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Die Erfindung betrifft eine Dichtleiste für ein Kraftfahrzeug mit wenigstens einer gegen eine Fensterscheibe eines Kraftfahrzeuges in Wirkstellung bringbaren Dichtstruktur und mit einer Befestigungsstruktur zum Befestigen der Dichtleiste an einem Karosserieteil des Kraftfahrzeuges. Die Erfindung betrifft ferner ein solches Karosserieteil. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Dichtungsanordnung mit einem Karosserieteil und einer daran befestigten Dichtleiste.
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Dichtleisten der hier angesprochenen Art kommen beispielsweise als Fensterschachtleiste zum Einsatz, um den Fensterschacht des Kraftfahrzeuges gegenüber einer darin einfahrbaren Fensterscheibe abzudichten und damit den Fensterschacht vor Feuchtigkeit zu schützen. Bisherige Dichtleisten neigen dazu, dass sie sich mit der Zeit von dem Karosserieteil zumindest teilweise lösen. Beispielsweise tritt bei einer als Fensterschachtleiste ausgebildeten Dichtleiste häufig ein mittiges oder endseitiges Anheben der Fensterschachtleiste relativ gegenüber der Außenhaut der Fahrzeugtür auf, an welcher die Fensterschachtleiste befestigt ist. Das Lösen ist im Wesentlichen auf die üblicherweise gewölbte bzw. bauchige Ausgestaltung der Fahrzeugtür zurückzuführen. Die an sich relativ formstabile Fensterschachtleiste ist daher bei der Montage an die Kontur der Außenhaut anzupassen. Aufgrund dabei implizierter Verspannungen kommt es nach einer gewissen Zeit zu einem Anheben der Fensterschachtleiste in einzelnen Längenabschnitten. Die Folge ist ein sich bildendes ungleiches Fugenbild an der Sichtseite zwischen Fensterschachtleiste und der zur Befestigung der Fensterschachtleiste dienenden Türkante des Türbleches. Das Anheben der Fensterschachtleiste relativ gegenüber der Türkante ist auch durch Herstellungstoleranzen des Türbleches begünstigt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit vorzuschlagen, durch welche die Dichtleiste an dem Karosserieteil dauerhaft angebunden wird und somit das angestrebte Fugenbild dauerhaft bestehen bleibt.
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Diese Aufgabe wird mit einer Dichtleiste mit den Merkmalen des Anspruches 1 und einem Karosserieteil mit den Merkmalen des Anspruches 12 gelöst. Ferner wird die Aufgabe mit einer Dichtungsanordnung gelöst, welche die Merkmale des Anspruches 14 aufweist.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Figuren.
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Eine erfindungsgemäße Dichtleiste für ein Kraftfahrzeug hat wenigstens eine gegen eine Fensterscheibe eines Kraftfahrzeuges in Wirkstellung bringbare Dichtstruktur und eine Befestigungsstruktur zum Befestigen der Dichtleiste an einem Karosserieteil des Kraftfahrzeuges. Unter einem Karosserieteil ist dabei auch ein Karosserieanbauteil zu verstehen.
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Die Befestigungsstruktur hat eine auf ein Ende des Karosserieteils aufsteckbare Aufnahme. Diese auf das Ende des Karosserieteiles aufsteckbare oder aufstülpbare Aufnahme kann beispielsweise im Querschnitt der Dichtleiste gesehen, im Wesentlichen U-förmig ausgebildet sein, so dass im montierten Zustand der Dichtleiste sich ein Abschnitt oder Ende des Karosserieteils zwischen den Schenkeln der U-förmigen Aufnahme befindet.
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Bevorzugt erstreckt sich die Aufnahme entlang der Längserstreckung der Dichtleiste. Dadurch ist eine besonders stabile und gute Fixierung der Dichtleiste an dem Karosserieteil realisiert.
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Nach der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Befestigungsstruktur wenigstens einen Verbindungsabschnitt aufweist, welcher gegen ein Widerlager des Karosserieteils in Wirkstellung bringbar ist, um bei aufgesteckter Dichtleiste eine formschlüssige Verriegelung von Dichtleiste und Karosserieteil gegeneinander zu bilden.
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Durch diese Maßnahme ist die Dichtleiste an dem Karosserieteil dauerhaft fixiert, wenn der Verbindungsabschnitt gegen das Widerlager in die formschlüssige Verriegelungsposition gebracht ist. Ein endseitiges oder mittiges Anheben der Dichtleiste gegenüber dem Karosserieteil ist wirkungsvoll verhindert. Die Verbindung wiedersteht aufgrund der formschlüssigen Verriegelung hohen Abzugskräften, so dass ein ungewolltes Lösen der Dichtleiste von dem Karosserieteil, beispielsweise aufgrund vorliegender Verspannungen in der Dichtleiste und/oder dem Karosserieteil, dauerhaft vermieden ist.
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Durch den Verbindungsabschnitt und der dadurch realisierbaren formschlüssigen Verriegelung mit dem Karosserieteil verbleibt die Dichtleiste an dem Karosserieteil dauerhaft in der vorgegebenen Position, so dass ein sich über die Zeit veränderndes ungleiches Fugenbild auf der nach außen weisenden Sichtseite von Karosserieteil und Dichtleiste wirkungsvoll verhindert wird.
