-
Die Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung für ein Rollogehäuse in einem Fahrzeuginnenraum, das mit zwei gegenüberliegenden Gehäusestirnseiten versehen ist, von denen jeweils zwei Haltezapfen nach außen abragen, die in fahrzeugseitigen Halteaufnahmen festlegbar sind, die den gegenüberliegenden Gehäusestirnseiten zugeordnet sind, wobei wenigstens ein Haltezapfen mit einem in Zapfenlängsrichtung formschlüssig wirksamen Kragen versehen ist.
-
Derartige Haltevorrichtungen sind für Rollogehäuse von Schutzvorrichtungen des Fahrzeuginnenraumes vorgesehen. Als Schutzvorrichtungen sind Laderaumschutzvorrichtungen in Form von Laderaumabdeckungen, in Form von mit Trennnetzen versehenen Rückhaltevorrichtungen vorgesehen. Als Schutzvorrichtungen sind auch Beschattungsvorrichtungen für transparente Dachbereiche oder für Seiten- oder Heckscheiben des Fahrzeuginnenraumes vorgesehen.
-
Eine bekannte Haltevorrichtung für ein Rollogehäuse einer Schutzvorrichtung für einen Fahrzeuginnenraum ist in der
DE 10 2009 036 605 B3 offenbart. Das Kassettengehäuse dient zur drehbaren Lagerung einer Wickelwelle, auf der eine Abdeckplane für die Laderaumabdeckung auf- und abwickelbar gehalten ist. Die Abdeckplane ist etwa horizontal zu einem Fahrzeugheck hin in einem Laderaum des Fahrzeuginnenraumes ausziehbar. Zur Sicherung des Kassettengehäuses in fahrzeugseitigen Halteaufnahmen weist das Kassettengehäuse an seinen gegenüberliegenden Gehäusestirnflächen zwei in montiertem Zustand etwa horizontal zueinander beabstandete Haltezapfen auf, von denen jeweils einer als Verriegelungszapfen ausgeführt und mit einem pilzkopfartigen Kragen versehen ist. Zur Aufnahme der beiden Haltezapfen in den fahrzeugseitigen Halteaufnahmen ist jede Halteaufnahme mit Einführnuten und mit beweglichen Schiebern versehen, die die Verriegelung der Haltezapfen in der eingesetzten Position gewährleisten.
-
Aus der
EP 2 036 773 A1 ist eine weitere Haltevorrichtung für ein Rollogehäuse in einem Fahrzeuginnenraum bekannt, bei denen das Rollogehäuse ebenfalls zwei zueinander beabstandete Haltezapfen an gegenüberliegenden Stirnseiten aufweist. Jeweils einer der beiden Haltezapfen ist mit einem pilzkopfförmigen Kragen versehen. Die fahrzeugseitigen Halteaufnahmen weisen einen mit einer hinterschnittenen Nut versehenen Einführkanal auf, der sich nach unten jeweils in eine etwa horizontal ausgerichtete Sicherungsnut erweitert. Das Rollogehäuse wird derart verdreht von oben her in die gegenüberliegenden Halteaufnahmen eingeführt, dass die Haltezapfen jeder Gehäusestirnseite übereinander positioniert sind. Bei Erreichen der unteren Sicherungsnut wird das Rollogehäuse zurückgedreht, wodurch der mit den Kragen versehene Haltezapfen nach vorne gleitet und der rückseitige Haltezapfen im Bereich einer Sicherungsnase überdrückt und hierdurch in der passgenau gestalteten Sicherungsnut verrastet wird.
-
Die
DE 10 2009 040 441 A1 beschreibt eine Laderaumabdeckvorrichtung, die eine kassettenförmige Aufnahmevorrichtung aufweist. Die Aufnahmevorrichtung weist ein Gepäcknetz auf, das auf einer Wickelwelle aufgewickelt in der Aufnahmevorrichtung untergebracht werden kann. Die Aufnahmevorrichtung ist in Fahrzeugquerrichtung hinter einer Fondsitzbank angeordnet. Sie weist an ihren stirnseitigen Enden pilzkopfförmige Fixierbolzen auf und ist entlang von Führungsschienen in nutenförmigen Vertiefungen verschiebbar. Die Führungsschienen sind in Fahrzeugquerrichtung vorne und hinten offen, so dass die Aufnahmevorrichtung von hinten oder von vorne in die Führungsschienen einführbar ist. Eine definierte Einbaustellung der Aufnahmevorrichtung wird durch U-förmige Einschnitte in den Führungsschienen erreicht, in die die pilzkopfförmigen Fixierbolzen eingeführt werden und welche sie hintergreifen.
