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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Klappenvorrichtung für ein Fahrzeug der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Klappenvorrichtung für ein Fahrzeug der im Oberbegriff des Patentanspruchs 8 angegebenen Art. Ferner betrifft die Erfindung ein Fahrzeug mit einer Klappenvorrichtung.
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Generell besteht bei elektrisch betriebenen Klappen, beispielsweise bei elektrisch betriebenen Heckklappen für Kraftwagen, die über eine Sensoreinrichtung zur relativen Positionsbestimmung der Klappe verfügen, das Problem, dass nach einem Trennen und Wiederanlegen der Energieversorgung der Klappe eine Steuerung nicht mehr die absolute Position bestimmen kann, in welcher sich die Klappe gerade befindet. Dieser Effekt wird zum Beispiel bei einer Heckklappe noch verstärkt, da diese während einer Unterbrechung der Energieversorgung zusätzlich noch manuell bewegt werden kann und sich somit nach dem erneuten Anlegen der Energieversorgung in einer anderen Position befinden kann als vor dem Trennen der Energieversorgung.
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Aus der
DE 10 2009 047 441 A1 ist ein Verfahren zum Betreiben einer elektrisch betätigbaren Klappe einer Klappenvorrichtung, insbesondere einer Heckklappe eines Kraftfahrzeugs, als bekannt zu entnehmen. Die dort offenbarte Klappenvorrichtung umfasst eine Sensoreinheit, mittels welcher eine relative Positionsbestimmung der Klappe ermöglicht wird, wobei nach einem Erreichen einer vordefinierten Stellung der Klappe die momentane Stellungsangabe einer aktuellen Stellung der Klappe zuordenbar ist, sodass die Bewegung der Klappe in Richtung der Offenstellung auf eine vorgegebene maximale Offenstellung begrenzbar ist. Nach dem Anlegen einer zuvor getrennten Energieversorgung an die Klappenvorrichtung und vor dem Erreichen der vordefinierten Stellung wird die momentan erfasste Stellungsangabe einer vorläufigen maximalen Offenstellung zugeordnet, sodass die Bewegung der Klappe in Richtung der Offenstellung auf die vorläufige maximale Offenstellung begrenzt wird. Mit anderen Worten kann die Klappe nach einem Wiederanlegen der Energieversorgung elektrisch lediglich nur noch geschlossen und nicht mehr geöffnet werden, da die aktuell aufgenommene Position nach dem Wiederanlegen der Energieversorgung als vorläufige maximale Endlage definiert wird. Dadurch soll die Klappe vor eventuellen Beschädigungen geschützt werden, da eine absolute Positionsbestimmung nach dem unmittelbaren Wiederanlegen der Energieversorgung nicht möglich ist. Diese Beschränkung der elektrischen Verschwenkbarkeit der Klappe bringt entsprechende Funktionalitätseinbußen mit sich, welche ein Bediener der Klappe als störend empfinden kann.
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Die
DE 10 2006 039 257 A1 zeigt eine Verstellvorrichtung sowie ein Verfahren zum Verstellen eines beweglichen Karosserieteils eines Kraftwagens. Das Karosserieteil ist mittels einer Steuereinrichtung steuerbar, welche von einem Betriebszustand in einen Ruhezustand übergeht, wenn innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums keine Verstellung des Karosserieteils erfolgt. Die Position des Karosserieteils wird zum Zeitpunkt, in welchem die Steuereinrichtung in den Ruhezustand versetzt worden ist, erfasst und abgespeichert. Sobald eine manuelle Verstellung des Karosserieteils während des Ruhezustands erfolgt, wird die Steuereinrichtung wieder in den Betriebszustand versetzt, wobei die Position des Karosserieteils erneut erfasst und die zuvor beim Eintritt in den Ruhezustand abgespeicherte Position mit diesem neuen Positionswert aktualisiert wird.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Lösung bereitzustellen, mittels welcher eine verbesserte Bedienbarkeit einer elektrisch betätigbaren Klappe ermöglicht wird, wobei die Klappe selbst und Elemente im Umfeld der Klappe vor Beschädigungen bewahrt werden sollen.
