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DE102011108184A1 - Wandinnenseitenwärmedämmung, luftdichte Anschlusseinrichtung, Verfahren zum Herstellen einer luftdichten Anschlusseinrichtung und Verwendung einer Dampfsperreschicht sowie Verwendung einer Wärmedämmungsschicht - Google Patents

Wandinnenseitenwärmedämmung, luftdichte Anschlusseinrichtung, Verfahren zum Herstellen einer luftdichten Anschlusseinrichtung und Verwendung einer Dampfsperreschicht sowie Verwendung einer Wärmedämmungsschicht Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine in einem beheizbaren Wohnraum (20) anbringbare Wandinnenseitenwärmedämmung (1; 101; 201; 301) einer Gebäudeaußenwand (14) mit einem plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselement (2) umfassend wenigstens eine erste Schicht als Wärmedämmungsschicht (4) aus einem verdichteten Polymerschaum (5), eine zweite Schicht als Klebstoffschicht (6) und eine dritte Schicht als Dampfsperreschicht (7) aus mindestens einer Folie (8), bei welcher die Wärmedämmungsschicht (4) eine auch nach dem Anbringen der Wandinnenseitenwärmedämmung (1; 101; 201; 301) später bearbeitbare Oberfläche (12) sowie eine zu der später bearbeitbaren Oberfläche (12) parallel angeordnete dampfsperreseitige Oberfläche (13) aufweist, bei welcher die Klebstoffschicht (6) vollflächig auf der Wärmedämmungsschicht (1) aufgebracht ist und bei welcher die Dampfsperreschicht (3) mittels der Klebstoffschicht (6) vollflächig auf der Wärmedämmungsschicht (1) dauerhaft aufgeklebt ist, sowie mit einer luftdichten Anschlusseinrichtung (3; 30; 40; 50) zum luftdichten Anschließen des plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements (2) an einem Funktionsbauteil (15, 18; 70) eines Gebäudes (16).

Description

  • Die Erfindung betrifft einerseits eine in einem beheizbaren Wohnraum anbringbare Wandinnenseitenwärmedämmung einer Gebäudeaußenwand mit einem plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselement umfassend wenigstens eine erste Schicht als Wärmedämmungsschicht aus einem verdichteten Polymerschaum, eine zweite Schicht als Klebstoffschicht und eine dritte Schicht als Dampfsperreschicht aus mindestens einer Folie, bei welcher die Wärmedämmungsschicht eine auch nach dem Anbringen der Wandinnenseitenwärmedämmung später bearbeitbare Oberfläche sowie eine zu der später bearbeitbaren Oberfläche parallel angeordnete dampfsperreseitige Oberfläche aufweist, bei welcher die Klebstoffschicht vollflächig auf der Wärmedämmungsschicht aufgebracht ist und bei welcher die Dampfsperreschicht mittels der Klebstoffschicht vollflächig auf der Wärmedämmungsschicht dauerhaft aufgeklebt ist.
  • Andererseits betrifft die Erfindung eine luftdichte Anschlusseinrichtung einer in einem beheizbaren Wohnraum anbringbaren Laibungswärmedämmung einer Gebäudeaußenwandöffnung mit einem plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselement umfassend wenigstens eine erste Schicht als Wärmedämmungsschicht aus einem verdichteten Polymerschaum, eine zweite Schicht als Klebstoffschicht und eine dritte Schicht als Dampfsperreschicht aus mindestens einer Folie.
  • Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen einer luftdichten Anschlusseinrichtung zum Schaffen einer luftdichten Verbindung zwischen einem plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselement umfassend wenigstens eine Wärmedämmungsschicht und umfassend eine Dampfsperreschicht und einem Funktionsbauteil eines Gebäudes.
  • Darüber hinaus betrifft die Erfindung eine Verwendung einer Dampfsperreschicht eines plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements einer in einem beheizbaren Wohnraum anbringbaren Wandinnenseitenwärmedämmung.
  • Auch betrifft die Erfindung eine Verwendung einer Wärmedämmungsschicht eines plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements einer in einem beheizbaren Wohnraum anbringbaren Wandinnenseitenwärmedämmung.
  • Gattungsgemäße Wandinnenseitenwärmedämmungen sowie gattungsgemäße luftdichte Anschlusseinrichtungen sind aus dem Stand der Technik sowohl hinsichtlich eines Gebäudeneubaus als auch einer Gebäudesanierung bekannt und insbesondere auch nach der zumindest derzeit gültigen Energieeinsparverordnung zwingend erforderlich.
  • Insbesondere an den Laibungsbereichen von Fenstern oder Türen an Gebäuden können Ungleichgewichte zwischen Wandlaibungen zum Fenster, zur Oberflächentemperatur und zur Raumlufttemperatur auftreten und folglich eine Ursache von hydrothermischen Schäden darstellen.
  • Unter hydrothermischen Schäden werden hierbei Beschädigungen etwa einer vorhandenen Mauersubstanz verstanden, die insbesondere aufgrund zu hoher Luftfeuchtigkeit in Räumen eines Gebäudes und/oder zu kühlen Innenoberflächentemperaturen an Innenseiten einer Außenwand entstehen. Eine mögliche Folge dieser Schäden ist beispielsweise die bekannte Schimmelpilzbildung.
  • Ebenso ungünstig für ein optimales Raumklima ist ein Wärmestrom, der aufgrund unterschiedlicher Innenwand- und Außenwandtemperaturen durch ein Temperaturgefälle vom höheren zum niedrigeren Energieniveau ausgebildet wird. Hierbei fließt Wärme, die im Inneren des Gebäudes erzeugt wird bzw. vorhanden ist, durch das Mauerwerk hindurch nach außen ab.
  • Herkömmlicherweise wird dieser vom Gebäudeinneren nach außen gerichtete Wärmestrom mittels einer Außenwanddämmung eingeschränkt, wobei jedoch sogenannte Wärmebrücken, die meist örtlich begrenzte Schwachstellen in der wärmegedämmten Außenhülle eines Gebäudes darstellen, einen erhöhten Wärmefluss zulassen.
  • Neben der bereits vorgenannten Schimmelpilzbildung führen diese so genannten Transmissionswärmeverluste zu einem erhöhten Energieverbrauch und ebenso zu einer Minderung der von dem Bewohner des Gebäudes empfundenen thermischen Behaglichkeit speziell in den Bereichen der Wärmebrücken.
  • Letztlich kann es bei einer unterlassenen Behandlung der betroffenen Bereiche insbesondere zu Bauschäden, Zersetzungen, Holzfäule, Außenbedingungen, Abplatzungen, Verfärbungen und Fogging kommen, wobei auch weitere gebäudefremde Bauteile beschädigt werden können.
  • Eine Renovierung bzw. Sanierung dieser beschädigten Bereiche gestaltet sich fast immer sehr kosten- und zeitintensiv und sollte daher durch entsprechende Maßnahmen immer vermieden werden.
  • Aus dem Stand der Technik bekannte Maßnahmen zur Abdichtung von insbesondere Fensterlaibungen sind Fensteranschlussfolien, komprimierte Dichtbänder und eine Abdichtung mit spritzbarem Kunststoff, wobei diese Maßnahmen in der Regel lediglich bei einem Einbau der Fenster vorgenommen werden und nicht zum nachträglichen Dämmen bzw. Isolieren dienen.
  • Weiterhin werden Verbundplatten zur Wärmeisolierung verwendet, welche beispielsweise aus einem Dämmstoff, wie Hartschaum oder Mineralwolle, sowie Gipskarton oder Gipsfaserplatten bestehen, wobei diese Verbundplatten zusätzlich eine integrierte Dampfbremse aufweisen können.
