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Die Erfindung betrifft eine Schutzvorrichtung für einen Fahrzeuginnenraum mit einem formstabilen Kassettengehäuse, in dem wenigstens ein flexibles Flächengebilde auf einer Wickelwelle auf- und abwickelbar gelagert ist, wobei das Kassettengehäuse zwei gegenüberliegende Stirnendbereiche aufweist, die in montiertem Zustand in fahrzeugfesten Halteaufnahmen des Fahrzeuginnenraumes lösbar gehalten sind.
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Derartige Schutzvorrichtungen sind in Form von Laderaumabdeckungen und/oder Trennnetzen zwischen Laderaum und Fahrgastraum für Fahrzeuginnenräume von Personenkraftwagen allgemein bekannt. Eine derartige bekannte Schutzvorrichtung weist ein formstabiles Kassettengehäuse auf, in dem wenigstens eine Wickelwelle drehbar gelagert ist, die ein flexibles Flächengebilde in Form einer Abdeckplane oder in Form eines Netzgebildes trägt. Das Kassettengehäuse ist auf Höhe von Seitenbrüstungen eines Laderaumes positioniert und erstreckt sich in Fahrzeugquerrichtung zwischen den gegenüberliegenden Seitenbrüstungen des Laderaumes. In jeder Seitenbrüstung ist eine fahrzeugseitige Halteaufnahme vorgesehen, in denen das Kassettengehäuse mit seinen gegenüberliegenden Stirnendbereichen lösbar befestigt werden kann. Bei durch einen Fahrzeugaufprall bedingten hohen Belastungen auf das Kassettengehäuse kann das Kassettengehäuse aus den Halteaufnahmen herausgerissen werden.
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Unter einer Schutzvorrichtung im Sinne der Erfindung werden sowohl Schutzvorrichtungen für einen Laderaum eines Kraftfahrzeugs in Form von etwa horizontal ausziehbaren Laderaumabdeckungen und/oder etwa vertikal ausziehbaren Trennvorrichtungen als auch Sonnenschutzvorrichtungen verstanden, die im Bereich von Fahrzeugscheiben oder transparenten Fahrzeugdachflächen angeordnet sind.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schutzvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine einfache und crashsichere Befestigung im Fahrzeuginnenraum ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass wenigstens ein Stirnendbereich einen vom Kassettengehäuse abragenden Fortsatz aufweist, der ein Aufnahmeauge umfasst, und dass im Bereich der zugeordneten fahrzeugfesten Halteaufnahme ein zu dem Aufnahmeauge komplementärer Rückhaltefinger vorgesehen ist, der in Fahrzeuglängsrichtung derart relativ zum Aufnahmeauge ausgerichtet ist, dass eine bei einer Fahrzeugaufprallbelastung auftretende Relativbewegung zwischen Aufnahmeauge und Rückhaltefinger in Fahrzeuglängsrichtung und/oder Fahrzeughochrichtung und/oder Fahrzeugquerrichtung zu einem formschlüssigen Rückhalten des Aufnahmeauges durch den Rückhaltefinger führt. Vorzugsweise ist der Fortsatz mit dem Aufnahmeauge an einer Unterseite wenigstens eines Stirnendbereiches des Kassettengehäuses vorgesehen und ragt vom Stirnendbereich aus nach unten ab. Der formschlüssige Rückhalt bewirkt bei einem Fahrzeugcrash und entsprechend hohen Aufprallbelastungen, die auf das Kassettengehäuse wirken, dass das Kassettengehäuse im Bereich wenigstens einer fahrzeugfesten Halteaufnahme mit der Halteaufnahme und dann mit der Karosserietragstruktur des Kraftfahrzeugs verankert bleibt. Ein Umherschleudern des Kassettengehäuses kann hierdurch vermieden werden.