-
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Haltevorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine sichere Befestigung des Rollogehäuses im Fahrzeuginnenraum unabhängig von Toleranzen zwischen Haltezapfen und Halteaufnahme ermöglicht.
-
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die beiden Haltezapfen an jeder Gehäusestirnseite in der zugehörigen Halteaufnahme etwa horizontal schwimmend gelagert sind, und dass wenigstens ein bewegliches Sicherungselement vorgesehen ist, das die Haltezapfen in eine spielfreie, formschlüssig wirksame, gesicherte Endposition in der jeweiligen Halteaufnahme zwingt. Durch die schwimmende Lagerung können bauteil- oder bauraumbedingte Toleranzen problemlos ausgeglichen werden. Das bewegliche Sicherungselement gewährleistet, dass unabhängig von vorhandenen Toleranzen eine sichere montierte Endposition für das Rollogehäuse erreicht wird. Das Rollogehäuse ist Teil einer Schutzvorrichtung für den Fahrzeuginnenraum und dient zur Aufnahme eines flexiblen Flächengebildes in seiner kompakt abgelegten Ruheposition. Vorzugsweise dient das Rollogehäuse zur drehbeweglichen Lagerung einer Wickelwelle, auf der das flexible Flächengebilde auf- und abwickelbar gehalten ist. Das bewegliche Sicherungselement kann entweder der jeweiligen fahrzeugseitigen Halteaufnahme oder direkt der jeweiligen Gehäusestirnseite zugeordnet sein, indem es entweder fahrzeugseitig oder gehäuseseitig gelagert ist. Die fahrzeugseitigen Halteaufnahmen sind crashfest mit einer Karosserietragstruktur eines entsprechenden Kraftfahrzeugs, insbesondere eines Personenkraftwagens, verbunden. Der in Zapfenlängsrichtung formschlüssig wirksame Kragen am Haltezapfen dient dazu, einen formschlüssigen Rückhalt des Haltezapfens und des Rollogehäuses an der Halteaufnahme in Längsrichtung des Haltezapfens und des Rollogehäuses zu erzielen.
-
In Ausgestaltung der Erfindung sind beide Haltezapfen crashfest mit einer Gehäusetragstruktur des Rollogehäuses verbunden. Dadurch ist in einem Crashfall des Kraftfahrzeugs ein sicherer Rückhalt des Rollogehäuses an den fahrzeugseitigen Halteaufnahmen des Fahrzeuginnenraumes gewährleistet.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das bewegliche Sicherungselement an der jeweiligen Gehäusestirnseite beweglich gelagert. Das Rollogehäuse weist hierdurch an jeder Gehäusestirnseite neben den Haltezapfen jeweils ein bewegliches Sicherungselement auf.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Sicherungselement durch eine Federanordnung belastet, deren Federkraft derart gewählt ist, dass das Rollogehäuse bei im Fahrbetrieb auftretenden Belastungen spielfrei in der gesicherten Endposition in den Halteaufnahmen verbleibt, und dass die Federkraft manuell überbrückt werden kann, um das Rollogehäuse aus den Halteaufnahmen zu entnehmen. In einem Normbetrieb des Kraftfahrzeugs hält somit das jeweilige Sicherungselement das Rollogehäuse im Bereich jeder Halteaufnahme sicher in der montierten Endposition. Gleichzeitig ist die Federkraft der Federanordnung aber so begrenzt, dass eine Bedienperson durch entsprechende manuelle Belastung des Rollogehäuses dieses aus der montierten Endposition in den Halteaufnahmen lösen und entnehmen kann.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist jede Halteaufnahme für den mit einem Kragen versehenen Haltezapfen mit einem Käfig versehen, der den Haltezapfen in einem Crashfall formschlüssig zurückhält. Der Käfig der Halteaufnahme ist vorzugsweise derart dimensioniert, dass der Haltezapfen mit Spiel in den Käfig eintauchen oder wieder aus ihm gelöst werden kann. Denn der Käfig soll einen normalen Montage- oder Demontagevorgang des Rollogehäuses nicht behindern, sondern lediglich im Crashfall die Verbindung zur Fahrzeugkarosserie aufrechterhalten, um zu vermeiden, dass das Rollogehäuse im Crashfall durch den Fahrzeuginnenraum geschleudert wird. Die fahrzeugseitigen Halteaufnahmen sind derart stabil mit einer Karosserietragstruktur des Kraftfahrzeugs verbunden, dass die Halteaufnahmen auch in einem Crashfall karosserietragstrukturseitig verankert bleiben.