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Die Erfindung betrifft ein handgeführtes Arbeitsgerät der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
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Aus der
DE 43 34 924 C3 ist eine Motorsäge bekannt, bei der der Ausleger im vorderen Bereich über eine Schraubenfeder und einen Gummipuffer gefedert gehalten ist. Im mittleren Bereich des Auslegers sind zusätzliche Gummipuffer an beiden Auslegerseiten angeordnet. Die Gummipuffer übertragen Kräfte nur auf Druck und nur in ihrer Längsrichtung. Dadurch, dass im mittleren Bereich des Auslegers keine Querkräfte übertragen werden, ergibt sich ein günstiges Führungsverhalten.
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Gummistopfen oder Schaumstoffdämpfungselemente zeigen bei dynamischen Belastungen eine Verhärtung. Dadurch ergibt sich eine unerwünschte Änderung der Dämpfungseigenschaften im Betrieb.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein handgeführtes Arbeitsgerät der gattungsgemäßen Art zu schaffen, das ein günstiges Dämpfungsverhalten besitzt.
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Diese Aufgabe wird durch ein handgeführtes Arbeitsgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Dadurch, dass anstatt der bekannten, auf Druck belasteten Gummipuffer zur Überbrückung des Schwingspalts mindestens ein Zugelement eingesetzt wird, kann die bei bekannten Gummipuffern auftretende dynamische Verhärtung vermieden werden. Um eine gute Dämpfungswirkung zu erzielen, ist vorgesehen, dass das Antivibrationselement eine Feder besitzt, die funktionell in Reihe zu dem Zugelement angeordnet ist. Dadurch kann eine Dämpfung in Richtung der Längsmittelachse des Antivibrationselements erreicht werden. Durch die Reihenschaltung kann erreicht werden, dass keine Querkräfte über den Schwingspalt übertragen werden. Die Längsmittelachse des Antivibrationselements ist dabei die Längsmittelachse des Zugelements.
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Eine einfache Gestaltung ergibt sich, wenn das Zugelement ein Seil zur Überbrückung des Schwingspalts besitzt. Von bekannten Abreißsicherungen mit Seil unterscheidet sich das Antivibrationselement nach der Erfindung dabei dadurch, dass kein zusätzliches, parallel zu dem Zugelement wirkendes Dämpfungselement vorgesehen ist, das auch Querkräfte übertragen könnte. Insbesondere ist das Seil ein Metallseil, vorzugsweise ein Stahlseil. Dadurch ergeben sich ein einfacher Aufbau und eine robuste Bauform.
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Vorteilhaft bildet das Antivibrationselement einen Anschlag in Richtung der Längsmittelachse, der die maximale Breite des Schwingspalts begrenzt. Der Schwingspalt wird vorteilhaft ausschließlich über das Zugelement überbrückt, so dass sichergestellt ist, dass nur in Richtung der Längsmittelachse Kräfte übertragen werden.
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Vorteilhaft besitzt das Zugelement mindestens ein fest mit dem Zugelement verbundenes Halteelement, das in einer zugeordneten Aufnahme angeordnet ist. Das Halteelement kann beispielsweise an einem Ende des Zugelements angeordnet und als Endstück ausgebildet sein oder zwischen den Enden des Zugelements angeordnet und als Abstützung ausgebildet sein. Vorteilhaft stützt sich das Zugelement gegen den Boden der Aufnahme ab. Um eine Übertragung von Querkräften, also Kräften senkrecht zur Längsmittelachse über den Boden der Aufnahme zu vermeiden, ist vorgesehen, dass der Boden eine Öffnung besitzt, durch die das Zugelement ragt, wobei der Durchmesser der Öffnung mindestens das 1,5-fache, insbesondere mindestens das 2-fache des Durchmessers des Zugelements im Bereich der Öffnung beträgt. Dabei ist die Öffnung so gewählt, dass das Zugelement im Betrieb nicht am Rand der Öffnung anschlägt. Hierzu kann auch eine konische Ausbildung der Öffnung vorteilhaft sein. Bei einer konischen Öffnung bezieht sich das angegebene Durchmesserverhältnis auf den größten Durchmesser der Öffnung. Der Durchmesser des Endstücks ist vorteilhaft größer als der Durchmesser der Öffnung, so dass sich eine Sicherung in axialer Richtung ergibt. Um eine einfache Einhängung des Zugelements zu erlauben, kann vorgesehen sein, dass mindestens eine Öffnung als Schlitz ausgebildet ist. Als Durchmesser der Öffnung ist dann die Breite des Schlitzes anzusehen.