  • Die Dampfbremse wird dabei durch eine spezielle Folie oder ein beschichtetes Papier gebildet und sie besitzt in einer wärmegedämmten Konstruktion insbesondere die Aufgabe, die Anzahl der in die Wärmedämmungsschicht eindringenden Wasserdampfmoleküle zu begrenzen. Gleichzeitig hat sie den Luftaustausch von der warmen Seite – Innenseite des Gebäudes – her zur kalten Seite – Außenseite des Gebäudes – hin zu unterbinden. Dabei kann eine Kondensation von Wasserdampf in der Bauteilschicht mit nachfolgenden Feuchtigkeitsschäden verhindert werden. Jedoch lässt die Dampfbremse im Gegensatz zu einer Dampfsperre eine geringe Diffusion von Wasserdampf zu.
  • Auch die Verwendung von aus dem Stand der Technik bekannten Dämmplatten aus Polyurethanschaum, Polystyrol oder Mineralwolle ist bekannt, welche gegebenenfalls mit einer Dampfbremse versehen sind.
  • Um eine größtmögliche Wärmeisolierung zu erhalten, werden Verbundplatten mit einer Stärke von meistens 60 mm bis 80 mm oder sogar bis 100 mm verwendet, wobei jedoch ein Unterbinden von Wärmebrücken bei dieser Isolationsmethode nicht immer erzielt werden kann.
  • Auch eignen sich derartige Dämmplatten lediglich zur Aufbringung auf Innenwänden, die noch nicht von Schimmelpilz befallen sind bzw. die keine Wände von Wandbereichen darstellen, die beispielsweise durch Schlagregenbeanspruchung im Außenbereich einer hohen Feuchtigkeitsbelastung ausgesetzt sind.
  • Für derartige Bereiche müssen entweder sehr dünne Verbundplatten verwendet werden, die jedoch keine besonders hohe Wärmeisolierung ermöglichen, oder sogenannte Kalziumsilikatplatten.
  • Eine solche Kalziumsilikatplatte wird auch als Wohnklimaplatte bezeichnet und ist aus überwiegend mineralischem Baustoff hergestellt, der aus Siliziumoxid, Kalziumoxid, Wasserglas und Cellulose bestehen kann, und wird mit Hilfe von Wasserdampf gehärtet. Die Kalziumsilikatplatte zeichnet sich darüber hinaus durch ihre formstabilen, bedingt druckfesten, nicht brennbaren und diffusionsoffenen Eigenschaften aus. Dementsprechend ist die Kalziumsilikatplatte auch in der Lage Feuchtigkeit aufzunehmen, temporär zu speichern und wieder abzugeben. Jedoch ergeben sich hierdurch bei einer Kalziumsilikatplatte auch Nachteile hinsichtlich einer niederen Wärmespeicherkapazität sowie einer zu hohen Wärmeleitfähigkeit. Zudem weist die Kalziumsilikatplatte auch eine sehr offenporige Oberflächenstruktur auf, die eine optimale Oberflächenwandgestaltung im Innenraum nach ihrer Aufbringung auf eine Wohnraum Wandinnenseiten nachteilig erschwert.
  • Es ist Aufgabe vorliegender Erfindung insbesondere an einer Innenseite einer Gebäudeaußenwand und speziell an Laibungsinnenbereichen eine Wandinnenseitenwärmedämmung zu schaffen, die insbesondere die vorstehend beschriebenen Nachteile verhindert.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird einerseits von einer in einem beheizbaren Wohnraum anbringbaren Wandinnenseitenwärmedämmung einer Gebäudeaußenwand mit einem plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselement umfassend wenigstens eine erste Schicht als Wärmedämmungsschicht aus einem verdichteten Polymerschaum, eine zweite Schicht als Klebstoffschicht und eine dritte Schicht als Dampfsperreschicht aus mindestens einer Folie gelöst, bei welcher die Wärmedämmungsschicht eine auch nach dem Anbringen der Wandinnenseitenwärmedämmung später bearbeitbare Oberfläche sowie eine zu der später bearbeitbaren Oberfläche parallel angeordnete dampfsperreseitige Oberfläche aufweist, bei welcher die Klebstoffschicht vollflächig auf der Wärmedämmungsschicht aufgebracht ist und bei welcher die Dampfsperreschicht mittels der Klebstoffschicht vollflächig auf der Wärmedämmungsschicht dauerhaft aufgeklebt ist, wobei sich die Wandinnenseitenwärmedämmung durch eine luftdichte Anschlusseinrichtung zum luftdichten Anschließen des plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements an einem Funktionsbauteil eines Gebäudes auszeichnet.
  • Während die derart gestaltete vorliegende Wandinnenseitenwärmedämmung einerseits eine besonders gute innenseitige Wandwärmedämmung, die insbesondere wesentlich dünner ausgestaltet ist als bisher üblich, im Inneren eines beheizbaren Wohnraums ermöglicht, ist es durch die erfindungsgemäße luftdichte Anschlusseinrichtung darüber hinausgehend vorteilhaft möglich, eine zusätzliche besonders effektive Luftdichtigkeit gegenüber anderer Funktionsbauteile herzustellen, ohne dass hierzu gesonderte zusätzliche Anschlusseinrichtungen, wie beispielsweise die eingangs genannten Fensteranschlussfolien, komprimierte Dichtbänder bzw. Abdichtungen mit spritzbarem Kunststoff, erforderlich sind.
  • Hierdurch kann insbesondere eine nachträgliche Isolierung einer Gebäudewandinnenseite zielgerichtet, betriebssicher und schnell vorgenommen werden. Dies ist bei bisher bekannten in einem beheizbaren Wohnraum anbringbaren Wandinnenseitenwärmedämmungen einer Gebäudeaußenwand nicht möglich.
  • Die vorliegende Wandinnenseitenwärmedämmung ist hierbei nicht mit Wärmedämmungen zu vergleichen, die im Außenbereich einer Gebäudehülle verwendet werden, da diese außenseitigen Wärmedämmungen nicht die erforderlichen Funktionsmerkmale einer Wandinnenseitenwärmedämmung bedienen können.
  • So ist beispielsweise aus der Gebrauchsmusterschrift DE 89 08 489 U1 eine außenseitige Wärmedämmung für Flachdächer bekannt, die plattenförmig ausgestaltet ist und eine Dämmstoffschicht mit einer daran angeklebten Materialbahn, etwa aus einer reißfesten Folie, aufweist. Zudem ist die außenseitige Wärmedämmung noch mit einer kaltselbstklebenden bituminösen Kleberschicht versehen, welche auf ihrer Außenseite noch mit abziehbaren Schutzschichten abgedeckt ist. Nach dem Verlegen der außenseitigen Wärmedämmung auf einem Dach werden diese Schutzschichten abgezogen und eine bzw. mehrere Dachpappbahnen werden mit der kaltselbstklebenden bituminösen Kleberschicht verklebt. Obwohl diese außenseitige Wärmedämmung ein plattenförmiges, mehrschichtiges Isolationselement aufweist, ist es nicht dazu geeignet, in einem beheizbaren Wohnraum im Sinne der vorliegenden Erfindung angeordnet zu werden, da die kaltselbstklebende bituminöse Kleberschicht dauerhaft eine starke Geruchsbelästigung verursacht. Darüber hinaus baut die außenseitige Wärmedämmung relativ dick, sodass durch sie zu viel Wohnraum verloren ginge, wenn man sie an einer Wandinnenseite verbauen würde. Außerdem verfügt sie nicht über die erfindungsgemäße luftdichte Anschlusseinrichtung, sodass nachteilig derartige Anschlusseinrichtungen zusätzlich beschafft und montiert werden müssen. Insbesondere letzteres soll jedoch vorteilhaft vermieden werden.
  • Darüber hinaus ist aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift DE 77 33 134 U1 eine Isolierplatte insbesondere zum Isolieren von Kühlräumen bekannt, die aus einer Hartschaumplatte mit einer an einer Seitenfläche aufgebrachten Verbundschicht besteht, wobei die Verbundschicht aus einer auf der Hartschaumplatte aufgebrachten Trägerschicht und einer auf dieser angeordneten griffigen Härteschicht besteht.
