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HINTERGRUND
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Die vorliegende Offenbarung betrifft Dekorfolienstrukturen und Dekorelemente, die zum Beispiel für Innenraumteile von Kraftfahrzeugen verwendet werden können.
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Kraftfahrzeug-Innenraumteile wie etwa Türgriffe müssen manchmal eine Metallausführung zum Verleihen eines hochwertigen Erscheinungsbilds aufweisen. Als solche Metallausführung sind zum Beispiel eine Hochglanzverchromung und eine Satinierung mit einem Erscheinungsbild von oxidiertem Silber bekannt. Die Verchromung ist aber zu spiegelnd, um dem Ambiente in manchen Kraftfahrzeuginnenräumen zu entsprechen. Die Satinierung weist eine ruhige Beschaffenheit auf, muss aber durch komplizierte Prozesse gebildet werden.
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Aus diesem Grund besteht Bedarf an einer Technik, die mühelos eine polierte metallische Oberflächenausführung verwirklichen kann, die nicht zu spiegelnd ist und sanft schimmert. Die japanische Patentveröffentlichung Nr. 2009-83183 schlägt eine laminierte optische Dünnfilmstruktur vor, bei der ein optischer Dünnfilm, der eine Lichtabsorptionsschicht aus einer dünnen Schicht mit hohem Brechungsindex, einer dünnen Schicht mit niedrigem Brechungsindex und/oder einer dünnen Schicht aus reinem Metall umfasst, auf der Oberfläche eines Grundmaterials vorgesehen ist, so dass die Lichtabsorptionsschicht einen Metallglanz mit einer hinreichend hohen Reflexionshelligkeit und einer hinreichend hohen Farbigkeit aufweist. Diese Technik verleiht aber dem Grundmaterial einen Metallglanz mit einer hohen Reflexionshelligkeit und verleiht dem Grundmaterial keine polierte metallische Oberflächenausführung mit gedämpftem Glanz.
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Aus der Schrift
DE 16 46 230 A1 ist ein transparenter Schichtstoff mit einer dünnen metallischen Zwischenschicht bekannt, wobei vor dem Aufbringen der Metallschicht auf einem Substrat eine mattierte bzw. aufgerauhte Oberfläche ausgebildet wird, so dass auch die Metallschicht durch Anpassung an die aufgerauhten Oberflächenkonturen des Substrats rauh wird und Spiegelreflexionen vermindert.
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Ferner beschreibt die Schrift
DE 10 2009 051 272 einen Kraftfahrzeugscheinwerfer bzw. eine Kraftfahrzeugleuchte, auf dessen Kunststoffverglasung eine metallische Oberflächenbeschichtung aufgebracht ist, die teiltransparent ausgebildet ist, beispielsweise in Form einer Chrom-, Chromnickel- oder Edelstahlbeschichtung. Ferner beschreibt die Schrift
EP 12 16 847 eine Kunststofffolie für die Oberflächenvergütung von Fahrzeugkarosserien, bei der mikro- oder nanoskalige Partikel in einheitlicher Form, Größe und Ausrichtung in einen transparenten Polymerträger eingebracht sind, die richtungsabhängige Farbwirkungen erreichen sollen.
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ZUSAMMENFASSUNG
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Um eine polierte metallische Oberflächenausführung zu verwirklichen, die nicht übermäßig glänzend ist und sanft schimmert, reicht es aus, eine Dekorfolienstruktur mit optischen Eigenschaften, die denen einer polierten Metallfläche ähneln, und mit einem Erscheinungsbild mit einer polierten metallischen Oberflächenausführung zu erhalten. Zum Beispiel kann die Dekorfolienstruktur mühelos durch Ausbilden von mehreren Schichten auf einem Grundmaterial einer Transferfolie durch Lackieren, Beschichten oder andere Techniken erhalten werden. Alternativ kann die Dekorfolienstruktur ebenfalls mühelos durch Ausbilden von mehreren Schichten auf einer Klarsichtfolie, die als Oberflächenschicht der Dekorfolienstruktur dient, durch Lackieren, Beschichten oder andere Techniken erhalten werden. Die erhaltene Dekorfolienstruktur wird auf die Oberfläche des Grundmaterials übertragen oder auf dieser zum Haften gebracht, wodurch die Oberfläche des Grundmaterials mühelos mit einer polierten metallischen Oberflächenausführung dekoriert wird. Alternativ können Schichten der Dekorfolienstruktur durch Bedrucken, Beschichten oder andere Techniken direkt auf der Oberfläche des Grundmaterials ausgebildet werden.
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Daher besteht eine Aufgabe der vorliegenden Offenbarung darin, eine Dekorfolienstruktur mit optischen Eigenschaften, die denen einer polierten Metallfläche ähneln, und mit einem Erscheinungsbild mit einer polierten metallischen Oberflächenausführung sowie ein Dekorelement unter Verwenden der Dekorfolienstruktur vorzusehen, um mühelos eine polierte metallische Oberflächenausführung zu verwirklichen, die nicht übermäßig glänzend ist und sanft schimmert.
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Um diese Aufgabe zu verwirklichen, wird eine erste oder eine zweite Dekorfolienstruktur gemäß Anspruch 1 oder Anspruch 2 sowie ein Dekorelement gemäß Anspruch 7 vorgesehen. Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die erste Dekorfolienstruktur umfasst: eine Oberflächenschicht, die durch eine transparente bzw. durchscheinende Harzschicht gebildet ist; eine achromatische Schicht, die durch mehrere auf einer Rückfläche der Oberflächenschicht vorgesehene Tupfen gebildet ist; und eine Metallglanzschicht, die auf der Rückfläche der Oberflächenschicht gebildet ist, um einen Zwischenraum zwischen den Tupfen der achromatischen Schicht zu füllen. Die Oberflächenrauheit Ra der Vorderfläche der Oberflächenschicht beträgt im arithmetischen Mittel 2 µm oder weniger, wobei entweder die maximale Rauhtiefe Rmax 4 µm oder weniger beträgt oder der mittlere Rillenabstand Sm gemessen von konkav zu konvex 50 µm oder mehr beträgt. Die Helligkeit L* der achromatischen Schicht beträgt in einem L*a*b*-Farbsystem 0 - 80. Die Fläche jedes der Tupfen beträgt von einer Vorderseite der Oberflächenschicht gesehen 10-3-105 µm2. Der Tupfenflächenprozentsatz pro Einheitsfläche beträgt von der Vorderseite der Oberflächenschicht gesehen 1 - 80%. Der Stimuluswert Y45° der Metallglanzschicht beträgt 10000 oder mehr. Der Stimuluswert Y45° der Metallglanzschicht ist ein Wert Y in Tristimuluswerten der Farbe eines Objekts aufgrund der Reflexion in einem XYZ-Farbsystem in dem Fall, da ein optischer Achsenwinkel der Beleuchtung bezüglich einer Richtung senkrecht zur Vorderfläche der Metallglanzschicht -45°±2° beträgt und ein optischer Achsenwinkel des erhaltenen reflektierten Lichts bezüglich einer Richtung senkrecht zur Vorderfläche der Metallglanzschicht 45°±2° beträgt.
