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Die Erfindung betrifft eine Spritze gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1, einen Verschluss für eine Spritze gemäß Oberbegriff des Anspruchs 4 und ein Verfahren zum Herstellen eines Verschlusses gemäß Oberbegriff des Anspruchs 11.
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Spritzen, Verschlüsse und Verfahren der hier angesprochenen Art sind bekannt. Bekannte Spritzen weisen einen Spritzenzylinder und ein an dessen distalem Ende vorgesehenes Nadelansatzstück auf. Um eine solche, vorzugsweise mit einer medizinischen und/oder pharmazeutischen Zubereitung vorgefüllte Spritze während ihrer Lagerung beziehungsweise vor ihrem Gebrauch dicht zu verschließen, weist diese einen Verschluss auf. Dieser umfasst eine das Nadelansatzstück dichtend verschließende Verschlusskappe sowie eine Sicherungskappe, welche die Verschlusskappe umgreift und über einen Haltering an dem Nadelansatzstück befestigt ist. Die Spritze, welche bevorzugt für medizinische Zwecke geeignet und bestimmt ist, wird also während ihrer Lagerung durch die Verschlusskappe im Bereich des Nadelansatzstücks dicht verschlossen, so dass eine in der Spritze vorgesehene Zubereitung nicht entweichen und nicht durch von außen eindringende Stoffe und/oder Keime kontaminiert werden kann. Bekannte Verschlüsse sind aus separaten Teilen zusammengesetzt. Insbesondere sind die Sicherungskappe und die Verschlusskappe als separate Teile vorgesehen. Sie werden in voneinander getrennten Verfahrensschritten hergestellt und für eine Montage auf der Spritze zusammengesetzt. Da es sich um kleine Teile handelt, können diese leicht verloren gehen. Die separaten Produktionsschritte und die getrennte Lagerung der einzelnen Teile bringen einen erheblichen logistischen Aufwand mit sich. Aufgrund des zusätzlich notwendigen Montageschrittes, um die separaten Teile des Verschlusses zusammenzufügen, verteuert sich die Herstellung des Verschlusses und damit auch der Spritze.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Spritze, einen Verschluss und ein Verfahren zur Herstellung des Verschlusses zu schaffen, welche die genannten Nachteile nicht aufweisen.
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Die Aufgabe wird gelöst, in dem ein Verschluss mit den Merkmalen des Anspruchs 1 geschaffen wird. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass zumindest die Sicherungskappe und die Verschlusskappe einstückig ausgebildet sind. Sie sind daher gemeinsam handhabbar und lagerbar, so dass nicht eines der beiden Teile verloren gehen kann, wobei diese auch nicht vor oder bei einer Endmontage der Spritze zusammengesetzt werden müssen. Hierdurch wird der logistische Aufwand erheblich gemindert, und es entfällt ein zusätzlicher Produktionsschritt.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die Aufgabe wird auch gelöst, in dem ein Verschluss für eine Spritze mit den Merkmalen des Anspruchs 4 geschaffen wird. Dieser weist eine Verschlusskappe zum dichten Verschließen der Spritze, eine die Verschlusskappe umgreifende Sicherungskappe, einen Haltering zum Befestigen des Verschlusses auf der Spritze und einen den Haltering umgreifenden Sicherungsring auf, an dem die Sicherungskappe abtrennbar befestigt ist. Der Verschluss zeichnet sich dadurch aus, dass zumindest die Verschlusskappe und die Sicherungskappe einstückig ausgebildet sind. Es ergeben sich dabei die bereits in Zusammenhang mit der Spritze angesprochenen Vorteile.
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Bevorzugt wird ein Verschluss, der sich dadurch auszeichnet, dass die Sicherungskappe, der Haltering und/oder der Sicherungsring ein vergleichsweise hartes Material umfasst/umfassen. Hierdurch kann die Sicherungskappe die Verschlusskappe stützen und insbesondere Kräfte aufnehmen, die sonst gegebenenfalls zu einem unbeabsichtigten Entfernen der Verschlusskappe führen würden. Der Haltering und der Sicherungsring weisen die nötige Stabilität auf, um ihre Halte- beziehungsweise Sicherungsfunktion zu erfüllen, wenn sie ein hartes Material umfassen. Besonders bevorzugt ist das harte Material ein thermoplastisches Polymer, ganz besonders bevorzugt Polypropylen. Es wird auch bevorzugt, dass die Sicherungskappe, der Haltering und/oder der Sicherungsring aus dem harten Material, vorzugsweise dem thermoplastischen Polymer, ganz besonders bevorzugt Polypropylen besteht/bestehen.