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Käfig dem – in normaler Fahrtrichtung gesehen – vorderen Haltezapfen zugeordnet. insbesondere bei Frontalaufprallbelastungen werden so die vorderen Haltezapfen sicher in den zugehörigen Käfig in den gegenüberliegenden Halteaufnahmen gehalten.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist die Halteaufnahme für den – in normaler Fahrtrichtung gesehen – hinteren Haltezapfen eine Sicherungsnase auf, die den Haltezapfen formschlüssig stützt. Die Sicherungsnase im Bereich jeder Halteaufnahme übergreift den jeweiligen hinteren Haltezapfen sowohl rück- als auch oberseitig. Das Sicherungselement gewährleistet, dass der hintere Haltezapfen spielfrei in die durch die Sicherungsnase begrenzte Aussparung gedrückt wird, sobald die Haltezapfen die horizontale Lage für die montierte Endposition erreicht haben. Der zugehörige vordere Haltezapfen, der mit dem Kragen versehen ist, liegt zwar auf einem Boden der Halteaufnahme auf. Gleichzeitig ist er aber nach vorne und nach oben mit Spiel umgeben von dem zugehörigen Käfig. Der jeweilige hintere Haltezapfen kann hakenförmig gestaltet sein, so dass der Hakenabschnitt die Funktion eines Kragens bildet.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung umfasst das Sicherungselement ein manuell bedienbares Betätigungsmittel, mittels dessen das Sicherungselement in seine Verriegelungsposition und/oder in seine Freigabeposition überführbar ist. Das manuell bedienbare Betätigungsmittel ersetzt vorzugsweise die Federanordnung. Durch das Betätigungsmittel wird das Sicherungselement so belastet, dass die Haltezapfen und das Rollogehäuse in die montierte Endposition gezwungen werden.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist den gegenüberliegenden Gehäusestirnseiten jeweils ein Sicherungselement zugeordnet, und es ist eine Synchronisationseinrichtung vorgesehen, um eine gleichzeitige und synchrone Betätigung der Sicherungselemente zu bewirken. Die Synchronisationseinrichtung steht vorzugsweise in Wirkverbindung mit den manuell bedienbaren Betätigungsmitteln. Durch die Synchronisationseinrichtung ist gewährleistet, dass das Rollogehäuse im Wesentlichen zeitgleich auf beiden Gehäusestirnseiten in die montierte Endposition überführt wird. Die Synchronisationseinrichtung gewährleistet auch, dass bei Vorhandensein wenigstens eines manuell bedienbaren Betätigungsmittels lediglich ein Handgriff einer Bedienperson benötigt ist, um das Rollogehäuse auf beiden Gehäusestirnseiten in der montierten Endposition zu arretieren.
-
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung, das anhand der Zeichnungen dargestellt ist.
-
1 zeigt in perspektivischer Darstellung eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Haltevorrichtung für ein Rollogehäuse einer Schutzvorrichtung in einem Fahrzeuginnenraum,
-
2 in vergrößerter perspektivischer Darstellung einen Ausschnitt der Haltevorrichtung nach 1,
-
3 in anderer perspektivischer Darstellung einen weiteren Ausschnitt der Haltevorrichtung nach den 1 und 2,
-
4 in weiter vergrößerter perspektivischer Darstellung einen Ausschnitt der Haltevorrichtung nach 3,
-
5a eine vereinfacht dargestellte Ansicht der Haltevorrichtung nach den 1 bis 4 in einem Seitenbereich des Rollogehäuses in einer Einführposition oberhalb einer Halteaufnahme,
-
5b eine Schnittdarstellung der Haltevorrichtung nach 5a entlang der Schnittlinie V-V in 5a,
-
6a die Darstellung nach 5a, jedoch in einer teilweise eingesetzten Zwischenposition des Rollogehäuses,
-
6b eine Schnittdarstellung gemäß der Schnittlinie VI-VI in 6a,
-
7a die Haltevorrichtung nach den 5a und 6a in montierter Endposition,
-
7b eine Schnittdarstellung der montierten Endposition entlang der Schnittlinie VII-VII in 7a und
-
8 und 9 eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Haltevorrichtung in unterschiedlichen perspektivischen Darstellungen.