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Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren zum Betreiben einer Klappenvorrichtung für ein Fahrzeug und einer Klappenvorrichtung für ein Fahrzeug sowie einem Fahrzeug mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Betreiben einer Klappenvorrichtung für ein Fahrzeug mit einer elektrisch betätigbaren Klappe, insbesondere einer Heckklappe, umfasst folgende Schritte:
- – Bewegen der Klappe mittels eines Klappenantriebs, welcher von einer Steuereinrichtung mit einer Normalbetriebskennlinie während eines die Klappenvorrichtung mit Energie versorgenden ersten Zustands gesteuert wird;
- – mittels der Steuereinrichtung Erkennen eines Wiederanlegens einer Energieversorgung an die Klappenvorrichtung nach einem auf den ersten Zustand folgenden zweiten Zustand, bei welchem die Energieversorgung von der Klappenvorrichtung getrennt ist;
- – Erkennen einer angeforderten Bewegung der Klappe mittels der Steuereinrichtung;
wobei sich das erfindungsgemäße Verfahren durch folgende Schritte auszeichnet:
- – mittels der Steuereinrichtung Auswählen einer abgespeicherten Neustartkennlinie, durch welche Steuerungsparameter des zum Bewegen der Klappe vorgesehenen Klappenantriebs festgelegt werden, wobei sich die Neustartkennlinie von der Normalbetriebskennlinie dahingehend unterscheidet, dass der Klappenantrieb bei Verwendung der Neustartkennlinie ohne eine Information über die Absolutposition der Klappe steuerbar ist; und
- – Bewegen der Klappe mittels des Klappenantriebs, welcher von der Steuereinrichtung mit der ausgewählten Neustartkennlinie gesteuert wird, bis die Klappe eine vorgegebene Absolutposition erreicht.
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Während es also beim Gegenstand gemäß der
DE 10 2009 047 441 A1 vorgesehen ist, die elektrische Verfahrbewegung der Klappe nach einem erneuten Anlegen einer zuvor unterbrochenen Energieversorgung auf eine Schließbewegung einzuschränken, ist es demgegenüber erfindungsgemäß vorgesehen, dass nach einem Wiederanlegen einer zuvor unterbrochenen Energieversorgung an die Klappenvorrichtung die Klappe sowohl geöffnet als auch geschlossen werden kann. Die Klappe wird dabei entsprechend einer spezifischen Neustartkennlinie verfahren, wobei die Neustartkennlinie sich von der Normalbetriebskennlinie unterscheidet, mit welcher die Klappe verfahren wird, wenn eine absolute Positionsbestimmung der Klappe möglich ist. Die Neustartkennlinie kann dabei derart veränderte Steuerungsparameter gegenüber der Normalbetriebskennlinie zur Steuerung des Klappenantriebs und somit zum Bewegen der Klappe aufweisen, dass die Klappe nach einem Neustart der Klappenvorrichtung bzw. einem Wiederanlegen der Energieversorgung an die Klappenvorrichtung vorsichtiger verfahren werden kann. Dadurch wird es möglich, die Klappe – trotz einer nicht gegebenen absoluten Positionsbestimmung der Klappe – sowohl weiter zu öffnen als auch zu schließen. Die Funktionalität der elektrisch betätigbaren Klappe ist infolgedessen auch nach einem Unterbrechen der Energieversorgung der Klappenvorrichtung im Wesentlichen vollumfänglich gegeben.
