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Die Erfindung betrifft einen Windabweiser für ein Dach oder ein Dachmodul eines Fahrzeugs nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 der Erfindung. Die Erfindung betrifft des Weiteren ein Dach, Dachmodul oder Fahrzeug mit einem derartigen Windabweiser gemäß Patentanspruch 7 bzw. 8 der Erfindung.
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Seit geraumer Zeit sind zur Unterdrückung von nachteiligen bzw. unerwünschten Windgeräuschen und Schwingungen Windabweiser an insbesondere Schiebedachöffnungen eines Fahrzeugdachs oder Dachmoduls bekannt, die zumindest in Teilbereichen durch ein flexibles luftdurchlässiges Wind-Abweiserelement, insbesondere ein Netz gebildet sind. Das besagte Netz ist mittels eines an einem Dachrahmen oder dgl. angelenkten Schwenkbügels von einem abgelegten und gefalteten ersten Betriebszustand in einen in Fahrzeughochrichtung (Z-Richtung) gesehen aufgespannten zweiten Betriebszustand und zurück überführbar (
DE 101 37 363 C1 ,
DE 20 2006 019 899 U1 ,
DE 10 2006 012 650 B4 ).
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Um eine definierte Faltung und Ablage des Netzes zu gewährleisten, wird mit der
DE 101 37 363 C1 eine Einfalthilfe in Form eines weiteren am Dachrahmen angelenkten Schwenkbügels vorgeschlagen, der seinerseits annähernd mittig zwischen dem Dachrahmen und dem ersten Schwenkbügel mit dem Netz des Windabweisers verbunden ist. Eine derartige Einfalthilfe geht mit einem erhöhten technischen und Materialaufwand einher und bewirkt überdies ein erhöhtes Gewicht des Windabweisers.
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Aus der
DE 103 08 583 A1 ist eine durch ein Faltelement gebildete Einfalthilfe eines Windabweisers für ein Fahrzeugdach bekannt, welche einen Stütz- und/oder Befestigungsabschnitt und einen sich daran anschließenden Faltabschnitt aufweist. Das Faltelement ist mittels des Stütz- und/oder Befestigungsabschnitts an einem Dach oder Dachmodul mittel- oder unmittelbar abgestützt und/oder befestigt, während der Faltabschnitt in einem aufgespannten Betriebszustand des Abweiserelements gegen das Abweiserelement federelastisch vorgespannt ist und lose gegen die Oberfläche des Abweiserelements anliegt.
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Aus der
DE 101 30 405 A1 ist eine Spaltabdeckung an einem ausstellbaren Deckel eines Fahrzeugs bekannt, welche an einem Randbereich und/oder an zwei entgegengesetzten Randbereichen mit einem zumindest bereichsweise elastischen Versteifungselement durch Vernähen, Verkleben oder Anspritzen verbunden ist. Das Versteifungselement ist seinerseits am Deckel bzw. an der Karosserie oder an einem Bauteil des Fahrzeugs befestigt oder zu befestigen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Windabweiser für ein Dach oder Dachmodul eines Fahrzeugs mit einer zum Stand der Technik alternativen Einfalthilfe zu schaffen, die bei Beibehaltung ihrer Vorteile, nämlich Vermeidung einer Fehlablage des Abweiserelements des Windabweisers, beispielsweise außerhalb einer vorgegebenen Ablage und/oder Einklemmen des Abweiserelements zwischen einem Schiebedachdeckel und einem denselben tragenden Rahmen des Daches oder Dachmoduls, einfacher und kostengünstiger ist.
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Ausgehend von einem Windabweiser für ein Dach oder ein Dachmodul eines Fahrzeugs, mit einem flächenförmigen sowie flexiblen luftdurchlässigen Abweiserelement, welches mittels eines Schwenkbügels von einem abgelegten und gefalteten ersten Betriebszustand in einen in Fahrzeughochrichtung (Z-Richtung) gesehen aufgespannten zweiten Betriebszustand und zurück überführbar ist, wobei dem Abweiserelement wenigstens eine Einfalthilfe zur definierten Rückführung des Abweiserelements in den besagten ersten Betriebszustand zugeordnet ist, wobei die wenigstens eine Einfalthilfe durch ein Faltelement mit einem Stütz- und/oder Befestigungsabschnitt und einem sich daran anschließenden Faltabschnitt gebildet ist, und wobei das Faltelement mittels des Stütz- und/oder Befestigungsabschnitts am Dach oder Dachmodul des Fahrzeugs mittel- oder unmittelbar abstützbar und/oder befestigbar ist, wird die gestellte Aufgabe dadurch gelöst, dass der Faltabschnitt im aufgespannten zweiten Betriebszustand „B“ des Abweiserelements entgegen der Hauptfahrtrichtung des Fahrzeugs gegen das Abweiserelement federelastisch vorgespannt ausgebildet ist und lose gegen die Oberfläche des Abweiserelements anliegt, und dass der Faltabschnitt des Faltelements auf seiner Kontaktfläche mit der Oberfläche des Abweiserelements zum Abweiserelement hin eine oder mehrere Reibkontakt mindernde noppenartige sowie abgerundete Erhebungen aufweist.