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In Ausgestaltung der Erfindung weist das Aufnahmeauge einen größeren freien Querschnitt auf als der Rückhaltefinger. Es besteht daher Spiel zwischen dem Aufnahmeauge und dem Rückhaltefinger. Hierdurch können Toleranzen ausgeglichen werden. Eine Relativbewegung zwischen Kassettengehäuse und Halteaufnahme, insbesondere bei einem Montieren oder Demontieren des Kassettengehäuses wird durch das vorhandene Spiel zwischen Aufnahmeauge und Rückhaltefinger nicht beeinträchtigt. Dennoch ist im Crashfall der formschlüssige Rückhalt gewährleistet.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der wenigstens eine Rückhaltefinger in normaler Betriebsposition des Kassettengehäuses in fluchtendem Abstand zu dem Aufnahmeauge des Fortsatzes angeordnet. Der Rückhaltefinger greift bei dieser Ausführungsform nur bei einem Crashfall in das Aufnahmeauge ein. Die fluchtende Ausrichtung und der Abstand zwischen Aufnahmeauge und Rückhaltefinger sind derart gewählt, dass Relativbewegungen zwischen Kassettengehäuse und fahrzeugfester Halteaufnahme bei einem Fahrzeugcrash zwangsläufig zu einem Eintauchen des Rückhaltefingers in das Aufnahmeauge führen.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung durchdringt der wenigstens eine Rückhaltefinger in normaler Betriebsposition des Kassettengehäuses das Aufnahmeauge. Bei dieser Ausführungsform ragt der Rückhaltefinger permanent durch das Aufnahmeauge hindurch. Rückhaltefinger und Aufnahmeauge bilden eine zusätzliche formschlüssige Sicherung neben einer normalen Befestigung für die Betriebsposition des montierten Kassettengehäuses, um bei einem Crashfall die formschlüssige Verbindung zwischen Fahrzeugkarosserie und Kassettengehäuse aufrechtzuerhalten.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die fahrzeugfesten Halteaufnahmen und die Stirnendbereiche des Kassettengehäuses mit komplementären Führungsprofilierungen versehen, um ein kontrolliertes Einschwenken oder Einschieben des Kassettengehäuses in eine montierte Endposition in den Halteaufnahmen zu ermöglichen. Die Führungsprofilierungen sind derart ausgeführt, dass ein Einschwenken oder Einschieben quer zur späteren montierten Endposition des Kassettengehäuses ermöglicht ist. Die Führungsprofilierungen sind vorzugsweise derart ausgeführt, dass ein Einsetzen oder Entnehmen des Kassettengehäuses sowohl vom Fahrgastraum her, also von vorne, als auch vom Laderaum her, also von hinten, erfolgen kann.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist wenigstens eine Rastfederanordnung vorgesehen, um den jeweiligen Stirnendbereich in seiner montierten Endposition in der zugehörigen Halteaufnahme zu sichern. Die Rastfederanordnung kann aufgrund ihrer Federspannung Toleranzen und geringe Relativbewegungen, die im normalen Fahrbetrieb auftreten, klapperfrei ausgleichen.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist ein Auswurfmechanismus vorgesehen, um den Stirnendbereich aus seiner montierten Endposition in eine Freigabeposition herauszubewegen. Dadurch wird eine Demontage des Kassettengehäuses erleichtert.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist ein Lageindikator vorgesehen, der die montierte Endposition oder eine Freigabeposition des Stirnendbereiches des Kassettengehäuses anzeigt. Dadurch kann optisch erkannt werden, ob das Kassettengehäuse gelöst oder bereits fest montiert ist.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind formschlüssig wirksame Stützmittel an der Halteaufnahme und/oder an dem Stirnendbereich vorgesehen, um das Kassettengehäuse in der montierten Endposition während der normalen Betriebsposition spielfrei zu stützen. Die Stützmittel sind vorzugsweise kraftbegrenzt bei Kräften unterhalb von durch eine Aufprallbelastung verursachten Kräften wirksam. Die Stützmittel dienen dazu, das Kassettengehäuse in den fahrzeugfesten Halteaufnahmen im normalen Fahrbetrieb klapper- und spielfrei zu sichern.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung umfassen die Stützmittel Federstützen. In weiterer Ausgestaltung umfassen die Stützmittel einen Schwenkriegel, der mit dem Auswurfmechanismus gekoppelt ist. Die Stützmittel tragen daher zur Befestigung des Kassettengehäuses im normalen Betriebszustand bei.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind als Führungsprofilierungen wenigstens eine Halteaufnahme mit einer Zentrierführung und der korrespondierende Stirnendbereich des Kassettengehäuses mit einem komplementären Führungszapfen versehen, die derart aufeinander abgestimmt sind, dass das Kassettengehäuse aus seiner Freigabeposition durch die Führungsprofilierungen in Richtung der montierten Endposition geführt wird. Die Führungsprofilierungen umfassen bei dieser Ausgestaltung zusätzlich eine Zentrierfunktion, um eine zwangsläufige Führung des Kassettengehäuses in Richtung der montierten Endposition zu ermöglichen. Eine Montage des Kassettengehäuses wird hierdurch erleichtert.