  • Zwar eignet sich die bekannte Isolierplatte grundsätzlich für das Anordnen an einer Wandinnenseite einer Gebäudeaußenwand. Jedoch weist die Isolierplatte gegenüber der vorliegenden Wandinnenseitenwärmedämmung einen wesentlich aufwendigeren Aufbau auf, da sie neben der Hartschaumplatte noch eine Trägerschicht und eine darauf angeordnete griffige Härteschicht aufweist, um eine gattungsgemäße nach einem Anbringen der Isolierplatte später bearbeitbare Oberfläche bereitstellen zu können. Zusätzlich weist die Isolierplatte noch eine Dampfsperreschicht, vorzugsweise als Folie ausgestaltet, auf. Jedoch weist die Isolierplatte eine luftdichte Anschlusseinrichtung zum luftdichten Anschließen der Isolierplatte an einem Funktionsbauteil eines Gebäudes nicht auf.
  • Ein derartiges Funktionsbauteil ist beispielsweise ein Fensterrahmen, ein Türrahmen, ein Rollladenkasten oder dergleichen. Meistens wird mit einem derartigen Funktionsbauteil eine Gebäudeaußenwandöffnung verschlossen.
  • Vorteilhafter Weise zeichnet sich die vorliegende in einem beheizbaren Wohnraum anbringbare Wandinnenseitenwärmedämmung sogleich durch eine luftdichte Anschlusseinrichtung auf, wodurch die vorstehend bereits genannten Vorteile erzielt werden.
  • Der Begriff „Wandinnenseitenwärmedämmung” beschreibt im Sinne der Erfindung eine Wärmedämmung, die an einer Wandinnenseite einer Gebäudeaußenwand angebracht wird bzw. ist.
  • Das vorliegende plattenförmige, mehrschichtige Isolationselement besitzt hierbei eine gewisse Eigensteifigkeit, welche es eher biegesteif ausgestaltet. Hierdurch unterscheidet es sich insbesondere auch von zusammenrollbaren Mineralwollbahnen, wie sie beispielsweise in einem in der Offenlegungsschrift DE 10 2006 009 260 A1 gezeigten System zur Wärmedämmung von Gebäuden beschrieben sind. Insofern fällt die erfindungsgemäße Wandinnenseitenwärmeisolierung in einem unbefestigten Zustand nicht in sich zusammen.
  • Darüber hinaus zeichnet sich das plattenförmige, mehrschichtige Isolationselement insbesondere dadurch aus, dass die Wärmedämmungsschicht aus einem verdichteten Polymerschaum hergestellt ist. Aufgrund des verdichteten Polymerschaums ist es erstmals möglich, die eigentliche Wärmedämmungsschicht hinsichtlich der geforderten Wärmedämmeigenschaften sehr dünn auszuführen, sodass die vorliegende Wandinnenseitenwärmedämmung für eine Wärmedämmung, welche die Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung erfüllt, außergewöhnlich flach baut, sodass bei einem Anbringen an die Wandinnenseiten möglichst wenig Wohnraumfläche verloren geht. Während es bei den herkömmlich verwendeten Wärmedämmungsschichten sich meistens um eine Materialschicht mit einer Schichtdicke von mehr als 50 mm oder 70 mm handelt, zeichnet sich die vorliegende Wandinnenseitenwärmedämmung durch eine Wärmedämmungsschicht mit einer Dicke von weniger als 20 mm, vorzugsweise von weniger als 10 mm, aus. Idealerweise beträgt die vorliegende Wärmedämmungsschicht lediglich eine Dicke von 1 mm bis 9 mm, vorzugsweise von 2 mm bis 8 mm oder idealerweise von 3 mm bis 6 mm, sodass die erfindungsgemäße Wandinnenseitenwärmedämmung sogar an Innenlaibungsbereichen nachträglich verbaut werden kann, ohne eine Beeinträchtigung einer Fenster- bzw. Türfunktion. Dies gelingt vorliegend jedoch nur, da die Wärmedämmungsschicht aus einem verdichteten Material bzw. Polymerschaum besteht.
  • Ein weiteres wichtiges Merkmal der vorliegenden Wandinnenseitenwärmedämmung besteht darin, dass die Klebstoffschicht vollflächig auf der Wärmedämmungsschicht aufgebracht ist und dass mittels dieser Klebstoffschicht die Dampfsperreschicht vollflächig auf der Wärmedämmungsschicht dauerhaft aufgeklebt ist, da nur durch eine derartige vollflächige Aufbringung bzw. Verklebung betriebssicher gewährleistet werden kann, dass sich zwischen den einzelnen Schichten keine Feuchtigkeit niederschlagen kann. Somit ist die Gefahr einer Schimmelpilzbildung insbesondere im Schichtaufbau zwischen den einzelnen Lagen der Wandinnenseitenwärmedämmung sicher unterbunden. In der Regel ist eine derartige vollflächige Aufbringung bzw. Verklebung der einzelnen Schichten im Stand der Technik nicht der Fall, sodass entsprechende Dämmelemente nicht besonders gut für einen Einsatz in beheizten Wohnräumen geeignet sind.
  • Eine weitere ganz entscheidende Eigenschaft der vorliegenden Wandinnenseitenwärmedämmung ist dadurch gegeben, dass die Wärmedämmungsschicht sogleich eine auch nach dem Anbringen der Wandinnenseitenwärmedämmung später bearbeitbare Oberfläche ausgestaltet, sodass vorliegend auf eine zusätzlich aufbauende Funktionsschicht verzichtet werden kann. Hierdurch kann die vorliegende erfindungsgemäße Wandinnenseitenwärmedämmung besonders dünn bauen, wodurch die vorstehend beschriebenen Vorteile erzielt werden können.
  • Alternativ kann die Wärmedämmungsschicht auch aus einem verdichteten Polyethylenschaum oder Polyprophylenschaum oder Polyvinylchloridschaum oder Polyesterschaum oder geschlossenzelligen Polyätherschaum oder Polystyrolschaum oder einen Verbundschaum hieraus bestehen.
  • Die für die Wärmedämmungsschicht verwendeten Polymerschäume zeichnen sich im Wesentlichen dadurch aus, dass diese nicht durchfeuchten, jedoch Wärme aufnehmen können und später durch den Verwender direkt bearbeitbar sind. Somit ermöglicht das erfindungsgemäße biegesteifes, plattenförmiges, mehrschichtiges Isolationselement eine Erhöhung der Wandoberflächentemperatur, wobei sich jedoch kein Kondenswasser, beispielsweise aufgrund niedriger Außentemperaturen niederschlagen kann, wodurch vorteilhafter Weise zum Beispiel einem Schimmelpilz der benötigte Nährboden entzogen werden kann.
  • Weiterhin weist die Wärmedämmungsschicht, nämlich die Polymerschaumschicht, vorteilhafter Weise eine helle bis weißliche Färbung auf. Hierdurch hebt sich die erfindungsgemäße Wandinnenseitenwärmedämmung nicht wesentlich von einer bisherigen Raumwandumgebung ab und ist insbesondere auch durch hellere Materialien, wie beispielsweise weißer Farbe oder weißer Tapete, besonders gut abdeckbar.
  • Weiterhin weist die Wärmedämmungsschicht eine erste bearbeitbare Oberfläche auf, die von einem Anwender nach dem Anbringen der Wandinnenseitenwärmedämmung an einer zu wärmedämmenden Innenwand einer Gebäudeaußenwand überputzt, überstrichen, übertapeziert oder in jeglicher anderer Weise weiter bearbeitet werden kann. Hierdurch kann diese sichtbare Oberfläche einer Raumumgebung individuell angepasst werden, ohne dabei jedoch die wesentlichen Eigenschaften der vorliegenden Wandinnenseitenwärmedämmung nachteilig zu beeinträchtigen.
  • Insofern sieht eine besonders vorteilhafte Ausführungsvariante vor, dass die Wandinnenseitendämmung zum einen einen Transportzustand und zum anderen einen Gebrauchszustand aufweist, wobei die Wärmedämmungsschicht sowohl im Transportzustand als auch im Gebrauchszustand die bearbeitbare Oberfläche ausgestaltet.