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Dadurch, dass das Faltelement gegen das Abweiserelement federelastisch vorgespannt ausgebildet ist, ist bei Rückführung des Abweiserelements in den ersten Betriebszustand „A“ zumindest abschnittsweise eine aktive Führung bzw. Zwangsführung des Abweiserelements während des Falt- und Ablagevorgangs zu verzeichnen und demgemäß eine fehlerhafte Faltung und/oder Ablage desselben wirkungsvoll vermieden. Dabei ist das Abweiserelement vorzugsweise zumindest teilweise luftdurchlässig ausgestaltet.
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Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen oder Ausgestaltungen der Erfindung.
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Danach kann der zumindest eine Faltabschnitt des Faltelements flächen- oder stabförmig ausgebildet sein. Durch eine stabförmige Ausbildung des Faltabschnitts des Faltelements ist die luftdurchlässige Fläche des Abweiserelements nur geringfügig minimiert. Demgegenüber ist bei einem flächenförmigen Faltabschnitt zwar die luftdurchlässige Fläche des Abweiserelements verringert, jedoch ist die faltende Wirkung des Faltelements auf das Abweiserelement erhöht. Wie die Erfindung weiter vorsieht, kann das Faltelement gemäß einer ersten vorteilhaften Ausgestaltungsvariante einteilig und in seiner Gesamtheit flexibel ausgebildet sein. Ein derartiges insbesondere materialeinheitliches Faltelement lässt sich beispielsweise äußerst einfach und kostengünstig aus einem an sich bekannten Elastomer herstellen.
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Gemäß einer zweiten vorteilhaften Ausgestaltungsvariante kann das Faltelement zwar einteilig ausgebildet sein, jedoch einen starren Stütz- und/oder Befestigungsabschnitt aufweisen, der über einen federelastischen Gelenkabschnitt integral in einen starr oder federelastisch ausgebildeten Faltabschnitt übergeht. Diese Variante kombiniert vorteilhaft eine hohe Stabilität und Festigkeit des Stütz- und Befestigungsabschnitts mit der erforderlichen Elastizität zumindest des Gelenkabschnitts.
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Gemäß einer dritten Ausgestaltungsvariante kann das Faltelement auch mehrteilig ausgebildet sein und einen starr ausgebildeten Stütz- und/oder Befestigungsabschnitt sowie einen starren Faltabschnitt aufweisen, wobei der Stütz- und/oder Befestigungsabschnitt und der Faltabschnitt mittels eines federelastisch ausgebildeten oder mittels Federkraft beaufschlagten Gelenkabschnitts untereinander verbunden sind. Diese Ausgestaltungsvariante betrifft demgemäß ein sogenanntes gebautes respektive aus zumindest drei Teilen zusammengesetztes Faltelement. Diese Variante ist zwar hinsichtlich der Herstellung aufwendiger, gestattet jedoch eine einfache Anpassung desselben an unterschiedliche Einbaubedingungen am Fahrzeug und gegebenenfalls geänderte oder sich während des Betreibens des Windabweisers sich ändernde Wirkbedingungen durch einfachen Austausch der jeweils betroffenen Teilabschnitte des Faltelements.
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Vorteilhaft kann der Faltabschnitt des Faltelements eine oder mehrere Querverstrebungen als zusätzliche Einfalthilfe aufweisen. In Versuchen wurde des Weiteren gefunden, dass es ausreichend ist, wenn im Hinblick auf den aufgespannten zweiten Betriebszustand „B“ des Abweiserelements der Faltabschnitt des Faltelements ausgehend vom Stütz- und/oder Befestigungsabschnitt und in Fahrzeughochrichtung (Z-Richtung) gesehen sich lediglich über einen Teilbereich des Abweiserelements erstreckt, um die gewünschte definierte Faltung und Ablage des Abweiserelements zu bewirken. Die vorstehend beschriebene Einfalthilfe bietet sich insbesondere für Abweiserelemente an, die zumindest abschnittsweise netzartig ausgebildet sind.
