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DE102012106502A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Warnen eines Fahrzeugführers vor Gefahrstellen im Verkehrsraum - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Warnen eines Fahrzeugführers vor Gefahrstellen im Verkehrsraum Download PDF

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DE102012106502A1
DE102012106502A1 DE201210106502 DE102012106502A DE102012106502A1 DE 102012106502 A1 DE102012106502 A1 DE 102012106502A1 DE 201210106502 DE201210106502 DE 201210106502 DE 102012106502 A DE102012106502 A DE 102012106502A DE 102012106502 A1 DE102012106502 A1 DE 102012106502A1
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headlamps
high beam
headlamp
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traffic
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DE201210106502
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Boris Kubitza
Jacek Roslak
Jürgen Schmidt
Carsten Wilks
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Hella GmbH and Co KGaA
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Hella KGaA Huek and Co
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Warnen eines Fahrzeugführers vor Gefahrstellen (2) im Verkehrsraum durch Licht, umfassend ein Mittel zum Erkennen von Gefahrstellen (2) und ein Mittel zum Steuern von Scheinwerfern, wobei das Mittel zum Erkennen von Gefahrstellen (2) mit dem Mittel zum Steuern von Scheinwerfern verbunden ist, um dem Mittel zum Steuern von Scheinwerfern Informationen über Gefahrstellen (2) mitzuteilen, wobei das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern zum Steuern von einem oder mehreren Fernlichtscheinwerfern geeignet und eingerichtet ist, und das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern geeignet und eingerichtet ist, in Abhängigkeit der vom Mittel zum Erkennen von Gefahrstellen (2) an das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern übermittelten Informationen, die Beleuchtung des Verkehrsraums so zu steuern, dass die Gefahrstelle (2) abwechselnd beleuchtet ist und nicht beleuchtet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Warnen eines Fahrzeugführers vor Gefahrstellen im Verkehrsraum durch Licht, umfassend ein Mittel zum Erkennen von Gefahrstellen und ein Mittel zum Steuern von Scheinwerfern, wobei das Mittel zum Erkennen von Gefahrstellen mit dem Mittel zum Steuern von Scheinwerfern verbunden ist, um dem Mittel zum Steuern von Scheinwerfern Informationen über Gefahrstellen mitzuteilen.
  • Aus dem Stand der Technik ist bekannt, Kraftfahrzeuge mit so genanntem Markierungslicht auszustatten. Das Markierungslicht ist eine für lichttechnische Fahrassistenzsysteme entwickelte Lichtfunktion mit dem Ziel, frühzeitig die Aufmerksamkeit des Fahrers z. B. auf nicht selbst leuchtende, für die Verkehrssicherheit relevante Objekte oder Gefahrstellen zu lenken. Durch eine frühzeitige Warnung wird die dem Fahrer zur Verfügung stehende Reaktionszeit verlängert, was ausschlaggebend sein kann, einen Unfall zu vermeiden. Häufig wird für das Markierungslicht ein zusätzlicher Scheinwerfer benutzt, der dann eingeschaltet wird und auf eine Gefahrstelle gerichtet wird, wenn eine solche erkannt worden ist. Zur Erkennung der Gefahrstelle können beispielsweise eine Kamera oder andere Sensoren genutzt werden, die das Vorfeld des Fahrzeugs beobachten können.
  • Ein solches Markierungslicht erfordert also einen zusätzlichen Scheinwerfer und eine Ansteuerung für diesen zusätzlichen Scheinwerfer. Die Funktionsumsetzung mit einem zusätzlichen Scheinwerfer, der auch als Suchscheinwerfer bezeichnet werden kann, zur Erzeugung eines lokalen Markierungspunktes oder Markierungsspots, mit dem die Gefahrstelle markiert werden kann, ist mit hohen Anforderungen insbesondere hinsichtlich von mechanischen Toleranzen, Systemlatenzen und Kameragenauigkeit verbunden. Nur wenn diese hohen Anforderungen eingehalten werden, ist eine fehlerfreie Markierung von Gefahrstellen möglich.
  • Ein weiterer Nachteil des bekannten Markierungslichtes ist es, dass nicht ohne weitere Vorkehrungen ausgeschlossen werden kann, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht von den Suchscheinwerfern geblendet werden.
