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Die Erfindung bezieht sich auf ein medizinisches Substrat gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Medizinische, insbesondere zahnmedizinische Substrate sind dabei speziell u.a. am Übergang zwischen einem Weichgewebe und einem Knochengewebe implantierbare medizinische bzw. humanmedizinische Substrate z.B. zur Neubildung, Restrukturierung bzw. Apposition von Knochen und/oder von natürlichem Knochengewebe im Körper, aber auch Implantate, insbesondere zahnmedizinische Implantate.
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Beispielsweise in der Zahnmedizin ist es vielfach erforderlich ein durch teilweise Resorption bzw. durch teilweisen Abbau verloren gegangenes Knochengewebe, beispielsweise im bukkalen Bereich eines Kieferkamms durch Neubildung oder Apposition wieder herzustellen, um beispielsweise ein für das Setzen eines Implantats ausreichend großes natürliches Knochenvolumen zu schaffen.
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Aus der
DE 40 40 872 A1 ist ein im Dentalbereich implantierbarer Gewebeträger bekannt. Dabei wird patienteneigenes Desmodontalgewebe kultiviert, ein Implantat mit diesem Gewebe besiedelt und das Gewebe mitmanipuliert.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Substrat mit verbesserten Eigenschaften aufzuzeigen. Zur Lösung dieser Aufgabe ist das erfindungsgemäße Substrat entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet.
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Die vorliegende Erfindung stellt ein medizinisches, insbesondere zahnmedizinisches Substrat mit einem Substratkörper zur Verfügung, wobei der Substratkörper an wenigstens einer Oberflächenseite zumindest partiell mit einem die Neubildung von Knochengewebe induzierenden biologischen Material und/oder mit einem dem biologischen Material nachgebildeten synthetischen Material versehen ist, wobei der Substratkörper mit einer Memory-Funktion ausgebildet ist.
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Das erfindungsgemäße Implantat dient beispielsweise dazu, den ursprünglichen Verlauf der Knochenwand bei teilweiser Knochenresorption in möglichst optimaler Weise wiederherzustellen und ist hierfür an dem zu restrukturierenden Bereich des Knochengewebes implantierbar, und zwar am Übergang zwischen dem Knochengewebe und dem angrenzenden Weichgewebe z.B. durch einen entsprechenden Schnitt im Weichgewebe, und zwar derart, dass der wenigstens eine Oberflächenbereich mit den desmodontalen Strukturen, Zellen und/oder Zellformationen sich in unmittelbarer Nähe des zu strukturierenden Knochengewebes befindet bzw. gegen dieses anliegt. Durch Wegbewegen des Substrates vom Knochen bzw. Knochengewebe wird die Neubildung bzw. Apposition von Knochen induziert. Dieses Wegbewegen erfolgt bevorzugt gesteuert in der Form, dass schließlich durch Neubildung bzw. Apposition die Restrukturierung mit dem gewünschten Verlauf der Knochenwand erreicht wird. Das gesteuerte Wegbewegen des Substrates bzw. des Substratkörpers erfolgt dadurch, dass der Substratkörper mit einer Memory-Funktion in der Weise ausgebildet ist, dass er sich aus einer Anfangsform selbsttätig in eine dem gewünschten Verlauf der Knochenwandung entsprechende Form selbsttätig kontinuierlich verformt und sich hierbei in dem zu restrukturierenden Bereich von dem anfänglichen Verlauf der Knochenwandung unter Neubildung bzw. Apposition von Knochen selbsttätig kontinuierlich wegbewegt. Der Substratkörper stützt sich dabei an solchen Bereichen, an denen eine Neubildung oder Apposition von Knochen nicht erforderlich ist, an dem Knochengewebe ab.
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Der Substratkörper ist dabei ein flacher oder membranartiger Körper oder ein deutlich dreidimensionaler Körper. Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und aus den Figuren.
