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Die Erfindung betrifft einen Siebkorb nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Stand der Technik
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Als Stand der Technik wird auf die
DE 100 042 083 A1 hingewiesen. Dort ist ein Sterilisationssieb beschrieben, welcher die Besonderheit aufweist, dass das Sieb an der Oberkante der Seitenwände zwei weitgehend parallel nebeneinander verlaufende Rahmenelemente aufweist, wobei wenigstens eines der Rahmenelemente definierte Vertiefungen und/oder Erhebungen derart aufweist, dass ein weiteres derartiges Sieb mit nach oben gerichtetem Boden mit dessen entsprechend ausgebildetem Rahmenelement auf den Rahmenelementen des ersten Siebes bündig zum Aufliegen kommen kann.
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Derartige Siebkörbe sind in vielfältiger Form und Ausgestaltung bekannt und erhältlich.
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Weiter wird auf die
DE 20 2008 008 669 U1 hingewiesen. Dort ist wiederum ein Siebkorb offenbart, welcher als Boden eine drahtförmige Gitterstruktur aufweist, wobei beim Einsetzen des Sterilisationssiebs in den Korb die Auflageabschnitte auf der Gitterstruktur zur Auflage kommen, wobei die Besonderheit darin liegt, dass die Auflageabschnitte auf ihre dem Boden des Sterilisationssiebs abgewandten Unterseite eine ebene Auflagefläche aufweisen und dass die Drähte der Gitterstruktur an ihrer Oberseite zumindest in dem Bereich, in dem die Auflageflächen zur Auflage kommen, eine ebene Abflachung aufweisen.
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Nachteilig am Stand der Technik ist der Umstand, dass an einer Nahtstelle zwischen Drahtgeflecht und Abschlusselement regelmässig scharfe Kanten entstehen. Beim Verbinden des Drahtgestells mit dem Abschlusselement stehen oft Teile des Drahtgeflechts ab, welche entweder manuell mit sehr viel Aufwand abgetragen bzw. entgratet werden müssen, oder in einer anderen Weise abgetragen werden müssen. Die Abtragung ist erforderlich, um die Verletzungsgefahr zu verringern.
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Aufgabe der Erfindung
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Die Aufgabe der Erfindung ist es, einen Sterilisations-Siebkorb zu schaffen, welcher die oben genannten Nachteile des Standes der Technik beseitigt und eine kostengünstigere Herstellung sowie eine bessere Sterilisierbarkeit erreicht.
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Lösung der Aufgabe
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Zur Lösung der Aufgabe führen die Merkmale des Anspruchs 1.
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Sterilisations-Siebkörbe sind aus dem Stand der Technik in vielfältiger Form und Weise bekannt. Sie dienen der Aufnahme von zu sterilisierenden Geräten.
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Bei den Geräten kann es sich um medizinische, oder medizin-technische Geräte, wie z. B. Zangen, Scheren oder andere Operationsgeräte handeln.
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Ein erfindungsgemässer Sterilisations-Siebkorb ist im Wesentlichen aus einem Drahtgeflecht und einem Anschlusselement geformt. Das Drahtgeflecht weist hierbei eine Wannenform auf, deren Masse und Form sich an die Bedürfnisse des Nutzers anpassen lässt. Das Material des Sterilisations-Siebkorbs ist aus einem hitzebeständigen Metall bzw. Kunststoff. Es muss den Temperaturen und Druckverhältnissen in Sterilisationsgerätschaften standhalten können.
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In der Regel wird ein metallener Siebkorb bevorzugt, da der bei grossen Temperaturunterschieden und Druckunterschieden weniger zur Brüchigkeit neigt, wie ein Kunststoff-Siebkorb. Das erfindungsgemässe Element dient dem Abschluss des Drahtgeflechts. Das Drahtgeflecht ist in der Regel einstückig in Wannenform ausgebildet und weist dadurch eine offene Kante auf.
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Diese offene Kante wird zur Stabilisierung mit einem Abschlusselement verbunden. Das Abschlusselement ist in der Regel aus dem gleichen Material wie das Drahtgeflecht.