  • Der Begriff „Transportzustand” beschreibt im Sinne der Erfindung einen ersten Zustand, in welchem die vorliegende Wandinnenseitenwärmedämmung bzw. die luftdichte Anschlusseinrichtung noch nicht an einer Wandinnenseite eines Gebäudes angeordnet bzw. appliziert ist.
  • Folglich beschreibt der Begriff „Gebrauchszustand” einen weiteren Zustand der vorliegenden Wandinnenseitenwärmedämmung bzw. der luftdichten Anschlusseinrichtung nach dem Anbringen an einer entsprechenden Wandinnenseite.
  • Während aus dem Stand der Technik Wärmedämmungen bekannt sein können, die vor ihrer ordnungsgemäßen Applizierung an einer Gebäudewand oder dergleichen noch eine durch eine Wärmedämmungsschicht unmittelbar bearbeitbare Oberfläche aufweisen, geht diese wichtige Eigenschaft spätestens nach dem Applizieren der entsprechenden Wärmedämmung an eine Gebäudewand oder dergleichen, also im Gebrauchszustand, verloren. Auch hierdurch unterscheidet sich die Erfindung vom bekannten Stand der Technik erheblich.
  • Die zweite wesentliche Oberfläche der Wärmedämmungsschicht ist die dampfsperreseitige Oberfläche, welche im Wesentlichen parallel zu der später bearbeitbaren Oberfläche angeordnet ist, und die eigentliche Oberfläche der Wärmedämmungsschicht zur Anordnung der Dampfsperreschicht darstellt. Diese dampfsperreseitige Oberfläche ist nach dem Aufbringen der Wandinnenseitenwärmedämmung auf einer zu isolierenden Wandinnenseiten nicht mehr sichtbar.
  • Die zweite Schicht, welche die Klebstoff zwischen der Wärmedämmungsschicht und der Dampfsperreschicht darstellt, umfasst vorzugsweise Solventacrylkleber oder Polyacrylatkleber oder Kautschukkleber, wobei diese Klebstoffschicht auch ein Gittergelege aufweisen kann, welches hauptsächlich dazu dient, die Dampfsperreschicht spannungsfrei anzuordnen. Die vorliegende zweite Schicht weist hierbei bevorzugt eine Dicke mit einem Wert von 0,01 mm bis 1 mm oder bevorzugt von 0,1 mm bis 0,5 mm auf.
  • Die Dampfsperreschicht, also die vorliegenden dritte Schicht, des plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements besteht vorzugweise aus mindestens einer Aluminiumfolie oder einer silberfarbenen Polymerfolie oder einer Polytetrafluorethylenfolie oder einer Polypropylenfolie. Mittels der vorliegenden Dampfsperreschicht wird einer Taupunktverschiebung und einer Aufnahme von Raumluftfeuchtigkeit entgegengewirkt. Ebenso verhindert die Dampfsperreschicht einen kritischen Durchgang der Wärmeströmung aus dem Gebäudeinneren nach außen, wodurch ein besonders behagliches Wohnklima begünstigt wird und zudem Heizenergiekosten eingespart werden. Die Dampfsperreschicht selbst besitzt hierbei bevorzugt eine Folienstärke aus einem Bereich von 0,05 mm bis 0,3 mm oder bevorzugt aus einem Bereich von 0,005 mm bis 0,5 mm.
  • Der strukturelle Aufbau der vorliegenden Wandinnenseitenwärmedämmung kann enorm vorteilhaft weiter entwickelt werden, wenn die luftdichte Anschlusseinrichtung zumindest teilweise aus der wenigstens einen Dampfsperreschicht des plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements ausgestaltet ist.
  • Gemäß eines weiteren Aspekts der Erfindung wird die Aufgabe der vorliegenden Erfindung insofern auch von einer Verwendung einer Dampfsperreschicht eines plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements einer in einem beheizbaren Wohnraum anbringbaren Wandinnenseitenwärmedämmung zum Ausgestalten wenigstens eines Schenkels einer luftdichten Anschlusseinrichtung zwischen der Wandinnenseitenwärmedämmung und einem Funktionsteil eines Gebäudes gelöst.
  • Vorteilhafter Weise werden hierbei keine separaten Anschlussmittel zum luftdichten Anschließen der der Erfindung zugrundeliegenden Wandinnenseitenwärmedämmung benötigt.
  • Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung wird die vorliegende Aufgabe auch von einer luftdichten Anschlusseinrichtung einer in einem beheizbaren Wohnraum anbringbaren Laibungswärmedämmung einer Gebäudeaußenwandöffnung mit einem plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselement umfassend wenigstens eine erste Schicht als Wärmedämmungsschicht aus einem verdichteten Polymerschaum, eine zweite Schicht als Klebstoffschicht und eine dritte Schicht als Dampfsperreschicht aus mindestens einer Folie gelöst, wobei die luftdichte Anschlusseinrichtung zumindest teilweise aus der wenigstens einen Dampfsperreschicht des plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements ausgestaltet ist.
  • Vorteilhafter Weise kann mit der luftdichten Anschlusseinrichtung sogleich ein luftdichter Anschluss zweier Bauteile an einem Innenlaibungsbereich eines Fenster oder einer Tür oder einer sonstigen Gebäudeaußenwandöffnung vorgenommen werden.
  • Darüber hinaus wird die Aufgabe der Erfindung auch von einem Verfahren zum Herstellen einer luftdichten Anschlusseinrichtung zum Schaffen einer luftdichten Verbindung zwischen einem plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselement umfassend wenigstens eine Wärmedämmungsschicht und umfassend eine Dampfsperreschicht und einem Funktionsbauteil eines Gebäudes gelöst, bei welchem ein über die Wärmedämmungsschicht hinausragender erster Schenkel der luftdichten Anschlusseinrichtung und/oder ein von der Wärmedämmungsschicht beabstandeter weiterer Schenkel der luftdichten Anschlusseinrichtung erzeugt wird, indem ein Materialstreifen aus der Wärmedämmungsschicht heraus getrennt wird.
  • Durch ein Heraustrennen eines Materialstreifens kann insbesondere die luftdichte Anschlusseinrichtung verfahrenstechnisch besonders einfach hergestellt werden.
  • Obwohl es widersinnig erscheint, einen Materialstreifen aus einer Wärmedämmungsschicht des Isolationselements herauszutrennen und hierdurch die Wärmedämmung zu schwächen, wird dies vorliegend getan, um erfindungsgemäß eine luftdichte Anschlusseinrichtung zu kreieren.
  • Somit ist ganz allgemein auch eine Wärmedämmung mit einem plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselement umfassend wenigstens eine erste Schicht als Wärmedämmungsschicht, eine zweite Schicht als Klebstoffschicht und eine dritte Schicht als Dampfsperreschicht neu und erfinderisch, welche sich dadurch auszeichnet, dass die Wärmedämmungsschicht partiell ausgespart ist, sodass ein erster Wärmedämmungsschichtbereich von einem zweiten Wärmedämmungsschichtbereich durch einen Spalt voneinander getrennt an dem plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselement angeordnet sind.
  • Vorteilhafter Weise ist der Spalt bei vorliegender Erfindung weniger als 100 mm, vorzugsweise weniger als 20 mm oder 10 mm von einem Rand der Wärmedämmung bzw. der Wandinnenseitenwärmedämmung entfernt angeordnet.
  • Vorteilhaft ist es weiter, wenn die luftdichte Anschlusseinrichtung zumindest an einer Seite, vorzugsweise an einer Längsseite, des plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements über die Wärmedämmungsschicht hinausragt. Vorteilhafter Weise kann dieser über die Wärmedämmungsschicht hinausragende Bereich der luftdichten Anschlusseinrichtung dazu verwendet werden, um mit dem Funktionsteil verbunden zu werden.