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Es wird auch ein Verschluss bevorzugt, der sich dadurch auszeichnet, dass die Verschlusskappe ein weiches beziehungsweise elastisches Material umfasst. Dies ermöglicht eine elastische und damit dichte Anlage der Verschlusskappe an dem Nadelansatzstück, welches vorzugsweise eine größere Härte aufweist als die Verschlusskappe. Das weiche beziehungsweise elastische Material ist bevorzugt ein thermoplastisches Elastomer (TPE). Besonders bevorzugt besteht die Verschlusskappe aus dem weichen Material, vorzugsweise aus TPE.
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Besonders bevorzugt wird auch ein Verschluss, bei welchem die Sicherungskappe und die Verschlusskappe in einem Zweikomponenten-Spritzgussverfahren als einstückiges Element hergestellt sind. Hierbei ist es möglich, die Sicherungskappe aus einem vergleichsweise harten und die Verschlusskappe aus einem vergleichsweise weichen beziehungsweise elastischen Material zu formen, wobei beide einstückig in ein und demselben Verfahren hergestellt werden.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die Aufgabe wird auch gelöst, in dem ein Verfahren zum Herstellen eines Verschlusses mit den Merkmalen des Anspruchs 11 geschaffen wird. Dieses zeichnet sich durch die folgenden Schritte aus: Eine Sicherungskappe wird aus einem ersten, vorzugsweise harten Material gespritzt. Eine Verschlusskappe wird aus einem zweiten, vorzugsweise weichen Material gespritzt. Dabei wird entweder die Verschlusskappe auf die Sicherungskappe aufgespritzt, oder die Sicherungskappe wird auf die Verschlusskappe aufgespritzt. Es kommt also letztlich nicht darauf an, in welcher Reihenfolge die Teile durch Spritzgießen geformt werden. Wesentlich ist, dass die Sicherungskappe und die Verschlusskappe einstückig aus verschiedenen Materialien hergestellt werden, wobei das eine Element in dem Spritzgussverfahren an das andere Element angeformt wird.
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Es wird ein Verfahren bevorzugt, bei dem der Sicherungsring in demselben Mehrkomponenten-Spritzgussverfahren wie die Sicherungskappe und die Verschlusskappe geformt wird. Vorzugsweise kann der Sicherungsring an die Sicherungskappe angeformt werden. Besonders bevorzugt wird auch der Haltering in demselben Mehrkomponenten-Spritzgussverfahren geformt. Hierdurch können ansonsten separat auszuführende Verfahrensschritte in das eine Mehrkomponenten-Spritzgussverfahren integriert werden.
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Besonders bevorzugt wird ein Verfahren, bei dem die Sicherungskappe, der Sicherungsring und bevorzugt auch der Haltering in einem Schritt aus demselben Material geformt werden. In diesem Fall ist es insbesondere möglich, dass der gesamte Verschluss in dem Mehrkomponenten-Spritzgussverfahren als ein einstückiges Element hergestellt wird.
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Schließlich wird ein Verfahren bevorzugt, bei dem die Sicherungskappe und die Verschlusskappe beim Spritzgießen miteinander verrastet werden. Für einen Gebrauch der Spritze wird die Sicherungskappe entfernt, wobei die Verschlusskappe von der Sicherungskappe mitgenommen wird, wenn diese mit ihr verrostet ist. Das Nadelansatzstück ist dann in einem Schritt zugänglich, und es müssen nicht die Sicherungskappe und die Verschlusskappe separat entfernt werden.
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Weitere bevorzugte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine Schnittdarstellung eines Ausführungsbeispiels einer Spritze mit noch nicht vollständig aufgesetztem Verschluss, und
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2 eine Detailansicht der Schnittdarstellung einer Spritze in verschlossenem Zustand.
