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Technisches Gebiet
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Die Erfindung betrifft allgemein Klappenantriebe, insbesondere Steuerungen für Klappenantriebe in einem Kraftfahrzeug, wie z. B. eine Klappensteuerung für eine Heckklappe.
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Stand der Technik
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Kraftfahrzeuge weisen im Allgemeinen Heckklappen für Kofferräume auf, die zusehends elektrisch betätigbar sind. Die Betätigung eines solchen Klappensystems erfolgt in der Regel mit Hilfe einer Fernsteuerung oder mit Hilfe eines geeigneten Bedienungselementes im Fahrercockpit des Kraftfahrzeuges. Derartige Klappensteuerung sind z. B. aus der Druckschrift
DE 102 25 887A1 bekannt. Die dort beschriebene Klappensteuerung sieht vor, dass ein Öffnungswinkel als maximale Offenstellung vorgebbar ist, bis zu der die Klappe bei Betätigen einer entsprechenden Betätigungseinrichtung maximal geöffnet wird. Die maximale Offenstellung ist von dem Benutzer der Klappensteuerung einstellbar.
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Zum Überprüfen der Stellung der Klappe ist in der Regel ein Positionsdetektor vorgesehen, der eine Rückmeldung über die Stellung der Klappe gibt. Aus Kostengründen werden derzeit nur relative Positionsdetektoren vorgesehen, die bei einer Bewegung der Klappe eine Stellungsänderung und die Höhe der Stellungsänderung angeben, wie z. B. Hall-Sensoren. Eine Information über Stellungsänderungen der Klappe kann basierend auf der von dem Positionsdetektor oder einem Impulsgeber bereitgestellten Information in einer Steuereinheit akkumuliert werden, so dass in der Steuereinheit jederzeit eine Information über die momentane Stellung der Klappe verfügbar ist.
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Bei Aufnahme des Betriebs des Klappensystems muss bei der Verwendung von relativen Positionsdetektoren eine Kalibrierung durchgeführt werden. Dazu wird in der Regel eine zuvor definierte Stellung mit der Klappe angefahren, die die Steuereinheit dem von dem Positionsdetektor gelieferten Wert zuordnen kann. In Folge kann dann jeder von dem Positionsdetektor gelieferte Wert einer Stellung der Klappe zugeordnet werden.
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Wird das Klappensystem von der Spannungsversorgung getrennt, geht in der Regel die Information über die Zuordnung zwischen dem von dem Positionsdetektor gelieferten Wert und der aktuellen Stellung der Klappe verloren. Wird eine maximale Offenstellung der Klappe, die durch das Klappensystem angefahren werden darf, vorgegeben, so kann bei einer entsprechenden Verfahrbewegung der Klappe in Richtung der Offenstellung nicht mehr gewährleistet werden, dass die vorgegebene maximale Stellung der Klappe nicht überschritten wird. Handelt es sich bei dem Klappensystem um eine Heckklappe eines Kraftfahrzeugs, kann dies dazu führen, dass bei einer Nichtberücksichtigung der maximalen Offenstellung die Hecklappe je nach Abstellort des Kraftfahrzeuges die Heckklappe beim Öffnen an eine Gebäudedecke anstößt oder sich die Heckklappe soweit öffnet, dass diese von einer kleinen Person nicht manuell herabgezogen werden kann.
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Zur Lösung dieses Problems können derartige Klappensteuerungen mit einer dauerhaften Spannungsversorgung z. B. mit Hilfe einer Batterie oder eines Akkumulators versehen werden, damit die Information über die aktuelle Stellung der Klappe nicht verloren geht.