  • Außerdem ist es bekannt, Signale über ein Display im Armaturenbrett des Fahrzeugs an den Fahrer zu geben. Auch dafür ist eine besondere Hardware im Fahrzeug notwendig.
  • Der Erfindung liegt dagegen der Gedanke zu Grunde, möglichst im Fahrzeug vorhandene Systeme zu nutzen, um den Fahrer auf potentielle Gefahrstellen im Verkehrsraum vor dem Fahrzeug, dem Fahrzeugvorfeld hinzuweisen. Eine Blendung von anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere von vorausfahrenden oder entgegenkommenden Fahrzeugen soll dabei möglichst vermieden werden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern zum Steuern von einem oder mehreren Fernlichtscheinwerfern geeignet und eingerichtet ist, und dass das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern geeignet und eingerichtet ist, in Abhängigkeit der vom Mittel zum Erkennen von Gefahrstellen an das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern übermittelten Informationen den Fernlichtscheinwerfer, einen der Fernlichtscheinwerfer, mehrere Fernlichtscheinwerfer oder alle Fernlichtscheinwerfer vollständig oder teilweise im Wechsel ein- und auszuschalten.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß auch dadurch gelöst, dass das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern alternativ oder zusätzlich zum Steuern von Scheinwerfern mit wenigstens einer einstellbaren vertikalen Hell-Dunkel-Grenze geeignet und eingerichtet ist, und dass das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern geeignet und eingerichtet ist, in Abhängigkeit der vom Mittel zum Erkennen von Gefahrstellen an das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern übermittelten Informationen wenigstens alle Scheinwerfer mit wenigstens einer einstellbaren vertikalen Hell-Dunkel-Grenze so anzusteuern, dass der von den Scheinwerfern mit wenigstens einer einstellbaren vertikalen Hell-Dunkel-Grenze beleuchtete Verkehrsraum in wenigstens zwei Breiche unterteilt ist, die von nur einem Scheinwerfer mit wenigstens einer einstellbaren vertikalen Hell-Dunkel-Grenze beleuchtet sind, wobei in einen dieser Bereiche die Gefahrstelle fällt und dass der Scheinwerfer mit wenigstens einer einstellbaren vertikalen Hell-Dunkel-Grenze, der den die Gefahrstelle umfassenden Bereich beleuchtet, im Wechsel ein- und auszuschalbar ist.
  • Außerdem wird diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern alternativ oder zusätzlich zum Steuern von einem oder mehreren Fernlichtscheinwerfern geeignet und eingerichtet ist, und dass das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern geeignet und eingerichtet ist, in Abhängigkeit der vom Mittel zum Erkennen von Gefahrstellen an das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern übermittelten Informationeneinen Antrieb einer oder mehrerer Blenden, wenigstens eines Teils einer oder mehrerer Blenden anzusteuern, damit diese Blende oder der Teil der Blende in den Strahlengang des einen Fernlichtscheinwerfers, von wenigstens einem der Fernlichtscheinwerfer oder mehrerer Fernlichtscheinwerfer oder aller Fernlichtscheinwerfer im Wechsel einbringbar und herausnehmbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß ferner dadurch gelöst, dass das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern alternativ oder zusätzlich zum Steuern von einem oder mehreren Scheinwerfern mit wenigstens einer einstellbaren vertikalen Hell-Dunkel-Grenze geeignet und eingerichtet ist. Dann ist das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern zusätzlich geeignet und eingerichtet, in Abhängigkeit der vom Mittel zum Erkennen von Gefahrstellen an das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern übermittelten Informationen wenigstens einen der Scheinwerfer, mehrere Scheinwerfer oder alle Scheinwerfer mit wenigstens einer einstellbaren vertikalen Hell-Dunkel-Grenze so anzusteuern, dass die eine vertikale Hell-Dunkel-Grenze, eine der vertikalen Hell-Dunkel-Grenzen oder alle vertikalen Hell-Dunkel-Grenzen im Wechsel auf der rechten Seite und der linken Seite der erkannten Gefahrstelle liegt oder liegen.