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Entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform bezieht sich die Erfindung auf ein Substrat in Form eines zahnmedizinischen Implantats (Dentalimplantats), bei dem der Substratkörper von dem Implantatkörper bevorzugt mit einer von Dentalimplantaten bekannten Formgebung gebildet ist. Zur Verbesserung des Einheilens und/oder des Einwachsens des Implantatkörpers in das Gewebe eines Patienten ist der Implantatkörper außen liegend zumindest an einem Teilbereich mit einem Auftrag aus einem patienteneigenen Gewebe und/oder aus einem körperverträglichen und biokompatiblen Material, d.h. aus einem dem natürlichen bzw. biologischen Material nachgebildeten Material versehen, und zwar zur Förderung des Anwachsens des natürlichen Gewebes, insbesondere des Epitel- und Bindegewebes an den Implantatkörper. Der wenigstens eine Auftrag ist dabei beispielsweise unmittelbar auf der Oberfläche des Implantatkörpers aufgebracht oder aber außen liegend auf ein Zwischensubstrat, welches seinerseits auf dem Implantatkörper in geeigneter Weise, beispielsweise unter Verwendung eines natürlichen oder bio- oder körperverträglichen Verbindungsmittels oder Klebers fixiert ist. Bevorzugt ist der wenigstens eine Auftrag zumindest teilweise eine natürliche, patienteneigene Faserstruktur, die aus dem Zahnhalteapparat des Patienten gewonnen oder durch Differenzieren und Vermehren von patienteneigenem Zellmaterial unmittelbar auf dem Implantatkörper oder dem Zwischensubstrat erzeugt wurde, oder aber eine Zellstruktur aus dem biokompatiblen Material, beispielsweise auf Kollagen- und/oder Polylaktid-Basis. Die Fasern oder Faserstrukturen des jeweiligen Auftrags besitzen dann zumindest mehrheitlich eine Orientierung, die der natürlichen Orientierung der Fasern oder Faserstrukturen im Bereich des Epitel- oder Bindegewebes des paradontalen Ligomentes eines natürlichen Zahnes entspricht, d.h. in einem sich an den koronalen Bereichen des Implantatkörpers anschließenden Bereich sind die Fasern oder Faserstrukturen des Auftrags mehrheitlich schräg zur Implantatkörperoberfläche und zu einer Längsachse des Implantatkörpers derart orientiert, dass sie mit dieser Implantatkörperachse einen Winkel kleiner als 90° einschließen, der sich zum apikalen Ende des Implantatkörpers öffnet, in hieran zum apikalen Ende des Implantatkörpers anschließenden Bereichen bilden die Fasern oder Faserstrukturen des dortigen Auftrags zunächst horizontale und – weiter zum apikalen Ende des Implantatkörpers versetzt – schräge Gruppen, wobei die Fasern oder Faserstrukturen in der horizontalen Gruppe zumindest mehrheitlich senkrecht zur Außenfläche des Implantatkörpers und senkrecht zur Implantatkörperachse und in der schrägen Gruppe zumindest mehrheitlich schräg zur Implantatkörperaußenfläche und schräg zur Implantatkörperachse orientiert sind, und zwar derart, dass sie dort mit dieser Achse einen Winkel kleiner als 90° einschließen, der sich zum koronalen Ende des Implantatkörpers öffnet. Im Bereich des apikalen Endes des Implantatkörpers weisen die Fasern oder Faserstrukturen eines dortigen Auftrages eine Orientierung senkrecht zur Außenfläche des Implantatkörpers auf und schließen damit aufgrund der sich zu dem apikalen Ende verjüngenden Formgebung des Implantatkörpers mit der Implantatkörperachse einen Winkel kleiner als 90° ein, der sich zu den apikalen Ende hin öffnet.