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Vorteilhaft ist mindestens eines der Enden des Zugelements gefedert gehalten. Eine einfache Gestaltung ergibt sich, wenn zwischen dem Boden der Aufnahme und dem Halteelement eine Druckfeder angeordnet ist. Die Druckfeder ist dabei zweckmäßig eine Metallfeder, insbesondere eine Stahlfeder, vorteilhaft eine Schraubendruckfeder. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Druckfeder als Tellerfederpaket ausgebildet ist. Durch die Ausbildung als Metallfeder wird die bei Dämpfungs- und Federelementen aus Elastomer auftretende dynamische Verhärtung vermieden. Insbesondere, wenn die Feder im Ruhezustand vorgespannt ist, bietet das Metallfederelement deutliche Vorteile gegenüber einem Federelement aus Elastomer. Werden ein Metallfederelement und ein Federelement aus Elastomer jeweils so ausgelegt, dass in der Ruhelage die gleiche Federsteifigkeit gegeben ist, so ist die dynamische Federsteifigkeit des Federelements aus Elastomer aufgrund der Materialeigenschaften deutlich höher als bei der Metallfeder. In ausgelenktem Zustand erhöht sich die dynamische Federsteifigkeit aufgrund der progressiven Kennlinie des Federelements aus Elastomer noch weiter, so dass sich im Betrieb eine deutlich erhöhte Federsteifigkeit ergibt. Die bei einem Metallfederelement gegebene, lineare Kennlinie führt dazu, dass die Federsteifigkeit statisch und dynamisch und sowohl im Ruhezustand als auch in ausgelenktem Zustand immer gleich ist, wodurch sich ein vorteilhaftes Führungsverhalten des Arbeitsgeräts ergibt. Die Druckfeder ist insbesondere in der dem Handgriff zugeordneten Aufnahme angeordnet. Hier steht ausreichend Bauraum zur Verfügung, um die Druckfeder anzuordnen.
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Vorteilhaft stellt das Antivibrationselement bei Unterschreiten einer kleinsten Dämpfungsbreite keine Wirkverbindung zwischen dem Handgriff und dem Motorgehäuse her. Bei sehr geringem Abstand zwischen Motorgehäuse und Griffgehäuse liegt das Zugelement, insbesondere das Seil lose in den Aufnahmen. Vorteilhaft ist der Handgriff ein Teil eines Griffrahmens des Arbeitsgeräts, wobei der Griffrahmen einen Ausleger besitzt, der vom Motorgehäuse des Arbeitsgeräts übergriffen ist, und wobei der Schwingspalt an den beiden gegenüberliegenden Längsseiten des Auslegers von mindestens einem Zugelement überbrückt ist.
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Vorteilhaft ist das Antivibrationselement in Ruhelage von Motorgehäuse und Griffrahmen vorgespannt. Insbesondere ist eine Vorspannung in Längsrichtung des Antivibrationselements in beide Auslenkrichtungen gegeben. Hierzu sind insbesondere zwei entgegengesetzt wirkende Federn vorgesehen. Durch die Vorspannung können Fertigungstoleranzen ausgeglichen werden. Dadurch ist sichergestellt, dass selbst bei kleinen Auslenkungen aus der Ruhelage eine Dämpfung erfolgt. Aufgrund der Vorspannung sind auch in ausgelenkter Stellung beide gegeneinander angeordneten Federn wirksam, so dass sich eine erhöhte Federkraft ergibt, die für das Führungsverhalten des Arbeitsgeräts vorteilhaft ist.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
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1 eine schematische Seitenansicht einer Motorsäge,
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2 eine Ansicht von unten auf die Motorsäge aus 1 in Richtung des Pfeils II in 1,
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3 bis 6 schematische Schnittdarstellungen des Antivibrationselements in unterschiedlichen Dämpfungszuständen,
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7 und 8 ein Ausführungsbeispiel eines Antivibrationselements in unterschiedlichen Dämpfungszuständen,
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9 und 10 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Antivibrationselements in unterschiedlichen Dämpfungszuständen und
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11 und 12 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Antivibrationselements in unterschiedlichen Dämpfungszuständen.
