Nothing Special   »   [go: up one dir, main page]

DE102011011907A1 - Behälter mit Mündung und Verschlussanordnung - Google Patents

Behälter mit Mündung und Verschlussanordnung Download PDF

Info

Publication number
DE102011011907A1
DE102011011907A1 DE102011011907A DE102011011907A DE102011011907A1 DE 102011011907 A1 DE102011011907 A1 DE 102011011907A1 DE 102011011907 A DE102011011907 A DE 102011011907A DE 102011011907 A DE102011011907 A DE 102011011907A DE 102011011907 A1 DE102011011907 A1 DE 102011011907A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cap
container
screw cap
warranty
canister
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102011011907A
Other languages
English (en)
Inventor
wird später genannt werden Erfinder
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
KUNSTSTOFF TECHNIK HELMSTEDT GmbH
KUNSTSTOFF-TECHNIK HELMSTEDT GmbH
Original Assignee
KUNSTSTOFF TECHNIK HELMSTEDT GmbH
KUNSTSTOFF-TECHNIK HELMSTEDT GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by KUNSTSTOFF TECHNIK HELMSTEDT GmbH, KUNSTSTOFF-TECHNIK HELMSTEDT GmbH filed Critical KUNSTSTOFF TECHNIK HELMSTEDT GmbH
Priority to DE102011011907A priority Critical patent/DE102011011907A1/de
Publication of DE102011011907A1 publication Critical patent/DE102011011907A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Images

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D55/00Accessories for container closures not otherwise provided for
    • B65D55/02Locking devices; Means for discouraging or indicating unauthorised opening or removal of closure
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D41/00Caps, e.g. crown caps or crown seals, i.e. members having parts arranged for engagement with the external periphery of a neck or wall defining a pouring opening or discharge aperture; Protective cap-like covers for closure members, e.g. decorative covers of metal foil or paper
    • B65D41/62Secondary protective cap-like outer covers for closure members
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D2401/00Tamper-indicating means

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Behälter für Füllgut mit einer Mündung zum Einfüllen und/oder zur Entnahme des Füllgutes oder eines Teiles davon, mit einer Schraubkappe zum Verschließen und Öffnen der Mündung und mit einer eine stattgefundene Erstöffnung anzeigenden Einrichtung.

