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Die Erfindung betrifft ein Saugwerk für einen Staubsauger mit einem Saugmund zum Aufnehmen von Staub- und Schmutzpartikeln, wobei im Saugmund eine drehbare Bürstenwalze angeordnet ist, wobei die Bürstenwalze einen Bürstenkörper und Bürstenfilamente aufweist, wobei die Bürstenfilamente mit einem ersten Ende im Bürstenköper angeordnet sind und wobei sich das zweite Ende der Bürstenfilamente vom Bürstenkörper weg erstreckt, wobei im Saugmund eine Reinigungseinrichtung für die Bürstenwalze angeordnet ist. Weiterhin betrifft die Erfindung einen Staubsauger mit einem solchen Saugwerk.
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Aus der
EP 2 253 258 A2 ist ein Saugwerk für einen Saugroboter bekannt, welches eine drehbare Bürstenwalze im Saugmund aufweist. Im Saugmund ist dabei ein Kammelement angeordnet, welches im Reinigungsbetrieb des Saugroboters die Bürstenbüschel der Bürstenwalze durchkämmt. Auf diese Weise werden Schmutzpartikel, insbesondere Fasern und Haare, aus der Bürstenwalze entfernt. Nachteilig ist hierbei, dass die Bürstenwalze nur oberflächlich von aufgewickelten Fasern und Haaren befreit wird, wodurch die Reinigungswirkung des Kammelements begrenzt wird.
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Der Erfindung stellt sich somit das Problem ein Saugwerk für einen Staubsauger zur Verfügung zu stellen, welches über eine Reinigungseinrichtung verfügt, die die Bürstenwalze des Saugwerks zufriedenstellend von Schmutzpartikeln, insbesondere Haare und Fasern, befreit. Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen von Patentanspruch 1 gelöst.
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Ein Saugwerk für einen Staubsauger weist einen Saugmund zum Aufnehmen von Staub- und Schmutzpartikeln auf, wobei im Saugmund eine drehbare Bürstenwalze angeordnet ist, wobei die Bürstenwalze einen Bürstenkörper und Bürstenfilamente aufweist, wobei die Bürstenfilamente mit einem ersten Ende im Bürstenköper angeordnet sind und wobei sich das zweite Ende der Bürstenfilamente vom Bürstenkörper weg erstreckt, wobei im Saugmund eine Reinigungseinrichtung für die Bürstenwalze angeordnet ist und wobei die Reinigungseinrichtung Bürstenfilamente aufweist, wobei sich die Bürstenfilamente der Reinigungseinrichtung im Eingriff mit dem Bürstenkörper der Bürstenwalze befinden.
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Bei einem Staubsauger kann es sich um einen konventionellen Bodenstaubsauger, einen Handstaubsauger oder um einen Saugroboter handeln. Der Saugmund des Saugwerks bildet dabei einen Raum aus, in welchem die Bürstenwalze und die Reinigungseinrichtung der Bürstenwalze angeordnet sind. Beim Bürstenkörper handelt es sich vorzugweise um einen zylindrischen Körper. In der Umfangsfläche des Bürstenkörpers sind die Bürstenbüschel der Bürstenwalze mit dem ersten Ende der Bürstenfilamente eingesetzt. Das zweite Ende der Bürstenfilamente befindet sich im Reinigungsbetrieb im Eingriff mit einer zu reinigenden Fläche, auf die das Saugwerk aufgesetzt wird. Die Reinigungseinrichtung ist dazu ausgebildet, die Bürstenwalze von Schmutzpartikeln, insbesondere Fasern und Haaren, zu reinigen. Die Bürstenfilamente der Reinigungseinrichtung befinden sich dabei in derart im Eingriff mit dem Bürstenkörper der Bürstenwalze, dass die Bürstenfilamente der Reinigungseinrichtung im Reinigungsbetrieb über den Bürstenkörper streichen. Da die Bürstenwalze im Reinigungsbetrieb eine Drehbewegung ausführt, wird der Bürstenkörper durch die Bürstenfilamente der Reinigungseinrichtung kontinuierlich überstrichen.