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Als weitere Maßnahme, um nach einem Ausfall der Spannungsversorgung eines Klappensystems zu vermeiden, dass die zu steuernde Klappe über eine vorgegebene maximale Offenstellung hinaus verfahren wird, besteht darin, unmittelbar nach einem Ausfall der Spannungsversorgung eine erneute Kalibrierung des Klappensystems vorzunehmen. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die Klappe vollständig in die Schließstellung bewegt wird, die eine definierte Stellung der Klappe darstellt und die über eine Überwachung eines Motorstroms des Klappenantriebs festgestellt werden kann. Dies kann jedoch für einen Benutzer u. U. nicht komfortabel sein, da ein Schließen der Klappe nicht zu jedem Zeitpunkt gewollt ist, z. B. wenn ein Gegenstand die zu verschließende Öffnung blockiert.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Betreiben eines Klappensystems mit einer Klappe, insbesondere einer Heckklappe eines Kraftfahrzeuges, zur Verfügung zu stellen, wobei vermieden wird, dass die Klappe nach einem Ausfall der Spannungsversorgung über eine maximale Offenstellung hinaus verfahren werden kann. Darüberhinaus ist es wünschenswert, dass der Benutzer der Klappensteuerung nach dem Wiederanlegen der Spannungsversorgung nicht sofort ein Kalibrieren der aktuellen Stellung der Klappe vornehmen muss bzw. dieses automatisch durchgeführt wird.
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Offenbarung der Erfindung
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Diese Aufgaben werden durch das Verfahren zum Betreiben eines Klappensystems mit einer Klappe gemäß Anspruch 1 sowie durch die Vorrichtung und das Klappensystem gemäß den nebengeordneten Ansprüchen gelöst.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Gemäß einem ersten Aspekt ist ein Verfahren zum Betreiben einer elektrisch betätigbaren Klappe eines Klappensystems, insbesondere einer Heckklappe eines Kraftfahrzeugs, vorgesehen. Die Klappe ist gemäß einer Bedienung durch einen Benutzer in Richtung einer Offenstellung und in Richtung einer Schließstellung verfahrbar, wobei eine Stellungsangabe erfasst wird, die eine relative Stellung der Klappe angibt, wobei nach einem Erreichen einer vordefinierten Stellung der Klappe die momentane Stellungsangabe einer aktuellen Stellung der Klappe zuordbar ist, so dass die Bewegung der Klappe in Richtung der Offenstellung auf eine vorgegebene maximale Offenstellung begrenzbar ist. Nach dem Anlegen einer Energieversorgung an das Klappensystem und vor dem Erreichen der vordefinierten Stellung wird die momentane Stellungsangabe einer vorläufigen maximalen Offenstellung zugeordnet, so dass die Bewegung der Klappe in Richtung der Offenstellung auf die vorläufige maximale Offenstellung begrenzt wird.
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Eine Idee der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Klappensteuerung so vorzusehen, dass unmittelbar nach dem Anlegen einer Energieversorgung, wie z. B. nach einem Ausfall einer Spannungsversorgung für die Klappensteuerung, die aktuelle relative Stellung der Klappe, die sich beispielsweise aus einer Stellungsangabe eines relativen Stellungsdetektors ergibt, als vorläufige maximale Offenstellung angenommen wird, und wobei die Klappe gemäß einer Bedienung des Benutzers zwischen einer Schließstellung und der so vorläufigen maximalen Offenstellung verfahrbar ist. Erst nach Erreichen einer vordefinierten Stellung der Klappe, wie z. B. der Schließstellung als ein Endanschlag der Klappe, kann die Stellung der Klappe kalibriert werden, indem der aktuellen Stellungsangabe die vordefinierte Stellung der Klappe zugeordnet wird, so dass bei einem weiteren Bewegen der Klappe über die jeweilige Stellungsangabe die momentane Stellung der Klappe ableitbar ist. Auf diese Weise kann eine vorgegebene maximale Offenstellung exakt angefahren werden. Daher wird bei Erreichen der vordefinierten Stellung der Klappe die vorläufige maximale Offenstellung durch die vorgegebene maximale Offenstellung ersetzt. Mit anderen Worten wird, bevor die Klappe nicht die vordefinierte Stellung erreicht hat, ein Bewegen der Klappe in die Offenstellung über die Stellung hinaus, die die Klappe bei Anlegen der Energieversorgung innehatte, nicht zugelassen.
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Wenn aufgrund einer Spannungsschaltung oder eines Resets bei geöffneter Klappe die Klappensteuerung eine Information über die aktuelle Stellung der Klappe verliert, muss sichergestellt werden, das beim Anfahren der Klappe diese nicht über die maximale Offenstellung hinaus in Richtung der Offenstellung verfahren werden kann. Dies wird dadurch erreicht, dass nach dem Wiederanlegen der Spannungsversorgung die relative Stellung der Klappe mit Hilfe eines Positionsgebers erfasst wird und die Klappe von dort aus lediglich in Richtung einer Schließstellung verfahrbar ist.
