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DE102011076247A1 - Vorratsbehälter für Kaffeebohnen - Google Patents

Vorratsbehälter für Kaffeebohnen Download PDF

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DE102011076247A1
DE102011076247A1 DE201110076247 DE102011076247A DE102011076247A1 DE 102011076247 A1 DE102011076247 A1 DE 102011076247A1 DE 201110076247 DE201110076247 DE 201110076247 DE 102011076247 A DE102011076247 A DE 102011076247A DE 102011076247 A1 DE102011076247 A1 DE 102011076247A1
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Germany
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shaft
reservoir
grinder
motor
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Siegmund Kramer
Brigitte Meyer
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BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Vorratsbehälter (1) für Kaffeebohnen, mit einer verschließbaren oberen und einer verschließbaren unteren Öffnung (7), einem Flansch (5), der mit einem Ende eines Pulverschachts einer Brüheinheit eines Kaffeevollautomaten kraftschlüssig verbindbar ist, und einem Mahlwerk (2), der dadurch gekennzeichnet ist, dass das Mahlwerk mit einer Motor- oder Getriebewelle des Kaffeevollautomaten verbindbar und von der Welle antreibbar ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Vorratsbehälter für Kaffeebohnen, mit einer verschließbaren oberen und einer verschließbaren unteren Öffnung, einem Flansch, der mit einem Ende eines Pulverschachts einer Brüheinheit eines Kaffeevollautomaten kraftschlüssig verbindbar ist, und einem Mahlwerk.
  • Aus der DE 10 2004 024 713 A1 ist eine Mahlvorrichtung für Kaffeebohnen umfassend ein Mahlwerk und einen darüber angeordneten Vorratsbehälter bekannt, in dem mindestens zwei durch eine Trennwand geteilte Abteilungen für unterschiedliche Kaffeebohnen ausgebildet sind, wobei im Boden des Vorratsbehälters eine durch eine verschwenkbare Klappe verschließbare Öffnung zur Auswahl der Zuführung von Kaffeebohnen aus einer der Abteilungen und/oder zum Verschließen der Öffnung vorgesehen ist. Dabei ist die Klappe verschwenkbar an der Trennwand gelagert. Durch den Vorratsbehälter können somit unterschiedliche Typen von Kaffeebohnen wahlweise dem Mahlwerk zugeführt werden.
  • Nachteilig dabei ist, dass Mahlgut einer ersten Kaffeebohnensorte im Mahlwerk und/oder im Pulverschacht verbleibt, so dass nach einem Bohnenwechsel zunächst mehrere Tassen an "Mischkaffee" anfallen.
  • Aus der EP 0 452 214 A1 ist eine Kaffeemaschine bekannt, bei der zwei Bohnenbehälter vorgesehen sind, die jeweils einer Kaffeemühle zugeordnet sind. Die gewünschte Kaffeebohnensorte kann durch die Betätigung der entsprechenden Mühle gewählt werden. Damit kann zwar eine Auswahl der Kaffeebohnensorte getroffen werden, der Aufbau mit zwei Kaffeemühlen ist jedoch aufwendig und teuer in der Herstellung.
  • Bei der aus der EP 0 424 326 A1 bekannten Mahlvorrichtung für Kaffeebohnen, mit zwei oberhalb eines Mahlwerkes angeordneten Vorratsbehälter, können unterschiedliche Typen von Kaffeebohnen dem Mahlwerk zugeführt werden. Der mechanische Aufbau durch die verschiedenen Vorratsbehälter und Dosiervorrichtungen ist jedoch auch hier aufwendig und teuer.
  • Der im Patentanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, einen Vorratsbehälter für Kaffeebohnen bereitzustellen, der die Nachteile des Standes der Technik vermeidet und die Verwendung von unterschiedlichen Kaffeebohnensorten in einem Kaffeevollautomaten ermöglicht, ohne dass nach einem Wechsel der Kaffeebohnensorte zunächst mehrere Tassen an "Mischkaffee" anfallen.
  • Dieses Problem wird durch einen Vorratsbehälter für Kaffeebohnen, mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche.
  • Erfindungsgemäß weist der Vorratsbehälter für Kaffeebohnen ein Mahlwerk auf, das mit einer Motor- oder Getriebewelle eines Kaffeevollautomaten verbindbar und von der Welle antreibbar ausgebildet ist, sowie einem Flansch, der mit einem Ende eines Pulverschachts einer Brüheinheit des Kaffeevollautomaten kraftschlüssig verbindbar ist.
  • Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, dass kein "Mischkaffee" anfällt, da kein im System, d.h. in einem Mahlwerk des Kaffeevollautomaten oder in einem Zwischenraum zwischen Mahlwerk und Pulverschacht verbleibendes Mahlgut anfällt, das bei einem Wechsel der Kaffeebohnensorte in die Brüheinheit verschleppt wird. Ferner muss, wenn ein Sortenwechsel nicht stattfindet, ein für eine bestimmte Bohnensorte optimaler Mahlgrad nur einmal eingestellt werden.
  • Die Kaffeebohnen werden erfindungsgemäß im Vorratsbehälter gemahlen und ein durch den Mahlvorgang erhältliches Mahlgut über die untere Öffnung des Vorratsbehälters unmittelbar in den Pulverschacht der Brüheinheit des Kaffeevollautomaten verbracht. Für einen Wechsel der Kaffeebohnensorte wird ein erster erfindungsgemäßer Vorratsbehälter für Kaffeebohnen von dem Kaffeevollautomaten abgenommen, und durch einen zweiten erfindungsgemäßen Vorratsbehälter, mit einer zweiten Kaffeebohnesorte ersetzt.
  • Das im Vorratsbehälter ausgebildete Mahlwerk ist mit einer Motor- oder Getriebewelle des Kaffeevollautomaten verbindbar und von der Welle antreibbar ausgebildet. Die Verbindung erfolgt bevorzugt über eine Welle-Nabe-Verbindung. So kann die Motor- oder Getriebewelle ein Drehmoment auf eine rotierende Nabe übertragen, die wiederum mittelbar oder unmittelbar das Mahlwerk antreibt. Selbstverständlich kann auch eine mittel- oder unmittelbar am Mahlwerk angreifende Welle oder ein Zapfen ein über eine Nabe vermitteltes Drehmoment aufnehmen, wobei die Nabe an einem Ende einer Motor- oder Getriebewelle ausgebildet ist.
  • Die Welle-Nabe-Verbindung erfolgt beispielsweise über eine Welle mit einem Vielzahnprofil und einer entsprechend ausgebildeten Nabe oder über eine Hirth-Verzahnung. Die formschlüssige Verbindung von Welle und Nabe bzw. Welle und Welle ist erfindungsgemäß fest aber lösbar. Bevorzugt ist eine Keilwellenverbindung mit einer längsverzahnten Welle und einer entsprechenden Nabe.
  • Bei dieser Lösung weist die längsverzahnte Welle eine sich über einen bestimmten Längenabschnitt erstreckende Außenverzahnung in Umfangsrichtung auf, welche in eine entsprechende Innenverzahnung der Nabe eingreift. Dies hat den Vorteil, dass der Vorratsbehälter einfach nach oben abgezogen bzw. von oben her auf den Kaffeevollautomaten aufgesteckt werden kann.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Nabe in dem erfindungsgemäßen Vorratsbehälter versenkt. Eine von einer Oberfläche des Kaffeevollautomaten herausragende Welle greift beim Aufsetzen des Vorratsbehälters in die im Behälter ausgebildete Nabe ein. Diese Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Vorratsbehälters hat den Vorteil, dass keine Welle aus einer Oberfläche des Behälters herausragt, und dieser somit sicher abgestellt bzw. gelagert werden kann.
  • Damit das Mahlgut ungehindert aus der unteren Öffnung des Bohnenbehälters in den Pulverschacht fallen kann, ist es vorteilhaft, das Mahlwerk mittelbar anzutreiben, bevorzugt über eine seitlich neben dem Mahlwerk angeordnete Kupplung. Zudem wird dadurch vermieden, dass außer des Pulverschachts und der Brühkammer weitere Teile des Kaffeevollautomaten mit Mahlgut in Berührung kommen, was, wie vorstehend ausgeführt, zur Kontamination einer zweiten Kaffeebohnensorte führt. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist daher eine Nabe seitlich neben dem Mahlwerk angeordnet.
  • Eine seitlich neben dem Mahlwerk angeordnete Kupplung kann beispielsweise als einfaches Zahnrad ausgebildet sein, dergestalt, dass ein am Außenumfang einer Nabe ausgebildetes Zahnrad den Zahnkranz einer Mahlscheibe oder einer Mahlscheibenaufnahme kämmt. Denkbar ist auch eine Kupplung mittels einer Art reibschlüssiger Verbindung zwischen einem am Außenumfang einer Nabe und am Außenumfang einer Mahlwerksscheibe aufgebrachte Beschichtung mit einem hohen Reibungskoeffizienten.
