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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen der Gesperreteile Drehfalle und Sperrklinke eines Kraftfahrzeugschlosses, bei dem Drehfalle und Sperrklinke senkrechte oder annähernd senkrechte Kanten mit korrespondierenden Rastflächen an Sperrklinke und Drehfalle ergebend ausgestanzt und anschließend unter Freihaltung der Rastflächen mit einer Ummantelung versehen werden. Die Erfindung betrifft außerdem ein Kraftfahrzeugschloss mit Drehfalle und die Drehfalle beim geschlossenen Kraftfahrzeugschloss arretierenden Sperrklinke, wobei beide Gesperreteile korrespondierende Rastflächen auf den beim Stanzen entstehenden senkrechten Kanten und eine die Rastflächen freilassende Ummantelung aufweisen.
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Grundsätzlich ist es bekannt, die beim Fahren des Kraftfahrzeuges auftretenden so genannten Knarzgeräusche, die zwischen Bügelschenkel und Drehfalle auftreten können, dadurch zu verringern, dass man entweder den Bügelschenkel oder auch die Drehfalle im Kontaktbereich beider mit einer Oberflächenstruktur versieht, die zu einer Verringerung der Gleitreibung beiträgt. Dabei werden nach der
DE 10 2010 009 141 A1 auf dem Bügelschenkel im Kontaktbereich schräg zur Längsachse des Bügelschenkels verlaufende Rillen oder entsprechende Stege aufgebracht. Diese sollen wie erwähnt das bekannte Knarzen verringern. Nicht beachtet ist bei diesen Lösungen, dass beim eigentlichen Herstellen der Bügelschenkel und insbesondere der Gesperreteile Drehfalle und Sperrklinke auf den korrespondierenden Rastflächen eine das Knarzen begünstigende Oberfläche vorhanden ist. Beim Stanzen entstehen auf den Kantenoberflächen Riefen und Rillen, die insbesondere beim Wegschwenken der Sperrklinke ineinander greifen können.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Kraftfahrzeugschloss vorzuschlagen, bei dem die beim Öffnen und Schließen des Kraftfahrzeugschlosses bei der Bewegung von Drehfalle und Sperrklinke an deren Rastflächen entstehenden Geräusche weitgehend vermieden werden.
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Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, dass nach dem Stanzen der Gesperreteile eines um einen vorgegebenen Winkel in dem Bereich tordiert wird, der ansonsten mit der Stanzkontur des anderen Gesperreteils durch die parallel zueinander verlaufenden Riefen in Eingriff stehen würde.
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Bei einem nicht entsprechend durchgeführten Herstellungsverfahren würden die beim Stanzen entstandenen, Riefen aufweisenden Stanzkonturen mit der Stanzkontur des benachbarten bzw. gegenüberstehenden Gesperreteils so in Kontakt kommen, dass sie ineinandergreifen und das Verschieben der Sperrklinke auf der Drehfalle erschweren oder ruckartig beeinflussen, sodass die beschriebenen unangenehmen Geräusche entstehen. Dies wird mit der Erfindung dadurch unterbunden, dass nun diese Riefen aufweisenden Stanzkonturen nicht ineinandergreifen können, weil die Stanzkontur auf dem tordierten Gesperreteil mit dem nicht tordierten Gesperreteil nur an einigen Punkten eine Überdeckung aufweisen und sich also dort berühren. Die notwendigerweise zu überwindende Gleitreibung wird erheblich minimiert, vor allem aber wird das Ineinandergreifen der Stanzriefen sicher unterbunden. Mit Hilfe der Erfindung wird also nicht nur die Gleitreibung minimiert, sondern gleichzeitig auch ein Verhaken beider Gesperreteile unterbunden, sodass der Betrieb eines derartigen Kraftfahrzeugschlosses deutlich sicherer wird.