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Die Erfindung betrifft auch ein Dach oder Dachmodul für ein Fahrzeug sowie ein Fahrzeug, mit einem Windabweiser der vorstehend beschriebenen Art.
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Nachstehend wird die Erfindung anhand der in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine Draufsicht auf ein Fahrzeug, vorliegend Kraftfahrzeug, mit einem Schiebedach bzw. Schiebedachmodul,
- 2 den vorderen Dachbereich des Fahrzeugs nach 1 in einer perspektivischen Ansicht mit einem geöffneten Schiebedach, dem ein Windabweiser zugeordnet ist,
- 3 eine perspektivische Einzelteilansicht (Vorderansicht) des Windabweisers nach 2 mit der Darstellung erfindungswesentlicher Faltelemente,
- 4 die Rückansicht des Windabweisers nach 3,
- 5 die Einzelheit „Z“ nach 3,
- 6 den Schnitt „I-I“ nach 2 bzw. Schnitt „I'-I'“ nach 3 mit einem Abweiserelement des Windabweisers samt einem erfindungswesentlichen Faltelement in zwei Betriebszuständen „A“ und „B“,
- 7 eine Einzelteilansicht des Faltelements nach 6 in einer Ausgangs- bzw. Grundstellung, und
- 8 die Vorderansicht eines Windabweisers mit der Darstellung einer weiteren Ausgestaltungsvariante der erfindungswesentlichen Faltelemente.
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1 zeigt zunächst ein Fahrzeug 1, vorliegend ein Kraftfahrzeug, mit einem in eine Dachöffnung 2 eines Dachbleches 3 des Fahrzeugs 1 eingesetzten Schiebe-Dach 4 (durchgehende Linienführung) bzw. Schiebe-Dachmodul 5 (gestrichelte Linienführung), welches seinerseits beispielsweise durch ein an sich bekanntes sogenanntes Panoramadach gebildet sein kann. Die Erfindung wird nachfolgend beispielgebend im Hinblick auf besagtes Schiebe- Dach 4 näher beschrieben.
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2 zeigt demnach ein Schiebe-Dach 4 mit einem in nicht näher dargestellten an sich bekannten Führungselementen, wie Führungsschienen, eines Rahmens 6 verschiebbar geführten Schiebe-Deckel 7, insbesondere Glasdeckel. In Hauptfahrtrichtung 8 des Fahrzeugs 1 gesehen bzw. frontseitig des Schiebe-Daches 4 ist ein Windabweiser 9 angeordnet. Besagter Windabweiser 9 weist gemäß den 2 bis 6 ein flächenförmiges, flexibles und zumindest teilweise luftdurchlässiges Abweiserelement 10 auf, welches mittels eines federkraftbelasteten Schwenkbügels 11 von einem abgelegten und gefalteten ersten Betriebszustand „A“ in einen in Fahrzeughochrichtung (Z-Richtung) gesehen aufgespannten zweiten Betriebszustand „B“ und zurück überführbar ist (vgl. insbes. 6). Der Schwenkbügel 11 weist zwei seitliche Streben 11a, 11b auf, die ihrerseits mittels einer Querstrebe 11c untereinander verbunden sind. Das freie Ende einer jeden Strebe 11a, 11b ist von je einem Schwenklager 12 aufgenommen, welches an dem vorzugsweise umlaufenden und mit dem Dachblech 3 und/oder mit nicht näher dargestellten Dachlängs- und/oder Dachquerträgern der Fahrzeugkarosserie fest verbundenen Rahmen 6 festgelegt ist (2 bis 4). Das flächenförmige, flexible und zumindest teilweise luftdurchlässige Abweiserelement 10 ist bevorzugt durch ein an sich bekanntes Windabweisernetz gebildet.