  • Ein Scheibenmahlwerk besteht in der Regel aus zwei Mahlscheiben aus einem harten und abriebfesten Material, beispielsweise aus Oxidkeramik. Die eine Mahlscheibe ist fest und die andere drehbar angeordnet. Beide Mahlscheiben sind über eine Halterung an einer Aufnahme für das Mahlwerk befestigt. Die Mahlwirkung wird durch mehrfache Zerkleinerung in einem sich zunehmend nach außen verengenden Mahlspalt erzielt, der meist durch axiale Verschiebung des Rotors oder Stators variiert werden kann. Gemahlen wird durch Scher- und/oder Reibwirkung. Aufgrund einer Materialermüdung der Kunststoffaufnahme kann es zu einer nachteiligen Veränderung der voreingestellten Spaltmaße zwischen den Mahlscheiben kommen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist der untere Teil des erfindungsgemäßen Vorratsbehälters, umfassend einer am Innenumfang ausgebildeten Mahlscheibe einstückig aus einer Keramik gefertigt. Dies hat den Vorteil, dass die untere, feststehende Mahlscheibe Teil des Vorratsbehälters ist und demnach als Fixpunkt für die drehbar angeordnete Mahlscheibe dient.
  • Das mit der Motor- oder Getriebewelle verbindbare und von einem Motor des Kaffeevollautomaten antreibbare Mahlwerk ist bevorzugt ein Scheibenmahlwerk. Der Mahlgrad kann dabei über den Abstand der Scheiben verändert werden.
  • In der Regel ist der Motor ein spezieller Mahlwerksmotor. Denkbar ist aber auch, dass über einen Abtrieb eines, beispielsweise der Brühgruppe zugeordneten Motors, das Mahlwerk angetrieben wird.
  • Die untere Öffnung des erfindungsgemäßen Vorratsbehälters ist mit einem Ende eines Pulverschachts der Brüheinheit des Kaffeevollautomaten kraftschlüssig über einen Flansch verbindbar. Vorzugsweise liegt zwischen dem Flansch und dem Ende des Pulverschachts neben dem Kraft- noch ein lösbarer Formschluss, beispielsweise ein Bajonett- oder ein Spannverschluss vor. Denkbar ist auch ein Kraftschluss über einen am Flansch und/oder am Ende des Pulverschachts der Brüheinheit ausgebildeten Magneten.
  • Um ein zentriertes Aufsetzen des Flansches auf ein Ende des Pulverschachts der Brüheinheit zu gewährleisten, kann es vorteilhaft sein, wenn die Flanschfläche und/oder das Ende des Pulverschachts eine profilierte Oberfläche aufweisen. Als besonders vorteilhaft hat sich dabei eine umlaufende Nut-Feder-Profilierung erwiesen.
  • Die obere und untere Öffnung des erfindungsgemäßen Vorratsbehälters für Kaffeebohnen ist bevorzugt, beispielsweise mit einem Deckel, verschließbar. Dadurch können die Kaffeebohnen sicher und aromafreundlich aufbewahrt werden. Um eine Verschmutzung des Kaffeevollautomaten durch im Mahlwerk verbliebenes Mahlgut beim Abnehmen des Vorratsbehälters zu vermeiden, ist in einer bevorzugten Ausführungsform die untere Öffnung auch bei einem aufgesetzten Vorratsbehälter, beispielsweise über einen Schieber oder einen Zentralverschluss verschließbar. Ein Schieber ist beispielsweise als flache Scheibe aus einem geeigneten Material ausgebildet, die vor dem Abnehmen des Vorratsbehälters zwischen Mahlwerk und Flansch oder unmittelbar vor dem Flansch des Behälters eingeschoben wird.
  • Ein Zentralverschluss besteht beispielsweise aus mehreren beweglichen, halbmondförmigen Lamellen, die beim Schließen der kreisförmigen unteren Öffnung in Richtung des Mittelpunkts der Öffnung schwingen und somit diese verschließen. Damit kann die Öffnung auch dann geschlossen werden, wenn der Vorratsbehälter auf dem Kaffeevollautomaten aufgesetzt ist.
  • Weitere Vorteile und Weiterbildungen ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen.
  • Es zeigen, jeweils schematisch:
  • 1 einen Schnitt durch einen Vorratsbehälter für Kaffeebohnen,
  • 2 einen Vorratsbehälter für Kaffeebohnen und
  • 3 einen weitere Ausführungsform eines Vorratsbehälters für Kaffeebohnen.
  • Im Folgenden wird eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Vorratsbehälters unter Bezugnahme auf die 1 und 2 beschrieben. 1 zeigt schematisch einen Schnitt durch einen Vorratsbehälter 1 mit einem Mahlwerk 2, das über eine zentral angeordnete Welle 3 unmittelbar antreibbar ist. Angetrieben wird das Mahlwerk 2 bzw. die Welle 3 von einer Motor- oder Getriebewelle des Kaffeevollautomaten. Die Welle 3 und eine Motor- oder Getriebewelle (nicht in der Figur) sind über eine Welle-Nabe-Verbindung, die von einer Verzahnung 4, und einer am Ende einer Motor- oder Getriebewelle ausgebildeten entsprechenden Narbe gebildet wird, lösbar miteinander verbunden.