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1 zeigt eine Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer Spritze 1 im Längsschnitt in einem Zustand, in dem ein Verschluss 3 noch nicht vollständig auf die Spritze 1 aufgesetzt ist. Die Spritze 1 weist einen Spritzenzylinder 5 auf, der vorzugsweise eine medizinische und/oder pharmazeutische Zubereitung aufnimmt. Die Spritze 1 dient bevorzugt medizinischen Zwecken. Der Spritzenzylinder 5 der vorzugsweise vorgefüllten Spritze 1 ist bevorzugt durch einen nicht dargestellten Stopfen im Bereich eines proximalen Endes P verschlossen. Der Stopfen ist im Inneren des Spritzenzylinders 5 verlagerbar, um die Zubereitung über ein an einem distalen Ende D vorgesehenes Nadelansatzstück 7 auszutreiben.
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Dieses dient der Kopplung der Spritze 1 mit einem Abgabemittel. Wie der Begriff Nadelansatzstück andeutet, kann es sich hierbei um eine Nadel oder Kanüle handeln. Es ist jedoch auch möglich, andere Abgabemittel, wie sie im medizinischen Bereich üblich sind, mit dem Nadelansatzstück 7 zu koppeln, beispielsweise einen Schlauch eines Injektionssystems oder einer anderen medizinischen Vorrichtung.
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Der Verschluss 3 umfasst eine Verschlusskappe 9, die so ausgebildet ist, dass durch sie das Nadelansatzstück 7 dichtend verschließbar ist. Er umfasst weiterhin eine Sicherungskappe 11, welche die Verschlusskappe 9 umgreift.
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In vollständig aufgesetztem Zustand ist die Sicherungskappe 11 über einen Haltering 13 an dem Nadelansatzstück befestigt. Bevorzugt ist hierfür ein Sicherungsring 15 vorgesehen, an welchem die Sicherungskappe 11 abtrennbar befestigt ist. Besonders bevorzugt ist mindestens ein die Sicherungskappe 11 und den Sicherungsring 15 verbindender Abreißsteg vorgesehen, so dass diese Elemente quasi über eine Sollbruchstelle miteinander verbunden sind. Bei einem Ausführungsbeispiel ist es möglich, dass mehrere Abreißstege – in Umfangsrichtung vorzugsweise in einem gleichen Winkelabstand voneinander verteilt – vorgesehen sind, welche den Sicherungsring 15 und die Sicherungskappe 11 miteinander verbinden.
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Es ist auch möglich, dass an dem Sicherungsring 15 und/oder der Sicherungskappe 11 Vorsprünge vorgesehen sind, die sich in Richtung auf das andere Element hin erstrecken. In diese können Stützkräfte eingeleitet werden, wenn eine Verlagerung der Sicherungskappe 11 und des Sicherungsrings 15 – in Längsrichtung der Spritze 1, also in axialer Richtung – aufeinander zu erfolgt. So wird vermieden, dass die Abreißstege versehentlich reißen, wenn axiale Druckkräfte in die Sicherungskappe 11 eingeleitet werden. Diese sollen dagegen bestimmungsgemäß reißen, wenn axiale Zugkräfte in die Sicherungskappe 11 eingeleitet werden.
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Bevorzugt weist die Spritze 1 im Bereich des Nadelansatzstücks 7 ein Befestigungsmittel, vorzugsweise eine Nut, einen Wulst oder – wie bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel – eine Hinterschneidung 17 auf, mittels dem der Haltering 13 an dem Nadelansatzstück 7 befestigt werden kann. Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel wird er von oben auf das Nadelansatzstück 7 aufgeschoben und rastet unterhalb der Hinterschneidung 17 ein. Es ist dann vorzugsweise nicht mehr möglich, ihn zerstörungsfrei wieder abzuziehen.
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Der Sicherungsring 15 weist einen vorzugsweise ringförmigen, radial nach innen vorspringenden Vorsprung 19 auf, mit dem er in aufgesetztem Zustand hinter eine Hinterschneidung 21 an dem Haltering 13 greift. Er wird also bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ebenfalls bevorzugt von oben auf den Haltering 13 aufgeschoben und rastet schließlich mit dem Vorsprung 19 hinter der Hinterschneidung 21 ein. Es ist dann vorzugsweise nicht mehr möglich, den Sicherungsring 15 zerstörungsfrei von dem Haltering 13 zu trennen. Daher reißt die Sicherungskappe 11 im Bereich des mindestens einen Abreißstegs von dem Sicherungsring 15 ab, wenn axiale Zugkräfte in sie eingeleitet werden.