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Auch bleiben durch den Verbindungsabschnitt und der dadurch realisierbaren formschlüssigen Verriegelung mit dem Karosserieteil etwaige Herstellungstoleranzen des Karosserieteils und/oder der Dichtleiste ohne Wirkung auf die Qualität der Verbindung, solange der Verbindungsabschnitt gegen das Widerlager des Karosserieteils in die formschlüssige Verriegelungsposition gebracht werden kann.
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Es wird die formschlüssige Verriegelung von Dichtleiste und Karosserieteil begünstigt, wenn der Verbindungsabschnitt in gewissem Maße elastisch bewegbar ist. Auch lassen sich dadurch bereits etwaige Herstellungstoleranzen des Karosserieteils und/oder der Dichtleiste kompensieren, so dass trotz derartiger Herstellungstoleranzen der Verbindungsabschnitt mit dem Karosserieteil die formschlüssige Verriegelung bildet.
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Bevorzugt ist der Verbindungsabschnitt gegen das Widerlager lösbar formschlüssig verriegelbar. Dadurch kann beispielsweise im Schadensfall oder Servicefall die Dichtleiste problemlos demontiert werden, indem durch Lösen des Verbindungsabschnittes von dem Widerlager die formschlüssige Verriegelung aufgehoben wird.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass der Verbindungsabschnitt mit seiner Wirkfläche von der Wandung im Wesentlichen senkrecht nach innen steht oder in Einführrichtung in die Aufnahme geneigt nach innen steht. Dadurch ist eine optimale Verrastung des Verbindungsabschnittes gegen das Widerlager des Karosserieteils und damit eine wirkungsvolle und sichere formschlüssige Verriegelung von Dichtleiste und Karosserieteil gewährleistet. Unter der Wirkfläche ist im Zuge der Erfindung diejenige Fläche zu verstehen, die mit dem Widerlager in Kontakt tritt, um die formschlüssige Verriegelung zu bilden.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass der Verbindungsabschnitt mit einer Wandung der Aufnahme verbunden ist, an einer Wandung der Aufnahme angeordnet ist und/oder an einer Wandung der Aufnahme gebildet ist. Dadurch ist eine einfache Montage der Dichtleiste an dem Karosserieteil erreicht, da es im Zuge des Aufstülpens der Dichtleiste auf das Ende des Karosserieteils zu einem Eingriff des Verbindungselementes gegen das Widerlager des Karosserieteiles kommt, ohne das dazu der Monteur eine weitergehende mechanische Bewegung auszuführen hat.
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Sofern der Verbindungsabschnitt elastisch bewegbar ist, ist es begünstigt, dass der Verbindungsabschnitt beim Aufschieben der Aufnahme auf das Ende der Fahrzeugkarosserie aufgrund einer wirkenden Rückstellkraft sich selbsttätig in die Verriegelungsposition bringt, so dass alleine durch die Aufstülpbewegung der Dichtleiste auf das Ende des Karosserieteiles die formschlüssige Verriegelung von Dichtleiste und Karosserieteil bewirkt wird.
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In technisch einfacher Weise kann der Verbindungsabschnitt an der Wandung der Aufnahme realisiert werden oder mit der Wandung der Aufnahme verbunden werden, wenn der Verbindungsabschnitt an der Wandung angeformt wird. Verbindungsabschnitt und Aufnahme können aus einem Stück hergestellt sein, beispielsweise einstückig gegossen sein.
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Die Aufnahme bzw. die Wandungen der Aufnahme des Verbindungsabschnitt können aus unterschiedlichem Material bestehen. Die Aufnahme kann aus einem solchen Material gebildet sein, durch welches eine dauerhaft stabile Aufnahme für das Karosserieteil erzeugt ist. Ferner kann der Verbindungsabschnitt aus einem solchen Material gebildet sein, welches besonders zur Ausbildung einer formschlüssigen Verriegelung mit dem Karosserieteil geeignet ist, wobei beispielsweise das Material zugleich in gewissem Maße einen Ausgleich von Herstellungstoleranzen an der Dichtleiste und/oder dem Karosserieteil ermöglicht.
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Beispielsweise kann der Verbindungsabschnitt aus elastischerem Material als die Aufnahme bzw. deren Wandungen gebildet sein. Durch das Material des Verbindungsabschnittes ist die Kompensation vorliegender Herstellungstoleranzen an dem Karosserieteil und/oder der Dichtleiste begünstigt, so dass trotz solcher Herstellungstoleranzen eine dauerhaft stabile formschlüssige Verriegelung des Verbindungsabschnittes gegen das Karosserieteil erreicht wird. Gleichzeitig ist durch das Material der Aufnahme bzw. deren Wandungen eine ausreichende Bauteilfestigkeit gegeben, um die gewünschte Haltefunktion der Aufnahme sicherzustellen.
