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DE102010050647A1 - Anlage und Verfahren zum Gießen und Walzen von Metall - Google Patents

Anlage und Verfahren zum Gießen und Walzen von Metall Download PDF

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DE102010050647A1
DE102010050647A1 DE102010050647A DE102010050647A DE102010050647A1 DE 102010050647 A1 DE102010050647 A1 DE 102010050647A1 DE 102010050647 A DE102010050647 A DE 102010050647A DE 102010050647 A DE102010050647 A DE 102010050647A DE 102010050647 A1 DE102010050647 A1 DE 102010050647A1
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DE
Germany
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casting
slabs
cast
rolling
thin
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DE102010050647A
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English (en)
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Jörg BAUSCH
Lothar Fischer
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SMS Siemag AG
Original Assignee
SMS Siemag AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft im Wesentlichen eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Gießen und Walzen von Metall, wobei mindestens eine erste und eine zweite Gießlinie zum Gießen von Brammen sowie eine Walzstraße zum Walzen der gegossenen Brammen vorgesehen werden und die erste Gießlinie als eine horizontale Dünnbrammen-Gießanlage 1 ausgebildet ist, die mindestens ein Aufgabegefäß 5 für eine Schmelze und ein in Gießrichtung hinter dem mindestens einen Aufgabegefäß 5 horizontal verlaufendes Förderband 6 umfasst und die zweite Gießanlage ebenfalls als horizontale Dünnbrammen-Gießanlage 1 und/oder als vertikale Dünnbrammen-Gießanlage 2 ausgebildet ist, die mindestens eine Kokille 4 zum vertikalen Gießen von Brammen sowie eine Biege- und Richteinrichtung 7 zum Abbiegen und Richten der vertikal gegossenen Bramme in eine horizontale Lage umfasst, wobei den mindestens zwei Gießlinien eine Walzstraße 11 zum Walzen der gegossenen Brammen nachgeordnet ist und die mindestens zwei Gießlinien derart ausgebildet sind, dass die jeweils mit einer der mindestens zwei Gießlinien gegossenen Brammen der Walzstraße 11 zugeführt werden können.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Gießen und Walzen von Metall, insbesondere Stahl, mittels Gießanlagen und nachgeordneter Walzstraße.
  • Der Klarheit halber werden an dieser Stelle zunächst einige Begriffe geklärt, die im Rahmen der vorliegenden Beschreibung gleichbedeutend verwendet werden. Die Begriffe „Dünnbrammen” und „Brammen” bezeichnen jeweils Dünnstbrammen (5–35 mm Dicke), Dünnbrammen (35–90 mm Dicke), mitteldicke Brammen (90–150 mm Dicke) oder Vorbänder (20–50 mm Dicke).
  • Der Begriff „horizontale Dünnbrammen-Gießanlage” ist im Rahmen der vorliegenden Beschreibung gleichbedeutend mit einer horizontalen Bandgießanlage, insbesondere einer BCT-Anlage (Belt Casting Technology) bzw. einer DSC-Anlage (Direct Strip Casting).
  • Der Begriff „vertikale Dünnbrammen-Gießanlage” deckt im Rahmen der vorliegenden Beschreibung insbesondere folgende Anlagentypen ab: Dünnbrammen-Gießanlage im Sinne einer „Compact-Strip-Production”, eine Vertikal-Gießanlage mit nachfolgender Abbiege- und Richteinrichtung für einen Strang mit noch flüssigem Sumpf, eine Vertikal-Gießanlage mit nachfolgender Abbiege- und Richteinrichtung für einen durcherstarrten Strang (z. B. eine CSP-Anlage) oder eine Kreisbogen-Gießanlage.
