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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Geschirrspüler können mehrere Behandlungskammern in Form mehrerer Züge bzw. Schubladen aufweisen, die gleitend verschiebbar in einem Schrankgehäuse angeordnet sind. Jede Kammer weist einen Bottich auf, der eine Behandlungskammer umschließt. Typischerweise ist in jeder Behandlungskammer ein Spülgutkorb zur Aufnahme von Spülgut während eines Behandlungsprogramms angeordnet. Jeder Behandlungskammer kann Behandlungsflüssigkeit zur Behandlung des Spülguts zugeführt werden. Bei der Behandlungsflüssigkeit kann es sich bspw. um Wasser, Behandlungschemie oder eine Mischung beider handeln. Einige Geschirrspüler können einen oder mehr Sensoren enthalten, mit denen sich die Schmutzbelastung der Behandlungsflüssigkeit überwachen lässt.
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KURZBESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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In einem Verfahren zum Betrieb eines Geschirrspülers mit mehreren Behandlungskammern wird ermittelt, in welcher der Behandlungskammern die geringste Verschmutzung vorliegt, um eine am geringsten schmutzbelastete Behandlungskammer zu definieren, und dann wird ein für die am geringsten schmutzbelastete Behandlungskammer ausgewähltes Spülprogramm (Arbeitszyklus) ausgeführt, indem ihr eine Charge Behandlungsflüssigkeit zugeführt, die Behandlungsflüssigkeit aus der am geringsten schmutzbelasteten Behandlungskammer in eine andere der Behandlungskammern übertragen und ein anderes Spül- bzw. Arbeitsprogramm ausgeführt wird, das für diese andere Behandlungskammer unter Nutzung von Behandlungsflüssigkeit aus der am geringsten schmutzbelasteten Behandlungskammer ausgewählt wurde.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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In den Zeichnungen:
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1 ist eine schaubildliche Frontalansicht eines ersten beispielhaften Geschirrspülers mit mehreren Behandlungskammern;
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2 zeigt als Flussdiagramm ein Verfahren zum Betreiben des Geschirrspülers der 1 nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
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3 zeigt als Flussdiagramm ein Verfahren zum Betreiben des Geschirrspülers der 1 nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
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4 ist eine schaubildliche Perspektive eines zweiten beispielhaften Geschirrspülers mit mehreren Behandlungskammern in einer Ausführung mit ausziehbaren Behandlungskammern.
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BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSFORMEN DER ERFINDUNG
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Die Erfindung ist allgemein gerichtet auf die Mehrfachnutzung von Behandlungsflüssigkeit in einem Geschirrspüler mit mehreren Behandlungskammern. Ein Aspekt der Erfindung liegt in der Übertragung von Behandlungsflüssigkeit aus einer in eine andere Behandlungskammer, damit die Behandlungsflüssigkeit von ihnen gemeinsam genutzt und so Ressourcen eingespart werden können. Anfänglich ist die am geringsten schmutzbelastete Behandlungskammer bestimmbar. Die Behandlungsflüssigkeit ist dieser Behandlungskammer zuführbar, um einen Schritt eines Spülprogramms auszuführen. Ist dieser abgeschlossen, kann die Behandlungsflüssigkeit einer anderen, stärker schmutzbelasteten Behandlungskammer zugeführt werden, um dort einen Schritt in einem Arbeitsprogramm auszuführen. Auch sei angemerkt, dass ein Überschuss an Behandlungschemie das Spülgut in einer Behandlungskammer während eines Spülprogramm beschädigen kann. Die Erfindung berücksichtigt Probleme aus der Nutzung von Behandlungsflüssigkeit in mehreren Behandlungskammern, um die Verwendung von Behandlungschemie geringstmöglich zu halten, aber die Qualität der Behandlung zu erhalten, und die Chemikalien so zu dosieren, dass Schäden am Spülgut verhindert sind. Für die vorliegende Beschreibung soll der Ausdruck ”Spülgut” alle Gegenstände bezeichnen, die sich in einem Geschirrspüler behandeln lassen – einschl. (ohne Einschränkung der Erfindung) Schalen, Teller, Töpfe, Schüsseln, Pfannen, Glasartikel und Bestecke.
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Die 1 zeigt schaubildlich eine Frontalansicht eines ersten beispielhaften Geschirrspülers 10 mit mehreren Behandlungskammern. Wie gezeigt, kann der Geschirrspüler 10 ein (Schrank-)Gehäuse 12 aufweisen, das einen Innenraum 14 umschließt, der durch eine bewegbare Abdeckung wie eine Tür oder einen Zug/Schublade (nicht gezeigt) zugänglich ist. Das Gehäuse 12 kann ein Chassis bzw. einen Rahmen aufweisen, an das/den Flächen- bzw. Wandelemente angesetzt sind. Für Einbau-Geschirrspüler sind Außenwandflächen typischerweise nicht erforderlich. Im Inneren 14 des Gehäuses 12 können mehrere Bottiche 16 angeordnet sein. Wie dargestellt liegen zwei Bottiche 6 nebeneinander. Jeder Bottich 16 kann mindestens teilweise eine Behandlungskammer 18 umschließen, die während eines Arbeits- bzw. Spülzyklus Spülgut aufnimmt und behandelt. Die Bottiche 16 können jeweils wahlweise eine offene Fläche (nicht gezeigt) aufweisen, die von der Abdeckung verschlossen wird. Alternativ kann jeder Bottich 16 mit einer eigenen Abdeckung zum Verschließen der offenen Fläche versehen sein. Die Bottiche 16 können über eine Austauschleitung 20 und Steuerventile 22 miteinander verbunden sein.
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Der Geschirrspüler 10 kann zwar zwei Bottiche 16 in einem Einzelgehäuse 12 enthalten; es sind jedoch auch zahlreiche andere Ausführungen möglich. Bspw. kann der Geschirrspüler 10 zwei separate Gehäuse 12 mit jeweils einem Bottich 16 aufweisen. Desgl. lassen sich mehr als zwei Bottiche 16 vorsehen, und es können die Bottiche 16 neben- oder auch übereinander angeordnet sein oder beides. Unabhängig von der Anzahl und Anordnung der Bottiche 16 besteht eine Stromungsverbindung zwischen ihnen.