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Gemäß einer Ausführungsform kann die Bewegung der Klappe bei Betätigen eines Bedienelements in eine erste Richtung bewegt werden, und bei einem darauf folgenden Betätigen des Bedienelements die Bewegung der Klappe gestoppt werden, wobei bei einem darauffolgenden Betätigen des Bedienelements die Klappe in eine zweite Richtung bewegt wird, und bei einem darauf folgenden Betätigen des Bedienelements die Bewegung der Klappe gestoppt wird.
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Es kann vorgesehen sein, dass das Erreichen der vordefinierten Stellung der Klappe erkannt wird, wenn die Klappe in eine Schließstellung bewegt wird, die einen Endanschlag für die Bewegung der Klappe in Richtung der Schließstellung darstellt.
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Gemäß einem weiteren Aspekt ist eine Vorrichtung zum Betreiben einer elektrisch betätigbaren Klappe eines Klappensystems, insbesondere einer Heckklappe eines Kraftfahrzeugs, vorgesehen. Die Vorrichtung umfasst:
- – einen Klappenantrieb zum Bewegen der Klappe in Richtung einer Offenstellung und in Richtung einer Schließstellung;
- – einen Stellungsdetektor zum Erfassen einer Stellungsangabe, die eine relative Stellung der Klappe angibt,
- – eine Klappensteuerung, die ausgebildet ist,
- - um nach einem Erreichen einer vordefinierten Stellung der Klappe die momentane Stellungsangabe einer aktuellen Stellung der Klappe zuzuordnen, so dass die Bewegung der Klappe in Richtung der Offenstellung auf eine vorgegebene maximale Offenstellung begrenzbar ist, und
- – um nach dem Anlegen einer Energieversorgung an das Klappensystem und vor dem Erreichen der vordefinierten Stellung die momentane Stellungsangabe einer vorläufigen maximalen Offenstellung zuzuordnen, so dass die Bewegung der Klappe in Richtung der Offenstellung auf die vorläufige maximale Offenstellung begrenzt wird.
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Gemäß einem weiteren Aspekt ist ein Klappensystem mit einer Klappe, insbesondere einer Heckklappe eines Kraftfahrzeugs, und der obigen Vorrichtung vorgesehen.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Bevorzugte Ausführungsformen werden anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung eines Hecks eines Kraftfahrzeuges mit einer darin befindlichen Heckklappe; und
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2 ein Flussdiagramm zur Veranschaulichung eines Verfahrens zum Betreiben einer Klappensteuerung für die Hecklappe der 1.
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Beschreibung von Ausführungsformen
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1 zeigt schematisch ein Fahrzeugheck 1 mit einer Heckklappe 2. Die Heckklappe 2 dient zum Verschließen eines Kofferraumes 3 des Fahrzeugs und ist an dem Fahrzeugheck 1 an einer Schwenkachse 4 schwenkbeweglich angebracht.
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Die Hecklappe 2 ist mit Hilfe eines Klappenantriebes 5 elektrisch verstellbar. Der Klappenantrieb 5 kann beispielsweise als translatorischer Antrieb ausgebildet sein. Alternativ kann als Klappenantrieb auch ein rotatorischer Motor vorgesehen sein, der mit Hilfe eines Getriebes einen translatorischen Stellweg bewirken kann, um die Heckklappe 2 zu verstellen.
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Der Stellantrieb 5 wird von einer Klappensteuerung 6 angesteuert. Die Klappensteuerung 6 steuert den Klappenantrieb 5 an, um die Hecklappe 2 in Richtung einer Offenstellung O und in Richtung einer Schließstellung S zu Verfahren. In der Schließstellung liegt die Heckklappe 2 an dem Fahrzeugheck 1 an, so dass der Kofferraum 3 verschlossen ist. In einer Offenstellung steht die Heckklappe 2 von dem Kofferraum 3 ab, so dass das Innere des Kofferraumes 3 zugänglich ist. Die Klappensteuerung 6 ist mit einem Positionsgeber 7 (Stellungsdetektor) verbunden, der bei einer Bewegung der Hecklappe 2 die Änderung der Stellung der Heckklappe detektiert und eine entsprechende Information an die Klappensteuerung 6 übermittelt. Aus Kostengründen wird in der Regel bei derartigen Klappenantrieben auf einen Positionsdetektor zur Erfassung der absoluten Stellung verzichtet und stattdessen lediglich ein Stellungsdetektor für eine relative Positionsänderung verwendet (z. B. Hall-Sensoren).