  • Stand der Technik
  • Die Schrift EP 1 708 830 B1 zeigt eine CSP-Anlage, die zur Produktion von Dünnbrammen mit einer Dicke von ca. 50 mm ausgelegt ist. Insbesondere ist in dieser Schrift eine zweisträngige Anlage dargestellt. Die in dieser Anlage produzierten Stränge werden einer gemeinsamen Walzstraße zugeführt. Der Transport der Stränge erfolgt dabei durch sogenannte Schwenkfähren. Zusätzlich ist parallel eine Walzanlage für herkömmliche dicke Brammen oder auch mitteldicke Brammen angeordnet, der eine zweigerüstige Vorstraße vorgeschaltet ist, mit der in die CSP-Linie einzuschleusende Brammen auf eine Dicke von ca. 50 mm reduziert werden. Für das Einschleusen von Brammen in die CSP-Linie ist ein Vorgerüst bzw. ein Blechwalzgerüst vorgeschaltet.
  • In der Patentschrift EP 1 318 876 B1 sind zwei CSP-Anlagen vorgesehen, denen eine Walzstraße nachgeordnet ist. Eine dieser Anlagen dient der Produktion von Kohlenstoffstahl und eine weitere zur Produktion von Edelstahl. Die Stahlbrammen werden in diesen CPS-Anlagen abgebogen.
  • Angesichts des oben beschriebenen Stands der Technik stellt sich die technische Aufgabe, eine bekannte Vorrichtung und ein bekanntes Verfahren zum Gießen und Walzen von Metall dahingehend weiterzubilden, dass sie auch für die Produktion von hoch- oder höchstlegierten Stählen sowie von dünnen Bändern geeignet sind.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die technische Aufgabe wird durch die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Gießen und Walzen von Metall gelöst, welche mindestens eine erste und eine zweite Gießlinie zum Gießen von Brammen und Mittel zum Transport von in der ersten Gießlinie gegossenen Brammen in die zweite Gießlinie und eine Walzstraße zum Walzen der gegossenen Brammen umfasst, wobei die erste Gießlinie als eine horizontale Dünnbrammen-Gießanlage ausgebildet ist, die mindestens ein Aufgabegefäß für eine Schmelze und ein in Gießrichtung hinter dem mindestens einen Aufgabegefäß horizontal verlaufendes Förderband umfasst und wobei die zweite Gießlinie ebenfalls als horizontale Dünnbrammen-Gießanlage ausgebildet ist oder als vertikale Dünnbrammen-Gießanlage ausgebildet ist, die mindestens eine Kokille zum vertikalen Gießen von Brammen sowie eine Biege- und Richteinrichtung zum Abbiegen der vertikal gegossenen Bramme in eine horizontale Lage umfasst und wobei einer der zwei Gießlinien eine Walzstraße zum Walzen der gegossenen Brammen nachgeordnet ist und die mindestens zwei Gießlinien und die Mittel zum Transport derart ausgebildet sind, dass die jeweils mit einer der mindestens zwei Gießlinien gegossenen Brammen der Walzstraße zugeführt werden können.