  • Ergänzend oder alternativ kann das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern in Abhängigkeit der vom Mittel zum Erkennen von Gefahrstellen an das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern übermittelten Informationen den Fernlichtscheinwerfer, einen der Fernlichtscheinwerfer, mehrere Fernlichtscheinwerfer oder alle Fernlichtscheinwerfer im Wechsel mit dem Scheinwerfer, einem der Scheinwerfer, mehreren Scheinwerfern bzw. allen Scheinwerfern mit wenigstens einer einstellbaren vertikalen Hell-Dunkel-Grenze ein- und auszuschalten, wobei bei eingeschaltetem Scheinwerfer oder eingeschalteten Scheinwerfern mit wenigstens einer einstellbaren Hell-Dunkel-Grenze die Gefahrstelle in einem von dem Scheinwerfer oder den Scheinwerfern mit wenigstens einer einstellbaren vertikalen Hell-Dunkel-Grenze unbeleuchteten Bereich liegt.
  • Den verschiedenen erfindungsgemäßen Lösungen, die, wie bereits der vorhergehenden Beschreibung entnommen werden kann, auch gleichzeitig in einer erfindungsgemäßen Lösung realisiert sein können, liegt der gemeinsame Gedanke zu Grunde, die erkannte Gefahrstelle abwechselnd zu beleuchten und nicht zu beleuchten. Ebenso liegt es im Rahmen der Erfindung die Gefahrstelle abwechselnd stark wenig zu beleuchten, zum Beispiel dadurch, dass abwechselnd nur einer von zwei Scheinwerfern und beide Scheinwerfer die Gefahrstelle beleuchten. Durch den Wechsel in der Beleuchtung wird die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Gefahrstelle gelenkt. Durch die Erfindung kann dafür Sorge getragen werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.
  • Das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern ist vorzugsweise ein Mittel zum Steuern von Scheinwerfern, dass im Fahrzeug bereits für ein anderes Fahrerassistenzsystem vorgesehen ist, zum Beispiel für einen Fernlichtassistenten, die Einstellung von vertikalen und/oder horizontalen Hell-Dunkel-Grenzen, einen Kurvenlichtassistenten oder anderes. Ein solches, bereits im Fahrzeug vorgesehenes Mittel zum Steuern von Scheinwerfern, kann neben den Fernlichtscheinwerfern und/oder den Scheinwerfern mit den einstellbaren vertikalen Hell-Dunkel-Grenzen auch weitere Scheinwerfer steuern, zum Beispiel Nebelscheinwerfer, Scheinwerfer für Fahrlicht, Tagfahrlicht, usw. Im einfachsten Fall muss eine Verarbeitungseinheit des Mittels zum Steuern von Scheinwerfern, zum Beispiel ein Prozessor oder Controller lediglich für die Durchführung des Verfahrens programmiert sein und die vorhandenen Einrichtungen können dann für die Erfindung genutzt werden.
  • Einige der erfindungsgemäßen Lösungen haben den Vorteil das eine fernlichtartige Beleuchtung (auch als blendfreies Fernlicht bezeichnet) des vor dem Fahrzeug befindlichen Verkehrsraum durch Scheinwerfer mit einstellbaren vertikalen Hell-Dunkel-Grenzen, bei der ein anderer Verkehrsteilnehmer durch die Einstellung der vertikalen Hell-Dunkel-Grenzen entblendet werden, auch bei der Markierung der Gefahrstelle beibehalten werden kann. Es muss nicht wie bei anderen Lösungen zwischen einer Beleuchtung mit Fernlicht und einer Beleuchtung mit blendreiem Fernlicht zum Hinweisen auf eine Gefahrstelle gewechselt werden, was bei eingeschaltetem Fernlicht dann eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nach sich zieht.
  • Das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern kann geeignet und eingerichtet sein, den oder die Fernlichtscheinwerfer im Wechsel ein- und auszuschalten, der bzw. die auf den Teil des Verkehrsraums ausgerichtet ist bzw. sind, in dem die Gefahrstelle erkannt worden ist. Dieses ist insbesondere sinnvoll, wenn der Scheinwerfer mit einem Halogenleuchtmittel, Gasentladungslampen o. ä. ausgestattet ist.
  • Das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern kann geeignet und eingerichtet sein, den Teil oder die Teile wenigstens eines Fernlichtscheinwerfers im Wechsel ein- und auszuschalten, der bzw. die auf den Teil des Verkehrsraums ausgerichtet ist, in dem die Gefahrstelle erkannt worden ist. Dieses ist insbesondere sinnvoll, wenn eine Leuchtdiodenmatrix in dem Scheinwerfer vorgesehen ist, deren Leuchtdioden einzeln oder gruppenweise ein- und ausgeschaltet werden können.