Description

  • Die Anmeldung betrifft einen Behälter für Füllgut, mit einer Mündung zum Einfüllen und/oder zur Entnahme des Füllgutes oder eines Teiles davon, mit einer Schraubkappe zum Verschließen und Öffnen der Mündung, mit einer eine stattgefundene Erstöffnung anzeigenden Einrichtung,
  • Behälter gibt es in unterschiedlichster Form, beispielsweise als Flaschen, Tonnen oder Ampullen, insbesondere aber auch in Form von Kanistern. Diese Kanister sind mit einem Inhalt gefüllt, der über eine Mündung von einem Nutzer entnommen werden kann. Die Mündung ist verschließbar und wird vom Abfüller und Verkäufer des gefüllten Kanisters häufig mit einem Schraubverschluss verschlossen, also mittels einer Schraubkappe, die auf ein Gegengewinde am Kanister aufgeschraubt ist. Der Erwerber des verschlossenen Kanisters schraubt die Schraubkappe ab und entnimmt einen Teil des Inhalts nach Bedarf aus dem Kanister. Nach diesem Entnehmen kann er mittels der Schraubkappe die Mündung wieder verschließen und somit den Inhalt des Behälters gegenüber der Umgebung wieder verschließen.
  • Bei zahlreichen Kanistern, etwa für hochwertige Nahrungsmittel, Agrarchemikalien und dergleichen, besteht der regelmäßige Wunsch, dass der Erwerber des Kanisters sicher sein kann, einen originalverschlossenen Kanister vor sich zu haben. Es ist zunehmend der Fall, dass Kanister mit wertvollen Inhalten erworben, geöffnet, der wertvolle Inhalt entnommen und geringwertigerer Inhalt wieder eingefüllt wird oder auch aus Vandalismus oder mit dem Ziel einer bewussten Schädigung des späteren Erwerbers des Behälters Verschmutzungen vorgenommen werden. Danach wird der Kanister wieder verschlossen und dann insgesamt als „vollwertig” veräußert.
  • Um diesem Problem entgegen zu wirken, werden Behälter verwendet, die eine Behältermündung mit einem Verschluss aufweisen, der nach dem erstmaligen Öffnen zwar vorübergehend wieder verschlossen werden kann, eine zuvor erfolgte Erstöffnung durch einen Dritten jedoch deutlich dem anschließenden Erwerber anzeigt. Dann würde dieser Erwerber sofort erkennen, dass es zumindest einen Manipulationsversuch an dem Inhalt des zum Erwerben vorgesehenen Behälters gegeben hat. Der Erwerber würde dann von dem Kauf oder der Benutzung dieses Behälters Abstand nehmen, da der Behälter entweder gefälschten oder verfälschten Inhalt aufweist oder womöglich gar mit einer giftigen oder sonst sehr unerwünschten Substanz gefüllt oder jedenfalls kontaminiert worden sein könnte.
  • Als Lösung für diese Probleme gibt es im Stand der Technik Schraubverschlüsse, die mit einem umlaufenden Ring versehen sind. Die Schraubkappe ist mit dem umlaufenden Ring dann über mehrere Stege verbunden. Will man den Schraubverschluss öffnen, so muss man ihn drehen und bricht dann die Stege ab, etwa weil sie mit vom Behälter aufragenden Hindernissen zwangsläufig kollidieren, wenn sie gedreht werden. Beispiele hierfür sind etwa aus der EP 0 959 016 B1 und der DE 103 18 454 B4 bekannt.
  • Diese Konzepte sind an sich sehr zweckmäßig und erfolgreich und werden auch vielfach eingesetzt. Allerdings hat sich herausgestellt, dass derartige Anordnungen nur dann optimal funktionieren, wenn alle vorgegebenen Maße auch exakt eingehalten werden. Dadurch werden Vorgaben sowohl an die Hersteller der Behälter beziehungsweise Kanister als auch an die der Verschlüsse und Ringe sowie Stege gegeben, wobei diese Elemente auch noch aufeinander abgestimmt sein müssen.
  • Gibt es hier Fertigungstoleranzen, so besteht einerseits die Gefahr, dass ein besonders geschickter missbräuchlicher Öffner möglicherweise doch ohne eine Zerstörung der Stege und/oder Ringe den Schraubverschluss öffnen kann oder, was ebenfalls unerwünscht ist, dass schon das Verschließen selbst oder der Transport der entsprechenden Kanister mit derartigen Verschlüssen zu Beschädigungen an diesem System führt, sodass ordnungsgemäß verschlossene und gar nicht kontaminierte Behälter gleichwohl den Verdacht einer vorherigen missbräuchlichen Öffnung erregen und somit von den potentiellen Käufern ebenfalls abgelehnt werden. Das ist für den Anbieter natürlich nachteilig.
  • Da es sich bei den Verschlüssen um Massenartikel handelt, ist gelegentlich auch schon der Effekt zu beobachten, dass kommerzielle missbräuchliche Erstöffner von derartigen Verschlussanordnungen auch komplette derartige Schraubverschlüsse mit Originalitätssicherung selbst erwerben und dann einen von ihnen missbräuchlich geöffneten Behälter einfach nochmals verschließen, nachdem sie den Inhalt des Behälters manipuliert haben. Dadurch wird erneut ein Originalitätsverschluss trotz ge- oder verfälschtem Behälterinneren vorgetäuscht.
  • Ein weiteres Beispiel für einen originalitätssichernden Verschluss zeigt die DE 29 01 953 C2 . Bei diesem Konzept ist eine Mündung mit einer aufgeschraubten Siegelkappe versehen, die um den Umfang herum einen Sicherungsring angeformt besitzt. Der Sicherungsring ist über einen erheblichen Umfang einstückig angeformt und über einen Teilbereich als Absprengsektion ausgebildet. Diese Absprengsektion ist über Abreißstege mit dem Außenmantel der Siegelkappe verbunden.
  • Ein Griff des Kanisters nach der DE 29 01 953 C2 , der mit dem originalitätssichernden Verschluss versehen ist, besitzt einen Auslaufsteg. Dieser Auslaufsteg eines Kanistergriffs wird als Widerlager benutzt, um die Abreißsektion des äußeren Sicherungsrings beim öffnenden Aufschrauben von der Behältermündung abbrechen zu lassen. Auch diese Konzeption arbeitet mit Abreißstegen, wobei diese Abreißstege bei der Montage oder dem Transport brechen können, zumal bei der Montage eine Dehnung der Schraubkappe erfolgen muss. Auch hier besteht also wiederum die Gefahr einer Beschädigung, obwohl gar keine missbräuchliche Öffnung vorgesehen war.
  • Andere Vorschläge, wie etwa die in der DE 296 19 203 U1 oder der DE 1 432 215 A1 sind nur für bestimmte Behälter geeignet, die daher auf eine solche Verschlussanordnung abgestimmt sein müssen. Das ist vielfach jedoch nicht akzeptabel und schränkt auch die Einsatzmöglichkeiten für eine solche Verschlussanordnung ein, die aus wirtschaftlichen Gründen natürlich vielfach einsetzbar sein sollte.
  • Es wäre daher unverändert wünschenswert, eine Möglichkeit für eine Verschlussanordnung für einen Verschluss für eine Behältermündung zu finden, mit der für den Erwerber eines Kanisters sichergestellt werden kann, dass kein Dritter unbefugt vor ihm den Behälter geöffnet und am Inhalt manipuliert hat, der jedoch auf der anderen Seite auch nach Möglichkeit so aufzubringen ist, dass nicht fälschlich eine missbräuchliche vorangegangene Öffnung angezeigt wird, obwohl eine solche gar nicht stattgefunden hat.
  • Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Anordnung mit der Erfindung dadurch gelöst, dass die die stattgefundene Erstöffnung anzeigende Einrichtung so aufgebaut ist, dass sie durch eine Kippbewegung aus der senkrecht zur Achse der Mündung aufgespannten Ebene heraus ausgelöst wird.
  • Die Erfindung einer bevorzugten Ausführungsform besteht mit anderen Worten gesagt darin, eine im Übrigen herkömmliche Schraubkappe zu verwenden, diese allerdings mit einer weiteren Kappe zu versehen, für die in der Schraubkappe allerdings eine Aufnahme vorgesehen ist. Diese Aufnahme ist bevorzugt in der Mitte der Schraubkappe angeordnet.
  • Diese zweite, gewissermaßen als „Garantiekappe” anzusehende Kappe wird nach dem Befüllen des Behälters und dem Verschließen des Behältermündung mittels der Schraubkappe wie eine Glocke über die schon aufgeschraubte Schraubkappe gestülpt.
  • Diese zweite Garantiekappe wird danach dann ähnlich wie bei einem Druckknopf mittels zusätzlichem Druck in der Aufnahme befestigt beziehungsweise eingeschnappt.
  • Nur diese Garantiekappe und diese Befestigung sind es, die bei einer Erstöffnung beschädigt beziehungsweise zerstört werden. Die Schraubkappe selbst wird nicht verändert oder beschädigt oder sonst optisch oder in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt.
  • Dies stellt insbesondere sicher, dass mit der im Übrigen herkömmlichen Schraubkappe der Erwerber dann den Behälter nach seiner Wahl beliebig häufig öffnen und Teile des Inhalts entnehmen kann. Nur bei der Erstöffnung ist ja interessant, ob vor dem Erwerber bereits ein Dritter Manipulationen am Behälterinhalt vorgenommen hat. Nach dem Erwerb ist der Erwerber ja sicher, dass er selbst oder seine autorisierten Mitarbeiter der oder die einzigen Nutzer ist beziehungsweise sind. Es steht nun in der Verantwortung des Erwerbers des Kanisters, dass von nun an keine Manipulationen mehr am Inhalt des Behälters vorgenommen werden. Er ist in erster Linie jetzt Nutzer und möchte den Inhalt üblicherweise nicht in einem Schwung, sondern nach und nach verbrauchen. Hier kommt es auf die übliche Funktionalität eines Schraubverschlusses an, nicht dagegen mehr auf die früheren Sicherheitsaspekte. In diesem Zeitraum ist es dann wichtig, dass der Behälter auch ohne den eine noch vorhandene Originalität anzeigenden Verschluss durch in diesem Fall die „Garantiekappe” eingesetzt werden kann. Genau diese Wünsche des Nutzers werden erfüllt. Die ursprüngliche und sogenannte „Garantiekappe” ist jetzt entfernt und entsorgt und der Nutzer hat einen Behälter mit einem herkömmlichen Schraubverschluss vor sich, den er beliebig häufig aufschrauben und wieder zuschrauben kann, um den Behälterinhalt nach und nach zu verbrauchen. Dieser Schraubverschluss ist nicht beschädigt, nicht beeinträchtigt und wird auch nicht durch Reste irgendeines Sicherungsringes behindert.
  • Bevorzugt besitzt die äußere oder zusätzliche oder Garantiekappe ein scheibenförmiges Mittelteil, dass rund oder eckig sein kann, und über mehrere Anbindungen mit Sollbruchstellen mit dem Hauptbestandteil der Garantiekappe verbunden ist. Die Zahl dieser Anbindungen oder Sollbruchstellen kann beispielsweise vier betragen.
  • Auch die Erfindung arbeitet zwar mit Sollbruchstellen in stegartigen Anbindungen, diese sind jedoch vollständig anders angeordnet als bei Konzeptionen aus dem Stand der Technik. Während im Stand der Technik etwa gemäß der DE 29 01 953 C2 diese Anbindungen durch Widerlager aufgebrochen werden mussten, die vom Kanister vorsprangen, also eine Interaktion mit Teilen des Kanisters stattfinden musste, ist dies erfindungsgemäß gerade nicht der Fall. Die Stege befinden sich zwischen Teilen der Kappenanordnung selbst, genauer gesagt, zwischen zwei Bereichen der darübergestülpten Garantiekappe, und sie werden aufgebrochen durch Hindernisse, die nicht von dem Kanister aufragen oder mit diesem verbunden sind, sondern durch Hinterschneidungen der Kappe selbst.
  • Dies scheint auf den ersten Blick sogar widersinnig, denn ein Aufbrechen von Stegen ohne Interaktion mit dem Kanister würde ja für einen Fachmann zunächst so wirken, als könne er die Kappe überhaupt auch ohne das Aufbrechen dieser Stege von dem Kanister beziehungsweise von dessen Mündung entfernen können, da ja gar keine Interaktion mit dem Kanister stattfindet.
  • Das ist aber gerade nicht der Fall. Dies wird dadurch erreicht, dass die Kappe mitsamt der darüber gestülpten Garantiekappe in dieser Situation nicht mehr abgeschraubt werden kann, da keine Drehung mehr möglich ist. Es muss zunächst die Garantiekappe von der Schraubkappe entfernt werden, wobei die Garantiekappe zerbricht. Dieses Zerbrechen geschieht durch das Abbrechen der vorerwähnten Stege zwischen zwei Teilen der Garantiekappe selbst. Die Garantiekappe wirkt also wie eine Art Plombe.
  • Zum Erreichen dieser Eigenschaft ist die Garantiekappe wie folgt aufgebaut:
    Das Mittelteil besitzt auf seiner der Schraubkappe zugewandten gewissermaßen „innen liegenden Seite ein Gegenstück zu dem Aufnahmeelement in der Schraubkappe. Nach dem Auflegen beziehungsweise Überstülpen der Garantiekappe wird diese mittels eines Werkzeuges oder eines Luftzylinders in die Aufnahme der Schraubkappe eingedrückt. Es bildet sich also eine Hinterschneidung, in die das Mittelteil gewissermaßen einschnappt.
  • Die dadurch entstehende nicht notwendig formschlüssige Verbindung sorgt nun dafür, dass nach dem Entfernen der Garantiekappe von der Schraubkappe und dem damit verbundenen Zerstören und Entfernen der Sollbruchstellen eben dieses Mittelteil zusätzlich in der Aufnahme der Schraubkappe stecken bleibt.
  • Dieses Mittelteil kann dort nun durch Aufbringen einer nicht unerheblichen Kraft entfernt und/oder zerstört werden und wird in jedem Fall dabei stark beschädigt.
  • Außen verfügt die Garantiekappe im Gegensatz zu der Schraubkappe über zwei Griffelemente, die als Verdrehsicherung dienen.
  • Diese beiden Griffelemente bilden gemeinsam ein V-förmiges Teil. Sie ragen also etwa in radialer Richtung von der Garantiekappe und dem Verschluss selbst weg, und zwar ungefähr innerhalb der horizontalen Ebene, die von der Mündung aufgespannt wird. Die V-förmig angeordneten beiden Griffelemente stehen also ungefähr senkrecht auf einer Achse des Schraubgewindes.
  • Die beiden Griffelemente ragen so von dem Schraubverschluss weg, dass sie auf zwei verschiedenen Seiten eines Griffes des Kanisters liegen. Der Handgriff, der sonst zum Ergreifen und Transportieren des Kanisters dient, verhindert also, dass die Griffelemente um die Achse der Schraubgewinde des Verschlusses gedreht werden.