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Das Nadelansatzstück 7 ist bevorzugt als Konus, ganz besonders bevorzugt als Luer-Konus ausgebildet. Der Haltering 13 umfasst bevorzugt einen sich in Richtung des Nadelansatzstücks 7, also in axialer Richtung erstreckenden Wandbereich 23 auf, der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Gewinde, bevorzugt als Luer-Gewinde ausgebildet ist. So kann insgesamt das bekannte und vielseitig anwendbare Luer-Lock-System an der Spritze 1 verwirklicht werden.
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Die Verschlusskappe 9 und die Sicherungskappe 11 sind einstückig ausgebildet. Auf diese Weise sind beide Elemente gemeinsam handhabbar und gemeinsam lagerbar.
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Die Verschlusskappe 9 umfasst bevorzugt ein weiches Material; sie besteht vorzugsweise aus diesem. Insbesondere ist das Material bevorzugt weicher beziehungsweise elastischer als das Material des Nadelansatzstücks 7. Beim Aufsetzen der Verschlusskappe 9 auf das Nadelansatzstück 7 wird die Verschlusskappe 9 vorzugsweise elastisch gedehnt, so dass sie dichtend an dem Nadelansatzstück 7 anliegt. Sie weist bevorzugt einen zentralen Vorsprung 25 auf, der im aufgesetzten Zustand in dichtenden Eingriff mit einer Mündung 27 des Nadelansatzstücks 7 kommt, um die Dichtwirkung weiter zu erhöhen.
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Das weiche beziehungsweise elastische Material ist bevorzugt ein thermoplastisches Elastomer (TPE). Bei einem anderen Ausführungsbeispiel ist es möglich, dass es sich bei dem Material um ein vernetztes thermoplastisches Elastomer (TPE-V) handelt. Diese Materialien sind insbesondere für den Primärkontakt mit einer medizinischen und/oder pharmazeutischen Zubereitung geeignet. Der Verschluss 3 und die gesamte Spritze 1 sind bevorzugt so ausgebildet, dass die medizinische und/oder pharmazeutische Zubereitung ausschließlich mit Materialien in Kontakt kommt, die für den Primärkontakt geeignet sind. Das Nadelansatzstück 7 umfasst bevorzugt Glas beziehungsweise besteht vorzugsweise aus diesem. Bei einem anderen Ausführungsbeispiel kommt auch ein vorzugsweise harter Kunststoff als Material für das Nadelansatzstück 7 infrage. Dieses ist vorzugsweise mit dem Spritzenzylinder 5 einstückig ausgebildet und umfasst besonders bevorzugt dasselbe Material wie dieser.
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Die Sicherungskappe 11 umfasst bevorzugt ein vergleichsweise hartes Material oder besteht vorzugsweise aus diesem. Insbesondere ist das Material vorzugsweise härter als das Material der Verschlusskappe 9, so dass die Sicherungskappe 11 diese stützen und in sie eingeleitete Kräfte aufnehmen kann. Sie dient auch dazu, die Verschlusskappe 9 vor von außen auf sie einwirkenden Kräften zu schützen, so dass sie nicht versehentlich entfernt wird.
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Bei dem harten Material handelt es sich vorzugsweise um ein thermoplastisches Polymer, besonders bevorzugt um Polypropylen.
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Auch der Sicherungsring 15 und bevorzugt auch der Haltering 13 umfassen ein vergleichsweise hartes Material oder bestehen aus diesem. Besonders bevorzugt umfassen sie das gleiche Material wie die Sicherungskappe 11, oder bestehen aus diesem. Der Sicherungsring 15 und der Haltering 13 können ihre Sicherungs- beziehungsweise Haltefunktion besonders gut erfüllen, wenn sie aus einem vergleichsweise harten Material bestehen.