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Unter einem dem natürlichen bzw. dem biologischen Material nachgebildeten Material ist im Sinne der vorliegenden Erfindung generell ein bio- oder körperverträgliches Material (auch synthetisches Material) zu verstehen, mit welchem in der gewünschten Weise die Neubildung bzw. Apposition von Knochen induziert wird und/oder welches ein Anwachsen des natürlichen Knochens induziert.
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Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und aus den Figuren. Es zeigen:
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1 in sehr vereinfachter schematischer Darstellung einen Teilschnitt durch einen Kieferkamm eines menschlichen Kiefers;
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2 einen Teilschnitt durch ein Substrat gemäß der Erfindung;
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3 in vereinfachter schematischer Darstellung und in Seitenansicht ein Substrat in Form eines zahnmedizinischen Implantats.
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Das in der 1 allgemein mit 1 bezeichnete Kiefer weist eine starke Rückbildung der bukkalen alveolären Form oder jugealveolären Form bzw. des Knochengewebes 2 im Bereich des Kieferkamms auf, wie dies mit der Linie 3 angedeutet ist, die den Verlauf der rückgebildeten Knochenwand zeigt, während der angestrebte ideale Verlauf der Knochenwand mit der unterbrochenen Linie 4 angedeutet ist. Verursacht ist diese Rückbildung des Knochengewebes (beispielsweise Juge-Defekt) durch das Fehlen eines Zahnes an dem betreffenden Kieferbereich.
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Mit 5 ist in den Figuren ein bei der dargestellten Ausführungsform als Membrane ausgebildetes Substrat bezeichnet, welches zur Restrukturierung des Kiefers 1 bzw. des Knochengewebes 2 durch Knochenneubildung oder -apposition zur Erzielung des ursprünglichen oder angestrebten Verlaufs 4 der Knochenwand dient. Das Substrat 5 besteht im Wesentlichen aus einem bei der dargestellten Ausführungsform als Membrane ausgebildeten Substratkörper 6, der an einer Oberflächenseite zumindest partiell mit einer Beschichtung 7 aus patienteneigenen Zellen versehen ist, und zwar aus Zellen, die nicht nur für ein Anwachsen an das der Beschichtung 7 unmittelbar benachbarte Knochengewebe 2 geeignet sind, sondern auch ein Nachwachsen des Knochengewebes 2 und damit eine Restrukturierung des Kiefers 1 bzw. der Kieferwand von dem Verlauf 3 an den Verlauf 4 bewirken, und zwar bei kontinuierlich in Richtung der Pfeile B bewegtem Substrat 5.
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Als Zellen oder Biomaterial für die Beschichtung
7 (desmodontale Struktur) eignen sich insbesondere Zellen oder Zellformationen oder Strukturen aus dem patienteneigenen supraalveolären oder paradentalen Faserappart (natürlicher Zahnhalte-Apparat). Die Beschichtung
7 ist an der betreffenden Oberflächenseite des Substratkörpers
6 bzw. der diesen Substratkörper bildende Membrane durchgehend oder aber partiell ausgebildet, und zwar durch geeignetes Aufwachsen der Zellen oder Zellstrukturen unter Verwendung wenigstens eines beispielsweise flüssigen Wachstums- und/oder Versorgungsmediums in einer geeigneten Apparatur, beispielsweise in einer entsprechenden Wachstums- oder Perfusionskammer. Derartige Apparaturen und Einrichtungen sind dem Fachmann bekannt (z.B.
DE 39 23 279 ).
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Im Detail wird das Substrat 5 mit der Beschichtung 7 über einen Schnitt in den Bereich zwischen dem Weichgewebe 8 und der Knochenwand des Knochengewebes 2 eingesetzt, und zwar derart, dass die Beschichtung 7 sich in engem Kontakt mit der Knochenwand bzw. Knochengewebe 2 befindet und sich der Substratkörper 6 auch außerhalb des zu restrukturierenden Bereichs am Knochengewebe abstützt. Die Krafteinwirkung auf das Substrat 5 und damit die Bewegung des Substrates 5 entsprechend Pfeil A erfolgt gesteuert derart, dass die Knochenwand des Kiefers 1 am Ende der Behandlung den angestrebten Verlauf 4 aufweist.