  • Ein Verdrehen ist nur um einen kleinen Winkel möglich, nämlich so lange, bis die einen festen V-förmigen Winkel bildenden Griffelemente jeweils gegen den Handgriff des Kanisters von einer der beiden Seiten stoßen. Eine vollständige Drehung um 360° oder auch nur um 90° ist sicher verhindert.
  • Da der Handgriff des Kanisters über eine durchaus erhebliche relevante Erstreckung senkrecht vom Kanisteroberteil nach oben verfügt, ist es auch nicht möglich, die beiden oder auch nur eines der beiden Griffelemente über diesen Handgriff hinwegzuhebeln.
  • In dem Moment wo man dies versucht, hebt man das Griffelement so weit ab, dass die Anbindungen mit den Sollbruchstellen zwischen dem Mittelteil der Garantiekappe und dem umlaufenden äußeren Bereich der Garantiekappe brechen. Man hat dann also diesen äußeren umlaufenden Rand zusammen mit den beiden Griffelementen lose in der Hand, während das Mittelteil der Garantiekappe in den Hinterschneidungen der Schraubkappe stecken bleibt und die Schraubkappe selbst unverändert geschlossen ist.
  • Dieses ist natürlich auch die ordnungsgemäße Vorgehensweise, mit der ein Erwerber einen derartigen Behälter erstmals öffnet.
  • Nach diesem Vorgang hat man dann einen Kanister mit einem Handgriff und einem zugeschraubten Mündungsbereich vor sich liegen, und zwar ohne Sicherungselemente, abgesehen von der das frühere Vorhandensein von Sicherungselementen andeutenden Restpartie des Mittelteils der Garantiekappe im mittleren Bereich der Schraubkappe. Jedenfalls kann der Nutzer nunmehr die Schraubkappe ganz normal abschrauben und den Inhalt teilweise entnehmen und danach die Mündung wieder mit der Schraubkappe verschließen.
  • Auch ein Transport des Kanisters durch Ergreifen und Hochheben an dem Handgriff ist nunmehr problemlos möglich.
  • Als besonderer Vorteil stellt sich noch heraus, dass die Überreste der Garantiekappe mit dem Griff mit den beiden V-förmig erstreckten Griffelementen eine hervorragende Aufschraubhilfe sowohl beim Öffnen wie auch beim Verschließen für die Schraubkappe bilden können, zumindest in bevorzugten Ausführungsformen. Man hat einen Handgriff und einen umlaufenden Rand, der zuvor glockenförmig über die Schraubkappe gepasst hat. Stülpt man nun diesen umlaufenden Bereich wieder wie vor der Erstöffnung über den Verschluss und drückt dann die beiden Griffelemente zusammen, so klemmt der auf diese Weise zusammengedrückte umlaufende Rand die Schraubkappe in sich ein und kann Kraft in Drehrichtung übertragen, die durch eine entsprechende Aufbringung der Kraft auf die Griffelemente in diesen Hebelarm eingeleitet wird.
  • Dies ist sehr interessant für Behälter, die nur mit entsprechender zusätzlicher Unterstützung geöffnet und verschlossen werden können oder sollen, oder bei Behältern, bei denen gewünscht ist, dass sie mit einem erheblichen Drehmoment verschlossen werden, um besonders sicher abzudichten.
  • Betrachtet man sich die Situation beim Abfüller des wertvollen Inhaltes in einen Kanister, so stellt sich diese wie folgt dar: Der Abfüller nimmt leere Kanister und die ihm lose vorliegende Verschlussanordnung mit der Schraubkappe und der darüberstülpbaren Garantiekappe. Er füllt nunmehr den wertvollen Inhaltsstoff in den Kanister ein, beispielsweise eine Agrarchemikalie oder einen Treibstoff. Es kann sich auch um schüttfähige Güter handeln.
  • Nach dem Abfüllen des Inhalts in den Behälter wird zunächst die innere Kappe wie herkömmlich aufgeschraubt und dadurch der Behälter „ganz normal” verschlossen. Nun wird die äußere Garantiekappe einfach glockenförmig daraufgesetzt, wobei die beiden Griffelemente so angeordnet werden, dass sie sich auf den beiden Seiten des Handgriffes des Kanisters beziehungsweise Behälters befinden, also je ein Griffelement auf einer der Seiten des Handgriffes.
  • Dabei wird der Mittelteil auf der Oberseite der Schraubkappe platziert, und zwar dort, wo in der Schraubkappe auf deren Oberseite eine entsprechende Aufnahme vorgesehen ist. Es wird dann mit einem Werkzeug oder einem Luftzylinder ein kurzer Schlag auf dieses Mittelteil ausgeführt und dadurch das Mittelteil in die Aufnahme in der Schraubkappe eingedrückt, so dass der äußere Rand des Mittelteils in die Hinterschneidung gedrückt wird, wobei aber die Anbindungen oder Stege zwischen dem Mittelteil und dem umlaufenden äußeren Bereich der Garantiekappe stehenbleiben. Nach dem Loslassen durch das Werkzeug beziehungsweise nach der Beendigung dieses Schrittes bleibt der Mittelteil in der Hinterschneidung hängen.
  • Diesen Vorgang nennt man „Vernieten”.
  • In diesem Zustand sitzt nun die Garantiekappe zentrisch und glockenförmig um die Schraubkappe. Sie wird lediglich dadurch gehalten, dass das Mittelteil in der Aufnahme hängt. Die beispielsweise vier Anbindungen sind unbeschädigt und vollständig.
  • Die beiden links und rechts vom Handgriff angeordneten Griffelemente beziehungsweise Hebel der Garantiekappe sind fest mit der Garantiekappe insbesondere einstückig, verbunden, jedoch weder mit der Schraubkappe selbst noch mit dem Kanister.
  • In bevorzugten Ausführungsformen liegen sie innerhalb der Kontur, die durch den Handgriff, die Schraubkappe und die äußeren Abmessungen des Kanisters gebildet werden. Dadurch wird kein zusätzlicher Raum beansprucht und es wirken während der Montage und während des späteren Transport des Kanisters keine Kräfte auf diese Griffelemente.
  • Die so entstehende Konstellation ist auf einem Transport vollkommen unempfindlich. Es müssen schon deutliche Kräfte aufgewandt werden, damit die Anbindungen zwischen dem Mittelteil und dem äußeren Rand der Garantiekappe brechen; ein zufälliges Stoßen an andere Kanister und ein Aufstapeln genügen dafür nicht.
  • Andererseits ist es aber gleichwohl unmöglich an den Inhalt des Behälters zu kommen. Dazu müssen nämlich diese Stege aufgebrochen werden und nach dem Aufbrechen ist eine „Reparatur” oder ein Verkleben oder Übermalen unmöglich. Dies würde einem anschließenden Erwerber sofort auffallen.
  • Erst am Zielort in den Räumen oder auf den Feldern des Nutzers und Erwerbers wird nun absichtlich mit den Griffelementen die Erstöffnung herbeigeführt, indem diese aus der horizontalen Ebene, in der sie sich zuvor befanden, nach oben herausgehoben werden und dadurch Kräfte auf die Anbindungen ausüben, die diese brechen lassen.
  • Ein Zweitnutzer nach einem unbefugten Erstnutzer erkennt sofort, dass vor ihm schon jemand an der Behältermündung tätig gewesen ist. Dies gilt auch dann, wenn jemand nach dem Aufschrauben, dem Entnehmen der Chemikalie und dem Zuschrauben wieder die Reste der Garantiekappe über die Schraubkappe stülpt, da nach wie vor die Anbindungen und Stege zwischen dem Mittelteil und dem umlaufenden Rand der Garantiekappe als zerstört leicht zu erkennen sind.