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Bei der vorstehend erwähnten Konfiguration bewirkt Licht, das von der Seite der Oberflächenschicht in die Dekorfolienstruktur einfällt, aufgrund der Oberflächenrauheit der Vorderfläche der Oberflächenschicht teilweise diffuse Reflexion, wird in den Tupfen der achromatischen Schicht auf der Rückfläche der Oberflächenschicht teilweise absorbiert und bewirkt durch die Metallglanzschicht auf der Rückfläche der Oberflächenschicht teilweise eine glänzende Reflexion (Spiegelreflexion). Ferner bewirkt ein Teil des Lichts auch eine diffuse Reflexion an den Umfängen der Tupfen der achromatischen Schicht. Die Wechselwirkung dieser diffusen Lichtreflexion, Lichtabsorption und glänzenden Reflexion bewirkt, dass die Dekorfolienstruktur optische Eigenschaften, die denen einer polierten Metallfläche ähneln, und ein Erscheinungsbild mit einer polierten metallischen Oberflächenausführung aufweist, wodurch mühelos eine polierte metallische Oberflächenausführung verwirklicht wird, die nicht übermäßig glänzend ist und sanft schimmert.
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Die mittlere Oberflächenrauheit Ra der Vorderfläche der Oberflächenschicht beträgt im Einzelnen im arithmetischen Mittel 2 µm oder weniger, wodurch eine diffuse Reflexion sichergestellt wird, die zum Verwirklichen einer polierten metallischen Oberflächenausführung ausreicht. Die Einstellung der maximalen Rauhtiefe Rmax auf 4 µm oder weniger oder des Rillenabstands Sm von konkav zu konvex auf 50 µm oder mehr kann ebenfalls eine diffuse Reflexion sicherstellen, die zum Verwirklichen einer polierten metallischen Oberflächenausführung ausreicht.
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Die Helligkeit L* der achromatischen Schicht in dem L*a*b*-Farbsystem (CIE 1976) wird auf 80 oder weniger eingestellt. Diese Einstellung kann eine Lichtabsorption sicherstellen, die zum Verwirklichen einer polierten metallischen Oberflächenausführung ausreicht, die nicht übermäßig glänzend ist und sanft schimmert.
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Ferner wird die Fläche jedes der Tupfen von der Vorderseite der Oberflächenschicht gesehen auf 10-3 µm2 oder mehr eingestellt. Diese Einstellung kann eine übermäßige Reduzierung der Tupfengröße verhindern und Lichtabsorption in den Tupfen sicherstellen. Dagegen wird die Fläche jedes der Tupfen von der Vorderseite der Oberflächenschicht gesehen auf 105 µm2 oder weniger eingestellt. Diese Einstellung kann von der Vorderseite der Oberflächenschicht gesehen die Anzahl an Tupfen pro Einheitsfläche mit dem gleichen Tupfenflächenprozentsatz (das Verhältnis der Gesamtfläche aller Tupfen in der Einheitsfläche zu der Einheitsfläche) steigern. Somit nimmt die gesamte Umfangslänge aller Tupfen in der Einheitsfläche zu, wodurch an den Umfängen der Tupfen eine diffuse Reflexion sichergestellt wird. Ferner ist es möglich, eine übermäßige Zunahme der Tupfengröße zu hemmen, wodurch eine Verschlechterung des Erscheinungsbilds der Dekorfolienstruktur reduziert wird.
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Weiterhin wird der Tupfenflächenprozentsatz pro Einheitsfläche von der Vorderseite der Oberflächenschicht gesehen auf 1% oder mehr eingestellt. Diese Einstellung kann eine Lichtabsorption sicherstellen, die zum Verwirklichen einer polierten metallischen Oberflächenausführung ausreicht, die nicht übermäßig glänzend ist und sanft schimmert. Dagegen kann der Tupfenflächenprozentsatz pro Einheitsfläche von der Vorderseite der Oberflächenschicht gesehen auf 80% oder weniger eingestellt werden. Diese Einstellung kann eine übermäßige Lichtabsorption reduzieren und auch eine übermäßige Abnahme der Helligkeit und/oder des Stimuluswerts der Dekorfolienstruktur reduzieren.
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Der Stimuluswert Y45° der Metallglanzschicht wird auf 10000 oder mehr eingestellt. Diese Einstellung kann eine glänzende Reflexion (d.h. einen Metallglanz) sicherstellen, die zum Verwirklichen einer polierten metallischen Oberflächenausführung ausreicht.
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Die zweite Dekorfolienstruktur umfasst: eine Oberflächenschicht, die durch eine transparente bzw. durchscheinende Harzschicht gebildet ist; eine achromatische Schicht, die durch mehrere auf einer Vorderfläche der Oberflächenschicht vorgesehene Tupfen gebildet ist; und eine Metallglanzschicht, die auf einer Rückfläche der Oberflächenschicht ausgebildet ist. Die Oberflächenrauheit Ra der Vorderfläche der Oberflächenschicht beträgt im arithmetischen Mittel 2 µm oder weniger, wobei entweder eine maximale Rauhtiefe Rmax 4 µm oder weniger beträgt oder ein mittlerer Rillenabstand Sm gemessen von konkav zu konvex 50 µm oder mehr beträgt. Die Helligkeit L* der achromatischen Schicht beträgt in einem L*a*b*-Farbsystem 0 - 80. Die Fläche jedes der Tupfen beträgt von einer Vorderseite der Oberflächenschicht gesehen 10-3-105 µm2. Der Tupfenflächenprozentsatz pro Einheitsfläche beträgt von der Vorderseite der Oberflächenschicht gesehen 1 - 80%. Der Stimuluswert Y45° der Metallglanzschicht beträgt 10000 oder mehr. Der Stimuluswert Y45° der Metallglanzschicht ist ein Wert Y in Tristimuluswerten der Farbe eines Objekts aufgrund der Reflexion in einem XYZ-Farbsystem in dem Fall, da ein optischer Achsenwinkel der Beleuchtung bezüglich einer Richtung senkrecht zur Vorderfläche der Metallglanzschicht -45°±2° beträgt und ein optischer Achsenwinkel des erhaltenen reflektierten Lichts bezüglich einer Richtung senkrecht zur Vorderfläche der Metallglanzschicht 45°±2° beträgt.