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Somit ist eine verbesserte Lösung zum Betreiben einer Klappenvorrichtung nach einem Wiederanlegen einer Energieversorgung geschaffen, mittels welcher eine verbesserte Bedienbarkeit der elektrisch betätigten Klappe ermöglicht wird, wobei die Klappe selbst und sich daran anschließende Elemente vor Beschädigungen bewahrt werden. Die Klappe kann zum einen nach dem Wiederanlegen der Energieversorgung sowohl elektrisch geschlossen als auch weiter geöffnet werden kann, zum anderen werden die Klappe, ihre Mechanik sowie umliegende Elemente durch ein Verfahren der Klappe mit einer entsprechend vorgesehenen Neustartkennlinie effektiv vor Beschädigungen bewahrt. Insgesamt wird dadurch der Bedienungskomfort für einen Benutzer der Heckklappe gesteigert, da dieser auch nach einer Unterbrechung der Energieversorgung der Klappenvorrichtung die Klappe weiterhin elektrisch öffnen und schließen kann, ohne manuell eingreifen zu müssen.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird bei einer Steuerung des Klappenantriebs mit der Neustartkennlinie die Klappe mit einer geringeren Geschwindigkeit als bei einer Steuerung des Klappenantriebs mit der Normalbetriebskennlinie bewegt wird. Durch die langsamere Verfahrbewegung der Klappe nach einem Wiederanlegen der Energieversorgung wird diese effektiv vor Beschädigung geschützt.
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Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Bewegung der Klappe bei dem Betrieb mit der Neustartkennlinie bei einem geringeren der Klappe entgegengebrachten Bewegungswiderstand als bei dem Betrieb mit der Normalbetriebskennlinie gestoppt wird. Beispielsweise kann in der Neustartkennlinie ein entsprechend niedrigerer Schwellwert als in der Normalbetriebskennlinie vorgegeben sein, bei welchem die Bewegung der Klappe gestoppt wird. Da nach einem Wiederanlegen der Energieversorgung an die Klappenvorrichtung – wie bereits vorher erwähnt – keine absolute Positionszuweisung der Klappe möglich ist, wird durch die Verwendung sensiblerer Bewegungs- bzw. Einklemmschutzparameter die Klappe selbst sowie deren Mechanik wirkungsvoll vor Beschädigung geschützt, falls die Klappe beispielsweise in einen oberen mechanischen Anschlag oder gar gegen ein Hindernis fahren sollte.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird durch die Steuereinrichtung nach einem Wiederanlegen der Energieversorgung für eine Öffnungsbewegung der Klappe eine andere Neustartkennlinie als für eine Schließbewegung der Klappe auswählt, wobei die Neustartkennlinien sich derart unterscheiden, dass die Öffnungsbewegung langsamer als die Schließbewegung erfolgt und/oder die Öffnungsbewegung der Klappe bei einem geringeren der Klappe entgegengebrachten Bewegungswiderstand als bei der Schließbewegung gestoppt wird. Üblicherweise ist es weniger kritisch, wenn die Klappe in eine untere maximale Endlage, üblicherweise in ein entsprechendes Schloss, verfahren wird, als wenn die Klappe in einen oberen mechanischen Endanschlag mit zu hoher Geschwindigkeit fahren sollte. Durch eine Bereitstellung bzw. Auswahl unterschiedlicher Neustartkennlinien für eine Öffnungs- bzw. Schließbewegung der Klappe kann diesem Umstand Rechnung getragen werden, sodass nach dem Neustart zum Beispiel eine schnellere Schließbewegung als eine Öffnungsbewegung ermöglicht wird. Insgesamt wird dadurch nochmals eine Steigerung des Bedienkomforts der Klappenvorrichtung ermöglicht.
