrecken sich, ebenso wie die Stützelemente 40, die in den Ausnehmungen 38 angeordnet sind, im Wesentlichen über die gesamte Breite der Rollobahn 22 (siehe 2).
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Die Stützelemente 40 sind vorzugsweise ganz oder teilweise aus einem Material gebildet, das ein Metall aufweist. So kann erreicht werden, dass die Stützelemente 40 besonders stabil und langlebig sind. In alternativen Ausführungsformen ist das Stützelement 40 derart ausgebildet, dass es ein Material umfasst, das einen Kunststoff aufweist. Vorzugsweise weist das Stützelement 40 Glasfasern oder Kohlefasern auf. Bestehen die Stützelemente 40 aus einem Kunststoff, so können diese besonders kostengünstig ausgebildet sein. Umfassen die Materialien Glasfasern oder Kohlefasern, so können die Stützelemente 40 besonders stabil und langlebig ausgebildet sein.
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Durch die Ausbildung der Rollobahn 22 aus einem Abstandsgewirke ist es möglich, dass beispielsweise die erste Textilschicht 32 aus einem ersten Material eine Oberseite der Rollobahn 22 formt. Die erste Textilschicht 32 hat vorzugsweise eine erste Farbe, die der Farbe des Fahrzeugdachs 12 angepasst sein kann. Die zweite Textilschicht 36 kann aus einem weiteren Material ausgebildet sein. Die zweite Textilschicht 36 hat vorzugsweise eine weitere Farbe, die besonders gut für eine dem Fahrzeuginnenraum zugewandte Dekorschicht geeignet ist. Mittels der Rollobahn 22 aus einem Abstandsgewirke ist es insbesondere möglich, dass die Rollobahn 22 auf der dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Seite nahtlos und unterbrechungsfrei ist. So kann ein einheitliches Design der Dekorseite der Rollobahn 22 erhalten werden.
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Die taschenförmigen Ausnehmungen 38 der Rollobahn 22 können sehr flach sein. Damit können flache bandförmige Stützelemente 40 in den Ausnehmungen 38 angeordnet werden. Damit kann eine geringe Höhe H der Rollobahn 22 erreicht werden. Es ist so möglich, dass ein auf die Wickelvorrichtung 30 aufgerollter Wickel der Rollobahn 22 einen kleinen Durchmesser hat. Des Weiteren kann durch die geringe Höhe der Rollobahn 22 das Gewicht des Wickels der Rollobahn klein gehalten werden. Des Weiteren kann erreicht werden, dass die Rollobahn 22 sehr kostengünstig ausgeführt werden kann.
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In den 4A bis 4E sind unterschiedliche Anbindungen der Rollobahn 22 an die Führungsschiene 18 dargestellt.
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In den 4A bis 4C sind die Führungsschienen 18 jeweils mit einem oberen Führungsabschnitt 44 und einem unteren Führungsabschnitt 45 gezeigt. Mittels der Führungsabschnitte 44, 45 wird die Rollobahn 22 geführt und das Stützelement 40 ist teilweise zwischen dem oberen Führungsabschnitt 44 und dem unteren Führungsabschnitt 45 angeordnet.
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In der in 4A gezeigten Ausführungsform ist die Rollobahn 22 quer zu der Ausziehrichtung R frei gegenüber der Führungsschiene 18 beweglich. Das Stützelement 40 ist in dieser Ausführungsform so steif, dass das Stützelement 40 zwischen den Führungsschienen 18 eine vorgegebene Form annehmen kann, derart, dass die Rollobahn im Bereich zwischen den Führungsschienen 18 nach oben gewölbt ist. Durch die freie Beweglichkeit der Rollobahn 22 in den Führungsschienen 18 ist ein Toleranzausgleich möglich. Des Weiteren stellt eine derartige Ausführungsform einen einfachen konstruktiven Aufbau dar.
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In der in 4B gezeigten Ausführungsform stützt sich das Stützelement 40 gegenüber dem oberen Führungsabschnitt 44 und dem unteren Führungsabschnitt 45 derart ab, dass das Stützelement 40 mittels der Führungsschienen 18 eine gewölbte Form annimmt. Dazu üben der obere Führungsabschnitt 44 und der untere Führungsabschnitt 45 jeweils eine Kraft auf die Rollobahn 22 aus, die eine Formung des Stützelements 40 in einer Richtung quer zur Ausziehrichtung R ermöglicht.
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In der in den 4C und 5 gezeigten Ausführungsform ist das Stützelement 40 formschlüssig mit dem oberen Führungsabschnitt 44 und dem unteren Führungsabschnitt 45 der Führungsschiene 18 gekoppelt. Das Stützelement 40 ist mit mindestens einem der Führungsabschnitte 44, 45 der Führungsschienen 18 mittels einer Nut-/Federverbindung gekoppelt. Hierzu zeigt 5 die Führungsschiene 18 mit einer Ausnehmung 48, die zwischen dem oberen Führungsabschnitt 44 und dem unteren Führungsabschnitt 45 ausgebildet ist. Die Rollobahn 22 weist ein Verstärkungselement 50 mit Rippen 52 auf, die in Rippen 54 der Führungsschiene 18, insbesondere des oberen Führungsabschnitts 44 und des unteren Führungsabschnitts 45 eingreifen, und so eine formschlüssige Verbindung zwischen der Rollobahn 22 und der Führungsschiene 18 herstellen können. Eine derartige Kopplung ist besonders einfach herstellbar und sehr sicher. Insbesondere ist eine besonders gute konstruktive Einstellbarkeit der Rollobahn 22 gegenüber den Führungsschienen 18 möglich. Durch die sichere und ortsgenaue Lagerung der Rollobahn 22 gegenüber den Führungsschienen 18 ist eine derartige Rollobahn 22 sehr stabil. Damit kann die Rollobahn 22 insbesondere in Z-Richtung des Fahrzeugs 10 auch bei hohen Windlasten sehr stabil sein.
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In der in 4D gezeigten Ausführungsform hat die Führungsschiene 18 einen lateralen Führungsabschnitt 46, an den sich das Stützelement 40 abstützen kann. Damit kann erreicht werden, dass das Stützelement 40 in einfacher Weise von der Führungsschiene 18 gestützt wird, und eine gewölbte Form einnehmen kann. Dies stellt eine besonders einfache Konstruktion der Rollobahn 22 und der Führungsschiene 18 dar.
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4E zeigt eine Ausführungsform, bei der Federelemente 58 der Führungsschienen 18 eine Bewegung der lateralen Führungsabschnitte 46 quer zur Ausziehrichtung R ermöglichen. Durch die Kopplung des Stützelements 40 mit dem lateralen Führungsabschnitt 46 ist so ein sehr guter Toleranzausgleich der Rollobahn 22 möglich.
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Die Erfindung ist nicht auf die angegebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Insbesondere ist es möglich, die Merkmale der verschiedenen Ausführungsbeispiele miteinander zu kombinieren, so dass auch derartige Anordnungen von der Erfindung umfasst sind.