DE102010037672A1 - Rotierbare Kehrbürste sowie selbsttätig verfahrbares Bodengerät mit einer derartigen Kehrbürste - Google Patents
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Abstract
Um eine an einer Vertikalen orientierte Achse (y) rotierbare Kehrbürste (10) mit nach radial außen zu der Drehachse (y) sich erstreckenden Borstenbüschel (12), wobei eine Nabe (11) ausgebildet ist, in der die Borstenbüschel (12) gehaltert sind, dadurch gekennzeichnet, dass ein Borstenbüschel (12) radial außerhalb der Nabe (11) in einer biegesteifen, nach radial außen gerichteten, langgestreckten Aufnahme (14) aufgenommen ist, wobei zwei Aufnahmen zweier unmittelbar benachbarter Borstenbüschel (12) hinsichtlich ihrer Längserstreckung divergierend angeordnet sind und/oder dass die Borstenbüschel (12) bezogen auf ihre Längserstreckung mit seitlichem Abstand (a) jedenfalls im Hinblick auf eine gedachte Verlängerung der Borstenbüschel (12) zu der Drehachse (y) der Nabe (11) verlaufen.
Description
- Die Erfindung betrifft zunächst eine um eine an einer Vertikalen orientierte Achse rotierbare Kehrbürste mit nach radial außen zu der Drehachse sich erstreckenden Borstenbüschel, wobei eine Nabe ausgebildet ist, in der die Borstenbüschel gehaltert sind.
- Weiter betrifft die Erfindung ein selbsttätig verfahrbares Bodenreinigungsgerät mit einer um eine an einer Vertikalen orientierten Achse rotierbaren Kehrbürste mit nach radial außen zu der Drehachse sich erstreckenden Borstenbüschel, wobei eine Nabe ausgebildet ist, in der die Borstenbüschel gehaltert sind.
- Bodenreinigungsgeräte der in Rede stehenden Art sind bekannt, so weiter insbesondere in Form autonom arbeitender Saug- und/oder Kehrgeräte, welche insbesondere Anwendung finden im Haushaltsbereich. Diesbezüglich ist es weiter bekannt, ggf. zusätzlich zu einer Saugbearbeitung des zu reinigenden Bodens eine Bürstbearbeitung desselben anzubieten, wozu weiter bevorzugt eine um eine Horizontalachse drehbare Borstenwalze vorgesehen ist. Um weiter eine verbesserte Randabreinigung, bspw. entlang von Fußleisten oder dergleichen, anzubieten, sind weiter Lösungen bekannt, bei welchen ein derartiges Bodenreinigungsgerät zumindest eine Kehrbürste aufweist, deren Rotationsachse an einer Vertikalen orientiert ausgerichtet ist, entsprechend entlang einer Vertikalen oder in einem spitzen Winkel von 5° bis 15° zu dieser verlaufend. Diesbezüglich wird bspw. auf die
EP 1 437 958 B1 verwiesen. Der Inhalt dieser Patentschrift wird hiermit vollinhaltlich in die Offenbarung vorliegender Erfindung mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Patentschrift in Ansprüche vorliegender Erfindung mit einzubeziehen. - Im Hinblick auf den vorbeschriebenen Stand der Technik wird eine technische Problematik der Erfindung darin gesehen, eine Kehrbürste der in Rede stehenden Art bzw. ein selbsttätig verfahrbares Bodenreinigungsgerät mit einer solchen Kehrbürste insbesondere hinsichtlich einer verbesserten Abreinigung des Bodens in vorteilhafter Weise weiterzubilden.