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Wie dargestellt, sind die Bottiche 16 und die ihnen zugehörigen und mit ihnen betrieblich verbunden Geräteteile entweder als Ganzes oder komponentenweise ähnlich aufgebaut und ausgeführt. Daher ist, sofern nicht anders nötig, hier nur einer der Bottiche 16 samt den zugehörigen Geräteteilen beschrieben und vorausgesetzt, dass die Beschreibung für beide Bottiche 16 gilt.
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In der Behandlungskammer 18 sind ein oder mehrere Spülgutkörbe 28 angeordnet, um verschiedenartiges Spülgut aufzunehmen, das einem Spülprogramm ausgesetzt werden soll. Der Spülgutkorb 28 kann durch die von der Abdeckung (nicht gezeigt) verschlossene Öffnung in die Behandlungskammer 18 einschiebbar und aus ihr herausziehbar gelagert sein.
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Ein Flüssigkeits-Zufuhrsystem kann vorgesehen sein, um der Behandlungskammer 18 als Teil eines Programms zur Behandlung von Spülgut im Korb 18 Flüssigkeit zuzuführen. Das Flüssigkeits-Zufuhrsystem kann eine oder mehrere Flüssigkeits-Sprüheinrichtungen enthalten, die als Sprüharmanordnung 32 in der Behandlungskammer 18 dargestellt sind. Die Sprüharm-Anordnung 32 ist im Bottich 16 unter dem Spülgutkorb 28 und in der Behandlungskammer 18 drehbar angeordnet, um die Flüssigkeit in einem allgemein aufwärts gerichteten Sprühbild über einen Teil des Inneren der Behandlungskammer 18 – typischerweise auf das Spülgut im Spülgutkorb 28 – auszustoßen. Zwar als umlaufender Sprüharm dargestellt, kann die Sprüharm-Anordnung 32 beliebig aufgebaut und ausgeführt sein – bspw. mit ortsfesten Sprühköpfen. Auch zusätzliche Sprüharme oder -düsen lassen sich vorsehen.
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Das Flüssigkeits-Zufuhrsystem weist weiterhin einen unteren Bottichbereich oder Sumpf 36 auf, der in der Behandlungskammer 18 versprühte Behandlungsflüssigkeit aufnimmt. Der Sumpf 36 ist an einen unteren Bereich des Bottichs 16 angeformt oder angesetzt gezeigt, um Behandlungsflüssigkeit aufzunehmen, die vor, während oder nach einem Arbeitszyklus dem Bottich 16 zu- oder durch ihn hindurchgeführt wurde. Alternativ kann der Sumpf 36 vom Bottich 16 abgesetzt angeordnet und mit geeigneten Leitungen an ihn angeschlossen sein.
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Das Flüssigkeits-Zufuhrsystem weist weiterhin eine Pumpenanordnung 26 auf, die strömungsmäßig an den Sumpf 36 über einen Zulauf 37 angeschlossen ist, um Flüssigkeit aus dem Sumpf 36 aufzunehmen. Die Pumpenanordnung 26 kann sowohl eine Umwälz- bzw. Rückführpumpe 38 als auch eine Ablasspumpe 40 enthalten. Die Rückführpumpe 38 verbindet den Sumpf über eine Speiseleitung 42 mit der Sprüharmanordnung 32, und zwar so, dass die Rückführpumpe 38 im Sumpf angesammelte Flüssigkeit wahlweise durch die Sprüharm-Anordnung 32 in die Behandlungskammer 18 pumpen kann, von wo sie unter dem Eigengewicht in den Sumpf 36 zurückfließt, um – abhängig von der jeweiligen Phase oder vom Schritt im Arbeitszyklus – rück- oder abgeführt zu werden. Die Ablasspumpe 40 verbindet den Sumpf 36 strömungsmäßig mit einer Ablassleitung 44 und kann dazu dienen, Behandlungsflüssigkeit aus dem Sumpf 36 durch die Ablassleitung 44 aus dem Geschirrspüler 10 abzuführen.
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Die Speiseleitung 42 kann an die Austauschleitung 20 über ein Ventil 22 angeschlossen sein, das wahlweise eine Strömungsverbindung zwischen dem Sumpf 36 und der Pumpenanordnung 26 oder der Austauschleitung 20 herstellt.
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Behandlungsflüssigkeit aus einer Behandlungskammer 18 ist an die andere durch entsprechendes Ansteuern der Ventile 22 übertragbar. Bspw. lassen die Ventile 22 und eine der Rückführpumpen 38 sich betrieblich so ausführen, dass die Strömung der Sprühanordnung der anderen Kammer zugeführt wird, um die Behandlungsflüssigkeit zwischen den Kammern 16 auszutauschen. In einer bestimmten Ausführungsform können die Ventile 22 zu einem einzigen Ventil zusammengefasst sein.
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Zur Ausgabe von Behandlungschemie – bspw. Reinigungs- und/oder Klarspülhilfsmittel – in die Behandlungskammer 18 kann eine Ausgabeeinheit 48 vorgesehen sein. Die Ausgabeeinheit kann an einer Seitenwand des Bottichs 16, wie dargestellt, oder alternativ beliebig im Bottich 16 oder in der Abdeckung (nicht gezeigt) angeordnet sein. Ersichtlich kann es sich abhängig von der Art des Geschirrspüler und der eingesetzten Behandlungschemie um eine einzige Ausgabeeinheit 48 handeln. Die Ausgabeeinheit 48 kann auch eine Einzeldosis-Einheit sein, die eine Einzeldosis Behandlungschemie speichert, oder es kann sich um eine Mengen-Ausgabeeinheit handeln, die mehrere Chargen Behandlungschemie speichert. Im letzteren Fall ist die Behandlungschemie wahlweise portionierbar und zu einem oder mehreren vorbestimmten Zeitpunkten während eines Arbeitszyklus in die Behandlungskammer 18 ausgebbar. Eine häufig eingesetzte Ausgabeeinheit ist als Einzeldosis-Ausgabeeinheit auf der Innenseite einer Tür oder einer Vorderwandfläche eines Zuges angeordnet. Die Ausgabeeinheit hat einen Verschluss, der sich während einer Spülphase selbsttätig öffnet.