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Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung, das anhand der Zeichnungen dargestellt ist.
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1 zeigt in perspektivischer Darstellung einen Ausschnitt einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung in einer schräggestellten Freigabeposition,
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2 die Schutzvorrichtung nach 1 in montierter Endposition,
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3 eine fahrzeugseitige Halteaufnahme der Schutzvorrichtung nach den 1 und 2,
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4 das Kassettengehäuse der Schutzvorrichtung nach den 1 und 2,
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5 in freigeschnittener, perspektivischer Darstellung einen Lageindikator und einen Auswurfmechanismus der Schutzvorrichtung nach den 1 bis 4,
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6 eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung im Bereich einer Befestigung eines Stirnendbereiches in einer zugehörigen fahrzeugseitigen Halteaufnahme,
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7 perspektivisch den gegenüberliegenden Stirnendbereich der Schutzvorrichtung nach 6 mit der gegenüberliegenden fahrzeugfesten Halteaufnahme, wobei sowohl die 6 und 7 die Schutzvorrichtung in montierter Endposition darstellen,
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8 perspektivisch die fahrzeugseitige Halteaufnahme nach 6,
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9 den zu der Halteaufnahme nach 8 korrespondierenden Stirnendbereich des Kassettengehäuses nach den 6 und 7,
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10 freigeschnitten einen Teilbereich der Halteaufnahme nach 8 und
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11 die zur Halteaufnahme nach 8 gegenüberliegende Halteaufnahme der Ausführungsform der Schutzvorrichtung nach den 6 bis 10.
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Eine Schutzvorrichtung nach den 1 bis 5 ist für einen Fahrzeuginnenraum eines Personenkraftwagens, insbesondere eines Kombi-Personenkraftwagens, vorgesehen. Der Fahrzeuginnenraum ist in einen heckseitigen Laderaum sowie einen – in normaler Fahrtrichtung gesehen – vor dem Laderaum liegenden Fahrgastraum unterteilt. Der Ladraum geht offen in den Fahrgastraum über. Die Schutzvorrichtung weist ein Kassettengehäuse 2 auf, das aus einem längserstreckten, formstabilen Hohlprofil hergestellt ist. Gegenüberliegende Stirnendbereiche des Kassettengehäuses 2 werden durch jeweils eine Endkappe 3 gebildet. In dem Kassettengehäuse 2 ist in nicht näher dargestellter Weise sowohl eine Wickelwelle für eine horizontal ausziehbare Abdeckplane F als auch eine weitere Wickelwelle für ein etwa horizontal ausziehbares Trennnetz drehbar gelagert. Die Stirnendkappen 3 sind mit dem Hohlprofil des Kassettengehäuses 2 fest verbunden. Das Hohlprofil des Kassettengehäuses 2 weist einen Längsschlitz 6 auf, durch den hindurch die Abdeckplane F ausziehbar ist. Zudem ist ein weiterer Längsschlitz 11 im Bereich einer Oberseite des Hohlprofiles vorgesehen, durch den hindurch das Trennnetz ausziehbar ist.