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Die Verbindung des Drahtgeflechts mit dem Abschlusselement findet auf unterschiedlichste Weise statt. Hier kommen verschiedene Verschweissungs- und Verklebungsmethoden in Betracht. Die Auswahl der Verbindungsmethode, ob nun durch Verschweissen oder durch Verkleben, richtet sich nach dem Material des Drahtgeflechts bzw. des Abschlusselements.
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An der Nahtstelle zwischen dem Drahtgeflecht und dem Abschlusselement entstehen hierbei scharfe Kanten und abstehende Teile, welche durch einen hohen manuellen Einsatz abgeschliffen bzw. entgratet werden müssen, um beispielsweise die Verletzungsgefahr von Nutzern einzuschränken. Um diesen Mehraufwand zu verringern, soll erfindungsgemäss eine Abdeckung zur Abdeckung einer Nahtstelle zwischen dem Drahtgeflecht und dem Abschlusselement zum Einsatz kommen. Die Abdeckung ist in der Regel aus dem gleichen Material wie das Drahtgeflecht bzw. das Abschlusselement. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird die Abdeckung an das Abschlusselement gefügt. Das Fügen findet dabei derart statt, dass die Nahtstelle überdeckt oder abgedeckt ist.
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Das bedeutet im Einzelnen, dass ein Bereich der Abdeckung fest mit dem Abschlusselement verschweisst ist. Eine Verschweissung findet in der Weise statt, dass die Nahtstelle durch die Gesamtfläche der Abdeckung überdeckt wird.
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In einem anderen Ausführungsbeispiel kann auch eine Abdeckung derart gestaltet sein, dass sie auf das Abschlusselement aufgestülpt wird und dabei entweder die eine Flanke des Drahtgeflechts oder beide Flanken des Drahtgeflechts und insbesondere die Nahtstelle zwischen dem Drahtgeflecht und dem Abschlusselement überdeckt wird. Hierzu kann beispielsweise die Abdeckung einstückig hergestellt und bei einem Verarbeitungsprozess oder herstellungsprozess oder bei Aufnahme der Nutzung auf den Sterilisations-Siebkorb aufgestülpt bzw. aufgesetzt werden.
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In einem anderen Ausführungsbeispiel ist die Abdeckung derart gestaltet, dass sie als Teil des Drahtgeflechts mit dem Abschlusselement bündig verschweisst wird.
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Bevorzugt deckt dabei die Abdeckung neben der Nahtstelle auch das Drahtgeflecht, zumindest teilweise ab. In gleicher Weise kann das Abschlusselement neben der Nahtstelle auch Teile des Abschlusselements überdecken. Dies soll vorteilhaft gewährleisten, dass ein fliessender Übergang zwischen Abschlusselement und Drahtgeflecht zustande kommt, ohne dass es hierbei zu schwierig zu sterilisierenden Faltenbereichen kommt.
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In einem anderen bevorzugten Ausführungsbeispiel weist der Sterilisations-Siebkorb einen Auflagefuss auf. Dieser Auflagefuss dient der besseren Handhabbarkeit des Sterilisations-Siebkorbs. Der Sterilisations-Siebkorb kann beabstandet auf einen Untergrund aufgesetzt werden, ohne dass die zu sterilisierenden Güter, welche sich in dem Sterilisations-Siebkorb befinden, direkten Kontakt mit dem Untergrund haben könnten.
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Ausserdem weist ein erfindungsgemässes Ausführungsbeispiel eines Sterisilsations-Siebkorbs auch zumindest einen Haltegriff auf. Dieser zumindest eine Haltegriff dient ebenfalls der besseren Handhabbarkeit des Sterilisations-Siebkorbs. Der Nutzer kann anhand der Haltegeriffe den Siebkorb besser transportieren. Ausserdem kann er den Sterilisations-Siebkorb mit Hilfe der Haltegriffe besser in einen Sterilisationsbehälter hineingeben oder herausnehmen.
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Ein weiteres erfindunsgemässes Ausführungsbeispiel eines Sterilisations-Siebkorbs ist derart gestaltet, dass das Abschlusselement die Abdeckung darstellt. Hierzu wird das Drahtgeflecht beim Herstellungsprozess direkt in das Abschlusselement hineinvergossen. Es wird also einstückig miteinander hersgestellt. Das bedeutet im Einzelnen, dass vorteilhaft erreicht wird, dass keine unnötigen Falzen entstehen, in denen sich wiederum Bakterien oder Viren ansiedeln könnten.