  • Das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern kann geeignet und eingerichtet sein, den Antrieb wenigstens einer Blende oder des Teils der wenigstens einen Blende im Wechsel in den Strahlengang des Fernlichtscheinwerfers oder in die Strahlengänge der Fernlichtscheinwerfer einzubringen oder aus diesem bzw. diesen herauszunehmen, der oder die auf die erkannte Gefahrstelle gerichtet ist bzw. sind. Das Einbringen einer Blende oder eines Teils einer Blende in den Strahlengang eines oder mehrerer Fernlichtscheinwerfer kann sinnvoll sein, wenn für die Scheinwerfer eine Gasentladungslampe o. ä. als Leuchtmittel für das Fernlicht vorgesehen sind.
  • Vorzugsweise ist das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern geeignet und eingerichtet, den oder die Fernlichtscheinwerfer oder den Teil des Fernlichtscheinwerfers oder der Fernlichtscheinwerfer trotz der erkannten Gefahrstelle unverändert zu lassen, soweit dieser oder diese nicht auf die erkannte Gefahrstelle gerichtet ist bzw. sind. Das heißt, dass nur der oder die Fernlichtscheinwerfer oder Teile des oder der Fernlichtscheinwerfer ein- und ausgeschaltet wird bzw. werden oder mit einer Blende oder eines Teils einer Blende abgedeckt wird bzw. werden, der bzw. die auf die Gefahrstelle gerichtet ist bzw. sind.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung kann Teil einer erfindungsgemäßen Anordnung sein, wobei die Fernlichtscheinwerfer eine LED-Matrix umfassen, von der Teile einschaltbar und ausschaltbar sind, um nur Teile des Verkehrsraums zu beleuchten.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Warnen eines Fahrzeugführers vor Gefahrstellen im Verkehrsraum durch Licht, hebt sich dadurch vom Stand der Technik ab, dass ein Bereich des Verkehrsraums, in welchem die Gefahrstelle erkannt wurde, von wenigstens einem Fernlichtscheinwerfer oder wenigstens einem Scheinwerfer mit einstellbarer vertikaler Hell-Dunkel-Grenze im Wechsel beleuchtet wird und nicht beleuchtet wird. Gleichzeitig kann ein Bereich oder können Bereiche des Verkehrsraums, in dem oder denen keine Gefahrstelle erkannt wurde, wie vor dem Erkennen der Gefahrstelle beleuchtet werden, sofern die Einstellung der Fernlichtscheinwerfer nicht aufgrund eines anderen Ereignisses verändert wird.
  • Anhand der beigefügten Zeichnungen wird die Erfindung nachfolgend näher erläutert. Dabei zeigt:
  • 1a eine erste Darstellung eines mit einer ersten erfindungsgemäßen Anordnung beleuchteten Bereichs im Verkehrsraum vor einem mit der erfindungsgemäßen Anordnung ausgestatteten Fahrzeugs und
  • 1b eine zweite Darstellung des gleichen Bereichs,
  • 2 eine Darstellung eines mit einer zweiten erfindungsgemäßen Anordnung beleuchteten Bereichs im Verkehrsraum vor einem mit der zweiten Anordnung ausgestatteten Fahrzeugs,
  • 3a eine erste Darstellung eines mit einer dritten erfindungsgemäßen Anordnung beleuchteten Bereichs im Verkehrsraum vor einem mit der dritten Anordnung ausgestatteten Fahrzeugs,
  • 3b eine zweite Darstellung des gleichen Bereichs,
  • 4a eine erste Darstellung eines mit einer vierten erfindungsgemäßen Anordnung beleuchteten Bereichs im Verkehrsraum vor einem mit der vierten Anordnung ausgestatteten Fahrzeugs,
  • 4b eine zweite Darstellung des gleichen Bereichs,
  • 5a eine erste Darstellung eines mit einer fünften erfindungsgemäßen Anordnung beleuchteten Bereichs im Verkehrsraum vor einem mit der fünften Anordnung ausgestatteten Fahrzeugs und
  • 5b eine zweite Darstellung des gleichen Bereichs,
  • Die gewählten Darstellungen zeigen schematisch Lichtverteilungen im Verkehrsraum vor einem eigenen Fahrzeug, welcher im Wesentlichen durch eine geradeausführende Straße 1 gebildet wird. In den Darstellungen ist eine Gefahrstelle durch ein Symbol für eine von rechts auf die rechte Fahrbahn tretende Person 2 angedeutet. Diese Gefahrstelle wird von einem Kamerasystem des eigenen Fahrzeugs erkannt.