- Diese Problematik ist zunächst und im Wesentlichen sowohl bzgl. der rotierbaren Kehrbürste als auch bzgl. des selbsttätig verfahrbaren Bodenreinigungsgerätes durch den Gegenstand des Anspruches 1 bzw. 2 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass ein Borstenbüschel radial außerhalb der Nabe in einer biegesteifen, nach radial außen gerichteten, langgestreckten Aufnahme aufgenommen ist, wobei zwei Aufnahmen zweier unmittelbar benachbarter Borstenbüschel hinsichtlich ihrer Längserstreckung divergierend angeordnet sind und/oder dass die Borstenbüschel bezogen auf ihre Längserstreckung mit seitlichem Abstand jedenfalls im Hinblick auf eine gedachte Verlängerung der Borstenbüschel zu der Drehachse der Nabe verlaufen. Zufolge der vorgeschlagenen Lösung ist in vorteilhafter Weise eine verbesserte Randabreinigung ermöglicht, dies weiter bevorzugt bei gegenüber dem bekannten Stand der Technik geringerer Drehzahl der aktivierten Kehrbürste, wobei weiter bevorzugt zufolge der Lösung einem Wegschleudern von Partikeln während der Kehrabreinigung entgegengewirkt ist. Zufolge der vorgesehenen langgestreckten, biegesteifen, d. h. unter üblicher Beanspruchung im Zuge einer Kehrbearbeitung aus ihrer langgestreckten Form nicht oder nur unter erhöhtem Kraftaufwand biegbaren Aufnahme, ist das darin gefasste und bevorzugt aus einer Vielzahl von Filamenten bestehende Borstenbüschel gebündelt und somit versteift. Die Aufnahme erstreckt sich hierbei bevorzugt unmittelbar ausgehend von der Nabe in Richtung auf das freie Ende des Borstenbüschels, die bevorzugt umlaufende Randkontur der Nabe entsprechend frei überragend. Hierbei ist in einer Ausgestaltung die Aufnahme unmittelbar an der Nabe befestigt und kann darüber hinaus zur umfassenden Halterung und Verankerung des Borstenbüschels dienen. Alternativ sind die Borstenbüschel in der Nabe verankert, so bspw. zufolge Umspritzen des nabenseitigen Borstenbüschelendes mit einem Hartkunststoffmaterial zur Ausformung der Nabe. Diese ist bei einer solchen Ausgestaltung bspw. rohrartig gestaltet und über die Filamente des Borstenbüschels insbesondere bis zum Anschlag an eine zugeordnete Nabenrandkante aufgeschoben, wobei weiter bspw. zufolge Hitzeeinwirkung die Halterung der Aufnahme auf den Borstenbüschel, bspw. weiter zufolge Schrumpfung sichergestellt werden kann. Die Aufnahmen zweier unmittelbar benachbarter Borstenbüschel sind insbesondere bei einer unmittelbaren Verankerung der Aufnahmen an der Nabe so angeordnet, dass diese zueinander divergierend sich nach radial außen erstrecken. Alternativ oder wie weiter bevorzugt kombinativ zu der Ausbildung einer vorbeschriebenen Aufnahme sind in weiterer Ausgestaltung die Borstenbüschel – und entsprechend die bevorzugt vorgesehenen Aufnahmen – derart angeordnet, dass diese mit Bezug auf die Rotationsachse abweichend von einer streng Radialen verlaufen. Eine gedachte Verlängerung des dem nach radial außen weisenden freien Endes der Borstenbüschel gegenüberliegenden Endes verläuft mit seitlichem Abstand zu der Drehachse der Nabe, so weiter bevorzugt mit Bezug auf eine Projektion in Vertikalrichtung die Nabe tangierend bzw. wie weiter bevorzugt sekantenartig schneidend. Es ist hierdurch eine insgesamt windschiefe Anordnung der Borstenbüschel und der weiter bevorzugt vorgesehenen Aufnahmen relativ zu der Drehachse der Nabe vorgesehen.
- Weitere Merkmale der Erfindung sind nachstehend, auch in der Figurenbeschreibung, oftmals in ihrer bevorzugten Zuordnung zum Gegenstand des Anspruches 1 oder Anspruches 2 oder zu Merkmalen weiterer Ansprüche erläutert. Sie können aber auch in einer Zuordnung zu nur einzelnen Merkmalen des Anspruches 1 oder Anspruches 2 oder des jeweiligen weiteren Anspruches oder jeweils unabhängig von Bedeutung sein.
- So sind in einer weiter bevorzugten Ausgestaltung zwei oder mehr, bevorzugt weniger als zwanzig Borstenbüschel vorgesehen, welche weiter bevorzugt jeweils in einer biegesteifen, nach radial außen gerichteten und langgestreckten Aufnahme aufgenommen sind. Bevorzugt sind weiter vier bis zehn, weiter bevorzugt sechs Borstenbüschel vorgesehen, die in Umfangsrichtung der Nabe gleichmäßig verteilt angeordnet sind, so dass entsprechend weiter bevorzugt zwischen zwei in Umfangsrichtung benachbarten Borstenbüschel gleich große Winkel eingeschlossen sind. Die Festlegung der Borstenbüschel unmittelbar an der Nabe oder alternativ mittelbar über die zugeordneten Aufnahmen ist bevorzugt erreicht in einer gemeinsamen, quer zur Drehachse der Nabe ausgerichteten Ebene.