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Die mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen darin, dass die Reinigungseinrichtung die Bürstenwalze zuverlässig von aufgewickelten Fasern und Haaren befreit. Hierdurch ist es für den Benutzer des Staubsaugers nicht mehr oder nur in deutlich reduzierten Umfang erforderlich die Bürstenwalzen manuell zu reinigen.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
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Es ist bevorzugt, dass sich die Bürstenfilamente der Reinigungseinrichtung im Eingriff mit dem Bürstenkörper und den Bürstenfilamenten der Bürstenwalze befinden. Die Reinigungseinrichtung ist dabei so ausgebildet, dass die Bürstenfilamente den Bürstenkörper und die Bürstenfilamente der Bürstenwalze im Reinigungsbetrieb ab- bzw. durchkämmen. Hierdurch reinigt die Reinigungseinrichtung sowohl den Bürstenkörper als auch die Bürstenfilamente von aufgewickelten Schmutzpartikeln.
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Weiterhin ist es bevorzugt, dass die Bürstenfilamente der Reinigungseinrichtung aus einem thermoplastischen Kunststoff vorzugsweise Polypropylen oder Polyamid bestehen. Bürstenfilamente aus thermoplastischen Kunststoffen eignen sich sowohl in Bezug auf ihre Mobilisationswirkung für Schmutzpartikel als auch in Bezug auf ihre Verschleißeigenschaften.
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In einer weiteren Ausführungsform ist es bevorzugt, dass sich die Reinigungseinrichtung über die gesamte Länge der Bürstenwalze erstreckt. Mit anderen Worten befinden sich die Bürstenfilamente der Reinigungseinrichtung entlang der gesamten Länge der Bürstenwalze im Eingriff mit dem Bürstenkörper und den Bürstenfilamenten der Bürstenwalze. Dies gewährleistet eine kontinuierliche und vollständige Reinigung der Bürstenwalze durch die Reinigungseinrichtung.
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Darüber hinaus ist es bevorzugt, dass die Bürstenfilamente der Reinigungseinrichtung in Bürstenbüscheln gebündelt sind. Dabei ist es besonders bevorzugt, zwischen 50 und 130 Bürstenfilamente zu einem Bürstenbüschel zu bündeln. Die Bündelung der Bürstenfilamente führt zu einer deutlichen Reduktion des Fertigungsaufwandes einer erfindungsgemäßen Reinigungseinrichtung. Weiterhin wird durch die Bündelung der Bürstenfilamente die Steifigkeit der Bürstenbüschel der Reinigungseinrichtung erhöht, wodurch die Reinigungsleistung der Reinigungseinrichtung verbessert wird.
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Es ist weiterhin bevorzugt, dass die Bürstenbüschel eine Breite zwischen zwei und sieben Millimetern, besonders bevorzugt eine Breite zwischen drei und fünf Millimetern, aufweisen. Eine solche Büschelbreite stellt sicher, dass aufgewickelte Haare oder Fasern sicher durch die Bürstenfilamente der Reinigungseinrichtung erfasst und von der Bürstenwalze gelöst werden können.
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Dabei ist es bevorzugt, dass die Bürstenfilamente der Reinigungseinrichtung einen Durchmesser zwischen 0,1 und 0,7 Millimetern aufweisen. Der gewählte Durchmesser gewährleistet eine ausreichende Flexibilität und Steifigkeit der einzelnen Bürstenfilamente, um eine zufriedenstellende Reinigungsleistung an der Bürstenwalze zu erzielen.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigen:
- 1 Perspektivische Ansicht des Saugwerks einer Staubsaugerdüse;
- 2 Schnittansicht eines Saugwerks;
- 3 Schnittansicht einer Bürstenwalze und einer Reinigungseinrichtung.