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Die gesteuerte Bewegung des Substrates 5 bzw. des Substratkörpers 6 wird dadurch erreicht, dass der Substratkörper 6 mit einer Memory-Funktion derart ausgebildet ist, dass er sich nach einem Aktivieren der Memoryfunktion langsam und kontinuierlich in die dem idealen Verlauf 4 der Knochenwandung entsprechende Formgebung bewegt, und zwar unter Neubildung des Knochengewebes im zu restrukturierenden Bereich und unter Abstützung am Knochengewebe 2 außerhalb dieses Bereichs. Es versteht sich, dass dabei das Aktivieren der Memoryfunktion bevorzugt erst nach einem Anwachsen der Beschichtung 7 an das Knochengewebe 2 erfolgt und die Bewegung bzw. Verformung des Substratkörpers 6 in die dem idealen Verlauf 4 der Knochenwandung entsprechende Form sukzessiv mit dem Nachwachsen des Knochengewebes bzw. mit der Restrukturierung des Kiefers 1 fortschreitet.
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Die gesteuerte, d.h. dem zu restrukturierenden Verlauf 4 der Knochenwand angepasste Bewegung des Substratkörpers 6 erfolgt beispielsweise durch eine an den tatsächlichen Befund angepasste Ausgestaltung des Memory-Effektes des Substratkörpers 6, beispielsweise in der Form, dass bei der in der 1 dargestellten Situation die Bewegung des Substratkörpers 6 im mittleren Bereich zumindest anfänglich stärker ausgeprägt ist, sodass das diesem Bereich das fehlende Knochengewebe 2 zumindest anfänglich durch ein stärkeres Wachstum wiederhergestellt wird. Die gesteuerte Bewegung des Substratkörpers 6 durch den Memory-Effekt lässt sich beispielsweise dadurch erreichen, dass das Volumen des den Memory-Effekt bewirkenden Materials des Substratkörpers 6 und/oder im Substratkörper 6 dort, wo zumindest anfänglich die stärkere Bewegung erforderlich ist bzw. der Memory-Effekt stärker ausgeprägt sein muss, größer ist als an anderen Bereichen des Substratkörpers 6, d.h. der Substratkörper 6 an dem Bereich oder an den Bereichen des stärker ausgeprägten Memory-Effektes beispielsweise eine größere Dicke besitzt. Ist der Memory-Effekt durch eine in den Substratkörper 6 aufgenommene oder in diesem eingeschlossene Struktur gebildet, so besitzt diese Struktur dort, wo der Memory-Effekt besonders ausgeprägt sein muss, eine höhere Dichte und/oder ein größeres Volumen als an anderen Bereichen. Es versteht sich, dass zahlreiche andere Ausbildungen möglich sind, um die gesteuerte Bewegung des Substratkörpers 6 zu erreichen, beispielsweise ist es auch möglich, den Substratkörper 6 so auszubilden, dass dessen Memory-Funktion partiell aktiviert werden kann und/oder sich selbsttätig zeitgesteuert aktiviert, und zwar wiederum derart, dass sich der Substratkörper 6 kontinuierlich in die dem Idealverlauf 4 entsprechende Form verformt.
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Es besteht weiterhin die Möglichkeit, den Substratkörper 6 mehrschichtig auszubilden, beispielsweise in der Form, dass der Substratkörper 6 bzw. die diesen Substratkörper bildende Membran eine die Memoryfunktion ausübende Struktur einschließt und/oder einen Hohlraum ausbildet, über den eine Medikamentierung und/oder ein Einbringen von wachstumsfördernden Substanzen usw. möglich ist, wobei dann die mit der Beschichtung 7 versehene Wandung des Substratkörpers 6 leicht porös ausgebildet ist.