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Vorzugsweise ist jedoch das Material des Halterings 13 zumindest geringfügig elastischer als das Material, welches das Nadelansatzstück 7 umfasst. In diesem Fall ist es möglich, den Haltering 13 auf das Nadelansatzstück 7 aufzuschieben, wobei dieser sich aufgrund des sich in 1 konisch vergrößernden Durchmessers des Nadelansatzstücks 7 elastisch verformen kann. Unterhalb der Hinterschneidung 17 federt er dann elastisch zurück, so dass er bevorzugt unter radialer Vorspannung fest – in Aufschiebrichtung gesehen – hinter der Hinterschneidung 17 anliegt. Hierzu ist der Innendurchmesser des Halterings 13 in geeigneter Weise auf den Außendurchmesser der Spritze 1 in dem Bereich in 1 unterhalb der Hinterschneidung 17 abgestimmt. Es ist dann nicht mehr möglich, ihn zerstörungsfrei von dem Nadelansatzstück 7 abzuziehen.
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Der Sicherungsring 15 ist bevorzugt durch die Wahl seiner Wandstärke so ausgebildet, dass er beim Aufschieben auf den Haltering 13 leicht aufgeweitet werden kann, wobei schließlich der Vorsprung 19 elastisch – in Aufschiebrichtung gesehen – hinter der Hinterschneidung 21 einfedert. Auch der Sicherungsring 15 liegt dann bevorzugt unter Vorspannung an dem Haltering 13 an, so dass es nicht mehr möglich ist, ihn zerstörungsfrei wieder abzuziehen.
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Bei einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel können der Sicherungsring 15 und der Haltering 13 einstückig ausgebildet sein. Sie werden dann nicht wie beschrieben zusammengefügt, sondern bilden ein einziges, einstückiges Element, welches auf das Nadelansatzstück 7 aufgesetzt wird. Sie können insbesondere in einem Spritzgussverfahren als einstückiges Element hergestellt sein. Umfassen sie das gleiche Material, ist hierfür ein einzelner Spritzgussschritt ausreichend. Sie können jedoch auch verschiedene Materialien umfassen, wobei sie dann bevorzugt in einem Zweikomponenten-Spritzgussverfahren hergestellt werden können.
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Auch die Sicherungskappe 11 und die Verschlusskappe 9 sind bevorzugt in einem Zweikomponenten-Spritzgussverfahren als einstückiges Element hergestellt.
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Es ist möglich, dass die Sicherungskappe 11 und der Sicherungsring 15 in einem einzigen Spritzgussschritt aus demselben Material als einstückiges Element hergestellt werden. Dabei wird auch der mindestens eine Abreißsteg, welcher die beiden Teile verbindet, geformt. Die Verschlusskappe 9 wird dann vorzugsweise in einem weiteren Spritzgussschritt gefertigt.
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Der Haltering 13 kann separat gefertigt werden. Es ist aber auch möglich, ihn vorzugsweise in demselben Spritzgussschritt aus demselben Material gemeinsam mit der Sicherungskappe 11 und dem Sicherungsring 15 zu fertigen.
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Insgesamt zeigt sich damit, dass bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der gesamte Verschluss 3 in einem Mehrkomponenten-Spritzgussverfahren als einstückiges Element hergestellt werden kann.
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Er muss dann nur noch auf das Nadelansatzstück 7 aufgeschoben werden, bis der Haltering 13 – in Aufschiebrichtung gesehen – hinter der Hinterschneidung 17 einrastet, um die Spritze 1 zu verschließen.
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2 zeigt eine Detaildarstellung des Ausführungsbeispiels der Spritze 1 gemäß 1 im Längsschnitt in verschlossenem Zustand. Gleiche und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, so dass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird. In 2 ist dargstellt, dass der Haltering 15 bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel mit dem Vorsprung 19 die Hinterschneidung 21 verrastend hintergreift. Da die Sicherungskappe 11 über den mindestens einen Abreißsteg mit dem Sicherungsring 15 verbunden ist, ist sie mittelbar über den Haltering 13 an dem Nadelansatzstück 7 befestigt, weil der Sicherungsring 15 an dem Haltering 13 befestigt ist, der seinerseits an dem Nadelansatzstück 7 befestigt ist, in dem er quasi verrastend hinter die Hinterschneidung 17 greift.