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1 zeigt die perspektivische Ansicht eines Saugwerks 10 einer Staubsaugerdüse 28. Dabei ist das Gehäuse der Staubsaugerdüse 28 zwecks besserer Darstellbarkeit des Saugwerks 10 nicht vollständig dargestellt. Auf der Unterseite der Staubsaugerdüse 28, welche im Reinigungsbetrieb einer zu reinigenden Bodenfläche zugewandt ist, bildet die Staubsaugerdüse 28 einen Saugmund 12 aus. Über diesen Saugmund 12 nimmt die Staubsaugerdüse 28 mittels eines Saugluftstroms, welcher von einem nicht dargestellten Staubsauger erzeugt wird, Staub- und Schmutzpartikel von einer zu reinigenden Bodenfläche auf. Oberhalb des Saugmunds 12 bildet die Staubsaugerdüse 28 in ihrem Gehäuse einen weitestgehend geschlossenen Saugraum 32 aus. In diesem Saugraum 32 ist eine drehbare Bürstenwalze 14 angeordnet, welche im Reinigungsbetrieb die Mobilisation von Staub- und Schmutzpartikeln von dem zu reinigenden Bodenbelag fördert. Hierzu verfügt die Bürstenwalze 14 über einen zylindrischen Bürstenkörper 16 auf dem Bürstenbüschel 34 angeordnet sind, welche sich radial nach außen erstrecken. Diese Bürstenbüschel 34 werden aus einer Vielzahl von Bürstenfilamenten 18 gebildet, welche sich im Reinigungsbetrieb der Staubsaugerdüse 28 im Eingriff mit einem zu reinigenden Bodenbelag befinden. Insbesondere auf textilen Bodenbelägen fördert die Bürstenwalze 14 eine Agitation und Mobilisation von Staub- und Schmutzpartikeln. Hierbei werden durch die Bürstenfilamente 18 der Bürstenwalze 14 die Fasern eines Bodenbelags aufgebogen, um dazwischen befindliche Staub- und Schmutzpartikel abzusaugen.
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Oberhalb der Bürstenwalze 14 ist im Saugraum 32 eine Reinigungseinrichtung 24 angeordnet. Diese Reinigungseinrichtung 24 ist fest oder wieder lösbar mit dem Gehäuse der Staubsaugerdüse 28 verbunden und erstreckt sich über die gesamte Länge der Bürstenwalze 14. Die Reinigungseinrichtung 24 weist dabei eine Vielzahl von Bürstenfilamenten 26 auf, welche sich gebündelt in Bürstenbüscheln in Richtung der Bürstenwalze 14 erstrecken. Die Bürstenfilamente 26 der Reinigungseinrichtung 24 sind dabei so ausgeführt, dass sie auf dem Bürstenkörper 16 der Bürstenwalze 14 aufliegen. Aufgrund der Drehbewegung der Bürstenwalze 14 im Reinigungsbetrieb des Saugwerks 10 wird der Bürstenkörper 16 kontinuierlich durch die Bürstenfilamente 26 der Reinigungseinrichtung 24 überstrichen. Ergänzend hierzu durchkämmen die Bürstenbüschel 34 der Bürstenwalze 14 die Reinigungseinrichtung 24 und werden dadurch ebenfalls gereinigt. Alle Staub- und Schmutzpartikel, welche durch die Reinigungseinrichtung 24 vom Bürstenkörper 16 oder den Bürstenfilamenten 18 der Bürstenwalze 14 gelöst werden, werden durch den Saugluftstrom erfasst und Richtung Staubsauger (nicht gezeigt) abtransportiert.
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2 zeigt eine Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Saugwerks 10, welches auf einer zu reinigenden Bodenfläche 30 aufgesetzt ist. Das Saugwerk 10 bildet dabei auf der der Bodenfläche 30 zugewandten Seite einen Saugmund 12 aus. Dieser Saugmund 12 wird dabei begrenzt durch eine vordere 38 und hintere 40 Saugmundkante. Oberhalb des Saugmunds 12 ist im Saugraum 32 eine Bürstenwalze 14 angeordnet, welche mittig zentriert in Bezug auf den Saugmund 12 ausgerichtet ist. Im Reinigungsbetrieb führt die Bürstenwalze 14 eine Drehbewegung aus, welche entgegengesetzt zur Uhrzeigerrichtung orientiert ist. Oberhalb der hinteren Saugmundkante 40 schließt sich an den Saugraum 32 der Saugkanal 42 des Saugwerks 10 an. Über den Saugkanal 42 werden aufgenommene Staub- und Schmutzpartikel durch den vom Staubsauger (nicht gezeigt) erzeugten Saugluftstrom ich Richtung des Staubsaugers abtransportiert.