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Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Steuereinrichtung wieder die Normalbetriebskennlinie auswählt, sobald die Klappe während des Betriebs der Klappenvorrichtung mit der Neustartkennlinie die Absolutposition erreicht hat. Dadurch wird die Klappe schnellstmöglich wieder mit der Normalbetriebskennlinie bewegt, wodurch diese zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder mit einer schnelleren Verfahr- bzw. Verschwenkgeschwindigkeit bewegt werden kann. Falls vor dem Erreichen der Absolutposition ein vorgegebener Schwellwert für einen der Klappe entgegenzubringenden Bewegungswiderstand überschritten werden sollte, wird die Bewegung der Klappe natürlich vorzeitig gestoppt, um diese vor Beschädigungen zu bewahren.
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Des Weiteren ist es gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass bei einem Bewegen der Klappe mit der Neustartkennlinie ein Signal ausgegeben wird, mittels welchem darauf hingewiesen wird, dass die Klappe entsprechend der Neustartkennlinie bewegt wird. Bei dem Signal kann es sich beispielsweise um einen Warnton und/oder beispielsweise ein Blinksignal handeln, mittels welchem dem Benutzer der Klappenvorrichtung auf einfache Weise signalisiert wird, dass gerade die Klappe gemäß der Neustartkennlinie verfahren wird. Dadurch wird auf besonders einfache Weise einem Benutzer ersichtlich, dass die Klappe gerade erst wieder an eine Energieversorgung angeschlossen worden ist, und deswegen mit veränderten Bewegungsparametern verfahren wird.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Klappe in eine maximal geöffnete Endlage oder eine geschlossene Endlage als Absolutposition bewegt wird. Die Erkennung der geschlossenen Endlage ist dabei besonders einfach zu detektieren, da beispielsweise mithilfe einer geeigneten Sensoreinrichtung erkannt werden kann, sobald die Klappe in ein Schloss verfahren worden ist. Die maximal geöffnete Endlage kann beispielsweise dadurch erkannt werden, dass ein dafür vorgesehener Endschalter von der Klappe angefahren wird.
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Eine erfindungsgemäße Klappenvorrichtung für ein Fahrzeug umfasst eine elektrisch betätigbare Klappe, insbesondere eine Heckklappe, mit einer Steuereinrichtung, die dazu ausgebildet ist, einen Klappenantrieb zu steuern, mittels welchem die Klappe bewegbar ist, wobei
- – die Steuereinrichtung dazu ausgelegt ist, den Klappenantrieb mit einer Normalbetriebskennlinie in einem die Klappenvorrichtung mit Energie versorgenden ersten Zustand zu steuern;
- – die Steuereinrichtung dazu ausgebildet ist, ein Wiederanlegen einer Energieversorgung an die Klappenvorrichtung nach einem auf den ersten Zustand folgenden zweiten Zustand, bei welchem die Energieversorgung getrennt ist, zu erkennen;
- – die Steuereinrichtung dazu ausgebildet ist, eine angeforderte Bewegung der Klappe zu erkennen;
wobei sich die erfindungsgemäße Klappenvorrichtung dadurch auszeichnet, dass
- – die Steuereinrichtung dazu ausgebildet ist, eine abgespeicherte Neustartkennlinie auszuwählen, durch welche Steuerungsparameter zur Steuerung des Klappenantriebs festgelegt sind, wobei sich die Neustartkennlinie von der Normalbetriebskennlinie dahingehend unterscheidet, dass der Klappenantrieb bei Verwendung der Neustartkennlinie ohne eine Information über die Absolutposition der Klappe steuerbar ist; und
- – die Steuereinrichtung dazu ausgebildet ist, den Klappenantrieb entsprechend der Neustartkennlinie zu steuern, bis sich die Klappe in einer vorgegebenen Absolutposition befindet.
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Vorteilhafte Ausführungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind als vorteilhafte Ausführungen der Klappenvorrichtung anzusehen, wobei hier insbesondere die Klappenvorrichtung Mittel umfasst, mit denen die Verfahrensschritte durchführbar sind.