-
Ein Kraftfahrzeug in Form eines Personenkraftwagens weist einen Fahrzeuginnenraum auf, in dem ein Fahrgastraum und ein Laderaum ineinander übergehen. Ein heckseitiger Laderaum wird vom Fahrgastraum zum einen über eine Rückenlehnenanordnung einer Fondsitzbank abgegrenzt. Zum anderen setzt etwa auf Höhe einer Seitenbrüstung des Fahrzeuginnenraumes eine nachfolgend näher beschriebene Schutzvorrichtung an, die beim dargestellten Ausführungsbeispiel zum Abtrennen des Laderaumes zwischen Seitenbrüstung und Dachbereich des Fahrzeuginnenraumes dient. Die Schutzvorrichtung 1 weist gemäß den 1 bis 3 ein Kassettengehäuse 2 auf, das sich in montierter Endposition in Fahrzeugquerrichtung durch den Fahrzeuginnenraum erstreckt und im Bereich seiner gegenüberliegenden Gehäusestirnflächen mit fahrzeugseitigen Halteaufnahmen 5 verbunden ist. Jede Halteaufnahme 5 ist in einer Seitenbrüstung des Fahrzeuginnenraumes integriert, die durch ein Seitenverkleidungsteil 8 abgedeckt ist. Jede Halteaufnahme 5 ist an einem stabilen Trägerteil 7 gehalten, das fest mit einer Karosserietragstruktur 6 des Kraftfahrzeugs verbunden ist. Jede Halteaufnahme 5 ist über das Trägerteil 7 derart crashfest mit der Karosserietragstruktur 6 verbunden, dass die Halteaufnahme 5 sich auch bei starken seitlichen, frontalen oder heckseitigen Aufprallbelastungen auf das Kraftfahrzeug nicht von der Karosserietragstruktur 6 löst.
-
Das Rollogehäuse 2 weist auf gegenüberliegenden Seiten jeweils ein becherartiges Gehäuseseitenteil 3 auf, das Teil des Rollogehäuses ist. In dem Rollogehäuse 2 zwischen den gegenüberliegenden Gehäuseseitenteilen 3 ist in nicht näher dargestellter Weise eine Wickelwelle drehbeweglich gelagert, auf der ein flexibles Flächengebilde in Form eines Trennnetzes 4 auf- und abwickelbar gehalten ist. Das Trennnetz 4 kann zwischen einer in das Rollogehäuse 2 eingezogenen Ruheposition und einer etwa vertikal nach oben zu dem Dachbereich hin aufgespannten Schutzposition bewegt werden. An seinem in Auszugrichtung vorderen Stirnendbereich ist das Trennnetz 4 mit einer formstabilen Auszugstange versehen, die an gegenüberliegenden Stirnseiten mit pilzkopfförmigen Einhängehaken versehen ist. Mittels der Einhängehaken ist das Trennnetz 4 im Dachbereich der aufgespannten Schutzposition fixierbar.
-
Um das Rollogehäuse 2 in den gegenüberliegenden Seitenbrüstungen des Fahrzeuginnenraumes lösbar montieren zu können, ist die nachfolgend näher beschriebene Haltevorrichtung vorgesehen. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Haltevorrichtung auf den gegenüberliegenden Gehäusestirnseiten des Rollogehäuses 2 identisch gestaltet, wobei in den Zeichnungen gemäß den 1 bis 7b jeweils lediglich eine der beiden Stirnseiten gezeigt ist. Die gegenüberliegende Halterung für das Rollogehäuse 2 ist in identischer Weise, aber spiegelsymmetrisch ausgeführt. Die nachfolgenden Ausführungen zu den 1 bis 7b gelten demzufolge in gleicher Weise für die nicht dargestellte, gegenüberliegende Seite des Rollogehäuses 2 und der Haltevorrichtung.