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Der Geschirrspüler 10 weist weiterhin eine Heizung 52 auf, die im Sumpf 36 angeordnet sein und die dort befindliche Behandlungsflüssigkeit wahlweise erwärmen kann. Dabei kann es sich um eine Tauchheizung in direktem Kontakt mit der Behandlungsflüssigkeit im Sumpf 36 handeln, um ihr vorbestimmt viel Heizenergie zuzuführen. Mit der Heizung 52 ist auch die Luft in der Behandlungskammer 18 erwärmbar – bspw. für einen Warmtrocknungsschritt eines Arbeitszyklus. Alternativ lässt sich zum Erwärmen von Luft eine separate Heizung (nicht gezeigt) vorsehen. Ein Temperatursensor wie bspw. ein Thermistor 54 im Sumpf 36 kann ein Ausgangssignal liefern, das die Temperatur eines Fluids – einschl. der Behandlungsflüssigkeit oder der Luft – im Sumpf 36 angibt. Mit einem pH-Sensor 56 im Sumpf 36 lässt sich ein Ausgangssignal ableiten, das den pH-Wert der Behandlungsflüssigkeit im Sumpf 36 anzeigt. Weiterhin kann im Sumpf 36 ein Sensor 58 angeordnet sein, dessen Ausgangssignal die Trübung der Behandlungsflüssigkeit im Sumpf 36 angibt.
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Der Geschirrspüler 10 weist weiterhin eine Steuerung 60 auf, mit der sich ein oder mehrere Arbeitszyklen (Spülprogramme) realisieren lassen. In diese kann eine Anzahl verschiedener Spülprogramme einprogrammiert sein, aus denen ein Benutzer zum Behandeln einer Spülgut-Charge eines auswählen kann – bspw. für normales Spülgut, leichtes Spülgut bzw. Porzellan, schweres Spülgut wie Töpfe oder Pfannen sowie eine Klarspülung. Wie dargestellt, bedient eine einzige Steuerung 60 beide Behandlungskammern 18; sie kann mit verschiedenen Komponenten des Geschirrspülers 10 betrieblich verbunden sein, um ein Spülprogramm in einer oder beiden Behandlungskammern 18 abzuarbeiten. Bspw. kann die Steuerung 60 mit der Rückführpumpe 38 oder mit den Ablasspumpen 40 verbunden sein, um Behandlungsflüssigkeit in den Bottichen 16 im Umlauf zu halten bzw. aus den Bottichen 16 abzulassen. Desgl. kann die Steuerung 60 mit der Heizung 52 verbunden sein, um je nach dem gerade ausgeführten Schritt im Arbeitsprogramm Flüssigkeit und/oder Luft zu erwärmen. Auch kann an die Steuerung 60 die Chemie-Ausgabeeinheit 48 angeschlossen sein, um in einem Spül- und/oder Klarspülschritt des Arbeitszyklus Behandlungschemie auszugeben. Desgl. können an die Steuerung 60 der Thermistor 54, der pH-Sensor 56 und ein Trübungssensor 58 angeschlossen sein, um diese Sensoren anzusteuern und/oder deren Ausgangssignale aufzunehmen und zum Ansteuern der Gerätekomponenten des Geschirrspülers 10 auszuwerten. An die Steuerung 60 können auch die Ventile 22 angeschlossen sein, um Behandlungsflüssigkeit wahlweise aus einer an die andere Behandlungskammer 18 zu übertragen.
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Zur Auswahl eines Spülprogramms kann auf dem Geschirrspüler 10 ein Bedienfeld bzw. eine Benutzerschnittstelle 62 vorgesehen und an die Steuerung 60 angeschlossen sein. Die Benutzer-Schnittstelle 62 kann Eingaben eines Benutzers zur Durchführung eines Spülprogramms aufnehmen und ihm Informationen zu diesem mitteilen. Auf diese Weise kann die Steuerung 60 ein vom Benutzer ausgewähltes Spülprogramm entsprechend den ebenfalls ausgewählten Optionen abarbeiten und diesbezügliche Informationen an ihn ausgeben. Betriebliche Bedienelemente wie Skalen, Lampen, Knöpfe, Hebel, Taster, Schalter und Sichtelemente an der Benutzer-Schnittstelle 62 erlauben dem Benutzer, Befehle an die Steuerung 60 abzusetzen und Informationen zu dem gewählten Arbeitsprogramm zu erhalten. Die Benutzer-Schnittstelle 62 kann dazu dienen, ein Arbeitsprogramm zur Behandlung einer Spülgut-Charge auszuwählen. Alternativ kann die Steuerung 60 das Arbeitsprogramm auf Grund des Verschmutzungsgrades, wie er von Sensoren im Geschirrspüler 10 ermittelt wird, selbsttätig auswählen, um die Behandlungsleistung des Geschirrspüler 10 für eine bestimmte Spülgut-Charge zu optimieren.
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Die Steuerung 60 kann mit einem Speicher 66 und einer zentralen Verarbeitungseinheit (CPU) 64 versehen sein. Der Speicher 66 kann dazu dienen, Steuer-Software, die die CPU 64 beim Abarbeiten eines Spülprogramms in einer der oder beiden Behandlungskammern 18 des Geschirrspülers 10 ausführen kann, oder zusätzliche Software abzulegen. Bspw. können im Speicher 66 ein oder mehrere vorprogrammierte Arbeitszyklen abgespeichert sein, die vom Benutzer ausgewählt in einer der Behandlungskammern 18 abarbeitbar sind. Ein Arbeitszyklus für die Behandlungskammern 18 kann einen oder mehrere der folgenden Schritte enthalten: Wasch- bzw. Reinigungsspülen, Klarspülen und Trocknen. Der Reinigungsspülschritt kann weiterhin eine Vor- und eine Hauptreinigung enthalten und auch aus mehreren Schritten bestehen, bspw. einen oder mehrere Reinigungsschritte zusätzlich zu einem ersten. Die eingesetzten Wasser- und/oder Reinigungsmittelmengen können je nach Reinigungsschritt variieren. Der Trocknungsschritt kann eine Kalt- oder eine Warmlufttrocknung oder eine Kombination beider beinhalten. Diese Schritte lassen sich auch in den Behandlungskammern 18 in beliebiger Kombination ausführen.