  • Eine bevorzugte Ausführungsvariante sieht vor, dass die luftdichte Anschlusseinrichtung gegenüber einer Kante der Wärmedämmungsschicht beweglich an dem plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselement angeordnet ist. Hierdurch kann die luftdichte Anschlusseinrichtung besonders gut an ein Funktionsbauteil angebracht werden, denn ein solches ist fast immer winkelig gegenüber dem plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements angeordnet.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsvariante sieht vor, dass die luftdichte Anschlusseinrichtung zweischenkelig L-förmig ausgestaltet ist, wobei der erste Schenkel biegbar und der zweite Schenkel elastisch verformbar ausgestaltet sind. Hierdurch kann die luftdichte Anschlusseinrichtung nochmals verbessert an ein Funktionsbauteil befestigt werden, da beispielsweise der zweite Schenkel mittels des ersten Schenkels besonders vorteilhaft gegenüber einem Funktionsbauteil platziert werden kann.
  • Der Aufbau der vorliegenden Wandinnenseitenwärmedämmung bzw. der luftdichten Anschlusseinrichtung kann weiter wesentlich vereinfacht werden, wenn der erste Schenkel durch die Dampfsperrschicht ausgestaltet und der zweite Schenkel durch einen Spalt beabstandet von der Wärmedämmungsschicht angeordnet ist. Hierdurch kann die vorliegende Wandinnenseitenwärmedämmung bzw. die luftdichte Anschlusseinrichtung besonders vorteilhaft an gebäudeseitigen Bedingungen angepasst werden.
  • Vorteilhafter Weise weist der Spalt hierbei eine Breite von weniger als 20 mm, vorzugsweise von weniger als 10 mm, auf. Für die meisten Anwendungsfälle hat sich eine Spaltbreite von weniger als 8 mm als vorteilhaft erwiesen, um die luftdichte Anschlusseinrichtung vorteilhaft montieren zu können. Vorzugsweise richtet sich die Spaltbreite insbesondere nach der Dicke der Wärmedämmungsschicht.
  • Die Breite des Spalts erstreckt sich hierbei im Wesentlichen quer zur Längserstreckung des Spalts, wobei die Längserstreckung des Spalts von einer ersten Kopfseite der Wandinnenseitenwärmedämmung zu einer der ersten Kopfseite gegenüberliegenden zweiten Kopfseite der Wandinnenseitenwärmedämmung angeordnet ist.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn der zweite Schenkel aus einem identischen Material hergestellt ist wie die Wärmedämmungsschicht, sodass sich die vorliegende luftdichte Anschlusseinrichtung konstruktiv besonders einfach herstellen lässt.
  • Insofern wird gemäß eines weiteren Aspekts der Erfindung die vorliegende Aufgabe von einer Verwendung einer Wärmedämmungsschicht eines plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements einer in einem beheizbaren Wohnraum anbringbaren Wandinnenseitenwärmedämmung zum Ausgestalten wenigstens eines Schenkels einer luftdichten Anschlusseinrichtung zwischen der Wandinnenseitenwärmedämmung und einem Funktionsbauteils eines Gebäudes gelöst.
  • Eine besonders vorteilhafte Weiterentwicklung sieht einerseits eine vierte Schicht aus einem Klebstoff vor, welche sich mit der dritten Schicht dauerhaft verbindet. In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, wenn eine fünfte Schicht mindestens eine Deckschicht darstellt, welche mit der vierten Schicht lösbar verbunden ist.
  • Insofern ist es vorteilhaft, wenn vor dem Anbringen des plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements mindestens eine fünfte Schicht als Deckschicht von der vierten Schicht als weitere Klebstoffschicht abgezogen wird und anschließend das Isolationselement mittels der weiteren Klebstoffschicht an die Innenwand derart angebracht wird, dass eine durch eine aus einem verdichteten Polymerschaum bestehende Wärmedämmungsschicht ausgestaltete Oberfläche nach dem Anbringen des Isolationselements bearbeitbar ist. Vorteilhafter Weise können hierbei einzelne Isolationselemente luftdicht nebeneinander angeordnet werden.
  • Die vierte Schicht, nämlich die weitere Klebstoffschicht, basiert beispielsweise auf einer Butylkautschukbasis oder einer Solventacrylatbasis oder sie besteht aus einem Kautschukkleber oder einem Polyacrylatbasiskleber oder aus MS-Polymer (modifizierte Silikone) und zeichnet sich durch eine sehr gute Haftung auf unterschiedlichen Untergründen aus. Weiterhin werden Ausblühungen verhindert sowie Bewegungsfugen und Überbrückungen in Wänden abgedichtet. Auch eine geringe Gasdurchlässigkeit sowie ein hohes elektrisches Isolationsvermögen sind vorteilhafte Eigenschaften, welche mittels des oben aufgeführten Materials der vierten Schicht ermöglicht werden. Folglich eignet sich diese weitere Klebstoffschicht optimal zur Außenanbringung der Wandinnenseitenwärmedämmung und/oder der luftdichten Anschlusseinrichtung an eine Innenwandoberfläche einer Gebäudeaußenwand, wobei ein Vorbehandeln von Untergründen, das heißt, einer Oberfläche einer Wandinnenseiten oder eines Funktionsbauteils eines Gebäudes, die nicht notwendigerweise erforderlich ist. Jedoch sollte ein Altputz bzw. ein diesbezüglicher Untergrund eine ausreichende Tragfähigkeit besitzen und trocken bzw. nicht mit Schmutz oder dergleichen kontaminiert sein.
  • Die Dicke dieser vierten Schicht richtet sich insbesondere bei der Butylkautschukbeschichtung nach dem Gewicht der erfindungsgemäßen Wandinnenseitenwärmedämmung, welche je nach Gebrauchssituation unterschiedliche Größen aufweisen kann. Damit auch bei größeren Wandinnenseitenwärmedämmungen eine zuverlässige Haftung gewährleistet werden kann, werden bevorzugt Dicken aus einem Bereich von 0,5 mm bis 10 mm oder bevorzugt aus einem Bereich von 0,8 mm bis 5 mm des Klebstoffs der vierten Schicht vorgesehen.
  • Insbesondere hinsichtlich einer Laibungswärmedämmung, bei welcher das vorliegende Isolationselement wesentlich kleiner ausfällt, genügt eine Klebstoffschichtdicke hinsichtlich der vierten Schicht von weniger als 0,6 mm oder weniger als 0,3 mm. Hierdurch kann einerseits das Gewicht und andererseits auch die Herstellungskosten der vorliegenden Wandinnenseitenwärmedämmung bzw. der vorliegenden luftdichten Anschlusseinrichtung gesenkt werden.
  • Gemäß der oben bereits beschriebenen Vorgehensweise werden die Isolationselemente nach und nach direkt aneinander an der zu dämmenden Wandinnenseitenoberfläche aufgebracht, wobei darauf zu achten ist, dass die umliegenden Kanten insbesondere der Wärmedämmungsschicht aneinander berühren, um eine durchgängige Wärmedämmung gewährleisten und Wärmebrücken vermeiden zu können.
  • Weiterhin ist es möglich, dass die erfindungsgemäße Wandinnenseitenwärmedämmung bzw. die erfindungsgemäße luftdichte Anschlusseinrichtung je nach vorliegender Baukonstruktion daher beliebig zugeschnitten werden kann, sodass die Wandinnenseitenwärmedämmung und die luftdichte Anschlusseinrichtung nahezu jeder konstruktiv veränderten Umgebung, wie beispielsweise hinsichtlich Fensterbretter oder Dachschrägen, angepasst werden kann, ohne kritische Hohlräume oder Abstände zwischen den Wärmedämmungsschichten zu bewirken.
  • Die Vorteile der Verwendung der vorliegenden Wandinnenseitenwärmedämmung bzw. der luftdichten Anschlusseinrichtung sind neben einer Kosten- und Zeitersparnis, die Möglichkeit des vereinfachten Wärmedämmens von Wandinnenseiten, insbesondere von Innenlaibungsbereichen, eines Gebäudes aufgrund eines nahezu verschmutzungsfreien Klebesystems. Das heißt, insbesondere aufgrund der verwendeten vierten Schicht als weitere Klebstoffschicht muss kein zusätzlicher flüssiger Kleber auf das erfindungsgemäße Isolationselement aufgebracht werden, welcher etwaige gesundheitsgefährdende Lösungsmittel enthalten kann und/oder welcher Fensterbänke, Fenster oder Böden innerhalb des Gebäudes durch ein unbeabsichtigtes Herabfließen verschmutzen kann.