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Das Kassettengehäuse 2 wird im Laderaum auf Höhe von gegenüberliegenden Seitenbrüstungen der Fahrzeugkarosserie montiert. In montierter Endposition erstreckt sich das Kassettengehäuse in Fahrzeugquerrichtung über die Breite des Laderaumes. Für die Befestigung des Kassettengehäuses 2 an seinen gegenüberliegenden Stirnendbereichen und damit an den gegenüberliegenden Stirnendkappen 3 ist fahrzeugseitig jeweils eine Halteaufnahme 1 vorgesehen, die Teil einer mit der Karosserietragstruktur verbundenen Seitenbrüstung des Kraftfahrzeugs ist. Die beiden gegenüberliegenden Halteaufnahmen 1 sind spiegelsymmetrisch, im Übrigen aber identisch zueinander gestaltet. Auch die Stirnendkappen 3 sind identisch, aber spiegelsymmetrisch zueinander gestaltet. Der Einfachheit halber wird lediglich eine Seite der Befestigung des Kassettengehäuses 2 anhand der 1 bis 5 gezeigt und beschrieben. Die entsprechend gegenüberliegende Befestigungsseite ist in spiegelsymmetrischer Ausrichtung identisch gestaltet.
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Das Kassettengehäuse 2 weist im Bereich seiner gegenüberliegenden Stirnendkappen 3 jeweils einen bügelförmigen Fortsatz 4 auf, der von einer Unterseite der Stirnendkappe 3 – relativ zu einer Mittellängsachse des Kassettengehäuses 2 gesehen – radial nach unten abragt. Entsprechende Bügelschenkel des U-förmigen Bügelfortsatzes umgrenzen ein Aufnahmeauge. Das Aufnahmeauge und die Bügelschenkel sind in einer Ebene ausgerichtet, die in montierter Endposition des Kassettengehäuses 2 gemäß 2 eine vertikale Fahrzeugquerebene bildet.
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Jede Stirnendkappe 3 weist an ihrer zur Halteaufnahme 1 nach außen gewandten Stirnseite einen parallel zur Mittellängsachse des Kassettengehäuses 2 nach außen abragenden Führungszapfen 12 auf (4), dem im Bereich der Halteaufnahme 1 als korrespondierende Führungsprofilierung ein Zentriertrichter 10 zugeordnet ist. Ein Bodenbereich des sich nach unten verjüngenden Zentriertrichters 10 ist lagerbockförmig ausgeführt und bildet ein Drehlager für den jeweiligen Führungszapfen 1. Das Kassettengehäuse 2 ist daher nach dem Einsetzen der Führungszapfen 12 der gegenüberliegenden Stirnendkappen 3 in die Führungstrichter 10 der gegenüberliegenden Halteaufnahmen 1 um die durch den Bodenbereich der Zentriertrichter 10 und die Führungszapfen 12 definierte Schwenkachse schwenkbeweglich gelagert.