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Die 2 ist ein Flussdiagramm eines Verfahrens 200 zum Betrieb des Geschirrspülers der 1 nach einer Ausführungsform der Erfindung. Die gezeigte Schrittfolge gilt nur erläuternd und soll das Verfahren 200 in keiner Weise beschränken, da ersichtlich die Schritte in einer anderen Reihenfolge ausführbar sind und sich zusätzliche Schritte vorsehen bzw. einfügen lassen, ohne die Erfindung zu verlassen. Das Verfahren 200 lässt sich unabhängig oder als Teil eines Behandlungszyklus – bspw. Vorspülen, Hauptspülen, Klarspülen oder Trocknen – ausführen. Dabei ist angenommen, dass jede Behandlungskammer 18 des Geschirrspülers 10 Spülgut zur Behandlung enthält und dass der Geschirrspüler 10 zwei Behandlungskammern 18 aufweist. Das Verfahren 200 lässt sich jedoch auch mit einem Geschirrspüler einer anderen Ausführung als der in 1 gezeigten ausführen. Außerdem sei angenommen, dass die Spülprogramme für die beiden Behandlungskammern 18 für das Arbeiten mit der gleichen Behandlungschemie angelegt sind.
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Bei 202 erfolgt eine Bestimmung der Behandlungskammer 18 mit dem leichter verschmutzten Spülgut. Dabei ist ”Verschmutzung(-sgrad)” die Schmutzbelastung einer Spülgut-Charge in einer Behandlungskammer 18. Die leichter schmutzbelastete Behandlungskammer 18 ist also die mit dem geringer verschmutzten Spülgut. Das Bestimmen der leichter schmutzbelasteten Behandlungskammer 18 kann auf unterschiedliche Weise erfolgen – bspw. durch Eingabe des Benutzers. Der Benutzer kann das Spülgut in jeder Behandlungskammer 18 beim Beschicken derselben visuell bewerten und/oder vergleichen und dann die eine Behandlungskammer mit der geringeren Schmutzbelastung an der Benutzer-Schnittstelle 62 von Hand bezeichnen. Die Verschmutzung ist auch von der Steuerung auf Grund des vom Benutzer für jede Behandlungskammer gewählten Arbeitszyklus ableitbar. Bspw. kann die Steuerung eine Rangordnungstabelle auf Grundlage des Verschmutzungsgrades und der verschiedenen vom Benutzer auswählbaren Arbeitsprogramme enthalten und als leichter schmutzbelastete Behandlungskammer selbsttätig diejenige bezeichnen, die das Programm mit der erwarteten geringerbelasteten Spülgut-Charge aufweist. Ist bspw. das Programm für eine Kammer für stark verschmutztes Spülgut gedacht und das für die andere für normal verschmutztes, ist zu erwarten, dass die Kammer mit dem Normal-Programm das geringer verschmutzte Spülgut enthält. Sind analog das Normal- und das Porzellan-Programm angewählt, ist zu erwarten, dass die Kammer mit dem Porzellan-Programm die leichter verschmutzte Charge enthält. Alternativ lässt sich nach dem Einbringen des Spülguts in jede Behandlungskammer 18 dessen Verschmutzung nach einem beliebigen geeigneten Verfahren ermitteln. Bspw. kann ein optischer Sensor wie ein Kamera-Sensor die Anordnung und den Ort des Spülguts in jedem Bottich 16 überwachen, um zu bestimmen, in welcher von ihnen – auf Grund der Anzahl der Spülgut-Artikel und deren Art – die Verschmutzung geringer ist. Alternativ ist der Kamera-Sensor einsetzbar, um – zusätzlich zur Anzahl der Spülgutartikel und deren Art – die Schmutzmenge auf dem Spülgut zu ermitteln. Zur Bestimmung der leichter schmutzbelasteten Behandlungskammer lässt sich in die Behandlungskammern auch Flüssigkeit einsprühen und deren Trübung erfassen und vergleichen. Zum Beschreiben des Verfahrens 200 hat hier die Behandlungskammer 18 die geringere Schmutzbelastung und soll als erste Behandlungskammer 18 bezeichnet sein, die andere Behandlungskammer 18 als die zweite.
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Bei 204 ist in der ersten Behandlungskammer 18 ein Reinigungs- bzw. Klarspülschritt des Arbeitsprogramms ausführbar. Dieser Klarspülschritt beinhaltet die Zufuhr von Behandlungsflüssigkeit zur Behandlungskammer 18. Die Behandlungsflüssigkeit lässt sich aus der Sprüharm-Anordnung 21 auf das Spülgut im Spülgutkorb 28 aufsprühen und mittels der Rückführpumpe 38 ein- oder mehrmals durch die Behandlungskammer 18 im Umlauf halten. Optional lässt sich aus der Ausgabeeinheit 48 Behandlungschemie ausgeben. Im Schritt 204 braucht der Klarspülschritt in der zweiten Behandlungskammer 18 erst eingeleitet zu werden, wenn der der ersten Behandlungskammer 18 abgeschlossen ist.
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Bei 206 lässt sich die Brauchbarkeit der Behandlungsflüssigkeit in der ersten Behandlungskammer 18 prüfen; wie der Begriff hier benutzt ist, kann er die verfügbare Menge des Reinigungsmittels, die verfügbare Enzymlast, den pH-Wert, die Verschmutzung, die Trübung und das Temperaturprofil einschließen. Dies kann nach dem Abschluss des Reinspülschritts in der ersten Behandlungskammer 18 erfolgen. Die Brauchbarkeit lässt sich mit Sensoren im Geschirrspüler 10 überwachen – bspw. dem pH-Sensor 56, dem Trübungssensor 58 oder anderen chemischen Sensoren (nicht gezeigt). Bspw. kann der pH-Sensor 56 den pH-Wert der Behandlungsflüssigkeit in der ersten Behandlungskammer 18 überwachen. Angemerkt sei, dass der pH-Wert von Behandlungsflüssigkeit mit Behandlungschemie mit zunehmender Anzahl der Umläufe abzunehmen tendiert; u. U. wird die Verschmutzung nicht wirksam beseitigt, wenn der pH-Wert der Behandlungsflüssigkeit unter einen vorbestimmten Schwellenwert abfällt.