-
Das Rollogehäuse 2 weist an seinen gegenüberliegenden Gehäusestirnflächen und damit an den Stirnflächen der Gehäuseseitenteile 3 jeweils zwei Haltezapfen 9, 10 auf, die achsparallel zu einer Gehäuselängsachse und damit achsparallel zu einer Drehachse der im Rollogehäuse 2 gelagerten Wickelwelle von der Stirnfläche des jeweiligen Gehäuseseitenteiles 3 nach außen abragen. Die beiden Haltezapfen 9, 10 sind parallel zueinander ausgerichtet und identisch zueinander gestaltet. Beide Haltezapfen 9, 10 sind starr mit dem Gehäuseseitenteil 3 verbunden und weisen an ihren vom Gehäuseseitenteil 3 abgewandten Stirnenden jeweils einen pilzkopfförmig oder tellerförmig verbreiterten Kragen 13, 14 auf. Die Haltezapfen 9, 10 selbst sind zylindrisch ausgeführt.
-
In montierter Endposition des Rollogehäuses 2 in der das Trennnetz 4 etwa vertikal nach oben ausziehbar ist, sind die beiden Haltezapfen 9, 10 in einer etwa horizontalen gemeinsamen Ebene ausgerichtet, so dass der eine Haltezapfen 10 – in normaler Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs gesehen – den vorderen Haltezapfen und der andere Haltezapfen 9 den hinteren Haltezapfen darstellen. Das Rollogehäuse 2 ist mittels der Haltezapfen 9, 10 in den gegenüberliegenden Halteaufnahmen 5 im Bereich der Seitenbrüstungen des Fahrzeuginnenraumes fixierbar. Hierzu ist jede Halteaufnahme 5 als teilweise nach oben offene Tasche ausgeführt, die als stabile Blechbiegekonstruktion, vorzugsweise aus einem Stahlblech, gestaltet ist. Die jeweilige Halteaufnahme 5 ist starr mit dem entsprechenden Trägerteil 7 verbunden, vorzugsweise mit diesem verschweißt. Jede Halteaufnahme 5 bildet eine Aufnahmetasche für die beiden Kragen 13 und 14 der beiden Haltezapfen 9, 10. Jede Halteaufnahme 5 ist mit einer zum Rollogehäuse 2 gewandten, teilweise nach oben offenen Seitennut 24 versehen, deren Gesamtlänge – in Fahrzeuglängsrichtung gesehen – größer ist als die Durchmesser beider Haltezapfen 9, 10 zuzüglich des Abstandes zwischen den Haltezapfen 9, 10. In montiertem Zustand des Rollogehäuses 2 sind die beiden Haltezapfen 10, 11 demzufolge mit in Fahrzeuglängsrichtung ermöglichtem Spiel in der Halteaufnahme 5 gehalten.
-
Jede Halteaufnahme 5 weist einen ebenen Bodenabschnitt 21, einen in Fahrtrichtung gesehen vorderen Frontwandungsabschnitt 19, einen Rückwandungsabschnitt 17 (4) sowie einen oberen Deckabschnitt 20 auf, wobei der Deckabschnitt 20 sich lediglich über maximal die Hälfte der Länge der Halteaufnahme 5 horizontal und in Fahrzeuglängsrichtung erstreckt. Eine außenseitige, in Fahrzeuglängsrichtung und vertikal ausgerichtete Seitenwandung sowie eine die Seitennut 24 umfassende, zur Laderaummitte gewandte Seitenwandung vervollständigen die Gestaltung der Halteaufnahme 5. Im Bereich der zur Fahrzeugmitte gewandten, innenliegenden Seitenwandung ist am hinteren Ende der Seitennut 24 oberhalb des hinteren Haltezapfens 9 eine nach vorne gewandte Sicherungsnase 15 vorgesehen, die den oberen Rand eines halbkreisförmigen, hinteren Aussparungsendes der Seitennut 24 begrenzt. Zwischen einer Vorderkante der Sicherungsnase 15 und dem Deckabschnitt 20 der Halteaufnahme verbleibt ein offener Abschnitt, durch den hindurch die Haltezapfen 9, 10 eingesetzt oder aus der Halteaufnahme 5 entnommen werden können.