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Oberhalb der Bürstenwalze 14 ist eine Reinigungseinrichtung 24 im Saugraum 32 des Saugwerks 10 angeordnet. Die Reinigungseinrichtung 24 umfasst dabei einen Reinigungseinrichtungsträger 42 und Bürstenfilamente 26. Der Reinigungseinrichtungsträger 42 ist lösbar mit dem Gehäuse der Staubsaugerdüse 28 verbunden. Im Reinigungseinrichtungsträger 42 sind die Bürstenfilamente 26 der Reinigungseinrichtung 24, gebündelt in Bürstenbüschel, fixiert. Die Bürstenfilamente 26 der Reinigungseinrichtung 24 erstrecken sich dabei in derart in Richtung der Bürstenwalze 14, dass diese auf dem Bürstenkörper 16 aufliegen. In Folge der Drehbewegung der Bürstenwalze 14 im Reinigungsbetrieb wird der Bürstenkörper 16 durch die Bürstenfilamente 26 der Reinigungseinrichtung 24 abgebürstet. Die dabei gelösten Staub- und Schmutzpartikel werden durch den Saugluftstrom des Staubsaugers erfasst und aus dem Saugwerk 10 abtransportiert.
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3 zeigt eine weitere Schnittansicht einer Bürstenwalze 14 und einer Reinigungseinrichtung 24. Die Bürstenwalze 14 weist einen zylindrischen Bürstenkörper 16 auf, welcher über Achsenelemente 46 drehbar im Saugwerk 10 gelagert ist. In der Umfangsfläche der Bürstenwalze 14 sind Aufnahmen 48 für die Bürstenbüschel 34 der Bürstenwalze 14 angeordnet. In diesen Aufnahmen 48 werden die Bürstenfilamente 18 der Bürstenwalze 14 gebündelt in Bürstenbüschel 34 eingesetzt und fixiert. Oberhalb der Bürstenwalze 14 ist eine Reinigungseinrichtung 24 angeordnet, welche einen Reinigungseinrichtungsträger 44 und Bürstenfilamente 26 aufweist. Die Bürstenfilamente 26 der Reinigungseinrichtung 24 werden mit einem ersten Ende vom Reinigungseinrichtungsträger 44 aufgenommen und liegen mit einem zweiten Ende auf dem Bürstenkörper 16 der Bürstenwalze 14 auf. Die Bürstenfilamente 26 der Reinigungseinrichtung 24 sind eng benachbart zueinander im Reinigungseinrichtungsträger 44 angeordnet. Infolge der annähernd lückenlosen Anordnung der Bürstenfilamente 26 im Reinigungseinrichtungsträger 44 kommt es infolge der Drehbewegung der Bürstenwalze 14 im Reinigungsbetrieb zu einem ausgeprägten Kontakt zwischen den Bürstenfilamenten 26 der Reinigungseinrichtung 24 und den Bürstenfilamenten 18 der Bürstenwalze 14. Die Bürstenfilamente 26 der Reinigungseinrichtung 24 wirken dabei wie ein feinmaschiger Kamm auf die Bürstenfilamente 18 der Bürstenwalze 14 und entfernen dadurch Staub- und Schmutzartikel aus der Bürstenwalze 14.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Saugwerk
- 12
- Saugmund
- 14
- Bürstenwalze
- 16
- Bürstenkörper der Bürstenwalze
- 18
- Bürstenfilamente der Bürstenwalze
- 20
- Erstes Ende der Bürstenfilamente der Bürstenwalze
- 22
- Zweites Ende der Bürstenfilamente der Bürstenwalze
- 24
- Reinigungseinrichtung
- 26
- Bürstenfilamente der Reinigungseinrichtung
- 28
- Staubsaugerdüse
- 30
- Bodenfläche
- 32
- Saugraum
- 34
- Bürstenbüschel der Bürstenwalze
- 38
- vordere Saugmundkante
- 40
- hintere Saugmundkante
- 42
- Saugkanal
- 44
- Reinigungseinrichtungsträger
- 46
- Achselement
- 48
- Aufnahme
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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