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Nachdem der Klappenantrieb 5 die Heckklappe 2 in eine definierte Stellung, z. B. die Schließstellung, verfahren hat, was eine definierte Stellung der Hecklappe 2 darstellt, kann die Klappensteuerung 6 die definierte Stellung der Heckklappe 2 dem Detektorwert des Positionsgebers 7 zuordnen. Bei einem nachfolgenden Verfahren der Heckklappe 2 zu einer weiteren Stellung können dann die relativen Stellungsänderungen der Heckklappe 2 ausgewertet werden und daraus die aktuelle absolute Stellung der Heckklappe 2 ermittelt werden. Dies kann beispielsweise mit Hilfe eines Zählers in der Klappensteuerung 6 erfolgen, der bei einer Bewegung der Heckklappe 2 entsprechend vom Positionsgeber 7 bereitgestellten Impulsen inkrementiert bzw. dekrementiert wird, so dass der Zählerstand eines solchen Zählers eine Angabe für eine absolute Stellung der Heckklappe 2 darstellt, wenn der Zähler zuvor bei einer vordefinierten Stellung der Heckklappe 2 initialisiert worden ist. Zum Beispiel kann der Zähler auf 0 gesetzt werden, wenn die Heckklappe 2 die Schließstellung erreicht hat. In alternativen Ausführungsformen kann der Positionsgeber 7 selbst einen Zähler enthalten, der bei einer Bewegung der Heckklappe 2 inkrementiert oder dekrementiert wird.
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Die Klappensteuerung 6 sieht in der Regel vor, eine Angabe zu einer maximalen Offenstellung der Heckklappe 2 zu speichern. Die maximale Offenstellung gibt eine Stellung der Heckklappe 2 an, bis zu der diese maximal geöffnet werden darf. Dies dient dazu, zu vermeiden, das ein Bereich der Heckklappe 2 z. B. an einer Gebäudedecke 9 anstößt, wie z. B. an einer Garagendecke, wenn das Fahrzeug in einer Garage abgestellt worden ist. Mit Hilfe geeigneter Bedienelemente ist ein Benutzer des Kraftfahrzeuges in der Lage, die maximale Offenstellung in der Klappensteuerung 6 zu programmieren. Die Angabe zur maximalen Offenstellung wird in einem geeigneten Speicherelement (nicht gezeigt) permanent gespeichert.
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Die Klappensteuerung 6 sowie der Klappenantrieb 5 werden über eine Spannungsversorgung 10, beispielsweise die Fahrzeugbatterie, mit einer Versorgungsspannung versorgt.
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Zum Bedienen der Heckklappe 2 wird in der Regel ein einzelnes Bedienelement 11 vorgesehen. Das Bedienelement 11 kann an einem Funksender und/oder im Cockpit des Fahrzeugs angeordnet sein. Beim Drücken des Bedienelementes 11 verfährt die Heckklappe 2 in eine Richtung, d. h. entweder in Richtung der Offenstellung O oder in Richtung der Schließstellung S. Bei einem erneuten Betätigen des Bedienelementes 11 wird die Bewegung der Heckklappe 2 angehalten. Bei einem erneuten Drücken des Bedienelementes 11 wird der Klappenantrieb 5 so angesteuert, dass die Heckklappe 2 in der zu der vorherigen Bewegungsrichtung entgegengesetzten Richtung verfahren wird. Bei einem erneuten Betätigen des Bedienelementes 11 kann die Verfahrbewegung der Heckklappe 2 erneut angehalten werden.
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Wird das Bedienelement 11 nicht betätigt, erfolgt das Verfahren der Heckklappe 2 in Richtung der Offenstellung O lediglich bis zur gespeicherten maximalen Offenstellung und wird dann durch die Klappensteuerung 6 gestoppt. In Richtung der Schließstellung S erfolgt in diesem Fall das Verfahren der Heckklappe 2, solange bis die Heckklappe 2 den Kofferraum 3 vollständig verschließt.