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Es bietet sich an, dass die Aufnahme bzw. die Wandungen der Aufnahme und der Verbindungsabschnitt aus Kunststoff bestehen. Insbesondere können die Aufnahme bzw. die Wandungen der Aufnahme aus einem Thermoplast (abgekürzt: TP), wie beispielsweise Polypropylen (abgekürzt: PP), und der Verbindungsabschnitt aus einem Elastomer, wie beispielsweise Ethylen-Prophylen-Diyen-Kautschuk (abgekürzt: EPDM), oder einem thermoplastischen Elastomer (abgekürzt: TPE) bestehen. Ein derart realisierter Verbindungsabschnitt bietet den Vorteil, dass dessen Elastizität auf vorgegebene Werte eingestellt werden kann, je nach Auswahl des entsprechenden Elastomers oder thermoplastischen Elastomers. Durch eine solche flexibel vorgebbare Elastizität des Verbindungsabschnittes kann je nach Erfordernis und je nach Größenordnung der zu erwartenden Toleranzen an dem Karosseriebauteil und/oder der Dichtleiste eine Elastizität eingestellt werden, mittels welcher der Verbindungsabschnitt problemlos trotz der vorherrschenden Toleranzen eine formschlüssige Verriegelung mit dem Karosserieteil bewirkt. Beispielsweise können Shore-Härten zwischen 60 und 90 vorgegeben bzw. eingestellt werden.
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Durch das PP bzw. TP kommt der Befestigungsstruktur eine hohe Steifigkeit und Stabilität zu. Durch das TPE bzw. TPV bzw. SEBS kommt den daraus gebildeten Strukturen eine hohe Geschmeidigkeit und Elastizität zu.
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Sofern der Verbindungsabschnitt an der Aufnahme angebunden ist, kann bei unterschiedlichen Materialien von Verbindungsabschnitt und Aufnahme in technisch einfacher Weise die Anbindung realisiert werden, der Verbindungsabschnitt an der Aufnahme bzw. deren Wandung angespritzt ist.
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Alternativ können Aufnahme- und Verbindungsabschnitt aus gleichem Material bestehen. Auch bei dieser Ausgestaltung können Verbindungsabschnitt und Aufnahme bzw. deren Wandungen aus Kunststoff bestehen. Beispielsweise können Verbindungsabschnitt und Aufnahme bzw. deren Wandungen aus TP, wie PP, gebildet sein. Dadurch ist der Aufnahme bzw. deren Wandungen eine ausreichende Bauteilfestigkeit gegeben, um die gewünschte Haltefunktion der Aufnahme sicherzustellen. Dem materialgleichen Verbindungsabschnitt kommt dadurch die gleiche Bauteilfestigkeit zu.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass der Verbindungsabschnitt in Art eines Schnappelementes, wie beispielsweise eines Schnapphakens, ausgebildet ist, welcher gegen das Widerlager des Karosserieteils in Rastverbindung bringbar ist. Dadurch ist der Verbindungsabschnitt in technisch einfacher Weise zu realisieren, insbesondere wenn der Verbindungsabschnitt aus Kunststoff besteht und beispielsweise an der Aufnahme oder einem anderen Bauteil der Dichtleiste angeformt ist.
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Denkbar ist es auch, dass das Schnappelement in Art von Noppen oder Wülsten ausgebildet ist, welche in entsprechende Vertiefungen bzw. Hinterschnitte oder Ausschnitte des Karosserieteils einrasten.
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Alternativ kann der Verbindungsabschnitt in Art eines Rastelementes ausgebildet sein, welches gegen das Widerlager des Karosserieteils in Rastverbindung bringbar ist.
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Eine bevorzugte Ausführungsform ergibt sich, wenn der Verbindungsabschnitt in Art eines Schnappelementes oder Rastelementes, insbesondere in Art eines Hakens, ausgebildet ist und der Verbindungsabschnitt an einer Wandung der Aufnahme angeformt bzw. angespritzt ist, wobei die Wandung der Aufnahme aus einem Thermoplast, wie beispielsweise PP, besteht und der Verbindungsabschnitt aus einem thermoplastischen Elastomer, wie beispielsweise TPV oder SEBS, gebildet ist. Dadurch ist die Aufnahme besonders bauteilstabil ausgebildet, so dass die Dichtleiste mit festem und stabilem Sitz auf das Karosserieteil aufgestülpt werden kann, wobei zugleich der Verbindungsabschnitt sich gegen das Widerlager des Karosserieteils formschlüssig verriegelt und diese Verriegelung aufgrund der werkstoffbedingten Elastizität des Verbindungsabschnittes trotz vorliegender Herstellungstoleranzen an dem Karosserieteil und/oder der Dichtleiste zustande kommt.
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Auch ist dadurch ein Demontieren der Dichtleiste beispielsweise im Schadensfall oder Servicefall erleichtert, da durch separates Lösen der Hinterhakung die formschlüssige Verriegelung in einfacher Weise aufgehoben werden kann.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind mehrere Verbindungselemente vorgesehen, welche jeweils gegen das eine Widerlager des Karosserieteils in Rastverbindung bringbar sind. Dadurch bietet die Dichtleiste mehrere Verrastungsmöglichkeiten für das Widerlager des Karosserieteils, so dass eine flexible und individuelle Anpassung an bauliche Gegebenheiten des Karosserieteils wie auch der Dichtleiste möglich ist und dennoch die formschlüssige Verriegelung zwischen der Dichtleiste und dem Karosserieteil realisiert werden kann.