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Weiterhin ist es in vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass die Klappenvorrichtung einen Stellungsdetektor umfasst, welcher dazu ausgebildet ist, eine relative Stellung der Klappe zu erfassen, wobei nach Erreichen der vorbestimmten Stellung der Klappe der Stellungsdetektor auf einen der vorbestimmten Stellung der Klappe zugeordneten Wert kalibrierbar ist. Mit anderen Worten wird bei Erreichen der vordefinierten Stellung wieder eine absolute Positionsangabe bezüglich der Klappe möglich, da die Klappe in dieser Position wieder neu kalibriert wird. Entsprechend kann für ein Verfahren der Klappe nach der Kalibrierung die Normalbetriebskennlinie zum Bewegen der Klappe ausgewählt werden, sodass diese nun wieder schneller und gegebenenfalls auch mit veränderten Einklemmschutzparametern verfahren werden kann. Bei der vorbestimmen Stellung der Klappe kann es dabei um die bereits erläuterte Absolutposition der Klappe handeln, beispielsweise der maximal geöffneten Endlage oder der geschlossenen Endlage der Klappe.
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Ein erfindungsgemäßes Fahrzeug umfasst eine erfindungsgemäße Klappenvorrichtung oder eine vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Klappenvorrichtung.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert: Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung eines Fahrzeugs mit einer Klappenvorrichtung, welche eine Steuereinrichtung, einen Klappenantrieb und eine elektrisch betätigbare Klappe in Form einer Heckklappe umfasst; und
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2 eine schematische Seitenansicht des in 1 gezeigten Fahrzeugs, wobei die elektrisch betätigbare Heckklappe in drei unterschiedliche Positionen verschwenkt gezeigt ist.
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In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist ein Fahrzeug 10, welches eine Klappenvorrichtung 12 mit einer als elektrisch betätigbare Heckklappe 14 ausgebildete Klappe umfasst, in einer schematischen Ansicht gezeigt. Die Bewegung der Heckklappe 14 wird mittels einer Steuereinrichtung 16 gesteuert, welche einen Klappenantrieb 18 zum Verfahren der Heckklappe 14 gemäß einer in der Steuereinrichtung 16 hinterlegten Kennlinie ansteuert. Die Klappenvorrichtung 12 umfasst weiterhin einen hier nicht dargestellten Stellungsdetektor, welcher dazu ausgebildet ist, eine relative Stellung der Heckklappe 14 zu erfassen. Dieser Stellungsdetektor detektiert bei einer Bewegung der Heckklappe 14 die Änderung der Stellung der Heckklappe 14 und übermittelt eine entsprechende Information an die Steuereinrichtung 16. Aus Kostengründen wird in der Regel bei derartigen Klappenvorrichtungen 12 auf einen Positionsdetektor zur Erfassung der absoluten Stellung verzichtet und stattdessen lediglich ein Stellungsdetektor verwendet, der eine relative Positionsänderung der Heckklappe 14 erfassten kann, beispielsweise in Farm eines Hall-Sensors. Der Klappenantrieb 18 kann beispielsweise als translatorischer Antrieb ausgebildet sein. Alternativ kann der Klappenantrieb 18 auch ein rotatorischer Motor sein, der mithilfe eines Getriebes einen translatorischen Stellweg bewirken kann, um die Heckklappe 14 zu verstellen.
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Um eine Information bezüglich der absoluten Position der Heckklappe 14 trotz Verwendung eines relativen Stellungsdetektors zu ermöglichen, wird nach Erreichen einer vorbestimmten Stellung der Heckklappe 14 der Stellungsdetektor üblicherweise auf einen vorbestimmten, der Stellung der Klappe zugeordneten Wert kalibriert. Zum Beispiel kann ein Zähler des Stellungsdetektors auf null gesetzt werden, wenn die Heckklappe 14 eine Schließstellung erreicht hat. Die Schließstellung lässt sich besonders einfach erkennen, da beispielsweise ein Einrasten der Heckklappe 14 in ein dafür vorgesehenes Schloss 20 besonders einfach detektiert werden kann. Alternativ oder zusätzlich ist es ebenfalls möglich, dass der Stellungsdetektor dann kalibriert wird, wenn die Heckklappe 14 beispielsweise in eine maximale geöffnete obere Endlage, beispielsweise in einen mechanischen Anschlag, verfahren worden ist. Sobald allerdings die Energieversorgung von der Klappenvorrichtung 12 getrennt wird, geht die Information über die Absolutposition der Heckklappe 14 allerdings wieder verloren.