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Nach einer zweckmäßigen Ausführung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Sperrklinke mit ihrer gerade verlaufende Riefen aufweisenden Stanzkontur unter einem vorgegebenen Winkel in sich selbst verdreht wird, sodass im Verhältnis zu den gerade verlaufenden Riefen des anderen Gesperreteils die Riefen der Sperrklinken-Stanzkontur schräg verlaufen. Die Sperrklinke stellt ein Bauteil dar, das aufgrund der Formgebung einfach in sich zu verdrehen ist, sodass dann gegenüber dem anderen Gesperreteil eine Stanzkontur entsteht, die schräg gestellte Riefen aufweist.
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Um den Betrieb des Kraftfahrzeugschlosses zu optimieren, sieht die Erfindung vor, dass das Gesperreteil unter einem Winkel in sich selbst verdreht wird, der mindestens zwei Überdeckungen von gerade verlaufenden und schräg gestellten Riefen erbringt. Bei zwei solchen Überdeckungen, also im Endeffekt Berührungspunkten der beiden aneinander reibenden Gesperreteile ist das befürchtete Ineinandergreifen der Stanzriefen wirksam unterbunden und es ist sichergestellt, dass beide Gesperreteile gleichmäßig aufeinander reibend auseinander geschwenkt werden können.
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Zur Erreichung der mindestens zwei Überdeckungen ist es vorteilhaft, wenn der Winkel der Torsion unter Berücksichtigung der Dicke des Gesperreteils und dem Abstand der Riefen auf 5–15° eingestellt wird. Eine entsprechende Torsion ist mit verhältnismäßig geringem Aufwand zu verwirklichen, auch wenn zu berücksichtigen ist, dass es sich bei der Sperrklinke z. B. um eine Art Blech handelt. Ein solches nur geringfügig tordiertes Bauteil bzw. Gesperreteil kann dann im üblichen Kraftfahrzeugschloss eingesetzt werden, ohne dass es weiterer Umbauten oder Änderungen bedarf.
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Eine weitere zweckmäßige Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass beide Gesperreteile, d. h. Drehfalle und Sperrklinke so weit tordiert werden, dass die Riefen der einander gegenüberliegenden Rastbereiche der Gesperreteile entsprechende Überdeckungen bzw. Berührungspunkte aufweisen, sodass es dann nicht zu dem schädlichen Ineinandergreifen der Stanzriefen kommen kann. Wenn beide Gesperreteile entsprechend tordiert werden, ist das Maß der Tordierung natürlich bei beiden geringer, als wenn beispielsweise die Sperrklinke alleine einer Torsion unterworfen wird. Dennoch ist das Tordieren der Sperrklinke deutlich einfacher, als das der Drehfalle, auch wenn die Drehfalle nur in einem geringen Bereich tordiert werden muss, d. h. nicht die gesamte Drehfalle muss entsprechend bearbeitet werden.
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Zur Durchführung des Verfahrens ist es von Vorteil, wenn ein Gesperreteil eine Rastfläche mit einer Stanzkontur aufweist, deren an sich geraden Riefen durch Tordieren des Gesperreteils gegenüber den gerade verlaufenden Riefen des anderen Gesperreteils schräg gestellt sind bzw. als schräg gestellte Riefen wirken. Mit Hilfe eines derart ausgebildeten Gesperreteils ist es möglich, das erwähnte schädliche Ineinandergreifen der Stanzriefen auszuschließen, wenn die Sperrklinke an der Drehfalle entlang geschwenkt wird, um so das Kraftfahrzeugschloss zu öffnen bzw. den Öffnungsvorgang einzuleiten. Das eine Gesperreteil bleibt unbearbeitet, während das zweite Gesperreteil, vorzugsweise eben die Sperrklinke, in eine Form gebracht wird, dass auf ihrer Rastfläche schräg gestellte Riefe vorhanden sind, die dann mit den gerade verlaufenden Riefen des anderen Gesperreteils vorteilhaft zusammenwirken können.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn die schräg gestellten Riefen auf dem in sich verdrehten Teil der Sperrklinke ausgebildet sind. Die Sperrklinke ist im Wesentlichen ein rechteckförmiges Blech, das als solches insgesamt oder auch in einem Teilbereich tordiert werden kann, um so die schräg gestellten Riefen zu erzeugen. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, die Sperrklinke mit den schräg gestellten Riefen zu versehen, während die Drehfalle als solche unbearbeitet bleibt, d. h. ihre gerade verlaufenden Riefen behält. Mit der Rastfläche der Sperrklinke zusammen wird auch der vordere Teil der Sperrklinke mit verdreht, was aber wegen der Dicke der Sperrklinke für die Führung bzw. Abstützung der Sperrklinke an der Drehfalle keine Rolle spielt.