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Bei der vorstehend erwähnten Konfiguration bewirkt Licht, das von der Seite der Oberflächenschicht in die Dekorfolienstruktur einfällt, aufgrund der Oberflächenrauheit der Vorderfläche der Oberflächenschicht diffuse Reflexion, wird in den Tupfen der achromatischen Schicht auf der Vorderfläche der Oberflächenschicht teilweise absorbiert und bewirkt durch die Metallglanzschicht auf der Rückfläche der Oberflächenschicht teilweise eine glänzende Reflexion (Spiegelreflexion). Ferner bewirkt ein Teil des Lichts auch eine diffuse Reflexion an den Umfängen der Tupfen der achromatischen Schicht. In gleicher Weise wie bei der ersten Dekorfolienstruktur bewirkt die Wechselwirkung dieser diffusen Lichtreflexion, Lichtabsorption und Glanzreflexion, dass die Dekorfolienstruktur optische Eigenschaften, die denen einer polierten Metallfläche ähneln, und ein Erscheinungsbild mit einer polierten metallischen Oberflächenausführung aufweist, wodurch mühelos eine polierte metallische Oberflächenausführung verwirklicht wird, die nicht übermäßig glänzend ist und sanft schimmert.
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Bei der ersten und zweiten Dekorfolienstruktur beträgt die mittlere Oberflächenrauheit Ra der Vorderfläche der Oberflächenschicht vorzugsweise 1 µm oder weniger und beträgt die maximale Rauhtiefe Rmax entweder 2 µm oder weniger oder beträgt der mittlere Rillenabstand Sm 100 µm oder mehr.
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Diese Konfiguration kann weiterhin eine diffuse Reflexion sicherstellen, die zum Verwirklichen einer polierten metallischen Oberflächenausführung ausreicht.
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Bei der ersten und zweiten Dekorfolienstruktur beträgt die Helligkeit L* der achromatischen Schicht vorzugsweise 0 - 50.
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Diese Konfiguration kann weiterhin eine Lichtabsorption sicherstellen, die zum Verwirklichen einer polierten metallischen Oberflächenausführung ausreicht, die nicht übermäßig glänzend ist und sanft schimmert.
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Bei der ersten und zweiten Dekorfolienstruktur beträgt der Tupfenflächenprozentsatz pro Einheitsfläche von der Vorderseite der Oberflächenschicht gesehen vorzugsweise 1 - 60%.
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Diese Konfiguration kann eine übermäßige Lichtabsorption reduzieren und auch eine übermäßige Abnahme der Helligkeit und/oder des Stimuluswerts der Dekorfolienstruktur reduzieren.
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Bei der ersten und zweiten Dekorfolienstruktur beträgt der Stimuluswert Y45° der Metallglanzschicht vorzugsweise 20000 oder mehr.
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Diese Konfiguration kann weiterhin eine Glanzreflexion (Metallglanz) sicherstellen, die zum Verwirklichen einer polierten metallischen Oberflächenausführung ausreicht.
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Die erste oder zweite Dekorfolienstruktur kann auf einer Oberfläche eines Grundmaterials vorgesehen werden, wodurch ein Dekorelement erhalten wird, das das Grundmaterial und eine auf der Oberfläche des Grundmaterials vorgesehene Dekorfolienstruktur umfasst.
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Diese Konfiguration ermöglicht es dem Dekorelement, mühelos optische Eigenschaften, die denen einer polierten Metallfläche ähneln, und ein Erscheinungsbild mit einer polierten metallischen Oberflächenausführung aufzuweisen.
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Bei dem Dekorelement ist das Grundmaterial vorzugsweise ein aus Harz geformtes Element.
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Diese Konfiguration kann die Flexibilität beim Gestalten der Form des Dekorelements verbessern.
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Figurenliste
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- 1 ist eine Längsschnittansicht, die geschichtete Konfigurationen einer Dekorfolienstruktur und ein die Dekorfolienstruktur umfassendes Dekorelement nach einer ersten beispielhaften Ausführungsform veranschaulicht.
- 2 ist eine Längsschnittansicht, die geschichtete Konfigurationen einer Dekorfolienstruktur und ein die Dekorfolienstruktur umfassendes Dekorelement nach einer zweiten beispielhaften Ausführungsform veranschaulicht.
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EINGEHENDE BESCHREIBUNG
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Nachstehend werden beispielhafte Ausführungsformen der vorliegenden Offenbarung näher beschrieben.
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Die Erfinder der vorliegenden Erfindung führten verschiedene Untersuchungen durch, um durch Nutzen einer Dekorfolienstruktur als Stapel von mehreren Schichten eine polierte metallische Oberflächenausführung zu verwirklichen, die nicht übermäßig glänzend ist und sanft schimmert. Infolge der Untersuchungen konzentrierten sich die Erfinder auf die Tatsache, dass diffuse Reflexion, Lichtabsorption und Glanzreflexion (Spiegelreflexion) von auf die Dekorfolienstruktur auffallendem Licht wichtige Faktoren zum Verwirklichen einer polierten metallischen Oberflächenausführung sind. Die Erfinder haben ebenso festgestellt, dass diffuse Reflexion durch Einstellen der Oberflächenrauheit der Oberflächenschicht der Dekorfolienstruktur reproduziert werden kann, Lichtabsorption durch Verwenden einer achromatischen Schicht mit einer relativ geringen Helligkeit reproduziert werden kann und Glanzreflexion durch Verwenden einer Metallglanzschicht mit einem Metallglanz, der einen relativ großen Stimuluswert aufweist, reproduziert werden kann. Die Erfinder haben ebenso festgestellt, dass, wenn die achromatische Schicht wie später beschrieben durch Tupfen ausgebildet ist, diffuse Reflexion auch durch Verwenden der Umfänge der Tupfen der achromatischen Schicht reproduziert werden kann.