  • Von besonderem Vorteil ist die Erfindung insbesondere dadurch, dass mit herkömmlichen Kanistern mit einem ganz gewöhnlichen Handgriff gearbeitet werden kann. An den Kanistern müssen keine Auslaufstege, Widerlager, Vorsprünge oder andere Hindernisse ausgebildet werden und erst recht müssen derartige Elemente nicht hohen Fertigungstoleranzen entsprechen, um tatsächlich mit herkömmlichen Sicherungsringen zusammenarbeiten zu können.
  • Es genügt vollkommen, dass wie ohnehin schon vorgesehen ein Handgriff existiert, von dem die beiden Griffelemente auf zwei Seiten voneinander getrennt sein können, so dass eine Drehbewegung nur über einen sehr kleinen Winkel von einigen Grad möglich ist. Diese Drehbewegung muss anders als im Stand der Technik auch nicht benutzt werden, um einen Steg zu brechen. Das Aufbrechen der Stege geschieht dann durch eine Bewegung in eine ganz andere Richtung, die bei dem Schraubverschluss sonst gar nicht vorgesehen ist, nämlich eine Bewegung in Kipprichtung aus der Horizontalen senkrecht zur Achse des Schraubgewindes heraus nach oben. Diese Bewegungsrichtung wird also erfindungsgemäß zusätzlich genutzt. Die Drehbewegung ist von dem Erstöffnungsvorgang gänzlich entkoppelt. Das hat auch den zusätzlichen Vorteil, dass eine gelegentlich zu beobachtende Behinderung des ordnungsgemäßen Auf- und Zuschraubers bei Zweit- und späteren Öffnungen aufgrund teilweise stehengebliebener Stegreste, wie dies bei herkömmlichen Sicherheitsverschlüssen auftreten kann, bei Verschlussanordnungen nach der Erfindung vollständig vermieden wir.
  • Es werden erfindungsgemäß weder ein Materialschluss noch sonstige anspruchsvollen Maßnahmen benötigt. Auch die Schraubkappe kann optimal auf ihre eigene Funktion abgestimmt werden, lediglich eine Aufnahme für das Mittelteil der Garantiekappe ist vorzusehen.
  • Die Konstruktion ist mithin bei Fertigungstoleranzen außerordentlich flexibel. Die Behälter können sehr ungenau gefertigt werden und trotzdem kann ein Originalitätsverschluss sicher dargestellt werden.
  • Die zusätzliche Nutzbarkeit einer einmal geöffneten Sicherung bei weiteren Öffnungsvorgängen als Kanisterschlüssel ist ebenfalls sehr praktisch, da ein derartiger Kanisterschlüssel nicht mehr extra beigelegt werden muss, wenn er in der Praxis erfordert wird. Schwergängige Kanister stellen damit ebenfalls kein Problem mehr dar.
  • Weitere Vorteile der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Im Folgenden wird anhand der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 eine Draufsicht auf die Ausführungsform aus 1;
  • 3 eine vergrößerte Darstellung des Kappenbereichs der Ausführungsform aus den 1 und 2; und
  • 4 die Elemente aus der 3 beim Vorgang der Erstöffnung.
  • Ein in der 1 gezeigter Behälter oder Kanister 10 dient zur Aufnahme von Füllgut im Behälterinneren 11. Dieses Füllgut sind insbesondere Flüssigkeiten oder auch schüttfähige Füllgüter, also Pulver oder Körner oder dergleichen.
  • Es handelt sich insbesondere um hochwertiges Füllgut, das im Behälterinneren 11 von einem Abfüller eingebracht wird. Es geht insbesondere auch um Füllgut, das nicht „auf einmal” sondern sukzessive je nach Bedarf verbraucht wird.
  • Das bedeutet insbesondere, dass der Kanister 10 auch transportabel sein sollte. Hierzu ist ein Handgriff 12 vorgesehen. Der Handgriff 12 ist auf der Oberseite des Kanisters 10 angeordnet und zwar zweckmäßigerweise so, dass er gut mit einer Hand gegriffen werden kann und ein praktikables Transportieren des Kanisters 10 ermöglicht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Handgriff 12 auf der Oberseite des Kanisters 10 etwa mittig angeordnet ist und sich bei gegebenenfalls länglich ausgebildeten Kanistern 10 auch in der Längsrichtung erstreckt.
  • Die hat den Vorteil, dass der Kanister 10 sowohl im vollständig gefüllten als auch im halb leeren Zustand jeweils recht genau oberhalb seines Schwerpunktes am Handgriff 12 angegriffen werden kann, was den Transport vereinfacht.
  • Um es zu ermöglichen, dass das Füllgut im Behälterinneren 11 des Kanisters 10 nach und nach verbraucht wird, ist eine Mündung 13 (in 1 verdeckt, daher gestrichelt dargestellt) vorgesehen, die verschließbar ist.
  • Die Mündung 13 befindet sich wie auch der Handgriff 12 auf der Oberseite des Kanisters 10, damit ein flüssiges oder schüttfähiges Füllgut aus dem Behälterinneren 11 nicht unbeabsichtigt beim Öffnen der Mündung 13 aus dem Behälterinneren 11 nach außen austreten kann.
  • Zweckmäßig ist es, wenn die Mündung 13 und der Handgriff 12 auf einer Linie auf der Oberseite des Kanisters 10 angeordnet sind.
  • Die Mündung 13 ist mit einem Außengewinde (in 1 nicht dargestellt) versehen, auf welches ein Schraubverschluss beziehungsweise eine Schraubkappe 20 aufschraubbar ist.
  • In der 2 sieht man den Kanister 10 jetzt von oben. Man kann gut erkennen, dass der Handgriff 12 etwa in der Mittellinie der Oberseite des Kanisters 10 angeordnet ist und auf einer Linie mit der Mündung 13 und dem Schraubverschluss 20 steht.
  • Neben den zu erwartenden Elementen bei einem derartigen Kanister oder Behälter 10 wie dem Handgriff 12 oder Schraubkappe 20 auf der Mündung 13 sind in der 2 einige Elemente, die bei herkömmlichen Kanistern nicht auftreten, so beispielsweise zwei auf den beiden Seiten des Handgriffs 12 liegende Griffelemente 33 und 34, die noch im Folgenden erörtert werden. Zum besseren Verständnis für den Sinn dieser Elemente wird zunächst Bezug genommen auf 3.
  • In der 3 ist der Kappenbereich des Behälters vergrößert und schematisch etwa im Schnitt näher dargestellt.
  • Die Schraubkappe 20 besitzt ein Innengewinde 22. Die Gewindeachse verläuft im Wesentlichen vertikal und fällt zusammen mit der Achse der Mündung 13.
  • Die Schraubkappe 20 besitzt auf ihrer Oberseite eine Aufnahme 21. Die Aufnahme 21 ist ein im bevorzugten Ausführungsbeispiel kreisförmiger nach unten versetzter Bereich der Oberseite der Kappe. Sie besitzt eine leichte Hinterschneidung in ihrem Rand. Das bedeutet, dass sich ihr Durchmesser von oben nach unten in Richtung zur Mündung 13 des Behälters 10 etwas erweitert.
  • Solange keine weiteren, im folgenden noch zu erörternden Bauelemente hinzutreten, kann die Schraubkappe 20 von der Mündung 13 des Behälters 10 beliebig abgeschraubt oder wieder aufgeschraubt werden. Nach dem Abschrauben wäre es einfach möglich, aus dem Behälterinneren 11 Teile des Füllgutes durch die Mündung 13 hindurch zu entnehmen.
  • Ein weiteres wichtiges Bauelement der erfindungsgemäßen Anordnung ist eine weitere Kappe, die im Folgenden zur besseren Unterscheidbarkeit von der ersten Kappe als Garantiekappe 30 bezeichnet wird. Diese Garantiekappe 30 wird vom Abfüller des Füllguts in das Behälterinnere 11 nach dem Abfüllen und dem Zuschrauben mit der Schraubkappe 20 über diese Schraubkappe 20 gesetzt.