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Am Schwenkbügel 11 ist ein im aufgespannten zweiten Betriebszustand „B“ des Abweiserelements 10 oberer Randabschnitt desselben mittels an sich bekannter und demgemäß im Detail nicht näher dargestellter kraft-, form- und/oder stoffschlüssiger Befestigungsmaßnahmen, wie z. B. mittels Klebung, festgelegt. Der untere Randabschnitt des Abweiserelements 10 ist vorliegend an einer Halteleiste 13 bzw. Netzleiste beispielsweise ebenfalls durch Klebung festgelegt, die wiederum am Rahmen 6 befestigt bzw. befestigbar ist. Zur Befestigung der Halteleiste 13 am Rahmen 6 sind an sich bekannte mechanische Befestigungselemente 14, vorliegend Befestigungsschrauben vorgesehen (insbes. 5). Die Erfindung beschränkt sich jedoch nicht auf besagte Befestigungsschrauben, sondern erfasst jedwede an sich bekannten geeigneten mechanischen Befestigungselemente 14, wie beispielsweise auch Niete. Ebenso sind an sich bekannte formschlüssige Befestigungsmaßnahmen, wie beispielsweise Clipsvorrichtungen, oder stoffschlüssige Befestigungsmaßnahmen, wie Kleben oder Schweißen, durch die Erfindung mit erfasst. Der Windabweiser 9 umfasst demnach als vorgefertigtes Anbauteil das Abweiserelement 10, den Schwenkbügel 11 und die Halteleiste 13.
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Gemäß 6 bildet der Rahmen 6 fahrzeugfrontseitig einen Ablagekanal für das Abweiserelement 10 samt der Querstrebe 11c des Schwenkbügels 11 aus (erster Betriebszustand „A“). Der Ablagekanal ist in Hauptfahrtrichtung 8 des Fahrzeugs 1 gesehen von einem Befestigungssteg 16 begrenzt, an dem die Halteleiste 13 bzw. Netzleiste befestigt bzw. befestigbar ist. Fahrzeugheckseitig des Ablagekanals ist auf dem Rahmen 6 eine Schiebedeckeldichtung 17 aus einem Elastomer in Form einer Profildichtung angeordnet.
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Wie insbesondere den 3, 5 und 6 zu entnehmen ist, verfügt der Windabweiser 9 des Weiteren über Einfalthilfen für das Abweiserelement 10, um eine definierte Rückführung des Abweiserelements 10 vom aufgespannten Betriebszustand „B“ in den abgelegten ersten Betriebszustand „A“ innerhalb des Ablagekanals des Rahmens 6 zu bewirken. Als Einfalthilfen sind vorliegend zwei separat hergestellte Faltelemente 18 vorgesehen, die beabstandet zueinander und fahrzeugfrontseitig des Abweiserelements 10 an der Halteleiste 13 angeordnet sind. Die Faltelemente 18 weisen jeweils einen Stütz- und/oder Befestigungsabschnitt 18a sowie einen sich daran anschließenden Faltabschnitt 18b auf. Gemäß den 3 und 5 ist der Faltabschnitt 18b eines jeden Faltelements 18 durch ein Flachprofil gebildet. Statt derartiger flächenförmiger Faltabschnitte 18b, die gegebenenfalls selbst in Grenzen luftdurchlässig ausgebildet sein können, indem diese Durchgangsbohrungen aufweisen oder durch eine Gitterstruktur gebildet sein können, sind auch stabförmige, d.h., sehr schmal ausgebildete Faltabschnitte 18b denkbar und demgemäß durch die Erfindung mit erfasst (nicht zeichnerisch dargestellt).
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Mittels des besagten Stütz- und/oder Befestigungsabschnitts 18a, der vorliegend beispielgebend nach Art eines Clipsverbinders ausgebildet ist, ist das Faltelement 18 an besagter Halteleiste 13 abgestützt und mit dieser durch eine Öffnung 19 in derselben hindurch formschlüssig verbunden. Selbstverständlich kann das Faltelement 18 auch unmittelbar am Rahmen 6 des Schiebe-Daches 4 abgestützt und befestigt sein (nicht zeichnerisch dargestellt).
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Das Faltelement 18 ist weiter derart ausgebildet, dass der Faltabschnitt 18b desselben im aufgespannten zweiten Betriebszustand „B“ des Abweiserelements 10 entgegen der Hauptfahrtrichtung 8 des Fahrzeugs 1 gegen das Abweiserelement 10 federelastisch vorgespannt ist (3 und 5). Bewirkt werden kann eine solche Vorspannung z. B. dadurch, dass das Faltelement 18 einteilig und in seiner Gesamtheit derart federelastisch ausgebildet ist, dass dessen Faltabschnitt 18b gemäß 6 (gestrichelte Linienführung) bzw. gemäß 7 eine Ausgangs- bzw. Normalstellung aufweist, bei der der Faltabschnitt 18b in den Ablagekanal hinein abgewinkelt ist und das Abweiserelement 10 zumindest abschnittsweise abdeckt.