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Ähnlich der Brauchbarkeit der Behandlungsflüssigkeit lässt sich deren Reinigungswirkung ermitteln. Sie ließe sich messen oder abschätzen, indem man die Art und die Konzentration des Reinigungsmittels in der Behandlungsflüssigkeit, die Weichheit des in der Behandlungsflüssigkeit benutzten Wassers, die Verschmutzung der Behandlungsflüssigkeit sowie auch deren Temperaturprofil bestimmt. Die Reinigungswirkung lässt sich auch mittels einer Aufsuchtabelle bestimmen, die mindestens die Konzentration, die Temperatur oder den pH-Wert der Behandlungsflüssigkeit, die Wasserhärte und den Verschmutzungsgrad angibt, die jeweils mit einem geeigneten Sensor erfassbar sind. In einigen Fällen kann die Reinigungswirkung hoch genug sein, eine physikalische Eigenschaft des Spülguts zeitweilig oder anhaltend, aber jedenfalls unerwünscht zu ändern. Bspw. ist bekannt, dass Gläser chemisch anätzbar sind, wenn hohe Temperaturen, ein hoher pH-Wert und hohe Konzentrationen von Wirkverstärkern – bspw. Phosphate – vorliegen. Mit einer Aufsuchtabelle der genannten Faktoren ließe sich bestimmen, ob die Reinigungswirkung unter einem Schwellenwert liegt, wo sie in einem gegebenen Reinigungsspülschritt ”sicher” ist. Generell liegt zwischen der Reinigungswirkung einerseits und der Konzentration des Reinigungsmittels, der Temperatur der Behandlungsflüssigkeit und deren pH-Wert andererseits Proportionalität vor; andererseits ist die Reinigungswirkung umgekehrt proportional zur Wasserhärte und zum Verschmutzungsgrad.
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Die Ausgangssignale des pH-Sensors 56 und/oder des Trübungssensors 58 können auf die Steuerung 60 gegeben werden, wo sie mit im Speicher 66 enthaltenen Bezugsdaten verglichen werden; die Bestimmung der Brauchbarkeit der Behandlungsflüssigkeit kann bei 208 erfolgen. Die Bezugsdaten schließen Werte oder Wertebereiche entsprechend dem pH-Wert und der Trübung, die als für den Einsatz in einem anderen Reinigungszyklus geeignet gelten, und/oder Werte bzw. Wertebereiche entsprechend dem pH-Wert und der Trübung ein, die als für den Einsatz in einem anderen Reinigungszyklus ungeeignet gelten.
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Hat sich bei 208 die Behandlungsflüssigkeit als hinreichend brauchbar ergeben, kann sie über die Austauschleitung 20 und die Steuerventile 22 zur zweiten Behandlungskammer 18 übertragen und in dieser bei 210 ein Reinigungsspülschritt des Arbeitsprogramms ausgeführt werden.
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Erweist sich bei 208 die Behandlungsflüssigkeit als nicht ausreichend brauchbar, ist bei 212 die Behandlungsflüssigkeit in der ersten Behandlungskammer 18 mittels der Ablasspumpe 40 aus dem Geschirrspüler 10 abführbar. Weiterhin ist der zweiten Behandlungskammer 18 frische bzw. neue Behandlungsflüssigkeit direkt zuführbar, um ein Reinigungsspülen entsprechend dem Arbeitsprogramm für die zweite Behandlungskammer 18 auszuführen.
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Von 210 oder 212 ausgehend kann, nachdem das Reinigungsspülen abgeschlossen ist, die Steuerung 60 bei 214 ermitteln, ob der in der zweiten Behandlungskammer 18 soeben abgeschlossene Reinigungsschritt der letzte in den beiden Reinigungsprogrammen beider Behandlungskammern 18 auszuführende ist. Ist der in der zweiten Behandlungskammer 18 bei 210 oder 212 soeben abgeschlossene Schritt nicht in beiden Reinigungsprogrammen der gleiche, kann bei 216 ein nächster Zyklusschritt ausgeführt werden und lassen die Schritte 204 bis 214 des Verfahrens 200 sich wiederholen, bis sich bei 214 ergibt, dass bei 218 die Arbeitsprogramme abgeschlossen sind.
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Während das Verfahren 200 nur ein Beispiel für den Betrieb des Geschirrspülers 10 darstellt, sind andere Beispiele zum Betreiben eines Geschirrspülers nach der vorliegenden Erfindung ebenfalls möglich. Bspw. lässt sich die Reihenfolge der Reinigungs-/Klarspülschritte in einem Arbeitsprogramm entsprechend der Überwachungshäufigkeit des Verschmutzungsgrades abändern. Die folgenden alternativen Beispiele des Verfahrens 200 gehen davon aus, dass der Geschirrspüler 10 zwei Behandlungskammern 18 enthält.
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Beispiel 1: Das Verfahren 200 lässt sich ohne Prüfung der Behandlungsflüssigkeit auf Verwendbarkeit bei 206 ausführen. Vielmehr lässt die Behandlungsflüssigkeit sich alternativ zwischen den beiden Behandlungskammern 18 übertragen, bis die Reinigungs- und/oder Klarspülschritte beider Arbeitsprogramme abgeschlossen sind, so dass der Betrieb des Geschirrspülers 10 in der Reihenfolge erste Behandlungskammer, zweite Behandlungskammer, erste Behandlungskammer, zweite Behandlungskammer usw. erfolgt.