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Selbst wenn aber die Oberflächenschicht transparent oder durchscheinend ausgelegt ist, ist es schwierig, ein Erscheinungsbild, das diffuse Lichtreflexion, Lichtabsorption und Glanzreflexion verwirklicht, allein durch Laminieren der achromatischen Schicht und der Metallglanzschicht zu erhalten. Wenn zum Beispiel die Metallglanzschicht unter der achromatischen Schicht angeordnet wird, wird die Metallglanzschicht durch die achromatische Schicht verdeckt und ist schwer zu sehen. In diesem Fall ist es daher schwierig, eine glänzende Lichtreflexion (d.h. Metallglanz) zu verwirklichen. Wenn dagegen die achromatische Schicht unter der Metallglanzschicht angeordnet wird, wird die achromatische Schicht durch die Metallglanzschicht verdeckt und ist schwer zu sehen. In diesem Fall ist es daher schwierig, Lichtabsorption zu erreichen.
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Um die vorstehenden Probleme zu lösen, haben die Erfinder eine Konfiguration entwickelt, bei der eine achromatischer Schicht durch mehrere Tupfen gebildet ist, so dass durch Zwischenräume zwischen den Tupfen eine Metallglanzschicht sichtbar ist. Die vorliegende Offenbarung wurde beruhend auf den vorstehenden Erkenntnissen und Ideen entwickelt.
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1 veranschaulicht eine Dekorfolienstruktur 10 nach einer ersten beispielhaften Ausführungsform. Diese Dekorfolienstruktur 10 umfasst: eine Oberflächenschicht 1, die durch eine transparente oder durchscheinende Harzschicht gebildet ist; eine achromatische Schicht 2, die auf der Rückfläche (der Unterseite) der Oberflächenschicht 1 angeordnet und durch mehrere Tupfen (winzige Tupfen) gebildet ist; und eine Metallglanzschicht 3, die an der Rückfläche (der Unterseite) der Oberflächenschicht 1 angeordnet ist, um die Zwischenräume zwischen den Tupfen der achromatischen Schicht 2 zu füllen, und die Rückfläche (die Unterseite) der achromatischen Schicht 2 bedeckt. Bei der ersten beispielhaften Ausführungsform weist die Oberflächenschicht 1 eine diffuse Reflexionsfunktion auf, die achromatische Schicht 2 weist eine Lichtabsorptionsfunktion und eine diffuse Reflexionsfunktion auf und die Metallglanzschicht 3 weist eine Glanzreflexionsfunktion auf.
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Bei der Dekorfolienstruktur 10 befinden sich Abschnitte der Metallglanzschicht 3 in den Zwischenräumen zwischen den Tupfen der achromatischen Schicht 2, was dazu führt, dass die Metallglanzschicht 3 von der Vorderseite der Oberflächenschicht 1 (in Draufsicht gesehen) durch die Zwischenräume zwischen den Tupfen sichtbar ist. Wenn demgemäß die Dekorfolienstruktur 10 von der Seite der Oberflächenschicht 1 mit der diffusen Reflexionsfunktion gesehen wird, sind winzige Tupfen der achromatischen Schicht 2 mit der Lichtabsorptionsfunktion in der Metallglanzschicht 3 mit der Glanzreflexionsfunktion dispergiert.
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Bei der vorstehend erwähnten Konfiguration bewirkt Licht, das von der Seite der Oberflächenschicht 1 in die Dekorfolienstruktur 10 einfällt, aufgrund der Oberflächenrauheit der Vorderfläche der Oberflächenschicht 1 teilweise diffuse Reflexion, wird in den Tupfen der achromatischen Schicht 2 auf der Rückfläche der Oberflächenschicht 1 teilweise absorbiert, bewirkt an den Umfängen der Tupfen teilweise diffuse Reflexion und bewirkt durch die Metallglanzschicht 3 auf der Rückfläche der Oberflächenschicht 1 teilweise eine Glanzreflexion (Spiegelreflexion). Die Wechselwirkung dieser diffusen Lichtreflexion, Lichtabsorption und Glanzreflexion bewirkt, dass die Dekorfolienstruktur 10 optische Eigenschaften, die denen einer polierten Metallfläche ähneln, und ein Erscheinungsbild mit einer polierten metallischen Oberflächenausführung aufweist, wodurch eine polierte metallische Oberflächenausführung verwirklicht wird, die nicht übermäßig glänzend ist und sanft schimmert.
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Bei der in 1 gezeigten Dekorfolienstruktur 10 ist die Metallglanzschicht 3 ebenfalls auf den Rückflächen der Tupfen der achromatischen Schicht 2 angeordnet und ist in den Zwischenräumen zwischen den Tupfen der achromatischen Schicht 2 vorhanden. Die vorliegende Offenbarung ist aber nicht auf dieses Beispiel beschränkt. Alternativ kann eine Konfiguration, bei der die Metallglanzschicht 3 nicht auf den Rückflächen der Tupfen der achromatischen Schicht 2 angeordnet ist und nur in den Zwischenräumen der Tupfen der achromatischen Schicht 2 auf der Rückfläche der Oberflächenschicht 1 vorhanden ist, genutzt werden.
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2 veranschaulicht eine Dekorfolienstruktur 10 nach einer zweiten beispielhaften Ausführungsform. Diese Dekorfolienstruktur 10 umfasst: eine Oberflächenschicht 1, die durch eine transparente oder durchscheinende Harzschicht gebildet ist; eine achromatische Schicht 2, die durch mehrere Tupfen (winzige Tupfen) gebildet ist, die auf der Vorderfläche (in einem Oberflächenabschnitt an der der Vorderseite) der Oberflächenschicht 1 vorgesehen sind; und eine Metallglanzschicht 3, die auf der Rückfläche der Oberflächenschicht 1 ausgebildet ist. Die Vorderfläche der achromatischen Schicht 2 ist mit der Vorderfläche der Oberflächenschicht 1 bündig. Bei der zweiten beispielhaften Ausführungsform weist die Oberflächenschicht 1 eine diffuse Reflexionsfunktion auf, die achromatische Schicht 2 weist eine Lichtabsorptionsfunktion und eine diffuse Reflexionsfunktion auf und die Metallglanzschicht 3 weist eine Glanzreflexionsfunktion auf.