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Insoweit kann das Faltelement 18 als separates Anbauteil beispielsweise aus einem elastomeren Kunststoff, wie einem EPDM (EPDM = Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk), bestehen. Hergestellt werden kann das Faltelement 18 nach einem an sich bekannten Spritzgießverfahren. Ebenso kann es auch als Extrusionsprofil ausgebildet sein.
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Die Funktionsweise des Faltelements 18 ist dabei wie folgt. Gesetzt den Fall, der Schiebe-Deckel 7 wird geöffnet, so gibt derselbe die Streben 11a, 11b des Schwenkbügels 11 frei. Der Schwenkbügel 11 wird seinerseits beispielsweise federkraftbelastet nach oben geschwenkt und spannt in der Folge das Abweiserelement 10 auf (zweite Betriebsstellung „B“). Gleichzeitig wird mittels des Abweiserelements 10 der Faltabschnitt 18b des Faltelements 18 entgegen der von demselben aufgebrachten Spannkraft aufgebogen und schmiegt sich dabei eng an das aufgespannte Abweiserelement 10 an (durchgehende Linienführung des Faltabschnitts 18b). Der Faltabschnitt 18b des Faltelements 18 liegt dabei lose gegen die Oberfläche des Abweiserelements 10 an. Beim Schließen des Schiebe-Deckels 7 wird der Schwenkbügel 11 abgesenkt. In der Folge wird zunächst die Aufspannung des Abweiserelements 10 gelockert. Gleichzeitig wird das Abweiserelement 10 mittels der Faltelemente 18 bzw. deren unter Vorspannung stehender Faltabschnitte 18b aktiv in eine definierte Faltung geführt und innerhalb des Ablagekanals abgelegt und fixiert (erste Betriebsstellung „A“ = gestrichelte Linienführung).
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Aufgrund der Tatsache, dass der Faltabschnitt 18b des Faltelements 18 lose gegen die Oberfläche des Abweiserelements 10 anliegt, ist während des Aufspannens und Ablegens des Abweiserelements 10 eine Relativbewegung zwischen demselben und dem Faltabschnitt 18b des Faltelements 18 zu verzeichnen. Um den sich ergebenden Reibkontakt zwischen den beiden Reibpartnern zu mindern, verfügt der Faltabschnitt 18b des Faltelements 18 auf seiner Kontaktfläche zum Abweiserelement 10 hin über einen oder mehrere noppenartige sowie abgerundete Erhebungen 20.
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Wie insbesondere aus 3 ersichtlich ist, weisen die Faltelemente 18 respektive deren Faltabschnitte 18b im aufgespannten Zustand des Abweiserelements 10 in Fahrzeughochrichtung (Z-Richtung). Dabei erstrecken sich die Faltabschnitte 18b ausgehend vom Stütz- und/oder Befestigungsabschnitt 18a lediglich über einen Teilbereich des Abweiserelements 10, um die gewünschte Faltung und Ablage des Abweiserelements 10 zu bewirken. Im Ergebnis von Versuchen zum Erfindungsgegenstand hat sich insoweit eine Länge der Faltabschnitte 18b bewährt, die etwa 10% bis etwa 40%, vorzugsweise etwa 20% bis 25% der maximalen Höhe (Z-Richtung) des Abweiserelements 10 entspricht.
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Das vorstehend im Detail näher beschriebene Faltelement 18 ist seinerseits einteilig, vorzugsweise materialeinheitlich sowie in seiner Gesamtheit federelastisch ausgebildet. Diese bevorzugte Ausführungsvariante ist als äußerst einfach und kostengünstig einzuschätzen. Die Erfindung beschränkt sich jedoch nicht auf ein derartiges Faltelement 18, sondern erfasst auch wirkungsgleiche Abwandlungen desselben.