  • Weiterhin erduldet das plattenförmige, mehrschichtige Isolationselement in der Regel jede normale Bauwerksdehnung ohne hierbei kritisch einzureißen, sich von dem zu dämmenden Untergrund, das heißt einer Oberfläche einer Wandinnenseiten oder eines Funktionsbauteils oder dergleichen, zu lösen oder ohne hierbei sogar seine wärme- und/oder feuchtigkeitsdämmenden Eigenschaften zu reduzieren. Demnach ist die erfindungsgemäße Wandinnenseitenwärmedämmung auch dauerhaft dicht.
  • Weitere Vorteile, Ziele und Eigenschaften vorliegender Erfindung werden anhand anliegender Zeichnungen und nachfolgender Beschreibung erläutert, in welchen beispielhaft jeweils ein Aufbau von erfindungsgemäßen Wandinnenseitenwärmedämmungen und luftdichten Anschlusseinrichtungen dargestellt und beschrieben sind.
  • In der Zeichnung zeigen:
  • 1 schematisch eine Querschnittsansicht einer in einem beheizbaren Wohnraum anbringbaren Wandinnenseitenwärmedämmung einer Gebäudeaußenwand mit einem plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselement und mit einer aus einer Dampfsperreschicht und einer Klebstoffschicht des plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements gebildeten luftdichten Anschlusseinrichtung;
  • 2 schematisch eine weitere Querschnittsansicht der Wandinnenseitenwärmedämmung aus der 1 überbrückend angeordnet an einer Wandinnenseite und einem Funktionsbauteil;
  • 3 schematisch eine Querschnittsansicht einer alternativen gattungsgemäßen Wandinnenseitenwärmedämmung mit beidseits einer Wärmedämmungsschicht überstehenden luftdichten Anschlusseinrichtungen;
  • 4 schematisch eine Querschnittsansicht einer weiteren gattungsgemäßen Wandinnenseitenwärmedämmung mit einer ersten luftdichten Anschlusseinrichtung umfassend eine Dampfsperreschicht und eine Klebstoffschicht eines plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements und mit einer zweiten luftdichten Anschlusseinrichtung umfassend die Dampfsperrschicht, die Klebstoffschicht und einen zusätzlichen Materialstreifen aus dem Material einer Wärmedämmungsschicht des plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements;
  • 5 schematisch eine Querschnittsansicht einer anderen gattungsgemäßen Wandinnenseitenwärmedämmung mit zwei luftdichten Anschlusseinrichtungen umfassend jeweils eine Dampfsperreschicht, eine Klebstoffschicht eines plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements und einen Materialstreifen aus einem Material einer Wärmedämmungsschicht des plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements; und
  • 6 schematisch eine Ansicht einer Wandinnenseiten einer Gebäudeaußenwand mit einer einem Fenster aufweisenden Gebäudeaußenwandöffnung mit einer erfindungsgemäßen Wandinnenseitenwärmedämmung.
  • Die in der 1 gezeigte Wandinnenseitenwärmedämmung 1 weist einerseits ein plattenförmiges, mehrschichtiges Isolationselement 2 und andererseits eine luftdichte Anschlusseinrichtung 3 auf.
  • Das plattenförmige, mehrschichtige Isolationselement umfasst eine erste Schicht als Wärmedämmungsschicht 4 aus einem verdichteten Polymerschaum 5, eine zweite Schicht als Klebstoffschicht 6, eine dritte Schicht als Dampfsperreschicht 7 aus mindestens einer Folie 8, eine vierte Schicht als weitere Klebstoffschicht 9 und eine Schutzschicht 10 aus einer abziehbaren Folie 11. Die Wärmedämmungsschicht 4 gestaltet sogleich eine auch nach dem Anbringen der Wandinnenseitenwärmedämmung 1 später bearbeitbare Oberfläche 12 sowie eine zu der später bearbeitbaren Oberfläche 12 im Wesentlichen parallel angeordneten Dampfsperre seitige Oberfläche 13 auf, wodurch sich der Aufbau der vorliegenden Wandinnenseitenwärmedämmung 1 nochmals wesentlich vereinfacht.
  • Die luftdichte Anschlusseinrichtung 3 zeichnet sich ebenfalls durch einen besonders einfachen strukturellen Aufbau aus, da sie konstruktiv besonders einfach durch die Dampfsperreschicht 7 des plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements gebildet ist, wobei die luftdichte Anschlusseinrichtung 3 in diesem Ausführungsbeispiel auch die weitere Klebstoffschicht 9 sowie die Deckschicht 10 aufweist.
  • Insofern kann mittels der Wandinnenseitenwärmedämmung 1 und insbesondere mit der luftdichten Anschlusseinrichtung 3 besonders vorteilhaft eine luftdichte Verbindung zwischen einer Gebäudeaußenwand 14 und einem Funktionsbauteil 15 eines Gebäudes 16 hergestellt werden, indem mit der luftdichten Anschlusseinrichtung 3 eine Ritze 17 zwischen der Gebäudeaußenwand und dem Funktionsbauteil 15, welches vorliegend einen Fensterrahmen 18 umfasst, luftdicht überbrückt werden. Hierzu ist die Wandinnenseitenwärmedämmung 1 an einer Wandinnenseite 19 eines beheizbaren Wohnraums 20 angeordnet, wie in der Darstellung gemäß der 2 gut erkennbar ist. Zum Anbringen der Wandinnenseitenwärmedämmung 1 wurde zuvor die Deckschicht 10 von der weiteren Klebstoffschicht 9 abgezogen, sodass sowohl das plattenförmige, mehrschichtige Isolationselement 2 als auch die luftdichte Anschlusseinrichtung 3 problemlos auf die Wandinnenseite 19 bzw. auf den Fensterrahmen 18 aufgeklebt werden konnte.
  • Hierbei ist die Gebäudeaußenwand 14 ein Laibungsbereich 21 einer Fensterlaibung 22 (siehe 6), sodass die vorliegende Wandinnenseitenwärmedämmung 1 sogleich eine besonders gut montierbare Laibungswärmedämmung an der Fensterlaibung 22 einer Gebäudeaußenwandöffnung 24.
  • Die luftdichte Anschlusseinrichtung 3 ragt radial über die Längsseite 26 der Wärmedämmungsschicht 4 des plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements 2 hinaus.
  • Die luftdichte Anschlusseinrichtung 3 ist zudem gegenüber einer Kante 27 der Wärmedämmungsschicht 4 beweglich gemäß der Pfeilrichtungen 28 an dem plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselement 2.
  • Die in der 3 gezeigte in einem beheizbaren Wohnraum 20 anbringbare Wandinnenseitenwärmedämmung 101 hat im Wesentlichen den gleichen strukturellen Schichtaufbau wie die Wandinnenseitenwärmedämmung 1 aus den 1 und 2, sodass vorliegend gleiche bzw. gleichwirkende Komponenten mit identischen Bezugszeichen versehen und lediglich die Unterschiede zu dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel beschrieben sind.
  • Die Wandinnenseitenwärmedämmung 101 unterscheidet sich gegenüber der Wandinnenseitenwärmedämmung aus den 1 und 2 im Wesentlichen dadurch, dass sie beidseits jeweils eine luftdichte Anschlusseinrichtung 3 aufweist, also neben der eigentlichen ersten luftdichten Anschlusseinrichtung 3 weist die Wandinnenseitenwärmedämmung 101 an einer der ersten Längsseite 26 gegenüberliegenden zweiten Längsseite 29 eine weitere luftdichte Anschlusseinrichtung 30 auf, die einen gleichen Aufbau aufweist, wie die luftdichte Anschlusseinrichtung 3 an der ersten Längsseite 26. Hierdurch kann die Wandinnenseitenwärmedämmung 101 an beiden Längsseiten 26 und 29 vorteilhaft luftdicht an Funktionsbauteilen angeschlossen werden.