  • Durch diese erfindungsgemäße Vorrichtung kann eine Walzstraße besser ausgelastet werden. Zudem kann auch eine bereits vorhandene Walzstraße durch Erweiterung mit zusätzlichen Gießlinien besser ausgelastet werden. Zudem ist es durch das Vorsehen einer horizontalen Dünnbrammen-Gießanlage möglich, hoch oder höchstlegierte Stähle zu produzieren, wie auch rissempfindliche Stähle und insbesondere Stähle mit einem hohen Aluminiumgehalt, da die Dünnbrammen in der horizontalen Dünnbrammen-Gießanlage durch die mitlaufende Kokille bzw. das Förderband nicht mit Gießpulver in Berührung kommen. Durch die Kombination mit der horizontalen Dünnbrammen-Gießanlage wird ebenso eine feine Kornstruktur durch eine schnelle Erstarrung sowie eine geringe Seigerungsneigung erreicht. Außerdem können Oszillationsmarken auf dem Gießprodukt durch eine mitlaufende Kokille vermieden werden. Etwaige Riss-, Biege- oder Richtschäden werden ebenfalls vermieden. Zudem können durch die zusätzlich vorgesehene Dünnbrammen-Gießanlage auch Standardstähle hergestellt werden. Insgesamt wird also das Produktionsprogramm bzw. -spektrum im Gegensatz zu bekannten Vorrichtungen deutlich erweitert. Durch den Einsatz der Dünnbrammentechnik können auch direkt Bänder mit einer Dicke von unter 15 mm produziert werden, wodurch der Walzaufwand in der Walzstraße deutlich verringert wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung ist jede der mindestens zwei Gießlinien als horizontale Dünnbrammen-Gießanlage ausgebildet, denen die Walzstraße zum Walzen der in den horizontalen Dünnbrammen-Gießanlagen gegossenen Brammen nachgeordnet ist. Durch diese Anordnung kann selbst eine Vorrichtung, die nur horizontale Dünnbrammen-Gießanlagen umfasst, kosteneffizient betrieben werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung sind die mindestens zwei Gießlinien derart ausgebildet, Brammen von so geringer Dicke zu gießen, dass für die gegossenen Brammen kein Vorgerüst zum Walzen der Brammen vor dem Eintritt in die Walzstraße notwendig ist. Durch eine solche Anordnung werden Platz, Energie und Kosten gespart.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung ist die Dünnbrammen-Gießanlage zum Gießen und Walzen von Brammen mit einer Dicke zwischen 40 mm und 120 mm ausgebildet und/oder die horizontale Dünnbrammen-Gießanlage zum Gießen und Walzen von Brammen mit einer Dicke zwischen 5 mm und 35 mm (vorzugsweise 10 mm und 20 mm) ausgebildet.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung ist die mindestens eine horizontale Dünnbrammen-Gießanlage zum Gießen von hoch- und höchstlegierten Stählen ausgebildet.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung ist in Gießrichtung hinter dem Förderband der mindestens einen Dünnbrammen-Gießanlage mindestens eine Temperierungseinrichtung, insbesondere ein Ofen angeordnet und/oder in Gießrichtung hinter der Biegeeinrichtung der mindestens einen Dünnbrammen-Gießanlage mindestens eine Temperierungseinrichtung, insbesondere ein Ofen, angeordnet.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung sind die Mittel zum Transport von in einer der mindestens zwei Gießlinien gegossenen Brammen in eine andere der mindestens zwei Gießlinien durch Fähren, insbesondere Schwenkfähren, gebildet und/oder die Fähren derart ausgebildet, dass der Transport in einen Abschnitt der Temperierungseinrichtung der anderen Gießlinie der mindestens zwei Gießlinien erfolgt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung sind die mindestens zwei Gießlinien parallel zueinander und/oder nebeneinander angeordnet.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung umfasst die Vorrichtung insgesamt drei Gießlinien, die parallel nebeneinander angeordnet sind, wobei in Gießrichtung hinter der mittleren der drei Gießlinien die Walzstraßen zum Walzen der in den Gießlinien gegossenen Brammen angeordnet ist.
  • Weiterhin umfasst die Erfindung ein Verfahren zum Gießen und Walzen von Metall mit mindestens zwei Gießlinien, nachfolgend auch erste und zweite Gießlinie genannt, zum Gießen von Brammen, insbesondere mit der Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei in mindestens einer der Gießlinien Dünnbrammen horizontal gegossen werden und in mindestens einer weiteren Gießlinie ebenfalls Dünnbrammen horizontal gegossen werden und/oder Brammen vertikal und/oder im Bogen gegossen und während oder nach dem Gießen in eine horizontale Richtung abgebogen werden, wobei die gegossenen Brammen anschließend genau einer Walzstraße zugeführt werden. Die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens entsprechen weitgehend denen der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform werden im Verfahren die horizontal gegossenen Dünnbrammen durch Stähle mit einem Aluminiumgehalt von bis zu 10% gebildet.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens werden die horizontal gegossenen Dünnbrammen durch Stähle mit einem Aluminiumgehalt zwischen 1% und 3% gebildet.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens werden die horizontal gegossenen Dünnbrammen durch Kohlenstoffstähle, niedrig legierte Stähle, hochlegierte Stähle oder peritektische Stähle gebildet.