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Weiter vorne ist darauf hingewiesen worden, dass die Sperrklinke nur um einen geringfügigen Betrag bzw. Winkel tordiert werden muss, um die gewünschten bzw. sehr vorteilhaften schräg gestellten Riefen zu erhalten. Es ist darüber hinaus auch möglich, beide Gesperreteile, d. h. sowohl die Sperrklinke wie auch die Drehfalle, in sich gegenläufig um einen entsprechend geringeren Winkel zu verdrehen. Auch damit wird erreicht, dass die Stanzriefen beider Gesperreteile sich nicht behindern, sondern vielmehr ein einwandfreies Gleiten der Sperrklinke auf der Drehfalle sicherstellen.
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Neben der Möglichkeit, beide Gesperreteile zu tordieren, ist auch die Möglichkeit vorgesehen, dass die Drehfalle in dem der Sperrklinke gegenüberliegenden Bereich entsprechende Überdeckungen auf den Rastflächen vorgebend tordiert ist. Auch wenn die Drehfalle als solche nicht oder nur mit entsprechendem Aufwand insgesamt tordiert werden kann, ist die Möglichkeit gegeben, diese Torsion auf einen entsprechenden Teilbereich der Drehfalle zu begrenzen.
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Auch wenn die Möglichkeit gegeben ist, beispielsweise die Sperrklinke nur in einem Teilbereich zu tordieren, ist es besonders zweckmäßig, wenn eines der Gesperreteile, vorzugsweise die Sperrklinke um ihre Längsachse tordiert ist. Dies bedeutet, dass die gesamte Sperrklinke als solche um den vorgesehenen Betrag tordiert ist, auch wenn eigentlich nur der die Rastfläche aufweisende Teilbereich der Sperrklinke wirklich so verdreht werden muss, dass schräg gestellte Riefen entstehen.
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Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass mit einem ausgesprochen geringen zusätzlichen Herstellungsaufwand ein Kraftfahrzeugschloss geschaffen ist, bei dem Sperrklinke und Drehfalle im Rastbereich, also in dem Bereich, wo sie beide aufeinander liegen, so ausgebildet sind, dass die bisherige Geräuschbelastung deutlich minimiert ist. Dies wird durch Verringerung der Gleitreibung, d. h. durch die geschaffenen Überdeckungen der geraden Riefen und der schräg gestellten Riefen erreicht. Durch die Überdeckungen kann es vorteilhafterweise aber auch nicht mehr zu einem Ineinandergreifen der ursprünglich gerade verlaufenden Riefen kommen. Für das Tordieren der Gesperreteile eignet sich besonders die Sperrklinke, weil sie ein annähernd rechteckiges Bauteil bzw. Blechteil ist. Das Tordieren ist darüber hinaus nur über einen geringen Betrag notwendig, um damit die schräg gestellten Riefen zu erreichen. Insgesamt gesehen ist damit der Betrieb eines derartigen Kraftfahrzeugschlosses erleichtert und sicherer und die Geräuschbelastung ist deutlich minimiert.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt ist. Es zeigen:
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1 eine Draufsicht auf ein Kraftfahrzeugschloss im Schließzustand,
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2 eine vergrößerte Wiedergabe der Kantenansicht einer Drehfalle im Bereich ihrer Rastfläche,
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3 eine vergrößerte Wiedergabe der Rastfläche der Sperrklinke im tordierten Zustand und
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4 eine perspektivische Wiedergabe der Drehfalle mit der besonderen Kantenausbildung.