  • Die weitere in der 4 gezeigte in einem beheizbaren Wohnraum 20 anbringbare Wandinnenseitenwärmedämmung 201 besitzt im Wesentlichen einen identischen strukturellen Schichtaufbau wie die zuvor gezeigten Wandinnenseitenwärmedämmungen 1 bzw. 101 aus den 1 bis 3, sodass auch hier gleiche oder gleichwirkende Komponenten der Wandinnenseitenwärmedämmung 201 mit identischen Bezugszeichen versehen und nur die Unterschiede hinsichtlich der zuvor beschriebenen Wandinnenseitenwärmedämmungen 1 bzw. 101 erläutert werden.
  • Während sich die Wandinnenseitenwärmedämmung 201 einerseits an einer Längsseite 29 durch eine wie vorstehend hinsichtlich der Wandinnenseitenwärmedämmung 101 beschriebene luftdichte Anschlusseinrichtung 30 an der Längsseite 29 auszeichnet, weist sie an einer entsprechenden ersten Längsseite 26 einer Wärmedämmungsschicht 4 eine alternativ gestaltete luftdichte Anschlusseinrichtung 40 auf, die zweischenkelig L-förmig ausgestaltet ist, wobei ein erster Schenkel 41 biegbar an einem plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselement 2 der Wandinnenseitenwärmedämmung 201 und ein zweiter Schenkel 42 elastisch verformbar ausgestaltet sind.
  • Die alternative Anschlusseinrichtung 40 ist konstruktiv ebenfalls besonders einfach bereitgestellt, da der erste Schenkel 41 im Wesentlichen durch eine Dampfsperreschicht 7 des plattenförmigen, mehrschichtige Isolationselement 2 ausgestaltet ist.
  • Der zweite Schenkel 42 setzt sich hingegen im Wesentlichen aus einem Wärmedämmungsschichtstreifen 43, der mittels eines Klebstoffschichtstreifens 44 an dem ersten Schenkel 41 angeklebt ist.
  • Das Material des Klebstoffschichtstreifens 44 ist identisch mit dem der ersten Klebstoffschicht 6. Somit ist dieser außerordentlich einfach bereitgestellt.
  • Das Material des Wärmedämmungsschichtstreifens 43 entspricht dem der Wärmedämmungsschicht 4 des plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements 2, sodass auch er außerordentlich einfach hergestellt werden kann.
  • Der Wärmedämmungsschichtstreifen 43 ist durch einen Spalt 45 von der Wärmedämmungsschicht 4 des plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements 2 beabstandet platziert, sodass bei einem Klappen der alternativen Anschlusseinrichtung 40 in Klapprichtung 46 der Wärmedämmungsschichtstreifen 43 bis auf die bearbeitbare Oberfläche 12 der Wärmedämmungsschicht 4 aufgeklappt werden kann, sodass bei die alternative Anschlusseinrichtung 40 nicht nur luftdicht sondern auch wärmedämmend auf einem winkelig zu einer Wandinnenseite 19 (siehe beispielhaft 2) ausgerichteten Funktionsbauteiloberfläche angeschlossen werden kann.
  • Der Spalt 45 hat eine Breite 47 mit einem Wert, der in etwa einem Wert der Höhe des zweiten Schenkels 42, also Wärmedämmungsschichtstreifen 43 plus Klebstoffschichtstreifen 44, entspricht.
  • Der Spalt 45 verläuft hierbei in Längsrichtung der Wandinnenseitenwärmedämmung 201 von der ersten Kopfseite (nicht gezeigt) zu der weiteren Kopfseite (nicht gezeigt) der Wandinnenseitenwärmedämmung 201, sodass der Wärmedämmungsschichtstreifen 43 vollständig von der Wärmedämmungsschicht 4 beabstandet angeordnet ist.
  • Die zusätzliche in der 5 gezeigte in einem beheizbaren Wohnraum 20 anbringbare Wandinnenseitenwärmedämmung 301 weist bis auf eine zweite zweischenkelig L-förmig ausgestaltete luftdichte Anschlusseinrichtung 50 einen identischen strukturellen Schichtaufbau auf wie die Innenwandwärmedämmung 201 aus der 4, sodass die Wandinnenseitenwärmedämmung 301 nicht weiter beschrieben ist, um Wiederholungen zu vermeiden. Gleiche oder gleichwirkende Komponenten sind hier ebenfalls mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Es versteht sich, dass bei allen der vorliegend beispielhaft beschriebenen Wandinnenseitenwärmedämmungen 1, 101, 201 und 301 im Gebrauchszustand 60 (siehe beispielsweise 2) die jeweilige Deckschicht 10 nicht mehr vorhanden ist, wie dies im Gegensatz hierzu im jeweiligen Transportzustand 61 der Fall ist.
  • In der gemäß der 6 dargestellten Gebäudeaußenwandöffnung 24 ist beispielhaft als eine mit einem Fenster 70 ausgestattete Fensternische 71 die Wandinnenseitenwärmedämmung 1 gemäß der 1 verbaut.
  • Die Fensternische 71 weist eine Fensterlaibung 22 auf, die umlaufend um einen Fensterrahmen 18 des Fensters 70 vorhanden ist. Um den Fensterrahmen 18 innenseitig luftdicht mit der Fensterlaibung 22 zu verbinden, ist die Wandinnenseitenwärmedämmung 1 mittels der weiteren Klebstoffschicht 9 im Bereich ihrer luftdichten Anschlusseinrichtung 3 auf den Fensterrahmen 18 aufgeklebt. Die luftdichte Anschlusseinrichtung 3 ist hierbei gegenüber dem plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselement 2 gemäß Klapprichtung 46 (siehe beispielsweise 4 und 5) angeklappt, so dass die Wandinnenseitenwärmedämmung 1 sowohl einerseits auf dem Fensterrahmen 18, nämlich im Wesentlichen mit der luftdichten Anschlusseinrichtung 3, und andererseits auf der Wandinnenseite 19 im Bereich der Fensterlaibung 22, nämlich im Wesentlichen mit dem plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselement 2, problemlos aufgeklebt ist.