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Nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die mehreren Verbindungsabschnitte jeweils oder gemeinsam bspw. in Art eines Rastelementes ausgebildet sind und ein Zahnprofil bilden, so dass bei der Montage der Dichtleiste an dem Karosserieteil ein ratschenartiges Einrasten an dem Widerlager des Karosserieteils stattfindet. Dadurch können auftretende Toleranzen am Karosserieteil und/oder Dichtleiste wirkungsvoll kompensiert werden, indem je nach Größenordnung der auftretenden Toleranzen die Formschlussverbindung durch Einrasten in das eine der Verbindungsabschnitte bzw. Rastabschnitte und dem Widerlager des Karosserieteils realisiert werden.
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Durch das Zahnprofil sind die Verbindungsabschnitte bzw. Rastabschnitte in einer solchen Anordnung an der Dichtleiste realisiert, dass bei der Montage der Dichtleiste an das Karosserieteil in mehrere Positionen gebracht werden kann, in welchen jeweils eine Verrastung der Dichtleiste gegen das Karosserieteil stattfindet.
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Insofern kann die Position der Dichtleiste an dem Karosserieteil unter Ausbildung einer Rastverbindung unter einem der jeweiligen Verbindungsabschnitte bzw. Rastabschnitte und dem zugehörigen Widerlager des Karosserieteils je nach Bedarf individuell eingestellt werden. Das ratschenartige Einrasten an dem Widerlager erleichtert dabei die Montage der Dichtleiste an dem Karosserieteil, um die Dichtleiste in die angestrebte Position zu bringen, in der zugleich eine formschlüssige Verriegelung zwischen der Dichtleiste und dem Karosserieteil gebildet ist.
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Es bietet sich an, dass das Zahnprofil ein Sägezahnprofil ist, welches durch die Rastabschnitte bzw. Verbindungsabschnitte gebildet ist. Durch das Sägezahnprofil sind die in die jeweils gleiche Richtung weisenden Flanken der Zähne derart ausgerichtet, dass bei der Montage der Dichtleiste an dem Karosserieteil ein ratschenartiges Einrasten des Widerlagers des Karosserieteils gegenüber dem Zahnprofil begünstigt ist.
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Bevorzugt sind die in entgegengesetzte Richtung weisenden Flanken des Sägezahnprofils derart ausgerichtet, dass ein Lösen des bereits eingerasteten Widerlagers an dem Sägezahnprofil erschwert ist und hierzu eine relativ hohe Abzugskraft aufzubringen ist, so dass dauerhaft eine feste Verbindung der Dichtleiste an dem Karosserieteil im eingerasteten Zustand vorliegt. Insgesamt ergibt sich durch die mehreren Rastabschnitte bzw. Verbindungsabschnitte eine sichere Befestigung der Dichtleiste an dem Karosserieteil.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Befestigungsstruktur durch einen die Dichtstruktur tragenden Trägerkörper gebildet ist. Dadurch ist die Dichtleiste im Bereich der Befestigungsstruktur robust und standfest ausgebildet, um eine stabile und feste Verbindung mit dem Karosserieteil dauerhaft eingehen zu können.
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Der Trägerkörper kann beispielsweise durch die Aufnahme gebildet sein. Es bietet sich an, dass der Trägerkörper, insbesondere die Aufnahme, aus wenigstens einem Thermoplast, wie beispielsweise PP, besteht. Dadurch ist die Befestigungsstruktur bzw. die Aufnahme besonders bauteilfest und zugleich korrosionsunempfindlich. Auch ist eine derart ausgebildete Befestigungsstruktur gewichtsmäßig relativ leicht.
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Die Dichtstruktur der Dichtleiste besteht bevorzugt aus einem Elastomer oder einem thermoplastischem Elastomer, wie beispielsweise TPV oder SEBS. Die Struktur ist dadurch gewichtsmäßig relativ leicht. Auch kommt der Dichtstruktur dadurch eine gute Dichtstruktur zu.
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Die dichtende Wirkung der Dichtstruktur ist begünstigt, wenn die Dichtstruktur nach einer Ausgestaltung der Erfindung wenigstens eine Dichtlippe aufweist, welche gegen die Fensterscheibe in Anlage bringbar ist.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass bezogen auf den Einbauzustand der Dichtleiste, zumindest der nach außen gewandte Bereich der Dichtleiste eine Abdeckstruktur aufweist, welche die Befestigungsstruktur umgibt. Dadurch ist die Dichtleiste im Bereich der von außen einsehbaren Sichtseite von einer die Befestigungsstruktur schützend umgebenden Abdeckstruktur überdeckt. Die Abdeckstruktur kann zugleich der Farbe optisch an die äußeren Gegebenheiten des Kraftfahrzeuges angepasst werden, um ein schönes äußeres Erscheinungsbild zu erzeugen, ohne dazu die Befestigungsstruktur verändern zu müssen. Die Abdeckstruktur bietet einen Schutz gegenüber der Befestigungsstruktur vor äußeren Einflüssen, insbesondere äußeren mechanischen Einflüssen.
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Es bietet sich an, dass die Abdeckstruktur durch ein TPE-Material, insbesondere TPV-Material oder SEBS-Material gebildet ist. Die Abdeckstruktur ist dadurch in technisch einfacher Weise zu realisieren, da die Abdeckstruktur aus dem Material der Dichtstruktur gebildet ist.