  • Die Garantiekappe 30 besitzt also einen etwas größeren Innenquerschnitt der Schraubkappe 20 entspricht. Sie besitzt kein Innengewinde und wird nicht aufgeschraubt, sondern einfach über die Schraubkappe 20 platziert.
  • Die Garantiekappe 30 besitzt ebenfalls eine horizontal verlaufende runde und symmetrisch zur Achse der Schraubkappe 20 und der Mündung 13 stehende Oberseite. Diese Oberseite wird vom Abfüller nach dem Aufstülpen auf die Schraubkappe 20 mit einem Vernietungsgerät in die Aufnahme 21 gedrückt. Sie rastet dabei in die Hinterschneidungen in der Aufnahme 21 ein.
  • Die Oberseite der Garantiekappe 30 wird im Wesentlichen von einer Scheibe 31 gebildet.
  • Diese Oberseite der Garantiekappe 30 ist mittels vier Stegen 32 mit dem Mantel, also den weiteren Bereichen der Garantiekappe 30 verbunden.
  • Der Vernietungsvorgang erfolgt in Achsrichtung der Achse der Mündung 13 und der Schraubkappe 20 und ist daher mit einschlägigen mechanischen Mitteln möglich, etwa mittels eines Luftzylinders.
  • Das auffallendste Element an der Garantiekappe 30 sind die bereits kurz erwähnten zwei Griffelemente 33 und 34. Die beiden Griffelemente 33 und 34 erstrecken sich vom Rand der Garantiekappe 30 horizontal nach außen. Je nach Ausführungsform kann dies in der Ebene des oberen Randes der Mündung 13 oder der Scheibe 31 oder aber auch vom unteren Bereich des Mantels der Garantiekappe 30 knapp oberhalb der Höhe der Oberkante des Kanisters 10 erfolgen.
  • Die beiden Griffelemente 33 und 34 verlaufen in der dargestellten und bevorzugten Ausführungsform nicht radial von der Garantiekappe 30 nach außen, sondern stehen parallel zueinander. Jedes Griffelement 33 und 34 ist so bemessen, dass es gut handhabbar ist, also von einer menschlichen Hand gut umfasst werden kann.
  • Auf jeden Fall ist jedes Griffelement so lang bemessen, dass es in aufgestülptem Zustand der Garantiekappe weiter nach außen ragt, als der Abstand des Handgriffs 12 von der Garantiekappe 30 beträgt.
  • Dies führt jetzt dazu, dass die Garantiekappe 30 nur sehr eingeschränkt bewegt werden kann. Sie kann nicht nach oben abgehoben werden, da die Scheibe 31 in der Aufnahme 21 fest eingeschnappt ist und das verhindert. Sie kann nur sehr eingeschränkt gedreht werden, nämlich genau so weit, bis eines der beiden Griffelemente 33 oder 34 gegen den Handgriff 12 des Kanisters 10 stößt, siehe 2.
  • Dies zeigt auch, dass grundsätzlich die Möglichkeit bestünde, mit nur einem Handgriffelement 33 auszukommen, das dann um maximal fast 360° gedreht werden könnte. Das würde aber die Anordnung weniger leicht bedienbar machen und zugleich zumindest einen Ansatzpunkt für eine Manipulierbarkeit schaffen.
  • Bevorzugt werden daher die in der Ausführungsform gemäß der 2 vorgesehenen zwei Griffelemente 33 und 34 verwendet, wobei die Garantiekappe 30 vom Abfüller des Füllguts im Behälterinneren 11 so auf die Schraubkappe 20 und die Mündung 13 gesetzt wird, dass die beiden Griffelemente 33 und 34 jeweils auf verschiedenen Seiten des Handgriffes 12 zu liegen kommen. Dies hat zur Folge, dass eine Drehung der Garantiekappe 30 relativ zum Kanister 10 und zur Schraubkappe 20 nur noch um wenige Grad möglich ist.
  • Dies gilt alles für den Fall, dass keine Erstöffnung des Kanisters oder Behälters 10 erfolgen soll, wie dies während des Transports zu den Verkaufsstätten oder zum Kunden auch der Fall ist. Soll der Behälter jedoch tatsächlich geöffnet werden, so ist dieses leicht möglich. Der Benutzer und Erwerber des Kanisters 10 ergreift das oder die Griffelemente 33 und 34 und hebt diese an. Dafür ist nicht besonders viel Kraft erforderlich, da eine erhebliche Hebelwirkung entsteht, wenn in diesem Moment die Kraft des Benutzers über die Griffelemente 33 und 34 auf den umlaufenden Rand der Garantiekappe 30 und auf diese Weise auf die Stege 32 ausgeübt wird, die die umlaufenden Bereiche der Garantiekappe 30 mit der Scheibe 31 verbinden.
  • Diese Stege 32 werden dann sofort brechen. Ist das geschehen, so kann problemlos durch den Benutzer die gesamte Garantiekappe 30 abgesehen von der Scheibe 31, jedoch mit den beiden Griffelementen 33 und 34 abgehoben werden. Lediglich die Scheibe 31 bleibt in der Aufnahme 21 der Schraubkappe 21 stecken.
  • Diese Situation ist in der 4 gut zu erkennen.
  • Der Besitzer des Kanisters 10 hat nunmehr die Möglichkeit, die Schraubkappe 20 wie herkömmliche Schraubkappen ohne Sicherheitsmerkmal zu öffnen, indem er sie abschraubt, und das Füllgut oder einen Teil davon aus dem Behälterinneren 11 durch die Mündung 13 zu gießen, schütten oder sonst zu entnehmen.
  • Anschließend kann die Schraubkappe 20 wieder aufgeschraubt werden. Dieser Vorgang kann dann beliebig häufig wiederholt werden, ohne dass es irgendeine Beeinträchtigung durch die nicht mehr interessierenden Sicherheitsmerkmale noch gibt.
  • Durch das Fehlen der Garantiekappe 30 ist für jeden Erwerber des Kanisters 10 erkennbar, dass er nicht der Erstbenutzer sein wird. Dabei kann die Scheibe 31 noch in der Aufnahme 21 stecken, wodurch sie besonders auffällt, oder sie kann auch ganz entfernt sein, was für die Funktionsfähigkeit in diesem Zustand ohne Bedeutung ist.
  • Der Besitzer des Kanisters 10 hat sogar jetzt einen zusätzlichen Nutzen. Die Garantiekappe 30 mit ihren beiden Griffelementen 33 und 34 ist abgesehen von der Scheibe 31 noch vorhanden und passt unverändert glockenförmig über die Schraubkappe 20. Aufgrund des Fehlens der Scheibe 31 und kann nach dem Stülpen dieser Garantiekappe 30 über die Schraubkappe 20 durch ein Zusammendrücken der Griffelemente 33 und 34 ein Festklammen der beiden Kappen aufeinander hervorgerufen werden, sodass die Garantiekappe 30 nunmehr als Öffnungshilfe beziehungsweise als Verschließhilfe eingesetzt werden kann, wenn dies gewünscht wird.
  • Mit der Erfindung wird erstmals eine Verschlussanordnung mit Sicherheitsmerkmalen geschaffen, bei der die Drehbewegung nur noch zum Öffnen und Verschließen und nicht mehr zur Auslösung der Sicherheitsmerkmale verwendet wird, wie das bei bisherigen Laschen- und Sicherungsringlösungen der Fall war.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Kanister oder Behälter
    11
    Behälterinneres
    12
    Handgriff
    13
    Mündung
    20
    Schraubkappe
    21
    Aufnahme
    22
    Innengewinde der Schraubkappe
    30
    Garantiekappe
    31
    Scheibe
    32
    Stege
    33
    Griffelement
    34
    Griffelement
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 0959016 B1 [0005]
    • DE 10318454 B4 [0005]
    • DE 2901953 C2 [0009, 0010, 0020]
    • DE 29619203 U1 [0011]
    • DE 1432215 A1 [0011]