- Die das aufgenommene Borstenbüschel bündelnde Aufnahme ist weiter bevorzugt mit Bezug auf die Drehachse der Nabe bis zu einem Durchmesser vorgesehen, der einem Drittel bis zwei Drittel des äußersten Durchmessers der Borstenbüschel beträgt. Weiter ist in diesem Zusammenhang bevorzugt, dass bezogen auf die Längserstreckung eines Filaments eines Borstenbüschels die Länge der Aufnahme einem Viertel bis drei Viertel, bevorzugt der Hälfte der Länge eines Filaments, insbesondere des nach radial außen frei über die Nabe ausragenden Abschnitts eines Filaments entspricht. Bevorzugt finden Filamente mit einer Länge von etwa 60 mm bis 80 mm, weiter bevorzugt 70 mm, Verwendung, welche aus bevorzugt im Querschnitt runden Kunststofffasern mit einem Durchmesser von 0,1 mm bis 0,3 mm, weiter bevorzugt 0,2 mm, bestehen. Diese einzelnen Filamente sind zusammengefasst zu einem Borstenbüschel, welcher entsprechend bevorzugt auf einer Länge von 30 mm bis 40 mm, bevorzugt 35 mm, gebündelt ist. Diese Bündelung erfolgt ausgehend von der Nabe in Richtung zu den Filamentenden. Entsprechend verbleibt eine radial äußere freie Länge der Filamente bzw. des Borstenbüschels von 30 mm bis 40 mm, bevorzugt 35 mm.
- Weiter ist eine gute Randabreinigung erreicht zufolge einer Ausgestaltung, bei welcher die Borstenbüschel mit Bezug auf eine zu der Drehachse der Nabe betrachteten Querebene in einem Winkel von 8° bis 15°, weiter bevorzugt 10° bis 12°, geneigt verlaufen derart, dass die Borstenbüschel in der Betriebsstellung in Richtung auf den zu reinigenden Boden hin geneigt verlaufen. Entsprechend sind die freien Borstenenden zumindest in einer unbelasteten Stellung bevorzugt in Richtung der Drehachsenerstreckung zur zugewandten Unterseite der Nabe beabstandet.
- In weiter vorteilhafter Ausgestaltung verläuft die Drehachse in üblicher Verfahrrichtung des Bodenreinigungsgerätes geneigt, wobei weiter bevorzugt die Drehachse zu einer Vertikalen einen spitzen Winkel von 4° bis 8°, weiter bevorzugt 5° bis 7°, wie bspw. 6°, einschließt. Hierdurch greifen die in üblicher Verfahrrichtung des Gerätes im Zuge der Rotation der Kehrbürste vorderen Filamente stärker in den Untergrund ein als die in Umfangsrichtung weiteren Filamente der Borstenbüschel.
- Die Kehrbürste wird im Betrieb bevorzugt mit einer Drehzahl von 100 bis 200 U/min, weiter bevorzugt 150 U/min bewegt, wobei in bevorzugter Ausgestaltung die radial äußeren Filamentenden der Borstenbüschel eine Umlaufgeschwindigkeit von 0,9 m/sec. bis 1,5 m/s, bevorzugt 1,2 m/s erfahren.
- Die Filamentlänge ist auf eine günstige Randabreinigung abgestimmt. Trotz der gewählten geringen Drehzahl der Kehrbürste ist eine gute Randabreinigung erreicht, wobei keine Partikel auf große Entfernungen geschleudert werden.
- Die Nabe kann auch mit nur einem Borstenbüschel versehen sein, der wie vorbeschrieben angeordnet und gefasst ist. Als günstig erweist sich eine Beborstung mit sechs Borstenbüschel, wobei bevorzugt ein Borstenbüschel 170 bis 250 Filamente umfasst, weiter bevorzugt etwa 200 Filamente. Das Material der Filamente ist bevorzugt ein thermoplastischer Kunststoff wie Polybutylenterephthalat, alternativ ein natürlicher Werkstoff wie Tierborsten.
- Bezüglich aller angegebenen Wertebereiche sind alle Zwischenwerte insbesondere in 1-Grad-Schritten und/oder 1-mm-Schritten sowohl hinsichtlich einer ein- oder mehrfachen Einengung der angegebenen Bereichsgrenzen in bspw. der angegebenen Schrittweite, von oben und/oder von unten, wie auch zur Darstellung singulärer Werte innerhalb der angegebenen Bereiche hiermit in die Offenbarung eingeschlossen.