-
Den beiden Haltezapfen 9, 10 ist zudem ein in der durch die Mittellängsachsen der Haltezapfen 9, 10 aufgespannten Ebene linearbewegliches Sicherungselement 11 zugeordnet, das in einem Stirnwandvorsprung 12 des Gehäuseseitenteiles 3 schiebebeweglich gelagert ist. Der Stirnwandfortsatz 12 ist kappenartig ausgeführt und umschließt den Haltezapfen 9 auf der zum Haltezapfen 10 abgewandten Seite. Auf der gegenüberliegenden, zum Haltezapfen 10 gerichteten Seite ist der Stirnwandvorsprung 12 offen. Aus dem starr mit dem Gehäuseseitenteil 3 verbundenen Stirnwandvorsprung 12 ragt das Sicherungselement 11 heraus, das mittels zweier nicht näher bezeichneter Gleitschenkel in dem Stirnwandvorsprung linear beweglich geführt ist, wobei die Gleitschenkel den zylindrischen Abschnitt des Haltezapfens 10 ober- und unterseitig parallel umschließen. Das Sicherungselement 11 bildet im Bereich des zylindrischen Abschnittes des Haltezapfens 10 ein Langloch 25, durch das das Sicherungselement 11 quer zur Längsrichtung des Haltezapfens 10 auf dem zylindrischen Abschnitt des Haltezapfens 10 linearbeweglich ist, wobei es in dem Stirnwandvorsprung 12 entsprechend geführt ist. Eine Federanordnung in Form einer Schraubendruckfeder 22 stützt sich an dem benachbarten Haltezapfen 9 im Inneren des Stirnwandvorsprunges 12 ab und übt auf das Sicherungselement 11 eine Druckkraft zum anderen Haltezapfen 10 hin aus. Zur Führung der Schraubendruckfeder der Federanordnung 22 ist ein am Sicherungselement angeordneter Führungsdorn 23 vorgesehen. Eine Außenkontur des Sicherungselementes 11 ist derart auf Abmessungen und Form der Seitennut 24 abgestimmt, dass das Sicherungselement 11 in montierter Endposition der Haltezapfen sich bündig an einer vorderen Randkontur 18 (4) der Seitennut 24 abstützt. Das Sicherungselement 11 ist in dieser montierten Endposition im Wesentlichen spielfrei formschlüssig in der Seitennut 24 und in der Randkontur 18 gehalten und kann lediglich nach hinten aus dieser Seitennut 24 wieder gelöst werden.
-
Für ein Einsetzen des Rollogehäuses 2 in die fahrzeugseitigen Halteaufnahmen 5 wird das Rollogehäuse 2 gemäß den 5a und 5b schräg von oben an die Halteaufnahme 5 herangeführt, wodurch der vordere Haltezapfen 10 mit seinem Kragen in den offenen Bereich der Halteaufnahme 5 eintaucht. Anschließend wird das Rollogehäuse 2 weiter nach vorne bewegt und gleichzeitig um seine Längsachse nach unten gedreht, wodurch sich eine vorübergehende Zwischenstellung gemäß den 6a und 6b ergibt. Dabei ist erkennbar, dass der vordere Haltezapfen 10 mit seinem Kragen 14 unter den Deckabschnitt 20 der vorderen Hälfte der Halteaufnahme 5 getaucht ist und gleichzeitig sein zylindrischer Abschnitt 10 gemeinsam mit dem beweglichen Sicherungselement 11 in den vorderen Teil der Seitennut 24 zur Randkontur 18 hin eintaucht. Der Abstand der Vorderkante der Sicherungsnase 15 zur vorderen Randkontur 18 der Seitennut ist größer als der Abstand zwischen den entgegengesetzten Außenflanken der zylindrischen Abschnitte der beiden Haltezapfen 9, 10, so dass der zylindrische Abschnitt des hinteren Haltezapfens 9 sich an der Sicherungsnase 15 vorbei nach unten bewegen kann, wobei gleichzeitig der zylindrische Abschnitt des vorderen Haltezapfens 10 sich in dem Langloch 25 des Sicherungselementes 11 nach vorne schiebt. Sobald der hintere Haltezapfen 9 mit seinem zylindrischen Abschnitt die Sicherungsnase 15 nach unten passiert hat, drückt die Federkraft der Federanordnung 22 die beiden Haltezapfen 9, 10 nach hinten, da das Sicherungselement 11 sich am vorderen Randbereich 18 der Seitennut 24 abstützt. Die Druckfeder der Federanordnung 22 drückt die beiden Haltezapfen und damit das Rollogehäuse so weit nach hinten, bis der hintere Haltezapfen 9 mit seinem zylindrischen Abschnitt an einem rückseitigen Randbereich der Seitennut 24 unterhalb der Sicherungsnase 15 zur Anlage gelangt. Die Federkraft der Federanordnung 22 ist so groß gewählt, dass die Haltezapfen 9, 10 im normalen Fahrbetrieb des Kraftfahrzeugs spielfrei in dieser montierten Endposition gemäß den 7a und 7b verbleiben.