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Bei der in 2 gezeigten Dekorfolienstruktur 10 ist die Metallglanzschicht 3 an der Rückseite der achromatischen Schicht 2 angeordnet, was dazu führt, dass die Metallglanzschicht 3 von der Vorderseite der Oberflächenschicht 1 gesehen durch die Zwischenräume zwischen den Tupfen sichtbar ist. Wenn demgemäß die Dekorfolienstruktur 10 von der Seite der Oberflächenschicht 1 mit der diffusen Reflexionsfunktion gesehen wird, sind winzige Tupfen der achromatischen Schicht 2 mit der Lichtabsorptionsfunktion in der Metallglanzschicht 3 mit der Glanzreflexionsfunktion dispergiert.
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Bei der vorstehend erwähnten Konfiguration bewirkt Licht, das von der Seite der Oberflächenschicht 1 in die Dekorfolienstruktur 10 einfällt, aufgrund der Oberflächenrauheit der Vorderfläche der Oberflächenschicht 1 teilweise diffuse Reflexion, wird in den Tupfen der achromatischen Schicht 2 in der Vorderfläche der Oberflächenschicht 1 teilweise absorbiert, bewirkt an den Umfängen der Tupfen teilweise diffuse Reflexion und bewirkt durch die Metallglanzschicht 3 auf der Rückfläche der Oberflächenschicht 1 teilweise eine Glanzreflexion (Spiegelreflexion). Die Wechselwirkung dieser diffusen Lichtreflexion, Lichtabsorption und Glanzreflexion bewirkt, dass die Dekorfolienstruktur 10 optische Eigenschaften, die denen einer polierten Metallfläche ähneln, und ein Erscheinungsbild mit einer polierten metallischen Oberflächenausführung aufweist, wodurch eine polierte metallische Oberflächenausführung verwirklicht wird, die nicht übermäßig glänzend ist und sanft schimmert.
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Bei der ersten und zweiten beispielhaften Ausführungsform bezeichnet die diffuse Reflexionsfunktion bei Reflektieren des sichtbaren Lichts die Funktion des Reflektierens von 20% oder mehr der Intensität sichtbaren Lichts (Wellenlänge: 420 - 670 nm, Divergenzwinkel: im Wesentlichen null Grad), das außen bei einem Einfallwinkel von 45° hin in Richtungen mit Ausnahme von Richtungen in einem Glanzreflexionswinkel von ±3° einfällt, oder bei Durchlassen des sichtbaren Lichts die Funktion des Änderns der Richtung von 5% oder mehr der durchgelassenen Lichtintensität des sichtbaren Lichts (Wellenlänge: 380 - 780 nm, Divergenzwinkel: im Wesentlichen null Grad), das außen bei einem Einfallwinkel von 90° hin in Richtungen mit Ausnahme der Richtungen in einem Glanzdurchlässigkeitswinkel von ±3° einfällt.
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Bei der ersten und zweiten beispielhaften Ausführungsform bezeichnet die Lichtabsorptionsfunktion die Funktion des Absorbierens oder Durchlassens von 20% oder mehr der Intensität sichtbaren Lichts (Wellenlänge: 420 - 670 nm, Divergenzwinkel: im Wesentlichen null Grad), das außen bei einem Einfallwinkel von 90° einfällt. Bei Reflektieren des einfallenden sichtbaren Lichts liegt die Differenz des Reflexionsfaktors zwischen den Wellenlängen (420 - 670 nm) vorzugsweise innerhalb ±10%.
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Bei der ersten und zweiten beispielhaften Ausführungsform bezeichnet beim Reflektieren des sichtbaren Lichts die Glanzreflexionsfunktion die Funktion des Reflektierens von 90% oder mehr der reflektierten Lichtintensität des sichtbaren Lichts 420 - 670 nm, Divergenzwinkel: im Wesentlichen null Grad), das außen bei einem Einfallwinkel von 45° hin in Richtungen innerhalb eines Glanzreflexionswinkels von ±3° einfällt.
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Bei der ersten und zweiten beispielhaften Ausführungsform werden die Oberflächenrauheit (im Einzelnen eine Rauheit Ra arithmetischen Mittels, eine maximale Rauhtiefe Rmax und ein mittlerer Rillenabstand Sm zwischen konkav und konvex) der Vorderfläche der Oberflächenschicht 1, die Helligkeit L* der achromatischen Schicht 2, die später beschrieben wird, die Fläche jdes Tupfens der achromatischen Schicht 2 von der Vorderseite der Oberflächenschicht 1 gesehen, der Tupfenflächenprozentsatz pro Einheitsfläche (d.h. das Verhältnis der Gesamtfläche aller Tupfen pro Einheitsfläche zur Einheitsfläche, was nachstehend als Tupfenflächenprozentsatz bezeichnet wird) von der Vorderseite der Oberflächenschicht 1 gesehen und der Stimuluswert Y45° der Metallglanzschicht 3, der später beschrieben wird, eingestellt, wodurch der Grad der diffusen Lichtreflexion, der Grad der Lichtglanzreflexion und der Grad von Lichtabsorption unabhängig voneinander in der Dekorfolienstruktur 10 auf Sollwerte eingestellt werden.
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Bei der ersten und zweiten beispielhaften Ausführungsform beträgt die Rauheit Ra im arithmetischen Mittel der Oberfläche der Vorderfläche der Oberflächenschicht 1 2 µm oder weniger, wobei entweder die maximale Rauhtiefe Rmax 4 µm oder weniger beträgt oder der mittlere Rillenabstand Sm von konkav zu konvex 50 µm oder mehr beträgt. Die Einstellung der Rauheit Ra im arithmetischen Mittel auf 2 µm oder weniger kann eine diffuse Reflexion sicherstellen, die zum Verwirklichen einer polierten metallischen Oberflächenausführung ausreicht. Die Einstellung der maximalen Rauhtiefe Rmax auf 4 µm oder weniger oder des mittleren Rillenabstands Sm von konkav zu konvex auf 50 µm oder mehr kann ebenfalls eine diffuse Reflexion sicherstellen, die zum Verwirklichen einer polierten metallischen Oberflächenausführung ausreicht.
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Hinsichtlich der Oberflächenrauheit der Vorderfläche der Oberflächenschicht 1 ist es bevorzugter, dass Ra 1 µm oder weniger beträgt und entweder Rmax 2 µm oder weniger beträgt oder Sm 100 µm oder mehr beträgt. Diese Einstellung kann weiterhin eine diffuse Reflexion sicherstellen, die zum Verwirklichen einer polierten metallischen Oberflächenausführung ausreicht.