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Das Nadelansatzstück 7 und die Verschlusskappe 9 sind quasi überlappend dargestellt, weil in 2 die Verformung des weichen beziehungsweise elastischen Materials der Verschlusskappe 9 nicht berücksichtigt ist. Aus dieser Darstellung wird aber besonders deutlich, dass tatsächlich die Verschlusskappe 9 beim Aufsetzen auf das Nadelansatzstück 7 elastisch verformt wird, so dass sie dichtend an diesem anliegt. Insbesondere sorgt der Vorsprung 25 für eine dichte Überdeckung der Mündung 27.
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Im Folgenden wird das Verfahren zum Herstellen eines Verschlusses näher erläutert:
Zunächst wird entweder die Sicherungskappe 11 aus einem ersten, vorzugsweise harten Material spritzgegossen, oder die Verschlusskappe 9 wird aus einem zweiten, vorzugsweise weichen Material spritzgegossen. Anschließend wird entweder die Verschlusskappe 9 auf die Sicherungskappe 11 aufgespritzt, oder die Sicherungskappe 11 wird auf die Verschlusskappe 9 aufgespritzt. Jedenfalls werden beide Elemente bevorzugt in ein Zweikomponenten-Spritzgussverfahren einstückig aneinander angeformt.
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Bevorzugt wird auch der Sicherungsring 15 in demselben Mehrkomponenten-Spritzgussverfahren geformt. insbesondere ist es möglich, ihn in demselben Spritzgussschritt gemeinsam mit der Sicherungskappe 11 zu formen, wenn er dasselbe Material wie diese umfasst. Dabei wird zugleich auch der mindestens eine Abreißsteg geformt, welcher die beiden Elemente miteinander verbindet. Die Verschlusskappe 9 wird dann entsprechend an die Einheit aus Sicherungskappe 11 und Sicherungsring 15 angeformt, oder diese Einheit wird an die Verschlusskappe 9 angeformt.
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Vorzugsweise wird auch der Haltering 13 in demselben Mehrkomponenten-Spritzgussverfahren wie die Sicherungskappe 11 und die Verschlusskappe 9 geformt.
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Bei einer Ausführungsform des Verfahrens ist es möglich, die Sicherungskappe 11, den Sicherungsring 15 und den Haltering 13 in einem Spritzgussschritt aus demselben Material zu formen. Anschließend kann dann die Verschlusskappe 9 in diese Einheit eingeformt werden, oder die Einheit kann an die Verschlusskappe 9 angeformt werden. So entsteht der Verschluss 3 als vollständig einstückiges Element, welches nur noch auf das Nadelansatzstück 7 aufgesetzt werden muss, um die Spritze 1 zu verschließen.
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Bei einer anderen Ausführungsform des Verfahrens ist es möglich, den Sicherungsring 15 und den Haltering 13 in demselben Mehrkomponenten-Spritzgussverfahren wie die Sicherungskappe 11 und die Verschlusskappe 9 zu formen, hierbei jedoch wenigstens einen zusätzlichen Spritzgussschritt zur Formung des Sicherungsrings 15 und/oder des Halterings 13 vorzusehen. Insbesondere ist es dann möglich, dass der Sicherungsring 15 und/oder der Haltering 13 von der Sicherungskappe 11 und/oder voneinander verschiedene Materialien umfassen.
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Besonders bevorzugt wird/werden die Sicherungskappe, der Sicherungsring und/oder der Haltering aus einem Material gespritzt, welches Polypropylen umfasst, vorzugsweise aus Polypropylen besteht.
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Die Verschlusskappe wird bevorzugt aus einem Material gespritzt, welches thermoplastisches Elastomer (TPE) umfasst, vorzugsweise aus diesem besteht. Bei einer Ausführungsform des Verfahrens ist es möglich, die Verschlusskappe aus einem Material zu spritzen, welches vernetztes thermoplastisches Elastomer (TPE-V) umfasst, vorzugsweise aus diesem besteht.