Claims (8)

  1. Behälter (10) für Füllgut, mit einer Mündung (13) zum Einfüllen und/oder zur Entnahme des Füllgutes oder eines Teiles davon, mit einer Schraubkappe (20) zum Verschließen und Öffnen der Mündung (13), mit einer eine stattgefundene Erstöffnung anzeigenden Einrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die die stattgefundene Erstöffnung anzeigende Einrichtung so aufgebaut ist, dass sie durch eine Kippbewegung aus der senkrecht zur Achse der Mündung (13) aufgespannten Ebene heraus ausgelöst wird.
  2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Garantiekappe (30) vorgesehen ist, die über die Schraubkappe (20) stülpbar ist, dass die Garantiekappe (30) aus einem ersten Bereich und einem zweiten Bereich besteht, dass der erste Bereich der Garantiekappe (30) in der Schraubkappe (20) arretiert ist, und dass der zweite Bereich der Garantiekappe (30) mittels eines Hebelelements von dem ersten Bereich abbrechbar ist.
  3. Behälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Garantiekappe (30) einen oder mehrere, insbesondere zwei Griffelemente aufweist, die vom zweiten Bereich der Garantiekappe (30) aus nach außen ragen und so angeordnet sind, dass eine Drehung der Garantiekappe (30) um die Schraubkappe (20) eingeschränkt ist.
  4. Behälter nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Bereich der Garantiekappe (30) eine Scheibe (31) ist, die in einer Aufnahme (21) der Schraubkappe (20) arretierbar ist, und dass der zweite Bereich der Garantiekappe (30) einen Mantel und den an den Mantel grenzenden und um die Scheibe (31) umlaufenden Bereich der Garantiekappe (30) umfasst.
  5. Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheibe (31) kreisförmig ist.
  6. Behälter nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheibe (31) mit dem ersten Bereich der Garantiekappe (30) mittels Stegen (32), insbesondere mittels zwei bis acht Stegen abbrechbar verbunden ist.
  7. Behälter (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanister (10) einen Handgriff (12) aufweist, und dass die Griffelemente (33, 34) auf verschiedenen Seiten dieses Handgriffs (12) angeordnet sind.
  8. Behälter (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Garantiekappe (30) ohne den ersten Bereich (31) als Öffnungs- und/oder Schließhilfe für die Schraubkappe (20) ausgebildet ist.
DE102011011907A 2011-02-21 2011-02-21 Behälter mit Mündung und Verschlussanordnung Withdrawn DE102011011907A1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102011011907A DE102011011907A1 (de) 2011-02-21 2011-02-21 Behälter mit Mündung und Verschlussanordnung