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Wie anhand der 1 erkennbar ist, wird das Kassettengehäuse 2 in einer schräggestellten Schwenkposition mit seinen Führungszapfen 12 in die Führungstrichter 10 der gegenüberliegenden Halteaufnahmen 1 eingeführt. Jede Halteaufnahme 1 weist einen Aufnahmebereich 7 auf, in den der nach unten abragende Fortsatz 4 jeder Stirnendkappe 3 eintauchen kann. In dem Aufnahmebereich 7 ist ein Rückhaltefinger 5 vorgesehen, der in Fahrzeuglängsrichtung nach hinten abragt. In einem vorderen Bereich ist der Rückhaltefinger 5 fest mit der Halteaufnahme 1 verbunden. Der Aufnahmebereich 7 weist in einer Draufsicht von oben einen U-förmigen freien Querschnitt auf, der im Bereich seiner Rückseite durch eine in Abstand zu dem Rückhaltefinger 5 bis zum Grund des Aufnahmebereiches 7 verlaufende Einführrampe 13 begrenzt ist. Der Rückhaltefinger 5 ist derart auf den freien Querschnitt des Aufnahmeauges des bügelförmigen Fortsatzes 4 abgestimmt, dass der Bügelfortsatz 4 bei einem Einschwenken des Kassettengehäuses 2 aus der schrägen Montagestellung nach 1 in die montierte Endposition gemäß 2 über den Rückhaltefinger 5 gleitet, so dass der Rückhaltefinger 5 das Aufnahmeauge des Fortsatzes 4 in montierter Endposition des Kassettengehäuses 2 durchdringt. Zur Sicherung des Kassettengehäuses 2 in der montierten Endposition ist dem Aufnahmebereich 7 der fahrzeugfesten Halteaufnahme 1 eine Rastfederanordnung 14 zugeordnet, die eine Federklinke umfasst, die beim Einschwenken des Bügelfortsatzes 4 zurückgedrückt wird und in montierter Endposition den Bügelfortsatz federbelastet hintergreift. Die Rastfederanordnung 14 ist derart ausgelegt, dass sie den jeweiligen Fortsatz 4 in normalem Betriebszustand des Kassettengehäuses 2 in der montierten Endposition spielfrei hält. Sobald das Kassettengehäuse von Hand aus der montierten Endposition entsprechend umgekehrt wieder zurückgeschwenkt wird, wird die Rastfederanordnung 14 zurückgedrängt und das Kassettengehäuse kann nach hinten verschwenkt und nach oben aus den Halteaufnahmen 1 herausgenommen werden.
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Die Rastfederanordnung 14 ist an einen Lageindikator 8, 9, 15 gekoppelt, der mechanisch die entsprechende Schwenkstellung des Bügelfortsatzes 4 erfasst und über einen Indikatorzapfen 9 erkennen lässt, ob das Kassettengehäuse 2 in einer montierten Endposition oder in einer unmontierten Freigabeposition befindlich ist. Ein Koppelglied 8 ist mit der Rastfederanordnung 14 verbunden und ist über einen Gelenkhebel 15 mit dem Indikatorzapfen 9 verbunden. Je nach Lage des Schwenkhebels 15 ragt der Indikatorzapfen 9 nach oben aus einem Gehäuse der Halteaufnahme 1 mehr oder weniger weit heraus.
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Bei der Ausführungsform nach den 6 bis 11 ist eine Schutzvorrichtung dargestellt, die grundsätzlich die gleiche Funktion aufweist wie die Schutzvorrichtung gemäß den 1 bis 5. Auch diese Schutzvorrichtung weist ein Kassettengehäuse 2a auf, das mit gegenüberliegenden Stirnendkappen 3a versehen ist, die allerdings unterschiedlich zueinander gestaltet sind. Das Kassettengehäuse 2a ist in zwei Halteaufnahmen 1a im Bereich gegenüberliegender Seitenbrüstungen des Laderaumes befestigbar, wie anhand der 6 und 7 erkennbar ist. Die gegenüberliegenden Halteaufnahmen 1a, 1b sind unterschiedlich gestaltet, aber beide fahrzeugfest an die Karosserietragstruktur angebunden. In 6 ist die – in normaler Fahrtrichtung gesehen – rechte Befestigung des Kassettengehäuses 2a und demzufolge die Halteaufnahme 1a auf der rechten Fahrzeugseite und in 7 die linke Befestigung und demzufolge die Halteaufnahme 1b auf der linken Fahrzeugseite dargestellt. Die Darstellungen der 8 und 9 sowie 10 gehören zur rechten Befestigungsseite, die Darstellung nach 11 zur linken Befestigungsseite.