- Nachstehend ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung, welche lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellt, näher erläutert. Es zeigt:
-
1 ein Bodenreinigungsgerät in perspektivischer Darstellung; -
2 die Unteransicht hierzu; -
3 das Bodenreinigungsgerät in partiell aufgeschnittener Seitenansicht; -
4 eine Kehrbürste zur Anordnung in dem Bodenreinigungsgerät in einer partiell geschnittenen Seitenansicht; -
5 die Draufsicht gemäß Pfeil V in4 . - Dargestellt und beschrieben ist zunächst mit Bezug zu den
1 bis3 ein selbsttätig verfahrbares Bodenreinigungsgerät1 in Form eines Kehrgerätes, mit einem Chassis2 und einer das Chassis2 überdeckenden Abdeckhaube3 , dies weiter bei insgesamt mit Bezug auf eine Draufsicht kreisrunder Ausgestaltung des Bodenreinigungsgerätes1 . - Das autonom arbeitende Bodenreinigungsgerät
1 weist eine um eine Horizontalachse x drehbare Borstenwalze4 auf. Der Antrieb der Borstenwalze4 erfolgt über einen in dem Gerät angeordneten Elektromotor, welcher von einem weiter in dem Gerät1 angeordneten Akkumulator gespeist wird. - Im Bereich der Borstenwalze
4 ist der Geräteboden5 mit einem fensterartigen Ausschnitt6 versehen, durch welchen die Borsten7 der Borstenwalze4 über die Unterseite des Gerätebodens5 hinaus zur kehrenden Reinigung des zu pflegenden Fußbodens8 vorragen. - Der mittels der Borstenwalze
4 aufgesammelte Bodenstaub wird in einen nicht dargestellten, rückwärtigen Staubsammelbehälter geworfen. - Das Bodenreinigungsgerät
1 weist zudem zwei, teilweise den Geräteboden5 durchsetzende Verfahrräder9 auf, wobei bevorzugt jedes Verfahrrad9 über einen gesonderten Elektromotor angetrieben wird, womit neben dem üblichen geradlinigen Verfahren des Gerätes1 auch ein Drehen bzw. Wenden desselben ermöglicht ist. - Die Borstenwalze
4 ist weiter bevorzugt in einem Bereich zwischen den zueinander beabstandet angeordneten Verfahrrädern9 positioniert. - Um auch in Ecken oder bspw. entlang von Fußleisten usw. reinigen zu können, sind zwei in üblicher Verfahrrichtung r des Bodenreinigungsgerätes
1 vor der Borstenwalze4 und quer zur Verfahrrichtung r zueinander beabstandete Kehrbürsten10 vorgesehen. Diese setzen sich im Wesentlichen jeweils zusammen aus einer antreibbaren Nabe11 mit im Wesentlichen kreisförmigem Grundriss und in dem dargestellten Ausführungsbeispiel sechs umfangsgleich verteilt an der Nabe11 angeordneten Borstenbüschel12 . - Jeder Kehrbürste
10 ist ein über eine Welle15 auf die Nabe11 der Kehrbürste10 einwirkender Elektromotor13 zugeordnet. Alternativ ist für die beiden Kehrbürsten10 nur ein Elektromotor vorgesehen, der über eine entsprechende Übersetzung auf die beiden Kehrbürsten10 einwirkt. - Die Anordnung der Kehrbürsten
10 ist hierbei weiter so gewählt, dass die Naben11 innerhalb des Grundrisses des Bodenreinigungsgerätes1 liegen, die Borstenbüschel12 hingegen zumindest partiell über die, durch die Abdeckhaube3 vorgegebene Randkontur hinausragen und somit kehrend entlang von Fußleisten oder in Eckbereichen den Bodenstaub transportieren. Zufolge dessen wird auch Schmutz außerhalb der Gerätekontur erfasst und aufgrund der bevorzugt gewählten, gegensinnigen Drehrichtung (siehe Pfeile d und d' in2 ) in die Mitte des Bodenreinigungsgerätes1 in Richtung auf die um die Horizontalachse x drehende Borstenwalze4 transportiert. Da hierbei weiche Borsten über die Gerätekontur hinausragen, werden Wendigkeit und Mobilität des Bodenreinigungsgerätes1 nicht negativ beeinträchtigt. - Die Drehachse y jeder Kehrbürste