  • Kurze Beschreibung der Figuren
  • Im Folgenden werden kurz die Figuren der Ausführungsbeispiele beschrieben. Weitere Details sind der detaillierten Beschreibung der Ausführungsbeispiele zu entnehmen. Es zeigen:
  • 1a: eine schematische Draufsicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung bei dem eine horizontale Dünnbrammen-Gießanlage über Schwenkfähren mit einer zweisträngigen Dünnbrammen-Gießanlage verbindbar ist;
  • 1b: eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung nach 1a, jedoch mit gemeinsamer Verteilerrinne für die zweisträngige vertikale Dünnbrammen-Gießanlage;
  • 1c: eine schematische Draufsicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung analog zur 1a, jedoch mit kürzerem Temperierungsabschnitt;
  • 1d: eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung nach 1c;
  • 2a: eine schematische Draufsicht eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels mit einer Dünnbrammen-Gießanlage samt nachgeordneter Walzstraße und zwei mit dieser Anlage über Schwenkfähren verbindbaren horizontalen Dünnbrammen-Gießanlagen;
  • 2b: eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung nach 2a;
  • 3a: eine schematische Draufsicht eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels mit einer horizontalen Dünnbrammen-Gießanlage samt nachgeordneter Walzstraße und zwei weiteren mit dieser Anlage über Schwenkfähren verbindbaren horizontalen Dünnbrammen-Gießanlagen;
  • 3b: eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung nach 3a;
  • 4a: eine schematische Draufsicht eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels von drei horizontalen Dünnbrammen-Gießanlagen, die über eine gemeinsame Verteilerrinne gespeist werden und durch Schwenkfähren miteinander verbindbar sind und denen eine gemeinsame Walzstraße nachgeordnet ist;
  • 4b: eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung nach 4b.
  • Detaillierte Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • 1a zeigt ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung mit zwei CSP-Anlagen 2 bzw. vertikalen Dünnbrammen-Gießanlagen 2. Diese vertikalen Dünnbrammen-Gießanlagen 2 sind an sich bekannt. In diesen Anlagen 2 wird ein Strang zunächst vertikal mit einer Kokille 4 gegossen und darauffolgend mit Hilfe einer Biegeeinrichtung 7 abgebogen und abschließend mit einer Richteinheit gerichtet. Wahlweise ist weiter in Gießrichtung eine Trenneinrichtung 8 bzw. eine Schere 8 vorgesehen. Nachfolgend gelangen die Brammen in eine nachgeordnete Temperierungseinrichtung 9, insbesondere einen Ofen 9. Dort können die Brammen zum Beispiel geheizt oder auf einer bestimmten Temperatur gehalten werden.
  • Neben den beiden CSP-Gießlinien 2 ist eine horizontale Dünnbrammen-Gießanlage 1 angeordnet. Diese befindet sich vorzugsweise parallel neben einer der vertikalen Dünnbrammen-Gießanlage 2. Die oben in der 1a gezeigte Anlage 1 weist ein Aufgabegefäß 5 für die Schmelze sowie ein Förderband 6 auf, auf das die flüssige Schmelze geleitet wird und auf dem das Metallband zu erstarren beginnt. Dem nachgeordnet ist in der 1a eine Temperierungszone bzw. -einrichtung 9 vorgesehen.