  • Sowohl in einem unteren Laibungsbereich 72 der Fensterlaibung 22 als auch in einem oberen Wandinnenseitenbereich 73 an der Fensterlaibung 22 sind noch ein erstes Wandinnenseitenwärmedämmungselement 74 und weitere Wandinnenseitenwärmedämmungselemente 75 angeordnet, die keine luftdichten Anschlusseinrichtungen umfassen, jedoch vorteilhafter Weise einen gleichen strukturellen Aufbau wie das hier beschriebene plattenförmige, mehrschichtige Isolationselemente 2 aufweisen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Wandinnenseitenwärmedämmung
    2
    Isolationselement
    3
    luftdichte Anschlusseinrichtung
    4
    Wärmedämmungsschicht
    5
    verdichteter Polymerschaum
    6
    Klebstoffschicht
    7
    Dampfsperreschicht
    8
    Folie
    9
    weitere Klebstoffschicht
    10
    Deckschicht
    11
    abziehbare Folie
    12
    bearbeitbare Oberfläche
    13
    dampfsperreseitige Oberfläche
    14
    Gebäudeaußenwand
    15
    Funktionsbauteil
    16
    Gebäude
    17
    Ritze
    18
    Fensterrahmen
    19
    Wandinnenseite
    20
    beheizbarer Wohnraum
    21
    Laibungsbereich
    22
    Fensterlaibung
    23
    Laibungswärmedämmung
    24
    Gebäudeaußenwandöffnung
    25
    radial
    26
    erste Längsseite
    27
    Kante
    28
    Pfeilrichtungen
    29
    gegenüberliegende Längsseite
    30
    luftdichte Anschlusseinrichtung
    40
    alternative luftdichte Anschlusseinrichtung
    41
    erster Schenkel
    42
    zweiter Schenkel
    43
    Wärmedämmungsstreifen
    44
    Klebstoffschichtstreifen
    45
    Spalt
    46
    Klapprichtung
    47
    Breite
    50
    luftdichte Anschlusseinrichtung
    60
    Gebrauchszustand
    61
    Transportzustand
    70
    Fenster
    71
    Fensternische
    72
    unterer Laibungsbereich
    73
    oberer Wandinnenseitenbereich
    74
    erstes Wandinnenseitenwärmedämmungselement
    75
    weitere Wandinnenseitenwärmedämmungselemente
    101
    aternative Wandinnenseitenwärmedämmung
    201
    weitere Wandinnenseitenwärmedämmung
    301
    zusätzliche Wandinnenseitenwärmedämmung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 8908489 U1 [0027]
    • DE 7733134 U1 [0028]
    • DE 102006009260 A1 [0033]

Claims (13)

  1. In einem beheizbaren Wohnraum (20) anbringbare Wandinnenseitenwärmedämmung (1; 101; 201; 301) einer Gebäudeaußenwand (14) mit einem plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselement (2) umfassend wenigstens eine erste Schicht als Wärmedämmungsschicht (4) aus einem verdichteten Polymerschaum (5), eine zweite Schicht als Klebstoffschicht (6) und eine dritte Schicht als Dampfsperreschicht (7) aus mindestens einer Folie (8), bei welcher die Wärmedämmungsschicht (4) eine auch nach dem Anbringen der Wandinnenseitenwärmedämmung (1; 101; 201; 301) später bearbeitbare Oberfläche (12) sowie eine zu der später bearbeitbaren Oberfläche (12) parallel angeordnete dampfsperreseitige Oberfläche (13) aufweist, bei welcher die Klebstoffschicht (6) vollflächig auf der Wärmedämmungsschicht (1) aufgebracht ist und bei welcher die Dampfsperreschicht (3) mittels der Klebstoffschicht (6) vollflächig auf der Wärmedämmungsschicht (1) dauerhaft aufgeklebt ist, gekennzeichnet durch eine luftdichte Anschlusseinrichtung (3; 30; 40; 50) zum luftdichten Anschließen des plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements (2) an einem Funktionsbauteil (15, 18; 70) eines Gebäudes (16).
  2. Wandinnenseitenwärmedämmung (1; 101; 201; 301) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die luftdichte Anschlusseinrichtung (3; 30; 40; 50) zumindest teilweise aus der wenigstens einen Dampfsperreschicht (7) des plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements (2) ausgestaltet ist.
  3. Luftdichte Anschlusseinrichtung (3; 30; 40; 50) einer in einem beheizbaren Wohnraum (20) anbringbaren Laibungswärmedämmung (23) einer Gebäudeaußenwandöffnung (24) mit einem plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselement (2) umfassend wenigstens eine erste Schicht als Wärmedämmungsschicht (4) aus einem verdichteten Polymerschaum (5), eine zweite Schicht als Klebstoffschicht (6) und eine dritte Schicht als Dampfsperreschicht (7) aus mindestens einer Folie (8), insbesondere einer Wandinnenseitenwärmedämmung (1; 101; 201; 301) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die luftdichte Anschlusseinrichtung (3; 30; 40; 50) zumindest teilweise aus der wenigstens einen Dampfsperreschicht (7) des plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements (2) ausgestaltet ist.
  4. Wandinnenseitenwärmedämmung (1; 101; 201; 301) oder luftdichte Anschlusseinrichtung (3; 30; 40; 50) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die luftdichte Anschlusseinrichtung (3; 30; 40; 50) zumindest an einer Seite, vorzugsweise an einer Längsseite (26, 29), des plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements (2) über die Wärmedämmungsschicht (4) hinaus ragt.
  5. Wandinnenseitenwärmedämmung (1; 101; 201; 301) oder luftdichte Anschlusseinrichtung (3; 30; 40; 50) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die luftdichte Anschlusseinrichtung (3; 30; 40; 50) gegenüber einer Kante (27) der Wärmedämmungsschicht (4) beweglich an dem plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselement (2) angeordnet ist.
  6. Wandinnenseitenwärmedämmung (201; 301) oder luftdichte Anschlusseinrichtung (40; 50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die luftdichte Anschlusseinrichtung (40; 50) zweischenkelig L-förmig ausgestaltet ist, wobei ein erster Schenkel (41) biegbar und ein zweiter Schenkel (42) elastisch verformbar ausgestaltet sind.
  7. Wandinnenseitenwärmedämmung (201; 301) oder luftdichte Anschlusseinrichtung (40; 50) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Schenkel (41) im Wesentlichen durch die Dampfsperrschicht (7) ausgestaltet und der zweite Schenkel (42) durch einen Spalt (45) beabstandet von der Wärmedämmungsschicht (4) angeordnet ist.
  8. Wandinnenseitenwärmedämmung (201; 301) oder luftdichte Anschlusseinrichtung (40; 50) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Schenkel (42) im Wesentlichen aus einem identischen Material hergestellt ist wie die Wärmedämmungsschicht (4), wobei der zweite Schenkel (42) insbesondere an dem ersten Schenkel (41) angeklebt ist und insbesondere ein Spalt (45) eine Breite (47) aufweist, die zumindest gleich oder größer ist als die Dicke der Wärmedämmungsschicht (4).
  9. Wandinnenseitenwärmedämmung (1; 101; 201; 301) oder luftdichte Anschlusseinrichtung (3; 30; 40; 50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandinnenseitendämmung (1; 101; 201; 301) zum einen einen Transportzustand (61) und zum anderen einen Gebrauchszustand (60) aufweist, wobei die Wärmedämmungsschicht (4) sowohl im Transportzustand (61) als auch im Gebrauchszustand (60) unmittelbar die bearbeitbare Oberfläche (12) ausgestaltet.
  10. Wandinnenseitenwärmedämmung (1; 101; 201; 301) oder luftdichte Anschlusseinrichtung (3; 30; 40; 50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine vierte Schicht als eine weitere Klebstoffschicht (9), welche sich mit der dritten Schicht (7) dauerhaft verbindet, wobei insbesondere eine fünfte Schicht mindestens eine Deckschicht (10) darstellt, welche mit der vierten Schicht (9) lösbar verbunden ist.
  11. Verfahren zum Herstellen einer luftdichten Anschlusseinrichtung (3; 30; 40; 50) zum Schaffen einer luftdichten Verbindung zwischen einem plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselement (1; 101; 201; 301) umfassend wenigstens eine Wärmedämmungsschicht (4) und umfassend eine Dampfsperreschicht (7) und einem Funktionsbauteil (15, 18; 70) eines Gebäudes (16), dadurch gekennzeichnet, dass ein über die Wärmedämmungsschicht (4) hinausragender erster Schenkel (41) der luftdichten Anschlusseinrichtung (3; 30; 40; 50) und/oder ein von der Wärmedämmungsschicht (4) beabstandeter weiterer Schenkel (42) der luftdichten Anschlusseinrichtung (40; 50) erzeugt wird, indem ein Materialstreifen aus der Wärmedämmungsschicht (4) heraus getrennt wird.
  12. Verwendung einer Dampfsperreschicht (7) eines plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements (2) einer in einem beheizbaren Wohnraum (20) anbringbaren Wandinnenseitenwärmedämmung (1; 101; 201; 301) zum Ausgestalten wenigstens eines Schenkels (41) einer luftdichten Anschlusseinrichtung (3; 30; 40; 50) zwischen der Wandinnenseitenwärmedämmung (1; 101; 201; 301) und einem Funktionsbauteil (15, 18; 70) eines Gebäudes (16).
  13. Verwendung einer Wärmedämmungsschicht (4) eines plattenförmigen, mehrschichtigen Isolationselements (2) einer in einem beheizbaren Wohnraum (20) anbringbaren Wandinnenseitenwärmedämmung (1; 101; 201; 301) zum Ausgestalten wenigstens eines Schenkels (42) einer luftdichten Anschlusseinrichtung (40; 50) zwischen der Wandinnenseitenwärmedämmung (201; 301) und einem Funktionsbauteil (15, 18; 70) eines Gebäudes (16).
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