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1 zeigt eine Draufsicht auf ein Kraftfahrzeugschloss 1, in dem die sich um die Achse 3 bewegende Drehfalle 2 den Bügelschenkel 9 des Schlossbügels 7 umfasst. Hier ist also der Schließzustand eines entsprechenden Kraftfahrzeugschlosses 1 wiedergegeben; dabei ist die Drehfalle 2 über die um die Klinkenachse 6 verschwenkbare Sperrklinke 5 gesichert, d. h. das Kraftfahrzeugschloss 1 kann nur wieder geöffnet werden, wenn die Sperrklinke 5 zuvor weggeschwenkt ist, was über den hier nicht wiedergegebenen Handgriff der Kraftfahrzeugtür möglich ist. Der Bügelschenkel 9 ist über die Aufnahme 4 bis in den Tiefengrund 27 an die Drehfalle 2 herangefahren und sichert so den Schließzustand auch der hier nicht gezeigten Fahrzeugtür, wobei die Gesperreteile 30, 31, d. h. die Sperrklinke 5 und die Drehfalle 2 Teile der Kraftfahrzeugtür sind, während der Schlossbügel 7 mit dem Bügelschenkel 9 an der Karosserie des Kraftfahrzeuges festgelegt sind.
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Die Gesperreteile 30, 31 des Gesperres 8 werden in einem vorzugsweise mehrteiligen Stanzvorgang aus entsprechenden Blechen hergestellt, wobei an den von der Ummantelung 10 freigehaltenen Rastflächen 12, 13 zunächst bei beiden Gesperreteilen 30, 31 die Oberfläche durch eine Stanzkontur 14 gekennzeichnet ist. Diese Oberflächenausbildung ist aber im Bereich der Rastfläche 13 dadurch geändert, dass durch Tordieren des Bauteils, vor allem also der Sperrklinke 5 die die Stanzkontur 11 bildenden Riefen 18, 19 schräg gestellt sind und in 3 entsprechend als schräg gestellte Riefen 18', 19' gekennzeichnet sind. Diese Stanzkontur 11 führt zu einer wesentlich günstigeren Gleitreibung zwischen den Gesperreteilen 30, 31, also der Sperrklinke 5 auf der Drehfalle 2, sodass es hier nicht mehr zu den ungünstigen Geräuschbelästigungen kommen kann.
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Nicht besonders hervorgehoben ist, dass die Kanten 15, 16 der Drehfalle 2 und Sperrklinke 5 mit einer Kunststoffummantelung 10 versehen sind. Die Kanten 15, 16 sind somit von einer solchen Ummantelung verhüllt, lediglich im Bereich der Rastflächen 12, 13 und auch der Kontaktfläche 20 ist diese Ummantelung nicht vorhanden, sodass dort die besondere Oberflächenstruktur, wie sie aus den nachfolgenden Figuren zu entnehmen ist, wirksam werden kann. Die Oberflächenstruktur sorgt für eine Geräuschminimierung und eine Gleitreibungsminimierung, wobei beides zusammenwirkt.
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2 zeigt den Bereich der Rastfläche 12 auf der Drehfalle 2, die beim Öffnen und Schließen des Kraftfahrzeugschlosses 1 mit der Rastfläche 13 auf der Sperrklinke 5 korrespondieren muss. Dies bedeutet, dass die beiden Gesperreteile 30, 31 beim Öffnen und Schließen des Kraftfahrzeugschlosses 1 im Bereich ihrer Rastflächen 12, 13 aneinander oder bezüglich der Kanten 15, 16 sogar aufeinander reiben, was insbesondere bei den in 2 gezeigten gerade verlaufenden Riefen 17 dann zu Problemen führen kann, wenn auch die Rastfläche 13 auf der Sperrklinke 5 gleich sind, d. h. gerade verlaufende Riefen bleibend aufweisen sollten. Dies ist aber wie der Vergleich von 2 und 3 zeigt, hier vermieden, indem die Rastkontur der Rastfläche 13 schräg gestellt ist, indem das gesamte Bauteil, d. h. die Sperrklinke 5 um einen gewissen Winkel tordiert ist.