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Anhand von 2, in welcher das Fahrzeug 10 in einer schematischen Seitenansicht dargestellt ist, wird nachfolgend ein Verfahren erläutert, welches nach einem Wiederanlegen der Energieversorgung an die Klappenvorrichtung 12 durchgeführt wird.
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Im vorliegenden Fall ist die Klappenvorrichtung 12 gerade wieder mit einer Energieversorgung des Fahrzeugs 10 gekoppelt worden, nachdem die Klappenvorrichtung 12 zuvor vollständig von jeglicher Energieversorgung gekappt gewesen war. Dabei befindet sich die Heckklappe 14 in der mittleren Position, in welcher die Heckklappe 14 mit einer durchgezogenen Linie gekennzeichnet ist. Unmittelbar nach dem Wiederanlegen der Energieversorgung an die Klappenvorrichtung 12 gibt ein hier nicht dargestellter Benutzer, beispielsweise über eine Fernbedienung, einen Befehl, die Heckklappe 14 nach oben zu verschwenken. Diese angeforderte Bewegung der Heckklappe 14 wird mittels der Steuereinrichtung 16 erkannt. Anschließend wählt die Steuereinrichtung 16 eine Neustartkennlinie aus, durch welche Steuerungsparameter zur Steuerung des zum Bewegen der Heckklappe 14 vorgesehenen Klappenantriebs 18 festgelegt sind, wobei sich die Neustartkennlinie von einer Normalbetriebskennlinie unterscheidet. Die Normalbetriebskennlinie ist dabei die Kennlinie, die von der Steuereinrichtung 16 verwendet wird, wenn der Steuereinrichtung 16 eine Information bezüglich der Absolutposition der Heckklappe 14 vorliegt.
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Nach dem Auswählen der Neustartkennlinie wird die Heckklappe 14 anschließend in die angeforderte Bewegungsrichtung, im vorliegenden Fall also nach oben, mittels des Klappenantriebs 18 bewegt, welcher von der Steuereinrichtung 16 entsprechend der ausgewählten Neustartkennlinie gesteuert wird. Die Heckklappe 14 wird bei dem Bewegen entsprechend der Neustartkennlinie mit einer geringeren Geschwindigkeit als bei einem Betreiben entsprechend der Normalbetriebskennlinie bewegt. Des Weiteren wird die Heckklappe 14 bei dem Betrieb mit der Neustartkennlinie bei einem geringeren der Heckklappe 14 entgegengebrachten Bewegungswiderstand als bei dem Betrieb mit der Normalbetriebskennlinie gestoppt. Durch die langsamere und sensiblere Bewegung der Heckklappe 14 nach dem Neustart bzw. dem Wiederanlegen der Energieversorgung wird die Heckklappe 14 vor eventuellen Beschädigungen bewahrt. Im vorliegenden Fall, in welchem die Heckklappe 14 zunächst entsprechend der Benutzeranweisung nach oben verfahren werden soll, kann diese beispielsweise entsprechend der von der Steuereinrichtung ausgewählten Neustartkennlinie so lange verfahren werden, bis die Heckklappe 14 in die obere Endposition, welche durch die obere gestrichelte Linie dargestellt ist, verfahren worden ist. Üblicherweise weist die Heckklappe 14 in ihrer oberen Endlage einen entsprechenden mechanischen Anschlag auf.