  • In dem in der 1 gezeigten Ausführungsbeispiel sind desweiteren Schwenkfähren 10 vorgesehen, um die Brammen vom Ende der beiden außen liegenden Gießlinien zu der in der Mitte angeordneten Gießlinie zu transportieren. Die Konstruktion von Schwenkfähren 10 ist dem Fachmann bekannt. Alternativ können erfindungsgemäß auch Parallelfähren vorgesehen werden, wie sie ebenfalls allgemein bekannt sind. Wahlweise können die Temperierungsbereiche 9 als Rollenherdöfen ausgebildet sein, insbesondere sind die Fähren 10 als (Tunnel-)Ofenfähren ausgebildet. Durch entsprechenden Einsatz der Fähren 10 können Brammen von jeder der drei Anlagen 1, 2 einer nachgeordneten Walzstraße 11 zugeführt werden. Insbesondere sind, wie gezeigt, insgesamt drei Gießlinien bzw. Anlagen 1, 2 nebeneinander angeordnet. Die Walzstraße 11 befindet sich bevorzugt in Linie mit der mittleren der drei Gießlinien. Die von den äußeren Linien produzierten Brammen können dann mithilfe der Fähren 10 in einen Abschnitt der Temperierungseinrichtung 9 transportiert werden, die in Linie mit der Walzstraße 11 liegt. Generell ist es auch möglich, dass es für eine oder mehrere der Gießlinien vorgesehen ist, Brammen von außerhalb in eine der Gießlinien einzuschleusen. Ferner kann in einer der Gießlinien auch ein zusätzliches Vorgerüst vorgesehen sein, um eingeschleuste Brammen zu Walzen. Die Konstruktion der den Gießanlagen 1, 2 nachgeordneten Walzstraße 11, inklusive vorzugsweise mehrerer Walzgerüste 12, steht nicht im Fokus der Erfindung und erfolgt auf bekannte Weise.
  • Die 1b zeigt die Vorrichtung gemäß der 1a, wobei die Kokillen 4 der vertikalen Dünnbrammen-Gieß-Walz-Anlagen 2 durch eine gemeinsame Verteilerrinne 3 mit Schmelze versorgt werden.
  • Durch die Vorrichtung nach den 1a und 1b können die Vorteile der horizontalen Dünnbrammen-Gießanlagen 1 mit denen der vertikalen Dünnbrammen-Gießanlagen 2 kombiniert werden. Die Walzstraße 11 wird gut ausgelastet, da drei Gießlinien eine Walzstraße 11 versorgen. Würde eine Dünnbrammen-Gießanlage 1 für sich gesehen vorgesehen werden, wäre die Investition für eine Walzstraße 11 gemessen an der produzierten Menge der Dünnbrammen-Gießanlage 1 relativ hoch. Liegt bereits in einem Betrieb eine vertikale Dünnbrammen-Gießanlage 2 vor, so kann diese erfindungsgemäß durch eine horizontale Dünnbrammen-Gießanlage 1 erweitert werden, wodurch auch die Wirtschaftlichkeit der bereits vorhandenen Walzstraße 11 erhöht und das Produktionsspektrum erweitert wird.
  • Die 1c und 1d zeigen ein ähnliches erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung wie die 1a und 1b. Im Gegensatz zu der in den 1a und 1b dargestellten Vorrichtung ist die horizontale Dünnbrammen-Gießanlage 1 (oben in den 1b und 1c dargestellt) allerdings mit einer kürzeren Temperierungseinrichtung 9 ausgeführt. Auch solche Anlagen können nun wirtschaftlicher betrieben werden, obwohl sie nur einen relativ kurzen Temperierungsbereich 9 zum Zwischenlagern der Dünn- bzw. Dünnstbrammen aufweisen. Die restliche Anordnung ist äquivalent zu der in den 1a und 1b dargestellten Anordnung.