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1 zeigt als Ausführungsbeispiel für ein handgeführtes Arbeitsgerät eine Motorsäge 1. Die vorgeschlagene Gestaltung eines Antivibrationselementes kann jedoch auch bei anderen handgeführten Arbeitsgeräten, beispielsweise Trennschleifern, Freischneidern oder dgl. eingesetzt werden.
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Die Motorsäge 1 besitzt ein Motorgehäuse 2, in dem ein Antriebsmotor 8 angeordnet ist. Der Antriebsmotor 8 ist als Verbrennungsmotor, insbesondere als Zweitaktmotor oder als gemischgeschmierter Viertaktmotor ausgebildet. Der Antriebsmotor 8 kann jedoch auch ein Elektromotor sein. Die Motorsäge 1 besitzt außerdem einen Griffrahmen 3, an dem zwei Handgriffe, nämlich ein hinterer Handgriff 4 und ein Griffrohr 5 angeordnet sind. Am Griffrahmen 3 ist der Kraftstofftank 7 integriert. Der Griffrahmen 3 besitzt einen Ausleger 6, der am Boden der Motorsäge 1 nach vorne ragt und der vom Motorgehäuse 2 übergriffen ist. An der dem hinteren Handgriff 4 gegenüberliegenden Seite ragt eine Führungsschiene 9 nach vorne, an der eine Sägekette 10 umlaufend angetrieben ist. Am Motorgehäuse 2 ist benachbart zur Führungsschiene 9 ein Schmieröltank 11 integriert.
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Das Motorgehäuse 2 ist vom Griffrahmen 3 über einen Schwingspalt 12 getrennt, der eine Relativbewegung der beiden Bauteile zueinander zulässt. Der Schwingspalt 12 ist im Ausführungsbeispiel von insgesamt vier Antivibrationselementen 13, 14, 15, 16 überbrückt. Das Antivibrationselement 13 ist im Bereich des vorderen Endes des Auslegers 6 zwischen dem Ausleger 6 und dem Griffrohr 5 angeordnet. Das Antivibrationselement 14 stützt das Griffrohr 5 gegenüber dem Motorgehäuse 2 ab. An dem dem Kraftstofftank 7 zugewandt liegenden Ende des Auslegers 6 sind zwei Antivibrationselemente 15, 16 angeordnet.
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Wie 2 zeigt, besitzt der Ausleger 6 zwei Längsseiten 29 und 30. An beiden Längsseiten 29, 30 verläuft der Schwingspalt 12 zwischen dem Ausleger 6 und dem Motorgehäuse 2. An der der Führungsschiene 9 zugewandt liegenden Längsseite 29 ist das Antivibrationselement 15 angeordnet und an der gegenüberliegenden Längsseite 30 das Antivibrationselement 16. Das Antivibrationselement 15 besitzt eine Längsmittelachse 23 und das Antivibrationselement 16 eine Längsmittelachse 24. Die beiden Längsmittelachsen 23, 24 liegen in Querrichtung z der Motorsäge 1. Der Ausleger 6 erstreckt sich ebenso wie die Führungsschiene 9 in Längsrichtung x. Senkrecht hierzu verläuft die Hochrichtung y (1).
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3 zeigt das Antivibrationselement 15 in vergrößerter Darstellung. Das Antivibrationselement 16 ist identisch ausgebildet und spiegelsymmetrisch zum Antivibrationselement 15 angeordnet. Das Antivibrationselement 15 besitzt ein den Schwingspalt 12 überbrückendes Zugelement, nämlich ein Seil 20. Das Seil 20 ist als Stahlseil ausgebildet und besitzt an seinen beiden Enden Endstücke 21 und 22. Das Motorgehäuse 2 besitzt eine Aufnahme 18, die etwa topfförmig ausgebildet ist. Das Endstück 21 ist in der Aufnahme 18 angeordnet. Das Seil 20 ragt durch eine Öffnung 27 im Boden 25 der Aufnahme 18 zum Ausleger 6. Im Ausleger 6 ist eine ebenfalls topfförmig ausgebildete Aufnahme 19 ausgebildet, die tiefer als die Aufnahme 18 im Motorgehäuse 2 ist. Das Seil 20 ragt durch eine Öffnung 28 im Boden 26 der Aufnahme 19 ins Innere der Aufnahme 19. In der Aufnahme 19 ist das zweite Endstück 22 angeordnet. Das Endstück 22 stützt sich gegenüber dem Boden 26 der Aufnahme 19 über eine Feder 17 ab, die als Schraubendruckfeder ausgebildet ist. Die Feder 17 kann auch als Tellerfederpaket oder dgl. ausgebildet sein. Die Feder 17 kann auch als Zugfeder ausgebildet sein. Hierzu wird die Feder 17 vorteilhaft an der dem Boden 26 gegenüberliegenden Seite des Endstücks 22 angeordnet. Durch die vorgeschlagene Ausbildung als Druckfeder ergibt sich eine kompakte Bauweise. Die Feder 17 ist dabei insbesondere eine Metallfeder, vorteilhaft eine Stahlfeder.