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Beispiel 2: Im Verfahren 200 lässt sich die geringer schmutzbelastete Behandlungskammer 18 während der Reinigungszyklen für die beiden Behandlungskammern 18 mehrmals ermitteln. Die Verschmutzung in den Behandlungskammern 18 lässt sich während deren Reinigungsspülzyklen – bspw. mit Trübungssensoren – mehrfach ermitteln, um die geringer schmutzbelastete Behandlungskammer 18 am Ende jedes Reinigungs- und/oder Klarspülschritts des Arbeitsprogramms zu bestimmen. Bspw. kann beim Abschluss eines Reinspülschritts in der ersten Behandlungskammer 18 mit der geringeren Schmutzbelastung die Behandlungsflüssigkeit in die zweite Behandlungskammer 18 mit der höheren Schmutzbelastung übertragen werden, um eine Wasch- bzw. Reinigungsspülung abzuschließen. Die Zunahme der Schmutzbelastung für jede Behandlungskammer 18 im Reinigungsspülschritt lässt sich mit Sensoren – bspw. durch die zunehmende Trübung – überwachen. Die Behandlungsflüssigkeit lässt sich dann in der Behandlungskammer 18 mit der geringeren Zunahme der Schmutzbelastung im Reinigungsspülschritt benutzen. M. a. W.: Ist die Zunahme der Schmutzbelastung in der ersten Behandlungskammer 18 geringer als in der zweiten Behandlungskammer 18, kann die Behandlungsflüssigkeit an die erste Behandlungskammer 18 übertragen werden. Ist die Zunahme der Schmutzbelastung in der zweiten Behandlungskammer 18 geringer als in der ersten Behandlungskammer 18, kann die Behandlungsflüssigkeit für den nächsten Rein- oder Klarspülschritt in der zweiten Behandlungskammer 18 verbleiben. Mit einer Folge von Iterationsschritten lässt sich bestimmen, wo die Behandlungsflüssigkeit benutzt werden sollte, um ihre Brauchbarkeit zu erhalten, bis die Wasch- bzw. Spülzyklen für beide Behandlungskammern abgeschlossen sind. Angemerkt sei, dass die Ermittlungsschritte sich während eines Arbeitsprogramms wahlweise ausführen lassen.
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Die 3 zeigt an einem Flussdiagramm ein Verfahren 300 zum Betreiben des Geschirrspülers 10 der 1 nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung. Generell ist das Verfahren 300 auf die Anwendung kontrollierter Mengen Behandlungschemie im Geschirrspüler 10 gerichtet, um potenzielle Schäden am Spülgut in den Behandlungskammern 18 in Folge eines Chemikalienüberschusses geringstmöglich zu halten. Die im Verfahren 300 angegebene Schrittfolge gilt nur erläuternd und soll das Verfahren 300 in keine Weise einschränken, da ersichtlich die Schritte auch in einer anderen Reihenfolge ausgeführt oder Zusatz- bzw. Zwischenschritte eingefügt werden können, ohne die Erfindung zu verlassen. Das Verfahren 300 lässt sich selbständig oder als Teil einer Wasch- bzw. Spülbehandlung – bspw. einer Vor-, Wasch- bzw. Reinigungs- oder Klarspülung oder einer Trocknungsphase – durchführen. Dabei ist angenommen, dass der Geschirrspüler 10 zwei Behandlungskammern 18 aufweist und beide mit Spülgut zur Behandlung beschickt sind. Das Verfahren 300 geht weiterhin davon aus, dass zuerst eine der Behandlungskammern 18 mit Behandlungsflüssigkeit beschickt wird, um ein Arbeitsprogramm abzuarbeiten, für die Beschreibung des Verfahrens 300 sind diese Behandlungskammern 18 als erste bzw. zweite Behandlungskammer 18 bezeichnet.
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Bei 302 wird der ersten Behandlungskammer 18 Behandlungsflüssigkeit zugeführt, die Behandlungschemie enthält. Die Behandlungsflüssigkeit kann u. a. ein Gemisch von Wasser mit der Behandlungschemie sein, wie bspw. eine Detergens-Wasser-Lösung. Die Zufuhr der Behandlungsflüssigkeit kann als Teil eines Reinigungsspül- bzw. Waschschritts in einem Spülprogramm durchgeführt werden. Die Behandlungsflüssigkeit lässt sich von der Sprüharmanordnung 32 auf das Spülgut im Spülgutkorb 28 aussprühen. Die Rückführpumpe 38 kann die Behandlungsflüssigkeit ein- oder mehrmals im Umlauf durch die Behandlungskammer 18 führen. Die Behandlungschemie kann von der Ausgabeeinheit 48 ausgegeben werden.
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Bei 304 erfolgt eine Bestimmung, ob die Behandlungschemie in der bei 302 für die erste Behandlungskammer 18 verwendeten Behandlungsflüssigkeit für die Anwendung in der zweiten Behandlungskammer 18 geeignet ist. Bspw. kann die Konzentration des bzw. Menge an Reinigungsmittel, das für die erste Behandlungskammer bspw. für stark verschmutztes Spülgut verwendet ist, groß genug sein, um das Spülgut in der zweiten Behandlungskammer – wie beim Ausführen eines Porzellan-Programms – chemisch anzugreifen. Die Gefahr einer chemischen Beschädigung verschärft sich, wenn die Behandlungschemie in der Ausgabeeinheit 48 für die zweite Behandlungskammer 18 freigesetzt wird und die Menge oder Konzentration der Behandlungschemie in der Behandlungsflüssigkeit aus der ersten Behandlungskammer 18 weiter erhöht. Die Bestimmung bei 304 unterstützt ein Identifizieren dieser potenziellen Gefahr. Ihr können die Art, Menge und Konzentration der Behandlungschemie und/oder deren pH-Wert zu Grunde liegen. Ein oder mehrere an die Ausgabeeinheit 48 oder den Sumpf 36 der ersten Behandlungskammer 18 angeschlossene Sensoren können ein Ausgangssignal an die Steuerung 60 schicken, das die Art und/oder den pH-Wert der Behandlungschemie angibt. Alternativ kann der Benutzer die Art der Behandlungschemie auf Grund von Markierungen auf einer sie enthaltenden Kartusche in der Ausgabeeinheit identifizieren und sie an der Benutzerschnittstelle 62 eingeben. Alternativ kann die Steuerung 60 ausgeführt sein, die Kartusche zu erfassen und die Art der Behandlungschemie in ihr zu ermitteln.