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In der ersten und zweiten beispielhaften Ausführungsform beträgt die Helligkeit L* der achromatischen Schicht 2 in einem L*a*b*-Farbsystem (CIE 1976) 0 - 80. Die Einstellung der Helligkeit L* der achromatischen Schicht 2 auf 80 oder weniger kann eine Lichtabsorption sicherstellen, die zum Verwirklichen einer polierten metallischen Oberflächenausführung, die nicht übermäßig glänzend ist und sanft schimmert, ausreicht.
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Die Helligkeit L* der achromatischen Schicht 2 wird vorzugsweise auf 0 - 50 eingestellt. Diese Einstellung kann weiterhin eine Lichtabsorption sicherstellen, die zum Verwirklichen einer polierten metallischen Oberflächenausführung ausreicht, die nicht übermäßig glänzend ist und sanft schimmert.
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Bei der ersten und zweiten beispielhaften Ausführungsform beträgt die Fläche jedes Tupfen von der Vorderseite der Oberflächenschicht 1 gesehen 10-3-105 µm2. Die Einstellung der Fläche jedes Tupfen auf 10-3 µm2 oder mehr kann eine übermäßige Reduzierung der Tupfengröße verhindern und Lichtabsorption in den Tupfen sicherstellen. Eine Einstellung der Fläche jedes Tupfen auf 105 µm2 oder weniger erhöht dagegen die Anzahl an Tupfen pro Einheitsfläche mit dem gleichen Tupfenflächenprozentsatz. Somit nimmt die gesamte Umfangslänge aller Tupfen in der Einheitsfläche zu, wodurch an den Umfängen der Tupfen eine diffuse Reflexion sichergestellt wird. Ferner ist es möglich, eine übermäßige Zunahme der Tupfengröße zu hemmen, wodurch eine Verschlechterung des Erscheinungsbilds der Dekorfolienstruktur 10 gemindert wird.
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Bei der ersten und zweiten beispielhaften Ausführungsform beträgt der Tupfenflächenprozentsatz 1-80%.Die Einstellung des Tupfenflächenprozentsatzes auf 1% oder mehr kann eine Lichtabsorption sicherstellen, die zum Verwirklichen einer polierten metallischen Oberflächenausführung, die nicht übermäßig glänzend ist und sanft schimmert, ausreicht. Die Einstellung des Tupfenflächenprozentsatzes auf 80% oder weniger kann eine übermäßige Lichtabsorption reduzieren und auch eine übermäßige Abnahme der Helligkeit und/oder des Stimuluswerts der Dekorfolienstruktur 10 reduzieren.
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Der Tupfenflächenprozentsatz der achromatischen Schicht 2 beträgt bevorzugter 1-60%. Diese Einstellung kann eine übermäßige Lichtabsorption reduzieren und weiterhin eine übermäßige Abnahme der Helligkeit und/oder des Stimuluswerts der Dekorfolienstruktur 10 reduzieren.
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Bei der ersten und zweiten beispielhaften Ausführungsform beträgt der Stimuluswert Y45° der Metallglanzschicht 3, der in einem Fall, da der optische Achsenwinkel der Beleuchtung bezüglich einer Richtung senkrecht zu der Vorderfläche der Metallglanzschicht -45°±2° beträgt und der optische Achsenwinkel des erhaltenen reflektierten Lichts 45°±2° beträgt, der Wert Y bei Tristimuluswerten (X, Y und Z) der Farbe eines Objekts in einem XYZ-Farbsystem (CIE 1931 Farbsystem) ist, 10000 oder mehr. Die Einstellung des Stimuluswerts Y45° der Metallglanzschicht 3 auf 10000 oder mehr kann eine Glanzreflexion (Metallglanz) sicherstellen, die zum Verwirklichen einer polierten metallischen Oberflächenausführung ausreicht.
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Der Stimuluswert Y45° der Metallglanzschicht 3 wird Glanzreflexion (Metallglanz) sicherstellen, die zum Verwirklichen einer polierten metallischen Oberflächenausführung ausreicht.
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Bei der ersten und zweiten beispielhaften Ausführungsform sind die Dicken der Oberflächenschicht 1, der achromatischen Schicht 2 und der Metallglanzschicht 3 nicht speziell beschränkt. Die Dicke jeder Schicht kann nach Bedarf zum Beispiel innerhalb des Bereichs von 1 µm bis 1 mm liegen.
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Die Oberflächenschicht 1 kann farblos oder farbig sein, solange die Oberflächenschicht 1 transparent oder durchscheinend ist. Die Einstellung der Farbe der Oberflächenschicht 1 macht es möglich, eine erwünschte Art eines Metalls (z.B. Aluminium) für eine polierte metallische Oberflächenausführung der Dekorfolienstruktur 10 zu wählen.
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Das Material für die achromatische Schicht 2 ist nicht speziell beschränkt. Das Material für die achromatische Schicht 2 ist vorzugsweise ein Harz oder ein Metall, kann aber nach Bedarf Papier oder andere fasrige Materialien oder ein Mineral oder andere anorganische Materialien sein.
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Das Material für die Metallglanzschicht 3 ist ebenfalls nicht speziell beschränkt und ist vorzugsweise zum Beispiel ein Harz oder ein Metall. Die Einstellung der Farbe der Metallglanzschicht 3 macht es möglich, eine erwünschte Art eines Metalls (z.B. Aluminium) für eine polierte metallische Oberflächenausführung der Dekorfolienstruktur 10 zu wählen.
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Bei der ersten und zweiten beispielhaften Ausführungsform kann die Dekorfolienstruktur 10 durch Bilden der Schichten 1-3 auf einem (nicht gezeigten) Grundmaterial einer Transferfolie durch Bedrucken, Beschichten oder andere Techniken problemlos erhalten werden. Alternativ kann die Dekorfolienstruktur 10 auch durch Bilden der achromatischen Schicht 2 und der Metallglanzschicht 3 auf einer transparenten Folie, die als Oberflächenschicht 1 der Dekorfolienstruktur 10 dient, durch Bedrucken, Beschichten oder andere Techniken problemlos erhalten werden. Dann wird die erhaltene Dekorfolienstruktur 10 zum Beispiel auf die Oberfläche eines Grundmaterials 5 übertragen oder dort zum Haften gebracht (siehe 1 und 2), wodurch dem Grundmaterial 5 mühelos eine polierte metallische Oberfläche verliehen wird. Alternativ können die Schichten 1 - 3 der Dekorfolienstruktur 10 durch Bedrucken, Beschichten oder andere Techniken direkt auf der Oberfläche des Grundmaterials 5 ausgebildet werden.