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Weiterhin besteht insbesondere auch bei einer porösen oder gitterstrukturartigen Ausbildung des Substratkörpers 6 die Möglichkeit, diesen an beiden Seiten und/oder auch innerhalb der Gitterstruktur mit den patienteneigenen Zellen, insbesondere Knochenzellen und/oder Zellen oder Zellformationen aus dem supraalveolären und/oder paradentalen Faserapparat zu versehen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Substratkörper 6 unabhängig von seiner speziellen Ausbildung aus einem bio- oder körperverträglichen und resorbierbaren Material, beispielsweise aus einem Material auf Polylaktid- und/oder Kollagen-Basis herzustellen. Dieses Material ist dann aber so gewählt, dass es erst nach einer längeren Zeitdauer resorbiert wird, die (Zeitdauer) erfahrungsgemäß für die Wiederherstellung des gewünschten Verlaufs 4 der Knochenwandung bzw. für die Neubildung oder Apposition des Knochengewebes 2 erforderlich ist.
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Vorstehend wurde die Verwendung des erfindungsgemäßen Substrates zur Restrukturierung des Knochengewebes bzw. des Verlaufs der Knochenwand an einem Kiefer 1 beschrieben. Es hat sich jedoch gezeigt, dass das neuerungsgemäße Substrat besonders mit der Beschichtung aus dem natürlichen bzw. biologischen die Neubildung bzw. Apposition von Knochen induzierenden oder fördernden Material, beispielsweise mit der Beschichtung aus desmodontalen Strukturen, Zellen und/oder Zellformationen insbesondere des supraalveolären und/oder paradentalen Faserapparates auch zur Restrukturierung von Knochen oder Knochengeweben an anderen Körperregionen geeignet ist, und dass dort ebenfalls durch das Wegbewegen des Substrats 5 bzw. des Substratkörpers 6 vom Knochen speziell durch die desmodontalen Strukturen, Zellen und/oder Zellformationen die Nachbildung bzw. Apposition von Knochengewebe induziert wird. So ist das erfindungsgemäße Substrat beispielsweise zur Heilung von Knochenbrüchen, z.B. von Rippenbrüchen und/oder zur Restrukturierung von Hüftknochen usw. geeignet.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind das Substrat bzw. dessen Substratkörper 6 zusätzlich an einer der von der Beschichtung 7 nicht eingenommenen Oberflächenseite mit natürlichen oder patienteneigenen Bindegewebszellen oder einen diesen natürlichen Material nachgebildeten Material und/oder mit einer dreidimensionalen Kollagen-Struktur zumindest partiell versehen, um z. B. das Anwachsen und/oder die Rückbildung des Bindegewebes in dem behandelten Bereich zu verbessern. Besteht die Beschichtung 7 zumindest teilweise aus natürlichen oder patienteneigenen Fasern und/oder aus Fasern aus einem dem natürlichen bzw. biologischen Material nachgebildeten Material, so sind diese Fasern bevorzugt der natürlichen Orientierung im Gewebe entsprechenden Orientierung ausgerichtet, d.h. z.B. im applikalen Bereich in vertikaler Orientierung und im koronalen Bereich in transversaler Orientierung.
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Der Substratkörper 6 ist an wenigstens einer Oberflächenseite zumindest partiell mit einem die Neubildung und/oder die Apposition von Knochen fördernden biologischen Material und/oder mit einem diesem natürlichen Material nachgebildeten synthetischen Material versehen. Es sind Ausführungen möglich, bei denen der Substratkörper 6 an wenigstens einer Oberflächenseite zumindest partiell mit einem Gewebe, insbesondere Bindegewebe, Epitelgewebe, Nervengewebe und/oder Knorpelgewebe induzierenden und/oder die Integration z.B. des Substratkörpers 6 in das Gewebe fördernden biologischen Material und/oder mit einem diesem natürlichen Material nachgebildeten synthetischen Material versehen ist.