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Ist die Behandlungschemie in der ersten Behandlungskammer 18 für die Nutzung in der zweiten Behandlungskammer 18 ungeeignet, kann sie bei 306 abgelassen werden. Bevor in der zweiten Behandlungskammer 18 ein Reinigungsschritt ausgeführt wird, kann man ihr dann frische bzw. neue Behandlungsflüssigkeit zuführen.
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Ist die Behandlungschemie in der ersten Behandlungskammer 18 für die Nutzung in der zweiten Behandlungskammer 18 geeignet, kann bei 308 die Behandlungsflüssigkeit aus der ersten in die zweite Behandlungskammer 18 übertragen werden.
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Beim Übertragen der Behandlungsflüssigkeit an die zweite Behandlungskammer 18 kann bei 310 ermittelt werden, ob die Zugabe weiterer Behandlungschemie – bspw. aus der Ausgabeeinheit 48 der zweiten Behandlungskammer 18 – zur Behandlungsflüssigkeit das Spülgut in der zweiten Behandlungskammer angreifen würde. Behandlungschemie wie ein Detergens kann einen hohen pH-Wert haben, der die Ursache von chemischem Angriff – bspw. chemische Beschädigung – oder ein Anätzen von glashaltigem Spülgut, insbesondere von Pokalen oder Porzellan sein kann. Das Anätzen oder Entstehen von Beschädigungen kann sich bei erhöhter Temperatur – bspw. bei einer Reinigungs- und/oder Klarspülung mit Heißwasser während eines Arbeitsprogramms – noch beschleunigen. Eine Ätzwirkung lässt sich daher abschwächen, indem man die Behandlungschemie in einer optimalen Menge in die zweite Behandlungskammer 18 ausgibt.
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Der Bestimmung bei 310 können sowohl die Behandlungschemie in der Ausgabeeinheit 48 der zweiten Behandlungskammer 18, die Menge der Behandlungschemie in der Behandlungsflüssigkeit aus der ersten Behandlungskammer 18 als auch Informationen zu Spülgut-Charge in der zweiten Behandlungskammer 18 zu Grunde liegen. Die Menge der Behandlungschemie in der Ausgabeeinheit 48 der zweiten Behandlungskammer 18 kann aus der Dosiereinstellung der Ausgabeeinheit 48 bekannt sein, die Menge der Behandlungschemie in der Behandlungsflüssigkeit aus der ersten Behandlungskammer 18 aus der Dosiereinstellung der Ausgabeeinheit 48 der ersten Behandlungskammer 18 oder aus dem in letzterer ausgeführten Arbeitsprogramm. Alternativ lässt sich die Menge der Behandlungschemie in der Behandlungsflüssigkeit, die an der Enzymreaktion mit dem Schmutz wirksam teilnimmt, genauer mittels eines chemischen Sensors wie bspw. des pH-Sensors 56 oder eines Oberflächenwellen-(SAW- bzw. OFWN-)Sensors in der ersten oder zweiten Behandlungskammer 18 berechnen, der ein Ausgangssignal entsprechend dem pH-Wert oder der Konzentration der Behandlungsflüssigkeit an die Steuerung 60 liefert. Informationen über die Spülgut-Charge (Trübung, Schmutzbelastung usw.) in der zweiten Behandlungskammer 18 lassen sich unter Anwendung eines beliebigen der genannten Verfahren/Sensoren vor dem bzw. während des Reinigungs-/Klarspülschritts aufnehmen. Liegen diese Informationen vor, kann die Steuerung 60 durch Abarbeiten eines oder mehrerer Algorithmen bestimmen, ob eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Zugabe von Behandlungschemie aus der Ausgabeeinheit 48 der zweiten Behandlungskammer 18 zur Behandlungsflüssigkeit der ersten Behandlungskammer 18 Schäden an der Spülgut-Charge in der zweiten Behandlungskammer 18 verursachen würde.
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Ergibt sich, dass die Zugabe der Behandlungschemie in der Ausgabeeinheit 48 der zweiten Behandlungskammer 18 zur Behandlungsflüssigkeit das Spülgut wahrscheinlich nicht beschädigt, kann bei 312 die Behandlungschemie aus der Ausgabeeinheit 48 der Behandlungsflüssigkeit zugegeben werden.
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Ergibt sich, dass die Zugabe der Behandlungschemie in der Ausgabeeinheit 48 der zweiten Behandlungskammer 18 zur Behandlungsflüssigkeit das Spülgut wahrscheinlich beschädigt, wird bei 314 bestimmt, ob die Behandlungschemie in der Ausgabeeinheit 48 der zweiten Behandlungskammer 18 in einem nachfolgenden Reinigungs- und/oder Klarspülschritt ausgegeben werden kann. Bspw. kann sich bei 314 ergeben, ob die Behandlungschemie in der Ausgabeeinheit 48 für eine nachfolgende Reinigungsspülung in einer der Behandlungskammern 18 gebraucht wird. Der Bestimmung kann ein Vergleich der Arbeitsprogramme für die beiden Behandlungskammern 18 zu Grunde liegen.
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Ergibt sich, dass zusätzliche Behandlungschemie in mindestens einer der Behandlungskammern 18 benutzbar ist, wird bei 316 bestimmt, ob die zusätzliche Behandlungschemie sich in der zweiten Behandlungskammer 18 verwenden lässt. Auch hier kann der Bestimmung ein Vergleich der Spülprogramme für die beiden Behandlungskammern 18 zu Grunde liegen. Ergibt sich, dass die zusätzliche Behandlungschemie in einem nachfolgenden Reinigungsspülschritt in der zweiten Behandlungskammer 18 verwendbar ist, kann bei 318 die zusätzliche Behandlungschemie in der Ausgabeeinheit 48 der zweiten Behandlungskammer 18 zur späteren Anwendung zurückgehalten werden. Bspw. kann die Ausgabekartusche in der Ausgabeeinheit 48 der zweiten Behandlungskammer 18 die Behandlungschemie zurückhalten, bis sie im nachfolgenden Reinigungsspülschritt ausgegeben werden kann.