  • 2a zeigt eine vertikale Dünnbrammen-Gießanlage 2, der in Linie eine Walzstraße 11 nachgeordnet ist. Neben dieser Anlage sind beidseitig horizontale Dünnbrammen-Gießanlagen 1 eines Typs angeordnet, wie er bereits in den 1b und 1c dargestellt ist. Analog zu den vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen können Brammen mittels Fähren 10 von den beiden außenliegenden Dünnbrammen-Gießanlagen 1 bzw. Gießlinien über die Fähren 10, vorzugsweise vom Ende der jeweiligen Temperierungseinrichtung 9, in einen Abschnitt des Temperierungsbereichs 9 der mittleren Gießlinie bzw. der Dünnbrammen-Gießanlage 2 transportiert bzw. geleitet werden. Dieser Abschnitt liegt vorzugsweise, in Gießrichtung gesehen, in einem mittleren Bereich der Temperierungseinrichtung 9 der vertikalen Dünnbrammen-Gießanlage 2. Gelangen Brammen von den äußeren Gießlinien in diesen Abschnitt, durchlaufen sie vorzugsweise noch einen Teil des Temperierungsbereichs 9 und werden dann der Walzstraße 11 zugeführt.
  • Die 2b zeigt die gleiche Anordnung wie 2a, jedoch in einer perspektivischen Ansicht. Die Bezugszeichen sind analog zu den Zeichen in den 1a bis 1d zu verstehen.
  • Die 3a und 3b zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Draufsicht und in einer perspektivischen Ansicht. In diesem Ausführungsbeispiel sind drei horizontale Dünnbrammen-Gießanlagen 1 nebeneinander angeordnet, wobei der in der Mitte der drei Anlagen angeordneten Dünnbrammen-Gießanlage 1 in Linie bzw. in gleicher Flucht eine Walzstraße 11 nachgeordnet ist. Analog zu den vorherigen Ausführungsbeispielen ist ein Fährensystem 10 zum Transport von Brammen aus den außenliegenden Anlagen zur mittig angeordneten Anlage bzw. Gießlinie vorgesehen.
  • Die 4a und 4b sind als analog zu den 3a und 3b anzusehen, wobei jedoch alle Gießlinien durch eine gemeinsame Verteilerrinne 3 mit Schmelze versorgt werden. Man kann in diesem Falle auch von einer drei- oder mehrsträngigen Anlage sprechen, die eine Walzstraße 11 versorgt.
  • Generell können Merkmale aus allen Figuren miteinander kombiniert werden oder einzelne konstruktive Details vom Fachmann der jeweiligen Anwendung nach angepasst werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Horizontale Dünnbrammen-Gießanlage
    2
    Vertikale Dünnbrammen-Gießanlage
    3
    Verteilerrinne
    4
    Kokille
    5
    Aufgabegefäß
    6
    Förderband
    7
    Biegeeinrichtung/Richteinrichtung
    8
    Trenneinrichtung
    9
    Temperierungseinrichtung
    10
    Schwenkfähre
    11
    Walzstraße
    12
    Walzgerüst
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 1708830 B1 [0005]
    • EP 1318876 B1 [0006]

Claims (13)

  1. Vorrichtung zum Gießen und Walzen von Metall, welche Folgendes aufweist: mindestens eine erste und eine zweite Gießlinie zum Gießen von Brammen; Mittel zum Transport von in der ersten Gießlinie gegossenen Brammen in die zweite Gießlinie; und eine Walzstraße zum Walzen der gegossenen Brammen, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Gießlinie als eine horizontale Dünnbrammen-Gießanlage (1) ausgebildet ist, die mindestens ein Aufgabegefäß (5) für eine Schmelze und ein in Gießrichtung hinter dem mindestens einen Aufgabegefäß (5) horizontal verlaufendes Förderband (6) umfasst; und dass die zweite Gießlinie ebenfalls als horizontale Dünnbrammen-Gießanlage (1) ausgebildet ist oder als vertikale Dünnbrammen-Gießanlage (2) ausgebildet ist, die mindestens eine Kokille (4) zum vertikalen Gießen von Brammen sowie eine Biege- und Richteinrichtung (7) zum Abbiegen und Richten der vertikal gegossenen Bramme in eine horizontale Lage umfasst, und dass die Walzstraße (11) zum Walzen der gegossenen Brammen einer der zwei Gießlinien nachgeordnet ist und die mindestens zwei Gießlinien und die Mittel zum Transport derart ausgebildet sind, dass die jeweils mit einer der mindestens zwei Gießlinien gegossenen Brammen der Walzstraße (11) zugeführt werden können.