  • Die in 1a dargestellte Beleuchtung wird von einem rechten und einem linken Fernlichtscheinwerfer erreicht. Das Fernlicht ist symmetrisch der Fahrzeuglängsachse in einen rechten Fernlichtbereich und einen linken Fernlichtbereich unterteilt. Der rechte Fernlichtbereich wird von einem rechten Fernlichtscheinwerfer und der linke Fernlichtbereich wird von einem linken Fernlichtbereich bereitgestellt. Der rechte Fernlichtscheinwerfer des eigenen Fahrzeugs wird, sobald die Gefahrstelle mit der von rechts auf die Fahrbahn tretenden Person 2 erkannt wurde, so angesteuert, dass er im Wechsel ein- und ausgeschaltet wird. 1a stellt die Situation mit eingeschaltetem rechten Fernlichtscheinwerfer und 1b die gleiche Situation mit ausgeschaltetem rechten Fernlichtscheinwerfer dar, in welcher die rechte Hälfte des vor dem eigenen Fahrzeug liegenden Verkehrsraums nur von einem Abblendlichtscheinwerfer beleuchtet wird.
  • 2 zeigt eine ähnliche Verkehrssituation, in welcher das eigene Fahrzeug mit einem Mittel zum Steuern der Fernlichtscheinwerfer und Scheinwerfern mit einstellbarer vertikaler Hell-Dunkel-Grenze ausgestattet ist, welches die Einstellung der vertikalen Hell-Dunkel-Grenzen ermöglicht, um insbesondere ein entgegenkommendes oder vorrausfahrendes Fahrzeug zu entblenden. Auch bei diesem Beispiel beleuchten die rechten Scheinwerfer den Raum vor dem Fahrzeug rechts von der Fahrzeuglängsachse und die linken Scheinwerfer den Raum vor dem Fahrzeug links von der Fahrzeuglängsachse. Die Gefahrstelle befindet sich in der dargestellten Situation rechts von einem zu entblendenden, entgegenkommenden Fahrzeug 3 und rechts von der Fahrzeuglängsachse. Dieser Bereich wird vom rechten Fernlichtscheinwerfer beleuchtet, der nun zum Warnen des Fahrers wechselweise ein- und ausgeschaltet wird. Der linke Bereich des Verkehrsraums vor dem Fahrzeug, in dem sich auch das entgegenkommende Fahrzeug befindet, wird dagegen von dem linken Scheinwerfer mit einstellbaren vertikalen Hell-Dunkel-Grenzen beleuchtet, wobei die Hell-Dunkel-Grenzen so eingestellt sind, dass das entgegenkommende Fahrzeug entblendet ist.
  • Die in 3a dargestellte Beleuchtung wird von einem rechten und einem linken Scheinwerfer mit einstellbaren vertikalen Hell-Dunkel-Grenzen erreicht. Beide Scheinwerfer beleuchten den Raum vor dem Fahrzeug rechts und links der Fahrzeuglängsachse. In dem Raum vor dem Fahrzeug links der Fahrzeuglängsachse kommt ein Fahrzeug 3 entgegen. Durch die Einstellung der linken und rechten vertikalen Hell-Dunkel-Grenzen auf äußere Kanten des entgegenkommenden Fahrzeugs 3 wird das entgegenkommende Fahrzeug auf bekannte Art und Weise entblendet. In den Raum vor dem mit der erfindungsgemäßen Anordnung ausgestatteten Fahrzeug rechts der Längsachse dieses Fahrzeugs tritt eine Person 2 auf die Straße 1. Dieser Ort stellt eine Gefahrstelle dar, vor der der Fahrer gewarnt wird. Die Warnung erfolgt dadurch, dass die rechte vertikale Hell-Dunkel-Grenze im Wechsel von der rechten Kante des entgegenkommenden Fahrzeugs 3 (3a) auf die rechte Kante der auf die Straße 1 tretenden Person 2 (3b) und zurück verschoben wird.