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Der Zustand, bei dem die Heckklappe 2 den Kofferraum 3 vollständig verschließt (Endanschlag), kann beispielsweise durch einen Zustandswechsel eines Schlosses an der Heckklappe 2 erkannt werden, z. B. bei einer Betätigung des Schlosses. Dies ist möglich, da in der Regel die Funktion des Schlosses nur bei vollständig geschlossenem Kofferraum 3 aktivierbar ist. Insbesondere wird der Endanschlag erkannt, wenn das Schloss von einem geöffneten Zustand in einen schließenden Zustand versetzt wird, da in diesem Fall sichergestellt ist, dass das Schloss greift und den Kofferraum 3 verschließt.
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Alternativ kann der Endanschlag in dem vollständig geschlossenen Zustand durch die Klappensteuerung 6 erkannt werden, indem permanent ein Kraftaufwand ermittelt wird, den der Klappenantrieb 5 bereitstellen muss, um die Heckklappe 2 zu bewegen. Der Kraftaufwand kann durch Überwachen des Stromflusses durch den Klappenantrieb 5 geschätzt werden. Abhängig von dem Kraftaufwand wird beim Verfahren der Heckklappe 2 erkannt, dass die Heckklappe 2 die Schließstellung als ein Endanschlag erreicht hat. Dies kann insbesondere durch ein Auswerten des Stromverlaufs durch den elektrisch betriebenen Klappenantrieb 5 erkannt werden, d. h. steigt der Strom in den Klappenantrieb schnell an, so wird auf die Schließstellung geschlossen.
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Nach einem Ausfall der Spannungsversorgung 10 oder ein Wartungs- oder Reperaturbedingtes kurzzeitiges Abklemmen des Klappensystems von einer Versorgungsquelle 10, die eine Versorgungsspannung bereitstellt, geht die Information über die momentane Stellung der Heckklappe 2 verloren. Somit ist die in der Klappensteuerung 6 (oder in dem Positiongeber 7) gespeicherte Information über die maximale Offenstellung unbrauchbar, da die aktuelle Stellung der Heckklappe 2 nach dem Wideranlegen der Versorgungsspannung unbekannt ist.
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Es ist daher vorgesehen, nach dem Wiederanlegen der Versorgungsspannung die aktuelle Stellung der Heckklappe 2 als Angabe zu einer provisorischen maximalen Offenstellung zu speichern und in Folge ein Bewegen der Heckklappe 2 nur bis zu dieser provisorischen maximalen Offenstellung zuzulassen. Damit ist gewährleistet, dass die zuvor gespeicherte maximale Offenstellung nicht überschritten wird, wenn der Benutzer nicht manuell die Heckklappe 2 über die zuvor geltende maximale Offenstellung hinaus bewegt hat.
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Wird die Heckklappe 2 im Laufe des weiteren Betriebs vollständig in die Schließstellung bewegt, so ist es möglich, die definierte Schließstellung der Heckklappe 2 erneut zu erkennen und die absolute Stellung der Heckklappe 2 zu kalibrieren. Bei einer Bewegung der Heckklappe 2 in Richtung einer Offenstellung O kann anschließend die Änderung der Stellungsangabe durch den Positionsgeber 7 erfasst und daraus die aktuelle absolute Stellung der Heckklappe 2 ermittelt werden. Wurde die definierte Schließstellung erreicht und die absolute Stellung der Heckklappe 2 konnte wieder ermittelt werden, so kann als Angabe für die maximale Offenstellung die zuvor, d. h. vor dem Ausfall der Versorgungsspannung geltende Angabe über die maximale Offenstellung verwendet werden.
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Ein Flussdiagramm zur Veranschaulichung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ist in 2 dargestellt. In Schritt S1 wird überprüft, ob ein Ausfall der Versorgungspannung vorgelegen hat. Ist dies nicht der Fall (Alternative: nein), so wird in einem Maximal-Positions-Speicherelement in der Klappensteuerung 6 eine Angabe zu einer maximalen Offenstellung bereitgestellt, die zuvor z. B. durch einen Benutzer voreingestellt worden ist. Anschließend wird das Verfahren mit Schritt S2 fortgesetzt. Wird in Schritt S1 ein Ausfall der Versorgungspannung festgestellt (Alternative: ja), so wird in Schritt S7 als Angabe für die maximale Offenstellung die momentane, beim Wiederanlegen der Versorgungsspannung vorliegende Stellung der Heckklappe 2 angenommen, die durch den Positionsgeber 7 angezeigt wird. Diese Angabe wird in dem Maximal-Positions-Speicherelement als Angabe über eine vorläufige, maximale Offenstellung gespeichert.