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In einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens werden die Sicherungskappe 11 und die Verschlusskappe 9 beim Spritzgießen miteinander verrastet. Es wird dabei vorzugsweise an der Verschlusskappe 9 mindestens eine Ausnehmung 29 vorgesehen, in welche mindestens ein Vorsprung 31 der Sicherungskappe 11 eingreift. Es ist auch möglich, an der Sicherungskappe 11 eine Ausnehmung vorzusehen, in welche ein entsprechender Vorsprung der Verschlusskappe 9 eingreift. Schließlich ist es möglich, an beiden Elementen mindestens eine Ausnehmung und mindestens einen Vorsprung vorzusehen, welche verrastend ineinandergreifen.
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Es ist ohne Weiteres klar, dass die Verschlusskappe 9 und die Sicherungskappe 11 dann die entsprechenden Rastmittel, nämlich Vorsprünge und/oder Ausnehmungen umfassen.
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Bevorzugt sind die mindestens eine Ausnehmung 29 und der mindestens eine Vorsprung 31 so ausgebildet, dass Axialkräfte von der Sicherungskappe 11 in die Verschlusskappe 9 eingeleitet werden können. Dadurch ist es möglich, dass die Verschlusskappe 9 mitgenommen wird, wenn die Sicherungskappe 11 von dem Sicherungsring 15 getrennt und entfernt wird. Um das Nadelansatzstück 7 für einen Gebrauch der Spritze 1 freizulegen, ist es dann nicht nötig, zunächst die Sicherungskappe 11 und danach die Verschlusskappe 9 zu entfernen, sondern beide Elemente werden zugleich entfernt, wenn die Verschlusskappe 11 entfernt wird.
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Vorzugsweise sind der mindestens eine Vorsprung 31 und die mindestens eine Ausnehmung 29 so ausgebildet, dass auch in Umfangsrichtung wirkende Kräfte von der Sicherungskappe 11 in die Verschlusskappe 9 oder umgekehrt eingeleitet werden können. Hierdurch wird eine Relativdrehung zwischen der Sicherungskappe 11 und der Verschlusskappe 9 wirksam verhindert. Dies erhöht die Dichtigkeit des Verschlusses 3, weil die Verschlusskappe 9 nicht in der Sicherungskappe 11 bewegt, insbesondere nicht gedreht werden kann. Bevorzugt sind hier – in Umfangsrichtung gesehen – mehrere Ausnehmungen 29 und Vorsprünge 31, besonders bevorzugt im gleichen Winkelabstand voneinander, vorgesehen.
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Dadurch, dass die Sicherungskappe 11 und die Verschlusskappe 9 als einstückiges Element ausgebildet sind, und insbesondere dadurch, dass die beiden Elemente miteinander verrastet sind, kann die Bauhöhe beziehungsweise Erstreckung – in Längs- beziehungsweise Axialrichtung gesehen – des Verschlusses 3 reduziert werden. Sind diese Elemente nämlich zweistückig ausgebildet, muss die Sicherungskappe 11 die Verschlusskappe 9 nicht nur um – sondern auch übergreifen, um sie vor Verlust oder unbefugtem Entfernen zu schützen beziehungsweise – in axialer Richtung gesehen – zu stabilisieren. Sind die Elemente dagegen einstückig miteinander ausgebildet, insbesondere miteinander verrastet, genügt es, wenn die Sicherungskappe 11 die Verschlusskappe 9 – in Umfangsrichtung gesehen – umgreift, wie dies in 1 und in 2 dargestellt ist. Obwohl die Verschlusskappe 9 in der Darstellung von 2 von oben zugänglich ist, kann sie nicht von dem Nadelansatzstück 7 entfernt werden, solange die Sicherungskappe 11 mit dem Sicherungsring 15 verbunden ist. Der Verschluss 3 kann daher – in Längsrichtung gesehen – eine kürzere Erstreckung beziehungsweise kleinere Bauhöhe aufweisen.
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Damit zeigt sich insgesamt, dass die Spritze, der Verschluss und das Verfahren besonders effizient und kostensparend sind, weil Herstellungs- und Lagerkosten sowie Verluste kleiner Teile wirksam vermieden werden. Zugleich ist der logistische Aufwand in Zusammenhang mit der Spritze 1 deutlich geringer als bei bekannten Spritzen.