  2. Die Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei jede der mindestens zwei Gießlinien als horizontale Dünnbrammen-Gießanlage (1) ausgebildet ist, denen die Walzstraße (11) zum Walzen der in den horizontalen Dünnbrammen-Gießanlagen (1) gegossenen Brammen nachgeordnet ist.
  3. Die Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die mindestens zwei Gießlinien derart ausgebildet sind, Bänder von so geringer Dicke zu gießen, dass für die gegossenen Brammen kein Vorgerüst zum Walzen der Brammen vor dem Eintritt in die Walzstraße (11) notwendig ist.
  4. Die Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die vertikale Dünnbrammen-Gießanlage (2) zum Gießen von Brammen mit einer Dicke zwischen 40 mm und 120 mm ausgebildet ist und/oder die horizontale Dünnbrammen-Gießanlage (1) zum Gießen von Brammen mit einer Dicke zwischen 5 mm und 35 mm, vorzugsweise 10 mm und 20 mm, ausgebildet ist.
  5. Die Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die mindestens eine horizontale Dünnbrammen-Gießanlage (1) zum Gießen von hoch- und höchstlegierten Stählen ausgebildet ist.
  6. Die Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei in Gießrichtung hinter dem Förderband (6) der mindestens einen Dünnbrammen-Gießanlage (1) mindestens eine Temperierungseinrichtung (9), insbesondere ein Ofen (9), angeordnet ist und/oder in Gießrichtung hinter der Biege- und Richteinrichtung (7) der mindestens einen vertikalen Dünnbrammen-Gießanlage (2) mindestens eine Temperierungseinrichtung (9), insbesondere ein Ofen (9), angeordnet.
  7. Die Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Mittel zum Transport von in einer der mindestens zwei Gießlinien gegossenen Brammen in eine andere der mindestens zwei Gießlinien durch Fähren (10), insbesondere Schwenkfähren (10), gebildet sind und/oder dass die Fähren derart ausgebildet sind, dass der Transport in einen Abschnitt der Temperierungseinrichtung (9) der anderen Gießlinie der mindestens zwei Gießlinien erfolgt.
  8. Die Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die mindestens zwei Gießlinien parallel zueinander und/oder nebeneinander angeordnet sind.
  9. Die Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Vorrichtung insgesamt drei Gießlinien umfasst, die parallel nebeneinander angeordnet sind, wobei die Walzstraßen (11) zum Walzen der in den Gießlinien gegossenen Brammen in Gießrichtung hinter und/oder in Linie mit der mittleren der drei Gießlinien angeordnet ist.
  10. Verfahren zum Gießen und Walzen von Metall, mit mindestens zwei Gießlinien zum Gießen von Brammen, insbesondere mit der Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens einer der Gießlinien Dünnbrammen horizontal gegossen werden und in mindestens einer weiteren Gießlinie ebenfalls Dünnbrammen horizontal gegossen werden und/oder Brammen vertikal gegossen und in eine horizontale Richtung abgebogen werden, wobei die gegossenen Brammen anschließend genau einer Walzstraße (11) zugeführt werden.
  11. Das Verfahren nach Anspruch 10, wobei die horizontal gegossenen Dünnbrammen durch Stähle mit einem Aluminiumgehalt von bis zu 10% gebildet werden.
  12. Das Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, wobei die horizontal gegossenen Dünnbrammen durch Stähle mit einem Aluminiumgehalt zwischen 1% und 3% gebildet werden.
  13. Das Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12, wobei die horizontal gegossenen Dünnbrammen durch Kohlenstoffstähle, niedriglegierte Stähle, hochlegierte Stähle oder peritektische Stähle gebildet werden.
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