  • Das Ausführungsbeispiel gemäß der 4a und 4b ist dem Beispiel gemäß der 3a und 3b ähnlich. Die Verkehrssituation, wie sie in den 4a und 4b dargestellt ist, unterscheidet sich von der Verkehrssituation, wie sie in den 3a und 3b dargestellt ist dadurch, dass kein Fahrzeug dem eigenen Fahrzeug entgegenkommt, dass mit einer erfindungsgemäßen Anordnung ausgestattet ist. Daher ist der gesamte Verkehrsraum vor dem eigenen Fahrzeug mit Fernlicht aus Fernlichtscheinwerfern ausgeleuchtet (4a). Vor der Gefahrstelle, d.h. der rechts auf die Straße 1 tretenden Person wird dadurch gewarnt, dass von der vollständigen Ausleuchtung mit Fernlichtscheinwerfern auf eine Ausleuchtung mit Scheinwerfern mit einstellbarer vertikaler Hell-Dunkel-Grenze und umgekehrt gewechselt wird (4b).
  • Das Ausführungsbeispiel gemäß der 5a und 5b ist wiederum dem Beispiel gemäß der 3a und 3b ähnlich. Die Verkehrssituation, wie sie in den 5a und 5b dargestellt ist, unterscheidet sich ebenfalls von der Verkehrssituation, wie sie in den 3a und 3b dargestellt ist dadurch, dass kein Fahrzeug dem eigenen Fahrzeug entgegenkommt, dass mit einer erfindungsgemäßen Anordnung ausgestattet ist. Der gesamte Verkehrsraum vor dem eigenen Fahrzeug ist jedoch nicht mit Fernlicht aus Fernlichtscheinwerfern ausgeleuchtet, wie in 4a dargestellt, sondern mit Scheinwerfern mit einstellbaren vertikalen Hell-Dunkel-Grenzen. Die vertikalen Hell-Dunkel-Grenzen sind bei der Beleuchtung, wie sie in 5a dargestellt ist aufeinander gelegt, so dass kein entblendeter Bereich entsteht. Vor der Gefahrstelle, d.h. der rechts auf die Straße 1 tretenden Person 2 wird dadurch gewarnt, dass von der vollständigen Ausleuchtung der Straße zu einer Ausleuchtung mit den Scheinwerfern mit den einstellbaren vertikalen Hell-Dunkel-Grenzen gewechselt wird (4b), bei welcher die vertikalen Hell-Dunkel-Grenzen auf die Kanten der Person 2 gelegt werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Straße
    2
    Person
    3
    entgegenkommendes Fahrzeug

Claims (8)

  1. Vorrichtung zum Warnen eines Fahrzeugführers vor Gefahrstellen im Verkehrsraum durch Licht, umfassend ein Mittel zum Erkennen von Gefahrstellen und ein Mittel zum Steuern von Scheinwerfern, wobei das Mittel zum Erkennen von Gefahrstellen mit dem Mittel zum Steuern von Scheinwerfern verbunden ist, um dem Mittel zum Steuern von Scheinwerfern Informationen über Gefahrstellen mitzuteilen, – wobei das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern zum Steuern von einem oder mehreren Fernlichtscheinwerfern und/oder von einem oder mehreren Scheinwerfern mit wenigstens einer einstellbaren vertikalen Hell-Dunkel-Grenze geeignet und eingerichtet ist, dadurch gekennzeichnet, – dass das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern geeignet und eingerichtet ist, in Abhängigkeit der vom Mittel zum Erkennen von Gefahrstellen an das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern übermittelten Informationen – den Fernlichtscheinwerfer, einen der Fernlichtscheinwerfer, mehrere Fernlichtscheinwerfer oder alle Fernlichtscheinwerfer vollständig oder teilweise im Wechsel ein- und auszuschalten und/oder – wenigstens alle Scheinwerfer mit wenigstens einer einstellbaren vertikalen Hell-Dunkel-Grenze so anzusteuern, dass der von den Scheinwerfern beleuchtete Verkehrsraum in wenigstens zwei Breiche unterteilt ist, die von nur einem Scheinwerfer beleuchtet sind, wobei in einen dieser Bereiche die Gefahrstelle fällt und dass der Scheinwerfer, der den die Gefahrstelle umfassenden Bereich beleuchtet im Wechsel ein- und auszuschalbar ist und/oder – einen Antrieb einer oder mehrerer