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In vorstehender Weise wird ein Dekorelement 20 erhalten, das das Grundmaterial 5 und die Dekorfolienstruktur 10 umfasst, die auf der Oberfläche des Grundmaterials 5 vorgesehen ist. Dieses Dekorelement 20 weist optische Eigenschaften, die denen einer polierten Metallfläche ähneln, und ein Erscheinungsbild mit einer polierten metallischen Oberflächenausführung auf. Das Dekorelement 20 kann vorzugsweise für Kraftfahrzeug-Innenraumteile wie etwa Türgriffe, und Teile von Haushaltsgeräten, PCs, Mobiltelefone, Büromateriallieferanten, Sportartikel, Messgeräte, verschiedene Waren usw. verwendet werden.
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Das Grundmaterial 5 ist vorzugsweise ein aus Harz geformtes Element. Dies liegt daran, dass die Flexibilität bei der Gestaltung der Form des Dekorelements 20, das optische Eigenschaften, die denen einer polierten Metallfläche ähneln, und ein Erscheinungsbild mit einer polierten metallischen Oberflächenausführung aufweist, verbessert werden kann.
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In 1 und 2 bezeichnet das Bezugszeichen 4 eine Trägerschicht zum Schieben der Metallglanzschicht 3 gegen die Oberflächenschicht 1 und/oder eine Klebeschicht zum Bewirken des Anhaftens der Dekorfolienstruktur 10 an dem Grundmaterial 5. Eine (nicht gezeigte) Schutzschicht zum Verhindern, dass die Metallglanzschicht 3 durch die Trägerschicht (und/oder die Klebeschicht) 4 angegriffen oder zersetzt wird, kann zwischen der Metallglanzschicht 3 und der Trägerschicht (und/oder der Klebeschicht) 4 vorgesehen werden.
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Die vorliegende Offenbarung ist nicht auf die vorstehenden beispielhaften Ausführungsformen beschränkt und es können verschiedene Änderungen und Abwandlungen vorgenommen werden, ohne vom Schutzumfang der Ansprüche abzuweichen.
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Zum Beispiel kann eine transparente oder durchscheinende, farblose oder farbige Schutzschicht auf der Vorderfläche der Dekorfolienstruktur 10 oder der Vorderfläche des Dekorelements 20 vorgesehen werden, ohne Vorteile der vorliegenden Offenbarung zu mindern. Diese Schutzschicht kann sich zum Beispiel direkt auf der Vorderfläche der Oberflächenschicht 1 befinden. Die Schutzschicht soll die Vorderfläche der Dekorfolienstruktur 10 oder des Dekorelements 20 schützen. Alternativ könnte die Schutzschicht dazu dienen, die Oberflächenrauheit (Ra, Rmax und Sm) der Vorderfläche der Oberflächenschicht 1 einzustellen. Demgemäß umfasst die Oberflächenrauheit (Ra, Rmax und Sm) der Vorderfläche der Oberflächenschicht 1 die unter Verwenden der Schutzschicht eingestellte Oberflächenrauheit (Ra, Rmax und Sm).
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Die vorstehend beschriebenen beispielhaften Ausführungsformen sind lediglich zur Veranschaulichung vorgesehen und sollten nicht als Beschränkung der Erfindung ausgelegt werden. Der Schutzumfang der Erfindung sollte allein durch Heranziehen der Ansprüche gemessen werden. Alle Abwandlungen und Änderungen innerhalb eines äquivalenten Schutzumfangs der Ansprüche fallen in den Schutzumfang der Erfindung.
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Die vorliegende Offenbarung wird nachstehend durch Beispiele näher beschrieben. Die vorliegende Offenbarung ist aber nicht auf die folgenden Beispiele beschränkt.
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[Bildung der Dekorfolienstruktur]
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(Testnummern 1 - 10 und 12 - 14)
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Es wurden Dekorfolienstrukturen, die jeweils eine Konfiguration aufwiesen, die der der in 1 gezeigten Dekorfolienstruktur 10 ähnelte, gebildet, um die in den Tabellen 1 und 2 gezeigten Spezifikationen zu erfüllen. In den Tabellen 1 und 2 ist die „mittlere Fläche“ in dem Feld „Tupfengröße der achromatischen Schicht“ eine mittlere Fläche der Tupfen einer achromatischen Schicht von der Vorderseite einer Oberflächenschicht gesehen, der „Flächenprozentsatz (%)“ in dem Feld „Tupfenflächenprozentsatz der achromatischen Schicht“ ist das Verhältnis einer Tupfenfläche pro Einheitsfläche von der Vorderseite der Oberflächenschicht gesehen.
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Jede der vorstehend erwähnten Dekorfolienstrukturen wurde in folgender Weise gebildet. Unter Verwenden einer Polycarbonatplatte „PC1151“ (Plattendicke: 0,5 mm), hergestellt von TEIJIN CHEMICALS LTD. als Oberflächenschicht wurde eine achromatische Schicht (Dicke: 3 µm) in Form von Tupfen durch Siebdrucken auf diese Oberflächenschicht gebildet. Die Ausbildung der achromatischen Schicht verwendete eine UV-Tinte „HUG“, hergestellt von Seiko advance Ltd. Dann wurde eine Metallglanzschicht (mit einer Dicke von 2 µm auf der achromatischen Schicht) durch Siebdrucken auf der Oberflächenschicht und der achromatischen Schicht ausgebildet. Die Ausbildung der Metallglanzschicht nutzte eine Tinte „MIR-51000 Mirror Silver“, hergestellt von Teikoku Printing Inks Mfg Co., LTD. Danach wurde durch Siebdrucken auf der Metallglanzschicht eine Trägerschicht (Dicke: 10 µm) gebildet. Die Ausbildung der Trägerschicht nutzte eine Tinte „MIB-611 White“, hergestellt von Teikoku Printing Inks Mfg Co., LTD. Auf diese Weise wurde eine Dekorfolienstruktur mit einem Erscheinungsbild einer poliert wirkenden Aluminiumoberfläche von der Seite der Oberflächenschicht gesehen erhalten.
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(Testnummer 11)
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In der gleichen Weise wie bei den Testnummern 1 - 10 und 12 - 14 wurde eine Dekorfolienstruktur gebildet, mit der Ausnahme, dass keine achromatische Schicht gebildet wurde. Die Dekorfolienstruktur der Testnummer 11 unterscheidet sich von denen der vorliegenden Offenbarung.