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Bei der in 3 gezeigten Stellung ist der Ausleger 6 in Ruhelage, und der Schwingspalt 12 besitzt eine kleinste Dämpfungsbreite b. Die Feder 17 befindet sich in vorgespanntem Zustand und besitzt eine Länge a. Die Feder des Antivibrationselements 16 ist entsprechend vorgespannt, so dass bei einer Auslenkung des Auslegers 6 aus der Ruhelage beide Federn 17 aktiv sind. Das Seil 20 besitzt einen Durchmesser h, der deutlich kleiner als der Durchmesser g der beiden Öffnungen 27 und 28 ist. Der Durchmesser g beträgt vorteilhaft mindestens das 1,5-fache, insbesondere mindestens das 2-fache des Durchmessers h. Dadurch ist in der durch die Längsrichtung x und die Hochrichtung y aufgespannten Ebene eine ungehinderte Relativbewegung zwischen dem Motorgehäuse 2 und dem Ausleger 6 möglich. Wie 3 auch zeigt, besitzen die Endstücke 21 und 22 jeweils einen Durchmesser f, der deutlich größer als der Durchmesser g der Öffnungen 27 und 28 ist. Dadurch sind die Endstücke 21 und 22 in Längsrichtung gesichert.
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Um eine einfache Montage des Seils 20 zu erreichen, kann vorgesehen sein, dass mindestens eine der Öffnungen 27, 28 als seitlicher Schlitz ausgeführt ist, durch die das Endstück 21, 22 seitlich eingeführt und in der Aufnahme 18, 19 eingehängt werden kann. Je nach Elastizität des Seils 20 kann eine gelenkige Fixierung der Enden des Seils 20 an den Endstücken 21 und 22 vorteilhaft sein.
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4 zeigt das Antivibrationselement 15 bei maximaler Breite d des Schwingspalts 12. Die Feder 17 ist auf Blocklänge c zusammengedrückt. Eine weitere Bewegung von Motorgehäuse 2 und Ausleger 6 wird durch die Endstücke 21, 22, die sich gegen die Böden 25 und 26 der Aufnahmen 18 und 19 abstützen, und die nicht weiter verkürzbare Feder 17 verhindert. In dieser Stellung bildet das Antivibrationselement 15 einen Anschlag.
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5 zeigt das Motorgehäuse 2 und den Ausleger 6 in einem Abstand e, der kleiner als die kleinste Dämpfungsbreite b ist. In diesem Zustand ist die Feder 17 in ihrer unbelasteten Länge k. Die Endstücke 21 und 22 liegen nicht am Boden 25 bzw. an der Feder 17 an, sondern liegen lose in den Aufnahmen 18 und 19. In dieser Stellung übt das Antivibrationselement 15 keine Dämpfungswirkung aus.
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6 zeigt das Motorgehäuse 2 und den Ausleger 6 bei einem seitlichen Versatz i. Der seitliche Versatz i ist im Ausführungsbeispiel in Längsrichtung x gegeben. Zusätzlich oder alternativ kann ein Versatz in Hochrichtung y gegeben sein. Wie 6 zeigt, ist das Seil 20 gegenüber der Längsmittelachse 23 geneigt. Das Seil 20 berührt den Rand der Öffnungen 27 und 28 nicht, so dass in der durch die Längsrichtung x und die Hochrichtung y aufgespannten Ebene keine Dämpfungswirkung gegeben ist. Erst, wenn das Motorgehäuse 2 und der Ausleger 6 in Richtung der Längsmittelachse 23 voneinander weg bewegt werden, ergibt sich eine Dämpfungswirkung aufgrund des Zusammendrückens der Feder 17.
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Das Zugelement kann anstatt als Seil auch als festes, an mindestens einem Ende gelenkig gelagertes Bauteil ausgeführt sein. Anstatt einer zusätzlichen Feder 17 kann das Zugelement auch elastisch ausgebildet sein und so die Dämpfungswirkung in Richtung der Längsmittelachse 23 erzielen.