10 verläuft mit Bezug zu einer senkrecht zu der bevorzugt ebenen Gerätebodenfläche verlaufenden Vertikalen in einem spitzen Winkel α von bevorzugt 6°, wobei weiter die Drehachse y zufolge dieser Anstellung in üblicher Verfahrrichtung r des Bodenreinigungsgerätes1 geneigt verläuft. Hierdurch greifen die freien Enden der Borstenbüschel12 bzw. die freien Enden der ein Borstenbüschel12 bildenden Filamente mit Bezug auf die übliche Verfahrrichtung r im nach vorne gerichteten Bereich stärker in den Untergrund ein bzw. wirken stärker auf den Untergrund (hier Fußboden8 ) ein als die in Umfangsrichtung und im Betrieb entsprechend in Umlaufrichtung weiteren Borstenbüschel12 . Die entgegen der Fahrrichtung r sich erstreckenden Borstenbüschel12 sind bevorzugt vom Fußboden8 angehoben. - Zudem sind die Borstenbüschel
12 mit Bezug auf eine zu der Drehachse y der Nabe11 betrachteten Querebene in einem spitzen Winkel β von etwa 12° geneigt verlaufend angeordnet, weiter in Betriebsstellung ausgehend von der Nabe11 geneigt in Richtung auf den zu pflegenden Fußboden8 . - Die weiter bevorzugt aus einer Mehrzahl von Einzelfilamenten, weiter bevorzugt jeweils etwa aus zweihundert Filamenten bestehenden Borstenbüschel
12 wurzeln in dem dargestellten Ausführungsbeispiel in der Nabe11 derart, dass die Borstenbüschel12 mit Bezug auf eine Draufsicht gemäß5 bezogen auf ihre Längserstreckung, weiter mit Bezug auf eine zentral in Längserstreckung der Borstenbüschel12 verlaufenden Achse, mit einem seitlichen Abstand a zu der Drehachse y der Nabe11 verlaufen, so weiter jedenfalls im Hinblick auf eine vom freien Ende der Borstenbüschel12 ausgehende, die Nabe11 durchsetzende Verlängerung der Borstenbüschel12 bzw. der zentralen Achse der Borstenbüschel12 . Es ist hierdurch eine windschiefe Anordnung der Borstenbüschel12 relativ zur Nabe11 gegeben. Letztere sind in Drehrichtung der Nabe11 verkippt angeordnet, wobei eine gedachte zentrale Achse der Borstenbüschel12 die Nabe11 sekantenartig schneidet. - Zudem sind die Borstenbüschel
12 bzw. deren Filamente in einem von der Nabe11 ausgehenden Bereich zur Aussteifung eines Teilabschnittes der Borstenbüschel12 gefasst. Hierzu ist jedem Borstenbüschel12 eine Aufnahme14 zugeordnet, welche insgesamt nach radial außen gerichtet, langgestreckt, weiter bevorzugt rohrartig ausgebildet ist. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine einteilige Ausgestaltung der gleichmäßig über den Umfang der Nabe11 verteilten Aufnahmen14 mit der Nabe11 gezeigt. - Die, die Aufnahmen
14 durchsetzenden Borstenbüschel12 sind innerhalb der Nabe11 verankert. - Jede Aufnahme
14 erstreckt sich ausgehend von einer umlaufenden Nabenwandung nach radial außen über eine Länge, die eine Aussteifung der Borstenbüschel12 über ihre halbe Erstreckungslänge bietet. So weisen die bevorzugt mit einem Durchmesser von 0,2 mm versehenen Filamente eine Länge von etwa 70 mm auf, wobei zufolge der Aufnahme14 diese Filamente bzw. der hierdurch gebildete Borstenbüschel12 etwa auf einer Länge von 35 mm gebündelt und somit ausgesteift ist. So ist weiter jede Aufnahme14 bis zu einem Durchmesser b von bevorzugt 80 mm vorgesehen, der dem 0,4- bis 0,6-Fachen, bevorzugt dem 0,5-Fachen des äußersten Durchmessers c der Borstenbüschel12 entspricht. - Durch die definierte Versteifung ist die freie Filamentlänge auf eine optimale Randreinigung abgestimmt.
- Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen. Die Unteransprüche charakterisieren in ihrer fakultativ nebengeordneten Fassung eigenständige erfinderische Weiterbildung des Standes der Technik, insbesondere um auf Basis dieser Ansprüche Teilanmeldungen vorzunehmen.