  • In 2 ist mit 5 ein Flansch bezeichnet, der mit einem Ende eines Pulverschachts einer Brüheinheit (nicht in der Figur) des Kaffeevollautomaten kraftschlüssig verbindbar ist. Um ein zentriertes Aufsetzen des Flansches 5 zu gewährleisten, weist die Flanschfläche eine profilierte Oberfläche 6, die als umlaufende Nut-Feder-Profilierung ausgebildet ist, auf. Die untere Öffnung 7 des erfindungsgemäßen Vorratsbehälters 1 ist über einen aus mehreren beweglichen, halbmondförmigen Lamellen 8 bestehenden Zentralverschluss 9 auch bei aufgesetztem Vorratsbehälter, verschließbar.
  • 3 zeigt eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Vorratsbehälters 1 mit einem Mahlwerk 2, einem Flansch 5, einer unteren Öffnung 7, und einem Zentralverschluss 9. Im Gegensatz zu der vorbeschriebenen Ausführungsform wird das Mahlwerk 2 des Vorratsbehälters 1 gemäß der 3 über eine dezentral angeordnete Welle 3 mittelbar angetrieben. Der Antrieb erfolgt über eine seitlich neben dem Mahlwerk angeordnete Kupplung 10, die über eine reibschlüssige Verbindung zwischen einer am Außenumfang der Welle 3 und einer am Außenumfang einer Mahlwerksscheibe aufgebrachten Beschichtung mit einem hohen Reibungskoeffizienten. gebildet wird.
  • Der erfindungsgemäße Vorratsbehälter eignet sich insbesondere für hochpreisige Kaffeevollautomaten, die in der Lage sein müssen unterschiedlichen Kaffeebohnensorten zu verarbeiten. Hierbei können auch mehrere Vorratsbehälter mit einem Kaffeevollautomaten vertrieben werden. Auch kann ein erfindungsgemäßer Vorratsbehälter als Zubehörteil verkauft werden, wenn das Bedürfnis besteht in einem Kaffeevollautomat viele unterschiedliche Bohnensorten verwenden zu können.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Vorratsbehälter
    2
    Mahlwerk
    3
    Welle
    4
    Verzahnung
    5
    Flansch
    6
    profilierte Oberfläche
    7
    untere Öffnung
    8
    Lamellen
    9
    Zentralverschluss
    10
    Kupplung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102004024713 A1 [0002]
    • EP 0452214 A1 [0004]
    • EP 0424326 A1 [0005]

Claims (10)

  1. Vorratsbehälter (1) für Kaffeebohnen, mit einer verschließbaren oberen und einer verschließbaren unteren Öffnung (7), einem Flansch (5), der mit einem Ende eines Pulverschachts einer Brüheinheit eines Kaffeevollautomaten kraftschlüssig verbindbar ist, und einem Mahlwerk (2), dadurch gekennzeichnet, dass das Mahlwerk mit einer Motor- oder Getriebewelle des Kaffeevollautomaten verbindbar und von der Welle antreibbar ausgebildet ist.
  2. Vorratsbehälter (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Motor- oder Getriebewelle ein Drehmoment auf eine rotierende Nabe überträgt, die mittel- oder unmittelbar das Mahlwerk (2) antreibt.
  3. Vorratsbehälter (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine mittel- oder unmittelbar am Mahlwerk (2) angreifende Welle oder ein Zapfen ein über eine Nabe vermitteltes Drehmoment aufnimmt, und dass die Nabe an einem Ende einer Motor- oder Getriebewelle ausgebildet ist.
  4. Vorratsbehälter (1) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle-Nabe-Verbindung eine Keilwellenverbindung mit einer längsverzahnten Welle und einer entsprechenden Nabe ist.
  5. Vorratsbehälter (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle-Nabe-Verbindung in dem Vorratsbehälter ausgebildet wird.
  6. Vorratsbehälter (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Teil des Vorratsbehälters, umfassend einer am Innenumfang ausgebildeten Mahlscheibe einstückig aus einer Keramik gefertigt ist.
  7. Vorratsbehälter (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Flansch (5) und dem Ende des Pulverschachts neben dem Kraft- noch ein lösbarer Formschluss ausbildbar ist.
  8. Vorratsbehälter (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Flanschfläche eine profilierte Oberfläche (6) aufweist.
  9. Vorratsbehälter (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Öffnung (7) über einen Zentralverschluss (9) verschließbar ist.
  10. Kaffeevollautomat mit einer Motor- oder Getriebewelle und einem Vorratsbehälter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9.
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