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So kann das Faltelement 18 gemäß einer zweiten vorteilhaften Ausgestaltungsvariante zwar einteilig ausgebildet sein, jedoch einen starren bzw. formstabilen Stütz- und/oder Befestigungsabschnitt 18a aufweisen, der über einen federelastischen Gelenkabschnitt 18c in einen starr bzw. formstabil oder federelastisch ausgebildeten Faltabschnitt 18b übergeht. In 7 ist die Ausdehnung des Gelenkabschnitts 18c durch gestrichelte Begrenzungslinien angedeutet. Ein derartiger einteilig mit dem Stütz- und/oder Befestigungsabschnitt 18a und dem Faltabschnitt 18b ausgebildeter Gelenkabschnitt 18c lässt sich beispielsweise durch ein vom starren bzw. formstabilen Material des Stütz- und/oder Befestigungsabschnitts 18 und gegebenenfalls des Faltabschnitts 18b abweichendes federelastische Eigenschaften aufweisendes Material ausbilden. Erstellen lässt sich ein solcher Materialverbund beispielsweise nach einem an sich bekannten Spritzgießverfahren, wenn zumindest der besagte Gelenkabschnitt 18c aus einem hierfür geeigneten Kunststoff, wie z. B. einem EPDM (EPDM = Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk), gebildet ist.
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Gemäß einer dritten Ausgestaltungsvariante kann demgegenüber das Faltelement 18 auch mehrteilig ausgebildet sein und als sogenanntes gebautes Faltelement 18 einen starr bzw. formstabil ausgebildeten Stütz- und/oder Befestigungsabschnitt 18a sowie einen starr bzw. formstabil ausgebildeten Faltabschnitt 18b aufweisen. Der Stütz- und/oder Befestigungsabschnitt 18a und der Faltabschnitt 18b können dann mittels eines federelastisch ausgebildeten Gelenkabschnitts 18c, der beispielsweise aus einem federelastischen Kunststoff oder Metall besteht, untereinander verbunden sein. Ebenso können der Stütz- und/oder Befestigungsabschnitt 18a und der Faltabschnitt 18b auch mittels eines Gelenkabschnitts 18c untereinander verbunden sein, der ein separates Federelement aufweist, welches die erforderliche Vorspannkraft des Faltabschnitts 18b bereitstellt (nicht zeichnerisch dargestellt).
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Weiter vorteilhaft kann der vorstehend beschriebene und sich im aufgespannten Betriebszustand „B“ des Abweiserelements 10 in Fahrzeughochrichtung (Z-Richtung) gesehen nach oben erstreckende Faltabschnitt 18b des Faltelements 18 auch eine oder mehrere insbesondere stabförmige Querverstrebungen 21 (in Y-Richtung) als zusätzliche Einfalthilfen aufweisen. Derartige Querverstrebungen 21 bieten sich insbesondere auch dann an und lassen sich einfach und kostengünstig erstellen, wenn diese samt den Faltabschnitten 18b einteilig mit dem Abweiserelement 10 ausgebildet sind. Ferner können auch Querverstrebungen 21 der Faltabschnitte 18b verschiedener Faltelemente 18 untereinander verbunden sein (8).
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Die beschriebenen Ausführungsbeispiele stellen im Wesentlichen auf ein Schiebe-Dach 4 oder Schiebe-Dachmodul 5 eines Fahrzeugs 1 ab. Die Erfindung beschränkt sich jedoch nicht auf besagtes Schiebe-Dach 4 bzw. Schiebe-Dachmodul 5, sondern erfasst jedwedes an sich bekanntes Dach 4 oder Dachmodul 5 eines Fahrzeugs 1, welches mit einem Windabweiser 9 der vorbeschriebenen Art ausgestattet oder ausstattbar ist. So kann beispielsweise auch ein an sich bekanntes Klapp- und/oder Hubdach mit dem erfindungsgemäß ausgebildeten Windabweiser 9 ausgestattet sein (nicht zeichnerisch dargestellt).
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeug
- 2
- Dachöffnung
- 3
- Dachblech
- 4
- Schiebe-Dach
- 5
- Schiebe-Dachmodul
- 6
- Rahmen
- 7
- Schiebe-Deckel
- 8
- Hauptfahrtrichtung
- 9
- Windabweiser
- 10
- Abweiserelement
- 11
- Schwenkbügel
- 11a
- Strebe
- 11b
- Strebe
- 11c
- Querstrebe
- 12
- Schwenklager
- 13
- Halteleiste
- 14
- Befestigungselement
- 16
- Befestigungssteg
- 17
- Schiebedeckeldichtung
- 18
- Faltelement
- 18a
- Stütz- und/oder Befestigungsabschnitt
- 18b
- Faltabschnitt
- 18c
- Gelenkabschnitt
- 19
- Öffnung
- 20
- Erhebung
- 21
- Querverstrebung
- „A“
- erster Betriebszustand
- „B“
- zweiter Betriebszustand