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Zwischen der Abdeckstruktur und der Befestigungsstruktur kann ein Zwischenraum gebildet sein, welcher mittels eines Füllstoffes ausgefüllt sein kann. Bevorzugt basiert der Füllstoff aus einem TPE-Material oder einem TPV-Material oder einem SEBS-Material.
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Es bietet sich an, dass die Abdeckstruktur, die Dichtstruktur und der den Zwischenraum füllenden Füllstruktur aus dem gleichen Material gebildet sind. Hierdurch sind die Abdeckstruktur, die Dichtstruktur und die Füllstruktur in technisch einfacher Weise zu realisieren.
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Auch kann es vorgesehen sein, dass wenigstens ein, vorzugsweise zwei an gegenüberliegenden Wandungen der Aufnahme angeordnete Materialabschnitte nach innen gerichtet sind, welche beim Einführen des Karosserieteils in die Aufnahme in Anlage gegen das Karosserieteil gelangen. Die Materialabschnitte sind bevorzugt aus TPE-Material, insbesondere aus TPV-Material oder SEBS-Material, gebildet. Dadurch ist sichergestellt, dass die auf das Ende des Karosserieteils aufgestülpte Dichtleiste in der Aufnahme wackelfrei und unter Vorspannung gehalten wird.
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Bevorzugt sind die Materialabschnitte derart formstabil ausgebildet, dass bei einem Einführen des Karosserieteils in die Aufnahme die Materialabschnitte unter Ausübung einer Haltekraft und/oder dichtend gegen das Karosserieteil in Anlage gelangen.
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Die erfindungsgemäße Dichtleiste ermöglicht eine dauerhafte und feste Anbindung an das Karosserieteil ohne ein frühzeitiges Lösen, beispielsweise an den Enden oder deren Mitte. Auch ermöglicht die erfindungsgemäße Dichtleiste durch ihre formschlüssige Verriegelung gegen das Karosserieteil eine feste Verbindung gegenüber dem Karosserieteil, welche erst durch eine hohe aufzubringende Abzugskraft gelöst werden kann.
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Indem die Dichtleiste auf das Karosserieteil aufsteckbar ist, ergibt sich für den Monteur eine besonders leichte Montage.
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Durch die formschlüssige Verriegelung liegt die Dichtleiste gegenüber dem Karosserieteil dauerhaft in der gleichen Position vor, so dass an der von außen einsehbaren Sichtseite dauerhaft ein gleiches Fugenbild gegeben ist.
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Die Dichtleiste ist insgesamt gewichtsmäßig relativ leicht und kann kostengünstig hergestellt werden, insbesondere wenn die Dichtleiste aus TPE besteht und die Befestigungsstruktur aus PP oder TP besteht.
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Die Erfindung umfasst weiterhin ein Karosserieteil, an welchem eine Dichtleiste der vorstehend beschriebenen Art befestigbar ist.
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Erfindungsgemäß hat das Karosserieteil einen als Widerlager für den wenigstens einen Verbindungsabschnitt der Dichtleiste ausgebildeten Materialabschnitt. Das Karosserieteil kann dadurch eine formschlüssige Verriegelungsposition mit der Dichtleiste gebracht werden, indem der Verbindungsabschnitt der Dichtleiste in Wirkstellung gegen den Materialabschnitt des Karosserieteils gebracht wird.
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Es bietet sich an, dass der Materialabschnitt von dem Karosserieteil seitlich nach außen steht. Dadurch ist der Materialabschnitt in technisch einfacher Weise an dem Karosserieteil realisiert, um eine wirkungsvolle formschlüssige Verriegelung mit der Dichtleiste bzw. dem VErbindungsabschnitt der Dichtleiste zu bilden.
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Es bietet sich ferner an, dass der Materialabschnitt im Bereich eines Endes des Karosserieteils seitlich nach außen steht und von dem Ende weggeneigt ist. Hierdurch ist ein leichtes Einrasten des nach außen stehenden Materialabschnittes gegen den Verbindungsabschnitt der Dichtleiste ermöglicht, wohingegen durch die von dem Ende weggeneigte Ausrichtung des Materialabschnittes ein Lösen der Verbindung erschwert ist.
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Nach einem weiteren Aspekt umfasst die Erfindung eine Dichtungsanordnung mit einem Karosserieteil der vorstehend beschriebenen Art und einer daran befestigten Dichtleiste der vorstehend beschriebenen Art.
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Die Dichtleiste kann eine Fensterschachtleiste sein. Dementsprechend kann das Karosserieteil die Außenstruktur einer Fahrzeugtür oder eine als Schachtverstärkung dienende Verstärkungsstruktur sein. Das Karosserieteil ist bevorzugt als Blechteil ausgebildet.
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Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnung.