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In einem nachfolgenden Schritt S2 wird überprüft, ob das Bedienelement 11 für ein Verstellen der Heckklappe 2 betätigt worden ist. Ist dies nicht der Fall (Alternative: nein), so wird zu Schritt S2 zurückgesprungen und die Abfrage so lange widerholt, bis eine Betätigung des Bedienelementes 11 festgestellt worden ist.
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Wurde das Bedienelement 11 betätigt (Alternative: ja), so wird entsprechend einer Richtungsangabe, die in einem Richtungs-Speicherelement der Klappensteuerung 6 gespeichert ist, die Heckklappe 2 entweder in Richtung der Schließstellung S oder in Richtung der Offenstellung O verfahren (Schritt S3). Das Verfahren erfolgt in Schritt S3 im Wesentlichen durch Anlegen einer entsprechenden Ansteuerspannung an den Klappenantrieb 5 durch die Klappensteuerung 6. Die Ansteuerspannung bleibt nach dem Anlegen in Schritt S3 solange angelegt, bis ein Abschalten der Antriebsspannung durch die Klappensteuerung 6 signalisiert wird.
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Nach dem Anlegen der Ansteuerspannung an den Klappenantrieb 5 wird in Schritt S4 überprüft, ob die Heckklappe 2 entweder die Schließstellung erreicht hat oder die Stellung erreicht hat, die durch die in dem Maximal-Positions-Speicherelement gespeicherte Angabe über die maximale Offenstellung bezeichnet ist. Ist dies der Fall (Alternative: ja), so wird zu Schritt S6 gesprungen, bei dem der Klappenantrieb 5 von der Ansteuerspannung getrennt wird. Die Schließstellung (Endanschlag) wird wie oben beschrieben abhängig von einer Betätigung eines Schlosses an der Heckklappe 2 oder abhängig von einem Stromverlauf durch einen durch den Klappenantrieb 5 fließenden Strom erkannt. Wird in Schritt S4 erkannt, dass die Heckklappe 2 die Schließstellung erreicht hat, so wird als Angabe für die maximale Offenstellung die in dem Maximal-Positions-Speicherelement gespeicherte Angabe übernommen und die Angabe für die provisorische maximale Offenstellung verworfen.
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Wird in Schritt S4 festgestellt, dass die Stellung der Heckklappe 2 weder die Schließstellung noch die durch die Angabe für die maximale Offenstellung bezeichnete Stellung erreicht hat (Alternative: nein), so wird in Schritt S5 überprüft, ob das Bedienelement 11 ein erneutes Mal betätigt worden ist. Ist dies der Fall (Alternative: Ja), so wird zu Schritt S6 gesprungen, wo die Klappenantrieb 5 von der Ansteuerspannung getrennt wird, um den Klappenantrieb 5 abzuschalten und die Bewegung der Heckklappe 2 zu stoppen. In Schritt S6 wird weiterhin das Richtungs-Speicherelement umgeschrieben, so dass nachfolgend bei einem nächsten Betätigen des Bedienelements 11 in Schritt S3 eine durch Anlegen der Ansteuerspannung bewirkte Bewegung der Heckklappe 2 in entgegengesetzter Richtung verläuft.
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Wird in Schritt S5 nicht festgestellt, dass das Bedienelement 11 betätigt worden ist (Alternative: Nein), so wird zu Schritt S4 zurückgesprungen und die Heckklappe 2 bewegt sich in der im Schritt S3 vorgegebenen Richtung weiter, da die Ansteuerspannung weiterhin an dem Klappenantrieb 5 anliegt.
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Erst wenn in Schritt S4 festgestellt worden ist, (Alternative: ja) dass eine Schließstellung erreicht worden ist, so wird in dem Maximal-Positions-Speicherelement als Angabe für die maximale Offenstellung die ursprünglich gespeicherte, z. B. in einem Permanentspeicher gespeicherte Angabe für die maximale Offenstellung verwendet, da nun die absolute Stellung der Heckklappe 2 eindeutig bestimmbar ist.