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In der 3 ist ein Substrat in Form eines Zahnimplantates 9 dargestellt, und zwar bestehend u.a. aus einem Substrat- bzw. Implantatkörper 10, der bei der dargestellten Ausführungsform einstückig mit einem in dem Gewebe, insbesondere im Knochengewebe zu verankernden Abschnitt 10.1 und mit einem Abschnitt 10.2 ausgeführt ist, der teilweise auch zum Anwachsen des Binde- und Epitelgewebes sowie zum Befestigen eines nicht dargestellten Aufbauteils, beispielsweise einer Krone usw. dient. Der Implantatkörper 10 ist aus einem für zahnmedizinische Implantate geeigneten nicht natürlichen Material, beispielsweise aus einem metallischen und/oder keramischen Material gefertigt.
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Bei der dargestellten Ausführungsform ist der Implantatkörper 10 so geformt, dass am Übergang zwischen den Abschnitten 10.1 und 10.2 der Abschnitt 10.1 einen größeren Durchmesser aufweist als der Abschnitt 10.2, sodass dort eine Stufe 10.3 gebildet ist. Eine Besonderheit des zahnmedizinischen Implantats 9 besteht darin, dass der Abschnitt 10.1 zumindest in einem Bereich am Übergang der Abschnitte 10.1 und 10.2 oder in der Nähe dieses Übergangs zumindest partiell mit einer Beschichtung oder einem Auftrag 11.1 aus natürlichen, d.h. patienten-körpereigenen Zellen bzw. Zellstrukturen oder Zellformationen und/oder mit einem Auftrag 11.1 aus einem biokompatiblen Material, beispielsweise auf Kollagen- und/oder Polylaktid-Basis versehen ist, und zwar u.a. zur Förderung des Einheilens und/oder Anwachsens des Epitel- und Bindegewebes. In der 3 sind mit 11.2–11.4 weitere Aufträge bezeichnet, und zwar an den Auftrag 11.1 in Richtung zum unteren bzw. apitkalen Ende des Substratkörpers 10 anschließend der Auftrag 11.2, daran anschließend der Auftrag 11.3 und daran anschließend der am apikalen Ende des Substratkörpers 10 vorgesehene Auftrag 11.4. Dort, wo der Implantatkörper 10 an seiner Außenfläche mit einer Strukturierung, beispielsweise mit einer wenigstens ein Gewinde aufweisenden Strukturierung und/oder mit wenigstens einem Gewinde versehen ist, sind zumindest die Aufträge 10.2–10.4 in Abschnitten des Gewindes und/oder an gewindefreien Abschnitten des Implantatkörpers 10 und/oder bei einem von der Kreisform abweichenden Querschnitt des Substratkörpers 10 oder des Abschnittes 10.1 an Bereichen des kleineren Querschnittes vorgesehen.
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Die Aufträge 11.1–11.4 können jeweils einzeln und/oder in beliebiger Kombination verwendet sein. Bevorzugt sind die Aufträge 11.1–11.4 zumindest in Teilbereichen von einem patienteneigenen natürlichen Fasergewebe des natürlichen Zahnhalteapparates (bindegewebiges Attachment) und/oder zumindest teilweise von Fasern oder Faserstrukturen aus dem biokompatiblen Material, beispielsweise auf Kollagen- und/oder Polylaktid-Basis gebildet, wobei die Ausrichtung zumindest der Mehrheit der Fasern oder Faserstrukturen in den einzelnen Aufträgen 11.1–11.4 ihrer Orientierung im natürlichen Gewebe bzw. im bindegewebigen Attachment entspricht. In diesem Sinne sind die Fasern im Bereich des Auftrags 11.1, d.h. im epitelen bzw. alveolären Bereich schräg zur Außenfläche des Implantatkörpers 10 orientiert, und zwar derart, dass sie mit der Implantatkörperlängsachse IA einen Winkel kleiner als 90° einschließen, der sich zum apikalen Ende des Implantatkörpers 10 hin öffnet. Die Fasern oder Faserstrukturen des Auftrags 10.2 bilden zumindest in ihrer Mehrheit eine horizontale Gruppe, d.h. sie sind senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht zur Außenfläche des Implantatkörpers 10 bzw. zur Implantatkörperachse IA orientiert.