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In dieser maximalen oberen Endlage der Heckklappe 14 wird der Stellungsdetektor, wie bereits zuvor erwähnt, kalibriert, sodass dieser beispielsweise auf null gesetzt oder diesem ein anderer vorbestimmter Wert zugewiesen wird, sodass von nun an eine absolute Positionsbestimmung der Heckklappe 14 ermöglicht ist. Die Steuereinrichtung 16 wählt anschließend die Normalbetriebskennlinie zum weiteren Bewegen der Heckklappe 14 aus, sobald diese in die hier dargestellte obere Endlage bewegt worden ist, welche einer vordefinierten Stellung entspricht.
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Alternativ ist es natürlich auch möglich, dass die Heckklappe 14 aus ihrer mittleren Position nach dem Wiederanlegen der Energieversorgung nach unten verfahren werden soll. Die Steuereinrichtung 16 wählt nach dem Wiederanlegen der Energieversorgung ebenfalls eine entsprechende Neustartkennlinie aus, wobei diese sich bei der angeforderten Schließbewegung von der Neustartkennlinie unterscheidet, die bei der Öffnungsbewegung nach dem Wiederanlegen der Energieversorgung ausgewählt wird. Dies hat den Hintergrund, dass ein Schließen der Heckklappe 14 nach einem Neustart der Klappenvorrichtung 12 üblicherweise weniger kritisch ist als ein weiteres Aufschwenken der Heckklappe 14, da die Heckklappe 14 beim weiteren Zuschwenken üblicherweise irgendwann in Richtung des Schlosses 20 verfahren wird, wobei hierbei das Risiko einer Beschädigung der Heckklappe 14 oder der gesamten Klappenvorrichtung 12 geringer ist, als wenn die Heckklappe 14 zu schnell in den oberen mechanischen Endanschlag fahren sollte.
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Gemäß der ausgewählten Neustartkennlinie zum Schließen der Heckklappe 14 wird diese verfahren, bis die Heckklappe 14 in ihrer unteren, hier ebenfalls gestrichelt dargestellten Position in ihre Schließstellung verfahren worden ist, wobei diese Schließstellung der Heckklappe 14 üblicherweise dadurch erkannt wird, dass die Heckklappe 14 in das Schloss 20 einschnappt, wobei von der Klappenvorrichtung 12 die Betätigung des Schlosses 20 erkannt wird. Nachdem die Heckklappe 14 in ihre untere Endlage verfahren worden ist, in welcher das Schloss 20 betätigt worden ist, wählt die Steuereinrichtung 16 ebenfalls die Normalbetriebskennlinie aus, sodass die Heckklappe 14 bei einer anschließenden Öffnungsbewegung gemäß der ausgewählten Normalbetriebskennlinie verfahren werden kann.
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Um einem Benutzer anzuzeigen, dass die Heckklappe 14 gerade mit veränderten Bewegungsparametern, also mit der ausgewählten Neustartkennlinie, verfahren wird, wird mittels eines Signals auf eine Verwendung der Neustartkennlinie hingewiesen. Es kann beispielsweise ein Warnton ausgegeben werden oder ein entsprechendes optisches Signal ausgegeben werden, sodass der Benutzer in jedem Fall darüber in Kenntnis gesetzt wird, dass die Heckklappe 14 gerade mit veränderten Bewegungsparametern bewegt wird.
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Dadurch wird dem Benutzer auf einfache Weise verdeutlicht, dass die Heckklappe 14 augenblicklich nicht mit ihren Normalbetriebsparametern bewegt wird, sodass sich ein Benutzer auch nicht wundern wird, wenn die Heckklappe 14 mit verminderter Geschwindigkeit bewegt wird. Sobald der Stellungsdetektor durch Anfahren einer definierten Stellung eine Kalibrierung erfahren hat, erlischt das Warnsignal, da die Klappenvorrichtung 12 ab diesem Zeitpunkt wieder mit einer Normalbetriebskennlinie betrieben wird.