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(Testnummern 16 und 17)
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In gleicher Weise wie bei den Testnummern 1 - 10 und 12 - 14 wurde eine Dekorfolienstruktur gebildet, mit der Ausnahme, dass eine Silbertinte hoher Leuchtdichte, hergestellt von Nippon Bee Chemical Co., LTD., bei der Ausbildung einer Metallglanzschicht verwendet wurde. Diese Dekorfolienstruktur ähnelt denen der Testnummern 1 - 10 und 12 - 14.
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(Testnummer 15)
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In der gleichen Weise wie bei den Testnummern 16 und 17 wurde eine Dekorfolienstruktur gebildet, mit der Ausnahme, dass keine achromatische Schicht gebildet wurde. Die Dekorfolienstruktur der Testnummer 15 unterschied sich von denen der vorliegenden Offenbarung.
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[Erscheinungsbildbeurteilung der Dekorfolienstruktur]
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Das Erscheinungsbild jeder der in der vorstehenden Weise gebildeten Dekorfolienstrukturen wurde visuell beurteilt. Im Einzelnen wurde die Dekorfolienstruktur mit sichtbarem Licht (Wellenlänge: 420-670 nm, Divergenzwinkel: im Wesentlichen null Grad) bei einem Einfallwinkel von 45° von der Seite der Oberflächenschicht bestrahlt. Dann wurden der Stimuluswert Y bei dem Glanzreflexionswinkel, d.h. der Stimuluswert Y45° der Glanzreflexion (Spiegelreflexion) und der Stimuluswert Y, der sich -5° vom Glanzreflexionswinkel befindet, d.h. der Stimuluswert Y40° diffuser Reflexion, mit einem Mehrwinkel-Spektralphotometer gemessen. Die Messergebnisse sind in den Tabellen 1 und 2 gezeigt.
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Hier ist in einem Fall, da der optische Achsenwinkel der Beleuchtung -45°±2° beträgt und der optische Achsenwinkel des erhaltenen reflektierten Lichts 45°±2° bezüglich einer Richtung senkrecht zu einer Probenoberfläche (d.h. der Vorderfläche der Oberflächenschicht) beträgt, der Stimuluswert Y45° der Glanzreflexion der Wert Y der Tristimulus-Werte der Farbe eines Objekts aufgrund von Reflexion in einem XYZ-Farbsystem. In einem Fall, da der optische Achsenwinkel der Beleuchtung -45°±2° beträgt und der optische Achsenwinkel des erhaltenen reflektierten Lichts 40°±2° bezüglich einer Richtung senkrecht zu einer Probenoberfläche (d.h. der Vorderfläche der Oberflächenschicht) beträgt, ist der Stimuluswert Y40° der diffusen Reflexion der Wert Y der Tristimulus-Werte der Farbe eines Objekts aufgrund von Reflexion in einem XYZ-Farbsystem.
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Zum Vergleich wurden der Stimuluswert Y45° der Glanzreflexion und der Stimuluswert Y40° der diffusen Reflexion einer echten polierten Oberfläche von Aluminium und Satinierung (Mattvernickelung) in der gleichen Weise gemessen. Dann betrug der Stimuluswert Y45° der Glanzreflexion an der polierten Aluminiumoberfläche 35000 - 55000 (z.B. 38306), der Stimuluswert Y40° diffuser Reflexion betrug 900 - 1300 (z.B. 925), der Stimuluswert Y45° der Glanzreflexion bei Satinierung betrug 10000 - 75000 (z.B. 31977) und der Stimuluswert Y40° diffuser Reflexion betrug 900 - 2600 (z.B. 1784). Das Verhältnis des Stimuluswerts diffuser Reflexion Y40° zu dem Stimuluswert der Glanzreflexion Y45° betrug ferner an der polierten Aluminiumoberfläche (Y40°/Y45°) 0,016 - 0,037 (z.B. 0,024) und das Verhältnis des Stimuluswerts diffuser Reflexion Y40° zu dem Stimuluswert der Glanzreflexion Y45° betrug auf der Satinierung (Y40°/Y45°) 0,012 - 0,26 (z.B. 0,056).
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Verglichen mit den Dekorfolienstrukturen der Testnummern 11 und 15, bei denen keine achromatische Schicht ausgebildet war, zeigten die Dekorfolienstrukturen der Testnummern 1 - 10, 12 - 14, 16 und 17, dass der Stimuluswert der Glanzreflexion Y45°, der Stimuluswert der diffusen Reflexion Y40° und/oder das Verhältnis des Stimuluswerts der diffusen Reflexion Y40° zu dem Stimuluswert der Glanzreflexion Y45° (Y40°/Y45°) denen der echten polierten Aluminiumoberfläche nahe kamen.
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Das Verhältnis des Stimuluswerts der diffusen Reflexion Y40° zu dem Stimuluswert der Glanzreflexion Y45° (Y40°/Y45°) liegt vorzugsweise in dem Bereich von 0,007 bis 0,25, beide Werte eingeschlossen, bevorzugter in dem Bereich von 0,008 bis 0,13, beide Werte eingeschlossen, und noch viel bevorzugter in dem Bereich von 0,01 bis 0,06, beide Werte eingeschlossen. Wenn das Verhältnis zu klein ist, pflegt der Glanz zu stark zu werden, um eine Beschaffenheit zu verwirklichen, die sanft schimmert. Wenn das Verhältnis dagegen zu groß ist, pflegt der Glanz zu schwach zu werden, mit einer Beschaffenheit, die übermäßig sanft schimmert.
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Der Stimuluswert der Glanzreflexion Y45° liegt vorzugsweise in dem Bereich von 4000 bis 100000, beide Werte eingeschlossen, bevorzugter in dem Bereich von 7000 bis 75000, beide Werte eingeschlossen, und noch viel bevorzugter bei 10000 bis 50000, beide Werte eingeschlossen. Wenn das Verhältnis zu klein ist, pflegt der Glanz zu schwach zu sein, mit einer übermäßigen Dämpfung. Wenn das Verhältnis dagegen zu groß ist, pflegt der Glanz zu stark zu sein, mit einer übermäßigen Leuchtkraft.
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Ein wichtiger Faktor zum Verwirklichen einer polierten metallischen Oberflächenausführung, die nicht übermäßig glänzend ist und sanft schimmert, ist insbesondere, dass das Verhältnis des Stimuluswerts diffuser Reflexion Y40° zu dem Stimuluswert der Glanzreflexion Y45° (Y40°/Y45°) nicht übermäßig klein ist (z.B. nicht kleiner als 0,007).