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Das Kassettengehäuse 2a ist im Bereich beider gegenüberliegender Stirnendkappen 3a mit jeweils einem Bügelfortsatz 4a, 4b versehen, die in identischer Weise nach unten abragen wie die Bügelfortsätze 4 bei der Ausführungsform nach den 1 bis 5. Jeder der beiden Bügelfortsätze 4a, 4b umgrenzt demzufolge ein Aufnahmeauge entsprechend dem Bügelfortsatz 4 der Schutzvorrichtung nach den 1 bis 5. Jeder Bügelfortsatz 4a, 4b ragt von der entsprechenden Stirnendkappe 3a, 3b aus nach unten ab und ist in gleicher Weise in einer vertikalen Mittellängsebene ausgerichtet, wie dies bei den Bügelfortsätzen 4 der Schutzvorrichtung nach 1 bis 5 der Fall ist. Die Bügelfortsätze 4a, 4b sind wie die Bügelfortsätze 4 kraftübertragend fest mit den entsprechenden Stirnendkappen 3a, 3b, 3 verbunden.
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Bei der Ausführungsform nach den 6 bis 11 wird das Kassettengehäuse 2a dadurch in den gegenüberliegenden Halteaufnahmen 1a montiert, dass zunächst die rechte Stirnendkappe 3a im Wesentlichen horizontal und in Fahrzeugquerrichtung in entsprechende trichterförmige Führungsprofilierungen 10a der Halteaufnahme 1a eingeschoben wird. Anschließend wird das Kassettengehäuse 2a mit seiner gegenüberliegenden Stirnendkappe 3b und einem von der Stirnseite der Stirnendkappe 3b nach außen abragenden Führungszapfen 12b in eine nutförmige Führungsprofilierung 10b vom Laderaum aus oder vom Fahrgastraum aus im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung eingeschoben, wodurch das Kassettengehäuse 2a in einer horizontalen Ebene im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung nach vorne oder nach hinten in die Halteaufnahme 1b eingeschwenkt wird. Die nutförmigen Führungsprofilierungen 10 sind zudem zur Mitte hin nach unten geführt, wie anhand der 11 erkennbar ist, so dass der Führungszapfen 12b in diesen Führungsprofilierungen 10b nach unten geführt wird, wodurch auch der Bügelfortsatz 4b in einen entsprechenden Aufnahmebereich 7b der Halteaufnahme 1b eintaucht. In dem Aufnahmebereich 7b sind Sperrklinken oder federbelastete Rastklinken vorgesehen, die den Bügelfortsatz in montierter Endposition des Kassettengehäuses halten. Zusätzlich sind dem Aufnahmebereich 7b Rückhaltefinger 5b zugeordnet, die von gegenüberliegenden Seiten her aufeinander zugewandt und in fluchtendem Abstand zu dem Aufnahmeauge des Führungsfortsatzes 4b in montierter Endposition des Kassettengehäuses 2a ausgerichtet sind. Sobald die Stirnendkappe 3b mit ihrem Bügelfortsatz 4b aufgrund starker Fahrzeugaufprallbelastungen nach vorne oder nach hinten verlagert wird, taucht einer der beiden Rückhaltefinger 5b zwangsläufig aufgrund der Relativbewegung zwischen Halteaufnahme 1b und Bügelfortsatz 4b in das Aufnahmeauge des Bügelfortsatzes ein, so dass ein formschlüssiger Rückhalt des Kassettengehäuses 2a erzielbar ist. Auch im Bereich der gegenüberliegenden Halteaufnahme 1a sind an dem an den trichterförmigen Einführbereich 10a der Führungsprofilierung anschließenden Abschnitt der Halteaufnahme 1a zwei Rückhaltefinger 5a vorgesehen, die aufeinander zuweisen und in geringem Abstand zueinander angeordnet sind. Der Abstand zwischen den Rückhaltefingern 5a ist ausreichend, um das Hindurchschieben des Bügelfortsatzes 4a in Fahrzeugquerrichtung nach außen zu