-
Lediglich in einem Crashfall, in dem wesentlich größere Kräfte auf das Rollogehäuse wirken, kann das Rollogehäuse mit seinen Haltezapfen 9, 10 gegen die Druckkraft der Federanordnung 22 sich nach vorne bewegen. Entsprechende starke Drehmomentbelastungen um die Mittelachse des dann am vorderen Ende des Langloches und damit am vorderen Randbereich 18 der Seitennut 24 anliegenden Haltezapfens 10 können dazu führen, dass sich der hintere Haltezapfen 9 an der Sicherungsnase 15 vorbei wieder nach oben herausdreht. Der Deckabschnitt 20 der Halteaufnahme 5 verhindert dennoch ein Lösen des Rollogehäuses von der Halteaufnahme 5, da der Kragen 14 des vorderen Haltezapfens 10 in dem durch den Deckabschnitt 20, den Frontabschnitt 9, die außenseitige Wandung sowie den Bodenabschnitt 21 der Halteaufnahme gebildeten Käfig formschlüssig zurückgehalten wird.
-
Für eine Entnahme des Rollogehäuses 2 aus der montierten Endposition gemäß den 7a und 7b wird das Rollogehäuse 2 in einfacher Weise manuell nach vorne gedrückt, anschließend um die vorderen Haltezapfen 10 herum nach oben gedreht (analog 6a und 6b) und dann durch den offenen Bereich der jeweiligen Halteaufnahme 5 schräg nach oben und nach hinten entnommen (analog der Darstellung nach den 5a und 5b).
-
Die Haltevorrichtung nach den 8 und 9 entspricht im Wesentlichen der zuvor anhand der 1 bis 7b ausführlich beschriebenen Haltevorrichtung. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher für die Ausführungsform nach den 8 und 9 auf die Beschreibung zu dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel verwiesen. Funktionsgleiche oder identische Teile und Abschnitte der Haltevorrichtung nach den 8 und 9 weisen die gleichen Bezugszeichen auf wie bei der Ausführungsform nach den 1 bis 7b, zum Teil unter Hinzufügung des Buchstabens a. Nachfolgend wird lediglich auf die Unterschiede der Haltevorrichtung nach den 8 und 9 eingegangen.
-
Das Rollogehäuse der Haltevorrichtung nach den 8 und 9 weist ein Gehäuseseitenteil 3a auf, das – wie auch bei der Ausführungsform nach den 1 bis 7b – an einer formstabilen Gehäusetragstruktur 30 gehalten ist. Beide Haltezapfen 9a und 10 sind – wie auch bei der zuvor beschriebenen Ausführungsform – crashfest mit der Gehäusetragstruktur 30 verbunden. Wesentlicher Unterschied bei der Ausführungsform nach den 8 und 9 ist es, dass dort der hintere Haltezapfen 9a nicht mit einem pilzkopfförmigen Kragen, sondern vielmehr mit einem nach oben gebogenen Hakenabschnitt 13a versehen ist, der in gleicher Weise von einer Sicherungsnase 15a hintergriffen wird wie der pilzkopfförmige Kragen des Haltezapfens gemäß der Ausführungsform nach den 1 bis 7b. Der Haltezapfen 9a ist einstückig mit der Gehäusetragstruktur 30 verbunden. Die Gehäusetragstruktur 30 ist als stabile Blechbiegekonstruktion gestaltet. Der Haltezapfen 9a ist in einfacher Weise durch Umformung und entsprechendes Nachaußenbiegen aus dieser Blechkonstruktion hervorgegangen. Dadurch, dass der Haltezapfen 9a hakenförmig gestaltet und einstückig aus der Gehäusetragstruktur 30 ausgeformt ist, ist eine besonders einfache Herstellung bei gleichzeitiger großer Robustheit erzielt worden.