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Ergibt sich bei 316, dass die zusätzliche Behandlungschemie in der ersten Behandlungskammer 18 benutzt wird, kann sie der Behandlungsflüssigkeit in der zweiten Behandlungskammer 18 zugegeben werden, bevor die Übertragung an die erste Behandlungskammer 18 bei 320 erfolgt. Diese Maßnahme lässt sich verzögern, bis der Geschirrspüler bereit ist, das Spülprogramm in der ersten Behandlungskammer 18 zu beginnen. In diesem Fall kann die zweite Behandlungskammer 18 geleert werden, bevor frisches oder neues Wasser zugeführt und die Behandlungschemie aus der Ausgabeeinheit 48 hinzugefügt werden. Ansonsten kann die Behandlungschemie der in der zweiten Behandlungskammer vorliegenden Behandlungsflüssigkeit zugegeben werden. Daher kann der Reinigungsspülschritt in der ersten Behandlungskammer 18 verzögert werden, bis der Reinigungsspülschritt in der zweiten Behandlungskammer 18 abgeschlossen ist.
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Ergibt sich bei 314, dass die Behandlungschemie in der Ausgabeeinheit 48 der zweiten Behandlungskammer 18 in keiner der beiden Behandlungskammern 18 in einem nachfolgenden Reinigungsspülschritt verwendbar ist, lässt sich bei 322 bestimmen, ob die Behandlungschemie in einem nachfolgenden Reinigungsspülschritt in der zweiten Behandlungskammer 18 verwendbar ist. Abhängig vom Benutzer lässt sich ein nachfolgender Reinigungsspülschritt in der zweiten Behandlungskammer 18 nach einer kurzen Zeitspanne (bspw. weniger als einer Stunde) oder einer längeren Zeitspanne (bspw. nach zwei Tagen) durchführen. Plant der Benutzer, die Behandlungschemie in einem nachfolgenden Arbeitszyklus auszugeben und zu benutzen, kann sie zur späteren Verwendung bei 324 in der Ausgabeeinheit 48 vorgehalten werden. Soll jedoch für längere Zeit (bspw. einen Monat) kein Arbeitszyklus ausgeführt werden, kann die Behandlungschemie in die zweite Behandlungskammer 18 ausgegeben und bei 326 aus dem Geschirrspüler 10 abgelassen werden. Bei der Bestimmung bei 322, ob die zusätzliche Behandlungschemie für die spätere Verwendung bei 324 vorgehalten oder bei 326 abgelassen werden kann, kann die Steuerung andere Parameter berücksichtigen – bspw. die Auswirkung der Feuchte auf die Behandlungschemie und die Nutzungshäufigkeit des Geschirrspülers.
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Die 4 zeigt schaubildlich als Perspektive einen zweiten beispielhaften Geschirrspüler 400 mit mehreren Behandlungskammern in Form eines Geschirrspülers 400 mit Zügen. Die hier diskutierten Verfahren 200, 300 lassen sich vom Geschirrspüler 400 ausführen. Wie dargestellt, kann der Geschirrspüler 400 ein einziges (Schrank-)Gehäuse und zwei Bottiche 416 aufweisen, bspw. einen oberen und einen unteren Bottich 416, die jeweils mindestens teilweise eine Behandlungskammer 418 umschließen. Die Bottiche 416 können jeweils teilweise von einem Zug 417 umschlossen sein, der im Gehäuse 412 zwischen einer offenen und einer geschlossenen Position (gezeigt bzw. nicht gezeigt) verschiebbar gelagert ist. Angemerkt sei, dass der Geschirrspüler 400 ein oder mehrere Geräteteile aufweisen kann, die in 4 nicht gezeigt sind. Bspw. kann jede Behandlungskammer 418 mit einem Flüssigkeits-Zufuhrsystem und einer Steuerung ähnlich denen versehen sein, die oben für die 1 beschrieben sind. Die beiden Behandlungskammern 418 sind strömungsmäßig miteinander verbunden, um wahlweise Flüssigkeit zwischen ihnen zu übertragen.
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Die hier beschriebene Erfindung stellt Verfahren zum Betreiben eines Geschirrspülers mit mehreren Behandlungskammern bereit. Die erfindungsgemäßen Verfahren lassen sich mit Vorteil zur mehrfachen Verwendung von Behandlungsflüssigkeit in aufeinander folgenden Spülschritten oder zum Optimieren der Dosierung der Behandlungschemie für das Spülgut in den Behandlungskammern anwenden.
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Während die Erfindung hier speziell an Hand bestimmter Ausführungsformen derselben beschrieben ist, ist einzusehen, dass dies nur erläuternd, nicht einschränkend erfolgte. Im Rahmen der vorangehenden Offenbarung sind sinnvolle Varianten und Abänderungen möglich, ohne den Grundgedanken der Erfindung zu verlassen, wie er in den beigefügten Ansprüchen definiert ist.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Geschirrspüler
- 12
- (Schrank-)Gehäuse
- 14
- Innenraum
- 16
- Bottich
- 18
- Behandlungskammer
- 20
- Austauschleitung
- 22
- Steuerventil
- 26
- Pumpenanordnung
- 28
- Spülgutkorb
- 32
- Sprüheinrichtung
- 36
- Sumpf
- 37
- Zulauf
- 38
- Rückführpumpe
- 40
- Ablasspumpe
- 42
- Sprüharm-Speiseleitung
- 44
- Ablassleitung
- 48
- Chemie-Ausgabeeinheit
- 52
- Heizung
- 54
- Thermistor
- 56
- pH-Sensor
- 58
- Trübe-Sensor
- 60
- Steuerung
- 62
- Benutzer-Schnittstelle
- 64
- Zentralprozessor
- 66
- Speicher
- 200–218
- erstes Verfahren
- 300–326
- zweites Verfahren
- 410
- Zug-Geschirrspüler
- 412
- (Schrank-)Gehäuse
- 416
- Bottich
- 417
- Zug
- 418
- Behandlungskammer
- 428
- Spülgutkorb