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Es zeigen:
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1 beispielhaft einen Ausschnitt eines Kraftfahrzeuges im Bereich seiner Fahrzeugtür mit einer von außen sichtbaren Dichtleiste für den Fensterschacht der Fahrzeugtür,
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2 eine mögliche Ausführungsform einer Dichtleiste gemäß der 1 in Querschnittsdarstellung im eingebauten Zustand an der Fahrzeugtür,
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3 einen Ausschnitt der Dichtleiste gemäß der 2 im Bereich einer durch die Dichtleiste und die Fahrzeugtür gebildeten Formschlussverbindung,
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4 eine weitere mögliche Ausführungsform einer Dichtleiste gemäß der 1 in Querschnittsdarstellung im eingebauten Zustand an der Fahrzeugtür und
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5 einen Ausschnitt der Dichtleiste gemäß der 4 im Bereich einer durch die Dichtleiste und die Fahrzeugtür gebildeten Formschlussverbindung.
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1 zeigt ein mögliches Anwendungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Dichtleiste 1. Die Dichtleiste 1 ist dort als sogenannte Fensterschachtleiste an einer Fahrzeugtür 520 eines Kraftfahrzeuges 500 verbaut und dichtet den Eingang des Einführschachtes für eine verfahrbare Fensterscheibe 510 des Kraftfahrzeuges 500 nach außen hin. Die Dichtleiste 1 ist gegen die Fensterscheibe 510 dichtend in Anlage gebracht.
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2 zeigt – in einer schematischen Darstellung – die Dichtleiste 1 in einer Querschnittsdarstellung. Die 2 zeigt ferner ein Beispiel für den Aufbau der Fahrzeugtür 520 der 1 im Anbindungsbereich mit der Dichtleiste 1. Im Anbindungsbereich treffen zwei Karosserieteile 100 und 200 zusammen, wobei das eine Karosserieteil 100 beispielsweise eine Verstärkungsstruktur ist, welche zum Verstärken der Fahrzeugtür und/oder des durch die Fahrzeugtür 520 gebildeten Schachtes zur Aufnahme der Fensterscheibe 510 gemäß der 1 dient. Das Karosserieteil 200 ist beispielsweise durch die Außenhaut der Fahrzeugtür 520 gebildet. Vorzugsweise sind die Karosserieteile 100 und 200 jeweils Metallteile, insbesondere Blechteile.
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Wie aus der 2 ersichtlich ist, kann das Karosserieteil 200 im Anbindungsbereich für die Dichtleiste 1 U-förmig umgeformt, insbesondere gebogen sein, so dass sich zwischen den Schenkeln des U-förmigen Endes des Karosserieteils 200 der Endbereich des Karosserieteils 100 befindet, und die Karosserieteile 100 und 200 in dem Anbindungsbereich für die Dichtleiste 1 ein gemeinsames Ende bilden.
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Wie ferner aus der 2 ersichtlich ist, weist die erfindungsgemäße Dichtleiste 1 eine Befestigungsstruktur 3 auf, mittels welcher die Dichtleiste 1 dem gemeinsamen Ende der Karosserieteile 100 und 200 anbindbar ist. Die Befestigungsstruktur 3 weist dazu eine Aufnahme 5 auf, welche auf das Ende der Karosserieteile 100 und 200 aufstülpbar ist, so dass die Karosserieteile 100 und 200 in Einführrichtung 10 in die Aufnahme 5 eingeschoben werden.
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Die Aufnahme 5 erstreckt sich vorzugsweise entlang der Längserstreckung der Dichtleiste 1, wie insbesondere aus der 1 ersichtlich ist.
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Um zu vermeiden, dass sich die Dichtleiste 1 relativ gegenüber den Karosserieteilen 100 und 200 beispielsweise endseitig oder mittig anhebt, damit also die Karosserieteile 100 und 200 mit ihrem gemeinsamen Endbereich aus der Aufnahme 5 der Dichtleiste 1 entgegen der Einführrichtung 10 herausgehen, weist die Dichtleiste 1 einen Verbindungsabschnitt 4 auf, welcher gegen ein Widerlager 110 eines der Karosserieteile 100, 200 in Rastverbindung bringbar ist. Im eingebauten Zustand der Dichtleiste 1 an den Karosserieteilen 100 und 200 befindet sich der Verbindungsabschnitt 4 in Wirkstellung gegen das Widerlager 110 und bildet damit bei aufgestülpter bzw. aufgesteckter Dichtleiste 1 eine formschlüssige Verriegelung mit wenigstens einem der Karosserieteile 100, 200. Es ist dadurch sichergestellt, dass der durch die Karosserieteile 100 und 200 gebildete Flansch, insbesondere das gemeinsame Ende in der Aufnahme 5 der Dichtleiste 1 dauerhaft fixiert bleibt und damit ein Lösen des Flansches aus der Aufnahme 5 verhindert ist.
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Bevorzugt ist der Verbindungsabschnitt 4 an einer Wandung 6 der Aufnahme 5 angeordnet. Beispielsweise kann der Verbindungsabschnitt 4 als Verlängerung an einem der die U-förmige Aufnahme 5 bildenden Schenkel 7 und 8 angeformt sein, beispielsweise im Anschluss an das vordere Ende des Schenkels 8 der Aufnahme 5.
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Wie insbesondere aus der 2 ersichtlich ist, kann der Verbindungsabschnitt 4 in Art eines Rastelementes 21 oder Rastabschnittes ausgebildet sein.