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Ein erfindungsgemässes Verfahren zur Herstellung eines Sterilisations-Siebkorbs ist derart gestaltet, dass der Siebkorb zunächst mit dem Abschlusselement verbunden wird. Diese Verbindung kann entweder durch Schweissen, Verkleben oder einstückiges Herstellen erfolgen. Anschliessend wird an dem Abschlusselement eine Abdeckung angefügt, so dass die Nahtstelle zwischen dem Abschlusselement und dem Siebkorb überdeckt wird. Hierzu ist es nicht weiter beachtlich, in welcher Weise die Abdeckung im Einzelnen an das Abschlusselement angefügt wird, sondern vielmehr der Umstand, dass die Nahtstelle zwischen dem Abschlusselement und dem Siebkorb überdeckt wird. In gleicher Weise ist es von untergeordneter Bedeutung, an welcher Stelle des Abschlusselements die Abdeckung angefügt wird, solange die Nahtstelle zwischen dem Abschlusselement und dem Siebkorb überdeckt ist.
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In weiteren Verfahrenschritten zur Herstellung eines erfindunsgemässen Sterilisations-Siebkorbs wird dann noch der zumindest eine Haltegriff angefügt, sowie der Auflagefuss angefügt.
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FIGURENBESCHREIBUNG
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgend beschriebenen Figuren. Die Figuren zeigen in:
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1 eine geschnittene Seitenansicht eines Siebkorbs nach dem Stand der Technik;
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2 einen erfindunsgemässen Sterilisations-Siebkorb in geschnittener Seitenansicht;
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3 eine Draufsicht auf einen Sterilisations-Siebkorb nach 2.
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In 1 ist ein Sterilisierkorb S nach dem Stand der Technik gezeigt. Dort ist ein Boden 1 mit einer um den Boden 1 verlaufenden Seitenwandung 2 zu sehen, welche an einem Ende ein Abschlusselement 3 aufweist. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Seitenwandung 2 und der Boden 1 einstückig ausgebildet bzw hergestellt. In einem nicht gezeigten Auspführungsbeispiel kann der Boden 1 auch mit der Seitenwandung 2 bspw durch Schweissen verbunden werden.
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Eine Nahtstelle 4 zwischen dem Abschlusselement 3 und der Seitenwandung 2 ist, wie in 1 gezeigt, durch ein abstehendes Teil 5 der Seitenwandung 2 gefährlich für den Nutzer, da er an dem Teil 5 Verletzungsrisiken ausgesetzt ist.
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In 2 ist nun gezeigt, wie ein Sterilisations-Siebkorb S über einen Boden 6 verfügt. Der Boden 6 wiederum geht fliessend in eine den Boden umlaufende Seitenwandung 7 über. Die Seitenwandung 7 endet wiederum an einem Abschlusselement 8. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Seitenwandung 7 und der Boden 6 einstückig ausgebildet bzw hergestellt. In einem nicht gezeigten Auspführungsbeispiel kann der Boden 6 auch mit der Seitenwandung 7 bspw durch Schweissen verbunden werden. In 2 ist nun gezeigt, wie die Nahtstelle (4) überdeckt ist.
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An dem Abschlusselement 8 ist eine Abdeckung 9 zu erkennen, welche mit dem Abschlusselement 8 verbunden ist und den Bereich der Seitenwandung 7, welcher mit dem Abschlusselement 8 einhergeht, überdeckt.
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In
3 ist nochmals gezeigt, wie an den Sterilisations-Siebkorb S auf der dem Abschlusselement
8 abgewandten Seite ein Auflagefuss
11 vorhanden ist. Ausserdem ist zu erkennen, wie ein Haltegriff
10 an der Seitenwandung
7 des Sterilisations-Siebkorbs S angebracht ist. Bezugszeichenliste
1 | Boden |
2 | Seitenwandung |
3 | Abschlusselement |
4 | Nahtstelle |
5 | Teil |
6 | Boden |
7 | Seitenwandung |
8 | Abschlusselement |
10 | Haltegriff |
11 | Auflagefuss |
S | Sterilisations-Siebkorb |
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 100042083 A1 [0002]
- DE 202008008669 U1 [0004]