ermöglichen, bis der Bügelfortsatz 4a in eine zwei Blattfederschenkel umfassende Blattfederanordnung 20 einrastet. Die Blattfederschenkel sind vertikal stehend ausgerichtet, wie der Zeichnung zu entnehmen ist. Um Bewegungen der Stirnendkappe 3a und des Kassettengehäuses 2a in Fahrzeughochrichtung zu vermeiden, ist eine weitere, horizontal ausgerichtete Blattfederanordnung 16 im Bereich der Halteaufnahme 1a vorgesehen, die mit zwei horizontal zueinander beabstandeten Einführschenkeln 17 versehen ist. Die Einführschenkel 17 tauchen in korrespondierend gestaltete Aussparungen 18 im Bereich der Stirnseite der Stirnendkappe 3a ein und bilden eine formschlüssige Stützung der Stirnendkappe 3a. Die Blattfederanordnungen 16, 20 sichern die Stirnendkappe 3a und damit das Kassettengehäuse 2a in normaler Betriebsstellung des Kassettengehäuses 2a. Bei starken Belastungen aufgrund eines Fahrzeugaufpralls erfolgt eine Relativbewegung des Kassettengehäuses 2a und der Halteaufnahme 1a zueinander in Fahrzeuglängsrichtung. Dabei taucht zwangsläufig einer der beiden Rückhaltefinger 5a in das Aufnahmeauge des Bügelfortsatzes 4a ein und ermöglicht so einen formschlüssigen Rückhalt des Kassettengehäuses 2a an der Fahrzeugkarosserie. Um eine Sicherung des Bügelfortsatzes 4a in vertikaler Richtung, d.h. in Fahrzeughochrichtung, in normalem Betriebszustand des Kassettengehäuses 2a in dessen montierter Endposition zu ermöglichen, ist eine Sperrklinke 21 vorgesehen, die einen bodenseitigen Schenkel des Bügelfortsatzes 4a beim Einschieben in die Halteaufnahme 1a übergreift (10). Bei einem erneuten Herausziehen des Bügelfortsatzes 4a wird die Sperrklinke 21 zwangsläufig wieder in ihre Freigabestellung zurückgeschwenkt.
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Die linke Befestigungsseite im Bereich der Halteaufnahme 1b ist zum einen mit einem Lageindikator 9b versehen. Zum anderen ist unmittelbar benachbart zu dem Lageindikator 9b im Bereich einer Oberseite eines Gehäuses der Halteaufnahme 1b ein Auswurfmechanismus 22, 23 vorgesehen, der die Stirnendkappe 3b aus der montierten Endposition um einen gewissen Betrag nach oben herausdrückt und das Kassettengehäuse 2a im Bereich der Halteaufnahme 1b für eine Entnahme freigibt.
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Alle Halteaufnahmen 1, 1a, 1b beider Ausführungsformen gemäß den 1 bis 11 weisen ein blockförmiges Gehäuse, vorzugsweise aus Kunststoff, auf, das kraftübertragend über entsprechende Befestigungspunkte mit der Karosserietragstruktur verbunden wird. In dem Gehäuse sind die verschiedenen, zuvor beschriebenen Funktionsteile und Funktionseinheiten integriert. Die Rückhaltefinger 5, 5a, 5b sind als einstückige Abschnitte des jeweiligen Gehäuses ausgeführt.
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In 8 ist ein mechanischer Lagesensor 19 erkennbar, der federbelastet nach Art eines Tasters ausgeführt ist. In unbelasteter Stellung ragt der Lagesensor 19 über die Blattfederanordnung 16 nach oben ab. Sobald der Stirnendbereich 3a mit seinen Aussparungen 18 auf die stegförmigen Stützmittel 17 der Blattfederanordnung 16 aufgeschoben ist, drückt die Stirnendkappe 3a den Lagesensor 19 zwangsläufig nach unten. Der Lagesensor 19 kann mit einem nicht dargestellten Lageindikator gekoppelt sein, der dann die montierte Endposition des Kassettengehäuses signalisiert.