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Die 7 bis 12 zeigen Ausführungsbeispiele für Antivibrationselemente. Gleiche Bezugszeichen wie in den vorangegangenen Figuren bezeichnen dabei entsprechende Elemente.
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7 zeigt ein Antivibrationselement 31, das ein Zugelement, nämlich ein Seil 39, insbesondere ein Metallseil umfasst. An den Enden des Seils 39 sind Endstücke 40 und 41 fixiert. Das Endstück 40 ist in einer Aufnahme 36 in einem ersten Abschnitt 34 des Motorgehäuses 2 angeordnet, der benachbart zur Längsseite 29 des Auslegers 6 angeordnet ist. Das zweite Endstück 41 ist in einer Aufnahme 37 angeordnet, die in einem zweiten Abschnitt 35 des Motorgehäuses 2 vorgesehen ist. Der zweite Abschnitt 35 ist an der gegenüberliegenden, zweiten Längsseite 30 des Auslegers 6 angeordnet. Das Seil 39 ragt durch eine Öffnung 27 im Boden 25 der Aufnahme 36 und durch eine Öffnung 28 im Boden 26 der Aufnahme 37.
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Im Ausleger 6 ist eine Aufnahme 38 ausgebildet, durch die das Seil 39 ragt. In der Aufnahme 38 sind zwei Federn 32 und 33 angeordnet, die insbesondere als Metalldruckfedern ausgebildet sind. Das Seil 39 durchragt die Federn 32 und 33 im Ausführungsbeispiel. In einem mittigen Bereich des Seils 39 ist am Seil 39 eine Abstützung 42 fixiert. Die Feder 32 liegt mit einem Ende an einem Wandabschnitt 43 der Aufnahme 38 und mit dem anderen Ende an der Abstützung 42 an. Die Feder 33 liegt mit einem Ende an der Abstützung 42 und mit dem anderen Ende an dem gegenüberliegenden Wandabschnitt 45 der Aufnahme 38 an. Die Wandabschnitte 43 und 45 besitzen jeweils eine Öffnung 44, 46, durch die das Seil 39 ragt. Die Abmessungen der Öffnungen 27, 28, 44 und 46 entsprechen in ihren Abmessungen denen aus 6.
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7 zeigt das Antivibrationselement 31 in unbelastetem Zustand, also in Ruhelage von Ausleger 6 und Griffrahmen 2. Beide Federn 32 und 33 besitzen in diesem Zustand eine Länge a. Beide Federn 32 und 33 sind vorgespannt. Bei einer Auslenkung des Auslegers 6 in die in 8 gezeigte Richtung entspannt sich die Feder 32 und die Feder 33 wird gespannt. Dadurch wirken an der Abstützung 42 die Federkraft der Feder 32 und die Federkraft der Feder 33 gegeneinander. Bei der in 8 gezeigten Auslenkung des Auslegers 6 von der durch die Linie 62 schematisch gezeigten Ruhelage weg besitzt die Feder 32 eine Länge k, die der unbelasteten Länge der Feder 32 entspricht. Die Feder 33 besitzt eine Blocklänge c. Da die Feder 33 ausgehend von der Blocklänge c nicht mehr weiter verkürzt werden kann, stellt das Antivibrationselement 31 in dieser Stellung einen Anschlag dar. In Gegenrichtung wirkt die Feder 32 als Anschlag, wenn sie auf ihre Blocklänge c zusammengedrückt wurde.
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9 zeigt ein Ausführungsbeispiel von zwei Antivibrationselementen 49 und 50, die kompakt zusammengebaut sind. Das Antivibrationselement 49 besitzt ein Seil 52, an dessen Enden Endstücke 53 und 54 fixiert sind. Das zweite Endstück 54 ist in einer Aufnahme 38 angeordnet und stützt sich gegenüber dem Wandabschnitt 43 der Aufnahme 38 über eine Feder 51 ab, die als Metalldruckfeder ausgebildet ist. Der Wandabschnitt 43 besitzt eine Öffnung 47, die sich in Richtung auf den Schwingspalt 12 konisch erweitert. Dadurch ist eine vergleichsweise große Bewegung des Auslegers 6 senkrecht zur Längsmittelachse der Antivibrationselemente 49 und 50 möglich.