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Wie ferner insbesondere aus der 2 ersichtlich ist, kann die Dichtleiste 1 zusätzlich zu dem Verbindungsabschnitt 4 weitere Verbindungsabschnitte 4.1, 4.2 und 4.3 aufweisen, welche jeweils in Art eines Rastelementes 21 oder Rastabschnitt ausgebildet sind und gemeinsam ein Zahnprofil 18, insbesondere ein Sägezahnprofil, bilden. Die Verbindungsabschnitte 4, 4.1, 4.2 und 4.3 sind dabei bevorzugt an einem der Schenkel 7 und 8 der U-förmigen Aufnahme 5 angeordnet, wobei die Verbindungsabschnitte 4, 4.1, 4.2, 4.3 in Einführrichtung 10 gesehen, hintereinander liegend angeordnet sind, so dass bei der Montage der Dichtleiste 1 an der Fahrzeugtür 520 ein ratschenartiges Einrasten an dem einen Widerlager 110 des Karosserieteils 100 stattfindet.
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3 zeigt den in der 2 gekennzeichneten Bereich des Zahnprofils 18 und des Widerlagers 110 in einer vergrößerten Detaildarstellung. Die Zähne des Zahnprofils 18 sind zueinander gleichartig ausgebildet und werden nachfolgend am Beispiel des den Verbindungsabschnitt 4 aufweisenden Zahnes erläutert.
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Der Verbindungsabschnitt 4 ist durch diejenige Flanke des Zahnes gebildet, welche in Einführrichtung 10 weist. Die Wirkfläche 9 bzw. Rastfläche des Verbindungsabschnittes 4 steht im Wesentlichen senkrecht nach innen in die Aufnahme 5 hinein. Das Widerlager 110 ist durch einen Materialabschnitt 120 des Karosserieteils 100 gebildet, welcher von dem Karosserieteil 100 seitlich nach außen steht, wobei der Materialabschnitt 120 mit seinem freien Ende in Richtung entgegen die Einführrichtung 10 geneigt ausgerichtet ist.
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Entsprechend der Ausrichtung des Materialabschnittes 120 sind die entgegen der Einführrichtung 10 weisenden Flanken des Zahnprofiles 18 im Wesentlichen ausgerichtet, wodurch die Zähne beim Überstülpen der Aufnahme 5 über den Flansch der Karosserieteile 100 und 120 entlang gleiten und den ratschenartigen Effekt bewirken. Durch die Ausrichtung des Materialabschnittes 120 an dem Karosserieteil 100 ist eine Verrastung erzeugt, zu deren Lösen eine relativ hohe Abzugskraft erforderlich ist.
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Die Befestigungsstruktur 3 mit der Aufnahme 5 und dem Verbindungsabschnitt 4 bzw. dem Zahnprofil 18 ist bevorzugt durch einen gemeinsamen Grundkörper gebildet, welcher als Trägerkörper 11 für eine Dichtstruktur 2 der Dichtleiste 1 dient, wie aus der 2 ersichtlich ist. Die Dichtstruktur 2 dichtet gegen die Fensterscheibe 510 gemäß der 1 ab und kann beispielsweise durch zwei von dem Trägerkörper 11 nach außen wegstehende Dichtlippen 12 und 13 gebildet sein.
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Wie ferner aus der 2 ersichtlich ist, weist die Dichtleiste 1 in dem Umfangsbereich, welcher in dem eingebauten Zustand von außen sichtbar ist, eine die Befestigungsstruktur 3 zumindest teilweise umgebende und abdeckende Abdeckstruktur 14 auf.
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Die Abdeckstruktur 14 umgibt die Befestigungsstruktur 3 vorzugsweise in einem vorgegebenen Abstand, so dass zwischen der Abdeckstruktur 14 und der Befestigungsstruktur 3 ein Zwischenraum 15 gebildet ist, der durch einen Füllstoff ausgefüllt sein kann.
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Wie aus der 2 weiterhin ersichtlich ist, ist die Aufnahme 5 in einem vorgegebenen Übermaß dimensioniert, so dass der gemeinsame Einführflansch der Karosserieteile 100 und 200 von den Wandungen 6 und 19 der Aufnahme 5 beabstandet ist, insbesondere geringfügig beabstandet ist. Um dennoch den Flansch der Karosserieteile 100 und 200 in der Aufnahme 5 spielfrei zu halten, sind an den Seitenwandungen 6 und 19 der Aufnahme 5 nach innen ragende Materialabschnitte 16 und 17 angeordnet, von denen beispielsweise die Materialabschnitte 16 als nach innen ragende elastische Lippen ausgebildet sein können und die Materialabschnitte 17 beispielsweise als formstabile bzw. formstarre nach innen weisende Vorsprünge ausgestaltet sein können.
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Bevorzugt besteht der die Befestigungsstruktur 3 bildende Trägerkörper 11 aus Kunststoff, insbesondere Polypropylen, und die Dichtstruktur 2 sowie die Abdeckstruktur 14 und die Füllstruktur für den Zwischenraum 15 sind aus einem thermoplastischen Elastomer hergestellt, beispielsweise aus vernetzten thermoplastischen Elastomeren auf Olefinbasis (TPV) oder Styrol-Blockcopolymeren.