Blenden, wenigstens eines Teils einer oder mehrerer Blenden anzusteuern, damit diese Blende oder der Teil der Blende in den Strahlengang des einen Fernlichtscheinwerfers, von wenigstens einem der Fernlichtscheinwerfer oder mehrerer Fernlichtscheinwerfer oder aller Fernlichtscheinwerfer im Wechsel einbringbar und herausnehmbar ist und/oder – wenigstens einen der Scheinwerfer, mehrere Scheinwerfer oder alle Scheinwerfer mit wenigstens einer einstellbaren vertikalen Hell-Dunkel-Grenze so anzusteuern, dass die eine vertikale Hell-Dunkel-Grenze, eine der vertikalen Hell-Dunkel-Grenzen oder alle vertikalen Hell-Dunkel-Grenzen im Wechsel auf der rechten Seite und der linken Seite der erkannten Gefahrstelle liegt oder liegen und/oder – den Fernlichtscheinwerfer, einen der Fernlichtscheinwerfer, mehrere Fernlichtscheinwerfer oder alle Fernlichtscheinwerfer im Wechsel mit dem Scheinwerfer, einem der Scheinwerfer, mehreren Scheinwerfern bzw. allen Scheinwerfern mit wenigstens einer einstellbaren vertikalen Hell-Dunkel-Grenze ein- und auszuschalten, wobei bei eingeschaltetem Scheinwerfer oder eingeschalteten Scheinwerfern mit wenigstens einer einstellbaren Hell-Dunkel-Grenze die Gefahrstelle in einem von dem Scheinwerfer oder den Scheinwerfern mit wenigstens einer einstellbaren vertikalen Hell-Dunkel-Grenze unbeleuchteten Bereich liegt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern geeignet und eingerichtet ist, den oder die Fernlichtscheinwerfer im Wechsel ein- und auszuschalten, der bzw. die auf den Teil des Verkehrsraums ausgerichtet ist, in dem die Gefahrstelle erkannt worden ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern geeignet und eingerichtet ist, den oder die Teile wenigstens eines Fernlichtscheinwerfers, der bzw. die auf den Teil des Verkehrsraums ausgerichtet ist, in dem die Gefahrstelle erkannt worden ist, im Wechsel ein- und auszuschalten.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern geeignet und eingerichtet ist, den Antrieb wenigstens einer Blende oder des Teils der wenigstens einen Blende im Wechsel in den Strahlengang des oder der Fernlichtscheinwerfer einzubringen oder aus diesem herauszunehmen, wobei der Strahlengang auf die erkannte Gefahrstelle gerichtet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zum Steuern von Scheinwerfern geeignet und eingerichtet ist, den oder die Fernlichtscheinwerfer oder den Teil des Fernlichtscheinwerfers oder der Fernlichtscheinwerfer trotz der erkannten Gefahrstelle unverändert zu lassen, soweit diese nicht auf die erkannte Gefahrstelle gerichtet sind.
  6. Anordnung umfassend eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Fernlichtscheinwerfer eine LED-Matrix umfassen, von der Teile einschaltbar und ausschaltbar sind, um nur Teile des Verkehrsraums zu beleuchten.
  7. Verfahren zum Warnen eines Fahrzeugführers vor Gefahrstellen im Verkehrsraum durch Licht, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bereich des Verkehrsraums, in welchem die Gefahrstelle erkannt wurde, von wenigstens einem Fernlichtscheinwerfer oder wenigstens einem Scheinwerfer mit einstellbarer vertikaler Hell-Dunkel-Grenze im Wechsel beleuchtet wird und nicht beleuchtet wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bereich oder mehrere Bereiche des Verkehrsraums, in dem oder denen keine Gefahrstelle erkannt wurden, wie vor dem Erkennen der Gefahrstelle beleuchtet werden, sofern die Einstellung der Fernlichtscheinwerfer oder der Scheinwerfer mit einstellbarer vertikaler Hell-Dunkel-Grenze nicht aufgrund eines anderen Ereignisses verändert wird.
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