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3 verdeutlicht, dass hier noch nicht der Endzustand erreicht ist, d. h. die Sperrklinke 5 muss weiter tordiert werden, um dann sicherzustellen, dass mindestens zwei Überdeckungen 25 vorhanden sein müssen. Die hier schräg gestellten Riefen 18', 19 insbesondere im Bereich der Hauptrast 22, führen zu einer Verringerung der Gleitreibung und der entstehenden Reibgeräusche, weil wie in 3 verdeutlicht, die schräg gestellten Riefen 18', 19' nur an wenigen Punkten eine Überdeckung 25 aufweisen. Auch hier ist davon auszugehen, dass die Schrägstellung durch das Tordieren der Sperrklinke 5 um ihre Längsachse 38 bei etwa 5–15° liegt, um die angestrebten zwei Überdeckungen jeweils zu gewährleisten. Wichtig ist, dass es zu den geschilderten Überdeckungen 25 kommt, um auf diese Art und Weise die Bewegungen der Sperrklinke 5 auf der Drehfalle 2 nicht zu beeinträchtigen, sie also gleichförmig durchzuführen und dabei durch Gleitreibungsminderung auch die Geräusche so zu reduzieren, dass sie keine Belastung mehr darstellen. Mit 36 ist der verdrehte Teil der Sperrklinke 5 bezeichnet, wobei aber in der Regel wegen des Gesamtaufbaus der Sperrklinke 5 es sich als zweckmäßig herausgestellt hat, das gesamte Bauteil in sich so zu verdrehen, dass auf der Rastfläche 13 die schräg gestellten Riefen 18, 19' vorhanden sind.
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Beim Vergleich von 2 und 3 wird deutlich, dass beim Aufeinandertreffen der Rastfläche 12 auf die Rastfläche 13, also den gegenüberliegenden Bereich 37 ein Verhaken der Riefen 17, 18 und 19 nicht eintreten kann.
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4 zeigt eine perspektivische Ansicht der Drehfalle 2, die um die hier nicht dargestellte Achse 3 verschwenkbar ist. Beim Verschwenken der Drehfalle 2 wird der Bügelschenkel 9, der in 4 nicht wiedergegeben ist, in die Aufnahme 4 eingeführt oder von dieser befreit ist, sodass die Kraftfahrzeugtür dann geöffnet werden kann oder sich eben schließt, und dann in der Schließposition durch die Sperrklinke 5 arretiert wird. In 4 erkennbar ist, dass durch das Stanzen der Drehfalle 2 eine deutlich erkennbare Kante 15 entsteht, deren Oberfläche wie weiter vorne erläutert durch die Stanzkontur 14 auf der Rastfläche 12 gekennzeichnet ist. Diese Stanzkontur 14 ist in 4 nur angedeutet. Die Rastfläche 12 kennzeichnet die Hauptrast 22, d. h. die Position, in der die Sperrklinke 5 die Drehfalle 2 in der Schließposition an einem Rückschwenken hindert. Dann liegt, wie ebenfalls schon erwähnt, die Rastfläche 13 der Sperrklinke 5 auf der Rastfläche 12 der Drehfalle 2 auf und beide können mit verminderter Reibung sich aufeinander verschieben, ohne dass es zu den nachteiligen Geräuschen kommt, weil die geraden Riefen 17 der Drehfalle 2 und die schräg gestellten Riefen 18', 19' der Sperrklinke 5 nicht ineinander verhaken oder verrasten können.
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Im Tiefengrund 27 der Aufnahme 4 ist erkennbar, dass hier eine von der übrigen Oberfläche der Kante 15 abweichende Oberfläche vorhanden ist, was insbesondere dadurch erreicht wird, dass hier keine Ummantelung 10 vorhanden und hier ein gesondertes Teil eingeschoben ist, um die Gleitwirkung der Drehfalle 2 am Bügelschenkel 9 positiv zu beeinflussen.
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Alle genannten Merkmale, auch die den Zeichnungen allein zu entnehmenden, werden allein und in Kombination als erfindungswesentlich angesehen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102010009141 A1 [0002]