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Die Fasern des Auftrags 11.3 bilden zumindest in ihrer Mehrheit eine schräge Gruppe, in der die Fasern in ihrer Mehrheit wiederum schräg zur Außenfläche des Implantatkörpers 10 und schräg zur Implantatkörperachse IA orientiert sind, und zwar in der Weise, dass sie mit der Implantatkörperachse IA einen Winkel kleiner als 90° einschließen, der sich zu dem oberen, koronalen Ende des Implantatkörpers 10 hin öffnet. Die Fasern oder Faserstrukturen des Auftrags 11.4 bilden eine appikale Gruppe, in der die Fasern wiederum zumindest in ihrer Mehrheit senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht zur Außenfläche des Implantatkörpers 10 und damit aufgrund der Formgebung des Implantatkörpers im Bereich seines appikalen Endes schräg zur Implantatkörperachse IA orientiert sind, und zwar derart, dass die Fasern oder Faserstrukturen mit der Implantatkörperachse einen Winkel kleiner als 90° einschließen, der sich im apikalen Ende des Implantatkörpers 10 hin öffnet.
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Die Aufträge 11.1–11.4 sind beispielsweise unmittelbar auf die Außenfläche des Implantatkörpers 10 aufgebracht, z.B. bei Verwendung eines natürlichen, patienteneigenen Materials durch Vermehrung und/oder Differenzierung von patienteneigenen Zellmaterial auf dem Implantatkörper 10 oder durch Aufbringen des biokompatiblen Material, d.h. des dem natürlichen oder biologischen Material nachgebildeten Materials auf die Außenfläche des Implantatkörpers 10. Anstelle hiervon oder zusätzlich hierzu besteht auch die Möglichkeit, dass der jeweilige Auftrag 11.1...11.4 auf einem beispielsweise dünnen Zwischensubstrat vorgesehen ist, welches dann in geeigneter Weise mit seinem außenliegenden Auftrag auf dem Implantatkörper 10 befestigt wird. Das Zwischensubstrat kann dann hierbei ein flaches flächiges Zwischensubstrat und/oder ein den Implantatkörper 10 manschettenartig umschließendes Substrat sein. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, mehrere Aufträge 11.1–11.4 auf einem gemeinsamen Zwischensubstrat vorzusehen. Insbesondere dann, wenn der jeweilige Auftrag 11.1...11.4 zumindest teilweise von dem patienteneigenen, natürlichen Material gebildet ist, besteht die Möglichkeit als Zwischensubstrat mit dem jeweiligen Auftrag aus einem vor dem Setzen des Implantats 9 extrahierten Zahn oder einer Zahnwurzel des Patienten zu gewinnen und dann in geeigneter Weise, beispielsweise wiederum unter Verwendung eines biologischen und/oder bioverträglichen Verbindungsmittels oder Klebers an dem Implantatkörpers 10 zu fixieren.
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Die Ausrichtung bzw. Orientierung der Fasern in den Aufträgen 11, 11.1–11.3 entspricht somit zumindest im Wesentlichen der natürlichen, funktionellen und strukturellen Ausrichtung der Fasern des natürlichen paradontalen Ligamentes.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kiefer
- 2
- Knochengewebe
- 3, 4
- Verlauf der Knochenwand
- 5
- Substrat
- 6
- Substratkörper
- 7
- Schicht aus natürlichen oder patienteneigenen Material oder aus dem natürlichen Material nachgebildeten Material
- 8
- Weichgewebe
- A
- Bewegung des Substratkörpers 6 zur Restrukturierung des Verlaufs der Knochenwand