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Das Antivibrationselement 50 besitzt ein Seil 56, an dessen Enden Endstücke 57 und 58 fixiert sind. Das Seil 56 ragt durch eine Öffnung 48 im Wandabschnitt 45, die sich in Richtung auf den Schwingspalt 12 konisch erweitert. Das Endstück 57 ist in einem Topf 59 angeordnet und stützt sich am Boden 61 des Topfes 59 ab. Der Topf 59 umgibt die Feder 51 des Antivibrationselements 49 weitgehend. Das Endstück 54 ist im Topf 59 angeordnet. An seiner dem Wandabschnitt 43 zugewandten Seite besitzt der Topf 59 einen Außenrand 60, an dem sich eine Feder 55 abstützt. Die Feder 55 ist ebenfalls als Metalldruckfeder ausgebildet. Das zweite Ende der Feder 55 stützt sich am Wandabschnitt 45 ab. Durch die Anordnung der Feder 51 innerhalb der Feder 55 ergibt sich eine in Richtung der Längsmittelachsen 23, 24 der Antivibrationselemente 49 und 50 geringe Baugröße.
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In 9 sind beide Federn 51 und 55 in ihrer Länge a gezeigt, die der Länge in Ruhelage entspricht. Bei einer Auslenkung des Auslegers 6, wie in 10 gezeigt, von der die Ruhelage schematisch zeigenden Linie 62 weg, wird die Feder 55 verkürzt und die Feder 51 verlängert sich auf ihre unbelastete Länge k. Die Feder 55 besitzt eine Länge l, die größer als die Blocklänge ist. Eine weitere Auslenkung ist nicht möglich, da der Boden 61 an dem Wandabschnitt 45 anliegt und so einen Anschlag für das Antivibrationselement bildet. In Gegenrichtung bildet der Außenrand 60 mit dem Wandabschnitt 43 einen Anschlag. Stattdessen kann auch vorgesehen sein, dass die Federn 51 und 55 auf Block gedrückt werden können und so einen Anschlag bilden.
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Eine flache Bauform im Bereich des Zugelements kann durch die in den 11 und 12 gezeigte Gestaltung erreicht werden. Das hier gezeigte Antivibrationselement 63 besitzt ein Seil 65, an dessen Enden Endstücke 66 und 67 fixiert sind. Die Endstücke 66 und 67 sind in Aufnahmen 36 und 37 des Motorgehäuses 2 angeordnet. Das Seil 65 durchragt den Ausleger 6. Im Bereich des Seils 65 besitzt der Ausleger 6 eine Aufnahme 64. Am Seil 65 ist in dem in der Aufnahme 64 angeordneten Bereich eine Abstützung 68 fixiert. Die Abstützung 68 ist von einem gabelförmigen Ende 75 eines Schwenkarms 69 umgriffen. Der Schwenkarm 69 ist mit einem Lagerbolzen 70 um eine Schwenkachse 71 schwenkbar gelagert. Der Lagerbolzen 70 ist in einem mittigen Bereich des Schwenkarms 69 angeordnet, so dass das gabelförmige Ende 75 gegensinnig zu einem gegenüberliegenden Betätigungsabschnitt 74 des Schwenkarms 69 ausgelenkt wird. Benachbart zum Betätigungsabschnitt 74 sind an gegenüberliegenden Seiten des Betätigungsabschnitts 74 zwei Federn 72 und 73 angeordnet, die sich an gegenüberliegenden Wandabschnitten 76 und 77 der Aufnahme 64 abstützen. Bei der in 11 gezeigten Ruhelage besitzen beide Federn 72 und 73 eine Länge a. Bei einer Auslenkung des Auslegers 6 in die in 12 gezeigte Stellung verschwenkt der Schwenkarm 69 um die Schwenkachse 71. Der Betätigungsabschnitt 74 drückt die Feder 72 zusammen. Die Feder 73 dehnt sich entsprechend aus. Die Feder 72 besitzt in der Gestaltung in 12 ihre Blocklänge c. Damit stellt die Feder 72 einen Anschlag dar. Die Feder 73 besitzt ihre unbelastete Länge k. Die Feder 73 kann jedoch auch in der in 12 gezeigten Stellung noch vorgespannt sein. Anstatt einen Anschlag über die Feder 72 oder 73 zu erreichen, kann auch vorgesehen sein, dass das gabelförmige Ende 75 an den Wandabschnitten 76 und 77 anschlägt und so einen Anschlag bildet.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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