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Das Karosserieteil 100 mit dem nach außen stehenden Materialabschnitt 120, welcher das Widerlager 110 für die Dichtleiste 1 bildet, ist ferner bevorzugt ein Metallteil, insbesondere ein Blechteil.
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4 zeigt – in einer schematischen Darstellung – eine weitere mögliche Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Dichtleiste 1' in einer Querschnittsdarstellung. In der 4 ist der mögliche Aufbau der Fahrzeugtür 520 gemäß der 1 im Anbindungsbereich mit der Dichtleiste 1' in gleicher Weise gewählt. Insofern ist die Beschreibung hinsichtlich des Aufbaus der Fahrzeugtür 520 gemäß der 2 und 3 auf die 4 zu übertragen.
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Die Dichtleiste 1' gemäß der 4 ist in vielen Merkmalen identisch oder ähnlich mit der Dichtleiste 1 gemäß der 2 und 3. Bauteile und Funktionsabschnitte der Dichtleiste 1' gemäß der 4, welche mit Bauteilen und Funktionsabschnitten der Dichtleiste 1 gemäß der 2 und 3 identisch, baugleich oder funktionsgleich sind, sind daher mit gleichen Bezugszeichen versehen; insoweit wird auf die Beschreibung zu der Dichtleiste 1 gemäß der 2 und 3 verwiesen.
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Die Dichtleiste 1' gemäß der 4 unterscheidet sich von der Dichtleiste 1 gemäß der 2 und 3 unter anderem dadurch, dass die Befestigungsstruktur 3 wenigstens einen Verbindungsabschnitt 4' aufweist, welcher gegen das Widerlager 110 in Wirkstellung gebracht werden kann, um bei aufgesteckter Dichtleiste 1 eine formschlüssige Verriegelung von Dichtleiste 1' und Karosserieteil 100 bzw. Karosserieteil 100 und 200 zu bilden, wobei der Verbindungsabschnitt 4' in Art eines Schnappelementes 20, wie beispielsweise eines Schnapphakens, ausgebildet ist. Das Schnappelement 20 kann somit gegen das Widerlager 110 in Rastverbindung gebracht werden, indem das Schnappelement 20 gegen das Widerlager 110 unter Bildung einer formschlüssigen Verriegelung einschnappt.
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Die Dichtleiste 1' gemäß der 4 unterscheidet sich von der Dichtleiste 1 gemäß der 2 und 3 unter anderem auch dadurch, dass der Verbindungsabschnitt 4' bzw. das Schnappelement 20 der Dichtleiste 1' aus einem anderen Kunststoffmaterial hergestellt ist, als die Aufnahme 5 bzw. den die Aufnahme 5 bildenden Trägerkörper 11. Bevorzugt ist der die Aufnahme 5 bildende Trägerkörper 11 aus einem Thermoplast, wie beispielsweise Polyprophylen, gebildet. An dem Trägerkörper 11 angeformt, insbesondere angespritzt, ist der Verbindungsabschnitt 4' bzw. das Schnappelement 20, welches bevorzugt aus einem thermoplastischen Elastomer, beispielsweise aus vernetzten thermoplastischen Elastomeren aus Olefinbasis (TPV) oder Styrol-Block-Polymeren gebildet ist, so dass der Verbindungsabschnitt 4' gegenüber dem die Aufnahme 5 bildenden Trägerkörper 11 eine höhere Elastizität aufweist, wohingegen dem aus Thermoplast gebildeten Aufnahme 5 bzw. Trägerkörper 11 eine relativ hohe Bauteilfestigkeit zukommt.
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Durch die Ausgestaltung des Verbindungsabschnittes 4' aus einem thermoplastischen Elastomer können in individueller Weise je nach Auswahl des jeweiligen thermoplastischen Elastomers bzw. deren Zusammensetzung unterschiedliche Härten vorgegeben werden. Beispielsweise ist eine Shore-Härte zwischen 60 bis 90 ShA für den Verbindungsabschnitt 4' erreichbar.
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5 zeigt den in der 4 gekennzeichneten Bereich der Aufnahme 5 mit dem Verbindungsabschnitt 4' und dem Widerlager 110 in einer vergrößerten Darstellung.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Dichtleiste
- 1'
- Dichtleiste
- 2
- Dichtstruktur
- 3
- Befestigungsstruktur
- 4
- Verbindungsabschnitt
- 4
- Verbindungsabschnitt
- 4.1
- Verbindungsabschnitt
- 4.2
- Verbindungsabschnitt
- 4.3
- Verbindungsabschnitt
- 5
- Aufnahme
- 6
- Wandung
- 7
- Schenkel
- 8
- Schenkel
- 9
- Wirkfläche
- 10
- Einführrichtung
- 11
- Trägerkörper
- 12
- Dichtlippe
- 13
- Dichtlippe
- 14
- Abdeckstruktur
- 15
- Zwischenraum
- 16
- Materialabschnitt
- 17
- Materialabschnitt
- 18
- Zahnprofil
- 19
- Wandung
- 20
- Schnappelement
- 21
- Rastelement
- 100
- Karosserieteil
- 110
- Widerlager
- 120
- Materialabschnitt
- 200
- Karosserieteil
- 500
- Kraftfahrzeug
- 510
- Fensterscheibe
- 520
- Fahrzeugtür