- Bezugszeichenliste
-
- 1
- Bodengerät
- 2
- Chassis
- 3
- Abdeckhaube
- 4
- Borstenwalze
- 5
- Geräteboden
- 6
- Ausschnitt
- 7
- Borsten
- 8
- Fußboden
- 9
- Verfahrräder
- 10
- Kehrbürste
- 11
- Nabe
- 12
- Borstenbüschel
- 13
- Elektromotor
- 14
- Aufnahme
- a
- Abstand
- b
- Durchmesser
- c
- Durchmesser
- d
- Drehrichtung
- d
- Drehrichtung
- r
- Verfahrrichtung
- x
- Horizontalachse
- y
- Drehachse
- α
- Winkel
- β
- Winkel
- 15
- Welle
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- EP 1437958 B1 [0003]
Claims (8)
- Um eine an einer Vertikalen orientierte Achse (y) rotierbare Kehrbürste (
10 ) mit nach radial außen zu der Drehachse (y) sich erstreckenden Borstenbüschel (12 ), wobei eine Nabe (11 ) ausgebildet ist, in der die Borstenbüschel (12 ) gehaltert sind, dadurch gekennzeichnet, dass ein Borstenbüschel (12 ) radial außerhalb der Nabe (11 ) in einer biegesteifen, nach radial außen gerichteten, langgestreckten Aufnahme (14 ) aufgenommen ist, wobei zwei Aufnahmen zweier unmittelbar benachbarter Borstenbüschel (12 ) hinsichtlich ihrer Längserstreckung divergierend angeordnet sind und/oder dass die Borstenbüschel (12 ) bezogen auf ihre Längserstreckung mit seitlichem Abstand (a) jedenfalls im Hinblick auf eine gedachte Verlängerung der Borstenbüschel (12 ) zu der Drehachse (y) der Nabe (11 ) verlaufen. - Selbsttätig verfahrbares Bodenreinigungsgerät (
1 ) mit einer um eine an einer Vertikalen orientierten Achse (y) rotierbaren Kehrbürste (10 ) mit nach radial außen zu der Drehachse (y) sich erstreckenden Borstenbüschel (12 ), wobei eine Nabe (11 ) ausgebildet ist, in der die Borstenbüschel (12 ) gehaltert sind, dadurch gekennzeichnet, dass ein Borstenbüschel (12 ) radial außerhalb der Nabe in einer biegesteifen, nach radial außen gerichteten, langgestreckten Aufnahme (14 ) aufgenommen ist, wobei zwei Aufnahmen (14 ) zweier unmittelbar benachbarter Borstenbüschel (12 ) hinsichtlich ihrer Längserstreckung divergierend angeordnet sind und/oder dass die Borstenbüschel (12 ) bezogen auf ihre Längserstreckung mit seitlichem Abstand (a) jedenfalls im Hinblick auf eine gedachte Verlängerung der Borstenbüschel (12 ) zu der Drehachse (y) der Nabe (11 ) verlaufen. - Kehrbürste und/oder Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 1 oder Anspruch 2 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehr, bevorzugt weniger als zwanzig Borstenbüschel (
12 ) vorgesehen sind. - Kehrbürste und/oder Bodenreinigungsgerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (
14 ) bis zu einem Durchmesser (b) vorgesehen ist, der einem Drittel bis zwei Drittel des äußersten Durchmessers (c) der Borstenbüschel (12 ) beträgt. - Kehrbürste und/oder Bodenreinigungsgerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass bezogen auf die Längserstreckung eines Filaments eines Borstenbüschels (
12 ) die Länge der Aufnahme (14 ) einem Viertel bis drei Viertel, bevorzugt der Hälfte der Länge eines Filaments entspricht. - Kehrbürste und/oder Bodenreinigungsgerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Borstenbüschel (
12 ) mit Bezug auf eine zu der Drehachse (y) der Nabe (11 ) betrachteten Querebene in einem Winkel (β) von 8° bis 15° geneigt verlaufen. - Kehrbürste und/oder Bodenreinigungsgerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachse (y) in üblicher Verfahrrichtung (r) des Bodenreinigungsgerätes (
1 ) geneigt verläuft. - Kehrbürste und/oder Bodenreinigungsgerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachse (y) zu einer Vertikalen einen spitzen Winkel (α) von 4° bis 8° einschließt.
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