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102011011907A DE102011011907A1 (de) 2011-02-21 2011-02-21 Behälter mit Mündung und Verschlussanordnung

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE102011011907A1 true DE102011011907A1 (de) 2012-08-23

Family

ID=46604954

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE102011011907A Withdrawn DE102011011907A1 (de) 2011-02-21 2011-02-21 Behälter mit Mündung und Verschlussanordnung

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE102011011907A1 (de)

Citations (8)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1432215A1 (de) 1964-09-15 1972-03-23 Merck Patent Gmbh Originalschraubverschluss
DE2901953C2 (de) 1979-01-19 1986-10-23 Mauser-Werke GmbH, 5040 Brühl Originalverschluß
US4711372A (en) * 1987-02-02 1987-12-08 Sunbeam Plastics Corporation Tamper indicating closure
DE3637644A1 (de) * 1986-11-05 1988-05-11 Mauser Werke Gmbh Originalverschluss
US5579932A (en) * 1995-06-07 1996-12-03 Lincoln Mold And Dye Corporation Closure with outer driver having movable segments forming manual engagement member
DE29619203U1 (de) 1996-11-05 1996-12-19 Bramlage GmbH, 49393 Lohne Originalitätsverschluß für Behälter o.dgl.
EP0959016B1 (de) 1998-05-20 2004-07-28 Kunststoff-Technik Helmstedt GmbH Drehverschluss für eine Behältermündung
DE10318454B4 (de) 2002-04-23 2005-02-03 Kunststoff-Technik Helmstedt Gmbh Schraubverschluss für Behälter

Patent Citations (8)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1432215A1 (de) 1964-09-15 1972-03-23 Merck Patent Gmbh Originalschraubverschluss
DE2901953C2 (de) 1979-01-19 1986-10-23 Mauser-Werke GmbH, 5040 Brühl Originalverschluß
DE3637644A1 (de) * 1986-11-05 1988-05-11 Mauser Werke Gmbh Originalverschluss
US4711372A (en) * 1987-02-02 1987-12-08 Sunbeam Plastics Corporation Tamper indicating closure
US5579932A (en) * 1995-06-07 1996-12-03 Lincoln Mold And Dye Corporation Closure with outer driver having movable segments forming manual engagement member
DE29619203U1 (de) 1996-11-05 1996-12-19 Bramlage GmbH, 49393 Lohne Originalitätsverschluß für Behälter o.dgl.
EP0959016B1 (de) 1998-05-20 2004-07-28 Kunststoff-Technik Helmstedt GmbH Drehverschluss für eine Behältermündung
DE10318454B4 (de) 2002-04-23 2005-02-03 Kunststoff-Technik Helmstedt Gmbh Schraubverschluss für Behälter

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE60221154T2 (de) Originalitätsgesicherter kompositverschluss
EP0714368A1 (de) Verschlusskappe mit garantiering
DE1969227U (de) Parenteral-fluessigkeitsbehaelter mit verschluss.
DE60004076T2 (de) Verschluss, insbesondere für flaschen alkoholische getränke guter qualität enthaltend
DE2711035C2 (de)
DE102012020529A1 (de) Wiederverschließbares Ausgießelement für eine Verpackung und Dorn eines drehbaren Dornrades einer Verpackungsmaschine zur Aufnahme eines solchen Ausgießelementes und Kombination von Ausgießelement und Dorn
DE102009006614A1 (de) Schraubverschluss mit Sicherheitsring
DE10025265A1 (de) Klappdeckelverschluss mit Originalitätssicherung
EP1058654B1 (de) Kunststoffdeckel mit kunststoffverschluss
EP1990288A2 (de) Behälter mit Verschlusskappe
DE102019203853A1 (de) Verpackungssystem und zugehöriges Verfahren zur Handhabung einer Produktzubereitungskomponente
EP2925666B1 (de) Behälterverschluss für überkopfentleerung
DE102011011907A1 (de) Behälter mit Mündung und Verschlussanordnung
DE10140184A1 (de) Überbehälter für Behältnisse mit Chemikalien, insbesondere kombinierter multifunktionaler Schutz- und/oder Transportbehälter
DE102019203855A1 (de) Verpackungssystem für mehrkomponentige Produktzubereitungen
DE202010004680U1 (de) Allseitig geschlossene Verschlusskappe mit Ausgießer
EP0021036B1 (de) Garantie-Verschlusskapsel aus Kunstharz für Flaschen, insbesondere für Mineralwasser, Bier u. dgl. Getränke enthaltende Flaschen
DE20011618U1 (de) Verschluß für die Befüllöffnung eines Flüssigkeitsbehälters
DE10318454B4 (de) Schraubverschluss für Behälter
DE202015003160U1 (de) Klappverschluss mit Originalitätssicherung
DE202009013642U1 (de) Behälter
DE10155578B4 (de) Verschlussvorrichtung mit Originalitätsring
DE102014011539B4 (de) Originalitätsverschluss für eine Zugangsöffnung eines Behälters, insbesondere einer Flasche
EP2025613B1 (de) Dosenförmiger Behälter
WO2009115066A2 (de) Schraubverschluss für flaschen

Legal Events

Date Code Title Description
R012 Request for examination validly filed
R079 Amendment of ipc main class

Free format text: PREVIOUS MAIN CLASS: B65D0041620000

Ipc: B65D0055020000

R016 Response to examination communication
R016 Response to examination communication
R119 Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee